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Stormtrooper
2024-11-28, 14:54:29
Hallo,
jetzt habe ich mal eine Fachfrage an die elektrotechnisch versierteren hier, allen voran anddill.
Meine Frau hat heute ein Radio mit in die Arbeit genommen, das über ein USB Netzteil verfügt und mit 5V betrieben wird.
Laut Krankenhaus muss dieses Radio (Steckernetzteil lass ich mir eingehen) trotzdem einer DGUV Prüfung unterzogen werden. Da die Spannung egal ist.
Nach einer Recherche im Internet scheint das zu stimmen, ok.
Denn laut DGUV V3 ist die Betriebsspannung absolut irrelevant.
Ebenso egal ob es über Netzstrom oder Stecker mit Kleinspannung oder Akku versorgt sind.
Zitat aus der DGUV
"Begriffe
(1) Elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift
sind alle Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem
Anwenden elektrischer Energie (z. B. Gegenstände zum Erzeugen, Fort-
leiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder
dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z. B.
Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen. Den
elektrischen Betriebsmitteln werden gleichgesetzt Schutz- und Hilfs-
mittel, soweit an diese Anforderungen hinsichtlich der elektrischen
Sicherheit gestellt werden. Elektrische Anlagen werden durch Zusam-
menschluss elektrischer Betriebsmittel gebildet."
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1052
So, wenn man das so durchliest bedeutet das.
1. Jede Taschenlampe braucht eine DGUV Prüfung.
2. Jede Maus und Tastatur braucht eine DGUV Prüfung
3. Ja wenn man das so liest braucht sogar ein USB Stick eine DGUV Prüfung.
Wie krank ist das bitte?
rentex
2024-11-28, 15:00:10
Bei uns im Betrieb gilt das ebenso. Zu Frage 1-3: Nein. Bei Desktop PCs wäre nur das Netzteil samt Gehäuse interessant...nach der Prüfung wären die aber sicher hinüber.
Stormtrooper
2024-11-28, 15:06:11
Bei Desktop PCs wäre nur das Netzteil samt Gehäuse interessant...nach der Prüfung wären die aber sicher hinüber.
Ja, klar, wird wohl so in der Regel gemacht, kann ich als Elektriker auch nachvollziehen.
Aber wenn ich das so lese, sehe ich das anders.
Zitat:"in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z. B. Gegenstände zum ... Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z. B.
Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen.
So, was ist denn bitteschön ein USB Stick?
Es ist ein elektrisch betriebener Gegenstand (5V) der zum Übertragen von Informationen dient, ebenso wie eine Maus oder eine Tastatur.
Das du da nicht mit voller ISO Spannung reingehen kannst is klar.
Aber ich sehe keinen Unterschied ob man ein USB Radio an den PC ansteckt oder eine Maus, Tastatur oder eben USB Stick.
Edit
Theoretisch bräuchte sogar dein Handy in der Arbeit eine DGUV Prüfung und damit meine ich jetzt nicht das Steckernetzteil zum laden.
CokeMan
2024-11-28, 15:18:46
Hallo, etwas in der Richtung habe ich vor vielen Jahren selber mal durchgeführt.
Alle Geräte mit Netzstecker dir im Betrieb eingesetzt werden müssen alle 1-2 Jahre geprüft werden.
Das betrifft auch Geräte die von Zuhause mitgenommen wurden oder von Mitarbeitern Privat gekauft wurden. Z.B. Kaffeemaschine usw.
Sollte aber eigentlich kein Problem sein, das Radio deiner Frau wird einfach vom Betriebselektriker mit Geprüft und bekommt einen Aufkleber.
Sollte es durchfallen (Kurzschluss...) ist es eh defekt bzw. Schrott. :rolleyes:
https://www.youtube.com/watch?v=14k4PV8UZYs
Relex
2024-11-28, 15:28:38
Hier mal die Antwort von ChatGPT
Bei einer DGUV V3 Prüfung (ehemals BGV A3 Prüfung) müssen grundsätzlich alle elektrischen Betriebsmittel geprüft werden, die bestimmungsgemäß verwendet werden und potenziell eine Gefahr darstellen können. Dies schließt Geräte mit ein, die per Netzspannung betrieben werden oder bei denen ein elektrischer Defekt Gefahren wie Stromschläge oder Kurzschlüsse auslösen könnte.
Müssen USB-Geräte wie Tastaturen oder Mäuse geprüft werden?
Nein, USB-Geräte wie Tastaturen oder Mäuse müssen nicht separat geprüft werden, und zwar aus folgenden Gründen:
1. Betriebsspannung:
• USB-Geräte werden ausschließlich mit einer niedrigen Spannung von maximal 5 Volt (Gleichspannung) betrieben, die über die USB-Schnittstelle des Computers bereitgestellt wird. Diese Spannung liegt weit unter der Grenze von 50 Volt, die gemäß der Norm als sicher gilt. Daher besteht kein Risiko eines elektrischen Schlags.
2. Prüfrelevanz:
• Die DGUV V3 zielt darauf ab, elektrische Geräte zu prüfen, die direkt an das 230-Volt-Netz angeschlossen werden und bei einem Defekt eine Gefahr darstellen können. USB-Geräte beziehen ihre Energie indirekt über den Computer oder ein Netzteil, welches bereits bei der DGUV V3 Prüfung erfasst wird.
3. Schutz durch das vorgelagerte Gerät:
• Der Computer oder das Netzteil (welches direkt mit dem Stromnetz verbunden ist) verfügt über Schutzmechanismen wie Sicherungen und wird selbst bei der DGUV V3 Prüfung geprüft. Diese Prüfung schließt indirekt auch den Schutz der angeschlossenen USB-Geräte mit ein.
4. Gefährdungsanalyse:
• Eine spezifische Gefährdungsanalyse zeigt, dass USB-Geräte wie Mäuse und Tastaturen keine eigenständige Gefährdung darstellen. Daher sind sie von der DGUV V3 Prüfung nicht erfasst.
Was muss geprüft werden?
In deinem Beispiel müssen der Computer, das Netzteil, und gegebenenfalls der Monitor geprüft werden, da diese direkt mit der Netzspannung betrieben werden und somit die Kriterien der DGUV V3 erfüllen.
Fazit:
Es reicht, bei der DGUV V3 Prüfung nur den Computer, das Netzteil und andere Geräte zu prüfen, die direkt mit dem Stromnetz verbunden sind. Per USB betriebene Geräte wie Tastaturen oder Mäuse müssen nicht separat geprüft werden, da sie mit einer sicheren Niederspannung betrieben werden und keine eigenständige Gefährdung darstellen.
Die Grundlage für die Aussage ergibt sich aus den DGUV Vorschriften und Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sowie den Normen wie der DIN VDE 0701-0702, die die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel regeln. Konkret:
1. Spannungsgrenzen gemäß DIN VDE 0100-410 und DIN EN 61140:
• Elektrische Betriebsmittel mit einer Niederspannung unterhalb von 50 Volt Wechselspannung oder 120 Volt Gleichspannung (bei Schutzkleinspannung SELV oder PELV) gelten als ungefährlich. USB-Geräte fallen mit ihrer Betriebsspannung von 5 Volt deutlich in diesen sicheren Bereich.
2. Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3):
• Die Prüfung nach DGUV V3 umfasst elektrische Geräte, die am 230-Volt- oder 400-Volt-Stromnetz betrieben werden. Per USB betriebene Geräte sind nicht direkt am Stromnetz angeschlossen, sondern beziehen ihre Energie über ein geprüftes Primärgerät (z. B. Computer oder Netzteil).
3. Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1201):
• In der TRBS 1201 wird beschrieben, dass nur Geräte, von denen eine tatsächliche elektrische Gefährdung ausgeht, einer regelmäßigen Prüfung unterzogen werden müssen. USB-Geräte wie Mäuse und Tastaturen fallen hier nicht unter die Definition eines gefährlichen Betriebsmittels.
4. Verweise in der DGUV Information 203-070:
• In dieser DGUV-Publikation wird erläutert, dass die Prüfung nach DIN VDE 0701-0702 nur für Geräte relevant ist, die mit gefährlichen Spannungen betrieben werden. USB-Geräte sind davon ausgenommen.
Diese Vorschriften sind in den Veröffentlichungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und den einschlägigen VDE-Bestimmungen nachzulesen. Weitere Details finden sich z. B. in:
• DGUV Vorschrift 3 (“Elektrische Anlagen und Betriebsmittel”)
• DGUV Information 203-070 (“Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel”)
• DIN VDE 0701-0702 (“Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte”)
Für spezifische Texte zu den erwähnten Quellen kannst du auf die offiziellen Webseiten der DGUV (dguv.de) oder den VDE-Verlag zugreifen.
Ich kann natürlich keine Garantie auf richtigkeit geben.
Aber genau so wird es bei uns im Unternehmen gehandhabt.
Eine Prüfung der USB Geräte würde auch rein logisch betrachtet keinen Sinn ergeben, da sie keinen Fehler erzeugen können, der zu einer Gefahr führen kann. Der Fehler würde wenn dann IMMER in dem Gerät entstehen, welches direkt mit der Netzspannung verbunden ist.
USB Geräte haben deshalb ja auch keine Schutzklasse (bei Geräten die einer DGUV V3 Prüfung unterliegen ist die idr. irgendwo aufgedruckt.). Wie will man überhaupt bei solchen Geräten für Schutz sorgen? Will man USB Geräte mit Metallgehäuse mit nem Schutzleiter an den PE hängen? Das ergibt technisch keinen Sinn.
Faustregel ist: Alles mit Netzstecker wird geprüft.
ilPatrino
2024-11-28, 15:45:01
ich kenne es auch nur so, daß in dem fall (usb-)steckernetzteile geprüft werden und der rest ignoriert wird - sonst müßte ja auch jedes handy, jeder earbud und jedes hörgerät ohne stempel im gebäude verboten sein.
Stormtrooper
2024-11-28, 16:01:19
@ Relex ... die DIN Norm nach der erst ab 25V geprüft werden muss, ist aber uninteressant.
Die DIN VDE 0701 und 0702 sind nur anerkannte Regeln der Elektrotechnik und haben erstmal keinen bindenden Charakter, ganz anders eine Unfallverhütungsvorschrift, diese hat Gesetzescharakter.
Da die DGUV hier strenger als die VDE ist, sticht die DGUV die VDE klar aus.
Relex
2024-11-28, 16:10:04
Na ja, ich kann dir ansonsten nur sagen, dass ich das an der Elektro-Innung auch exakt so gelernt habe. Ist aber schon ein paar Jahre her. Falls mich meine Erinnerung nicht komplett verlassen hat, waren es eben wie gesagt wirklich nur Geräte mit Netzstecker.
Selbst studiert hab ich die Vorschriften natürlich auch nicht...
Ansonsten bleibe ich beim Argument der Logik. Mit der DGUV V3 Prüfung prüft man ja nur den Widerstand zwischen Stecker und Gehäuse bzw. den Widerstand des PE.
Mehr ist es technisch gesehen ja nicht.
Einen USB Stick oder eine Maus hier in die Prüfung mit einzubeziehen ergibt technisch absolut keinen Sinn, da die Messung einfach zu nichts führen würde. Ein Fehler im Sinne der Prüfung kann nur in dem Gerät entstehen, das direkt mit dem netz verbunden ist. Anders würde die Messung keinen Sinn ergeben. Wie sonst soll im Fehlerfall Netzspannung ans Gehäuse gelangen, wenn nicht über das Gerät, welches mit dem netz verbunden ist?
Aber gibt sicher hier einige Experten, die damit öfter zu tun haben oder die Vorschriften runter beten können.
Stormtrooper
2024-11-28, 16:12:01
Ansonsten bleibe ich beim Argument der Logik. Mit der DGUV V3 Prüfung prüft man ja nur den Widerstand zwischen Stecker und Gehäuse bzw. den Widerstand des PE.
Mehr ist es technisch gesehen ja nicht.
Bin ich ja voll und ganz bei dir... Wie gesagt, ich habe das Ganze auch mal gelernt.
Für mich macht es auch keinen Unterschied ob das Gerät das ich zB an einen PC ansteck eine Maus oder eben ein USB Radio ist.
Mein Verständnisproblem ist hier einzig und allein die DGUV
Badesalz
2024-11-28, 16:43:46
Bei uns hat und hatte noch nie etwas den berüchtigten Aufkleber was nicht von Netz versorgt wird.
Bei <50V (eher also ab 48 abwärts) wird nur die Spannungsversogung selbst geprüft. Ergo, die Netzteile.
Mein Verständnisproblem ist hier einzig und allein die DGUVEcht? Nur? Chapeau. Ich verstehe die Hälfte des VDE-Theaters nicht...
PS:
Bei einer DGUV V3 Prüfung (ehemals BGV A3 Prüfung) müssen grundsätzlich alle elektrischen Betriebsmittel geprüft werden, die bestimmungsgemäß verwendet werden und potenziell eine Gefahr darstellen können.Kein Ding. Einfach nicht bestimmungsgemäß verwenden. Fällt dann anscheinend weg. Überspezifikation ist ja genau mein Ding :ufinger: Hab schonmal ein Radio was bestimmungsgemäß stehen sollte, mit 2k an eine Wand geklebt. 2cm über dem Tisch...
Die anschließende Diskussion darüber ist angeblich heute noch legendär :D
Annator
2024-12-04, 08:49:42
Hallo,
jetzt habe ich mal eine Fachfrage an die elektrotechnisch versierteren hier, allen voran anddill.
Meine Frau hat heute ein Radio mit in die Arbeit genommen, das über ein USB Netzteil verfügt und mit 5V betrieben wird.
Laut Krankenhaus muss dieses Radio (Steckernetzteil lass ich mir eingehen) trotzdem einer DGUV Prüfung unterzogen werden. Da die Spannung egal ist.
Nach einer Recherche im Internet scheint das zu stimmen, ok.
Denn laut DGUV V3 ist die Betriebsspannung absolut irrelevant.
Ebenso egal ob es über Netzstrom oder Stecker mit Kleinspannung oder Akku versorgt sind.
Zitat aus der DGUV
"Begriffe
(1) Elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift
sind alle Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem
Anwenden elektrischer Energie (z. B. Gegenstände zum Erzeugen, Fort-
leiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder
dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z. B.
Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen. Den
elektrischen Betriebsmitteln werden gleichgesetzt Schutz- und Hilfs-
mittel, soweit an diese Anforderungen hinsichtlich der elektrischen
Sicherheit gestellt werden. Elektrische Anlagen werden durch Zusam-
menschluss elektrischer Betriebsmittel gebildet."
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1052
So, wenn man das so durchliest bedeutet das.
1. Jede Taschenlampe braucht eine DGUV Prüfung.
2. Jede Maus und Tastatur braucht eine DGUV Prüfung
3. Ja wenn man das so liest braucht sogar ein USB Stick eine DGUV Prüfung.
Wie krank ist das bitte?
Habe Jahrelang selber Geräte und Elektroinstallationen geprüft. Man prüft nur Dinge die an 230/400V angeschlossen werden. Ein Netzteil mit USB Ausgang prüft man auf Beschädigungen, Typenschild (Sichtprüfung) und ob die Trennung 230V zum Ausgang des USB Ports gegeben ist. Im schlechtesten Fall ist das Netzteil defekt und am USB Port steht 230V an. Ist mir aber noch nie vorgekommen. Wir haben sogar gemessen ob die Richtige Spannung an Netzgeräten hinten raus kommt. Macht aber sonst fast keiner.
An einer Maus, USB Stick und oder ähnliches gibt es elektrisch nichts zu prüfen. Es geht dort keine elektrische Gefahr von aus. Am USB Port am PC aber schon. Deswegen werden auch Rechner geprüft.
Sonst hat man betrieblich für alle Arbeitsmittel eine Gefährungsbeurteilung zu erstellen. Und man muss aus den Gefährdungen Maßnahmen ergreifen. Das kommt aus der Betriebssicherheitsverordnung.
anddill
2024-12-04, 09:02:56
In der Praxis wird nur das Netzteil geprüft. Bei Schutzisolierten Geräten (Eurostecker) kann man im Grunde nur eine Sichtprüfung machen. Normalerweise heißt das Sticker drauf und fertig. Wobei man eigentlich gerade den ganzen chinesischen Mist mit 5V Ausgang richtig hart Typprüfen müsste. Die scheren sich nicht um Kriechstrecken und Spannungsfestigkeit von Bauteilen. Daher kommen auch die Unfälle mit Handy an Ladekabeln in feuchter Umgebung.
Zu Rechnern: Wir hatten letztens auch eine Firma hier die geprüft hat, weil wir da alleine nicht hinterher kommen. Der wollte tatsächlich den Schutzleiter-Durchgang am USB-Port messen. Hab den erst mal weggescheucht. Der kann das an einer Gehäuse Schraube messen, statt 10A durch die Masseleitung zu den Anschlüssen zu jagen. Hab dem das dann erklärt daß das Blödsinn ist. Hat er sogar eingesehen. Meinte dann das erklärt auch warum so viele PCs beim Prüfen kaputt gehen...
Hier mal ein am Rande relevantes Beispiel zu China-Sicherheit:
KHMWayJIvD8
Badesalz
2024-12-04, 09:29:34
Der wollte tatsächlich den Schutzleiter-Durchgang am USB-Port messen. Hab den erst mal weggescheucht. Der kann das an einer Gehäuse Schraube messen, statt 10A durch die Masseleitung zu den Anschlüssen zu jagen. Hab dem das dann erklärt daß das Blödsinn ist. Hat er sogar eingesehen. Meinte dann das erklärt auch warum so viele PCs beim Prüfen kaputt gehen...Haben bei jedem zweiten Mal ne andere Spezialisten.
Die ganze jeweils an den Tagen betroffene Abteilung - selbst die grobe Produktion von kleinsten Pupser bis zum Kolonnenschieber - ist während dessen auf Defcon 2 :freak:
Hier mal ein am Rande relevantes Beispiel zu China-Sicherheit:Haben privat komplett, und auf dem Job gerne mal immer wieder forciert, auf 12W und die 20W von Apple.
Daheim schon alleine deswegen, weil sie am allerwenigsten zurück ins Netz rotzen.
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