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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Garantie verweigert wegen "unsachgemäßer Verpackung"?!


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joe kongo
2005-11-11, 09:28:26
"Marc", du bist nicht zufällig Mitarbeiter in dem betroffenen Shop ?
Deine Argumentation ist sowas von verdreht ärger gehts gar nicht mehr.
Jetzt auch noch mit der Masche "Rechtsberatung ist illegal".
Kann es sein das du das Packet auf die Birne bekommen hast (zurecht) ?

Gast
2005-11-11, 09:39:02
Rechtsberatung ist für den Verbraucher in der Regel mit Gefahren verbunden, vor denen er geschützt werden muß. Nach dem Rechtsberatungsgesetz ist die Rechtsberatung deshalb grundsätzlich Anwälten vorbehalten, weil das Standesrecht an diese besondere Anforderungen stellt.

Wer die Berufsbezeichnung "Anwalt" führen darf, hat ein Jurastudium mit einem Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen, danach eine zusätzliche praktische Ausbildung durchlaufen und in einem weiteren Staatsexamen erneut seine Rechtskenntnisse nachgewiesen.


Ein Anwalt ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten, so daß dem Mandanten im Falle eines Beratungsfehlers ein leistungsfähiger Schuldner zur Verfügung steht.


Der Anwalt ist, ähnlich wie ein Arzt oder ein Priester, in besonderer Weise zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Weitere gesetzliche Regelungen stellen sicher, daß der Anwalt ausschließlich unabhängig die Interessen seines Auftraggebers wahrnimmt. Gerade diese Loyalität und Unabhängigkeit, die für eine sachgerechte Rechtsberatung unerläßlich ist, können andere Stellen, die ihr Geld möglicherweise nicht ausschließlich vom Auftraggeber erhalten, nicht immer gewährleisten.

Die Gefahren, die mit der Rechtsberatung verbunden sind, rechtfertigen es, diese Tätigkeit, die oft mit einer hohen Verantwortung für das Wohlergehen des Mandanten verbunden ist, im Grundsatz ausschließlich Personen zu übertragen, die die dargestellten Mindestanforderungen erfüllen.

Sony
2005-11-11, 09:51:03
Haste mal versucht 'nen Anwalt in Regress zu nehmen?
Viel Spaß beim Nachweis eines Beratungsfehlers!

tombman
2005-11-11, 10:54:55
Ich find den thread köstlich.

Marc- versucht zu bluffen und denkt, wenn er als Laie nur genug Gesetzestexte ließt, macht ihn das zum Anwalt und Gegner für Sony, der seinerseits wiederum Marc- ärger OWNT ;)

Vom Gefühl her würde ich sagen, daß der Gast nur auf den guten Willen vom Händler bauen kann, denn ich denke nicht, daß er vor Gericht eine Chance hat.
Bei diesem geringen Streitwert (ich mein, was ist eine 9800 heute noch wert?) würde ich die Sache vergessen...

Ich hätte bei der ersten "Ablehnungsmail" sofort den Geschäftsführer am TELEFON gesprochen, oder den Ranghöchsten den ich an die Strippe bekommen könnte, und dann versucht eine kulante Lösung zu finden. Auf emails wird generell geschissen- zeigt einfach die Erfahrung.

Wenns hart auf hart kommt, wird der Händler sich einfach auf die Post ausreden und die Post auf den Gast (schwächstes Glied in der Kette). Der Händler wird meinen es sei ihm nicht zuzumuten bei tausenden Paketen jedes 3 mal umzudrehen und auf äußere Schäden zu untersuchen und die Post wird sagen, daß bei DIESER Art der Verpackung alles möglich sein kann und alles ablehnen...

Marc-
2005-11-11, 11:01:37
@Marc-
Wenn Dir mein Stil inzwischen wie ein heiliger Krieg erscheint, liegt das nur daran, dass Deine Ignoranz mich ein wenig reizt. Dass ich das hier auch fürs eigene Ego tue, kann ich ohne Weiteres zugeben, schließlich liegt das wohl jedem menschlichen Handeln zugrunde. Dies ist aber nicht mein einziger Antrieb, wie Du mit diesem Vorwurf suggerieren willst.

Gut, verstanden und zurückgenommen.

Du behauptest weiterhin die OVP sei für den Kunden als unzureichende Transportverpackung zu betrachten, obwohl Dir hier nun viele bestätigt haben, dass deren Verwendung eine übliche Praxis ist und hältst diese Auffassung auch angesichts der Versandbedingungen der RMA-Abteilung des Herstellers aufrecht. Du begründest das mit Internationalität, obwohl die Bestimmungen von der deutschen MSI Technology GmbH in Frankfurt stammen.?
-Heisst es OVP oder OTP?
-Es ist in der Praxis (und tut mir leid das dies auch teil meines Berufslebens ist) absolut nicht üblich Elektronikartikel in der OVP ohne umverpackung zu versenden, egal wohin oder zu wem.
- Es sind die versandbedingungen von MSI, aus denen hervorgeht, das die OVP zur RMA bearbeitung gehört, da steht mitnichten das es ohne umverpackung lediglich in der OVP geschickt werden soll.
-Sollte dir als rechtskundiger mensch nicht unbekannt sein, das es üblich ist, in RMA bedingungen, AGBs etc abschnitte enthalten sind, oder vorgaben bestehen die keine rechtsirksamkeit haben, auch wenn sie den eindruck erwecken, um eben unbedarfte kunden einzuschüchtern. Denn entscheidend ist immer (sofern vorhanden) die einschlägige gesetzliche Regelung.

Du versuchst Deine Qualifiziertheit unter Beweis zu stellen, indem Du auf Spitzfindigkeiten, wie der Differenzierung von Begriffen wie Strafanzeige und Strafantrag oder Garantie und Gewährleistung herumreitest, die für den Endkunden, der auf der Verpackung den Aufdruck 2 Jahre Garantie gelesen hat und sich vielleicht darum betrogen fühlt, völlig irrelevant sind. Ob das nun Garantie, Gewährleistung oder „rechtsverbindliche Vorabzusicherung der Instandsetzung bei eventuellem Ausfall“ heißt, dürfte dem vom Schaden betroffenen ebenso egal, wie die polizei- oder gerichtsinternen Fachausdrücke sein. Um mich im normalen Sprachgebrauch verständlich zu machen, kann es sogar hilfreich sein, auf solche Differenzierungen zu verzichten. Dass ich die Begriffe durchaus einordnen kann, darfst Du den Schreiben entnehmen, die ich hier vorgefertigt habe. ?
Abgesehen davon, daß es "qualifiziertheit" nicht gibt, ich denke du meinst "qualifikation" kann ich kaum glauben das du den unterschied zwischen Garantie/Gewährleistung als juristisch herbeigezogene "spitzfindigkeit" bezeichnest. Wenn das eine eine gesetzlich vorgeschriebene fest geregelte vorgabe ist, das andere eine freiwillige frei verhandelbare (zusatz-)leistung, dann würde ich das als fundamentalen unterschied ansehen, zumal dies auch keine "polizeilichen" oder "gerichtsinterne" (ich denke du meinst "juristische") Fachbegriffe sind, sondern begriffe des alltäglichen verbraucherrechts, mit denen man tagtäglich zu tun hat.
Zudem im falle der garantie der ansprechpartner ein anderer wäre, nämlich msi/der Hersteller.
Wenn du das als spitzfindigkeiten hinstellst obwohl die rechtsfolgen grundverschieden sind, spricht das nicht gerade für deine "qualifiziertheit".


Du bist jedoch jemand, der in vielen Fällen grundlegend falsche Begriffe verwendet, die dabei auch für Unverständnis sorgen müssen. Dämmung statt Polsterung. Rechtsabteilung definierst Du als externe Kanzlei oder bringst so abwegige Begriffe, wie kostenbewehrte Gegenklage ins Spiel. Laufend belehrst Du mich über Dinge, die ich vorab klarstellen musste, weil Du ursprünglich etwas anderes sagtest. Woraus beziehst Du eigentlich eine solche Selbstsicherheit, wo doch augenscheinlich Grundlagen für eine solche fehlen?

Berufserfahrung.
Aber seltsam das DU gerade mir fehlerhafte begrifflichkeit unterstellst. Aber wirst schon recht haben nehm ich an.

Marc-
2005-11-11, 11:02:56
vielleicht sollte man das ganze mal an die c´t weiterleiten. die rubrik "vorsicht kunde" hat schon so manchen scherzbeutelhersteller zum umdenken veranlasst ....

Ne gute idee. obs besonders fair ist wenn verfehlungen auf beiden seiten vorliegen- muss jeder selbst entscheiden.

Marc-
2005-11-11, 11:03:48
"Marc", du bist nicht zufällig Mitarbeiter in dem betroffenen Shop ?
Deine Argumentation ist sowas von verdreht ärger gehts gar nicht mehr.
Jetzt auch noch mit der Masche "Rechtsberatung ist illegal".
Kann es sein das du das Packet auf die Birne bekommen hast (zurecht) ?
1. nein.
2. auch leider nein... sonst haett ich jetzt ne GRAKA mehr.

Marc-
2005-11-11, 11:06:06
Ich find den thread köstlich.

Marc- versucht zu bluffen und denkt, wenn er als Laie nur genug Gesetzestexte ließt, macht ihn das zum Anwalt und Gegner für Sony, der seinerseits wiederum Marc- ärger OWNT ;)...

Ist dein gutes recht zu vermuten zu behaupten, wer in diesem fall wen ownt und wer laeie ist.

Vom Gefühl her würde ich sagen, daß der Gast nur auf den guten Willen vom Händler bauen kann, denn ich denke nicht, daß er vor Gericht eine Chance hat.
Bei diesem geringen Streitwert (ich mein, was ist eine 9800 heute noch wert?) würde ich die Sache vergessen...;)...

Ich hätte bei der ersten "Ablehnungsmail" sofort den Geschäftsführer am TELEFON gesprochen, oder den Ranghöchsten den ich an die Strippe bekommen könnte, und dann versucht eine kulante Lösung zu finden. Auf emails wird generell geschissen- zeigt einfach die Erfahrung.

Wenns hart auf hart kommt, wird der Händler sich einfach auf die Post ausreden und die Post auf den Gast (schwächstes Glied in der Kette). Der Händler wird meinen es sei ihm nicht zuzumuten bei tausenden Paketen jedes 3 mal umzudrehen und auf äußere Schäden zu untersuchen und die Post wird sagen, daß bei DIESER Art der Verpackung alles möglich sein kann und alles ablehnen...[/QUOTE]


In dem rest sind wir uns erstaunlich einig. ohne widerspruch.

Marc-
2005-11-11, 11:07:40
[QUOTE=Sony]Haste mal versucht 'nen Anwalt in Regress zu nehmen?
QUOTE]

Jo. schon mehrmals.
Mit erfolg. Beispielsweise bei Fristversäumnissen zu meinem nachteil. Ist ganz easy und problemlos.

Gast
2005-11-11, 11:11:19
Es ist sehr interessant, hier mitzulesen, eine wahrhaft lohnende Verhaltensstudie. Faszinierend, mitzuverfolgen, wie sich 2 Lager bilden:
Die einen rotten sich zusammen, um jedwede rechtliche Möglichkeit auszuschöpfen, die Karte ersetzt zu bekommen.
Die anderen sind der Meinung, daß die Ganze Sache hinfällig ist, da die Verpackung unzureichend war.

Lustig.

Nur was ist denn nun mit der Karte los? Ich lese nur gegenseitige Beschimpfungen...

tombman
2005-11-11, 11:18:43
Es ist sehr interessant, hier mitzulesen, eine wahrhaft lohnende Verhaltensstudie. Faszinierend, mitzuverfolgen, wie sich 2 Lager bilden:
Die einen rotten sich zusammen, um jedwede rechtliche Möglichkeit auszuschöpfen, die Karte ersetzt zu bekommen.
Die anderen sind der Meinung, daß die Ganze Sache hinfällig ist, da die Verpackung unzureichend war.

Lustig.

Nur was ist denn nun mit der Karte los? Ich lese nur gegenseitige Beschimpfungen...

Normalerweise bin ich eher einer, der versucht das Maximum bei Händlern zu erreichen, aber bei dem Fall hab ich eher ein schlechtes Gefühl wenn es zur Rechtssache wird und den Bereich der Kulanz verläßt...

Marc-
2005-11-11, 11:19:35
Nur was ist denn nun mit der Karte los? Ich lese nur gegenseitige Beschimpfungen...

Soviel ich verstanden hab, liegt se nun beim händler der anbietet sie zu entsorgen (da schrott) oder sie portofrei zurückzusenden.

Slipknot79
2005-11-11, 11:29:26
Also es ist interessanter diese Geschichte zu lesen als TV zu schauen.

rpm8200
2005-11-11, 13:27:14
Naja, von "Beschimpfungen" habe ich hier noch nichts gelesen. Dass darüber soviel diskutiert wird liegt wohl an den beiden Hauptakteuren hier...

Den Einwurf von Tideus finde ich gut und verwertbar. Wenn selbst der Hersteller die Originalverpackung für geeignet hält (die haben sich das sicher überlegt) sollte es auch eine gewisse generelle Gültigkeit haben (für Produkte des Herstellers). Als Vergleich: Wenn VW einen Golf5 mit Serienbereifung durch einen Händler an einen Kunden übergibt kann der Händler keine Garantie/Gewährleistungsansprüche abwehren, weil der Wagen nicht -wie vielleicht in den AGBs des Händlers fest geschrieben steht- auf Breitreifen der Marke XY unterwegs war. Der Vergleich hinkt etwas aber ich denke man versteht was gemeint ist.

Desweiteren ist meine Auffassung, dass die Karte samt Verpackung bei Übergabe im Shop keine Beschädigung aufwies, da es keine Meldung eines Transportschadens gibt. Und wenn ich das mal so überzeichnet sagen darf: Ein Versandhaus hat definitiv eine Versandabteilung, welche sich ausschliesslich mit dem Versand (verschicken/ empfangen von Waren) beschäftigt. Es ist nicht nur zumutbar, dass alle Pakete geprüft werden, ich würde sagen, gerade bei einem Händler, der das gewerbsmässig zur Erwirtschaftung eines Gewinns macht muss die Prüfung genauestens erfolgen -> bei jedem Paket! Er unterschreibt ja auch dafür, dass er alle Waren in einwandfreiem Zustand erhalten hat. Wenn dem nicht so war -> warum hat er es angenommen?

Ungeachtet des wirklich sehr fragwürdigen Schadensbildes ist die Verpackung (die laut DerGastMitDerRaedon OEM entsprach inkl. aller Verpackungsbestandteile/ Dokumentationen) nach der geleisteten Empfangsbestätigung des Shops in Form einer Unterschrift von untergeordnetem/ keinem Interesse.

Eine Frage an den Gast mit der Radeon: ich finde das Bild von der Verpackung nicht mehr... aber vielleicht weisst Du noch, wie Du die Karte in die Verpackung gelegt hast? Irgendwo glaubte ich gelesen zu haben, dass die Verpackung von der Rückseite her beschädigt worden wäre? Trifft das zu? Wenn das so ist, dann müsstest Du die Karte ja "falsch herum" also mit der Oberseite/ Kühler nach unten in den Karton gelegt haben. Denn eine Verletzung des Kartons von der Rückseite her hätte doch die Platinenunterseite der GraKa treffen müssen... oder nicht? Ich für meinen Teil verpacke immer gewissenhaft und lege eine Karte auch immer so in die Schachtel wie sie original geliefert wird (Platinenunterseite nach unten)... Monk lässt grüssen :biggrin:

Vielleicht kann man zumindest so für sich selber klar machen (wenn man noch weiss, wie man die GraKa in die OEM Verpackung gelegt hat), ob ein Betrug wahrscheinlich ist. Hast Du die Karte nämlich richtig rum eingelegt (Platinenunterseite nach unten/hinten und Kühler nach oben) und ist die Verpackung von hinten beschädigt weisst wenigstens Du, was gespielt wird (wenns vielleicht auch für den "Fall" hier nichts/ nicht viel bringt).

Marc-
2005-11-11, 13:32:46
...OEM...

Ersetze "OEM" durch "retail", und wir haben eine sichtweise die ich anerkennen kann, wobei ich die rechtliche durchsetzbarkeit auf strittigem wege anzweifle.

Mumins
2005-11-11, 13:39:25
Ein Anwalt ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten, so daß dem Mandanten im Falle eines Beratungsfehlers ein leistungsfähiger Schuldner zur Verfügung steht.

Das ist absolut korrekt. Man stelle sich vor der Beratungsfehler verursacht einen Schaden von mehreren 100k€, ohne eine Versicherung sähe das für Anwalt und Mandanten übel aus.

DerGastMitDerRadeon
2005-11-11, 14:11:49
Eine Frage an den Gast mit der Radeon: ich finde das Bild von der Verpackung nicht mehr... aber vielleicht weisst Du noch, wie Du die Karte in die Verpackung gelegt hast? Irgendwo glaubte ich gelesen zu haben, dass die Verpackung von der Rückseite her beschädigt worden wäre? Trifft das zu?Die bilder waren auf der ertsen seite, hier :
http://www.forum-3dcenter.de/vbulletin/showthread.php?p=3569946#post3569946

In die weisse innenverpackung habe ich die karte ganz normal mit dem kühler nach oben gelegt, oben drauf, in die dafür vorgesehene vertiefung. Es kann aber sein das ich diese neutrale schachtel andersherum in die bunte aussenverpackung geschoben habe. So muss es eigentlich sein denn das loch ist auf der rückseite der bunten verpackung und da sieht man die graka. wäre die weisse box richtig rum gewesen sähe man da die CD´s die ich als aller erstes in die box gelegt hatte.

Sony
2005-11-11, 14:57:12
@Marc-(die wahrscheinlich letzte):

Eigentlich mag ich Erbsenzähler-, Haarspalter- und Wortklauberei ganz gern, aber ehrlich gestanden habe ich nach Deinen schwachen Äußerungen und der ermüdenden und zudem schlechten Polemik, die Du hier betreibst, keine große Lust mehr, mich mit Deinen Aussagen auseinanderzusetzen.
Zudem mag ich es überhaupt nicht, wenn man meine Worte umdeutet! „Ich denke mal, Du meinst...“ Nimm doch bitte einfach zur Kenntnis, was ich sage bzw. schreibe. Wenn Du was nicht verstehst, gibt es Lexika und Wörterbücher oder frag mich halt.
Weil Du mir, ob der Armut Deines Wortschatzes und mangelnden Verständnisses doch irgendwie leid tust, versuche ich mal ein paar Irrtümer aufzuklären:

OVP heißt einfach Original-Ver-Packung. Was sollte denn OTP heißen? Ordentliches-Trümmer-Paket?

Es mag ja in Deiner beruflichen Umgebung nicht üblich sein, die Waren allein in der OVP zu versenden. Meine Erfahrungen in der Branche erstrecken sich inzwischen über ganz Deutschland und ich habe den Versand in OVP als gängige Praxis vielfach erlebt.

Ich stelle zwei Sätze mal nebeneinander:
Zitat MSI: „Versenden Sie die Reklamationsware in der Originalverpackung oder in anderen geeigneten Verpackungen.“
Zitat Marc-: „ … da steht mitnichten das es ohne umverpackung lediglich in der OVP geschickt werden soll.“
Ich hätte gedacht, dass Dir als Informatiker wenigstens das Wort „oder“ in seiner Bedeutung bekannt ist. In diesem Fall setzt es im Satzzusammenhang zwei Begriffe gleich: OVP = andere geeignete Verp.

Ich habe nicht behauptet der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung sei „nur eine juristisch herbeigezogene Spitzfindigkeit“ ( Wenn ich das hätte ausdrücken wollen, würde ich von juristischer Überspitzung geredet haben. ). Ich sagte nur, dass es für die meisten Kunden schwer unterscheidbar ist, in diesem Fall nun auch keine Rolle mehr spielt und deshalb hier gar nicht diskutiert werden braucht.

Es gibt durchaus polizei- und gerichtsinterne Fachausdrücke, die nicht mit juristischen übereinstimmen und mein Satz bezog sich auf Strafanzeige, Strafantrag etc. pp.

Qualifikation und Qualifizierung sind von einem Verb substantivierte Tätigkeiten, während Qualifiziertheit die zum Bestandteil einer Person oder zur Gestalt erstarrte Substantivierung des Verbs darstellt.

Und ich unterstelle Dir auch keine „fehlerhafte Begrifflichkeit“, sondern werfe Dir die Verwendung falscher Begriffe vor, was vielleicht auf ein fehlerhaftes Begreifen zurückzuführen sein könnte. Begrifflichkeit ist die Summe von Begriffen in einem bestimmten Kontext oder eine Art Konzept. Ein solches kann ich bei Dir auch nicht erkennen, aber das liegt ja sicher an mir.

Wenn sich Dir die Unterschiede zwischen meinen Worten und Deinen Interpretationen nicht erschließen, kann ich nun auch nichts mehr dafür…

Marc-
2005-11-11, 15:13:31
@Marc-(die wahrscheinlich letzte):
...


Du hast recht.
Wir werden ja sehen was am ende dabei rauskommt.
Ich bin skeptisch, du wähnst dich bzw den gast im recht...letztendlich kann nur das ergebnis zeigen was passiert (wobei ich bezweifle das es so oder so bis zum letzten durchgefochten wird).
Ich denk wir haben inzwischen die konträren ansichten ausgetauscht und damit is gut. Es bringt nix wenn wir uns gegenseitig weiter inkompetent unterstellen, wenn der Gast dir vertraut, soll er machen was du ihm sagst, im bewusstsein das es auch ein risiko birgt (nicht umsonst gilt der spruch: auf gericht und hoher see ist man in gottes hand), dann is doch alles in butter. Zumal wir ja auch gut reden können, wenns schief geht hat eh keiner von uns was verloren ausser der gast...

Nur um das thema "qualifiziertheit" abzuschliessen: weder duden noch wikipedia geben einen treffer bei diesem "wort" aus, obwohl sonstige substantivierte verben die in irgendeiner form definiert oder gebräuchlich sind sehr wohl ausgeworfen werden. Wenn ich das mal als referenz nehme, unterstelle ich in diesem falle das sowohl wort als auch deine definition dessen einer gewissen phantasie entsprechen.
Das ist allerdings nur meine meinung bzw das was für mich nachvollziehbar ist... ich bestreite nicht das du weitaus kompetenter bist auch in dieser sache.

Sony
2005-11-11, 15:46:15
Wenn es nach Duden-Online ginge, gäbe es auch keine Qualifizierbarkeit und niemand wäre qualifizierungsfähig. Es stehen dort einfach nicht alle Wörter...

Gast
2005-11-11, 15:48:40
Vor allem stehen da keine Wörter die es schlicht nicht gibt sondern die frei erfunden sind ;D ;D ;D

Sony
2005-11-11, 15:54:24
Vor allem stehen da keine Wörter die es schlicht nicht gibt sondern die frei erfunden sind ;D ;D ;D
Leider falsch! Es steht z.B. der Begriff Muggel aus den Harry-Potter-Romanen drin und der ist völlig frei erfunden...

joe kongo
2005-11-12, 15:48:06
Kommen wir doch wieder auf den Kern zurück:

1.) Händler Unbekannt hat das Paket von der DHL quittiert übernommen ohne einen Schaden zu melden. Das heisst es wies keinen Schaden auf und er hatte es selber zerstört ODER das Packerl bei der Übergabe nicht kontrolliert.
In beiden Fällen ist er für den Schaden verantwortlich zu machen WEIL
verdeckter Schaden (den man nachträglich reklamieren kann) ist es KEINER wie man auf den Fotos unschwer erkennen kann.

3.) Händler richtet Kunden aus handle sich um einen GEMELDETEN Transportschaden den der Kunde selber wegen unsachgemässer Verpackung verursacht hat, verweigert die gesetzlich vorgeschriebene Garantie und verlangt für die Rücksendung auch noch Porto (ursprünglich) obwohl er das Packet gar nicht hätte annehmen dürfen .

Was folgern wir daraus ?

[ ] Händler handelt ordnungsgemäss und der Kunde hat den Schaden zu verantworten.

[ ] Händler täuscht falsche Tatsachen vor in der Absicht den Kunden zu prellen.



Bitte um Abstimmung






















???

Gast
2005-11-12, 19:28:29
Leider falsch! Es steht z.B. der Begriff Muggel aus den Harry-Potter-Romanen drin und der ist völlig frei erfunden...
OWNED! :D :D :D

Blackbird23
2005-11-12, 19:52:28
Kommen wir doch wieder auf den Kern zurück:

1.) Händler Unbekannt hat das Paket von der DHL quittiert übernommen ohne einen Schaden zu melden. Das heisst es wies keinen Schaden auf und er hatte es selber zerstört ODER das Packerl bei der Übergabe nicht kontrolliert.
In beiden Fällen ist er für den Schaden verantwortlich zu machen WEIL
verdeckter Schaden (den man nachträglich reklamieren kann) ist es KEINER wie man auf den Fotos unschwer erkennen kann.

3.) Händler richtet Kunden aus handle sich um einen GEMELDETEN Transportschaden den der Kunde selber wegen unsachgemässer Verpackung verursacht hat, verweigert die gesetzlich vorgeschriebene Garantie und verlangt für die Rücksendung auch noch Porto (ursprünglich) obwohl er das Packet gar nicht hätte annehmen dürfen .

Was folgern wir daraus ?

[ ] Händler handelt ordnungsgemäss und der Kunde hat den Schaden zu verantworten.

[ ] Händler täuscht falsche Tatsachen vor in der Absicht den Kunden zu prellen.



Bitte um Abstimmung






















???
Dann stimm ich doch mal für:

[x] Händler täuscht falsche Tatsachen vor in der Absicht den Kunden zu prellen.

Piffan
2005-11-12, 20:24:52
Für mich sieht es so aus: Der Hersteller der Hardware selbst schreibt, dass die OVP geeignet ist. Wie soll man denn als Laie wissen, was man tun soll, wenn man nicht mal dem Hersteller glauben könnte???

Zweitens: Der Shop hat die Lieferung übernommen, die angebliche Schadensmeldung ist reine Fiktion. Warum sonst mail man keine Kopie des Beleges, warum sonst führen die Nachforschungen seitens des Kunden ins Leere?

Egal was nach Annahme passiert ist, der Shop ist in der Pflicht. Der Hinweis auf die mangelhafte Verpackung entspricht Wunschdenken. Die ist imho ok! Ich persönlich hätte höchstens noch Packpapier drumgewickelt, um Langfingern oder Spaßvögeln kein Ziel zu bieten.....

Sony und GastMitderRadeon: Nicht locker lassen. Vielleicht an die c't wenden oder an den Hersteller selbst. Warum nennt ihr nicht den Namen des Shops? Ist es ein schon einschlägig bekanntes schwarzes Schaf?

rpm8200
2005-11-12, 21:07:21
Ich denk mal es geht dabei um das "üble Nachrede Thema". Ich würd den Namen erst mal auch nicht Preis geben. Soviel wie in diesem fred gemutmaßt wurde über dies und das und da könnte man wohl was konstruieren.

Wenn das Thema komplett durch ist kann man in einer vollständigen Schilderung den Namen nennen und die Geschehnisse dann selbst nochmal bewerten. Nicht?

Marc-
2005-11-12, 22:49:58
Die gretchenfrage in Haftungsangelegenheiten ist immer folgendes:
-Wer ist ursächlicher auslöser des schadens?
-bei mehren Versäumnissen: Wer hat das grössere fehlverhalten/Fahrlässigkeit an den tag gelegt?

- Ich für meinen teil denke, das die fehlerhafte verpackung wohl ursächlicher verursacher des entstandenen schadens ist, denn das versäumnis das man dem händler vorwirft, findet logischerweise erst nach entstehung des schadens statt.

- Die frage wessen fehlverhalten das entscheidendere ist, ist zwigespalten: bezogen auf die schadensentstehung sicherlich wie oben benannt der gast, bezogen auf die beweissicherungspflicht wohl eher der händler.
Tatsache ist: beide haben sich pflichtverletzungen und fahrlässigkeit zuschulden kommen, wobei aber nur einer ursächlich für die eigentliche entstehung des schadens ist. Zumindest nach meinem rechtsempfinden ist das dann zwar pech, und man mags auch als unfair ansehen, aber die grössere verfehlung liegt beim gast.
Mehr als maximal auf einen vergleich (den ich an gasts stelle auch im rahmen der kulanz anstreben wuerde anstatt dem haendler sinnlos und ohne haltbare beweise mit dem vorwurf des betrugs zu drohen) wird es selbst im günstigsten falle nicht herauslaufen.
PS: Schon mal bedacht das zwei wichtige rechte im falle der gewährleistung für den Händler weggefallen sind? Nämlich die ware auf art und ursache des angegeben fehlers zu untersuchen? und zweitens das gesetzlich zugesicherte recht auf Nachbesserung, was bei dem angekommenen elektronikschrott nicht mehr möglich ist?
Schon mal überlegt, das wenn man sonys und anderen ueberlegungen folgt genauso aus sicht des haendlers dem gast betrug unterstellen könnte? Nämlich mit der gleichen ueberlegung ihm unterstellen er haette die karte vorher schon so beschädigt und gehofft ueber deklaration als transportschaden seinen schaden auf andere abzuwälzen? Weit hergeholt in der tat und genauso absurd wie der vorwurf andersrum und genausowenig gerichtlich haltbar... aber letztendlich genauso "logisch" wie das was sony unterstellt.

Sony
2005-11-12, 23:04:02
Du würdest der Dame mit dem bauchfreien Top sicher auch die Hauptschuld an ihrer Vergewaltigung zuschieben...

Marc-
2005-11-13, 00:21:08
Du würdest der Dame mit dem bauchfreien Top sicher auch die Hauptschuld an ihrer Vergewaltigung zuschieben...

Welch qualifizierte aussage.

Sony
2005-11-13, 00:28:33
Wenn Du hier nichts weiter, als immer wieder Deine von allen als falsch angesehene Auffassung in verschiedenen Färbungen wiederzugeben hast, könntest Du uns das auch ersparen...

Muss ich wirklich davon ausgehen, dass Dir die Analogie bei der Beurteilung von Verursachung und Schuld zwischen meinem Beispiel und der von Dir hier vertretenen Sichtweise auf den Fall, nicht auffällt?

betasilie
2005-11-13, 00:56:12
Die gretchenfrage in Haftungsangelegenheiten ist immer folgendes:
-Wer ist ursächlicher auslöser des schadens?

Oh man, die Frage ist doch so einfach zu beantworen: Die Firma X

Wenn der Schaden auf dem Transportweg geschehen wäre, könnte man über die Verpackung streiten, aber der Schaden ist in der RMA der Firma X passiert und somit ist Firma X Auslöser des Schadens.

Dir muss echt langweilig sein, wenn Du hier immer wieder solchen Mist von dir lässt. :|

rpm8200
2005-11-13, 00:58:25
Also diese Diskussion erschliesst sich mir auch nicht mehr...? Was meinst Du (marc) mit Verfehlung den Transportschaden nicht zu melden? Es war wohl keiner vorhanden, darum wurde keiner gemeldet. Die Warenannahme prüft jedes eingehende Paket (soviele sind das dann auch bei so einem Versender) nicht, dass das nicht möglich wäre. Wenn die darauf generell verzichten dann übernehmen sie eben auf ihr eigenes Risiko.

Zudem gibt selbst MSI an, dass die Verpackung für den Transport geeignet ist (Du hast die Post von Tidus1984 doch gelesen?). Wenn ich mir die Verpackung von meiner 800GTO ansehe würde ich ihr auch bescheinigen, dass sie ausreicht. Ich würde dennoch auch einen Umkarton verwenden, weil ich einfach vorsichtiger bin und der Post nicht traue, würde aber DemGastMitDerReadon keine Verfehlung vorwerfen. Er hat sie OVP zurück geschickt mit allem was dazu gehört und original enthalten war, also in dem Zustand, in dem der Hersteller sagt, sie wäre versandbereit und in dem sie wohl auch von vielen anderen bereits erfolgreich verschickt wurde. Die Post hat das Paket in der vorliegenden Form angenommen (könnte ja auch verweigern wenn die Verpackung ungenügend ist) und der Versandhandel hat es auch angenommen. Wenn da wirklich ein Schaden am Paket war (ich bezweifle das stark) ist der Händler wirklich selber Schuld (nichts anderes würde Dir der Händler im anders herum gelagerten Fall erzählen und Du könntest nichts dagegen tun). Von einem Händler muss man erwarten, dass er seine Wareneingänge prüft und dieser "Transportschaden" (ich glaube anhand des Schadensbildes nach wie vor nicht an einen Transportschaden) wäre wirklich durch simples Drehen der Verpackung um 360° sofort zu erkennen gewesen.

Insofern würde ich sagen, dass man erst mal abwarten sollte, wie es sich denn nun weiter entwickelt.

Sony
2005-11-13, 01:36:24
Dass in der durchschnittlichen RMA-Abteilung jeder Wareneingang der Post kontrolliert werden könnte, ist leider ein Irrtum. Bei so einem IT-Unternehmen kommen im Allgemeinen die Transportdienste in bestimmten Zeitfenstern angefahren und liefern alles beim Wareneingang ab. Die Warenannahme macht zudem meist ein Einzelner. Wenn da drei bis sechs Gitterwagen (http://i8.ebayimg.com/01/i/05/5f/81/d2_1_b.JPG) reingerollt werden, kann der vielleicht noch kontrollieren, ob alle gelisteten Pakete dabei sind. Eine einzelne Kontrolle aller Pakete ist schwer möglich. Selbst wenn 3 oder vier Personen da wären, die das tun könnten, kann der Postwagen nicht jedes Mal so lange warten. Natürlich geht das im Einzelfall, wenn ein Schaden besonders auffällig ist, aber eben nicht immer. Selbst wenn Post und/oder UPS nicht für normale Bestellungen genutzt werden und die Annahme direkt bei der RMA erfolgt, ist eine komplette Kontrolle kaum möglich. Ich glaube hier wird massiv unterschätzt, wie viel da ankommt. So ein Handel muss schon ein wenig verdienen und somit gewisse Mengen absetzen, um überleben zu können. Für jedes Teil läuft aber eine mehrjährige Gewährleistung für die Kunden. Wenn ein Geschäft lange am Markt ist läppert sich das zusammen. Es ist nicht so, dass da der Postbote einzelne Päckchen vorbeiträgt...

BiG OnE
2005-11-13, 10:20:33
Moin, moin

sorry, aber mir ist es egal wieviele Leute bei der RMA-Abteilung arbeiten. Wenn sie bei der Annahme das Packet nicht beanstandet haben, ist heil es bei ihnen angekommen. Aus, Basta, Schluß. Ausreden gibt es für mich da keine.

Bis denne ...

Marc-
2005-11-13, 11:19:33
Zudem gibt selbst MSI an, dass die Verpackung für den Transport geeignet ist (Du hast die Post von Tidus1984 doch gelesen?)..

Ja. und ich lese da eigentlich raus, das die OVP zur bearbeitung des RMA falles gehört und somit auch eingeschickt werden muss. Ich lese da nicht raus, das die karte LEDIGLICH in der ovp eingeschickt werden soll.

Insofern würde ich sagen, dass man erst mal abwarten sollte, wie es sich denn nun weiter entwickelt.

ACK. wenn ihr euch alle da so sicher seid, dann drängt den gast doch weiter, auf sein eigenes risiko gerichtlich vorzugehen, dann werden wirs sehen, und ich denke sollte der gast den kürzeren ziehen bzw sich vergleichen muessen, werden sicherlich alle die ihm einzureden versucht haben er sei 100%ig im recht eine sammelaktion starten um seine schaden auszugleichen.

Gast
2005-11-13, 11:27:06
@Marc-

Keine Ahnung wo Deine "komischen" Ansichten herkommen, aber nerv doch bitte andere Menschen damit, die ähnlich ticken wie Du. Ich denke da an die Zuegen Jehovas oder ähnliches, aber bitte lad' Deinen Sondermüll nicht hier im Forum ab.

Gast
2005-11-13, 12:18:19
Dass in der durchschnittlichen RMA-Abteilung jeder Wareneingang der Post kontrolliert werden könnte, ist leider ein Irrtum. Bei so einem IT-Unternehmen kommen im Allgemeinen die Transportdienste in bestimmten Zeitfenstern angefahren und liefern alles beim Wareneingang ab. Die Warenannahme macht zudem meist ein Einzelner. Wenn da drei bis sechs Gitterwagen (http://i8.ebayimg.com/01/i/05/5f/81/d2_1_b.JPG) reingerollt werden, kann der vielleicht noch kontrollieren, ob alle gelisteten Pakete dabei sind. Eine einzelne Kontrolle aller Pakete ist schwer möglich. Selbst wenn 3 oder vier Personen da wären, die das tun könnten, kann der Postwagen nicht jedes Mal so lange warten. Natürlich geht das im Einzelfall, wenn ein Schaden besonders auffällig ist, aber eben nicht immer. Selbst wenn Post und/oder UPS nicht für normale Bestellungen genutzt werden und die Annahme direkt bei der RMA erfolgt, ist eine komplette Kontrolle kaum möglich. Ich glaube hier wird massiv unterschätzt, wie viel da ankommt. So ein Handel muss schon ein wenig verdienen und somit gewisse Mengen absetzen, um überleben zu können. Für jedes Teil läuft aber eine mehrjährige Gewährleistung für die Kunden. Wenn ein Geschäft lange am Markt ist läppert sich das zusammen. Es ist nicht so, dass da der Postbote einzelne Päckchen vorbeiträgt...

Kann ich so nicht bestätigen...
In 10 Jahren ist mir kein Fall vorgekommen, wo irgendein Lagermensch es zugelassen hätte, das einfach irgendwelche Wagen irgendwohin gefahren werden.
Schon um der eigenen Arbeitsplatzsicherheit willen, da es ja nicht nur um Beschädigung geht, sondern auch um Diebstähle auf dem Transportweg.

Darum: Jede einzelne Sendung wird beim Eingang mittels Scanner für die elektronische Lagerverwaltung erfasst und das bedeutet das man auch jedes einzelne Paket in den Händen hatte und grobe Schäden bemerken würde.

Großbestellungen würden per Palette oder Container kommen, was für diesen Fall unzutreffend ist.

Es ist zwar für die Fahrer zum Kotzen, aber Die müssen warten.
Einziger Vorteil ist, das Expressdienste sich in der Warteschlange vor die Spetitionen drängeln dürfen/sollen und Pausenzeiten in der Regel nicht zu beachten sind.

Marc-
2005-11-13, 12:31:59
@Marc-

Keine Ahnung wo Deine "komischen" Ansichten herkommen, aber nerv doch bitte andere Menschen damit, die ähnlich ticken wie Du. Ich denke da an die Zuegen Jehovas oder ähnliches, aber bitte lad' Deinen Sondermüll nicht hier im Forum ab.

LOL... und wieder einer der sich in der anonymität verstecken mag um derlei sprüch zu bringen.
Hauptsach mal was gutklingendes in den raum schmeissen. In einem deiner nächsten gastposts wirst du sicherlich auch darlegen wo der bezug zu so etwas wie den zeugen jehovas gegeben ist.
Bis dahin... husch husch ins troll körbchen

Marc-
2005-11-13, 12:33:49
Darum: Jede einzelne Sendung wird beim Eingang mittels Scanner für die elektronische Lagerverwaltung erfasst und das bedeutet das man auch jedes einzelne Paket in den Händen hatte und grobe Schäden bemerken würde.


Richtig. sie werden eingescannt. Dazu muss ich im zweifel die pakete aber net mal hochnehmen, sondern im idealfall einmal um das schiebwägelchen rumgehen.

uweskw
2005-11-13, 13:52:12
Richtig. sie werden eingescannt. Dazu muss ich im zweifel die pakete aber net mal hochnehmen, sondern im idealfall einmal um das schiebwägelchen rumgehen.

AUAUAUA...
langsam wird es wirklich peinlich.
naja, wenigstens verunsicherst du so keinen mehr.

U.S.

Gast
2005-11-13, 13:54:20
LOL. Es ist garantiert nicht so, das in jeder RMA Abteilung eingehende Post gescannt wird.

Gast
2005-11-13, 13:56:41
LOL... und wieder einer der sich in der anonymität verstecken mag um derlei sprüch zu bringen.
Hauptsach mal was gutklingendes in den raum schmeissen. In einem deiner nächsten gastposts wirst du sicherlich auch darlegen wo der bezug zu so etwas wie den zeugen jehovas gegeben ist.
Bis dahin... husch husch ins troll körbchen
Ach Du lieber Herr, jetzt versucht es mich zu provozieren :) Nimm Dir einen Keks und guck den erwachsenen beim leben zu, aber halt dabei die Lippen geschloßen (zum abbeißen darfst Du die kurz aufmachen).

chemistry
2005-11-13, 14:08:04
So, jetzt misch ich auch mal mit.

Meine Meinung ist folgende:

1. Ich zweifle wirklich an deiner Intelligenz, wenn du meinst, die OVP eines sensiblen Elektronikteiles ist ausreichend Schutz für einen Transport per Post. (Eier werden im Supermarkt ja auch in Plastiksäckchen verkauft). Somit bist du sicherlich auch Verantwortlich für den letztendlich entstandenen Schaden.

2. Der Händler hat auf alle Fälle nicht gesetzteskonform gehandelt. Er gaukelt dem Kunden eine "gelogene" Schadensmeldung vor, die es nicht gegeben hat. Es ist schwer nachzuvollziehen, ob der Schaden am Weg oder aber vielleicht doch erst im Lager des Händlers entstanden ist, da dieser ja den Eingang der Ware als unbeschädigt signiert hat.

Somit wäre die rechtliche Situation wie folgt:
Den schwarzen Peter hat somit klar der Händler, da dieser einfach nicht sorgfältig genug war, das Paket zu kontrollieren bevor es annahm - bzw. ist er nicht ehrlich und benutzt eine Notlüge, um dem Kunden abzuschwätzen....

Allerdings ist dem Kunden ebenso eine Teilschuld aufgrund der unsachgemäßen Verpackung zuzuschreiben - soviel Hausverstand sollte man schon mitbringen und ist einem mündigen(?) Menschen auch zuzutrauen.

LG

PISA Task Force
2005-11-13, 14:09:13
Geschlossen, wenn schon. PISA ist überall.

resonatorman
2005-11-13, 14:22:36
Soweit ACK.
Allerdings ist dem Kunden ebenso eine Teilschuld aufgrund der unsachgemäßen Verpackung zuzuschreiben...
Und wie willst du die Teilschuld quantifizieren? In der OVP verschickt = Kunde bekommt nur den halben Wert der Karte? Mit Packpapier drumrum dann zwei Drittel?
Der Händler ist in der Pflicht, Punkt.

derMeister
2005-11-13, 15:05:09
Eine Retailpackung ist eine Versandverpackung denn die Karte selber ist entweder in einer Platikbox wie zB bei Sapphire oder in einem extra Papkarton verpackt wie bei Connect3D. Wenn die Versandverpackung nicht ausreichend dick ist, muß der Hersteller und/oder Händler dafür gerade stehen, da sie eine evt nicht ausreichende Versandverpackung ausliefern, alles klar?

Gast
2005-11-13, 15:12:16
Eine Retailverpackung ist alles aber ganz sicher keine Versandverpackung. Aus welchem Paralleluniversum kommen die ganzen Honks eingentlich?

Piffan
2005-11-13, 15:15:49
Eine Retailverpackung ist alles aber ganz sicher keine Versandverpackung. Aus welchem Paralleluniversum kommen die ganzen Honks eingentlich?
Da müsstest Du doch selbst am besten sagen können....

Falls es überlesen wurde: MSI rät im Garantiefalle, die Karte im OVP oder einem geeigneten Behältnis zurückzuschicken. Noch Fragen, Herr Honk?

Gast
2005-11-13, 15:17:54
Und was genau hat MSI jetzt mit diesem Fall hier zu tun Herr Vollhonk?

Kurgan
2005-11-13, 15:20:43
Und was genau hat MSI jetzt mit diesem Fall hier zu tun Herr Vollhonk?
zum beispiel der produzent der betreffenden graka, her oberchefvollhaupthonk.

Gast
2005-11-13, 15:21:31
Und, hat er die Karte an MSI eingesandt?

Kurgan
2005-11-13, 15:23:44
Und, hat er die Karte an MSI eingesandt?
nein, denn der gewährleistungsansprechpartner ist der händler, nicht der hersteller.
und wie gesagt, ich halt das verschicken eine graka in der hier getätigten form auch für naiv, das ändert aber nix daran das msi (hersteller, you know) das für absolut ausreichend hält.

und, ganz nebenbei, ändert das auch nix an der pflicht des empfängers die pakete (ob nur 12m³ kiste für ein cd-laufwerk oder retailverpackung einer graka) auf äusserrliche schäden zu überprüfen beim empfang. ob er das nun logistisch, personell, finanziell oder wie auch immer auf die reihe bekommt oder nicht kann ja wohl nicht am versender hängenbleiben.

Gast
2005-11-13, 15:28:27
Also nicht an MSI. Dann ist es auch egal was MSI sagt. Punkt.

(Wenn MSI sagt die Retailverpackung ist ausreichend müssen sie in einem Streitfall auch dafür gerade stehen. Da die Karte aber an den Händler (!) geschickt wurde um die Händler (!) Gewährleistung in Anspruch zu nehmen, und nicht an MSI, ist es schnurzpiepegal was MSI da sagt.)

Sony
2005-11-13, 15:29:26
Kann ich so nicht bestätigen...
In 10 Jahren ist mir kein Fall vorgekommen, wo irgendein Lagermensch es zugelassen hätte, das einfach irgendwelche Wagen irgendwohin gefahren werden.
Schon um der eigenen Arbeitsplatzsicherheit willen, da es ja nicht nur um Beschädigung geht, sondern auch um Diebstähle auf dem Transportweg.

Darum: Jede einzelne Sendung wird beim Eingang mittels Scanner für die elektronische Lagerverwaltung erfasst und das bedeutet das man auch jedes einzelne Paket in den Händen hatte und grobe Schäden bemerken würde.

Großbestellungen würden per Palette oder Container kommen, was für diesen Fall unzutreffend ist.

Es ist zwar für die Fahrer zum Kotzen, aber Die müssen warten.
Einziger Vorteil ist, das Expressdienste sich in der Warteschlange vor die Spetitionen drängeln dürfen/sollen und Pausenzeiten in der Regel nicht zu beachten sind.Was Du sagst mag für viele Hersteller und Großhändler zutreffen, weil diese ihren Handelspartnern genaue Vorschriften für die Einsendung der Retourenware machen können. Bei Händlern mit Endkundengeschäft ist das so nicht möglich.
Zwei Fragen:
Wie scannt man ein Paket auf dem nur Briefmarken und vielleicht die handschriftliche RMA-Nummer sind?
Wie lang braucht man, um 70 Kartons so genau auf sichtbare Schäden zu prüfen, dass der hier vorliegende aufgefallen wäre?

Kurgan
2005-11-13, 15:34:53
Wie lang braucht man, um 70 Kartons so genau auf sichtbare Schäden zu prüfen, dass der hier vorliegende aufgefallen wäre?
bei dem loch? pro paket 5 sekunden, wenn überhaupt. und wie gesagt, wie lange das dauert spielt überhaupt keine rolle. wenn der empfänger das paket beim empfang NICHT auf äusserliche beschädigungen kontrolliert und gegebenfalls reklamiert, dann nimmt er das paket als äusserlich in ordnung an. wenn dann später ein loch auffält, kann der nicht mehr den spediteur dafür verantworltich machen ... und schon gar nicht den versender.

wenn doch würde das ja bedeuten er nimmt das paket an, testet die karte, sieht as er sie tauschen müsste, packt sie wieder ein, nimmt nen hammer, haut drauf und sagt: kam hier so an, versende ist schuld.

Sony
2005-11-13, 15:48:27
@ Kurgan
Mein Gott ich will doch den Händler nicht von der Verantwortung freisprechen. Natürlich hat der für das Problem zu haften. Und wie sich der Händler in dem Fall hier verhält, ist schlicht unglaublich.
Ich möchte doch nur verständlich machen, dass eine RMA-Abteilung beim Endkundensupport auch mit vielen unlösbaren Problemen konfrontiert ist.
Eines ist eben die prinzipielle Unmöglichkeit, bei Warenannahme alle Pakete zu kontrollieren. 5 Sekunden pro Paket sind völlig illusorisch. Um einen Einbruch der Kartonage zu erkennen muss ich jede Seite des Kartons abfühlen, weil viele Kartons heute wiederverwendet werden und viele alte Schadstellen aufweisen. Da jeder Karton 6 Seiten hat, bliebe mir weniger als eine Sekunde pro Seite. Ich muss das Paket aber auch erstmal vom Wagen herunternehmen und danach wieder ablegen und währenddessen auch noch kontrollieren, ob es auf dem Lieferschein vermerkt ist und es abhaken...
Aber nehmen wir mal an, es wären nur 5 Sekunden, dann brauche ich für die 70 Pakete immer noch fast 6 Minuten, um die sich die Ablieferung verzögern würde. Frage mal einen Post- oder UPS-Fahrer, ob sein Arbeitgeber ihm an jeder Ablieferstelle eine solche fünfminütige "Kaffeepause" zugesteht...

Kurgan
2005-11-13, 17:29:30
@ Kurgan
Mein Gott ich will doch den Händler nicht von der Verantwortung freisprechen. Natürlich hat der für das Problem zu haften. Und wie sich der Händler in dem Fall hier verhält, ist schlicht unglaublich.
Ich möchte doch nur verständlich machen, dass eine RMA-Abteilung beim Endkundensupport auch mit vielen unlösbaren Problemen konfrontiert ist.
Eines ist eben die prinzipielle Unmöglichkeit, bei Warenannahme alle Pakete zu kontrollieren. 5 Sekunden pro Paket sind völlig illusorisch. Um einen Einbruch der Kartonage zu erkennen muss ich jede Seite des Kartons abfühlen, weil viele Kartons heute wiederverwendet werden und viele alte Schadstellen aufweisen. Da jeder Karton 6 Seiten hat, bliebe mir weniger als eine Sekunde pro Seite. Ich muss das Paket aber auch erstmal vom Wagen herunternehmen und danach wieder ablegen und währenddessen auch noch kontrollieren, ob es auf dem Lieferschein vermerkt ist und es abhaken...
Aber nehmen wir mal an, es wären nur 5 Sekunden, dann brauche ich für die 70 Pakete immer noch fast 6 Minuten, um die sich die Ablieferung verzögern würde. Frage mal einen Post- oder UPS-Fahrer, ob sein Arbeitgeber ihm an jeder Ablieferstelle eine solche fünfminütige "Kaffeepause" zugesteht...
ich weiss auch das das illusorisch ist, aber den letzten beißen nunmal die hunde. und der fahrer hat letztlich keine wahl, unterschrieben wird erst wenn alles geprüft wurde. gerade der versandhandel sollte wissen, wie die paketdienste mit den paketen umgehen, wer da einfach unterschreibt ohne zu kontrollieren ist es einfach selber schuld.

betasilie
2005-11-13, 17:34:50
Leute, das Thema Verpackung ist zwar interessant, aber völlig am Thema vorbei, da der Schaden nicht beim Transportunternehmen angezeigt wurde und der Schaden somit rechtlich nicht auf dem Versandweg geschehen ist.

Ist das so schwer zu verstehen? ... Da könnte ja jeder eine Sendung annehmen, mit dem Hammer draufkloppen und dann sagen, dass es sich um einen Transportschaden handelt.

Von daher ist die Verpackung absolut nicht Gegenstand der Diskussion - in diesem Fall.

derMeister
2005-11-13, 19:54:19
Ja es wird aber drauff rumgeritten das eine Retailkarton nicht geeignet wäre und es deswegen ja "passierte" ( quasie so kommen mußte :wink: ) das ist natürlich haaresträubender Unsinn, oder sollte man Briefe und Postkarten jetzt auch schon in einem Umkarton stecken :lol: :crazy2:
Also damit auch mal der letzte Vollsuperduperoberluderhonk begreift, ein Retailkarton ist eine Versandverpackung, das denk ich mir ja nicht aus, das ist so. Lediglich Bulk wird in einen extra Karton gepackt, läßt sich ja schlecht verschicken alleine.
Sogar Textilien werden nur mit Kleiderhaken und Folie drüber verschickt, aber das wäre jetzt zu sehr OT :cool:
*EDIT*
Bei der Krafteinwirkung die auf dem Karton von DGMDR gewirkt haben muß, würde sich sogar Autoblech einbeulen :wink:

chemistry
2005-11-13, 20:13:15
oder sollte man Briefe und Postkarten jetzt auch schon in einem Umkarton stecken :lol: :crazy2:

Tolle Argumentation!
Eine Postkarte liefert in meinem Rechner auch 120 FPS und kostet 300€ :eek:

Ein Elektronikbauteil soll auf keinen Fall im OVP verschickt werden, sondern wird und soll immer in einem Extrakarton + Füllmaterial(Luftpolster ect.) versendet werden.
Wenn ich von ATI meine Graka in der OVP bekommen würde, würde ich die nicht annehmen. Genauso wie jedes andere elektonische Bauteil, das ich vom Händler XY zugeschickt bekäme.
Wie is das dann mit einer Festplatte? Reicht das auch, wenn man da einfach ne Briefmarke raufklebt? Ist doch eh aus Blech... ;D

Seid mal ehrlich zu euch selbst - auch wenn hier der Händler am Zug ist - aber scheisse verpackt was es nun mal.....da sollte es eigentlich keine Diskussion geben....

LG

Gast
2005-11-13, 20:21:32
wer da einfach unterschreibt ohne zu kontrollieren ist es einfach selber schuld.

man kann im normalfall auch erst die ware / rücksendung später überprüfen.

stellt sich halt die frage in welchem zeitraum diese überprüfung in der firma gemacht worden ist ?..

ich selber habe in einem versandhandel gearbeitet daher weiss ich das sowas möglich ist. im übrigen ist sobald ne verpackung beschädigt ist/wird nicht mehr post konform.

es kann sein das die Fa. einfach den aufwand scheut sich mit diesem fall zu beschäftigen ( post ist da stellenweise eigenwillig bis sie mal zahlt)

derMeister
2005-11-13, 21:03:20
Wisst Ihr eigentlich wie Marc- die Weihnachtspost von seiner Oma bekommt? Nein?!



http://img287.imageshack.us/img287/3861/socken0wx.jpg

muhahaha :tongue:

*EDIT*
War selber in der Branche tätig, ich was also was los ist, was die Post alles als Paket/Päckchen akzeptiert.

Sony
2005-11-13, 23:25:12
War selber in der Branche tätig, ich was also was los ist, was die Post alles als Paket/Päckchen akzeptiert.
Ich erinnere mich an einen reklamierten PC, den der Kunde in einen ausgefransten und wahrscheinlich jahrhundertealten Lederkoffer vom staubigsten Dachboden gelegt hatte. Der war schlau und hatte die Stelle, wo er das Freeway-Ticket hingeklebt hat vorher vom festgewachsenen Staub befreit.
Aber das Beste war die Polsterung. Der Rechner war in eine Wolldecke gewickelt, die dem heimischen Rottweiler vorher über 6 Jahre als Hunde- und Kuscheldecke gedient haben muss. Drei Tage hat es im ganzen Gebäude gestunken, obwohl die Kollegen die Decke und den Koffer sofort nach draußen in den Container gebracht hatten. Der Rechner bekam auch ein komplett neues Gehäuse. Kein Techniker wollte den anfassen...

onkel2003
2005-11-13, 23:32:14
Tolle Argumentation!
Eine Postkarte liefert in meinem Rechner auch 120 FPS und kostet 300€ :eek:

Ein Elektronikbauteil soll auf keinen Fall im OVP verschickt werden, sondern wird und soll immer in einem Extrakarton + Füllmaterial(Luftpolster ect.) versendet werden.
Wenn ich von ATI meine Graka in der OVP bekommen würde, würde ich die nicht annehmen. Genauso wie jedes andere elektonische Bauteil, das ich vom Händler XY zugeschickt bekäme.
Wie is das dann mit einer Festplatte? Reicht das auch, wenn man da einfach ne Briefmarke raufklebt? Ist doch eh aus Blech... ;D

Seid mal ehrlich zu euch selbst - auch wenn hier der Händler am Zug ist - aber scheisse verpackt was es nun mal.....da sollte es eigentlich keine Diskussion geben....

LG

das mit der HDD währe mal ne idee.
selber habe ichs chon 128 MB SD Ram mit brief verschickt, ja briefumschlag, naja ich wolte sehn ob er heil ankommt.

und wie solte es sein, er kam heil an ;-)

MarcWessels
2005-11-14, 02:34:07
Also nicht an MSI. Dann ist es auch egal was MSI sagt. Punkt.

(Wenn MSI sagt die Retailverpackung ist ausreichend müssen sie in einem Streitfall auch dafür gerade stehen. Da die Karte aber an den Händler (!) geschickt wurde um die Händler (!) Gewährleistung in Anspruch zu nehmen, und nicht an MSI, ist es schnurzpiepegal was MSI da sagt.)Willkommen im Forum, Herr Weber. ;D

derMeister
2005-11-14, 08:52:57
Ich erinnere mich an einen reklamierten PC, den der Kunde in einen ausgefransten und wahrscheinlich jahrhundertealten Lederkoffer vom staubigsten Dachboden gelegt hatte. Der war schlau und hatte die Stelle, wo er das Freeway-Ticket hingeklebt hat vorher vom festgewachsenen Staub befreit.
Aber das Beste war die Polsterung. Der Rechner war in eine Wolldecke gewickelt, die dem heimischen Rottweiler vorher über 6 Jahre als Hunde- und Kuscheldecke gedient haben muss. Drei Tage hat es im ganzen Gebäude gestunken, obwohl die Kollegen die Decke und den Koffer sofort nach draußen in den Container gebracht hatten. Der Rechner bekam auch ein komplett neues Gehäuse. Kein Techniker wollte den anfassen...

muhahahaha rofl und auf dem Boden kreisel lol wie geil...ne sowas hatte ich wirklich nicht ;D

Gast
2005-11-14, 10:10:00
Kein Techniker wollte den anfassen...

hehe hatte auch so einen fall mit einem kleinen Paket ;) .

nur bei mir hat der Techniker nach dem aufmachen Paket mit inhalt gleich entsorgt ( hätte vieleicht nicht auf ein stück papier schreiben sollen Vorsicht Paket Lebt ).

DerGastMitDerRadeon
2005-11-14, 16:29:47
Hi

Mail gestern abend weggeschickt, bisher keine antwort...

Slipknot79
2005-11-14, 17:07:52
Hi

Mail gestern abend weggeschickt, bisher keine antwort...


Aber du kannst dir sicher sein dass sie schon gelesen wurde...

Marc-
2005-11-14, 19:06:52
Aber du kannst dir sicher sein dass sie schon gelesen wurde...

In der tat... ich nehm auch an das die nun alle bereits seit 10 stunden in einer krisensitzung, schwitzend und nägekauend sitzen ob der unverhohlenen drohung mit einer betrugsanzeige...

Sony
2005-11-14, 19:11:18
Wo und von wem wurde denn eine solche Drohung ausgedrückt?

Marc-
2005-11-14, 19:13:37
Wo und von wem wurde denn eine solche Drohung ausgedrückt?

http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=3666014&postcount=209

Sony
2005-11-14, 19:18:53
Du empfindest den Satz „Ich fühle mich im Moment jedenfalls, als würde durch ihr Unternehmen versucht, mich um meinen Gewährleistungsanspruch zu prellen und bin bereit umfassende Maßnahmen zu ergreifen.“
als (ich zitiere Dich mal) „unverhohlene( n) drohung mit einer betrugsanzeige“?

Sag mal, welcher Provider bietet eigentlich Internetzugänge hinter dem Mond?

Marc-
2005-11-14, 19:29:20
Du empfindest den Satz „Ich fühle mich im Moment jedenfalls, als würde durch ihr Unternehmen versucht, mich um meinen Gewährleistungsanspruch zu prellen und bin bereit umfassende Maßnahmen zu ergreifen.“
als (ich zitiere Dich mal) „unverhohlene( n) drohung mit einer betrugsanzeige“?

Sag mal, welcher Provider bietet eigentlich Internetzugänge hinter dem Mond?
du zitierst bitte auch noch den folgenden satz deines postings den du bewusst gekürzt hast?Inzwischen lesen die bestimmt auch mit hier :eek:

Sony
2005-11-14, 19:38:35
Hast Du sie informiert?

Marc-
2005-11-14, 20:28:55
Hast Du sie informiert?

jo. weil ich au nix besseres zu tun hab, und vor allem überhaupt weiss um wenns genau geht... :uhammer:

resonatorman
2005-11-14, 20:56:07
Hast Du sie informiert?
Ja wen den bitte?

DerGastMitDerRadeon
2005-11-17, 16:47:00
Nicht zu fassen !! :eek:

Gestern hatte ich eine paketkarte von DHL (die orangenen) im briefkasten, dachte mir, hmm, ist entweder eine neue GraKa oder...
Mittwoch hat meine poststelle geschlossen, also jetzt abgeholt. Noch im kofferraum den lieferschein rausgepackt und gelesen :
Fehler/Tätigkeit : kein bild(mechanische beschädigung kühler in klein teilen) -> ware beim transport beschädigt
Festg. Fehler : Ware wurde nicht entsprechend den versandvorschriften der DHL verpackt - ware zurück an kunde.

Das darf doch wohl nicht wahr sein, und der arsch von geschäftsführer hielt es bis heute nicht einmal für nötig mir eine antwort zu schreiben !! :mad:

Das paket (übrigens in einem extra karton verpackt :biggrin: ) sollte am dienstag vormittag bei mir zugestellt werden, kann also sein das das gleich am montag rausging nachdem der geschäftsführer meine letzte mail gelesen hat.

Bisher dachte ich ja noch das der laden sich versucht um den service zu drücken, so wie das jedere machen würde aber diese aktion ist doch wohl frechheit pur !! :P

Ich bin sauer !! :mad:

Tidus
2005-11-17, 16:49:42
Tja damit hat die geschichte wohl ihr ende gefunden..

Gast
2005-11-17, 17:27:31
aber diese aktion ist doch wohl frechheit pur !!Warum Frechheit ? Was hätten sie denn sonst mit deiner geschrotteten Karte anfangen sollen ? Ohne dein Einverständnis dürfen sie sie wohl nicht wegwerfen und an die Wand hängen wollten sie sie wohl auch nicht. Aber das kannst du ja jetzt machen, damit sie dich immer dran erinnert so eine Dummheit nicht nochmal zu machen.

Gast
2005-11-17, 17:30:07
Wenn das ne nagelneue GTX wäre, könnte ich dein Verhalten und deinen Ärger ja nachvollziehen, aber hey, das ist ne 9800pro, sie haben dir immerhin angeboten deinen (auch noch kaputten) hardwareschrott für dich zu entsorgen.

chemistry
2005-11-17, 17:31:28
Wie sagte doch ein sehr schlauer Mann :

Das Leben ist wie eine Schachtel Pralinen - man weiss nie was man kriegt! :redface:

Gast
2005-11-17, 17:36:29
Oha, jetzt begibt sich der Laden aber auf dünnes Eis, immerhin handelt es sich nachweislich nicht um einen Transportschaden, was jetzt aber schriftlich behauptet wird.... mutig, die idioten.

betasilie
2005-11-17, 17:38:48
Ich würde jetzt einen Anwalt einschalten und prüfen lassen, wann der Transportschaden bei DHL gemeldet wurde. Kann ja nicht angehen, dass die nach gut dünken Tage nach der Auslieferung eine Transportschadenmeldung durchbekommen.

Bei DHL würde ich an die entsprechende Direktionsleitung auch einen Beschwerdebrief verfassen und eine anwaltliche Untersuchung ankündigen, denn scheinbar ist der entsprechende DHL Verantwortliche wirklich in freundschaftlichem Kontakt mit der Geschäftsführung der Firma "Betrug" und setzt alle Regeln des Transportunternehmens außer Kraft.

Ehrlich gesagt, würde ich die Geschichte genau jetzt ernsthaft verfolgen und einigen Leuten den Arsch auf Grundeis setzen lassen.

DerGastMitDerRadeon
2005-11-17, 17:58:57
Wenn das ne nagelneue GTX wäre, könnte ich dein Verhalten und deinen Ärger ja nachvollziehen, aber hey, das ist ne 9800pro, sie haben dir immerhin angeboten deinen (auch noch kaputten) hardwareschrott für dich zu entsorgen.Na und, die hat mir immer gute dienste geleistet, Doom3 lief z.B. prima ! Auf meiner reservekarte die ich jetzt drinnen habe läuft gerade mal Q3A einigermassen... :rolleyes:

Warum Frechheit ? Was hätten sie denn sonst mit deiner geschrotteten Karte anfangen sollen ? Ohne dein Einverständnis dürfen sie sie wohl nicht wegwerfen und an die Wand hängen wollten sie sie wohl auch nicht. Aber das kannst du ja jetzt machen, damit sie dich immer dran erinnert so eine Dummheit nicht nochmal zu machen.Okay, mit der konnten sie wirklich sonst nix anfangen als zurückschicken oder wegwerfen.
Wenn ich so darüber nachdenke hat sich die situation wenig geändert, die jungs schulden mir z.b. immer noch eine transportschadensmeldung ! Ob der schrott jetzt bei mir oder bei denen rumliegt ist ja egal.

Was ich als frechheit empfinde ist die tatsache das mir der geschäftsführer nicht einmal geantwortet hat, denkt der den die sache ist damit erledigt ?
Und wie warum denkt ihr das eigentlich !? :|

Gast
2005-11-17, 18:12:39
Die Sache ist rein praktisch erledigt. Du kannst Dir natürlich gerne einen Anwalt nehmen und prozessieren. Viel Spass dabei und halte uns auf dem Laufenden. Vor allem über die Kosten die Dir dabei dann entstehen ;D ;D ;D

educky
2005-11-17, 18:23:43
hast du eigentlich denn seriennummern aufkleber der karte mit deiner rechnung verglichen? bzw denn aufkleber überprüft ob er noch ordentlich klebt? ist es immer noch die karte ist die du gekauft hattest?

Gast
2005-11-17, 18:28:49
Ich würde die Sache auch als erledigt betrachten. Die Kosten, die durch alles weitere anfallen würden, übersteigen den Wert einer 9800pro bei weitem. Auch wenn ein paar Leute im Forum dir empfehlen unbedingt auf dein vermeintliches Recht zu pochen...du bist derjenige, der die Kosten dafür tragen muss und nicht sie.

Ich meine es nur gut. Sowas wird ganz schnell ziemlich teuer und ich behaupte mal einfach so, dass sony & co alle schuld von sich weisen und du alles alleine blechen darfst.

Marc-
2005-11-17, 18:31:51
Die Sache ist rein praktisch erledigt. Du kannst Dir natürlich gerne einen Anwalt nehmen und prozessieren. Viel Spass dabei und halte uns auf dem Laufenden. Vor allem über die Kosten die Dir dabei dann entstehen ;D ;D ;D

So ist es. Die sache ist soweit auch erstmal erledigt. Der händler hat die gewährleistung aus berechtigtem grund abgelehnt. Er hat zu seiner entlastung dir deine karte wieder zugeschickt, und damit den notwendigen rechtszustand hergestellt. Dir steht natürlich der rechtsweg offen, wenn du auf sony und einige andere hier vertraust, dann beschreite ihn. Alternativ, falls du eine rechtsschutzversicherung hast, bespreche mit denen den fall, die werden dir sagen ob sie die kosten übernehmen wuerden, wenn sie das nicht tun, sollte dir ebenfalls klar sein warum, eben weil sie die prozesschancen entsprechend einschaetzen.

Warum der GF dir nicht mehr zurueckgeschrieben hat, hat wohl 2 gruende: erstens war alles gesagt was zu sagen war, die fronten waren klar und die standpunkte zementiert auf beiden seiten. Zum 2. war die wortwahl deines freundes sony eben vielleicht doch nicht so richtig und passig, die gegenseite zu überzeugen (das sie sich rechtlich gesehen im unrecht befinden) oder aber sie ueber kulanz zum einlenken zu bewegen. Die chance hat er sich wohl schon durch seinen ersten brief verschenkt. Schade eigentlich.
Viel spass noch.

Sony
2005-11-17, 19:02:08
Der Laden hat sich damit nur der Möglichkeit beraubt, die Angelegenheit gütlich zu lösen...

Marc-
2005-11-17, 19:08:51
Der Laden hat sich damit nur der Möglichkeit beraubt, die Angelegenheit gütlich zu lösen...

ROFL:) der war echt geil Sony... ein echter schenkelklopfer:)
Wo hast du ihnen denn diesen weg einheräumt in wortwahl und art deiner briefe... weia.

Aber nu kommste so richtig in fahrt... und jetzt tuste den gast erstma richtig heissmachen das mir den boesen kapitalisten ma so richtig einheizen gelle?:) Kann dir ja auch nix passieren bei, also ein kostenguenstiges spannendes abenteuer, gell?:)

rpm8200
2005-11-17, 19:30:59
Ist zwar OT... aber:

Ist das hier immer derselbe Gast der diese tollen Antworten schreibt? Irgendwie habe ich den Verdacht, denn schreibweise und Gestaltung ( ;D ;D ;D ) sind in allen Beiträgen gleich/ identisch.

Wenn das so ist würde ich Dich bitten: Lebe Deine überschwängliche Schadenfreude wo anders aus. Wir haben alle verstanden was Du/ Ihr über die Sache denkt und den thread bringt es nicht voran sondern provoziert nur Streit.

Zum Topic: Also ob die Sache jetzt vorbei ist hängt wohl von DHL ab. DGMDR muss unbedingt dort Druck machen, damit die entweder die Transportschadenmeldung raus rücken oder aber eine Bestätigung dass es sowas nie gab bzw. eine ordnungsgemäße Zustellung bestätigen. Erst dann kann man im Laden wieder Druck machen.

Die Karte einfach zurück zu schicken empfinde ich als ziemliche Frechheit. Eine Meinungsverschiedenheit zwischen zwei Parteien ist doch nicht vorbei nur weil einer behauptet, es wäre so...? Da müssen sich doch beide einig werden?

Sony
2005-11-17, 19:41:23
ROFL:) der war echt geil Sony... ein echter schenkelklopfer:)
Wo hast du ihnen denn diesen weg einheräumt in wortwahl und art deiner briefe... weia.

Aber nu kommste so richtig in fahrt... und jetzt tuste den gast erstma richtig heissmachen das mir den boesen kapitalisten ma so richtig einheizen gelle?:) Kann dir ja auch nix passieren bei, also ein kostenguenstiges spannendes abenteuer, gell?:)Ha, Du hast ja keine Ahnung! Ich tanze hier mit meinen langen Hörnern, Krallen und Zähnen wie Rumpelstilzchen ums offene Feuer, weil ich mich vor Freude darüber den GastMitDerRadeon so erfolgreich in diese aussichtslose Zwangslage gebracht zu haben, gar nicht mehr einkriege.
Und mir läuft dabei der Sabber über den stacheligen Schmerbauch und tropft auf meinen Pferdefuss, weil ich nun die lang ersehnte Chance habe Den GMDR mit wenigen weiteren teuflischen Einflüsterungen möglicherweise sogar in den Knast zu bringen. Und dann kann ich ihm endlich seine Seele rauben...

:udevil:

Marc-
2005-11-17, 19:42:44
:udevil: Ha, Du hast ja keine Ahnung! Ich tanze hier mit meinen langen Hörnern, Krallen und Zähnen wie Rumpelstilzchen ums offene Feuer, weil ich mich vor Freude darüber den GastMitDerRadeon so erfolgreich in diese aussichtslose Zwangslage gebracht zu haben, gar nicht mehr einkriege.
Und mir läuft dabei der Sabber über den stacheligen Schmerbauch und tropft auf meinen Pferdefuss, weil ich nun die lang ersehnte Chance habe Den GMDR mit wenigen weiteren teuflischen Einflüsterungen möglicherweise sogar in den Knast zu bringen. Und dann kann ich ihm endlich seine Seele rauben...

:udevil:
echt? so krass is das bei dir....*schauder*:)

Sony
2005-11-17, 19:47:10
echt? so krass is das bei dir....*schauder*:)
Klar! Du brauchst nicht zufällig auch irgendwelche konstruktiven Ratschläge für den Umgang mit Deinen Mitmenschen?
- Ach ne, Dich muss man da nicht mehr beraten.
Du stehst ja schon auf meiner höllischen Gehaltsliste...

:udevil:

PS.
Danke nochmal für Deine tätige Mithilfe beim Anstacheln des Gastes...

Frolic
2005-11-17, 20:01:34
...übrigens hat mir ein beamter am postschalter mitgeteilt dass die aufschrift "vorsicht glas" auf dem paket überhaupt nichts bringt. den packern ist das völlig egal. da war ich erst einmal geschockt. seit dem spruch pack ich alles doppelt gut ein.
...und der beamte ist schon seit über 20 jahren bei der post.

Marc-
2005-11-17, 20:11:30
Klar! Du brauchst nicht zufällig auch irgendwelche konstruktiven Ratschläge für den Umgang mit Deinen Mitmenschen?
- Ach ne, Dich muss man da nicht mehr beraten.
Du stehst ja schon auf meiner höllischen Gehaltsliste...

:udevil:

PS.
Danke nochmal für Deine tätige Mithilfe beim Anstacheln des Gastes...


Gern geschehen:) von der anwaltsprovision gehen wir beide dann mal lecker essen, woll?:)

resonatorman
2005-11-17, 20:30:16
Jetzt wäre es doch wirklich mal an der Zeit, den Namen dieses Scheiß-Shops herauszugeben!

Gast
2005-11-17, 20:33:49
Ich finde der Shop hat ganz normal gehandelt. Hätte ich auch nicht anders gemacht.

Nazar
2005-11-17, 20:55:16
Ich würde die Sache auch als erledigt betrachten. Die Kosten, die durch alles weitere anfallen würden, übersteigen den Wert einer 9800pro bei weitem. Auch wenn ein paar Leute im Forum dir empfehlen unbedingt auf dein vermeintliches Recht zu pochen...du bist derjenige, der die Kosten dafür tragen muss und nicht sie.

Ich meine es nur gut. Sowas wird ganz schnell ziemlich teuer und ich behaupte mal einfach so, dass sony & co alle schuld von sich weisen und du alles alleine blechen darfst.

Lieber Gast.. du scheinst immer der SELBE Gast zu sein!
Die schon aufdringliche Art, den Threadersteller von einem Besuch beim Anwalt und eine sehr erfolgreiche Klage gegen den Unternehmer abzubringen, deutet auf deine Herkunft bei der besagten Firma hin!

@Threadersteller

Dein Heulen geht einem nun auf die Nüsse!
GEH ZUM ANWALT UND HÖR AUF ZU HEULEN!

Gast
2005-11-17, 21:18:46
Nein, es ist nicht immer der selbe Gast. Das was du zitiert hast, habe ich geschrieben. Der Gast mit den ;D;D;D ist jemand anderes. ;)

Sony
2005-11-17, 21:19:56
Gern geschehen:) von der anwaltsprovision gehen wir beide dann mal lecker essen, woll?:)Mhm. Zum Essen lade ich Dich auch so gerne ein. Ich wüsste da ein abgelegenes menschenleeres Waldschlösschen zu empfehlen. Es gibt erst viel Chianti und als Hauptgang gebratene Leber und Lungenhaschee. Ich mag zwar lieber rohes Hirn, aber dann sollte es auch eine ausreichende Portion sein. Und dazu lade ich dann wohl besser jemand anders ein…

PS.
Einige Gäste könnten wir ja auch noch einladen...

Gast
2005-11-17, 21:21:38
Mit dieser Firma habe ich auch nichts zu tun. Ich will ihn lediglich vor unnötigen Kosten bewahren. Denkst du ernsthaft, dass eine Klage erfolgreich wäre?

Mal ehrlich, warum sollte der Shop die Kosten für die zerstörte Karte tragen? Aus Kulanz vielleicht, ja, aber dazu verpflichtet ist er nicht.
Stell dir mal vor du kaufst eine Grafikkarte und sie kommt so an. Würdest du sie bezahlen? ;)

Slipknot79
2005-11-17, 21:35:12
Mhm. Zum Essen lade ich Dich auch so gerne ein. Ich wüsste da ein abgelegenes menschenleeres Waldschlösschen zu empfehlen. Es gibt erst viel Chianti und als Hauptgang gebratene Leber und Lungenhaschee. Ich mag zwar lieber rohes Hirn, aber dann sollte es auch eine ausreichende Portion sein. Und dazu lade ich dann wohl besser jemand anders ein…

PS.
Einige Gäste könnten wir ja auch noch einladen...


Da ladest wohl am Besten H. Lector ein^^

resonatorman
2005-11-17, 21:35:34
Stell dir mal vor du kaufst eine Grafikkarte und sie kommt so an. Würdest du sie bezahlen? ;)
Genau das ist es doch. Wenn die Karte bei dir zu Hause so ankommt, würdest du sie annehmen? Wohl kaum. Und wenn du es doch machst und der Fa. dann einfach zurückschickst, würden die dir wohl das Geld zurückgeben?

Slipknot79
2005-11-17, 21:41:29
Genau das ist es doch. Wenn die Karte bei dir zu Hause so ankommt, würdest du sie annehmen? Wohl kaum. Und wenn du es doch machst und der Fa. dann einfach zurückschickst, würden die dir wohl das Geld zurückgeben?


Ich würde die Karte annehmen und behaupten dass sie kaputt gegangen ist auf dem Weg vom Händler zu mir :-p :-)
--> Auf ein Neues :-p

Gast
2005-11-17, 21:52:20
Genau das ist es doch. Wenn die Karte bei dir zu Hause so ankommt, würdest du sie annehmen? Wohl kaum. Und wenn du es doch machst und der Fa. dann einfach zurückschickst, würden die dir wohl das Geld zurückgeben?Eine anständige Firma würde das auf jeden Fall machen. Warum also sollte der GastmitderRadeon es nicht tun? Glaubt hier ernsthaft jemand, dass die Karte in der RMA-Abteilung mit dem Hammer penetriert wurde?

MarcWessels
2005-11-18, 02:43:31
Mal ehrlich, warum sollte der Shop die Kosten für die zerstörte Karte tragen? Aus Kulanz vielleicht, ja, aber dazu verpflichtet ist er nicht.
Stell dir mal vor du kaufst eine Grafikkarte und sie kommt so an. Würdest du sie bezahlen? ;)Brett vorm Kopf? :confused: Vielleicht solltest Du Dir erstmal die Fakten in diesem Thread verinnerlichen, bevor Du postest?! :rolleyes:

Sony
2005-11-18, 03:04:27
Scheiße!
Ich hätte dem GastMitDerRadeon doch empfehlen müssen, ein nicht vorher angekündigtes Paket von dem Laden gar nicht anzunehmen. Er hätte nur die Annahme verweigern brauchen…
@DGMDR
Hattest Du für die erste Reklamationsabwicklung vorab eine RMA-Nummer erhalten?

DerGastMitDerRadeon
2005-11-18, 07:22:23
Guten morgen

Eine RMA nummer kennen die offenbar nicht, habe keine.

Das mit paket annahme verweigern hatte ich mir im nachhinein auch überlegt, andererseits hätte es ja auch eine neue GraKa sein können... ;(

uweskw
2005-11-18, 08:22:05
Hallo
ob die Karte bei Dir ist oder beim Händler spielt keine Rolle.

"Festg. Fehler : Ware wurde nicht entsprechend den versandvorschriften der DHL verpackt - ware zurück an kunde."

Kommt dieser Kommentar vom Shop oder von DHL ?
Was Du brauchst ist ein Statement von DHL ob die Karte ordnungsgemäß abgeliefert wurde, oder mit Transportschaden.
Falls es ein Transportschaden war, so kannst Du deine Anspruche an DHL stellen, ansonsten versucht der Shop dich zu betrügen.
Greez
U.S.

P.S.
ist doch seltsam das all die "Miesmacher"-Gäste und "uns Marc" gleichzeitig Online sind.

Frolic
2005-11-18, 08:29:51
es gibt auch rechtschutzversicherungen die ein paar euros im monat kosten. da bezahlt man nämlich nix dem anwalt. man muss aber aufpassen, nicht die billigste ist die beste. viele verlangen für den ersten fall nämlich anteilig kosten von meistens 50€. bei einigen musst du vor dem ersten fall mindestens schon 3 monate den vertrag laufen haben.

Sony
2005-11-18, 09:07:15
Guten morgen

Eine RMA nummer kennen die offenbar nicht, habe keine.

Das mit paket annahme verweigern hatte ich mir im nachhinein auch überlegt, andererseits hätte es ja auch eine neue GraKa sein können... ;(Dann wäre es ja überhaupt kein Problem, die Karte erneut an den Shop zu schicken. Aber setz doch erst mal die vorgeschlagenen Mails ab...

Melbourne, FL
2005-11-18, 12:57:15
Ich denke zuerst müsste mal geklärt werden, woher die Aussage:

"Festg. Fehler : Ware wurde nicht entsprechend den versandvorschriften der DHL verpackt - ware zurück an kunde."

kommt. Wenn bei DHL nach wie vor keine Transportschadensmeldung vorliegt hat sich nichts geändert. Sollte es der Shop allerdings irgendwie hingekriegt haben, doch noch nachträglich einen Schaden zu melden, sehe ich schwarz weil sich dann die DHL auf die unzureichende Verpackung berufen kann.

Alexander

Blutmaul
2005-11-18, 13:39:51
Sehr spannender Thread...

DGMDR sollte wirklich mal über die CT versuchen, was zu regeln, alles andere wird mehr Kosten und mehr Mühen nach sich ziehen.

Verbraucherzentrale könnte evtl. noch ein kostengünstiger Ratgeber sein.

Tatsächlich wird niemand hier in diesem Forum sagen können, wie ein Rechtstreit letztlich ausgehen würde...

Gast
2005-11-18, 13:49:05
[QUOTE=Blutmaul
Tatsächlich wird niemand hier in diesem Forum sagen können, wie ein Rechtstreit letztlich ausgehen würde...[/QUOTE]

Genau. Unüberschaubare Kosten bei fraglichem Erfolg, inklusive Ärger, Stress und nervliche Belastung und das alles für ne gut abgehangene 9800pro.

Also ich kann mir wirklich schönere Hobbies vorstellen...

joe kongo
2005-11-18, 16:55:57
Jetzt nicht aufgeben, mal bei der DHL eine schriftliche Bestätigung anfordern. Und zwar telefonisch und nicht per Mail.
Und dann zu Konsumentenschutz wenn keine Rechtsschutzversicherung da ist.

Und mal den Shop beim Namen nennen, ich würde gerne vor der Handlungsweise des betreffenden Shops gewarnt werden. Kann ja sein das die das bei vielen so machen wie bei DGMDR.
Ist ja laut Marc @ Co ein durchaus legaler Weg zur Garantieverweigerung.

Danke !

Verpackungskünstler
2005-11-18, 17:37:51
Dann sollte aber auch "DGMDR" seinen vollen Realnamen hier posten damit alle Shops gewarnt sind und keine Pakete mehr von ihm annehmen. Vielleicht macht er sowas ja öfters. Ich meine defekte Ware absolut ungenügend verpacken, auf einen "Transportschaden", der dann ja quasi zwingend auftritt, hoffen um dann den Shop über den Tresen zu ziehen.

Gleiches Recht für alle.

Sony
2005-11-18, 17:49:45
Jawoll! Mit dem Trick ist schon so mancher Milliardär auf illegale Weise reich geworden...

Oh lieber Gott, schmeiß Hirn vom Himmel!

Gast
2005-11-18, 18:04:40
Darauf würde ich nicht hoffen auch wenn ich gut verstehe dass du dich nach ein bisschen mehr davon sehnst.

Sony
2005-11-18, 18:30:27
Endlich einer der mich aus eigener Erfahrung versteht.
Naja die Hoffnung stirbt halt zuletzt...

resonatorman
2005-11-18, 20:41:42
BTT: was hätte sich geändert, wenn er die Annahme verweigert hätte?

rpm8200
2005-11-18, 20:58:37
Ich denk mal gar nichts. Vielleicht hätten Sie ihm dann ne lange Nase gezeigt und gesagt "wir wollten Ihnen ja Ersatz zuschicken, den haben Sie aber nicht angenommen".

Das sind doch Spielchen! Ich würde jetzt bei DHL weiter machen. Wenn endlich n schriftlicher Zustellungsnachweis oder Transportschadensmeldung da wäre könnte man doch mal zum Anwalt/ Verbraucherschutz gehen. Ohne Papiere hats wohl keinen Sinn.

BTW: Also ich verfolge den ganzen thread nun mit und muss sagen, die meisten Gäste hier machen NULL Aussage. Hoffentlich schafft man diese völlig anonyme Möglichkeit seinen geistigen Dünnschiss immer und immer wieder zu posten bald ab. Der thread wäre wahrscheinlich nur halb so lang wären diese meist sinnlosen Gast-Postings weg.

Gast
2005-11-18, 21:07:04
"rpm8200" ist genauso anonym wie "Gast". Und Dünnschiss geistiger Art kann man net an Usernamen oder nicht festmachen.

Gast
2005-11-18, 21:07:46
Du kannst auch nicht alle Gäste über einen Kamm scheren. Aber egal, das Thema hatten wir schon oft genug.

Was soll denn der Verbraucherschutz in diesem Zusammenhang? Glaubst du ernsthaft, dass hier ein Verbraucher um sein Geld betrogen wurde? Er war derjenige, der die Karte unzureichend verpackt hat, wodurch sie dann auf dem Postweg kaputt gegangen ist. Jetzt will er dem Händler die Schuld zuschieben, nur weil dieser es versäumt hat das Paket beim Wareneingang ausgiebig zu kontrollieren.
Es ist viel eher der Händler, der hier vor dem Kunden geschützt werden müsste. Wollte ihr dem Händler jetzt ernsthaft einen Strick draus drehen, weil er das Paket nicht sofort ausgiebig kontrolliert hat?
Oder glaubt ihr ernsthaft, dass die Karte beim Händler mit einem Hammer bearbeitet wurde?

Klärt mich bitte auf...

Gast
2005-11-18, 21:09:14
das paket muss net ausgiebig kontrolliert werden...der schaden ist OFFENSICHTLICH.
den bemerkt man schon, wenn man das paket in die hand nimmt...

Gast
2005-11-18, 21:14:01
Und was wenn es niemand in die Hand genommen hat, sondern es einfach auf einem Rollwagen reingeschoben wurde? ;)

Nochmal: Glaubt ihr im Ernst, dass der Händler die Karte geschrottet hat?;D

Kurgan
2005-11-18, 21:16:20
"rpm8200" ist genauso anonym wie "Gast".
ach ja? schonmal versucht festzustellen wieviel verschiedene gäste (oder war es doch nur einer?) hier in dem fred jetzt gepostet haben? nun, wir können aber mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit davon ausgehen, das es nur ein rpm8200 war.

Kurgan
2005-11-18, 21:21:17
Nochmal: Glaubt ihr im Ernst, dass der Händler die Karte geschrottet hat?;D
imho eher unwahrscheinlich, zumindest nicht so wahrscheinlich wie ein transportschaden. spielt allerdings keine rolle, weil der empfänger mit seiner unterschrift bestätigt hat, das paket ordnungsgemäßt erhalten zu haben. wenn er das nicht kontrolliert ist er schlicht selber schuld.
jedenfalls kann es nicht angehen, das ein transportschaden auf dem versender sitzen bleibt, nur weil der her empfänger zu faul/zu beschäftigt/zu müde/zu viel sex/zu wenig sex/vollgefressen/verhungert wasauchimmer ist/hat/hatte das paket zu kontrollieren.

rpm8200
2005-11-18, 21:23:44
*** nochmal vollkommen OT, bitte das zu entschuldigen ***

"rpm8200" ist genauso anonym wie "Gast". Und Dünnschiss geistiger Art kann man net an Usernamen oder nicht festmachen.

Das stimmt schon. Nur gibt es hier nur einen rpm8200 aber (wenn man das glauben darf) in guten Zeiten 100 verschiedene Gäste. Somit kann jede meiner Posts meinem Profil rpm8200 zugeordnet werden und wenn ich dauernd in irgend einen thread nur smilies rein mache und meine Schadenfreude kund tue oder sonst irgendwie auffällig bin fällt das auf mein Profil (also mich) zurück.

Die Gastpostings machen das Forum (IMO) auch unübersichtlicher, weil man einfach nicht weiss wer was postet/ gepostet hat und was zusammen gehört bzw. ob nicht ein einzelner mit 20 verschiedenen Gastpostings einen thread zu müllt und eine breite Unterstützung einer Meinung suggeriert.

Denkt mal darüber nach, wie das Forum aussehen würde, wenn es nur Gäste geben würde. Und so sinkt für mich die Lesbarkeit mit steigender Zahl von Gastpostings direkt proportional.

Ich will damit nicht sagen, dass Gäste "schlechte/ dumme Menschen" sind, ich will auch nicht alle Gäste über einen Kamm scheren, aber bitte: Wer sich daran stört, ständig ungerechter Weise als Gast "angemotzt" zu werden soll doch den wirklich winzigen Schritt machen und sich von dieser Gruppe abheben indem er sich ein eigenes Profil zulegt.

*** BackToTopic ***

Gast
2005-11-18, 21:25:47
Und was wenn es niemand in die Hand genommen hat, sondern es einfach auf einem Rollwagen reingeschoben wurde? ;)

Nochmal: Glaubt ihr im Ernst, dass der Händler die Karte geschrottet hat?;D

halt endlich die klappe du geek und get a life!

ich kann nicht verstehen wie manche hier auf der seite des shops sind!!!??! egal ob der versand 100% sicher war oder nicht: die karte war im originalkarton, nicht in einem brief ,nicht in einer tasche und auch nicht lose!!! man kann auf keinem fall dem versender die schuld geben!!! und sollte er eine (kleine) mitschuld haben: HEY, die gegenseite ist ein shop das viel geld verdient und nicht das rote kreuz! ich würde mich trotzdem an der seite des konsumenten stellen!

also meine meinung: dranbleiben und auf keinen fall lockerlassen!!

Gast
2005-11-18, 21:30:23
imho eher unwahrscheinlich, zumindest nicht so wahrscheinlich wie ein transportschaden. spielt allerdings keine rolle, weil der empfänger mit seiner unterschrift bestätigt hat, das paket ordnungsgemäßt erhalten zu haben. wenn er das nicht kontrolliert ist er schlicht selber schuld.Also doch. Ihr wollt dem Handler aus der Tatsache, dass er etwas nachlässig war und einen Fehler gemacht hat einen Strick drehen. Na toll. Stell dir doch mal vor die Sache wäre umgekehrt passiert. Der Händler hätte die Karte zum Threadstarter geschickt, sie wäre kaputt und der Threadstarter hätte sie versehentlich angenommen. Nun würde der Händler sagen: Gibt keinen Ersatz, du hast sie angenommen. Wäre das etwa ok?

Kurgan
2005-11-18, 21:32:50
Also doch. Ihr wollt dem Handler aus der Tatsache, dass er etwas nachlässig war und einen Fehler gemacht hat einen Strick drehen. Na toll. Stell dir doch mal vor die Sache wäre umgekehrt passiert. Der Händler hätte die Karte zum Threadstarter geschickt, sie wäre kaputt und der Threadstarter hätte sie versehentlich angenommen. Nun würde der Händler sagen: Gibt keinen Ersatz, du hast sie angenommen. Wäre das etwa ok?
ja, wäre es, wer äusserlich beschädigte pakete annimmt hat einfach die arschkarte gezogen+verdient, so einfach ist das ;)

Gast
2005-11-18, 21:37:33
Also doch. Ihr wollt dem Handler aus der Tatsache, dass er etwas nachlässig war und einen Fehler gemacht hat einen Strick drehen. Na toll. Stell dir doch mal vor die Sache wäre umgekehrt passiert. Der Händler hätte die Karte zum Threadstarter geschickt, sie wäre kaputt und der Threadstarter hätte sie versehentlich angenommen. Nun würde der Händler sagen: Gibt keinen Ersatz, du hast sie angenommen. Wäre das etwa ok?

wie kann man ein paket annhemen das so ein loch hat ???!!!! wenn der empfänger es nicht gesehen hätte ,würde sicher der postmann darauf aufmerksam geworden! beim postamt wird man schon beim kleinsten riss oder druck auf ein paket vom angestellten aufmerksam gemacht! mein gott...

Gast
2005-11-18, 21:37:43
Ja klar. Aber nehmen wir mal folgendes an: Der arme User "DerUserMitDenDreiRotierendenSmilies", der von den Mods hier immer gnadenlos gelöscht und unterdrückt wird, hat sich beim Shop XYZ eine tolle neue Grafikkarte bestellt. Er freut sich schon tierisch drauf und kann kaum erwarten dass der Postbote kommt.

Heute ist endlich der grosse Tag, es klingelt, voller Vorfreude und Aufregung nimmt er das langersehnte Paket mit zitternden Händen entgegen. Er ist so voller Freude und so aufgeregt dass er vergisst sich das Paket von allem Seiten genau anzusehen. Erst später, als er es auspacken will, fällt ihm auf dass es von unten beschädigt ist, die Karte Schrott, Elkos geplatzt und Kühler abgefallen.

Was ist das? Der Händler, der Gauner, hat die Karte net richtig verpackt, nur ein bisschen braunes Packpapier um den bunten Retailkarton! So geht das nicht, das ist klar eine unzureichende Verpackung, das musste ja kaputt gehen!

Kein Problem, beim Händler anrufen und reklamieren. Aber was sagt der? Keine Schadensmeldung? Ich nix verantwortlich, Du hast wohl die Karte selbst kaputt gemacht! Kein Ersatz!

So, wer hat jetzt die grössere Schuld? Der Händler, weil er die Karte völlig unzureichend verpackte und so einen Schaden geradezu vorsätzlich in Kauf nahm und provozierte oder der arme User "DerUserMitDenDreiRotierendenSmilies" der sich allerhöchstens vorhalten lassen muss in der Aufregung etwas lax bei der Sichtkontrolle des Paketes gewesen zu sein?

Für mich ist die Sache jedenfalls klar. Ich würde die Schuldfrage in dem Fall mit etwa 80:20 zuungunsten des Händlers ansetzen.

Das auf den hier im Thread diskutierten Fall zu übertragen werdet ihr ja selbst schaffen ;D ;D ;D

rpm8200
2005-11-18, 21:42:17
Und was wenn es niemand in die Hand genommen hat, sondern es einfach auf einem Rollwagen reingeschoben wurde? ;)

Nochmal: Glaubt ihr im Ernst, dass der Händler die Karte geschrottet hat?;D

Wenn es im Rollwagen reingeschoben wurde ist es eben das "Pech" des Empfängers. Wenn Du n Paket annimmst und siehst den Schaden nicht, weil Du es nicht prüfst wird es auch Dein Bier sein. Da wird Dein Gegenüber auch sagen "Sie haben doch das Paket angenommen, warum machen Sie das, wenn es doch einen Transportschaden hatte?". Und Dein Gegenüber hätte damit Recht.

Was die Manipulation durch den Händler angeht: Ich würde es gerne nicht glauben! Ich halte es aber nicht für sooooo unwahrscheinlich/ aus der Luft gegriffen wie Du das scheinbar tust. Vor allem wenn man sich die Schadensbilder ansieht und dann dazu addiert, dass der Techniker sich trotzdem die Zeit nimmt den Kühlkörper abzuschrauben? Spätestens dem Kerl, der die Schachtel öffnet muss doch der Transportschaden aufgefallen sein? Warum rührt der eine Karte überhaupt noch an und schraubt den Kühler ab (wozu überhaupt???), wenn ihm schon die angeblich abgerissenen Kondensatoren aus dem Paket durch das "faustgrosse" Loch entgegenfallen???

Im Normalfall haben die Leute so viel zu tun, dass sie dererlei unnötige/ sinnfreie Arbeiten nicht machen -> oder kann mir das irgend ein Gast oder auch marc (da dieser den Gegenpol zu meiner Meinung darstellt) erklären?

Wie unwahrscheinlich ist es denn wirklich, dass ein RMA Mitarbeiter den Kühler abschraubt und feststellt, dass die GPU nicht durchgebrannt ist (haben wohl Übertaktung vermutet?) und sich dann des Problems auf die einfachste Art und Weise entledigt (wenn ihm schon der "Pass" zugespielt wird und er eine ungenügende Verpackung anführen kann)?

Wie unwahrscheinlich ist es, dass irgend jemand auf die Karte, die zu Prüfzwecken ausgepackt wurde irgend ne schwere Kiste abstellt und dabei die Kondensatoren abbrechen? Ich glaub es gibt hunderte Möglichkeiten, wie die Karte im Besitz der Firma zerstört worden sein könnte.

DerGastMitDerRadeon
2005-11-18, 21:42:38
Dann sollte aber auch "DGMDR" seinen vollen Realnamen hier posten damit alle Shops gewarnt sind und keine Pakete mehr von ihm annehmen. Vielleicht macht er sowas ja öfters. Ich meine defekte Ware absolut ungenügend verpacken, auf einen "Transportschaden", der dann ja quasi zwingend auftritt, hoffen um dann den Shop über den Tresen zu ziehen.

Gleiches Recht für alle.Klar, ist mein einziges hobby...
Durch den Transportschaden ist es für mich ja auch so viel einfachen geworden meine defekte karte ersetzt zu bekommen... :crazy2:


Die von mir zitierten sätzte stammen nicht von DHL sondern vom Shop, standen auf dem Lieferschein.

Ich habe jetzt noch einmal bei DHL angerufen, es liegt nach wie vor keine transportschadenmeldung vor !! :mad:

resonatorman
2005-11-18, 21:44:28
Nochmal: Glaubt ihr im Ernst, dass der Händler die Karte geschrottet hat?
Ganz im Ernst: ja, ich kann mir das gut vorstellen.
Ablauf in etwa so: "Guck dir das Paket an, Alter, da hat so ein Depp doch tatsächlich die OVP als Transportverpackung genommen" - "Wetten, daß der das nie wieder so macht? Gib doch mal den Hammer..." - "Genau. Soviel Leichtsinn gehört einfach bestraft, jetzt lernt er's auf die harte.."

Gast
2005-11-18, 21:47:33
Klar, ist mein einziges hobby...
Durch den Transportschaden ist es für mich ja auch so viel einfachen geworden meine defekte karte ersetzt zu bekommen... :crazy2:


Die von mir zitierten sätzte stammen nicht von DHL sondern vom Shop, standen auf dem Lieferschein.

Ich habe jetzt noch einmal bei DHL angerufen, es liegt nach wie vor keine transportschadenmeldung vor !! :mad:

hey freund ,ich würde an deiner stelle folgendes machen:
lass dir von dhl ein schreiben zustellen wo ganz klar und eindeutig draufsteht das die karte ordnungsgemäss ausgeliefert wurde.danach geh zur verbraucherzentrale.schildere deinen vorfall und lass dich von den dort ansässigen rechtsanwalt beraten bzw. deinen fall annehmen lassen.kostet soweit ich weiss sehr wenig.ist meiner meinung nach das beste was du machen kannst!

rpm8200
2005-11-18, 21:53:15
Ich habe jetzt noch einmal bei DHL angerufen, es liegt nach wie vor keine transportschadenmeldung vor

Da kommt auch keine mehr! Fordere die Paketübergabe (also die Quittung die der DHL Mann unterschrieben vom Shop-Mitarbeiter bekommen hat -> das muss gespeichert sein und sicher in 3 Sekunden ausgedruckt und soweit ich weiss, haben die nicht weit zur "Post" :biggrin: ) in schriftlicher Form an, damit Du was in der Hand hast -> das kann man Dir vorwerfen, dass Du das noch nicht gemacht hast. Ohne diese Quittung kannst Du nix machen.

<edit>Holla, war wieder einer schneller </edit>

Sony
2005-11-18, 21:57:02
Klar, ist mein einziges hobby...
Durch den Transportschaden ist es für mich ja auch so viel einfachen geworden meine defekte karte ersetzt zu bekommen... :crazy2:


Die von mir zitierten sätzte stammen nicht von DHL sondern vom Shop, standen auf dem Lieferschein.

Ich habe jetzt noch einmal bei DHL angerufen, es liegt nach wie vor keine transportschadenmeldung vor !! :mad:
Warum hast Du nicht das kurze Schreiben an die Leitung des DHL geschickt, um das schriftlich zu erhalten?
Was ist mit den anderen Schreiben?

Marc-
2005-11-18, 22:05:26
[QUOTE=Sony]...die Leitung des DHL ...
QUOTE]

Da nimmt sich aber jemand ziemlich wichtig:) Sorry sony, aber langsam wirds a bissel albern.
Andererseits macht halt weiter, is besser als so manche sit com:)

Sony
2005-11-18, 22:08:06
Die leiten das ja nur an die sinnvollste Stelle weiter und man kann sicher gehen zügig eine Antwort zu bekommen...
Ausserdem muss man sich schon wichtig machen, um ernst genommen zu werden, wie dieser Fall ja wieder einmal unterstreicht...

Gast
2005-11-18, 22:10:32
[QUOTE=Sony]...die Leitung des DHL ...
QUOTE]

Da nimmt sich aber jemand ziemlich wichtig:) Sorry sony, aber langsam wirds a bissel albern.
Andererseits macht halt weiter, is besser als so manche sit com:)

sag mal was gewinnst du indem du den shop verteidigst?!

Marc-
2005-11-18, 22:12:37
[QUOTE=Marc-]

sag mal was gewinnst du indem du den shop verteidigst?!


sag mal was verlierst du indem du dich auslogst bzw nicht einlogst?
sag mal vielleicht seh ich ungern wenn leuts denken nur weil sie lang genug auf ihr !vermeintliches" recht pochen können sie eigene dusseligkeit und fahrlaessigkeit auf andere abwälzen?

Gast
2005-11-18, 22:14:26
Ja, der pöse pöse Shop. Da wo die Jungs mit Bergsteigerhämmern auf Kundenpaketen rumhacken. Marc verteidigt den Shop doch gar net. Er versucht die Sache nur etwas nüchterner zu sehen und die Schuldfrage etwas unparteiischer zu betrachten. Das können einige hier scheinbar net ab.

DerGastMitDerRadeon
2005-11-18, 22:14:39
@ contra-Gäste:
Ich werfe dem shop ja noch nicht einmal vor das die den schaden nicht sofort gesehen haben ! Und ich glaube wie gesagt auch nicht so richtig daran das die da den hammer reingeworfen haben.
Aber inzwischen weis ich das es eine sache namens "versteckter transportschaden" gibt (obwohl der ja offensichtlich ganz und gar nicht versteckt war!) und spätestens hier hätte der shop es melden müssen !
Auf meine mail hin schrieben sie mir ja auch das "der Transportschaden bei der Post gemeldet" wurde (DHL und DeutschePost sind ja wohl ein unternehmen jetzt).
Von dieser angeblichen meldung weis die DHL Hotline bis heute nichts, also war es offenbar gelogen. Und ich lasse mich nuneinmal nicht gerne belügen !! :mad: :mad:

Sony
2005-11-18, 22:17:50
Ja, der pöse pöse Shop. Da wo die Jungs mit Bergsteigerhämmern auf Kundenpaketen rumhacken. Marc verteidigt den Shop doch gar net. Er versucht die Sache nur etwas nüchterner zu sehen und die Schuldfrage etwas unparteiischer zu betrachten. Das können einige hier scheinbar net ab.
Nun die Meinung der Händler hätte nun die Arschkarte ist sicher auch zu simpel, aber wenn man die „Schuldfrage“ mal wirklich nüchtern und unparteiisch betrachtet, erscheint der Shop wirklich als „pöse“.

Denn erstens kann man dem Kunden am wenigsten einen Vorwurf machen, weil dieser erstens sicher kein RMA- oder Versand-Profi ist und zweitens mit der OVP eine versandsicher Verpackung gewählt hat, wie die Versandregeln des Kartenherstellers belegen.
Zweitens ist der Händler ein solcher RMA- und Versandprofi, weshalb er auch verpflichtet ist die Sache professionell zu handhaben. Auch wenn ich durchaus Verständnis für das Kontrollproblem habe, muss es dem Wareneingang schon zugemutet werden, die mit der Warenannahme zusammenhängenden Probleme zu lösen.

Der Händler hat aber nicht nur einmal nachlässig gehandelt sondern gleich in dreifacher Hinsicht:
1. Keine Kontrolle bei Annahme.
2. Keine Meldung eines Transportschadens und damit vollständiger Verzicht auf den Nachweis oder die Klärung eines solchen. Damit ist dem Kunden jede Möglichkeit genommen, hier den Transporteur in Regress zu nehmen.
3. Maßt er sich Aufgaben an, die gar nicht ihm obliegen, indem er sich zum Sprecher des Transporteurs macht. Durch die Summe seiner "Nachlässigkeiten" nimmt er auch noch in Kauf, verdächtigt zu werden, das Paket bewusst manipuliert zu haben...

Wem in diesem Fall Vorwürfe zu machen sind, ist für mich jedenfalls sonnenklar.
Der Händler hat nicht einfach nur die Arschkarte oder den schwarzen Peter. Er hat sich selbst mit seinen Handlungen auf die Seite des Unrechts gebracht...

rpm8200
2005-11-18, 22:18:18
Ja, der pöse pöse Shop. Da wo die Jungs mit Bergsteigerhämmern auf Kundenpaketen rumhacken. Marc verteidigt den Shop doch gar net. Er versucht die Sache nur etwas nüchterner zu sehen und die Schuldfrage etwas unparteiischer zu betrachten. Das können einige hier scheinbar net ab.

Hä? marc ist doch nicht weniger unparteiisch wie alle anderen hier?!

Marc-
2005-11-18, 22:19:21
@ contra-Gäste:
Ich werfe dem shop ja noch nicht einmal vor das die den schaden nicht sofort gesehen haben ! Und ich glaube wie gesagt auch nicht so richtig daran das die da den hammer reingeworfen haben.
Aber inzwischen weis ich das es eine sache namens "versteckter transportschaden" gibt (obwohl der ja offensichtlich ganz und gar nicht versteckt war!) und spätestens hier hätte der shop es melden müssen !
Auf meine mail hin schrieben sie mir ja auch das "der Transportschaden bei der Post gemeldet" wurde (DHL und DeutschePost sind ja wohl ein unternehmen jetzt).
Von dieser angeblichen meldung weis die DHL Hotline bis heute nichts, also war es offenbar gelogen. Und ich lasse mich nuneinmal nicht gerne belügen !! :mad: :mad:

sie haben ihn dir gemeldet... oder?
Und wie hätten sies auf DHL abwälzen sollen bei der verpackung die du gewählt hast? Erklaer mir doch bitte aus welchem grund du erwartest das jemand anders für deine sorglosigkeit und dusseligkeit haften soll? Vielleicht versteh ichs ja dann. Hätte man nicht gleich die holzhammer methode a la Sony ausgepackt, haette man sich vermutlich mit dem shop auf kulanzwege einigen koennen, und seis durch teilung des schadens, gewisse zuzahlung o.ä.
Aber mit deiner forderung auf vollständigen ersatz kannst einfach nicht durchkommen. Das wär auch nicht im sinne eines "verbraucherschutzes".

Gast
2005-11-18, 22:20:12
[QUOTE=Gast]


sag mal was verlierst du indem du dich auslogst bzw nicht einlogst?
sag mal vielleicht seh ich ungern wenn leuts denken nur weil sie lang genug auf ihr !vermeintliches" recht pochen können sie eigene dusseligkeit und fahrlaessigkeit auf andere abwälzen?

sag das jemand anderem! ich verfolge die sache hier schon seit ein paar tagen und mit der leidenschaft die du hier an den tag lägst machst du das ganz sicher nicht weil du ein fan des "rechtes" bist! ich glaube du findest eher gefallen daran! wahrscheinlich bist du schadensfroh oder etwas in der art!

Sony
2005-11-18, 22:20:49
@DerGastMitDerRadeon
Liest Du keine PNs mehr?

DerGastMitDerRadeon
2005-11-18, 22:22:06
Da kommt auch keine mehr! Fordere die Paketübergabe (also die Quittung die der DHL Mann unterschrieben vom Shop-Mitarbeiter bekommen hat -> das muss gespeichert sein und sicher in 3 Sekunden ausgedruckt und soweit ich weiss, haben die nicht weit zur "Post" :biggrin: ) in schriftlicher Form an, damit Du was in der Hand hast -> das kann man Dir vorwerfen, dass Du das noch nicht gemacht hast. Ohne diese Quittung kannst Du nix machen.

<edit>Holla, war wieder einer schneller </edit>Aber den Auslieferungsbeleg habe ich doch schon seit tagen hier bei mir !

Marc-
2005-11-18, 22:22:42
Der Händler hat nicht einfach nur die Arschkarte oder den schwarzen Peter. Er hat sich selbst mit seinen Handlungen auf die Seite des Unrechts gebracht...

Dann versuch das bitte durchzusetzen und trete im falle des falles für den gasts bzgl. der rechtsfolgen in vorkasse bevor er noch mehr geld verliert. Wenn man sich der sache so sicher ist wie du sollte man auch den arsch in der hose haben. Nenn aber bitte das aktenzeichen wenn es soweit ist, das moechte ich gerne weiterverfolgen. Wo waere denn der gerichtsstand? das wuerd ich gerne live sehen wenns net gar soweit weg ist:)

Sony
2005-11-18, 22:25:07
Vielleicht kannst Du es bald an geeigneter Stelle in der Fachliteratur nachlesen...

Marc-
2005-11-18, 22:25:21
Hä? marc ist doch nicht weniger unparteiisch wie alle anderen hier?!

Ich weiss nicht. Ich habe zumindest einige male auch konstruktive tipps gegeben wie man das ohne totale konfrontation haette loesen koennen, anstatt den gast in einen sehr fragwürdigen, wenn nicht aussichtslosen rechtsstreit zu führen.

Marc-
2005-11-18, 22:26:28
Vielleicht kannst Du es bald an geeigneter Stelle in der Fachliteratur nachlesen...

ROFL... ich denk ich lag mit dem "wichtig nehmen" doch nicht so falsch. Ich hoffe nur du glaubst nicht wirklich an das was du hier vorzugeben scheinst:)

Gast
2005-11-18, 22:27:33
Aber den Auslieferungsbeleg habe ich doch schon seit tagen hier bei mir !

eben und mit dem geh zu einem anwalt! das recht ist auf deiner seite!

rpm8200
2005-11-18, 22:28:05
sie haben ihn dir gemeldet... oder?
Hat das irgendeine berfreiende Wirkung? "Wir haben zwar den einwandfreien Zustand der Ware bei Empfang bestätigt, jetzt ist die Karte leider doch kaputt gegangen, haben aber keinen Bock auf Stress mit der DHL, sehen Sie doch bitte selber zu wie Sie damit klar kommen..." <- Jawoll, bloss nicht gegen so was wehren, solche Methoden müssen weiter durch Passivität gefördert werden...

Das wär auch nicht im sinne eines "verbraucherschutzes".
Wieso nicht?

rpm8200
2005-11-18, 22:32:25
ROFL... ich denk ich lag mit dem "wichtig nehmen" doch nicht so falsch. Ich hoffe nur du glaubst nicht wirklich an das was du hier vorzugeben scheinst:)

Mensch marc -> das war genauso ironisch gemeint wie Dein Kommentar wegen ner Gerichtsverhandlung. Sowas kann man doch raus lesen... :rolleyes:

Gast
2005-11-18, 22:34:47
HeHeHe, das wär überhaupt die Idee, wir könnten dort ja nen Forentreffen abhalten. Ich bringe Bier mit, jemand Popcorn? ;D ;D ;DIch wär bei der Verhandlung auf jeden Fall dabei. Bestimmt besser als Barbara Salesch.;D

Sony
2005-11-18, 22:37:03
Mensch marc -> das war genauso ironisch gemeint wie Dein Kommentar wegen ner Gerichtsverhandlung. Sowas kann man doch raus lesen... :rolleyes:
Ironisch? Eigentlich nicht...

rpm8200
2005-11-18, 22:45:27
Ääääääähhhh... dann muss ich marc zustimmen oder wie meinst das mit der Fachpresse?

Oder meinst Fachpresse nicht im juristischen Sinne sondern im IT-Sinne? Also c't oder son Kram? Also ich glaub nich, dass die sich dafür sonderlich interessieren.

Gast
2005-11-18, 22:47:34
jep es wäre sicher lustig anzuschauen wie sich der händler vor gericht blamieren würde:

richter:"haben sie den schaden dem dhl-mann gezeigt und eine schadensaufnahme gefordert"?
händler:"ähh nein herr richter aber da war ganz sicher ein loch! haben sie die fotos gesehen..." !!!

also wenn hier nicht der hase in die falsche richtung läuft....

Gast
2005-11-18, 22:48:08
Ich sehs schon auf der Titelseite der Bildzeitung: SKANDAL! Dubioser Internetshop betrügt armen,_unschuldigen_ User um sein Geld. ;D ;D ;D

Gast
2005-11-18, 22:53:21
Ich sehs schon auf der Titelseite der Bildzeitung: SKANDAL! Dubioser Internetshop betrügt armen,_unschuldigen_ User um sein Geld. ;D ;D ;D

sowas ist nicht unüblich damit es in der blöd kommt! ;)

Sony
2005-11-18, 23:34:25
Ich krieg hier echt Gastritis!
Gäste aller Foren vereinigt euch!
Aber warum denn ausgerechnet hier?

Scoff
2005-11-19, 00:41:27
Ääääääähhhh... dann muss ich marc zustimmen oder wie meinst das mit der Fachpresse?

Oder meinst Fachpresse nicht im juristischen Sinne sondern im IT-Sinne? Also c't oder son Kram? Also ich glaub nich, dass die sich dafür sonderlich interessieren.

Ich denke wenn er mit der C't in Kontakt tritt dann wird er ihnen sicherlich den Namen des Shops nennen und je nach dem wie oft sie darüber Beschwerden erhalten haben werden sie sich schon dafür interessieren.
Also DerGastMitDerRadeon schreib da eine E-Mail hin, in welcher du den Fall ordentlich schilderst. Kann nicht schaden.

Scoff
2005-11-19, 00:47:10
Sorry das wird jetzt Offtopic, aber muss sein. ^^
Wenn die C't genug Beschwerden über einen miserablen Online Shop hat oder dessen Verhalten bei Garantiefällen so wird es auch dich als Konsument interessieren wo du lieber nicht deine Hardware kaufen solltest. So zuviel dazu, mehr gibts nicht zu sagen - back to topic.

Gast
2005-11-19, 07:44:34
Was sollen eigentlich dieses ständige Sony-gebashe? Ich möchte mal anmerken das der User Sony (mein ehemaliger Chef, nebenbei sei dies erwähnt...) beruflich genau mit solchen Problemen zu tun hat und sich auf dem Sektor garantiert besser auskennt als jeder von Euch. Keine Ahnung was Ihr für Vorstellungen von Sony habt, aber er ist kein Knilch ohne Erfahrung, sondern ein vertrauenswürdiger Fachmann: das kann ich als ehemaliger Mitarbeiter unter Sony sagen, aber auch als bester Freund. Also macht Euch doch nicht lächerlich mit Euren bekloppten Rumpöbeln.

tombman
2005-11-19, 18:18:14
Ist doch alles völlig falsche Heransgehensweise hier

1.) der Gast hat zuwenig "Mut" mit wichtigen Leuten am Telefon zu reden
2.) Email = scheiße = 0 Reaktion = viel zu leicht abzuwimmlen
3.) Gast muß den HÄNDLER ANRUFEN und FRAGEN ob der Transportschaden der DHL gemeldet wurde. WER hat das Paket entgegengenommen. NAME HERGEBEN. Mit dem Menschen SPRECHEN-> Warum keine Meldung an die DHL? Geht der Händler davon aus, daß das Paket bereits beschädigt vom Gast in das Paket gelegt wurde? Will der Händler DHL schützen (davon gehe ich mal schwer aus-> Ärger mit einem unwichtigen Kunden oder Ärger mit DHL? --> eindeutig, oder? :D)
4.) mit DHL AM TELEFON reden! WER HAT MELDUNG gemacht? NAME? WANN kam MELDUNG? WANN PAKET entgegengenommen, von wem? DHL Mitarbeiter NAME notieren.

Fazit: des wird nix, da Gast zu schwach.

p.s: ich hatte auch mal so einen Fall. Hab das aber anders gelöst, indem ich gleich den Händler anrief und fragte "Muß ich mich jetzt mit TRansportunternehmen herumschlagen oder machen sie das?" worauf er dann sage "Ich mach das" --> tjo, Pech, danach erkannte er erst was er für einen Fehler machte, aber dann wars zu spät :D

Marc-
2005-11-19, 18:52:12
Will der Händler DHL schützen (davon gehe ich mal schwer aus-> Ärger mit einem unwichtigen Kunden oder Ärger mit DHL? --> eindeutig, oder? )



In vielem zustimmung, vor allem aber zu o.g.
Letztendlich muesste der Gast mit der DHL ausfechten warum sie denn das päckchen angenommen haben...:)

Slipknot79
2005-11-19, 22:27:00
Ist doch alles völlig falsche Heransgehensweise hier

1.) der Gast hat zuwenig "Mut" mit wichtigen Leuten am Telefon zu reden
2.) Email = scheiße = 0 Reaktion = viel zu leicht abzuwimmlen
3.) Gast muß den HÄNDLER ANRUFEN und FRAGEN ob der Transportschaden der DHL gemeldet wurde. WER hat das Paket entgegengenommen. NAME HERGEBEN. Mit dem Menschen SPRECHEN-> Warum keine Meldung an die DHL? Geht der Händler davon aus, daß das Paket bereits beschädigt vom Gast in das Paket gelegt wurde? Will der Händler DHL schützen (davon gehe ich mal schwer aus-> Ärger mit einem unwichtigen Kunden oder Ärger mit DHL? --> eindeutig, oder? :D)
4.) mit DHL AM TELEFON reden! WER HAT MELDUNG gemacht? NAME? WANN kam MELDUNG? WANN PAKET entgegengenommen, von wem? DHL Mitarbeiter NAME notieren.

Fazit: des wird nix, da Gast zu schwach.

p.s: ich hatte auch mal so einen Fall. Hab das aber anders gelöst, indem ich gleich den Händler anrief und fragte "Muß ich mich jetzt mit TRansportunternehmen herumschlagen oder machen sie das?" worauf er dann sage "Ich mach das" --> tjo, Pech, danach erkannte er erst was er für einen Fehler machte, aber dann wars zu spät :D


Sei froh dass dein Händler nicht fragte: Hast dus schriftlich? oder er legt einfach den Hörer auf...

So beobachtet bei einem Streit zwischen meinem Vater und einem Herren von der Versicherung. Nach einem weiteren Anruf und der Drohung mit einem Rechtsanwalt zeigte sich der Versicherungstyp plötzlich gesprächig...

Gast
2005-11-19, 22:27:21
Ist doch alles völlig falsche Heransgehensweise hier

1.) der Gast hat zuwenig "Mut" mit wichtigen Leuten am Telefon zu reden
2.) Email = scheiße = 0 Reaktion = viel zu leicht abzuwimmlen
3.) Gast muß den HÄNDLER ANRUFEN und FRAGEN ob der Transportschaden der DHL gemeldet wurde. WER hat das Paket entgegengenommen. NAME HERGEBEN. Mit dem Menschen SPRECHEN-> Warum keine Meldung an die DHL? Geht der Händler davon aus, daß das Paket bereits beschädigt vom Gast in das Paket gelegt wurde? Will der Händler DHL schützen (davon gehe ich mal schwer aus-> Ärger mit einem unwichtigen Kunden oder Ärger mit DHL? --> eindeutig, oder? :D)
4.) mit DHL AM TELEFON reden! WER HAT MELDUNG gemacht? NAME? WANN kam MELDUNG? WANN PAKET entgegengenommen, von wem? DHL Mitarbeiter NAME notieren.

Fazit: des wird nix, da Gast zu schwach.

p.s: ich hatte auch mal so einen Fall. Hab das aber anders gelöst, indem ich gleich den Händler anrief und fragte "Muß ich mich jetzt mit TRansportunternehmen herumschlagen oder machen sie das?" worauf er dann sage "Ich mach das" --> tjo, Pech, danach erkannte er erst was er für einen Fehler machte, aber dann wars zu spät :D

stimmt der gast hätte als erstes dort anrufen müssen.persönliches gespräch ist etwas ganz anderes als "kalte" emails.aber dafür ist es ja jetzt zu spät! jetzt muss es auf die harte tour oder die sache ganz knicken! ich hoffe er macht das erste! dieses benehmen von shops und händlern darf nicht toleriert werden! die spekulieren ja förmlich das der "kleine", "arme" kunde aufgibt!

DerGastMitDerRadeon
2005-11-20, 01:59:33
2.) Email = scheiße = 0 Reaktion = viel zu leicht abzuwimmlen
3.) Gast muß den HÄNDLER ANRUFEN und FRAGEN ob der Transportschaden der DHL gemeldet wurde. WER hat das Paket entgegengenommen. NAME HERGEBEN.Du hast völlig recht, ich muss da anrufen ! Allerdings wollte ich damit noch warten bis ich es von DHL schriftlich habe das keine schadensmeldung existiert, deshalb läuft da ja ein nachforschungsantrag. Zu meiner schande muss ich zugeben das ich es bei meinem letzten anruf bei der hotline verpasst habe mich auch nach diesem zu erkundigen. Aber das kann man ja nachholen.

Sollte es sich heraus stellen das es nie eine schadensmeldung gab (wovon man ausgehen kann) werde ich mal ein sicher nicht sehr nettes gepräch mit dem herrn vertriebsleiter führen. :mad:

Gast
2005-11-20, 02:11:40
"Ein nicht sehr nettes Gespräch" und du meinst das führt dich weiter? Das sorgt nur für eine weitere Verhärtung der Fronten und weitere Eskalation. Aber viel Spass dabei.

rpm8200
2005-11-20, 03:17:30
Hm. Ja. Ich kann da ja Deinen Ärger verstehen, aber ich würde mir da vorher auch überlegen was Du sagen kannst und was nicht. Die Wörter "Betrug" oder "unsaubere Methoden" oder was in der Art (nur als Beispiel) würde ich mir da verkneifen.

Versuche das nochmals im Guten, erkläre ihm Deine Situation, dass Du aus finanziellen Gründen die Karte nicht einfach abschreiben kannst (Schüler/ Student/ Azubi -> such Dir was aus). Erklär ihm, dass Du gerne auf diesen Stress verzichten würdest, wenn Du es Dir leisten könntest. Zeig ihm auch auf, dass Du aus Deiner Sicht (und der des Kartenherstellers) eine geeignete Verpackung gewählt hast (selbst der Hersteller schlägt den Versand in Retailverpackung vor, verweise auf die Site). Das wird vermutlich auf taube/ pelzige Ohren stossen, dann ist es Zeit auch Deine Beweise in Erinnerung zu rufen -> der Bescheid dass keine Transportschadenmeldung vorliegt und dass die Übergabe und Annahme durch einen Mitarbeiter im Shop ohne Mängel verzeichnet wurde -> diesen Beleg hast Du schon lange, wenn ich recht verstanden habe. Vielleicht scannst Du den noch ein und schickst beide Belege (Übergabe und Fehlanzeige der Transportschadenmeldung) an den Shop per eMail oder Fax, damit die auch wirklich sehen, dass Dir die Belege vorliegen.

Wenn das alles nichts nutzt muss man weiter sehen. Marc meint zwar, dass der Verbraucherschutz sich dafür nicht interessieren wird, ich denke aber, dass das schon vorab noch nen Versuch Wert ist um die Chancen das durchgesetzt zu bekommen nochmals von einer neutraleren Stelle beurteilt zu bekommen. Wenn die auch der Meinung sind, dass man trotz der vorhandenen Belege in diesem Fall nichts machen kann wird die Luft wirklich dünn.

Jedenfalls solltest Du weder unfreundlich oder ärgerlich noch vorwurfsvoll an die Sache ran gehen und vor allem, erzähl das nicht irgend nem Fuzzi von der Hotline, versuche jemanden an den Apparat zu bekommen, der auch etwas zu sagen hat (weiss ja nich, wie gross der Shop ist). Vielleicht macht es sogar Sinn, noch vor dem Gespräch die Rückfrage bei der Verbraucherzentrale zu machen oder das AMtsgericht/ entsprechende Behörde um kostenlosen Rat zu fragen, denn wenn die grünes Licht geben kannst das in nem Gespräch auch noch mit einfliessen lassen (ruhig und sachlich, wenn Du das vorher noch erledigst -was ich an Deiner Stelle tun würde- dann benenne die Person in Deinem Telefonat mit dem Shop auch namentlich, die Dir diese Auskunft erteilt hat).


PS: Auf habe dieser Site vom BMVL (http://www.verbraucherministerium.de/index-C518BE56824F4E2695F6C32E71C3F6F8.html) ich folgenden Hinweis gefunden:

Rechtsberatung in Verbraucherfragen erteilen gegen geringes Entgelt u.a. die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen der Länder. Unentgeltliche Rechtsberatung wird bei Amtsgerichten oder kommunalen Verwaltungen angeboten. Bitte informieren Sie sich dort über Einzelheiten.


Wenn Du also einen Ansprechpartner gefunden hast solltest Du auch dem alle Deine Unterlagen zugänglich machen können, damit der auch Einblick hat.

Hier noch ein Link: Verbraucherzentralen der Länder (http://www.vzbv.de/start/index.php?page=linksorga&pagelink=verbraucherzentralen) dort kannst Du die für Dich zuständige Zentrale finden.

Marc-
2005-11-20, 07:35:41
"Ein nicht sehr nettes Gespräch" und du meinst das führt dich weiter? Das sorgt nur für eine weitere Verhärtung der Fronten und weitere Eskalation. Aber viel Spass dabei.
Ich glaube das wird er nicht begreifen, solange er von dem guten sony "beraten" wird, da kannste sagen was du willst. Nur schade das er selbst das risiko und den etwaigen schaden traegt.

Marc-
2005-11-20, 07:40:50
Hm. Ja. Ich kann da ja Deinen Ärger verstehen, aber ich würde mir da vorher auch überlegen was Du sagen kannst und was nicht. Die Wörter "Betrug" oder "unsaubere Methoden" oder was in der Art (nur als Beispiel) würde ich mir da verkneifen.

Versuche das nochmals im Guten, erkläre ihm Deine Situation, dass Du aus finanziellen Gründen die Karte nicht einfach abschreiben kannst (Schüler/ Student/ Azubi -> such Dir was aus). Erklär ihm, dass Du gerne auf diesen Stress verzichten würdest, wenn Du es Dir leisten könntest. Zeig ihm auch auf, dass Du aus Deiner Sicht (und der des Kartenherstellers) eine geeignete Verpackung gewählt hast (selbst der Hersteller schlägt den Versand in Retailverpackung vor, verweise auf die Site). Das wird vermutlich auf taube/ pelzige Ohren stossen, dann ist es Zeit auch Deine Beweise in Erinnerung zu rufen -> der Bescheid dass keine Transportschadenmeldung vorliegt und dass die Übergabe und Annahme durch einen Mitarbeiter im Shop ohne Mängel verzeichnet wurde -> diesen Beleg hast Du schon lange, wenn ich recht verstanden habe. Vielleicht scannst Du den noch ein und schickst beide Belege (Übergabe und Fehlanzeige der Transportschadenmeldung) an den Shop per eMail oder Fax, damit die auch wirklich sehen, dass Dir die Belege vorliegen.

Wenn das alles nichts nutzt muss man weiter sehen. Marc meint zwar, dass der Verbraucherschutz sich dafür nicht interessieren wird, ich denke aber, dass das schon vorab noch nen Versuch Wert ist um die Chancen das durchgesetzt zu bekommen nochmals von einer neutraleren Stelle beurteilt zu bekommen. Wenn die auch der Meinung sind, dass man trotz der vorhandenen Belege in diesem Fall nichts machen kann wird die Luft wirklich dünn.

Jedenfalls solltest Du weder unfreundlich oder ärgerlich noch vorwurfsvoll an die Sache ran gehen und vor allem, erzähl das nicht irgend nem Fuzzi von der Hotline, versuche jemanden an den Apparat zu bekommen, der auch etwas zu sagen hat (weiss ja nich, wie gross der Shop ist). Vielleicht macht es sogar Sinn, noch vor dem Gespräch die Rückfrage bei der Verbraucherzentrale zu machen oder das AMtsgericht/ entsprechende Behörde um kostenlosen Rat zu fragen, denn wenn die grünes Licht geben kannst das in nem Gespräch auch noch mit einfliessen lassen (ruhig und sachlich, wenn Du das vorher noch erledigst -was ich an Deiner Stelle tun würde- dann benenne die Person in Deinem Telefonat mit dem Shop auch namentlich, die Dir diese Auskunft erteilt hat).


PS: Auf habe dieser Site vom BMVL (http://www.verbraucherministerium.de/index-C518BE56824F4E2695F6C32E71C3F6F8.html) ich folgenden Hinweis gefunden:



Wenn Du also einen Ansprechpartner gefunden hast solltest Du auch dem alle Deine Unterlagen zugänglich machen können, damit der auch Einblick hat.

Hier noch ein Link: Verbraucherzentralen der Länder (http://www.vzbv.de/start/index.php?page=linksorga&pagelink=verbraucherzentralen) dort kannst Du die für Dich zuständige Zentrale finden.

Ich stimme dir in allem zu. das ist auch das was ich bereits einige male sagte. Ich sagte lediglich, dass die verbraucherzentralen der bisher gezeigten argumentation, und auch der art des schriftverkehrs nicht folgen wuerden. Ich schlug weiterhin schon einige seiten zurück vor, sich falls vorhanden an die rechtsschutzversicherung zu wenden, wenn die ablehnen, ist das ein ziemlich eindeutiges indiz für eine schwache rechtsposition.
Ansonsten aber alles so richtig rpm, wuerd ich so unterschreiben. Vor allem kostenneutral.

tombman
2005-11-20, 12:29:26
Verbraucherschutz kann doch auch nix machen, außer Werbung für sich selbst. Die kontaktieren maximal den Händler um dir dann zu sagen "der Händler will nicht" und dann "tut uns leid, aber wir lösen 99.99999% der Fälle gütlich, sie gehören leider zum Rest (:ugly: )- konsultieren sie einen Anwalt" :rolleyes:

Gast
2005-11-20, 14:53:31
Verbraucherschutz kann doch auch nix machen, außer Werbung für sich selbst. Die kontaktieren maximal den Händler um dir dann zu sagen "der Händler will nicht" und dann "tut uns leid, aber wir lösen 99.99999% der Fälle gütlich, sie gehören leider zum Rest (:ugly: )- konsultieren sie einen Anwalt" :rolleyes:

falsch! da ich aus eigener erfahrung sprechen kann können sie sehr wohl weiterhelfen! am anfang gibt es natürlich eine beratung.die kostet so um die 10-12 euro (das geld wird später, falls es zum einschalten des anwalts kommt abgerechnet) und es wird geraten dem händler eine schriftliche frist zu setzten.wenn der gast schon vorher macht und alle "nötige" schon in den händen hält entfällt wahrscheinlich das beratungsgespräch und man bekommt ein termin bei dort ansässigem bzw. kooperierenden anwalt.der übernimmt dann die sache, ob und wieviel es weiter dann kostet weiss ich nicht das es bei meinen fällen nicht so weit gekommen ist! ich war übrigens einer der "opfer" von prothmann von connecting electronics , da hatte ich mir eine 400 euro teure digitalkamera bestellt und sie nie bekommen.nach der schriftlicher fristsetzung (hatte im 14 tage gegeben) habe ich kurz bevor ich zum anwalt wollte einen scheck gekriegt ;) das ganze hat mich 2 monate gekostet (vom bestellen bei prothmann bis ich den scheck gekriegt habe) aber zumindest ist es gut gegangen und ich hatte mein geld zurück.andere hatte da weniger glück soweit ich weiss ;)
also mein advice: telefongespräch wird meiner meinung nach jetzt nichts mehr nützen , ich würde empfehlen dem händler ein einschreiben zu schicken wo du ihm eine frist setzt ,14 tage oder so, um die sache "friedlich" zu klären.falls er die frist verstreichen lässt geh zur vsz mit allen nötigen papieren und die werden dir bestimmt weiterhelfen!

Gast
2005-11-20, 15:46:58
Genau da waren wir vor über 4 Wochen und über 300 Posts auch schon http://www.forum.cycling4fans.de/imagesdez03/smilies/neue/llooll.gif http://www.forum.cycling4fans.de/imagesdez03/smilies/neue/llooll.gif http://www.forum.cycling4fans.de/imagesdez03/smilies/neue/llooll.gif

Gast
2005-11-20, 15:49:26
da hatte ich mir eine 400 euro teure digitalkamera bestellt und sie nie bekommenDas ist nur leider was völlig anderes, als wenn eine 50€ Graka durch Eigenverschulden kaputt geht.

Gast
2005-11-20, 17:18:32
Das ist nur leider was völlig anderes, als wenn eine 50€ Graka durch Eigenverschulden kaputt geht.

das war kein eigenverschulden basta!

Gast
2005-11-20, 17:26:07
Doch, war es.

Gast
2005-11-20, 17:43:34
das war kein eigenverschulden basta!Aber klar ist die Grafikkarte durch Eigenverschulden kaputt gegangen. Und diese Schuld wollt ihr jetzt dem Shop aufdrücken, weil er es versäumt hat, das Paket beim Wareneingang zu kontrollieren.

rpm8200
2005-11-20, 17:54:09
@tombman: Also was die im Endeffekt noch weiter tun können steht ja auf nem anderen Blatt. Ich dachte nur daran, dass DGMDR dort von neutraler Stelle für wenig oder gar kein Geld eine Idee bekommt, wie seine Chancen rechtlich stehen (ich bin ja nach wie vor der Meinung dass die sehr gut stehen, aber wenn man das auch noch von nem Repräsentanten des Verbraucherschutzes gesagt bekommt geht man an so ein Telefonat wohl auch leichter und mit "Heimvorteil" ran). Also ich sehe die Hilfe des Verbraucherschutezs zunächst einfach in der neutralen Bewertung der Sachlage.

@ alle "lachenden" Gäste: Es ist wirklich erschreckend wieviel Häme und Schadenfreude bei sowas aufkommt. Ich würde es wirklich sehr gut finden, wenn Ihr (falls es nicht immer der selbe ist :rolleyes: ) Euch etwas zurück nehmt, denn Ihr habt die Diskussion auch keinen Millimeter nach vorne gebracht.

Eigenverschulden wäre es IMO auch nicht unbedingt, wenn eine Transportschadensmeldung da wäre und die Annahme verweigert (in diesem Falle wäre dem Shop KEINERLEI Vorwurf zu machen). Das nächste Glied in der Kette wäre dann DHL, die das Paket dann (nachweislich) beschädigt hätten. Erst an dieser Stelle würde die Art der Verpackung von Interesse sein. Und ob die Verpackung dann ungeeignet ist, wenn man die Art des Schadens betrachtet steht für mich nochmal auf nem anderen Blatt (der Hersteller der GraKa und der Verpackung hält die OVP für versandgeeignet). Aber darum geht es überhaupt nicht, da der Shop überhaupt nicht nachweisen kann, dass die Karte tatsächlich schon beschädigt war, als sie angenommen wurde.

Piffan
2005-11-20, 17:57:57
Aber klar ist die Grafikkarte durch Eigenverschulden kaputt gegangen. Und diese Schuld wollt ihr jetzt dem Shop aufdrücken, weil er es versäumt hat, das Paket beim Wareneingang zu kontrollieren.

Wenn der Hersteller selbst sagt, dass man sie im Originalkarton zurückschicken soll? Der hat wohl auch keine Ahnung........

Eine Gewalteinwirkung, die einen Kühler runterfetzt und Kondensatoren kerbt, läßt sich durch einen üblichen Karton nicht verhindern. Da bräuchte man eher ne Stahlkiste.....

Nachtrag: Ich hatte einen defekten Router beim T- Punkt der Telekomiker erworben. Leider ging das Modem nicht, also beim Kundendienst angerufen. Zwei Tage später kam ein neues Modem. Nun ratet mal, in welcher Verpackung.....

Im Begleitschreiben hieß es: Defektes Modem in den Karton stecken und beiliegenden Aufkleber draufpappen. So getan und im Original- Karton bei der Post abgegeben.....

Es mag Kartons geben, die nichts taugen, aber wenn der Hersteller selbst auf seine Verpackung als Transportmedium verweist, dann wird sie wohl ausreichen (müssen).

Also nix unsachgemäß verpackt. Wenn der Radeon- Gast die Angabe des Herstellers mal ausdrucken täte, wäre auch dieses ein wichtiges Dokument.

Gast
2005-11-20, 17:58:46
Ne, das ist keine Häme. Aber ich finds einfach nur Kacke dass aus einem Versehen des Shops (Wareneingang net aufgepasst) Geld gemacht werden soll. Denn die wesentlich grössere Schuld liegt hier m.E. beim Versender, der eine absolut ungenügende Verpackung gewählt hat und so den Schaden billigend in Kauf nahm, um nicht zu sagen regelrecht provozierte. Man weiss schliesslich wie bei der Post mit Paketen umgegangen wird, das ist kein Geheimnis.

Aber das ist ja wieder typisch, Schuld sind immer nur die anderen, und zu eigenen Fehlern steht man nicht.

Piffan
2005-11-20, 18:04:00
Ne, das ist keine Häme. Aber ich finds einfach nur Kacke dass aus einem Versehen des Shops (Wareneingang net aufgepasst) Geld gemacht werden soll. Denn die wesentlich grössere Schuld liegt hier m.E. beim Versender, der eine absolut ungenügende Verpackung gewählt hat und so den Schaden billigend in Kauf nahm, um nicht zu sagen regelrecht provozierte. Man weiss schliesslich wie bei der Post mit Paketen umgegangen wird, das ist kein Geheimnis.

Aber das ist ja wieder typisch, Schuld sind immer nur die anderen, und zu eigenen Fehlern steht man nicht.

Nun mal Butter bei die Fische: Nimm endlich mal Stellung zur Angabe des Herstellers, warum soll der Orig.- Karton nicht reichen? Bitte jetzt mal genau, was besser gewesen wäre. Aber bitte nicht mit Stahlkiste kommen. :rolleyes:

Gast
2005-11-20, 18:05:36
Wen interessiert denn der Hersteller? Das Paket ging an den Händler (!) um die Händlergewährleistung (!) in Anspruch zu nehmen.

Wenn er das Paket an den Hersteller geschickt hätte könnte er sich darauf berufen aber so nicht. Sollte man schon auseinanderhalten können.

rpm8200
2005-11-20, 18:07:57
Aber klar ist die Grafikkarte durch Eigenverschulden kaputt gegangen. Und diese Schuld wollt ihr jetzt dem Shop aufdrücken, weil er es versäumt hat, das Paket beim Wareneingang zu kontrollieren.

Wie kannst Du sowas nur sagen? Bist Du Hellseher oder was? Kannst Du aus irgend einem Grund (der uns normalsterblichen nicht offensichtlich ist) sagen, wo und zu welcher Zeit das Paket kaputt ging und warum? Also solche Aussagen wie Deine sind wirklich für die Tonne. Und natürlich verliert der Händler das Recht einen Transportschaden geltend zu machen wenn er das Paket ungeprüft annimmt. Eine nachträgliche Meldung hat er wohl auch nicht gemacht. Wie bitte soll man das noch irgendwie anders als die Schuld des Händlers interpretieren? Die Karte gehört ihm doch nicht, da müsste er doch doppelt vorsichtig sein. Wenn es ein Transportschaden war, macht es der Händler mit seinem Verhalten für einen geschädigten Kunden praktisch unmöglich gegen die DHL als Transporteur vorzugehen. Das ist doch nicht okay so! Wenn er so handelt muss er dafür haften (das ist zumindest mein Rechtsempfinden -> ob das so ist soll der Verbraucherschutz oder der Anwalt klären). Das passiert vielleicht einmal in zwei Jahren, aber wenn er sich dadurch die Kontrollarbeit sparen will muss er eben alle zwei Jahre auch mal zahlen. Es darf nicht sorge des Versenders sein, ob der Empfänger das Paket auch richtig auf Transportschäden kontrolliert (das ist wieder mein Rechtsempfinden -> kann man das auch anders sehen?!).

Gast
2005-11-20, 18:08:44
Bin zwar nicht der Gast den du zitiert hast, allerdings antworte ich dir einfach mal. Die Herstelleraussage ist nicht eindeutig "Karte NUR in Originalverpackung schicken", sondern viel eher "zusammen mit der Originalverpackung in einer geeigneten Versandverpackung schicken". Und selbst wenn, was hat der Hersteller mit dem Shop zu tun? Richtig, gar nichts.

Bei einer Grafikkarte reicht die Originalverpackung imho nicht zum Versenden aus. Die OVP sollte, mit Polstermaterial fixiert, in einem größeren Karton versandt werden. So wäre der Schaden evtl. erst gar nicht aufgetreten.

Gast
2005-11-20, 18:09:31
Mit meinem Posting eben meinte ich Piffan.

Gast
2005-11-20, 18:12:00
Es darf nicht sorge des Versenders sein, ob der Empfänger das Paket auch richtig auf Transportschäden kontrolliertEs ist aber wohl Sorge des Versenders die Graka richtig zu verpacken. Macht er das nicht, ist es völlig egal ob der Shop das Paket jetzt genau kontrolliert oder nicht. Der Versender hat die Zerstörung der Grafikkarte in Kauf genommen, indem er sie so verschickt hat.

Gast
2005-11-20, 18:16:16
Richtig. Ich denke wir wären hier einen grossen Schritt weiter wenn endlich alle akzeptieren würden dass der Retailkarton keine geeignete Versandverpackung ist. Egal wie der Rest auch gesehen wird, ich denke darüber sollte zumindest Konsens bestehen. Wenn ich mir so ansehen wie die Retailverpackungen teilweise aussehen, hauchdünner Karton den man schon mit dem kleinen Finger ohne Mühe penetrieren kann, teilweise Sichtfenster aus dünner Kunststoffolie, DAS soll eine geeingete Versandverpackung sein? Sorry Leute, denkt man in einer ruhigen Stunde darüber nach ob ihr eurer teure Hardware wirklich in so einer "Verpackung" per Post bekommen wolltet...

rpm8200
2005-11-20, 18:26:45
Es ist aber wohl Sorge des Versenders die Graka richtig zu verpacken. Macht er das nicht, ist es völlig egal ob der Shop das Paket jetzt genau kontrolliert oder nicht. Der Versender hat die Zerstörung der Grafikkarte in Kauf genommen, indem er sie so verschickt hat.
Ja also das sehe ich eben anders. Zum einen sehe ich die Verpackung gerade noch als geeignet an und zum anderen verstehe ich die Logik nicht, wonach der Empfänger eines Pakets durch unsachgemäße Verpackung (die in diesem Fall IMO nicht vorliegt) von seiner Kontrollpflicht befreit sein sollte. Ich finde diese Argumentation nicht schlüssig.


Und selbst wenn, was hat der Hersteller mit dem Shop zu tun? Richtig, gar nichts.
Auch das sehe ich anders. Was hat ein BMW-Autohaus mit BMW zu tun... gar nichts? Was hat ein Reisebüro mit dem Reiseveranstalter zu tun... gar nichts? Also ich würde schon sagen, dass ein Händler schon was mit dem Hersteller zu tun hat. Erachtet der Hersteller einer Ware seine Verpackung als versandgeeignet, warum sollte es ein Händler (der die Ware lediglich weiter gibt) nicht tun? DGMDR hat die Karte ja nicht im Luftpolsterumschlag geschickt sondern in einem Karton, der eigens für diese Karte entworfen wurde und er hat die Karte durch die Kartoneinlagen fixiert, wie es Original der Fall war. Ich spreche nicht ab, dass ich auch einen zusätzlichen Umkarton verwendet hätte, aber ich mache es DGMDR nicht zum Vorwurf, dass er es nicht tat und schon gar nicht spreche ich dem Händler (=Empfänger des Pakets) frei von allen Pflichten. Würde gern wissen, wo das geschrieben steht, dass das so sein sollte.

Gast
2005-11-20, 18:30:24
Wir werden ja sehen wie es kommt.;D

Cyberboy
2005-11-20, 19:47:36
Ich finde es erstaundlich, wieviele Gäste hier den Shop in Schutz nehmen - mir kommt da so ein Verdacht auf...

Auch wenn durch die Verpackung ein Schaden provoziert wurde - Absicht unterstellen ist wohl sehr dreist - ist es doch mehr als normal, dass man versucht das beste herauszuholen... Macht doch jeder, auch ihr ominösen Gäste...

Wer einen verschuldeten Autounfall verursacht, versucht doch auch mit allen Mitteln ein Optimum für sich selber herauszuholen... Oder würdet Ihr Gäste, wenn Ihr noch Sommerreifen drauf habt und vom Wintereinbruch überrascht werdet und einen Unfall baut, einfach hingehen und sagen, jawohl, ich bin ein Arschloch, bezahle alles und bitte gleich noch den Check weg bla bla... Sicher nicht...

Aber jetzt wird ja gleich kommen: a) Wer jetzt mit Winterreifen fährt ist ein Idiot b) Der Verleich hinkt und c) wir sind unltrakorrekt, uns passiert sowas nie...

Gast
2005-11-20, 19:51:46
Ja, die Versicherungsbetrugmentalität ist weit verbreitet. Ich finde man sollte zu seinen Fehlern stehen.

Kurgan
2005-11-20, 20:05:27
Ja, die Versicherungsbetrugmentalität ist weit verbreitet. Ich finde man sollte zu seinen Fehlern stehen.
der shop tuts nicht ;)

Gast
2005-11-20, 20:12:57
Selbst wenn es so wäre, inwiefern wäre das eine Entschuldigung für eigenes Fehlverhalten?

Kurgan
2005-11-20, 20:16:33
Selbst wenn es so wäre, inwiefern wäre das eine Entschuldigung für eigenes Fehlverhalten?
?
spricht do alles dafür das es so ist: laut shop ein transportschaden, der dem transportunternhemen auch gemeldet wurde. zumindest letzteres ist nicht der fall.
und entschuldigung ist das keine, sondern einfach "den letzten beißen die hunde".

Gast
2005-11-20, 20:20:08
Jo, und der letzte ist in dem Fall der Verpackungskünstler. Wenn ich mir überlege wieviel Zeit und Galle ihm der ganze Mist bisher schon bereitet hat und wieviel Zeit und Galle er offenbar noch bereit ist in den "Fall" zu investieren schwanke ich zwischen einem Gefühl des Mitleids und der Belustigung.

Marc-
2005-11-20, 20:25:15
Ne, das ist keine Häme. Aber ich finds einfach nur Kacke dass aus einem Versehen des Shops (Wareneingang net aufgepasst) Geld gemacht werden soll. Denn die wesentlich grössere Schuld liegt hier m.E. beim Versender, der eine absolut ungenügende Verpackung gewählt hat und so den Schaden billigend in Kauf nahm, um nicht zu sagen regelrecht provozierte. Man weiss schliesslich wie bei der Post mit Paketen umgegangen wird, das ist kein Geheimnis.

Aber das ist ja wieder typisch, Schuld sind immer nur die anderen, und zu eigenen Fehlern steht man nicht.
Genau an dem punkt haette man ansetzen koennen. Warum hat man denn nicht mal vorgeschlagen eine gewisse zuzahlung zu tätigen? das haette es dem gegenueber weitaus schwerer gemacht einfach weiter zu verweigern.
BTW ist es auch bei einem möglichen nachträglichen rechtsstreit besser nachweisen zu koennen, das man bereits gütliche einigungsversuche eingeleitet hat und vergleiche angeboten, und NEIN sony, das was ihr geschrieben habt war KEIN versuch der gütlichen einigung.

Marc-
2005-11-20, 20:30:12
.



Auch das sehe ich anders. Was hat ein BMW-Autohaus mit BMW zu tun... gar nichts? Was hat ein Reisebüro mit dem Reiseveranstalter zu tun... gar nichts?

Das sind vertragshändler.
Und zur verpackung selbst nochmal. Sie erfüllt eben nicht die vorraussetzungen für stoss- und schlagfestigkeit, stoss und schlagdämmung, und fixierung. Ansonsten empfehle ich dir nochmal die besichtigung der bilder der verpackung am anfang des threads.

Marc-
2005-11-20, 20:32:37
Ich finde es erstaundlich, wieviele Gäste hier den Shop in Schutz nehmen - mir kommt da so ein Verdacht auf...

Auch wenn durch die Verpackung ein Schaden provoziert wurde - Absicht unterstellen ist wohl sehr dreist - ist es doch mehr als normal, dass man versucht das beste herauszuholen... Macht doch jeder, auch ihr ominösen Gäste...

.

- absicht unterstellt keiner, nur fahrlässigkeit.
- das optimum kann aber in diesem falle nicht sein das man allen schaden beim gegner ablädt wenn man selbst mitschuld hat. Es wurde aber nicht mal der versuch eines vergleichs unternommen, sondern von anfang an immer nur auf "vermeintliches" recht gepocht.

Marc-
2005-11-20, 20:35:37
Jo, und der letzte ist in dem Fall der Verpackungskünstler. Wenn ich mir überlege wieviel Zeit und Galle ihm der ganze Mist bisher schon bereitet hat und wieviel Zeit und Galle er offenbar noch bereit ist in den "Fall" zu investieren schwanke ich zwischen einem Gefühl des Mitleids und der Belustigung.
Naja. ich glaube treibende kraft ist in diesem falle wohl nicht der gast der sicherlich zu einer gütlichen und für beide seiten befriedigenden lösung zu bewegen wäre. Das geht wohl eher von dem ihn beratenden advocatus diaboli aus:)

Sony
2005-11-20, 20:58:46
Interessante Einstellung!
Du hättest also dem Geschädigten hier tatsächlich empfohlen zu seiner Garantieleistung etwas Geld drauf zu legen? Wieviel hätte man denn dem Händler als Belohnung für den Schaden zahlen sollen?
Legst Du jeder Deiner Reklamationen noch ein bisschen Geld bei?

Gast
2005-11-20, 21:04:43
Sorry, aber es handelt es sich hier definitiv nicht um eine "Garantieleistung". Oder willst du abstreiten, dass der Threadstarter zumindest mitschuld ist?

Der Händler ist auch gar nicht dazu verpflichtet die zerstörte müllige Karte auszutauschen, allerhöchstens geht das auf Kulanz. Aber so wie ihr dem Shop gegenüber aufgetreten seid, würde ich an Stelle das Shops auch kein Stück Kulanz mehr zeigen.

Cyberboy
2005-11-20, 21:08:01
- absicht unterstellt keiner, nur fahrlässigkeit.

....Denn die wesentlich grössere Schuld liegt hier m.E. beim Versender, der eine absolut ungenügende Verpackung gewählt hat und so den Schaden billigend in Kauf nahm, um nicht zu sagen regelrecht provozierte. .....

der blubber betreffend Vergleich ist lächerlich... Aber Sony hat das ja schon treffend formuliert...

Gast
2005-11-20, 21:10:00
Nö, wer ein empfindliches technisches Gerät derart fahrlässig "verpackt" provoziert einen Schaden geradezu.

Sony
2005-11-20, 21:16:18
Sorry, aber es handelt es sich hier definitiv nicht um eine "Garantieleistung". Oder willst du abstreiten, dass der Threadstarter zumindest mitschuld ist?

Der Händler ist auch gar nicht dazu verpflichtet die zerstörte müllige Karte auszutauschen, allerhöchstens geht das auf Kulanz. Aber so wie ihr dem Shop gegenüber aufgetreten seid, würde ich an Stelle das Shops auch kein Stück Kulanz mehr zeigen.Hier mal zur freundlichen Erinnerung das erste Schreiben an den RMA-Mitarbeiter:
Sehr geehrter Herr Schnuffi,

zunächst möchte ich ihnen meine Anerkennung für die außergewöhnlich zügige Reaktion aussprechen und mich für die schnelle Antwort bedanken. Im Gegenzug bitte ich sie, meine verzögerte Reaktion zu entschuldigen, aber ich musste in dieser Angelegenheit zunächst fachmännischen Rat einholen und Rücksprache mit der Post und meinem Anwalt halten.

Leider bin ich ausdrücklich mit keinem ihrer Vorschläge einverstanden.

Es muss im Rahmen dieser Reklamation bei ihnen zu einem bedauerlichen Irrtum gekommen sein. Andernfalls müsste ich über die Sachverhalte, die sich aus dem Inhalt ihres Schreibens ergeben, schockiert und entsetzt sein.

Auf den Abbildungen, die sie mir freundlicherweise zur Verfügung gestellt haben, ist in dem metallenen Gehäusematerial eines der Kondensatoren eine ausgeprägte Kerbe zu erkennen, deren Position exakt mit dem Zentrum des Durchbruchs im Karton übereinstimmt und die nur auf die Einwirkung eines spitzen, scharfkantigen und harten Gegenstandes zurückgeführt werden kann.

Nach meiner und der Meinung eines hinzugezogenen Fachmanns, ist den Bildern somit eindeutig zu entnehmen, dass der Schaden durch unsachgemäße Handhabung des Paketes und nicht – wie in ihrer Mail angedeutet – durch unzureichende Verpackung, zustande kam.
Da es sich bei den Rissen im Karton um einen sichtbaren Mangel handelt, wäre es ihre Aufgabe gewesen, diesen Sachverhalt dem Transportunternehmen zur Kenntnis zu bringen und die Annahme zu verweigern, damit die Schadensstelle der Post den Vorgang gutachterlich prüfen kann.
Bei der Post erfuhr ich jedoch, dass die Sendung ohne Beanstandung ausgeliefert wurde.

Ich denke die Angelegenheit lässt sich von ihrer Seite sicher schnell und zu unser beider Zufriedenheit klären, weshalb ich mich hier schon mal im Voraus für den schnellen Garantieaustausch meiner Grafikkarte bedanke.

Mit freundlichen Grüßen
Gast

Das Einzige was der Belegschaft des Händlers sauer aufgestoßen sein könnte, ist doch wohl, wie treffend die Situation durch den Kunden erkannt wurde.
Wenn hier ein Vergleichsangebot möglich gewesen wäre, dann doch wohl von Seiten des Händlers. Dieser hat jedoch in keiner seiner Mitteilungen irgendetwas angeboten, ausser der Alternative zwischen kostenpflichtigem Rückversand und kostenloser Entsorgung der Karte...

Gast
2005-11-20, 21:19:25
Also wenn mich ein Kunde mit "Schnuffi" anreden würde wäre ich auch sauer, muhahaha ;D ;D ;D

Sony
2005-11-20, 21:20:57
Also wenn mich ein Kunde mit "Schnuffi" anreden würde wäre ich auch sauer, muhahaha ;D ;D ;DWas kann der Kunde dafür, wenn Du Eusebius Schnuffi heißt?

http://www.schnuffi-shop.de/

rpm8200
2005-11-20, 21:24:21
Sorry, aber es handelt es sich hier definitiv nicht um eine "Garantieleistung". Oder willst du abstreiten, dass der Threadstarter zumindest mitschuld ist?

Der Händler ist auch gar nicht dazu verpflichtet die zerstörte müllige Karte auszutauschen, allerhöchstens geht das auf Kulanz.

Wieso ist der threadstarter mit Schuld, wenn das Paket vom Empfänger (=Shop) als in Ordnung bestätigt wurde? Der Gefahrenübergang ist doch von DHL an den Shop im Moment der Unterschrift erfolgt, zu dem Paket und Karte in Ordnung waren. Selbst wenn er die Karte in der Aldi Tüte verschickt hätte und hätte der Shop es angenommen wäre es doch in der Verantwortlichkeit des Shops. Wer bitte kann genau wissen, dass die Karte nicht beim Händler beschädigt wurde. Die können genauso was im Lager drauf fallen haben lassen wie die Leuts von DHL.


Nö, wer ein empfindliches technisches Gerät derart fahrlässig "verpackt" provoziert einen Schaden geradezu.

Wo bitte steht denn das geschrieben? IMO ist das einfach falsch. Versand in OVP als fahrlässig zu bezeichnen ist ja auch ein wenig übertrieben. Optimal isses nich, da stimm ich zu aber fahrlässig wäre eher Luftpolsterumschlag oder was in der Art.

Gast
2005-11-20, 21:25:58
Irgendwo in den Tiefen dieses Threads hat jemand davon berichtet dass er mal RAM-Riegel in einem Umschlag verschickt hat und die wären schliesslich auch heil angekommen ;D ;D ;D

Marc-
2005-11-20, 21:28:00
Interessante Einstellung!
Du hättest also dem Geschädigten hier tatsächlich empfohlen zu seiner Garantieleistung etwas Geld drauf zu legen? Wieviel hätte man denn dem Händler als Belohnung für den Schaden zahlen sollen?
Legst Du jeder Deiner Reklamationen noch ein bisschen Geld bei?

Auch wenns langsam langweilig wird sony... es handelt sich hier nicht UM GARANTIE Herr "ich-argumentiere-immer-unschlagbar-und-bin-extrem-rechtskenner".
Belohnung? ich glaube wirklich dir fehlt sämtliche lebenserfahrung und grundverständnis um zu begreifen worum es geht. Beide haben zumindest eine mitschuld (die höhe usw lassen wir mal aussen vor). In diesem sinne ist es normal und sinnvoll sich auf einen vergleich zu einigen. Schonmal bedacht das der hersteller seiner gewaehrleistung garnicht nachkommen KONNTE weil er bei dem angekommenen elektronikschrott weder nachbessern, noch überhaupt feststellen konnte ob ein gewährleistungsanspruch besteht (weil so wie die karte ankam war garnix mehr zu testen). Auch hat der händler weitergehend nicht mal die möglichkeit seinen möglichen schaden durch den aufwand der nachbesserung oder ersatzleistung gegenüber dem gast gegenüber dem nächsten, nämlich dem distributor oder hersteller selbst geltend zu machen, was er in einem normalen gewährleistungsfall kann. Da dürfte selbst dir klar sein, das bei mindestens beiderseitigem verschulden das maximal erreichbare ein vergleich und keine vollständige belastung des händlers sein kann.

Dunkeltier
2005-11-20, 21:29:45
Irgendwo in den Tiefen dieses Threads hat jemand davon berichtet dass er mal RAM-Riegel in einem Umschlag verschickt hat und die wären schliesslich auch heil angekommen ;D ;D ;D


Das war onkel2003.

Marc-
2005-11-20, 21:32:27
Hier mal zur freundlichen Erinnerung das erste Schreiben an den RMA-Mitarbeiter:
Sehr geehrter Herr Schnuffi,

zunächst möchte ich ihnen meine Anerkennung für die außergewöhnlich zügige Reaktion aussprechen und mich für die schnelle Antwort bedanken. Im Gegenzug bitte ich sie, meine verzögerte Reaktion zu entschuldigen, aber ich musste in dieser Angelegenheit zunächst fachmännischen Rat einholen und Rücksprache mit der Post und meinem Anwalt halten.

Leider bin ich ausdrücklich mit keinem ihrer Vorschläge einverstanden.

Es muss im Rahmen dieser Reklamation bei ihnen zu einem bedauerlichen Irrtum gekommen sein. Andernfalls müsste ich über die Sachverhalte, die sich aus dem Inhalt ihres Schreibens ergeben, schockiert und entsetzt sein.

Auf den Abbildungen, die sie mir freundlicherweise zur Verfügung gestellt haben, ist in dem metallenen Gehäusematerial eines der Kondensatoren eine ausgeprägte Kerbe zu erkennen, deren Position exakt mit dem Zentrum des Durchbruchs im Karton übereinstimmt und die nur auf die Einwirkung eines spitzen, scharfkantigen und harten Gegenstandes zurückgeführt werden kann.

Nach meiner und der Meinung eines hinzugezogenen Fachmanns, ist den Bildern somit eindeutig zu entnehmen, dass der Schaden durch unsachgemäße Handhabung des Paketes und nicht – wie in ihrer Mail angedeutet – durch unzureichende Verpackung, zustande kam.
Da es sich bei den Rissen im Karton um einen sichtbaren Mangel handelt, wäre es ihre Aufgabe gewesen, diesen Sachverhalt dem Transportunternehmen zur Kenntnis zu bringen und die Annahme zu verweigern, damit die Schadensstelle der Post den Vorgang gutachterlich prüfen kann.
Bei der Post erfuhr ich jedoch, dass die Sendung ohne Beanstandung ausgeliefert wurde.

Ich denke die Angelegenheit lässt sich von ihrer Seite sicher schnell und zu unser beider Zufriedenheit klären, weshalb ich mich hier schon mal im Voraus für den schnellen Garantieaustausch meiner Grafikkarte bedanke.

Mit freundlichen Grüßen
Gast

Das Einzige was der Belegschaft des Händlers sauer aufgestoßen sein könnte, ist doch wohl, wie treffend die Situation durch den Kunden erkannt wurde.
Wenn hier ein Vergleichsangebot möglich gewesen wäre, dann doch wohl von Seiten des Händlers. Dieser hat jedoch in keiner seiner Mitteilungen irgendetwas angeboten, ausser der Alternative zwischen kostenpflichtigem Rückversand und kostenloser Entsorgung der Karte...


weia. selbstbeweihräuchernder gehts nimmer.
Nebenbei das du dich selbst als "hinzugezogener fachmann definierst".... der net mal den unterschied zwischen garantie und gewährleistung kennt. Nicht mal in dem schreiben schaffst du das. Und dann glaubst du immer noch der haendler waere beieindruckt wie "treffend die situation erkannt worden waere"? Wenn nichtmal die einfachsten rechtsbegriffe auseinandergehalten werden koennen? Sorry sony... aber das is mehr als peinlich.
Nebenbei: wo ist denn da überhaupt die kleinste handreichung die irgendeine einigung ausser der von dir geforderten (die absolut unhaltbar ist) zulässt?

Sony
2005-11-20, 21:40:40
Auch wenns langsam langweilig wird sony... es handelt sich hier nicht UM GARANTIE Herr "ich-argumentiere-immer-unschlagbar-und-bin-extrem-rechtskenner".
Belohnung? ich glaube wirklich dir fehlt sämtliche lebenserfahrung und grundverständnis um zu begreifen worum es geht. Beide haben zumindest eine mitschuld (die höhe usw lassen wir mal aussen vor). In diesem sinne ist es normal und sinnvoll sich auf einen vergleich zu einigen. Schonmal bedacht das der hersteller seiner gewaehrleistung garnicht nachkommen KONNTE weil er bei dem angekommenen elektronikschrott weder nachbessern, noch überhaupt feststellen konnte ob ein gewährleistungsanspruch besteht (weil so wie die karte ankam war garnix mehr zu testen). Auch hat der händler weitergehend nicht mal die möglichkeit seinen möglichen schaden durch den aufwand der nachbesserung oder ersatzleistung gegenüber dem gast gegenüber dem nächsten, nämlich dem distributor oder hersteller selbst geltend zu machen, was er in einem normalen gewährleistungsfall kann. Da dürfte selbst dir klar sein, das bei mindestens beiderseitigem verschulden das maximal erreichbare ein vergleich und keine vollständige belastung des händlers sein kann.Könntest Du endlich mal auf persönliche Vorwürfe verzichten! Es gibt doch eine ganz simle Regel: Der Transportschaden wird dem Transporteur - in dessen Einfluss er entstand - gemeldet. Warum soll der Händler von dieser Pflicht befreit sein oder sich damit in die von Dir dargestellte Opferposition begeben?
Wenn hier ein Vergleich sinnvoll oder möglich wäre, hätte der Händler ja mal eine kostenpflichtige Reparatur anbieten können. Weltfremd wäre es doch so etwas durchgehen zu lassen. Wenn das Schule macht, brauche ich als Servicestelle ja nur jedes Packet, von dem ich behaupten könnte, es sei unzureichend verpackt (und das wäre dann eigentlich jedes, bis auf die, zu deren Zerstörung mir höhere Kosten entstünden, als mich die Erbringung der Garantieleistung kostet) zu beschädigen. Damit dämpfe ich meine Kosten schon ganz erheblich und Schuld ist der Kunde, weil er keine Verpackung gewählt hat, die zu zerstören sich für mich nicht lohnt.
Aber nun hast Du die Diskussion längst aus jeder Realität geschoben.
Warum hast Du dem GDMR nicht mal ein paar Schreiben erstellt, vielleicht kann man deren Inhalt und Sinn dann hier mal diskutieren...

Sony
2005-11-20, 21:50:53
weia. selbstbeweihräuchernder gehts nimmer.
Nebenbei das du dich selbst als "hinzugezogener fachmann definierst".... der net mal den unterschied zwischen garantie und gewährleistung kennt. Nicht mal in dem schreiben schaffst du das. Und dann glaubst du immer noch der haendler waere beieindruckt wie "treffend die situation erkannt worden waere"? Wenn nichtmal die einfachsten rechtsbegriffe auseinandergehalten werden koennen? Sorry sony... aber das is mehr als peinlich.
Nebenbei: wo ist denn da überhaupt die kleinste handreichung die irgendeine einigung ausser der von dir geforderten (die absolut unhaltbar ist) zulässt?Ich habe nicht nur mein, sondern auch das Urteil anderer unter dem Begriff Fachmann eingruppiert. Zudem bin ich das in dieser Hinsicht auch tatsächlich.
Der Begriff Garantieaustausch wird hier ja vom Kunden geäußert und bezieht sich letztlich auf den Austausch beim Hersteller, auf den der Händler ja ursprünglich einen Anspruch hatte.

Welche Handreichungen und Angebote soll denn der Kunde bitte machen?

Da wird ihm lapidar mitgeteilt, dass seine Karte nun Schrott ist und nur noch kostenlos entsorgt oder unter Zahlung der Versandkosten als Bausatz zurückgeliefert werden kann.
Dann wird noch der Vorwurf erhoben, dass er daran selbst schuld sei.
Wieso soll er da als Bittsteller auftreten? Und wie sollte das denn Deiner Vorstellung nach aussehen?

Gib uns doch mal ein praktisches Beispiel, was genau man hätte schreiben sollen!

Marc-
2005-11-20, 21:52:23
Könntest Du endlich mal auf persönliche Vorwürfe verzichten!

Lol? liest DU eigentlich mal selbst was DU schreibst? dann schreibste vielleicht auch keinen satz mehr wie diesen.

Aber so eloquent wie du dich ja (in deinen augen) auszudruecken weisst spielen vermutlich solche nebensächlichkeiten wie "garantie/gewährleistung" garkeine rolle.
Sorry sony, aber ich hab keine böcke mehr, du willst nicht verstehen saugst die staendig irgendwelche pseudorechtsfolgen und vorstellungen aus den fingern ohne auch nur im mindesten darauf einzugehen was gesagt wird. Das spielchen kannste alleine weitermachen.

Schade ist nur das sich der gast von som selbsternannten experten beraten (und in aufwand und kosten stuerzen laesst), ohne zu erkennen, das dieser experte dermassen inkompetent ist, das ihm nicht mal die grundbegriffe dessen was er einfordert überhaupt klar sind. Sony, ich sags dir ganz klar... so ein brief, mit solchen fehlern ist für leute die da sitzen einfach nur ein guter lacher. Weil sehr offenkundig wird, das eben keine kompetente beratung vorher stattgefunden hat.
Meinetwegen mach das so wie du für richtig hälst sofern der dmdr dich lässt... nur sei auch so fair und komm für die kosten auf die ihm entstehen wenns schief geht. Weil was du da abziehst ist leider nur ein schlechter witz.
EOD

Sony
2005-11-20, 21:57:58
Lol? liest DU eigentlich mal selbst was DU schreibst? dann schreibste vielleicht auch keinen satz mehr wie diesen.

Aber so eloquent wie du dich ja (in deinen augen) auszudruecken weisst spielen vermutlich solche nebensächlichkeiten wie "garantie/gewährleistung" garkeine rolle.
Sorry sony, aber ich hab keine böcke mehr, du willst nicht verstehen saugst die staendig irgendwelche pseudorechtsfolgen und vorstellungen aus den fingern ohne auch nur im mindesten darauf einzugehen was gesagt wird. Das spielchen kannste alleine weitermachen.

Schade ist nur das sich der gast von som selbsternannten experten beraten (und in aufwand und kosten stuerzen laesst), ohne zu erkennen, das dieser experte dermassen inkompetent ist, das ihm nicht mal die grundbegriffe dessen was er einfordert überhaupt klar sind. Sony, ich sags dir ganz klar... so ein brief, mit solchen fehlern ist für leute die da sitzen einfach nur ein guter lacher. Weil sehr offenkundig wird, das eben keine kompetente beratung vorher stattgefunden hat.
Meinetwegen mach das so wie du für richtig hälst sofern der dmdr dich lässt... nur sei auch so fair und komm für die kosten auf die ihm entstehen wenns schief geht. Weil was du da abziehst ist leider nur ein schlechter witz.
EODDas ist ja nun die endgültige Höhe! Jemand, der offenbar nicht Willens oder in der Lage ist mal einen konstruktiven Beitrag zu leisten und sich bisher auf destruktive und größtenteils haltlose Kritik beschränkt hat, setzt sich jetzt auch noch auf das hohe Ross des Beleidigtseins.
Da kann ich Dir nur noch Gute Besserung wünschen…

Marc-
2005-11-20, 21:59:22
Ich habe nicht nur mein, sondern auch das Urteil anderer unter dem Begriff Fachmann eingruppiert. Zudem bin ich das in dieser Hinsicht auch tatsächlich.
Der Begriff Garantieaustausch wird hier ja vom Kunden geäußert und bezieht sich letztlich auf den Austausch beim Hersteller, auf den der Händler ja ursprünglich einen Anspruch hatte.


LOL?
"Ich denke die Angelegenheit lässt sich von ihrer Seite sicher schnell und zu unser beider Zufriedenheit klären, weshalb ich mich hier schon mal im Voraus für den schnellen Garantieaustausch meiner Grafikkarte bedanke."
Wo kommt da irgendwas mit dem hersteller ins spiel? Nebenbei, wie kannst du dem händler vorschreiben wollen wie er
a:) seinen gewährleistungsrecht gegenüber dem kunden nachkommt (wandlung, ersatz, nachbesserung)
und
b:) selbiges recht gegenüber dem distributor/hersteller einfordert (wandlung, ersatz, nachbesserung:)?

Zum letzten ist auch das was der HÄNDLER gegenüber dem hersteller oder distributor geltend macht GEWÄHRLEISTUNG und keine garantie (wobei garantie auf elektronikschrott wohl eh entfallen wuerde) weil garantie die hersteller geben sich sinnigerweise nur auf ENDKUNDEN beziehen. Zwischen händler/hersteller/distributor entstehen auch in erster linie gewährleistungsansprüche HERR RECHTSANWALT. Hast du überhaupt irgendeine ahnung wovon du redest? meine güte...

Marc-
2005-11-20, 22:02:20
Das ist ja nun die endgültige Höhe! Jemand, der offenbar nicht Willens oder in der Lage ist mal einen konstruktiven Beitrag zu leisten und sich bisher auf destruktive und größtenteils haltlose Kritik beschränkt hat, setzt sich jetzt auch noch auf das hohe Ross des Beleidigtseins.
Da kann ich Dir nur noch Gute Besserung wünschen…

weia. du hälst es für konstruktiver ständig mit falschen begriffen um dich zu werfen (sogar im schriftverkehr den du im namen des gastes führst) und gleichzeitig für dich in anspruch zu nehmen ihn kompetent zu beraten? sorry.. aber das is net nur anmassend, das is ne schweinerei.
Und wenn du darüber aufgeklärt wirst laberst wieder am thema vorbei. bitter.

Gast
2005-11-20, 22:04:04
Ja nun, was der Händler von der Kompetenz der Beratung hält hat er ja eindrucksvoll demonstriert. Er hat sie nicht ernst genommen und ignoriert. Mehr gibts da ja wirklich net zu sagen.

Sony
2005-11-20, 22:07:54
weia. du hälst es für konstruktiver ständig mit falschen begriffen um dich zu werfen (sogar im schriftverkehr den du im namen des gastes führst) und gleichzeitig für dich in anspruch zu nehmen ihn kompetent zu beraten? sorry.. aber das is net nur anmassend, das is ne schweinerei.
Und wenn du darüber aufgeklärt wirst laberst wieder am thema vorbei. bitter.Gut!
Gehen wir doch mal (rein hypothetisch) von meiner vollständigen Inkompetenz aus.
Wenn es Dir so leicht möglich ist, diese zu beurteilen, muss bei Dir ja von einem Mindestmaß an Kompetenz ausgegangen werden.
Da muss es Dir doch leicht fallen, mal kurz eine Vorlage für ein wirksameres Schreiben an den Service, zu erstellen. Warum machst Du das nicht mal?

Marc-
2005-11-20, 22:12:26
Gut!
Gehen wir doch mal (rein hypothetisch) von meiner vollständigen Inkompetenz aus.
Wenn es Dir so leicht möglich ist, diese zu beurteilen, muss bei Dir ja von einem Mindestmaß an Kompetenz ausgegangen werden.
Da muss es Dir doch leicht fallen, mal kurz eine Vorlage für ein wirksameres Schreiben an den Service, zu erstellen. Warum machst Du das nicht mal?

weils jetzt eh scho gegessen ist. Nach 2 solchen schreiben wuerd ich mich als haendler auf garnix mehr einlassen, was er ja auch nachdruecklich mit rücksendung der karte bewiesen hat.
Aber sollte der gast das wollen, wuerd ich trotzdem versuchen mich darum zu kümmern und entsprechenden schriftverkehr o. ä. aufzunehmen. Wobei ich da nach dem was abgelaufen ist, nicht so sehr an einen erfolg glauben wuerd.
btw: vollständige inkompetenz wuerde ich dir mitnichten unterstellen, weil grundsätzlich vieles richtig ist. Aber eben auch manches entscheidendes falsch. Aber unfehlbar simmer ja gottseidank alle nicht.

Sony
2005-11-20, 22:27:09
weils jetzt eh scho gegessen ist. Nach 2 solchen schreiben wuerd ich mich als haendler auf garnix mehr einlassen, was er ja auch nachdruecklich mit rücksendung der karte bewiesen hat.
Aber sollte der gast das wollen, wuerd ich trotzdem versuchen mich darum zu kümmern und entsprechenden schriftverkehr o. ä. aufzunehmen. Wobei ich da nach dem was abgelaufen ist, nicht so sehr an einen erfolg glauben wuerd.
btw: vollständige inkompetenz wuerde ich dir mitnichten unterstellen, weil grundsätzlich vieles richtig ist. Aber eben auch manches entscheidendes falsch. Aber unfehlbar simmer ja gottseidank alle nicht.Und weil es eh schon gegessen ist, masst Du Dir ständig ein Urteil darüber an, warum der Händler so reagiert hat?
Du hast also Vorstellungen, wie man einen Schriftverkehr wieder aufnehmen könnte? Na dann mal raus damit! Soviel, wie Du bis hier in das Thema investiert hast, kann Dir doch die Arbeit nicht zuviel sein.
Wie gnädig, dass Du mir nicht völlige Inkompetenz vorwirfst. Wenn Du jetzt auch noch konkretisieren könntest, wo bei meiner Sicht in dieser Sache etwas Entscheidendes falsch ist. Und komm mir nicht zum x-ten Mal mit dem unwichtigen Begriff Garantie...

Marc-
2005-11-20, 22:33:35
Und weil es eh schon gegessen ist, masst Du Dir ständig ein Urteil darüber an, warum der Händler so reagiert hat?
Du hast also Vorstellungen, wie man einen Schriftverkehr wieder aufnehmen könnte? Na dann mal raus damit! Soviel, wie Du bis hier in das Thema investiert hast, kann Dir doch die Arbeit nicht zuviel sein.
Wie gnädig, dass Du mir nicht völlige Inkompetenz vorwirfst. Wenn Du jetzt auch noch konkretisieren könntest, wo bei meiner Sicht in dieser Sache etwas Entscheidendes falsch ist. Und komm mir nicht zum x-ten Mal mit dem unwichtigen Begriff Garantie...

nichtmal wenn man dir die hand reicht siehstes. schade.
Und immer noch haelst du begrifflichkeit von garantie und gewährleistung für "unwichtig". ebenfalls schade.
Wie gesagt... sollte der gast das wollen mach ich das.

Sony
2005-11-20, 22:40:00
nichtmal wenn man dir die hand reicht siehstes. schade.
Und immer noch haelst du begrifflichkeit von garantie und gewährleistung für "unwichtig". ebenfalls schade.
Wie gesagt... sollte der gast das wollen mach ich das.Vielleicht gibtst Du dem Gast mal ein Beispiel, an dem beurteilt werden kann, wie gut Deine Ratschläge sein könnten. Sonst fürchte ich, dass er keine Bitte um Hilfe an Dich richten wird...

PS.
Ich kann recht gut unterscheiden, wann mir jemand die Hand reicht oder mit dieser zum Schlag ausholt...

Marc-
2005-11-20, 22:45:41
Vielleicht gibtst Du dem Gast mal ein Beispiel, an dem beurteilt werden kann, wie gut Deine Ratschläge sein könnten. Sonst fürchte ich, dass er keine Bitte um Hilfe an Dich richten wird...

PS.
Ich kann recht gut unterscheiden, wann mir jemand die Hand reicht oder mit dieser zum Schlag ausholt...

dann soll ers eben sein lassen meine güte. hab ich ein problem damit? nicht wirklich.

Sony
2005-11-20, 22:51:52
dann soll ers eben sein lassen meine güte. hab ich ein problem damit? nicht wirklich.
Aha! Nun wird doch von Dir selbst bestätigt, dass das was Du anderen immer vorwirfst, auf Dich selbst am ehesten zutrifft. Deine Einschätzung, ich oder auch andere hier engagierten sich nur um des eigenen Egos willen oder weil so risikolos mal eine Art Abenteuer erlebt werden könnte, ergibt sich also nur daraus, dass Du von Dir auf andere schließt...

Schon interessant, dass ich von Dir hier als Teufelsanwalt dargestellt werde, wo doch eher Du hier den Geist der steht’s verneint verkörperst...

Marc-
2005-11-20, 23:15:12
Schon interessant, dass ich von Dir hier als Teufelsanwalt dargestellt werde, wo doch eher Du hier den Geist der steht’s verneint verkörperst...

Ja du hast recht. so wirds denn wohl sein (ich nehme an du meinst "stets" und nicht "steht´s", ansonsten versteh ich den satz nämlich nicht...- aber auch das wird vermutlich an mir liegen).

Sony
2005-11-20, 23:27:40
Ja, du hast Recht. So wird's dann wohl sein. (Ich nehme an, du meinst "stets" und nicht "steht´s", ansonsten verstehe ich den Satz nämlich nicht, aber auch das wird vermutlich an mir liegen.)
Ja sicher liegt das an Dir!
Mir fällt es ja auch nicht schwer, Dich trotz fehlender Rechtschreibung und Grammatik, sowie ständigen Kleinschreibens zu verstehen…

Natürlich heißt es "Der Geist der stets verneint".
War wohl 'ne freudsche Fehlleistung von mir, weil ich die ganze Zeit dachte „Mir steht’s bis hier!“.

Saugbär
2005-11-21, 03:44:52
Hmmmm 38 Tage seit dem ersten Post sind vergangen, ob der Händler sich vor seiner 2jährigen Gewährleistung drücken will?
Ich würde ihm eine Frist setzen und dann einen Anwalt einschalten, weil der Händler nicht nachweisen kann, das das Paket beschädigt bei ihm angekommen ist. DHL bestätigt sogar eine einwandfreie Übergabe des Paketes.
Auf die harte Tour (Vortäuschung falscher Tatsachen, versuchter Betrug mit Sachbeschädigung) würde ich jedoch nach Möglichkeit verzichten.


Dies ist Der Fred des Monats, wo sogar Gäste sinnvoll posten

Gast
2005-11-21, 10:40:14
Ja, den Tip mit dem Anwalt hat man ihm doch schon vor über 4 Wochen und mehr als 400 Postings gegeben. Einen echten Anwalt, so mit Kanzlei und allem, keinen Hobbyanwalt der nichtmal Garantie und Gewährleistung auseinanderhalten kann. Seitdem tritt der Thread auf der Stelle. Nette Unterhaltung zwar aber keinen Schritt weiter.

joe kongo
2005-11-21, 11:06:46
Zu der Einstellung mancher Leute hier die der Meinung sind DGMDR hat den Schaden "verursacht" mit seiner Verpackung und soll dafür gerade stehen:

Wenn ich mit meinem dicken Zermedes (fiktiv) einen Trabi übersehe
und den Trabifahrer "stark beschädige" ist dann auch der Trabifahrer schuld
weil er in diesem unsicheren Auto unterwegs ist/war obwohl er weis das
im Strassenverkehr oft Unfälle passieren ???

Ich finde eure "Selber-Schuld-kein-Mitleid" Einstellung asozial. :|

Gast
2005-11-21, 11:08:41
Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.

chemistry
2005-11-21, 11:40:00
Zu der Einstellung mancher Leute hier die der Meinung sind DGMDR hat den Schaden "verursacht" mit seiner Verpackung und soll dafür gerade stehen:

Wenn ich mit meinem dicken Zermedes (fiktiv) einen Trabi übersehe
und den Trabifahrer "stark beschädige" ist dann auch der Trabifahrer schuld
weil er in diesem unsicheren Auto unterwegs ist/war obwohl er weis das
im Strassenverkehr oft Unfälle passieren ???

Ich finde eure "Selber-Schuld-kein-Mitleid" Einstellung asozial. :|

Sorry, das hat aber nix mit asozial oder sonst was zu tun....
Hier geht es um die Sachlage - und was die Verpackung betrifft, hat er einfach SCH**** gebaut - das kann keiner leugnen.
Allerdings teile ich die Meinung, dass der Händler seinerseits sich nicht korrekt verhält, und aufgrund formaler Fehler nun der Schwarze Peter eindeutig bei ihm liegt.

Allerdings ist die Sache ohne Rechtsschutzversicherung ein gewagtes Spiel, vor allem weil der Streitwert in diesem Fall ein "relativ" geringer ist, und die möglichen Prozesskosten in keinem Verhältnis zu diesen stehen. Darum würde ich mir das 2 Mal überlegen.
Allerdings wenn man einen Freund als Anwalt hat, wirkt oft schon ein nettes Schreiben seinerseits oft Wunder.....

LG

Gast
2005-11-21, 11:43:38
"Allerdings wenn man einen Freund als Anwalt hat, wirkt oft schon ein nettes Schreiben seinerseits oft Wunder....."

Der sollte dann aber wenigstens den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung in seinen "netten Schreiben" kennen, sonst lachen sie sich beim Händler darüber nur kaputt.

joe kongo
2005-11-21, 14:19:39
Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.

Was hinkt am Vergleich ?

Gast
2005-11-21, 14:31:10
Ich finde eure "Selber-Schuld-kein-Mitleid" Einstellung asozial. :|Ist es nicht viel eher asozial, dass hier versucht wird den Shop abzuzocken, nur weil dieser versäumt hat das Paket zu überprüfen?

rpm8200
2005-11-21, 14:44:50
Ist es nicht viel eher asozial, dass hier versucht wird den Shop abzuzocken, nur weil dieser versäumt hat das Paket zu überprüfen?

Wieso sollte es das sein? Der Shop hat seine Kontrollpflicht nicht erfüllt und damit DGMDR in die Situation gebracht, daß er seine Ansprüche nicht gegen den Transporteur geltend machen kann (ob gerechtfertigt oder nicht ist hier erst mal uninteressant!). Also muß er für entstandene Schäden haften, wenn er diese Möglichkeit DGMDR schon vereitelt -> wie kann man das anders sehen? Was wäre, wenn in dem Paket etwas kleines, wirklich wertvolles verschickt worden wäre?

Ich verstehe nicht, daß man den Shop nach wie vor so in Schutz nimmt. Woher wissen denn die ganzen Gäste, daß er seine Kontrollpflicht verletzt hat? Vielleicht war das Paket in Ordnung bei Übergabe und wurde im Shop zerstört. Genausogut möglich.

Marc-
2005-11-21, 14:51:29
Wieso sollte es das sein? Der Shop hat seine Kontrollpflicht nicht erfüllt und damit DGMDR in die Situation gebracht, daß er seine Ansprüche nicht gegen den Transporteur geltend machen kann (ob gerechtfertigt oder nicht ist hier erst mal uninteressant!). Also muß er für entstandene Schäden haften, wenn er diese Möglichkeit DGMDR schon vereitelt -> wie kann man das anders sehen? Was wäre, wenn in dem Paket etwas kleines, wirklich wertvolles verschickt worden wäre?

Ich verstehe nicht, daß man den Shop nach wie vor so in Schutz nimmt. Woher wissen denn die ganzen Gäste, daß er seine Kontrollpflicht verletzt hat? Vielleicht war das Paket in Ordnung bei Übergabe und wurde im Shop zerstört. Genausogut möglich.

Vielleicht weil viele leute
a:) dem verursacher prinzip folgen (und ursache war die art der verpackung dafür das überhaupt ein schaden entstehen konnte).
b:) einfach zumindest eine schuld (im sinne der verletzung der sorgfaltspflicht) auf beiden seiten vorliegt. Selbst wenn man die schuld des gastes nicht höher bewerten will als die des shops, sollte wohl klar sein, das in diesem falle ein vergleich das maximal einforderbare und erreichbare sein kann.

joe kongo
2005-11-21, 14:58:23
Ist es nicht viel eher asozial, dass hier versucht wird den Shop abzuzocken, nur weil dieser versäumt hat das Paket zu überprüfen?

Wenns wirklich ein Transportschaden war wäre das aufgefallen stelle ich mal so in den Raum.

joe kongo
2005-11-21, 15:02:37
Vielleicht weil viele leute
a:) dem verursacher prinzip folgen (und ursache war die art der verpackung dafür das überhaupt ein schaden entstehen konnte).


So wie der eigentliche "Verursacher" der Trabifahrer in meinem obigen Beispiel
ist ?

Vergewaltigt alle Frauen mit Miniröcken, sind ja alles die Verursacher !

:|

Marc-
2005-11-21, 15:09:21
So wie der eigentliche "Verursacher" der Trabifahrer in meinem obigen Beispiel
ist ?

Vergewaltigt alle Frauen mit Miniröcken, sind ja alles die Verursacher !

:|

In dem falle, das der trabifahrer tatsächlich eine potentielle gefährdung darstellte, zum beispiel wegen fehlender strassenzulassung, mangelhafter bremsen etc, waere er in der tat je nach wertung des gerichts in festzustellendem masse mitschuldig. Selbst wenn das eigentliche verkehrsvergehen ausschliesslich vom unfallgegner begangen wurde.
Ein anderes beispiel: bei einem unfall eines autofahrers mit einem schwächeren verkehrsteilnehmer (beispielsweise fussgänger oder radfahrer) bekommt in nahezu allen fällen der autofahrer per se eine mitschuld, einfach deshalb weil er als stärkerer verkehrsteilnehmer durch seine teilnahme am strassenverkehr selbst schon eine potentielle gefahr bedeutet, bzw ein verletzen eines schwächeren verkehrsteilnehmers bis auf wenige extreme ausnahmen immer eine fahrlässigkeit bedeutet, weil er so am verkehr teilzunehmen hat das er dies immer vermeiden kann.