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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zwecks KFZ Versicherung / SF3 / SF1/2 und Auto abmelden...


Avalance
2008-03-18, 12:55:07
Hi

Ich hab von einem Versicherer (bei dem vorher schon ein zweit- Wagen meiner Mutter auf SF4 lief) einen Kostenvoranschlag (SF4, wie beim vorherigen Auto was verkauft wurde) bekommen. Da hieß es, ich (bzw. meine Mutter) zahle Halbjährlich round about 390 Euro (Schriftlich, beidseitig Unterschrieben) mit der besagten SF4.

Nun wurde die SF4 (auf Grund ner anderen Versicherung, wo der Erstwagen meiner Mutter läuft) zu Beginn 2008 der Versicherung wo die Schadensfreiheitsrabatte herkommen für den alten Zweitwagen, was noch bis Mitte Januar lief, auf SF1/2 gesetzt (140%), weil die, warum auch immer, die Schadensfreiheitsrabatte nicht für 2008 auf Grund ner Sonderegelung für Zweitwagenrabatte freigegeben haben und das auch nicht tun werden und somit das "neue Auto" ebenfalls auf SF1/2 läuft.

Die wollen jetzt Halbjährlich 600€ haben. Das sehe ich natürlich nicht ein. Wie sieht das aus, komme ich aus dem Vertrag (der 1 Jahr geht, halbjährlich gezahlt wird) jetzt sofort wieder raus, indem ich das Auto komplett bei der Zulassungsstelle abmelde, "still lege" und ein oder zwei Tage später wieder anmelde ? Kann ich so zu dem Versicherer wechseln wo der Erstwagen bereits läuft ?

Nochmal zur Übersicht:

1stwagen Versicherer A SF ~ 11 2007/2008... und fortlaufend versichert
2twagen Versicherer B Bis Ende 07 SF3 (!) das Fahrzeug wurde Anfang Jan08 verkauft
2twagen Versicherer B Anfang 08 SF1/2 das Fahrzeug wurde Anfang Jan08 verkauft (s.oben)
neuer 2twagen Versicherer B ab Anfang Jan. SF1/2 obwohl im
Vertrag den wir abgeschlossen haben der beitseitig unterschrieben ist
damals die SF3 und nicht die SF1 angegeben wurde.

Ich hoff da blickt jetzt annähernd jemand durch. Letztendlich hab ich mir n neues sparsames umweltfreundliches sicheres Auto geholt und zahle genausoviel wie für ne Hütte ohne Kat und Airbags und bin auf einmal auf 140% gestellt. Das kanns doch wohl nicht sein? Komm ich so wie ich mir das denke da oben raus ? Kann den Fahrzeughalter natürlich auch "ändern" ...

MfG
aVa

sun-man
2008-03-18, 13:14:27
Kein wort verstanden.....2t Wagen ist vermutlich ein Zweitwagen und kein 2 Tonnenwagen.

Preiserhöhungen sind eigentlich Sonderkündigungsfähig, heisst Du kannst einfach kündigen und suchst Dir ne neue Versicherung (irgendjemand hier war doch Versicherungsfritze). Sollte man dann aber wohl besser telefonisch oder direkt klären denn das geschriebene ist undurchsichtig irgendwie. Kann aber auch sein das ich auf den Schlauch stehe :D

Avalance
2008-03-18, 14:04:10
hab mal etwas umformuliert.

Letzt Endlich möchte ich einfach nur einen Weg wissen, um vorzeitig (nicht erst nach einem Jahr) aus dem Versicherungsverhältniss auszutreten. Mir sind dabei die Kosten für Stillegung und wiederanmeldung klar & einkalkuliert.

Avalance
2008-03-18, 14:11:06
Achso Nachtrag:

ich hab von der Versicherung eine grüne Karte erhalten ist ja klar, und der Wagen ist ca. 1einhalb Monate angemeldet aber noch nichts an Versicherungskosten bezahlt. Die muss ich dann rückwirkend zum "Versicherungsbeginn" zahlen, oder kann ich auch zu einer anderen Versicherung gehen und dort fragen ob die mir den zum 18.01.08 rückwirkend versichern? eigentlich nicht oder.