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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : mit 1g erwischt worden


Gast
2006-09-04, 17:36:56
Hi,
ich wurde vor kurzem mit 1g marihuana an der holländischen grenze erwischt, wohne in bayern.
Auf der Wache meinten sie das ich wohl in den nächsten 3 monaten Post erhalten werde, soweit so 'gut'.
nun wollte ich fragen mit was ich im 'schlimmsten' fall zu rechnen habe?
achja, das ist mein erstes vergehen, ich hoffe mal die drücken nochmal ein auge zu...

TheNeo1980
2006-09-04, 17:43:31
erstmal wie alt bis du denn

wenn du vllt gerade mal 14-21 bist dann kann im normalen fall vielleicht ein wochenede knast auf dich zu kommen also halb so wild. War zumindest bei meinen Kollegen immer so..also mach dir mal nicht in die Hose. Ist sowas schon öfter passiert dann kann das bis zu einer Woche knastaufenthalt gehen. Bei Volljährigkeit entsprechend länger:)

EvilOlive
2006-09-04, 17:45:00
Die Anklage wird mit Sicherheit fallengelassen da es eine geringe Menge ist.

The Cell
2006-09-04, 17:47:14
Die Auslegung des §31 a BtMG ist je nach Bundesland unterschiedlich.
In Bayern ist aktuell bei 2x3 Gramm noch von gerniger Menger im Hinblick auf Eigenbedarf zu sprechen.

Kurzum: Mach dir keine Gedanken.

Gruß,
QFT

alkorithmus
2006-09-04, 17:50:34
erstmal wie alt bis du denn

wenn du vllt gerade mal 14-21 bist dann kann im normalen fall vielleicht ein wochenede knast auf dich zu kommen also halb so wild. War zumindest bei meinen Kollegen immer so..also mach dir mal nicht in die Hose. Ist sowas schon öfter passiert dann kann das bis zu einer Woche knastaufenthalt gehen. Bei Volljährigkeit entsprechend länger:)

Kein Wunder.

@ Gast.
Also 1 Gramm ist nun wirklich nichts, worüber man sich großartig Gedanken machen sollte.
Nur solltest du dich nicht nochmal erwischen lassen.

dvdmathias
2006-09-04, 17:57:26
Die Anklage wird mit Sicherheit fallengelassen da es eine geringe Menge ist.

..., wohne in bayern.

Da wäre ich mir nicht so sicher.
Kann von Richterlicher Verwarnung über Bußgeld bis zu
Sozialdienst gehen. Je nach deinem Alter und Laune der Staatsanwaltschaft und des Richters.
Mach auf keinen Fall irgend eine Aussage bei der Polizei und
nimm dir einen Anwalt.
Und ja, ich weiss wovon ich spreche.

Gast
2006-09-04, 18:11:48
bin 20, hm also das es wegen 1g gleich haft geben kann hätt ich jetzt nicht erwartet O_O

dachte immer das bei geringen mengen maximal sozialstunden drin sind.

EvilOlive
2006-09-04, 18:20:21
bin 20, hm also das es wegen 1g gleich haft geben kann hätt ich jetzt nicht erwartet O_O

dachte immer das bei geringen mengen maximal sozialstunden drin sind.


Ich bin im Alter von 19 auch mal mit 3g Ganja erwischt worden, ich bekam einen Brief von der Staatsanwaltschaft nach ca. 2 Monaten, in dem mir mitgeteilt wurde dass das Verfahren eingestellt wird, mach dir keine Sorgen, wegen so einem Pillepallekram wird kein mehrere tausend Euro teures Strafverfahren eingeleitet. ;)

kiX
2006-09-04, 18:23:09
wie schon geschrieben, es gibt je nach Bundesland bestimmte Grenzen, unter denen die Anklage erhoben und sofort wieder fallengelassen wird (bei dem/den ersten Mal[en]).

Da hat der Richter eigentl. noch nichts mit zu tun, sondern die Staatsanwaltschaft. Und die halten sich idR daran.

Bei uns in S-H liegt die Grenze afaik am höchsten, bei 30g (komme aus Kiel, kiffe aber nicht ;)).

Gast
2006-09-04, 18:30:06
Ich bin im Alter von 19 auch mal mit 3g Ganja erwischt worden, ich bekam einen Brief von der Staatsanwaltschaft nach ca. 2 Monaten, in dem mir mitgeteilt wurde dass das Verfahren eingestellt wird, mach dir keine Sorgen, wegen so einem Pillepallekram wird kein mehrere tausend Euro teures Strafverfahren eingeleitet. ;)
ok danke, ist 'einführung in die brd' eigentlich eine weitere straftat oder wird das vernachlässigt bzw ist nur formalität?
das stand nämlich im protokoll das ich unterschreiben musste, wir haben eben gesagt das wir es im coffeeshop gekauft haben

Gast
2006-09-04, 20:29:16
Du "musstest" ein Protokoll unterschreiben? Bestimmt nicht, das hast du freiwillig gemacht, genau wie deine Aussage.

Als Beschuldigter hält man bei der Polizei grundsätzlich die Klappe.

Tony Gradius
2006-09-04, 20:33:59
ok danke, ist 'einführung in die brd' eigentlich eine weitere straftat oder wird das vernachlässigt bzw ist nur formalität?
das stand nämlich im protokoll das ich unterschreiben musste, wir haben eben gesagt das wir es im coffeeshop gekauft haben

Der Unterschied zwischen "Einfuhrschmuggel" und "Besitz einer geringen Menge BtM" ist der eines Verbrechens zum Vergehen. Entspricht in puncto strafrechtlicher Würdigung in etwa dem Unterschied zwischen §249 StGB (Raub) und Ladendiebstahl (§242 StGB).

Ganz generell gilt das Tatortprinzip falls Du volljährig bist und nicht besondere Umstände die Anwendung des JGG indizieren. Falls doch (es gilt bei Jugendlichen das Wohnortprinzip), ist Bayern sicher eines der schlechteren Bundesländer für Dope-Delikte.

Falls Dir wirklich Einfuhrschmuggel zur Last gelegt wird, begrabe Deine Hoffnungen auf eine Einstellung seitens der Staatsanwaltschaft. Was letzten Endes dabei heraus kommt, hängt in erheblichem Maße von Deiner bis dato aktenkundigen Lebensführung, deiner Aussage und den Umstände des Einzelfalles ab.

PS:
Das ist alles natürlich keine Rechtsberatung sondern das, was mir der gesunde Menschenverstand eingeflüstert hat:biggrin: .

Tony Gradius
2006-09-04, 20:42:34
Du "musstest" ein Protokoll unterschreiben? Bestimmt nicht, das hast du freiwillig gemacht, genau wie deine Aussage.

Als Beschuldigter hält man bei der Polizei grundsätzlich die Klappe.

Gerade bei Kleindelikten, bei denen Dich auch der Sachbeweis am Wickel hat, ist das Bullshit. Ein unterschriebenes "Es tut mir leid!" ohne irgendwelche Einräumungen über das Offensichtliche hinaus, helfen der Staatsanwaltschaft ungemein beim Einstellen des Verfahrens. Ohne jetzt von Generellen auf unseren Einzelfall schließen zu wollen.

kiX
2006-09-04, 20:53:14
das mit dem Schmuggel hab ich übersehen, das ist natürlich extrem scheisse...

Warum sind manche Leute auch so blöd... :(
Dass es in Holland leicht ist, an Zeug zu kommen, ist doch auch dem Zoll/der Polizei bekannt... Und Hunde finden sogut wie alles...
*an den Kopf schlag*

naja, kannst du nur hoffen, dass Du aufgrund der extrem geringen Menge (1g ist ja nunmal wirklich kaum was) glimpflich davon kommst.

Asyan
2006-09-04, 20:59:15
Neenee da wird höchstwahrscheinlich nichts kommen, bei mir waren es damals mehr und es kam auch nichts. Oh und Gast, man muss unterschreiben dass man die Klappe gehalten hat. :usweet:
Einzig und allein wegen dem Führerschein wird es möglicherweise noch nen Nachspiel aka Screening oder so geben können, ergo --> erstmal aufhören ;)


Bei uns in S-H liegt die Grenze afaik am höchsten, bei 30g (komme aus Kiel, kiffe aber nicht ;)).
Lag sie bevor die CDU das Ruder in die Hand nahm, mittlerweile ist es einer der härtesten "Richtwerte" Deutschlands.

Gast
2006-09-04, 21:02:09
Oh und Gast, man muss unterschreiben dass man die Klappe gehalten hat. :usweet:Errm, nein. ;)

Tony Gradius
2006-09-04, 21:02:49
Neenee da wird höchstwahrscheinlich nichts kommen, bei mir waren es damals mehr und es kam auch nichts. Oh und Gast, man muss unterschreiben dass man die Klappe gehalten hat ;)
Einzig und allein wegen dem Führerschein wird es möglicherweise noch nen Nachspiel aka Screening oder so geben können, ergo --> erstmal aufhören ;)

Welches Bundesland?

Welche Menge?

Welcher Tatbestand wurde zur Last gelegt?

Das sind ganz entscheidend die Dinge, auf welche es zur Würdigung des Einzelfalles ankommt.

Asyan
2006-09-04, 21:13:50
Welches Bundesland?

Welche Menge?

Welcher Tatbestand wurde zur Last gelegt?

Das sind ganz entscheidend die Dinge, auf welche es zur Würdigung des Einzelfalles ankommt.
Es ist klar dass mein Fall auf dden Vorliegenden kaum anzuwenden ist, ich habe mich damals jedoch eingehend mit früheren Beispielen etc. beschäftigt und auch viel in einem dir sicher bekannten Rechtsforum gelesen und gehe so davon aus dass es "höchstwahrscheinlich" eingestellt wird. Mehr habe ich nicht gesagt...

...mir wurde zur Last gelegt "Canabis" (zumindest steht der Schreibfehler so in der Bescheinigung dass es freiwillig Sichergestellt wurde), zu besitzen, möglicherweise auch noch es in den Reichstag schmuggeln zu wollen, zumindest wurde ich nach einer Verkettung komischster Umstände (ein Klassenkamerad hatte Angst vor der Kontrolle am Eingang und ich hab ihm das Gras abgenommen --> das hat ein Pförtner gesehen) von der Polizei im Reichstag verhört X-D

Tony Gradius
2006-09-04, 21:21:55
Es ist klar dass mein Fall auf dden Vorliegenden kaum anzuwenden ist, ich habe mich damals jedoch eingehend mit früheren Beispielen etc. beschäftigt und auch viel in einem dir sicher bekannten Rechtsforum gelesen und gehe so davon aus dass es "höchstwahrscheinlich" eingestellt wird. Mehr habe ich nicht gesagt...

...mir wurde zur Last gelegt "Canabis" (zumindest steht der Schreibfehler so in der Bescheinigung dass es freiwillig Sichergestellt wurde), zu besitzen, möglicherweise auch noch es in den Reichstag schmuggeln zu wollen, zumindest wurde ich nach einer Verkettung komischster Umstände (ein Klassenkamerad hatte Angst vor der Kontrolle am Eingang und ich hab ihm das Gras abgenommen --> das hat ein Pförtner gesehen) von der Polizei im Reichstag verhört X-D

:biggrin: Asyan, da kannst du sicher froh sein, das die Todesstrafe abgeschafft ist.

Aber mal im Ernst:
"Schmuggel in den Reichstag" gibt`s afaik (Gott sei Dank!) nicht. Wird also schlichter Besitz (einer hoffentlich geringen Menge) gewesen sein.

Auch wenn bei den Staatsanwaltschaften längst keine weltfremden Vollpfosten mehr sitzen, bei Einfuhrschmuggel wird man nicht einfach so tutti completti einstellen können.

Asyan
2006-09-04, 21:27:47
Aber mal im Ernst:
"Schmuggel in den Reichstag" gibt`s afaik (Gott sei Dank!) nicht. Wird also schlichter Besitz (einer hoffentlich geringen Menge) gewesen sein.

Auch wenn bei den Staatsanwaltschaften längst keine weltfremden Vollpfosten mehr sitzen, bei Einfuhrschmuggel wird man nicht einfach so tutti completti einstellen können.
Natürlich gibts das nicht, aber woher soll ich denn wissen dass die im Reichstag nach so nem Scheiß wie ein bisschen Marihuana gucken X-D. Naja der eine Polizist war ganz nett und hat mir erzählt was sie alles schon gehabt haben, das ging über Heroin, jede erdenkliche Droge und Waffen bis zu Sprengstoff, die Frage ob man mit 4 Flaschen Schnaps in den Reichstag darf konnte man mir nicht beantworten.
Naja aber es hat einen Grund, dass das Zeug illegal ist, und wirklich toll isses ja nun auch nicht...

Ergo war es natürlich nur eine geringe Menge und das Verfahren wurde eingestellt (eigentlich hätte der Fall jedoch vorher von Berlin in meine Heimatstadt zur Staatsanwaltschaft übergeben werden müssen, wurde er komischerweise nicht).

Ob ein Gramm Marihuana jedoch reichen um von "Einfuhrschmuggel" zu reden, das wage ich zu bezweifeln zumal ich schon von "Grenzgängern" gehört habe die mehr bei sich hatten.. ..ohne Folgen.

Tony Gradius
2006-09-04, 21:35:37
(eigentlich hätte der Fall jedoch vorher von Berlin in meine Heimatstadt zur Staatsanwaltschaft übergeben werden müssen, wurde er komischerweise nicht).

Ob ein Gramm Marihuana jedoch reichen um von "Einfuhrschmuggel" zu reden, das wage ich zu bezweifeln zumal ich schon von "Grenzgängern" gehört habe die mehr bei sich hatten.. ..ohne Folgen.

Das wird daran gelegen haben, dass bereits die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren eingestellt hat und somit das Gerichtsstandsprinzip mangelns Involvierheit eines Gerichts nicht greifen konnte. Imo gelten übrigens die für Inlandsdelikte gültigen Mengen bei einer Deliktqualifizierung (Handeltreiben, Einfuhrschmuggel) nicht mehr. Natürlich kann es trotzdem glimpflich ausgehen.

Gast
2006-09-04, 21:45:32
also langsam macht ihr mir wieder angst... kann ich denn jetzt mit hausdurchsungen oder sowas rechnen?

Tony Gradius
2006-09-04, 21:49:46
Nö. Es sei denn, Du hast angegeben, zu Hause befänden sich Gegenstände, die der Sicherstellung bedürfen, Du würdest Btm-Handel treiben ect. pp.

Gast
2006-09-04, 21:51:31
nein garnicht, es war auch so das wir direkt aus dem bus der aus holland kam abgefangen wurden, deswegen war es ja klar.
gesagt haben wir garnichts mehr dazu.

EvilOlive
2006-09-04, 21:56:39
also langsam macht ihr mir wieder angst... kann ich denn jetzt mit hausdurchsungen oder sowas rechnen?

Wenn du zu Hause nichts gebunkert hast, dann brauchst du ja nichts befürchten, da du in Bayern lebst würde ich solche Maßnahmen grundsätzlich nicht ausschließen. ;)

Gast
2006-09-04, 23:38:20
mir gehts auch eher um die familie, ich würde gerne vermeiden das sie etwas davon mitbekommen.

TheNeo1980
2006-09-05, 01:18:27
mir gehts auch eher um die familie, ich würde gerne vermeiden das sie etwas davon mitbekommen.


Ganz ehrlich warum? Angst das sie selber Gras von dir haben wollen;D unsere Eltern waren die Hippies von gestern und die haben bestimmt auch ordentlich gekifft deine Eltern frag mal nach ;) also wenn jemand das mit dem kiffen verstehen dann Eltern:cool: haben meine auch und ich war überrascht wie viel meine Eltern ab und zu heute noch kiffen:tongue:

aCiD
2006-09-05, 02:26:23
Die Anklage wird mit Sicherheit fallengelassen da es eine geringe Menge ist.

Ja, leider ;(

Greetz
aCiD

Rhönpaulus
2006-09-05, 12:11:02
willkommen in der drogenkartei der deutschen behörden!
von nun an wirst du bei jeder verkehrkontrolle genauer unter die lupe genommen was drogenbesitz und evt. drogeneinfluß betrifft.
die beamten besitzen auf ihren schlepptop im auto ein entsprechendes anzeigefeld für registrierte "sünder".
strafrechtlich wird garantiert nichts passieren.

Mumins
2006-09-05, 12:43:59
Es ist klar dass mein Fall auf dden Vorliegenden kaum anzuwenden ist, ich habe mich damals jedoch eingehend mit früheren Beispielen etc. beschäftigt und auch viel in einem dir sicher bekannten Rechtsforum gelesen und gehe so davon aus dass es "höchstwahrscheinlich" eingestellt wird. Mehr habe ich nicht gesagt...

...mir wurde zur Last gelegt "Canabis" (zumindest steht der Schreibfehler so in der Bescheinigung dass es freiwillig Sichergestellt wurde), zu besitzen, möglicherweise auch noch es in den Reichstag schmuggeln zu wollen, zumindest wurde ich nach einer Verkettung komischster Umstände (ein Klassenkamerad hatte Angst vor der Kontrolle am Eingang und ich hab ihm das Gras abgenommen --> das hat ein Pförtner gesehen) von der Polizei im Reichstag verhört X-D

Wie beknackt ist das den bitte. Wenn ihr schon Gras dabei habt, dann klebt es euch untern Sack. Warum da so leichtsinnig umgegangen wird versteh ich nicht.

Asyan
2006-09-05, 13:35:34
Wie bekackt ist das den bitte. Wenn ihr schon Gras dabei habt, dann klebt es euch untern Sack. Warum da so leichtsinnig umgegangen wird versteh ich nicht.
Der gute hatte es ja ordentlich versteckt, aber was soll man gegen einen wehrlosen jungen Mann in den endlosen Fängen einer schrecklichen Panik tun außer sich für ihn zu opfern? Tja passiert halt...

willkommen in der drogenkartei der deutschen behörden!
von nun an wirst du bei jeder verkehrkontrolle genauer unter die lupe genommen was drogenbesitz und evt. drogeneinfluß betrifft.
die beamten besitzen auf ihren schlepptop im auto ein entsprechendes anzeigefeld für registrierte "sünder".
strafrechtlich wird garantiert nichts passieren.
Aus der man sich nach X (4?) Jahren jedoch entfernen lassen kann. Soweit ich die Gesetzeslage verstanden habe. Und wer unter Drogeneinfluss Auto fährt hat es auch nicht anders verdient, ergo nichts falsches.


Ja, leider

Greetz
aCiD
:ucatch: Spam?

Gast
2006-09-05, 17:04:18
Ja, leider ;(Kannst du solche Postings nicht unterlassen? Das bringt hier keinen weiter. Wenn du über die Vor- und Nachteile von Cannabiskonsum diskutieren möchtest, schnapp dir doch iam.cool und mach mit ihm ein Forum auf.

@topic: Selbst wenn das Verfahren nicht eingestellt wird, hast du nicht viel zu befürchten. Ein paar Sozialstunden, das wars. Einen Hausdurchsuchungsbeschluss wird es höchstwahrscheinlich nicht geben, außer du hast irgendwas ausgesagt, was dich schwerer belastet.

Als "vorbestraft" gilts du aber nicht und auch das normale Führungszeugnis bleibt sauber. Einen Eintrag gibt es erst ab 90 Tagessätzen. Allerdings darfst du dich bei Verkehrskontrollen auf etwas ausgiebigere Durchsuchungsorgien einstellen.

atlantic
2006-09-05, 23:33:53
Ja, leider ;(

Greetz
aCiD

Spam anywhere? Ein bißchen mehr Inhalt darfs schon sein :rolleyes:

Gast
2006-09-06, 04:02:16
Selbst wenn das Verfahren nicht eingestellt wird, hast du nicht viel zu befürchten. Ein paar Sozialstunden, das wars. Einen Hausdurchsuchungsbeschluss wird es höchstwahrscheinlich nicht geben, außer du hast irgendwas ausgesagt, was dich schwerer belastet.

Als "vorbestraft" gilts du aber nicht und auch das normale Führungszeugnis bleibt sauber. Einen Eintrag gibt es erst ab 90 Tagessätzen. Allerdings darfst du dich bei Verkehrskontrollen auf etwas ausgiebigere Durchsuchungsorgien einstellen.
das klingt doch ganz erfreulich für mich, hoffe ich das ich damit nochmal wegkomme. naja war mir auch ne lektion.... auch wenns standardmäßig klingt dieses gefühl ist einfach zum kotzen.