Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einkommensteuer 2009 - bis wann?
mofa84
2011-01-18, 12:40:29
Hi, kann mir jemand sagen, bis wann ich spätestens die Einkommensteuererklärung für 2009 abgeben muss?
Schlupp
2011-01-18, 12:58:26
Hi, kann mir jemand sagen, bis wann ich spätestens die Einkommensteuererklärung für 2009 abgeben muss?
Da du von einem Muss sprichst, bis 31.05.2010!
Fatality
2011-01-18, 13:00:05
mmh ne? hies es nicht immer bis 2 jahre nachträglich?
also für ihn ende 2011 ?
Schlupp
2011-01-18, 13:04:16
mmh ne? hies es nicht immer bis 2 jahre nachträglich?
also für ihn ende 2011 ?
Wenn er verpflichtet ist eine abzugeben, dann ist der Stichtag 31.05. des darauffolgenden Jahres, also 31.05.2010. Fristverlängerungen lassen wir mal weg.
Ansonsten wären es 5 Jahre, also der 31.12.2014.
peppschmier
2011-01-18, 13:05:09
http://www.vnr.de/b2b/steuern-buchfuehrung/steuern/steuererklaerungen-2009-fristen-fuer-abgabe.html
Google hilft, nur lesen musst du noch selber ;)
Schlupp
2011-01-18, 20:56:34
Muss mich korrigieren.
Es sind 4 Jahre, also bis zum 31.12.2013!
mofa84
2011-01-18, 23:01:15
nein, ich bin nicht verpflichtet.
Dass es der 31.5.2010 sein könnte, ist mir ganz neu...
Google hilft mir nicht wirklich weiter, da ich da eben zig verschiedene Daten bekomme.
Armaq
2011-01-18, 23:08:19
31.05.2010, wenn du eine Vertretung hast (StB), dann bis zum 31.12.2010. Bist du noch gar nicht geführt, hast du genug Zeit.
-Duke-
2011-01-18, 23:15:03
Hi!
Wenn Du nicht zur Abgabe verpflichtet bist (weil zb. KEIN Arbeitslosengeld oder sonstige Lohnersatzleistungen, KEINE Steuerklassen 3/5, KEINE sonstige Einkünfte, die nicht der Lohnsteuerunterliegen zb. Vermietung und Verpachtung, Gewerbe, selbständige Tätigkeit) dann kommt für Dich die sogennante "Antragsveranlagung" in Frage. Dafür hast Du, wie schon geschrieben wurde, 4 Jahre Zeit.
Gruß
-Duke-
Schlupp
2011-01-18, 23:20:49
31.05.2010, wenn du eine Vertretung hast (StB), dann bis zum 31.12.2010. Bist du noch gar nicht geführt, hast du genug Zeit.
http://www.finanzministerium.baden-wuerttemberg.de/fm7/2347/LSt_Fibel_2010.pdf -> S.30
oder
http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuererkl%C3%A4rung ganz unten, Absatz "Fristen".
oder
§ 169 Festsetzungsfrist - Abs. 2 Nr. 2 (http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/__169.html)
Armaq
2011-01-18, 23:23:16
http://www.finanzministerium.baden-wuerttemberg.de/fm7/2347/LSt_Fibel_2010.pdf -> S.30
oder
http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuererkl%C3%A4rung ganz unten, Absatz "Fristen".
oder
§ 169 Festsetzungsfrist - Abs. 2 Nr. 2 (http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/__169.html)
Was nun? Hast du mal die Richtlinien angesehen und kennst den Grundsatz der Gleichbehandlung?
vBulletin®, Copyright ©2000-2023, Jelsoft Enterprises Ltd.