Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : OpenDownload.de
Daltimo
2009-03-26, 22:49:26
Hallo,
ich hab gerade von opendownload.de eine Rechnung von 96€ bekommen und ich hab die Seite mal besucht und kenne diese garnicht. Ich hab mich auf einer anderen Seite angemeldet um einen divX Codec runtergeladen, alle Daten stimmen nicht bis auf meine e-mail in der mein Vor und Zuname steh, aber Anschrift und alles andere stimmen nicht und ich kenne diese Seite nicht, da ich eine andere besucht habe.
Muss ich diese Rechnung bezahlen, sicher nicht oder?
die andere nannte sich win-loads.net, heute sehe ich den Betrag den man zahlen müsste, gestern habe ich den allerdings nicht gesehen.
Nordwolf
2009-03-26, 22:51:13
Ignorieren - fertig.
Daltimo
2009-03-26, 22:56:52
Okay, ich war gerade dabei ein Schreiben anzufertigen das ich den Anwalt sonst einschalte. Lese aber auch gerade nebenbei das man das nicht beachten sollte, also einfach nichts machen und die geben dann auf?
Rechtlich gesehen können die ja auch eigentlich nichts machen oder?
Rooter
2009-03-26, 23:24:27
Hatten wir letztens schon: http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=450027
EDIT: War .com und nicht .de, dürfte aber ansonsten das Selbe sein.
MfG
Rooter
Tellion
2009-03-26, 23:24:39
Könnten sie schon, aber die Kosten die bei der Durchsetzung anfallen sind meist höher und so scheuen sie den letzten schritt...Da wirste noch viel Post bekommen, aber einfach zwei mal falten, aufs Klo gehen und den Allerwertesten damit versorgen...
Daltimo
2009-03-26, 23:34:47
Okay, hab eine Mail hingeschrieben, das ich widerrufe und das ich sonst von meinem Anwalt Gebrauch mache und auch die Verbraucherzentrale einschalte. Ab jetzt wird alles ignoriert.
Ringwald
2009-03-26, 23:47:51
Warum hast du das getan? Jetzt wissen das du Angst hast und werden dich mit Briefe und weiß der Geier was nerven.
Laz-Y
2009-03-27, 00:07:21
Wie kannst Du was widerrufen, was Du nie abgeschlossen hast?
h'lore
2009-03-27, 01:17:57
Wie kannst Du was widerrufen, was Du nie abgeschlossen hast?Die Frage, ob ein Vertrag abgeschlossen wurde, ist so einfach, denke ich, nicht zu beantworten. Aber auch ich würde in einem solchen Fall die Anfechtung wegen Irrtums über den Vertragsinhalt für angebrachter halten.
@ Threadstarter: Wieso in aller Welt lädst du dir einen Codec von einer Drittanbieterseite hinunter, der du kein Vertrauen schenkst, ja die du nichteinmal kennst? Hätte doch genauso ein trojanisches Pferd sein können. Dass die Domain in der Rechnung eine andere war, ist imho nebensächlich. Die in der Rechnung angegebenen Daten stimmen ja anscheinend mit den von dir bei der Downloadseite eingegebenen überein.
Bist du dir sicher, dass du DivX runterladen wolltest? Auf der von dir genannten Seite findet sich lediglich Xvid. Bereits auf der Anmeldeseite findet sich durchaus ein Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit des Angebots. Außerdem musst du einen dicken Haken machen, dass du die Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert hast. Hast du bestimmt nicht. Auch musstest du bestätigen, dass du die Widerrufsbelehrung erhalten hast. Bei einem kostenfreien Angebot ist es höchst unüblich, dass der Anbieter dich über dein Widerrufsrecht informiert. Alles in allem ist dir durchaus Dämlichkeit und ebensoviel dämliche Leichtsinnigkeit vorzuwerfen.
hab ich auch von winloads.net oder so, das einzig nervige ist, dass ich jede woche ne mail bekomme. selbst im spam ordner stört mich das.
MarcWessels
2009-03-27, 02:32:27
Hättet Ihr men behauptet (hier im Forum), Eure 15jährige Schwester sei das gewesen. :D
h'lore
2009-03-27, 12:45:23
Hättet Ihr men behauptet (hier im Forum), Eure 15jährige Schwester sei das gewesen. :DDann wäre in der Tat Essig mit jedem Vertrag. Ist aber garantiert nicht ganz sauber diese Vorgehensweise.
Als viel erschreckender empfinde ich, dass über die schwebende Unwirksamkeit von Ratenverträgen bei Eltern von minderjährigen Jamba-Kunden meist völliges Unwissen herrscht und riesige Rechnungen beglichen werden, obwohl man sich eigentlich über die ganze Sache enorm aufregt.
Übrigens gehört Jamba nach dem was man so hört zu den Firmen, die nach Hinweis auf diesen Sachverhalt jegliche Zahlungsaufforderungen sofort einstellen. Wenn das wirklich konsequent so gehandhabt wird, verdient das durchaus ein Lob.
Ignorieren, fertig, die machen nix. ;)
Ringwald
2009-03-27, 13:48:48
Jetzt wo er "reagiert" hat vielleicht schon.
Solchen Sachen sollte man nie aggressiv gegenüber stehen, sonst beißen die zuruck :frown:
KaeptnOvi
2009-03-27, 14:10:49
Habe Anfang jahr auch ein paar nette Mails von denen gekriegt. Sowohl Name als auch Adresse waren völlig falsch, zudem war die angegebene IP nicht mal von meinem Provider...
Kriegte dann in kurzen Abständen ein paar Erinnerungen/Mahnungen/Androhungen und irgendwann war Schluss. Die versuchen's wohl einfach, gibt anscheinend genug Leute, die Rechnungen einfach bezahlen...
der Abschnitt hier hat mir in ihren Droh-Mails besonders gefallen:
Sollte weiterhin keine Zahlung erfolgen, sehen wir uns gezwungen unseren Rechtsanwalt mit der Einziehung der
Forderung zu beauftragen, wodurch Ihnen weitere Kosten entstehen würden. Vermeiden Sie dies durch eine rechtzeitige
Zahlung!
Zu Ihrer Information teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Seit dem 01.01.2008 ist in Deutschland die "Vorratsdatenspeicherung" in Kraft getreten. Der Internetprovider <snip> speichert die IP-Adresse <snip> welche bei der Anmeldung auf der Seite
www.opendownload.de übermittelt wurde. Unter Hinzuziehung des genauen Anmeldezeitpunkts (siehe Rechnung) ist es
den Ermittlungsbehörden möglich, die Adresse des Anschlussinhabers festzustellen. Sollte weiterhin kein
Zahlungseingang erfolgen, behalten wir uns gerichtliche Schritte vor.
:lol:
Goser
2009-03-27, 14:13:11
http://www.youtube.com/user/katzenjens der erklärt alles ausführlich
Philipus II
2009-03-27, 15:00:24
einfach ignorieren...
Knight Errant
2009-03-27, 15:21:40
Ignorieren solltest du das nur solange bis der gerichtliche Mahnbescheid kommt, dem musst du dann widersprechen und damit hat sich die Angelegenheit erledigt.
Habe Anfang jahr auch ein paar nette Mails von denen gekriegt. Sowohl Name als auch Adresse waren völlig falsch, zudem war die angegebene IP nicht mal von meinem Provider...
Kriegte dann in kurzen Abständen ein paar Erinnerungen/Mahnungen/Androhungen und irgendwann war Schluss. Die versuchen's wohl einfach, gibt anscheinend genug Leute, die Rechnungen einfach bezahlen...
der Abschnitt hier hat mir in ihren Droh-Mails besonders gefallen:
:lol:
lol schade dass ich meine schon gelöscht habe. Das nächste Mal kopiere ich auch eins von mir rein. Man merkt es schon daran, dass sie so unseriös schreiben. Jedes normale Inkassounternehmen würde einen nur in 1-2 Sätzen an die Kosten erinnern und FERTIG.
Daltimo
2009-03-27, 17:23:55
Ich werde auch weiteren Verkehr löschen, aber ich wollte dem erstmal widerrufen. Für mich hat sich die Sache jetzt eigentlich erledig...aber ich könnt mir in den Arsch beißen wie bescheuert das war.
Daltimo
2009-03-28, 11:53:02
Ich hab jetzt wieder eine Mail bekommen:
Sehr geehrter Herr ...,
wir können Ihren Widerruf leider nicht akzeptieren, da Sie bei der Anmeldung ausdrücklich auf Ihr Widerrufsrecht verzichtet haben.
Die Rechnung ist daher gerechtfertigt aufrecht, und nicht anfechtbar.
Sollten Sie den akzeptierten Vertragsgegenständen insbesondere der Zahlung nicht nachkommen, oder diese nicht einhalten, so werden wir einen Rechtsanwalt zur Einbringung der offenen Forderung beauftragen. Die Mehrkosten gehen selbstverständlich zu Ihren Lasten.
Mit freundlichen Grüssen
Ihr Win-Loads.net - Team
Einfach nur lächerlicht, ich überlege ob ich zurück schreibe, um zu sehen ob das eine Standartantwort ist...
dogmeat
2009-03-28, 12:06:54
Ist sowas überhaupt erlaubt, auf sein Widerrufsrecht verzichten?
Daltimo
2009-03-28, 12:10:40
Nein ist es nicht, auch stand da wo ich mich angemeldet habe "kostenlos" und das mehr als deutlich. Das ist wie die anderen schon gesagt haben nur noch Einschüchterung, ich werde auf nichts mehr reagieren und fertig.
Wahnsinn das es sowas überhaupt noch gibt, echt Wahnsinn.
(del)
2009-03-28, 12:28:56
Semo, zunächst einmal herzliches Beileid zu dieser peinlichen Nummer. Hattest du nicht vor geraumer Zeit mal durchblicken lassen, du seist Student und damit - automatisch - die Elite der kommenden Generation?
Daltimo
2009-03-28, 12:31:39
Naja die Elite vielleicht schon, aber diese Unachtsamkeit kann jedem passieren.
Ich hab mich daran orientiert das kostenlos da stand, naja ich war da etwas naiv, muss ich zugeben. Mich hat das ganze schon etwas stutzig gemacht, zumal ich auch nur einen Codec runterladen wollte, naja.
Ich hab nur groß und breit "kostenlos" gelesen, was anderes habe ich nicht gesehen, aber aus Fehlern lernt man ja...
(del)
2009-03-28, 12:37:13
Naja die Elite vielleicht schon, aber diese Unachtsamkeit kann jedem passieren.Der Meinung bin ich nämlich nicht. Mit einem gesundem Maß an Skepsis und Mißtrauen fällt man auf diese immer gleiche Masche nicht herein.
Vielleicht sollte ich auch studieren gehen. Scheint ja heute einfacher denn je zu sein...
Daltimo
2009-03-28, 12:42:29
Das war die erste Seite dich so gesehen habe, an dem Abend hatte ich zu nichts mehr Lust und habe einfach gemacht, naja...
Das hat nichts mit Student zutun, solltest du eigentlich wissen, sowas kann jedem passieren. Weiß nicht warum du deswegen persönlich wirst...?
MarcWessels
2009-03-28, 19:46:21
Hättet Ihr men behauptet (hier im Forum), Eure 15jährige Schwester sei das gewesen. :D
Dann wäre in der Tat Essig mit jedem Vertrag. Ist aber garantiert nicht ganz sauber diese Vorgehensweise.Ich meinte hier im Forum, da Kira und Semo die einzigen sind, die es selber waren, statt ihrer 15jährigen Schwester oder ihres Vaters. ;)
:biggrin:
EDIT: Siehe solche Trolle wie blurks, die dadurch auf den Plan gerufen werden.
http://www.youtube.com/watch?v=O7sI3VEs-Uk&feature=related ^^
Daltimo
2009-03-29, 13:17:44
Okay ich hab mich einmal gemeldet, aber jetzt sicher nicht mehr...
klumy
2009-03-29, 13:45:13
die site scheint mittlerweile down zu sein ;)
Daltimo
2009-03-29, 13:48:12
Bei mir geht die Seite noch...
Daltimo
2009-04-04, 15:11:57
Auch auf Mahnungen nicht reagieren? Ist es normal das die auch Mahnungen verschicken?
Philipus II
2009-04-04, 15:15:39
ja.
Erst bei einem Mahnbescheid vom Gericht musst du widersprechen.
Daltimo
2009-04-04, 16:06:28
Hm fraglich ob diese Instanz auch durchlaufen wird...
Philipus II
2009-04-04, 16:10:05
nur äußerst selten...
Wobei schon nur wenige überhaupt Post bekommen.
Die Chance auf einen Mahnbescheid dürfte aber kleiner als die des Lottogewinns sein:wink:
Daltimo
2009-04-04, 16:12:47
Also bin ich schon ein auserwählter der überhaupt Post bekommt. Langsam schüchtert es schon etwas ein...
lol ja :)
bei mir waren es lustige Mails und ich schau jeden Tag nach, ob wieder eine dabei ist, die ich hier posten könnte, aber leider nichts mehr seit über einer Woche schon :eek: :(
schade.
Daltimo
2009-04-04, 16:30:11
Hast du eine Mahnung bekommen, wenn ja kannst mir ja mal deine schicken, da kann ich mal vergleichen ob du die gleiche bekommen hast. Ich denke mal das wird eine Art Serienbrief sein...
eine schriftliche? --> nein, immer nur per E-Mail.
Habe meine leider schon gelöscht, sonst häte ich sie dir gern schicken können, bei mir stand auch eine komische Adresse mit drauf und auch gar nicht meine IP usw. Alles verarsche, mach dir keinen Kopf ;) Aber wenn ich doch die Tage mal wieder eine Mail erhalten sollte, poste ich sie hier rein.
Daltimo
2009-04-04, 16:36:03
Okay, naja ich hab sie auch nur per Mail bekommen, was anderes haben sie ja nicht.
Philipus II
2009-04-04, 16:37:07
Langsam schüchtert es schon etwas ein...
Nee, kein Grund zur Sorge.
Durch deine Antwort hast du deine Chancen auf Mahnungen per Mail massiv erhöht, ein abgebrühter User hätte es bereits da ignoriert.
Nee, kein Grund zur Sorge.
Durch deine Antwort hast du deine Chancen auf Mahnungen per Mail massiv erhöht, ein abgebrühter User hätte es bereits da ignoriert.
na ja wieso? er war es ja nicht. Im schlimmsten Fall geht er zur Polizei und macht Anzeige gegen Unbekannt und fertig.
Ich würde die Mails zukünftig in den Spamordner schieben und das wars. Keep cool ;)
Stormtrooper
2009-04-04, 16:41:00
Naja ...
Nehmts mir nicht übel, wenn du dich so leichtfertig durchklickst und überall angegeben wird, daß der Service bezahlt werden muß und nur die Registrierung kostenlos ist.
Nach meinem Rechtsauffassen bist du durchaus verpflichtet zu zahlen.
Daltimo
2009-04-04, 16:42:03
Ja aber wenn man darüber nicht bescheid wüsste und man wäre vermutlich noch 20 Jahre älter könnte ich mir vorstellen das da viele bezahlen.
Naja mal sehen was noch schönes kommt....die Widerrufung ist ja nichts schlimmes...
Daltimo
2009-04-04, 16:42:55
Naja ...
Nehmts mir nicht übel, wenn du dich so leichtfertig durchklickst und überall angegeben wird, daß der Service bezahlt werden muß und nur die Registrierung kostenlos ist.
Nach meinem Rechtsauffassen bist du durchaus verpflichtet zu zahlen.
Dann lese dir mal die AGB durch, die sind alles andere als rechtlich in Ordnung. Ich denke mit der Meinung stehst du mehr als alleine da...
Stormtrooper
2009-04-04, 16:47:43
Dann lese dir mal die AGB durch, die sind alles andere als rechtlich in Ordnung. Ich denke mit der Meinung stehst du mehr als alleine da...
Naja.
1. Du hast nen Service benutzt. (Zusammenstellung einer Datenbank)
2. Du hast dem Betreiber dieser Seite Kosten verursacht durch den entstandenen Traffic.
3. Es steht nicht nur in Schriftgröße 5 das der Service kostenpflichtig ist.
4. Du hast dich damit einverstanden erklärt.
Also warum sollte seine Forderung nicht rechtens sein? :confused:
Daltimo
2009-04-04, 16:54:45
Ein Vertrag ist nie zustande gekommen in dem Sinne, einen einseitigen Vertrag gibt es nicht.
Auf ein Widerrufsrecht kann man ebenfalls nicht verzichten...
Die 96€ müssten schon größer da stehen und nicht so klein...
Schau am besten selbst auf der Seite mal nach...
Stormtrooper
2009-04-04, 17:11:31
Ein Vertrag ist nie zustande gekommen in dem Sinne, einen einseitigen Vertrag gibt es nicht.
Warum soll denn deiner Meinung nach kein Vertrag zustande gekommen sein?
Er bietet was an und du hast durch Klicken angenommen, daß du bereit bist gegen die Lieferung des entsprechenden Codecs zu zahlen.
Ob du das gelesen hast oder nicht ist dein Problem.
Auf ein Widerrufsrecht kann man ebenfalls nicht verzichten...
Auch das stellt erstmal kein Problem dar, Das Widerufsrecht gilt nur solange du die Dienstleistung nicht in Anspruch genommen hast.
Beispiel, du meldest dich in einer Singlebörse an, solange du noch nicht aktiv nach Singles gesucht hast ist der Vertrag schebend wirksam.
Solltest du 14 Tage nicht aktiv suchen erlischt ebenfalls dein Widerrufsrecht.
Die 96€ müssten schon größer da stehen und nicht so klein...
Nenn mir doch mal bitte die entsprechenden Paragraphen mit zugehörigem Gesetz.
Gibst ja selbst zu das die Kosten dastanden.
Schau am besten selbst auf der Seite mal nach...
Auf solche Seiten schau ich aus Prinzip nicht.
Das diese Seiten auf Bauernfang sind is mir klar, ändert aber nichts an meiner Rechtsauffassung.
Argo Zero
2009-04-04, 17:14:00
Könnten sie schon, aber die Kosten die bei der Durchsetzung anfallen sind meist höher und so scheuen sie den letzten schritt...Da wirste noch viel Post bekommen, aber einfach zwei mal falten, aufs Klo gehen und den Allerwertesten damit versorgen...
Und dann kommt die Arztrechnung wegen eines wund gescheuerten Hinterns.
Tesseract
2009-04-04, 17:16:09
1) man kann, soweit ich weiß, nicht einfach auf sein widerufsrecht verzichten.
2) erschlichene vertragsklauseln (d.h. klauseln, die im vertrag absolut nicht zu erwarten sind - das berühmte "kleingedruckte" eben) sind sowieso nicht gültig. nur weil etwas im vertrag steht heißt das nicht automatisch, dass es rechtens ist.
vergiss diesen schwachsinn einfach. sie werden mit sicherheit nicht klagen und wenn, dann würden sie nicht gewinnen.
PS: wobei es trotzdem ziemlich dämlich war, sich für einen derartigen download zu registrieren, selbst wenn es tatsächlich gratis gewesen wäre. dafür sind ja schon allein deine persönlichen daten zu wertvoll.
Das Widerufsrecht gilt nur solange du die Dienstleistung nicht in Anspruch genommen hast.
das stimmt so nicht ganz. wenn widerufen wird, sind höchstens bereits erfolgte dienstleistungen oder lieferungen zurückzugeben bzw. zu vergüten.
ein 2-jahres-abo hat er nicht in ansprich genommen. höchstens einen bruchteil davon. ich wünsche dem betreiber viel spaß dabei 20 cent einzuklagen. ;)
Nenn mir doch mal bitte die entsprechenden Paragraphen mit zugehörigem Gesetz.
z.B.
§ 305c Überraschende und mehrdeutige Klauseln
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
wobei natürlich die frage bleibt, inwiefern das hier zutrifft.
Philipus II
2009-04-04, 18:09:54
§138 BGB
Sittenwidrigkeit könnte auch zutreffen...
Fazit: Wer Geld will, muss klagen. Und das tun sie eh nicht:biggrin:
Stormtrooper
2009-04-04, 18:18:25
§ 305c Überraschende und mehrdeutige Klauseln
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
Ähh und was hat das mit der Schriftgröße zu tun?
Tesseract
2009-04-04, 18:27:24
Ähh und was hat das mit der Schriftgröße zu tun?
die ist teil des erscheinungsbildes. ebenso wie der umstand, dass die vertragsklauseln quer über die ganze seite verteilt sind und sich teilweise in anderen sätzen verstecken. z.B. die verzichtserklärung im AGB-zustimmungs-satz der fast immer genau gleich formuliert ist und man deswegen leicht drüber liest.
nur mal als beispiel.
Stormtrooper
2009-04-04, 18:36:07
also ich würde auf jedenfall nicht drauf wetten, daß der Websitebetreiber kein Recht bekommt.
Tesseract
2009-04-04, 18:46:09
also ich würde auf jedenfall nicht drauf wetten, daß der Websitebetreiber kein Recht bekommt.
kommt drauf an, um was es genau geht.
die verzichtserklärung ist mit sicherheit nicht haltbar.
die gebührenklausel hingegen ist es wohl schon. aber wie gesagt: da würde es nach dem rücktritt vielleicht noch um ein paar cent gehen.
Philipus II
2009-04-04, 20:07:48
Das AG München hat bereits einmal gegen einen Seitenbetreiber entschieden...
cartman5214
2009-04-04, 21:00:14
Ich verstehe den Gedankengang hinter den paar Cent nicht. Die Widerrufsmöglichkeit wurde durch Inanspruchname der Dienstleistung durch den Nutzer verwirkt. Damit gilt der Vertrag mit den gegenseitigen Verpflichtungen, also auch der Abo-Bedingungen und den Preisen.
Wo ist der Unterschied zu anderen Laufzeitverträgen bei denen ich nach einer gewissen Zeit die Leistungen nicht mehr in Anspruch nehme (Fitnessstudio z.B.).
Der Knackpunkt liegt definitiv in der versteckten Ankündigung des Preises. Seite drei oder vier im Anmeldeverfahren, am Rand versteckt, erfüllt definitiv die Anforderungen die an so etwas gestellt wird.
Dr.Doom
2009-04-04, 23:08:05
Verbraucherschutz: Nutzer ärgern sich über Opendownload / Briefkastenfirma in Mannheim
Fachanwalt hält Verträge für ungültig
Das Geschäftsgebaren einer Mannheimer Briefkastenfirma und ihres Internetauftritts www.opendownload.de sorgt weiter für Ärger bei vielen Internetnutzern. Ein Mannheimer Fachanwalt betont jetzt aber, dass dort möglicherweise abgeschlossene Verträge nicht gültig seien.
http://www.morgenweb.de/service/archiv/artikel/679838624.html
Vielleicht kannst du beim (nicht) genannten Anwalt mal nachfragen. ;)
Daltimo
2009-04-04, 23:38:34
also ich würde auf jedenfall nicht drauf wetten, daß der Websitebetreiber kein Recht bekommt.
Wie gesagt selbst die Verbraucherschutzzentrale warnt davor, also glaube ich wohl kaum dass das rechtens ist was die "Firma" da macht.
Philipus II
2009-04-05, 00:44:49
Strafrechtlich hat der Betreiber nichts zu befürchten, andererseits kann der Betreiber auch die Kunden nicht erfolgreich auf Zahlung verklagen.
Fazit: Klassischer Fall von Dummenausbeute...
also ich würde auf jedenfall nicht drauf wetten, daß der Websitebetreiber kein Recht bekommt.
Ein sogenannter "Vertrag" , der gegen aktuelles Recht verstößt (hier das Widerrufsrecht abtreten) ist absolut ungültig. :wink:
Wie heißt es doch im BGB § 134 Gesetzliches Verbot (Abschlussverbot):
Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.
Da das Widerrufsrecht § 355 (Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen) klar ein Widerrufsrecht einräumt - ist ein Vertrag, der dies ausschließt ungültig.
Stormtrooper
2009-04-05, 06:55:15
Na klar warnt die Verbaucherschutzzentrale davor, daß die Seite eine Abzocke ist, steht außer Frage.
Denn die ganzen Downloads findet man in der Regel auch kostenlos.
@ beos, nochmal, wenn er für 96 € ein Jahresdownloadvertrag abschließt und er diesen Service vor Ablauf von 14 Tagen in Anspruch nimmt, erlischt sein 14 tägiges Widerrufsrecht.
Entweder glaubs oder laß es.
Dr.Doom
2009-04-05, 12:31:28
@ beos, nochmal, wenn er für 96 € ein Jahresdownloadvertrag abschließt und er diesen Service vor Ablauf von 14 Tagen in Anspruch nimmt, erlischt sein 14 tägiges Widerrufsrecht.
Entweder glaubs oder laß es.Ich glaub's aber nicht.
Ein Widerrufsrecht für den Verbraucher ist doch gesetzlich verankert, da kann sich doch ein Unternehmen nicht einfach drüber hinwegsetzen und das Gesetz ignorieren.
Wäre ja auch irgendwie albern...
cartman5214
2009-04-05, 12:48:50
Ich glaub's aber nicht.
Ein Widerrufsrecht für den Verbraucher ist doch gesetzlich verankert, da kann sich doch ein Unternehmen nicht einfach drüber hinwegsetzen und das Gesetz ignorieren.
Wäre ja auch irgendwie albern...
Einfach mal das Gesetz richtig lesen. Widerrufsrecht lt. Gesetz bei Waren über die vollständige Länge außer sie werden verbraucht. Kein Widerspruchsrecht bei speziell angefertigten Waren. Widerrufsrecht bei Dienstleistungen bis zu dem Moment wo sie eingefordert werden.
In dem Moment wo ich eine bestellte Dienstleistung in Anspruch nehme oder der Dienstleister mit ihr beginnt verfällt mein Widerrufsrecht automatisch. Immerhin wurde in diesem Moment die vereinbarte Leistung ja bereits in Teilen oder komplett erbracht.
§312d BGB (3) 2: (3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:
....
2. bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
masteruser
2009-04-05, 19:17:04
Keine Brief-freundschaften mit Nutzlosenanbietern pflegen.
Daltimo
2009-04-05, 20:22:24
Ich glaub's aber nicht.
Ein Widerrufsrecht für den Verbraucher ist doch gesetzlich verankert, da kann sich doch ein Unternehmen nicht einfach drüber hinwegsetzen und das Gesetz ignorieren.
Wäre ja auch irgendwie albern...
Richtig, das kann man auch auf hunderten von Seiten nachlesen. Leider ist es schon vielen so ergangen wie von mir, ärgerlich nur das man dieses "beschissene" Programm auf jeder anderen Seite hätte auch haben können, aber naja nun ist es zu spät. Aus Fehlern lernt man bekanntlich und das habe ich auch, das war mir eine Lehre. Solch einen Fehler macht man ein mal und dann nie wieder.
mofhou
2009-04-05, 23:23:26
@ Threadstarter: Wieso in aller Welt lädst du dir einen Codec von einer Drittanbieterseite hinunter, der du kein Vertrauen schenkst, ja die du nichteinmal kennst? Hätte doch genauso ein trojanisches Pferd sein können. Dass die Domain in der Rechnung eine andere war, ist imho nebensächlich. Die in der Rechnung angegebenen Daten stimmen ja anscheinend mit den von dir bei der Downloadseite eingegebenen überein.
Bist du dir sicher, dass du DivX runterladen wolltest? Auf der von dir genannten Seite findet sich lediglich Xvid. Bereits auf der Anmeldeseite findet sich durchaus ein Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit des Angebots. Außerdem musst du einen dicken Haken machen, dass du die Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert hast. Hast du bestimmt nicht. Auch musstest du bestätigen, dass du die Widerrufsbelehrung erhalten hast. Bei einem kostenfreien Angebot ist es höchst unüblich, dass der Anbieter dich über dein Widerrufsrecht informiert. Alles in allem ist dir durchaus Dämlichkeit und ebensoviel dämliche Leichtsinnigkeit vorzuwerfen.
Ich tippe mal auf folgenden Fall: ;)
http://www.spiegel.de/fotostrecke/fotostrecke-41242.html
Sewing
2009-04-29, 15:14:11
Hab heutemal wieder ne Mail bekommen!
Sehr geehrte/r Herr/Frau Thomas Berger,
in der vorbezeichneten Angelegenheit hat mich die Firma Belleros Premium Media Limited, vertreten durch Stephanie Schneider, Sperberhorst 6a, 22459 Hamburg, mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Nach unserem Informationsstand haben Sie ihre Rechnung vom 15.03.2009 mit der Rechnungsnummer 99D088765 für die Anmeldung vom 14.03.2009 um 16:37 Uhr mit der folgenden IP-Adresse 88.76.40.135 für die Bereitstellung von 99downloads.de bis zum heutigen Datum nicht beglichen.
Aus der von Ihnen in Anspruch genommenen Internet-Seite ist ersichtlich, dass es sich bei der erbrachten Dienstleistung um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Meine Mandantin hat den Betrag aus dem mit Ihnen geschlossenen Vertrag bereits mehrmals angemahnt, erstmalig am 22.03.2009.
Ich fordere Sie daher auf, die Forderung in Höhe von 70,50 nebst Zinsen und der Kosten meiner Inanspruchnahme von insgesamt 110,29 Euro, spätestens bis zum 06.05.2009 unter Angabe des Aktenzeichens auf mein Konto zu überweisen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der sich im anliegenden Schreiben befindlichen Forderungsaufstellung.
Kontoverbindung: Postbank AG
Konto Nr.: 93 12 09
BLZ: 20010020
Bei EU-Überweisungen:
Iban: DE17200100200000931209
Swift/Bic: PBNKDEFF
Im Falle einer nicht fristgerechten Zahlung sind wir berechtigt, unverzüglich das Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten. Vor- und nach erfolgreicher Titulierung der benannten Forderung werden weitere erhebliche Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und Gerichtsvollzieherauslagen anfallen. Diese werden die Forderung deutlich erhöhen. Wir weisen Sie auf die im Schreiben angegebene Zahlungsfrist hin.
Sollten sie eine Ratenzahlung vereinbaren wollen, richten sie ihre E-Mail bitte an Ratenzahlung@Schulze-Inkasso.de
Soweit Sie behaupten, sich unter der oben angegebenen IP-Adresse nicht registriert zu haben, weisen wir Sie auf die Vorschriften des § 263, 263 a StGB hin.
Für weitere Informationen lesen sie bitte auch unser Merkblatt für Schuldner unter: http://www.schulze-inkasso.de/docs/informationsblatt.pdf
Falls sie den offen Rechnungsbetrag bereits angewiesen habem, bitte um Nachweis und Einreichung der jeweiligen Belege.
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Der Anhang ist virenfrei.
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-- Mit freundlichen Grüßen Inkassoabteilung Rechtsanwaltskanzlei Schulze Kanzlei@Schulze-Inkasso.de www.Schulze-Inkasso.de ..................................... Rechtsanwaltskanzlei Schulze Rechtsanwalt Sven Schulze [ Peutestraße 51-53 ] [ 20539 Hamburg ] Steuernummer: 22/18009/282 Servicehotline: +49 1805 4451791 - 1* Servicefax: +49 1805 4451791 - 2* * (0,14 € / Min. aus dem Festnetz; ggf. abweichende Preise aus Mobilfunknetzen, QuestNet) Zulassungen: Rechtsanwalt Schulze ist zugelassen beim Hamburger Land- und Amtsgericht und ist vor den gleichen Gerichten der übrigen Bundesländer Deutschlands vertretungsberechtigt. Rechtsanwalt Schulze ist Mitglied der hanseatischen Anwaltskammer.
Sewing
2009-04-29, 15:17:06
weiterhin ignorieren ja?
DK2000
2009-04-29, 15:21:50
laut wiso / zdf - JA
http://www.youtube.com/watch?v=-PEPXD5C580
AKTE 09 sagt auch - JA
http://www.youtube.com/watch?v=G7MxK0GW_qk&feature=related
Philipus II
2009-04-29, 16:08:35
jep.
einfach ignorieren.
Daltimo
2009-05-01, 12:16:53
Ich hab bisher auch nichts mehr bekommen... allerdings haben sich winloads und opendownloads in der letzten Mahnung widersprochen.
Bei opendownloads habe ich schon die 2. Mahnung bekommen und bei winloads erst die erste...schon seltsam sowas...
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