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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wandlung wegen defekt nach über einem Jahr?


JFZ
2009-07-03, 23:40:22
Hi,

Anfang 2008 hatte ich ein Navi gekauft (2 Jahre Herstellergarantie, Hersteller = Händler = Medion), was jetzt zum dritten Mal einen Schuß hat, so daß ich jetzt ernsthaft darüber nachdenke, das Teil wandeln zu lassen, weil ich wenig Lust auf eine Reparatur habe, die wieder nur ein halbes Jahr hält.

Jetzt aber die Fragen:
Geht nach einer so langen Zeit (sind ja fast anderthalb Jahre) eine Wandlung wegen häufigen Fehlern überhaupt?
Was wäre denn das was ich zurückerstattet kriegen würde? Den damaligen Kaufpreis (ca. 350€)? Oder den letzten Verkaufspreis bevor das Gerät aus dem Sortiment genommen wurde (ca. 220€)?
Würde ich denn den vollen Preis zurückkriegen oder nur einen Teil (und wieviel), weil ich das Gerät ja eine Weile nutzen konnte?

Rooter
2009-07-03, 23:57:52
Es ist innerhalb der Garantiezeit zum dritten mal kaputt, warum sollte da Wandlung nicht möglich sein!?

MfG
Rooter

Kenny1702
2009-07-04, 10:35:37
IMHO ist die Wandlung aus Kulanz möglich. Damit haben sich auch die restlichen Fragen erübrigt, da es aus meiner Sicht eine Kulanzfrage ist und somit vom Händler abhängt.

P.S.: Die Garantiezeit ist für eine Wandlung unerheblich

JFZ
2009-07-04, 17:19:46
IMHO ist die Wandlung aus Kulanz möglich. Damit haben sich auch die restlichen Fragen erübrigt, da es aus meiner Sicht eine Kulanzfrage ist und somit vom Händler abhängt.

P.S.: Die Garantiezeit ist für eine Wandlung unerheblich


Hm, ja, eigentlich ist die Gewährleistungszeit entscheiden. In der bin ich zwar noch, allerdings in der Phase mit der ungünstigen Beweislastumkehr.
In der Herstellergarantiezeit bin ich zwar auch, dafür kriege ich aber wohl Reparatur aber nicht direkt einen Anspruch auf Wandelung.
D.h. eine Reparatur würde ich auf Garantie auf jeden Fall kriegen. Eine Wandelung auf Gewährleistung je nach Strenge der Beweislastumkehr, oder aber vielleicht aus Kulanz ohne viel Hickhack.
Gehen wir davon aus, daß der Händler die Gewährleistung anerkennen würde und einer Wandelung zustimmen würde.
Wie sieht es dann mit den restlichen Fragen aus? (Möchte halt grob abschätzen können, ob sich eine Wandelung überhaupt lohnt oder ob ich es doch eher mit einer Reparatur versuchen sollte)


Hat denn schon jemand eine Wandelung von irgendetwas nach einem Jahr oder länger bei einem Händler mitgemacht?

Philipus II
2009-07-04, 18:01:47
Wo hast du es denn gekauft?
Manche Läden (Aldi, Norma, Plus, Mediamarkt, Saturn) sind da recht kulant.

Black-Scorpion
2009-07-04, 19:22:05
Das Gerät wurde ja scheinbar schon 2x repariert und hat jetzt wieder eine Macke.
Also sollte der Rücktritt vom Vertrag (Wandlung gibt es nicht mehr) absolut kein Problem sein.
Da spielt auch die Beweislastumkehr keine Rolle.
§ 439 BGB Nacherfüllung (http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html) und § 440 BGB Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz (http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html)

Kenny1702
2009-07-04, 19:36:22
Das Gerät wurde ja scheinbar schon 2x repariert und hat jetzt wieder eine Macke.
Also sollte der Rücktritt vom Vertrag (Wandlung gibt es nicht mehr) absolut kein Problem sein.
Da spielt auch die Beweislastumkehr keine Rolle.
§ 439 BGB Nacherfüllung (http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html) und § 440 BGB Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz (http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html)
Nein, denn wir wissen z.B. nicht, ob JFZ z.B. die Herstellergarantie benutzt hat. In diesem Fall würde der zweite Link nicht zum Zuge kommen.

JFZ
2009-07-05, 04:31:01
Wo hast du es denn gekauft?
Manche Läden (Aldi, Norma, Plus, Mediamarkt, Saturn) sind da recht kulant.
direkt bei Medion (medionshop)

Nein, denn wir wissen z.B. nicht, ob JFZ z.B. die Herstellergarantie benutzt hat. In diesem Fall würde der zweite Link nicht zum Zuge kommen.
Hmm, Hatte damals noch innerhalb der ersten 6 Monate reklamiert. Allerdings ist Händler = Hersteller, von daher wird es wohl sowohl Gewährleistung als auch Herstellergarantie gewesen sein.
Die Reparatur war damals ja auch für ca. ein Jahr erfolgreich...


Aber interessant ist trotzdem noch, wieviel ich für das Teil bei Rücktritt/Wandelung noch kriegen würde.

pippo
2009-07-05, 08:47:47
Was ihr hier alle vergesst: Es muss 3x der gleiche Fehler sein! Und selbst dann kann es sein, dass man auf ein 4. mal warten muss.