Paran
2011-03-06, 10:10:52
Hat ein Arbeitnehmer ein Recht auf höhere Bezahlung , wenn er mehrere Abschlüsse in einem beruflichen Feld hat, aber nur nach dem "niedrigsten" bezahlt wird?
Hierbei geht es um diese Konstellation:
AN hat Abschlüsse als Erzieher, Heilerziehungspfleger und Heilpädagoge. Im Betrieb ist der AN "Pädagogische Leitung", wird aber nur vergütet nach Erzieher.
Nun bringt der AN aber seine beruflichen Qulifikationen dennoch im Aufgabesprektrum ein und nicht nur seine Qualifikationen durch den Erzieher-Abschluss.
Ergibt sich daraus eine Möglichkeit der Klage vor dem Arbeitsgericht, z.B. druch Gleichbehandlungsgrundsatz, o.ä.?
Hierbei geht es um diese Konstellation:
AN hat Abschlüsse als Erzieher, Heilerziehungspfleger und Heilpädagoge. Im Betrieb ist der AN "Pädagogische Leitung", wird aber nur vergütet nach Erzieher.
Nun bringt der AN aber seine beruflichen Qulifikationen dennoch im Aufgabesprektrum ein und nicht nur seine Qualifikationen durch den Erzieher-Abschluss.
Ergibt sich daraus eine Möglichkeit der Klage vor dem Arbeitsgericht, z.B. druch Gleichbehandlungsgrundsatz, o.ä.?