Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rücksendungskosten bei abgelehntem Garantiefall?
darph
2009-07-21, 18:59:41
Wie hier beschrieben habe ich kürzlich mein Mobiltelephon eingeschickt.
Der Verlauf: Ich schrub an den Kundendienst von HTC eine Email mit einem Photo des Problem und der Anfrage, wie denn nun vorzugehen sei. Man antwortete mir mit einer Telephonnummer, an die ich mich wenden solle, um die Adresse zu erfahren, an das ich das Gerät schicken sollte. Eine 01805-Nummer, man hätte ja auch gleich die Adresse in die Mail packen können, aber gut.
Ich rief bei der Nummer an, erklärte den Defekt nochmal, erklärte, daß htc mir diese Nummer gegeben hat und ich hier nach der Adresse fragen solle. "Nun, dann gebe ich Ihnen mal die Adresse." Gesagt, thun getan. Ich bedankte mich und beendete das Gespräch. Das war der gesamte Ablauf des Telephonats.
Ich sendete das Telephon auf eigene Kosten hin und erhielt nun einen Brief, man könne gegen eine saftige Zahlung das Gerät reparieren (einen Garantiefall könne man nicht anerkennen) oder mir das Gerät gegen eine Zahlung von 21,30 Euro zurückschicken. Oder ich könne nicht zahlen und man werde das Phon entsorgen. Geiselnahme, anyone?
Ich kann deren Begründung zur Garantieverweigerung nicht nachvollziehen und versuche, sie zu überreden, mein Gerät dennoch zu reparieren. Aber darum geht es erstmal nicht.
Sollte sich arvato weigern und sollte ich mich entscheiden, das Gerät nicht gegen Zahlung von fast 200 Euro reparieren zu lassen (mithin 1/3 des Neupreises), muß ich dann wirklich die 20 Euro für die Rücksendung zahlen?
Ich wurde im Voraus nicht darüber informiert, daß derartige Kosten anfallen können. Hätte ich gewußt, daß solche Kosten anfallen, hätte ich es wohl nicht eingeschickt.
Mir ist bewußt, daß ich die Portokosten übernehmen werde. Aber das sind 8 Euro. Was ist mit dem Rest?
Panasonic
2009-07-21, 19:30:31
Der Rest sind "Servicegebühren" fürs angucken und kopfschütteln. Danke für den Bericht, war gerade im Bergriff ein HTC Hero zu bestellen und werde dies jetzt doch auf ein Samsung ändern.
darph
2009-07-21, 19:34:47
Der "Service" ist aber eine Dienstleistung, über die nie ein Vertrag geschlossen wurde. Ich ging ja von einer (für mich) kostenlosen Garantieübernahme aus.
Wie kann denn hier ein Vertrag zustande kommen (Voraussetzung, daß hier überhaupt ein Cent den Besitzer wechselt), wenn ich nicht vorher über die Bedingungen informiert werde?
Panasonic
2009-07-21, 19:40:58
Bist Du ganz sicher, dass nirgendwo irgendwie ganz beiläufig auf Garantiebedingungen hingewiesen wurde?
Philipus II
2009-07-21, 19:43:25
Hm, setz doch einfach mal per Einschreiben eine Frist zur Herausgabe.
Vielleicht löst sich das ganze ja dann.
Panasonic
2009-07-21, 19:44:21
Hm, setz doch einfach mal per Einschreiben eine Frist zur Herausgabe.
Vielleicht löst sich das ganze ja dann.
Du meinst eine Frist zur kostenlosen Garantiereparatur.
Daredevil
2009-07-21, 19:45:22
Bei einem nicht gestatteten Garantiefall muss du halt zahlen, das ist doch überall so.
Wenn die Telekom zu dir kommt wenn deine leitung defekt ist und es nicht an der Leitung liegt sondern am PC muss man auch selber aus der Tasche zahlen, meist steht da nicht das man zahlen muss sondern "Im Falle des Falles das blablabla".
Aber 20€ find ich auch schon happig, das die das einfach mal so draufschlagen.
Philipus II
2009-07-21, 20:08:30
Der Unterschied zur Telekom ist, dass mit der T-Com in der Regel ein Vertrag besteht und dieser dafür einen Passus hat.
Mit dem Unternehmen, das den Garantiefall abwickelt, hat er wohl keinen Vertrag geschlossen, dass er 21 irgendwas zahlen muss, damit er das Gerät zurückbekommt...
Ein Berufen auf irgendwo bekanntegegebene AGB ist nicht soooo leicht.....
Daredevil
2009-07-21, 20:23:27
Einen schriftlichen Vertrag gibts bei der T-Com noch, ne.
Es wird nur am Telefon erwähnt das wenn die Störung nicht an der Telekom liegt, man aus eigener Tasche den Besuch des Technikers zahlen muss.
Der Unterschied zur Telekom ist, dass mit der T-Com in der Regel ein Vertrag besteht und dieser dafür einen Passus hat.
Mit dem Unternehmen, das den Garantiefall abwickelt, hat er wohl keinen Vertrag geschlossen, dass er 21 irgendwas zahlen muss, damit er das Gerät zurückbekommt...
Ein Berufen auf irgendwo bekanntegegebene AGB ist nicht soooo leicht.....
Nicht so wirklich.
Die Garantie ist ein Versprechen, für einen bestimmten Zeitrahmen, für bestimmte Produkteigenschaften, zu bestimmten bedingungen ohne Verschulden einzustehen.
Das ist ein Vertrag, den der Verbraucher meist beim Kauf vom Hersteller bekommt.
Die Garantiebedingungen kann der Hersteller nach seinem Ermessen frei gestalten. Hier ist er frei festzulegen, dass bei abgelehnter Garantieübernahme die Kosten für den Versand, oder auch für die erfolglose Begutachtung, dem Verbraucher aufzuerlegen sind.
Also: Garantiebedingungen lesen. Ob ein Hinweis auf die Kosten erforderlich ist, oder nicht, mag ich mangels Kenntnis der Bedingungen nicht beurteilen wollen.
Wenn der Threadstarter davon ausgeht, dass der Mangel von der Garantie gedeckt ist, bleibt ihm bei Ablehnung der vertraglich zugesicherten Leistung nur der Rechtsweg.
Klug wäre es natürlich, wenn der Threadstarter dem Unternehmen erst einmal schriftlich eine Frist zur Erfüllung der Garantieleistung setzt, (das heisst Brief, nix e-Mail!!!!) und ernsthaft auf die Erfüllung besteht und auf die Folgen der Nichterfüllung hinweist.
Armaq
2009-07-21, 20:29:08
Gib mal mehr Anhaltspunkte.
Wie lange besitzt du das Gerät?
darph
2009-07-21, 20:50:18
Gib mal mehr Anhaltspunkte.
Wie lange besitzt du das Gerät?
Länger als ein halbes Jahr, kürzer als ein Jahr. Gewährleistung scheidet aus.
Ich will aber auch nicht über die Rechtmäßigkeit meines Garantieanspruchs an sich diskutieren. Daß Schäden durch Fremdeinwirkungen von der Garantie nicht gedeckt sind, ist uns wohl allen klar. Der Streitpunkt liegt darin, ob der Schaden durch Fremdeinwirkung, also durch mein Verschulden, zustandegekommen ist (deren Meinung) oder eben nicht (meine Meinung).
Aber selbst das ist nicht meine Frage gewesen.
Armaq
2009-07-21, 21:32:54
Wieso? Wichtig ist die Beweislastumkehr. Gewährleistung geht 24 Monate, die Umkehr nach 6 Monaten. Du musst nach 6 Monaten nachweisen, dass es ein Fehler von Produktion an ist. Das ist der Pudels Kern. Wenn du das kannst, dann müssen sie auch nachleisten.
Edit: Garantie ist das, was über die gesetzl. Gewährleistung hinaus geht. Lies also die Garantiebestimmungen gut und vergiss nicht, man schuldet dir ein für die vereinbarten bzw. gebräuchlichen Zwecke funktionales Gerät.
Wieso? Wichtig ist die Beweislastumkehr. Gewährleistung geht 24 Monate, die Umkehr nach 6 Monaten. Du musst nach 6 Monaten nachweisen, dass es ein Fehler von Produktion an ist. Das ist der Pudels Kern. Wenn du das kannst, dann müssen sie auch nachleisten.
Die gibbet bei der gesetzl Gewährleistung, mWn aber idR nicht bei der freiwilligen Herstellergarantie.
Armaq
2009-07-21, 21:42:22
Die gibbet bei der gesetzl Gewährleistung, mWn aber idR nicht bei der freiwilligen Herstellergarantie.
Was darüber hinaus geht ... immer sorgfältig lesen. :)
Was darüber hinaus geht ... immer sorgfältig lesen. :)
:P
Du hast 14s vor meinem Post noch geedited. ;(
Dennoch hab ich wohl nur halb gelesen. ;)
darph
2009-07-21, 22:31:55
Wieso? Wichtig ist die Beweislastumkehr. Gewährleistung geht 24 Monate, die Umkehr nach 6 Monaten. Du musst nach 6 Monaten nachweisen, dass es ein Fehler von Produktion an ist. Das ist der Pudels Kern. Wenn du das kannst, dann müssen sie auch nachleisten.
Edit: Garantie ist das, was über die gesetzl. Gewährleistung hinaus geht. Lies also die Garantiebestimmungen gut und vergiss nicht, man schuldet dir ein für die vereinbarten bzw. gebräuchlichen Zwecke funktionales Gerät.*seufz*
Ich will doch gar nicht wissen, ob die das reparieren müssen oder nicht. :usad:
Kenny1702
2009-07-21, 22:42:27
Der "Service" ist aber eine Dienstleistung, über die nie ein Vertrag geschlossen wurde. Ich ging ja von einer (für mich) kostenlosen Garantieübernahme aus.
Wie kann denn hier ein Vertrag zustande kommen (Voraussetzung, daß hier überhaupt ein Cent den Besitzer wechselt), wenn ich nicht vorher über die Bedingungen informiert werde?
Du bist doch immerhin soweit gekommen, dir die Serviceadresse rauszusuchen. Und die Garantiebedingungen werden eigentlich durchgängig den Geräten mitgeliefert. Zudem sind im Endeffekt die 20€ doch ok. Begutachtung + Rücksendung für 20€ ist nicht viel.
P.S.:Tu der Wirtschaft was gutes und kauf ein neues Gerät;).
Armaq
2009-07-21, 22:42:54
*seufz*
Ich will doch gar nicht wissen, ob die das reparieren müssen oder nicht. :usad:
Ich hab doch gesagt, lies die Garantieerklärung. Sie haben sicher eine und da steht drin, wer die Kosten trägt. Das sollte mein Post implizieren.
Wolfram
2009-07-21, 22:43:44
*seufz*
Ich will doch gar nicht wissen, ob die das reparieren müssen oder nicht. :usad:
Schau doch mal in deren Garantiebestimmungen, davon hängt es ab. Würde mich aber sehr überraschen, wenn da nicht drinstünde, daß Du a) sowieso die Portokosten tragen mußt und b) sie im Fall eines unberechtigten Garantieanspruchs eine Bearbeitungsgebühr berechnen. Sprich: Du mußt das zahlen. Es sei denn, Du stellst Dich auf den Standpunkt, daß sie das Teil reparieren müssen und gehst mit der Sache zum Anwalt, aber auch dann wirst Du eben vermutlich die Portokosten tragen müssen.
Brotzeit
2009-07-21, 22:45:35
*seufz*
Ich will doch gar nicht wissen, ob die das reparieren müssen oder nicht. :usad:
Na ja wenn sie es nicht reparieren müssen, du Ihnen aber "Arbeit" machst, indem sie einen Kostenvoranschlag erstellen, du dann den Auftrag nicht erteilst und noch zusätzliche "Arbeit" einforderst, dann fordern sie halt Geld von dir.
Kenne das von IBM, du schickst dein defektes Teil ein, dann wird geprüft ob Garantie oder nicht, wenn nein, dann kannst dus reparieren lassen, oder du musst 50€ (oder 80€ keine Ahnung ist lange her) bezahlen.
Da wurde ich aber damals vorher darauf hingewiesen. Hast du irgendwas schriftliches im Bezug mit dem Einschicken? Meistens stehts da im Kleingedruckten.
darph
2009-07-21, 22:49:15
Ich hab doch gesagt, lies die Garantieerklärung. Sie haben sicher eine und da steht drin, wer die Kosten trägt. Das sollte mein Post implizieren.
Das Heftchen erwähnt dieses Problem mit keinem Wort.
HTC gibt dem Kunden dann Anweisungen dazu, wie und wann das fehlerhafte Produkt eingesandt werden sollte. HTC übernimmt die Kosten, die beim Einsenden des fehlerhaften Produktes nach HTC und beim Zurücksenden des reparierten Produkts zum Kunden anfallen, vorausgesetzt der Schaden am Produkt wird innerhalb der Gültigkeitsfrist für die Garantie gemeldet.
Das Heftchen erwähnt dieses Problem mit keinem Wort.
das wundert mich doch sehr. ist eine normale Standardfloskel in den Garantiebestimmungen. Und du hast sicher die Garantiekarte vorliegen und nicht irgendeinen anderen Wisch?
Schwarzmetaller
2009-07-21, 22:53:25
Der Rest sind "Servicegebühren" fürs angucken und kopfschütteln. Danke für den Bericht, war gerade im Bergriff ein HTC Hero zu bestellen und werde dies jetzt doch auf ein Samsung ändern.
Das was du als "angucken und kopfschütteln" nennst, ist mithin als Kostenvoranschlag erstellen bekannt.
Ausgehend davon, daß HTC eigentlich ziemlich kulant ist, was Garantiebedingungen angeht, gehe ich mal davon aus, dass das Telefon mechanische Beschädigung/Flüssigkeitsschaden oder Fremdeingriff aufweist.
Bei solchen Fehlern, die nicht unter die Herstellergarantie fallen, muß das Telefon doppelt gründlich gecheckt werden, da die Reparaturkosten von Arvato nicht beim Hersteller abgerechnet werden können (was die 6-monatige Reparaturgewährleistung einschließt).
Da muß man sämtliche Defekte auf Anhieb finden.
Es geht einfach nicht, daß man meinetwegen nur kurz blind ein Softwareupdate veranschlagt, was den Fehler nicht behebt, weil auf der Platine irgendwo ein Flüssigkeitsschaden ist.
Das Resultat wäre, dass man auf Reparaturgewährleistung (und daraus resultierend auf eigene Rechnung) die Platine ersetzen muss, was bei Handies mitunter deutlich mehr als den Neupreis des Gerätes ausmacht.
darph
2009-07-21, 22:54:45
Und du hast sicher die Garantiekarte vorliegen und nicht irgendeinen anderen Wisch?
http://picdump.darph.net/wp-content/uploads/2009/07/foto-8.jpg
;( Für die Spiegelung entschuldige ich mich. PhotoBooth. ;(
darph
2009-07-21, 23:00:33
Das was du als "angucken und kopfschütteln" nennst, ist mithin als Kostenvoranschlag erstellen bekannt. Und, da hab ich mich mal schlau gemacht, ein Kostenvoranschlag kostet kein Geld, wenn das nicht vorher schon vereinbart wurde. Wurde es nicht. Den Kostenvoranschlag habe ich ja auch schon. Die wollen Geld um die das Telephon zurück zu schicken und zwar deutlich mehr als es Portokosten rechtfertigen (die ich im Übrigen sogar bereit wäre zu zahlen).
Ausgehend davon, daß HTC eigentlich ziemlich kulant ist, was Garantiebedingungen angeht, gehe ich mal davon aus, dass das Telefon mechanische Beschädigung/Flüssigkeitsschaden oder Fremdeingriff aufweist. Schau in den oben genannten Thread, da ist ein Photo vom Fehler zu sehen.
Was bei Handies mitunter deutlich mehr als den Neupreis des Gerätes ausmacht.
*hüstel (http://cgi.ebay.de/HTC-Touch-HD-new-replacement-touch-screen-digitizer_W0QQitemZ360166313416QQcmdZViewItemQQptZUK_MobilePhones_MobilePhoneAcc essories_MobilePhoneBatteries?hash=item53db95cdc8&_trksid=p3286.m63.l1177&_trkparms=%7C293%3A1%7C294%3A50#ht_5258wt_724)*
HTC gibt dem Kunden dann Anweisungen dazu, wie und wann das fehlerhafte Produkt eingesandt werden sollte. HTC übernimmt die Kosten, die beim Einsenden des fehlerhaften Produktes nach HTC und beim Zurücksenden des reparierten Produkts zum Kunden anfallen, vorausgesetzt der Schaden am Produkt wird innerhalb der Gültigkeitsfrist für die Garantie gemeldet.
Wenn ansonsten nirgendwo mehr was zu dem Fall steht, dass ein eingeschickter Defekt nicht durch die Garantie abgedeckt ist...
... dann hast du eigentlich Glück gehabt und dürftest zumindest keine Bearbeitungsgebühr zahlen müssen.
Die Portokosten sind ja eindeutig durch den obigen Disclaimer abgedeckt.
Wolfram
2009-07-21, 23:19:11
Wenn ansonsten nirgendwo mehr was zu dem Fall steht, dass ein eingeschickter Defekt nicht durch die Garantie abgedeckt ist...
... dann hast du eigentlich Glück gehabt und dürftest zumindest keine Bearbeitungsgebühr zahlen müssen.
Die Portokosten sind ja eindeutig durch den obigen Disclaimer abgedeckt.
Nur, wenn das Produkt "fehlerhaft" ist. Ist es nach deren Ansicht ja gerade nicht.
Schwarzmetaller
2009-07-21, 23:28:01
Und, da hab ich mich mal schlau gemacht, ein Kostenvoranschlag kostet kein Geld, wenn das nicht vorher schon vereinbart wurde. Wurde es nicht. Den Kostenvoranschlag habe ich ja auch schon. Die wollen Geld um die das Telephon zurück zu schicken und zwar deutlich mehr als es Portokosten rechtfertigen (die ich im Übrigen sogar bereit wäre zu zahlen).
Schau in den oben genannten Thread, da ist ein Photo vom Fehler zu sehen.
*hüstel (http://cgi.ebay.de/HTC-Touch-HD-new-replacement-touch-screen-digitizer_W0QQitemZ360166313416QQcmdZViewItemQQptZUK_MobilePhones_MobilePhoneAcc essories_MobilePhoneBatteries?hash=item53db95cdc8&_trksid=p3286.m63.l1177&_trkparms=%7C293%3A1%7C294%3A50#ht_5258wt_724)*
Das mag ja sein, daß du den Kostenvoranschlag schon hast, aber Arvato will trotzdem seinen Aufwand bezahlt haben.
Was den Schaden an sich betrifft: egal was für einer es ist, Fakt ist, der Fehler wird nicht von der Garantie abgedeckt, was bedeutet, dass Arvato Teile, Arbeit und Gewährleistung nicht gegenüber HTC abrechnen kann.
Und zwecks deinem *hüstel*: mag sein, aber a) ist das ein original HTC-Teil? und b) du kannst sicherlich auch zu VW gehen, und dir einen Golf komplett aus Ersatzteilen zusammenbauen lassen, der kostet dann aber auch deutlich mehr als 50.000 Euro. c) hat HTC sicherlich ein komplettes Display veranschlagt.
MFG
Schwarzmetaller
Heimatsuchender
2009-07-22, 01:20:00
Hm. Irgendwie finde ich das Ganze etwas seltsam. darph setzt sich mit HTC in Verbindung, weil sein Handy defekt ist. HTC verweist darph an den eingesetzten Dienstleister. So weit, so gut. Aber: Hätte HTC darph nicht davon in Kenntnis setzen müssen, daß eventuell Kosten auf ihn zukommen können?
tobife
Panasonic
2009-07-22, 07:52:41
Das was du als "angucken und kopfschütteln" nennst, ist mithin als Kostenvoranschlag erstellen bekannt.Dafür hat darph aber keinen Auftrag erteilt.
Panasonic
2009-07-22, 07:55:29
Hm. Irgendwie finde ich das Ganze etwas seltsam. darph setzt sich mit HTC in Verbindung, weil sein Handy defekt ist. HTC verweist darph an den eingesetzten Dienstleister. So weit, so gut. Aber: Hätte HTC darph nicht davon in Kenntnis setzen müssen, daß eventuell Kosten auf ihn zukommen können?Doch. Und dafür gibt es Garantiebestimmungen. Allerdings konnte ich weder auf der Webseite von HTC, noch auf der von Avarto etwas deratiges finden. Wenn darph mit seiner RMA-Nummer keine weiteren Informationen erhalten hat, dann dürfte meiner Meinung nach nicht eigenmächtig aus einer Garantiereparatur ein kostenpflichtigr Kostenvoranschlag werden.
Schwarzmetaller
2009-07-22, 08:10:07
Panasonic, hast du mal kurz einen Link zu den AGBs der Handy-Reparaturabteilung von Arvato? Ich blicke nämlich gerade in dem Firmenwust nicht durch.:|
Panasonic
2009-07-22, 08:13:34
Ich sagte doch, ich konnte nichts finden.
Schwarzmetaller
2009-07-22, 08:17:28
Dafür habe ich etwas gefunden. (http://www.arvato-services.com/de/agb.html)
Kostenvoranschläge sind verbindlich und nicht zu vergüten, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Panasonic
2009-07-22, 08:18:37
Aber er hat doch nie einen Kostenvoranschlag erteilt.
_Gast
2009-07-22, 08:25:25
Aber er hat doch nie einen Kostenvoranschlag erteilt.Doch, eigentlich schon.
Das Einschicken eines defekten Gerätes an einen Reparaturservice ist eine Willenserklärung. Dass vor der Reparatur geprüft wird, ob sich diese überhaupt noch lohnt, entspricht den erwarteten und üblichen Gepflogenheiten.
Panasonic
2009-07-22, 08:28:23
Er wollte die Garantie in Anspruch nehmen, nicht prüfen lassen, ob sich eine Reparatur "noch lohnt".
Heimatsuchender
2009-07-22, 18:38:23
Dafür habe ich etwas gefunden. (http://www.arvato-services.com/de/agb.html)
Du hast hier die allgemeinen Einkaufsbedingungen von Arvato verlinkt. Die helfen leider absolut nicht weiter. Das sind Bedingungen, die Arvato von Lieferanten erfüllt haben will.
tobife
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