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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Als Schüler/Student in den Ferien arbeiten


MSABK
2010-06-17, 00:40:40
Hi

Wie ist das eigentlich wenn ich als Schüler jetzt 2 Monate in einer Fabrik arbeiten gehe, muß ich dann ganz normal von dem Lohn steuern bezhalen oder ist in diesem Fall brutto=netto?

Alexander
2010-06-17, 00:43:20
Wie wäre es mit ein wenig Eigeninitiative? Google kostenpflichtig?

MSABK
2010-06-17, 00:45:18
Bin ich ja grad dabei, aber vlt. hats hier ja User die als Schüler/Studenten arbeiten und was dazu sagen können.:)

fdk
2010-06-17, 00:46:16
Du zahlst und bekommst es unter Umständen zurück.

Spasstiger
2010-06-17, 00:51:56
Ich hab als Schüler mit 18 in den Schulferien (zwischen Klasse 12 und 13) 2700€ brutto verdient, 2100€ netto rausbekommen und weitere 500€ mit dem Lohnsteuerausgleich im Jahr darauf bekommen (Lohnsteuererklärung muss man selbst machen, das Geld gibts nicht automatisch). Effektiv bezahlen musste ich nur Kirchensteuer + Solidaritätszuschlag.

AlecWhite
2010-06-17, 01:03:34
2 Monate = kurzfristige Beschäftigung, d.h. keine Sozialabgaben. Ausnahme ist es eine berufmäßige Arbeit (was bei einem Studenten / Schüler jedoch meist nicht der Fall ist - gilt es aber dennoch zu prüfen). Des Weiteren kannst du keine weitere kurzfristige Arbeit im selben Kalenderjahr aufnehmen.

Lohnsteuer wird dir erstmal abgezogen, kannst du aber über die Einkommensteuererklärung zurückbekommen, sofern du im Kalenderjahr nicht über die Grundfreibeitrag von afaik 8004 Euro (für 2010) kommst.

Oder kurz: Steuern musst du Zahlen, Lohnsteuer kannst du dir wiederholen. Sozialabgaben fallen nicht an.

-Duke-
2010-06-17, 10:36:21
Ich hab als Schüler mit 18 in den Schulferien (zwischen Klasse 12 und 13) 2700€ brutto verdient, 2100€ netto rausbekommen und weitere 500€ mit dem Lohnsteuerausgleich im Jahr darauf bekommen (Lohnsteuererklärung muss man selbst machen, das Geld gibts nicht automatisch). Effektiv bezahlen musste ich nur Kirchensteuer + Solidaritätszuschlag.


Wenn Du keine Lohnsteuer bezahlst, bezahlst Du auch keine Kirchensteuer + Solidaritätszuschlag ;) Das wurde Dir nur alles in einer Summe erstattet :D

Solidaritätszuschlag= 7,5% der Einkommensteuer
Kirchensteuer= 9% der Einkommensteuer


Gruß
-Duke-

Peleus1
2010-06-17, 11:08:43
Ja, ist alles kein Problem. Bisschen aufpassen dasses nicht mehr als 2 Monate werden, sonts kannst du Probleme mit der Familienversicherung kriegen :)

dllfreak2001
2010-06-19, 00:24:32
Das Zeug wird trotzdem abgeführt, du musst dir die Abgaben über eine Steuererklärung im nächsten Jahr zurückholen.

MSABK
2010-08-06, 00:46:18
2 Monate = kurzfristige Beschäftigung, d.h. keine Sozialabgaben. Ausnahme ist es eine berufmäßige Arbeit (was bei einem Studenten / Schüler jedoch meist nicht der Fall ist - gilt es aber dennoch zu prüfen). Des Weiteren kannst du keine weitere kurzfristige Arbeit im selben Kalenderjahr aufnehmen.



Einen 400€ Job darf ich aber machen oder?

Eins möchte ich auch noch wissen, ich arbeite vom 29.7 bis zum 10.9. Im August werde ich über 898,65€ verdienen, also fallen steuern an, im September arbeite ich ja weniger und verdiene unter 898,65€. Da fallen dann eigentlich keine steuern an oder?

Aus Wiki:

Ist auf der Lohnsteuerkarte die Steuerklasse I eingetragen (was bei Studenten und Schülern die Regel sein dürfte), bleibt ein Monatslohn bis 898,65 Euro ohne Steuerabzug.