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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Das Tauschbörsenurteil und die Folgen


captainsangria
2009-08-15, 06:50:19
Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) besteht in Österreich derzeit keine Auskunftspflicht von Internet-Anbietern über die Daten von Nutzern, die im Verdacht stehen, urheberrechtlich geschützte Inhalte aus Filesharing-Netzwerken weitergegeben zu haben. Internet-Anbieter und Rechteverwerter beurteilen die OGH-Entscheidung positiv - aus unterschiedlichen Gründen.

Konkret stellte der Oberste Gerichtshof in dem seit mehreren Jahren laufenden Verfahren zwischen der österreichischen Verwertungsgesellschaft LSG und dem Internet-Anbieter Tele2 fest, dass heimische Internet-Provider nach dem derzeit geltenden Telekommunikationsgesetz (TKG) aus dem Jahr 2003 die persönlichen Verkehrsdaten ihrer Nutzer unverzüglich löschen müssen und daher nicht dazu verpflichtet werden können, den Rechteinhabern ohne Einschaltung eines Gerichts Auskunft über diese Daten zu erteilen.
In der Praxis bedeutet die Entscheidung des OGH, dass Rechteinhaber bis auf weiteres von Internet-Anbietern keinerlei Informationen darüber bekommen können, wer zu welchem Zeitpunkt Inhaber welcher dynamischen IP-Adresse war und möglicherweise in Filesharing-Netzwerken Urheberrechtsverletzungen begangen hat. Das österreichische Urheberrechtsgesetz (Paragraf 87b Abs 3) billigt den Rechteinhabern diese Möglichkeit zwar grundsätzlich zu, der OGH kam jedoch zu dem Schluss, dass die Verarbeitung von Verkehrsdaten zu diesem Zweck rechtswidrig ist.
Auch mit der Hilfe eines Gerichts können die Rechteverwerter derzeit nicht rechnen. Denn seit der am 1.1.2008 in Kraft getretenen Reform der Strafprozessordnung gibt es bei Privatanklagedelikten kein Ermittlungsverfahren mehr. Die Identität von Internet-Nutzern hinter IP-Adressen kann deshalb auch nicht mehr von einem Richter ausgeforscht werden.


http://futurezone.orf.at/stories/1623931/

Endlich ein Richter, der mitdenkt und sich nicht von der MAFIA steuern lässt.

san.salvador
2009-08-15, 06:57:02
Na bumm, das klingt für mich - grad als T2-User - wie ein Blankoschein. ;)
Bin gespannt, wann unsere Vifzacks in der Regierung dieses "Problem" beheben...

captainsangria
2009-08-15, 07:08:54
Mit einer statischen IP dürfte man sich nicht so sicher fühlen dürfen:
Die Entscheidung des OGH sieht Schmidbauer als die bisher wichtigste Entscheidung zum Internet in Österreich. Ihre Bedeutung gehe weit über die Tauschbörsenfälle hinaus: "Es geht um nichts weniger als die Frage, unter welchen Voraussetzungen die in der Praxis so wichtige Anonymität des Internetusers aufgehoben werden darf." Das Kernproblem dabei sei die Rechtsnatur der IP-Adresse. "Oder genauer gesagt, welche Grundrechte durch die Offenlegung betroffen sind."

Der OGH habe zwar klargestellt, dass dynamisch zugewiesene IP-Adressen Verkehrsdaten sind und damit größeren Schutz genießen als Stammdaten. Der Bedeutung der IP-Adresse werde die Entscheidung aber nicht gerecht, so Schmidbauer. Diese Frage werde wohl vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) beantwortet werden: "Das kann noch lange dauern."

@san.salvador: Denke mal, dass das nun sicher einige Zeit wieder dauernd wird. Da sich hier ja mehrere Gesetze in den Weg kommen.

The_Invisible
2009-08-15, 09:45:18
naja, mit ner statischen ip adresse ist man ja schon mal in der whois/ripe datenbank und damit öffentlich einsehbar.

datenbots lassen da grüßen. :D

mfg

Philipus II
2009-08-15, 12:20:22
Bei uns in .de werden aber etwa 50% der Daten über Akteneinsicht ins Strafrechtliche Verfahren gewonnen. Der zivilrechtl. Auskunftsanspruch ist nur eine Vereinfachung, leider.
Daher würde bei uns selbst so ein Urteil nichts nutzen.

Gast
2009-08-15, 20:27:14
Ist das echt immer noch so? Dachte jetzt dass das mitlerweile auch über den Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gemacht wird, weil unsere schlauen und über alle zweifel erhabenen Richter der Meinung sind, dass eine einzelne Umfangreiche Datei wie etwa ein ganzer Film oder ein ganzes Album bereits den privaten Rahmen sprengen oder so...

Fetza
2009-08-16, 10:45:23
Sind tauschbörsen heutzutage für das entsprechende klientel nicht eh aus der mode gekommen? Soweit ich weiss sind doch die one-click-hoster dafür umso mehr in?

Hucke
2009-08-16, 12:30:31
Sind tauschbörsen heutzutage für das entsprechende klientel nicht eh aus der mode gekommen? Soweit ich weiss sind doch die one-click-hoster dafür umso mehr in?

Bei echten Hardcore Tauschen soll auch wieder der Versand oder direkte Austausch von Datenträgern beliebt sein. Hab ich mal auf Gulli oder so gelesen.
So gesehen könnte man ja auch direkt das Postgeheimnis mit aufheben und prüft immer schön ob da böse Festplatten und/oder CD/DVD oder auch Tapes drin liegen. :D

Fetza
2009-08-16, 13:22:49
Bei echten Hardcore Tauschen soll auch wieder der Versand oder direkte Austausch von Datenträgern beliebt sein. Hab ich mal auf Gulli oder so gelesen.
So gesehen könnte man ja auch direkt das Postgeheimnis mit aufheben und prüft immer schön ob da böse Festplatten und/oder CD/DVD oder auch Tapes drin liegen. :D


Lanparties ahoi! :D

Aber hast schon recht, was in deutschland in dieser hinsicht (persönlichkeitsrechte) gemacht wird, ist eh witzlos. Die stasi 2.0 wird bestimmt bald auch eine spezielle postbehörde dafür gesetzlich schaffen wollen.;(

Philipus II
2009-08-16, 16:13:27
Ist das echt immer noch so? Dachte jetzt dass das mitlerweile auch über den Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gemacht wird, weil unsere schlauen und über alle zweifel erhabenen Richter der Meinung sind, dass eine einzelne Umfangreiche Datei wie etwa ein ganzer Film oder ein ganzes Album bereits den privaten Rahmen sprengen oder so...
Den zivilrechtlichen Auskuftsanspruch gibt es noch nicht allzulange. Auch davor war eine Abmahnung problemlos möglch:
Der Rechteinhaber erstattete Anzeige, die Ermittler organisierten die persönlichen Daten des Anschlussinhabers beim Provider und schon konnten die Anwälte über die Akteneinsicht an alles notwendige kommen.

Auch jetzt laufen noch etwa 35% aller Adressermittlungen für Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen über die Anzeige.

Der Weg über die Staatsanwaltschaft ist aalso immernoch möglich, wenn auch weniger genutzt. Das könnte auch daran liegen, dass einige Staatsanwälte nicht mehr mit den Abmahnern zusammenarbeiten und die Akteneinsicht verweigert bzw. gar keine Anfrage beim Provider gemacht wird.