Blackpitty
2009-05-03, 18:54:20
arbeitet hier eventuell jemand beim Tüv, oder kennt sich gut aus?
Vorgeschichte:
Ich habe an meinem Fahrzeug eine absteckbare Anhängerkupplung. Zur Nutzung-zum herunterklappen des Stromanschlusses ist in der Hecklippe ein Ausschnitt von unten.
Da ich die Kupplung aber nicht brauche habe ich sie schon komplett abgeklemmt was Kabel angeht, es ist nur noch die Halterung-Rammer selbst am Wagen.
Nun zum Problem. Ich habe einen neuen Heckansatz gekauft(einen ganz anderen) in den ich keinen Ausschnitt rein mache, jedoch muss ich diesen eintragen lassen.
Die Anhängerkupplung verkaufe ich jedoch erst auf dem Weg in den Urlaub, da ich da beim Käufer vorbei fahre, weil ich von ihm den serienmäßigen Rammer bekomme, den bisher die Kupplungshalterung ersetzt hat.
Da ich den Heckansatz vorm Ulraub eintragen lassen will-muss ist nun die Frage:
Wird das eingetragen, obwohl die Kupplung die eh verkauft wird nicht nutzbar ist? Abschlepphaken usw. ist alles frei zugänglich.
Oder sagt der Tüver, dass er mir das nicht einträgt, da die Kupplung so nicht nutzbar ist?
Ich kann die Kupplungshalterung auch nicht demontieren, da dann der Rammer hinten fehlt und falls mir einer rein fährt wär gleich der ganze Rahmen verzogen.
Meine Meinung wär, dass ihm das doch egal sein kann, ob meine Anhängerkupplung geht oder nicht, ist ja schließlich kein Verkehrsrelevantes Teil.
Ja, ist etwas verzwickt, aber eventuell weis ja jemand Rat
Vorgeschichte:
Ich habe an meinem Fahrzeug eine absteckbare Anhängerkupplung. Zur Nutzung-zum herunterklappen des Stromanschlusses ist in der Hecklippe ein Ausschnitt von unten.
Da ich die Kupplung aber nicht brauche habe ich sie schon komplett abgeklemmt was Kabel angeht, es ist nur noch die Halterung-Rammer selbst am Wagen.
Nun zum Problem. Ich habe einen neuen Heckansatz gekauft(einen ganz anderen) in den ich keinen Ausschnitt rein mache, jedoch muss ich diesen eintragen lassen.
Die Anhängerkupplung verkaufe ich jedoch erst auf dem Weg in den Urlaub, da ich da beim Käufer vorbei fahre, weil ich von ihm den serienmäßigen Rammer bekomme, den bisher die Kupplungshalterung ersetzt hat.
Da ich den Heckansatz vorm Ulraub eintragen lassen will-muss ist nun die Frage:
Wird das eingetragen, obwohl die Kupplung die eh verkauft wird nicht nutzbar ist? Abschlepphaken usw. ist alles frei zugänglich.
Oder sagt der Tüver, dass er mir das nicht einträgt, da die Kupplung so nicht nutzbar ist?
Ich kann die Kupplungshalterung auch nicht demontieren, da dann der Rammer hinten fehlt und falls mir einer rein fährt wär gleich der ganze Rahmen verzogen.
Meine Meinung wär, dass ihm das doch egal sein kann, ob meine Anhängerkupplung geht oder nicht, ist ja schließlich kein Verkehrsrelevantes Teil.
Ja, ist etwas verzwickt, aber eventuell weis ja jemand Rat