Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 2009 keine Kichensteuer gezahlt. Was tun?
Alexander
2010-02-17, 14:50:54
Ich soll die Lohnsteuererklärung für meinen Bruder machen. Obwohl er seit Jahren bei der gleichen Firma beschäftigt ist, wurde 2009 zum ersten Mal keine Kirchensteuer abgezogen. 2010 haben sie wieder ganz von allein daran gedacht. Muss man nicht verstehen.
Jedenfalls habe ich kurz mal überschlagen, was in etwa dabei rauskommen würde, wenn ich die Steuererklärung erstelle:
Er bekommt ein wenig Lohnsteuer & Soli wieder. Nach der Kirchensteuernachzahlung landen wir dann wieder bei etwa +-0€. :freak:
Ich würde daher am liebsten auf die Lohnsteuererklärung verzichten. Wie die letzten Jahre auch. Kann man dies tun, ohne sich groß Gedanken darüber zu machen, dass die Kirchensteuer nicht abgeführt wurde? Oder rächt sich das ganze in ein paar Jahren, falls er mal heiraten will? Oder prüft dann keiner nach, ob er jedes Jahr brav die Kirchensteuer gezahlt hat?
Plage
2010-02-17, 15:30:31
Wieso zahlst du überhaupt Kirchensteuer, wenn du sie gar nicht zahlen willst? :freak:
Alexander
2010-02-17, 15:35:29
Das war äußerst hilfreich. Danke.
_Gast
2010-02-17, 15:44:33
Was stand 2009 auf der Lohnsteuerkarte unter Kirchensteuerabzug? Was steht dort jetzt? Vielleicht war gar keine Konfession eingetragen im letzten Jahr.
Wurschtler
2010-02-17, 15:49:19
Ich gehe mal davon aus, dass er 2009 Kirchenmitglied war und nicht ausgetreten ist.
Damit ist er auch kirchensteuerpflichtig, also MUSS er auch zahlen.
Wenn der Arbeitgeber die Zahlungen versäumt hat, ändert das meiner Ansicht nach nichts daran.
Soviel aus rechtlicher Sicht.
Ob es die Kirche merkt, dass da kein Geld gezahlt wurde, ist eine andere Frage und kann ich nicht beantworten.
Aber wenn durch die Steuererklärung kein Verlust entsteht, würde ich mir die Arbeit schon machen, der Ordnung halber.
Zwergi
2010-02-17, 15:49:37
Beim heiraten gilt nur, dass das Paar getauft ist. Nach dem Bezahlen der Kirchensteuer schaut keiner.
Zu deinen anderen Fragen weiß ich leider nix, sorry.
Alexander
2010-02-17, 15:57:32
Was stand 2009 auf der Lohnsteuerkarte unter Kirchensteuerabzug? Was steht dort jetzt? Vielleicht war gar keine Konfession eingetragen im letzten Jahr.
Es wurde gar nix abgezogen. 0,0€.
Und unter Kirche, also unter Konfession ist nur ein -
Auch auf allen Monatsabrechnungen. Die Buchhaltung ging also von keiner Kirchenzugehörigkeit aus.
Auf der Monatsabrechnung vom Januar 2010 hat er wie immer RK stehen.
_Gast
2010-02-17, 16:08:37
Es wurde gar nix abgezogen. 0,0€.
Und unter Kirche, also unter Konfession ist nur ein -
Auch auf allen Monatsabrechnungen. Die Buchhaltung ging also von keiner Kirchenzugehörigkeit aus.
Auf der Monatsabrechnung vom Januar 2010 hat er wie immer RK stehen.Wenn ein - unter Konfession steht, gehört man steuertechnisch keiner Konfession an. Man muss folglich auch keine Kirchensteuer bezahlen. Im Bezug auf Steuern wurde also alles richtig gemacht. Gegenüber dem Finanzamt muss man also keinerlei Bedenken haben. (Man könnte ja auch aus der Kirche ausgetreten sein und hat es sich dann wieder anders überlegt. Das kommt häufiger vor als man denkt.) Wenn ihn sein Gewissen gegenüber der Kirche nicht belastet, würde ich die Sache einfach auf sich beruhen lassen.
Alexander
2010-02-17, 18:36:58
Das dumme ist aber, dass ich die Lohnsteuerkarte 2009 nicht hier habe, da die Firma diese nicht zurückgegeben hat, sondern nur eine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt wurde. Ich weiss also nicht, ob auf der Lohnsteuerkarte tatsächlich keine Konfession vermerkt war, oder ob die Buchhaltung diese übersehen hat.
Hier steht auch, dass die Daten maschinell an die Finanzverwaltung übertragen wurden.
Was passiert also wenn ich die Steuererklärung abgebe? Merkt dann jemand beim Finanzamt, dass die Kirchensteuer hätte bezahlt werden müssen? ---> "Nach der Kirchensteuernachzahlung landen wir dann wieder bei etwa +-0€." Oder werden sie ihm Steuern zurückerstatten, da keiner auf den Posten Kirchensteuer achten wird? Tja...
mictasm
2010-02-17, 19:07:38
Es sollte aber möglich sein, die Lohnsteuerkarte nochmal einzusehen.
vBulletin®, Copyright ©2000-2024, Jelsoft Enterprises Ltd.