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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Widerruf einzelner Teile möglich?


Mr.Fency Pants
2011-07-23, 10:32:35
Ist es eigentlich möglich bei einer Bestellung aus mehreren Teilen den Widerruf nur für bestimmte Teile auszusprechen? Oder gilt das immer nur für alles zusammen?

boxleitnerb
2011-07-23, 10:35:59
Ist möglich :)

Mr.Fency Pants
2011-07-23, 11:33:39
Hast du da eine zuverlässige Quelle? Finde zu dem Thema Widersprüchliches im Netz.

blackbox
2011-07-23, 11:37:55
Warum sollte das nicht möglich sein?
Manchmal ist die Welt einfacher, als man denkt. ;)

piefke
2011-07-23, 11:43:28
Bei der Retourenabwicklung die Artikelnummer angeben, ganz einfach.

skicu
2011-07-23, 11:50:59
Der Händler wäre ja selten dämlich, wenn du aus der 200€ Bestellung ein 15€ Teil zurückgeben möchtest und er aber darauf besteht, auch die restlichen 185€ Umsatz wieder los zu werden. ;)

deekey777
2011-07-23, 14:18:05
Ist es eigentlich möglich bei einer Bestellung aus mehreren Teilen den Widerruf nur für bestimmte Teile auszusprechen? Oder gilt das immer nur für alles zusammen?
Grundsätzlich ist ein Teilrücktritt nicht zulässig, es sei denn, die Leistung ist teilbar. Und es ist im Interesse der Parteien.
Für den Widerruf gilt:
http://dejure.org/gesetze/BGB/357.html
Ergo: Es muss gehen.

CrazyHorse
2011-07-23, 20:39:40
...es sei denn, die Leistung ist teilbar

Du darfst also den linken Schuh behalten. :biggrin:


sorry

deekey777
2011-07-23, 20:42:48
Du darfst also den linken Schuh behalten. :biggrin:


sorry
Haha, eben nicht: Die Leistung ist nicht teilbar.

Ric
2011-07-23, 21:09:26
Haha, eben nicht: Die Leistung ist nicht teilbar.

Ironie:fail

deekey777
2011-07-23, 21:14:43
Ironie:fail
Das war keine Ironie. Was soll daran ironisch sein?

Dass es nicht ernst gemeint war, sieht wohl jeder.

CrazyHorse
2011-07-23, 21:19:55
Och Leute, kommt, bitte kein Streit.

Wer definiert eigentlich die (Nicht-)Teilbarkeit? Der Händler, indem er separate Posten auf der Rechnung aufführt und damit vorgibt, was als ein Artikel zu behandeln ist? Wäre eigentlich logisch, aber Recht muss ja nicht immer logisch sein...

deekey777
2011-07-23, 22:14:48
Och Leute, kommt, bitte kein Streit.

Wer definiert eigentlich die (Nicht-)Teilbarkeit? Der Händler, indem er separate Posten auf der Rechnung aufführt und damit vorgibt, was als ein Artikel zu behandeln ist? Wäre eigentlich logisch, aber Recht muss ja nicht immer logisch sein...
§ 139 BGB definitiert, was teilbar ist. Aber auch die AGB können die Teilbarkeit ausschließen.

Simon Moon
2011-07-24, 08:22:42
Also: Immer alles seperat bestellen :uup: