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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Kündigung


Gast
2009-10-09, 08:08:03
Hallo,
mir ist bekannt, dass ich in einem Forum keine rechtsverbindliche Auskunft im Arbeitsrecht erhalten kann, aber mir wäre sehr damit geholfen, wenn jemand hier seine persönliche Sichtweise zu dem folgenden Sachverhalt kurz hier dokumentierten könnte:

Ich habe am 30.09.09 meine betriebsbedingte Kündigung erhalten, 3 Monate Kündigungsfrist und letzter Arbeitstag somit (eigentlich) der 31.12.2009. In der Kündigung steht allerdings: "....hiermit kündigen wir den mit Ihnen geschlossenen Arbeitsvertrag....bla...fristgerecht zum 31.12.2010". Gibt es dazu irgendwelche Präzedenzfälle? Ich persönliche halte das Datum für verbindlich und sehe mich momentan nicht veranlasst diesen (offensichtlichen) Schreibfehler offiziell gegenüber der Personalabteilung zu kommentieren.

Dank&Gruss
Gast

onkel2003
2009-10-09, 10:18:33
Hallo,
mir ist bekannt, dass ich in einem Forum keine rechtsverbindliche Auskunft im Arbeitsrecht erhalten kann, aber mir wäre sehr damit geholfen, wenn jemand hier seine persönliche Sichtweise zu dem folgenden Sachverhalt kurz hier dokumentierten könnte:

Ich habe am 30.09.09 meine betriebsbedingte Kündigung erhalten, 3 Monate Kündigungsfrist und letzter Arbeitstag somit (eigentlich) der 31.12.2009. In der Kündigung steht allerdings: "....hiermit kündigen wir den mit Ihnen geschlossenen Arbeitsvertrag....bla...fristgerecht zum 31.12.2010". Gibt es dazu irgendwelche Präzedenzfälle? Ich persönliche halte das Datum für verbindlich und sehe mich momentan nicht veranlasst diesen (offensichtlichen) Schreibfehler offiziell gegenüber der Personalabteilung zu kommentieren.

Dank&Gruss
Gast

kannst es bis zum 31.12.2009 laufen lassen wenn sie dir die hand drücken und sagen winke winke sagst du moment mal zum 31.10.2010.
wenn sie keine probs wollen werden sie dir gleich die nächste kündigung geben zum 31.3.2009

ich gehe aber mal von aus sie werden dich zum 31.12.2009 raus werfen, weil du davon ausgehn kannst das dies ein fehler ist und du hättest dieses anzeigen müssen.

hinzu kommt du musst dich sofort bei erhaltung ja beim amt melden, und hinzu kommt arbeitsgericht.

von daher würd ich zum anwalt schon wegen wiedereinstellungsklage, eventuell sagt er dir aber auch gleich machen sie nichts wegen den datum.


biste noch in probevertrag oder so dann ist das mit arbeitsgericht natürlich blödsinn.
biste nicht mehr in probev... dann auf jeden fall zum anwalt egal ob 1 oder 5 jahre.
1. eine wiedereinstellung kann man durchbekommen.
2. abfindung kann man bekommen.

edit: sind 3 Monate Kündigungsfrist richtig ?

Wurschtler
2009-10-09, 10:27:59
biste noch in probevertrag oder so dann ist das mit arbeitsgericht natürlich blödsinn.


Nach gesetzlicher Kündigungsfrist müsste er bereits über 8 Jahre in dem Betrieb angestellt gewesen sein. ;)

@TS: Ich würde wohl auch zum Anwalt gehn.
Vielleicht kann man ja noch eine Abfindung herausschlagen.

onkel2003
2009-10-09, 11:30:55
Nach gesetzlicher Kündigungsfrist müsste er bereits über 8 Jahre in dem Betrieb angestellt gewesen sein. ;)

.

kommt aber glaub ich auf den betrieb an. ?
klein betriebe u20 beschäftige meine ich müssen dies nicht einhalten.

ich glaube da gibt es auch noch andere regeln, wo ich arbeite die haben ü40 und dort habe ich bis jetzt auch immer nur 4 wochen erlebt, noch nie länger.

Gast
2009-10-09, 13:00:49
Vielen Dank für die schnellen Antworten,
lt. meinem Arbeitsvertrag gilt explizit eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Die Arbeitsagentur hat mich an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verwiesen, um den Sachverhalt beurteilen zu lassen.

Euch allen ein schönes Wochenende,
mit freundlichen Grüssen,
Gast

Marc-
2009-10-12, 00:00:12
Vielen Dank für die schnellen Antworten,
lt. meinem Arbeitsvertrag gilt explizit eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Die Arbeitsagentur hat mich an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verwiesen, um den Sachverhalt beurteilen zu lassen.

Euch allen ein schönes Wochenende,
mit freundlichen Grüssen,
Gast

Naja. Man muss dazu garkein ausgewiesener Jurist sein.
Du hast bisher eine Kündigung zum 31.12.2010 in der Hand. Punkt. Ob es sich um ein versehen handelt oder nicht ist rein spekulativ und ist nicht deine sache.
Deshalb wuerde ich jetzt auch keinen staub aufwirbeln und nachfragen.
Denn auch zum 31.12.2010 wäre die Kündigung ja "fristgerecht" (heisst ja nur das die mindestfrist eingehalten wurde). Natuerlich kann man dir auch jetzt zu irgendeinem beliebigen datum in der zukunft kuendigen solange die kuendigungsfrist eingehalten wird (wird im uebrigen auch nicht selten so gemacht).
Sollte man dir nun zum jahresende hin klarmachen das diese Kuendigung zum jahresende gelten soll, wuerde ich nur mit den schultern zucken und darauf verweisen das du eine Kuendigung zum 31.12.2010 hast. Daraufhin muesste naemlich eine neue kuendigung ausgesprochen werden die natuerlich eine neue 3 monatige kuendigungsfrist zu beruecksichtigen hat... in dem falle wohl mindestens bis zum 31.03.2010. Das solltes du in jedem falle ausnutzen.
btw: das ist nicht irgendwie ins blaue geraten sondern aus der Praxis... habe solche faelle auch bereits 2 mal live erlebt. Die kuendigung die du jetzt hast gilt zum 31.12.2010- zu keinem tag frueher.

Black-Scorpion
2009-10-12, 18:12:28
Ich frag mich gerade was an dem Wort gesetzliche so unverständlich ist?