Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kleinen Unfall gehabt - Frage zur Schadenanzeige
soLofox
2010-07-22, 10:51:14
folgendes szenario :
in der nacht von sonntag auf montag bin ich gegen 1.30 beim verlassen einer hofeinfahrt mit meinem linken aussenspiegel gegen einen abgestellten wohnwagen gekommen.
zunächst nichts bemerkt, am nächsten tag jedoch ist mir der kratzer (an meinem spiegel) aufgefallen und ich bin auf den wohnwagen-eigentümer zugegangen und habe ihm die sache geschildert. alles kein problem, versicherung gemeldet und nun liegt hier eine 'schadenanzeige' vor mir die ich ausgefüllt habe. der eigentümer des wohnwagens (unfallgegner) hat mir am montag, als ich dort war, ebenfalls mitgeteilt, dass sein nachbar die ganze sache gesehen hat, ist wohl aufgewacht weil ich vor dem losfahren erstmal wie ein bekloppter am kurbeln (lenken) war, da ich beschissen zugeparkt wurde.
nun habe ich den unfallgegner eben angerufen und um die adresse des zeugen gebeten, da in der schadenanzeige danach gefragt wird. der unfallgegner sagte mir daraufhin, dass das nicht nötig ist und die sache eindeutig war, der zeuge möchte also wohl nicht genannt werden.
jetzt die frage : streiche ich die frage durch (kein zeuge), oder schreibe ich hin "zeuge möchte nach aussage von herrn xyz nicht genannt werden"?
wahrscheinlich falle ich damit dem unfallgegner aber in den rücken, denn ich gehe davon aus dass er angegeben hat, dass es keinen zeugen gibt.
aber : streiche ich die frage (kein zeuge) und hinterher stellt sich die versicherung aus irgendwelchen gründen quer, könnte der unfallgegner sagen "wieso, mein nachbar hat das doch auch gesehen". damit würde er mir dann wohl an die karre pinkeln ;)
wie seht ihr das, frage streichen oder lieber "zeuge möchte nach aussage von herrn xyz nicht genannt werden" hinschreiben?
gasmeister
2010-07-22, 10:55:24
Wenn du die Schuld eingestehst, ist das doch völlig Wurst. Dann bezahlst du und gut. Schreib das rein, was dein Unfallgegner reingeschrieben hat.
mfG
soLofox
2010-07-22, 11:01:06
ich gestehe natürlich ein, habe zwar zunächst nichts bemerkt aber es dann ja registriert und bin zum unfallgegner.
ich mach mir nur gedanken wenn der unfallgegner nachher DOCH aus irgendwelchen gründen sagt, dass sein nachbar das ganze gesehen hat und ICH die frage durchgestrichen habe, obwohl der unfallgegner mir das gesagt hat.
gasmeister
2010-07-22, 11:07:05
Ich verstehe das Problem immer noch nicht, du nimmst die Schuld auf dich, du bezahlst alles, der Zeuge spielt doch gar keine Rolle. Warum sollte das die Versicherung dann noch interessieren?
mfG
soLofox
2010-07-22, 11:09:40
achso ;)
weil ich es erst nicht direkt bemerkt habe, sondern erst am darauf folgenden tag. und ich weiss nicht, ob die versicherung sich rausreden kann, da ich es zur tatzeit nicht bemerkt hab.
wahrscheinlich hast du recht und ich mach mir zuviele gedanken.
sei laut
2010-07-22, 12:32:07
gasmeister hat schon Recht. Der Zeuge würde ja nur das bestätigen, was alle sagen.
Was anderes wäre es, wenn der Zeuge was anderes sagt. Aber wenn alle das gleiche sagen, ist es logischerweise eindeutig.
soLofox
2010-07-22, 12:56:16
ok, danke.
hab den wisch sowieso eben schon abgeschickt :D (frage/zeuge durchgestrichen)
The_Strip
2010-07-22, 22:42:55
Der Zeuge hätte nur eine besondere Rolle gespielt, wenn du was anderes behauptet hättest oder noch schlimmer, wenn er nachts die Polizei angerufen hätte, denn Fahrerflucht ist nicht so gut...
Hat nichts mit deinem Verhalten zu tun, finde ich sehr löblich :up:
sun-man
2010-07-23, 06:44:59
PS: Auch wenn es ein paar Euro kostet ! Ich find es super das Du noch hingegangen bist und Dich gemeldet hast. Ich hab leider nur so verf.cktes Autofahrervolk die abhauen wenn die mal gegendengeln und sich nicht melden.
Skorpion
2010-07-23, 16:21:20
Geht aber trotzdem auf keinen Fall zur Polizei, weil du sonst wegen Fahrerflucht dran bist, auch wenn du es nachher noch gemeldet hast und der Unfallgegner garnicht will, dass du angezeigt wirst.
Ist eine Straftat und deswegen muss die Staatsanwaltschaft deswegen ermitteln.
Ob du im Endeffekt schuld bist oder nicht wird vor Gericht geklärt.
Plage
2010-07-23, 16:44:18
Geht aber trotzdem auf keinen Fall zur Polizei, weil du sonst wegen Fahrerflucht dran bist, auch wenn du es nachher noch gemeldet hast und der Unfallgegner garnicht will, dass du angezeigt wirst.
Ist eine Straftat und deswegen muss die Staatsanwaltschaft deswegen ermitteln.
Ob du im Endeffekt schuld bist oder nicht wird vor Gericht geklärt.
Mal davon abgesehen, dass sie keinen Grund haben zur Polizei zu gehen, würde Fahrerflucht nur gelten, wenn ihm nachgewiesen werden kann, dass er den Unfall bemerkt haben MUSS. Er selbst schreibt ja, dass er es anfangs nicht bemerkt hat, ein leichtes Touchieren mit dem Außenspiegel fällt vermutlich auch nicht sofort auf.
Da er sich anschließend noch gemeldet hat mindert seine Schuld zusätzlich.
rotkäppchen
2010-07-23, 19:15:28
PS: Auch wenn es ein paar Euro kostet ! Ich find es super das Du noch hingegangen bist und Dich gemeldet hast. Ich hab leider nur so verf.cktes Autofahrervolk die abhauen wenn die mal gegendengeln und sich nicht melden.
richtig, solche nachbarn habe ich hier auch nur.
auto sieht schon aus wie ein 30 jahres altes stück schrott, wg. den anderen anwohnern hier.
nie ist noch nichtmal ein zettel dran und nie hat irgendwie (parkplatz umringt von blocks) auch nur irgendwas mitbekommen.
und selbstverständlich ist auch an den anderen autos nie was zu sehen.
aber mit zeuge und so hatte ich auch, ich war schuld als ich beim ausparken ein auto ditschte, habs telefonisch durchgegeben der versicherung.
durch war die sache, habe nach 8 wochen erst wieder gehört durch ein schreiben, dass der schaden in höhe von xxx,xx euro netto reguliert wurde.
soLofox
2010-07-28, 07:06:43
gestern kam post von meiner versicherung :rolleyes:
wollte nur mal eben fragen, ob ich das jetzt richtig verstehe :
Sehr geehrter Herr asdlnand,
aufgrund eines Haftpflichtschadens wird der Beitragsmehraufwand für Sie bis zum Jahr 2029 insgesamt 597,54 EUR betragen. Für das kommende Jahr müssen Sie mit einem Mehraufwand von 99,59 EUR rechnen.
das heisst quasi, dass ich eine SF-klasse hochgestuft wurde und ich erst 2029 wieder auf dem level wäre, wenn nix passiert wäre?
und wenn der regulierte schaden mehr als 600EUR beträgt lohnt sich eine rückzahlung an die versicherung nicht, wenn weniger als 600EUR schon?
sun-man
2010-07-28, 09:24:20
Ne, glaub ich nicht. Das ist so ne Rechnung um einen zu verunsichern und möglichst alles selber zu bezahlen.
Was weiß ich, SFK10 jetzt, nach dem Unfall SFK 12, ein Jahr später hast Du wieder SFK11 während Du ohne Unfall bereits SFK9 hättest - usw usw usw usw.
The_Strip
2010-07-28, 13:33:30
Bis 2029 bist du auf der niedrigsten SFK angekommen, ab da besteht dann kein Unterschied in der Prämie mehr zwischen aktuell weiterlaufen lassen und einmal hochgestuft. Solange bezahlst du immer eine Klasse höher, was dann 600€ ausmacht.
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