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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie elegant KFZ-Schaden regulieren?


Ash-Zayr
2009-05-05, 14:02:28
Einfacher Sachverhalt:
Mein Auto war am Sandweg eines 1-Familienhauses geparkt. Es fand eine Grillparty statt. Einer der Gäste, hackenstramm...bestieg dann beim Aufbruch nachts entgegen der Einwände seiner Frau sein Rad, und ich, seine Frau und meine Freundin mussten mitansehen, wie er nur ein paar Meter kam um sich dann an der linken Seite meines Wagen entlangzuschrammen, um dann in meinem Seitenspiegel hängend zum Stillstand zu kommen.
Der Typ ist mir egal, aber es ist ein guter Freund meines Freundes, der Gastgeber war. Es war nachts, er war voll, und so war es nicht möglich, überhaupt zu erkennen, was genau er angerichtet hat. Ich liess den Wagen auch stehen und fuhr mit dem Taxi nach Hause.
Am nächsten Tag holte ich den Wagen ab und letztendlich ist es 30cm langer Lackkratzer zusammen mit einer 20cm Eindellung in der Seitentür (Audi A4, 2003er BJ).

So, dass geschah Samstag nacht. Ich habe nun von meinem Freund seine Telefon-Nummer, war aber noch nicht aktiv, weil ich keine Ahnung habe, wie ich vorgehen soll. Ich dachte erst, ich hole mir von der Fachwerktstatt einen Konstenvoranschlag. So habe ich ein offizielles Dokument, auf das hin er sich überlegen kann, ob er es selbst zahlt, oder ob er es seiner hoffentlich vorhandenen Privathapftlicht meldet? Aber die Werkstatt will 50,- euro für den Voranschlag.
Was wenn er selbst zahlen will? Dann hätte ich doch ein Recht auf Vorkasse, oder? Und wie kommt mam um seiner Willen daran vorbei, dass seine Versicherung nicht zahlt, wenn klar wird, dass er lattenstramm war?? Ich habe keine Lust am Ende als opfer aus der Sache hervorzugehen! Ich kann mich ja jetzt schon darauf einstellen, dass seine Vers. mir einen Gutachter auf den Hals schickt, um an Ende bin ich noch aus irgendwlechen Gründen der, der in die Röhre guckt?
Und wie sind die Fristen? Bei einem KFZ-Unfall hätte ich mir die Versicherung des Unfallverursachers geben lassen, und ich hätte meinen Anspruch sofort bei der Vers. des Unfallgegners gemeldet. Hier aber ist es kein KFZ-Unfall, und er muss doch den Schaden seiner Versicherung melden, oder? Und dann muss ich eine Version eines Unfallbereichtes mit ihm aushecken, die nicht auf Alkoholeinflulss abzielt.....ach, eine Grütze...

Ash-Zayr

sun-man
2009-05-05, 14:18:05
Wie wärs denn erstemal mit Ihm zu reden? Zahlen muß er letztendlich so oder so, wenn seine V nicht einspringt dann eben privat.

Eine gute Alternative ist im übrigen ein Beulendoktor der u.U. auch solche Schäden beheben kann und dafür deutlich weniger Geld bekommt als die Vertragswerkstatt.

Ash-Zayr
2009-05-05, 14:30:31
Naja, ich werde es vielleicht nicht gerade bei Audi selbst machen, wohl aber in einem hier in Kiel bekannten und amtlichen Karrosserie-Fachunternehmen. Wir geht es um den Werterhalt meines Wagens, und dass ich eine Reperatur bekomme, die 100% ist. Was nützt es, wenn ich eine Billiglösung wähle, damit er oder seine V. weniger blechen muss, mir aber jemand vorhält, wenn ich den Wagen in 2 Jahren verkaufen möchte, dass der offensichtlich hier und da einen Unfall hatte und daher den Preis um 1000,- drückt? Zur Not eine neue Tür....
Ne, dann bin ich dann auch knallhart! Es wäre ja schon nett von mir, mir noch die Mühe zu machen, mit untereinader abgestimmten fake Unfallberichten und Lügen seine V. zum zahlen zu bewegen.

Ash

joe kongo
2009-05-05, 14:53:30
Es war ein Verkehrsunfall, halt mit dem Rad. Eigentlich müsste er sich melden
und für alles von sich aus geradestehen. Wenn er das noch nicht gemacht hat, Anzeige erstatten. Zeugen hat du ja. Nur nicht lange warten.

fdk
2009-05-05, 15:00:25
Also wenn du dich darauf einlassen würdest jemandem der trotz gutem Zuredens dein Auto im besoffenen Zustand beschädigt hat mit nem Versicherungsbetrug zu decken wärst du schon das Opfer. Das einzige was ich machen würde wäre ihm klarzumachen das er sich regen muss, und das du wenn er dies nicht tut andere Schritte einleiten wirst.

Ash-Zayr
2009-05-05, 15:08:09
Wer sagt denn, dass eine Privathapflicht nicht für Schäden zahlt, die man unter Drogeneinfluss verursacht? Diese Gedanken mache ich mir nur so; vielleicht ist es aber nicht so und man kann den Unfallhergang so schildern, wie er war? Ich meine, wofür zahlt man denn seine Versicherungsbeiträge? Bin da ehe so ein bissel Anti-Versicherung eingestellt, weil das alles.....ach lassen wir das. Aber ich möchte mich doch versichert wissen, wenn ich im Suff was anstelle? Der hitzköpfige ungeschickte Bewegungslegasteniker, der die Ming-Vase umschmeisst, ist abgesichert, der 75-jähriger Tattergreis auch, wenn er dem Nachbarn mit der Heckenschere den Arm absägt, aber der Normalo, der im Suff was kaputt macht, der muss selbst blechen?

fdk
2009-05-05, 15:21:25
Kann schon sein das sie zahlt, gegebenenfalls wird sie sich das Geld aber zurückholen - man weiß ja nicht was in seiner Police steht. Betrunken Fahrradfahren werden die wohl als grob Fahrlässig einstufen und damit wird Regress fällig. Das selbe kann aber auch beim Rentner passieren wenn er zB. vorher schon einen kleineren Unfall hatte kann die Versicherung sagen er hätte Wissen müssen das er zur Gartenarbeit mit Maschinen nichtmehr in der Lage ist. Das Selbe eben beim Fahren / Arbeiten mit Medikamenten, bekannter Epilepsie, etc.

Schlupp
2009-05-05, 15:29:38
Zur Not ist er eben einfach so ins straucheln gekommen ohne Alkoholeinfluss.
Ich hab mir sagen lassen, dass Leute auch tagsüber ohne Alkohol schon vom Rad gefallen sind...

Tortyfumi
2009-05-05, 16:36:32
Anzeigen brauchst nicht! Ist unnötig und kostet ihn nur mehr Geld. Vom Alkohol auch nichts erwähnen.

Zuert mit im Telefonieren, ist er einsichtig und lässts von sich aus machen oder der Versicherung.

Gutachter einschalten! Den muss er bezahlen! Kostenvoranschlag geht zuerst auf deine Kappe! Falls von Versicherung übernommen für die Tage ein Mietwagen bekommen oder Ausfallgeld(ich hab immer Ausfallgeld genommen^^).

Ist er nicht einsichtig, volles Programm, Anzeige, trunkenheit angeben und Anwalt(Verkehrsrecht) einschalten! Gutachter etc wie oden weiter.