Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Altersverifikation im 3dc
Die Novellierung des Jugendmediendienstestaatsvertrags (JMStV) sieht vor, dass ab 2011 jeder Anbieter seine Webseiten auf jugendgefährdende Inhalte hin überprüfen, klassifizieren und Maßnahmen zum Schutz der Jugend vor diesen Inhalten treffen muss.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Blog-macht-wegen-neuem-Jugendschutzgesetz-dicht-Update-1144566.html
http://www.golem.de/1011/79772.html
Hat das 3dc schon ein Verifikationssystem (in Vorbereitung)? Falls nicht, verlasst ihr euch auf euren Sitz im Ausland oder macht ihr die Seite zu?
Sephiroth
2010-11-30, 17:23:36
Davon höre ich gerade zum ersten mal. Ich prophezeie aber, dass höchstens "die im JMStV vorgesehene Kennzeichnung der Website mit einer durch die geplanten Jugendschutzprogramme auslesbaren Altersfreigabe" (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Blog-macht-wegen-neuem-Jugendschutzgesetz-dicht-Update-1144566.html) zum Einsatz kommen wird (in der bei heise verlinkten Meldung vom Juni war die Rede von eine einfach handhabbaren Selbstklassifizierungssystem).
So wie es aussieht, braucht ab 2011 jede Webseite, bis auf wenige Ausnahmen, eine Altersfreigabe.
Hier steht mehr:
http://t3n.de/news/neuer-jmstv-286977/1/
Der Heise-Justiziar Heidrich äussert sich dazu in diesem Thread:
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Was-gedenkt-Heise-de-zu-tun/forum-189973/msg-19507781/read/showthread-1/
Mittlerweile haben einige Blogs dicht gemacht:
http://yuccatree.de/2010/11/diese-blogs-gehen-wegen-des-jmstv-offline/
airbag
2010-11-30, 17:56:17
Das gehört leider zum Teil zum größten Bullshit der letzten Jahre.
Vor allem das hier
Frage 10: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit bei der Kennzeichnung Fehler zu begehen?
Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) hat ein Experiment durchgeführt, bei dem Nutzer Webinhalte einstufen sollten. Deren Einstufungen wurden anschließend mit der Analyse des Medienpädagogen Jürgen Ertelt verglichen. Nach eigenen Angaben lagen 80 Prozent der 12.000 Stimmen falsch.
Frage 11: Was passiert, wenn die Kennzeichnung fehlerhaft ist?
In diesem Fall begeht man eine Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro erhalten § 20 Abs.3 JMStV-E. Ebenso möglich ist die Sperrung des kompletten Angebotes (§ 20 Abs.4 JMStV-E in Verbindung mit § 59 Abs.3 Rundfunkstaatsvertrag).
Das heißt, dass man für solche Sachen geeignetes Fachpersonal anheuern müsste.
Und da ja Forenbeiträge auch zu den zukontrollierenden Inhalten gehören, müsste man jeden einzelnen Beitrag untersuchen. Schöne Sache......
edit:
Ja nagut. Es gibt Ausnahmen. Aber dann müssten man seine Inhalte für eine einzige Alterstufe klassifizieren und die Einhaltung auch erzwingen.
LovesuckZ
2010-11-30, 18:04:10
edit:
Ja nagut. Es gibt Ausnahmen. Aber dann müssten man seine Inhalte für eine einzige Alterstufe klassifizieren und die Einhaltung auch erzwingen.
Worunter das 3DCenter.de wohl bestimmt auch fallen wird...
Das Gesetz ist reinster Rotz. Solche Foren wie dieses hier müssten dann wohl ab 18 sein. Und dann sich jeder per Ausweis oder PostIdent Verfahren verifizieren.
Ob es China dann wohl noch schlimmer zugeht?
EL_Mariachi
2010-11-30, 18:09:00
also ich hab mir das auch grad mal durchgelesen und weiß grad wirklich nicht ob ich kotzen, weinen oder lachen soll...
Was ist das denn für ne verfi*beeeeeep* sche*beeeeep*eee..
naja ich werd mal anfangen zu lachen... das kann nur ein Witz sein!
.
Sephiroth
2010-11-30, 18:12:11
Das FAQ der FSM (http://www.fsm.de/de/jmstv-2011) klingt auf den ersten Blick ganz entspannt.
Bin ich nach dem neuen JMStV verpflichtet, mein Angebot zu kennzeichnen?
Nein. Grundsätzlich gilt: Inhalte können im Internet frei angeboten werden, ohne dass der Anbieter aus jugendschutzrechtlicher Sicht aktiv werden muss.
Von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen:
* Inhalte, die nur für Nutzer ab 12 Jahren geeignet sind und nicht von Inhalten, die für jüngere Kinder bestimmt sind, getrennt gehalten werden
* Inhalte, die nur für Nutzer ab 16 oder 18 Jahren geeignet sind.
Sollte eine der Ausnahmen auf Ihr Angebot zutreffen, sind Sie auch schon bisher dazu verpflichtet, eine der folgenden Maßnahmen zu ergreifen um die gesetzliche Handlungspflichten zur gesetzeskonformen Ausgestaltung zu erfüllen:
* Nutzung von Sendezeitbegrenzungen
* Vorschalten technischer oder sonstiger Mittel
o das Programmieren für ein Jugendschutzprogramm, also die Altersklassifizierung, ist nach dem neuen JMStV ein Unterfall von dieser Möglichkeit, vgl. § 5 Abs. 5 Nr. 1, § 11 Abs. 1 JMStV-2011
sowie zum Forum speziell
Ich habe user generated content in meinem Angebot. Muss bzw. kann ich das auch klassifizieren? Muss ich den Content überwachen?
Man kann diese Inhalte klassifizieren, eine Verpflichtung besteht aber nicht
Davon abgesehen wird 3DCenter nicht von einem deutschen Anbieter betrieben.
airbag
2010-11-30, 18:13:19
Worunter das 3DCenter.de wohl bestimmt auch fallen wird...
Naja die Hauptseite könnte unteranderem als Nachrichtenseite eingestuft werden und wäre vom Gesetzt ausgenommen..
Zitat Heise Jurist
Heise.de und wohl auch Telepolis sind aufgrund einer Sondervorschrift
für reine Nachrichtenseiten von der Kennzeichnungspflicht vermutlich
ausgenommen.
Ansonsten sind wir mangels technischer Vorgaben und vieler noch
offener Fragen auch ziemlich ratlos. Aber es sind ja noch entspannte
vier Wochen und wir haben ja auch sonst nichts zu tun.
Gruß aus Hannover, Joerg Heidrich
Das Forum wäre dann aber wirklich leider viel zu kritisch.
Lösung wäre es den Offtopicbereich dicht zu machen. In den on-Topicforen geht es zwar teilweise harsch zu, aber jugendgefährdend ist es allemal nicht.
Das FAQ der FSM (http://www.fsm.de/de/jmstv-2011) klingt auf den ersten Blick ganz entspannt.
sowie zum Forum speziell
Davon abgesehen wird 3DCenter nicht von einem deutschen Anbieter betrieben.
Aber falls das 3dc von einem deutschen Anbietet betrieben werden würde, wäre eine realistische Umsetzung ja auch nur mit dem passiven System möglcih. Also User melden was sie stört. --> Nach dem Prinzip funktionieren doch schon eh alle großen Foren.
Sephiroth
2010-11-30, 18:19:14
Jo, ot-Forum ab 16 global labeln und fert'sch. (im falle des falles)
...
Davon abgesehen wird 3DCenter nicht von einem deutschen Anbieter betrieben.
Da könnt ihr wahrscheinlich noch am ehesten drauf bauen. Den Jugendbeaufragten könnt ihr euch dann auch sparen.
Ansonsten sieht das eben nicht so einfach aus, sondern nach juristischer Verfolgung von in Deutschland bestehenden Seiten. Selbst die Wikipedia wäre hier betroffen:
Frage 12: Wie ist es mit Anbietern von User Generated Content?
..."Der Anbieter soll sein Angebot insgesamt für eine Altersstufe klassifizieren und muss ansonsten für hinreichende Prüfung sorgen."...
..."Bei passiven Prüfungspflichten müsste der Anbieter grundsätzlich nur auf Beschwerden reagieren oder vielleicht auch „Notice and Takedown“-Möglichkeiten einbauen, wie z.B. einen „Inhalt als für 16-Jährige unangemessen melden“-Button."...
http://t3n.de/news/neuer-jmstv-286977/2/
Da könntet ihr eure "Melden"-Buttons drauflegen. Die melden dann gleich bis ins Innenministerium.
Spasstiger
2010-11-30, 20:03:44
In den on-Topicforen geht es zwar teilweise harsch zu, aber jugendgefährdend ist es allemal nicht.
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?p=8418743 :upara:
Leonidas
2010-11-30, 21:01:26
... oder macht ihr die Seite zu?
Bitte was???
Ich lass mir doch von Volldeppen, die (zusammen) den Internet-Sachverstand einer Küchenschabe haben, nicht sagen, wie wir hier im 3DCenter unser Zusammenleben organisieren sollen. Die sollen schön in ihren geheizten Abgeordnetenhäusern bleiben und die Steuergelder der deutschen Steuerzahlen verschwenden, aber bitte nicht versuchen, unser Leben zu "verbessern".
Will sagen: Hier ändert sich nichts. Siehe auch Posting der heutigen News.
Demnächst Piratenwähler
2010-11-30, 21:27:56
Bitte was???
Ich lass mir doch von Volldeppen, die (zusammen) den Internet-Sachverstand einer Küchenschabe haben, nicht sagen, wie wir hier im 3DCenter unser Zusammenleben organisieren sollen. Die sollen schön in ihren geheizten Abgeordnetenhäusern bleiben und die Steuergelder der deutschen Steuerzahlen verschwenden, aber bitte nicht versuchen, unser Leben zu "verbessern".
Will sagen: Hier ändert sich nichts. Siehe auch Posting der heutigen News.
Sehr schön. :D
Vielleicht kann man das Thema ja mal etwas _intensivieren_?!! Das Ding ist ein Schlüssel für viele teure Schlösser.
creave
2010-12-01, 21:03:59
Will sagen: Hier ändert sich nichts. Siehe auch Posting der heutigen News.
Die erste Einschränkung (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=8422026&postcount=566) gabs ja schon :frown:
deekey777
2010-12-01, 21:18:14
Die erste Einschränkung (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=8422026&postcount=566) gabs ja schon :frown:
Was ist daran falsch? Das war längst überfällig. So etwas hätte man von Anfang an über PN-Funktion regeln können.
PS: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/12/01/warum-blogger-gelassen-bleiben-konnen/
creave
2010-12-01, 21:29:01
Habe doch garnicht gesagt dass daran was falsch sei? Es stand für mich lediglich in Kontrast zu Leonidas Aussage.
Cyphermaster
2010-12-01, 21:47:50
Die Einhaltung der deutschen Gesetze steht seit Anbeginn in den allgemeinen Forenregeln. Dazu zählt auch das Jugendschutzgesetz. Da seither Deals eigentlich über den Marktplatz liefen, steht dieser Passus auch in den Marktplatz-Regeln nochmal explizit. Die Ansage ist also nur ein Hinweis auf altes Recht, keine neue Einschränkung.
Hallo,
einigen Kommentatoren zu Folge war alles halb so schlimm. Das Gesetz ist nun dank der CDU doch noch gekippt worden. Möge euch das zu denken geben.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Jugendmedienschutz-Novellierung-endgueltig-gescheitert-1154880.html
Thowe
2010-12-18, 07:42:29
Dank der CDU liest sich ein wenig seltsam, schließlich hatte genau die selbigen ratifiziert. Da trifft es ein "Dank politischer Quengeleien" besser.
san.salvador
2010-12-18, 08:00:14
Könnte man sich rechtlich nicht nach Ö bewegen?
wenn eine Altersverifikation hinterlegt wird, fällt das Postingrecht von Gästen weg... wie will man das nachweisen? Ausweisnummer hinterlegen? -.-'
CyberCSX
2010-12-18, 08:54:35
Die erste frage was bei mir aufkommt ist, wozu brauch ein PC fachforum eine JuSu kenzeichnung?
Eine JuSu kenzeichnung bis hin zu AVS ist mir nur aus den erotik bereich bekannt.
Abgesehen davon, dierser JuSu schwachsinn ist nur in deutschland bzw. DEUTSCHNET zu finden und nicht im INTERNET.
Die zweite frage, sind die politiker hier tatsächlich nicht mehr zu retten dämlich oder tun die nur so?
Man will hier JuSu gekenzeichnete seiten während welt weit milliarden internet seiten zugänglich sind ohne derartige kenzeichnungen unabhängig in welche sprache diese angeboten werden, seiten was für alle altersklassen frei zugänglich sind.
Was wollen die eigentlich? Ein DEUTSCHnet aufbauen? Zensieren? Sperren? Einschränken? und dazu auch noch eine Internet Stasi- Polizei erinden?
@ Lyka
wenn eine Altersverifikation hinterlegt wird, fällt das Postingrecht von Gästen weg... wie will man das nachweisen? Ausweisnummer hinterlegen?Nein. Es fällt nichts weg.
Wen es um Altersverifikation (genannt AVS) geht, kann man eine PA routine skript in der startseite einbauen. Nach den AVS bleiibt alles beim alten.
Die AVS routine prüfft die eingegebene PA nummer ohne sie zu speichern. Ist anhand der PA (serie / Nr.) das alter verifiziert u. der user Ü 18, wird er auf den forum weiter geleitet. Ist er nicht, bekommt er eine Error seite zu sehen oder wird admin wunschgemäs auf eine suchmaschine oder wo auch immer geleitet.
Das einzige problem in diese situation sind ausländer was kein deutschen PA haben ( z.B. deutsche auswanderer) was dann kein zugrif mehr auf den forum haben da diese keine PA routine prüfung tätigen könen weil die kein deutschen PA mehr haben.
wenn die PA-Routine so einfach wäre, wieso hat man dann als Kunde eines FSK-18 (DVD, Spiele, etc.)-Angebots teilweise recht aufwändige Beweisverfahren (Post-Ident etc.) -.-
airbag
2010-12-18, 09:05:45
wenn eine Altersverifikation hinterlegt wird, fällt das Postingrecht von Gästen weg... wie will man das nachweisen? Ausweisnummer hinterlegen? -.-'
Das 3dc wäre eh nicht betroffen gewesen, wenn der Staatsvertrag zustande gekmmen wäre.:)
Die erste frage was bei mir aufkommt ist, wozu brauch ein PC fachforum eine JuSu kenzeichnung?
Weil es Leute gibt die obszöne rumänische Sprichwörter posten;)
CyberCSX
2010-12-18, 09:56:15
wenn die PA-Routine so einfach wäre, wieso hat man dann als Kunde eines FSK-18 (DVD, Spiele, etc.)-Angebots teilweise recht aufwändige Beweisverfahren (Post-Ident etc.) -.-Du verwechselst da äpfeln mit birnen.
Ja. Die PA routine für den AVS ist einfach und dieses gibt es alls cgi oder php skript für jederman zu kaufen für 20 EURO, ist in eine internet seite was auf ein cgi u. php fähigen server liegt, in 5 minuten eingebaut.
Der unterschied bzw. antwort auf deine frage liegt nicht an dieser sache sondern an DAS WILLE DES ANBIETERS den entsprechenden schutz zu verbauen in seine seite, shop, portal, forum, usw., wo auch immer.
Ich gebe dir ein klarer beispiel im vergleich zu derine frage:
Währen dan z.B. auf ebay sogar sein eigenen hund, Katze, Hamster alls Verkäufer anmelden kann und jeden noch so krassen scheiss anbieten, bei der konkurenz hood.de (http://www.hood.de/) ist eine anmeldung als verkäufer ohne PA routine UNMÖGLICH.
Da liegt der unterschied. Ebay ist ausgelegt nur auf GELDVERDINEN. Denen geht es am arsch vorbei was da wer macht während HOOD nicht nur eine gebührenfreie platform für verkäufer ist sondern die legen wesentlich mehr wert auf sicherheit. Ironischerweise, rennen alle zu ebay weil sie wissen das hier gjeder DISZIPLINLOS machen kann was er will.
Baut ein verkäufer mist bei hood, verkauft verbotenes, der hat so schnell die behörden auf der backe wie er nicht mal treumt und hat angst hier ilegales zu treiben.
Bei ebay dagegen, da melde ich mein hund an, verkaufe FSK 18 an 10 Jährige und die Behörden können mir den bukel herunter rutschen.
Die scheisse von wegen sicherheit was da ebay in der gegend labert ist nur heise luft um den behörden die fresse zu stöpfen und kunden an zu zihen. :biggrin:
So machen es auch andere shop betreiber deswegen kannst du schon alls....... Kindergarten besucher FSK 18 problemlos kaufen.
Das ist das einfachste der Welt. Man macht sich eine LTD scheinfirma in der pampa mit ein konto bei eine ausländische bank was eine niederlassung in deutschland hat, so liegt man nicht unter den deutschen gesetze und kann verkaufen was man will an wem man will auch wen die artikeln innerhalb deutschland von A nach B befördert werden.
Ich denke nun das deine frage was FSK 18 betrifft, beantwortet ist.
Was der rest der JuSu angelegenheit betrifft, wird ein großes problem immer wieder übersehen und das sind die ELTERNLICHE PFLICHTEN was in der regel grobfahrlässig verletzt werden.
Wurden sich die eltern um ihre kindern kümmern, währe ein JuSu im internet nicht notwendig.
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