Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unklare Verkehrslage - wie richtig verhalten?
Surrogat
2010-03-03, 20:53:10
Hallo,
ich habe vor kurzem ein Problem mit einem anderen Autofahrer gehabt, er war wohl der meinung ich hätte kein Vorfahrtsrecht in einer Spurverengung von zwei auf eine Spur, im nachhinein bin ich mir auch nicht ganz sicher wer da nun recht hatte, jedenfalls konnte ich die Situation nur durch eine Vollbremsung bereinigen bevor es zu einem Unfall kam.
Es handelt sich um folgende strasse: 51.227535,6.839267
Einfach in Google eingeben und reinzoomen, ist die Dreherstrasse in Düsseldorf-Gerresheim.
Dort führen zunächst zwei Spuren in die gleiche Richtung, nach einiger Zeit wird die linke Spur aber zu einer reinen Linksabbiegerspur. Um dem links fahrenden Verkehr ein weiteres Geradeausfahren zu ermöglichen, werden an dieser Stelle die beiden Spuren in einem Reissverschluss (dieses Klammerzeichen auf der Strasse ([] oder so ähnlich) zusammengeführt.
Meines Wissens gilt bei diesen Spurenzusammenführungen das der Vorfahrt hat der vorne ist, also eher im Reissverschluss ( damit meine ich nicht Autobahnauffahrten oder sowas). Gibt es denn da einen Unterschied ob nun die rechte oder die linke Spur beendigt wird? Ich kanns mir eigentlich nicht vorstellen....
Der, der die Spur wechseln will muss warten, bzw muss sich so verhalten das kein Fahrer auf der anderen Spur behindert wird.
blackbox
2010-03-03, 22:52:26
Da ist klar, aber manchmal wird die Straße einfach nur auf eine Spur verengt.
Reißverschlussverfahren bedeutet, dass die Fahrzeuge sich im Wechsel einordnen.
Surrogat
2010-03-03, 22:59:09
Der, der die Spur wechseln will muss warten, bzw muss sich so verhalten das kein Fahrer auf der anderen Spur behindert wird.
in diesem Fall wechselt ja keiner oder beide die Spur, da beide Spuren zusammengeführt werden
demnach müsste der der vorne ist ja Vorfahrt haben oder?
foobi
2010-03-03, 23:35:58
StVO §7 Absatz 4 (http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__7.html)
Wenn es zu einem Unfall gekommen wäre, hättet ihr beide eine Teilschuld zugestanden bekommen.
_Gast
2010-03-04, 08:22:01
in diesem Fall wechselt ja keiner oder beide die Spur, da beide Spuren zusammengeführt werdenAuf dem Bild sieht das aber anders aus. Die auf der rechten Spur wechseln doch nicht den Fahrstreifen. Kannst du das nochmal erläutern.demnach müsste der der vorne ist ja Vorfahrt haben oder?In Deutschland hat nur Vorfahrt, wer von rechts kommt, außer es ist durch Verkehrszeichen anders geregelt. Eine Regelung, dass der schnellere Autofahrer oder derjenige, der weiter vorne ist, Vorfahrt hätte, kennt die Straßenverkehrsordnung nicht.
knuglifix
2010-03-04, 13:46:33
so wie das in google aussieht ist das vor der kreuzung eine 2-spurige straße wobei die linke links abgeht. wer dann grade aus will muss auf die rechte wechseln. wer dies tut muss obacht geben das er den rechten verkehr nicht behindert .. ist also stinknormaler spurwechsel mit allen regeln.
nach der kreuzung wird die rechte mit der 'neuen linken' die von links der kreuzung kommt zusammengeführt. hier dürfte dann reißverschluss gelten.
The_Strip
2010-03-04, 23:38:23
Ist es nicht so, dass in solchen Fällen immer das Reißverschlussverfahren gilt?
Selbst auf der Autobahn, wenn wegen einer Baustelle die Überholspur gesperrt wird.
Zumal hier auch einfach die Spur aufhört, ohne irgendwelche Rechtspfeile oder so, sondern nur der Mittelstrich wegfällt.
Eggcake
2010-03-04, 23:49:44
Bin zwar Schweizer, aber eine Zweispurige Strasse, die einfach so enger wird und plötzlich nur noch eine Spur da ist ist mir noch nie untergekommen. Davor ist immer ein Zeichen, dass 2 Spuren zusammengeführt werden und daraus ist auch ersichtlich wer die Spur wechseln muss. Und natürlich hat der, der die Spur wechselt dann keinen Vortritt.
Sowas wie das "Reissverschlussverfahren" ist doch nirgends gesetzlich festgelegt, das ist einfach etwas, das man in der Praxis anwendet - aber vorgeschrieben ist überhaupt nichts. Der, der die Spur wechselt hat aufzupassen, basta. Wenn nicht klar wird, welche Spur wechseln muss, dann weiss ich auch nicht - sowas kenne ich nicht.
Wenn ich das ganz nah von oben betrachte ist das ja wirklich kaum gekennzeichnet...da haben aber die, welche sich das ausgedacht haben gröberen Mist gebaut Oo
blackbox
2010-03-05, 00:01:58
In Hamburg gibt es mehrere solcher Situationen, z.B. hier:
http://maps.google.de/maps?hl=de&ie=UTF8&hq=&hnear=Hamburg&ll=53.563757,9.935508&spn=0.001187,0.001853&t=k&z=19
Als ich neu nach Hamburg zog, war es ungewohnt, aber man gewöhnt sich dran.
Einfach ein bisschen mehr Rücksichtnahme. ;)
foobi
2010-03-05, 00:12:54
Davor ist immer ein Zeichen, dass 2 Spuren zusammengeführt werden und daraus ist auch ersichtlich wer die Spur wechseln muss.
Das Zeichen ist auf den Boden gemalt und sogar vom Flugzeug aus sichtbar.
Sowas wie das "Reissverschlussverfahren" ist doch nirgends gesetzlich festgelegt, das ist einfach etwas, das man in der Praxis anwendet - aber vorgeschrieben ist überhaupt nichts.In der Schweiz möglicherweise nicht, das weiß ich nicht, aber in Deutschland ist das sehr wohl gesetzlich geregelt. Und die fragliche Straße hier liegt in Deutschland.
Den Paragraphen habe ich oben schon verlinkt:
Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, daß sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlußverfahren).
Der, der die Spur wechselt hat aufzupassen, basta. Wenn nicht klar wird, welche Spur wechseln muss, dann weiss ich auch nicht - sowas kenne ich nicht.
Aufpassen müssen immer alle, das ergibt sich schon aus StVO §1: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Deswegen hätte der Thrad-Ersteller auch eine Teilschuld zugesprochen bekommen, falls es zu einem Zusammenstoß gekommen wäre.
Ansonsten gilt in dieser Situation das Reißverschlussverfahren: Zuerst hat das Fahrzeug auf der rechten Spur Vorrang, dann das auf der linken Spur, dann das nächste auf der rechten Spur, etc.
http://de.wikipedia.org/wiki/Reißverschlussverfahren
_Gast
2010-03-05, 08:52:15
Ansonsten gilt in dieser Situation das Reißverschlussverfahren: Zuerst hat das Fahrzeug auf der rechten Spur Vorrang, dann das auf der linken Spur, dann das nächste auf der rechten Spur, etc.Wo steht das, welches Fahrzeug Vorrang hat? Ich kann in der Straßenverkehrsordnung nichts finden.
Eggcake
2010-03-05, 17:11:41
Das Zeichen ist auf den Boden gemalt und sogar vom Flugzeug aus sichtbar.
In der Schweiz möglicherweise nicht, das weiß ich nicht, aber in Deutschland ist das sehr wohl gesetzlich geregelt. Und die fragliche Straße hier liegt in Deutschland.
Den Paragraphen habe ich oben schon verlinkt:
Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, daß sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlußverfahren).
Aufpassen müssen immer alle, das ergibt sich schon aus StVO §1: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Deswegen hätte der Thrad-Ersteller auch eine Teilschuld zugesprochen bekommen, falls es zu einem Zusammenstoß gekommen wäre.
Ansonsten gilt in dieser Situation das Reißverschlussverfahren: Zuerst hat das Fahrzeug auf der rechten Spur Vorrang, dann das auf der linken Spur, dann das nächste auf der rechten Spur, etc.
http://de.wikipedia.org/wiki/Reißverschlussverfahren
Stimmt, sorry. Ich habe die Situation heute einem Kollegen geschildert der schon öfters in DE/AT mit dem Auto war und der meinte direkt, dass es dies dort oft gäbe. In der Schweiz gibt's sowas afaik nicht (also dass der Mittelstreifen irgendwann einfach aufhört). Von daher ist dort auch klar, dass wenn's hart auf hart kommt derjenige der die Spur wechselt (da der Mittelstreifen bis zum Ende hin vorhanden ist) keinen Vortritt hat. Generell wird hier natürlich auch nach dem Reissverschlussprinzip gehandelt.
Annator
2010-03-05, 20:14:56
Gibts hier in Hamburg auch. Zwei Spuren führen zu einer. Wer da genau Vorfahrt hat ist wohl eine Gesetzeslücke. Man müsste Gerichtsurteile finden um zu wissen was da Sache ist. Vom Gefühl her und wenn ich Richter währe würd ich aber sagen das der vorderste zuerst an der Reihe ist.
vBulletin®, Copyright ©2000-2024, Jelsoft Enterprises Ltd.