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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abmahnung wegen angeblichen Streaming/Schauen eines Streams


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basti333
2013-12-09, 22:34:24
Ist das nicht ein etwas gefährlicher Rat? Wenn man keinen Verstoss begangen hat, wozu sollte man sich dann verpflichten, etwas in Zukunft nicht zu tun, das legal ist?

Wer weiss worauf man irgendwann mal irgendwo klickt oder was einem untergeschoben wird, das kann dann richtig böse enden...


Mit einer Unterlassungserklärung gibt man ja nicht zu einen Verstoß begangen zu haben, man sagt lediglich, das man in Zukunft keinen begehen wird. Man stimmt damit genausowenig der behauptung des Abmahners zu, das die besagte Streaming-nutzung ein Urheberrechtsverstoß war.

basti333
2013-12-09, 22:38:28
Kann ich weiterhin pr0n streamen?

Ich denke, das ist genauso gefährlich/ungefährlich wie bisher.

Meiner Meinung nach ja, ich denke die Abmahner setzen einfach auf leute die ohne nachzudenken und vielleicht auch aus Scham schnell die 250€ bezahlen. Vielleicht auch der ein oder andere Familienvater, der nicht will das seine Frau etwas mitbekommt. Solle man selbst mal betroffen sein, kann man es getrost ignorieren, die werden die fälle niemals vor Gericht bringen

Demirug
2013-12-09, 22:40:38
IP-Sammler, Umleitung, "Rechteinhaber" und Abmahner sind schön in Firmen getrennt. Da kann man bei Bedarf von Hinten ungestört die Strippen ziehen. Die Mache ist noch billiger als selbst gehostet Warez bei emule. Ein Honeypot für Geld.

Und soweit es geht sitzen die alle schön im Ausland damit sie schwer greifbar sind wenn die Sache auffliegt.

Wäre ausreichend. Unsere tolle Software hat das alles als TXT gelogt, die 3 Studenten da bestätigen das.

Da braucht man noch nicht einmal einen Generator. Man kann sich ohne Probleme eine Liste mit den von den jeweiligen Providern verwendeten IPs besorgen. Das Problem ist das man ja IPs braucht die gerade in Benutzung sind. Ich weiß nun leider nicht genau ob man durch einen Ping oder ähnliches sicher feststellen kann ob eine IP gerade aktiv ist. In dem Fall brauchte man ja noch nicht einmal Werberbanner zu schalten welche aktive IPs Adressen sammeln. Wenn der Banner dann aber auch noch wirklich den Aufruf erzeugt ist das natürlich die Kür. Entsprechend ist es von der Beweiß Kette also erst einmal besser nicht nur einfach IPs zu notieren.

LOL Copy Paste oller Filesharingsoftware.

Dürfte Absicht sein. Der Antrag sollte wohl so weit wie Möglich genauso aussehen wie alle anderen die das Gericht bearbeiten muss so das kein Verdacht aufkommt das es sich hier um etwas anderes handeln könnte.

n00b
2013-12-09, 22:42:46
Mit einer Unterlassungserklärung gibt man ja nicht zu einen Verstoß begangen zu haben, man sagt lediglich, das man in Zukunft keinen begehen wird. Man stimmt damit genausowenig der behauptung des Abmahners zu, das die besagte Streaming-nutzung ein Urheberrechtsverstoß war.


Wozu sollte man hier eine Unterlassungserklärung auch nur in Erwägung ziehen? Ich würde entweder garnichts machen und die Bettelbriefe, die da sicher noch kommen werden, einfach in nem alten Schuhkarton sammeln. Irgendwann werden sie die Lust verlieren, kostet ja auch Porto. Oder, mit ein oder zwei dürren Sätzen, einen formlosen Widerspruch erklären und feddich.

PHuV
2013-12-09, 22:43:14
Mit einer Unterlassungserklärung gibt man ja nicht zu einen Verstoß begangen zu haben, man sagt lediglich, das man in Zukunft keinen begehen wird. Man stimmt damit genausowenig der behauptung des Abmahners zu, das die besagte Streaming-nutzung ein Urheberrechtsverstoß war.
Trotzdem ist diese Unterlassungserklärung Unsinn. Sie bringt rechtlich rein gar nichts.

Disconnected
2013-12-09, 22:51:42
Ich würde anstelle einer Unteralssungserklärung lieber benutztes Klopapier in den Rücksendeumschlag stecken. Das hat sicherlich mehr Wirkung.

Dicker Igel
2013-12-09, 23:05:41
Nicht mal das würde ich machen. Sollen die Herrschaften doch eine Verfügung erlassen, das haben die doch sowieso nicht drauf. Mit der Angst anderer Leute kann man halt gut Kohle einsacken, denn die haben ja zT ihren "guten Ruf" zu verlieren, wenn sie dann mutmaßen, als Angeklagter vor Gericht zu müssen. Schreib ich halt lieber 'ne Unterlassung, damit die Weste rein bleibt. Dass die RAs diese Unterlassung empfehlen, sehe ich auch nur als deren Business, aber das könnten sie auch haben, wenn wirklich Post vom Gericht kommt.

x-force
2013-12-09, 23:12:32
nach den jetzt schon bekannten tatsachen stinkt das ja 10 meilen gegen den wind.
wie wärs mit unfrankierten antworten? leere briefe? newsletter für die kanzlei? ;)

wer mich mit so ner scheiße belästigen würde...

n00b
2013-12-09, 23:21:11
Von der Staatsanwaltschaft braucht man in Regensburg offenbar nicht allzuviel erwarten:

http://www.regensburg-digital.de/warum-entzieht-man-uc-nicht-die-lizenz/09122013/

MarcWessels
2013-12-09, 23:29:33
Die relevanten Dokumente: http://www.abmahnhelfer.de/redtube-abmahnungen-abmahnhelfer-stellt-auskuenftsbeschluesse-onlineTja, der Hash-Wert 48341B34B1DE40022410F5CC8E2FB369 aus der Eidesstattlichen Versicherung des Andreas R. existiert nicht. :freak: Die hätten sich doch wenigstens die Mühe machen können, mit einem existenten Hash für Bittorrent-Clients aufzuwarten, ums glaubwürdiger zu machen. ;D

P.S.: Wie kann der Typ an Eides Statt versichern, dass er die dem Gericht übergebenen IP-Adressen im August 2013 unter Zuhilfenahme dieses dollen Programms gladll 1.1.3 dabei geloggt hat, wie diese unter einem nichtexistenten Hash-Wert den Film "Amanda's Secret" zum Upload angeboten hätten?! ;D

Oh Mann, würde mich nicht wundern, wenn sein facebook-Posteingang schon voll wäre mit Mails a la "Ich weiss, was Du letzten Sommer getan hast!" :cool:


EDIT: Ich habe seinen vollständigen Namen mal lieber zensiert.

Dicker Igel
2013-12-09, 23:53:34
wer mich mit so ner scheiße belästigen würde...

Im Grunde müßten sich ALLE Betroffenen organisieren, zu denen hinfahren und öffentlich um Rechenschaft bitten. Samt Presse und Hastenichtgesehen.

piefke
2013-12-09, 23:54:52
Ich würde dann Teer spendieren. Federn muß jemand anders klar machen. :D

127.0.0.1
2013-12-10, 00:02:07
Alternativ wärs mal nett wenn sie aus Versehen das lokale Chapter der Hells Angels abmahnen würden :freak:

Rooter
2013-12-10, 00:15:16
Naja aber Werbebanner wäre doch total dumm. Jeder mit ADBlock oder ähnlicher Software würde durchrutschen... und wer nutzt das bitte nicht wenn er auf so einer Seite unterwegs istVermutlich viel weniger als du denkst. Wären es wirklich >90% mit Adblock würde sich die Seite bei dem Traffic nicht rentieren und wäre nächsten Monat weg.

Alternativ wärs mal nett wenn sie aus Versehen das lokale Chapter der Hells Angels abmahnen würden :freak::biggrin:

MfG
Rooter

Dicker Igel
2013-12-10, 00:17:27
Alternativ wärs mal nett wenn sie aus Versehen das lokale Chapter der Hells Angels abmahnen würden :freak:
Ja schon, aber es sollte in solchen Situationen eben in Allen ein "Hells Angel" stecken. Solange man sich nicht wehrt passiert ganz genau gar nichts, eher das Gegenteil trifft ein. Ganz wichtig und furchteinflößend per Post versteht sich.

GSXR-1000
2013-12-10, 00:18:03
Alternativ wärs mal nett wenn sie aus Versehen das lokale Chapter der Hells Angels abmahnen würden :freak:
wie man im falle gravenreuth gesehen hat, tun solchen leuten zum einen der entzug der wirtschaftlichen existenz (sprich berufsverbot und schadensersatz/Geldstrafe, sowie die persönliche niederlage vor gericht sowie der entzug der anwaltszulassung deutlich mehr weh als die androhung oder gar umsetzung von koerperlicher gewalt.
das bestärkt diese nur in der rechtmaessigkeit ihres handelns. solche leute definieren sich über ihren beruf und die macht die dieser beruf gibt. sie leben von der scheinbaren intellektuellen überlegenheit gegenüber dem gemeinen volk. zeigt man ihnen hier die grenzen auf und beraubt sie dieser machtpositionen, zerbrechen sie daran und zeigen sich als das haeufchen elend, was sie in wahrheit sind.
Das hat viel mit der spezies Berufspolitker gemein... ist ja kein zufall das bald ein viertel der Abgeordneten der Anwaltskaste angehört...

Avalox
2013-12-10, 00:21:31
"Richter verwechseln Porno-Portal mit Tauschbörse"

http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article122730575/Richter-verwechseln-Porno-Portal-mit-Tauschboerse.html

Ziemlich guter Artikel.

Mich würde mal das Verhalten der Provider interessieren. dazu müsste man aber wissen, wer angefragt wurde. Ob die Anfragen intern noch mal geprüft werden.

Dicker Igel
2013-12-10, 00:30:53
Die Betroffenen könnten ja auch mal beim Provider nachfragen, wie denn das möglich sei.

GSXR-1000,

stimmt schon, aber selbst in der Hinsicht wäre organisiertes Verhalten besser.

GSXR-1000
2013-12-10, 00:39:58
Die Betroffenen könnten ja auch mal beim Provider nachfragen, wie denn das möglich sei.

wie genau was moeglich sei?
Die provider sind einer richterlichen anordnung gefolgt. eine andere moeglichkeit haben sie auch garnicht.



GSXR-1000,

stimmt schon, aber selbst in der Hinsicht wäre organisiertes Verhalten besser.
Dem widerspreche ich nicht. Dennoch muesste allein der anfangsverdacht sowohl staatsanwaltschaft als auch anwaltskammer ausreichen. Zu organisieren wäre dann eine gemeinsame nebenklaegerschaft und evtl. koordinierte Zeugenaussagen und auch forensische auswertung der Computer sofern sich in dieser richtung der verdacht erhaertet.

MarcWessels
2013-12-10, 00:41:54
wie genau was moeglich sei?
Die provider sind einer richterlichen anordnung gefolgt. eine andere moeglichkeit haben sie auch garnicht.Sie (Telekom) hätte Beschwerde einlegen können, so wie es in der Rechtsbehelfsbelehrung des Beschlusses steht.

DELIUS
2013-12-10, 00:43:34
Meine Freundin ruft mich gerade an, ob sie noch ihren geliebten Online-Stream 'Shopping Queen' legal auf vox.de gucken darf.
So weit sind wir schon ...

GSXR-1000
2013-12-10, 00:49:11
Sie (Telekom) hätte Beschwerde einlegen können, so wie es in der Rechtsbehelfsbelehrung des Beschlusses steht.
Warum genau haetten sie das tun sollen?

Zumal: kannst du mir den Rechtsbehelfshinweis (der ja offensichtlich bekannt ist, ich kenne ihn nicht) mal vorlegen? Normalerweise bezieht sich eine solche Belehrung auf einen direkt Prozessbeteiligten (Kläger oder Beklagter) da diesen überhaupt Rechtsmittel wie Beschwerde zustehen. Die Telekom ist in diesem Falle lediglich Zeuge. Mir ist neu, das ein Zeuge in einem Verfahren ein Beschwerderecht hat bzw Rechtsmittel zur Verfügung hat?

Avalox
2013-12-10, 00:49:38
Sie (Telekom) hätte Beschwerde einlegen können, so wie es in der Rechtsbehelfsbelehrung des Beschlusses steht.

Ja.

Wenn man das Prozedere in diesen ganzem NSA Skandal gelesen hat, so haben sich die Firmen immer damit gerechtfertigt, dass sie zur Auskunft gezwungen waren, aber diesen nicht blind befolgen, sondern immer die Hintergründe prüften.
Das mag ja ein Lippenbekenntnis sein oder auch nicht, aber es zeigt wie die PR eine ordentliche Bearbeitung solch einer Anfrage verkaufen will.

Es ist im Fall natürlich zu hinterfragen, weshalb nur Telekom Kunden abgemahnt wurden. Das kann natürlich sein, weil nur oder als erste die Telekom angefragt wurde, kann aber natürlich auch andere, nicht so tolle Gründe haben

127.0.0.1
2013-12-10, 01:13:07
Das LG Köln ist für die Telekom zuständig. Für andere Provider sind das andere LG.

Es kann also gut sein dass Köln (Telekom) nur die schnellsten waren und andere LG mit den entsprechenden Providern in den nächsten Tagen folgen.

resistansen
2013-12-10, 05:09:54
del weil PN.

Stormtrooper
2013-12-10, 06:42:45
Die Frage ist, warum muss ich das?
Die bisher bekannten Sachverhalte (auch die Zahlungsaufforderung ausschliesslich zugunsten des angeblichen Rechteinhabers etc etc) müssten jeder Staatsanwaltschaft zum Anfangsverdacht ausreichen. Ein öffentliches INteresse ist definitiv ebenfalls gegeben. Wieso also wird eine staatsanwaltschaft nicht tätig?
Sagen dir die Begriffe Antragsdelikt und Offizialdelikt etwas?
Nötigung ist schon mal ein reines Antragsdelikt.
Geht es bei dem Betrug um geringwertige Sachen ist auch das ein Antragsdelikt.
Hab jetzt in der Früh aber keine Lust, was die als geringwertig definieren.

GSXR-1000
2013-12-10, 06:54:54
Sagen dir die Begriffe Antragsdelikt und Offizialdelikt etwas?
Nötigung ist schon mal ein reines Antragsdelikt.
Geht es bei dem Betrug um geringwertige Sachen ist auch das ein Antragsdelikt.
Hab jetzt in der Früh aber keine Lust, was die als geringwertig definieren.
Ja die sachen sagen mir sehr wohl was. wie dir auch selbst bewusst gewesen wäre, wenn du gemerkt haettest, das ich von einem öffentlichen interesse der strafverfolgung gesprochen habe.
Bei den bisherigen tatsachen steht zumindest betrug im raum. und dies im mittleren 5 stelligen bereich (was die Zahl der faelle angeht). wohl kaum geringwertig... gell? Vor allem: Gewerbsmässig. Die vorraussetzungen sind also in jedem fall gegeben.
Nötigung etc kommt halt in tateinheit bzw tatmehrheit dazu (je nach wertung der exakten ablaeufe).

Rancor
2013-12-10, 08:51:01
Haben die Betroffenen den Film denn wirklich geschaut oder wurden da einfach wahllos IP Adresse gesammelt und dann mal abgemahnt ? Das wäre schon der Hammer, weil dann kann es ja jeden treffen...

deekey777
2013-12-10, 08:52:16
Wozu sollte man hier eine Unterlassungserklärung auch nur in Erwägung ziehen? Ich würde entweder garnichts machen und die Bettelbriefe, die da sicher noch kommen werden, einfach in nem alten Schuhkarton sammeln. Irgendwann werden sie die Lust verlieren, kostet ja auch Porto. Oder, mit ein oder zwei dürren Sätzen, einen formlosen Widerspruch erklären und feddich.
Trotzdem ist diese Unterlassungserklärung Unsinn. Sie bringt rechtlich rein gar nichts.
Wie bereits gesagt:
Der Sinn einer modifizierten strafbewehrten UE ist, dass die Gegenseite keine UE zur Abgabe gerichtlich durchsetzt (und die Chancen, dass sie diese durchkriegen, sind zumindest bei Filesharing-Abmahnungen sehr hoch). Darum sollte der Abgemahne rechtzeitig eine modifizierte UE abzugeben, was kein Schuldanerkenntnis ist und nicht zur Zahlung eines Schadensersatzes verpflichtet, wie es der BGH vor Kurzem klar gestellt hat.

Rolsch
2013-12-10, 09:52:17
Im Grunde müßten sich ALLE Betroffenen organisieren, zu denen hinfahren und öffentlich um Rechenschaft bitten. Samt Presse und Hastenichtgesehen.
Im Grunde müsste sich der Gesetzgeber mal überlegen ob er seine Bürger nicht besser schützen muss. Da klickt jemand auf ein Medienangebot und die Hunde der Abzockgier stürzen sich auf ihn mit Drohungen und richterlicher Hilfe. Selbst der Datenschutz wird ausgehebelt und das alles mit dubiosen Methoden.

Botcruscher
2013-12-10, 11:06:14
Wie bereits gesagt:
Der Sinn einer modifizierten strafbewehrten UE ist, dass die Gegenseite keine UE zur Abgabe gerichtlich durchsetzt (und die Chancen, dass sie diese durchkriegen, sind zumindest bei Filesharing-Abmahnungen sehr hoch). Darum sollte der Abgemahne rechtzeitig eine modifizierte UE abzugeben, was kein Schuldanerkenntnis ist und nicht zur Zahlung eines Schadensersatzes verpflichtet, wie es der BGH vor Kurzem klar gestellt hat.

In dem Fall verpflichtest du dich keine Streams von Portal XYZ zu "verbreiten". Das ist gelinde gesagt absurd. Damit kannst du quasi kein Video oder Musikportal mehr nutzen.
----


Aus dem Heise:

Hinter der Firma The Archive AG aus der Schweiz und der Firma
ITGuards Inc. aus den USA stecken die gleichen Leute.

ITGuards Inc. ist nur ein Briefkasten in Wilmington/Delaware:
http://www.bizapedia.com/de/ITGUARDS-INC.html
https://delecorp.delaware.gov/tin/GINameSearch.jsp

Die Webseiten beider Firmen liegen deshalb (nicht zufällig) auf dem
selben Server mit der IP-Nummer: 216.185.152.151

the-archive.ch = 216.185.152.151 = itguards.net

Rancor
2013-12-10, 11:08:51
In dem Fall verpflichtest du dich keine Streams von Portal XYZ zu "verbreiten". Das ist gelinde gesagt absurd. Damit kannst du quasi kein Video oder Musikportal mehr nutzen.
----


Aus dem Heise:

Das stinkt doch bis zum Himmel, da sollte wirklich mal jemand Strafanzeige stellen, der sich in der Materie auskennt.

ShadowXX
2013-12-10, 11:18:00
Warum genau haetten sie das tun sollen?

Weil der Beschluss des Gerichts vor Fehlern nur so triefte? Das RedTube kein Download-Portal oder Tauschbörse ist (wie im Beschluss stehend), hätte bei der Telekom sofort jemanden auffallen müssen.
Und wenn so ein Beschluss auf falschen Tatsachen beruht, dann kann natürlich auch die Telekom diesen sofort anfechten.

Es ist bisher übrigens immer noch nicht geklärt woher die Kanzlei die IP-Adressen herhaben will (Sie nennen zwar die beauftragte Agentur und das Tool, aber das Tool was da genannt wird, ist für Tauschbörsen gedacht und kann gar keine IPs bei Streaming-Portalen sniffen....).

SamLombardo
2013-12-10, 11:24:43
Ich bin gerne bei youporn unterwegs, wenn ich mal Lust auf Porno habe. (Kommt vor:))
Besteht da auch eine Abmahngefahr? Ich meine, es sind je keine professionellen Pornos an denen jemand Urheberrechte hat, sondern privat eingestellte Amateurfilme. Oder täusche ich mich da. Youporn müsste doch genau so unbedenklich sein wie youtube...oder?

dargo
2013-12-10, 11:26:11
Jetzt bin ich scheinbar auch von diesem Spamm betroffen. :freak:

Habe zwei Emails (Emails? keine Post???) bekommen. Was auffällig bei der einen ist...
Datum/Uhrzeit: 04.12.2013 23:64:60

Interessante Uhrzeit. :D

Und am 04.12.13 weiß ich ganz genau, dass ich so spät schon im Bett lag und der PC aus war da ich Frühdient hatte.

Die andere Mail ist noch besser.
Datum/Uhrzeit: 13.12.2013 22:14:36

Die wissen also schon was ich in Zukunft mache. :eek: ;D

Werden wir jetzt alle zugespammt mit so einer Scheiße? :mad: Vor diesem Thread wußte ich noch nicht mal was Redtube ist.

Rockhount
2013-12-10, 11:26:57
Redtube Abmahnungen sind unwirksam (http://winfuture.de/news,79267.html)


Demnach wird in der Abmahnung nicht angegeben, dass die von der dafür verantwortlichen Kanzlei "vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht." Stadler legt sich deshalb fest: "Die Abmahnung ist alleine deshalb nach § 97 a Abs. 2 S. 2 UrhG unwirksam."



"Leider findet beim Landgericht Köln in derartigen Fällen keine wirkliche Einzelfallprüfung mehr statt", schreibt der Internet-Rechtsexperte. "Die Beauskunftungsbeschlüsse werden seit Jahren nur textbausteinartig durchgewunken." Das Fazit Stadlers ist eigentlich fast schon beängstigend: "Das Landgericht Köln hat sich also nicht geirrt, es hat sich offenbar überhaupt keine Gedanken gemacht."

Morale
2013-12-10, 11:27:13
Ich bin gerne bei youporn unterwegs, wenn ich mal Lust auf Porno habe. (Kommt vor:))
Besteht da auch eine Abmahngefahr? Ich meine, es sind je keine professionellen Pornos an denen jemand Urheberrechte hat, sondern privat eingestellte Amateurfilme. Oder täusche ich mich da. Youporn müsste doch genau so unbedenklich sein wie youtube...oder?
Auf Youporn ist doch alles mögliche drin.

Rancor
2013-12-10, 11:29:18
Jetzt bin ich scheinbar auch von diesem Spamm betroffen. :freak:

Habe zwei Emails (Emails? keine Post???) bekommen. Was auffällig bei der einen ist...


Interessante Uhrzeit. :D

Und am 04.12.13 weiß ich ganz genau, dass ich so spät schon im Bett lag und der PC aus war da ich Frühdient hatte.

Die andere Mail ist noch besser.


Die wissen also schon was ich in Zukunft mache. :eek: ;D

Werden wir jetzt alle zugespammt mit so einer Scheiße? :mad: Vor diesem Thread wußte ich noch nicht mal was Redtube ist.

Wird bestimmt Fishing sein.

ShadowXX
2013-12-10, 11:30:21
Ich bin gerne bei youporn unterwegs, wenn ich mal Lust auf Porno habe. (Kommt vor:))
Besteht da auch eine Abmahngefahr? Ich meine, es sind je keine professionellen Pornos an denen jemand Urheberrechte hat, sondern privat eingestellte Amateurfilme. Oder täusche ich mich da. Youporn müsste doch genau so unbedenklich sein wie youtube...oder?
YouPorn und RedTube haben den gleichen Mutterkonzern (der nebenbei die Nummer 1 im Bereich Online-Porno sein soll).....soviel schonmal dazu.
Und zum anderen: nein, das sind keine Amateurfilme auf RedTube oder YouPorn, sondern fast alles kommerzielle Produktionen (die teilweise auf Amateur gemacht sind).

dargo
2013-12-10, 11:35:05
Wird bestimmt Fishing sein.
Ich sehe es doch richtig? Wenn irgendwelche Abmahnung kommt dann nur schriftlich per Brief ansonsten kann ich jegliche Emails gleich in den Papierkorb schieben oder?

Rockhount
2013-12-10, 11:39:58
Ich sehe es doch richtig? Wenn irgendwelche Abmahnung kommt dann nur schriftlich per Brief ansonsten kann ich jegliche Emails gleich in den Papierkorb schieben oder?

Rechtlich akzeptieren immernoch viele Firmen Emails nicht als "schriftlich".
Ergo dürfte auch vor Gericht eine Email mit einer Abmahnung auch nicht sonderlich lange Bestand haben.

Zumal eine Abmahnung zur rechtlichen Gültigkeit und Rechtsfolge ja der Zustellung bedarf (imo?). Wäre also bei Emails dann so, als ob man den Brief vor Deinem Haus ablegt, weil Du da ja wohnst. Ob Du nun den Brief je bekommst, ist eine andere Sache. Bei Emails ist das ähnlich, ob Du die Email noch nutzt und ob die Abmahnung dann je bei Dir angekommen ist...ist dann auch eine andere Frage.

Ergo: Nur schriftlich imo! Im Zweifel Rechtsbeistand konsultieren.

Rancor
2013-12-10, 11:41:33
Ich sehe es doch richtig? Wenn irgendwelche Abmahnung kommt dann nur schriftlich per Brief ansonsten kann ich jegliche Emails gleich in den Papierkorb schieben oder?

Ich kann dir nicht sagen ob man Abmahnung per Email versenden kann. Üblicherweise kommen die aber per Post... ich könnte mir vorstellen, das die momentane allgemeine Verunsicherung ausgenutzt wird um Fishingmails und ähnliche rauszusenden.

GSXR-1000
2013-12-10, 11:45:29
Wie bereits gesagt:
Der Sinn einer modifizierten strafbewehrten UE ist, dass die Gegenseite keine UE zur Abgabe gerichtlich durchsetzt (und die Chancen, dass sie diese durchkriegen, sind zumindest bei Filesharing-Abmahnungen sehr hoch). Darum sollte der Abgemahne rechtzeitig eine modifizierte UE abzugeben, was kein Schuldanerkenntnis ist und nicht zur Zahlung eines Schadensersatzes verpflichtet, wie es der BGH vor Kurzem klar gestellt hat.
Nochmal: wie soll ich eine Unterlassungserklärung zu einer nicht strafbewehrten oder zu beanstandenden Handlung abgeben? Wie soll ich diese sinnvollerweise abgeben? Wie kann ich ausschliessen streams zu sehen? Oder gar durch sonstwelche umstände (vielleicht sogar vorsätzlich) auf sogar exakt diesen gestreamten Film gelenkt zu werden?
Wie soll ich eine UE zu einer nicht strafbaren Handlung abgeben? Welchen sinn macht das?

AnarchX
2013-12-10, 11:47:11
Ich sehe es doch richtig? Wenn irgendwelche Abmahnung kommt dann nur schriftlich per Brief ansonsten kann ich jegliche Emails gleich in den Papierkorb schieben oder?
Stimmt denn die Benutzerkennung in der E-Mail mit deiner T-Online/Telekom-Nutzerkennung überein?
Wäre interesssant ob da vielleicht die gestohlen Daten der Telekom mit im Spiel sind.

Aber wie gesagt wird das nur Phising sein, bei dem man ein paar Viren verteilen will. Also auf keinen Fall den Anhang öffnen.

edit: Mehr Infos zu den Mails: http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/viewtopic.php?f=17&t=175&sid=5a9727ccfcbbd2f18c6100f388e2744b&start=200#p33482

GSXR-1000
2013-12-10, 11:48:07
Weil der Beschluss des Gerichts vor Fehlern nur so triefte? Das RedTube kein Download-Portal oder Tauschbörse ist (wie im Beschluss stehend), hätte bei der Telekom sofort jemanden auffallen müssen.
Und wenn so ein Beschluss auf falschen Tatsachen beruht, dann kann natürlich auch die Telekom diesen sofort anfechten.

Es ist bisher übrigens immer noch nicht geklärt woher die Kanzlei die IP-Adressen herhaben will (Sie nennen zwar die beauftragte Agentur und das Tool, aber das Tool was da genannt wird, ist für Tauschbörsen gedacht und kann gar keine IPs bei Streaming-Portalen sniffen....).
NOCHMAL: dem Informationspflichtigen (Zeugen) stehen keine Rechtsmittel gegen einen richterlichen Beschluss zu.
Eine Bank bei der eine Kontenpfändung auf ein Konto einläuft kann ebenso wenig sich diesem Verweigern, selbst wenn es offensichtlich falsch ist. Ebenso wenig kann ein Gerichtsvollzieher weigern zu vollstrecken, wenn ein Gericht es angeordnet hat. Die auskunftspflicht besteht nach einem richterlichen Beschluss, und es ist keine Sache der Telekom das zu prüfen. Ihr stehen auch keine Rechtsmittel dagegen zu.

dargo
2013-12-10, 11:49:29
Rechtlich akzeptieren immernoch viele Firmen Emails nicht als "schriftlich".
Ergo dürfte auch vor Gericht eine Email mit einer Abmahnung auch nicht sonderlich lange Bestand haben.

Zumal eine Abmahnung zur rechtlichen Gültigkeit und Rechtsfolge ja der Zustellung bedarf (imo?). Wäre also bei Emails dann so, als ob man den Brief vor Deinem Haus ablegt, weil Du da ja wohnst. Ob Du nun den Brief je bekommst, ist eine andere Sache. Bei Emails ist das ähnlich, ob Du die Email noch nutzt und ob die Abmahnung dann je bei Dir angekommen ist...ist dann auch eine andere Frage.

Ergo: Nur schriftlich imo! Im Zweifel Rechtsbeistand konsultieren.
Du meinst ich sollte diesen Quatsch echt ernst nehmen? Bei den aufgezeigten, offensichtlichen Fehlern?

Übrigens... bei den Emails ist immer eine Zip-Datei angehängt wo angeblich die Beweisdaten, Bankdaten und Kontaktdaten vorhanden sind. Ich habe den Anhang natürlich nicht angeklickt. Keine Lust mir einen Trojaner oder was weiß ich auf den Rechner zu holen. Solange ich keinen Brief bekomme sehe ich hier keinen Grund einen Rechtanwalt aufzusuchen.

Rockhount
2013-12-10, 11:51:51
Du meinst ich sollte diesen Quatsch echt ernst nehmen? Bei den aufgezeigten, offensichtlichen Fehlern?

Übrigens... bei den Emails ist immer eine Zip-Datei angehängt wo angeblich die Beweisdaten, Bankdaten und Kontaktdaten vorhanden sind. Ich habe den Anhang natürlich nicht angeklickt. Keine Lust mir einen Trojaner oder was weiß ich auf den Rechner zu holen. Solange ich keinen Brief bekomme sehe ich hier keinen Grund einen Rechtanwalt aufzusuchen.

Ne, ich meinte eigentlich das eine Email für den Absender keine Rechtssicherheit bringt. Hab ich so undeutlich geschrieben? ;(

Und der Verweis auf den Rechtsbeistand bezog sich auf die rechtlich verlässliche Antworten auf Deine Fragen.
Solange hier im Forum kein Anwalt unterwegs ist, sind das nur "Tendenzen", aber Verlässliches sagt Dir nur ein Fachmann

127.0.0.1
2013-12-10, 11:52:25
Das mit den eMail "Abmahnungen" macht gerade die Runde. Es scheinen Trittbrettfahrer zu sein, auf keinen Fall den Anhang (zip) öffnen, Malewaregefahr...

dargo
2013-12-10, 11:55:14
Stimmt denn die Benutzerkennung in der E-Mail mit deiner T-Online/Telekom-Nutzerkennung überein?
Wäre interesssant ob da vielleicht die gestohlen Daten der Telekom mit im Spiel sind.

Nein... die stimmt absolut nicht. Und der Witz dabei ist noch, dass sie in beiden Emails unterschiedlich ist. :freak: Eine Email davon ist übrigens direkt in meinem Spammordner gelandet. Vom Inhalt sind die aber identisch, geht halt nur um zwei verschiedene Filme oder was das sein soll. Zudem bin ich nicht direkt bei Telekom sondern 1&1.


edit: Mehr Infos zu den Mails: http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/viewtopic.php?f=17&t=175&sid=5a9727ccfcbbd2f18c6100f388e2744b&start=200#p33482
Ah... danke. Genau so sehen die Emails bei mir aus.

127.0.0.1
2013-12-10, 12:00:36
Redtube Abmahnungen sind unwirksam (http://winfuture.de/news,79267.html)


Oh Mann... Was für Luschen bei UC. Und das sollen "Spezialisten" für Abmahnungen sein? :cool:

Rockhount
2013-12-10, 12:06:13
Oh Mann... Was für Luschen bei UC. Und das sollen "Spezialisten" für Abmahnungen sein? :cool:

Wieso? Gibt genug Dumme, die zahlen und das hier nicht mitbekommen.
Somit also leicht verdientes Geld. Solange keiner Widerspruch erhebt, gibt es für die Kanzelei ja auch keinen Zwang das Geld zurück zu schicken.

Schlimmer finde ich, dass diese Machenschaften von unserer Justiz nicht eingedämmt werden und man nichtmal aus Selbstschutz (Überlastung der Gerichte) hier proaktiv striktere Rahmenbedingungen schafft. Folge: Gerichte winken diese Dinge standardmäßig durch ohne genauer hinzusehen. Das kann auch nicht Sinn und Zweck der Sache sein, zumal sich solche Schmarotzerkanzleien dann daran laben...

AnarchX
2013-12-10, 12:06:59
Nein... die stimmt absolut nicht. Und der Witz dabei ist noch, dass sie in beiden Emails unterschiedlich ist. :freak: Eine Email davon ist übrigens direkt in meinem Spammordner gelandet. Vom Inhalt sind die aber identisch, geht halt nur um zwei verschiedene Filme oder was das sein soll. Zudem bin ich nicht direkt bei Telekom sondern 1&1.


Ah... danke. Genau so sehen die Emails bei mir aus.
Teilweise sind wohl auch die Verstösse erst in der Zukunft. ;D
Aber man scheint wohl eine Datenbank mit der Zuordnung der Echtnamen zu den E-Mail-Adressen zu haben.

Das ganze entwickelt sich wohl langsam zum Abmahn/Netzrecht-Happening des Jahres, wenn nun noch zig Millionen E-Mail-Empfänger auf diese Sache durch diesen Spam hingewiesen werden. Zudem scheinen auch kleinere Lokalzeitungen in ihren Printausgaben darüber zu berichten, was bisher eher unüblich war.

Vielleicht gibt es da nun endlich mal eine vernünftige, öffentliche Diskussion bzgl. Abmahnwahn und den Recht im Internet.

dargo
2013-12-10, 12:21:28
Teilweise sind wohl auch die Verstösse erst in der Zukunft. ;D

Ja eben... ist bei einer der Emails bei mir auch so. :D

Hab sie mittlerweile gelöscht, sicherheitshalber beide aber ausgedruckt.


Aber man scheint wohl eine Datenbank mit der Zuordnung der Echtnamen zu den E-Mail-Adressen zu haben.

Soviel zum Thema Datenschutz in DE. :freak:

Botcruscher
2013-12-10, 12:25:36
Betrüger hängen sich
an die U+C Streaming Abmahnung!

Finde den Fehler.;D

MarcWessels
2013-12-10, 12:41:02
Tja, der Hash-Wert 48341B34B1DE40022410F5CC8E2FB369 aus der Eidesstattlichen Versicherung des Andreas R. existiert nicht. :freak: Die hätten sich doch wenigstens die Mühe machen können, mit einem existenten Hash für Bittorrent-Clients aufzuwarten, ums glaubwürdiger zu machen. ;D

P.S.: Wie kann der Typ an Eides Statt versichern, dass er die dem Gericht übergebenen IP-Adressen im August 2013 unter Zuhilfenahme dieses dollen Programms gladll 1.1.3 dabei geloggt hat, wie diese unter einem nichtexistenten Hash-Wert den Film "Amanda's Secret" zum Upload angeboten hätten?! ;D

Oh Mann, würde mich nicht wundern, wenn sein facebook-Posteingang schon voll wäre mit Mails a la "Ich weiss, was Du letzten Sommer getan hast!" :cool:


EDIT: Ich habe seinen vollständigen Namen mal lieber zensiert.Geil! Zuerst war heute Morgen seine facebook-Seite verschwunden, nun ist sie inzwischen wieder da, aber mit entferntem Foto, damit ihn niemand auf der Straße erkennt. :wink:

deekey777
2013-12-10, 13:09:42
http://oerlinghauser-it-recht.blogspot.de/2013/12/u-c-rechtsanwalte-mahnen-nicht-per-e.html
Gegenstandswert: 4680,00 Euro
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2030 VV RVG: 473,26 Euro
Pauschale für Post und Telekommunikation: 36,05 Euro
Schadensersatz: 65,66 Euro
Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal: 90,00 Euro

Sie verlangen so gar mehr als U+C!

AnarchX
2013-12-10, 13:16:10
http://oerlinghauser-it-recht.blogspot.de/2013/12/u-c-rechtsanwalte-mahnen-nicht-per-e.html

Sie verlangen so gar mehr als U+C!
Precrime ist eben kostenintensiv. :D


Soviel zum Thema Datenschutz in DE. :freak:
Kundendatenbanken mit solchen Daten sind eben leider nicht gerade sicher vor Datendiebstählen.


Geil! Zuerst war heute Morgen seine facebook-Seite verschwunden, nun ist sie inzwischen wieder da, aber mit entferntem Foto, damit ihn niemand auf der Straße erkennt. :wink:
Wenn man sich so seine Vita anschaut, dann hat man sich wohl gezielt so eine Person ausgesucht.

n00b
2013-12-10, 13:22:57
Wieso? Gibt genug Dumme, die zahlen und das hier nicht mitbekommen.


Das hier schlägt im Netz und sogar in Online- sowie Printmedien ziemliche Wellen. Ich bin mir nicht sicher ob die Geldeingänge in diesem Fall wirklich deren Erwartungen entsprechen...

deekey777
2013-12-10, 13:47:59
Precrime ist eben kostenintensiv. :D


Ich habe so gar was übersehen:
Datum/Uhrzeit: 29.12.2013 21:50:36
IP-Adresse: 97.11.21.14 XXXXXXXX
Produktname: Glamour Show Girls
Benutzerkennung: 3785783690
Tauschbörse: Redtube

Wer findet den Fehler? :biggrin:

Übrigens:
Uns liegt ebenfalls eine Abmahnung per Email vor, dort ist der Gegenstandswert niedriger - etwas unter 1.300 EUR.

Avalox
2013-12-10, 14:09:42
Im Zeit Artikel (übrigens lesenswert)

http://www.zeit.de/digital/internet/2013-12/redtube-porno-stream-abmahnung/seite-1

wird angegeben, dass das LG Köln von der Archive AG noch 100 Anträge mit jeweils 400 bis 1000 einzelnen IP Adressen in der Bearbeitung hat.


Da haben sich aber viele Leute vertippt und das in einem so kurzen Zeitraum.

Matrix316
2013-12-10, 14:10:30
Ich habe so gar was übersehen:


Wer findet den Fehler? :biggrin:
[...].
Das Redtube keine Tauschbörse ist? ;)

deekey777
2013-12-10, 14:19:03
Das Redtube keine Tauschbörse ist? ;)
Das wäre zu einfach.

Radeonfreak
2013-12-10, 14:20:31
Datum.

Fairy
2013-12-10, 14:22:39
29.12.

127.0.0.1
2013-12-10, 14:39:08
Im Zeit Artikel (übrigens lesenswert)

http://www.zeit.de/digital/internet/2013-12/redtube-porno-stream-abmahnung/seite-1

wird angegeben, dass das LG Köln von der Archiv AG noch 100 Anträge mit jeweils 400 bis 1000 einzelnen IP Adressen in der Bearbeitung hat.


Also wenn da nicht die Notbremse gezogen wird weiss ich auch nicht. So realitätsfern können die doch auch nicht sein daß die nicht mitbekommen was da los ist...

DerKleineCrisu
2013-12-10, 14:51:48
Da haben sich aber viele Leute vertippt und das in einem so kurzen Zeitraum.

Auch die Such(Treffer)ergebnisse vom lieben googlechen lassen sich manipulieren ach sorry meinte optimieren :wink:.

Die meisten werden sicherlich irgendwelche Suchmaschinen benutzt haben, weiter meinen manche das "vielleicht" eine manipulierte Werbung geschaltet
wurde womit man die IP Adressen bekommen hat.

Wirklich schlimm an der Sache wird sein das sie mit einem "DU DU pöser, du darfst das aber nicht machen & auf die Finger kloppen " davon kommen.

Bestes Beispiel die alte Anwaltskanzlei G. und S. aus M.
G. hätte im Jahr 2010 eine 14-monatige Haftstrafe wegen vollendeten Betruges antreten müssen hat sich aber der Haftstrafe mit Selbstmord entzogen.

S. hat die Kanzlei 2005 verlassen, wurde ja auch im Zusammenhang mit " FTP Welt " wieder bekannt. Ist auch seit April 2013 rechtskräftig verurteilt.
Die Arbeiten bzw Arbeiteten bis zum Tod auch noch ohne Probleme getreu dem Motto : " und ist der Ruf erst ruiniert, dann lässt sich´s Abmahnen ganz ungeniert" .

Das sie nun wegen diesem Vorfall wirklich ihre Berufsausübung verboten bekommen halte ich für sehr unwahrscheinlich.
Wahrscheinlicher gefriert die Hölle ein bevor die Berufsverbot bekommen. ;).

Grüße

dargo
2013-12-10, 15:13:12
Ich habe so gar was übersehen:


Wer findet den Fehler? :biggrin:

Ah... bei dir/euch können die auch in die Zukunft schauen. :biggrin:

Matrix316
2013-12-10, 15:21:33
Das wäre zu einfach.
Ich dachte, das mit dem Datum wäre schon klar gewesen. ;)

DerKleineCrisu
2013-12-10, 15:38:51
Ich dachte, das mit dem Datum wäre schon klar gewesen. ;)

Vielleicht war die E-M@il so schnell im Netz unterwegs zu dir, das Sie dadurch
einen Zeitsprung machen konnte. :D

Wer weiß vielleicht gibt es ja in DE ein Gericht das, das als Argument zulassen würde ;D.

Grüße

Avalox
2013-12-10, 15:45:35
Das sie nun wegen diesem Vorfall wirklich ihre Berufsausübung verboten bekommen halte ich für sehr unwahrscheinlich.
Wahrscheinlicher gefriert die Hölle ein bevor die Berufsverbot bekommen. ;).


Das kommt halt aus den deutschen Geschichte und ist verständlich. Die frei drehenden Anwälte sind auch nur ein Symptom, dem Abmahnungs-Irrsinn, bzw. auch das Urheberrecht u.ä. ist ja stark überholungsbedrüftig.
Die Grundlage muss halt verschwinden.

anddill
2013-12-10, 16:42:55
Hab grad mal nachgeschaut ob die Bild das Thema inzwischen mitbekommen hat. Hat sie:
http://www.bild.de/bild-plus/digital/internet/filesharing/porno-abmahnung-streaming-illegal-33776654,view=conversionToLogin.bild.html
Leider hinter Paywall. Hätte mich schon interessiert was die da zusammengetippt haben.

Dicker Igel
2013-12-10, 16:45:44
Im Grunde müsste sich der Gesetzgeber mal überlegen ob er seine Bürger nicht besser schützen muss. Da klickt jemand auf ein Medienangebot und die Hunde der Abzockgier stürzen sich auf ihn mit Drohungen und richterlicher Hilfe. Selbst der Datenschutz wird ausgehebelt und das alles mit dubiosen Methoden.

Man kann das noch weiter hinterfragen: Dass man zusehen sollte, daß der Gesetzgeber in gewisser Hinsicht auch mal objektiv und kompetent handelt/richtet. Was ich diesbezüglich in den letzten Jahren alles erlebt habe(im Benkanntenkreis und selbst), geht über keine Kuhhaut!

Oder wie es Kurt Tucholsky beschrieb:

Eine der unangenehmsten Peinlichkeiten in deutschen Gerichtssälen ist die Überheblichkeit der Vorsitzenden im Ton den Angeklagten gegenüber. Diese Sechser-Ironie, verübt an Wehrlosen, diese banalen Belehrungen, diese Flut von provozierenden, beleidigenden und höhnischen Trivialitäten ist unerträglich.

Und wenn man dann noch zu Recht was sagt, bekommt man 'ne Drohung von wegen Ordnungsgeld wegen "Ungebühr". Gebührliches Verhalten vor ganz genau wem?! Dem, der subjektiv und arrogant "im Namen des Volkes" handelt? Darüber kann man doch nur lachen, wenn es nicht so pervers widerwärtig wäre.

ShinyMcShine
2013-12-10, 16:49:10
Auch 'ne Mail bekommen! Yay!

Die könnten sich aber echt mehr Mühe machen... :(
00.12.2013 24:53:36
Und die angegebene IP passt nicht mal ansatzweise zu meinem IP-Adress-Pool...

Amateure! ;D

VG
Shiny

AnarchX
2013-12-10, 16:49:39
Hab grad mal nachgeschaut ob die Bild das Thema inzwischen mitbekommen hat. Hat sie:

Leider hinter Paywall. Hätte mich schon interessiert was die da zusammengetippt haben.
Es gibt auch einen Public-Artikel: http://www.bild.de/geld/wirtschaft/pornografie/massenabmahnungen-nach-sexfilmen-streaming-im-internet-33788114.bild.html

PHuV
2013-12-10, 16:53:32
Heise - Porno-Streaming: Erste Details zur riesigen Redtube-Abmahnwelle (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Porno-Streaming-Erste-Details-zur-riesigen-Redtube-Abmahnwelle-2063753.html?wt_mc=rss.ho.beitrag.atom)

Fest steht bislang, dass sämtliche zivilrechtlichen Auskunftsanträge in dieser Sache beim Landgericht (LG) Köln nicht von der Kanzlei U+C, sondern vom Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian (http://www.danielsebastian.de/de/about.html) gestellt wurden. Rechtsanwalt Johannes von Rüden ist es gelungen, per Akteneinsicht an einen solchen Antrag sowie den zugehörigen LG-Beschluss zu gelangen und die Dokumente zu veröffentlichen.
Das Büro ist ja bei mir fast um die Ecke. :eek:

Und weiter:
Unterdessen mehren sich die Anzeichen, dass die Abmahnungen nicht nur inhaltlich, sondern auch formalrechtlich kaum zu halten sein dürften. Rechtsanwalt Thomas Stadler weist auf handwerkliche Mängel hin: Die Abmahnung beachte die neuen Vorgaben nach Paragraf 97a Abs. 2 UrhG nicht ausreichend. Demnach muss der Abgemahnte im Text klar darauf hingewiesen werden, falls die vorgeschlagene Unterlassungserklärung über die beanstandete Urheberrechtsverletzung hinausgeht. Dies hat die Kanzlei U+C versäumt, deshalb seien die Abmahnungen komplett unwirksam, so Stadler. Darüber hinaus könnten sich Betroffene sogar eventuell entstandene Anwaltskosten zur Abwehr gemäß Abs. 4 des Paragrafen bei The Archive AG wieder zurückholen.
Hoffentlich machen alle das dann auch so, dann sind die schnell pleite.

mbee
2013-12-10, 16:55:42
Auch 'ne Mail bekommen! Yay!

Die könnten sich aber echt mehr Mühe machen... :(
00.12.2013 24:53:36
Und die angegebene IP passt nicht mal ansatzweise zu meinem IP-Adress-Pool...

Amateure! ;D

VG
Shiny
:facepalm:
Die Mails sind Trojaner-Mails (deshalb das ZIP im Anhang), die sich den Trubel darum zu nutze machen. U+C schreibt Dich nicht per Mail an...

piefke
2013-12-10, 16:58:19
Heise - Porno-Streaming: Erste Details zur riesigen Redtube-Abmahnwelle (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Porno-Streaming-Erste-Details-zur-riesigen-Redtube-Abmahnwelle-2063753.html?wt_mc=rss.ho.beitrag.atom)

Das Büro ist ja bei mir fast um die Ecke. :eek:

Und weiter:

Hoffentlich machen alle das dann auch so, dann sind die schnell pleite.

Das ist mMn Prozessbetrug.

DerKleineCrisu
2013-12-10, 17:37:30
Hoffentlich machen alle das dann auch so, dann sind die schnell pleite.

Und?. glaub doch nicht dass das was bringt. In dem Moment wo sie dicht macht wird eine andere AG eröffnet und das Spiel geht von vorne los.


Die Grundlage muss halt verschwinden.

Das wird sie Sicherlich nicht, dafür werden leider die Lobbyisten schon sorgen.

Was ich gerade im Netz gefunden habe:
Was sind 10.000 Anwälte auf dem Meeresgrund? - Ein guter Anfang!

;D

Grüße

AnarchX
2013-12-10, 18:53:44
Von Redtube gibt es nun auch ein Statement: www.xbiz.com/news/172241

MarcWessels
2013-12-10, 19:20:19
Heise - Porno-Streaming: Erste Details zur riesigen Redtube-Abmahnwelle (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Porno-Streaming-Erste-Details-zur-riesigen-Redtube-Abmahnwelle-2063753.html?wt_mc=rss.ho.beitrag.atom)

Das Büro ist ja bei mir fast um die Ecke. :eek:Die facebook-Seite vom sauberen Daniel Sebastian ist auch sehr lustig, vor allem seine Likes und seine Freundesliste.

https://www.facebook.com/daniel.sebastian.9400

https://www.facebook.com/kayuwereese


Tjo, solche Leute haben fein Grinsen.

MasterMaxx
2013-12-10, 19:21:19
Hab auch so ne drecks spammail bekommen...
Haben meinen echten Namen sicher von Vodafone, wo damals meine Daten stohlen wurden...

http://666kb.com/i/cjzhdm0w2a7g1racd.gif

Wie heißt eig der Film wo Leute verhaftet werden bevor sie Straftaten begehen?

Lyka
2013-12-10, 19:44:17
Minority Report :uponder:

aber die Email enthält einen Virus bzw. der Link http://www.spiegel.de/netzwelt/web/spamwelle-nach-redtube-porno-abmahnungen-a-938297.html

Der Sandmann
2013-12-10, 19:47:52
Hab auch so ne drecks spammail bekommen...
Haben meinen echten Namen sicher von Vodafone, wo damals meine Daten stohlen wurden...

http://666kb.com/i/cjzhdm0w2a7g1racd.gif

Wie heißt eig der Film wo Leute verhaftet werden bevor sie Straftaten begehen?

Minority Report

Stormtrooper
2013-12-10, 19:50:10
Wie heißt eig der Film wo Leute verhaftet werden bevor sie Straftaten begehen?


http://de.wikipedia.org/wiki/Minority_Report

Edit: zu langsam.

piefke
2013-12-10, 19:50:51
Sicher?

Mr.Freemind
2013-12-10, 20:03:38
Die facebook-Seite vom sauberen Daniel Sebastian ist auch sehr lustig, vor allem seine Likes und seine Freundesliste.

https://www.facebook.com/daniel.sebastian.9400

https://www.facebook.com/kayuwereese


Tjo, solche Leute haben fein Grinsen.

Profile sind down bzw. sind zur Zeit deaktiviert!

PHuV
2013-12-10, 20:07:43
Yup, sind down. Schade, ich wäre glatt mal vorbeigefahren, um zu sehen, ob der Typ da ist.

Soundwave1983
2013-12-10, 20:31:39
Hab auch so ne dolle eMail bekommen.
Natürlich auf meinem Uralt AOL-Spamsammler Postfach.

Datum: 19.12.2013 :freak:
Natürlich mit ungeöffnetem Zipfile voller angeblicher Beweise ;D

Kam von ner T-Online email Addy.

Ich hoffe wirklich, das die Bande dieses mal so richtig aufs Maul fällt.

127.0.0.1
2013-12-10, 20:44:11
Ach, diese eMails sind doch eine Nennung nichtmal wert. Der übliche, tägliche SPAM, nichts wirklich Besonderes.

Derweil die anderen Verbrecher fleissig weiter Geld zählen und nach Timbuktu in Sicherheit verschieben. Eine Anzeige hat es immerhin scheints jetzt doch gegeben, wegen "Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz". Bissl dünn, mehr ist da nicht drin? Wie wäre es mit Verdacht auf Bandenmässige Kriminalität bei den offensichtlichen Verflechtungen zwischen "Rechteinhaber", Datenbeschaffer, Antragsteller und UC?

http://www.welt.de/wirtschaft/article122789066/Kanzlei-stellt-Strafanzeige-gegen-Porno-Abmahner.html

MarcWessels
2013-12-10, 20:50:12
Profile sind down bzw. sind zur Zeit deaktiviert!
Yup, sind down. Schade, ich wäre glatt mal vorbeigefahren, um zu sehen, ob der Typ da ist."So, nach einer kurzen Recherche im Netz hab ich den richtigen FB-Account vom RA D.S. aus Berlin gefunden. Schicker Jung, so mit Sonnenbrille.

Und welch Wunder: unter seinen Freunden ein O. Hausner aus Berlin (Hausner Productions?), die Abmahnanwälte Reese aus Berlin und ne Firma aus Panama…;)
"



Und hat die Seite “Polnischer Abgang” geliket. Wie passend:

“Die goldenen Regeln:

1. Verhalte dich unaufällig.
2. Kein schlechtes Gewissen.
3. Weihe niemanden ein.
4. Nütze den Moment.
5. Ein angekündigter polnischer Abgang = tschechischer Abgang.
6. Dreh dich nicht um.
7. Handy aus.”




Sooo, Strafanzeige gegen Daniel Sebastian->

"Gerade in der WELT:

“Die Berliner Kanzlei Werdermann/von Rüden hat Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz bei der Berliner Staatsanwaltschaft gegen den Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian erstattet. Außerdem will die Kanzlei den zuständigen Datenschutzbeauftragten auf den Fall hinweisen. ”

Na endlch !
"

Fairy
2013-12-10, 21:00:29
Und welch Wunder: unter seinen Freunden ein O. Hausner aus Berlin (Hausner Productions?), die Abmahnanwälte Reese aus Berlin und ne Firma aus Panama…;)
"



Und hat die Seite “Polnischer Abgang” geliket. Wie passend:

“Die goldenen Regeln:

1. Verhalte dich unaufällig.
2. Kein schlechtes Gewissen.
3. Weihe niemanden ein.
4. Nütze den Moment.
5. Ein angekündigter polnischer Abgang = tschechischer Abgang.
6. Dreh dich nicht um.
7. Handy aus.”



Ohje! ;D

Disconnected
2013-12-10, 21:07:48
U+C wissen schon um ihren Ruf. Um das ganze Gebäude herum sind Überwachungskameras angebracht.

MarcWessels
2013-12-10, 21:26:12
https://www.facebook.com/philipp.wiik

Schade, inzwischen hat auch er seine Fotos herausgenommen.

Wie es aussieht, hat ein registrierter Red Tube-Nutzer mit Usernamen "gimrist" und Avatarphoto von Herrn Wiik die betreffenden Filme dort hochgeladen, an denen The Archive AG anscheinend nur ein einfaches Nutzungsrecht besitzt. Philipp Wiik sitzt im Vorstand von The Archive AG.

Wolfram
2013-12-10, 21:27:30
Hinweis auf der Seite der Kanzlei:

http://www.urmann.com/index.htm


Gefälschte Abmahnungen im Namen von U+C

Seit heute werden im Namen von U+C Abmahnungen per E-Mail verschickt, in denen den Empfängern Urheberrechtsverletzungen im Internet vorgeworfen werden. Diese E-Mail stammen nicht aus der Kanzlei URMANN + COLLEGEN. Abmahnungen im Namen unserer Mandantschaft werden ausschließlich per Post versandt. Sollten Sie eine derartige E-Mail erhalten haben, bitten wir darum, uns diese an

mail@urmann.com

zukommen zu lassen, damit wir hiergegen vorgehen können. Falls die Email einen Anhang enthält, öffnen Sie diesen bitte keinesfalls, weil oft Schadsoftware mit versendet wird. Sie können dem Sender der Email antworten und ihm mitteilen, dass höchstwahrscheinlich sein Email-Konto und möglicherweise auch der komplette Computer gehackt wurde.

Habe heute auch eine solche Mail in meinem Spamordner gefunden. Absender Realname x.y@arcor.de


Datum/Uhrzeit: 09.12.2013 22:05:64
IP-Adresse: 79.23.248.144 Mein Name
Produktname: Hot Stories
Benutzerkennung: 107662219951
Tauschbörse: Redtube


:biggrin:

MarcWessels
2013-12-10, 21:33:50
Ausgerechnet U+C wollen also gegen Betrüger vorgehen, höhö.

Moman
2013-12-10, 21:46:22
Ich hoffe das ein Staatsanwalt dieses dubiose Netzwerk entwirrt.
Also wenns jetzt nach den ganzen Fakten keinen hellgelben in der Abmahnbrance gibt fall ich vom Glauben ab.

Da würde ja eigentlich nur noch Auswandern helfen囧

Moman

Wolfram
2013-12-10, 21:47:38
Bedauern kann ich diesen Kollateralschaden jedenfalls nicht...:biggrin:

Die angegebenen Daten in der "Abmahnung" sind offensichtlich frei erfunden. Nicht nur wegen der "64", sondern weil ich ganz sicher weiß, daß ich gestern zu dieser Zeit nicht im Netz, sondern bei Freunden zum Essen eingeladen war. Und ein Titel wie "Hot Stories" animiert mich persönlich maximal zum Gähnen...:ugly:

kunibätt
2013-12-10, 21:50:23
Habe leider versehentlich den Angang der Mail geöffnet.
Security Essentials hat jedoch angeschlagen.
Was soll man jetzt machen? Ungutes Gefühl ist jedenfalls da.
OS ist WIn7.

Rancor
2013-12-10, 21:53:01
Na Gott sei Dank stellt einer Strafanzeige. Grund ist erstmal egal....

MarcWessels
2013-12-10, 22:10:13
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Daniel-Sebastian-Pavel-P-mikrofaktor-UG-SKB-UG-ITGuards-Inc/forum-271136/msg-24496570/read/

https://www.facebook.com/pavel.karaoglanov


Geil! ;D itGuards, gldll1.1.3., The Archive AG, Daniel Sebastian.... da erfährt der Werbespruch "alles aus einer Hand" auf Herrn Sebastians Kanzlei-Internetauftritt eine ungeahnte Dimension.

Wolfram
2013-12-10, 22:11:36
Habe leider versehentlich den Angang der Mail geöffnet.
Security Essentials hat jedoch angeschlagen.
Was soll man jetzt machen? Ungutes Gefühl ist jedenfalls da.
OS ist WIn7.

Alles in Ordnung. Wenn der Scanner den Schädling erkannt hat, ist er nicht zur Ausführung gelangt.

Bei mir findet sich im .zip noch ein weiteres .zip und das kann ich nicht öffnen ("Kompressionsverfahren wird nicht unterstützt"). Und ja, ich habe das in einer geschützten Umgebung getan...

GSXR-1000
2013-12-10, 22:47:36
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Daniel-Sebastian-Pavel-P-mikrofaktor-UG-SKB-UG-ITGuards-Inc/forum-271136/msg-24496570/read/

https://www.facebook.com/pavel.karaoglanov


Geil! ;D itGuards, gldll1.1.3., The Archive AG, Daniel Sebastian.... da erfährt der Werbespruch "alles aus einer Hand" auf Herrn Sebastians Kanzlei-Internetauftritt eine ungeahnte Dimension.
Koenntet ihr mal aufhören hier ständig diverse FB accounts zu verlinken? Ich kann mir kaum vorstellen das diese art billiger Hatz der sache in irgendeiner Form dienlich ist. Danke.
Der o.g. Sachverhalt war übrigens bereits bekannt und an anderer Stelle bereits genannt.

piefke
2013-12-10, 22:49:58
Sie ist ihr auch nicht undienlich, weiter so!

n00b
2013-12-10, 23:01:27
Die haben ja scheints noch gute 50.000 neue "Kunden" in ihrer Datenbank warten. Bin echt gespannt ob sie unbeeindruckt weiter abmahnen oder erstmal ein wenig Gras über die Sache wachsen lassen bis die nächsten Briefe rausgehen...

Fairy
2013-12-10, 23:09:50
Ich denke, wenn sie noch einpaar Briefe verschicken wollen, sollten sie das möglichst schnell tun. :D

Dicker Igel
2013-12-10, 23:32:06
Jo, soviel wie möglich abzocken und dann verpissen. Am besten noch einen Sündenbock(der natürlich pleite ist) zurücklassen. Ob die verarschten Leute ihre Kohle je wiedersehen ist dann auch fraglich.

GSXR-1000
2013-12-11, 00:03:32
Sie ist ihr auch nicht undienlich, weiter so!
Shitstorms und Hexenjagden sind niemals zielführend.
Im gegenteil. Sie sind ausdruck eines infantilen Geistes und lenken von der eigentlichen Stossrichtung ab. Wir haben einen Rechtsstaat und der hat sich damit zu beschäftigen. Wenn jetzt wieder unsinnigste und infantilste aktionen gefahren werden, wird das eher davon abhalten, sich mit der wirklichen Problematik, naemlich dem Abmahnwahnsinn nachhaltig zu beschäftigen und das auch dem gesetzgeber nochmal nachhaltig auf die agenda zu schieben. Diese moeglichkeit besteht naemlich durch einen solch spektakulaeren fall. Allerdings nur dann, wenn dies im fokus bleibt und nicht eine infantile menschenhatz der ohnehin nicht gerade lobbyistisch gut vertretenen Netzgemeinde. Zudem ermoeglichen solche aktionen den eigentlichen tätern sich in die opferrolle zu fluechten, zudem kann sowas auch wieder als argument benannt werden, das es mitteln wie abmahnung etc bedarf um eben eigene rechte schuetzen zu koennen. Wäre schoen wenn manche leute mal etwas nachdenken wuerden.
Man hat jetzt mal einen echten ansatzpunkt...sowas durch eigene dummheit wieder aus der hand zu geben wäre bitter.

Dicker Igel
2013-12-11, 00:10:10
Bis "der Rechtsstaat" reagiert ist eh alles vorbei und dem tut es dann auch bloß noch leid. Der Abmahn Rotz passiert ja auch nicht zum ersten Mal.

GSXR-1000
2013-12-11, 00:14:44
Bis "der Rechtsstaat" reagiert ist eh alles vorbei und dem tut es dann auch bloß noch leid. Der Abmahn Rotz passiert ja auch nicht zum ersten Mal.
Wenn dir das Modell Rechtsstaat nicht passt, solltest du dir vielleicht ein anderes Land zum Leben mit anderer Verfassung suchen. Leider kann unser Land nur so funktionieren.
Lynchmobs sind jedenfalls keinesfalls eine adäquate alternative.
Ausserdem gibts hier die Chance das dem "Abmahn Rotz" mal grundlegend gesetzgeberisch entgegen gegangen wird. Dazu ist der Fall spektakulaer genug. Aber bestimmt bleibt das nicht so, wenn medienwirksam (und wir wissen genug wie sehr springer presse etc auf sowas anspringen) wenn der fokus auf nebenkriegsschauplätze verlagert wird. So kann die unwillige Politik wieder den mantel des schweigens drueber decken.

DerKleineCrisu
2013-12-11, 00:24:23
Geil! ;D itGuards, gldll1.1.3., The Archive AG, Daniel Sebastian.... da erfährt der Werbespruch "alles aus einer Hand" auf Herrn Sebastians Kanzlei-Internetauftritt eine ungeahnte Dimension.

Hat aber auch einen Vorteil, es kann keine Interessenkonflikte entstehen
wenn er beide Clienten vertreten muss ;) .

@GSXR-1000

Wird nicht passieren, vielleicht kommt ein sehr kleiner Aufschrei von den
Politikern mehr aber nicht wenn überhaupt.
Und wenn doch gibt es halt wieder eine
Zuwendung für die Parteikasse als Anonyme Spende gemacht.

Dicker Igel
2013-12-11, 00:34:57
Wenn dir das Modell Rechtsstaat nicht passt, solltest du dir vielleicht ein anderes Land zum Leben mit anderer Verfassung suchen.
Ich habe nicht geschrieben, dass mir ein Rechtsstaat nicht passt.

Leider kann unser Land nur so funktionieren.
Ja, leider.

Ausserdem gibts hier die Chance das dem "Abmahn Rotz" mal grundlegend gesetzgeberisch entgegen gegangen wird. Dazu ist der Fall spektakulaer genug. Aber bestimmt bleibt das nicht so, wenn medienwirksam (und wir wissen genug wie sehr springer presse etc auf sowas anspringen) wenn der fokus auf nebenkriegsschauplätze verlagert wird. So kann die unwillige Politik wieder den mantel des schweigens drueber decken.
Der Punkt ist, dass dem Rechtssystem Politik und Presse grundsätzlich nichts zu bedeuten haben. Es muss zeitnah auf derartige Betrügereien reagieren, egal ob es spektakulär ist oder nicht. Das tut überhaupt nichts zur Sache. Es wurde vielen Menschen zur gleichen Zeit Unrecht getan und das gehört bestraft, Punkt.

GSXR-1000
2013-12-11, 00:45:48
Der Punkt ist, dass dem Rechtssystem Politik und Presse grundsätzlich nichts zu bedeuten haben. Es muss zeitnah auf derartige Betrügereien reagieren, egal ob es spektakulär ist oder nicht. Das tut überhaupt nichts zur Sache. Es wurde vielen Menschen zur gleichen Zeit Unrecht getan und das gehört bestraft, Punkt.
Das wird auch bestraft werden. ALlein schon deshalb, weil hier ein Gericht blossgestellt wurde und Gerichte lassen sowas ungern auf sich sitzen.
ABer wesentlicher ist für mich das die Abmahnpraxis als solche hier durch den gesetzgeber massiv bereinigt wird. Und diese Möglichkeit besteht durch die medienwirksamkeit dieses falles und der offensichtlichkeit. Und für die gesetzgebung ist nunmal die politik zustaendig.
Die nachhaltigkeit der Reaktion auf diese Betrügereien ist mir in diesem Falle deutlich wichtiger.

pittiplatsch
2013-12-11, 01:11:57
:freak:

dechosen
2013-12-11, 02:37:21
Pressemitteilung vom LG Köln (PDF) (http://anonym.to/?http://www.lg-koeln.nrw.de/Presse/Pressemitteilungen/10_12_2013---Abmahnungen-_The-Archive_.pdf)

mbee
2013-12-11, 04:34:02
Koenntet ihr mal aufhören hier ständig diverse FB accounts zu verlinken? Ich kann mir kaum vorstellen das diese art billiger Hatz der sache in irgendeiner Form dienlich ist. Danke.
Der o.g. Sachverhalt war übrigens bereits bekannt und an anderer Stelle bereits genannt.
Kannst Du mal diese ständige Nörgelei stecken lassen? Ist ja nicht auszuhalten.
Wer sich per FB in der Öffentlichkeit präsentiert, kann selbstredend auch verlinkt werden.

Die Argumentation, dass das in irgendeiner Weise dem Vorgehen gegen Abmahner schaden würde, ist an Lächerlichkeit IMO nicht zu überbieten.

GSXR-1000
2013-12-11, 06:51:15
Kannst Du mal diese ständige Nörgelei stecken lassen? Ist ja nicht auszuhalten.
Wer sich per FB in der Öffentlichkeit präsentiert, kann selbstredend auch verlinkt werden.

Die Argumentation, dass das in irgendeiner Weise dem Vorgehen gegen Abmahner schaden würde, ist an Lächerlichkeit IMO nicht zu überbieten.
DU hast selbstredend recht. fackeln und mistgabeln waren immer schon mittel der wahl.
viel spass dabei.

mbee
2013-12-11, 07:01:36
Ne, ist klar: Wenn sonstige Medien/Journalisten die Hintermänner aufdecken, ist das natürlich auch "Lynchjustiz", zumal jede drittklassige Suchmaschine entsprechende Spuren im Netz findet :rolleyes: Das sind öffentlich zugänglich Informationen.
Get real...

cartman5214
2013-12-11, 07:04:11
Pressemitteilung vom LG Köln (PDF) (http://anonym.to/?http://www.lg-koeln.nrw.de/Presse/Pressemitteilungen/10_12_2013---Abmahnungen-_The-Archive_.pdf)

Was für ein nichtssagendes Geschmiere.

Andi_669
2013-12-11, 08:14:36
Pressemitteilung vom LG Köln (PDF) (http://anonym.to/?http://www.lg-koeln.nrw.de/Presse/Pressemitteilungen/10_12_2013---Abmahnungen-_The-Archive_.pdf)
jetzt müssen die nur noch erklären wie das Streaming Gewerblich sein kann, :mad:
Falle der Verletzung seines Urheberrechts in gewerblichem Ausmaß
selbst in der Pressemitheilung geben damit zu, das sie Scheiße gebaut haben,:facepalm:

ShadowXX
2013-12-11, 08:42:02
jetzt müssen die nur noch erklären wie das Streaming Gewerblich sein kann, :mad:

selbst in der Pressemitheilung geben damit zu, das sie Scheiße gebaut haben,:facepalm:
Was hast du erwartet? Das die zugeben das Sie mist gebaut haben? Kannst du vergessen. Die werden sich bis zum bitteren Ende winden, lügen und bagatellisieren.

Und die Politiker werden gar nichts machen, da der Goßteil von denen selbst Anwälte sind.

GSXR-1000
2013-12-11, 08:57:27
jetzt müssen die nur noch erklären wie das Streaming Gewerblich sein kann, :mad:

selbst in der Pressemitheilung geben damit zu, das sie Scheiße gebaut haben,:facepalm:
Sie geben garnix zu. Sie stellen zunaechst mal nuechtern dar. Die richter muessen auch nicht erklaeren warum gewerblichkeit vorliegt. Das muss der antragsteller...was er auch vorgeschoben getan hat. Hast du mal die abmahnungen gelesen? Grundsaetzlich stuetzt der antragsteller sein begehren auf einen rechtsstandpunkt, der zumindest in sich konsequent ist. Die richtigkeit dieser auffassung kann ein gericht erst in einer hauptsacheverhandlung leisten. Ebenso wie bei einem begehren auf einstweilige verfuegung, wo auch keine entscheidung vorweggenommen wird. Das problem liegt in dem mittel abmahnung selbst. Im rechtssystem ist es dazu vorgesehen, aehnlich einer einstweiligen verfuegung weiteren rechtsschaden vorzubeugen und eine schnelle aussergerichtliche loesung zu finden. Das dies als gelddruckmittel verwendet wird sieht das rechtssystem schlicht nicht vor. Deshalb geht man davon ausgegangen das keine rechtlich haltlosen begehren gestellt werden. Nicht jeder richter ist nebenbei it experte sondern rechtsexperte. In diesem kontext und nach diesen kriterien entscheidet er. Eine sachentscheidung gibt es in der hauptsache.

Zephyroth
2013-12-11, 09:16:45
Das Problem ist doch, das es nun am zu unrecht Beschuldigten liegt, seine Unschuld zu beweisen, was nur durch den Einsatz von finanziellen Mitteln zu leisten ist.

Grüße,
Zeph

GSXR-1000
2013-12-11, 09:24:36
Das Problem ist doch, das es nun am zu unrecht Beschuldigten liegt, seine Unschuld zu beweisen, was nur durch den Einsatz von finanziellen Mitteln zu leisten ist.

Grüße,
Zeph
Aeh nein? Wieso muss ein zu unrecht beschuldigter seine unschuld beweisen? Wie kommst du auf das schmale Brett?
Er muss garnix beweisen.
Strengt die Kanzelei ein Verfahren an, muss diese genau folgendes beweisen:
- Das eine rechtlich relevante urheberrechtsverletzung vorliegt (was auszuschliessen ist nach jetzigem stand)
- das diese von dem Beklagten, respektive des in seiner Obliegenheitspflicht liegendem Anschluss aus begangen wurde.
Hier wird dann relevant sein, wie die Daten ermittelt wurden. Hierzu liegt bisher nur eine EV eines Mitarbeiters der Softwarefirma vor, der versichert, die Datenermittlung sein einwandfrei und nicht anzuzweifeln. Dies wird aber bei einen Verfahren definitiv geprüft werden. Und vermutlich wird dann auch dieser Punkt negiert werden, so das kein beweismittel verbleibt.
Und finanzieller Einsatz? bis zur erhebung einer Klage gegen mich entstehen mir keine Kosten. Sollte Klage gegen mich erhoben werden, stelle ich sogleich PKH antrag. Im Falle einer entscheidung zu meinen Gunsten (wovon ausgegangen werden kann) trägt sämtliche Kosten die gegenseite. Inkusive meiner Aufwendungen.

deekey777
2013-12-11, 09:28:11
Was für ein nichtssagendes Geschmiere.
jetzt müssen die nur noch erklären wie das Streaming Gewerblich sein kann, :mad:

selbst in der Pressemitheilung geben damit zu, das sie Scheiße gebaut haben,:facepalm:
Schön den Ball flachhalten.

Es ist nicht schön, was das Gericht in dem Beschluss geschrieben hat, aber es ist auch nicht die Aufgabe des Gerichts zu überprüfen, ob es sich um Verbreiten von Werken handelt oder um Vervielfältigung. Wenn der Antrag eine Urheberrechtsverletzung glaubhaft macht, muss das Gericht ihm stattgeben.

http://www.lg-koeln.nrw.de/service/UrhG____101_Abs_9/index.php

Warum geht eigentlich die Telekom gegen diese Beschlüsse nicht vor?

Zephyroth
2013-12-11, 09:36:32
Aeh nein? Wieso muss ein zu unrecht beschuldigter seine unschuld beweisen? Wie kommst du auf das schmale Brett?
Er muss garnix beweisen.
Strengt die Kanzelei ein Verfahren an, muss diese genau folgendes beweisen:
- Das eine rechtlich relevante urheberrechtsverletzung vorliegt (was auszuschliessen ist nach jetzigem stand)
- das diese von dem Beklagten, respektive des in seiner Obliegenheitspflicht liegendem Anschluss aus begangen wurde.
Hier wird dann relevant sein, wie die Daten ermittelt wurden. Hierzu liegt bisher nur eine EV eines Mitarbeiters der Softwarefirma vor, der versichert, die Datenermittlung sein einwandfrei und nicht anzuzweifeln. Dies wird aber bei einen Verfahren definitiv geprüft werden. Und vermutlich wird dann auch dieser Punkt negiert werden, so das kein beweismittel verbleibt.
Und finanzieller Einsatz? bis zur erhebung einer Klage gegen mich entstehen mir keine Kosten. Sollte Klage gegen mich erhoben werden, stelle ich sogleich PKH antrag. Im Falle einer entscheidung zu meinen Gunsten (wovon ausgegangen werden kann) trägt sämtliche Kosten die gegenseite. Inkusive meiner Aufwendungen.

Ja, das ist die Theorie. In der Praxis sieht es erst mal so aus, das man wegen so einem Scheiß einen Anwalt braucht. Der kostet. Dann hat man (falls geklagt wird) ein Gerichtsverfahren am Hals, das sich lange ziehen kann. Bis dorthin muß ich die entstandenen Kosten tragen. Die mir nur im Falle erstattet werden, das ich Recht bekomme.

Und genau dieses Vertauen haben die Leute heute nicht mehr, wenn man sich ansieht welche Rechtsverdreher hier am Werke sind.

Es tut mir leid, aber ich habe (auch als Österreicher) kein Vertrauen mehr ins Rechtssystem in solchen Dingen. Es ist zu kompliziert, zuviele Schlupflöcher. Es ist für einen einfachen Menschen einfach zu unkalkulierbar. Vorallem liegt der Ausgang eines solchen Verfahren überhaupt nicht in den Händen des Beschuldigten.

Was aber kalkulierbar ist, ist solchen verdammten Abmahnwahnsinnigen eine auf's Maul zu geben. Nach dem 3. Kieferfixateur überlegen sie es sich vielleicht doch, ob sie so einen Scheiß nochmal machen, überspitzt formuliert.

Ich bin kein Fan von Lynchjustiz, aber in manchen Fällen sehe ich keine andere Möglichkeit, da das Rechtssystem ein zahnloser Tiger ist.

Grüße,
Zeph

ShadowXX
2013-12-11, 09:39:29
Schön den Ball flachhalten.
Es ist nicht schön, was das Gericht in dem Beschluss geschrieben hat, aber es ist auch nicht die Aufgabe des Gerichts zu überprüfen, ob es sich um Verbreiten von Werken handelt oder um Vervielfältigung. Wenn der Antrag eine Urheberrechtsverletzung glaubhaft macht, muss das Gericht ihm stattgeben.

Dann ist das ein Fehler im System, der auch dadurch nicht beser wird das das irgendwo so festgelegt ist.

AnarchX
2013-12-11, 09:40:52
Warum geht eigentlich die Telekom gegen diese Beschlüsse nicht vor?
Was können diese denn jetzt noch tun, nachdem man wohl möglich >50.000 Kundendaten weitergegeben hat?

Vielleicht nimmt sich die Telekom dieses Ereignis mal zum Anlass, ihre IP-Archivierungsdauer zu senken bzw. ganz abzuschaffen. Die ist wohl deutlich länger als bei der Konkurrenz, zu welcher wohl mancher Abgemahnter jetzt wechseln wird.

deekey777
2013-12-11, 10:03:56
Soweit der Telekom ein Beschwerderecht zusteht, muss sie davon auch Gebrauch machen, wenn der Beschluss wahrscheinlich rechtswidrig ist. Diese Verpflichtung kann sich aus den Schutzpflichten gegenüber den Kunden ergeben.

Dann ist das ein Fehler im System, der auch dadurch nicht beser wird das das irgendwo so festgelegt ist.
Es ist kein Fehler im System. Würdest du Hürden für die Prüfung des Auskunftsanspruchs höher legen, hättest du das Problem mit der Vorwegnahme der Hauptsache. Den Richtern wird ja vorgeworfen, dass sie nicht zwsichen Verbreitung und Vervielfältigung unterschieden haben. Das ist zwar ein gefundenes Fressen für Rechtsanwälte, aber welche Auswirkung hätte dies auf den Auskunftsanspruch? Gar keine. Selbst wenn Daniel Sebastian in seinem Antrag von Streaming und Anschauen eines Streams geschrieben hätte, dürfte das LG den Antrag nicht einfach so ablehnen.

GSXR-1000
2013-12-11, 10:21:03
Schön den Ball flachhalten.

Es ist nicht schön, was das Gericht in dem Beschluss geschrieben hat, aber es ist auch nicht die Aufgabe des Gerichts zu überprüfen, ob es sich um Verbreiten von Werken handelt oder um Vervielfältigung. Wenn der Antrag eine Urheberrechtsverletzung glaubhaft macht, muss das Gericht ihm stattgeben.

http://www.lg-koeln.nrw.de/service/UrhG____101_Abs_9/index.php

Warum geht eigentlich die Telekom gegen diese Beschlüsse nicht vor?
Weil die Telekom keine Rechtsmittel gegen diesen beschluss hat. Sie ist nur Zeuge respektive erfüllungsgehilfe für die beweissicherung. Sie ist nicht prozessbeteiligter mit rechtsmitteln. Zudem hat auch die Telekom keine Prüfungsmöglichkeiten oder berechtigung. Der Richterlichen Anordnung ist Folge zu leisten. Ebenso wie eine Bank eine Kontensperre umzusetzen hat, ganz egal ob sie diese rechtlich gesehen als angemessen erachtet oder nicht.

GSXR-1000
2013-12-11, 10:25:23
Ja, das ist die Theorie. In der Praxis sieht es erst mal so aus, das man wegen so einem Scheiß einen Anwalt braucht. Der kostet. Dann hat man (falls geklagt wird) ein Gerichtsverfahren am Hals, das sich lange ziehen kann. Bis dorthin muß ich die entstandenen Kosten tragen. Die mir nur im Falle erstattet werden, das ich Recht bekomme.

Es wird nicht geklagt. genau das ist doch der Punkt? Es ist ausgeschlossen das die Kanzelei auch nur eine dieser Rechtsverletzung einklagt. Somit entstehen auch keine kosten.


Es tut mir leid, aber ich habe (auch als Österreicher) kein Vertrauen mehr ins Rechtssystem in solchen Dingen. Es ist zu kompliziert, zuviele Schlupflöcher. Es ist für einen einfachen Menschen einfach zu unkalkulierbar. Vorallem liegt der Ausgang eines solchen Verfahren überhaupt nicht in den Händen des Beschuldigten..
Was hat das mit einem Mangel im rechtssystem zu tun, wenn betrüger mit krimineller Energie versuchen leute abzuzocken?



Was aber kalkulierbar ist, ist solchen verdammten Abmahnwahnsinnigen eine auf's Maul zu geben. Nach dem 3. Kieferfixateur überlegen sie es sich vielleicht doch, ob sie so einen Scheiß nochmal machen, überspitzt formuliert...
nach dem ersten tätlichen Angriff (oder vergleichbarem) sitzt du weit länger im Bau als diese Leute es jemals werden. Und das zu recht.



Ich bin kein Fan von Lynchjustiz, aber in manchen Fällen sehe ich keine andere Möglichkeit, da das Rechtssystem ein zahnloser Tiger ist.

Grüße,
Zeph
Dann wandere bitte in ein land aus in dem sowas eine akzeptable option ist.

deekey777
2013-12-11, 10:31:57
http://www.anka.eu/news-aktuelles/82-pm-erster-abgemahnter-wehrt-sich-gerichtlich-gegen-die-massenabmahnung-wegen-streaming
Erste negative Feststellungsklage.

ShadowXX
2013-12-11, 10:34:42
Es ist kein Fehler im System.

Doch ist es.....da kannst du solange "nein" schreien wie du willst. Es wurde nicht zuende gedacht.


Würdest du Hürden für die Prüfung des Auskunftsanspruchs höher legen, hättest du das Problem mit der Vorwegnahme der Hauptsache.

Weisst du wie egal mir das ist? Die Hürden für sowas müssen so extrem hoch wie nur irgendmöglich liegen.


Den Richtern wird ja vorgeworfen, dass sie nicht zwsichen Verbreitung und Vervielfältigung unterschieden haben. Das ist zwar ein gefundenes Fressen für Rechtsanwälte, aber welche Auswirkung hätte dies auf den Auskunftsanspruch? Gar keine.

Doch, hätte es. Der Antrag wurde unter völlig falschen Tatsachen gestellt, wo das "Verbreitung oder Vervielfältigung " noch das harmloseste ist.

Ganz ehrlich: wenn die Richter nicht mal einen so klar falschen Antrag durchwinken, kann man davon ausgehen das Sie von tuten und blasen in dem Bereich keine Ahnung haben und zumindest dort am falschen Ort mit dem falschen Job sind.


Selbst wenn Daniel Sebastian in seinem Antrag von Streaming und Anschauen eines Streams geschrieben hätte, dürfte das LG den Antrag nicht einfach so ablehnen.
Doch, dürften Sie.....


Was hat das mit einem Mangel im rechtssystem zu tun, wenn betrüger mit krimineller Energie versuchen leute abzuzocken?

Das das Rechtssystem sowas überhaupt im Ansatz zulässt.


nach dem ersten tätlichen Angriff (oder vergleichbarem) sitzt du weit länger im Bau als diese Leute es jemals werden. Und das zu recht.

Leider Leider Leider.....es werden immer nur die großkopferten Geschüzt, der rest muss leiden.

127.0.0.1
2013-12-11, 10:36:56
http://www.anka.eu/news-aktuelles/82-pm-erster-abgemahnter-wehrt-sich-gerichtlich-gegen-die-massenabmahnung-wegen-streaming
Erste negative Feststellungsklage.


"Ziel der negativen Feststellungsklage ist es, gerichtlich feststellen zu lassen, dass der abgemahnte Anschlussinhaber die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung nicht begangen hat. Außerdem soll grundsätzlich geklärt werden, wie die Abmahner an die Daten des Betroffenen gelangt sind."


Na endlich. Hoffentlich geschieht das zeitnah und mit möglichst viel Medienbegleitung.

Zephyroth
2013-12-11, 11:07:09
nach dem ersten tätlichen Angriff (oder vergleichbarem) sitzt du weit länger im Bau als diese Leute es jemals werden. Und das zu recht.

Wenn man mich erwischt. Was uns wieder zum Vertrauen in das Rechtssystem und die Aufklärung bringt...

Ich habe nicht vor eine solche Tat zu begehen, aber ich verstehe, warum der Mob auf die Straße geht, warum das öffentliche Hängen solcher Halunken gefordert wird. Das maximale was passiert ist, das die Klagen abgewiesen werden. Aber Berufsverbot für solche Kanzleien? Nope. Solche Abmahnungen im Vorfeld schon verhindern? Nope. Folglich werden sich die Herrn U+C nur mal kurz schütteln wie ein nasser Hund und weitermachen wie bisher...

Maximal schaut für die Typen ein: "Du, Du, Du! Das darf man nicht!" raus. Brauchen würden sie aber ein: "Hör zu, machst du das nochmal, bist du tot!".

Grüße,
Zeph

Matrix316
2013-12-11, 11:14:21
Normalerweise müsste diese Kanzlei jedem Abgemahnten 2500 Euro Schmerzensgeld oder so zahlen. Dann würden sie vielleicht mal aufhören mit dem Scheiß.

DerKleineCrisu
2013-12-11, 11:14:41
jetzt müssen die nur noch erklären wie das Streaming Gewerblich sein kann, :mad:


Muss ein Gericht nicht das muss vielleicht bei einem Verfahren der Ankläger aber nicht das Gericht.

Auch du kannst einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen und bekommst diesen auch ob dieser Anspruch nun berechtigt ist oder nicht Spielt dabei keine Rolle.

Würde ja schon Reichen das diese " Abmahnungskosten " beim ersten Verstoß
der Rechteinhaber Bezahlen müsste.
Denke dann würde es diese Massenabmahnungmelken unrentabel für
Rechtsanwälte werden.



Na endlich. Hoffentlich geschieht das zeitnah und mit möglichst viel Medienbegleitung.

Und hoffen das der Schuss nicht nach hinten los geht

Zephyroth
2013-12-11, 11:16:03
Normalerweise müsste diese Kanzlei jedem Abgemahnten 2500 Euro Schmerzensgeld oder so zahlen. Dann würden sie vielleicht mal aufhören mit dem Scheiß.
Ja, das wäre mal eine nette Sache. Damit werden ungerechtfertigte Abmahnungen schnell unrentabel.

Grüße,
Zeph

Stormtrooper
2013-12-11, 11:35:11
Das Problem ist doch einfach, das der Gesetzgeber gepfuscht hat.
Fakt ist, das erstellen von Kopien ist strafbar, sofern es sich um eine offensichtlich rechtswidrige Quelle handelt.
Der Gesetzgeber hat verpennt zu sagen was ist offensichtlich rechtswidrig.
Nun liegts an den Gerichten dies auszulegen und in der Tat kann es irgendwelche *piep* Richtern dazu verleiten zu sagen, ein Streaming Portal ist eine offensichtlich rechtswidrige Quelle.

GSXR-1000
2013-12-11, 12:12:04
Das Problem ist doch einfach, das der Gesetzgeber gepfuscht hat.
Fakt ist, das erstellen von Kopien ist strafbar, sofern es sich um eine offensichtlich rechtswidrige Quelle handelt.
Der Gesetzgeber hat verpennt zu sagen was ist offensichtlich rechtswidrig.
Nun liegts an den Gerichten dies auszulegen und in der Tat kann es irgendwelche *piep* Richtern dazu verleiten zu sagen, ein Streaming Portal ist eine offensichtlich rechtswidrige Quelle.
Der entscheidendere Punkt in diesem Falle ist primär der: was genau ist eine Vervielfältigung/Kopie. Ist die technische bedingte Zwischenspeicherung eine Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechts? Wenn ja, dann steht man zukünftig bei jedem Internetzugang mit einem Bein im Knast. Denn jedes Bild einer Webseite wird "zwischengespeichert" und wie sollte ich sicherstellen, das sämtlicher Inhalt Bilder etc urheberrechtlich unbedenklich sind? In einem Forum wie diesem? Allein das laden der Seite mit den Avatarbildchen hier in diesem Forum wäre dann eine potentielle Urheberrechtsverletzung.
Das würde dem Abmahnwahn absolut alle Türen aufstossen.
Eine einfache Formulierung wie: "eine Vervielfältigung ist dann gegeben, wenn die Kopie dauerhaft, über den Zeitraum der Betrachtung hinaus zur wiederholten Wiedergabe oder Weitergabe gespeichert wird", würde nahezu alle Luft aus dem kessel nehmen.

MartinB
2013-12-11, 12:14:46
Ist die technische bedingte Zwischenspeicherung eine Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechts?

Nein. Ist sie nicht, das wird ja eindeutig im UrhG geregelt.

§ 16 Vervielfältigungsrecht

(1) Das Vervielfältigungsrecht ist das Recht, Vervielfältigungsstücke des Werkes herzustellen, gleichviel ob vorübergehend oder dauerhaft, in welchem Verfahren und in welcher Zahl.
(2) Eine Vervielfältigung ist auch die Übertragung des Werkes auf Vorrichtungen zur wiederholbaren Wiedergabe von Bild- oder Tonfolgen (Bild- oder Tonträger), gleichviel, ob es sich um die Aufnahme einer Wiedergabe des Werkes auf einen Bild- oder Tonträger oder um die Übertragung des Werkes von einem Bild- oder Tonträger auf einen anderen handelt.

§ 44a
Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen

Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,

1. eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
2. eine rechtmäßige Nutzung
eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.

Das Cachen im Browser oder in einer Anwendung ist legitim. Das direkte dauerhafte Abspeichern verstößt jedoch gegen das Vervielfältigungsrecht.


Das Gesetz ist eigentlich ganz brauchbar. Es scheitert an den Gerichten und an den "Beweisen" die dann abermals von den Gerichten einfach abgenickt werden.

Zephyroth
2013-12-11, 12:27:01
Demnach müßte U+C nachweisen, das man den Stream dauerhaft auf seinem Rechner gespeichert hat. Ohne Trojaner sollte das aber so gut wie unmöglich sein, es sei denn der Beschuldigte lädt diesen gespeicherten Stream wieder hoch.

Wobei es für das dauerhafte Speichern genug Tools gibt. Somit ist jeder Stream-User auch ein potentieller Raubkopierer.

Grüße,
Zeph

deekey777
2013-12-11, 12:27:06
Was nicht geklärt ist, ob dieser Paragraph auch für offensichtlich illegale Streams gilt. Das ist der Streitpunkt.
Das ist ein uralter Hut. Die DFL und Premiere haben schon vor Jahren alle paar Monate eine Pressemitteilung rausgehauen, wie rechtswidrig Bundesligastreams aus China sind.

Matrix316
2013-12-11, 12:41:30
Was nicht geklärt ist, ob dieser Paragraph auch für offensichtlich illegale Streams gilt. Das ist der Streitpunkt.
Das ist ein uralter Hut. Die DFL und Premiere haben schon vor Jahren alle paar Monate eine Pressemitteilung rausgehauen, wie rechtswidrig Bundesligastreams aus China sind.
Ähnlich ist das ja so wie bei Seiten wie Kino.to oder wie die hießen.

Allerdings ist auch hier die Frage ob du als anseher "Schuld" bis (an was eigentlich?) oder nicht eher der Betreiber der Seite?

Andererseits ist eigentlich geklärt, OB diese Streams überhaupt illegal hochgeladen wurden? Bei Youtube gibt's ja auch etliche Streams, die nicht aus ganz legalen Quellen kommen, aber da wendet man sich als Rechteinhaber doch eher an Youtube und nicht an die, die die Streams ansehen. Und genau das gleiche gilt doch hier auch.

Stormtrooper
2013-12-11, 12:48:08
Der entscheidendere Punkt in diesem Falle ist primär der: was genau ist eine Vervielfältigung/Kopie. Ist die technische bedingte Zwischenspeicherung eine Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechts?

Falsch, es geht darum ob es eine offensichtlich rechtswidrige Quelle ist.
Denn jeder speichern, selbst zwischenspeichern von einer illegalen Quelle ist verboten.

Stormtrooper
2013-12-11, 12:49:08
Bei Youtube gibt's ja auch etliche Streams, die nicht aus ganz legalen Quellen kommen, aber da wendet man sich als Rechteinhaber doch eher an Youtube und nicht an die, die die Streams ansehen. Und genau das gleiche gilt doch hier auch.

Ja, aber von denen die die Streams anschauen ist das Geld einfacher zu holen, als von Youtube.

Matrix316
2013-12-11, 12:56:27
Ja, aber von denen die die Streams anschauen ist das Geld einfacher zu holen, als von Youtube.
Nur, wenn das Anschauen eines Streams selbst illegal wäre, was es IMO nicht ist, da du nichts aktiv downloadest oder zwischenspeicherst, sondern das macht der Browser für dich. Also ist der Browser Schuld. ;)


Falsch, es geht darum ob es eine offensichtlich rechtswidrige Quelle ist.
Denn jeder speichern, selbst zwischenspeichern von einer illegalen Quelle ist verboten.

Was ist denn eigentlich bei einem Stream die Quelle? Der Stream selbst? Die Seite die ihn anbietet?

Lyka
2013-12-11, 12:58:32
selbst zwischenspeichern von einer illegalen Quelle ist verboten.

naaa, da hätte ich aber gerne einen entsprechenden Gesetzestext oder Ähnliches :)

ah, nicht hochgescrollt :) (y)

Stormtrooper
2013-12-11, 13:06:50
Nur, wenn das Anschauen eines Streams selbst illegal wäre, was es IMO nicht ist, da du nichts aktiv downloadest oder zwischenspeicherst, sondern das macht der Browser für dich. Also ist der Browser Schuld. ;)

Wo steht denn das ein passiver Download legal ist?


Was ist denn eigentlich bei einem Stream die Quelle? Der Stream selbst? Die Seite die ihn anbietet?
Höchstwahrscheinlich Youtube etc.

Matrix316
2013-12-11, 13:09:32
Demnach müßte U+C nachweisen, das man den Stream dauerhaft auf seinem Rechner gespeichert hat. Ohne Trojaner sollte das aber so gut wie unmöglich sein, es sei denn der Beschuldigte lädt diesen gespeicherten Stream wieder hoch.

Wobei es für das dauerhafte Speichern genug Tools gibt. Somit ist jeder Stream-User auch ein potentieller Raubkopierer.

Grüße,
Zeph
Dann ist auch jeder Käufer von Software oder Filmen ein potentieller Raubkopierer, da das kopieren meistens nicht erlaubt ist, aber trotzdem gemacht werden "könnte". Siehste wie Schwachsinnig dieser ganze Fall hier ist?

peppschmier
2013-12-11, 13:16:58
Und alle müssten ihren Führerschein abgeben. Ich kann über Rot, unter Drogen und viel zu schnell fahren....

Eigentlich gehören wir alle in den Knast. Nur die Abmahnanwälte nicht.

MartinB
2013-12-11, 13:20:24
Die Frage ob das Angucken eines Streams aus einer illegalen Quelle gegen das Urhebergesetz verstößt ist schwierig.

Wie ich bereits auf den vorherigen Seiten geschrieben hatte, verstößt das Angucken eines Streams erstmal gegen keinerlei Rechte des Urhebers (denn der Rechts-Verletzer ist der Uploader bzw. ggf. Betreiber).

Die Frage ist, ob sich dies vielelicht ändert, wenn die Quelle offensichtlich illegal ist. Ob das bei Redtube überhaupt so offensichtlich ist, weiß ich nicht. Bei Kino.to wäre das ggf. einfacher zu argumentieren, da dort die Quelle ja offensichtlich illegal ist. Aber wie gesagt, auch bei einem Angucken eines offensichtlich illegal hochgeladenen Streams, werden erstmal die Rechte des Urhebers nicht verletzt.

Man könnte evtl. mit § 44a Nr.2 argumentieren (siehe Beitrag oben). Eine "rechtmäßige" Nutzung wäre ja nur gegeben wenn der Uploader das Urheberrecht nicht verletzt hat. Da wäre dann man aber wieder bei der Frage, ob die anguckende Person das überhaupt wissen kann bzw. ob das überhaupt relevant ist.

Matrix316
2013-12-11, 13:21:43
Wo steht denn das ein passiver Download legal ist?


Höchstwahrscheinlich Youtube etc.
Wo steht überhaupt, dass ein Streamansehen illegal ist?

Siehste, dann wäre es in jedem Fall legal, weil Youtube oder Redtube nicht illegal sind.;)

Ja das ganze ist nicht so einfach, vor allem, weil es hier auch keine Tauschbörse wie Bittorrent oder Emule oder so ist, weil man als User nicht das Video verbreitet.

mbee
2013-12-11, 13:24:54
Die argumentieren ja auch nicht mit "ansehen", sondern mit dem lokalen Caching des Streams (Pufferung), was einen Download darstellen soll.
Das wird aber wohl auch keinen Bestand haben, weil es technisch gesehen natürlich Blödsinn ist.

Zephyroth
2013-12-11, 13:25:28
Dann ist auch jeder Käufer von Software oder Filmen ein potentieller Raubkopierer, da das kopieren meistens nicht erlaubt ist, aber trotzdem gemacht werden "könnte". Siehste wie Schwachsinnig dieser ganze Fall hier ist?

Und alle müssten ihren Führerschein abgeben. Ich kann über Rot, unter Drogen und viel zu schnell fahren....

Eigentlich gehören wir alle in den Knast. Nur die Abmahnanwälte nicht.

Genau darauf wollte ich hinaus...

Grüße,
Zeph

mbee
2013-12-11, 13:27:35
Das ist auch ein Faktor: Bei so einem Scheiß wie Kino.to damals kann ich, wenn ich halbwegs bei Verstand bin, bei aktuellen Filmen natürlich davon ausgehen, dass die nicht "erlaubterweise" von der Leinwand abgefilmt wurden ;)
Bei Redtube sieht das hingegen anders aus.

GSXR-1000
2013-12-11, 13:31:05
Falsch, es geht darum ob es eine offensichtlich rechtswidrige Quelle ist.
Denn jeder speichern, selbst zwischenspeichern von einer illegalen Quelle ist verboten.
UI. Da weisst du ja dann offensichtlich mehr als alle Rechtsanwälte und Richter dieser Republik.
Wenn du das zuende denkst, bedeutet das: Jeder Trojaner/Virus/Addblock der dich auf irgendeine Porn/Warez seite schickt, schickt dich gleichzeitig potentiell vor Gericht. Denn jedes Bild einer Seite wird zwischengespeichert. Deiner Einschätzung nach reicht alleine das aus. Offizielle Quellen sehen das nicht so im Sinne des Gesetzes.
Das wäre zutiefst absurd.
Zumal: wie will ein Gericht feststellen, welches "eine offensichtlich rechtswidrige Quelle" ist? Wie wird festgelegt, wann genau das für den Nutzenden das "offensichtlich" ist? Das duerfte im zweifel extremen Beweisaufwand erfordern, denn dies objektiv zu berurteilen duerfte kaum möglich sein. Zumal in diesem Falle keine aktive Handlung notwendig ist, um den Urheberrechtsverstoss (so wie du ihn beschreibst zu begehen).... es muss kein downloadknopf gedrueckt werden, rein garnix. Im gegenteil kann man bei reiner anwesenheit auf der seite die technische zwischenspeicherung weder aktiv noch passiv verhindern. Deine Vorstellung ist also einfach nur absurd.

Auch wenn es dir wieder nicht passt... die Frage der Zwischenspeicherung ist deutlich einfacher und simpler zu klären. Du vergisst zudem, das die generelle beweislast beim Klagenden liegt, nicht die Umkehr beim Beschuldigten.

Zudem duerfte das Beispiel Kino.to eindeutig sein.
Dem Gericht lag (und dem rechteinhaber) lag seinerzeit auch alle Kundendaten (sprich Abrufe der Streams offen). Trotzdem wurde nicht gegen einen dieser Personen ein Verfahren angestrengt oder abgemahnt. Das ist wohl eindeutig.

Gipsel
2013-12-11, 13:32:13
es geht darum ob es eine offensichtlich rechtswidrige Quelle ist.Ist redtube aber nicht. Ganz genau wie Youtube erfüllen die wohl alle "safe harbor" Bedingungen des DMCA. Sollten Inhaber von Rechten ebendiese verletzt sehen, reicht eine Meldung an Youtube oder eben redtube (da gibt es mehr oder weniger standardisierte takedown notices) und dann schmeißen die das von ihren Servern. Dazu sind nach (wohl nicht nur) meiner Rechtsauffassung die Rechteinhaber sogar verpflichtet, bevor sie anfangen, irgendwelche arglose Nutzer von einer offenbar (und auch anscheinend) legalen(!) Seite abzumahnen. Das Vorgehen der U+C Kanzlei ist mindestens unangemessen, wenn nicht gar betrügerisch. Denen gehört auf die Finger geklopft, und das gehörig.

Es wird ja auch keiner abgemahnt, wenn z.B. durch das Benutzen der Google-Bildersuche eventuell nicht korrekt lizensierte Inhalte im Browsercache landen. Der Rechteinhaber setzt sich da auch mit dem Rechteverletzer (bzw. Google zwecks Rausschmiß aus dem Suchindex) in Verbindung. Alles Andere ist auch schlicht Schwachsinn.

MartinB
2013-12-11, 13:34:49
Je genauer ich mir das überlege, desto stärker denke ich, dass U+C sogar Recht haben könnte.

Ich denke in dem Falle, dass ein Stream "illegal", also ohne Erlaubnis des Urhebers ageboten wird, verstößt natürlich der Uploader gegen das Urheberrecht, aber auch die Person die sich den Stream anguckt.

§ 44a
Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen

Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,

1. eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
2. eine rechtmäßige Nutzung
eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.

Eine rechtmäßige Nutzung gibt es in diesem Falle nicht. Das bedeutet auch, das eine "vorübergehende Vervielfältigungshandlung", wie sie nach §44a beschrieben ist, nicht erlaubt ist.
Die Person die sich den Stream anguckt, verstößt damit gegen das Vervielfältigungsrecht, weil §44a nicht greift.

Ob die Person wissen muss dass der Stream nicht legal ist? Man könnte argumentieren, dass die Rechtsverletzung fahrlässig passiert ist.

Laut §97 ist auch das fahrlässige Verletzen ein Grund für Schadensersatz:
§ 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz

(1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht.
(2) Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Bei der Bemessung des Schadensersatzes kann auch der Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, berücksichtigt werden. Der Schadensersatzanspruch kann auch auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte. Urheber, Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70), Lichtbildner (§ 72) und ausübende Künstler (§ 73) können auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine Entschädigung in Geld verlangen, wenn und soweit dies der Billigkeit entspricht.


Wie auf den Seitnen vorher schon geschrieben, ist das ganze von U+C eh unzulässig, aber wegen einem Formfehler. Ich denke, rein rechtlich, hätten sie sogar einen Anspruch auf den Schadensersatz.

Gipsel
2013-12-11, 13:40:10
Es ist auch noch nicht mal fahrlässig, weil der Nutzer gar keine Möglichkeit hat, die korrekte Lizensierung im Detail zu überprüfen. Was er überprüfen kann, ob sich die Seite (dem Anschein nach) an die jeweiligen Bestimmungen des Copyrights hält. Und das ist bei redtube der Fall!

Stormtrooper
2013-12-11, 13:41:45
Je genauer ich mir das überlege, desto stärker denke ich, dass U+C sogar Recht haben könnte.


Bingo, genau das meine ich.
Denn auch wenn die Quelle so gesehen legal ist, kam die Quelle durch illegalen Upload in den Besitz, dann kann das technisches Zwischenspeichern nicht legal werden.

Stormtrooper
2013-12-11, 13:43:48
Es ist auch noch nicht mal fahrlässig, weil der Nutzer gar keine Möglichkeit hat, die korrekte Lizensierung im Detail zu überprüfen. Was er überprüfen kann, ob sich die Seite (dem Anschein nach) an die jeweiligen Bestimmungen des Copyrights hält. Und das ist bei redtube der Fall!

Das ist dein Problem.
So gesehen, kann eigentlich jeder normal denkende Mensch davon ausgehen, daß ein kompletter Film oder ein Lied erstmal zu 99% niemals legal kostenlos runtergeladen, angeschaut oder angehört werden kann.

Gipsel
2013-12-11, 13:45:45
Das ist dein Problem.
So gesehen, kann eigentlich jeder normal denkende Mensch davon ausgehen, daß ein kompletter Film oder ein Lied erstmal zu 99% niemals legal kostenlos runtergeladen, angeschaut oder angehört werden kann.Nein, das ist dann eben nicht mehr mein Problem! Also zumindest bei dem Anschein nach legalen Portalen wie Youtube oder redtube oder auch den Mediatheken des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. :rolleyes:

Eisenoxid
2013-12-11, 13:46:02
Das ist dein Problem.
So gesehen, kann eigentlich jeder normal denkende Mensch davon ausgehen, daß ein kompletter Film oder ein Lied erstmal zu 99% niemals legal kostenlos runtergeladen, angeschaut oder angehört werden kann.Aha, also ist z.B. XBox Music danach auch illegal, weil ich dort kostenlos Playlists verschiedener Künstler hören kann? Genauso wie Mediatheken von privaten Sendern, welche auch mal komplette Filme kostenlos zum Ansehen im Programm haben.

MartinB
2013-12-11, 13:46:47
Es ist auch noch nicht mal fahrlässig, weil der Nutzer gar keine Möglichkeit hat, die korrekte Lizensierung im Detail zu überprüfen. Was er überprüfen kann, ob sich die Seite (dem Anschein nach) an die jeweiligen Bestimmungen des Copyrights hält. Und das ist bei redtube der Fall!

Hat er das? Genau das ist ja die Frage und da bin ich mir nicht so sicher.

Gegen das Urheberrecht verstößt der Angucker aufjedenfall. Nach §97 kann der Rechteinhaber Unterlassung fordern. Schön und gut, ist ja richtig so. Wirklich interessant und schwierig ist eben die Fahrlässigkeit, die dann zu Schadensersatz führen kann.

mbee
2013-12-11, 13:46:57
Das ist dein Problem.
So gesehen, kann eigentlich jeder normal denkende Mensch davon ausgehen, daß ein kompletter Film oder ein Lied erstmal zu 99% niemals legal kostenlos runtergeladen, angeschaut oder angehört werden kann.

Aha. Die kompletten Filme bei YouTube sind dem gesunden Menschenverstand nach also illegal? ;) Ganz so einfach kann man es sich nun auch wieder nicht machen...

z.B.: http://www.youtube.com/user/YouTubeMoviesWW
Das alles ist völlig legal.

Gipsel
2013-12-11, 13:51:48
Hat er das? Genau das ist ja die Frage und da bin ich mir nicht so sicher.Was hat er? Daß redtube sich anscheinend an die Regelungen des DMCA hält, ist eigentlich ziemlich klar. Und mehr kannst Du als normaler Nutzer gar nicht überprüfen. Damit fällt alles in die Richtung, daß das offensichtlich unlizensiert wäre schon mal raus und der Nutzer sollte aus der Haftungspflicht sein (und das Portal auch, da ja der Rechteinhaber die Verbreitung mit einer takedown notice unterbinden kann und er somit unter die "safe harbor" Regelung fällt). Schluß, Ende, aus.

MartinB
2013-12-11, 13:56:10
Diese Regelungen sind aber der deutschen Rechtssprechung egal.

Wirklich eindeutig ist das eben nicht zu klären, weil "Fahrlässigkeit" extrem weit ausgelegt werden kann. Hierzu müsste man mal halbwegs aktuelle Gerichtsurteile diesbezüglich durchgehen um einen Anhaltspunkt zu bekommen.

Genau das hat U+C wohl auch gedacht. Es ist eben nicht eindeutig rechtlich zu klären, ohne die generelle Frage über die Legalität dieser Angebote zu klären. Man hat eben gehofft, das Gericht würde analog zu Tauschbörsen reagieren (ein Gericht kennt nicht unbedingt den Unterschied, bzw. fällt es anscheinend garnicht auf).

Stormtrooper
2013-12-11, 13:58:12
Aha, also ist z.B. XBox Music danach auch illegal, weil ich dort kostenlos Playlists verschiedener Künstler hören kann? Genauso wie Mediatheken von privaten Sendern, welche auch mal komplette Filme kostenlos zum Ansehen im Programm haben.

Kenn XBox Music nicht, aber eine kurze Überprüfung zeigt.
Entweder du zahlst, oder du bekommst Werbeeinblendungen, was indirekt ja wieder bedeutet, daß du mit deinem Anhören dies finanzierst.
Also doch nicht wirklich kostenlos.

Eine Mediathek fällt ja schonmal gar nicht drunter, denn hier stellt der Urheber seine Sendungen ein.

AnarchX
2013-12-11, 14:03:22
Kenn XBox Music nicht, aber eine kurze Überprüfung zeigt.
Entweder du zahlst, oder du bekommst Werbeeinblendungen, was indirekt ja wieder bedeutet, daß du mit deinem Anhören dies finanzierst.
Also doch nicht wirklich kostenlos.

Angebote ohne Lizenzen schalten auch Werbung, insofern ist das kein Argument.

Aber in dem Kontext ist es in der Tat interessant, wie sich mit Angeboten verhalten würde, die zwar angeben Urheberrechte zu respektieren und Verletzungen zu entferen, aber dies im Endeffekt nicht umsetzen.

Eisenoxid
2013-12-11, 14:03:57
Kenn XBox Music nicht, aber eine kurze Überprüfung zeigt.
Entweder du zahlst, oder du bekommst Werbeeinblendungen, was indirekt ja wieder bedeutet, daß du mit deinem Anhören dies finanzierst.
Also doch nicht wirklich kostenlos.
Werbeeinblendungen hast du ohne Adblock quasi immer. Auch auf Streamingseiten. Sind sie jetzt dadurch legal? Man "zahlt" ja dafür durch die Werbung...nein.

Eine Mediathek fällt ja schonmal gar nicht drunter, denn hier stellt der Urheber seine Sendungen ein.
Die können doch auch eingekauft sein.

MartinB
2013-12-11, 14:12:42
Aber in dem Kontext ist es in der Tat interessant, wie sich mit Angeboten verhalten würde, die zwar angeben Urheberrechte zu respektieren und Verletzungen zu entferen, aber dies im Endeffekt nicht umsetzen.

Das Urheberrecht wird duch das anschauen immernoch verletzt, die Frage ist aber ob dies "fahrlässig" passiert. Nur durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit kann es zu Schadensersatz kommen.

In der Rechtssprechung wird dazu noch zwischen bewusster und unbewusster Fahrlässigkeit Unterschieden...

PHuV
2013-12-11, 14:18:45
Bingo, genau das meine ich.
Denn auch wenn die Quelle so gesehen legal ist, kam die Quelle durch illegalen Upload in den Besitz, dann kann das technisches Zwischenspeichern nicht legal werden.
Das ist doch Unsinn. :rolleyes: Ich gehe an einem Weihnachtsstand vorbei, und höre dort ein per GEMA geschütztes Lied. Dann kann die GEMA eben nicht kommen, und Geld von mir verlangen, sie muß an denjenigen ran, der das Lied einfach abspielt. Und genau so verhält sich das mit Streaming. Ansonsten könntest Du beispielsweise auch bei der ARD-Seite eine Abmahnung kassieren.

PHuV
2013-12-11, 14:19:58
Das Urheberrecht wird duch das anschauen immernoch verletzt, die Frage ist aber ob dies "fahrlässig" passiert. Nur durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit kann es zu Schadensersatz kommen..
Sehe ich anders. Allein durch Anschauen oder Anhören kann kein Urheberrecht verletzt werden!

Stormtrooper
2013-12-11, 14:20:17
Werbeeinblendungen hast du ohne Adblock quasi immer. Auch auf Streamingseiten. Sind sie jetzt dadurch legal? Man "zahlt" ja dafür durch die Werbung...nein.


Ich hab keine Ahnung wie diese Werbeeinblendungen aussehen.
Stelle mir das beim Musikstreamingdienst eher so vor, daß zwischen Liedern einfach eine Werbepause ist, ähnlich der Mediathek der Privaten.

Stormtrooper
2013-12-11, 14:23:23
Das ist doch Unsinn. :rolleyes: Ich gehe an einem Weihnachtsstand vorbei, und höre dort ein per GEMA geschütztes Lied.
Ein per GEMA geschütztes Lied gibts nicht.
Die sind durch das UrhG geschützt.
Und anhören ist nicht gleich speichern.


Sehe ich anders. Allein durch Anschauen oder Anhören kann kein Urheberrecht verletzt werden!
Nochmal du schaust/hörst es dir nicht nur an, sondern du speicherst es auch, wenn auch nur temporär.
Sofern deine Quelle die Datei nur illegal streamt kann auch die temporäre Speicherung nicht rechtens sein.

Eisenoxid
2013-12-11, 14:23:28
Ich hab keine Ahnung wie diese Werbeeinblendungen aussehen.
Stelle mir das beim Musikstreamingdienst eher so vor, daß zwischen Liedern einfach eine Werbepause ist, ähnlich der Mediathek der Privaten.
Gerade mal angeworfen (die Win8-App). Es gibt offenbar gar keine Werbung. Weder als Banner, noch als Einspieler. Es wird nur relativ unaufdringlich angeboten das jeweilige Album als mp3 zu erwerben.

MartinB
2013-12-11, 14:26:40
Sehe ich anders. Allein durch Anschauen oder Anhören kann kein Urheberrecht verletzt werden!

§44a UrhG. Mehr ist nicht dazu zu sagen.

Die temporäre Vervielfältigungshandlun (z.B. das Cachen) ist nur gestattet, sofern es einer rechtmäßigen Nutzung dient. Bei einem Stream der von Haus aus gegen das UrhG verstößt, ist dies nicht gegeben. Die temporäre Vervielfältigungshandlung ist demnach eine unerlaubte Vervielfältigung (§16 UrhG).

Matrix316
2013-12-11, 14:28:32
Ein per GEMA geschütztes Lied gibts nicht.
Die sind durch das UrhG geschützt.
Und anhören ist nicht gleich speichern.

Nochmal du schaust/hörst es dir nicht nur an, sondern du speicherst es auch, wenn auch nur temporär.
Sofern deine Quelle die Datei nur illegal streamt kann auch die temporäre Speicherung nicht rechtens sein.
Aber das machst du mit ALLEM was du im Internet ansiehst. Das ist ja der Witz dabei. ;)

Außerdem, wenn die "Quelle" [youtube, redtube] "offensichtlich" legal ist, kannst du ja nicht von ausgehen, dass der Stream illegal ist oder nicht. DAS hängt nur davon ab, ob der UPLOADER die Rechte hat - oder nicht. Und da du das als User nicht wissen KANNST, ist das ansehen von illegalen Streams aus legalen Quellen eigentlich rechtlich unbedenklich, oder? :uponder:

piefke
2013-12-11, 14:29:46
Es ist nicht verboten eine raubkopierte DVD anzusehen.

Nun will man über die Hintertür des Cachens eine Verfielfältigung machen.

Dann wäre aber auch das anschauen einer kopiergeschützten Bluray illegal, da im TV der Kopierschutz "geknackt" wird und auch da intern gecached/"verfielfältigt" wird.

Gipsel
2013-12-11, 14:29:55
Diese Regelungen sind aber der deutschen Rechtssprechung egal.Nicht ganz. Ich würde sagen, der Gesetzgeber hat eine gewisse Rangfolge im Gesetz vorgegeben:
Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht.Der erste Punkt ist "Beseitigung der Beeinträchtigung", zu dem nur das Streamingportal selber fähig ist. Dies ist also der "natürliche" erste Ansprechpartner und das DMCA gibt entsprechend der für das Portal gültigen lokalen Rechtsprechung die Mittel dazu vor (takedown notice). Da dies bei redtube möglich ist, erübrigen sich also eigentlich alle weiteren Betrachtungen, da es dem Rechteinhaber einfach möglich gewesen wäre, selber für die Abstellung der Rechteverletzung zu sorgen. Wenn er das nicht tut, sondern lieber zehntausende Abmahnbriefe verschickt handelt er ganz offenbar in schlechter Absicht und will einfach gesagt nur abzocken.
Erst wenn das fehlgeschlagen wäre, hätte man über weitere Schritte nachdenken können. Und von dem was man so hier und anderswo lesen konnte, gehört redtube nicht irgendeiner dubiosen Briefkastenfirma auf einer Südseeinsel, sondern einem (gar nicht mal so kleinen) offiziell in den USA registriertem Unternehmen, was man auch auf normalem Rechtswege hätte haftbar machen können (wenn es denn berechtigt gewesen wäre).
Wirklich eindeutig ist das eben nicht zu klären, weil "Fahrlässigkeit" extrem weit ausgelegt werden kann. Hierzu müsste man mal halbwegs aktuelle Gerichtsurteile diesbezüglich durchgehen um einen Anhaltspunkt zu bekommen.Nö, der gesunde Menschenverstand hilft weiter. Wenn man nach Auseinandersetzung mit dem Thema davon ausgehen kann, daß es legal ist, handelt man nicht mehr fahrlässig. Fahrlässigkeit bedeutet das Außer-Acht-Lassen der erforderlichen Sorgfalt. Wie schon gesagt, damit man überhaupt fahrlässig handeln kann, hätte es möglich sein müssen, eine Rechtsverletzung zu erkennen. Wenn dies nicht möglich ist (und das Portal dem Anschein nach legal ist), kann man gar nicht fahrlässig handeln.
Genau das hat U+C wohl auch gedacht. Es ist eben nicht eindeutig rechtlich zu klären, ohne die generelle Frage über die Legalität dieser Angebote zu klären. Man hat eben gehofft, das Gericht würde analog zu Tauschbörsen reagieren (ein Gericht kennt nicht unbedingt den Unterschied, bzw. fällt es anscheinend garnicht auf).
Der Nutzer handelte (nachdem er die Legalität des Angebots mit einer ihm möglichen und zumutbaren Sorgfalt geprüft hat) gewissermaßen gemäß Treu und Glauben, während der Rechteinhaber bzw. die U+C Anwaltskanzlei genau diesen Rechtsgrundsatz offenbar mißachtet hat. Die versuchen praktisch einen Rechtsmißbrauch.
Eine Mediathek fällt ja schonmal gar nicht drunter, denn hier stellt der Urheber seine Sendungen ein.Woher willst Du wissen, daß in den Mediatheken nicht irgendein Beitrag landet, der nicht korrekt lizensiert ist (von externer Produktionsfirma eingekauft aber z.B. nicht bezahlt und damit nicht wirksam für die Verbreitung lizensiert, oder es werden Teile von nicht lizensierten Werken gezeigt) und sei es nur, weil im Hintergrund Musik läuft, für die der Sender keine GEMA-Gebühren abgedrückt hat? Das kannst Du als Nutzer auch nicht im Detail überprüfen und da steht auch niemandem ein wirksamer Unterlassungsanspruch gegen die Nutzer der Mediathek zu sondern nur gegen den betreffenden Sender.

MartinB
2013-12-11, 14:31:53
Aber das machst du mit ALLEM was du im Internet ansiehst. Das ist ja der Witz dabei. ;)

Wenn die Quelle legal ist und von nichts anderem auszugehen ist, dann verstößt Du ja nicht gegen das UrhG. Temporäre Vervielfältigungshandlungen sind nach §44a UrhG erlaubt.

BTW, "allem" ist auch nicht richtig. Urheberrechtlich Geschützt sind nur Werke welche eine Mindestschöpfungshöhe erreicht haben. Es ist also nicht "alles" automatisch geschützt.

deekey777
2013-12-11, 14:32:27
Ich wiederhole mich, aber U+C macht nirgendwo in der Abmahnung geltend, dass ihre Filme rechtswidrig bei Redtube zu sehen sind. Zwar schreiben sie was von offensichtlichem Blabla, aber das bezieht sichnicht auf den Film.

MartinB
2013-12-11, 14:35:00
@Gipsel

Man muss zwischen Uploader und Angucker unterscheiden. Natürlich kann der Angucker die Beeinträchtigung nicht beseitigen, sondern nur der Uploader/Betreiber. Dies steht ja außer Frage.

Für den Angucker greift aber sehr wohl (2), und das ist ein seperater Rechtsstreit.
Wenn das Portal angibt, etwaige Urheberrechtsverletzungen auf Anfage des Rechteinhabers zu entfernen, ist davon auszugehen dass Urheberrechtsverletzungen vorliegen können. Demnach unterliegt mögicherweise der Sorgfaltspflicht des Anguckers herauszufinden ob der Stream nicht gegen das UrhG verstößt. Ob er dies überhaupt kann steht da doch garnicht zur Debatte.

Stormtrooper
2013-12-11, 14:35:55
Aber das machst du mit ALLEM was du im Internet ansiehst. Das ist ja der Witz dabei. ;)

Das ist mir auch klar.
Ändert aber nichts an der Sachlage, wenn jemand wirklich seine Rechte durchsetzt.
Ändert aber nichts daran, daß nach meiner Auffassung, wenn man das Gesetz in dieser Richtung auslegt, die Abmahnung rechtens ist.
Deswegen sagte ich ja, das Gesetz ist schlecht geschrieben und es müssen Richter entscheiden wie es ausgelegt wird.

Und ein Richter hatte auch schon die gleiche Auffassung wie ich.
Nun zeig du mir bitte ein Urteil die besagt, streaming ist legal.

Zitat:"Eine andere Auffassung vertrat der Richter Mathias Winderlich Ende 2011 bei der Verurteilung eines der Hauptangeklagten im Prozess um die inzwischen verbotene Kino.to-Plattform. Nach Ansicht des Richters machen sich auch Nutzer illegaler Streams strafbar, da hier eine „rechtsverletzende Verbreitung und Vervielfältigung“ stattfinde. Mit dem Begriff „vervielfältigen“ meine der Gesetzgeber „herunterladen“, erläuterte der Amtsrichter. Dazu gehöre auch zeitweiliges Herunterladen, das beim Streaming statt nde: Es würden nach und nach Datenpakete heruntergeladen, was eine sukzessive Vervielfäl tigung sei. Jeder Benutzer illegaler Streaming-Portale müsse sich darüber bewusst sein, dass dahinter eine Vervielfältigungshandlung stehen †könne. So weit die Auffassung des Richters am Amtsgericht Leipzig"

http://www.pcwelt.de/ratgeber/Legal_oder_illegal__So_ist_die_Rechtslage_im_Web-Streaming_und_Co.-7932244.html

Rancor
2013-12-11, 14:39:14
Geht es hier aber nicht in erster Linie darum, wie U+C überhaupt die IP Adressen bekommen hat.
Es steht doch gar nicht fest, ob die abgemahnten den Film geschaut haben oder nicht..
Erst wenn das geklärt ist, kann man darüber streiten ob ein Verstoß gegen das Gesetzt vorliegt.

MartinB
2013-12-11, 14:40:11
@Stormtrooper

bei Kino.to ist das relativ eindeutig. Bei Redtube ist es schon schwieriger. Ich tendiere aber zur Aussage, dass der Nutzer hätte davon ausgehen müssen, das Streams möglicherweise gegen das UrhG verstoßen (also ähnlich wie bei Kino.to).

piefke
2013-12-11, 14:40:37
Und obwohl so eindeutig bei kino.to.

Die von der GVU übermittelte “klare Ansage” des Amtsrichters aus Leipzig bietet in Deutschland so oder so keinen Maßstab, da sein Urteil nur in diesem einen spezifischen Fall gilt und kein gültiges Recht schafft. Entgegen den Behauptungen der GVU haben Nutzer von Kino.to aller Voraussicht nach nichts zu befürchten.

http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/kino-to-die-gvu-und-das-amtsgericht-leipzig-18493/


Ich hab noch von keiner Verurteilung dieser Benutzer gehört. Und die Filmindustrie hat mehr Geld in der Kriegskasse...

Gipsel
2013-12-11, 14:41:02
Für den Angucker greift aber sehr wohl (2), und das ist ein seperater Rechtsstreit.Der Angucker ist geschützt, weil er in Treu und Glauben handelt, der (angebliche?) Rechteinhaber dagegen ganz offensichtlich nicht. Der Konsument ist hier schlicht der falsche Ansprechpartner für den Rechteinhaber.

@deekey:
Wenn die fraglichen Filmchen rechtmäßig bei redtube eingestellt wurden, der Uploader bzw. redtube also die Rechte zur Verbreitung besitzen, dann tendiert das Vorgehen seitens der Rechteinhaber bzw. U+C wohl schon klar in Richtung Betrug.

Stormtrooper
2013-12-11, 14:42:08
@Stormtrooper

bei Kino.to ist das relativ eindeutig. Bei Redtube ist es schon schwieriger. Ich tendiere aber zur Aussage, dass der Nutzer hätte davon ausgehen müssen, das Streams möglicherweise gegen das UrhG verstoßen (also ähnlich wie bei Kino.to).

Ja, mir ging es nur darum, daß Richter auch Urteilen, daß Streaming alleine schon ein UrhG Verstoß sein kann, denn selbst Zwischenspeichern von Illegalem Material verboten ist.

MartinB
2013-12-11, 14:42:47
Der Angucker ist geschützt, weil er in Treu und Glauben handelt,

Ohne Rechtsgrundlage ist so eine Aussage wertlos.

Der Konsument ist hier schlicht der falsche Ansprechpartner für den Rechteinhaber.
Der Konsument begeht genau wie der Uploader einen Verstoß gegen das UrhG. Daran ist ja überhaupt nicht zu zweifeln. Er schaut sich einen Stream an und begeht dabei eine vorübergehende Vervielfältigungshandlung ohne eine rechtmäßige Nutzung.

Stormtrooper
2013-12-11, 14:44:12
@deekey:
Wenn die fraglichen Filmchen rechtmäßig bei redtube eingestellt wurden, der Uploader bzw. redtube also die Rechte zur Verbreitung besitzen, dann tendiert das Vorgehen seitens der Rechteinhaber bzw. U+C wohl schon klar in Richtung Betrug.

Seh ich nicht anders, sollte aber jemand die Filme hochgeladen haben, die keine Rechte dran haben, sieht die Sache ganz anders aus.

Gipsel
2013-12-11, 14:44:26
Ohne Rechtsgrundlage ist so eine Aussage wertlos.Das sind ziemlich elementare Definitionen der Juristen. Wenn die das nicht auf die Reihe kriegen, gehören die mit Knüppeln aus dem Gericht gejagt. :rolleyes:

edit: Oder wie das höchste deutsche Gericht mal schrieb (guter Satz, den sich einige Juristen mal hinter die Ohren schreiben sollten):
Höher als der Wortlaut des Gesetzes steht sein Zweck und Sinn. Diesen im Einzelfall der Rechtsanwendung nutzbar zu machen und danach unter Berücksichtigung von Treu und Glauben den Streitfall einer vernünftigen und billigen Lösung zuzuführen, ist die Aufgabe des Richters.

Matrix316
2013-12-11, 14:45:31
Das ist mir auch klar.
Ändert aber nichts an der Sachlage, wenn jemand wirklich seine Rechte durchsetzt.
Ändert aber nichts daran, daß nach meiner Auffassung, wenn man das Gesetz in dieser Richtung auslegt, die Abmahnung rechtens ist.
Deswegen sagte ich ja, das Gesetz ist schlecht geschrieben und es müssen Richter entscheiden wie es ausgelegt wird.

Und ein Richter hatte auch schon die gleiche Auffassung wie ich.
Nun zeig du mir bitte ein Urteil die besagt, streaming ist legal.

Zitat:"Eine andere Auffassung vertrat der Richter Mathias Winderlich Ende 2011 bei der Verurteilung eines der Hauptangeklagten im Prozess um die inzwischen verbotene Kino.to-Plattform. Nach Ansicht des Richters machen sich auch Nutzer illegaler Streams strafbar, da hier eine „rechtsverletzende Verbreitung und Vervielfältigung“ stattfinde. Mit dem Begriff „vervielfältigen“ meine der Gesetzgeber „herunterladen“, erläuterte der Amtsrichter. Dazu gehöre auch zeitweiliges Herunterladen, das beim Streaming statt nde: Es würden nach und nach Datenpakete heruntergeladen, was eine sukzessive Vervielfäl tigung sei. Jeder Benutzer illegaler Streaming-Portale müsse sich darüber bewusst sein, dass dahinter eine Vervielfältigungshandlung stehen †könne. So weit die Auffassung des Richters am Amtsgericht Leipzig"

http://www.pcwelt.de/ratgeber/Legal_oder_illegal__So_ist_die_Rechtslage_im_Web-Streaming_und_Co.-7932244.html
Können wir was dafür, wenn die Richter keine Ahnung haben?

Wenn du ein BILD, wo du keine Rechte dran hast, auf deiner Webseite anzeigst. Wäre es dann deiner Meinung nach richtig, wenn der Urheber des Bildes ALLE User abmahnt, die auf deiner Webseite waren und sich das Bild angesehen haben, weil alleine durch das Ansehen des Bildes Datenpakete heruntergeladen werden, was eine sukzessive Vervielfältigung ist...oder?:rolleyes:

Und ob ein Bild oder Musik oder ein Video angesehen wird, ist technisch gesehen ja kein Unterschied. Es landet alles standardmäßig im Browsercache. Bei Streamportalen wie Youtube ist Musik und Film sogar identisch, weil es immer ein Video ist. ;)

MartinB
2013-12-11, 14:49:21
Wenn du ein BILD, wo du keine Rechte dran hast, auf deiner Webseite anzeigst. Wäre es dann deiner Meinung nach richtig, wenn der Urheber des Bildes ALLE User abmahnt, die auf deiner Webseite waren und sich das Bild angesehen haben, weil alleine durch das Ansehen des Bildes Datenpakete heruntergeladen werden, was eine sukzessive Vervielfältigung ist...oder?:rolleyes:

Es gibt kein "deiner Meinung nach".

Der Angucker des Bildes verstößt gegen das UrhG. Dies passiert aber in diesem Falle nicht fahrlässig (außer z.B. die Url der Webseite ist: "Hier-kostenlos-den-Spiegel-lesen.de oder "high-res-fotokopien-von-geschuetztem-material.com"). Wenn es nicht vorsätzlich oder fahrlässig passiert, gibt es auch keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Stormtrooper
2013-12-11, 14:49:48
Können wir was dafür, wenn die Richter keine Ahnung haben?


Wer sagt denn das der Richter keine Ahnung hat?
Vielleicht hat er ja Ahnung, aber du nicht.
Sorry, aber ich sehe die Aussage von dem Richter schlüssig und nachvollziehbar.

Du mußt das einfach "ähnlich" sehen, wie wenn du etwas geklautes Kaufen willst.
Du kannst niemals durch Kauf Eigentumsrechte an etwas Geklautem erwerben.

deekey777
2013-12-11, 14:51:51
Seh ich nicht anders, sollte aber jemand die Filme hochgeladen haben, die keine Rechte dran haben, sieht die Sache ganz anders aus.
Steht das wirklich so in der Abmahnung?

MartinB
2013-12-11, 14:52:41
Du mußt das einfach "ähnlich" sehen, wie wenn du etwas geklautes Kaufen willst.
Du kannst niemals durch Kauf Eigentumsrechte an etwas Geklautem erwerben.

Der Kauf ist jedoch anders zu behandeln. Du verstößt dabei nicht gegen den UrhG. Aber höchstwahrscheinlich gegen andere Gesetze.

x-force
2013-12-11, 14:55:18
sie es doch mal so: ein straßenmusiker singt öffentlich geschützte lieder und du hörst sie.
während du die klänge wahrnimmst, erstellst du eine temporäre kopie der geistigen schöpfung in deinem kopf. jetzt hast du eine unerlaubte vervielfältigung begangen. :O

patentschutz und urheberrecht sind schon von der grundidee eine krux.

deekey777
2013-12-11, 14:56:04
Kann es sein, dass einige nicht wissen, was Redtube ist?

MartinB
2013-12-11, 14:56:53
sie es doch mal so: ein straßenmusiker singt öffentlich geschützte lieder und du hörst sie.
während du die klänge wahrnimmst, erstellst du eine temporäre kopie der geistigen schöpfung in deinem kopf. jetzt hast du eine unerlaubte vervielfältigung begangen. :O

So ein Blödsinn. Was eine temporäre Vervielfältigungshandlung ist, ist ganz klar definiert (siehe vorherige Seiten).

Gipsel
2013-12-11, 14:57:19
Kann es sein, dass einige nicht wissen, was Redtube ist?Spielst Du auf die Schöpfungshöhe an?

GSXR-1000
2013-12-11, 14:58:59
@Gipsel

Man muss zwischen Uploader und Angucker unterscheiden. Natürlich kann der Angucker die Beeinträchtigung nicht beseitigen, sondern nur der Uploader/Betreiber. Dies steht ja außer Frage.

Für den Angucker greift aber sehr wohl (2), und das ist ein seperater Rechtsstreit.
Wenn das Portal angibt, etwaige Urheberrechtsverletzungen auf Anfage des Rechteinhabers zu entfernen, ist davon auszugehen dass Urheberrechtsverletzungen vorliegen können. Demnach unterliegt mögicherweise der Sorgfaltspflicht des Anguckers herauszufinden ob der Stream nicht gegen das UrhG verstößt. Ob er dies überhaupt kann steht da doch garnicht zur Debatte.

Das ist mit verlaub gesagt absoluter Blödsinn.
Nochmal:
das würde in letzter Konsequenz dazu führen, das jeder Link, der ungewollt oder gewollt auf eine Seite führt, die urheberrechtsverletzungen enthält (ein Bild reicht, denn auch das wird temporär zwischengespeichert) zu einer unweigerlich strafbaren Handlung führt.
Das bedeutet: JEDER zugriff auf irgendeine Internetseite ist ein potentieller Urheberrechtsverstoss. Nehmen wir das Forum hier. Was glaubst du wieviele Avatarbilder potentiell urheberrechtlich geschützt sind? Allein das lesen dieser Threadseite im Forum kann ein potentieller Urheberrechtsverstoss sein, laut deiner Aussage.
Auch frage ich dich, wie ich quasi vorauseilend feststellen soll, ob urheberrechtlich geschützte werke da sind? Öffne ich die seite, lädt das bild/stream. Das ist bereits die strafbare Haqndlung (gemäss deiner definition). Wie kann ich den Inhalt der Seite vorher kennen?
Desweiteren bedarf es im zweifel KEINER aktion meinerseits um diesen Verstoss zu begehen (laut deiner definition). Selbst ein Stream... um den urheberrechtshinweis zu lesen, muss ich den Stream selbst sehen. Wenn ich den Stream dann aber verlasse, ist nach deiner definition der Rechtsverstoss bereits begangen. Das ist natuerlich alles absurd. egal wie ihr euch dreht und wendet.
zudem: Kann ausgeschlossen werden, das es browser gibt, die den stream nicht zwischenspeichern? In dem man also nicht vor und zurueckspulen kann im cache? Kann man das unter umständen so einstellen oder programmieren? Wie sollte (sofern diese moeglichkeit besteht) mir der urheberrechtsverstoss nachgewiesen werden?
Sorry leute. diese argumentation ist dermassen absurd und weltfremd, das werden selbst die wildesten richter nicht so sehen.

x-force
2013-12-11, 15:02:15
So ein Blödsinn. Was eine temporäre Vervielfältigungshandlung ist, ist ganz klar definiert (siehe vorherige Seiten).

ich sehe nicht, warum das keine vervielfältigungshandlung sein sollte. zumindest §16 urhg gibt das nicht her.

es gibt durchaus leute, die dir nach dem hören einer musik, diese auch fehlerfrei wiedergeben können. die vervielfältigung hat im kopf definitiv stattgefunden.

MartinB
2013-12-11, 15:02:27
@ GSXR
Es mag Blödsinn sein, aber so steht es nunmal im Gesetz.

Nochmal:
in §44a BGB ist klipp und klar geregelt, dass die vorübgehen Zwischenspeicherung eine erlaubte Vervielfältigungshandlung ist, unter der Vorraussetzung dass es eine rechtmäßge Nutzung darstellt.
Eine rechtmäßige Nutzung kann es nicht gegen, wenn das Vervielfältigungstück ohne die Erlaubnis des Urhebers vervielfältigt wird.

So "einfach" ist das. Wenn Du meinst es wäre Blödsinn, dann zeige doch bitte die Pasagen im UrhG die das belegen.

MartinB
2013-12-11, 15:04:47
ich sehe nicht, warum das keine vervielfältigungshandlung sein sollte. zumindest §16 urhg gibt das nicht her.

es gibt durchaus leute, die dir nach dem hören einer musik, diese auch fehlerfrei wiedergeben können. die vervielfältigung hat im kopf definitiv stattgefunden.


Ach bitte :rolleyes:

§ 16 Vervielfältigungsrecht

(1) Das Vervielfältigungsrecht ist das Recht, Vervielfältigungsstücke des Werkes herzustellen, gleichviel ob vorübergehend oder dauerhaft, in welchem Verfahren und in welcher Zahl.
(2) Eine Vervielfältigung ist auch die Übertragung des Werkes auf Vorrichtungen zur wiederholbaren Wiedergabe von Bild- oder Tonfolgen (Bild- oder Tonträger), gleichviel, ob es sich um die Aufnahme einer Wiedergabe des Werkes auf einen Bild- oder Tonträger oder um die Übertragung des Werkes von einem Bild- oder Tonträger auf einen anderen handelt.

Dein Kopf ist keine "Vorrichtungen zur wiederholbaren Wiedergabe von Bild- oder Tonfolgen" außer du hast gleichzeitig nen Lautsprecher und Gehirnmusterinterpreter um mir die Musik nochmal vorzuspielen in deinen Schädel implantiert. In dem Falle wäre die Vorrichtung aber eher der Lautsprecher und Gehirnmusterinterpreter. Warum man sowas nochmal extra erklären muss, ist mir schleierhaft.

x-force
2013-12-11, 15:07:10
das steht ganz klar "auch"... das sind also beileibe nicht alle möglichkeiten.

MartinB
2013-12-11, 15:08:32
das steht ganz klar "auch"... das sind also beileibe nicht alle möglichkeiten.

Du hast aber kein Vervielfältigungsstück hergestellt. :rolleyes:

GSXR-1000
2013-12-11, 15:10:29
@ GSXR
Es mag Blödsinn sein, aber so steht es nunmal im Gesetz.

Nochmal:
in §44a BGB ist klipp und klar geregelt, dass die vorübgehen Zwischenspeicherung eine erlaubte Vervielfältigungshandlung ist, unter der Vorraussetzung dass es eine rechtmäßge Nutzung darstellt.
Eine rechtmäßige Nutzung kann es nicht gegen, wenn das Vervielfältigungstück ohne die Erlaubnis des Urhebers vervielfältigt wird.

So "einfach" ist das. Wenn Du meinst es wäre Blödsinn, dann zeige doch bitte die Pasagen im UrhG die das belegen.
NEIN. es steht eben "NICHT GENAUSO" im Gesetz. Nur weil man durch sinnfreie Interpretation des geschriebenen Wortes soetwas konstruieren kann, heisst es eben nicht, "das es so im Gesetz" steht.
Wie Gipsel korrekterweise bereits schrieb die Vorgabe jeder Rechtssprechung im Bezug auf anwendung der jeweiligen verfassten Gesetze durch das HÖCHSTE deutsche Gericht:
"Höher als der Wortlaut des Gesetzes steht sein Zweck und Sinn. Diesen im Einzelfall der Rechtsanwendung nutzbar zu machen und danach unter Berücksichtigung von Treu und Glauben den Streitfall einer vernünftigen und billigen Lösung zuzuführen, ist die Aufgabe des Richters. "

Und jetzt wende das mal auf deine Aussagen an.
Danke. denn damit endet die diskussion auch schon.

ux-3
2013-12-11, 15:10:49
Dein Kopf ist keine "Vorrichtungen zur wiederholbaren Wiedergabe von Bild- oder Tonfolgen"

Singen zählt nicht? Warum müssen dann Sänger Gebühren für fremde Stücke zahlen?

deekey777
2013-12-11, 15:11:14
Spielst Du auf die Schöpfungshöhe an?
Nein, definitiv nicht (ich kenne den Film nicht). Redtube ist gerade nicht für illegale Angebote bekannt, im Gegenteil.

Vor einigen Jahren ließ Amazon ein bestimmtes eBook ohne Vorwarnung auf den Readern löschen, weil sie kein Vertriebsrecht hatten. Niemand, absolut niemand kam auf die Idee die Käufer in Anspruch zu nehmen, weil sie ein eBook erworben haben, über das Amazon kein Vertriebsrecht hatte.

x-force
2013-12-11, 15:12:51
@ux-3 guter punkt

@martinb
jetzt interessiert mich aber wie du dieses imaginäre stück im falle des caches auf dem pc nachweisen willst.
denn da ist auch kein vervielfältigungsstück vorhanden, zumindest kein zum späteren zeitpunkt nachweisbares ;)

deekey777
2013-12-11, 15:15:10
@ GSXR
Es mag Blödsinn sein, aber so steht es nunmal im Gesetz.

Nochmal:
in §44a BGB ist klipp und klar geregelt, dass die vorübgehen Zwischenspeicherung eine erlaubte Vervielfältigungshandlung ist, unter der Vorraussetzung dass es eine rechtmäßge Nutzung darstellt.
Eine rechtmäßige Nutzung kann es nicht gegen, wenn das Vervielfältigungstück ohne die Erlaubnis des Urhebers vervielfältigt wird.

So "einfach" ist das. Wenn Du meinst es wäre Blödsinn, dann zeige doch bitte die Pasagen im UrhG die das belegen.
Ach doch: durch das Gesetz und dessen Auslegung.

MartinB
2013-12-11, 15:16:21
Singen zählt nicht? Warum müssen dann Sänger Gebühren für fremde Stücke zahlen?

x-force ging es doch um das bloße Anhören eines Lieds...


@martinb
jetzt interessiert mich aber wie du dieses imaginäre stück im falle des caches auf dem pc nachweisen willst.
denn da ist auch kein vervielfältigungsstück vorhanden, zumindest kein zum späteren zeitpunkt nachweisbares ;)


ganz einfach: der Versuch reicht aus und kann ggf. nachgewiesen werden (§ 106, (2))

PHuV
2013-12-11, 15:17:54
Nochmal du schaust/hörst es dir nicht nur an, sondern du speicherst es auch, wenn auch nur temporär.
Sofern deine Quelle die Datei nur illegal streamt kann auch die temporäre Speicherung nicht rechtens sein.
Blödsinn! Ich speichere gar nichts, das macht die Software selbst, auf die ich keinen Einfluß habe!

Wie ist den das Streaming entstanden? Ich lasse jetzt mal bewußt die anderen Vorteile von Streaming (Dateipuffer, Wiederaufsetzen, kleine Datenpakete usw.) weg.

Die Leute sollten sich Dinge anschauen können, ohne daß sie es kopieren können. Streaming war/ist ursprünglich eine Art verkappter Kopierschutz! Damals hat nach meiner Erinnerung RealPlayer von RealNetworks angefangen. Hier konnten Unternehmen, die per Web Videos anboten, mit Streaming das Kopieren unterbinden.

Genauso, wie ich nicht verhindern kann, daß ich öffentlich zugänglich gemachte Dinge nicht höre oder nicht sehe, wenn ich daran vorbei gehe, kann ich das Puffern von Daten auch nicht verhindern. Da kannst Du bis in die Register einer CPU gehen. Das Zwischenspeichern von Daten ist nun mal ein Bestandteil der IT. Und das ist meiner Meinung nach überhaupt nicht abmahnungsberechtigt, weil der normale Programmbenutzer keinen Einfluß darauf hat, was zwischengespeichert wird.
Das Urheberrecht wird duch das anschauen immernoch verletzt
Richtig, aber allein durch den Anbieter, nicht durch den Konsumenten!

x-force
2013-12-11, 15:18:19
beim anhören findet zwangsläufig eine kopie statt. jeder mensch kann sagen, was vor einer sekunde war. einige nennen dir zu den tönen auch die passenden noten und haben damit eine kopie in ihrem kopf erstellt. das ist nur eine analogie zum cachen.


ganz einfach: der Versuch reicht aus und kann ggf. nachgewiesen werden (§ 106, (2))

den versuch kannst du nicht nachweisen... browser laden links im vorraus.


edit: phuv scheints verstanden zu haben

MartinB
2013-12-11, 15:20:49
Richtig, aber allein durch den Anbieter, nicht durch den Konsumenten!

Falsch -> §44a

GSXR-1000
2013-12-11, 15:22:20
beim anhören findet zwangsläufig eine kopie statt. jeder mensch kann sagen, was vor einer sekunde war. einige nennen dir zu den tönen auch die passenden noten und haben damit eine kopie in ihrem kopf erstellt. das ist nur eine analogie zum cachen.



den versuch kannst du nicht nachweisen... browser laden links im vorraus.
Das ganze ist mehr als absurd.
Gehe ich an einem Strassenmusikanten vorbei und dieser begeht eine urheberverletzung, und ich telefoniere dabei... streame und vervielfaeltige es auf diese weise. Unfassbar... das wäre nach MartinB eine straftat. ich muss aber beim erklingen des ersten tones sofort das gespräch beenden. ZWINGEND.

GSXR-1000
2013-12-11, 15:23:57
Falsch -> §44a
schreib nicht ständig denselben quatsch. geh doch mal bitte auf die argumente des HÖCHSTEN DEUTSCHEN GERICHTES ein?
"Höher als der Wortlaut des Gesetzes steht sein Zweck und Sinn. Diesen im Einzelfall der Rechtsanwendung nutzbar zu machen und danach unter Berücksichtigung von Treu und Glauben den Streitfall einer vernünftigen und billigen Lösung zuzuführen, ist die Aufgabe des Richters. "

x-force
2013-12-11, 15:24:20
ja das beispiel ist sogar weniger abstrakt und für einige eher zu begreifen!

MartinB
2013-12-11, 15:27:10
@GSXR
Auch wenn deine Beiträge inhaltlich nichtssagend sind, so sind die wenigstens polemisch wertvoll.
Dein Satz sagt höchstens aus, dass ein Richter das Gesetz auszulegen hat. Und jetzt?

So steht es nunmal im Gesetz. Das dies so Anwendung findet, hat der Kino.to Fall ja gezeigt (Zitat irgendwo ne seite vorher). Die eigentliche Frage ist doch, aber der Angucker fahrlässig gehandelt hat.

Matrix316
2013-12-11, 15:28:34
Wenn die Quelle aus die der Stream kommt legal ist (Youtube, Redtube) dann wäre auch eine vervielfältung rechtmäßig. :) Zumindest wäre es eine Privatkopie. Und es wird auch kein Kopierschutz umgangen. Und es wird nichts weiterverteilt.

x-force
2013-12-11, 15:31:21
So steht es nunmal im Gesetz. Das dies so Anwendung findet, hat der Kino.to Fall ja gezeigt (Zitat irgendwo ne seite vorher). Die eigentliche Frage ist doch, aber der Angucker fahrlässig gehandelt hat.

kino(x).to und redtube.com sind nicht vergleichbar!

MartinB
2013-12-11, 15:31:22
Wenn die Quelle aus die der Stream kommt legal ist (Youtube, Redtube) dann wäre auch eine vervielfältung rechtmäßig. :) Zumindest wäre es eine Privatkopie. Und es wird auch kein Kopierschutz umgangen. Und es wird nichts weiterverteilt.

Darum geht es ja nicht. Die Frage war ja, was Sache ist wenn der Stream an sich schon illegal ist.

Btw, Privatkopie greift nur, wenn dabei kein Kopierschutz umgangen wird (wie Du bereits gesagt hattest). Ob das bei einem Stream greift, kann ich aus dem stegreif nicht sagen. Ich weiß nur, dass OnlineTVRecorder damals verklagt worden ist und verloren hat. Aber da ging es um Senderechte und Weiterleitung, das ist nochmal ein ganz anderes Feld des urhg mit eigenen Paragraphen.
Aus dem Bauch heraus würde ich vermuten: Stream-Mitschneiden ok, Download über Dritt-Applikationen wie keepvid jedoch nicht. (Dazu wäre wie gesagt zu klären, ob das Verstecken der Stream-Quelldatei einen Kopierschutz darstellt oder nicht)

MartinB
2013-12-11, 15:32:19
kino(x).to und redtube.com sind nicht vergleichbar!

Wenn Du meine Beiträge lesen würdest, dann hättest Du merken müssen,d ass ich dies bereits mehrmals gesagt habe. Desegen schrieb ich ja auch (abermals): "Die eigentliche Frage ist doch, aber der Angucker fahrlässig gehandelt hat."

PHuV
2013-12-11, 15:32:57
Falsch -> §44a
Es wird an zigfacher Stelle anders ausgelegt:

http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/2007-05-22-UrhR-Vorlesung5.pdf
Seite 5

Schranken - Allgemeines
Gesetzliche Schranken
, §§ 44a ff UrhG
(Statutory Licensing)
Auslegung
der Schranken:
h.M.: keine Schranken, sond
ern gesetzliche Ausnahmen

enge Auslegung
a.A.: Verfassungsgüter durch Schranken geschützt

weite Auslegung
BGH: grundsätzlich enge Ausl
egung, nur bei veränderten
technischen Gegebenheiten eine ausnahmsweise extensive
Auslegung
(BGH NJW 1999, 1953 – Kopienversanddienst
;
BGH GRUR 2002,
963 – Elektronischer Pressespiegel

Streaming im Licht des § 44a UrhG – Teil 2 (http://www.behrmannhaertel.de/2010/02/22/streaming-im-licht-des-%C2%A7-44a-urhg-teil-2/)

Dann zeig mir mal bitte eine Möglichkeit, wie eine Person überprüfen soll, ob alles auf einer Seite rechtlich einwandfrei sein soll. :rolleyes:

Beispiel: Du kaufst Dir eine Tageszeitung. Dort ist ein urheberrechtlicher Text vorhanden, für den der Verlag nicht bezahlt hat. Als Zeitungsbesitzer haftest Du mitnichten dafür, sondern der Verlag.

deekey777
2013-12-11, 15:34:55
Wenn Du meine Beiträge lesen würdest, dann hättest Du merken müssen,d ass ich dies bereits mehrmals gesagt habe. Desegen schrieb ich ja auch (abermals): "Die eigentliche Frage ist doch, aber der Angucker fahrlässig gehandelt hat."
Man kann auch vorsätzlich von der offensichtlichen Rechtmäßigkeit der auf Redtube angebotenen Videos ausgehen.
Wir sollten beim Thema bleiben, oder?

Stormtrooper
2013-12-11, 15:37:31
Ach doch: durch das Gesetz und dessen Auslegung.

Und genaugenommen zählt nur die Auslegung eines Gesetzes was ein Richter macht.
Und bis jetzt hat genau EIN Richter das Gesetz ausgelegt.
Diese Auslegung besagte, wer streamt, vervielfältigt ein Werk.

MartinB
2013-12-11, 15:38:41
@PHuV

Dein Text des Anwaltes erzählt doch auch nichts neues. Natürlich ist Streamen keine unerlaubte Vervielfältigungshandlung. Jedoch unter der Vorraussetzung das es eine rechtmäßige Nutzung ist.

Auch dein Beispiel ist sinnfrei, denn Kauf != Vervielfältigungshandlung. Der Verlag haftet, du nicht. Bei einer Vervielfältigungshandlung die Du begehst, haftest Du.

deekey777
2013-12-11, 15:40:37
Und genaugenommen zählt nur die Auslegung eines Gesetzes was ein Richter macht.
Und bis jetzt hat genau EIN Richter das Gesetz ausgelegt.
Diese Auslegung besagte, wer streamt, vervielfältigt ein Werk.
Die Meinung eines Strafrichters, nach der er gar nicht gefragt wurde, interessiert keine Sau. Sofern es überhaupt seine Meinung ist.

Und wenn man bedenkt, dass in Deutschland gerade kein Case Law gilt, interessiert seine Meinung noch weniger.

GSXR-1000
2013-12-11, 15:49:45
@GSXR
Auch wenn deine Beiträge inhaltlich nichtssagend sind, so sind die wenigstens polemisch wertvoll.
Dein Satz sagt höchstens aus, dass ein Richter das Gesetz auszulegen hat. Und jetzt?

So steht es nunmal im Gesetz. Das dies so Anwendung findet, hat der Kino.to Fall ja gezeigt (Zitat irgendwo ne seite vorher). Die eigentliche Frage ist doch, aber der Angucker fahrlässig gehandelt hat.
noe. es besagt wie ein gesetz anzuwenden ist. Und das der SINN und ZWECK des Gesetzes massgeblich ist. Nicht ein interpretierbarer Wortlaut.
Stimmt. der kino.to fall hat es gezeigt. Nicht EIN EINZIGER nutzer des Portals ist belangt worden... obwohl die nutzerdaten bekannt waren. In der tat ist das eindeutig.

Was heisst vervielfältigung?
Vervielfältigung heisst Kopie.
Wozu macht man eine Kopie?
Zur weitergabe oder zur wiederholten zeitversetzten wiedergabe.
ist das beim Streamen der Fall?
Nein.
Hat der user IRGENDEINEN Einfluss auf die zwischenspeicherung? Kann er Sie nutzen? Nein.
Kann der Nutzer sich vor ansurfen der seite (was ja nicht mal gewollt sein muss) sich über die urheberrechtliche Berechtigung des Bildes oder stream überzeugen? Nein.
Hat er überhaupt die möglichkeit das zu tun? Nein.
Wie soll der User die urheberrechtsfrage beurteilen koennen, bevor er die copyright infos sieht, die aber teil des streams sind? Sobald er das sieht, ist aber die zwischenspeicherung bereits geschehen?
Verstehst du jetzt was "SINN UND ZWECK" heisst? Glaubst du im Ernst der SINN UND ZWECK deckt dies ab?
Informier dich bitte was der Begriff "Treu und Glauben" heisst und was mit "vernünftiger und billiger Lösung" gemeint ist.
Das gesetz bezieht sich logisch auf die Schadhafte Urheberrechtsverletzung. Die KANN in diesem Falle aber garnicht gegeben sein, da niemandem durch den Nutzer ein Schaden entstehen kann. In keinster form.

MartinB
2013-12-11, 15:53:46
Was heisst vervielfältigung?
Vervielfältigung heisst Kopie.
Wozu macht man eine Kopie?
Zur weitergabe oder zur wiederholten zeitversetzten wiedergabe.
ist das beim Streamen der Fall?
Nein.
Hat der user IRGENDEINEN Einfluss auf die zwischenspeicherung? Kann er Sie nutzen? Nein.

Les doch mal §44a. Es ist klipp und klar geregelt was eine "Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen" ist und wann sie erlaubt ist.

Mehr gibts dazu nicht zu sagen.

Das ist mal wieder ein Paradebeispiel für einen 3dc-Thread :rolleyes:.

Stormtrooper
2013-12-11, 16:02:34
Die Meinung eines Strafrichters, nach der er gar nicht gefragt wurde, interessiert keine Sau. Sofern es überhaupt seine Meinung ist.

Und wenn man bedenkt, dass in Deutschland gerade kein Case Law gilt, interessiert seine Meinung noch weniger.

Stimmt, deine Meinung interessiert aber noch viel weniger.
Dadurch das ein Richter sein Studium nicht nur gerade so geschafft hat, trau ich erstmal einem Richter mehr zu, als vielen Rechtsanwälten.
Und außerdem, du oder ein Anwalt legen Rechte nur aus.
Ein Richter spricht Recht.
Dies sind lauter Dinge, die diesen Richter zu wesentlich mehr befähigen als dich oder andere hier.
So, mehr sag ich zu dem Thema nicht.

PHuV
2013-12-11, 16:02:34
@PHuV

Dein Text des Anwaltes erzählt doch auch nichts neues. Natürlich ist Streamen keine unerlaubte Vervielfältigungshandlung. Jedoch unter der Vorraussetzung das es eine rechtmäßige Nutzung ist.
Und wie kann ein normaler Nutzer genau das überprüfen? :rolleyes: Gar nicht. Er ist allein auf die Aussagen des Betreibers angewiesen. Und wenn redtube sagt, alles ok, dann muß der normale Nutzer davon ausgehen, daß er hier legal streamt.
Auch dein Beispiel ist sinnfrei, denn Kauf != Vervielfältigungshandlung. Der Verlag haftet, du nicht. Bei einer Vervielfältigungshandlung die Du begehst, haftest Du.
Und? Ich kaufe mir den Zugang auf einem Onlineportal. Und der bietet eben Material an, welches entgegen seiner Aussagen nicht lizensiert hat. Dann hast Du genau den gleichen Salat.

Deshalb halte ich §44 für absoluten Quatsch.

MartinB
2013-12-11, 16:10:19
Es ist egal was Du davon hältst ;).

Die Frage ob der Nutzer es überprüfen kann, ist ja letztendlich die interessante. Bzw, ob er eben fahrlässig handelt, wenn er es nicht versucht. Bei einem Onlineportal einer Tageszeitung könnte er davon ausgehen, dass dies frei von Rechtsmängeln ist (schließlich hat er einen Kaufvertrag zu dem Portal eingegangen -> §434 BGB).

Bei einer Porno-Seite die sich durch amerikanische Gesetze rechtlich absichert und in den Nutzungsbedingungen auf die DCMA-Klausel hinweist, könnte ein Anwalt/Richter argumentieren, dass es zu erwarten wäre, dass es dort illegale Angebot gibt. Letztendlich lässt es sich eben nicht eindeutig rechtlich klären. Der Verstoß ist aufjedenfall passiert, die Fage ist ob es auch Ansprüche auf Schadensersatz (wie ihn U+C) ja fordert, geben darf.

GSXR-1000
2013-12-11, 16:11:29
Les doch mal §44a. Es ist klipp und klar geregelt was eine "Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen" ist und wann sie erlaubt ist.

Mehr gibts dazu nicht zu sagen.

Das ist mal wieder ein Paradebeispiel für einen 3dc-Thread :rolleyes:.
Wie gesagt. wenn die Aussage des höchsten deutschen Gerichts verstanden hast, reden wir weiter.
Träum weiter davon, das auch nur EIN Nutzer eines streams jemals wegen urheberrechtsverletzung verurteilt wird.
Schön das du dich jeder Logik verweigerst.

PHuV
2013-12-11, 16:13:24
Es ist egal was Du davon hältst ;).

Die Frage ob der Nutzer es überprüfen kann, ist ja letztendlich die interessante.
Richtig, und deshalb muß das Gesetz überarbeitet oder hinterfragt werden. So in der Form ist es schlichtweg unbrauchbar.

GSXR-1000
2013-12-11, 16:15:00
Es ist egal was Du davon hältst ;).

Die Frage ob der Nutzer es überprüfen kann, ist ja letztendlich die interessante. Bzw, ob er eben fahrlässig handelt, wenn er es nicht versucht. Bei einem Onlineportal einer Tageszeitung könnte er davon ausgehen, dass dies frei von Rechtsmängeln ist (schließlich hat er einen Kaufvertrag zu dem Portal eingegangen -> §434 BGB).

Bei einer Porno-Seite die sich durch amerikanische Gesetze rechtlich absichert und in den Nutzungsbedingungen auf die DCMA-Klausel hinweist, könnte ein Anwalt/Richter argumentieren, dass es zu erwarten wäre, dass es dort illegale Angebot gibt. Letztendlich lässt es sich eben nicht eindeutig rechtlich klären. Der Verstoß ist aufjedenfall passiert, die Fage ist ob es auch Ansprüche auf Schadensersatz (wie ihn U+C) ja fordert, geben darf.


Alter. Schnallst du es?
Sobald er auf der seite ist und der stream läuft (das kann durch hotlink sein) ist die urheberrechtsverletzung bereits geschehen??? Henne? EI? Nachdenken bitte? die Prüfung des Urheberrechts VOR betreten der seite (was im zweifel sofort streamt) ist schlechterdings UNMÖGLICH. Somit KANN niemals eine fahrlässigkeit unterstellt werden. WIE sollte das gehen?
Ich betrete die seite, und im selben moment erfolgt der stream... ab betreten der seite unterstellst du die urheberrechtsverletzung. Wobei mir nicht mal nachgewiesen werden kann, das ich die seite bewusst aufgerufen habe.
Verstehst du jetzt vielleicht mal wie absurd deine argumentation ist?

deekey777
2013-12-11, 16:24:57
Es ist egal was Du davon hältst ;).

Die Frage ob der Nutzer es überprüfen kann, ist ja letztendlich die interessante. Bzw, ob er eben fahrlässig handelt, wenn er es nicht versucht. Bei einem Onlineportal einer Tageszeitung könnte er davon ausgehen, dass dies frei von Rechtsmängeln ist (schließlich hat er einen Kaufvertrag zu dem Portal eingegangen -> §434 BGB).

Bei einer Porno-Seite die sich durch amerikanische Gesetze rechtlich absichert und in den Nutzungsbedingungen auf die DCMA-Klausel hinweist, könnte ein Anwalt/Richter argumentieren, dass es zu erwarten wäre, dass es dort illegale Angebot gibt. Letztendlich lässt es sich eben nicht eindeutig rechtlich klären. Der Verstoß ist aufjedenfall passiert, die Fage ist ob es auch Ansprüche auf Schadensersatz (wie ih U+C) ja fordert, geben darf.
Was ist los? Liegt dir eine andere Abmahnung vor als mir?

Bei einer Porno-Seite die sich durch amerikanische Gesetze rechtlich absichert und in den Nutzungsbedingungen auf die DCMA-Klausel hinweist, könnte ein Anwalt/Richter argumentieren, dass es zu erwarten wäre, dass es dort illegale Angebot gibt.
Ein Richter würde argumentieren? Seit wann argumentieren Richter? Das ist ein Zivilprozess. Richter argumentieren nicht, es ist die Aufgabe der Parteien. Und es ist die Pflicht der Rechteinhaber zu beweisen, dass ein Urheberrechtsverstoß begangen worden ist. Das heißt: Der Rechteinhaber (als klagende Partei) muss beweisen, dass es sich überhaupt um ein Werk handelt, dass er Rechteinhaber ist, dass das Werk rechtswidrig von der Redtube-Plattform angeboten. Der Richter wird diesen Vortrag prüfen. Ist er nicht schlüssig, so wird der Richter nie auf die Idee kommen, der Beklagte möge vortragen, dass er davon ausgehen durfte, dass der Film rechtmäßig auf Redtube ist.

Matrix316
2013-12-11, 16:35:13
Es ist egal was Du davon hältst ;).

Die Frage ob der Nutzer es überprüfen kann, ist ja letztendlich die interessante. Bzw, ob er eben fahrlässig handelt, wenn er es nicht versucht. Bei einem Onlineportal einer Tageszeitung könnte er davon ausgehen, dass dies frei von Rechtsmängeln ist (schließlich hat er einen Kaufvertrag zu dem Portal eingegangen -> §434 BGB).

Bei einer Porno-Seite die sich durch amerikanische Gesetze rechtlich absichert und in den Nutzungsbedingungen auf die DCMA-Klausel hinweist, könnte ein Anwalt/Richter argumentieren, dass es zu erwarten wäre, dass es dort illegale Angebot gibt. Letztendlich lässt es sich eben nicht eindeutig rechtlich klären. Der Verstoß ist aufjedenfall passiert, die Fage ist ob es auch Ansprüche auf Schadensersatz (wie ihn U+C) ja fordert, geben darf.

Dann darfst du auch kein Youtube mehr anschauen, weil es dort eben auch durchaus illegale Angebote geben kann...

Anderes Beispiel: Was ist wenn zum Beispiel Chip.de eine illegale Raubkopie online kostenlos zum download anbietet. Und du lädst die runter. Dann kommt der Urheber und mahnt dich ab.

Wäre das rechtens? Wäre es richtig?

PHuV
2013-12-11, 16:36:21
Und was auch permanent passiert, wie wir täglich lesen.

Gipsel
2013-12-11, 16:36:21
Bei einer Porno-Seite die sich durch amerikanische Gesetze rechtlich absichert und in den Nutzungsbedingungen auf die DCMA-Klausel hinweist, könnte ein Anwalt/Richter argumentieren, dass es zu erwarten wäre, dass es dort illegale Angebot gibt.Andersrum wird ein Schuh draus. Daraus ergibt sich die Vermutung, daß da alles mit rechten Dingen zugeht. Und falls ein Rechteinhaber seine Rechte verletzt sieht, hat er einen Ansprechpartner, Mechanismen und auch einen Rechtsweg, um seine Ansprüche durchzusetzen. Gegenüber dem Portal wohlgemerkt.
Letztendlich lässt es sich eben nicht eindeutig rechtlich klären. Der Verstoß ist aufjedenfall passiert, die Fage ist ob es auch Ansprüche auf Schadensersatz (wie ihn U+C) ja fordert, geben darf.Da ist überhaupt nicht "auf jeden Fall" ein Verstoß passiert! Es ist durchaus im Rahmen der Möglichkeiten, das redtube zum Verbreiten der fraglichen Streams berechtigt war bzw. immer noch ist. Und selbst wenn nicht, haben die Nutzer immer noch nicht fahrlässig gehandelt (die Definition davon steht ein paar Seiten weiter vorne), wodurch es auch keinen Schadensersatzanspruch gegen die Nutzer gibt.
Allerhöchstens könnte diese "The Archive AG" versuchen, von redtube selber Schadensersatz zu fordern, denn die waren die Ursache jedes eventuellen "Schadens" (vom Uploader abgesehen). Allerdings haften die nur, falls die trotz takedown notice die Verbreitung nicht eingestellt hätten, was ich kaum glaube. Die haben sehr wahrscheinlich gar keine bekommen, weil man dann ja nicht hätte abmahnen können, sondern die Rechtsverletzungen unterbunden hätte :rolleyes:. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sind die angeblichen Rechteinhaber auf dem Weg absolut chancenlos. Und wenn das nächste Gericht nur den Hauch von Grips hat, jagen die U+C mit einem gepfefferten Beschluß aus dem Gerichtssaal.

mbee
2013-12-11, 16:53:51
Ich könnte zudem wetten, dass die Datei (wenn auch sicher über Umwege, damit es sich nicht nachweisen lässt) über den Mandanten selbst eingestellt wurde...
Die Verflechtung von The Archive AG mit U+C ist ja eh schon belegt. Wobei der Mandant ja eigentlich nichts von den eingenommenen Abmahn-Einnahmen sehen dürfte (wer's glaubt...)
Ich meine, da war auch genau deswegen schon einmal ein Betrugsverfahren gegen U+C anhängig, das wohl aber aus Mangel an Beweisen eingestellt wurde.

Genau, da war doch was (U+C und Frank Drescher bzw. KVR): http://www.regensburg-digital.de/ermittlungen-gegen-porno-pranger-anwalt/02042013/

deekey777
2013-12-11, 17:05:40
Ich könnte zudem wetten, dass die Datei (wenn auch sicher über Umwege, damit es sich nicht nachweisen lässt) über den Mandanten selbst eingestellt wurde...
Die Verflechtung von The Archive AG mit U+C ist ja eh schon belegt. Wobei der Mandant ja eigentlich nichts von den eingenommenen Abmahn-Einnahmen sehen dürfte (wer's glaubt...)

Ich könnte es mir so vorstellen, dass The Archive die Rechte an den Filmen erworben hat, als sie schon bei Redtube verfügbar waren. Irgendjemand hat dann versäumt, die Filme zu entfernen (weil sonst Verstoß gegen Rechte von The Archive).

Lyka
2013-12-11, 17:07:16
Ich könnte es mir so vorstellen, dass The Archive die Rechte an den Filmen erworben hat, als sie schon bei Redtube verfügbar waren. Irgendjemand hat dann versäumt, die Filme zu entfernen (weil sonst Verstoß gegen Rechte von The Archive).

knallig "Wir haben euch doch ne E-Mail geschickt, dass wir den Film nimmer auf eurem Portal wollen... habt ihr die nicht bekommen?!?!?" :freak:

PHuV
2013-12-11, 17:21:53
Ich könnte es mir so vorstellen, dass The Archive die Rechte an den Filmen erworben hat, als sie schon bei Redtube verfügbar waren. Irgendjemand hat dann versäumt, die Filme zu entfernen (weil sonst Verstoß gegen Rechte von The Archive).
So ein Zufall aber auch, daß es versäumt wurde. Aber man versäumt nicht, deshalb abzumahnen.

Man sollte diese Art von Abmahnerei einfach generell verbieten, und fertig.

deekey777
2013-12-11, 17:23:26
...

Man sollte diese Art von Abmahnerei einfach generell verbieten, und fertig.
Wieso das denn? Ich sehe da kein Problem, dass wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnt wird. Ist diese unberechtigt, so kann man sich dagegen wehren.

Lyka
2013-12-11, 17:24:00
Wieso das denn? Ich sehe da kein Problem, dass wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnt wird. Ist diese unberechtigt, so kann man sich dagegen wehren.

mit finanziellem Aufwand, yeah.

Matrix316
2013-12-11, 17:30:11
Wieso das denn? Ich sehe da kein Problem, dass wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnt wird. Ist diese unberechtigt, so kann man sich dagegen wehren.
Also im Privaten bereich verdienen da vor allem die Anwälte und irgendwelche Abzocker. Wenn muss hier Redtube abgemahnt werden und sonst keiner. Oder zumindest sollte man erst mal diese bitten die Dateien zu entfernen.

Gipsel
2013-12-11, 17:30:43
Ich könnte es mir so vorstellen, dass The Archive die Rechte an den Filmen erworben hat, als sie schon bei Redtube verfügbar waren. Irgendjemand hat dann versäumt, die Filme zu entfernen (weil sonst Verstoß gegen Rechte von The Archive).
Und ich könnte mir vorstellen, daß man beim Hochladen/zum Verfügung stellen über redtube denen "ein räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, nicht-exklusives [und unentgeltliches? Anteil an Werbeeinnahmen?] Nutzungsrecht an den Inhalten" einräumt, man das also nicht mal so einfach wiederrufen kann und auch ein Wechsel des Rechteinhabers darauf keine Auswirkung hat. Der Teil zwischen den Anführungszeichen ist übrigens beinahe 1:1 aus den Nutzungsbedingungen des 3DC-Forums kopiert. Will mal irgendwer recherchieren, wie bei redtube die Übertragung des Nutzungsrechts genau formuliert ist?

deekey777
2013-12-11, 17:34:24
mit finanziellem Aufwand, yeah.
Allgemeines Lebensrisiko.