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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was kann man vom Ordnungsamt verlangen?


Surrogat
2010-04-02, 20:54:24
Hallo,

ich bin zwar nicht gerade ein Streithansel, jedoch hatte ich vor einiger Zeit (3/4 Jahr) ein Problem mit jemandem das ich leider nicht durch eine Aussprache oder anderseitig lösen konnte, es blieb letztlich nur eine Anzeige beim Ordnungsamt.

Also schrieb ich den Sachverhalt auf und schickte ihn per Einschreibenans O-Amt und da kamen lockere 5 Seiten zusammen da es schon ein großes und umfangreiches Ärgernis war.
Nun habe ich leider seitdem nie wieder was von denen gehört. Zwar war das Ärgernis ca. zwei Wochen später auch erledigt, nun nach ca. einem dreiviertel Jahr fängts aber schon wieder an.

Ich frage mich ob man nicht vom O-Amt wenigstens eine Info verlangen kann ob die denn in der Angelegenheit mal was gemacht haben.
Ich bin mir nun nicht sicher was ich machen soll..das Amt um eine Stellungnahme bitten oder nochmal Anzeige erstatten mit dem Risiko das wieder nix passiert?

Fairy
2010-04-02, 20:56:15
Warum noch mal anzeigen, wenn du nicht mal weißt, ob sie überhaupt irgendwas unternommen haben beim ersten mal?! Ich würde da an deiner Stelle mal zum Telefon greifen. ;)

derpinguin
2010-04-02, 21:34:56
Warum beim Ordnungsamt angezeigt und nicht bei der Polizei?

Serendipity
2010-04-03, 09:52:15
Behörden halt....ist meiner Erfahrung nach ganz normal, dass die erstmal nicht in die Gänge kommen. Würde ja Arbeit bedeuten. Ich würd auch anrufen, allein um sicher zu gehen, dass die Unterlagen bei der richtigen Person gelandet sind und dass sie nicht noch irgendwas wichtiges von dir brauchen bevor sie mit dem Bearbeiten loslegen können.

Surrogat
2010-04-03, 11:08:45
Warum beim Ordnungsamt angezeigt und nicht bei der Polizei?

Sofern es keine Straftat ist, werden die netten Beamten, so sie überhaupt dafür rauskommen, dir erklären das du dich ans O-Amt wenden sollst, weil sie nicht zuständig sind

derpinguin
2010-04-03, 11:43:41
Möglicherweise ist das aber der Grund, warum das OA nichts gemacht hat. Sie sind vielleicht einfach nicht zuständig.

V2.0
2010-04-03, 13:19:27
Was für Dich ein Ärgernis ist, muss nicht eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sein. Aber das Amt kann eben nur einschreiten wenn es eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gibt.

LuckyLuke2k
2010-04-03, 20:59:06
Mein Rat in dem Fall:

Persönlich zum OAmt gehen. Ein persönliches Erscheinen macht deutlich mehr Eindruck (im eigentlichen Sinne) als ein Telefonanruf. Der wird gerne mal abgetan und nicht weiter beachtet.