Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigungsfristen Job und Wohnung: Wie soll das denn gehen?
Gwaihir
2010-08-10, 19:02:10
Ich ziehe bald in eine andere Stadt, zuerst muss ich dort natürlich einen Job finden. Aber was passiert, wenn ich bei der neuen Stelle den Arbeitsvertrag unterschreibe? Mein jetziger Job hat eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, meine Wohnung aber von 3 Monaten! Pendeln kann ich die Zeit nicht, dafür ist die Entfernung zu groß, ich muss also sofort in der neuen Stadt eine Wohnung haben. Muss ich dann wirklich 2 Monate zwei Wohnungen bezahlen? Wie machen es andere?
Ich habe allerdings noch einen Joker: eine sehr gute Freundin würde meine Wohnung sofort übernehmen. Außerdem ist mein Vermieter sehr nett, bin mit dem immer prima zurechtgekommen. Ich schätze er würde die Kündigungsfrist in dem Fall verkürzen. Aber die Frage bleibt: wie machen das andere? Diese Fristen scheinen ja eigentlich normal zu sein...
mofhou
2010-08-10, 19:11:19
Von hier:
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/nachmieter.html
Verträge mit Ersatzmieterklausel
In solchen Verträgen wird dem Mieter das Recht eingeräumt einen Ersatzmieter zu stellen, wenn er vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen will. Es stellt sich gleich die Frage, wie ein geeigneter Ersatzmieter beschaffen sein muß.
Normalerweise hat der Mieter keinen Anspruch auf Gestellung eines Nach-oder Ersatzmieters und Entlassung aus dem Vertrag. Er hat im Zweifel den Mietzins bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit des Vertrages zu zahlen oder bis zum nächsten Kündigungszeitpunkt.
Wenn der Mieter jedoch ein schutzwürdiges Interesse an einer vorzeitigen Vertragsentlassung hat, darf er einen Ersatzmieter stellen. Hierbei ist abzuwägen zwischen dem Interesse des Vermieters am Bestand des Vertrages und dem Interesse des Mieters an einer Vertragsentlassung, wobei letzteres zudem deutlich überwiegen muß, damit es schutzwürdig ist.
Schutzwürdige Interessen sind in der Rechtsprechung bisher bei folgenden Punkten angenommen worden:
- der Mieter muß aus beruflichen Gründen wegziehen (z.B. unerwartete Versetzung), jedoch nicht, wenn er die Versetzung selbst herbeigeführt hat;
Aber wie immer gilt, einfach mal mit dem Vermieter freundlich reden und auch das mit der Freundin erwähnen.
Black-Scorpion
2010-08-10, 19:33:47
Clever rechnen. ;)
Den neuen Job in drei Monaten antreten. Wohnung sofort kündigen und Job in zwei Monaten.
Oder in den sauren Apfel beißen und zweimal Miete zahlen.
Skorpion
2010-08-10, 19:36:44
Clever rechnen. ;)
Den neuen Job in drei Monaten antreten. Wohnung sofort kündigen und Job in zwei Monaten.
Oder in den sauren Apfel beißen und zweimal Miete zahlen.
#2.
Sollte ja eigentlich kein Problem sein. Ansonsten wenn du den Job sofort antreten "musst" in den sauren Appel beißen :)
Gwaihir
2010-08-10, 19:41:28
Arbeitgeber wollen ja immer gerne "möglichst schnell" ;)
Danke für die schnellen Antworten! Ich denke der Vermieter wird nur froh sein, dass er sich nicht um einen Nachmieter kümmern muss. Zudem ist sie lieb und schön ruhig ;)
vBulletin®, Copyright ©2000-2024, Jelsoft Enterprises Ltd.