Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 9600TX bei Ebay Garantie
Unregistered
2003-03-30, 15:06:09
Hallo
es ist ja schon verlockend sich für 150 Euro so eine Karte bei Ebay zu holen...wer hat sich eine geholt?
Aber wie sieht es mit der Garantie aus?..wo soll mann sich hinwenden wenn die Katrte nach nem halben Jahr kaputt ist?
Silent Hunter
2003-03-30, 15:07:08
wenn die Karte kaputt gehet, wendet man sich natürlich an den Hersteller!
Ich würd die Karte kaufen! Eine R9500pro findet man nirgends um 150,-!
Unregistered
2003-03-30, 15:13:06
Es hieß aber auch schon daß die 9600TX bei Ebay Hehlerware sind weils die schon zu kaufen gab bevor der Aldi PC rausgekommen ist!
Silent Hunter
2003-03-30, 15:16:16
dann mach bei einem "Sofort-Kauf" mit...
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3410026895&category=23886
Anonym_001
2003-03-30, 15:18:18
Du hast nur gegenüber dem Ebay-Verkäufer einen Anspruch.
Von Medion kannst du nichts erwarten, weil du die Karte nicht bei Medion gekauft hast und deren Herkunft keiner kennt.
Bei MSI brauchst du garnicht erst zu fragen, da es die Karten offiziell nicht gibt.
Unregistered
2003-03-30, 15:21:07
Ja und wo ist da dann der Unterschied bezüglich der gewissheit daß es keine Hehlerware ist??
Unregistered
2003-03-30, 15:22:27
also siehts schlecht aus mit Garantie weil dem Verkäufer wird das wohl egal sein und ddie Karte garantiert nicht umtauschen!
also dann iss das angebot net so dolle
Silent Hunter
2003-03-30, 15:29:32
schau, dass du es von nem "Power Seller" bekommst, dort kann man Hardware in den meisten Fällen zurückgeben
Anonym_001
2003-03-30, 15:31:46
Wenn es ein gewerblicher Verkäufer ist, hast du ein Rückgaberecht von 2 Wochen.
Auch hast du die 2 gesetzliche Gewährleistung.
In den ersten 6 Monaten muß der Verkäufer beweisen das der Mangel beim Verkauf noch nicht bestanden hat. Danach mußt du beweisen das der Mangel schon vorhanden war.
Bei einem privat Verkäufer hast du die selben Ansprüche.
Der Unterschied ist nur das er in der Auktion jede Gewährleistung ausschliesen kann. Sollte er es nicht angegeben haben ist es sein Problem.
Anonym_001
2003-03-30, 17:34:54
Originally posted by Anonym_001
Wenn es ein gewerblicher Verkäufer ist, hast du ein Rückgaberecht von 2 Wochen.
Auch hast du die 2 gesetzliche Gewährleistung.
In den ersten 6 Monaten muß der Verkäufer beweisen das der Mangel beim Verkauf noch nicht bestanden hat. Danach mußt du beweisen das der Mangel schon vorhanden war.
Bei einem privat Verkäufer hast du die selben Ansprüche.
Der Unterschied ist nur das er in der Auktion jede Gewährleistung ausschliesen kann. Sollte er es nicht angegeben haben ist es sein Problem.
Nachtrag
Soll "Auch hast du die 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung." heißen.
Die Angaben oben sind aber ohne Gewähr. Bin kein Jurist. ;)
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