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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuerfragen zu Fahrkosten


Wurschtler
2012-08-08, 11:11:48
Ich hatte vor kurzem verschiedene Steuerfragen im Bezug auf Fahrkosten, die ich leider nicht sicher beantworten konnte.

Folgende (fiktive) Fälle:

Frage 1: Angenommen man hat zwei regelmäßige feste Arbeitsorte A und B. Heimatort = C
Standort A: Arbeit an 3 Tagen in der Woche
Standort B: Arbeit an 2 Tagen in der Woche
http://www.steuerratgeber-online.de/Blog/praxisfalle-die-keine-regelmasige-arbeitsstatte-begrunden/

Wie ist es für einen Arbeitnehmer, der mit seinem eigenen Auto (kein Dienstwagen) zu den beiden Orten fahren muss, steuerlich am besten?
- Zwischen C und A für jeweils 3 Tage/Woche die Entfernungspauschale i.H.v. 30 Cent pro Entfernungskilometer
- Zwischen C und B für jeweils 2 Tage/Woche als Dienstreise für 30 Cent pro gefahrenen Kilometer (also doppelte Entfernungskilometer)

Oder wäre alternativ noch das denkbar?
- Zwischen C und A für jeweils 5 Tage/Woche die Entfernungspauschale i.H.v. 30 Cent pro Entfernungskilometer
- Zwischen A und B für jeweils 2 Tage/Woche als Dienstreise für 30 Cent pro gefahrenen Kilometer (also doppelte Entfernungskilometer)


Und davon abgesehen, wie man es absetzt: In welcher Form erwartet das Finanzamt einen Nachweis?


Frage 2: Angenommen man arbeitet über einen Werkvertrag (mit befristeter Laufzeit) dauerhaft in den Räumlichkeiten einer Fremdfirma und immer am selben Standort. (ähnlich wie Leiharbeit)
Das Arbeitsverhältnis selbst ist jedoch unbefristet.
Man hat aber keine regelmäßige Arbeitsstätte in der eigenen Firma.
http://www.ulm.ihk24.de/recht_und_fair_play/steuerrecht/Lohnsteuer/688380/Regelmaessige_Arbeitsstaette_ausserhalb_der_betrieblichen_Einric.html
http://www.steuerratgeber-online.de/Blog/zur-regelmasigen-arbeitsstatte-bei-auswartiger-tatigkeit-%C2%A7-9-estg/

Nach diesen Links würde ich das so interpretieren, dass man in diesem Fall sämtliche Arbeitswege, auch wenn es immer der selbe Standort ist, als Dienstreise (und damit die real gefahrene Strecke Hin und Zurück) abgesetzt werden kann.

Liege ich mit dieser Einschätzung richtig?

Wenn ja, welchen Nachweis erwartet das Finanzamt hierfür?


Frage 3: Angenommen man hat eine 6-Tages-Woche.
Bei einer 5-Tageswoche erkennen Finanzämter i.d.R. pauschal 230 Arbeitstage an, ohne irgendwelche Nachweise zu verlangen.
Wie sieht es bei einer 6-Tageswoche aus?
Dazu habe ich nur viele widersprüchliche Infos im Netz gefunden.

Morale
2012-08-08, 18:21:56
Zu 1:
http://www.deloitte-tax-news.de/steuern/arbeitnehmerbesteuerung-sozialversicherung/bfh-ein-arbeitnehmer-kann-nur-eine-regelmaessige-arbeitsstaette-innehaben.html

Meine Frau meinte man kann für jeden Tag 30cent pro gefahrenem KM abrechnen.

zu2:
Deine verlinkten rteile sind recht alt, da weiß meine Frau gerade auch nix ausm Kopf, google mal was neueres ;)

zu3:

Gib halt 6 Tage Arbeitswoche an, wenn das FA Nachweis will, es sollte ja im Vertrag eine 6 Tage Arbeitswoche drin stehen als Nachweis

Wurschtler
2012-08-09, 16:56:32
Zu 1:
http://www.deloitte-tax-news.de/steuern/arbeitnehmerbesteuerung-sozialversicherung/bfh-ein-arbeitnehmer-kann-nur-eine-regelmaessige-arbeitsstaette-innehaben.html

Meine Frau meinte man kann für jeden Tag 30cent pro gefahrenem KM abrechnen.


Auch für die Fahrten zum Standort A? :confused:


zu2:
Deine verlinkten rteile sind recht alt, da weiß meine Frau gerade auch nix ausm Kopf, google mal was neueres ;)


2008 ist schon zu alt?
Was Besseres hab ich nicht gefunden.
Ich finde die Urteile schon ausreichend, es fällt mir nur schwer, sie im Bezug auf den angegebenen Fall zu interpretieren.
Das kann deine Frau sicher besser. ;)

Morale
2012-08-09, 19:53:19
Auch für die Fahrten zum Standort A? :confused:




2008 ist schon zu alt?
Was Besseres hab ich nicht gefunden.
Ich finde die Urteile schon ausreichend, es fällt mir nur schwer, sie im Bezug auf den angegebenen Fall zu interpretieren.
Das kann deine Frau sicher besser. ;)

Ja für beide Standorte, da kein regelmäßiger fester Arbeitsort existiert, da man nur einen haben kann.

Klar könnte sie das besser wenn sie bezahlt wird für die Arbeit ;)
Und ja 2008 ist in Steuerrecht alt, ist quasi wie Grafikkarten :D