Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : "Schwein" Beleidigung?
Craig
2009-10-27, 15:53:09
Mein Mitbewohner wurde mehrmals vom Vermieter als "Schwein" beschimpft.
Erfüllt dies schon den Tatbestand der Beleidigung? Bei Polizisten weiß ich das, habe ich über Googel gefunden. Wie schauts bei "normalen Personen" aus?
(del)
2009-10-27, 16:06:57
Hmm also rein von der Logik her sollte das nicht nur für Polizisten gelten,die sind schließlich keine besseren Menschen.
Panasonic
2009-10-27, 16:07:33
Ist Dein Mitbewohner Moslem?
QUERSCHLÄGER
2009-10-27, 16:10:09
Erstmal muß die Polente vor Ort sein, um ne Bestandsaufnahme von dem Typen zu machen. Vielleicht ist Schwein in diesem Fall ein Lob und dieses läßt sich nicht per Telefon klären.
Pinoccio
2009-10-27, 16:10:17
Mein Mitbewohner wurde mehrmals vom Vermieter als "Schwein" beschimpft.
Erfüllt dies schon den Tatbestand der Beleidigung? Bei Polizisten weiß ich das, habe ich über Googel gefunden. Wie schauts bei "normalen Personen" aus?Ein Polizist hat diesbezüglich nicht mehr Rechte als jeder andere auch. Ergo: ja.
mfg
Madman123456
2009-10-27, 16:14:07
Es gibt sowas wie "Beamtenbeleidigung" garnicht. Polizisten beleidigen und und andere Leute beleidigen kommt aufsselbe raus.
Und "Schwein" gehört in die Beleidigungskategorie, egal ob der beleidigte nun Fan von dieser oder der anderen albernen Geschichte Religion ist.
_Gast
2009-10-27, 16:16:33
Diese Frage kann man nicht beantworten. Es gibt im Gesetz keine Liste mit Worten, welche eine Beleidigung darstellen. Auch die Umstände sind zu berücksichtigen (wenn deine Frau beim Liebesakt "Mach's mir, du Schwein!" ruft, ist das vermutlich keine Beleidigung).
Eine Beleidigung muss eine Ehrverletzung enthalten, was beispielsweise bei einer Unhöflichkeit nicht der Fall sein muss. Was eine Ehrverletzung ist, lässt sich pauschal nicht sagen. Bereits das Duzen kann eventuell eine Beleidigung sein.
Hat der Vermieter beispielsweise angesichts der Sauerei in der Küche gesagt "Was sind sie doch für ein Schwein." ist das sicher anders zu bewerten als wenn er sagt "Zahl deine Miete, du Schwein."
Entscheiden kann das nur ein Gericht.
Allerdings ist die Frage, ob man nicht vorher mal mit dem Vermieter sprechen könnte.
ernesto.che
2009-10-27, 16:16:45
Ist Dein Mitbewohner Moslem?
War auch mein erster Gedanke. :D
Vermutlich der Bekannte, der sonst immer güterzugweise S-Klassen ordert und das nächste Mal mit Koffern voller Geld über die Grenze kommen will. ;D
Craig
2009-10-27, 16:25:16
Weil ihm nicht passte, wie mein Mitbewohner mit der Wäsche umging, hat er ihn mehrmals explizit "Schwein" genannt. "So ein Schwein" - "schweinisches Verhalten usw."
Reden ist nicht mehr mit ihm...
Wie gehts nun weiter? Anzeigen direkt oder übern Anwalt?
ernesto.che
2009-10-27, 16:28:58
Mit solch einem Schwachsinn willst du Polizei und Staatsanwalt von der Arbeit abhalten? Und für so einen Unfug zahlen wir alle Steuern.
_Gast
2009-10-27, 16:29:09
Anzeigen direkt oder übern Anwalt?Bei der örtlichen Polizeidienststelle anzeigen. Dafür brauchst du keinen Anwalt.
Das Verhältnis zum Vermieter wird sich dadurch aber voraussichtlich nicht verbessern.Mit solch einem Schwachsinn willst du Polizei und Staatsanwalt von der Arbeit abhalten? Und für so einen Unfug zahlen wir alle Steuern.Beleidigung ist ein Straftatsbestand der mit Gefängnis bedroht ist.
Craig
2009-10-27, 16:30:19
Bei der örtlichen Polizeidienststelle anzeigen. Dafür brauchst du keinen Anwalt.
Das Verhältnis zum Vermieter wird sich dadurch aber voraussichtlich nicht verbessern.
Das ist schon am Tiefpunkt. Er will uns seit Monaten aus dem Haus haben und drangsaliert uns mit allem Möglichen. Nun ist das Boot voll.
Mit solch einem Schwachsinn willst du Polizei und Staatsanwalt von der Arbeit abhalten? Und für so einen Unfug zahlen wir alle Steuern.
Wenn er dich beleidigt, beleidige euren Vermieter doch zurück ...
Anzeige ? Wegen sowas ? :D
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