Das gute A
2010-06-16, 19:44:10
Hey zusammen,
nach langer Zeit mal wieder ein Beitrag von mir :)
Ich habe da mal eine Frage... erstmal die Eckdaten:
Ich: Steuerklasse 3
Frau: Steuerklasse 5
Bisher hat sie - nach Elternzeit - noch ALG 1 bekommen bzw. bekommt es noch immer. Das muss man ja als Einkommen nachversteuern bei unserer Steuerklassenkonstellation. Somit ergab sich natürlich eine Steuernachzahlung aufgrund des Progressionsvorbehalts.
Da meine Frau jetzt einen 400€-Job annimmt überlegt sie, ob sie die ALG-Zahlung einfrieren soll, da das ALG niedriger ist als die 400€ vom Minijob.
Wie schaut die Versteuerung eines Minijobs gegenüber dem Finanzamt aus, wenn ich meine Steuererklärung nächstes Mal mache? Stellen wir uns damit günstiger als wenn sie weiterhin ALG 1 bezieht?
Ich hoffe, meine Frage ist verständlich.. :(
Danke schonmal für eure Antworten :-)
Grüße
das A
nach langer Zeit mal wieder ein Beitrag von mir :)
Ich habe da mal eine Frage... erstmal die Eckdaten:
Ich: Steuerklasse 3
Frau: Steuerklasse 5
Bisher hat sie - nach Elternzeit - noch ALG 1 bekommen bzw. bekommt es noch immer. Das muss man ja als Einkommen nachversteuern bei unserer Steuerklassenkonstellation. Somit ergab sich natürlich eine Steuernachzahlung aufgrund des Progressionsvorbehalts.
Da meine Frau jetzt einen 400€-Job annimmt überlegt sie, ob sie die ALG-Zahlung einfrieren soll, da das ALG niedriger ist als die 400€ vom Minijob.
Wie schaut die Versteuerung eines Minijobs gegenüber dem Finanzamt aus, wenn ich meine Steuererklärung nächstes Mal mache? Stellen wir uns damit günstiger als wenn sie weiterhin ALG 1 bezieht?
Ich hoffe, meine Frage ist verständlich.. :(
Danke schonmal für eure Antworten :-)
Grüße
das A