Pinoccio
2005-07-18, 17:29:13
So, zumndest so ähnlich, der Titel einer Diskussion (http://www.lawblog.de/index.php/archives/2005/07/18/world-of-warcraft-und-die-kosten/#more-2915) im lawblog (lawblog.de) über Kündigungsfristen des auch hier so beliebten MMORPG.
Folge: Mit Abschluss des Abo-Vertrags wäre den Spielern ein Widerrufsrecht einzuräumen gewesen, worauf - zumindest nach unserer Kenntnis - nicht hingewiesen wurde. Ohne Hinweis erlöscht aber selbst mit Inanspruchnahme der Dienstleistung (hier also das Abo) das Widerrufsrecht nicht, sodass es ggf. auch nach Wochen oder Monaten und auch nach der automatischen Verlängerung noch ausgeübt werden könnte.
mfg Sebastian
Folge: Mit Abschluss des Abo-Vertrags wäre den Spielern ein Widerrufsrecht einzuräumen gewesen, worauf - zumindest nach unserer Kenntnis - nicht hingewiesen wurde. Ohne Hinweis erlöscht aber selbst mit Inanspruchnahme der Dienstleistung (hier also das Abo) das Widerrufsrecht nicht, sodass es ggf. auch nach Wochen oder Monaten und auch nach der automatischen Verlängerung noch ausgeübt werden könnte.
mfg Sebastian