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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anwalt Erstberatung


Dorn
2017-12-11, 19:55:55
Nach dem Erstberatungsgespräch habe ich ein Tag später bei dem Anwalt angerufen, das ich nicht weiter mache möchte er mir doch bitte die Rechnung für die Erstberatung zu stellt.

Paar Tage später kam nur ein Aktenvermerk mit der Besprechung (Betreff Erbrechtliche Beratung)und zum Schluss heist es...Er wird sich mit seinen Eltern besprechen wie wir verbleiben würden.

Darauf hin habe ich eine Email geschrieben, das es wie telefonisch besprochen bei der Erstberatung in Höhe von 190 € bleibt und seine Dienste nicht mehr benötigt werden.

Anderthalb Wochen sind nun um und nix ist passiert.

Muss ich jetzt dem per Einschreiben mit Rückschein noch mal das gleiche schicken um auf Nummer sicher zu gehen?

Philipus II
2017-12-11, 20:03:40
Hast du vor Ort etwas unterschrieben?

Dorn
2017-12-11, 20:13:28
Nein habe nichts unterschrieben.

LarsVegas
2017-12-11, 20:52:33
Rechnung wird schon kommen. Würde abwarten und mich entspannen.

Opprobrium
2017-12-11, 21:02:43
Rechnung wird schon kommen. Würde abwarten und mich entspannen.
Jo, je nachdem wie viel der zu tun hat und wie groß die Kanzelei ist kann das schon mal sein, dass da einfach immer zu einem fixen Termin (z.B. 15. oder Ende des Monats) der Rechnungstag ist.

Wobei natürlich eine kurze Rückantwort, daß die E-Mail so zur Kenntnis genommen wurde und die Rechnung demnächst folgt auch nett wäre.

Dorn
2017-12-11, 22:35:02
Rechnung wird schon kommen. Würde abwarten und mich entspannen. Dachte halt nur das eine Email vielleicht nicht ausreicht, das ich den Antwalt seine Dienste nicht mehr brauche.

Lowkey
2017-12-11, 23:06:03
Naja die Beratung hier im Forum ist auch nicht ganz kostenlos.

EdRu$h
2017-12-12, 02:52:12
Naja die Beratung hier im Forum ist auch nicht ganz kostenlos.

Rechnung ist bereits unterwegs zu Dorn, Danke.

Simon Moon
2017-12-12, 03:53:00
Dachte halt nur das eine Email vielleicht nicht ausreicht, das ich den Antwalt seine Dienste nicht mehr brauche.

Hoffentlich hast die Email signiert. Zumindest hier in der Schweiz gilt das als schriftlicher Verkehr, quasi gleichbedetend mit einem eingeschriebenen Brief.