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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mietkaution zurückbekommen


CJR
2011-01-25, 17:58:29
Hallo,

folgende Sachlage: Ich habe für das Jahr 2009 keine Betriebskostenabrechnung bis zum 31.12.2010 erhalten (war mir schon fast klar dass er keine Abrechnung schickt, denn ich würde vermutlich so oder so Geld zurückbekommen), folglich verfallen die Ansprüche vom Vermieter auf eine mögliche Nachzahlung. Der Vermieter hatte bei Auszug im Dezember 2009 allerdings 200 € von der Kaution einbehalten.

Diese 200 € habe ich nun auf Anraten von einem Anwalt (Professor in meinem Fachbereich) per Brief zurückgefordert, mit einer 14tägigen Frist bis eben heute.
Es ist natürlich keine Überweisung gekommen, und noch weniger überhaupt eine Antwort, weder per Telefon noch per Post.

Schon bitter wie es so viele Vermieter (in diesem Fall sogar der Haus und Grund Verein) es immer wieder drauf anlegen, dass sie nicht sonderlich gemocht werden.

Was soll ich jetzt weiter tun? Einen Anwalt einschalten kostet vermutlich eine Menge Geld, sollte es zum Gerichtsverfahren kommen nur noch mehr Geld.
Hat jemand einen Tipp über das weitere Vorgehen oder hat selber so einen Fall erlebt?

Philipus II
2011-01-25, 18:04:20
Das Formular für einen gerichtlichen Mahnbescheid solltest du selber auusfüllen können. Die Kosten des Mahnverfahrens können zur Hauptforderung hinzuaddiert werden, da der Vermieter in Verzug ist. Natürlich musst du die Kosten aber auslegen. Die Gebühr findest du in den verbreiteten Gebührenrechnern online, werden etwa 25€ sein.
Widerspricht dein ehemaliger Vermieter dem Mahnbescheid, und davon würde ich ausgehen, kannst du Klage einreichen. Dafür würde ich dann einen Rechtsanwalt beauftragen. Auch hierfür zahlt am Schluss der Unterlegene die Zeche.