PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krankenkasse will ein Bild von mir - bin ich verpflichtet dazu?


Seiten : 1 2 [3]

Tomislav
2014-10-03, 23:22:16
Hallo

Unter einer Bild- oder Motivkarte verstehe ich eine Karte, bei der ich statt dem üblichen einfarbigen Hintergrund ein eigenes Hintergrundbild auswählen kann

Da hast du Recht, was spricht dagegen ein Hintergrundbild auszuwählen/abzugeben das ein Passfoto in der Ecke enthält ?


Und wenn meine Kredit- oder EC-Karte gestohlen wird, dann lass ich sie einfach sperren.

Da hast du Recht, nur bemerkt man den Verlust nicht immer sofort, es kann ja passieren das man die Karte verliert, jemand diese findet und direkt eine Shoppingtour starten will bevor man die Karte gesperrt hat.
Ich habe doch schon geschrieben das ein Bild nicht der heilige Gral ist und nur eine zusätzliche Sicherheit bietet.

Grüße Tomi

MarcWessels
2014-10-06, 01:25:06
Nach aktueller Information wird die eGK zum 01.01.2015 Pflicht.
Durch die bereits angepassten Formularköpfe kann man auch davon ausgehen, dass es diesmal ernst wird.Ob die KK die Pflicht haben, ist mir schnurz, ich jedenfalls als Versicherter bin nicht verpflichtet dazu, eine solche Spionagekarte zu haben.

Und die Privatversicherten haben ebenfalls keine eGK und trotzdem werdend ren normalen Karten ja wohl auch weiterhin einlesbar sein, also lasse ich mich nicht einschüchtern.

und zu jedem quartalswechsel kommen updates für das folgequartal.
also wird jedes arztprogramm danach die kvks nicht mehr einlesen lassen.Problem der Praxis, nicht meines als versicherter Patient, dessen aufgedrucktes Datum auf seiner Karte den Versicherungsstatus beweist.

Filp
2014-10-06, 06:15:39
Ob die KK die Pflicht haben, ist mir schnurz, ich jedenfalls als Versicherter bin nicht verpflichtet dazu, eine solche Spionagekarte zu haben.

Und die Privatversicherten haben ebenfalls keine eGK und trotzdem werdend ren normalen Karten ja wohl auch weiterhin einlesbar sein, also lasse ich mich nicht einschüchtern.

Problem der Praxis, nicht meines als versicherter Patient, dessen aufgedrucktes Datum auf seiner Karte den Versicherungsstatus beweist.
Der Arzt wird dir eine privatrechnung schicken und du kannst dann schauen wie du dein Geld zurück bekommst, ganz einfach...

rotkäppchen
2014-10-06, 07:46:55
Problem der Praxis, nicht meines als versicherter Patient, dessen aufgedrucktes Datum auf seiner Karte den Versicherungsstatus beweist.

Falsch.
Eine KVK verliert ihre Gültigkeit auch schon vor dem aufgedrucktem Datum.
Etwa, wenn eine neue Karte kommt.
Oder wenn der Pat. die KK wechselt, aber die alte "scheinbar" noch gültige KVK gibt.
Der PC zeigt dies dann an.
Und hat der Pat. keine egk, sobald die KVK ungültig ist, wird ein Ersatzverfahren eingeleitet, dies gilt 10 Tage.
Allerdings hat der Pat. bis ende des Quartals Zeit die Karte nachzureichen oder einen anderen Versicherungsnachweis der KK (Schreiben der KK), erfolgt dies nicht, gibt es eine Rechnung.

Was meinst, du wie oft wir uns deswegen mit den Pat. angelegt haben und jedesmal auch von seiten der KK Recht bekommen?! ;)
Du bist nicht der einzige der meint, die KVK sei gültig bis Datum-Ende. :cool: ;D

Tomislav
2014-10-06, 09:14:44
Hallo

ich jedenfalls als Versicherter bin nicht verpflichtet dazu, eine solche Spionagekarte zu haben.

Ich bin auf deine Verpflichtung gespannt wenn dich ein Arzt unbehandelt nach Hause schickt oder dir für die Behandlung eine Rechnung unter die Nase hält, und der Tag wird kommen.

Grüße Tomi

PacmanX100
2014-10-06, 10:59:43
Arzt darf ihn nicht nachhause schicken, wenn da was passiert, ist er wegen unterlassener Hilfeleistung dran.
Zudem, die Versicherungsleistung besteht auch ohne Karte fort. Die Karte ist bloß zur Abrechnung bzw. Nachweis.
Den Nachweis kann er auch nachher durch den ausgedruckten Zettel von der KK bringen bzw dort einreichen.

Wie man sieht, alles Panikmache da draußen.

nalye
2014-10-06, 11:05:09
Arzt darf ihn nicht nachhause schicken, wenn da was passiert, ist er wegen unterlassener Hilfeleistung dran.
Zudem, die Versicherungsleistung besteht auch ohne Karte fort. Die Karte ist bloß zur Abrechnung bzw. Nachweis.
Den Nachweis kann er auch nachher durch den ausgedruckten Zettel von der KK bringen bzw dort einreichen.

Wie man sieht, alles Panikmache da draußen.
Reicht da bei ihm nicht der Zettel vom ALG2-Amt? Da ist man IMHO doch automatisch versichert, oder?

Filp
2014-10-06, 11:16:58
Arzt darf ihn nicht nachhause schicken, wenn da was passiert, ist er wegen unterlassener Hilfeleistung dran.
Zudem, die Versicherungsleistung besteht auch ohne Karte fort. Die Karte ist bloß zur Abrechnung bzw. Nachweis.
Den Nachweis kann er auch nachher durch den ausgedruckten Zettel von der KK bringen bzw dort einreichen.

Wie man sieht, alles Panikmache da draußen.
Natürlich darf der Arzt dich nach Hause schicken, wenn kein Notfall vorliegt...

Wenn du für jede Behandlung zur Krankenkasse rennen möchtest, um dir da einen Schein zu holen, kannst du das gerne tun. Die Privatrechnung bekommt auch der Patient, der die Karte vergisst und es auch im Quartal nicht mehr schafft sie nachzureichen. Dem Arzt ist es dann erstmal scheißegal ob wo du dein Geld dann wieder holst.

PacmanX100
2014-10-06, 11:28:50
Natürlich darf der Arzt dich nach Hause schicken, wenn kein Notfall vorliegt...

Nö. Scheint ein schlechter Arzt gewesen zu sein. Anwaltliche Sicht:

Arzt und Zahnarzt sind in der Ausübung ihres Berufes frei. Sie können eine Behandlung ablehnen, insbesondere dann, wenn sie der Überzeugung sind, dass das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen ihnen und dem Patienten nicht besteht. Dem Recht des Patienten auf freie Arzt/Zahnarztwahl steht somit die Freiheit der Heilkundigen gegenüber, nur die Patienten zu behandeln, die sie behandeln wollen. Diese Freiheit darf aber keinesfalls dazu führen, dass der Patient ohne eine dringend notwendige medizinische Versorgung bleibt.
An der die "Unterlassene Hilfeleistung" regelnden Strafvorschrift (§ 323 c Strafgesetzbuch -StGB-) endet somit die Freiheit von Arzt und Zahnarzt, eine Behandlung abzulehnen. Zu beachten ist aber, dass ein mehr oder weniger normal verlaufender Krankheitsfall noch nicht an den Merkmalen des § 323 c StGB gemessen werden kann. Eine strafrechtlich relevante Hilfeverpflichtung kann allerdings bei einem Unfallverletzten, bei einer akuten Krankheitskrise oder bei einer Epidemie bestehen.
Für den Vertragsarzt oder Vertragszahnarzt gelten darüber hinaus strengere Berufsregeln.
Zu den gesetzlichen Krankenkassen zugelassenen Ärzte oder Zahnärzte müssen im Allgemeinen in Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Pflicht behandeln und dürfen Patienten nur in begründeten Fällen ablehnen.
Kassenpatienten dürfen also niemals willkürlich von einer Behandlung ausgeschlossen werden.

Filp
2014-10-06, 11:33:18
Nö. Scheint ein schlechter Arzt gewesen zu sein. Anwaltliche Sicht:
Es ist ein begründeter Fall, wenn er nicht nachweisen kann,dass er versichert ist.
Der Arzt wird es nich tun, wenn er ihn kennt und wenn nicht wird er ihn als Privatpatienten behandeln, abweisen kann er ihn trotzdem.

PacmanX100
2014-10-06, 11:38:38
Es ist ein begründeter Fall, wenn er nicht nachweisen kann,dass er versichert ist.

Er braucht das nicht nachweisen, da der Arzt ohnehin auch privat abrechnen kann.

Selbstverständlich seien Versicherte auch ohne GK leistungsberechtigt, das Prozedere des Nachweises und der Abrechnung beim Arzt seien dadurch aber erschwert. Hier ändert sich nichts zu dem bisherigen Verfahren für den Fall, dass keine Krankenversicherungskarte vorgelegt werden kann. „In diesem Fall gelten folgende Regelungen in der Vertragsarztpraxis: Kann der Versicherte innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung dem Arzt eine zum Zeitpunkt der Behandlung gültige GK vorlegen oder einen zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden Leistungsanspruch des Versicherten von der zuständigen Krankenkasse anderweitig nachweisen, wird der Arzt keine Privatrechnung erstellen beziehungsweise eine erstellte Privatrechnung stornieren, sodass die regelhafte Abrechnung über die KV mit der Krankenkasse erfolgt. Kann der Versicherte innerhalb von zehn Tagen den oben genannten Versicherungsnachweis nicht erbringen, ist der Arzt berechtigt, dem Versicherten eine Privatvergütung in Rechnung zu stellen.

Und wie gesagt, was ist so schwer an "müssen im Allgemeinen in Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Pflicht behandeln" zu verstehen?

derpinguin
2014-10-06, 11:42:51
Trotzdem muss ich dich nicht behandeln, wenn nichts akut behandlungspflichtiges vorliegt.

PacmanX100
2014-10-06, 11:43:54
Lies doch mal was davor steht. Für Kassenärzte gelten strengere Regeln. Das hat auch nichts mit Notfall dann zu tun.

Filp
2014-10-06, 11:47:25
Er braucht das nicht nachweisen, da der Arzt ohnehin auch privat abrechnen kann.
Das wird er eben so auch tun.

Und wie gesagt, was ist so schwer an "müssen im Allgemeinen in Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Pflicht behandeln"
Fehlendes Vertrauensverhältnis wäre einer der begründeten Fälle und schon musst du ihn nicht behandeln. Es gib viele Gründe die es einem recht einfach machen, einen Patienten wieder nach Hause zu schicken bzw an einen anderen Arzt zu verweisen.
Bist du neuer Patient, kann der Arzt dich z.B. auch ablehnen weil er bereits zu viele Patienten hat und sich auf Arbeitsüberlastung berufen. Evtl erkundigst du dich mal genauer...
In der Regel wird das nicht vorkommen, möglich ist es aber trotzdem ;)

derpinguin
2014-10-06, 11:48:47
Ja. Ich bin in der Berufsausbildung frei. Wenn du nicht mit dem Kopf unter dem Arm rein kommst und nicht versichert bist, kann ich dich angucken, muss aber nicht. Es ist dann keine unterlassene. Und eine Begründung findet man dann immer.

PacmanX100
2014-10-06, 11:51:58
Das wird er eben so auch tun.

Und ist kein Problem weil der Patient 10 Tage Zeit hat den Nachweis zu erbringen (...)
Siehst du nicht wie sich das hier im Kreis dreht?

Fehlendes Vertrauensverhältnis wäre einer der begründeten Fälle und schon musst du ihn nicht behandeln.

Du musst das nachweisen können wenn der Patient später dich verklagt. Gutdünken zählt hier nicht.

Bist du neuer Patient, kann der Arzt dich z.B. auch ablehnen weil er bereits zu viele Patienten hat und sich auf Arbeitsüberlastung berufen.[Quote]

Das ist ein *trifftiger* Grund, deswegen stehen dir trotzdem noch alle anderen Ärzte offen. Oder gibts für dich nur einen?

[quote]Evtl erkundigst du dich mal genauer...

Hier liest man immer wieder dumme Kommentare, das ist ein weiterer.
Was ist für so schwer daran zu verstehen, das Gesetze dafür da sind die oben genannt wurden, das der Arzt auch seine Pflichten hat? Er KANN alles, er DARF aber nicht alles. Lehn mal einen Kunden ab, der hinterher stirbt aus irgendwelchen Gründen. Viel Spaß mit der Klage (...)

derpinguin
2014-10-06, 11:54:06
Man kann schon einschätzen ob jemand an der Erkältung mit der er beim Hausarzt aufläuft stirbt.

PacmanX100
2014-10-06, 11:54:12
Ja. Ich bin in der Berufsausbildung frei. Wenn du nicht mit dem Kopf unter dem Arm rein kommst und nicht versichert bist, kann ich dich angucken, muss aber nicht. Es ist dann keine unterlassene. Und eine Begründung findet man dann immer.

Du hast den Text dann nicht richtig gelesen. Die freie Wahl gilt nur eingeschränkt, nämlich "Für den Vertragsarzt oder Vertragszahnarzt gelten darüber hinaus strengere Berufsregeln."

Wie man sieht, es werden eben nicht! alle Ärzte in den selben Topf geworfen. Im Zweifelsfall hast DU die Arschkarte und nicht der Patient. Mir solls recht sein. ;D

Filp
2014-10-06, 12:00:15
Du musst das nachweisen können wenn der Patient später dich verklagt. Gutdünken zählt hier nicht.
Und du meinst das wäre ein Problem?
Das ist ein *trifftiger* Grund, deswegen stehen dir trotzdem noch alle anderen Ärzte offen. Oder gibts für dich nur einen?
Geh mal aufs Land, hier ist jede Praxis voll ;)

Lehn mal einen Kunden ab, der hinterher stirbt aus irgendwelchen Gründen. Viel Spaß mit der Klage (...)
Wenn es nicht offensichtlich ein Notfall war, passiert da gar nichts, zumal es wenn es später ein Notfall wird, immernoch den Rettungsdienst gibt.

PacmanX100
2014-10-06, 12:02:54
Und du meinst das wäre ein Problem?

Ja. Denn die Gründe sind genau festgelegt.

Einfach mal lesen:
Jeder Arzt geht mit der Zulassung als Vertragsarzt eine Verpflichtung ein, deren er sich nicht immer ausreichend bewusst ist: Die Behandlungspflicht für Kassenpatienten.

Grundsätzlich ist jeder Vertragsarzt verpflichtet, Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen zu behandeln, wenn eine Krankenversichertenkarte oder ein anderer gültiger Behandlungsausweis vorgelegt wird.
An sich bedarf es keiner Erwähnung, dass Notfallbehandlungen niemals abgelehnt werden können. Notfallbehandlungen sind aber nicht nur Maßnahmen bei Akut- oder Unglücksfällen, bei denen gesetzlich ohnehin jeder Bürger zur Hilfeleistung verpflichtet ist, auch „vermeintliche Notfälle", zu denen man telefonisch gerufen wird, zählen dazu. Die Ablehnung eines „Notfallhilfeersuchens" kann erhebliche Probleme, insbesondere berufsrechtlicher Art mit sich bringen, auch wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass im Endeffekt kein medizinischer Notfall vorgelegen hat.

Ferner ist in § 13 des Bundesmantelvertrages Ärzte die Behandlungspflicht eindeutig festgelegt:
So darf der Vertragsarzt die Behandlung eines Versicherten nur in begründeten Fällen ablehnen. Er ist berechtigt, die Krankenkasse unter Mitteilung der Gründe zu informieren. Die Behandlung eines Patienten kann z.B. abgelehnt werden, wenn Patienten sich im Wartezimmer ungebührlich benehmen, wenn sie verunglimpfende Behauptungen über den Arzt verbreiten, sich querulatorisch oder unangemessen gegenüber dem Personal, anderen Patienten oder gegenüber dem Arzt verhalten. Bei einer bereits begonnenen Behandlung kommt die Ablehnung einer weiteren Behandlung in Frage, wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist, wenn z.B. der Patient therapeutische Anweisungen nicht befolgt, fachfremde Behandlungen verlangt oder darum bittet, ohne entsprechende Erkrankung „krankgeschrieben" zu werden usw. Neue Patienten können abgelehnt werden, wenn die Praxis bereits überlastet ist. Allerdings darf sich eine Ablehnung wegen Überlastung der Praxis nicht auf Versicherte einer bestimmten Kassenart beschränken. Zulässig ist es aber, bei der Terminvergabe auch die Kassenzugehörigkeit eines Patienten zu berücksichtigen. Im Klartext bedeutet dies, dass eine kurzfristigere Terminvergabe für Privatpatienten als statthaft anzusehen ist. Unbedingt ist davon abzuraten, die Behandlung eines Patienten von vornherein zu verweigern. Es kommt immer wieder vor, dass „unangenehme" Patienten später behaupten, sie hätten den Arzt zur Durchführung einer Notfallbehandlung aufgesucht und dieser habe die Behandlung von vornherein abgelehnt, ohne selbst mit dem Patienten Kontakt aufgenommen zu haben. Deswegen sollten Patienten niemals durch die Mitarbeiter in der Praxis ohne Kontaktaufnahme mit dem Arzt abgewiesen werden.

Hinweise auf ein bereits ausgeschöpftes Praxisbudget, auf eine Fallzahlbegrenzung usw. berechtigen nicht dazu, die Behandlung von Kassenpatienten abzulehnen. Auch ein überstrapaziertes Arznei- oder Heilmittelbudget rechtfertigt es nicht, eine Behandlung bzw. weitere Verordnungen zu verweigern. Erst recht darf die Behandlung eines Patienten nicht verweigert werden, weil sich abzeichnet, dass eine besonders aufwändige Behandlung bzw. Verordnung notwendig sein wird. Insbesondere kann ein Patient nicht mit dem Hinweis abgelehnt werden, die Honorierung der Krankenkassen sei seitens der Kassenärztlichen Vereinigung nur unzureichend. Diese Unzufriedenheit auf dem Rücken des Patienten auszutragen kann disziplinarrechtliche bis hin zu zulassungsrechtlichen Problemen nach sich ziehen.
Konflikte ergeben sich in der täglichen Praxis häufig auch dadurch, dass Patienten bestimmte Behandlungsmethoden bzw. die Verordnung bestimmter Mittel verlangen. Dann ist klarzustellen, dass allein der behandelnde Arzt festlegt, welche Untersuchungen bzw. Behandlungen und welche Verordnungen er für geeignet hält, den Patienten zu behandeln. Bestehen Patienten dennoch auf selbst vorgeschlagene Alternativen, kann die Behandlung wegen eines gestörten Vertrauensverhältnisses abgelehnt werden.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/ablehnungsgruende-eines-kassen-bzw-gkv-patienten-vor-abschluss-des-behandlungsvertrages_003336.html

StefanV
2014-10-06, 12:04:28
Man kann schon einschätzen ob jemand an der Erkältung mit der er beim Hausarzt aufläuft stirbt.
Dazu muss man sich den Jungen mal anschauen.

Es gibt da einige Dinge, die nicht so einfach zu erkennen sind, ist nicht so einfach...

Tomislav
2014-10-06, 12:07:21
Hallo
Arzt darf ihn nicht nachhause schicken, wenn da was passiert, ist er wegen unterlassener Hilfeleistung dran.

Erzähl das mal meiner Mutter die mit starken Schmerzen schon mehrmals vom Orthopäden, mit der Begründung "Alles voll, kein freier Termin die nächsten 3-4 Monate", unbehandelt nach Hause geschickt wurde.


Zu den gesetzlichen Krankenkassen zugelassenen Ärzte oder Zahnärzte müssen im Allgemeinen in Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Pflicht behandeln

Allgemein ist ein sehr dehnbarer Begriff.


und dürfen Patienten nur in begründeten Fällen ablehnen.

Keine gültige Versichertenkarte ist eine Begründung.


Kassenpatienten dürfen also niemals willkürlich von einer Behandlung ausgeschlossen werden.

Wenn eine Begründung vorliegt ist es keine Willkür mehr.

Grüße Tomi

Filp
2014-10-06, 12:08:27
Jeder Arzt geht mit der Zulassung als Vertragsarzt eine Verpflichtung ein, deren er sich nicht immer ausreichend bewusst ist: Die Behandlungspflicht für Kassenpatienten.

Grundsätzlich ist jeder Vertragsarzt verpflichtet, Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen zu behandeln, wenn eine Krankenversichertenkarte oder ein anderer gültiger Behandlungsausweis vorgelegt wird.
An sich bedarf es keiner Erwähnung, dass Notfallbehandlungen niemals abgelehnt werden können. Notfallbehandlungen sind aber nicht nur Maßnahmen bei Akut- oder Unglücksfällen, bei denen gesetzlich ohnehin jeder Bürger zur Hilfeleistung verpflichtet ist, auch „vermeintliche Notfälle", zu denen man telefonisch gerufen wird, zählen dazu. Die Ablehnung eines „Notfallhilfeersuchens" kann erhebliche Probleme, insbesondere berufsrechtlicher Art mit sich bringen, auch wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass im Endeffekt kein medizinischer Notfall vorgelegen hat.

Ferner ist in § 13 des Bundesmantelvertrages Ärzte die Behandlungspflicht eindeutig festgelegt:
So darf der Vertragsarzt die Behandlung eines Versicherten nur in begründeten Fällen ablehnen. Er ist berechtigt, die Krankenkasse unter Mitteilung der Gründe zu informieren. Die Behandlung eines Patienten kann z.B. abgelehnt werden, wenn Patienten sich im Wartezimmer ungebührlich benehmen, wenn sie verunglimpfende Behauptungen über den Arzt verbreiten, sich querulatorisch oder unangemessen gegenüber dem Personal, anderen Patienten oder gegenüber dem Arzt verhalten. Bei einer bereits begonnenen Behandlung kommt die Ablehnung einer weiteren Behandlung in Frage, wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist, wenn z.B. der Patient therapeutische Anweisungen nicht befolgt, fachfremde Behandlungen verlangt oder darum bittet, ohne entsprechende Erkrankung „krankgeschrieben" zu werden usw. Neue Patienten können abgelehnt werden, wenn die Praxis bereits überlastet ist. Allerdings darf sich eine Ablehnung wegen Überlastung der Praxis nicht auf Versicherte einer bestimmten Kassenart beschränken. Zulässig ist es aber, bei der Terminvergabe auch die Kassenzugehörigkeit eines Patienten zu berücksichtigen. Im Klartext bedeutet dies, dass eine kurzfristigere Terminvergabe für Privatpatienten als statthaft anzusehen ist. Unbedingt ist davon abzuraten, die Behandlung eines Patienten von vornherein zu verweigern. Es kommt immer wieder vor, dass „unangenehme" Patienten später behaupten, sie hätten den Arzt zur Durchführung einer Notfallbehandlung aufgesucht und dieser habe die Behandlung von vornherein abgelehnt, ohne selbst mit dem Patienten Kontakt aufgenommen zu haben. Deswegen sollten Patienten niemals durch die Mitarbeiter in der Praxis ohne Kontaktaufnahme mit dem Arzt abgewiesen werden.

Hinweise auf ein bereits ausgeschöpftes Praxisbudget, auf eine Fallzahlbegrenzung usw. berechtigen nicht dazu, die Behandlung von Kassenpatienten abzulehnen. Auch ein überstrapaziertes Arznei- oder Heilmittelbudget rechtfertigt es nicht, eine Behandlung bzw. weitere Verordnungen zu verweigern. Erst recht darf die Behandlung eines Patienten nicht verweigert werden, weil sich abzeichnet, dass eine besonders aufwändige Behandlung bzw. Verordnung notwendig sein wird. Insbesondere kann ein Patient nicht mit dem Hinweis abgelehnt werden, die Honorierung der Krankenkassen sei seitens der Kassenärztlichen Vereinigung nur unzureichend. Diese Unzufriedenheit auf dem Rücken des Patienten auszutragen kann disziplinarrechtliche bis hin zu zulassungsrechtlichen Problemen nach sich ziehen.
Konflikte ergeben sich in der täglichen Praxis häufig auch dadurch, dass Patienten bestimmte Behandlungsmethoden bzw. die Verordnung bestimmter Mittel verlangen. Dann ist klarzustellen, dass allein der behandelnde Arzt festlegt, welche Untersuchungen bzw. Behandlungen und welche Verordnungen er für geeignet hält, den Patienten zu behandeln. Bestehen Patienten dennoch auf selbst vorgeschlagene Alternativen, kann die Behandlung wegen eines gestörten Vertrauensverhältnisses abgelehnt werden.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/abl...es_003336.html
Im Grunde reicht der eine Satz, aber du kannst doch auch alles Andere recht einfach hindrehen. Wie aber bereits mehrfach gesagt, wird das so gut wie kein Arzt tun...

PacmanX100
2014-10-06, 12:09:54
Welchen Rat hat sie sich geholt?
Wenn die das einfach so hinnimmt, wird da auch nichts passieren.

PacmanX100
2014-10-06, 12:13:56
Im Grunde reicht der eine Satz, aber du kannst doch auch alles Andere recht einfach hindrehen.

Richtig. Das ist im Gesetzwesen nunmal so.
Und eben weil du einen Versichertennachweis von der KK einholen kannst, hast du auch 10 Tage Zeit diesen einzureichen ohne das dir daraus Nachteile entstehen.
Versichert bist du ohnehin selbst ohne Karte im Besitz!!

Tomislav
2014-10-06, 12:15:35
Hallo

Grundsätzlich ist jeder Vertragsarzt verpflichtet, Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen zu behandeln

Grundsätzlich ist auch ein sehr dehnbarer Begriff.

wenn eine Krankenversichertenkarte oder ein anderer gültiger Behandlungsausweis vorgelegt wird.

Liest du eigentlich deine eigenen Beiträge ? Oder machst du blind "Copy and Paste" ?
Da steht es doch "wenn eine Krankenversichertenkarte oder ein anderer gültiger Behandlungsausweis vorgelegt wird" und genau über den Fall das der alte Versicherungsausweis ohne Bild abgelaufen ist diskutieren wir doch.

Welchen Rat hat sie sich geholt?
Meine Mutter hat von der Krankenkasse gesagt bekommen das Sie da nichts machen kann und sich einen anderen Orthopäden suchen soll.

Grüße Tomi

Filp
2014-10-06, 12:17:57
Richtig. Das ist im Gesetzwesen nunmal so.
Und eben weil du einen Versichertennachweis von der KK einholen kannst, hast du auch 10 Tage Zeit diesen einzureichen ohne das dir daraus Nachteile entstehen.
Versichert bist du ohnehin selbst ohne Karte im Besitz!!
Und du hast auch gelesen, dass da wenn eine Krankenversichertenkarte oder ein anderer gültiger Behandlungsausweis vorgelegt wird steht?
Kannst du nicht nachweisen, dass du Kassenpatient bist, ist der Kassenarzt auch nicht verpflichtet dich als solchen zu behandeln. Demnach bist du bis zu deinem Nachweis erstmal Privatpatient und er könnte dich auch ablehnen. Wird er nicht tun, denn der Satz eines Privatpatienten liegt höher und wenn du es nicht schaffst deine Kassenzugehörigkeit nachträglich nachzuweisen verdient er an deiner Dummheit sogar Geld ;)

PacmanX100
2014-10-06, 12:18:35
und genau über den Fall das der alte Versicherungsausweis ohne Bild abgelaufen ist diskutieren wir doch.

Also ich diskutiere nicht darüber. Denn ablaufen kann die Karte so oft wie sie will, dadurch verlierst du deinen Versicherungsschutz nicht. Du bist weiterhin versichert. Das worum es hier geht ist der Nachweis für dritte Personen.

Und den dritten Fall, das ein Kunde auf Rechnung behandelt werden möchte steht dort gar nicht. Den gibt's aber auch noch. Schön doof. ;)

Filp
2014-10-06, 12:19:24
Hallo

Grundsätzlich ist auch ein sehr dehnbarer Begriff.

Liest du eigentlich deine eigenen Beiträge ? Oder machst du blind "Copy and Paste" ?
Da steht es doch "wenn eine Krankenversichertenkarte oder ein anderer gültiger Behandlungsausweis vorgelegt wird" und genau über den Fall das der alte Versicherungsausweis ohne Bild abgelaufen ist diskutieren wir doch.

Dir ist aufgefallen, das ich das Zitat von Pacman nochmal aufgegriffen habe und den einen Satz fett markiert habe? ;)

Tomislav
2014-10-06, 12:22:13
Hallo
Dir ist aufgefallen, das ich das Zitat von Pacman nochmal aufgegriffen habe und den einen Satz fett markiert habe? ;)
Nö Sorry, ich glaube ich esse erst einmal etwas, bevor mir der Kalorienmangel ganz die Sinne raubt.


Also ich diskutiere nicht darüber.

Stimmt da hast du Recht, um sinnvoll diskutieren zu können müsstest du deine eigenen "Beweise" verstehen.

Grüße Tomi

PacmanX100
2014-10-06, 12:24:30
Ich sehe das Problem nicht. Der Fall worum es hier ging, das steht dort noch nichtmal mit drin. Eben weil es ein weiterer (dritter) Fall ist!

Die Praxis sieht so aus: Wenn du unbedingt ohne Karte zum Arzt musst, kannst du dir, wenn du Bock hast am selben Tag einen Wisch von der KK ausdrucken lassen und zum Arzt gehen. Fertig ist das ganze. Alles weitere ist gelaber und Verunsicherung. Was interessiert mich denn ein Sonderfall der mich nie betreffen wird?

Filp
2014-10-06, 12:27:37
Ich sehe das Problem nicht. Der Fall worum es hier ging, das steht dort noch nichtmal mit drin. Eben weil es ein weiterer (dritter) Fall ist!

Die Praxis sieht so aus: Wenn du unbedingt ohne Karte zum Arzt musst, kannst du dir, wenn du Bock hast am selben Tag einen Wisch von der KK ausdrucken lassen und zum Arzt gehen. Fertig ist das ganze. Alles weitere ist blödes gelaber und Verunsicherung.
Die Praxis sieht so aus, dass du ganz normal behandelt wirst und den Nachweis nachher erbringst ganz genau. Das ändert aber nichts daran, dass es möglich wäre dir die Behandlung zu verweigern, was du ja ausschließt.
Ich hab sehr tiefe einblicke in eine große Praxis mit über 2000 Scheinen im Quartal, ich kenne Praxisabläufe bis hin zur Abrechnung und sicher sagt kein Arzt nein, wenn du auf eigene Rechnung behandelt werden willst, der bis zu 3,5 fache Satz lohnt sich im Gegensatz zur Quartalspauschale eines Kassenpatienten.

PacmanX100
2014-10-06, 12:31:59
Das ändert aber nichts daran, dass es möglich wäre dir die Behandlung zu verweigern, was du ja ausschließt.

Ich schließe das absolut nicht aus, ganz im Gegenteil, weiter oben siehst du das nicht jeder Arzt den gleichen Bedingungen unterliegt. Die Behandlung aufgrund überlastung kann er z.B ablehnen, hatten wir auch schon geklärt (...)

Tomislav
2014-10-06, 12:36:54
Hallo

Ich schließe das absolut nicht aus
Und wie du das ausgeschlossen hast:
Arzt darf ihn nicht nachhause schicken, wenn da was passiert, ist er wegen unterlassener Hilfeleistung dran.


Die Behandlung aufgrund überlastung kann er z.B ablehnen, hatten wir auch schon geklärt (...)

Wegen Überlastung darf ein Arzt jemanden nach Hause schicken und wegen einer abgelaufenen Versichertenkarte nicht ?
Wo stehen noch einmal die zulässigen/unzulässigen Begründungen wann ein Arzt jemanden nach Hause schicken darf ?

Grüße Tomi

PacmanX100
2014-10-06, 12:40:07
Hallo

Und wie du das ausgeschlossen hast:

Im Notfall muss der Arzt behandeln, denn sonst kriegt er Probleme wegen Unterlassener Hilfeleistung. Behauptung stimmt. Wo ist das Problem?

Im nicht-Notfall kann er ablehnen, wenn er überlastet ist. Er kann nicht ablehnen wenn er "kein Bock" hat.

Desweiteren macht es einen Unterschied ob Kassen oder Privatarzt. Siehe
Für den Vertragsarzt oder Vertragszahnarzt gelten darüber hinaus strengere Berufsregeln.
Zu den gesetzlichen Krankenkassen zugelassenen Ärzte oder Zahnärzte müssen im Allgemeinen in Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Pflicht behandeln und dürfen Patienten nur in begründeten Fällen ablehnen.

Wo stehen noch einmal die zulässigen/unzulässigen Begründungen wann ein Arzt jemanden nach Hause schicken darf ?


Beitrag #520. Wie oft noch?
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?p=10377193#post10377193

Tomislav
2014-10-06, 12:43:36
Hallo

Wo ist das Problem?

Das Problem ist das du dir selber widersprichst.

Im Notfall muss der Arzt behandeln, denn sonst kriegt er Probleme wegen Unterlassener Hilfeleistung

Hier muss er behandeln.

Die Behandlung aufgrund überlastung kann er z.B ablehnen

Hier darf er ablehnen, wo bleibt da die unterlassene Hilfeleistung ?
Beitrag #520. Wie oft noch?
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?p=10377193#post10377193
Stimmt wie oft denn noch:

"Grundsätzlich ist jeder Vertragsarzt verpflichtet, Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen zu behandeln, wenn eine Krankenversichertenkarte oder ein anderer gültiger Behandlungsausweis vorgelegt wird."

Wenn deine Versichertenkarte ohne Bild abgelaufen ist kann der Arzt dich nach Hause schicken bis du eine neue Versichertenkarte oder eine Ersatzbescheinigung vorlegst.

Grüße Tomi

PacmanX100
2014-10-06, 12:51:06
Fällt dir das selber nicht auf? Du bist nachwievor versichert. Der Arzt kann es bloß nicht prüfen. Kennt er dich persönlich ist eine Behandlung idR kein Problem.

Hier zum mitschreiben:
[X] dann gehe zu einem anderen Arzt
[X] dann lasse dich auf Rechnung behandeln
[X] dann reiche den Nachweise bis zu 10 tage später nach.
[X] Ich brauche immer noch kein Foto.


Wo ist das Problem? <Es gibt keines>

Hallo

Das Problem ist das du dir selber widersprichst.

Für wen ist das ein Problem?
Kann nicht ablehnen = Notfall = Behauptung stimmt.

Alles weitere entsteht weil dir offenbar langweilig ist und du darüber weiter diskutieren magst. Obwohl es keinen Sinn ergibt und keinen Inhalt hat.

Hier darf er ablehnen, wo bleibt da die unterlassene Hilfeleistung ?

Habe ich so niemals geschrieben. Wenn du den Text falsch verstehst ist es mir egal was du "annimmst".

Tomislav
2014-10-06, 13:00:02
Hallo

Du bist nachwievor versichert. Der Arzt kann es bloß nicht prüfen.

Und der Arzt darf jemanden nach Hause schicken, wenn der Versicherungsstatus nicht nachweisbar ist.

[X] dann gehe zu einem anderen Arzt

Das heißt man wurde abgelehnt, ansonsten würde man ja nicht zu einem anderen Arzt gehen.

[X] dann lasse dich auf Rechnung behandeln

Das muss der Arzt nicht machen.

[X] dann reiche den Nachweise bis zu 10 tage später nach.

Oder man darf in 10 Tagen wieder kommen wenn man den Nachweis hat.

[X] Ich brauche immer noch kein Foto.

Das wird sich zeigen.

Alles weitere entsteht weil dir offenbar langweilig ist und du darüber weiter diskutieren magst.

Interessante Vorgehensweise jetzt bewertest du meine Motivation und nicht mehr meine Argumente.
Du machst doch genau so mit, wenn dir nicht langweilig ist oder du keine Lust mehr hast dann schreib einfach nichts mehr dazu und ignorier mich.

Grüße Tomi

PacmanX100
2014-10-06, 13:07:05
Und der Arzt darf dich nach Hause schicken, wenn dein Versicherungsstatus nicht nachweisbar ist.

Und weiter? Im akuten Fall darf er's nicht.
Wenn er es doch macht, kann er haftbar sein. Siehst du ja auch im Text weiter oben.
Zwischen können und dürfen liegen eben Welten.

Das heißt man wurde abgelehnt, ansonsten würde man ja nicht zu einem anderen Arzt gehen.

Das interessiert mich weil...? Ein Privatarzt kann dich nachhause schicken, heißt nicht das es (jeder) Kassenarzt auch darf. Die Verpflichtungen sind andere.

Das muss der Arzt nicht machen

Immernoch kein Problem vorhanden. Dann gehe ich zu 9 anderen ärzten. Und nun? ;D

Oder du darfst in 10 Tagen wiederkommen wenn du den Nachweis hast.

Warum sollte ich mich darauf einlassen?

Das wird sich zeigen.

Das heißt du bist ein Befürworter? Damit ist jede Diskussion ohnehin sinnlos.

Tomislav
2014-10-06, 13:11:10
Hallo

Dann gehe ich zu 9 anderen ärzten.

Erst schreibst du er darf nicht ablehnen, jetzt schreibst du das du zu 9 anderen Ärzten gehen würdest.
Es macht echt keinen Sinn mit dir, du widersprichst dir alle paar Minuten.

Das heißt du bist ein Befürworter?

Selbstverständlich ich bin doch kein Datenschutzschisser, ich finde die Versichertenkarte mit Bild gut, damit in dem Fall das ich die Karte verliere, sich niemand auf meine Versicherung behandeln lassen kann.

Damit ist jede Diskussion ohnehin sinnlos.

Wieso ? Diskutierst du nur mit Leuten die deine Meinung teilen ? Ist das nicht langweilig ?

Grüße Tomi

PacmanX100
2014-10-06, 13:15:10
ich finde die Versichertenkarte mit Bild gut, damit in dem Fall das ich die Karte verliere, sich niemand auf meine Versicherung behandeln lassen kann.

Wenn ich eine falsche Karte verwenden würde, wäre das erste, das Foto zu faken.

Wieso ? Diskutierst du nur mit Leuten die deine Meinung teilen ?

Wenn du es befürwortest sind dir deine Daten weniger wert als mir. Vorallem krankendaten haben darauf nichts zu suchen, da sie gestohlen und zweckentfremdet werden.

Tomislav
2014-10-06, 13:19:52
Hallo

Wenn du es befürwortest sind dir deine Daten weniger wert als mir.

Ich bin wie gesagt nur kein Datenschutzschisser.

Vorallem krankendaten haben darauf nichts zu suchen, da sie gestohlen und zweckentfremdet werden.

Du glaubst also das auf einer Versichertenkarte ohne Bild weniger Krankendaten wären ? Sorry aber das ist naiv gedacht.
Ich bin Medizintechniker und ich habe mir bei einem mir gut bekannten Arzt mal aus Spaß die Krankendaten auf meiner alten Karte ohne Bild und meiner neuen Karte mit Bild angesehen, die Krankendaten sind identisch.

Grüße Tomi

PacmanX100
2014-10-06, 13:29:28
auf meiner alten Karte ohne Bild und meiner neuen Karte mit Bild angesehen, die Krankendaten sind identisch.


Das Stichwort hier ist CLOUD.
Wenn sie die Daten auf die Karte schreiben, OK, wenn sie die Daten aber IRGENDWO speichern wo kein Mensch sie selber kontrollieren kann, dann ist das etwas ganz anderes.
Es könnte JEDER Einblick bekommen. Durch Hacker, durch Unbefugte, durch Beamte, durch Gerichtsbeschluss, durch was auch immer. Da hörts auf!

Durch den Spionageskandal kannst dir nichtmal sicher sein, das diese Akten in Deutschland bleiben.

Tomislav
2014-10-06, 13:33:20
Hallo

Das Stichwort hier ist CLOUD.
Wenn sie die Daten auf die Karte schreiben, OK, wenn sie die Daten aber IRGENDWO speichern wo kein Mensch sie selber kontrollieren kann, dann ist das etwas ganz anderes.

Die "Cloud" gab es auch schon vor den Karten mit Bild, sogar doppelt wegen der Sicherungskopie an einem anderen Standort (was im Medizinbereich Vorschrift ist).
Es war noch nie so das deine Krankendaten nur auf der Karte waren. Wie soll das auch funktionieren ? Was ist wenn deine Karte z.B. kaputt geht ? Dann wären doch alle Daten weg.
Du solltest dich ganz schnell von dem Gedanken verabschieden das du Einfluss auf deine Daten oder die Datensicherheit hast, träumst du auch noch davon das du anonym surfen kannst ?


Es könnte JEDER Einblick bekommen. Durch Hacker, durch Unbefugte

Stimmt was meinst du was in einer Praxis für ein Wirbel ist wenn die Mädels beim Online Mittagessen bestellen einen Virus auf den Praxis PC gezogen haben, und das kommt öfters vor als du denkst.
Da titscht dann der Arzt rum und fängt das beten an wegen der Krankendaten und ich darf das System bereinigen und die Sicherung aufspielen.
Witzigerweise ist wenn ich fertig bin die erste Frage immer "Funktioniert die Abrechnung noch/wieder ?" und nicht "Sind die Krankendaten noch/wieder in Ordnung ?".

Grüße Tomi

Filp
2014-10-06, 15:10:49
Und alles nur weil ich dieser (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?p=10377103#post10377103) Behauptung widersprochen habe... ;)

Witzigerweise ist wenn ich fertig bin die erste Frage immer "Funktioniert die Abrechnung noch/wieder ?" und nicht "Sind die Krankendaten noch/wieder in Ordnung ?".
Die hat man ja auch immernoch in Papierform für mindestens 10 Jahre archiviert. Haben dafür extra einen zusätzlichen Raum angemietet, weil es nirgendwo mal eben rein passt...

Tomislav
2014-10-06, 15:17:35
Hallo

Haben dafür extra einen zusätzlichen Raum angemietet

Das schreibe ich hier besser nicht, wo die Papierform oft "gelagert" wird, sonst verliert noch ein Datenschutzschisser den Glauben an die Datensicherheit.


Die hat man ja auch immernoch in Papierform für mindestens 10 Jahre archiviert.

Wie lange soll das wieder eintippen der Daten bei einer großen Gemeinschaftspraxis dauern ?

Grüße Tomi

Filp
2014-10-06, 15:23:54
Hallo

Wie lange soll das wieder eintippen bei einer großen Gemeinschaftspraxis dauern ?

Grüße Tomi
Das würde keiner tun, aber sie sind wenn man sie brauchen sollte halt noch da. Im Normalfall kannst du aber halt nicht mehr als die Tagesdaten verlieren, weil tägliche Sicherungen gemacht werden.

Das schreibe ich hier besser nicht, wo die Papierform oft "gelagert" wird, sonst verliert noch der oder andere Datenschisser den Glauben an die Datensicherheit.
Also in nem Tresor bekommt man das nicht unter ;)

PacmanX100
2014-10-06, 15:34:11
Die "Cloud" gab es auch schon vor den Karten mit Bild, sogar doppelt wegen der Sicherungskopie an einem anderen Standort (was im Medizinbereich Vorschrift ist).
Es war noch nie so das deine Krankendaten nur auf der Karte waren. Wie soll das auch funktionieren ? Was ist wenn deine Karte z.B. kaputt geht ? Dann wären doch alle Daten weg.


Man redet hier echt gegen eine Wand...
Nur weil etwas in geringerer Form so ist, muss man es nicht gutheißen wenn NOCH MEHR gespeichert wird. Logisch, hmm?

Und da ich es hier scheinbar mit Halbwissen zu tun habe, lohnt sich eine weitere Erwähnung sowieso nicht.

Die KVK durfte nur folgendes speichern:


Die Bezeichnung der ausstellenden Krankenkasse, einschließlich eines Kennzeichens für die Kassenärztliche Vereinigung, in deren Bezirk der Versicherte seinen Wohnsitz hat,
Familienname und Vorname des Versicherten,
Geburtsdatum,
Geschlecht,
Anschrift,
Krankenversichertennummer,
Versichertenstatus, für Versichertengruppen nach § 267 Abs. 2 Satz 4 in einer verschlüsselten Form,
Zuzahlungsstatus,
Tag des Beginns des Versicherungsschutzes,
bei befristeter Gültigkeit der Karte das Datum des Fristablaufs.

Da steht nichts von Krankendaten.


Im Gegenteil:
Während auf der KVK nur die oben genannten Daten gespeichert werden durften, muss die eGK geeignet sein, ärztliche Verordnungen (sog. eRezept) und den Berechtigungsnachweis für EU-Ausländer (sog. Europäische Krankenversicherungskarte) zu speichern.[G 11]

Darüber hinaus muss die Gesundheitskarte geeignet sein, folgende freiwillige Anwendungen zu unterstützen, insbesondere das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von
1.medizinischen Daten, soweit sie für die Notfallversorgung erforderlich sind (Notfallversorgungsdaten),
2.den elektronischen Arztbrief,
3.Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit (persönliche Arzneimittelrisiken und -unverträglichkeiten),
4.die elektronische Patientenakte,
5.weitere von Versicherten selbst oder für sie zur Verfügung gestellte Daten (Patientenfach), sowie
6.Daten über in Anspruch genommene Leistungen und deren vorläufige Kosten für die Versicherten.

Vorteile für mich als Patient sind gleich NULL ! Wenn der Arzt Infos brauchte, rief er in der Praxis an und bekam sie in 5 Minuten. Da ist es das Risiko nicht wert 365/7 ausgespäht werden zu können.

Rancor
2014-10-06, 15:45:47
Man redet hier echt gegen eine Wand...
Nur weil etwas in geringerer Form so ist, muss man es nicht gutheißen wenn NOCH MEHR gespeichert wird. Logisch, hmm?

Und da ich es hier scheinbar mit Halbwissen zu tun habe, lohnt sich eine weitere Erwähnung sowieso nicht.

Die KVK durfte nur folgendes speichern:

[/LIST]
Da steht nichts von Krankendaten.


Im Gegenteil:


Vorteile für mich als Patient sind gleich NULL ! Wenn der Arzt Infos brauchte, rief er in der Praxis an und bekam sie in 5 Minuten. Da ist es das Risiko nicht wert 365/7 ausgespäht werden zu können.

Aha also du siehst es also nicht als Vorteil an, das zB. der Notarzt sofort weiss welche Medikamente du nicht verträgst oder welche Medikamente du sonst noch nimmst, wie zB. Macomar?
Oder welche chronischen Krankheiten du hast?
Stattdessen soll er in der Hausarztpraxis anrufen? Weil die auch 24/7 besetzt ist und somit im Notfall auch immer erreichbar.

Ich bitte dich....

PacmanX100
2014-10-06, 15:50:31
Aha also du siehst es also nicht als Vorteil an, das zB. der Notarzt sofort weiss welche Medikamente du nicht verträgst oder welche Medikamente du sonst noch nimmst, wie zB. Macomar?

Kurzum; Nein. Mir ist die *andere* Seite des Schutzes mehr wert! Viel mehr!
Würdest du deine Freiheit aufgeben wenn du irgendwas dafür bekämest? Denk mal drüber nach. Über Manche Menschen schüttel ich nur den Kopf.
Mit diesen komischen Argumenten könnte man jeden Menschen als potentiellen Betrüger oder Terrorist einstufen und würde das mit der "Sicherheit im Fall der Fälle" begründen. Doch welche Sicherheit wäre das? Keine.

Oder welche chronischen Krankheiten du hast?

Das geht niemanden etwas an, außer die die ich darüber in Kenntniss setzen mag.

Rancor
2014-10-06, 15:55:19
Kurzum; Nein. Mir ist die *andere* Seite des Schutzes mehr wert! Viel mehr!
Würdest du deine Freiheit aufgeben wenn du irgendwas dafür bekämest? Denk mal drüber nach. Über Manche Menschen schüttel ich nur den Kopf.



Das geht niemanden etwas an, außer die die ich darüber in Kenntniss setzen mag.

Also wenn du dann einen schweren Verkehrsunfall hast und der Notarzt nicht weiss das du zB. Macomar nimmst, würdest du lieber verbluten, anstatt das die Info auf deine EGK kommt?
Oder wenn du Immunsuppressiva bekommst und einen schweren Infekt hast, würdest du lieber den Datenschutz hochhalten, als das die Notärzte diese wichtige Info schnellstmöglich bekommen?

Verstehe ich das richtig?

Zum Verständnis:
Ich gebe also meine Freiheit auf, weil Daten auf meiner Karte gespeichert werden, die mir im Zweifel das Leben retten können?

Tomislav
2014-10-06, 15:56:21
Hallo

Die KVK durfte nur folgendes speichern:

Das sind doch Daten des kranken Patienten.


muss die eGK geeignet sein

Wie gut das du keine Ahnung hast wie lange schon die Vorabtests zur eGK mit Bild laufen.
Die eGK gibt es nicht nur mit Bild, die eGK hatten/haben schon sehr viele ohne Bild in der Tasche ohne es zu wissen, es ist falsch bei eGK nur an die Karte mit Bild zu denken.
Meine aktuelle Karte ist eine eGK mit Bild, die Karte davor war eine eGK ohne Bild.

Die Praxis weicht sehr oft von deiner per "Copy and paste" gebrachten Theorie ab, aber träum du mal weiter vom Datenschutz den du meinst beeinflussen zu können.

Grüße Tomi

PacmanX100
2014-10-06, 15:59:02
Also wenn du dann einen schweren Verkehrsunfall hast und der Arzt nicht weiss das du Macomar nimmst, würdest du lieber verbluten, anstatt das die Info auf deine EGK kommt?

Verstehe ich das richtig?


Du verstehst das richtig. Wohl der erste hier. ;)
Zumal, mir ist das Leben nicht besonders viel wert, wenn es vorbei ist, ist es vorbei.

PacmanX100
2014-10-06, 16:01:57
Das sind doch die Daten des kranken Patienten.

Hä? Das sind keine Diagnosedaten. Die wurden nicht darauf gespeichert.

Es wird nicht lange dauern, bis die eGK Version 2 das als Pflicht hat und dann wird's auch nicht lange dauern bis Versicherungen und andere Zugriffe darauf erhalten. Aber bis dahin wird man immer wieder zugelabert, hier und von der Politik. ;)

Guck einfach mal hier im Forum, das Thema ist schon seit Jahren altbekannt. Und auch die Ärzte hatten viel Kritik an der Umstellung geäußert. Aber das geht an solchen wie dir wohl vorbei, hmm? Keine Lust über Schwachsinn zu diskutieren. ;)

Rancor
2014-10-06, 16:03:46
Du verstehst das richtig. Wohl der erste hier. ;)
Zumal, mir ist das Leben nicht besonders viel wert, wenn es vorbei ist, ist es vorbei.

Naja okay :)

Von deiner Warte ausgesehen, wäre ich dann auch gegen die EGK.
Mit deiner Meinung bist du aber Gott sei Dank in der Minderheit.

Aber wozu gehst du dann überhaupt zum Arzt? Da kann jeder Mitarbeiter deine Daten sehen..

Tomislav
2014-10-06, 16:10:55
Hallo

Aber wozu gehst du dann überhaupt zum Arzt? Da kann jeder Mitarbeiter deine Daten sehen..
Und jede Putzfrau, jeder Handwerker/Techniker, jeder Einbrecher...das Passwort pappt sehr oft mit einem gelben Post-it auf dem Bildschirm.
Es gibt auch nicht nur die Daten auf dem PC vom Arzt, viele Arbeiten/Tests/Auswertungen werden von externen MTA durchgeführt die dann die Patientendaten, Diagnosen, Befunde auf Ihrem Notebook durch die Gegend tragen und mit diesem Notebook gehen die dann privat auch noch ins Internet. Ich durfte schon sehr viele Notebooks von externen MTA wieder herstellen weil sich die MTA wieder einmal beim googlen einen Virus eingefangen haben.

Grüße Tomi

MarcWessels
2014-10-09, 22:11:18
Was meinst, du wie oft wir uns deswegen mit den Pat. angelegt haben und jedesmal auch von seiten der KK Recht bekommen?! ;)Stellt Euch mal lieber auf die Seite Eurer Patienten und legt Euch mit den KKs an! :mad:

Abgesehen davon sind KK-Wechsel ja wohl etwas anderes, als wenn meine Karte mit 2017er Ablaufdatum zu meiner aktuellen KK gehört - werde ich im Falle das Falles auch vor Gericht durchsetzen.

@Filp
Der Nachweis ist nicht pro Behandlung, sondern pro Quartal.

rotkäppchen
2014-10-09, 22:20:35
Wenn die Karte nicht mehr gültig ist, gibt es nur einen Einzelbehandlungsnachweis.
Und keine Bescheinigung, die das ges. Quartal gültig ist.
Gerade heute gehabt. ;)

Aber was ich mich ja frage, wenn dich die KK so aufregt, lass dich doch privat versichern, die Privaten wollen kein Bild. ;D


Die KK wissen eh alles was beim Arzt abgelaufen ist, sobald die Abrechnung durch ist.

Bin vor ein paar Jahren umgeknickt, und durch die Diagnose "Distorsion des Sprunggelenkes" bekam ich von meiner alten KK ein "Anhörungsbogen", ob der Unfall, der die Diagnose verursacht hat, nicht durch eine andere Person verursacht wurde oder ein Arbeitsunfall gewesen ist.

Durch die Diagnosen und Abrechnungsziffern, wissen die KK eh fast alles vom Arzt.

MarcWessels
2014-10-09, 22:22:49
ich finde die Versichertenkarte mit Bild gut, damit in dem Fall das ich die Karte verliere, sich niemand auf meine Versicherung behandeln lassen kann.:confused: Abgesehen davon, dass es "diesen Misbrauch", den sich das Gesundheitsministerium zusammenphantasiert hat, niemals in diesem Umfang gab und schon immer ein Randphänomen gewesen ist, ist die Arzthelferin garnicht dazu berechtigt, Deine Identität anhand eines Fotos zu überprüfen - von Anfang an wurde dieser Blödsinn nur erzählt, um naive Leute wie Dich vom (Un-)sinn der abermillionenteuren eGK zu überzeugen.,

Rege Dich mal lieber über diese Geldverschwendung auf! :rolleyes:

Wenn die Karte nicht mehr gültig ist, gibt es nur einen Einzelbehandlungsnachweis.
Und keine Bescheinigung, die das ges. Quartal gültig ist.
Gerade heute gehabt. ;)Na, dann blättere mal 10 Seiten in diesem Thread zurück... :rolleyes:

Aber was ich mich ja frage, wenn dich die KK so aufregt, lass dich doch privat versichern, die Privaten wollen kein Bild. ;D:upicard: Es geht erstens nichts ums Bild (zum abertausendsten Male) und zweitens, wie erklärst Du Dir denn, dass Ihr die Karten von Privatversicherten einlesen könnt?! :rolleyes:

rotkäppchen
2014-10-09, 22:27:44
:confused: Abgeshen davon, dass es "diesen Misbrauch", den sich das Gesundheitsministerium zusammenphantasiert hat, niemals in diesem Umfang gab und schon immer ein Randphänomen gewesen ist, ist die Arztherlferin garnicht dazu berechtigt, Deine Identität anhand eines Fotos zu überprüfen - von Anfang an wurde dieser Blödsinn nur erzählt, um naive Leute wie Dich vom (Un-)sinn der abermillionenteuren eGK zu überzeugen.,

Rege Dich mal lieber über diese Geldverschwendung auf! :rolleyes:

Na, dann blättere mal 10 Seiten in diesem Thread zurück... :rolleyes:

:upicard: Es geht erstens nichts ums Bild (zum abertausendsten Male) und zweitens, wie erklärst Du Dir denn, dass Ihr die Karten von Privatversicherten einlesen könnt?! :rolleyes:

Und ob sie berechtigt ist.
Wir haben so direkt mal eine ganze Familie wg. Versicherungsbetrug anzeigen können. ;)

Zuvor kam die Familie immer mit einigem Abstand und auch perfekt einstudierter Geschichte immer mit 5 versch. Leuten und alle mit der gleichen Karte.


Ebenso war mal einer bei uns, da stand in der Akte, dass er verstorben sei.
Zwei Jahre später war er aber in der Praxis.
Auch ein wenig verdächtig.

Filp
2014-10-09, 22:28:28
Abgesehen davon sind KK-Wechsel ja wohl etwas anderes, als wenn meine Karte mit 2017er Ablaufdatum zu meiner aktuellen KK gehört - werde ich im Falle das Falles auch vor Gericht durchsetzen.
Viel Spaß dabei, wirst du mit Sicherheit nicht weit kommen.

@Filp
Der Nachweis ist nicht pro Behandlung, sondern pro Quartal.
das ist mir klar, der größere Teil der Leute geht aber nicht so oft zum Arzt.

Advanced
2014-10-09, 22:28:49
Wenn die Karte nicht mehr gültig ist, gibt es nur einen Einzelbehandlungsnachweis.
Und keine Bescheinigung, die das ges. Quartal gültig ist.
Gerade heute gehabt. ;)
Deshalb hab ich genau so eine Bescheinigung auch 4 mal dieses Jahr von meiner KK bekommen...

rotkäppchen
2014-10-09, 22:29:04
Die Privat-Karten haben einen teilweise anderen Chip zum Einlesen.

Die wirklich alten Karten der Ps können wir auch nicht mehr einlesen (5 Jahre und älter).

Filp
2014-10-09, 22:29:10
del

Tomislav
2014-10-09, 23:34:38
Hallo

um naive Leute wie Dich vom (Un-)sinn der abermillionenteuren eGK zu überzeugen.

Ach so alle die nicht so denken wie du Datenschutzschisser sind naiv, interessante Logik. Gehst du auch mit einer Mülltüte über dem Kopf durch die Gegend, damit niemand dein Gesicht sieht ? Stell dir mal vor ich habe auch kein Problem damit wenn Behörden (egal welche) das Internet überwachen, im Gegenteil ich finde das sogar gut. Ich habe nichts zu verbergen und muss mich deswegen nicht verstecken, wer von meinen Pickeln am Arsch weiß ist mir auch egal.


Rege Dich mal lieber über diese Geldverschwendung auf!

Mich über so einen Kinderkram aufregen ? Wenn ich mich über jede Geldverschwendung hier in Deutschland aufregen würde, dann würde ich aus dem aufregen nicht mehr raus kommen und dafür ist mir meine Lebenszeit zu schade.

Grüße Tomi

MarcWessels
2014-10-16, 05:16:28
Ich habe nichts zu verbergen :upicard::upicard::upicard:

Und ob sie berechtigt ist.
Wir haben so direkt mal eine ganze Familie wg. Versicherungsbetrug anzeigen können. ;)Und die Polizei hat dann deren Identität überprüft.

PHuV
2014-10-16, 23:41:09
Ach so alle die nicht so denken wie du Datenschutzschisser sind naiv, interessante Logik. Gehst du auch mit einer Mülltüte über dem Kopf durch die Gegend, damit niemand dein Gesicht sieht ? Stell dir mal vor ich habe auch kein Problem damit wenn Behörden (egal welche) das Internet überwachen, im Gegenteil ich finde das sogar gut. Ich habe nichts zu verbergen und muss mich deswegen nicht verstecken, wer von meinen Pickeln am Arsch weiß ist mir auch egal.
So Leuten wie Dir wünsche ich wirklich mal so ein richtig fettes Problem, wo Du unverschuldet reinrutscht, und so leicht nicht mehr wieder rauskommst. Dann erst wirst Du verstehen, warum einige sich berechtigt darüber aufregen.

Ich habe gestern mal von einem betroffenen Person mal erfahren, was die Versicherungen aktuell alles so mit solchen Gesundheitsdaten machen. Das ist nicht mehr lustig. Hat hier jemand eine Reiseversicherung? Weiß jemand hier, daß von jeder Versicherung eine Kostenerstattung die Rückführung im Krankheitsfall verweigert werden kann, selbst bei ausgeheilten Krankheiten? Da tun sich Abgründe auf, und schade, daß Du das nicht begreifen willst.

Schau Dir nur mal die Methoden, die teilweise die GEZ betrieben hat, das kommt davon, "wenn man nichts zu verbergen hat". :rolleyes:

Es ist einfach nicht gut, wenn Interessensverbände zu viele Daten über uns haben, wir sind es, die dafür den Preis bezahlen, und wir haben nichts davon. Oder stell Dir mal anders herum die Frage, welchen Mehrwert für uns Bürger soll es den durch diese Datensammlungen angeblich geben?

Tomislav
2014-10-17, 01:42:08
Hallo

was die Versicherungen aktuell alles so mit solchen Gesundheitsdaten machen. Das ist nicht mehr lustig. Hat hier jemand eine Reiseversicherung? Weiß jemand hier, daß von jeder Versicherung eine Kostenerstattung die Rückführung im Krankheitsfall verweigert werden kann, selbst bei ausgeheilten Krankheiten?

Das kommt davon wenn man die billigste Geiz ist geil Versicherung nimmt und dann beim Antrag ausfüllen auch noch schwindelt und überall kerngesund ankreuzt nur um Beiträge zu sparen, endlich wird diesem Beschiss ein Riegel vorgeschoben. Ich hoffe nur das solchen Leuten nicht nur die Kostenerstattung verweigert sondern direkt noch eine Strafzahlung mitgeschickt wird, wer korrekte Angaben macht hat nichts zu befürchten.


Schau Dir nur mal die Methoden, die teilweise die GEZ betrieben hat

Meinst du die Methoden mit denen asoziale Schwarzseher leichter erwischt wurden/werden ? Richtig so weiter machen, den asozialen Schwarzsehern sollte man neben der Nachzahlung auch direkt eine Strafzahlung mitschicken.

Halten wir also fest Daten sammeln hat für die ehrlichen nur Vorteile und die asozialen Schmarotzer werden leichter erwischt, das finde ich sehr positiv.


Es ist einfach nicht gut, wenn Interessensverbände zu viele Daten über uns haben

Das sieht evtl. der anarchistisch angehauchte weltfremde linke Wähler so, ich aber nicht.


Oder stell Dir mal anders herum die Frage, welchen Mehrwert für uns Bürger soll es den durch diese Datensammlungen angeblich geben?

Ich sehe den Mehrwert bei der Krankenkarte z.B. darin:
Das wenn ich nach einem Unfall bewusstlos bin der Arzt direkt die wichtigen Dinge über mich weiß z.B. Blutgruppe, Allergien, Medikamente die ich nehme, ob ich Bluter bin, etc.
Das mein Zahnarzt sieht das mir mein Hausarzt vor ein paar Tagen ein Präparat gegeben hat das sich nicht mit dem Betäubungsmittel verträgt.
Das ich bei einem Arztwechsel nur meine Krankenkarte auf den Tisch legen brauche damit der Arzt alle meine Daten hat und ich nicht alle Akten vom vorherigen Arzt mitschleppen muss.
Das mein HNO Arzt sieht welche Medikamente ich schon vom Hausarzt bekomme und das der HNO dann die Medikamente die er mir geben will besser abstimmen kann.
Das bei einer Krankheit oder einem Unfall im Ausland der Arzt direkt alle wichtigen Daten über mich hat die er für eine vernünftige Behandlung braucht.
Da gibt es noch unzählige Beispiele, ich habe aber keine Lust mehr zu schreiben.

Was ist das hier in Deutschland teilweise für ein Pseudo Geschisse mit dem Datenschutz und der Privatsphäre ? Wo kommt diese ängstliche Haltung her ?
Das ist wie mit Google Street View, auf der ganzen Welt haben die Leute Ihr Haus geputzt/geschmückt und Grüße/Nachrichten auf das Dach/Grundstück geschrieben bevor das Google Auto gekommen ist, das einzige Land das ein Problem mit Google Street View hatte war Deutschland, Hilfe Datenschutz Privatsphäre niemand darf mein Haus sehen und mein Haus muss geschwärzt werden.
Den Urlaubsort im Ausland vor dem Urlaub mittels Google Street View erkunden ist toll aber bitte nicht das eigene Grundstück, diese Haltung ist widerlich.
Ich weiß langsam nicht mehr ob ich über so etwas lachen oder weinen soll, das liegt irgendwo zwischen peinlich und paranoid. Ich meine nichts gegen eine gesunde Portion Datenschutz aber man kann es auch übertreiben.

Grüße Tomi

Lord Wotan
2014-10-17, 02:03:03
So Leuten wie Dir wünsche ich wirklich mal so ein richtig fettes Problem, wo Du unverschuldet reinrutscht, und so leicht nicht mehr wieder rauskommst. Dann erst wirst Du verstehen, warum einige sich berechtigt darüber aufregen.

Ich habe gestern mal von einem betroffenen Person mal erfahren, was die Versicherungen aktuell alles so mit solchen Gesundheitsdaten machen. Das ist nicht mehr lustig. Hat hier jemand eine Reiseversicherung? Weiß jemand hier, daß von jeder Versicherung eine Kostenerstattung die Rückführung im Krankheitsfall verweigert werden kann, selbst bei ausgeheilten Krankheiten? Da tun sich Abgründe auf, und schade, daß Du das nicht begreifen willst.

Schau Dir nur mal die Methoden, die teilweise die GEZ betrieben hat, das kommt davon, "wenn man nichts zu verbergen hat". :rolleyes:

Es ist einfach nicht gut, wenn Interessensverbände zu viele Daten über uns haben, wir sind es, die dafür den Preis bezahlen, und wir haben nichts davon. Oder stell Dir mal anders herum die Frage, welchen Mehrwert für uns Bürger soll es den durch diese Datensammlungen angeblich geben? Volle Zustimmg
Lass es, sind die gleichen Honks die es schön finden das es die NSA gibt. Die sind eben nicht der mündige Bürger sondern der Kriechende Untertan, die ihren Herren wo reinkriechen.

Dazu passend http://www.youtube.com/watch?v=RMtH-6P6uuI


So was gibt es leider viel zu viel in der Realen Welt.

Tomislav
2014-10-17, 02:11:06
Hallo

sind die gleichen Honks die es schön finden das es die NSA gibt.

Ich habe kein Problem damit das es die NSA gibt, die stören mich überhaupt nicht, ich habe immer noch nichts zu verbergen, die können gerne bei mir klingeln und rein kommen, die kriegen von mir auch einen Kaffee.


Die sind eben nicht der mündige Bürger sondern der Kriechende Untertan, die ihren Herren wo reinkriechen.

Ach so wenn du argumentativ nicht mehr weiter weißt dann packst du die Fäkaliensprache aus, sehr interessantes Verhalten womit du deinen geistigen Horizont zeigst.
Was bin ich froh das so selbst ernannte aufrecht gehende Rebellen des Systems wie du, vor allem bei den Wahlen, in der Minderheit sind.


So was gibt es leider viel zu viel in der Realen Welt.

Du darfst gerne in deiner surrealen Welt bleiben, evtl. ist die reale Welt nichts für dich oder du bist nichts für die reale Welt.

Grüße Tomi

RoNsOn Xs
2014-10-17, 08:25:21
Selbst ehemalige NSA-"Hochrangige" sagen, dass sie einen falschen Weg eingeschlagen haben und du meinst es sei alles zu unserem Besten.
Du bist das krasseste Beispiel eines Untertan wie er im Bilderbuche steht. Die Regierung ist stolz auf dich.
Was dir fehlt ist ein gesundes abstraktes Denken, das dir zeigt, was die Überwachung für ein Missbrauchspotenzial besitzt.
Verharre weiterhin auf deine Gutgläubigkeit.

Tomislav
2014-10-17, 18:46:33
Hallo

Selbst ehemalige NSA-"Hochrangige" sagen, dass sie einen falschen Weg eingeschlagen haben

Bist du wirklich so naiv dieses inszenierte öffentliche Schauspiel zu glauben ?


Du bist das krasseste Beispiel eines Untertan wie er im Bilderbuche steht.

Stimmt ich habe von meinen ca. 1000 CD/DVD/BluRay alle bezahlt, ich lüge, betrüge und stehle in anderen Bereichen auch nicht.


Was dir fehlt ist ein gesundes abstraktes Denken, das dir zeigt, was die Überwachung für ein Missbrauchspotenzial besitzt.

Das hat nichts mit abstraktem denken zu tun, ich habe einfach nichts zu befürchten, da ich nichts illegales mache.


das dir zeigt, was die Überwachung für ein Missbrauchspotenzial besitzt

Es gibt nun mal leider unehrliche Menschen, deswegen müssen Menschen leider überwacht werden, ob es jetzt Überwachungskameras in Kaufhäusern oder am Flughafen sind oder was auch sonst immer nötig ist.
Wieso regt sich niemand über Überwachungskameras im Kaufhaus oder am Flughafen auf ? Hilfe Datenschutz und Eingriff in die Privatsphäre, weg mit den bösen Überwachungskameras.
Warum sollte das Internet nicht auch überwacht werden um Verbrecher aufzuspüren ? Gilt im Internet das Recht und Gesetz nicht ? Ist das Internet eine rechtsfreie anarchistische Zone ?
Ich würde mich auch freuen wenn wir im Wunschblümchenland leben würden wo Milch und Honig durch die Flüsse fließt und wo es keine unehrlichen Verbrecher gibt, aber leider sieht die Realität anders aus.
Geh doch mal auf einen Schulhof, ich behaupte jetzt mal das 70-90% der Filme und Musik illegal gesaugt wurde, wenn du denen sagst illegaler Download ist Diebstahl oder fragst was hast du dir zuletzt gekauft dann wirst du ausgelacht.


Verharre weiterhin auf deine Gutgläubigkeit.

Wenn du mit Gutgläubigkeit Ehrlichkeit meinst dann werde ich genau so weiter machen, die illegalen Downloader und Verbrecher dürfen weiterhin die Überwachung im Internet fürchten, ich kann nur hoffen das alle erwischt und bestraft werden.

Grüße Tomi

foobi
2014-10-18, 00:05:15
Sein allergrößter Wunsch auf Erden: Vom Kanzler mal begrüßt zu werden. *sing*

In der GKV muss man beim Eintritt übrigens keine Fragebögen zu Vorerkrankungen ausfüllen, weil die keine Rolle spielen dürfen. Das würde dem Prinzip einer Sozialversicherung entgegen laufen. Daher kann man dort auch nicht "betrügen".
Das wäre nur bei privaten Krankenversicherern möglich - und dort sogar ohne Bild. Als wirtschaftlich handelnde Unternehmen geben die nämlich nicht 10 Milliarden aus, um zu verhindern, dass ein paar Leute Behandlungen erhalten die ihnen gar nicht zustehen.
Der Thread hatte auf den letzten Seiten mit seinem eigentlichen Thema aber kaum mehr etwas zu tun. Die ursprüngliche Frage wurde schon ganz zu Beginn in einem Wort beantwortet: "Nein"

Annator
2014-10-20, 19:53:46
Warum muss man 2014 eigentlich immer noch die Krankmeldung per Brief an die Krankenkasse schicken?

bleipumpe
2014-10-21, 20:01:22
Warum muss man 2014 eigentlich immer noch die Krankmeldung per Brief an die Krankenkasse schicken?
Du kannst es auch persönlich abgeben. ;)
Aber im Ernst: es ist nun einmal ein Dokument und bislang existiert keine weitere, sichere Form der Übermittlung. Digital müsste man das vor Missbrauch schützen und hier fangen Dutzende Probleme an.

Rooter
2014-10-26, 15:23:31
Warum muss man 2014 eigentlich immer noch die Krankmeldung per Brief an die Krankenkasse schicken?Ich glaub' das hab ich noch nie gemacht... :D

MfG
Rooter

Black-Scorpion
2014-10-26, 19:49:17
Warum muss man 2014 eigentlich immer noch die Krankmeldung per Brief an die Krankenkasse schicken?
Ich würde sagen dein Arzt ist einfach zu faul. ;)
Ich habe noch keinen Arzt erlebt der die nicht gesammelt an die KK geschickt hat.

Advanced
2014-10-26, 19:54:53
Ich kenns ehrlich gesagt auch nur so mit dem selbst wegschicken. Bekomme die Krankmeldung einmal im Original für die KK und als Durchdruck fürn AG.

Filp
2014-10-26, 19:55:23
Ich würde sagen dein Arzt ist einfach zu faul. ;)
Ich habe noch keinen Arzt erlebt der die nicht gesammelt an die KK geschickt hat.
es ist nicht üblich das die Praxis das macht, es gibt ja mehr als eine KK ;)

derpinguin
2014-10-26, 20:03:48
Hab bisher auch die wenigen gelben Scheine die ich hatte komplett in die Hand gedrückt bekommen, zum selbst abgeben. Das gleiche gilt für meine Eltern.

Der Sandmann
2014-10-26, 20:05:14
es ist nicht üblich das die Praxis das macht, es gibt ja mehr als eine KK ;)

Mein allg. Mediziner macht es. Weil sie freiumschläge von der dak haben. Mein psychiater macht es nicht. Werfe die dann immer bei der dak in den briefkasten.

Filp
2014-10-26, 20:11:01
Mein allg. Mediziner macht es. Weil sie freiumschläge von der dak haben..
Und die DAK schickt dann weiter an alle anderen Kassen? ;)

derpinguin
2014-10-26, 20:14:22
Vermutlich bietet er diesen Service also nur für dak Mitglieder an. Alle anderen müssen selbst abgeben.

Der Sandmann
2014-10-26, 20:15:00
Und die DAK schickt dann weiter an alle anderen Kassen? ;)
Gilt halt nur für kunden der dak.

bleipumpe
2014-10-26, 21:11:08
Ich würde sagen dein Arzt ist einfach zu faul. ;)
Ich habe noch keinen Arzt erlebt der die nicht gesammelt an die KK geschickt hat.
Haha, schön dumm. Ich würde das schon allein aus Haftungsgründen nicht machen. Ganz abgesehen vom Faktor Zeit und Geld.

Black-Scorpion
2014-10-26, 22:24:48
es ist nicht üblich das die Praxis das macht, es gibt ja mehr als eine KK ;)
Ich kenne es von der DAK, IKK und der AOK. Bei keiner habe ich je einen Zettel bekommen.

Haha, schön dumm. Ich würde das schon allein aus Haftungsgründen nicht machen. Ganz abgesehen vom Faktor Zeit und Geld.
Und du denkst der sammelt die eine Woche? Die werden täglich verschickt.

Filp
2014-10-26, 22:34:33
Ich kenne es von der DAK, IKK und der AOK. Bei keiner habe ich je einen Zettel bekommen.
Bei uns in der Praxis liegt nicht ein "Freiumschlag" und jeder Patient bekommt seinen Zettel mit. Klein ist die Praxis nicht, haben über 2000 Scheine im Quartal.

bleipumpe
2014-10-26, 22:51:36
Ich kenne es von der DAK, IKK und der AOK. Bei keiner habe ich je einen Zettel bekommen.


Und du denkst der sammelt die eine Woche? Die werden täglich verschickt.
Meinetwegen können die stündlich verschickt werden - allein aus Haftungsgründen ist das selten dämlich.
Bei uns in der Praxis liegt nicht ein "Freiumschlag" und jeder Patient bekommt seinen Zettel mit. Klein ist die Praxis nicht, haben über 2000 Scheine im Quartal.
Hier sind es ~ 3500 und wir haben so etwas auch noch nie gesehen.

Black-Scorpion
2014-10-27, 11:18:07
Was dämlich ist oder nicht ist ganz allein dein Problem. Keine Ahnung was du mit deinen Scheiß Haftungsansprüchen hast.
Kann ja sein das du das Glück hast in deiner KK zu wohnen. Andere haben das Glück nicht, sparen sich so den Weg und freuen sich über den Service..
Wenn du das nicht einsehen willst ist das auch dein Problem.

Jeder beschwert sich über schlechten Service. Hier wird einer geboten und die Nörgler und Verschwörungstheoretiker sind auch sofort wieder da.

PHuV
2014-10-27, 13:19:49
Ich sehe den Mehrwert bei der Krankenkarte z.B. darin:
Das wenn ich nach einem Unfall bewusstlos bin der Arzt direkt die wichtigen Dinge über mich weiß z.B. Blutgruppe, Allergien, Medikamente die ich nehme, ob ich Bluter bin, etc.
Das mein Zahnarzt sieht das mir mein Hausarzt vor ein paar Tagen ein Präparat gegeben hat das sich nicht mit dem Betäubungsmittel verträgt.
Das ich bei einem Arztwechsel nur meine Krankenkarte auf den Tisch legen brauche damit der Arzt alle meine Daten hat und ich nicht alle Akten vom vorherigen Arzt mitschleppen muss.
Das mein HNO Arzt sieht welche Medikamente ich schon vom Hausarzt bekomme und das der HNO dann die Medikamente die er mir geben will besser abstimmen kann.
Das bei einer Krankheit oder einem Unfall im Ausland der Arzt direkt alle wichtigen Daten über mich hat die er für eine vernünftige Behandlung braucht.
Da gibt es noch unzählige Beispiele, ich habe aber keine Lust mehr zu schreiben.

Was ist das hier in Deutschland teilweise für ein Pseudo Geschisse mit dem Datenschutz und der Privatsphäre ? Wo kommt diese ängstliche Haltung her ?
Das ist wie mit Google Street View, auf der ganzen Welt haben die Leute Ihr Haus geputzt/geschmückt und Grüße/Nachrichten auf das Dach/Grundstück geschrieben bevor das Google Auto gekommen ist, das einzige Land das ein Problem mit Google Street View hatte war Deutschland, Hilfe Datenschutz Privatsphäre niemand darf mein Haus sehen und mein Haus muss geschwärzt werden.
Den Urlaubsort im Ausland vor dem Urlaub mittels Google Street View erkunden ist toll aber bitte nicht das eigene Grundstück, diese Haltung ist widerlich.
Ich weiß langsam nicht mehr ob ich über so etwas lachen oder weinen soll, das liegt irgendwo zwischen peinlich und paranoid. Ich meine nichts gegen eine gesunde Portion Datenschutz aber man kann es auch übertreiben.
Wie gesagt, ich wünsche es Dir von tiefsten Herzen, daß Dir mal unverschuldet der Mist passiert, der mir und anderen passiert ist. Mal sehen, ob Du dann immer noch so leichtfertig darüber sprichst.

Nur mal ein Beispiel, schon gewußt, daß jede Reiseversicherung Dir die Zahlung im Erstattungsfall (Du wirst im Urlaub krank, und mußt kostenaufwendig transportiert werden) verweigern kann, wenn Du eine Krankheit hast? Jetzt sagst Du :" Ist doch egal, ich reise eh nur gesund!".

Hattest Du mal eine Operation vor kurzem, die Du als geheilt diagnostizierst? Einen bereits verheilten Herzanfall, Diabetes, oder nur kurz davor einen "harmlosen Schnupfen"? Aber Du als braver Bürger hast das alles natürlich vorher brav der Versicherung gemeldet, und läßt es auch ebenso brav auf Deine Karte eintragen. Die Versicherung lacht sich ins Fäustchen, weil sie schön von Dir kassiert, weil sie weiß, daß Du nie in der Lage sein wirst, diese Versicherung auch in Anspruch zu nehmen.

Wie verhinderst Du, wenn diverse Institutionen schlampig arbeiten, und Deine Daten in falsche Zusammenhänge gebracht werden, oder anderweitig mißbraucht werden? Das muß nicht mal schuldhaft passieren, eine schiefgelaufene Migration von Daten, ein kleiner Fehler in der Datenbankabfrage, und Du bist mit Deinen Daten am Arsch.

Du bist wirklich sehr naiv.

Filp
2014-10-27, 13:34:32
Dann sag uns mal wann deine Krankenkasse Zugriff auf die Daten deiner eGK hat...
Wenn irgendwo Missbrauch vermutet wird, wird auch ohne eGK genauer nachgehakt.

/edit: zu Abrechnungszwecken übermittelt die KV eh Diagnosedaten an die KK.

bleipumpe
2014-10-27, 20:04:03
Was dämlich ist oder nicht ist ganz allein dein Problem. Keine Ahnung was du mit deinen Scheiß Haftungsansprüchen hast.
Kann ja sein das du das Glück hast in deiner KK zu wohnen. Andere haben das Glück nicht, sparen sich so den Weg und freuen sich über den Service..
Wenn du das nicht einsehen willst ist das auch dein Problem.

Jeder beschwert sich über schlechten Service. Hier wird einer geboten und die Nörgler und Verschwörungstheoretiker sind auch sofort wieder da.
Und wenn der Teil für die KK nicht eingeht und dein Anspruch auf Krankengeld verlorengeht? Wer ist dann verantwortlich? Warum soll man sich das als Arzt noch zusätzlich geben?
Aber hey, Eigenverantwortung ist ja so 90er.....

Black-Scorpion
2014-10-27, 20:27:24
Stimmt. weil auch jeder die KK Geschäftsstelle gleich nebenan hat.
Ob ich das Ding schicke oder der Arzt es schickt ist scheiß egal.
Und nochmal der Anspruch erlischt nicht. Es dauert nur länger.

Tomislav
2014-10-27, 20:42:00
Hallo

Wie gesagt, ich wünsche es Dir von tiefsten Herzen, daß Dir mal unverschuldet der Mist passiert, der mir und anderen passiert ist.

Es wird schon seinen Grund haben wieso dir und deinesgleichen ständig Mist passiert, bei dem ihr angeblich immer unschuldig seid, und mir seid 45 Jahren nicht.


Nur mal ein Beispiel, schon gewußt, daß jede Reiseversicherung Dir die Zahlung im Erstattungsfall (Du wirst im Urlaub krank, und mußt kostenaufwendig transportiert werden) verweigern kann, wenn Du eine Krankheit hast?

Du wiederholst dich.


Das kommt davon wenn man die billigste Geiz ist geil Versicherung nimmt und dann beim Antrag ausfüllen auch noch schwindelt und überall kerngesund ankreuzt nur um Beiträge zu sparen, endlich wird diesem Beschiss ein Riegel vorgeschoben. Ich hoffe nur das solchen Leuten nicht nur die Kostenerstattung verweigert sondern direkt noch eine Strafzahlung mitgeschickt wird, wer korrekte Angaben macht hat nichts zu befürchten.

Das habe ich eine Seite vorher schon beantwortet.


Aber Du als braver Bürger hast das alles natürlich vorher brav der Versicherung gemeldet, und läßt es auch ebenso brav auf Deine Karte eintragen. Die Versicherung lacht sich ins Fäustchen, weil sie schön von Dir kassiert

Selbstverständlich mache ich wahrheitsgemäße Angaben bei der Krankenkasse und einer eventuellen Reisezusatzversicherung, ich bin doch kein asozialer Lügner und Betrüger, dadurch habe ich zwar höhere Beiträge bei einer Reisezusatzversicherung als jemand der überall kerngesund ankreuzt aber dafür erlebe ich im Erstattungsfall keine böse Überraschung.


Wie verhinderst Du, wenn diverse Institutionen schlampig arbeiten, und Deine Daten in falsche Zusammenhänge gebracht werden, oder anderweitig mißbraucht werden? Das muß nicht mal schuldhaft passieren, eine schiefgelaufene Migration von Daten, ein kleiner Fehler in der Datenbankabfrage, und Du bist mit Deinen Daten am Arsch.

Fehler kann man nicht verhindern, Fehler können immer und überall passieren, Fehler kann man nur im nachhinein korrigieren. Wenn mir also ein Fehler auffällt dann rufe ich dort an oder fahre hin und korrigiere den Fehler.
Du verstehst es immer noch nicht, die Daten die auf der eGK sind hat die Krankenkasse doch sowieso schon, was hast du für eine Angst vor Datenmissbrauch nur wegen einer Kopie mehr auf der eGK ?


Du bist wirklich sehr naiv.

Puh da habe ich aber noch einmal Glück gehabt das ich kein negativ denkender Datenschutzschisser geworden bin.
Du solltest am besten die Krankenkarte, EC Karte, Kreditkarte abgeben und das Telefon, Handy, Internet abmelden und Kamera überwachte Zonen (Kaufhäuser, Parkhäuser, Bahnhöfe, Innenstädte) meiden und dich mit deinem Aluhut auf dem Kopf im Keller verstecken bis alles vorbei ist.

Grüße Tomi

bleipumpe
2014-10-27, 20:58:30
Stimmt. weil auch jeder die KK Geschäftsstelle gleich nebenan hat.
Ob ich das Ding schicke oder der Arzt es schickt ist scheiß egal.
Und nochmal der Anspruch erlischt nicht. Es dauert nur länger.
Und warum steht auf der Bescheinigung 'bei verspäteter Vorlage droht Krankengeldverlust'?

PHuV
2014-11-04, 14:27:26
Hallo

Es wird schon seinen Grund haben wieso dir und deinesgleichen ständig Mist passiert, bei dem ihr angeblich immer unschuldig seid, und mir seid 45 Jahren nicht.

Ach wirklich? :|

Ich bin also selbst schuld, daß mir beispielsweise die Bahn bei der Beantragung einer Bankcard 2 verschiedene Bahnkarten mit 2 verschiedenen Adressen schickt, weil sie widerrechtlich meine Daten länger als 3 Jahre gespeichert hatte (es waren hier aber schon 7 Jahre vergangen). Ach so, ich habe mich des Umzuges schuldig gemacht.

Und natürlich bin ich auch daran schuld, daß mein Profil, welches ich auf Monster und Stepstone hochgeladen hatte, widerrechtlich von Headhuntern ohne mein Wissen mißbraucht wurde, und ich bis heute mit gefälschen Profilen permanent Anfragen bekomme.

Wir sind natürlich auch selbst schuld, daß bei uns eingebrochen wurde, und die Geldbörsen incl. Karten von meiner Frau entwendet wurden, und illegal trotz Sperrung weiter darauf eingekauft wird, und wir zig Inkasso-Büros am Hals hatten.

Was ist mit den ganze Telefon- und Werbeanrufen auf eine geheime Nummer, obwohl ich nirgendwo sie hinterlassen habe.
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=556441&highlight=telefon
:
Noch mehr davon?

Du tickst ja nicht richtig, wirklich. Bist Du die Referenz der Welt, der Dreh und Angelpunkt des Universums? :rolleyes: Nur weil Du diese Probleme nicht hast, heißt es noch lange nicht, daß die anderen automatisch schuld sind.

Dir wünsche ich echt, daß Du hier mal gewaltige Probleme bekommst.

Ich arbeite gerade im Bereich der Datenhaltung, und ich weiß sehr wohl, wie die Firmen mit bereits gesammelten Daten umgehen. Da braucht nur mal, nicht mal absichtlich, eine Datenmigration schief laufen, ein SQL-Statement hat eine falsche Abfrage, einen falschen Join oder sonstwas drin. Und der Fehler wird jahrelang nicht bemerkt.
Selbstverständlich mache ich wahrheitsgemäße Angaben bei der Krankenkasse und einer eventuellen Reisezusatzversicherung, ich bin doch kein asozialer Lügner und Betrüger, dadurch habe ich zwar höhere Beiträge bei einer Reisezusatzversicherung als jemand der überall kerngesund ankreuzt aber dafür erlebe ich im Erstattungsfall keine böse Überraschung.
Es geht nicht um Ehrlichkeit. Es geht darum, daß dann Versicherungen Dir sehr wohl unsachgemäß Ansprüche verweigern, wo Du im guten Recht und Glauben meinst, einen Anspruch zu haben. Schau Dir doch mal an, wie heute Versicherungen auch bei festgestellen Ansprüchen Zahlungen verweigern und Privatleute dann kaputtklagen, nur um sich vor diesen Ansprüchen zu drücken.

Filp
2014-11-04, 14:46:18
Und was ändert sich dabei mit der eGK? Deine Daten werden doch nur in der Praxis mit entsprechendem Lesegerät ausgelesen, die Krankenkasse bekommt, wie oben schon geschrieben und von dir ignoriert, deine Daten auf anderem Wege und das auch ohne eGK...

WTC
2014-11-04, 14:47:36
Und warum steht auf der Bescheinigung 'bei verspäteter Vorlage droht Krankengeldverlust'?

Ist doch eh nur wichtig wenn du mehr als 6 Wochen ausfällst, vorher zahlt die KK eh nichts...

PHuV
2014-11-04, 14:52:20
Und was ändert sich dabei mit der eGK? Deine Daten werden doch nur in der Praxis mit entsprechendem Lesegerät ausgelesen, die Krankenkasse bekommt, wie oben schon geschrieben und von dir ignoriert, deine Daten auf anderem Wege und das auch ohne eGK...
Nochmals die Frage, was macht ein Bild sicherer? Warum sichern wir nicht EC-Karten und Kreditkarten? Und wo ist die gesetzliche Grundlage?

Es geht mir hier um die allgemeine Aspekte von Datenschutz, und was permanent alles schieflaufen kann. Solange die eGK keine persönlichen Krankenakten enthält, ist das - noch - unproblematisch. Jedoch wecken Möglichkeiten auch immer Begehrlichkeiten. Wer weiß den, was die Versicherungslobby dann hinter unserem Rücken dann einbringt, was dann sehr wohl gegen die Bürger verwendet werden kann.

Filp
2014-11-04, 15:14:48
Nochmals die Frage, was macht ein Bild sicherer? Warum sichern wir nicht EC-Karten und Kreditkarten? Und wo ist die gesetzliche Grundlage?

Es geht mir hier um die allgemeine Aspekte von Datenschutz, und was permanent alles schieflaufen kann. Solange die eGK keine persönlichen Krankenakten enthält, ist das - noch - unproblematisch. Jedoch wecken Möglichkeiten auch immer Begehrlichkeiten. Wer weiß den, was die Versicherungslobby dann hinter unserem Rücken dann einbringt, was dann sehr wohl gegen die Bürger verwendet werden kann.
Oben schreibst du noch ganz konkret, dass du bedenken hast, das deine Versicherung durch die eGK deine Krankenakte auslesen kann. Das sie darauf keinen direkten Zugriff hat und diesen auch gar nicht braucht, weil deine Daten eh zu Abrechnungszwecken an die Versicherung gehen, ignorierst du.

Mit dem Bild kann übrigens der Arzt bzw seine Angestellten gleich sehen, ob du auch wirklich der bist der auf der Karte steht.

bleipumpe
2014-11-04, 21:33:23
Ist doch eh nur wichtig wenn du mehr als 6 Wochen ausfällst, vorher zahlt die KK eh nichts...
Das weiß man aber in der Regel nicht vorher und zudem werden bei derselben Erkrankung innerhalb von 3 Jahren entsprechende Zeiträume zusammengezählt. Von daher kann das schneller relevant werden, als man denkt.

Tomi
2015-01-07, 12:06:12
:cool:

Im Streit um die elektronische Gesundheitskarte haben die Krankenkassen die Reißleine gezogen. Der GKV-Spitzenverband verweigert, weitere Gelder an die Betreibergesellschaft der Gesundheitskarte, Gematik, zu zahlen. Dies bestätigte der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, Florian Lanz, unserer Redaktion.

"Dem Verwaltungsrat ist der Kragen geplatzt. Wenn Versichertengelder ausgegeben werden, muss auch etwas geschehen", begründete Lanz die Entscheidung. Gesperrt sind 57 Millionen Euro. Die Kassen müssen eigentlich pro Jahr und Mitglied 1,09 Euro an die Gematik überweisen.

[...]Bereits im Frühjahr 2014 hatte sich der Verwaltungsrat des Spitzenverbandes in einer Stellungnahme Luft gemacht und beklagt, das Projekt drohe die "finanzielle Schmerzgrenze" zu überschreiten, und den Gesetzgeber aufgefordert einzuschreiten. Bislang wurden rund 800 Millionen Euro investiert.

http://www.rp-online.de/wirtschaft/krankenkassen-ziehen-bei-gesundheitskarte-notbremse-aid-1.4780666

Andi_669
2015-01-07, 12:11:42
ist die alte Karte denn jetzt wirklich ungültig ?

denn ich hatte Mitte letzten Jahres meine letzte Aufforderung bekommen, doch bitte ein Bild ein zuschicken,
nach der Meldung im Herbst das die alten Karten nun endgültig ablaufen, jedoch keine weitere, eigentlich hätte da ja seine Aufforderung mit verschärften Ton kommen müssen,
oder war das wider eine Luftnummer ?

wenn man solche News liest muss man wohl davon ausgehen

Botcruscher
2015-01-07, 12:21:08
Oben schreibst du noch ganz konkret, dass du bedenken hast, das deine Versicherung durch die eGK deine Krankenakte auslesen kann. Das sie darauf keinen direkten Zugriff hat und diesen auch gar nicht braucht, weil deine Daten eh zu Abrechnungszwecken an die Versicherung gehen, ignorierst du.
Die Kasse bekommt bis jetzt nur die Rechnung vom Arzt und nicht die ganze Diagnose. Die Akte liegt bis jetzt schön in Papier vor. Seit der Rente meines Hausarztes hab ich die sogar persönlich. In der Zukunft liegt die elektronisch auf einem Server im Nirgendwo, wo jeder Hinz und Kunz absehbar voll zugriff hat. Hoch gesichert bedeutet im Überwachungsstaat für jeden lesbar. Die Datenmafia [die Form einer Berstelsmanntochter schon jetzt Betreiber von dem Ding ist] wartet schon auf die Mehrwertdienste. Der Herr Minister hat das Wachstum im Gesundheitsbereich schon angekündigt.



Mit dem Bild kann übrigens der Arzt bzw seine Angestellten gleich sehen, ob du auch wirklich der bist der auf der Karte steht.
Dafür hat jeder Deutsche einen Personalausweis oder Führerschein.

ist die alte Karte denn jetzt wirklich ungültig ?

denn ich hatte Mitte letzten Jahres meine letzte Aufforderung bekommen, doch bitte ein Bild ein zuschicken,
nach der Meldung im Herbst das die alten Karten nun endgültig ablaufen, jedoch keine weitere, eigentlich hätte da ja seine Aufforderung mit verschärften Ton kommen müssen,
oder war das wider eine Luftnummer ?

wenn man solche News liest muss man wohl davon ausgehen

Es ist natürlich eine glatte Lüge der Kassen. Die Karte würde ganz normal weiter funktionieren. Bundeswehr und Co nutzen die alter Karte auch weiter.

Filp
2015-01-07, 13:49:49
Die Kasse bekommt bis jetzt nur die Rechnung vom Arzt und nicht die ganze Diagnose. Die Akte liegt bis jetzt schön in Papier vor. Seit der Rente meines Hausarztes hab ich die sogar persönlich. In der Zukunft liegt die elektronisch auf einem Server im Nirgendwo, wo jeder Hinz und Kunz absehbar voll zugriff hat. Hoch gesichert bedeutet im Überwachungsstaat für jeden lesbar. Die Datenmafia [die Form einer Berstelsmanntochter schon jetzt Betreiber von dem Ding ist] wartet schon auf die Mehrwertdienste. Der Herr Minister hat das Wachstum im Gesundheitsbereich schon angekündigt.
Und die Daten die wir jeden Tag auf Magnetband sichern sind nur ausgedacht...

/edit: die Krankenkasse bekommt vom Arzt überhaupt keine Rechnung das geht über die KV.
Den Gesetzestext zur Abrechnung findest du hier: http://dejure.org/gesetze/SGB_V/295.html

bleipumpe
2015-01-07, 15:29:40
Es ist natürlich eine glatte Lüge der Kassen. Die Karte würde ganz normal weiter funktionieren. Bundeswehr und Co nutzen die alter Karte auch weiter.
Nur mal zur Klarstellung: Die alten Karten der GKV sind softwareseitig nicht mehr einlesbar und damit zu 100% obsolet. Sie dienen auch nicht als Versicherungsnachweis. Sie haben keinen Wert mehr. Außer zum Auftragen von Wärmeleitpaste oder Koksspur ziehen. Ob man das nun allgemein "ungültig" nennt, muss jeder für sich entscheiden.
Es funktionieren nur noch die Karten der PKV sowie sonstiger Kostenträger, z.B. Heilfürsorge. Die Bundeswehr hat keine eigenen Karten, hier gibt es eine spezielle Überweisung vom Truppenarzt.

Mr.Fency Pants
2015-01-07, 15:33:36
MIr ist es auch heute aufgefallen, als ich ein Rezept vom Arzt abholen wollte. Meine KK (Techniker) hat prompt reagiert und einen Versicherungsnachweis in die Praxis geschickt, so dass ich das Rezept abholen konnte. Die alte Karte wäre nicht mehr einlesbar gewesen. Jetzt komme ich wohl auhc nicht mehr um ein Foto auf der neuen Karte drumherum.

Tomislav
2015-01-07, 16:23:49
Hallo

Die Kasse bekommt bis jetzt nur die Rechnung vom Arzt und nicht die ganze Diagnose.

Du hast zwar Recht damit das nicht die ganze Diagnose auf der Rechnung steht aber auf der Rechnung steht auch mehr als nur eine Summe.
Der Arzt muss auf der Rechnung die Kosten rechtfertigen somit stehen auf der Rechnung mindestens die Untersuchungsmethode, Behandlungsmethode und die verschriebenen Medikamente, aus diesen Informationen läßt sich die Diagnose fast immer ableiten.


Die Akte liegt bis jetzt schön in Papier vor. Seit der Rente meines Hausarztes hab ich die sogar persönlich. In der Zukunft liegt die elektronisch auf einem Server im Nirgendwo

Da liegst du komplett falsch, nur eine reine Papierakte gibt es schon seit etlichen Jahren nicht mehr. Ich bin seit mehreren Jahren Medizintechniker und ein Teil meiner Arbeit ist die Konfiguration und Installation Von Arbeitsplatzrechnern und Servern bei Ärzten inkl. dem aufspielen der benötigten Praxissoftware und der Datensicherung. Der Arzt schreibt in deinem Beisein zwar auf die Papierakte aber diese Daten werden später vom Arzt oder von Arzthelferinnen in die EDV übertragen und es wird davon auch täglich eine Datensicherung gemacht die nicht in der Praxis verbleiben darf um z.B. im Fall eines Einbruchs oder Feuerausbruchs in der Praxis eine Kopie zu haben, es ist gesetzlich nicht zugelassen das ein Arzt nur eine einzige Papierakte in seiner Praxis hinterlegt. Wenn z.B. Labore beauftragt werden um z.B. Blut oder Gewebe zu analysieren oder Präparate herzustellen dann werden die Daten auch elektronisch übertragen, oder glaubst du da wird ein Brief per Post abgeschickt ? Glaubst du das die PC's in Arztpraxen nur dazu da sind um den Kalender anzuzeigen und die Termine einzutragen ? Die elektronische Krankenkarte bringt keinerlei neue Daten mit sich, es wird lediglich von den vorhandenen Daten der Praxis EDV eine weiter kleine verkürzte Kopie auf der Krankenkarte hinterlegt, die der Patient dann mit sich rum trägt.

Grüße Tomi

MarcWessels
2015-01-07, 16:26:08
@Mr.Fency Pants
Haben sies denn wenigstens versucht einzulesen oder einfach nur behauptet, dass das nicht mehr ginge?

So oder so, eine unverschämte Gängelung der Patienten!

Filp
2015-01-07, 16:28:08
@Mr.Fency Pants
Haben sies denn wenigstens versucht einzulesen oder einfach nur behauptet, dass das nicht mehr ginge?

So oder so, eine unverschämte Gängelung der Patienten!
Es geht nicht mehr, aber geh einfach nicht mehr zum Arzt und schon wirst du nicht mehr gegängelt.

Filp
2015-01-07, 16:33:25
Hallo

Du hast zwar Recht damit das nicht die ganze Diagnose auf der Rechnung steht aber auf der Rechnung steht auch mehr als nur eine Summe.
Der Arzt muss auf der Rechnung die Kosten rechtfertigen somit stehen auf der Rechnung mindestens die Untersuchungsmethode, Behandlungsmethode und die verschriebenen Medikamente, aus diesen Informationen läßt sich die Diagnose fast immer ableiten.
Der Arzt schickt keine Rechnungen an die Krankenkassen, der rechnet mit der KV ab und die dann wieder mit den Kassen. Und Diagnosen werden da übermittelt, genauso wie sie auf jeder Krankmeldung mit drauf stehen...

Rancor
2015-01-07, 16:37:42
Und was hat der ganze Heck Meck den EGK-Verweigerern nun genutzt? Ausser das sie jetzt nicht mehr einfach zu Arzt gehen können? Ihr kommt ja doch nicht um die Karte herum..

Advanced
2015-01-07, 16:41:53
Stimmt doch schon wieder gar nicht. Jeder ohne eGK kann auch weiterhin problemlos zum Arzt gehen.

Filp
2015-01-07, 16:47:51
Stimmt doch schon wieder gar nicht. Jeder ohne eGK kann auch weiterhin problemlos zum Arzt gehen.
Wenn er sich von seiner Versicherung vorher den Versicherungsnachweis zuschicken lässt, was nunmal deutlich mehr Aufwand ist. Ansonsten behandelt der Arzt dich aber auch gerne auf Privatrechnung ;)

Advanced
2015-01-07, 16:50:00
Vier mal im Jahr eine Anfrage an die KK. Unzumutbar^^

RoNsOn Xs
2015-01-07, 17:09:34
Wenn er sich von seiner Versicherung vorher den Versicherungsnachweis zuschicken lässt, was nunmal deutlich mehr Aufwand ist. Ansonsten behandelt der Arzt dich aber auch gerne auf Privatrechnung ;)
1 Mail quartalsweise an die Barmer.
3 Tage später hab ich die Schreiben. Aufwand 1 Mail mit 1min.

Wobei ich wirklich glaube, dass das ganze nicht unbedingt problemlos ist, wenn man das Ganze der Schwester hinterm Tresen zumuten muss was zu tun ist...
Praktische Erfahrungen anyone?

Filp
2015-01-07, 17:11:04
1 Mail quartalsweise an die Barmer.
3 Tage später hab ich die Schreiben. Aufwand 1 Mail mit 1min.
Dazu die Diskussion in der Praxis die sich berechtig über den Mehraufwand beklagen werden ;)
Einfach ne Karte die man dabei hat abgeben ist immernoch mit weniger Aufwand verbunden.

Black-Scorpion
2015-01-07, 19:22:11
Vier mal im Jahr eine Anfrage an die KK. Unzumutbar^^
Wird es bestimmt mal für dich werden wenn sie dir das jedesmal in Rechnung stellen.
Oder meinst du echt die lassen sich den Aufwand wegen deinem Kindergartengehabe ewig gefallen.

Advanced
2015-01-07, 19:27:56
Kindergartengehabe... War ja klar, dass wir irgendwann wieder an diesem Punkt angelangen.

Wobei ich wirklich glaube, dass das ganze nicht unbedingt problemlos ist, wenn man das Ganze der Schwester hinterm Tresen zumuten muss was zu tun ist...
Praktische Erfahrungen anyone?
Zettel abgeben und dann müssen die Daten halt manuell in den Computer eingetragen werden, mehr ist es ja nicht.
Ich finde das auch nicht toll und das sage ich den Damen hinterm Tresen auch.

Black-Scorpion
2015-01-07, 19:31:30
Wie nennst es denn sonst sich wie ein Kleinkind zu verhalten und zu tun als wenn die Welt untergeht weil dein Bild auf einer Plastikkarte ist.
Und komm nicht mit dem BS von wegen Datenschutz. Da hätten wir alle schon vor Jahren schreien müssen und nicht jetzt bei der Krankenkarte.

Botcruscher
2015-01-07, 19:32:22
Es geht nicht mehr, aber geh einfach nicht mehr zum Arzt und schon wirst du nicht mehr gegängelt.

Nicht jede Kasse hat bei der eGK überhaupt mitgemacht.

Advanced
2015-01-07, 19:34:48
Wie nennst es denn sonst sich wie ein Kleinkind zu verhalten und zu tun als wenn die Welt untergeht weil dein Bild auf einer Plastikkarte ist.
Und komm nicht mit dem BS von wegen Datenschutz. Da hätten wir alle schon vor Jahren schreien müssen und nicht jetzt bei der Krankenkarte.
Das Bild ist das letzte worum es den meisten geht. Aber wurde auf den 31 Seiten ja erst x mal diskutiert.
Und weil sich in der Vergangenheit niemand aufgeregt hat, darf es etzt auch keiner? Was soll das denn sein?

Filp
2015-01-07, 19:37:16
Nicht jede Kasse hat bei der eGK überhaupt mitgemacht.
Die alten Karten werden von der aktualisierten Software nicht mehr eingelesen, glaub es oder nicht.

Black-Scorpion
2015-01-07, 19:45:03
Dann erzähl doch mal was so interessante Daten es sind die du Geheim halten willst und nicht eh schon tausendfach im Umlauf sind.
Meinst du wirklich es interessiert einem ob fünf mal Erkältet warst? Glaube kaum das du so Interessant bist das sich einer dafür interessiert.
Im übrigen werden nicht nur die Kassen irgendwann dem Spuck durch Gebühren ein Ende machen. Auch Ärzte können Gebühren verlangen.

Ganz genau es wurde diskutiert und Gegenargumente von Euch immer abgeblockt. Ihr wollt einfach nicht und das muss reichen. Ob ihr falsch liegt oder nicht ist egal.

Advanced
2015-01-07, 19:55:22
Es gibt dabei kein richtig oder falsch. Wenn ich nicht möchte, dass jemand meine Lieblingsfarbe kennt, dann ist das so. Das ist weder richtig noch falsch.

Was Du bringst ist imho das "Ich habe nichts zu verbergen"-Argument. Und das ist in der Tat falsch.

Wenn die Ärzte oder KK anfangen Gebühren zu verlangen, dann werde ich dagegen mit Sicherheit nichts sagen. Ist ihr gutes Recht und der, wenn auch mMn. geringe, Mehraufwand existiert ja.

Filp
2015-01-07, 19:59:31
Es gibt dabei kein richtig oder falsch. Wenn ich nicht möchte, dass jemand meine Lieblingsfarbe kennt, dann ist das so. Das ist weder richtig noch falsch.

Was Du bringst ist imho das "Ich habe nichts zu verbergen"-Argument. Und das ist in der Tat falsch.

Wenn die Ärzte oder KK anfangen Gebühren zu verlangen, dann werde ich dagegen mit Sicherheit nichts sagen. Ist ihr gutes Recht und der, wenn auch mMn. geringe, Mehraufwand existiert ja.
Auch wenn du die eGK nicht nutzt werden deine Daten elektronisch gespeichert und verschickt, es ändert sich für dich also überhaupt gar nichts, was die Sicherheit deiner Daten angeht.

RoNsOn Xs
2015-01-07, 20:05:08
Trotzdem kein Grund die eGK gleich gut zu finden. Würden alle auf die Barrikaden gehen, allem voraus mit den stechenden Argumenten der Datensicherheit, würde sich was tun.
Die Haltung allerdings diese karte auch noch dankend anzunehmen ebnet den Weg der schleichenden Überwachung.

@scorpion
http://wiki.piratenpartei.de/Ich_habe_nichts_zu_verbergen!#Private_Daten_haben_einen_Wert

MarcWessels
2015-01-11, 07:14:08
Die alten Karten werden von der aktualisierten Software nicht mehr eingelesen, glaub es oder nicht.Nicht mein Problem, wenn die verbuggte Software aufspielen, deren Fehler dafür sorgt, dass das Lesegerät meine laut Aufdruck noch anderthalb Jahre gültige Karte nicht mehr einlesen kann. :tongue:

Filp
2015-01-11, 09:24:28
Nicht mein Problem, wenn die verbuggte Software aufspielen, deren Fehler dafür sorgt, dass das Lesegerät meine laut Aufdruck noch anderthalb Jahre gültige Karte nicht mehr einlesen kann. :tongue:
Und wie das dein Problem ist, wenn du dich nicht um Ersatz oder eben einen anderen Versicherungsnachweis der Kasse kümmerst ;)

MarcWessels
2015-01-11, 14:42:57
Für den Mehraufwand sollten sich die Praxen dann aber bei den Verursachern der Misere bedanken. Die Software wurde vorsätzlich verstümmelt, ohne technische Notwendigkeit, sondern einzig und allein zu dem Zwecke, die Verweigerer zu erpressen, doch auf die Spionagekarte zu wechseln, um so den Vorständen der KK ihre Boni zu sichern.

Die eGK ist eine riesige Geldvernichtsmaschine, die sowieso vom BVerfG geschluckt werden wird. Einmal mehr politische Korruption zum Nachteil des Bürgers.

MarcWessels
2015-01-11, 15:46:27
Schikane-> http://www.stoppt-die-e-card.de/index.php?/archives/284-Elektronische-Gesundheitskarte-Schikane-fuer-Patienten-und-AErzte-ab-Januar.html

Ärzte wehren sich gegen KBV-Anweisung-> http://www.stoppt-die-e-card.de/index.php?/archives/283-AErzte-starten-Unterschriftensammlung-gegen-die-KBV-Anweisungen.html

Der Sandmann
2015-01-15, 12:51:03
Wer blockiert dem wird gekürzt (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Elektronische-Gesundheitskarte-Wer-blockiert-dem-wird-gekuerzt-2517531.html)

desperado2000
2015-03-02, 21:39:10
Was gibts bei euch hierzu Neues ?

Ich musste heute keine Karte vorzeigen, jedoch msus ich das noch diesen Monat für die Abrechnung meines Hausarztes. Mit dem will ich es mir ungern verscherzen. Aber wenn ich das richtig sehe gibts kein Zwang ein möglichst ernsthaftes und realistisches Foto zu nehmen, ich stand kurz davor der Barmer GEK das Bild von Neil Goldmann (Family Guy) hochzuladen.

PHuV
2015-03-02, 22:06:00
Wie nennst es denn sonst sich wie ein Kleinkind zu verhalten und zu tun als wenn die Welt untergeht weil dein Bild auf einer Plastikkarte ist.
Und komm nicht mit dem BS von wegen Datenschutz. Da hätten wir alle schon vor Jahren schreien müssen und nicht jetzt bei der Krankenkarte.
Ganz im Gegenteil, die hier nicht schreien, sind die Kleinkinder.

Und Du hast bisher kein Beleg dafür geliefert, warum ein Bild auf der Gesundheitskarte sein muß.

Black-Scorpion
2015-03-03, 18:56:10
Und welchen hast du geliefert das die Welt unter geht wenn eins drauf ist.
Immer wieder schön wie du von allen Beweise haben willst und selbst nichts brauchbares lieferst. Nur das sinnlose Gelaber wie immer.

PHuV
2015-03-09, 23:52:54
Und welchen hast du geliefert das die Welt unter geht wenn eins drauf ist.
Wer behauptet den, daß die Welt untergeht? Du willst nur nicht kapieren, daß es aufwenig ist, und andererseits vollkommen überflüssig.

Immer wieder schön wie du von allen Beweise haben willst und selbst nichts brauchbares lieferst. Nur das sinnlose Gelaber wie immer.
Was hast Du den Thread über gemacht? Gepennt oder was? :rolleyes: Ließ einfach hier nochmal von vorne bis hinten durch, dann findest Du es vielleicht. :facepalm:

alkorithmus
2015-03-18, 09:53:18
Spannend! Heute wurde mir eine wichtige Erstdiagnose-Behandlung beim Arzt verweigert, weil ich keine elektronische Gesundheitskarte habe. Da ich annahm, dass das Datum auf der Karte (März, 2016) der Wahrheit entspricht, hatte ich nichts zu befürchten. Irgendwie muss an mir vorbeigegangen sein, dass seit 2015 ein Gesetz in Kraft getreten ist, welches da einfach drauf scheißt! (y)
Gut gemacht!

drexsack
2015-03-18, 10:00:35
Lol ihr zickt da immer noch rum?

alkorithmus
2015-03-18, 10:20:39
Ich zicke rum, solange meine persönlichen (Gesundheits-) Daten wie ein offenes Buch im Netz herumschwirren. Das kannst sogar du sicher verstehen.

Rancor
2015-03-18, 10:21:30
Naja irgendwann werden sie merken das es sinnlos ist

alkorithmus
2015-03-18, 11:01:06
Naja irgendwann werden sie merken das es sinnlos ist

Und irgendwann werden auch die letzten begreifen, in was für einer Welt wir in 20 Jahren leben werden. Dann ist es zu spät.

https://farm8.staticflickr.com/7620/16641961007_ded510a483_b.jpg

Rancor
2015-03-18, 11:10:26
Und irgendwann werden auch die letzten begreifen, in was für einer Welt wir in 20 Jahren leben werden. Dann ist es zu spät.


Und du meinst wenn man sich vehement gegen die EGK wehrt, ändert das etwas?
Dazu hätte man viel eher tätig werden müssen. Das Ding ist durch, deal with it !

Engagier dich lieber gegen TTIP, da ist deine ( eure ) Energie besser und sinnvoller aufgehoben.

Filp
2015-03-18, 11:38:27
Ich zicke rum, solange meine persönlichen (Gesundheits-) Daten wie ein offenes Buch im Netz herumschwirren. Das kannst sogar du sicher verstehen.
Deine Daten werden schon lange digital hin und her geschickt oder meinst du da werden die Papierakten zu Abrechnungszwecken hin und her transportiert?...

alkorithmus
2015-03-18, 12:23:10
Deine Daten werden schon lange digital hin und her geschickt oder meinst du da werden die Papierakten zu Abrechnungszwecken hin und her transportiert?...

Du verstehst es nicht ganz, scheint mir. Es geht hier um eine Zwangsdigitalisierung und die damit verbundenen Barrieren, welche immer niedriger werden. Meinst du die meinen es gut mit uns und schließen sich dem Open Data an? Wie viele Schnittstellen werden sich dadruch ergeben? Wo sind aggregierte Daten aufgehoben? Habe ich ein Recht auf vergessen? Ich bitte euch! Hier geht es nicht um Einsparungen oder Komfort: es ist ein klarer Schritt in die weitreichende Überwachung aller Bundesbürger. Panoptikum lässt grüßen!

Filp
2015-03-18, 12:27:16
Du verstehst es nicht ganz, scheint mir. Es geht hier um eine Zwangsdigitalisierung und die damit verbundenen Barrieren, welche immer niedriger werden. Meinst du die meinen es gut mit uns und schließen sich dem Open Data an? Wie viele Schnittstellen werden sich dadruch ergeben? Wo sind aggregierte Daten aufgehoben? Habe ich ein Recht auf vergessen? Ich bitte euch! Hier geht es nicht um Einsparungen oder Komfort: es ist ein klarer Schritt in die weitreichende Überwachung aller Bundesbürger. Panoptikum lässt grüßen!
Das verhinderst du nicht mit dem Verweigern der GEK.

alkorithmus
2015-03-18, 13:01:01
Das verhindert Niemand mit gar nichts.

Advanced
2015-03-19, 09:24:33
del

MarcWessels
2015-04-01, 10:30:28
Das Ding ist durch, deal with it !:confused: Die BverfG-Entscheidung steht doch noch aus.

RoNsOn Xs
2015-04-01, 10:51:46
Letzte Woche beim Arzt gewesen.
"Kein Bild? Das habe ich ja noch nie gesehen". Schlimm genug. Und damit meine ich die gesamte GEK.

Mr.Fency Pants
2015-04-01, 14:10:36
Deine Daten werden schon lange digital hin und her geschickt oder meinst du da werden die Papierakten zu Abrechnungszwecken hin und her transportiert?...

Mmhhh, was meinst du wohl, wie es überhaupt so weit gekommen ist...?;)

Rubber Duck
2015-10-30, 15:26:45
Krankenkassen wollen eGK-Verweigerer stärker unter Druck setzen (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Krankenkassen-wollen-eGK-Verweigerer-staerker-unter-Druck-setzen-2865807.html)

Ich habe noch keine eGK. Kann man auch ein invertiertes Foto hochladen? Hat damit jemand schon Erfahrung? ;D

Rooter
2015-11-01, 20:59:04
Invertiert weiß ich nicht aber mein erstes Foto mit Wärmflasche auf dem Kopp und Fieberthermometer im Mundwinkel wurde abgelehnt. :D

MfG
Rooter

Andi_669
2015-11-04, 20:56:16
So ich habe jetzt auch aufgegeben, :frown:

Kleine Anekdote am Rand, ich war vor ca. 4-Monatenm beim Zahnarzt, da kam das übliche Gemecker u. der Hinweis das sie mich ja mit der alten Karte nicht in das System ausnehmen könnten,
komisch ist dabei nur das ich mich dann frage wie der Zahnarzt seine Leistungen abgerechnet hat, wo die Gehilfin doch nur die alte Karte durch gezogen hat :rolleyes:

da habe ich was echt merkwürdiges, ich wollte den Brief mit dem Foto fertig machen, u. dachte da überprüfst du doch noch mal die Daten u. was ist die versicherten Nummer stimmt nicht überein,
auf dem Anschreiben ist sie richtig nur auf dem Antwortschreiben ist sie falsch, sonnst stimmen alle Angaben,
ich habe jetzt also 4 richtige Antwortschreiben u. ein falsches :confused:

Scheint ja echt gut zu funktionieren das System, eigentlich müsste ich das falsche auch zurückschicken mal schauen ob ich dann nachher 2 Karten bekomme :freak:

NiCoSt
2015-11-04, 21:01:16
Mach mal, die verkaufst du dann für teuer Geld... :P

Terminatrix
2015-11-05, 10:04:31
Habe jetzt auch aufgegeben durch Wohnort- sowie Arbeitgeberwechsel war es mir mit der ganzen Post von denen zu nervig.
Bin aber noch nicht sicher ob mein Passfoto akzeptiert wird. :freak:

Übrigens der "Terminservice" auf der TK-Homepage scheint irgendwie nicht zu funktionieren. Seit zwei Tagen keine Antwort, muss ich mir wohl doch selbst nen Termin beim Arzt machen...

derpinguin
2015-11-05, 15:39:19
Ruf mal bei der tk Hotline an. Die sind da sehr flott und kompetent.

Mark3Dfx
2017-08-06, 18:30:41
BER 2.0 *g* (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Elektronische-Gesundheitskarte-Kommt-nach-der-Wahl-das-Aus-3793809.html)

Auch aus den Kassenärztlichen Vereinigungen kommen Zweifel an der Zukunftsfähigkeit der Gesundheitskarte. "Wenn man mit Fachleuten redet, hört man, das sei eine Technik, die eigentlich schon überholt ist", sagte der Vorstandschef der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, Wolfgang Krombholz der dpa.