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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Amazon-Garantie als Zweitkäufer


MAX|HASS
2025-02-16, 07:22:54
Vielleicht weiß das hier jemand zuverlässiger, als das was Google-Ergebnisse hergeben:

Wenn ich hin und wieder überlege, mir eine etwas bessere Grafikkarte in den PC zu schrauben , sind manchmal auch welche dabei, die ursprünglich auf Amazon gekauft wurden.

Läßt sich da eigentlich die Garantie auf mich übertragen? In welcher Form auch immer, vielleicht so wie damals™ mittels Abtretungserklärung. Also Amazon ist in der Regel ja immer sehr kulant, aber ich hätte irgendwie ein besseres Gefühl, wenn Artikel dieser Art von den bekannten Hardware-Shops kommen würden, warum weiß ich nicht.

Oder vielleicht weil Amazon eine automatisierte Bude ist, wo ein eventueller Garantie-Fall irgendwie von Maschinen entschieden wird. Da wird keiner mit mir in Kontakt treten und fragen, ob ich mit dem ursprünglichen Erstkäufer einen Garantie-Übergang zumindest ausformuliert und vereinbart habe. Hätte schon Bammel, daß im Falle eines positiven Bescheids (m)eines Garantiefalles geldliche Entschädigung einfach auf das Kundenkonto gebucht wird und nicht auf meines :confused:.

Lieber nix gebrauchtes in der Art von Amazon kaufen?

PS: Bin mir gerade nicht sicher, ob ich wirklich Garantie oder Gewährleistung meine, ändert aber an der Fragestellung wohl nichts. Geht ja nur darum, ob ich als Zweitkäufer einer Grafikkarte im Falle eines Defekts ohne Probleme an Amazon herantreten könnte.

Mortalvision
2025-02-16, 08:05:32
Nee, anders denken!

Herstellergarantie wird mit verkauft. Die gilt auch beim Gebrauchtkauf. Eventuell wird der Händler sich querstellen wollen, aber das nur so lange Du keinen Anwalt ranlässt. Das kann sich bei einer 4090 lohnen…

Händlergarantie, z.B. mit den Amazongarantien für zusätzliches Geld sind… naja, oft schlechter. Man muss schon Erfahrung mit Verbraucherrecht haben, und jeden Absatz der Garantieerklärung durchlesen. Tricky job! Da Garantie eine freie Leistung ist, kann sie auch auf den Ersterwerb eines Produkts beschränkt werden.

Lese Dir in jedem Fall den Garantievertrag/ die -erklärung gut durch!

MAX|HASS
2025-02-16, 10:05:24
Was ist denn der Garantievertrag? Wenn man sich eine Karte aufsackt, die über Amazon bezogen wurde, bekomme ich doch idR nur ne ausgedruckte Rechnung in die Hand oder nicht?

Daredevil
2025-02-16, 10:06:22
Garantie kommt vom Hersteller, Gewährleistung vom Händler.
Garantie hat man auf dem Produkt, Gewährleistung hat der ursprüngliche Käufer.
Insofern solltest du kein Problem haben, deine Garantie Ansprüche beim Hersteller geltend zu machen.

Ich habe mal ne Karte die bei NBB von einem Vorbesitzer gekauft worden ist bei NVIDIA direkt reklamiert und das funktionierte. Es kommt am Ende aber auch auf den Hersteller an, wenn der nur eine Abwicklung über den Händler zulässt könnte das problematisch werden.

MAX|HASS
2025-02-16, 10:42:31
Ok, danke erstmal.

NaseWeiss
2025-02-16, 18:22:55
Eine Sachmängelhaftung (Neuware 2 Jahre), die vom Händler gegeben werden muß, gilt für das Produkt, nicht für den Käufer.

"Die Sachmängelhaftung des ursprünglichen Händlers bleibt grundsätzlich bestehen, auch wenn das Produkt innerhalb der Gewährleistungsfrist privat weiterverkauft wird. Der ursprüngliche Händler bleibt also für die Gewährleistung verantwortlich, solange die gesetzliche Gewährleistungsfrist noch läuft.

Für den Privatverkäufer, der das Produkt weiterverkauft, gilt jedoch keine gesetzliche Gewährleistungspflicht. Es kann jedoch hilfreich sein, dem neuen Käufer eine Kopie der Originalrechnung und eventuelle Dokumentationen zur Gewährleistung zur Verfügung zu stellen.

Falls der neue Käufer Probleme mit dem Produkt hat, sollte er sich an den ursprünglichen Händler wenden, um Gewährleistungsansprüche geltend zu machen."

MAX|HASS
2025-02-16, 20:56:39
Ok danke, werde ich mir wieder vor Augen führen, sollte es wirklich dazu kommen.

KriNemeth
2025-02-16, 21:41:18
Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Daher kann er die Rahmenbedingungen dafür bestimmen. In der Regel gilt die Garantie nur für den Erstkäufer.

Die Bestimmungen findest du auf der Seite der Hersteller hier als Beispiel Powercolor:
https://www.powercolor.com/rma22.htm#sort_1

Auszug:
The warranty is valid starting from the original purchase date (verified through invoice) and ONLY VALID to the ORIGINAL owner.

siegemaster
2025-02-17, 09:32:16
Geht ja nur darum, ob ich als Zweitkäufer einer Grafikkarte im Falle eines Defekts ohne Probleme an Amazon herantreten könnte.

Ja das geht wenn du die Bestellnummer (steht auf der Rechnung) kennst. Damit kannst du dich beim Kundenservice melden und die Ware gegen Erstattung des Originalpreises zurücksenden. Die Erstattung erfolgt jedoch ausschließlich als Geschenkgutscheinguthaben.

downforze
2025-02-17, 14:09:24
Auch die Übertragung der Garantie kann ausgeschlossen werden. Wurde das nicht gemacht, hat auch der Zweitkäufer die Garantie.

MAX|HASS
2025-02-17, 15:33:38
Ich lese nochmal in Ruhe drüber, noch ist es ja zu keinem Gebrauchtkauf von der Hütte gekommen.