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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Garantie verweigert wegen "unsachgemäßer Verpackung"?!


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Gast
2005-10-12, 21:40:22
Hallo

Nachdem meine Radeon 9800 letzte woche kaputt gegangen ist hatte ich sie im Originalkarton an den onlineshop zurückgeschickt wo ich sie gekauft habe.
heute bekam ich folgende mail :
Die von Ihnen reklamierte Grafikkarte auf dem Postweg einen irreparablen Transportschaden erlitten.
Nach Begutachtung durch unseren Mitarbeiter und einem Sachverständigen der Deutschen Post wurde die Grafikkarte unsachgemäß Verpackt.

Auf Grund der mechanischen Beschädigung ist keine Garantieabwicklung mit dem Hersteller mehr möglich.Dabei waren bilder der schachtel mit einem loch mittendrauf und bilder der karte bei der einige bauteile abgerissen sind. :-(

Wie kann das sein das deer originalkarton "unsachgemäss" ist ?! Kann ich dagegen irgendwie vorgehn ??

Danke im voraus !!

Silent3sniper
2005-10-12, 21:41:44
Versicherter Versand?

Afaf
2005-10-12, 21:47:51
Der Originalkarton (das schöne bunte Ding) ist nur für den Verkauf gedacht, nicht für den Transport. Oder hast du den "schönen Bunten" in einen Seperaten Karton gepackt?

@Sniper wenn die Post eine nicht ausreichende Verpackung bemängelt zahlt die Versandversicherung nicht

Gast
2005-10-12, 21:49:26
Wenns bei der Post (DHL) kracht dann war die Ware quasi immer "unsachgemäss verpackt". Die geben ihre Schuld niemals zu. In den sauren Apfel beissen oder Anwalt nehmen, mit ungewissem Ausgang...

Afaf
2005-10-12, 21:54:12
Wenns bei der Post (DHL) kracht dann war die Ware quasi immer "unsachgemäss verpackt". Die geben ihre Schuld niemals zu. In den sauren Apfel beissen oder Anwalt nehmen, mit ungewissem Ausgang...

richtig, aber wenn er den "schönen Bunten" Karton weggeschickt hat, kann er sich das Geld für den Anwalt sparen ...

Die OV gehört halt in einen größeren Karton, sollte keine Innenseite des Karton berühren, Leerraum ist zu füllen (nicht mir Zeitungspapier), muss einen Fall aus 2 M auf Beton unversehrt übersehen können etc etc

Black-Scorpion
2005-10-12, 21:54:30
Die OVP ist eine Verkaufsverpackung und keine Transportverpackung.

Da hastst du Pech und kannst das unter Lehrgeld verbuchen.

Nedo
2005-10-12, 21:54:36
Jo, das ist ein Problem, lass sie dir zurückschicken im momentanen Zustand und verpack sie noch einmal neu... vllt. klappts ja nochmal =/

Gast
2005-10-12, 21:55:05
Ja, es war "das bunte ding" :-) und versichert als DHL Paket.

Anwalt ist ja unsinnig, bei dem streitwert... Aber ich hab jetzt den mist am Arsch !! :-/

Afaf
2005-10-12, 22:00:47
kannste höchstens noch bei Ebay versuchen

"hab sie nicht getestet - darum verkauf als defekt"

Gast
2005-10-12, 22:10:03
Naja, wenns wirklich nur die Kartenverpackung war, ohne extra Umkarton, dann haben sie recht und Du die Arschkarte gezogen. Unter Lehrgeld verbuchen.

Super Grobi
2005-10-12, 22:10:11
SRY,
aber man versendet keine Graka in in der "normalen" Schachtel. Diese ist gemacht um in Geschäften zu "glänzen", aber nicht um einen Postversand zu überstehen.

Immer wieder finde ich sowas hier im Forum. WIESO ist man so geizig und kauft nicht einen DHL Karton, bzw. beosorg siche einen anderen? Diesen dann schön mit Zeitungskuglen auspolstern und fertig.

Das ist das A und O und ich versende mein gebrachtes Zeug nur so, da kannste mal die Käufer fragen. Da kann ein Panzer drüber rollen. Am ende ist der Panzer kaputt und die Ware noch tip-top!

SG

p.s.
du hat keine Anspruch auf Schadensersatz! Die Ware war EINDEUTIG nicht richtig verpackt. So würde man ja auch niemals eine Graka von Händler bekommen. Die Ware muss IMMER schön gepolstert sein.

Gast
2005-10-12, 22:23:46
So siehts aus. Ich kann ihn schon verstehen, ich bekomme auch nen Haufen Zeugs per Post und in 99% der Fälle sieht das aus wie aufgegeben. Aber einmal unter Hundert ist halt auch ein ramponiertes Paket dabei. Und wenn man dann keine Umverpackung hat dann hat man halt die Arschkarte.

Sony
2005-10-12, 23:19:01
Wie hatte denn der Onlineshop die Karte an Dich geschickt?
Zeig uns doch mal die Schadensbilder!

Gast
2005-10-12, 23:36:30
Jaja, ist schon klar, war wohl nicht die kleverste methode das ding so zu versenden -- obwohl ich auch schon diveres PC-Zubehör OVP bekommen habe !! Diese karte aber glaube ich nicht.


Hier sind die drei Bilder (je ca 500KB)
http://img138.imageshack.us/img138/3857/pa1101658ts.th.jpg (http://img138.imageshack.us/my.php?image=pa1101658ts.jpg) http://img289.imageshack.us/img289/4211/pa1101667dd.th.jpg (http://img289.imageshack.us/my.php?image=pa1101667dd.jpg) http://img289.imageshack.us/img289/6703/pa1101676si.th.jpg (http://img289.imageshack.us/my.php?image=pa1101676si.jpg)

Oliver_G
2005-10-12, 23:39:47
kannste höchstens noch bei Ebay versuchen

"hab sie nicht getestet - darum verkauf als defekt"
jo, klar...

Gastrol GTX
2005-10-12, 23:40:22
Jaja, wer den Schaden hat spottet jeder Beschreibung. Hier sind noch viel mehr "unsachgemässe Verpackungen" zu bewundern ;D

http://www.dau-alarm.de/g_pack.html

dargo
2005-10-12, 23:50:31
Jaja, ist schon klar, war wohl nicht die kleverste methode das ding so zu versenden -- obwohl ich auch schon diveres PC-Zubehör OVP bekommen habe !! Diese karte aber glaube ich nicht.


Hier sind die drei Bilder (je ca 500KB)
http://img138.imageshack.us/img138/3857/pa1101658ts.th.jpg (http://img138.imageshack.us/my.php?image=pa1101658ts.jpg) http://img289.imageshack.us/img289/4211/pa1101667dd.th.jpg (http://img289.imageshack.us/my.php?image=pa1101667dd.jpg) http://img289.imageshack.us/img289/6703/pa1101676si.th.jpg (http://img289.imageshack.us/my.php?image=pa1101676si.jpg)
Tja, was soll mal dazu sagen. Selber schuld. Wie kann man auch eine OVP als Paket verschicken ? :| :hammer:
Hast du noch nie ein Paket bekommen oder verschickt ? :|

Die OVP gehört in ein viel größeres Paket mit jede Menge Luftposter oder diese Chips drumrum.

Sony
2005-10-13, 00:57:00
Habe ich das richtig verstanden, dass die Mail von dem Onlineshop kam und keine Ablehnung der Transportschadensübernahme durch die Post vorliegt?

Wenn ja, gib mir mal bitte den vollständigen Mailtext. Namen kannste unkenntlich machen. Ich schreib Dir dann gerne mal ne passende Antwort für den netten Laden...

Kurgan
2005-10-13, 01:13:16
Habe ich das richtig verstanden, dass die Mail von dem Onlineshop kam und keine Ablehnung der Transportschadensübernahme durch die Post vorliegt?
nein, hast was überlesen:

Nach Begutachtung durch unseren Mitarbeiter und einem Sachverständigen der Deutschen Post wurde die Grafikkarte unsachgemäß Verpackt.

wobei der "sachverständige" wohl eher ein schalterfuzzi was ;)

Sony
2005-10-13, 01:27:20
nein, hast was überlesen:

wobei der "sachverständige" wohl eher ein schalterfuzzi was ;)
Ich neige zwar manchmal zu Wahrnehmungsstörungen, aber das habe ich natürlich gelesen. Der normale Weg ist aber der, dass bei einem sichtbaren Transportschaden wie hier, die Annahme verweigert werden muss. Der Überbringer wird beauftragt, das als Transportschaden zu melden. Die Post macht dann in einem langwierigen Prozedere ein Gutachten und übernimmt den Schaden oder lehnt ihn halt ab. Meist ist es in der RMA-Abteilung aber so, dass solche Schäden erst nach Annahme der Pakete auffallen. In dem Moment hat die Firma das Problem am Bein, weil die Post sich aus verständlichen Gründen nichts mehr davon annimmt.
Einen Postsachverständigen, der das mit einem Mitarbeiter gemeinsam ansieht und fotografiert gibt es nicht für solche Kleinigkeiten.
Hier stimmt was nicht!
Außerdem ist auf den Bildern eindeutig erkennbar, dass hier ein spitzer, harter Gegenstand in das Paket hineingeschlagen wurde. So unzureichend kann man eine Sendung gar nicht verpacken, dass die Mitarbeiter in der Transportkette berechtigt wären ein Packet mit dem Eispickel oder der Spitzhacke zu bearbeiten. Ein Postgutachter würde auch den Kühler nicht abnehmen.
Die Fotos hat ein Schnuffi in der RMA-Abteilung des Onlinehandels gemacht. Und nun glauben die vielleicht sogar, sie könnten auf diese Weise den Fall bequemer erledigen. So etwas würde ich mir nicht gefallen lassen und notfalls, wenn ich mit den niederen MA der Firma nicht klarkomme, meine Kommunikation über die Geschäftsleitung abwickeln...

Spasstiger
2005-10-13, 03:07:45
@Sony: Das sind ja harte Anschuldigungen, die du da von dir gibst.

Bei der deutschen Post/bei der DHL wird wirklich nicht sehr sorgsam mit den Paketen umgegangen, das Hin- und Herwerfen von Paketen ist das anscheinenend an der Tagesordnung und wenn mal ein Paket daneben fällt, macht es auch nix. Und wenn ein schweres, ordentlich verpacktes Paket mit einer Ecke auf diese Graka-Schachtel fällt, kann es durchaus zu solchen Schäden kommen.

betasilie
2005-10-13, 03:20:30
Ich neige zwar manchmal zu Wahrnehmungsstörungen, aber das habe ich natürlich gelesen. Der normale Weg ist aber der, dass bei einem sichtbaren Transportschaden wie hier, die Annahme verweigert werden muss. Der Überbringer wird beauftragt, das als Transportschaden zu melden. Die Post macht dann in einem langwierigen Prozedere ein Gutachten und übernimmt den Schaden oder lehnt ihn halt ab. Meist ist es in der RMA-Abteilung aber so, dass solche Schäden erst nach Annahme der Pakete auffallen. In dem Moment hat die Firma das Problem am Bein, weil die Post sich aus verständlichen Gründen nichts mehr davon annimmt.
Einen Postsachverständigen, der das mit einem Mitarbeiter gemeinsam ansieht und fotografiert gibt es nicht für solche Kleinigkeiten.
Hier stimmt was nicht!
Außerdem ist auf den Bildern eindeutig erkennbar, dass hier ein spitzer, harter Gegenstand in das Paket hineingeschlagen wurde. So unzureichend kann man eine Sendung gar nicht verpacken, dass die Mitarbeiter in der Transportkette berechtigt wären ein Packet mit dem Eispickel oder der Spitzhacke zu bearbeiten. Ein Postgutachter würde auch den Kühler nicht abnehmen.
Die Fotos hat ein Schnuffi in der RMA-Abteilung des Onlinehandels gemacht. Und nun glauben die vielleicht sogar, sie könnten auf diese Weise den Fall bequemer erledigen. So etwas würde ich mir nicht gefallen lassen und notfalls, wenn ich mit den niederen MA der Firma nicht klarkomme, meine Kommunikation über die Geschäftsleitung abwickeln...
Full Ack Sony. Ich hatte selber früher mal einen mittelgroßen Versandhandel, und bei Transportschäden nimmt man die Sendung garnicht erst an und die Post lässt dann ein Gutachten erstellen, ob die Transportversicherun greift, oder ob bei der Verpackung Fahrlässigkeit vorliegt.

Was da abläuft sieht für mich nach einer krummen Sache aus, um den Verwaltungsaufwand bei Garantiefällen zu vermeiden. Und wenn es wirklich so sien sollte, kann man sogar von Betrug sprechen.

betasilie
2005-10-13, 03:25:05
@Sony: Das sind ja harte Anschuldigungen, die du da von dir gibst.
Aber genau danach sieht es aus.

Bei der deutschen Post/bei der DHL wird wirklich nicht sehr sorgsam mit den Paketen umgegangen, das Hin- und Herwerfen von Paketen ist das anscheinenend an der Tagesordnung und wenn mal ein Paket daneben fällt, macht es auch nix. Und wenn ein schweres, ordentlich verpacktes Paket mit einer Ecke auf diese Graka-Schachtel fällt, kann es durchaus zu solchen Schäden kommen.
Das stimmt ja mal garnicht. Ich habe mal für 4 Wochen wärend meiner Studienzeit bei UPS gejobt und da wurde nicht im geringsten mit Sorgfalt umgeladen. Ganz nach dem Motto: "Wenns gut verpackt ist gehts schon nicht kaputt und wenn doch was passiert greift die Versicherung".

Und nur um das gleich klarzustellen - das war nicht meine Idee so mit der Wahre anderer Leute umzugehen, sondern so wird man eingearbeitet, was sich mit meiner Erfahrung im Versandhandel übrigens ganz deckt. Es geht halt immer mal ne Sendung übern Jordan.

Sony
2005-10-13, 05:13:49
Full Ack Sony. Ich hatte selber früher mal einen mittelgroßen Versandhandel, und bei Transportschäden nimmt man die Sendung garnicht erst an und die Post lässt dann ein Gutachten erstellen, ob die Transportversicherun greift, oder ob bei der Verpackung Fahrlässigkeit vorliegt.

Was da abläuft sieht für mich nach einer krummen Sache aus, um den Verwaltungsaufwand bei Garantiefällen zu vermeiden. Und wenn es wirklich so sien sollte, kann man sogar von Betrug sprechen.
Ich verstehe, dass der Begriff Betrug schnell zur Hand ist, gebe aber zu bedenken, dass in dem Auszug, den wir aus der Mail kennen, keine konkrete Aussage zu finden ist. Es wird nur der Schaden mitgeteilt und das die Verpackung unzureichend sei. Dann heißt es, dass eine Abwicklung mit dem Hersteller nicht mehr möglich ist. Bevor ich hier noch härtere Vorwürfe andeuten würde, muss ich schon den gesamten Inhalt der Mail kennen. Sollte er das bereits sein, bietet das natürlich auch schon Potenzial für eine explosive Antwort...

betasilie
2005-10-13, 05:18:09
Ich schrieb ja, dass es für den Fall, dass es so ist, ein Fall von Betrug ist. ;)

Sony
2005-10-13, 05:20:06
@Sony: Das sind ja harte Anschuldigungen, die du da von dir gibst.

Bei der deutschen Post/bei der DHL wird wirklich nicht sehr sorgsam mit den Paketen umgegangen, das Hin- und Herwerfen von Paketen ist das anscheinenend an der Tagesordnung und wenn mal ein Paket daneben fällt, macht es auch nix. Und wenn ein schweres, ordentlich verpacktes Paket mit einer Ecke auf diese Graka-Schachtel fällt, kann es durchaus zu solchen Schäden kommen.
Ein schweres in Blech verpacktes Messer vielleicht?
Schau Dir mal die Kerbe in dem Alukondensator an...
Pauschal kann man leider weder Post noch UPS empfehlen. Es gibt Regionen in die man mit der Post kein empfindliches Paket ohne Schaden verschicken kann und es gibt UPS-Fahrer und Packer, die glauben Fussbälle seien aus Pappe und viereckig. Der sicherste Weg einen Transportschaden auszulösen ist übrigens "Vorsicht Glas" oder etwas Ähnliches auf das Paket zu schreiben. Meiner Erfahrung nach kommen solche Sachen immer zerstört an, weil irgendwer in der Transportkette das Klirren hören möchte und das Paket entsprechend behandelt...

Sony
2005-10-13, 05:24:54
Ich schrieb ja, dass es für den Fall, dass es so ist, ein Fall von Betrug ist. ;)
Naja hier stimmt ja nix: Die Karte ging letzte Woche kaputt. Da kann also kein Postgutachten sein. Der Schaden ist erkennbare Gewalt. Und die Behauptung unzureichender Verpackung ist unbegründet. Aber sonst steht ja da nix. Vielleicht wollten die nur mitteilen, dass es nun länger dauert, weil sie nicht die originale Karte reparieren können, sondern erst Ersatz beschaffen müssen :rolleyes:
Jaja, und der Osterhase legt dieses Jahr mal Weihnachtseier...

Gast
2005-10-13, 07:54:13
Danke Leute
Mensch, ihr arbeitet ja sogar nachts... ;-)

Folgende Geschichte : das Mainboard das ich für einen kumpel bestellt hatte (anderer shop) war folgendermassen verpackt : Grösserer Pappkarton, die "bunte" Mainboardschachtel ohne posterung rein, ein paar luftposter obendrauf damit es nicht total drin rumfliegt und das wars. Da hätten sie das ding auch gleich original aufgeben können, da hätte ein solcher trefferdie selben folgen gehabt ! Es kam allerdings unbeschädigt an in diesem fall.
Will damit sagen, selbst wenn es scheisse verpackt war : In diesem Zustand darf es nicht ankommen !!

@Sony
Habe ich noch gar nicht darüber nachgedacht. Das mit dem "Sachverständigen" ist natürlich unsinn, ich hatte das Paket am donnerstag glaube ich aufgegeben und so schnell sind die sicher nicht.
Im der Mail stand sonst nur noch das ich wenn ich die karte zurück haben will 7 euro überweisen soll ansonsten würden die sie für mich entsorgen. :rolleyes:
Das schreit tatsächlich nach einer feurigen antwort und weil ich in sowas nicht so gut bin (bei mir gehts dann unter die gürtellinie ;-) nehme ich deine hilfe gerne an. Wie kann ich dich erreichen ??

Gast
2005-10-13, 09:12:51
Hallo, als ehemaliger Mitarbeiter der echten DHL möchte ich zuerst sagen, das die Post den Laden in ihre Klauen bekommen hat und im Prinzip nur das DHL über die Post drübergeklebt wurde.
Die originale Firma DHL als solche kann man getrost als zerschlagen betrachten. Die Leute sind weg oder freigestellt...oder haben nichts zu melden...

Zum Paket:
Das wichtigste wäre, zu erfahren, ob die Sendung bei der Annahme als beschädigt vermerkt wurde.
Ich weis nicht, wie die Post-DHL da verfährt...
Es muss doch eine Sendungsreferenznummer geben.
Sollte unter dieser Nummer das Paket als ordnungsgemäss Ausgeliefert vermerkt sein, so kann dem Versender der Schaden nicht mehr angelastet werden und alle Folgen aus einer folglich nicht vom Transport verursachten Beschädigung auch nicht!
Da ist die Art und Weise der Verpackung völlig egal!

Viel Glück

Spasstiger
2005-10-13, 14:16:01
Aber genau danach sieht es aus.


Das stimmt ja mal garnicht. Ich habe mal für 4 Wochen wärend meiner Studienzeit bei UPS gejobt und da wurde nicht im geringsten mit Sorgfalt umgeladen. Ganz nach dem Motto: "Wenns gut verpackt ist gehts schon nicht kaputt und wenn doch was passiert greift die Versicherung".

Hö? Was hab ich jetzt anderes behauptet?

joe kongo
2005-10-13, 14:47:24
An die "Postler" hier :

Darf man ein Paket annehmen und öffnen obwohl es sichtbar beschädigt ist ?

Wenn ich ein Paket als Absender zurückbekomme bei dem die Annahme verweigert wurde muss ich nochmals Porto bezahlen ?

betasilie
2005-10-13, 17:33:24
Hö? Was hab ich jetzt anderes behauptet?
Sorry, habe wohl das "nicht" überlesen. :usad: ... Von daher, Full Ack. :)

Afaf
2005-10-13, 18:00:40
An die "Postler" hier :

Darf man ein Paket annehmen und öffnen obwohl es sichtbar beschädigt ist ?

Sicher darf man ^^, aber es ist halt heikel, je nachdem wie das Paket aussieht, würde ich mir das 2x überlegen, wenn es nur eine leichte Macke hat, dann bitte den Postboten das du das Paket in seinem beisein öffnest um einen Transportschaden der Ware ausschließen, am besten mit Kamera dokumentieren.


Wenn ich ein Paket als Absender zurückbekomme bei dem die Annahme verweigert wurde muss ich nochmals Porto bezahlen ?

Nein

onTopic

Ich habe auchmal eine Zeitlang in einem PaketCenter der Post gejobbt, und es ist halt so wenn die LKW und Transporter entladen werden > je weiter du ein Paket werfen kannst umso weniger mußt du laufen und umso schneller ist der Wagen leer, die Wagen werden ja mehr oder weniger im Akkord entladen.

joe kongo
2005-10-13, 18:57:26
Thx,
und welche Konsequenzen hat es wenn ich ein beschädigtes Paket übernehme und DANACH feststelle das der Inhalt kaputt ist ?

Mir geht es speziell um den Fall des Threaderstellers, kann ja jedem von uns mal passieren (egal jetzt wie die Verpackung gemacht wurde).

betasilie
2005-10-13, 19:01:10
Thx,
und welche Konsequenzen hat es wenn ich ein beschädigtes Paket übernehme und DANACH feststelle das der Inhalt kaputt ist ?
Keine Chancen über die Post bzw. über die Packetversicherung. Schäden am Paket müssen bei der Übergabe bemängelt werden. ... Du kannst dem Versender halt sagen, das Ding ist kaputt. Was er dann macht ist seine Sache.

RaumKraehe
2005-10-13, 19:23:11
Ich neige zwar manchmal zu Wahrnehmungsstörungen, aber das habe ich natürlich gelesen. Der normale Weg ist aber der, dass bei einem sichtbaren Transportschaden wie hier, die Annahme verweigert werden muss. Der Überbringer wird beauftragt, .....

Ja aber auch nur wenn es eine Transportverpackung gibt. Die gab es in diesem Fall nicht und damit ist die Lage eigentlich ziemlich klar.

Rooter
2005-10-13, 20:09:25
Das Loch in dem Karton ist ja ganz schön gross :eek:, sieht wirklich fast nach Spitzhacke aus.
Hättest Du einen Umkarton verwendet hätte das aber (wahrscheinlich) die GraKa vor dem Schimmsten bewahrt.

MfG
Rooter

Gast
2005-10-13, 20:15:22
Habe heute mit einem bekannten gesprochen der mal im ProMarkt gearbeitet hat, der meinte das die Post/DHL die halftung selbst bei TVs o.ä. die im Originalkarton versandt wurden und zu bruch gingen mit "unsachgemässe verpackung" ablehnt. Langsam frage ich mich warum ich bei meinen Ebay Aktionen die Option DHL Paket überhaupt anbiete wenn die sich sowiso immer mit diesem standartspruch rausreden... *grrr*

Obwohl ich inzwischen eingesehen habe das der originalkarton zum Versand suboptimal war :rolleyes: bin ich der meinung das so eine Zerstörung schon nach haftung schreit !

martma
2005-10-13, 20:17:06
Also ich würde in diesem Fall auch auf eine Manipulation tippen. Da würde ich an Deiner stelle noch weiter nachbohren.

joe kongo
2005-10-13, 20:31:09
Keine Chancen über die Post bzw. über die Packetversicherung. Schäden am Paket müssen bei der Übergabe bemängelt werden. ... Du kannst dem Versender halt sagen, das Ding ist kaputt. Was er dann macht ist seine Sache.

Was heisst das jetzt, der Shop hat das Paket ja angenommen (sie haben die Karte zerlegt und würden 7 Euro für den Rückversand fordern).

Da sie das Paket angenommen haben und nicht verweigert trotz offensichtlicher Beschädigung müssten sie mit der Beschädigung also entweder einverstanden gewesen sein oder im anderen Fall diese selbst hinzugefügt haben.

Gast
2005-10-13, 21:23:18
Hallo, Du hast doch das Paket als DHL-Express-Paket verschickt, denke ich.
Also hast Du einen Abschnitt vom Paketschein mit einem Barcode und einer Nummer.
Frage unter Angabe dieser Nummer den Kundendienst der DHL an, ob das Paket ausgeliefert wurde und alles in Ordnung war.
Sollte der Empfänger die Annahme quittiert haben, ohne das der Vermerk gemacht wurde, das Paket war bei Annahme beschädigt, so ist der Empfänger, also der Laden, in der Verantwortung und nicht Du!

Ist es so, das der Vermerk "beschädigt ausgeliefert" gemacht wurde, hast Du den Schwarzen Peter!

Früher konnte man das im Internet sehen, steht beim Status der Sendung "OK...Unterschrift" so ist die Sendung unbeschädigt ausgeliefert worden.
DHL Sendungsverfolgung auf der DHL-HP wäre das...

Sony
2005-10-13, 21:41:11
@Sony
Habe ich noch gar nicht darüber nachgedacht. Das mit dem "Sachverständigen" ist natürlich unsinn, ich hatte das Paket am donnerstag glaube ich aufgegeben und so schnell sind die sicher nicht.
Im der Mail stand sonst nur noch das ich wenn ich die karte zurück haben will 7 euro überweisen soll ansonsten würden die sie für mich entsorgen. :rolleyes:
Das schreit tatsächlich nach einer feurigen antwort und weil ich in sowas nicht so gut bin (bei mir gehts dann unter die gürtellinie ;-) nehme ich deine hilfe gerne an. Wie kann ich dich erreichen ??
Am Besten postest Du die ganze Mail hier, weil ich keine besondere Lust habe meine Teflonnummer oder Emiladresse hier öffenlich zu machen... Oder registrier Dich halt und schick mir 'ne PN.
Kann es sein, dass mit dem Forum am Nachmittag was nicht gestimmt hat. Ich hatte bereits nach dem ersten gastlichen Hinweis zur Paketnummer die Hotline-Nummer 01805 / 345 22 55 (12ct/min) für Abliefernachweise (kann man sich auf 'ne Faxnummer schicken lassen) und den Link zur Paketverfolgung (http://nolp.dhl.de/nextt-online-public/report_popup.jsp?lang=de) gepostet, aber irgendwie ist das verlorengegangen - oder hatte ich meinen Text gar nicht gesendet?
Na egal. Prüfe noch mal den Paketstatus, poste die ganze Mail und dann sehen wir mal, wie am Besten vorzugehen ist...

Gast
2005-10-13, 22:42:33
Am Besten postest Du die ganze Mail hier, weil ich keine besondere Lust habe meine Teflonnummer oder Emiladresse hier öffenlich zu machen... Oder registrier Dich halt und schick mir 'ne PN.Guten Abend Sony ! :)
Das mit telegfonnumeer oder email addi verstehe ich natürlich aber für diese eine sache anmelden will ich mich auch nicht, bin schon in genug foren gemeldet... *augenverdreh*

Deshalb hier die ganze Mail :Sehr geehrter Hr. Gast,

Die von Ihnen reklamierte Grafikkarte auf dem Postweg einen irreparablen Transportschaden erlitten.
Nach Begutachtung durch unseren Mitarbeiter und einem Sachverständigen der Deutschen Post wurde die Grafikkarte unsachgemäß Verpackt.

Auf Grund der mechanischen Beschädigung ist keine Garantieabwicklung mit dem Hersteller mehr möglich.

Wir bieten Ihnen an die Grafikkarte kostenpflichtig zurück zu senden oder diese Kostenfrei für Sie zu entsorgen.

Sollte sie eine kostenpflichtige Rücksendung wünschen so überweisen Sie bitte für Verpackung/Porto/Versand 7,90EUR auf folgende Konto.

Firma
Kto.
BLZ.
KSK
Verwendungszweck:

Anbei sende ich Ihnen noch Fotos von der beschädigten Verpackung.

Mit freundlichen Grüßen

Name
Anschrift
Telefon

Den paketstatus habe ich vorhin schon abgerufen : "Status: Die Sendung wurde ausgeliefert."
Mehr steht da nicht, morgen rufe ich da aber mal an - danke für die tel nummer btw :) - obwohl ich nicht glaube das die mir am telefon mehr sagehn können.

Gast
2005-10-13, 22:45:14
*lol* Jetzt wo ich mir das nochmal durchlese finde ich auf anhieb drei Rechtsschreibfehler. naja sind ja auch nur Menschen...

betasilie
2005-10-14, 00:39:36
Den paketstatus habe ich vorhin schon abgerufen : "Status: Die Sendung wurde ausgeliefert."
Das sollte wohl alles sagen. Die Jungs haben sich das schön ausgedacht bei der Firma.

Sony
2005-10-14, 01:30:16
*lol* Jetzt wo ich mir das nochmal durchlese finde ich auf anhieb drei Rechtsschreibfehler. naja sind ja auch nur Menschen...
Es sind über zehn eklatante Fehler drin:

Sehr geehrter Hr. Gast,

Die von Ihnen reklamierte Grafikkarte hat auf dem Postweg einen irreparablen Transportschaden erlitten.
Nach Begutachtung durch unseren Mitarbeiter und einem Sachverständigen der Deutschen Post, wurde die Grafikkarte unsachgemäß Verpackt.

Auf Grund der mechanischen Beschädigung, ist keine Garantieabwicklung mit dem Hersteller mehr möglich.

Wir bieten Ihnen an die Grafikkarte kostenpflichtig zurück zu senden oder diese Kostenfrei für Sie zu entsorgen.

Sollte sie eine kostenpflichtige Rücksendung wünschen, so überweisen Sie bitte für Verpackung/Porto/Versand 7,90EUR auf das folgende Konto.

Firma
Kto.
BLZ.
KSK
Verwendungszweck:

Anbei sende ich Ihnen noch Fotos von der beschädigten Verpackung.

Mit freundlichen Grüßen

Name
Anschrift
Telefon
Anrufen brauchst Du noch nicht. Erst wenn die sich stur stellen, brauchen wir vielleicht noch einen schriftlichen Abliefernachweis. Wir sollten nicht sofort die härtesten Geschütze auffahren und denen noch eine Chance geben, das Problem ohne Aufsehen zu lösen. Es dürfte dem RMA-Mann auch lieber sein, die Angelegenheit nicht seiner Geschäftsleitung erklären zu müssen. Also mal abwarten, wie die Reaktion hierauf ausfällt:

Sehr geehrter Herr Schnuffi,

zunächst möchte ich ihnen meine Anerkennung für die außergewöhnlich zügige Reaktion aussprechen und mich für die schnelle Antwort bedanken. Im Gegenzug bitte ich sie, meine verzögerte Reaktion zu entschuldigen, aber ich musste in dieser Angelegenheit zunächst fachmännischen Rat einholen und Rücksprache mit der Post und meinem Anwalt halten.

Leider bin ich ausdrücklich mit keinem ihrer Vorschläge einverstanden.

Es muss im Rahmen dieser Reklamation bei ihnen zu einem bedauerlichen Irrtum gekommen sein. Andernfalls müsste ich über die Sachverhalte, die sich aus dem Inhalt ihres Schreibens ergeben, schockiert und entsetzt sein.

Auf den Abbildungen, die sie mir freundlicherweise zur Verfügung gestellt haben, ist in dem metallenen Gehäusematerial eines der Kondensatoren eine ausgeprägte Kerbe zu erkennen, deren Position exakt mit dem Zentrum des Durchbruchs im Karton übereinstimmt und die nur auf die Einwirkung eines spitzen, scharfkantigen und harten Gegenstandes zurückgeführt werden kann.

Nach meiner und der Meinung eines hinzugezogenen Fachmanns, ist den Bildern somit eindeutig zu entnehmen, dass der Schaden durch unsachgemäße Handhabung des Paketes und nicht – wie in ihrer Mail angedeutet – durch unzureichende Verpackung, zustande kam.
Da es sich bei den Rissen im Karton um einen sichtbaren Mangel handelt, wäre es ihre Aufgabe gewesen, diesen Sachverhalt dem Transportunternehmen zur Kenntnis zu bringen und die Annahme zu verweigern, damit die Schadensstelle der Post den Vorgang gutachterlich prüfen kann.
Bei der Post erfuhr ich jedoch, dass die Sendung ohne Beanstandung ausgeliefert wurde.

Ich denke die Angelegenheit lässt sich von ihrer Seite sicher schnell und zu unser beider Zufriedenheit klären, weshalb ich mich hier schon mal im Voraus für den schnellen Garantieaustausch meiner Grafikkarte bedanke.

Mit freundlichen Grüßen
Gast

betasilie
2005-10-14, 01:40:06
Sehr geehrter Herr Schnuffi,

zunächst möchte ich ihnen meine Anerkennung für die außergewöhnlich zügige Reaktion aussprechen und mich für die schnelle Antwort bedanken. Im Gegenzug bitte ich sie, meine verzögerte Reaktion zu entschuldigen, aber ich musste in dieser Angelegenheit zunächst fachmännischen Rat einholen und Rücksprache mit der Post und meinem Anwalt halten.

Leider bin ich ausdrücklich mit keinem ihrer Vorschläge einverstanden.

Es muss im Rahmen dieser Reklamation bei ihnen zu einem bedauerlichen Irrtum gekommen sein. Andernfalls müsste ich über die Sachverhalte, die sich aus dem Inhalt ihres Schreibens ergeben, schockiert und entsetzt sein.

Auf den Abbildungen, die sie mir freundlicherweise zur Verfügung gestellt haben, ist in dem metallenen Gehäusematerial eines der Kondensatoren eine ausgeprägte Kerbe zu erkennen, deren Position exakt mit dem Zentrum des Durchbruchs im Karton übereinstimmt und die nur auf die Einwirkung eines spitzen, scharfkantigen und harten Gegenstandes zurückgeführt werden kann.

Nach meiner und der Meinung eines hinzugezogenen Fachmanns, ist den Bildern somit eindeutig zu entnehmen, dass der Schaden durch unsachgemäße Handhabung des Paketes und nicht – wie in ihrer Mail angedeutet – durch unzureichende Verpackung, zustande kam.
Da es sich bei den Rissen im Karton um einen sichtbaren Mangel handelt, wäre es ihre Aufgabe gewesen, diesen Sachverhalt dem Transportunternehmen zur Kenntnis zu bringen und die Annahme zu verweigern, damit die Schadensstelle der Post den Vorgang gutachterlich prüfen kann.
Bei der Post erfuhr ich jedoch, dass die Sendung ohne Beanstandung ausgeliefert wurde.

Ich denke die Angelegenheit lässt sich von ihrer Seite sicher schnell und zu unser beider Zufriedenheit klären, weshalb ich mich hier schon mal im Voraus für den schnellen Garantieaustausch meiner Grafikkarte bedanke.

Mit freundlichen Grüßen
Gast
Gut formuliert. Ich hätte es nur einen Hauch weniger zynisch gemacht, ohne die Intention des Schreibens zu vernachlässigen. Aber wirklich fein von, dass Du dem Gast so zur Seite stehst. :)

Dunkeltier
2005-10-14, 01:45:32
Ich finds auch klasse, Daumen hoch! :)

Gast
2005-10-14, 07:11:43
Ja, superklasse, danke Sony !! :) :)
Das werde ich dann wenn ich heute mittag wieder zuhause bin sofort rübermailen, evt. bekomme ich die antwort ja noch heute.

Silpion
2005-10-14, 08:42:13
Nur um sicher zu gehen, vergiss nicht, des Herrn Schnuffis Namen durch den Richtigen zu ersetzen. Sowas vergisst man schnell mal. ;)

joe kongo
2005-10-14, 09:36:29
Du kannst ihnen ja auch gleich einen Link hier ins Forum mailen :lol: .

Ne im Ernst, ich hoff die Sache geht gut aus.

rpm8200
2005-10-14, 12:52:12
Sehr interessant! Ich hoffe auch, dass die Sache gut aus geht (für Gast).

... "Schnuffi" ... im Sinne von "Koksnase"? :biggrin:

mustrum
2005-10-14, 14:17:40
Heute ist mein DFI Lanparty nforce 4 Mobo angekommen. Peluga hat das Teil auch nur im DFI Karton verschickt. Ist alles ganz aber wenn Shops Ware so verschicken, sollte man es dem Kunden wohl nicht vorwerfen dürfen oder?

Spasstiger
2005-10-14, 14:20:50
Nur um sicher zu gehen, vergiss nicht, des Herrn Schnuffis Namen durch den Richtigen zu ersetzen. Sowas vergisst man schnell mal. ;)

Omg, wie geil wäre das bitte. :D

Slipknot79
2005-10-14, 15:05:06
Heute ist mein DFI Lanparty nforce 4 Mobo angekommen. Peluga hat das Teil auch nur im DFI Karton verschickt. Ist alles ganz aber wenn Shops Ware so verschicken, sollte man es dem Kunden wohl nicht vorwerfen dürfen oder?


Ich denke dass die österreichische Post eher tolernater ist, vorallem wurde das Paket von Peluga sicher als "Paket" verschickt (also nicht als Brief), womit es versichert wäre. Habe da mal ein Gespräch zwischen einer Kundin und der Filialleiterin gehört. DIe Kundin regt sich über etwas beschädigtes auf, allerdings wartete sie etwa 3 Wochen mit der Reklamation... DIe Filialleiterin meinte: Wenn sie zumindest am nächsten Tag gekommen wären, dann hätten wir da noch etwas tun können.

Nazar
2005-10-14, 15:31:53
Auf jeden Fall einen Anwalt nehmen (Rechtschutzversicherung vorhanden?).

Als Händler MUSS man bei der Annahme der Ware diese auf offentsichtliche Schäden überprüfen!
Bei mangelhafter Ware darf das Paket nicht angenommen werden und die Post muss alles weitere regeln.. NICHT der Händler.
Sollten NACH der Übergabe des Pakets Mängel festgestellt werden, die offentsichtlich sind, dann hat der Händler seine Sorgfaltspflicht verletzt und MUSS für den Schaden aufkommen.

Alles andere ist nebensächlich.

Gast
2005-10-14, 17:43:50
Hier schon die Antwort : :)

Sehr geehrter Hr. Gast,

Nach Rücksprache mit unserem Vertriebsleiter Hr. Weber - wurde der Transportschaden bei der Post gemeldet.
Sicherlich haben wir die Möglichkeit die Ware an die Schadensstelle der deutschen Post weiterzuleiten und dieses dort erneut prüfen zu lassen - entstehende Kosten würde jedoch zu Ihren Lasten gehen.

Hier auch noch der Link der DHL mit den ABG's für versenden von Postpaketen: http://www.dhl.de//mlm.html/dhl/images/download/dhl_de/agb.Par.0007.File.pdf//download/dhl_de/agb/700554_Versandbedingungen.pdf


Mit freundlichen Grüßen
SchnuffiDann war das mit dem "sachverständigen der post" doch glatt gelogen wenn die es jetzt erst dort melden !!!

Mal abwarten was dabei rauskommt...

Sony
2005-10-14, 18:37:41
Hier schon die Antwort : :)

Dann war das mit dem "sachverständigen der post" doch glatt gelogen wenn die es jetzt erst dort melden !!!

Mal abwarten was dabei rauskommt...
Mmh, hätte ich nicht gedacht. Die hätten doch dem Schreiben anmerken müssen, dass wir schon die Keule in der Hand halten.
Aber Okay, die Dreistigkeit zieht sich also durch mehrere Abteilungen...
Auch der Vertriebsleiter hat wohl merkwürdige Rechtsauffassungen.
Auf keinen Fall solltest Du denen für diese Handlung eine Freigabe erteilen.
Der schwarze Peter liegt im Moment ganz klar bei denen, wenn die Dir nachweisen wollen, dass der Schaden durch Dein Verschulden zustande kam, müssen die auch erstmal die Kosten tragen!
Du solltest für das nächste Schreiben schon mal einige Daten sammeln:
Zum einen brauchst Du einen guten Kumpel, der beim sachgerechten Einpacken der Karte dabei war und als Zeuge benannt werden kann. Dann beschaffst Du den Namen der/des Postmitarbeiters/-arbeiterin, bei der/dem Du das Paket aufgegeben hast. Dann besorgst Du über die Post-Hotline den Abliefernachweis in Schriftform. Zudem suchst Du die Adresse der Polizeistation in der Ortschaft des Onlinehandels, sowie möglichst deren Emailadresse heraus. Danach brauchst Du noch den Namen der Geschäftsführung und am Besten auch deren Mailadresse. Kopien oder Scans aller bisherigen Schreiben, Lieferscheine usw., solltest Du auch schon vorbereiten.
Hast Du vielleicht eine Rechtsschutzversicherung (kann auch über Eltern sein)?

Was der Link mit den Versandbedingungen soll, ist mir nicht ganz klar. Der einzig kritische Punkt wäre 3.5 wonach man den wertvollen Inhalt nicht erkennen darf, aber es liegt ja kein Diebstahl vor und was wertvoll ist liegt wohl im Auge des Betrachters. Außerdem wird die Post denen was husten. Selbst wenn sie sich darauf einlassen würde, die Karte zu begutachten, hat das keinen Wert mehr, weil die Fotos eindeutig belegen, dass der Kühler nach dem Empfang demontiert wurde. Das Paket wurde also geöffnet und somit genauso nachweislich manipuliert, wie die Karte selbst. Ich glaube kaum, dass die eine unzureichende Verpackung bescheinigen, weil sie dann an dem Betrugsversuch beteiligt wären...

Mich würde ja jetzt glatt interessieren, welcher Händler das denn eigentlich ist...

Achso, wenn die das jetzt gemeldet haben, können sie das nur noch als versteckten Transportschaden angeben. Wenn die Post das untersucht, wird der Schaden an der Karte aber plötzlich durch das lose "Herumfliegen" der Karte im zu grossen Karton entstanden sein. Die Fotos schließen diesen Schadenshergang aber aus! Das würde dann ja richig interessant...

Wenn Du fertig bist mit Sammeln, sag mir Bescheid, was Du alles hast...
Dann bekommen die das nächste Briefchen...

betasilie
2005-10-14, 18:49:14
Der schwarze Peter liegt im Moment ganz klar bei denen, wenn die Dir nachweisen wollen, dass der Schaden durch Dein Verschulden zustande kam, ...
Das können sie garnicht mehr nachweisen. Ein offensichtlicher Transportschaden muss bei der Übergabe bemängelt werden, was nicht geschehen ist. Von daher ist das kein Transportschaden, sondern ein Schaden (ggf. sogar ein mutwilliger), den ein Mitarbeiter der besagten Firma nach der Übergabe verursacht hat und für den die Firma "Schnuffi" aufkommen muss.

Ich bitte nun dochmal darum den Namen dieser Firma zu veröffentlichen, damit man hier weiß über wen man redet.

toni stoni
2005-10-14, 19:13:53
Ich bitte nun dochmal darum den Namen dieser Firma zu veröffentlichen, damit man hier weiß über wen man redet.


das sollte er erstmal nicht tun.es gibt genug verrückte die vielleicht bei der firma streß machen(eventuell mails mit bösem inhalt schicken oder so).

er soll erstmal den normalen weg wieterversuchen,also mindestens den schriftlichen nachweis besorgen das die sendung nicht beanstandet wurde.

auf den foto´s ist ja gut zu erkennen das die sendung kaputt ist,und laut gesetz haftet der empfänger wenn er nichts bemängelt.ist umgekehrt übrigens genauso,also wenn ich etwas geschickt bekomme.

Gast
2005-10-14, 19:16:27
man das artet ja zum krimi aus

Gast
2005-10-14, 19:19:06
Solange diese ganze Geschichte noch am laufen ist behalte ich den namen noch für mich, versteht das bitte.

@Sony : wozu denn diese ganzen daten sammeln, Name der Postmitarbeiterin, Polizeistation u.s.w. ?? Ich habe doch den einlieferungsbeleg hier vor mir liegen, der müsste doch genügen, oder nicht ?!

Soweit ich mich (ein bischen) auskenne muss ein versteckter transportschaden auch versteckt, dh nicht sichtbar, sein ! Bin nicht sicher ob das so funktioniert.

Ich habe mich auch schon gefragt warum die den lüfter abgebaut haben und habe mir die bilder nochmal angesehen und auf dem wo der lüfter noch drauf ist gesehen das auf der ecke ein metallpin verbogen ist. könnte doch sein sein das die den lüfter abgebaut haben weil er durch den treffer auch nicht mehr richtig gehalten hat.

Sony
2005-10-14, 19:54:05
Solange diese ganze Geschichte noch am laufen ist behalte ich den namen noch für mich, versteht das bitte.

@Sony : wozu denn diese ganzen daten sammeln, Name der Postmitarbeiterin, Polizeistation u.s.w. ?? Ich habe doch den einlieferungsbeleg hier vor mir liegen, der müsste doch genügen, oder nicht ?!

Soweit ich mich (ein bischen) auskenne muss ein versteckter transportschaden auch versteckt, dh nicht sichtbar, sein ! Bin nicht sicher ob das so funktioniert.

Ich habe mich auch schon gefragt warum die den lüfter abgebaut haben und habe mir die bilder nochmal angesehen und auf dem wo der lüfter noch drauf ist gesehen das auf der ecke ein metallpin verbogen ist. könnte doch sein sein das die den lüfter abgebaut haben weil er durch den treffer auch nicht mehr richtig gehalten hat.
Nein die RMA prüft, ob der Lüfter manipuliert wurde (Rückbau nach Verwendung eines Fremdkühlers, Mechanische Beschädigung des Dies oder Brandlöcher...)
Wenn Du eine Rechtsschutz hast, solltest Du das einfach einem Anwalt übergeben. Dem reicht dann vielleicht der Abliefernachweis. Eher wird der Dich aber um die gleichen Unterlagen bitten.
Wenn Du das jedoch "allein" klären willst, musst Du denen zu der Einsicht verhelfen, dass Du willens und in der Lage bist, denen ordentlich Stress zu machen. Dazu gehört z.B. die Geschäftsleitung einzubeziehen (Mail direkt dorthin) oder auch eine Anzeige wegen Betruges, zu deren Erstattung Du der zuständigen Polizeistelle all diese Daten verfügbar machen müsstest. Da dort eher "Laien" sitzen werden, ist es angebracht so viele Fragen als möglich im Vorfeld bereits abschließend zu klären. Dazu gehören die bezeugte korrekte Verpackung, die nachprüfbare Unversehrtheit des Paketes bei der Aufgabe genauso, wie alle Belege über die zeitliche Abfolge des Vorgangs. Die Polizei wird dann eher auf Deiner Seite stehen, wenn Du bereits vorher die überwiegende Zahl der "Beweise" für einen versuchten Betrug lieferst.
Und je aufwändiger das nächste Schreiben an ihn erscheint, um so eher wird der Händler einsehen, dass es ihn sicher billiger kommt und bequemer ist, die Karte einfach zu ersetzen.

Wenn Du die Angelegenheit jedoch erst mal mit einem Anwalt privatrechtlich bis vor Gericht gebracht hast, will die Polizei meist keine Betrugsanzeige mehr sehen und die MA Deines Händlers sind bis dahin zu jedem Meineid bereit...

Also werden wir mit dem nächsten Schreiben mit mehrseitigem Anhang viel Wind machen und freundlich aber bestimmt die Bereitschaft zeigen, jedes verfügbare Mittel zu nutzen, dass denen Probleme bereiten wird - natürlich auch eine Anzeige bei der Polizei...
Die glauben mit der in Aussicht gestellten Kostenpflichtigkeit eines Gutachtens einschüchtern zu können? Die werden sich noch wundern...

querbolzen
2005-10-14, 20:00:20
ich möchte auch mein senf dazu geben,
also der fehler liegt ganz klar bei dir du hättest die verpackung so nicht abgeben dürfen,aber meines erachtens hätte die post,wo du das abgegeben hattest,dich darauf hinweisen müssen das dies kein "anerkanntes" paket ist,und somit denke ich, liegt die schuld rechtlich doch bei der post, es sei denn in deren agb`s steht eine ausdrückliche ausschliessung für eine haftung bei transportschäden mit sachgemässen paket, brief und dergleichen.
der versicherter versand deckt zwar auch die transportschäden,schliesst aber den diebstahl,umweltkatastrophen ect. noch mit ein.
aber wie gesagt, wenn dies kein vernünftiges paket war, hätte die post es erst gar nicht annehmen dürfen.

mfg querbolzen

Dunderwedder
2005-10-14, 20:05:20
also der fehler liegt ganz klar bei dir du hättest die verpackung so nicht abgeben dürfen,aber meines erachtens hätte die post,wo du das abgegeben hattest,dich darauf hinweisen müssen das dies kein "anerkanntes" paket ist

Quatsch. Woher soll die Post wissen dass in der GraKa Schachtel auch die GraKa drin ist? Ich habe schon oft irgendwelche nicht mehr benötigte Produktschachteln als Umverpackung für was andere benutzt... Kann doch die Post net wissen was in der Schachtel ist, da ist jeder selbst für verantwortlich.

Gast
2005-10-14, 20:44:15
Ich habe keinen rechtsschutz aber ich verstehe jetzt wie du das meinst ! Werde dan das Zeug mal zusammensuchen und die ganzen mails ausdrucken.

Das Gutachten können sie mir doch eigentlichg gar nicht aufbrummen, sie haben das paket doch angnommen !

Und wie lange sollen wir denen Zeit geben mit der Transportschadenmeldung ??

Gast
2005-10-14, 21:52:48
Meine Meinung: Es wird viel Mailverkehr hin und her geben, viel heisse Luft wird ausgestossen, deine Galle wird viel Saft produzieren und am Schluss bleibst du auf dem Schaden sitzen. Das kannste auch einfacher haben.

Sony
2005-10-14, 22:29:07
Ich habe keinen rechtsschutz aber ich verstehe jetzt wie du das meinst ! Werde dan das Zeug mal zusammensuchen und die ganzen mails ausdrucken.

Das Gutachten können sie mir doch eigentlichg gar nicht aufbrummen, sie haben das paket doch angnommen !

Und wie lange sollen wir denen Zeit geben mit der Transportschadenmeldung ??
Die genauen Forderungen bekommen die schon Anfang nächster Woche, weil ein weiteres Gutachten gar nicht mehr interessiert. Dann können die sich erst mal 14 Tage Zeit nehmen. Wenn dann auf die Erinnerung in weiteren 14 Tagen keine brauchbare Reaktion erfolgt, wird wirklich Anzeige erstattet...
Soweit die Planung, aber das muss man natürlich deren Reaktionen anpassen.

Sony
2005-10-14, 22:36:56
Meine Meinung: Es wird viel Mailverkehr hin und her geben, viel heisse Luft wird ausgestossen, deine Galle wird viel Saft produzieren und am Schluss bleibst du auf dem Schaden sitzen. Das kannste auch einfacher haben.
Ob es hin und her geht, kann man als Teilnehmer an dem Mailverkehr ja aktiv mit bestimmen. Indem man klare Ansagen macht, bei denen keine Diskussion möglich ist, kann das unterbunden werden.
Ich selbst habe einen starken Magen und den Gast sollte die Kommunikation nicht weiter belasten. Sowas muß man immer sportlich sehen...

@querbolzen
Solange die Grafikkarte sachgerecht in der Antistatiktasche, sowie im Karton gegen Verrutschen gesichert und der Karton gegen Aufspringen (z.B. mit Klebeband) gesichert ist, gilt bei dem geringen Gewicht eine originale Retailverpackung als völlig ausreichend. Selbst Mainboards werden so verschickt. Dass sie bei Bestellungen vom Händler in einer weiteren Umverpackung geliefert wird, liegt ja nur daran, dass der Retailkarton auch beim Wiederverkauf benutzt wird und man als Käufer einen Anspruch auf den unbeschädigten Karton hat, schließlich zahlt man für Retailware ja auch mehr. Oft kann man in großen Kaufhäusern, wie z.B. Karstadt übrigens noch Transportaufkleber (meist von einzelnen Rücksendungen aus RMAs) auf den Retailkartons finden, weil es einfach üblich ist diese auch zum Versand zu nutzen...

Gast
2005-10-14, 22:38:00
Wenn der Schaden nicht beim Transport entstanden ist, was aus den Auslieferdaten hervorgeht, da scheinbar kein Vermerk "Beschädigt ausgeliefert" gemacht wurde, so ist der Händler in der Verantwortung.

Das muss man natürlich durchsetzen...

betasilie
2005-10-14, 22:39:42
Ob es hin und her geht, kann man als Teilnehmer an dem Mailverkehr ja aktiv mit bestimmen. Indem man klare Ansagen macht, bei denen keine Diskussion möglich ist, kann das unterbunden werden.
Ich selbst habe einen starken Magen und den Gast sollte die Kommunikation nicht weiter belasten. Sowas muß man immer sportlich sehen...
Die Einstellung habe ich auch. Hat mir unheimlich geholfen beim Domaingrabbing, wo es öfter mal hart auf hart kam, aber ich immer als Gewinner hervorging. :)

Wenn der Schaden nicht beim Transport entstanden ist, was aus den Auslieferdaten hervorgeht, da scheinbar kein Vermerk "Beschädigt ausgeliefert" gemacht wurde, so ist der Händler in der Verantwortung.

Das muss man natürlich durchsetzen...
Genau. Schade, dass mir das nicht passiert ist. Ich hätte mein Spaß dran gehabt, besonders weil die Sache so klar ist.

Mein letzter großer Erfolg war bei der Telekom. Die haben mir meinen Anschluss ungerechtfertigter Weise gesperrt und haben das Ding nicht wieder sofort freigeschaltet. Nach einem Fax und 2 Telefonaten habe ich ne Gutschrift über 200€ bekommen. :biggrin:

Gast
2005-10-14, 22:42:14
Sportlich ist gut. Wenn es wirklich zu einem Zivilprozess kommt kann der Threadstarter den auch mit Pauken und Trompeten verlieren. Und bleibt dann auf den Kosten sitzen. Ich habe meine Zweifel ob eine Rechtsschutzversicherung (existiert überhaupt eine?) sich für den Fall - bei dem geringen Streitwert - interessiert. Und der Threadstarter hat schliesslich den ganzen Ärger am Hals, nicht du... Also ich wüsste besseres mit meiner Zeit anzufangen als mich mit sowas lange rumzuärgern. Aber gut, es gibt wahrscheinlich massig Leute die das "sportlich" sehen - die ganzen Gerichte sind voll ausgebucht mit Fällen über Hecken die über Zäune wachsen und Gartenzwerge die das ästhetische Empfinden des Nachbarn empfindlich stören. Warum dann nicht auch noch diesen "Fall" mit reinnehmen ;D

betasilie
2005-10-14, 22:44:34
Sportlich ist gut. Wenn es wirklich zu einem Zivilprozess kommt kann der Threadstarter den auch mit Pauken und Trompeten verlieren. Und bleibt dann auf den Kosten sitzen. Ich habe meine Zweifel ob eine Rechtsschutzversicherung (existiert überhaupt eine?) sich für den Fall - bei dem geringen Streitwert - interessiert. Und der Threadstarter hat schliesslich den ganzen Ärger am Hals, nicht du... Also ich wüsste besseres mit meiner Zeit anzufangen als mich mit sowas lange rumzuärgern. Aber gut, es gibt wahrscheinlich massig Leute die das "sportlich" sehen - die ganzen Gerichte sind voll ausgebucht mit Fällen über Hecken die über Zäune wachsen und Gartenzwerge die das ästhetische Empfinden des Nachbarn empfindlich stören. Warum dann nicht auch noch diesen "Fall" mit reinnehmen ;D
Tja, Du gehörst scheinbar zu den leuten, die sich sowas gefallen lassen. Schonmal dran gedacht, dass genau wegen Leuten wie dir solche betrügerischen Aktivitäten überhaupt lukrativ für solche Firmen sind?

Und wenn Sony das sportlich sieht, dann ist das eher eine gute Miene zum bösen Spiel - oder auch positive Einstellung genannt.

Gast
2005-10-14, 22:47:17
"Betrügerische Aktivitäten", LOL ;D

Das wird ja immer besser. Alles was ich sehe ist ein DAU, der seine Pakete nicht richtig verpacken kann und jetzt rumheult und seine Schuld auf jemand anderen abwälzen will. Das ist die Selbstbedienungsgesellschaft, Schuld sind immer nur die anderen, nie man selbst. Macht ruhig weiter und postet eure "Fortschritte" in diesem aufsehenserregenden Fall. Ich amüsiere mich köstlich :)

derMeister
2005-10-14, 23:10:28
"Betrügerische Aktivitäten", LOL ;D

Das wird ja immer besser. Alles was ich sehe ist ein DAU, der seine Pakete nicht richtig verpacken kann und jetzt rumheult und seine Schuld auf jemand anderen abwälzen will. Das ist die Selbstbedienungsgesellschaft, Schuld sind immer nur die anderen, nie man selbst. Macht ruhig weiter und postet eure "Fortschritte" in diesem aufsehenserregenden Fall. Ich amüsiere mich köstlich :)
Wer ist hier der Dau :wink:
Eine Verpackung ist eine Verpackung, fertig. Wo steht geschrieben, das mein eine Retailverpackung nochmals in eine andere Verpackung stecken mußt Du Schlaumeier.
Wenn zB die Post nicht in der Lage ist, empfingliche dünne Pakete unfallfrei zu transportieren, müssen sie eben dafür aufkommen. Wenn ein Händler so dumm ist, ein beschädigtes Paket annimmt, muß er für die Folgen noch mehr aufkommen.
Dem Treadstarter ist hier kein Vorwurf zu machen.

Gast
2005-10-14, 23:12:50
Jo, Du versendest bestimmt auch Festplatten in einem Luftpolsterumschlag. Denn eine Verpackung ist eine Verpackung und die Post muss schliesslich wissen wie man damit umgeht ;D ;D ;D ;D

Gast
2005-10-14, 23:14:42
Na dann noch viel Spass weiterhin !

Fakt ist : Hätte DHL das ding ordentlich befördert - oder zumindest kein anderes paket oder wer weis was reingerammt wäre die karte angekommen.
Und wenn der shop blöd genug ist ein paket mit so einem offensichtlichen loch anzunehmen habe die halt die akarte von der post übernommen.

Und nenn mich nicht DAU !!

Afaf
2005-10-14, 23:28:02
Eine Verpackung ist eine Verpackung, fertig. Wo steht geschrieben, das mein eine Retailverpackung nochmals in eine andere Verpackung stecken mußt Du Schlaumeier.

Praktische Informationen über das richtige Verpacken von Paketen

Verpackung von Paketen

Jedes Paket ist beim Transport Belastungen - zum Beispiel Stößen, Vibrationen oder Druck - ausgesetzt. Um einen schadensfreien Transport zu gewährleisten, sollten Sie auf eine gute Verpackung achten. Bitte beachten Sie, dass Produkte in "Originalverpackungen" nicht automatisch versandgeeignet sind. Meistens ist eine zusätzliche Polsterung zwischen der Originalverpackung und der Versandverpackung erforderlich.

Damit sich die volle Schutzfunktion der Verpackung entfalten kann, müssen die Außenverpackung, die Ware und die Innenverpackung eine Einheit bilden.
Innenverpackung

* Die beste Außenverpackung nützt nichts, wenn nicht auch eine angemessene Innenverpackung vorhanden ist. Die Innenverpackung polstert, fixiert das Produkt und sorgt für Abstand zwischen den einzelnen Inhalten und der Außenverpackung.
* Wichtig ist, dass druck- und bruchempfindliches Versandmaterial nie unmittelbar an der Außenverpackung oder an anderen Inhaltsteilen anliegt. Zerbrechliche Inhaltsteilen, wie Glas, Keramik, Skulpturen, Elektronik o.ä. erfordern eine besonders sorgfältige Verpackung. Bitte sorgen Sie hier für mindestens 50 mm Abstand zwischen Produkt und Verpackung.
* Verpackungen mit mehrern Produkten sollten darüber hinaus Trennelemente beinhalten, damit alle Inhaltsteile gut gegen Verrutschen gesichert sind.


Beachten Sie bei der Auswahl der Innenverpackung folgende Hinweise:

* Je empfindlicher das Produkt, desto wichtiger ist eine gute Innenverpackung. Verwenden Sie weiche Polstermaterialien für leichte Teile und härtere Polster für schwere Ware.
* Die Polsterung kann nicht durch eine hochwertige Versandschachtel ersetzt werden.
* Achten Sie darauf, dass überall um das Produkt beziehungsweise um jeden einzelnen Inhalt eine ausreichend dicke Polsterschicht vorhanden ist.
* Geeignete Polstermaterialien sind z.B. Luftpolsterfolie, auch Bläschenfolie genannt, Rollenwellpappe oder maschinell zusammengeknauschtes Kraftpapier. Bei sehr empfindlichen Inhalten, wie z.B. Glas empfehlen wir Ihnen, 5-6 lagige Luftpolsterfolie zu verwenden.
* Verwenden Sie zusammengedrücktes Zeitungspapier nur als Füllmaterial bei eher unempfindlichen Produkten.
* Kleider, Decken, Kissen sind als Polstermaterial in der Regel nicht geeignet.
* Verpackungschips "fließen" bei statischer Beanspruchung. Dadurch können im Inneren Hohlräume entstehen, so dass der Inhalt nicht mehr fixiert ist. Sinnvoll ist deshalb, die Chips nach dem ersten Auffüllen zunächst durch Rüttelbewegungen zu verteilen. Anschließend können Sie dann eventuell entstandene Hohlräume bis über den Schachtelrand mit Chips auffüllen.

Außenverpackung

* Wichtig ist, dass Sie bei der Auswahl der Versandschachtel auf die richtige Größe (Sendungsinhalt plus Polster) und auf eine ausreichende Stabilität achten. Besonders gut geeignet sind Wellpappe-Schachteln.
* Je nach Gewicht, Empfindlichkeit und Größe des Versandgutes können Sie auch stabile Schachteln aus Vollpappe, flexible Packpapierumhüllungen und Versandtaschen (gepolstert oder kartoniert) verwenden.

Beachten Sie bei der Auswahl der Außenverpackung folgende Hinweise:

* Je druck- und stoßempfindlicher, schwerer und größer Ihr Versandgut ist, desto stabiler sollte die Außenverpackung sein.
* Wenn Sie eine gebrauchte Verpackung erneut verwenden möchten, bedenken Sie bitte, dass die Stabilität unter Umständen erheblich verringert sein kann. Prüfen Sie deshalb die Stabilität der Verpackung auf Einrisse, Stauchspuren, Druckstellen oder Perforationen. Verwenden Sie bitte keine beschädigten Altverpackungen.


Sicheres Verschließen der Sendung

* Je schwerer oder größer die Sendung ist, desto stärker sollte das Verschlussmaterial sein. Achten Sie deshalb beim Verpacken Ihrer Pakete auf einen guten Verschluss. Er ist zugleich Transportsicherung und Originalitätsnachweis.
* Geeignet sind zum Beispiel selbstklebende Packbänder aus Kunststoff mit einer handelsüblichen Breite von zumeist 50 Millimeter. Sie können aber auch Nassklebebänder mit aufgelegten Verstärkungsfäden oder Verstärkungsgewebe verwenden.

http://www.dhl.de/dhl?skin=hi&check=yes&lang=de_DE&xmlFile=3000438

steht da


Wenn zB die Post nicht in der Lage ist, empfingliche dünne Pakete unfallfrei zu transportieren, müssen sie eben dafür aufkommen.

Und wenn diese Kriterien nicht erfüllt sind braucht die Post / DHL auch nicht zu haften.

Gast
2005-10-14, 23:28:09
Fakt ist : Hätte DHL das ding ordentlich befördert - oder zumindest kein anderes paket oder wer weis was reingerammt wäre die karte angekommen.

Fakt ist: Hättest du die Grafikkarte ordentlich verpackt, wäre sie unbeschädigt angekommen. So siehts aus.

Sony
2005-10-14, 23:39:42
Es war einmal vor kurzer kurzer Zeit in einer weit entfernten RMA-Galaxis...

RMA-Abwicklungstechniker: "Och nö du! Nich schon wieder sone bescheuerte 9800er von MSI. Da muss ich die gaaanze Liste noch mal neu schreiben, wenn ich die jetzt noch mit den andern rausschicken soll. Wenn ich die bis zur nächsten Rücksendung liegen lasse, dauert das wieder acht Wochen und krieg wieder einen auf'n Sack, weil sich der Typ dann bei unserer Geschlechtsleitung auskotzt. Und die ganzen WD-Platten sind auch noch nich eingescannt, obwohl die eigentlich gestern schon wieder beim Kunden sein sollten.
Manchmal möcht ich hier echt einfach alles verbrennen.
Hast Du inzwischen die TFTs wieder eingepackt? Und wo sind eigentlich die drei Rechner, die unbedingt noch auf'n Postwagen sollen? Der Fahrer ist gleich weg und ich hab noch nicht mal die Papiere fertig. Du musst auch endlich den Server fertig machen. Der steht schon seit 14 Tagen hier rum...
Was sagst Du? ...
Ja dann mach DU doch die Scheiße für MSI fertig! Dann reparier ich Dir auch den verkackten Server!"
Reparaturtechnik/RMA-Mitarbeiter: "Maaan, wo is'n da das Problem? Guck:" *mit dem Schraubendreher ins Paket stech* "Der Trottel hat die doch gar nich richtig verpackt! Dat is' doch'n Transportschaden..."

derMeister
2005-10-14, 23:47:19
Praktische Informationen über das richtige Verpacken von Paketen

Verpackung von Paketen

Jedes Paket ist beim Transport Belastungen - zum Beispiel Stößen, Vibrationen oder Druck - ausgesetzt. Um einen schadensfreien Transport zu gewährleisten, sollten Sie auf eine gute Verpackung achten. Bitte beachten Sie, dass Produkte in "Originalverpackungen" nicht automatisch versandgeeignet sind. Meistens ist eine zusätzliche Polsterung zwischen der Originalverpackung und der Versandverpackung erforderlich.

Damit sich die volle Schutzfunktion der Verpackung entfalten kann, müssen die Außenverpackung, die Ware und die Innenverpackung eine Einheit bilden.
Innenverpackung

* Die beste Außenverpackung nützt nichts, wenn nicht auch eine angemessene Innenverpackung vorhanden ist. Die Innenverpackung polstert, fixiert das Produkt und sorgt für Abstand zwischen den einzelnen Inhalten und der Außenverpackung.
* Wichtig ist, dass druck- und bruchempfindliches Versandmaterial nie unmittelbar an der Außenverpackung oder an anderen Inhaltsteilen anliegt. Zerbrechliche Inhaltsteilen, wie Glas, Keramik, Skulpturen, Elektronik o.ä. erfordern eine besonders sorgfältige Verpackung. Bitte sorgen Sie hier für mindestens 50 mm Abstand zwischen Produkt und Verpackung.
* Verpackungen mit mehrern Produkten sollten darüber hinaus Trennelemente beinhalten, damit alle Inhaltsteile gut gegen Verrutschen gesichert sind.


Beachten Sie bei der Auswahl der Innenverpackung folgende Hinweise:

* Je empfindlicher das Produkt, desto wichtiger ist eine gute Innenverpackung. Verwenden Sie weiche Polstermaterialien für leichte Teile und härtere Polster für schwere Ware.
* Die Polsterung kann nicht durch eine hochwertige Versandschachtel ersetzt werden.
* Achten Sie darauf, dass überall um das Produkt beziehungsweise um jeden einzelnen Inhalt eine ausreichend dicke Polsterschicht vorhanden ist.
* Geeignete Polstermaterialien sind z.B. Luftpolsterfolie, auch Bläschenfolie genannt, Rollenwellpappe oder maschinell zusammengeknauschtes Kraftpapier. Bei sehr empfindlichen Inhalten, wie z.B. Glas empfehlen wir Ihnen, 5-6 lagige Luftpolsterfolie zu verwenden.
* Verwenden Sie zusammengedrücktes Zeitungspapier nur als Füllmaterial bei eher unempfindlichen Produkten.
* Kleider, Decken, Kissen sind als Polstermaterial in der Regel nicht geeignet.
* Verpackungschips "fließen" bei statischer Beanspruchung. Dadurch können im Inneren Hohlräume entstehen, so dass der Inhalt nicht mehr fixiert ist. Sinnvoll ist deshalb, die Chips nach dem ersten Auffüllen zunächst durch Rüttelbewegungen zu verteilen. Anschließend können Sie dann eventuell entstandene Hohlräume bis über den Schachtelrand mit Chips auffüllen.

Außenverpackung

* Wichtig ist, dass Sie bei der Auswahl der Versandschachtel auf die richtige Größe (Sendungsinhalt plus Polster) und auf eine ausreichende Stabilität achten. Besonders gut geeignet sind Wellpappe-Schachteln.
* Je nach Gewicht, Empfindlichkeit und Größe des Versandgutes können Sie auch stabile Schachteln aus Vollpappe, flexible Packpapierumhüllungen und Versandtaschen (gepolstert oder kartoniert) verwenden.

Beachten Sie bei der Auswahl der Außenverpackung folgende Hinweise:

* Je druck- und stoßempfindlicher, schwerer und größer Ihr Versandgut ist, desto stabiler sollte die Außenverpackung sein.
* Wenn Sie eine gebrauchte Verpackung erneut verwenden möchten, bedenken Sie bitte, dass die Stabilität unter Umständen erheblich verringert sein kann. Prüfen Sie deshalb die Stabilität der Verpackung auf Einrisse, Stauchspuren, Druckstellen oder Perforationen. Verwenden Sie bitte keine beschädigten Altverpackungen.


Sicheres Verschließen der Sendung

* Je schwerer oder größer die Sendung ist, desto stärker sollte das Verschlussmaterial sein. Achten Sie deshalb beim Verpacken Ihrer Pakete auf einen guten Verschluss. Er ist zugleich Transportsicherung und Originalitätsnachweis.
* Geeignet sind zum Beispiel selbstklebende Packbänder aus Kunststoff mit einer handelsüblichen Breite von zumeist 50 Millimeter. Sie können aber auch Nassklebebänder mit aufgelegten Verstärkungsfäden oder Verstärkungsgewebe verwenden.

http://www.dhl.de/dhl?skin=hi&check=yes&lang=de_DE&xmlFile=3000438

steht da



Und wenn diese Kriterien nicht erfüllt sind braucht die Post / DHL auch nicht zu haften.

Seit wann ist eine Grafikkartenkarton nicht ausrechend stabil?
Mein letzter von Connect3D war schon ok, der davor von Leadtek sogar noch besser, also laß mal sein.
Man kann auch etwas in x Kartongs verpacken und der Versandmensch krieg es ganz sicher auch kaputt. Vom Vorsatz des RMA Mitarbeiters will lieber nicht anfangen.
Einen "schadenfreien Transport" hat übrigends die Transportfirma zu gewährleisten, nicht der Kunde :wink:
Kommentare wie " Hätteste Du mal sicher verpackt, dann wäre auch nicht" sind wirklich sehr naiv.

betasilie
2005-10-15, 00:07:55
Fakt ist: Hättest du die Grafikkarte ordentlich verpackt, wäre sie unbeschädigt angekommen. So siehts aus.
Einigen Leuten ist scheinbar nicht klar, dass es nicht um die Frage geht, ob das Paket ausreichend gut verpackt war oder nicht. Es geht um die Frage, ob das Paket tatsächlich auf dem Transportweg beschädigt wurde, und wenn ja, ob das richtig angezeigt wurde beim entsprechenden Transportunternehmen.

Es wurde allerdings a) nicht beim Empfang bemängelt, und daher muss man b) bei diesem offensichtlichen Schaden davon ausgehen, dass das Paket beim Zeitpunkt der Übergabe durch den Boten in einem tadellosen Zustand war, was nur den Schluss zulässt, dass das Paket in der besagten Firma "Schnuffi" zu Schaden gekommen ist. Ob das nun vorsätzlich war, oder nicht - es wurde gelogen und die Firma "Schnuffi" muss haften.

So einfach ist das und vor jedem Gericht in BRD ganz leicht durchsetzbar.

Gast
2005-10-15, 00:12:42
Wieso muss man übrigens davon ausgehen, das das ein Transportschaden ist?
Solche Schäden entstehen auch gern wenn frustrierte oder schlampige Lagerarbeiter die Hände im Spiel haben.

Teilweise wird so etwas mit voller Absicht gemacht, sei es den Wechsel des Lieferdienstes zu befördern...oder Ärger/Frust über den Arbeitgeber "abzubauen".

Alles schon erlebt...

In diesem Fall wird erstmal nur vorgegeben, das es ein Transportschaden war
Deswegen ist der Ausliefernachweis wichtig!
Wenn das da nicht vermerkt ist, so ist die Sendung unbeschädigt ausgeliefert worden!

Gast
2005-10-15, 00:26:08
Hehe, das ist besser als der neue Potter ;D

Frustrierte Lagerarbeiter schrotten aus Langeweile Returenwaren, daraus könnte man sicher ne Daily Soap machen. Meld dich doch mal bei der Salesch oder bei Richter Hold, das wird ein spannender Fall ;D ;D ;D ;D

Gast
2005-10-15, 00:53:07
Hehe, das ist besser als der neue Potter ;D

Frustrierte Lagerarbeiter schrotten aus Langeweile Returenwaren, daraus könnte man sicher ne Daily Soap machen. Meld dich doch mal bei der Salesch oder bei Richter Hold, das wird ein spannender Fall ;D ;D ;D ;D

Das heißt Retoure und nicht Reture.

@ Sony

Gut zu wissen, das es noch hilfsbereite Leute gibt.

Nazar
2005-10-15, 01:43:59
Einigen Leuten ist scheinbar nicht klar, dass es nicht um die Frage geht, ob das Paket ausreichend gut verpackt war oder nicht. Es geht um die Frage, ob das Paket tatsächlich auf dem Transportweg beschädigt wurde, und wenn ja, ob das richtig angezeigt wurde beim entsprechenden Transportunternehmen.

Es wurde allerdings a) nicht beim Empfang bemängelt, und daher muss man b) bei diesem offensichtlichen Schaden davon ausgehen, dass das Paket beim Zeitpunkt der Übergabe durch den Boten in einem tadellosen Zustand war, was nur den Schluss zulässt, dass das Paket in der besagten Firma "Schnuffi" zu Schaden gekommen ist. Ob das nun vorsätzlich war, oder nicht - es wurde gelogen und die Firma "Schnuffi" muss haften.

So einfach ist das und vor jedem Gericht in BRD ganz leicht durchsetzbar.


100% richtig!

Zur Verpackung!
Die Verpackung einer Ware muss den "normalen" Transportbelastungen genügen!
Nicht mehr und nicht weniger!

Ich möchte von diesen Schlaubergern mal wissen. wie sie einen Spiegel, der ordentlich im Karton mit Polsterung, vor dieser Gewaltanwendung, welche auf den Fotsos zu sehen ist, schützen wollen!?
Stahlbleche drumherum? ;D

Ihr müsst euch mal überlegen, was ihr für einen Blödsinn vom Stapel lasst!
Seid froh das Atmen ein Reflex ist, ansonsten müsstet ihr ersticken :P

Gast
2005-10-15, 02:12:27
Wie glaubt ihr eigentlich wird mit den Sendungen umgegangen?
Nicht nur beim Lieferdienst, sondern auch beim Empfänger...

Da reicht es schon, das der Lagerist grade Pause machen wollte um die schönsten Basketballeinlagen zu sehen...who cares about...Versicherung zahlt doch...

WitchBladePL
2005-10-15, 03:07:00
Ich will auch mal meinen Senf dazu geben. hehe
Aufpassen ich fang an *g*.
Schadensbild Nr1.

Ahnname 1 Einsschlag direckt von vorn!!

Dreieckig wirkender eingedrückter Karton.
Obriger Pin des Kühlers nach unten gedrückt, Elko/Kondensator weist in gleiche richtungsweise eine Vertiefung auf. Jeder Gutachter wird bestättigen das das Schadensbild des Kartons nicht zum SchadensBild der Graka passt da
*aufpassen jetzt kommts*>>> eingedrückter Karton der ein SchadensBild eines dreiecks aufweist wonach die Spitze des unmittelbar eingeschlagenen Kartons genau in der Mitte zwischen des Kühlblock und des Elkos/Kondensator lag, womit sich das Schadensbild des besagten Elko genau in anderer Richtung befinden müsste.
(könnt ihr ja zu hause mal ausprobieren nehmt mal das verhältniss *grösse* des eingeschlagenen Kartons)

Annahme Nummer zwei zu Bild1:
Wer mal probiert hat einen Elko so zu beschädigen muss eine Heiden Kraft aufbringen UND dazu einen Spitzen Gegenstand zur hand nehmen ala Schraubenzieher. Demnach hätte ein karton der gesichert in einem geignetem Tranzportwagen garnicht die dazu Kinetische Energie aufbringen können zumal ein Handelsüberlicher Karton garnicht die nötige Steifigkeit bzw scharfkartigkeit aufweist einen Elko so zu beschädigen. Anders wiederum besitzen die Füsse eines Elkos nicht die steifigkeit einen Karton diesen ausmaßes und der dazugehörigen NÖTIGEN Masse um den Einschlag ohne jegliche Verformung des Standes zu gewähleisten oder sicherzustellen.

Selbst wenn man den angeblichen Einschlagswickel in beliebiger Richtung ändern wurde (angepasst an den Karton oder angepasst an die Beschädigte Graka) passen beides nicht so recht zueinander. Zumal wie im vorherigen ausgeführt wenn selbst der einschlagende Karton den Richtigen Wickel zu Graka gehabt hätte müsste der Beschädigte Karton weit aus größer schäden aufweisen als sichbar.Da wie gesagt um einen Elko so zu beschädigen ein hohes Gewicht und eine Scharfer Gegenstand von nöten wäre ärgo müsste der Karton wesendlich weiter nach unten hin aufgerissen sein und die Karte selbst auch, den Elko hätte es warscheinlich eher abgerissen als sollch eine kerbe zu hinterlassen. Probiertmal an defekter Hardware aus iss nicht gerade leicht so eine Kerbe in solch einen Elko zu hinterlassen.

So hmm selbst wenn es einen einschlag eines weiteren Kartons gegeben hat kann man davon ausgehen das dieser den Elko nicht hätte so beschädigen können, eher hat sich jemand genau diesen umstand des einschlages zu nutze gemacht. Unter Vermutung nehme ich an das warscheinlich einen einschlag gegeben hat aber jemand nachträglich in Richtung des verbogenen Pins
eine Kerbe hinterlassen hat.

So nun nehm den Post auseinander oder testet mal selbst ob so ein SchadensBild rekonstruierbar ist. Ist nur meine Obkjektive einschätzung des Schadens. ;D
Bitte erst selber testen dann über obrige aussagen mecker :P danke :biggrin:

Kann mir mal einer sagen wo die beiden Teile auf dem Dritten Bild oben herkommen??? Nur einer hätte laut Lötstellen in der Trefferzone liegen können in anbetracht von größe und Lötstellen.


Gruß WBPL
PS: Zu den Verpackungfetischisten eine Umverpackung hätte zu dem dazugehörigen Gewicht des eingschlagenen Karton genauso viel Sinn gehabt ein Auto mit nem Blatt Papier aufzuhalten ( ist weit hergeholt passt aber zur Ironie) , bei der scharfkantigkeit (siehe Elko ausführungen) wär der glatt durchgegangen.

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten oder an MS weiter verkaufen als Inovation^^.

betasilie
2005-10-15, 03:12:45
Du hast imo durchaus Recht mit deiner Aussage. So einen Schaden zu verursachen, braucht schon erheblich Energie und einen entsprechenden Gegenstand aus Metall.

Aber wen wundert das noch? Ich hoffe bloß der Gast gibt uns irgendwann den Namen der Firma, damit man gewarnt ist beim shoppen. Wenigstens per PM.

... Von daher - reg dich doch mal. :)

Sony
2005-10-15, 05:04:34
Ich will auch mal meinen Senf dazu geben.
...
Gruß WBPL
PS: Zu den Verpackungfetischisten eine Umverpackung hätte zu dem dazugehörigen Gewicht des eingschlagenen Karton genauso viel Sinn gehabt ein Auto mit nem Blatt Papier aufzuhalten ( ist weit hergeholt passt aber zur Ironie) , bei der scharfkantigkeit (siehe Elko ausführungen) wär der glatt durchgegangen.

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten oder an MS weiter verkaufen als Inovation^^.
Du hast Dir zwar lobenswerter Weise einige Mühe gemacht Deine Vorstellungen zu beschreiben, aber leider kann ich nur Deinem PS zustimmen. All Deine Einschätzungen des Schadenshergangs, halte ich für falsch.
(Es heißt zwar immer: Don't drink and post - aber da müsst ihr jetzt durch. Freitag ist bei mir Altbiertag...)

Das Kartonbild erklärt den gesamten Hergang:
Der Karton war fixiert. Entweder am Boden liegend oder in einem Paketstapel. (Bei den Firmen kommen die Sachen oft palettenweise oder wenigstens auf Postrollwagen an...)
Der „Schraubendreher“ ist dem Verlauf des oberen Einschnitts folgend von rechts oben schräg in den Karton eingedrungen und hat diesen dabei zunächst „sauber“ durchschnitten. Das sieht man am geraden, wie mit dem Lineal gezogenen Verlauf der oberen der drei Trennlinien. Auf Höhe der Kühlkörperkante kam es dann zu einer Scherenwirkung zwischen dem eindringenden Gegenstand und dem äußersten Steg der geteilten Kühlrippen, die das weitere Einschneiden der Kartonpappe beendete und gleichzeitig das Durchdringen der Antistatikfolie ermöglichte. Im weiteren Verlauf entstanden die beiden vom Einschnitt ausgehenden Risse im Karton nach der Art eines Winkelhakens. Deshalb ist die Lasche, die die beiden Risse bilden auch nach innen gedrückt. Der eingekerbte Kondensator wurde auf der Operseite getroffen, so dass die Scherkräfte an den Beinchen durch Druck gegen die Platine abgefangen wurden. Diese Kondensatorenart ist mit einem schwarzen Rahmen um die Anschlüsse ausgestatten, die das Aluminiumtöpfchen bündig mit der Platinenoberfläche verbindet, so dass eine solche Kerbe problemlos entstehen kann, ohne dass der Kondensator ausgerissen werden müsste. Schließlich näherte sich der vermeintliche Schraubendreher der Platine so weit, dass er den nächsten in seinem Weg gelegenen Kondensator von der Seite traf und diesen somit von der Platine abgeschert bzw. abgerissen hat. Der „zweite“ Gegenstand auf dem letzten Bild ist nur der Kunststoffsockel dieses abgerissenen Kondensators.

Man kann darüber hinaus sogar aus dem Bild schließen, dass die Karte mit hoher Wahrscheinlichkeit sachgerecht im Karton fixiert war, da sie andernfalls bei dem beschriebenen Vorgang ihre Position so hätte verändern müssen, dass sie auf dem Foto durch das Loch im Karton gar nicht mehr sichtbar gewesen wäre…

WitchBladePL
2005-10-15, 10:07:46
Ja das habe ich mir auch in Nachhinein überlegt (war scho spät gestern), zumal ich aber sagen muss habe es hier bei mir mal selber Probiert den Kondi so zu beschädigen. Das schadensbild gibt aufschluss das rohe gewalt herschen musste um die oberfläche derart zu beschädigen und den zweiten kondi auch noch Final zu versenken. Frei nach dem Motto je mehr Schwung vieleicht verteilen sich die Katons von selbst.

Gruß WBPL

Gast
2005-10-15, 10:12:06
Wahnsinn, hier trifft sich die Elite der Gutachter Deutschlands (EdGD), hätt ich net für möglich gehalten. Haltet uns auf dem Laufenden Jungs, der Fall interessiert mich brennend ;D

Slipknot79
2005-10-15, 13:11:51
Also einen abgerissenen Kondensator kann man ja wieder anlöten, so dass das Teil funkt, habe damit schon Erfahrung^^ (Mir ist schon klar dass selbst mit angebrachten Kondensator die Karte nicht lief)

Gast
2005-10-15, 19:42:51
Aber wen wundert das noch? Ich hoffe bloß der Gast gibt uns irgendwann den Namen der Firma, damit man gewarnt ist beim shoppen. Wenigstens per PM.

... Von daher - reg dich doch mal. :)Wie ich weiter oben schon sagte, solange das noch am laufen ist behalte ich den namen der firma für mich. ich verspreche euch aber das ich ihn hier poste wenn die sache beendet ist, also immer schön dran bleiben ;-)

Das es ein schraubenzieher war glaube ich nicht, eher schon ein hammer...
Aber im grunde bin ich bin ja immer noch der meinung das das auf dem postweg passiert ist, irgend ein sehr schweres paket ist geworfen worden und unglücklich mit der spitze eingeschlagen. Muss ja auch kein karton gewesen sein, man kan doch auch etwas sperriges ohne pappe verschicken, oder ?

Ich habe tatsächlich versucht die karte möglichst original zu verpacken, also zuerst die CDs rein, dann das handbuch, dann den papprahmen mit der vertiefung für die karte und diese dann da rein in antistatikfolie. oben drauf lag glaub ich sogar noch der rücksendeschein und die auftragsbestätigung von damals.

Gast
2005-10-15, 19:56:48
An deiner Stelle wäre ich mit der Nennung von Namen hier SEHR vorsichtig, egal wie die Sache letztendlich ausgeht. So ne Klage wegen Geschäftsschädigung hat man leicht am Hals...

Sony
2005-10-15, 19:58:30
Was war denn der ursprüngliche Reklamationsgrund?

Gast
2005-10-15, 20:14:56
Die Karte hat einfach kein bild mehr gebracht, nur schwarz.

Gast
2005-10-15, 20:41:22
Die Sachlage ist so: Das Packet ist unbeschädigt angenommen worden, ergo ist die Beschädigung dort geschehen. Nachbesserung/Vergleich wurde abgelehnt. --> Die veralbern dich, geh zum Anwalt und mach den Namen der Firma und deren Verhalten in verschiedenen Foren publik!

Gast
2005-10-15, 21:08:29
und mach den Namen der Firma und deren Verhalten in verschiedenen Foren publik!

Damit kann er sich eine MENGE Ärger einhandeln. Davon ist schwer abzuraten.

Gast
2005-10-15, 21:11:15
Damit kann er sich eine MENGE Ärger einhandeln. Davon ist schwer abzuraten.

Unsinn, vorausgesetzt er schildert den Vorgang wahrheitsgemäß, ist das kein Problem. Wär ja noch schöner...

dirk.loesche
2005-10-15, 21:57:01
Unsinn, vorausgesetzt er schildert den Vorgang wahrheitsgemäß, ist das kein Problem. Wär ja noch schöner...
Zählt das etwa unter Journalistische Berichterstattung?

Gast
2005-10-15, 21:59:25
Zählt das etwa unter Journalistische Berichterstattung?

Wuz???

Gast
2005-10-15, 22:44:17
Unsinn, vorausgesetzt er schildert den Vorgang wahrheitsgemäß, ist das kein Problem. Wär ja noch schöner...

LOL. "Wahrheit" ist ein grosses Wort. Bisher kennen wir nur eine Seite, der Händler sieht den Vorgang wahrscheinlich ganz anders. Ich an Stelle des TS wäre sehr vorsichtig...

Gast
2005-10-15, 22:47:40
LOL. "Wahrheit" ist ein grosses Wort. Bisher kennen wir nur eine Seite, der Händler sieht den Vorgang wahrscheinlich ganz anders. Ich an Stelle des TS wäre sehr vorsichtig...

Achja? Die Frage ist einfach zu beantworten: Ist das Packet unversehrt angekommen oder nicht?

Gast
2005-10-15, 22:49:55
An den Gast mit der defekten Karte:

Halte Dich unbedingt an "Sony"! Ich habe fast alle seiner Postings gelesen und ich bin überzeugt, das er ein Mensch mit hohem Sachverstand und allgemein sehr viel Ahnung hat! Ich empfehle Dir wirklich seine Tipps zu beherzigen, dann hast Du sicher schnell eine neue Grafikkarte.

Gast
2005-10-15, 22:52:20
Oder schnell ne Menge Ärger am Hals ;D

Gast
2005-10-15, 22:56:56
Oder schnell ne Menge Ärger am Hals ;D

Gründe?

onkel2003
2005-10-15, 22:58:53
An den Gast mit der defekten Karte:

Halte Dich unbedingt an "Sony"! Ich habe fast alle seiner Postings gelesen und ich bin überzeugt, das er ein Mensch mit hohem Sachverstand und allgemein sehr viel Ahnung hat! Ich empfehle Dir wirklich seine Tipps zu beherzigen, dann hast Du sicher schnell eine neue Grafikkarte.

du da mehr als recht hast.

dhl hat ein tranzportschaden nicht bestätigt oder ?
also ist es doch sowieso egal, das bleibt an den shop kleben.
egal wie die das jetzt drehn und wenden wollen, ist dhl schuld hätte der shop verweigern müssen, oder sich es bestätigen lassen müssen.

hat es das nicht ist die karte mit verpackung 100 % sicher angekommen unbeschädigt.


kannst ja schon mal in den shop ausschau halten nach neuer karte, :biggrin:

betasilie
2005-10-15, 23:59:00
Oh man, so nett auch einige Gäste sind, so sehr nerven einige andere.

Daher: An lieben Gäste - regt euch! :)

Gast
2005-10-16, 02:01:04
Oh man, so nett auch einige Gäste sind, so sehr nerven einige andere.

Daher: An lieben Gäste - regt euch! :)

Hehe...;)

resonatorman
2005-10-16, 09:10:01
An deiner Stelle wäre ich mit der Nennung von Namen hier SEHR vorsichtig, egal wie die Sache letztendlich ausgeht. So ne Klage wegen Geschäftsschädigung hat man leicht am Hals...
Damit kann er sich eine MENGE Ärger einhandeln. Davon ist schwer abzuraten.
LOL. "Wahrheit" ist ein grosses Wort. Bisher kennen wir nur eine Seite, der Händler sieht den Vorgang wahrscheinlich ganz anders. Ich an Stelle des TS wäre sehr vorsichtig...
Oder schnell ne Menge Ärger am Hals ;D
Arbeitest du bei dieser Fa. oder was ist dein Problem?

Gast
2005-10-16, 10:28:13
Nö, ich versuche nur den Threadstarter vor unnötigem Ärger durch unüberlegte Handlungen zu bewahren. Die Jungs, die ihn hier zu allen möglichen Aktivitäten ermuntern, sind die ersten, die, wenn es denn in die Hose geht, abspringen werden und sich mit einem müden "sorry" aus der Sache zurückziehen. Den Ärger hat der TS dann alleine. Mir ists egal, ich hol mir jetzt erst mal ne Tüte Popcorn und schau mir die Soap-Opera weiter an ;D

S2kT68m
2005-10-16, 12:39:00
Nö, ich versuche nur den Threadstarter vor unnötigem Ärger durch unüberlegte Handlungen zu bewahren. Die Jungs, die ihn hier zu allen möglichen Aktivitäten ermuntern, sind die ersten, die, wenn es denn in die Hose geht, abspringen werden und sich mit einem müden "sorry" aus der Sache zurückziehen. Den Ärger hat der TS dann alleine. Mir ists egal, ich hol mir jetzt erst mal ne Tüte Popcorn und schau mir die Soap-Opera weiter an ;D

Der Threadstarter darf doch sehr wohl seine Geschichte mit diesem Shop schildern, diesen auch namentlich nennen.

Was soll es da für Ärger geben? Wenn der Shop so beschei**t dürfen die sich nicht wundern. :P

Das wäre ja noch schöner......

Edit: richtig angeprangert müssen die werden, in Zeiten von Hartz IV den Leuten so hinterrücks die Kohle aus den Taschen zu ziehen ist eine Sauerei!

Gast
2005-10-16, 14:37:38
Nö, ich versuche nur den Threadstarter vor unnötigem Ärger durch unüberlegte Handlungen zu bewahren. Die Jungs, die ihn hier zu allen möglichen Aktivitäten ermuntern, sind die ersten, die, wenn es denn in die Hose geht, abspringen werden und sich mit einem müden "sorry" aus der Sache zurückziehen. Den Ärger hat der TS dann alleine. Mir ists egal, ich hol mir jetzt erst mal ne Tüte Popcorn und schau mir die Soap-Opera weiter an ;D
Was soll der denn für einen "Ärger" bekommen? WKAH,EMDFH!

rpm8200
2005-10-16, 15:46:55
Also ich bin auch sicher, dass man JEDERZEIT seine MEINUNG sagen darf.

Wenn der Fredstarter sich also in 3 Monaten entschliesst, die ganze Story mal zu schildern kann er das in Form einer Meinung immer tun!

Wenn er dann schreibt:

"Ich möchte Euch meine Meinung zum StoreXY nicht vorenthalten. Dieser Shop hat wohl meine Karte angenommen und es sieht so aus, dass die Beschädigungen nicht vom Transport her rühren, dennoch wurde mein Schadenserstzanspruch abgelehnt <insert_random_bla>"

-> dann kann man ihm absolut gar nix und ich für meinen Teil wüsste, bei welchem Shop ich demnächst aufpasse, wenn ich was bestelle und so ist doch der Allgemeinheit weitergeholfen.

Und vielleicht kommt ja auch raus, dass es für ihn gar keinen Grund zum Ärger gibt, falls er dann ne neue Karte bekommen hat. In diesem Fall darf er ja auch schreiben "Meiner Meinung nach ist das ein super Shop, nach anfänglichen Schwierigkeiten wurde meine Karte ersetzt". Daran würde sich auch niemand stören.

resonatorman
2005-10-16, 23:00:27
Nö, ich versuche nur den Threadstarter vor unnötigem Ärger durch unüberlegte Handlungen zu bewahren. Die Jungs, die ihn hier zu allen möglichen Aktivitäten ermuntern, sind die ersten, die, wenn es denn in die Hose geht, abspringen werden und sich mit einem müden "sorry" aus der Sache zurückziehen. Den Ärger hat der TS dann alleine. Mir ists egal, ich hol mir jetzt erst mal ne Tüte Popcorn und schau mir die Soap-Opera weiter an ;D
Dann dürfte es dieses Forum (http://www.snakecirty.de/board/index.php) ja überhaupt nicht geben, weil dort ausschließlich Firmen mit namentlicher Nennung angeprangert werden...;)

onkel2003
2005-10-16, 23:43:08
Dann dürfte es dieses Forum (http://www.snakecirty.de/board/index.php) ja überhaupt nicht geben, weil dort ausschließlich Firmen mit namentlicher Nennung angeprangert werden...;)

die seite stand auch oft genzg in den schlagzeilen, und das wird den irgend wann mal teuer werden ;-)

nicht umsonst untersagt recht.de schon die namens nennung.

genaueres müsste aber eigentlich der forums betreiber wiessen.


und ich denke mal solange die sache nicht geklärt ist ist es schon richtig das er den namen nicht nennt .

resonatorman
2005-10-17, 03:43:42
Was soll der Quatsch?
-von vv-computer bekam ich einmal eine Grafikkarte, die genau so verpackt war, wie es nicht sein sollte : ein Riesenkarton (ca. 1x1x1 m), ausgefüllt mit geschnetzeltem Papier - aber die Karte wurde unten auf den Boden der Kiste gelegt, das Polstermaterial obendrauf, so daß sie von der Unterseite völlig ungeschützt war trotz der überdimensionierten Umverpackung
-zu Alternate habe ich mal ein Mainboard eingesandt, das nicht mehr bootete - nach 3 Tagen kam es zurück mit dem Hinweis "unsere Techniker konnten keinen Fehler finden", auf eine Berechnung der "Prüfung" wurde gnädigerweise verzichtet, lediglich 12,70 Portokosten sollte ich bezahlen
-mindfactory hat in seinen AGBs einen Passus, der ein Abtretungsverbot vorsieht - d.h. wenn jemand etwas gebraucht weiterverkauft, was bei mindfactory gekauft wurde, hat der Gebrauchtkäufer trotz mitgesandter Originalrechnung keinen Gewährleistungsanspruch.
Muß ich jetzt Angst haben?

onkel2003
2005-10-17, 09:48:03
Was soll der Quatsch?
-von vv-computer bekam ich einmal eine Grafikkarte, die genau so verpackt war, wie es nicht sein sollte : ein Riesenkarton (ca. 1x1x1 m), ausgefüllt mit geschnetzeltem Papier - aber die Karte wurde unten auf den Boden der Kiste gelegt, das Polstermaterial obendrauf, so daß sie von der Unterseite völlig ungeschützt war trotz der überdimensionierten Umverpackung
-zu Alternate habe ich mal ein Mainboard eingesandt, das nicht mehr bootete - nach 3 Tagen kam es zurück mit dem Hinweis "unsere Techniker konnten keinen Fehler finden", auf eine Berechnung der "Prüfung" wurde gnädigerweise verzichtet, lediglich 12,70 Portokosten sollte ich bezahlen
-mindfactory hat in seinen AGBs einen Passus, der ein Abtretungsverbot vorsieht - d.h. wenn jemand etwas gebraucht weiterverkauft, was bei mindfactory gekauft wurde, hat der Gebrauchtkäufer trotz mitgesandter Originalrechnung keinen Gewährleistungsanspruch.
Muß ich jetzt Angst haben?

kaum.

Aber hier sieht es momentan er nach ein betrugs versuch von seitens des onlineshops aus.
dhl hat eine tranzportbeschädigung nicht bestätigt ?.
so also liegt es erst mal auf der hand der shop will bescheissen, aber solange man ihn das nicht beweisen kann, könnte man dies auch als rufmord hinstellen.

aber wie gesagt ich bin mir da auch nicht sicher wie es mit der namensnennung ist.

natürlich will jeder wiessen welcher shop das ist, keine frage.

Gast
2005-10-17, 12:11:50
Dann regelt das per PN aber nicht öffentlich im Forum.

Gast
2005-10-17, 17:29:07
Hi Leute,
habe soeben mal bei der DHL-hotline (01805 / 345 22 55) angerufen. Das sehr nette fräulein am telefon sagte mir das da kein vermerk auf eine beschädigung steht ! ausserdem erklärte sie mir das die meldung des transportschadens ca. 7 tage dauert und dann erstens als aktenzeichen in ihrem computer auftaucht und zweitens mir per post zugeschickt wird.
also heisst es jetzt warten.

Afaf
2005-10-17, 18:01:20
aha .... es bleibt spannend

PS. schick doch mal ne PM bei welchem Shop das war....

Gast
2005-10-17, 18:08:39
Einer dieser seriösen eBay Händler, jede Wette ;D

Schnappi
2005-10-23, 20:25:52
Gibts schon was neues?

Tidus
2005-10-24, 12:14:38
bin auch sehr gespannt wies weitergeht :biggrin:

MfG,
Tidus

PS: Hoffe du bekommst Recht !
Und ein großes Lob an Sony ! Find ich echt klasse, dass du dir hier so viel Mühe gibst. :up:

hummeL
2005-10-24, 12:28:42
Trag mich hier einfach mal ein, damit ich auf dem laufenden bleibe :).

Viel glück an den Starter - kann schliesslich jedem mal passieren.

Gruss hummeL.

Gast
2005-10-24, 13:25:23
Ja wo isser denn jetzt? War doch, wie vermutet, viel Rauch um absolut nichts, LOL ;D ;D ;D

Tidus
2005-10-24, 13:32:28
stimmt zwar dass es schon recht lang her is, dass er sich hier gemeldet hat, aber denke da kommt noch was...geht ja nich alles immer sofort.

MfG,
Tidus

Gast
2005-10-28, 16:59:03
Hallo, ich bin wieder da !! *wink* :-)

So, ich habe jetzt (nach genau 14 tagen) nochmal bei DHL angerufen und gefragt wie der stutus der transportschadensmeldung ist. Riesengrosse überaschung : Das nette fräulein konnte in ihrem system keinen eintrag für eine solche meldung finden !!
Sie hat jetzt eine rückfrage bzw beschwerde an die Reklamationsstelle gemacht wie der status ist. ich werde dann informiert, auch in dem fall das gar keine transportschadensmeldung vorliegt - was ich ja fast vermute ! *fauch*
Wie lange das jetzt wieder dauert weis sie aber uch nicht weil sie davon keine Rückmeldung bekommt. *rolleyes*

betasilie
2005-10-28, 17:00:53
Hallo, ich bin wieder da !! *wink* :-)

So, ich habe jetzt (nach genau 14 tagen) nochmal bei DHL angerufen und gefragt wie der stutus der transportschadensmeldung ist. Riesengrosse überaschung : Das nette fräulein konnte in ihrem system keinen eintrag für eine solche meldung finden !!
Sie hat jetzt eine rückfrage bzw beschwerde an die Reklamationsstelle gemacht wie der status ist. ich werde dann informiert, auch in dem fall das gar keine transportschadensmeldung vorliegt - was ich ja fast vermute ! *fauch*
Wie lange das jetzt wieder dauert weis sie aber uch nicht weil sie davon keine Rückmeldung bekommt. *rolleyes*
Haben wir dir doch gesagt, dass es keine Schadensmeldung gibt. ;)

derMeister
2005-10-28, 17:23:08
Hallo, ich bin wieder da !! *wink* :-)

So, ich habe jetzt (nach genau 14 tagen) nochmal bei DHL angerufen und gefragt wie der stutus der transportschadensmeldung ist. Riesengrosse überaschung : Das nette fräulein konnte in ihrem system keinen eintrag für eine solche meldung finden !!
Sie hat jetzt eine rückfrage bzw beschwerde an die Reklamationsstelle gemacht wie der status ist. ich werde dann informiert, auch in dem fall das gar keine transportschadensmeldung vorliegt - was ich ja fast vermute ! *fauch*
Wie lange das jetzt wieder dauert weis sie aber uch nicht weil sie davon keine Rückmeldung bekommt. *rolleyes*

Na dann mach die Jungs von dem Laden schon mal frisch, wegen Sachbeschädigung, Betrug. Betrug ist DE ein relativ schweres Vergehen. Das kann selbst bei Kleinigkeiten sehr teuer werden.

joe kongo
2005-10-28, 17:46:46
Jo, lustig das Ganze. Falls bestätigterweise keine Schadensmeldung vorliegt (was ich für den Gast sehr erhoffe) sollte man nicht gleich schwerere Geschütze auffahren, vielleicht nur einen Hauch andeuten.

Man könnte danach durch die Blume mitteilen das man sich über einen
grosszügigen Schadens und Imageausgleich wirklich sehr freuen würde
aber natürlich in keinem Fall erwartet.

Ich denke jetzt natürlich nicht an eine X850XT oder sowas :tongue: .

Wixi
2005-10-28, 18:33:54
Ich denke jetzt natürlich nicht an eine X850XT oder sowas :tongue: .

ne eher an eine x1800xt :D

resonatorman
2005-10-28, 20:38:31
Erfahren wir jetzt endlich, welcher Laden das ist?

betasilie
2005-10-28, 21:14:24
Erfahren wir jetzt endlich, welcher Laden das ist?
Ja, da bitte ich auch drum. Du (Gast mit dem Problem) hat ja keinen Nachteil dadurch, wenn Du uns sagst welcher Laden das ist.

Sony
2005-10-28, 21:56:41
Na wir haben denen ja nun schon genug Zeit gelassen.
Ich hoffe der Schuppen legt nicht noch schnell einen Konkurs hin. Habe ich auch schon erlebt…

Ich brauche von Dir noch ´ne Rückmeldung, welche Infos verfügbar sind:
1. Zeuge der das Einpacken bezeugen kann.
2. Name des Postbediensteten, bei dem das Paket aufgegeben wurde.
3. Abliefernachweis (in welcher Form)
4. a) Anschrift der Polizei beim Händler b) eMailadresse der Polizei
5. a) Name der Geschäftsführung b) deren eMailadresse

Ich hoffe Du hast Dir auch die Namen der DHL-Mitarbeiter mit denen Du Kontakt hattest notiert.
Natürlich möchte ich hier nicht die Namen lesen. Es reicht schon ein
1. ja
2. ja
3. nein
4. a) … usw.
Kannst Du den papierenen Schriftverkehr scannen, um das der Mail anzuhängen?
Hast Du auch die eMailadresse von Hr. Weber dem „Vertriebsleiter“?

Slipknot79
2005-10-28, 22:04:58
> Natürlich möchte ich hier nicht die Namen lesen.
> Hast Du auch die eMailadresse von Hr. Weber dem „Vertriebsleiter“?


:biggrin:

Sony
2005-10-28, 22:43:48
> Natürlich möchte ich hier nicht die Namen lesen.
> Hast Du auch die eMailadresse von Hr. Weber dem „Vertriebsleiter“?


:biggrin:
Das ist ein Name, den die Gegenseite ins Spiel bebracht hat, der hier bereits veröffentlicht wurde und der auch insofern nix mit "persönlichen Daten" zu tun hat, als es hunderttausende Weber in Deutschland gibt...

Gast
2005-10-28, 23:30:57
Hallo

Was den namen angeht, sage ich mal das es kein eBay-Shop ist, ausserdem ist der laden halbwegs bekannt und gross dürfte also auch nicht morgen konkurs anmelden.

1. Habe keine zeugen

2. Ich war schon mehrmals auf der post aber die frau war bisher noch nicht da. Habe bei ihr aber schon mehrere pakete aufgegeben und abgeholt, ist nur eine frage der zeit bis ich sie da wieder treffe.

3. Mein Abliefernachweis ist der normale Einlieferungsbeleg von DHL Express

4. Habe ich per email angefordert, auf der HP der stadt konnte ich nichts finden

5. Wie soll ich die denn rausfinden, einfach hinschreiben geht ja wohl nicht, bisher kam alles von service@***.de

Die namen der DHL hotline-ladys habe ich nicht, was soll das auch bringen ?
Den Beleg könnte ich bei einem freund scannen.
Die mailadresse von Hr. Weber habe ich auch nicht, siehe 5.

Sony
2005-10-29, 00:27:07
Zu 1.
Du hast KEINEN guten Freund, oder Bruder, Mutter oder Vater, der das Einpacken bezeugen könnte?
Zu 3.
Ein Abliefernachweis weist - wie der Name sagt - die Ablieferung nach! Darauf findet man auch die Unterschrift der entgegennehmenden Person. Das sollte Dir die MA an der genannten Hotline längst zugeschickt oder gefaxt haben.
Zu 4.
Wie fordert man per eMail eine eMailadresse an?
Zu 5.
Dein Onlinehändler hat doch sicher eine Homepage…
Da gibt es ein Impressum. In dem steht dann der oder die GF und sogar die Handelsregisternummer usw.
Vielleicht ist da auch ein Punkt KONTAKT unter dem man die eMailadressen für Einkauf, Vertrieb und sonstige Abteilungen (Hr.Weber?) findet…

Was Namen bringen sollen??
Mein Gott, ich dachte das wäre klar:
Damit kannst Du belegen, dass Dein Onlinehändler es bei Dir nicht mit irgendeinem unaufmerksamen, rechtsunkundigen und auch sonst eher schnarchnasigen Fuzzi zu tun hat, der den Finger kaum aus dem Arsch kriegt, um vielleicht mal seine Rechte durchzusetzen. Sackzement noch mal!

Is’ doch wahr…

Den Luftdruck, die Mondphase und die allgemeine Windrichtung finde ich für das Schreiben schon selber raus. Bei der Schuhgröße müssen wir schummeln, aber den Kopfdurchmesser des Servicemenschen können wir genau wie den gewisser Gäste, gut anhand der verbalen Äußerungen abschätzen…

Gast
2005-10-29, 01:22:57
zu "zu 1." : nein, es war keiner dabei und je nachdem wie weit die sache gehen wird werde ich von niemanden - im schlimmsten fall - einen meineid verlangen !

zu "zu 3." : unterschrift ist da keine drauf, nur ein ausdruck mit identcode u.s.w.

zu "zu 4." : rofl, ja, klingt etwas komisch, ich habe das rathaus angemailt

zu "zu 5." : Den namen des geschäftsführers habe ich natürlich aber keine emailadresse, da steht gar keine addi, es guibt nur ein kontaktformular auf der hp

die namen der DHL-hotline-angestellten dürften den gegner eher zum schmunzeln bringen, ich glaube da kann ich 20 mal anrufen und bekomme immer eine andere dran...

rpm8200
2005-10-29, 02:35:53
zu 3.) Ich denke Du hast das falsch verstanden. Wenn Du ein Paket annimmst, musst Du doch auch den Empfang quittieren mit Unterschrift. Und wenn der Postler Dich nicht kennt fragt er Dich als Empfänger einer Ware auch nach Deinem Namen und gibt ihn in sein Board mit ein. Diese Daten (den Empfangsnachweis mit digitalisierter Unterschrift) kann man sich faxen/ schicken lassen, eben dass man feststellen kann wer das Paket angenommen hat (dass Du es verschickt hast steht ja ausser Frage und ist mit dem von Dir beschriebenen Abschnitt mit Identnummer usw. usf. bewiesen).

Ewig speichern die die Daten aber auch nicht. Würde das schon schnell veranlassen.

Sony
2005-10-29, 02:57:41
Genau so ist das!
Nach Ablauf einer Frist, muss dann ein Nachforschungsauftrag erteilt werden und das dauert dann ewig.

Über all die anderen Daten kann man diskutieren, aber der Abliefernachweis ist ein Fachbegriff den ich mir nicht ausgedacht habe. Genau dieser ist die Grundlage aller Argumentation gegen den Händler. Es nützt nix zu sagen: "Ich hab' da mal irgendwann irgendwo angerufen und da hat mir irgendwer gesagt, dass alles irgendwie in Ordnung war..."
Ohne einen Abliefernachweis hast Du so gut wie nichts in der Hand!

Naja, die 1. Mail halt...

betasilie
2005-10-29, 04:34:01
Naja, die 1. Mail halt...
Die erste Mail ist ein Annahmenachweis. Da können sie sich nicht mehr rausreden.

Trotzdem wirkt es natürlich professioneller, wenn man auch einen Auslieferungsnachweis hat, aber notwendig wäre der vor Gericht nicht mehr.

resonatorman
2005-10-29, 05:56:21
Trotzdem würde ich den Auslieferungsnachweis auf jeden Fall bei der Post anfordern, die schicken anhand der Identcodenr. sogar das Facsimile der Unterschrift des Annehmenden bei deinem geheimnisvollen, großen und bekannten Onlineshop - und derjenige läßt sich dann meistens ganz leicht ermitteln.

Gast
2005-10-29, 11:12:58
zu "zu 1." : nein, es war keiner dabei und je nachdem wie weit die sache gehen wird werde ich von niemanden - im schlimmsten fall - einen meineid verlangen !

zu "zu 3." : unterschrift ist da keine drauf, nur ein ausdruck mit identcode u.s.w.

zu "zu 4." : rofl, ja, klingt etwas komisch, ich habe das rathaus angemailt

zu "zu 5." : Den namen des geschäftsführers habe ich natürlich aber keine emailadresse, da steht gar keine addi, es guibt nur ein kontaktformular auf der hp

die namen der DHL-hotline-angestellten dürften den gegner eher zum schmunzeln bringen, ich glaube da kann ich 20 mal anrufen und bekomme immer eine andere dran...


Jetzt mach endlich was Sony Dir sagt, der Mann kennt sich "ein wenig" aus, das kannst Du mir glauben, Höllenhunde!

Tidus
2005-10-29, 12:11:07
langsam schauts so aus als wenn er die hilfe gar nich will weil er Bammel hat^^

Gast
2005-10-29, 15:52:53
langsam schauts so aus als wenn er die hilfe gar nich will weil er Bammel hat^^
nicht doch, natürlich will ich eure hilfe ! Und wovor sollte ich Bammel haben ?

Das mit dem beleg habe ich jetzt erst kapiert, ich dachte du meinst den den ich bekommen habe als ich das paket abgab. habe jetzt wieder die hotline angerufen und ber brief geht heute noch raus ! :)

Wixi
2005-10-29, 18:16:58
hmm find ich alles recht spannend.hoffe der gast kriegt seine karte! viel glück!

rpm8200
2005-10-29, 21:27:54
<OT>
Äh ja... und ich hoffe der Gast meldet sich auch noch an. Irgendwie ist das Gastposten hier so extrem wie sonst nirgends. Solange Gäste gute/ sinnige Posts schreiben ist dagegen nichts zu sagen, mir scheint aber dass Gäste unter dem Deckmantel der Anonymität sehr oft absolut sinnfreie OT Posts machen würden. Verstehe nicht, warum hier keine RegPflicht besteht? Wollte das nur mal gesagt/ gefragt haben. BackToTopic!
</OT>

derMeister
2005-10-29, 22:17:29
Finde ich auch nicht gut, als Gast im allgemeinen alles zu posten.
Ich habe auch mal deftige Kritik an Dir zu leisten "lieber Gast"
Ein Forum ist eine Informationaustauschplattform in der DU dich mommentan wie ein sry >parasit< verhällst! Du willst und bekommst Informationen und zwar gute und was gibst Du im Gegenzug? Rein garnix. Das wenigste wäre den Shop beim Namen zu nennen und so anderen die Möglichkeit zu geben, sich vor Geschäften mit diesem Shop zu schützen.
Das mußte ich mal jetzt los werden!

joe kongo
2005-10-30, 17:56:59
Bin auch für's reggen.

Nickvorschlag: Packesel

:biggrin:

Gast
2005-10-30, 18:12:43
LOL ;D ;D ;D

derMeister
2005-10-30, 18:15:03
LOL ;D ;D ;D
Und welches kreatives Gasthirn war da wieder am Werk???
Regpflicht für alle

DerGastMitDerRadeon
2005-10-30, 20:06:08
Bin auch für's reggen.

Nickvorschlag: Packesel

:biggrin:
Okay, kannst Du haben, ich habe mich aber für einen anderen benutzernamen entschieden... ;D

ihr habe ja recht, ihr helft hier ja wirklich gut und es sind schon über 150 postst zusammengekommen, dafür kann ich mich mindestens anmelden ! :)

Gast
2005-10-30, 20:09:20
Der Nick ist zu lang und sprengt meinen Monitor. Hättest das ja mit DGMDR abkürzen können.

DerGastMitDerRadeon
2005-10-30, 20:22:37
Der Nick ist zu lang und sprengt meinen Monitor. Hättest das ja mit DGMDR abkürzen können.
Das hätte aber keiner verstanden. :D
ausserdem habe ich hier 800x600 eingestellt und da sprengt es doch auch nicht den monitor, habe IE6 und opera ausprobiert.

resonatorman
2005-10-30, 20:26:54
Hättest das ja mit DGMDR abkürzen können.
Dann aber doch bitte sowas wie "])g|\/|])|2" ;).

dilated
2005-10-30, 20:59:13
gibts den was neues?

ot:
habe auch ne 9800pro bei nem e-bayhändler ersteigert
(die gieng beim kühlerwechsel kaputt:-)
orginal kühler wieder drauf gemacht und nach ein paar(ca 5 mails)
hatte ich ne "neue" karte (mit gebrauchsspuren;-)
aber sie funktioniert (wohl glück gehabt das er noch welche rumliegen hatte)

wünsch dir viel glück,

wenn du der geschäftsleitung das ma alles schilderst und belegst
werden die (wenns denn n großer laden ist)sicher kein prozess wollen

springender punkt ist das sie das packet angenommen haben
und noch immer?keine schadensmeldung bei der dhl gemacht haben

somit bist du und die dhl fein raus

Wixi
2005-11-03, 22:15:14
was neues?

DerGastMitDerRadeon
2005-11-04, 13:57:58
Ich glaube ja langsam das mich alle nur verarschen wollen denn der Auslieferungsbeleg von DHL ist noch immer nicht da ! :mad:
Ich habe jetzt NOCHEINMAL bei DHL angerufen und den Auslieferungsbeleg angefordert. Soll bis dienstag bei mir sein, ich bin gespannt. Was den nachforschungsantrag nach der transportschadensmeldung angeht gibt es noch nichts neues.
muss halt warten und warten... ;(

DerGastMitDerRadeon
2005-11-08, 20:03:56
So, gestern kam endlich der auslieferungsbeleg von DHL. Sollte es wirklich nötig werden werde ich den einscannen und ihnen per mail unter die nase halten.

Ausserdem habe ich mit Sony´s hilfe eine weitere mail geschickt (wobei 95 Prozent des textes von Sony stammen :redface:)
Sehr geehrter Herr W.,

ich habe bei ihrem Unternehmen eine Grafikkarte im Rahmen der gesetzlichen
Gewährleistungsvorschriften reklamiert und bin mit dem bisherigen Verlauf
der Serviceleistung nicht zufrieden.
Seit nunmehr drei Wochen fasse ich mich in Geduld, da ich hoffte der "Irrtum"
würde sich bei Ihnen von allein klären. Da jedoch aus Ihrem Hause nichts
Weiteres zu hören war und Herr S. nach eigenen Angaben in dieser
Angelegenheit mit Ihnen Rücksprache hält, wende ich mich nun zur schnellen
Klärung direkt an Sie.
Ich versuche im Folgenden kurz den bisherigen Ablauf zu skizzieren und meine
Kritik deutlich zu machen:

Am 06.10.2005 habe ich meine Radeon 9800 Pro Grafikkarte von MSI (Model: MSI
RX9800PRO-TD128SP) wegen völligen Bildausfalls zu Ihnen geschickt. Das
Paket mit dem DHL-Identcode xx.xxx.xxx.xxx.x wurde am 10.10.2005 um 09:24
Uhr bei Ihnen ausgeliefert.

Bereits am 12.10.2005 bekam ich von ihrem Hr. S. die Nachricht, meine
Karte sei beim Transport aufgrund unzureichender Verpackung beschädigt
worden und mein Garantieanspruch damit erloschen.
Da Herr S. mir Schadensbilder der Verpackung und Karte zur Verfügung
gestellt hatte, konnte ich mir jedoch von Fachleuten meine Ansicht
bestätigen lassen, dass die sichtbare Beschädigung der Verpackung auf
unzulässige Fremdeinwirkung zurückzuführen ist.
Diese Auffassung habe ich am 14.10.2005 Herrn S. auch per Mail
mitgeteilt (siehe Anhang) und bereits dort um Aufklärung des Sachverhaltes
gebeten.
Wenn Sie sich die Bilder (besonders den Karton) selbst genau ansehen, müssen
auch sie zu dem Schluss gelangen, dass hier ein spitzer Gegenstand mit
Gewalt tief in das Paket eindrang und dabei die Schäden an der (darin sicher
verpackten) Karte herbeiführte. Zudem ist der Schaden von außen sichtbar,
weshalb ich Hr. S. in meiner oben genannten Mail auch darauf hinwies,
dass ein solcher Schaden bereits bei Annahme der Sendung dem
Transportunternehmen gemeldet werden muss.
Da laut Auskunft von DHL allerdings bislang keine Schadensmeldung zu dem
Vorgang mit dieser Paketnummer vorliegt, muss ich davon ausgehen, dass auch keine erfolgt ist, dazu habe ich am 28.10.2005 bei DHL einen
Nachforschungsantrag gestellt. Zudem muss ich der Antwort von Hr. S.
auf meine letzte Mail (siehe Anhang) entnehmen, dass die Bilder bereits vor
einer eventuell später erfolgten Schadensmeldung zustande kamen; so kann
nicht ausgeschlossen werden, dass sie erst nach Ablieferung des Paketes
entstanden.

Aus einem gewissen Blickwinkel könnte sich also der Verdacht aufdrängen,
hier würde mutwillig der Versuch unternommen, einen Gewährleistungsanspruch
bewusst abzuwehren, um Kosten zu sparen.

Ich werde jedoch keinesfalls meinen Anspruch auf Behebung des Schadens
meiner Grafikkarte fallen lassen oder mir diesen Anspruch - mit der
fadenscheinigen Behauptung, eine unzureichende Verpackung verwendet zu
haben - von Ihrem Unternehmen streitig machen lassen.

Da ich gern an einen grundlegenden Irrtum bezüglich meiner Reklamation in
Ihrem Hause glauben würde und auch um [Shopname] und mir weitere zivil-
oder gar strafrechtliche Schritte zu ersparen, bitte ich nun Sie, Herr
W., diese Angelegenheit zu klären und für einen zufrieden stellenden
Abschluss dieses Servicefalls zu sorgen.

Mit freundlichen Grüßen
GastMitDerRadeonich habe das gestern abend abgeschickt aber bis jetzt noch keine antwort bekommen, die haben offenbar den ganzen tag darüber nachgedacht...

Marc-
2005-11-08, 20:19:03
So, gestern kam endlich der auslieferungsbeleg von DHL. Sollte es wirklich nötig werden werde ich den einscannen und ihnen per mail unter die nase halten.

Ausserdem habe ich mit Sony´s hilfe eine weitere mail geschickt (wobei 95 Prozent des textes von Sony stammen :redface:)
ich habe das gestern abend abgeschickt aber bis jetzt noch keine antwort bekommen, die haben offenbar den ganzen tag darüber nachgedacht...

Glaub ich kaum. Es ist entweder an die kulanzabteilung gegangen (was soll ich mich mit einem kunden wegen solcher peanuts rumquaelen) oder an die rechtsabteilung. Da duerfteste allerdings nachdem was ich bisher verfolgen konnte schlechte karten haben, zumal der ansprech und klagepartner in dem falle DHL wäre, denn wäre es ein transportschaden so wie du es behauptest (was du im übrigen beweisen muesstest) dann waeren DHL diejenigen die in Haftung zu nehmen wären.

Cinquett
2005-11-08, 20:56:40
Glaub ich kaum. Es ist entweder an die kulanzabteilung gegangen (was soll ich mich mit einem kunden wegen solcher peanuts rumquaelen) oder an die rechtsabteilung. Da duerfteste allerdings nachdem was ich bisher verfolgen konnte schlechte karten haben, zumal der ansprech und klagepartner in dem falle DHL wäre, denn wäre es ein transportschaden so wie du es behauptest (was du im übrigen beweisen muesstest) dann waeren DHL diejenigen die in Haftung zu nehmen wären.


falsch,wäre es ein transportschaden hätte der empfänger bei übergabe reklamieren müssen.da dies nicht erfolgt ist,ist davon auszugehen das bei der übergabe des paketes alles in ordnung war.aber soweit waren wir ja schon....

wieso wie ist es denn umgekehrt?nicht umsonst steht in vielen wenn nicht allen agb´s von den shops das man bei übergabe und sogar im beisein des postboten das paket öffnen muß,da man sonst keinen anspruch auf ersatz bei einem transportschaden hat,selbst wenn das paket von aussen heile aussieht.

in diesem fall aber wäre es ersichtlich gewesen das das paket kaputt ist,und hätte auch reklamiert werden müssen.

gast mit radeon,lass dich nicht verarschen und bestehe weiter auf dein recht....

Slipknot79
2005-11-08, 21:02:41
Glaub ich kaum. Es ist entweder an die kulanzabteilung gegangen (was soll ich mich mit einem kunden wegen solcher peanuts rumquaelen) oder an die rechtsabteilung. Da duerfteste allerdings nachdem was ich bisher verfolgen konnte schlechte karten haben, zumal der ansprech und klagepartner in dem falle DHL wäre, denn wäre es ein transportschaden so wie du es behauptest (was du im übrigen beweisen muesstest) dann waeren DHL diejenigen die in Haftung zu nehmen wären.


Es ist aber davon auszugehen, dass eben kein Tranportschaden seitens DHL vorliegt, da es ja auch nachweislich zu keiner Schadensmeldung bei Übernahme gekommen ist. Jeder Richter wird dann wissen wollen: Warum gab es keine Schadensmeldung?

derMeister
2005-11-08, 21:09:30
An DenGastmitderRadeon,
übergib die Sache einem Anwalt bzw laß Dich von einer Verbraucherzentrale für weitere Schritte beraten.
Dieser -unbekannte- Shop ist von der hartnäckigen Sorte wird Dich Solo eiskalt abblitzen lassen.
Ich hab da auch so meine Erfahrung, namens OC-Wear und FAG Rücksendung die angeblich nie angekommen war, aber das ist ne andere Geschichte.

Marc-
2005-11-08, 21:15:46
Es ist aber davon auszugehen, dass eben kein Tranportschaden seitens DHL vorliegt, da es ja auch nachweislich zu keiner Schadensmeldung bei Übernahme gekommen ist. Jeder Richter wird dann wissen wollen: Warum gab es keine Schadensmeldung?

Vielleicht deshalb, weil der schaden kein von aussen sichtbarer schaden war, sondern ein versteckter schaden (der weitaus länger anzeigbar ist?). Vielleicht weil die beschädigung nicht, wie vom threadstarter behauptet durch einen gegenstand von aussen herbeigeführt werden musste und somit nicht sichtbar war? Fakt ist eins: wenn er, wie er selbst angegeben hat, diese karte (evtl. auch noch lose) im OVP verschickt hat, kann er nicht erwarten auch nur irgendetwas zurueckzubekommen ausser die defekte karte (auf die er im uebrigen anspruch hat). Er hat grob fahrlässig gehandelt, ist seiner sorgfalts und schadensminderungspflich nicht nachgekommen. das reicht aus.
Im Übrigen ist es durchaus üblich, das bei den mengen, die versandfirmen tagtäglich an paketen bekommen, nicht wirklich sofort sichtbare mängel erst nachträglich reklamiert werden und die ware erst nach dem empfang ausgepackt wird, weils logistisch sonst garnicht machbar waere.
Bei der art der verpackung ist es dermassen wahrscheinlich das die karte beim versand schaden nimmt, das der threadstarter quasi im moment des versands schon saemtliche rechte verspielt hat.
Er kann auf kulanz hoffen und ich halte die wahrscheinlichkeit für nicht mal gering, aber berufen oder gar einklagen kann ers bei dem sachverhalt nicht. Zumal er dem transportunternehmen und schon garnicht dem empfänger bei einer solchen verpackung irgendeine pflichtverletzung im schadensfall unterstellen kann.

Mumins
2005-11-08, 21:25:57
Vielleicht deshalb, weil der schaden kein von aussen sichtbarer schaden war

Dann schau dir nochmal die Bilder an, das muß man sehen.

Cyberboy
2005-11-08, 21:31:36
Vielleicht deshalb, weil der schaden kein von aussen sichtbarer schaden war, sondern ein versteckter schaden (der weitaus länger anzeigbar ist?). Vielleicht weil die beschädigung nicht, wie vom threadstarter behauptet durch einen gegenstand von aussen herbeigeführt werden musste und somit nicht sichtbar war?

Vielleicht liesst Du mal den Thread, insbesondere Post Nr. 14 und begutachtest die Bilder...


Fakt ist eins: wenn er, wie er selbst angegeben hat, diese karte (evtl. auch noch lose) im OVP verschickt hat, kann er nicht erwarten auch nur irgendetwas zurueckzubekommen ausser die defekte karte (auf die er im uebrigen anspruch hat).

Dann muss das über DHL laufen... Denn der Ablauf sieht vor Paket entgegennehmen, kontrollieren und beim Paketdienst reklamieren. Wurde nicht gemacht...


Im Übrigen ist es durchaus üblich, das bei den mengen, die versandfirmen tagtäglich an paketen bekommen, nicht wirklich sofort sichtbare mängel erst nachträglich reklamiert werden und die ware erst nach dem empfang ausgepackt wird, weils logistisch sonst garnicht machbar waere.

Es sind noch viele Gesetzestexte real nicht recht umsetzbar... Aber wenn kümmerst? Fact ist, dass der Shop einen Mangel hätte anzeigen müssen und zwar dem Postboten... Schätzungsweise hat man dies eben nicht gemacht und versucht sich jetzt auf eine andere Art herauszuwinden

Zumal er dem transportunternehmen und schon garnicht dem empfänger bei einer solchen verpackung irgendeine pflichtverletzung im schadensfall unterstellen kann.

Ich wiederhole mich gerne, der Empfänger muss bzw. kann beim Transportunternehmen reklamieren oder das Transportunternehmen muss eine offensichtliche falsche Verpackung ablehnen, was ab und an auch vorkommt...

@Threadstarter
Einfach mal Hart beiben, wird sich auszahlen...

Marc-
2005-11-08, 21:32:02
Dann schau dir nochmal die Bilder an, das muß man sehen.

Wenns andersrum lag?
Zumal... was man auch sehen kann an dem bild:es ist ja net mal dämmaterial in dem karton: also lag die karte 1. ungedämmt innem weichkarton, und dazu noch lose. also ich bitte dich allen ernstes, welcher mensch kann so ein elektronisches bauteil losschicken? sags mir.
Also mir wärs nach sonner nummer peinlich noch den hermann zu machen und mit nem anwalt zu drohen.

Marc-
2005-11-08, 21:36:39
@Threadstarter
Einfach mal Hart beiben, wird sich auszahlen...

jetzt mal ganz ernsthaft: Ihr unterstützt tatsächlich jemanden, der SO eine karte auf die reise gibt?
Weils rechtens ist? Oder weil ihrs gerecht findet? Oder weil geiz geil ist, und wenn ich einen paragraphen finde der mich rettet obwohl ganz klar derjenige war der scheisse gebaut hat, dann nehm ichs wahr und lass andere die vielleicht gutgläubig (oder vielleicht auch unaufmerksam wenn ihr so wollt) für mich bluten?
Ist das euer ernst?

Cyberboy
2005-11-08, 21:47:27
jetzt mal ganz ernsthaft: Ihr unterstützt tatsächlich jemanden, der SO eine karte auf die reise gibt?
Weils rechtens ist? Oder weil ihrs gerecht findet? Oder weil geiz geil ist, und wenn ich einen paragraphen finde der mich rettet obwohl ganz klar derjenige war der scheisse gebaut hat, dann nehm ichs wahr und lass andere die vielleicht gutgläubig (oder vielleicht auch unaufmerksam wenn ihr so wollt) für mich bluten?
Ist das euer ernst?

Nein, weil der Shop garantiert im umgekehrten Fall auf sein Recht beharren würde... Ansonsten hätten Sie das schon lange gütlich gelöst - wie auch immer...

Ich schätze diesen Shop eben als nicht gerade Kundenfreundlich ein... Das man eine Grafikkarte so nicht versendet - ja, das ist mir klar... Hätte der Shop gleich einen Mangel - richtig - angezeigt, müsste ich eben dem Threadstarter sagen, Pech gehabt, etwas mehr das Ding auf dem Hals nutzen...

Grundsätzlich eine Frage des Prinzips...

Marc-
2005-11-08, 21:55:03
Nein, weil der Shop garantiert im umgekehrten Fall auf sein Recht beharren würde... Ansonsten hätten Sie das schon lange gütlich gelöst - wie auch immer...

Ich schätze diesen Shop eben als nicht gerade Kundenfreundlich ein... Das man eine Grafikkarte so nicht versendet - ja, das ist mir klar... Hätte der Shop gleich einen Mangel - richtig - angezeigt, müsste ich eben dem Threadstarter sagen, Pech gehabt, etwas mehr das Ding auf dem Hals nutzen...

Grundsätzlich eine Frage des Prinzips...

Eine frage des prinzips also. Das heisst, recht ist recht auch wenn es nicht gerecht ist und eigentlich mit dem gedanken auf was anderes abgezielt hat, richtig?
Also bist du zum beispiel auch der meinung, das ein vergewaltiger und mörder weiterhin frei rumlaufen darf, weil aufgrund eines formfehlers beweise nicht gerichtlich verwertbar (das prinzip!) erworben wurden. Das íst genau die denkweise des PRINZIPS das dahintersteht.
Gesetze und regelungen sind gemacht worden mit ganz genauen gedanken und hintergründen um möglichst gerechtigkeit für alle zu erziehlen. Da dies nicht möglich ist gibts immer wieder möglichkeiten das leute das recht quasi umkehren und zu ihren nutzen missbrauchen... wozu ihnen das prinzip recht gibt. Bestes beispiel sind serienabmahner die dies nicht aus wirklicher verletzung ihrer belange sondern zum absahnen tun. Findest du das richtig? Das recht ist auf ihrer seite... ist es gerecht?
Frag dich doch einfach mal auf welcher seite hier der groessere (und vor allem ursächliche) fehler gemacht wurde? Und trotzdem soll die andere seite zahlen? seltsame auffassung von prinzipien und gerechtigkeit

DerGastMitDerRadeon
2005-11-08, 22:21:47
Das die verpackung nicht wirklich optimal war habe ich weiter vorne schon zugegeben. Allerdings behaupte ich auch immer noch das ein solcher einschlag wie er auf den bildern zusehen ist ziemlich sicher auch die paar zentimeter der umverpackung durchdrungen hätte, das ergebniss wäre dan vielleicht nicht so extrem ausgefallen aber die karte hätte das wohl auch nicht überstanden. Ich finde jedenfalls das jemand dafür gerade stehen muss, idealerweise natürlich der der den schaden verursacht hat, was natürlich so nicht mehr ermittelbar ist. :( Der schwarzen peter wurde halt weitergegeben an den shop. ;(
Es ist ja nun nicht so das ich der volldepp der nation bin und alle anderen alles vorschriftsmäsig verpacken ! Habe ich gerade gestern wieder gesehn, ich bekam ein paket mit einem glasgegenstand zugestellt. Verpackung : ein(1!) karton, ein ring luftpolsterfolie locker um das glas gelegt und ein stück obendrauf. Hat im karton heftigst gewackelt und hatte direkten kontakt zur kartonpappe and der unterseite !!
DAS nenne ich "lose verpackt", meine GraKa war das nicht, sie war Original verpackt und das ist ja wohl kaum lose.

Sony
2005-11-09, 00:26:11
@Marc-
Hätte die Karte - wie von Dir hier wiederholt falsch behauptet - lose im Karton gelegen, hätte der Schaden gar nicht entstehen können! Das Bild des Kartons - durch dessen Loch die Karte andernfalls nämlich nicht in dieser Position sichtbar sein könnte - beweist, dass sie vom Füllkarton in der Retailverpackung sicher gehalten wurde; erst dadurch konnte sie durch einen spitzen Gegenstand von außen so zugerichtet werden. Die tiefe Kerbe in dem Kondensator konnte auch nicht theoretisch von einem „umher fliegenden“ Kühlkörper oder anderen Beigaben im Karton verursacht worden sein, da die Wege im Karton nicht ausreichen die Teile so weit zu beschleunigen, dass sie mit solcher Energie gegeneinander schlagen. Würde man die dazu notwendige Energie außen auf den Karton einwirken lassen, würde dieser dabei umfassender geschädigt und die Karte mindesten partiell pulverisiert.
Ein großes Loch im Karton stellt einen gut sichtbaren und keinen versteckten Transportschaden dar. Zudem hätte der Servicemitarbeiter des Händlers die Karte nicht auspacken müssen und schon gar nicht den Kühler abbauen brauchen. Damit hat er sich selbst und der Firma die letzte Möglichkeit genommen, wenigstens einen Funken Glaubwürdigkeit zu bewahren...

Marc-
2005-11-09, 00:44:15
@Marc-
Hätte die Karte - wie von Dir hier wiederholt falsch behauptet - lose im Karton gelegen, hätte der Schaden gar nicht entstehen können! Das Bild des Kartons - durch dessen Loch die Karte andernfalls nämlich nicht in dieser Position sichtbar sein könnte - beweist, dass sie vom Füllkarton in der Retailverpackung sicher gehalten wurde; erst dadurch konnte sie durch einen spitzen Gegenstand von außen so zugerichtet werden. Die tiefe Kerbe in dem Kondensator konnte auch nicht theoretisch von einem „umher fliegenden“ Kühlkörper oder anderen Beigaben im Karton verursacht worden sein, da die Wege im Karton nicht ausreichen die Teile so weit zu beschleunigen, dass sie mit solcher Energie gegeneinander schlagen. Würde man die dazu notwendige Energie außen auf den Karton einwirken lassen, würde dieser dabei umfassender geschädigt und die Karte mindesten partiell pulverisiert.
Ein großes Loch im Karton stellt einen gut sichtbaren und keinen versteckten Transportschaden dar. Zudem hätte der Servicemitarbeiter des Händlers die Karte nicht auspacken müssen und schon gar nicht den Kühler abbauen brauchen. Damit hat er sich selbst und der Firma die letzte Möglichkeit genommen, wenigstens einen Funken Glaubwürdigkeit zu bewahren...

Hmm also ich habs tagtäglich mit derlei ovp kartons zu tun. Und ich sehe 1. das offensichtlich die karte nicht in der üblichen antistatikfolie ist, 2. erhebliche "luft" zwischen karte und oberer kartonfläche ist. (Und genau das wird die ursache sein, dazu brauchs keinen spitzen gegenstand, die kante eines anderen kartons während des transports (was sich garnicht vermeiden laesst) laesst die duenne kartonoberfläche genauso einreissen wie es dort zu sehen ist. Das infolgedessen bei so duennem karton ohne daemmaterial von beiden seiten folgeschäden auftreten ist mehr als absehbar. Aber wenn du meinst dich weiter profikieren zu muessen auf diese weise, bitte. ich finds net richtig, aber wie schon gesagt... geiz ist geil;)

Sony
2005-11-09, 01:01:23
Hmm also ich habs tagtäglich mit derlei ovp kartons zu tun. Und ich sehe 1. das offensichtlich die karte nicht in der üblichen antistatikfolie ist, 2. erhebliche "luft" zwischen karte und oberer kartonfläche ist. (Und genau das wird die ursache sein, dazu brauchs keinen spitzen gegenstand, die kante eines anderen kartons während des transports (was sich garnicht vermeiden laesst) laesst die duenne kartonoberfläche genauso einreissen wie es dort zu sehen ist. Das infolgedessen bei so duennem karton ohne daemmaterial von beiden seiten folgeschäden auftreten ist mehr als absehbar. Aber wenn du meinst dich weiter profikieren zu muessen auf diese weise, bitte. ich finds net richtig, aber wie schon gesagt... geiz ist geil;)
Ich will mich nicht profilieren. Ich habe nur gute Augen, mit denen ich sogar die von dem spitzen Gegenstand (der die massive Aluminiumwand des Kondenstors immerhin etliche Millimeter tief und lang gespalten hat) durchstoßene Antistatikfolie erkennen kann. Dass die Karte nun ein bis zwei Zentimeter tiefer im Karton liegt, ist ganz klar auf die enorme Gewalt zurückzuführen, mit der sie von dem spitzen Gegenstand getroffen wurde.
Vielleicht liest Du noch mal meine Beschreibung des aus den Bildern ableitbaren Schadenshergangs (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?p=3576987#post3576987)
Zusätzlich hier noch mal der Schaden mit Markierungen zur Verdeutlichung:
http://img279.imageshack.us/img279/4766/lochmitmarkierungen5lt.th.jpg (http://img279.imageshack.us/my.php?image=lochmitmarkierungen5lt.jpg)
Die Unschärfe der Kondensatoren liegt an der darüber liegenden Antistatikfolie. Nur dort wo man die rote Platine mit der weißen Beschriftung erkennen kann, ist diese Folie vom Schaden auslösenden Gegenstand aufgerissen...

Shinjo
2005-11-09, 01:02:07
Aber demnach hätte man dann beim karton anfassen merken müssen das da luft is und nach deiner theorie müsste er dann einen schweren karton draufgestellt haben aber selbst nen karton rand haut keine kerbe rein da die seite nicht scharfkantig is.
Und wie oft schon hier erwähnt wurde is denn ups leuten bezw bei packet annahme nix gemeldet worden.
Jeder mit ein wenig verstand weiss wohl das er keinen kleinen karton unter einen grösseren und bei mit mehr gewicht belasteten karton zu stellen hat.

rpm8200
2005-11-09, 01:02:32
... Da Herr S. mir Schadensbilder der Verpackung und Karte zur Verfügung
gestellt hatte, konnte ich mir jedoch von Fachleuten meine Ansicht
bestätigen lassen, dass die sichtbare Beschädigung der Verpackung auf
unzulässige Fremdeinwirkung zurückzuführen ist. ...


ich seh schon die firmeninternen Rundschreiben:

Jungs, wer noch einmal Bilder an nen Kunden rausgibt, auf welchem die beschädigte Ware abgebildet ist darf einen Monat lang die Toiletten mit der Zahnbürste putzen und am Ende des Monats eine Stunde damit die Zähne putzen!

:biggrin:

Ansonsten würde ich Marc auch mal vorschlagen den ganzen thread zu lesen. Wer das Loch in der Verpackung und die Spuren auf der Elekrtonik gesehen hat sollte doch schon irgendwie "verwundert" sein (mindestens). Son Loch sieht man ja wohl sofort, wenn man das Paket annimmt (was man in diesem Falle nicht machen sollte). Ich denk auch, dass eine um 100% bessere Verpackung diese Fremdeinwirkung nicht überstanden hätte (wobei ich aufgrund des Schadensbildes auch nicht wirklich glaube, dass das Paket schon bei Ankunft im Shop beschädigt war). Wissen kann man es natürlich nicht, aber das Fehlverhalten ist

1.) beim Shop zu sehen, wenn er die Karte so angenommen hat (würde der Shop anders herum GENAU SO machen)
2.) beim Shop zu sehen, wenn manipuliert wurde um diese Garantieleistung abzuwimmeln.

Weitere Möglichkeiten sehe ich irgendwie nicht. Im Fall 1 mag das wirklich kleinlich erscheinen (bin aber ganz sicher, dass das anders herum genau so praktiziert würde) und im sehr viel wahrscheinlicheren Fall 2 würde ich sagen, man sollte den Burschen ordentlich die Ohren lang ziehen!

Sony
2005-11-09, 01:15:20
@RPM8200
Ich muss die Firma auch mal ein bisschen in Schutz nehmen.
Natürlich können die bei einer Sammelannahme nicht alle Pakete einzeln ansehen.
So ein Loch in nur einem Karton fällt auf einer Palette oder im Rollwagen mit zig anderen Paketen bei der Annahme noch nicht auf. Vielleicht ist denen das alles im Ablauf auch so durchgegangen und der Schnuffi, der das bearbeitet, hat nicht soviel Verständnis für Materialkunde und die Verformbarkeit von Metallen...
Aber schlussendlich war die Verpackung aus Sicht des GastMitDerRadeon völlig ausreichend und ich sehe keinen Grund ihm daraus einen Vorwurf zu machen. Natürlich sehen die Vorschriften der Post bzw. des DHL allgemein eine umfassendere Polsterung vor. Das bezieht sich aber eben auf alle versendeten Waren und dabei ist auch ausdrücklich das Gewicht und die Empfindlichkeit des Gegenstands zu berücksichtigen. Einen Monitor muss ich verständlicher Weise sehr gut abfedern. Aber so etwas Leichtes und relativ Robustes, wie eine Grafikkarte kann ohne weiteres in einer originalen Retailverpackung verschickt werden. Da muss niemand zwangsläufig mit der Zerstörung rechnen...

DerGastMitDerRadeon
2005-11-09, 01:40:36
Hmm also ich habs tagtäglich mit derlei ovp kartons zu tun. Und ich sehe 1. das offensichtlich die karte nicht in der üblichen antistatikfolie ist, 2. erhebliche "luft" zwischen karte und oberer kartonfläche ist. (Und genau das wird die ursache sein, dazu brauchs keinen spitzen gegenstand, die kante eines anderen kartons während des transports (was sich garnicht vermeiden laesst) laesst die duenne kartonoberfläche genauso einreissen wie es dort zu sehen ist. Das infolgedessen bei so duennem karton ohne daemmaterial von beiden seiten folgeschäden auftreten ist mehr als absehbar. Aber wenn du meinst dich weiter profikieren zu muessen auf diese weise, bitte. ich finds net richtig, aber wie schon gesagt... geiz ist geil;)Nochmal, die karte wurde original verpackt !! D.h. in antistaticfolie, die CDs und das zuhöhr in die innenbox, das pappteil darauf und die karte in dessen vertiefung, darauf noch retourenschein und rechnungskopie. Diese Box dann in den schuber geschoben.
Also ein "paket draufgestellt" kann doch fast nicht möglich sein, selbst wen man ein sehr schweres paket daraufstellt müsste es doch schon fast mit der spitze darauf gestanden haben ! Meiner meinung nach ist da eindeutig etwas mit Schwung reingeflogen.
Das der schaden nicht bemerkt wurde könnte auch daran liegen das er ja auf der rückseite ist und ich glaube (bin aber nach der ganzen zeit nicht mehr sicher) die Paketmarke auf die vorderseite geklebt zu haben.

Sony
2005-11-09, 02:03:43
Oh, noch wach?
Also, dass nicht sofort eine Antwort kommt, ist sogar ein gutes Zeichen.
Ich sagte ja schon, dass ein Vertriebsleiter nicht viel Zeit für vertriebsfremde Vorgänge erübrigen kann. Außerdem wird er noch Stellungnahmen von anderer Stelle angefordert haben. Die kommende Antwort wird hoffentlich nicht so unzulänglich, wie die bisherigen Äusserungen des Service. Sollte aber innerhalb von 14 Tagen keine Antwort... - aber das sehen wir ja dann.
Hasste das direkt an die Emil von Hr. W. und cc an Schnuffi geschickt?
Vielleicht solltest Du's, wenn in zwei Tagen noch keine Antwort kam, per Kontaktformular nochmal als Erinnerung senden. (Häkchen unten zur Bestätigungsmail an Deine Adresse nicht vergessen!)

resonatorman
2005-11-09, 07:31:41
Und wir wissen immer noch nicht, welcher Shop...

derMeister
2005-11-09, 08:41:07
Direkte Frage an DGMDR, wo würdest Du niemals Hardware kaufen, völlig unabhängig vom Preisleistungsverhältniss ?

@ Marc, hoffentlich kannst Du sehen, das der Retailkarton "Einschlagspuren" von außen nach innen aufweißt und damit DGMDR keinerlei Schuld trifft.
Selbst DHL würde so ein Paket nicht annehmen um es zu versenden.
Es ist zwar noch denkbar das es einem motivierten DHL Mitarbeiter "passiert" ist, aber der Shop ist da in der Pflicht. Und ja, sie müssen Wareneingang sofort kontrollieren und Mängel anzeigen bei offensichtlichen Beschädigungen.
Bei verdeckten Mängeln ist das anders.

DerGastMitDerRadeon
2005-11-09, 17:29:45
Immer noch keine Antwort !!

Oh, noch wach?Manchmal wir es eben spät bei mir. viel zu oft eigentlich ! :biggrin:

Direkte Frage an DGMDR, wo würdest Du niemals Hardware kaufen, völlig unabhängig vom Preisleistungsverhältniss ?Hmm, weis nicht genau, da wo mir das angebot unseriös erscheint. Bei manchen eBay-händlern zum beispiel... aber warum fragst Du ? :|

Gast
2005-11-09, 17:36:10
norskit ^^

Tidus
2005-11-10, 10:53:38
Gibts was neues zum Thema ?

DerGastMitDerRadeon
2005-11-10, 19:13:57
Sehr geehrter Herr Gast,

wie Ihnen bereits im Vorfeld mitgeteilt wurde, ist die von
Ihnen eingesandte Ware auf dem Versandweg beschädigt worden.
Diese Beschädigung schließt von vorne herein eine Abwicklung
des Herstellergarantieservices aus. Ein Gewährleistungsfall
ist hier ebenfalls nicht gegeben.
Des weitern wurde bei erster Begutachtung bereits festgestellt,
dass die Verpackung unzureichend war und somit der
"Transportschaden" bzw. die Fremdeinwirkung nur hierauf zurück
zu führen ist.
Des weitern kann ich Ihnen versichern das Sie mit der von Ihnen
verwendeten Umverpackung keine Chance haben einen Transportschaden
geltend zu machen, da ich selbst am Tage nach dem Eingang Ihres
Paketes in unserem Hause ein Gespräch diesbezüglich unter in
Augenscheinnahme desselbigen mit einem leitenden Mitarbeiter
der DHL hatte.
So unangenehm wie es an dieser Stelle auch sein mag, kann ich Ihnen
hier leider keine alternative offerieren als die Grafikkarte zu
entsorgen oder ihnen zurückzusenden.
Hierbei kann ich Ihnen in soweit entgegen kommen, dass ich Ihnen
die hier anfallenden Versandkosten erlasse.

Mit freundlichen Grüßen
W.
Spontan frage ich mich warum er "Transportschaden" in anführungszeichen setzt !? :|

uweskw
2005-11-10, 19:23:45
Ist doch ganz klar, der Händler hat seine Sorgfaltspflicht verletzt als er die ihm anvertraute Ware bei erhalt nicht auf Transportschäden prüfte.
Deswegen ist er in der Haftung.

Greez
U.S.

joe kongo
2005-11-10, 19:25:43
Er hat das sichtlich beschädigte Paket angenommen, sonst wäre es ja nicht bei ihm.

Und wo ist die Schadensmeldung ?

Was ist ein leitender Angestellter, derjenige von beiden Boten der deutsch spricht ?

Marc-
2005-11-10, 19:39:06
Spontan frage ich mich warum er "Transportschaden" in anführungszeichen setzt !? :|

Weil du diesen "transportschaden" durch die wahl deiner verpackung fahrlässig verursacht hast, und eine beschädigung vorher abzusehen, wenn nicht zu erwarten war.
Unter "transportschäden" versteht man im allgemeinen schäden, die während des transports durch fahrlässigkeit oder vorsatz, durch dritte (beispielsweise Unfall) oder durch höhere gewalt (witterung, sturm etc) verursacht wurde, an gegenständen, die so gesichert sind, das bei normalem transportweg diese schäden eben nicht auftreten können.
Du hast allerdings durch die fehlende sicherung quasi die möglichkeit eines "transportschadens" im eigentlichen sinne von vorneherein ausgeschlossen. das ist der eigentliche punkt

Marc-
2005-11-10, 19:41:40
Was ist ein leitender Angestellter, derjenige von beiden Boten der deutsch spricht ?

Ein schichtleiter zum beispiel. Ein vorarbeiter. Zudem... tuts was zur sache welcher herkunft der gute mann ist, oder wie gut er deutsch spricht? erbärmliche vorstellung... "kongo" (das ist vermutlich auch so zu verstehen wie ich befürchte das es ist, ja?)

Kurgan
2005-11-10, 19:42:46
Weil du diesen "transportschaden" durch die wahl deiner verpackung fahrlässig verursacht hast, und eine beschädigung vorher abzusehen, wenn nicht zu erwarten war.
Unter "transportschäden" versteht man im allgemeinen schäden, die während des transports durch fahrlässigkeit oder vorsatz, durch dritte (beispielsweise Unfall) oder durch höhere gewalt (witterung, sturm etc) verursacht wurde, an gegenständen, die so gesichert sind, das bei normalem transportweg diese schäden eben nicht auftreten können.
Du hast allerdings durch die fehlende sicherung quasi die möglichkeit eines "transportschadens" im eigentlichen sinne von vorneherein ausgeschlossen. das ist der eigentliche punkt
wie soll denn eine verpackung aussehen, die einen solchen durchschlag durch den karton, das verbiegen der alulamelle und den einritzens des kondensators verhindert?
das die verpackung nicht in ordnung war bestreitet ja keiner, dennoch ist der empfänger in der pflicht das paket auf äusserliche schäden zu überprüfen.

Gast
2005-11-10, 19:43:16
Find ich schon mehr als dreist einen Schaden durch absolut mangelhafte und ungenügende Verpackung quasi bewusst einzuplanen und dann noch den Händler für seinen eigenen Fehler haftbar machen zu wollen.

DerGastMitDerRadeon
2005-11-10, 19:50:12
Unter "transportschäden" versteht man im allgemeinen schäden, die während des transports durch fahrlässigkeit oder vorsatz, durch dritte (beispielsweise Unfall) oder durch höhere gewalt (witterung, sturm etc) verursacht wurde, an gegenständen, die so gesichert sind, das bei normalem transportweg diese schäden eben nicht auftreten können.Du sagst es doch selber, fahrlässigkeit oder unfall ! Eines davon ist meinem apket widerfahren.
Wo Du vom "normalen transportweg" sprichst : Wären alle sendungen die in dem stil wie mein paket verpackt waren beschädigt worden hätte ich dreissig prozent davon reklamieren müssen !

Wo kommen wir da eigentlich in ? Denk die sache doch ml weiter : Angenommen ich verpacke meine sendung in eine solide blechkiste, irgendwie schafft es der paketdienst doch da etwas reinzurammen, was ist das dann ? Etwa "unsachgemässe verpackung" ?! :|

Marc-
2005-11-10, 19:51:36
wie soll denn eine verpackung aussehen, die einen solchen durchschlag durch den karton, das verbiegen der alulamelle und den einritzens des kondensators verhindert?
das die verpackung nicht in ordnung war bestreitet ja keiner, dennoch ist der empfänger in der pflicht das paket auf äusserliche schäden zu überprüfen.
woran erkennst du einen SOLCHEN durchschlag?
wenn ich nur denn duennen karton nehme... und darunter luft lasse wie auf dem bild ohne ABSCHLIESSENDE dämmung auf beiden seiten, dann reisst nahezu alles was ne ecke hat und mehr als 10 kg wiegt so ein loch. Wenns denn noch hartest material ist, (nennen wir eisen) dann haste genau solche schaeden.
Packste wenigstens wenn du schon son karton nehmen musst alles rundum die karte wenigstens mit zeitungspapier oder so aus, das die karte fixiert in der mitte des kartons ist, wäre dieser schaden nicht passiert.
Zumal diese Diskussion einschlägigen urteilen nach muessig ist, da der kunde leider durch seine mangelnde vorkehrungen (und damit trifft ihn die hauptschuld) bereits ansprüche auf die geltendmachung verloren hat.
Ein simples beispiel aus der praxis: wenn meine bremsen es net tun, mr jemand die vorfahrt nimmt und ich voll reinbracke, was glaubst du wer trägt die hauptschuld?

Marc-
2005-11-10, 19:52:18
Find ich schon mehr als dreist einen Schaden durch absolut mangelhafte und ungenügende Verpackung quasi bewusst einzuplanen und dann noch den Händler für seinen eigenen Fehler haftbar machen zu wollen.
genau das ist der entscheidende punkt.

Marc-
2005-11-10, 19:54:39
Du sagst es doch selber, fahrlässigkeit oder unfall ! Eines davon ist meinem apket widerfahren.
Wo Du vom "normalen transportweg" sprichst : Wären alle sendungen die in dem stil wie mein paket verpackt waren beschädigt worden hätte ich dreissig prozent davon reklamieren müssen !

Wo kommen wir da eigentlich in ? Denk die sache doch ml weiter : Angenommen ich verpacke meine sendung in eine solide blechkiste, irgendwie schafft es der paketdienst doch da etwas reinzurammen, was ist das dann ? Etwa "unsachgemässe verpackung" ?! :|

noe. wenn du sie darin fixiert und gedämmt hast, hast du SÄMTLICHE ansprüche der welt. ohne einschränkung.

Du hast übrigens den satz nicht gelesen: "Unter "transportschäden" versteht man im allgemeinen schäden, die während des transports durch fahrlässigkeit oder vorsatz, durch dritte (beispielsweise Unfall) oder durch höhere gewalt (witterung, sturm etc) verursacht wurde,!!!!!! an gegenständen, die so gesichert sind, das bei normalem transportweg diese schäden eben nicht auftreten können.!!!!!!!!!!!

DerGastMitDerRadeon
2005-11-10, 19:59:21
die so gesichert sind, das bei normalem transportweg diese schäden eben nicht auftreten können.!!!!!!!!!!!Eben, der transportweg meines paketes war offenbar nicht normal ! Denn wie gesagt, so viel wie ich schon auf die art verpackt bekommen habe - auch und vor allem von Computer-Shops - aber bisher war alles noch heil !

Marc-
2005-11-10, 20:05:59
Eben, der transportweg meines paketes war offenbar nicht normal ! Denn wie gesagt, so viel wie ich schon auf die art verpackt bekommen habe - auch und vor allem von Computer-Shops - aber bisher war alles noch heil !
Wie gesagt... es ist jedem selbst überlassen ob und WIE er eine ladung sichert. Das risiko wenn ers net tut. trägt er selbst:) Und du solltest den satz wirklich ganz lesen... er indiziert das deine verpackung eben NICHT den normalen transportweg überleben musste, bzw das du nicht alles getan hast um auszuschliessen das schaden entsteht (wozu du wiederum aber verpflichtet bist sofern du ansprüche geltend machen willst).
Zu den firmen die so oder so versenden: du solltest dir klar darüber sein, das firmen erstens pauschalversicherungen abschliessen für solche fälle, 2. kostet eine firma selbst ein total verlust von karten bei weitem nicht soviel wie dir als endkunde aufgrund etlicher gruende (steuerliche abschreibbarkeit sei nur als einer genannt, niedrigere selbstkosten als anderer). Das kann im extremfall sogar soweit gehen, das ein kalkulierter (hochgerechneter schaden) bei jedem 20ten versand günstiger kommen kann, als eine adäquate sicherung.

Vicious
2005-11-10, 20:10:55
Die Diskussion läuft zwar schon 11 Seiten, aber ich möchte doch mal 2 Worte über die Deutsche Post verlieren. Auch auf die Gefahr hin, dass das schon gesagt wurde.

Ich hatte das große Glück/Pech mir mal aus direkter Quelle berichten zu lassen, wie die Deutsche Post denn so mit den Paketen ihrer Kunden umgeht, in deren Auftrag sie schließlich jene Dienstleistung durchführt, für die sie sich nicht gerade billig entlöhnen lässt.

Das Bild, welches mir beschrieben wurde (und die Quelle ist zuverlässig), war erschreckend. Pakete werden in den Fahrzeugen mitunter völlig irrational gestapelt (das Schwere oben, auf kleine Päckchen), unter Zeitmangel werden sie gar ungeordnet in die Fahrzeuge geschmissen, und das ist wörtlich zu nehmen. Schuld an der nicht selten unsachgemäßen Behandlung der Pakete ist zu großen Teilen die Tatsache, dass die Post immer mehr Arbeit auf immer weniger Mitarbeiter verteilt. Man kann die geschilderten Umstände sicher nicht verallgemeinern, aber allein, dass sowas auftritt, lässt die Schuldzuweisung in Verpackungsfragen in einem für die Post hässlichem Licht erscheinen...

resonatorman
2005-11-10, 20:53:57
Was schreibt der Shop da für einen Mist! Gehen bei denen also "leitende Angestellte von DHL" ein und aus und begutachten beschädigte Pakete - ich lach mich tot :lol: . Ist doch glatt gelogen, um dich abzuwimmeln - jetzt würde ich erst recht hart dranbleiben. Die haben das Paket angenommen und haben somit den schwarzen Peter, Punkt.

@Marc
Ich verstehe nicht, warum du dich so echauffierst, das Thema scheint dir doch ziemlich nahe zu gehen. Du arbeitest nicht zufällig bei dem geheimnisvollen Shop?

MarcWessels
2005-11-10, 21:12:25
Sonst hasse ich ja den Ausdruck; aber hier paßt "Servicewüste Deutschland" wie die Faust auf's Auge...

Was für ein dreister Shop und ich bin nach wie vor der Ansicht, dass Mitarbeiter dieser "sauberen" Firma selbst die Karte zerstört haben, also Betrüger sind! :mad:

Rechtlich gesehen ist der Fall so oder so klar: Der Shop hat's so angenommen, ohne eine Schadensmeldung zu machen, also her mit ner neuen oder mit der Kohle! Und dass die dann noch daran rumfummeln, den Kühler abbauen und ähnliche Geschichten - lächerlich und höchst verdächtig. :|


@GastMitDerRadeon
Wie heißt der Shop denn nun??? Vom Schreibstil her würde ich fast auf o********ers.de tippen, oder? :rolleyes: :|

betasilie
2005-11-10, 21:23:13
Sehr geehrter Herr Gast,

wie Ihnen bereits im Vorfeld mitgeteilt wurde, ist die von
Ihnen eingesandte Ware auf dem Versandweg beschädigt worden.
Diese Beschädigung schließt von vorne herein eine Abwicklung
des Herstellergarantieservices aus. Ein Gewährleistungsfall
ist hier ebenfalls nicht gegeben.
Des weitern wurde bei erster Begutachtung bereits festgestellt,
dass die Verpackung unzureichend war und somit der
"Transportschaden" bzw. die Fremdeinwirkung nur hierauf zurück
zu führen ist.
Des weitern kann ich Ihnen versichern das Sie mit der von Ihnen
verwendeten Umverpackung keine Chance haben einen Transportschaden
geltend zu machen, da ich selbst am Tage nach dem Eingang Ihres
Paketes in unserem Hause ein Gespräch diesbezüglich unter in
Augenscheinnahme desselbigen mit einem leitenden Mitarbeiter
der DHL hatte.
So unangenehm wie es an dieser Stelle auch sein mag, kann ich Ihnen
hier leider keine alternative offerieren als die Grafikkarte zu
entsorgen oder ihnen zurückzusenden.
Hierbei kann ich Ihnen in soweit entgegen kommen, dass ich Ihnen
die hier anfallenden Versandkosten erlasse.

Mit freundlichen Grüßen
W. Spontan frage ich mich warum er "Transportschaden" in anführungszeichen setzt !? :|
Hehe, dann soll er dir es doch mal schriftlich geben lassen, dass das Transportunternehmen a) einen Transportschaden gemeldet bekommen hat und b), dass diese die Haftung für den angeblich gemeldeten Transportschaden ablehnen. ;) Ich wette keines von beiden können sie liefern und somit steht der Händler in der Haftung.

Fordere sie schriftlich auf dir diese Nachweise zu liefern, damit Du dich damit an das Transportunternehmen wenden kannst. Wenn der Typ da mit leitenden DHL-Angestellten ständig verkehrt :lol:, sollte das doch kein Problem sein.

DerGastMitDerRadeon
2005-11-10, 21:28:50
Ganz genau !! Von einer Transportschadenmeldung wüsste DHL ja bis zuletzt noch nichts !
Was Du da schreibst wäre der nächste logische Schritt aber ich halte mich weiterhin an Sony, mal sehen was der dazu sagt. ;D

Gast
2005-11-10, 21:29:24
Ich verstehe nicht, warum ihr immer auf dem Transportschaden besteht.
Die Ware wurde unbeschädigt angenommen vom Shop, wie die Lieferquittung belegt.
Ich würde daher nicht auf die Taktik dieses Shops eingehen, dieses zum Transportschaden zu stempeln, um die Verantwortlichkeit weiterzureichen...

Die Verpackung spielt in dem Fall also gar keine Rolle...

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, das ich niemals erlebt habe, das nicht jedes einzelne Paket beim Wareneingang auf Beschädigung untersucht wird.

Es ist mir ausserdem in meiner ganzen Laufbahn völlig unbekannt geblieben,
das ein angeblicher Transportschaden solch geringen Werts von irgendeiner Führungskraft sonst, als der des Lieferfahrzeuges begutachtet wird.

Zudem würde in dem Fall, das doch ein Esel über den Kamin fliegt, dieser die Hintergrundgeschichte aus der "Röschenplüschbesetzten Shopbrille" zur Ansicht vorgetragen bekommen...

Also versteht mich nicht falsch, ich bestelle selber Online und ärgere mich Schwarz, wenn ich die Leute höre, die ihre missglückten OC-Versuche auf Garantie einschicken, aber hier hat ja wohl der Shop den Bock geschossen und sollte nun auch dafür grade stehen!

Windi
2005-11-10, 21:47:03
@Marc
Ich glaub ich erklär dir die Situation lieber nochmal, und zwar aus der genau umgekehrten Richtung. (Du hast dich da ganz schön reingesteigert)
Sagen wir mal, du bist ein Onlinehändler und schickst eine 400€ Karte so zu einem Kunden (das machen übrigens einige Shops wenn man nur ein Teil bestellt hat). Plötzlich ruft der Kunde an und sagt, das die Karte einen Transportschaden hat mit nem riesen Loch im Karton, er aber leider vergessen habe dies beim Postboten zu melden.
Würdest du dem Kerl wirklich ne neue Karte im Wert von 400€ zu schicken?
Hätte der Kerl das Paket direkt beim Boten bemängelt, wäre sofort klar gewesen was passiert war, entweder hätte die Post den Schaden bezahlt oder aber sie hätten der schlechten Verpackung die Schuld zu geschoben und die Sache wäre auch geklärt. Jetzt aber besteht sogar die Möglichkeit, dass der Kunde selbst die Karte beschädigt hat. Vieleicht aus der Hand gefallen und die Karte war deffekt. Einfach wieder in den Karton rein und nen schweren Gegenstand drauf werfen und fertig ist der perfekt Transportschaden.
Das Problem ist ganz einfach, dass niemand mehr nachvollziehen kann ob der Schaden vor oder nach der Annahme entstanden ist. Kein Shop in der Welt würde so etwas ersetzen! Und geanu in der Situation ist nun DerGastMitDerRadeon, nur sind die Rollen vertauscht.

MarcWessels
2005-11-10, 21:54:11
Ich Es ist mir ausserdem in meiner ganzen Laufbahn völlig unbekannt geblieben, das ein angeblicher Transportschaden solch geringen Werts von irgendeiner Führungskraft sonst, als der des Lieferfahrzeuges begutachtet wird.Na, wahrscheinlich meinen die den Fahrzeugführer. ;D

Sony
2005-11-10, 21:59:54
Ganz genau !! Von einer Transportschadenmeldung wüsste DHL ja bis zuletzt noch nichts !
Was Du da schreibst wäre der nächste logische Schritt aber ich halte mich weiterhin an Sony, mal sehen was der dazu sagt. ;D
Der wird bei soviel Frechheit auch langsam wütend.
Hier die letzte Mail an diesen Schuppen, die Du direkt an dessen Geschäftsführer senden solltest:
Sehr geehrter Herr Geschäftsführer,

ich habe alle Wege genutzt, die Angelegenheit mit ihren Mitarbeitern zu regeln. Leider scheint diesen die Tragweite ihres Handelns nicht bewusst zu sein. Um die Sache nun endgültig zu klären, sehe ich mich leider genötigt, mich hiermit an sie persönlich zu wenden.
Da sie die weiteren Daten zu der Angelegenheit von Herrn W. erhalten werden, möchte ich den Vorgang hier nicht erneut auswalzen und beschränke ich mich diesbezüglich auf einen entsprechenden Anhang und schildere - um ihnen keine kostbare Zeit zu stehlen - im Folgenden nur den Kernpunkt, um den es mir geht:

Das Paket (Identcode xx.xxx.xxx.xxx.x) meiner Reklamation befindet sich in geschädigtem Zustand in ihrem Hause. Der Abliefernachweis des DHL, den ich in Händen halte, weist es als am 10.10.2005 um 09:24 Uhr zugestellt aus und enthält keinen Vermerk über eine Beschädigung.
Ihre Mitarbeiter haben mich mit angehängten Bildern per Mail am 12.10.05 über den Schaden informiert. Das Paket wurde durch einen spitzen Gegenstand aufgerissen und die darin befindliche Karte durch massive Gewalt in Mitleidenschaft gezogen. Nun stellen sich Hr. Schnuffi und ihr Vertriebsleiter auf den Standpunkt, ich hätte die Grafikkarte unzureichend verpackt, und verwehren mir wegen des vorgeblichen Transportschadens jede weitere Serviceleistung.

Abgesehen davon, dass dies wenig kundenfreundlich ist, werden sie zugeben müssen, dass ich aus dem bisherigen Ablauf und den mir bekannten Fakten auch schließen könnte, hier sei ein Schaden erst nach der Entgegennahme meiner Sendung in ihrem Hause entstanden.

Ich fühle mich im Moment jedenfalls, als würde durch ihr Unternehmen versucht, mich um meinen Gewährleistungsanspruch zu prellen und bin bereit umfassende Maßnahmen zu ergreifen.

MfG
DerGastMitDerRadeon

Wenn der die Andeutungen und die Sachlage nicht begreift und da jetzt kein Einlenken erfolgt, geht in 14 Tagen die Anzeige wegen Betruges raus...

Außerdem sind die Schadens-Bilder so plakativ, dass dieser Vorgang für die öffentliche Behandlung in den Printmedien geradezu prädestiniert erscheint...

Marc-
2005-11-10, 22:04:53
@Marc
Ich verstehe nicht, warum du dich so echauffierst, das Thema scheint dir doch ziemlich nahe zu gehen. Du arbeitest nicht zufällig bei dem geheimnisvollen Shop?

Nö. mit sicherheit nicht, da versandhandel net mein ding wäre. Aber ich seh halt scho was von "kunden" zum teil erwartet wird, eingefordert wird in unserer geiz ist geil gesellschaft.

Marc-
2005-11-10, 22:06:48
Hehe, dann soll er dir es doch mal schriftlich geben lassen, dass das Transportunternehmen a) einen Transportschaden gemeldet bekommen hat und b), dass diese die Haftung für den angeblich gemeldeten Transportschaden ablehnen. ;) Ich wette keines von beiden können sie liefern und somit steht der Händler in der Haftung.

Fordere sie schriftlich auf dir diese Nachweise zu liefern, damit Du dich damit an das Transportunternehmen wenden kannst. Wenn der Typ da mit leitenden DHL-Angestellten ständig verkehrt :lol:, sollte das doch kein Problem sein.

Ist es so schwer zu verstehen, das er mit der art zu versenden bei niemandem auch nur irgendetwas einfordern kann? Seine art des versandes war grob fahrlässig... und genau da endet im prinzip schon die ganze geschichte. was danach passiert oder auch nicht passiert ist letzlich makulatur.

Marc-
2005-11-10, 22:15:21
@Marc
Ich glaub ich erklär dir die Situation lieber nochmal, und zwar aus der genau umgekehrten Richtung. (Du hast dich da ganz schön reingesteigert)
Sagen wir mal, du bist ein Onlinehändler und schickst eine 400€ Karte so zu einem Kunden (das machen übrigens einige Shops wenn man nur ein Teil bestellt hat). Plötzlich ruft der Kunde an und sagt, das die Karte einen Transportschaden hat mit nem riesen Loch im Karton, er aber leider vergessen habe dies beim Postboten zu melden.
Würdest du dem Kerl wirklich ne neue Karte im Wert von 400€ zu schicken?
Hätte der Kerl das Paket direkt beim Boten bemängelt, wäre sofort klar gewesen was passiert war, entweder hätte die Post den Schaden bezahlt oder aber sie hätten der schlechten Verpackung die Schuld zu geschoben und die Sache wäre auch geklärt. Jetzt aber besteht sogar die Möglichkeit, dass der Kunde selbst die Karte beschädigt hat. Vieleicht aus der Hand gefallen und die Karte war deffekt. Einfach wieder in den Karton rein und nen schweren Gegenstand drauf werfen und fertig ist der perfekt Transportschaden.
Das Problem ist ganz einfach, dass niemand mehr nachvollziehen kann ob der Schaden vor oder nach der Annahme entstanden ist. Kein Shop in der Welt würde so etwas ersetzen! Und geanu in der Situation ist nun DerGastMitDerRadeon, nur sind die Rollen vertauscht.

Du hast mit allem recht was du sagst. Nur spielt das alles garkeine rolle. Ob das paket heil angekommen ist (was dann eben glueck gewesen wäre) oder ob durch was auch immer es schaden genommen hat, spielt im prinzip keine geige. Kommt ein so verpacktes gerät beschädigt an, kann niemand auf der kette in haftung genommen weil der versender selbst schon VOR beginn des versandweges fahrlässig, nachlässig, seine sorgfaltspflicht verletzend -vorsatz moechte ich hier mal nicht unterstellen- eine beschädigung billigend in kauf genommen, wenn nicht gar provoziert hat. Deshalb geht die haftungskette von diesem moment an garnicht mehr weiter.
Das ist in deutschland geltendes recht, darauf beruft sich im übrigen jede versicherung. Nehmen wir das simpelste beispiel: schliesst du deinen wagen net ab, oder verhälst dich sonstwie fahrlässig indem du einbrueche provozierst, wirst du keine versicherung der welt auf zahlung festnageln können, selbst wenn unstrittig ist, das der einbruch als solches eine versicherungshaftung nach sich zieht.

Marc-
2005-11-10, 22:20:49
Der wird bei soviel Frechheit auch langsam wütend.
Hier die letzte Mail an diesen Schuppen, die Du direkt an dessen Geschäftsführer senden solltest:
Sehr geehrter Herr Geschäftsführer,

ich habe alle Wege genutzt, die Angelegenheit mit ihren Mitarbeitern zu regeln. Leider scheint diesen die Tragweite ihres Handelns nicht bewusst zu sein. Um die Sache nun endgültig zu klären, sehe ich mich leider genötigt, mich hiermit an sie persönlich zu wenden.
Da sie die weiteren Daten zu der Angelegenheit von Herrn W. erhalten werden, möchte ich den Vorgang hier nicht erneut auswalzen und beschränke ich mich diesbezüglich auf einen entsprechenden Anhang und schildere - um ihnen keine kostbare Zeit zu stehlen - im Folgenden nur den Kernpunkt, um den es mir geht:

Das Paket (Identcode xx.xxx.xxx.xxx.x) meiner Reklamation befindet sich in geschädigtem Zustand in ihrem Hause. Der Abliefernachweis des DHL, den ich in Händen halte, weist es als am 10.10.2005 um 09:24 Uhr zugestellt aus und enthält keinen Vermerk über eine Beschädigung.
Ihre Mitarbeiter haben mich mit angehängten Bildern per Mail am 12.10.05 über den Schaden informiert. Das Paket wurde durch einen spitzen Gegenstand aufgerissen und die darin befindliche Karte durch massive Gewalt in Mitleidenschaft gezogen. Nun stellen sich Hr. Schnuffi und ihr Vertriebsleiter auf den Standpunkt, ich hätte die Grafikkarte unzureichend verpackt, und verwehren mir wegen des vorgeblichen Transportschadens jede weitere Serviceleistung.

Abgesehen davon, dass dies wenig kundenfreundlich ist, werden sie zugeben müssen, dass ich aus dem bisherigen Ablauf und den mir bekannten Fakten auch schließen könnte, hier sei ein Schaden erst nach der Entgegennahme meiner Sendung in ihrem Hause entstanden.

Ich fühle mich im Moment jedenfalls, als würde durch ihr Unternehmen versucht, mich um meinen Gewährleistungsanspruch zu prellen und bin bereit umfassende Maßnahmen zu ergreifen.

MfG
DerGastMitDerRadeon

Wenn der die Andeutungen und die Sachlage nicht begreift und da jetzt kein Einlenken erfolgt, geht in 14 Tagen die Anzeige wegen Betruges raus...

Außerdem sind die Schadens-Bilder so plakativ, dass dieser Vorgang für die öffentliche Behandlung in den Printmedien geradezu prädestiniert erscheint...

Du solltest sehr vorsichtig mit deiner rechtsberatung sein. Eine anzeige wegen betrugs wird 110%ig eine kostenbewerte gegenklage nach sich ziehen, die ebenso sicher zum nachteil des gastes gehen wird.
Allein aus dem grunde weil der Tatbestand des betruges nach BGB nicht gegeben ist, bzw sich niemals beweisen liesse. Insofern wuerdest du dich des vorwurfs falscher verdächtigung, uebler nachrede und geschäftsschädigung gegenüber sehen, die wohl anerkannt wuerden.
Auch einen prozess wuerde er ob deiner beweisführung niemals gewinnen können, weil die einzigen echten indizien, nämlich die mangelhafte verpackung, auf der gegenseite liegen.
Du kannst es gerne drauf ankommen lassen, einen gefallen tuste damit dem gast aber sicherlich nicht

resonatorman
2005-11-10, 22:24:17
Der GMDR soll um seinen Gewährleistungsanspruch betrogen werden, so sieht's doch aus.
Und was soll's, er hat den Beleg von DHL, daß das Paket im Shop angenommen wurde - was danach mit passiert ist, kann ihm doch egal sein. Egal was die ihm vorhalten oder welche Bilder sie schicken, seine Ansprüche werden dadurch nicht berührt.

Marc-
2005-11-10, 22:27:59
Der GMDR soll um seinen Gewährleistungsanspruch betrogen werden, so sieht's doch aus.
Und was soll's, er hat den Beleg von DHL, daß das Paket im Shop angenommen wurde - was danach mit passiert ist, kann ihm doch egal sein. Egal was die ihm vorhalten oder welche Bilder sie schicken, seine Ansprüche werden dadurch nicht berührt.

Er hat sich letzendlich selbst darum betrogen. Das ist ja das traurige an der ganzen sache.

Sven77
2005-11-10, 22:41:51
laber net... er hätt die karte auch in ner aldi-tüte verschicken können. wenn der händler die karte ohne meldung eines transportschadens entgegennimmt, ist er selber schuld. wenn die verpackung schon offensichtlich so scheisse ist, wie hier jetzt dargestellt wird, dann ist der usus das paket erst gar nicht anzunehmen, ob beschädigt oder nicht.

DerGastMitDerRadeon
2005-11-10, 22:43:37
schliesst du deinen wagen net ab, oder verhälst dich sonstwie fahrlässig indem du einbrueche provozierst, wirst du keine versicherung der welt auf zahlung festnageln können, selbst wenn unstrittig ist, das der einbruch als solches eine versicherungshaftung nach sich zieht.Stimmt. Aber der täter wird doch trotzdem verurteilt oder kommt der dann auch davon !? :|
Okay, der vergleich hinkt. Aber das DHL die karte ersetzen wird daran glaube ich sowieso nicht, die werden sich rausreden !
Aber der shop hat "das aufgebrochene auto" als okay angenommen und so ist es zu deren problem geworden. Genug jetzt mit den einbruchvergleichen... :rolleyes: :D

Marc-
2005-11-10, 22:44:35
laber net... er hätt die karte auch in ner aldi-tüte verschicken können. wenn der händler die karte ohne meldung eines transportschadens entgegennimmt, ist er selber schuld. wenn die verpackung schon offensichtlich so scheisse ist, wie hier jetzt dargestellt wird, dann ist der usus das paket erst gar nicht anzunehmen, ob beschädigt oder nicht.

Du irrst in deiner rechtsvorstellung. Aber das ist nu zu genüge diskutiert und wenn man meint es stimmt nicht kann mans ja versuchen auf dem klagewege durchzusetzen.

resonatorman
2005-11-10, 22:48:47
Er hat sich letzendlich selbst darum betrogen.
Weil er es direkt in der OVP verschickt hat? Unsinn. Sowas wird oft gemacht und geht meistens gut (obwohl es nicht das Schlaueste ist, das gebe ich zu). Aber die Sache liegt ganz anders IMO: der Shop hat einen Gewährleistungsanspruch zu erfüllen und versucht sich davor zu drücken, indem er dem Kunden eine unsachgemäße Verpackung vorwirft. Ich wette, der Karton ist unbeschädigt bei denen eingetroffen und die versuchen jetzt, die Unerfahrenheit des GMDR auszunutzen ("hast du nicht gut verpackt - nix Garantie"). Dann mit dem Schraubenzieher nochmal reinzuhauen, grenzt wirklich an Betrugsversuch.
Wäre die Karte ordentlich verpackt gewesen, hätte es keine Probleme gegeben - die haben einfach die Gelegenheit beim Schopf gepackt ("wer so schlecht versendet, verdient es halt nicht anders, zack!!").

Kurgan
2005-11-10, 22:49:11
Ist es so schwer zu verstehen, das er mit der art zu versenden bei niemandem auch nur irgendetwas einfordern kann? Seine art des versandes war grob fahrlässig... und genau da endet im prinzip schon die ganze geschichte. was danach passiert oder auch nicht passiert ist letzlich makulatur.
du schreibst schwachsinn ...

der paket war unzureichend gesichert, keine frage. ABER DIE POST HAT ES ANGENOMMEN. das zum thema gefahrübergang 1.
das paket ist kaputt und unzureichend beim empfänger angekommen. ABER DER HAT ES TROTZ KAPUTTHEIT ANGENOMMEN. das zum thema gefahrübergang 2.

es ist absolut unerheblich ob das paket ausreichend war oder nicht, der empfänger hat mit seiner unterschrift bestätigt es in ordnungsgemäßen zustand bekommen zu haben. wenn das ganze ein von ausen nicht sichbarer schaden wäre (karton ganz, aber kondensator ab oder so), dann würde deine argumentation greifen, so aber ist sie bestenfalls geistiger dünnschiss.

Sony
2005-11-10, 22:49:47
Du solltest sehr vorsichtig mit deiner rechtsberatung sein. Eine anzeige wegen betrugs wird 110%ig eine kostenbewerte gegenklage nach sich ziehen, die ebenso sicher zum nachteil des gastes gehen wird.
Allein aus dem grunde weil der Tatbestand des betruges nach BGB nicht gegeben ist, bzw sich niemals beweisen liesse. Insofern wuerdest du dich des vorwurfs falscher verdächtigung, uebler nachrede und geschäftsschädigung gegenüber sehen, die wohl anerkannt wuerden.
Auch einen prozess wuerde er ob deiner beweisführung niemals gewinnen können, weil die einzigen echten indizien, nämlich die mangelhafte verpackung, auf der gegenseite liegen.
Du kannst es gerne drauf ankommen lassen, einen gefallen tuste damit dem gast aber sicherlich nicht
Also es ist schon erstaunlich in wie vielen Dingen Du Dich irren kannst. Ich würde glatt annehmen, dass Du in irgendeiner Form ein Informatiker sein müsstest oder (wenn ich die Menge des von Dir hier dargebotenen Textes in eine Beurteilung einbeziehe) sogar etwas mit dem Händler zu tun hast...
All Deine falschen Behauptungen (z.B.: keine Antistatikfolie, Karte lose im Karton,…) hast Du auch nach beweiskräftigen Abbildungen nicht korrigiert. Deine Dich disqualifizierenden Vorstellungen über die Organisation eines IT-Handelshauses, werden schon aus solchen Andeutungen, wie „Rechts- oder Kulanzabteilung“ deutlich. Selbst größere Handelshäuser leisten sich im allgemeinen höchstens einen Justitiar, der im Falle von Rechtsstreitigkeiten mit einer externen Anwaltskanzlei zusammenarbeitet. Solch ein Fall wie dieser hier geht auf seinem jetzigen Stand sicher nicht an eine „Rechtsabteilung“ oder einen Anwalt. „Kulanzabteilung“? Was soll das sein? Glaubst Du wirklich, die setzen nur für Kulanzfälle Mitarbeiter in ein Büro, die von der Anzahl ausreichend wären, eine Abteilung zu bilden? Sehr weltfremd! Kulanz gewähren die Abteilungsleiter in Absprache mit der GL oder GF…
Und was soll dieses ewige Zitieren von Werbesprüchen des „Ich bin doch blöd“-Marktes?
Was hat es mit Geiz zu tun, wenn ein Kunde seinen berechtigten Garantieanspruch geltend macht?
Was die Verpackung betrifft, müsste es doch klar sein, dass bei einem hypothetischen Gerichtsverfahren gegen den Händler, ein Richter sicher auf der Seite des Kunden stehen würde. Wie sollte er denn als Verpackungsexperte agieren. Im Übrigen werden die retail-verpackten Waren auch von den Herstellern oft nur mit Spannbändern oder Folien gebündelt versendet…

Ich leiste hier auch keinerlei Rechtsberatung. Wo Du das erkennen willst, wüsste ich gern mal.

Wie bitteschön sieht eine kostenbewehrte Gegenklage gegen eine Strafanzeige aus und wie sollte sich diese begründen lassen? Ob ein Tatbestand gegeben ist oder nicht, muss ich wohl kaum vor einer Anzeige selbst feststellen. Das ist - soweit ich unser Rechtssystem kenne - wohl von den ermittelnden Behörden zu entscheiden. Zurückziehen kann man solch eine Anzeige auch jederzeit…
Üble Nachrede? Geschäftsschädigung? Falsche Verdächtigung?
Willst Du Angst verbreiten? Welche oder wessen Interessen vertrittst Du hier eigentlich??

Übrigens reagiere ich beinahe allergisch, wenn mir jemand sagt: „Du solltest sehr vorsichtig sein…“ und dies sich nicht auf den Umgang mit empfindlichen Materialien bezieht…

Marc-
2005-11-10, 22:55:06
Stimmt. Aber der täter wird doch trotzdem verurteilt oder kommt der dann auch davon !? :|
Okay, der vergleich hinkt. Aber das DHL die karte ersetzen wird daran glaube ich sowieso nicht, die werden sich rausreden !
Aber der shop hat "das aufgebrochene auto" als okay angenommen und so ist es zu deren problem geworden. Genug jetzt mit den einbruchvergleichen... :rolleyes: :D

Du könntest doch paralell was anderes tun. Zumindest meiner erfahrung nach, sind hersteller oft weit kulanter als händler, versuchs doch einfach mal über MSI. Schreib ihnen eine mail, in der du den sachverhalt aus deiner sicht schilderst (evtl an mehrere email adressen der support seite) - vergiss nicht einfliessen zu lassen wie zufrieden du eigentlich mit deiner karte bist, merke an das du dich sehr ungerecht behandelt fühlst und sehr im regen stehen gelassen, und frage an ob sie nicht vielleicht rat wuessten? Auch in diversen foren wärst du in deiner ansicht bestätigt worden. Vielleicht könnten sie dem händler ja mitteilen das sie die rma übernehmen wuerden? Vielleicht wuessten sie ja irgendeine möglichkeit was du tun koenntest? (muss ein bissel hilflos auch wirken:)

Ich hab schon einige male in solchen fällen erlebt das es dann auf einmal ging... seis das msi/asus etc selbst druck auf den haendler ausgeuebt haben, oder das sies selbst uebernommen haben. Denn alleine eine anfrage von einem hersteller reicht oft schon um nem händler den kackstift gehen zu lassen.
Aus welchem grund auch immer scheint den herstellern häufig die kundenzufriedenheit und bindung mehr zu bedeuten als den shops die offensichtlich oft nur auf schnelle verkäufe aussind.
versuchen kannstes allemal, tut nicht weh, ist kein aufwand, geht schneller als das gekloppe und ist imho garnicht mal aussichtslos.

Gast
2005-11-10, 22:55:11
Der User "Sony" sollte in der Tat sehr vorsichtig mit seinen laienhaften "Rechtsberatungen" sein, was viele nicht wissen, in Deutschland gibt es ein Gesetz das Rechtsberatung durch Laien unter Strafe stellt:


Art. 1 § 1 I 1 RBerG Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung (...) darf grundsätzlich - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit - nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist.

Art. 1 § 8 RBerG Ordnungswidrig handelt, wer
I Nr. 1 fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgt, ohne die nach diesem Artikel erforderliche Erlaubnis zu besitzen, (...)
II Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.




Also mal schön vorsichtig, die Sache kann noch böse enden...

Marc-
2005-11-10, 22:57:14
du schreibst schwachsinn ...

der paket war unzureichend gesichert, keine frage. ABER DIE POST HAT ES ANGENOMMEN. das zum thema gefahrübergang 1.
das paket ist kaputt und unzureichend beim empfänger angekommen. ABER DER HAT ES TROTZ KAPUTTHEIT ANGENOMMEN. das zum thema gefahrübergang 2.

es ist absolut unerheblich ob das paket ausreichend war oder nicht, der empfänger hat mit seiner unterschrift bestätigt es in ordnungsgemäßen zustand bekommen zu haben. wenn das ganze ein von ausen nicht sichbarer schaden wäre (karton ganz, aber kondensator ab oder so), dann würde deine argumentation greifen, so aber ist sie bestenfalls geistiger dünnschiss.
dank für die blumen. aber die rechtsfolge ist nunmal so wie geschildert. Hab ich mir auch nicht ausgedacht. Jeder richter wird sich allerdings freuen wenn du ihm erklärst das seine rechtsauslegung geistiger duennschiss ist. Ich setz mich gern dazu wenn du das erklärst:)

DerGastMitDerRadeon
2005-11-10, 23:08:48
Der User "Sony" sollte in der Tat sehr vorsichtig mit seinen laienhaften "Rechtsberatungen" sein, was viele nicht wissen, in Deutschland gibt es ein Gesetz das Rechtsberatung durch Laien unter Strafe stellt:


Art. 1 § 1 I 1 RBerG Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung (...) darf grundsätzlich - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit - nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist.

Art. 1 § 8 RBerG Ordnungswidrig handelt, wer
I Nr. 1 fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgt, ohne die nach diesem Artikel erforderliche Erlaubnis zu besitzen, (...)
II Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.




Also mal schön vorsichtig, die Sache kann noch böse enden...Jetzt mal langsam, das wort "Rechtsberatung" ist hier bis heute noch nicht gefallen. Sony kennt sich offenbar mit der vorgehensweise in solchen fällen aus, zumindest besser als ich, und kann besser "geschwollen" ;) schreiben als ich , das ist alles ! Wenn es nach dir und dem RBerG ginge hätte ich diesen thread wohl niemals starten dürfen, oder ?! :rolleyes:
Bist Du Anwalt oder wieso bist du so fix mit dem zitieren von gesetzen ?!

Sony
2005-11-10, 23:11:51
Der User "Sony" sollte in der Tat sehr vorsichtig mit seinen laienhaften "Rechtsberatungen" sein, was viele nicht wissen, in Deutschland gibt es ein Gesetz das Rechtsberatung durch Laien unter Strafe stellt:


Art. 1 § 1 I 1 RBerG Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung (...) darf grundsätzlich - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit - nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist.

Art. 1 § 8 RBerG Ordnungswidrig handelt, wer
I Nr. 1 fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgt, ohne die nach diesem Artikel erforderliche Erlaubnis zu besitzen, (...)
II Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.




Also mal schön vorsichtig, die Sache kann noch böse enden...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!

Erstens gibt es hier bisher keinerlei "Rechtsangelegenheiten". Zudem übernehme ich keine - schon gar keine geschäftsmäßige - Besorgung von Rechtsangelegenheiten und mit einer Rechtsberatung haben meine Äußerungen hier bisher auch absolut nichts zu tun.

Bist Du etwa ein Anwaltskollege, der ausgerechnet mich hier einschüchtern will?

Marc-
2005-11-10, 23:24:12
Okay. auch wenns spät ist lassen wir uns doch mal ganz dezent drauf ein:)


Also es ist schon erstaunlich in wie vielen Dingen Du Dich irren kannst. Ich würde glatt annehmen, dass Du in irgendeiner Form ein Informatiker sein müsstest …
richtig.
oder (wenn ich die Menge des von Dir hier dargebotenen Textes in eine Beurteilung einbeziehe) sogar etwas mit dem Händler zu tun hast...…
falsch.

All Deine falschen Behauptungen (z.B.: keine Antistatikfolie, Karte lose im Karton,…) hast Du auch nach beweiskräftigen Abbildungen nicht korrigiert.
Hmmm. wo seh ich da antistatikfolie? Und du siehst scho wie weit der karton nach innen gebogen ist? bei inliegender karte? was ist dazwischen? sehr viel luft? gesichert? nicht lose im karton? hmmmm

Deine Dich disqualifizierenden Vorstellungen über die Organisation eines IT-Handelshauses, werden schon aus solchen Andeutungen, wie „Rechts- oder Kulanzabteilung“ deutlich.

Ich denke eher das dir die begrifflichkeit nicht klar ist. Rechtsabteilung im kaufm. gebrauch meint nix anderes als die weitergabe an entsprechende stellen (und seis zur prüfung oder nur das einholen eines rats). Im klartext: firmen dieser groessenordnung haben in aller regel mindestens eine feste kanzelei, mit der sie in rechtfragen, mahnsachen, inkassosachen, haftungsfragen etc zusammenarbeiten. Selbiges gilt auch für kulanzabteilung. Das meint im kaufm. sinne einfach nur diejenige stelle/person, die zustaendig ist über diese sachen zu entscheiden. Selbst bei kleinen und mittelgrossen firmen ist es oft so, das selbst kleinste gutschriften IMMER von einer person mit prokura, dem GF oder dem chef selbst abgezeichnet werden muessen, wie du sicher wuesstest wenn du so in der materie stecken wuerdest wie du vorgibst.
Selbst größere Handelshäuser leisten sich im allgemeinen höchstens einen Justitiar, der im Falle von Rechtsstreitigkeiten mit einer externen Anwaltskanzlei zusammenarbeitet. Solch ein Fall wie dieser hier geht auf seinem jetzigen Stand sicher nicht an eine „Rechtsabteilung“ oder einen Anwalt. „Kulanzabteilung“? Was soll das sein? Glaubst Du wirklich, die setzen nur für Kulanzfälle Mitarbeiter in ein Büro, die von der Anzahl ausreichend wären, eine Abteilung zu bilden? Sehr weltfremd! Kulanz gewähren die Abteilungsleiter in Absprache mit der GL oder GF….
s.o.

Und was soll dieses ewige Zitieren von Werbesprüchen des „Ich bin doch blöd“-Marktes?
Was hat es mit Geiz zu tun, wenn ein Kunde seinen berechtigten Garantieanspruch geltend macht?….
Um dich mal daran zu erinnern Herr rechtsanwalt. wir reden hier von GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHEN... nicht von GARANTIEANSPRÜCHEN...was ein himmelweiter unterschied ist. Bei GARANTIE haette sich das thema eh schon schneller erledigt weil es eine freiwillige leistung des Verkäufers ist, von denen er zu den von ihm festgelegten konditionen zurücktreten kann.
Ob die gewährleistungsansprüche gerechtfertigt sind ist die frage... das BGB sagt eigentlich das gegenteil. Aber du kannst den gast ja dazu bewegen das vor gericht auszufechten, dann wissen wir was die richter dazu sagen.
Zum ich bin blöd...Man spricht von servicewueste deutschland... weisst... wenn man immer alles schnell und billig haben will, muss man sich auch nicht wundern wenn man so behandelt wird. Ich denke mit 100%iger sicherheit, wenners sich net beim onlinehandel sondern beim haendler vor ort geholt haette... dann haette er scho lange seine karte wieder.


Was die Verpackung betrifft, müsste es doch klar sein, dass bei einem hypothetischen Gerichtsverfahren gegen den Händler, ein Richter sicher auf der Seite des Kunden stehen würde. Wie sollte er denn als Verpackungsexperte agieren. Im Übrigen werden die retail-verpackten Waren auch von den Herstellern oft nur mit Spannbändern oder Folien gebündelt versendet

Ich glaube kaum das man verpackungsexperte sein muss um erahnen zu können, das es nicht gut sein kann wenn man so eine verpackung mit dem kleinen finger in der mitte zusammendruecken kann, wenn man damit relativ empfindliche elektronische bauteile versenden will. Und ich denke diesen gesunden menschenverstand wird auch der richter vorraussetzen.


Ich leiste hier auch keinerlei Rechtsberatung. Wo Du das erkennen willst, wüsste ich gern mal.

Wie bitteschön sieht eine kostenbewehrte Gegenklage gegen eine Strafanzeige aus und wie sollte sich diese begründen lassen? Ob ein Tatbestand gegeben ist oder nicht, muss ich wohl kaum vor einer Anzeige selbst feststellen. Das ist - soweit ich unser Rechtssystem kenne - wohl von den ermittelnden Behörden zu entscheiden. Zurückziehen kann man solch eine Anzeige auch jederzeit…
Üble Nachrede? Geschäftsschädigung? Falsche Verdächtigung?
Willst Du Angst verbreiten? Welche oder wessen Interessen vertrittst Du hier eigentlich??
Garkeine.
Und natürlich musst du vor einer anzeige wegen eines STRAFTATBESTANDS wie betrug sicher sein das dieser tatbestand gegeben ist. Du darfst keine anzeige wider besseres wissen, oder um jemanden unter druck zu setzen angeben.
Dir bleibt der normale klageweg, indem du quasi ein mahnverfahren wegen leistungsverzug stellst, wie auch immer das ausgehen mag. Auch kannst du eine anzeige wegen eines STRAFTATBESTANDES nicht zurueckziehen, das wird von den strafverfolgungsbehoerden, sprich der staatsanwaltschaft verfolgt, und kann von dir nicht zurueckgezogen werden. Da in diesem falle das übergeordnete interesse des staates an der strafverfolgung zaehlt welches in ein ordentliches ermittlungsverfahren führt. Solltest du dann jedoch deine anzeige widerrufen wird die staatsanwaltschaft widerum ermitteln warum du erst diesen falschen strafvorwurf eingebracht hast

Übrigens reagiere ich beinahe allergisch, wenn mir jemand sagt: „Du solltest sehr vorsichtig sein…“ und dies sich nicht auf den Umgang mit empfindlichen Materialien bezieht…

Ich kann mich nur wiederholen... du solltest sehr vorsichtig sein. Weil das rechtsgeschäft eben ein sehr empfindliches IST. Und wenn du so wie oben gesehen schon derart grob begrifflichkeiten durcheinander schmeisst, hast du wohl gewisse mängel in rechtsauffassung und verstaendnis.

Marc-
2005-11-10, 23:26:56
Jetzt mal langsam, das wort "Rechtsberatung" ist hier bis heute noch nicht gefallen. Sony kennt sich offenbar mit der vorgehensweise in solchen fällen aus, zumindest besser als ich, und kann besser "geschwollen" ;) schreiben als ich , das ist alles ! Wenn es nach dir und dem RBerG ginge hätte ich diesen thread wohl niemals starten dürfen, oder ?! :rolleyes:
Bist Du Anwalt oder wieso bist du so fix mit dem zitieren von gesetzen ?!
geschwollen ja. aber auch richtig? Kannst dich mal per PM melden, dann schick ich dir morgen die entsprechenden stellen des bgb zu. Dann kannste selbst entscheiden obs wirklich der richtige weg ist.
Einen anderen hab ich dir vorhin scho gesagt.

Ein wort hast du allerdings gelassen aber wahr ausgesprochen in diesem fall: "offenbar".

Marc-
2005-11-10, 23:32:05
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!

Erstens gibt es hier bisher keinerlei "Rechtsangelegenheiten". Zudem übernehme ich keine - schon gar keine geschäftsmäßige - Besorgung von Rechtsangelegenheiten und mit einer Rechtsberatung haben meine Äußerungen hier bisher auch absolut nichts zu tun.

Bist Du etwa ein Anwaltskollege, der ausgerechnet mich hier einschüchtern will?

die androhung einer anzeige, bzw die beratung von jemandem in die richtung genau eine solche zu stellen, zumal mit inhalt einer straftat, kann man sehr wohl als "rechtsgeschäft", zumindest aber als "rechtsberatung" bezeichnen, zumal du eben rechtssicherheit suggerierst und ihn IMHO nicht zwingend zu seinem vorteil beraetst. Ich halte den vorwurf als solches hier aber auch unpassend und glaube kaum das er anerkennung finden wuerde.
BTW: Selbst schriftverkehr mit rechtsbindendem, rechtsrelevanten inhalt wird bisweilen schon als "rechtsgeschäft" gesehen.

Sony
2005-11-10, 23:51:48
die androhung einer anzeige, bzw die beratung von jemandem in die richtung genau eine solche zu stellen, zumal mit inhalt einer straftat, kann man sehr wohl als "rechtsgeschäft", zumindest aber als "rechtsberatung" bezeichnen, zumal du eben rechtssicherheit suggerierst und ihn IMHO nicht zwingend zu seinem vorteil beraetst. Ich halte den vorwurf als solches hier aber auch unpassend und glaube kaum das er anerkennung finden wuerde.
BTW: Selbst schriftverkehr mit rechtsbindendem, rechtsrelevanten inhalt wird bisweilen schon als "rechtsgeschäft" gesehen.
Wäre aber nur bei geschäftsmäßiger Ausübung eine Ordnungswidrigkeit. Aber das führt uns vom Thema weg.
Faszinierend übrigens, dass sich das mit dem Informatiker mal wieder bestätigt. Ich kenne nun eine ganze Menge und die sind selbst mit Dr.-Titel immer dermaßen weltfremd, dass es schon unglaublich ist. Der eine kann keinen Nagel in die Wand schlagen oder einen Sonnenschirm aufspannen. Der andere glaubt, er müsse seine Vorstellungen der Realität nur vehement genug vertreten, dann würde sich deren Richtigkeit schon erweisen. Wieviele Prozesse und streitige Auseinandersetzungen der schon verloren hat...
Aber zurück zum Thema:
Im allgemeinen Sprachgebrauch haben sich die Begriffe "Anzeige" und "zurückziehen" eingebürgert. Tatsächlich heißt das natürlich Strafantrag und dieser kann zurückgenommen werden. Nur versteht das der Durchschnittsuser hier nicht und Du kennst diese Unterschiede ja offenbar (um mal dein Lieblingswort zu verwenden) auch nicht…

Wie sagte Sledge Hammer doch so treffend?
Vertrauen Sie mir! Ich weiß, was ich tue!

Marc-
2005-11-11, 00:06:45
[QUOTE=Sony]Aber zurück zum Thema:
Im allgemeinen Sprachgebrauch haben sich die Begriffe "Anzeige" und "zurückziehen" eingebürgert. Tatsächlich heißt das natürlich Strafantrag und dieser kann zurückgenommen werden. Nur versteht das der Durchschnittsuser hier nicht und Du kennst diese Unterschiede ja offenbar (um mal dein Lieblingswort zu verwenden) auch nicht…
[QUOTE]

Hmmm. Warum fragt dich ein Polizist nach einem Fahraddiebstahl oder ähnlichem, bei der anzeige ob du strafantrag stellen möchtest oder nicht? Richtig, weil das bedeutet das du eine Straftat anzeigst. Bei verdacht auf eine straftat übernimmt der staat in eigenem interesse die strafverfolgung. Du kannst einen Strafantrag mitnichten zurückziehen, einzig und allein dadurch das du dein fahrrad im keller wiederfindest und dich erinnerst das du nach dem letzten vollrausch es da vergessen hattest kannst du durch mitteilung darauf hinwirken, das die strafverfolgung eingestellt wird, weil eben keine straftat vorliegt. Du kannst aber nicht hingehen und sagen: liebe staatsanwaltschaft- kommando zurueck, ich will nicht das ihr die straftat verfolgt, das liegt nicht in deinem ermessen und das interesse des staates an der strafverfolgung ist übergeordnet. Was du zurueckziehen kannst sind zivilrechtlich ansprueche. Alle strafrechtlich relevanten dinge (zu deren anzeige du sogar verpflichtet bist), liegen in keinster weise mehr in deiner hand.
Soviel zum thema durchschnittsuser und verstehen.

Weia sony... du machst dich echt etwas lächerlich im moment und in dieser nummer.
das garantiere ich dir (nicht GEWAEHRE ich dir:)

Sony
2005-11-11, 00:20:07
Ach Marci-Baby. Man kann sich nie lächerlicher machen, als man eh schon ist.
Ich bin jetzt etwas müde und mag Dir das Strafrecht hier nicht mehr auseinander posamentieren. Lies einfach mal § 77d StGB...

Marc-
2005-11-11, 00:49:48
Ach Marci-Baby. Man kann sich nie lächerlicher machen, als man eh schon ist.
Ich bin jetzt etwas müde und mag Dir das Strafrecht hier nicht mehr auseinander posamentieren. Lies einfach mal § 77d StGB...

1. Bezieht sich das auf straftaten die "nur auf antrag verfolgbar" sind. Betrug gehört nicht dazu.
2. Aber empfehle ich dir zu vorher besprochenem mal §164, 186 anzuschauen.

Kurgan
2005-11-11, 00:55:21
dank für die blumen. aber die rechtsfolge ist nunmal so wie geschildert. Hab ich mir auch nicht ausgedacht. Jeder richter wird sich allerdings freuen wenn du ihm erklärst das seine rechtsauslegung geistiger duennschiss ist. Ich setz mich gern dazu wenn du das erklärst:)
das hast du sicher ein paar gesetze zu ...
soweit ich das damals gelernt hab, ist, falls nichts anderes vereinbart wurde, der gefahrübergang nach der übergabe an den frachtfüher/spediteur erfolgt. der frachtführer (hier dhl) hat ein unsachgemäß verpacktes gut übernommen und ist damit erstmal in der bringschuld. diese hat er aber erfolgreich geleistet (übergabe an den empfänger) welcher das defekte paket offenbar nicht bemängelte. und damit der der empfänger die arschkarte, ende aus nikolaus.

betasilie
2005-11-11, 01:26:18
Ist es so schwer zu verstehen, das er mit der art zu versenden bei niemandem auch nur irgendetwas einfordern kann? Seine art des versandes war grob fahrlässig... und genau da endet im prinzip schon die ganze geschichte. was danach passiert oder auch nicht passiert ist letzlich makulatur.
Du erzählst Unsinn. Wenn der Schaden nicht beim Transport geschehen ist, und eine Transportschadensmeldung liegt nicht vor, ist er in der RMA der Firma passiert und dafür muss die Firma haften. So einfach ist das. :rolleyes:

Sony
2005-11-11, 01:31:40
1. Bezieht sich das auf straftaten die "nur auf antrag verfolgbar" sind. Betrug gehört nicht dazu.
2. Aber empfehle ich dir zu vorher besprochenem mal §164, 186 anzuschauen.
Meister, es reicht!

Ob es sich um ein absolutes oder relatives Antragsdelikt handelt, entscheidet in jedem Fall die Staatsanwaltschaft. So weit sind wir in dieser Angelegenheit aber noch lange nicht! Wenn ich "Betrugs"-Anzeige erstatte und sich danach neue Fakten ergeben, die einen Straftatbestand ausschließen, kann und sollte ich als der, der die Anzeige erstattet hat, diese Umstände den Ermittlungsbehörden (in diesem Fall z.B. der Polizei) zur Kenntnis bringen, damit diese die Ermittlungen einstellen können. Das käme einer Rücknahme der Anzeige gleich.

Unter 2. nehme ich mal an, dass Du das StGB meinst.
Damit zielst Du auf Falsche Verdächtigung und Üble Nachrede ab.
Ersteres setzt Handlungen wider besseren Wissens voraus.
Hast Du den zukünftigen Text an die Polizei bereits vor Augen?
Wenn darin nur die Fakten geschildert werden, kann §164 gar nicht greifen!

Hier §186 in Erwähnung zu bringen, ist aus vielerlei Gründen ebenso unzulässig. Schon allein, weil DerGastMitDerRadeon bisher wohlweislich explizit auf die Nennung des Geschäftsnamens verzichtet hat!

Hör bitte auf, Dich hier als Rechtsexperte zu gebärden!

Aussagen - wie die von Dir hier wiederholt getätigten - sind es, die vielen geschädigten Menschen unnötige Angst vor dem Gang zur Polizei einjagen. So wird Läden, die in vielen Fällen in dieser Weise rechtswidrig handeln, nie das Handwerk gelegt!
Erst wenn jeder so Geschädigte mal bei der Polizei vorspricht, kommt ans Tageslicht, dass es sich nicht um einen Einzelfall, sondern um eine strafbare Geschäftspraktik handelt.

Dass ausgerechnet Du Dich mit Deiner verqueren Vorstellung hier als Gerechtigkeitsapostel darstellst, schlägt ja wohl jedem Fass den Boden ins Gesicht...

Sony
2005-11-11, 06:08:43
Hier noch etwas für die Originalverpackungskritiker.
Die RMA-Regeln (http://www.msi-technology.de/kontakt/rmainfo.php) der Firma MSI von der immerhin die Graka des Threatstarters stammt, sagen zur Verpackung:

"Versenden Sie die Reklamationsware in der Originalverpackung oder in anderen geeigneten Verpackungen. Reklamationsware die aufgrund mangelhafter Verpackung beschädigt bei uns eintrifft, kann nicht als Garantiefall abgewickelt werden."

Aber sicher wird mir Marc- gleich erklären, dass dies nicht nur völlig bedeutungslos ist, sondern ich und alle anderen das wieder missverstehen und die Gesetzeslage ja sowieso etwas völlig anderes vorsieht...
Und nur weil der Händler das in der OVP zur Rekamationsabwicklung an den Hersteller senden darf, ist der Endkunde noch lange nicht dazu berechtigt die OVP allein zu benutzen. Nein, er muss eine gepanzerte Spezialschatulle verwenden, die auch eine ausreichende "Dämmung" (das war Marc-s Ausdruck!) hat. Vielleicht gegen zu schnelle Abkühlung...

Tidus
2005-11-11, 07:07:56
BOAH MARC. Es gibt einen Button zum Editieren eines Beitrages! Man muss nich 4 Beiträge untereinander schreiben! Erst recht nicht, wenn man nur müll labert.
@Sony: Das von MSI sollte man eventuell noch in den Brief an den cheffe mit einbeziehen, oder?

MfG,
Tidus

Marc-
2005-11-11, 07:22:08
Meister, es reicht!

Ob es sich um ein absolutes oder relatives Antragsdelikt handelt, entscheidet in jedem Fall die Staatsanwaltschaft. So weit sind wir in dieser Angelegenheit aber noch lange nicht! Wenn ich "Betrugs"-Anzeige erstatte und sich danach neue Fakten ergeben, die einen Straftatbestand ausschließen, kann und sollte ich als der, der die Anzeige erstattet hat, diese Umstände den Ermittlungsbehörden (in diesem Fall z.B. der Polizei) zur Kenntnis bringen, damit diese die Ermittlungen einstellen können. Das käme einer Rücknahme der Anzeige gleich....

Das sagte ich bereits im ersten post dazu wenn du gelesen haettest.

Hier §186 in Erwähnung zu bringen, ist aus vielerlei Gründen ebenso unzulässig. Schon allein, weil DerGastMitDerRadeon bisher wohlweislich explizit auf die Nennung des Geschäftsnamens verzichtet hat!....

Richtig.

Hör bitte auf, Dich hier als Rechtsexperte zu gebärden!!....
Sagt mir jemand der nicht zwischen garantie und gewährleistung unterscheiden kann?

Aussagen - wie die von Dir hier wiederholt getätigten - sind es, die vielen geschädigten Menschen unnötige Angst vor dem Gang zur Polizei einjagen. So wird Läden, die in vielen Fällen in dieser Weise rechtswidrig handeln, nie das Handwerk gelegt!
Erst wenn jeder so Geschädigte mal bei der Polizei vorspricht, kommt ans Tageslicht, dass es sich nicht um einen Einzelfall, sondern um eine strafbare Geschäftspraktik handelt. !!....
DAs weisst du oder vermutest du?
Und die frage wer die grössere und entscheidendere Fahrlässigkeit begangen hat, magst du gerne auf dem rücken und unter risiko des gastes klären lassen? Respekt.

Dass ausgerechnet Du Dich mit Deiner verqueren Vorstellung hier als Gerechtigkeitsapostel darstellst, schlägt ja wohl jedem Fass den Boden ins Gesicht...

1. Ist Recht nicht immer gerecht.
2. Wenn du das sagst wirds so sein.

Marc-
2005-11-11, 07:29:34
Hier noch etwas für die Originalverpackungskritiker.
Die RMA-Regeln (http://www.msi-technology.de/kontakt/rmainfo.php) der Firma MSI von der immerhin die Graka des Threatstarters stammt, sagen zur Verpackung:

[QUOTE=Sony]"Versenden Sie die Reklamationsware in der Originalverpackung oder in anderen geeigneten Verpackungen. Reklamationsware die aufgrund mangelhafter Verpackung beschädigt bei uns eintrifft, kann nicht als Garantiefall abgewickelt werden."]

1. sind das die RMA bestimmung von MSI, nicht vom versender.
2. Zeigst du mir sicherlich auch noch den absatz indem steht das man nicht füllmaterial verwenden soll bzw umverpackungen wie stabile kartons um die ware nebst OVP zurueckzuschicken.


Aber sicher wird mir Marc- gleich erklären, dass dies nicht nur völlig bedeutungslos ist, sondern ich und alle anderen das wieder missverstehen und die Gesetzeslage ja sowieso etwas völlig anderes vorsieht...

Ich kann in meine RMAs reinschreiben was ich will, oder in meine AGBs. Ob sie im endeffekt wirksam sind würde im einzelfall zu prüfen sein. Zumal den firmen um dies geht, die international operieren das deutsche gewährleistungsrecht aus anderen regionen vollkommen fremd ist.

Und nur weil der Händler das in der OVP zur Rekamationsabwicklung an den Hersteller senden darf, ist der Endkunde noch lange nicht dazu berechtigt die OVP allein zu benutzen. Nein, er muss eine gepanzerte Spezialschatulle verwenden, die auch eine ausreichende "Dämmung" (das war Marc-s Ausdruck!) hat. Vielleicht gegen zu schnelle Abkühlung...
Ich weiss nicht warum du dich eigentlich dagegen wehrst das die verpackung unzureichend war? an dem punkt waren wir doch schonmal?
Aber ziehs doch durch, wir werden ja sehen ob letztendlich der gast für deinen heiligen krieg bezahlt oder nicht... uns (inklusive dir) kanns ja egal sein, hauptsache wir haben was fürs eigene ego getan, gelle?

DerGastMitDerRadeon
2005-11-11, 07:49:29
@Sony: Das von MSI sollte man eventuell noch in den Brief an den cheffe mit einbeziehen, oder?Genau, das ist doch mal ne Aussage !
@Sony: Ich habe deine mail noch nicht abgeschickt, wollte mir eigentlich sowiel zeit lassen wie die sich gelassen haben und sie am montag damit überraschen... ;)

resonatorman
2005-11-11, 07:54:33
...heiligen krieg... was fürs eigene ego getan...
Das trifft die Art und Weise deiner Postings hier ziemlich genau.

Tidus
2005-11-11, 07:55:13
Genau, das ist doch mal ne Aussage !
@Sony: Ich habe deine mail noch nicht abgeschickt, wollte mir eigentlich sowiel zeit lassen wie die sich gelassen haben und sie am montag damit überraschen... ;)

Lass dich nich von Marc entmutigen. Sony hat meiner Ansicht nach mehr Ahnung und würd dich nich ins offene Messer laufen lassen ;)

MfG,
Tidus

Sony
2005-11-11, 08:20:55
BOAH MARC. Es gibt einen Button zum Editieren eines Beitrages! Man muss nich 4 Beiträge untereinander schreiben! Erst recht nicht, wenn man nur müll labert.
@Sony: Das von MSI sollte man eventuell noch in den Brief an den cheffe mit einbeziehen, oder?

MfG,
Tidus
Ich habe ja immer noch die Hoffnung, dass sich irgendwo in diesem Unternehmen ein vernünftiger Mensch findet. Deshalb sollte hier aus der Kürze der Effekt entstehen. Ich möchte ungern Chancen verspielen. Wenn man den Boss mit langatmigen Belehrungen behelligt, fühlt der sich am Ende düpiert.
Andererseits legt er sich vielleicht auch aus Informationsmangel weiter auf eine falsche Entscheidung fest und kann dann von der Position nicht mehr runter…
Okay, Du hast Recht. Der Hinweis sollte noch mit hinein.
Leider haben die anfänglichen Verzögerungen eine Auseinandersetzung mit mehr Wind (da hätte man denen alle Fakten achtkantig um die Ohren schlagen können) und damit einen schnelleren Erfolg verhindert. Jetzt ist eher Geduld der Kern der Strategie. Je nach Antwort des Chefs, kann man ihm vielleicht doch noch eine umfassendere Argumentation liefern. Die von Marc- hier geäußerte Idee, MSI einzubeziehen, könnte dann auch hilfreich werden…

@Marc-
Wenn Dir mein Stil inzwischen wie ein heiliger Krieg erscheint, liegt das nur daran, dass Deine Ignoranz mich ein wenig reizt. Dass ich das hier auch fürs eigene Ego tue, kann ich ohne weiteres zugeben, schließlich liegt das wohl jedem menschlichen Handeln zugrunde. Dies ist aber nicht mein einziger Antrieb, wie Du mit diesem Vorwurf suggerieren willst.
Du behauptest weiterhin die OVP sei für den Kunden als unzureichende Transportverpackung zu betrachten, obwohl Dir hier nun viele bestätigt haben, dass deren Verwendung eine übliche Praxis ist und hältst diese Auffassung auch angesichts der Versandbedingungen der RMA-Abteilung des Herstellers aufrecht. Du begründest das mit Internationalität, obwohl die Bestimmungen von der deutschen MSI Technology GmbH in Frankfurt stammen.
Du versuchst Deine Qualifiziertheit unter Beweis zu stellen, indem Du auf Spitzfindigkeiten, wie der Differenzierung von Begriffen wie Strafanzeige und Strafantrag oder Garantie und Gewährleistung herumreitest, die für den Endkunden, der auf der Verpackung den Aufdruck 2 Jahre Garantie gelesen hat und sich vielleicht darum betrogen fühlt, völlig irrelevant sind. Ob das nun Garantie, Gewährleistung oder „rechtsverbindliche Vorabzusicherung der Instandsetzung bei eventuellem Ausfall“ heißt, dürfte dem vom Schaden betroffenen ebenso egal, wie die polizei- oder gerichtsinternen Fachausdrücke sein. Um mich im normalen Sprachgebrauch verständlich zu machen, kann es sogar hilfreich sein, auf solche Differenzierungen zu verzichten. Dass ich die Begriffe durchaus einordnen kann, darfst Du den Schreiben entnehmen, die ich hier vorgefertigt habe.
Du bist jedoch jemand, der in vielen Fällen grundlegend falsche Begriffe verwendet, die dabei auch für Unverständnis sorgen müssen. Dämmung statt Polsterung. Rechtsabteilung definierst Du als externe Kanzlei oder bringst so abwegige Begriffe, wie kostenbewehrte Gegenklage ins Spiel. Laufend belehrst Du mich über Dinge, die ich vorab klarstellen musste, weil Du ursprünglich etwas anderes sagtest. Woraus beziehst Du eigentlich eine solche Selbstsicherheit, wo doch augenscheinlich Grundlagen für eine solche fehlen?

Sony
2005-11-11, 08:22:07
Genau, das ist doch mal ne Aussage !
@Sony: Ich habe deine mail noch nicht abgeschickt, wollte mir eigentlich sowiel zeit lassen wie die sich gelassen haben und sie am montag damit überraschen... ;)
Jo. Die "erweiterte" Fassung haste ja schon längst per PN...

Malibu
2005-11-11, 08:45:12
Hi....,
lese mir gerade den Thread hier durch.
Habe gestern eine MSI X850XTPE im Originalkarton nur mit dünnem Packpapier
von Atelco geschickt bekommen.
Da werden wohl Verpackungs-Kosten eingespart.

Bis später mal....


Malibu

Kurgan
2005-11-11, 09:19:27
vielleicht sollte man das ganze mal an die c´t weiterleiten. die rubrik "vorsicht kunde" hat schon so manchen scherzbeutelhersteller zum umdenken veranlasst ....

Gast
2005-11-11, 09:20:20
@Marc-: lol lol lol
@Sony: :up: :up:
@all: Ich hab' neulich meiner X850 vom MF bekommen: auch im Retailkarton.

wolf-Cottbus
2005-11-11, 09:21:23
Du könntest doch paralell was anderes tun. Zumindest meiner erfahrung nach, sind hersteller oft weit kulanter als händler, versuchs doch einfach mal über MSI. Schreib ihnen eine mail, in der du den sachverhalt aus deiner sicht schilderst (evtl an mehrere email adressen der support seite) - vergiss nicht einfliessen zu lassen wie zufrieden du eigentlich mit deiner karte bist, merke an das du dich sehr ungerecht behandelt fühlst und sehr im regen stehen gelassen, und frage an ob sie nicht vielleicht rat wuessten? Auch in diversen foren wärst du in deiner ansicht bestätigt worden. Vielleicht könnten sie dem händler ja mitteilen das sie die rma übernehmen wuerden? Vielleicht wuessten sie ja irgendeine möglichkeit was du tun koenntest? (muss ein bissel hilflos auch wirken:)

Ich hab schon einige male in solchen fällen erlebt das es dann auf einmal ging... seis das msi/asus etc selbst druck auf den haendler ausgeuebt haben, oder das sies selbst uebernommen haben. Denn alleine eine anfrage von einem hersteller reicht oft schon um nem händler den kackstift gehen zu lassen.
Aus welchem grund auch immer scheint den herstellern häufig die kundenzufriedenheit und bindung mehr zu bedeuten als den shops die offensichtlich oft nur auf schnelle verkäufe aussind.
versuchen kannstes allemal, tut nicht weh, ist kein aufwand, geht schneller als das gekloppe und ist imho garnicht mal aussichtslos.


Hier muß ich Dir Recht geben. Ich hatte mit OC-Wear über 1Jahr trabbel wegen ein Mainboard. Dann hab ich mit ASUS Kontakt aufgenommen und 3 Wochen später ein neues Board.

Gruß Wolf

Gast
2005-11-11, 09:24:59
Und ich kann dir nur DRINGEND dazu raten dir professionellen Rat einzuholen wenn du wirklich den rechtlichen Weg beschreiten willst und net auf irgendwelche Scharfmacher hier zu vertrauen, die nachher die ersten sind die nix gewusst und getan haben wollen wenn es um DEIN Geld geht. Und ja, das kann schnell TEUER für DICH werden.