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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abmahnung wegen angeblichen Streaming/Schauen eines Streams


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Pinoccio
2013-12-11, 17:36:54
Alter. Schnallst du es?
Sobald er auf der seite ist und der stream läuft (das kann durch hotlink sein) ist die urheberrechtsverletzung bereits geschehen??? Henne? EI? Nachdenken bitte? die Prüfung des Urheberrechts VOR betreten der seite (was im zweifel sofort streamt) ist schlechterdings UNMÖGLICH. Somit KANN niemals eine fahrlässigkeit unterstellt werden. WIE sollte das gehen?
Ich betrete die seite, und im selben moment erfolgt der stream... ab betreten der seite unterstellst du die urheberrechtsverletzung. Wobei mir nicht mal nachgewiesen werden kann, das ich die seite bewusst aufgerufen habe.
Verstehst du jetzt vielleicht mal wie absurd deine argumentation ist?Bei Kipo ist das aber exakt so. Bild im Browsercache reicht zur Straftat. Völlig egal, ob der Surfer dieses Bild wollte oder nicht. Selbst ansehen ist nciht notwendig.

mfg

ux-3
2013-12-11, 17:41:57
Also sind Opfer des BKA Virus Straftäter?

PHuV
2013-12-11, 17:48:00
Wurde das schon hier gepostet?
TP - Die Rache der Abgemahnten (http://www.heise.de/tp/blogs/6/155478)

Lyka
2013-12-11, 18:10:31
Allgemeines Lebensrisiko.

ob das eine Versicherung auch so sieht...

CokeMan
2013-12-11, 18:33:42
Einschätzung und Empfehlungen von Rechtsanwalt Solmecke.

6tZccX5yYfM

- Ebenfalls deutete der Kollege Urmann an, dass Redtube nicht die einzige Plattform ist, die überwacht werden kann.
- Es wurden jedoch auch Auskunftsbeschlüsse für andere Internetprovider erwirkt, die Kanzlei ist aufgrund der Vielzahl allerdings noch nicht dazu gekommen, weitere Abmahnungen zu verschicken.

Hier gibt es eine Abgeänderte Unterlassungserklärung zum aktuellen Fall
http://freakshare.com/files/00tkuf23/aktuell_streaming_modue.rar.html

ux-3
2013-12-11, 18:37:26
Ob das Streamen über diesen Link wohl legal ist?

Lyka
2013-12-11, 18:48:29
Ob das Streamen über diesen Link wohl legal ist?

allein der Zugriff auf diese Forenseite könnte gefährlich sein :confused:

piefke
2013-12-11, 18:52:47
Nicht das der Solmecke die Seiten wechselt und jetzt fleißig mitloggt. Wer weiß wer das da bei youtube hochgeladen hat... ;D

Matrix316
2013-12-11, 19:36:57
Bei Kipo ist das aber exakt so. Bild im Browsercache reicht zur Straftat. Völlig egal, ob der Surfer dieses Bild wollte oder nicht. Selbst ansehen ist nciht notwendig.

mfg
Auch wenn das Bild auf einer Seite wie www.bild.de oder www.t-online.de oder www.spiegel.de von den Redakteuren dort gepostet wurde?

Senfgnu
2013-12-11, 19:43:11
Da liegt der Fall komplett anders, da Bestzverbot. Und wenn man das Zustandekommen darlegen kann, wird sowieso eingestellt.

Dicker Igel
2013-12-11, 19:48:17
Ganz ehrlich: wenn die Richter nicht mal einen so klar falschen Antrag durchwinken, kann man davon ausgehen das Sie von tuten und blasen in dem Bereich keine Ahnung haben und zumindest dort am falschen Ort mit dem falschen Job sind.
Ich hab schon Situationen gehabt, wo der Richter während der Verhandlung erst mal meine Akten sichten mußte, um überhaupt richtig zu wissen, um was es da gerade konkret geht.

Wurde das schon hier gepostet?
TP - Die Rache der Abgemahnten (http://www.heise.de/tp/blogs/6/155478)
:)

schalala
2013-12-11, 20:37:08
Jetzt wo das Ausmaß mehr und mehr bekannt wird, würde ich noch cooler bleiben und erst mal die Abmahnwahnsinngen von der Kanzlei mit weiteren Schritten kommen lassen, und selbst nicht aktiv werden.

Das geht dann doch viel weiter. Stell Dir mal vor, auf ÖR wie ARD, privaten Sendern wie SPON, n-tv, Fokus und Co schaust Du Dir ein Video an. Und hinterher stellt sich heraus, daß diese illegal dort standen bzw. Urheberrechte verletzten. IMHO ist der Portalbetreiber der Haftende, und nicht der, der schaut. Wer es öffentlich macht, ist der Verursacher, nicht der, der es dann zufällig sieht, so meine Rechtsauffassung.

Oder kommt die Gema dann auch, wenn ich auf dem Weihnachtsmarkt ein rechtlich geschütztes Lied auf einem Stand höre, und verlangt dann direkt Geld von mir? :|

Solange du die Melodie nicht nachsummst ...

127.0.0.1
2013-12-11, 20:39:57
Klingt ja recht kollegial der Herr RA Solmecke. Meine ich das nur oder klingt da ein Unterton der Bewunderung durch?

Player18
2013-12-11, 20:45:47
youporn und porne me werden wohl auch dabei sein

GSXR-1000
2013-12-11, 20:47:53
Klingt ja recht kollegial der Herr RA Solmecke. Meine ich das nur oder klingt da ein Unterton der Bewunderung durch?
Vergiss nicht: Herr Solmecke lebt von exakt solchen Leuten wie U+C.
Letztlich verdienen alle Anwälte dran... es gibt nicht die gute und die schlechte seite der Macht leider.
Wenn der Abmahnwahn ein ende hat, hat auch herr Solmecke ein Problem. Man saegt also wohl kaum den ast ab auf dem man sitzt.
Sollte ich ein solches Abmahnblatt bekommen wuerde ich mir garantiert einen Anwalt für eine Gegenklage aussuchen, der nix mit diesem ganzen ABmahnkram zu tun hat. Weder als Abwehr, noch als Abmahner.
Das ist der beste Weg interessenkonflikte zu vermeiden.

piefke
2013-12-11, 20:50:34
Ja, genau. Die Erfahrung in den Wind schießen und sich irgendeinen anderen Anwalt nehmen.

Du nimmst wahrscheinlich auch keinen Steueranwalt wenn dir die Behörde auf den Sack geht.

GSXR-1000
2013-12-11, 20:51:22
youporn und porne me werden wohl auch dabei sein
Ganz sicher wird es diese Software nicht geben.
WIe sollte eine Traffic Kontrolle von AUSSEN wohl aussehen`? Ein solches Programm kann nicht funktionieren, ohne das datenschutzrechte verletzt oder systeme, respektive computer kompromittiert werden.
Wenn es ein solches Programm gaebe wuerde man sich nicht mit klein klein abmahnungen abgeben. das wuerde man an die NSA verhökern. die wuerden für sowas millionen, wenn nicht milliarden zahlen.

127.0.0.1
2013-12-11, 20:52:31
Vergiss nicht: Herr Solmecke lebt von exakt solchen Leuten wie U+C.
Letztlich verdienen alle Anwälte dran... es gibt nicht die gute und die schlechte seite der Macht leider.
Wenn der Abmahnwahn ein ende hat, hat auch herr Solmecke ein Problem. Man saegt also wohl kaum den ast ab auf dem man sitzt.
Sollte ich ein solches Abmahnblatt bekommen wuerde ich mir garantiert einen Anwalt für eine Gegenklage aussuchen, der nix mit diesem ganzen ABmahnkram zu tun hat. Weder als Abwehr, noch als Abmahner.
Das ist der beste Weg interessenkonflikte zu vermeiden.


Gut, vermutlich hast du recht und er Glanz in seinen Augen ist eher Dankbarkeit statt Bewunderung.

Irgendwo auf seiner Seite steht was von 1500 Klienten bisher in dieser Sache. Der Pauschalpreis ist wohl zwischen 300...500 Euro, je nach Anzahl der erhaltenen Abmahnungen pro Klient. Rechnen wir mal im Schnitt mit 400 Euro

400€ x 1500 Dumme = 600.000 Euro Umsatz in ein paar Tagen durch Verschicken von immergleichen Serienbriefen.

Nicht schlecht. Verdient ja dann an der Sache vermutlich besser als UC selbst.

piefke
2013-12-11, 20:52:39
Um sicher festzustellen das ein Stream auch tatsächlich angeschaut wurde bleibt nur den Stream selber auszuliefern oder andere illegale Methoden.

GSXR-1000
2013-12-11, 20:55:12
Ja, genau. Die Erfahrung in den Wind schießen und sich irgendeinen anderen Anwalt nehmen.

Du nimmst wahrscheinlich auch keinen Steueranwalt wenn dir die Behörde auf den Sack geht.
Welche spezielle erfahrung braucht man in diesem Falle?
Sagst du mir das mal?
Und noe... ich brauch keinen steueranwalt. Zum glueck habe ich meine expertise selbst genau in diesem feld.
Den einzigen Anwalt den ich bisher je brauchte, war im familienrecht. Weil dort es das gesetz so vorschreibt. Seltsamerweise auch mein einziges Gerichtserlebnis bei dem ich (zum Teil) unterlegen bin.
Glaubst du im ernst, ein Abmahnabwehranalt wie Solmecke haette ein interesse eine Kanzelei wie U+C zu vernichten oder auch nur wirksam zu schaden? Selbst wenn dies moeglich waere und im interesse der Mandanten? Ganz sicher nicht,... warum auch? Es ist ne gute symbiose für beide seiten so wie es ist. Hör doch einfach mal zu was und wie im Video geredet wird.... und was alles unter den tisch faellt...

GSXR-1000
2013-12-11, 20:56:26
Gut, vermutlich hast du recht und er Glanz in seinen Augen ist eher Dankbarkeit statt Bewunderung.

Irgendwo auf seiner Seite steht was von 1500 Klienten bisher in dieser Sache. Der Pauschalpreis ist wohl zwischen 300...500 Euro, je nach Anzahl der erhaltenen Abmahnungen pro Klient. Rechnen wir mal im Schnitt mit 400 Euro

400€ x 1500 Dumme = 600.000 Euro Umsatz in ein paar Tagen durch Verschicken von immergleichen Serienbriefen.

Nicht schlecht. Verdient ja dann an der Sache vermutlich besser als UC selbst.
exakt. Vor allem ist sein honorar voll kalkulierbar und in jedem fall durch einfache rechnung realisierbar und unanfechtbar. Leichter kann man sein geld kaum verdienen.

piefke
2013-12-11, 20:56:48
Gut, vermutlich hast du recht und er Glanz in seinen Augen ist eher Dankbarkeit statt Bewunderung.

Irgendwo auf seiner Seite steht was von 1500 Klienten bisher in dieser Sache. Der Pauschalpreis ist wohl zwischen 300...500 Euro, je nach Anzahl der erhaltenen Abmahnungen pro Klient. Rechnen wir mal im Schnitt mit 400 Euro

400€ x 1500 Dumme = 600.000 Euro Umsatz in ein paar Tagen durch Verschicken von immergleichen Serienbriefen.

Nicht schlecht. Verdient ja dann an der Sache vermutlich besser als UC selbst.

Die Erstkontakt ist kostenfrei, nur mal so.

Aber ich weiß schon Kollege gsxr sieht überall nur Böse und Dumme, deswegen ist dieser Anwalt wahrscheinlich noch schlimmer als U+C.

GSXR-1000
2013-12-11, 20:57:19
Um sicher festzustellen das ein Stream auch tatsächlich angeschaut wurde bleibt nur den Stream selber auszuliefern oder andere illegale Methoden.
ebend. eine andere Methode kennen selbst Heise und co nicht.

GSXR-1000
2013-12-11, 20:57:46
Die Erstkontakt ist kostenfrei, nur mal so.
erskontakt ja. und dann?
Bei einem "erstkontakt" kommt ziemlich genau das raus was im video gesagt wurde (viel mehr zeit bleibt auch nicht). Also wenn dem so ist,... warum dann nach dem video schauen noch einen anwalt nehmen? Irgendwie ist deine aussage wirr und unlogisch.

piefke
2013-12-11, 21:01:03
Die haben gar nicht die Kapazität das abzuarbeiten, und dann?

Vielleicht ein Verweis auf BILD.Plus? X-D

Auch Udo Vetter hat schon klar und deutlich gesagt was er empfehlen würde, da brauchts kein Mandat.

GSXR-1000
2013-12-11, 21:04:26
Die haben gar nicht die Kapazität das abzuarbeiten, und dann?

Vielleicht ein Verweis auf BILD.Plus? X-D

Auch Udo Vetter hat schon klar und deutlich gesagt was er empfehlen würde, da brauchts kein Mandat.
richtig. sofern man nicht vorhat beispielsweise eine negative feststellungsklage zu erwirken. Das wuerde ich aber zumindest in erwägung ziehen.

piefke
2013-12-11, 21:07:13
Mit Rechtsschutz könnte man sicher drüber nachdenken.

PHuV
2013-12-11, 21:54:49
Rechtsschutz trägt sowas nicht.

piefke
2013-12-11, 21:56:22
Für eine Feststellungsklage wäre ich mir da nicht so sicher.

Es geht hier nicht um eine 0815 Abmahnung.

http://www.mitfugundrecht.de/2010/04/ag-dusseldorf-rechtsschutzversicherung/

MarcWessels
2013-12-11, 23:05:50
Hier gibt es eine Abgeänderte Unterlassungserklärung zum aktuellen Fall
http://freakshare.com/files/00tkuf23/aktuell_streaming_modue.rar.htmlNicht empfehlenswert.

deekey777
2013-12-11, 23:14:29
Gut, vermutlich hast du recht und er Glanz in seinen Augen ist eher Dankbarkeit statt Bewunderung.

Irgendwo auf seiner Seite steht was von 1500 Klienten bisher in dieser Sache. Der Pauschalpreis ist wohl zwischen 300...500 Euro, je nach Anzahl der erhaltenen Abmahnungen pro Klient. Rechnen wir mal im Schnitt mit 400 Euro

400€ x 1500 Dumme = 600.000 Euro Umsatz in ein paar Tagen durch Verschicken von immergleichen Serienbriefen.

Nicht schlecht. Verdient ja dann an der Sache vermutlich besser als UC selbst.
Wie kommst du auf den "Pauschalpreis"?
Man kann sich streiten, was der genaue Gegenstandswert ist: 250,00 oder 1080 EUR. Bei dem ersten geht es um die Abwehr einer Forderung, Geschäftsgebühr 1,3 ist 58,50, Telekommunikationspauschale plus MWSt dazu, sind wir bei 93,42 EUR. Wenn er eine Gebührenvereinbarung macht, was sein gutes Recht ist und gewünscht, dann kann er wirklich mehr verlangen, aber glaube ich kaum, da es ein Massengeschäft ist.
Solmecke ist in erster Linie (wie auch andere auf Abwehr von Abmahnungen spezialisierte Anwälte) sind in erster Linie gute Unternehmer, die viel in Werbung pumpen. Dass sie aber nur von Abwehr von Abmahnungen leben, glaube ich nicht, sonst hätten sie nie den Umsatz, um die ganze Werbemaßnahmen zu decken. Die Abwehr von Abmahnungen ist eher Nebengeschäft, was zu weiteren Mandaten verhilft, die Geld einbringen. Viele sind oft Strafverteidiger.

MarcWessels
2013-12-11, 23:15:07
Einschätzung und Empfehlungen von Rechtsanwalt Solmecke.

http://youtu.be/6tZccX5yYfM

- Ebenfalls deutete der Kollege Urmann an, dass Redtube nicht die einzige Plattform ist, die überwacht werden kann.
- Es wurden jedoch auch Auskunftsbeschlüsse für andere Internetprovider erwirkt, die Kanzlei ist aufgrund der Vielzahl allerdings noch nicht dazu gekommen, weitere Abmahnungen zu verschicken.Der Urmann sollte mal so langsam lieber anfangen, kleine Brötchen zu backen. :rolleyes: Und sich selbst zu diesem Zeitpunkt noch auf den "Sachverständigen" Andreas Roschus zu berufen... ;D

deekey777
2013-12-11, 23:17:50
Interessant ist, ob es eine falsche eidesstattliche Versicherung ist, die er abgegeben hat. Andererseits hat er nur Eides statt versichert, dass die erhobenen Daten richtig waren.

Rockhount
2013-12-11, 23:18:53
Der Urmann sollte mal so langsam lieber anfangen, kleine Brötchen zu backen. :rolleyes: Und sich selbst zu diesem Zeitpunkt noch auf den "Sachverständigen" Andreas Roschus zu berufen... ;D

Viel genialer ist doch der Satz, man solle ihn nicht mit technischen Details belästigen, man könne auf Wikipedia XY nachlesen.
Schon genial, wenn die selbsternannte Elite es nichtmal mehr nötig hat, entsprechende Spezialisten und Gutachten zu nutzen, sondern nur allein die bloße Idee schon reicht um den Betroffenen Probleme zu bereiten...

MarcWessels
2013-12-11, 23:21:12
Interessant ist, ob es eine falsche eidesstattliche Versicherung ist, die er abgegeben hat. Andererseits hat er nur Eides statt versichert, dass die erhobenen Daten richtig waren.Hast Du Dir das Teil mal durchgelesen?

Viel genialer ist doch der Satz, man solle ihn nicht mit technischen Details belästigen, man könne auf Wikipedia XY nachlesen.
Schon genial, wenn die selbsternannte Elite es nichtmal mehr nötig hat, entsprechende Spezialisten und Gutachten zu nutzen, sondern nur allein die bloße Idee schon reicht um den Betroffenen Probleme zu bereiten...Größenwahnsinnig, dieses Juristenmännlein.

n00b
2013-12-11, 23:27:54
Gibts irgendwo eigentlich ein Musterschreiben "Widerspruch"?

UE kommt in dem Fall ja garnicht in Frage, keine Ahnung warum da immer noch Leute zu raten :mad:

GSXR-1000
2013-12-11, 23:33:49
Wie kommst du auf den "Pauschalpreis"?
Man kann sich streiten, was der genaue Gegenstandswert ist: 250,00 oder 1080 EUR. Bei dem ersten geht es um die Abwehr einer Forderung, Geschäftsgebühr 1,3 ist 58,50, Telekommunikationspauschale plus MWSt dazu, sind wir bei 93,42 EUR. Wenn er eine Gebührenvereinbarung macht, was sein gutes Recht ist und gewünscht, dann kann er wirklich mehr verlangen, aber glaube ich kaum, da es ein Massengeschäft ist.
Solmecke ist in erster Linie (wie auch andere auf Abwehr von Abmahnungen spezialisierte Anwälte) sind in erster Linie gute Unternehmer, die viel in Werbung pumpen. Dass sie aber nur von Abwehr von Abmahnungen leben, glaube ich nicht, sonst hätten sie nie den Umsatz, um die ganze Werbemaßnahmen zu decken. Die Abwehr von Abmahnungen ist eher Nebengeschäft, was zu weiteren Mandaten verhilft, die Geld einbringen. Viele sind oft Strafverteidiger.
Sag mal deekey... in welcher welt lebst du?
Die Abwehr von Massenabmahnungen ist exakt genauso ein Massengeschäft die die Abmahnungen selbst. Mit ähnlich geringem Aufwand, Modell Serienbrief.
Du hast die Zahlen selbst gehört? 1.500 Anfragen in wieviel Tagen? Davon 800 zurückgerufene Klienten?
Selbst wenn wir von 150 oder 200 Euro pro Fall ausgehen... du kannst rechnen?
Diese Zahl Serienbriefe hauen dir 2 gute Büroangestellte in maximal 2 Tagen raus. (inklusive Aufbau der Adressdatenbank).
Wo bitte hast du höhere Margen als da? Keine Reisekosten, kaum Zeitaufwand für den Anwalt selbst, keine zeitraubenden Mandantengespräche und Gerichtstermine, reproduzierbarer Schriftverkehr. Leichter kann man sein Geld nun wirklich nicht verdienen.
Und von welchen !teuren! Werbemassnahmen sprichst du bitte? Die senden keine TV Spots. Die wirksamste werbung ist du mundpropaganda im netz selbst und hohe rankings bei Google bei entsprechenden Schlagworten. Dazu eine gutgemachte webseite und ein Youtube channel mit ein paar minuten cast pro woche, gedreht in der Mittagspause. Ja hallo? Das ist nun wirklich keine hexerei.
Die Marge bei den Abmahnbekämpfern ist vermutlich höher als bei den Abmahnern selbst. Denn sie bekommen die Vergütung unabhängig vom Ausgang IMMER. Der aufwand ist vergleichbar, wenn nicht geringer.
Bei 800 Klienten in 1-2 Tagen redest du nicht von Massengeschäft? Hallo?
Mehr klienten kann eine Kanzelei wohl kaum durchschleusen als bei sowas.
Und das ganze ohne grosse aquise.
ich weiss echt nicht wie du dir sowas vorstellst...

GSXR-1000
2013-12-11, 23:36:59
Gibts irgendwo eigentlich ein Musterschreiben "Widerspruch"?

UE kommt in dem Fall ja garnicht in Frage, keine Ahnung warum da immer noch Leute zu raten :mad:
Du musst keinen "Widerspruch" erheben. Die Abmahnung beinhaltet nicht die Möglichkeit eines "Widerspruchs". Es ist ein Aussergerichtlicher Weg.
Entweder du tust garnix, du teilst formlos mit, das die vorgehaltene Rechtsverletzung inhaltlich und sachlich bestreitest, oder aber du erhebst negative feststellungsklage.

Demirug
2013-12-11, 23:50:28
Viel genialer ist doch der Satz, man solle ihn nicht mit technischen Details belästigen, man könne auf Wikipedia XY nachlesen.
Schon genial, wenn die selbsternannte Elite es nichtmal mehr nötig hat, entsprechende Spezialisten und Gutachten zu nutzen, sondern nur allein die bloße Idee schon reicht um den Betroffenen Probleme zu bereiten...

Wenn ich in dem Geschäft wäre würde ich auch immer sagen das ich von der technischen Seite nichts verstehe. Dann kann man leicht behaupten das man ja selbst auch getäuscht wurde da einem ja die "Spezilisten" gesagt haben das mit den erfassten Daten alles völlig in Ordnung sei.

GSXR-1000
2013-12-11, 23:54:09
Wenn ich in dem Geschäft wäre würde ich auch immer sagen das ich von der technischen Seite nichts verstehe. Dann kann man leicht behaupten das man ja selbst auch getäuscht wurde da einem ja die "Spezilisten" gesagt haben das mit den erfassten Daten alles völlig in Ordnung sei.
Davon wuerd ich ausgehen, das genau das kommt. Interessant wird halt sein, inwiefern persoenliche verflechtungen der einzelnen Personen und Firmen nachzuvollziehen sind, in welche richtungen geldstroeme und informationen geflossen sind. So dumm wie sie sich bisher in einigen punkten angestellt haben, traue ich denen kaum zu, derartige spuren sorgfaeltig genug zu tilgen. Wenn eben der Urpsrungsverdacht zu gewerbsmaessigem betrug endlich im raume steht (und eine falsche eidesstattliche versicherung waere sicherlch ein solcher ansatzpunkt) dann wird mit sicherheit auch das ganze geflecht der beteiligten und moeglicher profiteure durchleuchtet.

127.0.0.1
2013-12-11, 23:55:59
Nachtrag vom 11/12/13:

Inzwischen haben fast alle Medien, egal ob Print, TV oder Radio, das Thema aufgenommen. Besonders interessant ist das jüngst veröffentlichte, aus meiner Sicht ziemlich surreale Telefonat zwischen Kollege RA Solmecke und Urmann. Dazu auch im Lawblog von Udo Vetter. Ich habe gerade mit einigen Kollegen drüber gesprochen und wir sind alle ziemlich sprachlos. Da fehlen einem wirklich die Worte. Inzwischen müssten dann bei der Archive AG ja schon knapp 7.035.000,- EUR Verbindlichkeiten an angeblichen Kosten aufgelaufen sein, unterstellt, es wären z.B. 30.000 Abmahnungen ausgesprochen worden. Ich habe mir aber schon gedacht, dass da noch einiges in der Pipeline hängt. Und es würde mich sehr wundern, wenn jemand, der eine solche Welle lostritt, vorher nicht alle Szenarien einmal durchgespielt und alles minutiös geplant hat.

Der Kommentar des Tages geht übrigens an den Leser Gerd5 von Udo Vetter (Quelle: Gerd5, Kommentar Nr. 30, lawblog):

Was bei dem erkenntnisreichen Telefonat fehlt:
Kommst Du auch zur Weihnachtsfeier ins Adlon


Quelle: http://www.palawa.de/?p=971

GSXR-1000
2013-12-12, 00:09:48
Zitat Spiegel:

"Der Antrag beim Landgericht Köln erwähnt eine Überwachungssoftware namens GLADII 1.1.3. Mit dieser Software soll die vom Rechteinhaber beauftragte Firma itGuards Inc Download-Portale für Filme überwachen. Wie diese Software funktioniert, steht nicht im Antrag. In einer eidesstattlichen Versicherung eines Mitarbeiters der Firma heißt es, die Software könne "die Teilnahme von Nutzern sogenannter Download-Portale für Filme im Internet" erfassen. Wie das gehen soll, geht aus dem Dokument nicht hervor.

Es gibt im Netz die spärliche Online-Präsenz einer Firma namens itGuards Inc, die laut Website in einem Bürogebäude im kalifornischen San José ansässig sein soll. Im Firmenverzeichnis des Staates Kalifornien ist eine itGuards Inc nicht zu finden."
Dubioser gehts nimmer...

MarcWessels
2013-12-12, 01:24:00
Davon wuerd ich ausgehen, das genau das kommt. Interessant wird halt sein, inwiefern persoenliche verflechtungen der einzelnen Personen und Firmen nachzuvollziehen sind, in welche richtungen geldstroeme und informationen geflossen sind. So dumm wie sie sich bisher in einigen punkten angestellt haben, traue ich denen kaum zu, derartige spuren sorgfaeltig genug zu tilgen. Wenn eben der Urpsrungsverdacht zu gewerbsmaessigem betrug endlich im raume steht (und eine falsche eidesstattliche versicherung waere sicherlch ein solcher ansatzpunkt) dann wird mit sicherheit auch das ganze geflecht der beteiligten und moeglicher profiteure durchleuchtet.Und Solmecke schreibt in Anbetracht dieser ganzen Verflechtungen allen Ernstes->

"Das kann man machen, aber gegen Herrn Urmann laufen schon hunderte Strafverfahren aus seiner Filesharing-Zeit. Die sind alle im Sande verlaufen. Ich gehe auch hier davon aus, dass die Staatsanwaltschaften alles einstellen werden. Eine echte Straftat sehe ich persönlich – anders als andere Kollegen – auch nicht als verwirklicht an."

:rolleyes:

Aber, nunja, er verschweigt ja sogar die in Panama registrierten Domains, auf die Abgemahnte unbemerkt umgeleitet wurden, dass er da den ganzen "Rest" erst recht verschweigt, versteht sich da von selbst. :freak:

Fusion_Power
2013-12-12, 02:35:50
Wie stehen denn nun die Chancen dass der Schuss nach hinten los geht und die Abmahner selber eins vor den Bug bekommen? Hoffentlich gut und dann bitte so teuer wie möglich. Wäre doch auch mal interessant zu erfahren, wie Abmahnanwälte sich selber gegen Abmahnungen wehren, man schlägt die Gegner ja am besten mit ihren eigenen Waffen.

Kladderadatsch
2013-12-12, 06:38:50
als abgemahnter würde ich jetzt genau ein schreiben abschicken: die fristlose kündigung meines telekom-vertrags. irgendwelche unkundigen richter mögen sich von dem auf filesharing anspielenden wortlaut täuschen lassen. aber wenn daraufhin ein derart mächtiger konzern mit entsprechendem fachpersonal klein beigibt und (das unterstelle ich angesichts der aktuellen rechtslage) ohne genauere prüfung und ggf. widerspruch meine kundendaten rausrückt, ist einfach jeder vertrauensvorschuss aufgebraucht..

GSXR-1000
2013-12-12, 06:50:41
als abgemahnter würde ich jetzt genau ein schreiben abschicken: die fristlose kündigung meines telekom-vertrags. irgendwelche unkundigen richter mögen sich von dem auf filesharing anspielenden wortlaut täuschen lassen. aber wenn daraufhin ein derart mächtiger konzern mit entsprechendem fachpersonal klein beigibt und (das unterstelle ich angesichts der aktuellen rechtslage) ohne genauere prüfung und ggf. widerspruch meine kundendaten rausrückt, ist einfach jeder vertrauensvorschuss aufgebraucht..
Du verstehst es nicht.
Die Telekom hat kein (in worten 0,0) rechtsmittel gegen diesen richterlichen beschluss. Sie koennen die besten anwaelte der republik, na der welt haben...trotzdem bleibt dem richterlichen beschluss zu folgen. Da sie schlicht kein rechtsmittel haben.

Kladderadatsch
2013-12-12, 06:57:23
hast du eigentlich auch im rl so einen herbablassend-besserwisserischen ton drauf? wahrscheinlich nicht.
ich habe mit begründung geschrieben, was ich tun würde. das kann für dich nachvollziehbar sein oder nicht.
ps.: und dass die aufgrund offensichtlicher täuschung fehlgeleitete beschlüsse nicht prüfen lassen dürfen, bezweifle ich mal stark..

mbee
2013-12-12, 07:17:38
Sag mal deekey... in welcher welt lebst du?
Die Abwehr von Massenabmahnungen ist exakt genauso ein Massengeschäft die die Abmahnungen selbst. Mit ähnlich geringem Aufwand, Modell Serienbrief.
Du hast die Zahlen selbst gehört? 1.500 Anfragen in wieviel Tagen? Davon 800 zurückgerufene Klienten?
Selbst wenn wir von 150 oder 200 Euro pro Fall ausgehen... du kannst rechnen?
Diese Zahl Serienbriefe hauen dir 2 gute Büroangestellte in maximal 2 Tagen raus. (inklusive Aufbau der Adressdatenbank).
Wo bitte hast du höhere Margen als da? Keine Reisekosten, kaum Zeitaufwand für den Anwalt selbst, keine zeitraubenden Mandantengespräche und Gerichtstermine, reproduzierbarer Schriftverkehr. Leichter kann man sein Geld nun wirklich nicht verdienen.
Und von welchen !teuren! Werbemassnahmen sprichst du bitte? Die senden keine TV Spots. Die wirksamste werbung ist du mundpropaganda im netz selbst und hohe rankings bei Google bei entsprechenden Schlagworten. Dazu eine gutgemachte webseite und ein Youtube channel mit ein paar minuten cast pro woche, gedreht in der Mittagspause. Ja hallo? Das ist nun wirklich keine hexerei.
Die Marge bei den Abmahnbekämpfern ist vermutlich höher als bei den Abmahnern selbst. Denn sie bekommen die Vergütung unabhängig vom Ausgang IMMER. Der aufwand ist vergleichbar, wenn nicht geringer.
Bei 800 Klienten in 1-2 Tagen redest du nicht von Massengeschäft? Hallo?
Mehr klienten kann eine Kanzelei wohl kaum durchschleusen als bei sowas.
Und das ganze ohne grosse aquise.
ich weiss echt nicht wie du dir sowas vorstellst...
Das ist für die Kanzlei WBS dennoch nur ein, wenn auch ein sehr gutes, Zubrot. Wir sind zufällig auch Mandant bei denen ;) Und nein, da ging/geht es um völlig andere Dinge. Also besser mal den Ball flach halten mit solchen Aussagen.

GSXR-1000
2013-12-12, 08:05:22
Das ist für die Kanzlei WBS dennoch nur ein, wenn auch ein sehr gutes, Zubrot. Wir sind zufällig auch Mandant bei denen ;) Und nein, da ging/geht es um völlig andere Dinge. Also besser mal den Ball flach halten mit solchen Aussagen.
Es ging nicht darum das die kanzelei keine anderen mandate haette. Es gibt wohl nur relativ wenig aehnlich hochmargige wenn man aufwand und ertrag in relation setzt. Allgemein sind die aussergerichtlichen mandate die interessantesten von der marge her. Zumindest sagte mir das unlaengst ein familiaer befreundeter anwalt mit eigener kanzelei.
Glaubst du die kanzelei haette interesse daran das die abmahngeier vom markt verschwinden und somit ihr eigenes zubrot? Welches zugleich die chance bietet sich ohne grossen weiteren aufwand medial als weisser ritter zu praesentieren? Als die "gute" seite der macht? Bessere und guenstigere pr gibts kaum

GSXR-1000
2013-12-12, 08:18:09
hast du eigentlich auch im rl so einen herbablassend-besserwisserischen ton drauf? wahrscheinlich nicht.
ich habe mit begründung geschrieben, was ich tun würde. das kann für dich nachvollziehbar sein oder nicht.
ps.: und dass die aufgrund offensichtlicher täuschung fehlgeleitete beschlüsse nicht prüfen lassen dürfen, bezweifle ich mal stark..
Das kannst du bezweifeln soviel du willst. Es is aber einfach so. Du verkennst rolle und rechtsposition der tkom in diesem zusammenhang. Die tkom ist in dem verfahren lediglich zeuge bzw erfuellungsgehilfe der beweissicherung. Ein zeuge hat in einem verfahren aber nunmal einfach keine rechtsmittel gegen eine richterliche anordnung. Warum auch? Er ist ja nicht unmittelbar betroffener.
Da kann er pruefen was er will.
Nimm einen gerichtsvollzieher der beauftragt wird einen titel zu vollstrecken. Er kann 1000 gruende haben das dieser titel ungerechtfertigt sei. Der schuldner kann ihm das sogar nachweisen. Es interessiert schlichtweg nicht. Er muss trotzdem die vollstreckung durchfuehren. (In der praxis wuerde er wohl alle zulaessigen moeglichkeiten nutzen, zeit einzuraeumen....ein rechtsmittel hat er jedoch nicht und verweigern kann er es auch nicht)
Natuerlich darfst du deine meinung zur tkom haben und dir stuende es natuerlich frei zu kuendigen. Aber objektiven sinn macht es keinen und zeugt eben eher davon das du zusammenhaenge und verantwortlichkeiten ignorierst. Aber auch diese meinung steht dir natuerlich frei.

Demirug
2013-12-12, 08:22:14
Wie stehen denn nun die Chancen dass der Schuss nach hinten los geht und die Abmahner selber eins vor den Bug bekommen? Hoffentlich gut und dann bitte so teuer wie möglich. Wäre doch auch mal interessant zu erfahren, wie Abmahnanwälte sich selber gegen Abmahnungen wehren, man schlägt die Gegner ja am besten mit ihren eigenen Waffen.

Ich bin kein Jurist aber ich fürchte gerade den beteiligten Anwälten wird da gar nichts passieren. Sie haben ja nur im Auftrag ihrer Mandanten gehandelt und entsprechend werden sie auch erklären das sie gar nicht in der Lage waren die von diesen kommenden Daten auf Korrektheit zu prüfen. Als Sündenbock werden wohl maximal die herhalten müssen welche die Erklärungen für das Gericht unterschrieben haben. Aber selbst das lässt sich möglicherweise noch auf die Software abwälzen.

Ich denke hier ist der Gesetzgeber gefordert die Gebührenordnung für solche Massenfälle zu ändern. Ich bin wie gesagt kein Jurist aber IMHO sollten bei solchen Sammelfällen der Mandant der die Abmahnungen in Auftrag gibt erst einmal in Vorkasse gehen müssen und diese Kosten dürfen dann nur Anteilig auf die Abbgemahnten verteilt werden. Die "Gewinnspanne" ist ja nur deswegen so hoch weil wohl die "Rechteinhaber" wohl nur eine pauschale bezahlen aber jede einzelne Abmahnung von den Gebühren als eigener Fall betrachtet werden darf. Alternativ wäre ich dafür das die Anwälten für jede einzelne Abmahnung die dort aufgeführten Anwaltsgebühren voll versteuern müssen und nicht nur das was sie wirklich bekommen.

Dykstra
2013-12-12, 08:31:31
als abgemahnter würde ich jetzt genau ein schreiben abschicken: die fristlose kündigung meines telekom-vertrags. irgendwelche unkundigen richter mögen sich von dem auf filesharing anspielenden wortlaut täuschen lassen. aber wenn daraufhin ein derart mächtiger konzern mit entsprechendem fachpersonal klein beigibt und (das unterstelle ich angesichts der aktuellen rechtslage) ohne genauere prüfung und ggf. widerspruch meine kundendaten rausrückt, ist einfach jeder vertrauensvorschuss aufgebraucht..

Dann kannst du dich aber gleichzeitig vom Internet verabschieden. Jeder ISP ist verpflichtet, die Daten auf richterlichen Beschluss herauszugeben und kann absolut NIX dagegen machen. Also was willst du nach der Kündigung machen? Nicht mehr ins Internet gehen?

Rancor
2013-12-12, 08:49:50
Dann kannst du dich aber gleichzeitig vom Internet verabschieden. Jeder ISP ist verpflichtet, die Daten auf richterlichen Beschluss herauszugeben und kann absolut NIX dagegen machen. Also was willst du nach der Kündigung machen? Nicht mehr ins Internet gehen?

Einen Provider suchen, der die IP Adressen nicht speichert oder nur sehr kurz. vllt 2 Tage. Noch sind die Provider nicht dazu verpflichtet

Leider nicht mehr ganz aktuell:

http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Speicherdauer#02.02.2011

deekey777
2013-12-12, 09:01:23
Sag mal deekey... in welcher welt lebst du?
Die Abwehr von Massenabmahnungen ist exakt genauso ein Massengeschäft die die Abmahnungen selbst. Mit ähnlich geringem Aufwand, Modell Serienbrief.
Du hast die Zahlen selbst gehört? 1.500 Anfragen in wieviel Tagen? Davon 800 zurückgerufene Klienten?
800 potenzielle Mandanten sind keine 800 zahlenden Mandanten.

Selbst wenn wir von 150 oder 200 Euro pro Fall ausgehen... du kannst rechnen?
Warum soll ich von 150 oder 200 EUR ausgehen? Kennst du deren Vergütungsvereinbarung?
Ich weiß nicht, was du damit bezwecken willst, aber so ein Büro zu unterhalten, kostet Geld, viel Geld. Schließlich wollen auch die ReNos ihr Geld.
Diese Zahl Serienbriefe hauen dir 2 gute Büroangestellte in maximal 2 Tagen raus. (inklusive Aufbau der Adressdatenbank).
Ja und? Dürfen die Rechtsanwälte kein Geld verdienen, nur weil sich der rechtliche Aufwand in Grenzen hält?
Wo bitte hast du höhere Margen als da? Keine Reisekosten, kaum Zeitaufwand für den Anwalt selbst, keine zeitraubenden Mandantengespräche und Gerichtstermine, reproduzierbarer Schriftverkehr. Leichter kann man sein Geld nun wirklich nicht verdienen.
Und von welchen !teuren! Werbemassnahmen sprichst du bitte? Die senden keine TV Spots. Die wirksamste werbung ist du mundpropaganda im netz selbst und hohe rankings bei Google bei entsprechenden Schlagworten. Dazu eine gutgemachte webseite und ein Youtube channel mit ein paar minuten cast pro woche, gedreht in der Mittagspause. Ja hallo? Das ist nun wirklich keine hexerei.
Die Marge bei den Abmahnbekämpfern ist vermutlich höher als bei den Abmahnern selbst. Denn sie bekommen die Vergütung unabhängig vom Ausgang IMMER. Der aufwand ist vergleichbar, wenn nicht geringer.
Bei 800 Klienten in 1-2 Tagen redest du nicht von Massengeschäft? Hallo?
Mehr klienten kann eine Kanzelei wohl kaum durchschleusen als bei sowas.
Und das ganze ohne grosse aquise.
ich weiss echt nicht wie du dir sowas vorstellst...

Ich glaube, du stellst dir eine moderne und insbesondere auf Internet ausgerichtete anwaltskanzlei falsch vor. Allein damit ihre Seite ganz oben bei Google ist, dürfte der finanzielle Aufwand bei 1.000 EUR und mehr sein. Damit Google dich überhaupt siehst, brauchst du nicht nur Inhalt, sondern sauberen Inhalt. Also brauchst du jemanden, der nicht nur die Beiträge schreibt, sondern auch diese so in die Homepage integriert, dass Google sie findet. Hinzu kommen zig kostenpflichtige Verzeichnisse, da ist man mit paar 1.000 EUR pro Jahr gut dabei.
Es gibt Anwälte, insbesondere Strafverteidiger, deren Homepage aus ihrer Vita und Kontakt bestehen, ihr Geschäft läuft perfekt, weil sie vor dem Internet aktiv waren und darauf nicht angewiesen sind.

Ich verstehe wirklich nicht, wo dein Problem ist. Stört dich, dass Rechtsanwälte Geld verdienen?

Ich bin kein Jurist aber ich fürchte gerade den beteiligten Anwälten wird da gar nichts passieren. Sie haben ja nur im Auftrag ihrer Mandanten gehandelt und entsprechend werden sie auch erklären das sie gar nicht in der Lage waren die von diesen kommenden Daten auf Korrektheit zu prüfen. Als Sündenbock werden wohl maximal die herhalten müssen welche die Erklärungen für das Gericht unterschrieben haben. Aber selbst das lässt sich möglicherweise noch auf die Software abwälzen.

Ich denke hier ist der Gesetzgeber gefordert die Gebührenordnung für solche Massenfälle zu ändern. Ich bin wie gesagt kein Jurist aber IMHO sollten bei solchen Sammelfällen der Mandant der die Abmahnungen in Auftrag gibt erst einmal in Vorkasse gehen müssen und diese Kosten dürfen dann nur Anteilig auf die Abbgemahnten verteilt werden. Die "Gewinnspanne" ist ja nur deswegen so hoch weil wohl die "Rechteinhaber" wohl nur eine pauschale bezahlen aber jede einzelne Abmahnung von den Gebühren als eigener Fall betrachtet werden darf. Alternativ wäre ich dafür das die Anwälten für jede einzelne Abmahnung die dort aufgeführten Anwaltsgebühren voll versteuern müssen und nicht nur das was sie wirklich bekommen.
Sie können auch persönlich in Haftung genommen werden, es gab schon so einen Fall, wo der Auftraggeber ohne nennenswertes Kapital über Anwalt massenhaft abmahnen ließ, diese wettbewerblichen Abmahnungen rechtswidrig waren, womit der Auftraggeber Gegenforderungen (Anwaltskosten) ausgesetzt war, ohne diese überhaupt begleichen zu können. Also wurde ihr Anwalt in Anspruch genommen.

SamLombardo
2013-12-12, 09:12:58
http://www.focus.de/digital/internet/streaming-skandal-auf-porno-website-abmahnwelle-erst-der-anfang-redtube-anwalt-kuendigt-tausende-weitere-briefe-an_id_3475649.html

Aha. Na mal sehen.

Stormtrooper
2013-12-12, 09:22:15
Das kannst du bezweifeln soviel du willst. Es is aber einfach so. Du verkennst rolle und rechtsposition der tkom in diesem zusammenhang. Die tkom ist in dem verfahren lediglich zeuge bzw erfuellungsgehilfe der beweissicherung. Ein zeuge hat in einem verfahren aber nunmal einfach keine rechtsmittel gegen eine richterliche anordnung. Warum auch? Er ist ja nicht unmittelbar betroffener.


Gegen richterliche Beschlüsse kann sofort Beschwerde eingelegt werden.
Und in dem Beschluß wird ganz klar die Telekom genannt.
Denn der Beschluß die IP Adresse mit dem Namen zu verknüpfen kann nur gegen die ISP gerichtet sein, dadurch das der ISP nun gegen Gesetze verstoßen müßte, steht ihm nun auch das Beschwerderecht zu.

Was du darstellst würde ja bedeuten, daß ein Richter einen Zeugen zum Gesetzesbruch zwingen kann.

mbee
2013-12-12, 09:25:30
Es ging nicht darum das die kanzelei keine anderen mandate haette. Es gibt wohl nur relativ wenig aehnlich hochmargige wenn man aufwand und ertrag in relation setzt. Allgemein sind die aussergerichtlichen mandate die interessantesten von der marge her. Zumindest sagte mir das unlaengst ein familiaer befreundeter anwalt mit eigener kanzelei.
Glaubst du die kanzelei haette interesse daran das die abmahngeier vom markt verschwinden und somit ihr eigenes zubrot? Welches zugleich die chance bietet sich ohne grossen weiteren aufwand medial als weisser ritter zu praesentieren? Als die "gute" seite der macht? Bessere und guenstigere pr gibts kaum
OMFG, natürlich ist das für die ein gutes und einfach zu bedienendes Geschäft. Zudem ist kein Anwalt, der nicht für die Staatsanwaltschaft tätig ist, ein "weißer Ritter", da er sein Geschäft immer auch nach monetären Gesichtspunkten ausrichten muss. Ein Anwalt der sich auf Scheidungsrecht spezialisiert hat, dürfte auch kein Interesse daran haben, dass die Quote hier dramatisch sinkt.
Ansonsten ist WBS eine sehr gute Kanzlei, rechnet moderat ab und da sich im Bekanntenkreis dort auch jemand als Privatmann wegen einer Abmahnung hat beraten lassen, weiß ich auch, dass z.B. beim kostenlosen Beratungsgespräch auch auf die Möglichkeit einer modifizierten UE in Eigenregie hingewiesen wird. Wer sich das nicht zutrat (und das sind eben trotz diverser Anleitungen im Web so einige), kann WBS dann eben ein Mandat beauftragen. Natürlich ist deren Youtube-Channel und Präsenz in den Medien ein prima Marketinginstrument. Wenn das jedoch zu ganz nützlichen Infos führt, finde ich daran nichts verwerflich.

Was soll also das Geschreibsel? Nach Deiner verdrehten Logik wäre es also am besten, sich im Falle einer Scheidung an einen Wirtschaftsanwalt zu wenden und im Falle von Steuerstreitigkeiten dann an einen Patentanwalt? ;)

GSXR-1000
2013-12-12, 09:44:05
Gegen richterliche Beschlüsse kann sofort Beschwerde eingelegt werden.
Und in dem Beschluß wird ganz klar die Telekom genannt.
Denn der Beschluß die IP Adresse mit dem Namen zu verknüpfen kann nur gegen die ISP gerichtet sein, dadurch das der ISP nun gegen Gesetze verstoßen müßte, steht ihm nun auch das Beschwerderecht zu.

Was du darstellst würde ja bedeuten, daß ein Richter einen Zeugen zum Gesetzesbruch zwingen kann.
Nochmal.
Mir wäre neu, das das deutsche Recht Rechtsmittel der Beschwerde oder sonstiges für Zeugen vorsieht.
Der zeuge ist nicht rechtsmittelbewerter Bestandteil des Verfahrens. Zumal es sich hier nur um Mittelbare Zeugen handelt, da es sich nur um die Abgabge der angeforderten Beweismittel geht, die sich lediglich im physischen Besitz befindet.
Nenn mir mal bitte auf welcher Rechtsgrundlage sich ein ISP gegen ein richterlich angeordnetes Auskunftsbegehren wehren sollte. Dürftest du ja dann nennen koennen.
Die erfüllung einer richterlichen Anordnung kann btw niemals einen Gesetzesbruch darstellen. Deine Behauptung ist also absurd.
Nochmal: Wenn ein richter einen Pfändungsbeschluss für einen Drittschuldner auf ein Bankkonto ausspricht, oder die offenlegung der Kontendaten fordert, oder schlicht gelder einfriert, hat die Bank dem Folge zu leisten. Selbst wenn ihre rechtliche einschätzung (oder sogar ihr wissen) ein anderes ist. Andernfalls begibt sie sich selbst in haftung bzw kann auch zwangsmassnahmen ausgesetzt werden. Denn es gibt schlicht kein Rechtsmittel was ihr zusteht.

GSXR-1000
2013-12-12, 09:49:52
Was soll also das Geschreibsel? Nach Deiner verdrehten Logik wäre es also am besten, sich im Falle einer Scheidung an einen Wirtschaftsanwalt zu wenden und im Falle von Steuerstreitigkeiten dann an einen Patentanwalt? ;)
Es geht darum das von dem Abmahnwahn beide seiten immer profitieren. es also keine ambition geht mit extremer haerte oder konsequenz gegen die gegenseite vorzugehen, auch wenn dies vielleicht im interesse des mandanten ist. Es ist hier ein latenter interessenkonflikt gegeben. den keiner der beiden kanzeleien hat ein interesse an einem ende des abmahnirrsinns.
@ deekeey

Nein es stört mich nicht dass rechtsanwälte geld verdienen.
Aber es stört mich das an diesem abmahnirrsinn alle beteiligten rechtsanwälte (egal auf welcher seite) ein bombengeschäft machen, was der rechtspflege in keinster weise dient, und einfach nur als abzocke zu werten ist. Und zwar auf beiden seiten.
Finds auch klasse das du Reno gehilfen als kostenfaktor ranziehst. Hast du ne ahnung was die in etwa verdienen? Ist wohl mit abstand einer der schlechtbezahltesten Bürojobs überhaupt.

mbee
2013-12-12, 09:57:44
Für mich ein Platitüde: Das kannst Du wie schon geschrieben auf so gut wie jeden Anwalt (z.B. auch noch Verkehrsrecht) anwenden, da er dann auf seinem Spezialgebiet die potentielle Mandantenschaft ausdünnen würde.
Was die Reno-Gehilfen angeht: Die Abrechnung war nicht auf Hilfe bei Abmahnungen, sondern auf eigene Erfahrungen im geschäftlichen Bereich bezogen.
Also ist jeder Anwalt ein schlechter Anwalt und bezahlt seine Angestellten schlecht, der keine super-exorbitanten Stundensätze nimmt? So langsam wird's mir hier offen gestanden echt zu blöd, mit Dir zu diskutieren...

GSXR-1000
2013-12-12, 10:01:24
Für mich ein Platitüde: Das kannst Du wie schon geschrieben auf so gut wie jeden Anwalt (z.B. auch noch Verkehrsrecht) anwenden, da er dann auf seinem Spezialgebiet die potentielle Mandantenschaft ausdünnen würde.
keine ahnung. mein bild vom beruf des anwalts ist bisher eine andere? Das Standesverständnis und die stellung im Rechtssystem ist auch anders definiert.
Ich sollte eigentlich davon ausgehen, das ein anwalt meine interessen bestmoeglich vertritt. das kann in solchen umständen mit dem latenten interessenkonflikt wohl eher nicht als gegeben angesehen werden.
Anwälte die ich kenne, die haben mir auch bisweilen von dem ein oder anderen Rechtsweg abgeraten. obwohl sie damit dick kohle gemacht hätten. Das sehe ich hier nicht.

mbee
2013-12-12, 10:02:54
Wer sagt, dass WBS das nicht tut? Du, ok.
Hattest Du schon mal mit der Kanzlei zu tun? Hast Du Dich von denen schon einmal beraten lassen?
Ich bin raus hier...

Rancor
2013-12-12, 10:08:48
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Abmahnungen-wegen-Redtube-Porno-Streaming-erste-juristische-Gegenwehr-2064084.html

weiter gehts :)

dargo
2013-12-12, 11:42:18
Einschätzung und Empfehlungen von Rechtsanwalt Solmecke.

http://youtu.be/6tZccX5yYfM

Interessantes Video... danke.

Gibt es eigentlich eine Übersicht wieviele User hier tatsächlich einen Brief bekommen haben und wieviele nur diese ominösen Viren-Emails?

AnarchX
2013-12-12, 12:04:39
Interessantes Video... danke.

Gibt es eigentlich eine Übersicht wieviele User hier tatsächlich einen Brief bekommen haben und wieviele nur diese ominösen Viren-Emails?
Briefe sind wohl laut den Aktenzeichen wohl deutlich über 10.000 von U+C versand wurden. Und darüber hinaus hat man wohl noch Kundendaten für weitere >50.000 Abmahungen.

Andi_669
2013-12-12, 12:20:48
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Abmahnungen-wegen-Redtube-Porno-Streaming-erste-juristische-Gegenwehr-2064084.html

weiter gehts :)
Im Raum steht auch der Verdacht, es habe eine Zusammenarbeit mit dem Porno-Portal Redtube gegeben

nee ist klar Redtube arbeitet mit denen zusammen u. läßt seine Kunden in Falle laufen :freak:
da könnte Redtube dann auch gleich zu machen,

aber das Thema wo die IP Adressen herkommen wird wohl die entschiedene Frage bei dem ganzen,
da gibt es ja nun nicht unendlich Möglichkeiten,

1. Redtube hat die Daten freiwillig rausgegeben, sehr unwahrscheinlich

2. die habe irgend ein Toll bei Redtube eingeschleust, das wäre aber Illegal

3. es wurde mit weiterführenden Links gearbeitet, die auf Redtube verweisen, dann hätte aber im Rechtlichen Sinne der Rechteinhaber auf den Illegalen Stream verwiesen, was ihn dann aber legal macht :freak:

4. die habe die Streams selber angeboten, was aber auch Blödsinn ist da es dann ja vom Rechteinhaber kommt u. damit legal wird.
wenn die irgendwie einen Server zwischengeschaltet habe der die Verbindungen nach Redtube mitloggt kann man das auch als Zugänglichmachen werten, was die Streams auch wider legal macht.

5. die habe die Daten von der NSA :tongue:

eventuell wird dann ja auch die Erhebung der IP Daten bei den richtigen Tauschbörsen durchleuchtet,
ich habe da letzten mal was gesehen das unsere tollen Gerichte einfach so den Schachverständigen glauben die von den Klägern/Erhebern der IP Daten kommen,
es wurde noch nicht einmal unabhängig geprüft ob das Erhebungsverfahren überhaupt fehlerfrei ist :mad:

ShadowXX
2013-12-12, 12:23:20
Wieso das denn? Ich sehe da kein Problem, dass wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnt wird. Ist diese unberechtigt, so kann man sich dagegen wehren.
Solange nicht die Schuld des "Angeklagten" bewiesen ist, sollte der auch nichts bezahlen müssen und sich auch nicht wehren müssen.

Ich sehe immer mehr das unsere Gesetze der Lacher hoch 10 sind....von Laien über Dinge geschrieben von denen Sie keine Ahnung haben.

Ich bin kein Jurist aber ich fürchte gerade den beteiligten Anwälten wird da gar nichts passieren.

Und auch hier gibt es wieder extrem eGesetzeslücken. Juristen müssten mit ihrem gesamten Kapital und Beruf haften, falls Sie Aufträge übernehmen die sich als Betrug, Betrugsversuch oder auch nur Ansatzweise als Täuschung herauasstellen....dann würden Sie sich besser überlegen was für Fälle Sie annehmen.


Ja und? Dürfen die Rechtsanwälte kein Geld verdienen, nur weil sich der rechtliche Aufwand in Grenzen hält?

Was kein großer Aufwand ist, darf auch nicht mehr als 5-10 Euro kosten. Die dürfen Sie gerne pro Mandant verdienen.


Ich verstehe wirklich nicht, wo dein Problem ist. Stört dich, dass Rechtsanwälte Geld verdienen?

Nein, nur die Menge die Sie für so einen Scheiß verdienen.

Nochmal.
Mir wäre neu, das das deutsche Recht Rechtsmittel der Beschwerde oder sonstiges für Zeugen vorsieht.

Und noch eine riesige Gesetzeslücke.....


ich habe da letzten mal was gesehen das unsere tollen Gerichte einfach so den Schachverständigen glauben die von den Klägern/Erhebern der IP Daten kommen,
es wurde noch nicht einmal unabhängig geprüft ob das Erhebungsverfahren überhaupt fehlerfrei ist :mad:
Womit nochmals geklärt wurde, dass man quasi jedes Urteil in D in die Tonne treten kann.....

Matrix316
2013-12-12, 12:29:53
Du verstehst es nicht.
Die Telekom hat kein (in worten 0,0) rechtsmittel gegen diesen richterlichen beschluss. Sie koennen die besten anwaelte der republik, na der welt haben...trotzdem bleibt dem richterlichen beschluss zu folgen. Da sie schlicht kein rechtsmittel haben.
Ganz einfach http://www.welt.de/politik/ausland/article122842838/Vorratsdatenspeicherung-verstoesst-gegen-EU-Recht.html

GSXR-1000
2013-12-12, 12:59:02
Ganz einfach http://www.welt.de/politik/ausland/article122842838/Vorratsdatenspeicherung-verstoesst-gegen-EU-Recht.html
Aeh watt? Was hat das mit den Rechtsmitteln gegen eine !richterliche Anordnung! zu tun?
Im kontext lesen ist nicht dein Ding?
1. Es ist von einem GUTACHTEN die rede, welches eine Einschätzung zur Vorratsdatenspeicherung abgibt. Eine Vorratsdatenspeicherung, die, wie dir aufgefallen waere, wenn du den verlinkten Text gelesen haettest, es IN DEUTSCHLAND MOMENTAN GARNICHT GIBT.
2. Zum anderen steht eine richterliche Entscheidung zur EU Richtlinie aus, in deutschland gibt es noch nichtmal einen entsprechenden Gesetzentwurf.
3. All das hat nichts mit den fehlenden Rechtsmitteln zu tun, die ein Zeuge gegen eine Richterliche Anordnung hat.
Das war jetzt mal exorbitant meilenweit am thema vorbei.

Avalox
2013-12-12, 13:40:05
Kurios

Details zur IP Adressen Ermittlung

http://www.mueller-roessner.net/aktuell/artikel/article/streaming-abmahnungen-der-kanzlei-u-c-in-sachen-redtube-landgericht-koeln-gibt-erste-auskuenfte-zur.html

Also allen Anschein kommen die Daten vom Videohoster selbst. Wie vermutet.

Gipsel
2013-12-12, 13:49:16
Kurios

Details zur IP Adressen Ermittlung

http://www.mueller-roessner.net/aktuell/artikel/article/streaming-abmahnungen-der-kanzlei-u-c-in-sachen-redtube-landgericht-koeln-gibt-erste-auskuenfte-zur.html

Also allen Anschein kommen die Daten vom Videohoster selbst. Wie vermutet.
Das steht aber ganz und gar nicht (wozu bräuchte man dann diese ominöse GLADII Software?).
Das beschriebene Verfahren klingt eher nach eingeschleustem Code auf der Webseite, z.B. über dort geschaltete Werbung. Aber die Details nennen die natürlich nicht.

AnarchX
2013-12-12, 13:52:46
Kurios

Details zur IP Adressen Ermittlung

http://www.mueller-roessner.net/aktuell/artikel/article/streaming-abmahnungen-der-kanzlei-u-c-in-sachen-redtube-landgericht-koeln-gibt-erste-auskuenfte-zur.html

Also allen Anschein kommen die Daten vom Videohoster selbst. Wie vermutet.
Der wichtigste Punkt ist immernoch unklar:
Im Dunklen bleibt auch nach dieser Auskunft immer noch, wie die Software den Traffic zwischen Nutzer und Plattform in zulässiger Weise überwachen konnte. Hierzu haben wir soeben eine ergänzende Anfrage an die Pressestelle des Landgerichts Köln gestellt und werden im Weiteren berichten.

Und da kommen wohl die bekannten Umleitungsdomains ins Spiel, die aber wohl nur ein kleiner Teil von überwachten Weiterleitungen sind.

Avalox
2013-12-12, 13:53:50
Das steht aber ganz und gar nicht (wozu bräuchte man dann diese ominöse GLADII Software?).


Die Software braucht man um die Bewegungsdaten einzusammeln und unter Zeugen, den Zugang zu bewerten und zu protokollieren. Wie bei den Tauschbörsen.



Das beschriebene Verfahren klingt eher nach eingeschleustem Code auf der Webseite, z.B. über dort geschaltete Werbung. Aber die Details nennen die natürlich nicht.

Das ist aber gehupft wie gesprungen.

Ob nun RT (und der dort aufgeführte Rest) die IP Adressen direkt meldet, oder RT eine explizite Werbefunktion anbietet, die für einen einzigen Uploader oder Film gilt, ist doch völlig gleichbedeutend.
Es ist allen Anschein eine ordentliche RT Funktion genutzt worden, welche die gezielte Zuordnung jedes einzelnen Betrachters Dritten erlaubt.


Der wichtigste Punkt ist immernoch unklar:

Ne, unklar ist der Punkt nicht. Er ist nur noch nicht ausgesprochen.


Und da kommen wohl die bekannten Umleitungsdomains ins Spiel, die aber wohl nur ein kleiner Teil von überwachten Weiterleitungen sind.


Die Umleitungsdomains sind durch den Gutachter aber nun ausgeschlossen worden.
Der Mechanismus funktioniert, beim direkten Abruf des Films.

Poekel
2013-12-12, 13:57:38
Kurios

Details zur IP Adressen Ermittlung

http://www.mueller-roessner.net/aktuell/artikel/article/streaming-abmahnungen-der-kanzlei-u-c-in-sachen-redtube-landgericht-koeln-gibt-erste-auskuenfte-zur.html

Also allen Anschein kommen die Daten vom Videohoster selbst. Wie vermutet.
Hmm, ist es möglich hochgeladene Flash-Videos so zu präparieren, dass entsprechende Informationen bereitgestellt werden können? Dort steht ja nichts über die Testdateien selbst (ob diese vom Gutachter ausgewählt wurden, ob diese von 3. oder dem Gutachter hochgeladen wurden)...

mbee
2013-12-12, 13:59:29
In dem Fall kommen die Daten eben nicht vom Hoster selbst, Stichwort 3rd-Party-Cookies (das Blocken kann man dann mittels einer Datenschutzrichtlinie z.B. beim IE aushebeln). Das muss RT nicht mal bewusst gewesen sein, da es auch üblich ist externe Adserver einzubinden.
Hmm, ist es möglich hochgeladene Flash-Videos so zu präparieren, dass entsprechende Informationen bereitgestellt werden können? Dort steht ja nichts über die Testdateien selbst (ob diese vom Gutachter ausgewählt wurden, ob diese von 3. oder dem Gutachter hochgeladen wurden)...
Nein.

piefke
2013-12-12, 13:59:49
Vielleicht hat der auch irgendeine Sicherheitslücke bei der API gefunden?

http://api.redtube.com/docs/

AnarchX
2013-12-12, 14:00:22
Hmm, ist es möglich hochgeladene Flash-Videos so zu präparieren, dass entsprechende Informationen bereitgestellt werden können? Dort steht ja nichts über die Testdateien selbst (ob diese vom Gutachter ausgewählt wurden, ob diese von 3. oder dem Gutachter hochgeladen wurden)...
Welches Videoportal erlaubt denn Flash-Uploads, wenn dann wird ein Videodatei konvertiert und über den eingesetzten Flashplayer gestreamt.


Das ist aber gehupft wie gesprungen.

Ob nun RT (und der dort aufgeführte Rest) die IP Adressen direkt meldet, oder RT eine explizite Werbefunktion anbietet, die für einen einzigen Uploader oder Film gilt, ist doch völlig gleichbedeutend.
Es ist allen Anschein eine ordentliche RT Funktion genutzt worden, welche die gezielte Zuordnung jedes einzelnen Betrachters Dritten erlaubt.
Aber wenn eine Person das Video dort hochlädt und gleichzeitig die Ermittlungswerbung schaltet, dann kann das Video wohl kaum illegal dort auf der Plattform gelandet sein.


Am wahrscheinlichsten sind imo immernoch die Weiterleitungen, die man wohl als Werbung im Netz verteilt hat und über entsprechende Domains gelogt hat.

Avalox
2013-12-12, 14:02:42
Hmm, ist es möglich hochgeladene Flash-Videos so zu präparieren, dass entsprechende Informationen bereitgestellt werden können? Dort steht ja nichts über die Testdateien selbst (ob diese vom Gutachter ausgewählt wurden, ob diese von 3. oder dem Gutachter hochgeladen wurden)...

Nicht wirklich. Das Video müsste, dabei eine abgehende Verbindung zu einer Zieladresse aufbauen. Wenn solch ein Fehler im Flash stecken würde, ist es unwahrscheinlich, dass die Kanzlei diesen als ersten findet.

mbee
2013-12-12, 14:03:10
Das mit dem Banner halte ich auch für gar nicht so unwahrscheinlich, der Gedanke kam mir auch schon.

Rancor
2013-12-12, 14:03:46
Auch nach dieser Stellungnahme ist immer noch unklar, wie sie an die Adresse gekommen sind.

Rockhount
2013-12-12, 14:04:25
Das mit dem Banner halte ich auch für gar nicht so unwahrscheinlich, der Gedanke kam mir auch schon.

Wobei dieses Banner doch dann nur angibt, das man besagte Seite aufgerufen hat, aber nicht das entsprechende Video gestreamt hat

mbee
2013-12-12, 14:07:02
Nö, nicht zwangsläufig. Du kannst da mit JS und/oder Flash (nicht FLV!) ganz viele "schöne" Sachen in der Art machen. Ist die Frage, in wie weit das Werbesystem von Redtube dahingehend abgesichert ist (Manipulation durch extern eingebundene Werbemittel) oder die überhaupt die Einbindung von extern ausgelieferten Werbemitteln erlauben.
Das machen viele nämlich genau aus diesen Gründen nicht.

Könnte auch sein, dass es ein Flash-basiertes externes Banner war, wenn Redtube so etwas zulässt, das sich gewisse Lücken in Flash zunutze gemacht hat. Für Adobes Flash-Plugin kommen ja inzwischen fast alle 2 Wochen Security-Fixes raus und ich möchte nicht wissen, wie viele Leute mit veralteten Plugins (auch noch ohne Auto-Update) im Netz unterwegs sind.

Avalox
2013-12-12, 14:07:13
Aber wenn eine Person das Video dort hochlädt und gleichzeitig die Ermittlungswerbung schaltet, dann kann das Video wohl kaum illegal dort auf der Plattform gelandet sein.


Die Rechte an dem Film haben sich doch mehrmals geändert und sind insbesondere erst vor kurzen der Archive AG übergegangen.


Am wahrscheinlichsten sind imo immernoch die Weiterleitungen, die man wohl als Werbung im Netz verteilt hat und über entsprechende Domains gelogt hat.

Das kann man doch wohl ausschliessen, nachdem direkt die Domains im Gutachten genannt werden.

MarcWessels
2013-12-12, 14:08:01
Die Software braucht man um die Bewegungsdaten einzusammeln und unter Zeugen, den Zugang zu bewerten und zu protokollieren. Wie bei den Tauschbörsen.Die angeblich durch den sachverständigen Chemielaboranten Andreas Roschus im Auftrag der Briefkastenfirma itGuards eingesetzte Software vermag dies überhaupt nicht zu leisten.

Die Rechte an dem Film haben sich doch mehrmals geändert und sind insbesondere erst vor kurzen der Archive AG übergegangen.Ein einfaches Nutzungsrecht, das erst an Daniel Sebastians Kumpel Hausner (Hausner Productions ging) und durch diesen dann zwei Wochen später an Philipp Wiiks "Firma" übertragen wurde.

Hoch geladen wurden diese fünf Werke dann allem Anschein nach durch einen regstrierten RedTube-User, der als Avatar Herrn Wiiks Foto innehatte. :freak:

AnarchX
2013-12-12, 14:08:04
Das kann man doch wohl ausschliessen, nachdem direkt die Domains im Gutachten genannt werden.
Und wie überwacht man als Außenstehender am einfachsten Zugriffe auf andere Domains? ;)

Rancor
2013-12-12, 14:08:30
worden.
Der Mechanismus funktioniert, beim direkten Abruf des Films.

Würd ich so nicht unterschreiben, es gibt bisher kein unabhängiges Gutachten.

Avalox
2013-12-12, 14:09:05
Die angeblich durch den sachverständigen Chemielaboranten Andreas Roschus im Auftrag der Briefkastenfirma itGuards eingesetzte Software vermag dies überhaupt nicht zu leisten.

Was die Software leistet ist ja im Gutachten zu lesen.

Anscheinend ist diese weiter entwickelt worden.

Gipsel
2013-12-12, 14:11:40
Die Software braucht man um die Bewegungsdaten einzusammeln und unter Zeugen, den Zugang zu bewerten und zu protokollieren. Wie bei den Tauschbörsen.Bei den Tauschbörsen, besteht die Software aus einem präparierten Client, der die Anbieter eines Files mitloggt. Das ist etwas völlig anderes, als einen Zugriffs-Log vom Server des Betreibers eines Streamingportals zu bekommen.
Das ist aber gehupft wie gesprungen.

Ob nun RT (und der dort aufgeführte Rest) die IP Adressen direkt meldet, oder RT eine explizite Werbefunktion anbietet, die für einen einzigen Uploader oder Film gilt, ist doch völlig gleichbedeutend.Nicht ganz. Nur die Anzeige der Werbung reicht ja nicht. Laut der Auskunft ermöglicht der eingeschleuste Code auch festzustellen, ob/wann das Video pausiert bzw. dann wieder fortgesetzt wurde. Dies geht über die normale Möglichkeit mit einem Werbebanner als Beacon auf der Seite hinaus.
Es ist allen Anschein eine ordentliche RT Funktion genutzt worden, welche die gezielte Zuordnung jedes einzelnen Betrachters Dritten erlaubt.Gezielte Werbung ist vollkommen üblich. Vermutlich wird man sich als Werbetreibender bestimmte Tags aussuchen können oder irgend so etwas. Es ist gar nicht nötig, dass RT die Bewerbung einzelner Clips zuläßt, man muß dann für die Datenerfassung nur etwas breiter mit der Gießkanne arbeiten. Im Übrigen heißt das immer noch nicht, daß so eine Datenerfassung wirklich vollkommen legal wäre. Werbebanner, die mit eingeschleustem Code überwachen, wohin der Nutzer wann auf der Seite klickt, was er eingibt usw. und das dann an eine andere Partei versendet, sind schon in einer reichlich dunkelgrauen Zone. Diese Methoden werden typischerweise für eindeutig illegale Zwecke benutzt. ;)

Rancor
2013-12-12, 14:12:16
Was die Software leistet ist ja im Gutachten zu lesen.

Anscheinend ist diese weiter entwickelt worden.

Wird behauptet, es steht nicht fest ob die Sotfware das auch wirklich kann und wenn ja, wie sie es kann :)

MarcWessels
2013-12-12, 14:15:45
Interessantes Video... danke.Interessant vor allem, wie Herr Solmecke die wirklich interessanten Dinge seinen Fans vorenthält. Seine Tipps klingen so, als ob er für einen Mandanten, dem vom Supermarktbesitzer heimlich ein Apfel in die Hosentasche gesteckt wurde, versucht zu agumentieren, warum Mundraub seiner Rechtsauffassung nach legal sei.

Der lacht sich doch demnächst auf dem Golfplatz mit Herrn Urmann zusammen über die ganzen dummen Leute kaputt.

Avalox
2013-12-12, 14:17:42
Bei den Tauschbörsen, besteht die Software aus einem präparierten Client, der die Anbieter eines Files mitloggt. Das ist etwas völlig anderes, als einen Zugriffs-Log vom Server des Betreibers eines Streamingportals zu bekommen.


Technisch ist es etwas völlig anderes.
Die rechtliche Prozedur ist aber die selbe. Das "Vergehen" muss beweiskräftig aufgezeichnet werden.
Das ist Kern der Software. Ob das nun in einer Tauschbörse, mit einer Teilkomponente, oder in einem Streaming Portal mit einer anderen Komponente erfolgt, ist ja gehupft wie gesprungen.
Die Entwickler werden sich schon Gedanken gemacht haben, wie sie trotz schwindender Tauschbörsen ihre Software weiter attraktiv halten können.


Gezielte Werbung ist vollkommen üblich. Vermutlich wird man sich als Werbetreibender bestimmte Tags aussuchen können oder irgend so etwas.... Im Übrigen heißt das immer noch nicht, daß so eine Datenerfassung wirklich vollkommen legal wäre.

In meinem Verständnis endet die Legalität ja schon dort, dass der Auftraggeber nicht das Video beim Verursacher gesperrt hat.


Aber das zählt nicht.
Offensichtlich ist RT als solches illegal.

MarcWessels
2013-12-12, 14:18:03
Was die Software leistet ist ja im Gutachten zu lesen.

Anscheinend ist diese weiter entwickelt worden.;D Jo, der konsumsüchtige Chemielaborant hat sich ja schließlich zuvor von der ordnungsgemäßen Funktion der Ziehungsmaschine überzeugt. ;D

Gipsel
2013-12-12, 14:29:42
In meinem Verständnis endet die Legalität ja schon dort, dass der Auftraggeber nicht das Video beim Verursacher gesperrt hat.Das sehe ich genauso. Der Rechteinhaber hat die Pflicht, den für ihn entstehenden (angeblichen) Schaden zu minimieren (durch Sperrung des Videos).
Aber das zählt nicht.Das zählt schon, wenn es zu einem Prozeß kommt. Da er die Veranlassung der Sperrung unterlassen hat, trägt er zu einem hohen Grad ein Mitverschulden und kann sich somit seinen Schadensersatz in die Haare schmieren.
Offensichtlich ist RT als solches illegal.Woher kommt denn diese Weisheit? Nur weil U+C das behaupten, ist es noch lange nicht wahr. Sie verstoßen vielleicht gegen den deutschen Jugendschutz, aber ich wüßte nicht, inwieweit das bei einer Urheberrechtssache mit über 18jährigen Beteiligten relevant sein sollte. Durch die Befolgung der Regeln des DMCA ist es erstmal aus Urheberrechtssicht eine augenscheinlich legale Seite, sprich, die Streams stammen gerade nicht aus einer offensichtlich illegalen Quelle.

MarcWessels
2013-12-12, 14:32:54
Die beteiligten Typen fangen an, sich in ihren Aussagen zu widersprechen-> http://www.danielsebastian.de/docs/Presseerklaerung_131211.pdf

;D

Daniel Sebastian behauptet also, The Archive AG habe Urmann + Complizen beauftragt. Urmann hingegen hatte doch Solmecke mitgeteilt, dass Sebastian mit diesem riesengroßen Stapel an zu erfolgenden Abmahnungen zu ihm gekommen sei, um ihn um Hilfe bei der Abarbeitung zu ersuchen.

Natürlich hat Sebastian keine vertraglichen Verbindungen zur Firma itGuards. :freak:;D

mbee
2013-12-12, 14:37:09
Offensichtlich ist RT als solches illegal.
So wie Youtube? Wie kommst Du darauf?

Avalox
2013-12-12, 14:37:46
Woher kommt denn diese Weisheit? Nur weil U+C das behaupten, ist es noch lange nicht wahr.


Das ist der Kern der ganzen Aktion.

Wäre RT nicht offensichtlich Illegal, wäre die ganze Abmahnungsarie völlig widersinnig.

Da RT nun erstmal offiziell illegal ist, wird es dieses sein, solange bis das Gegenteil bewiesen wird.
Was aber vermutlich nicht ganz einfach werden wird.

mbee
2013-12-12, 14:40:01
Noch mal: Wie kommst Du auf diesen Trichter?

Avalox
2013-12-12, 14:42:03
Noch mal: Wie kommst Du auf diesen Trichter?

Na weil es in der Abmahnung steht, weil es in der inzwischen erschienenen Erläuterung der Kanzlei so steht und vor allen weil das Gericht ordentlich geprüft hat und der Argumentation gefolgt ist.

Es ist sogar nicht nur illegal. Es ist sogar "offensichtlich illegal".


Das ist auch nur Phase 1.

Phase 2 ist ja und das steht ja jetzt auch im Raum.

Das es offensichtlich illegale Kopie ist diese Datei im Puffer des Videoplayers zu laden.


Phase 3 ist ja die Weiterverbreitung. Aber dazu wüsste ich nicht mal was man dazu aufschreiben könnte.


Erst am Ende steht die Abmahnung.

Gipsel
2013-12-12, 14:43:34
Das ist der Kern der ganzen Aktion.

Wäre RT nicht offensichtlich Illegal, wäre die ganze Abmahnungsarie völlig widersinnig.Ding ding ding ding. We have a winner!
Da RT nun erstmal offiziell illegal ist, wird es dieses sein, solange bis das Gegenteil bewiesen wird.WTF?!? Offiziell? Es ist nur eine Behauptung von U+C, die nach bisher üblicher Interpretation der Gegebenheiten schlicht falsch ist.

Doppelposter
2013-12-12, 14:44:20
Na weil es in der Abmahnung steht, weil es in der inzwischen erschienenen Erläuterung der Kanzlei so steht und vor allen weil das Gericht ordentlich geprüft hat und der Argumentation gefolgt ist.

Es ist sogar nicht nur illegal. Es ist sogar "offensichtlich illegal".

Das hat also zu Folge, dass ALLE Streamingportale illegal sind?

Gipsel
2013-12-12, 14:44:36
Na weil es in der Abmahnung steht, weil es in der inzwischen erschienenen Erläuterung der Kanzlei so steht und vor allen weil das Gericht ordentlich geprüft hat und der Argumentation gefolgt ist.Abmahnungen werden von keinem Gericht geprüft. Da kann man sich ausdenken was man will und da reinschreiben.
Der Sachverhalt wird nur von einem Gericht geprüft, wenn der Abmahnende einen Prozeß anstrengt (z.B. weil der Abgemahnte nicht zahlt) oder der Abgemahnte eine negative Festellungsklage einreicht. Deswegen kann man im Prinzip Beliebiges behaupten und fordern.

mbee
2013-12-12, 14:45:02
EDIT: Zu langsam ;)

piefke
2013-12-12, 14:47:28
Redtube gehört einer Firma aus Luxemburg, ganz legal.


http://de.wikipedia.org/wiki/Manwin

Avalox
2013-12-12, 14:48:29
Abmahnungen werden von keinem Gericht geprüft. Da kann man sich ausdenken was man will und da reinschreiben.


Na, Abmahnungen werden nicht geprüft.
Aber das Auskunftsersuchen für Postanschriften zu IP Adressen wird vom Gericht geprüft.


Das hat also zu Folge, dass ALLE Streamingportale illegal sind?

Nach dem Gutachten wissen wir nun, dass zumindest noch weitere Porno Portale zumindest im Visier sind.

Matrix316
2013-12-12, 14:49:48
Das hat also zu Folge, dass ALLE Streamingportale illegal sind?
Genau. Technisch gesehen gibt es keinen Unterschied zwischen Redtube oder Youtube oder myvideo oder sonstwem. Die Quelle ist offensichtlich nicht illegal. Und genau deswegen ist der ganze Abmahnkram hier auch selbst höchst illegal.

Gipsel
2013-12-12, 14:50:32
Na, Abmahnungen werden nicht geprüft.
Aber das Auskunftsersuchen für Postanschriften zu IP Adressen wird vom Gericht geprüft.
Und da hat das LG Köln (oder zumindest ein paar von deren Senaten, so grob ein Drittel der Anträge wurden ja abgelehnt trotz gleicher Ausgangslage, es dämmern da wohl nicht alle Richter nur dem Ruhestand entgegen) offensichtlich gepennt. Und eine vernünftige Sachprüfung, ob RT die Filmchen illegal angeboten hat oder nicht, ist da auch nicht erfolgt. Außerdem steht in den Auskunftsersuchen von diesem Sebastian-Anwalt offenbar auch was Anderes drin als letztlich in den Abmahnungen.

Avalox
2013-12-12, 14:54:15
Und da hat das LG Köln (oder zumindest ein paar von deren Senaten) offensichtlich gepennt. Und eine vernünftige Sachprüfung, ob RT die Filmchen illegal angeboten hat oder nicht, ist da auch nicht erfolgt.


Na da behauptet das Gericht aber das Gegenteil.

Und das steht ja erstmal im Raum.

Alles Gegenteilige muss ja erstmal bewiesen werden.


Warum sitzt eigentlich die RT Firma in Luxenburg, wenn das Portal in den USA steht? Aus dem gleichen Grund, weshalb die Archive AG in der Schweiz sitzt?




Ich sehe schon, umso mehr in der Thematik rumgerührt wird, je mehr wird da der Blubber aufsteigen.


Wollen wir mal hoffen, dass jemand schnell den Schlussstrich zieht, sonst kommt es noch ganz blöde am Ende.

piefke
2013-12-12, 14:57:42
Weil es ein international tätiger Konzern ist? :facepalm:

Luxemburg, Kanada, USA, Großbritannien, Irland, Deutschland und Zypern

MarcWessels
2013-12-12, 14:58:25
Zitat aus den lawblog-Kommentaren->

"Avantgarde sagte am 12.12.2013 um 13:10 :
Als Antwort auf Wern:

Dann noch mal zusammengefasst für den Anwalt:
Miriam´s adventures hat laut U+C angeblich die URL
http://www. redtube.com/49655

Die Wayback-Machine (archive.org) findet am 14. Mai 2013

Kendra’s stepdad takes care of her
Views: 514,484
web.archive.org/web/20130...4224416/redtube.com/49655

Am 1. November 2013 findet sie wieder
Kendra’s stepdad takes care of her
Views: 587,530
web.archive.org/web/20131...1093034/redtube.com/49655

Diese Datei war also die ganze Zeit über unter dieser URL online (und ist es bis heute. In 5 1/2 Monaten hat sie also 73000 Klicks gehabt, wohlgemerkt weltweit. Setzen wir also großzügig 10% deutsche Viewer an, dann wären das 7300. Die Telekom hat einen Marktanteil von knapp 50%. Blieben etwa 3500 Viewers übrig. In 5 1/2 Monaten wohlgemerkt. Das sind etwa 165 Tage. Das wären dann knapp 10 Telekom-Viewers pro Tag.

Fazit:
Wenn Kendra’s stepdad takes care of her nicht identisch mit Amanda’s Secret ist (und warum wird dann nicht dieser Titel angegeben?), dann ist die Sache schlichtweg gelogen.

Aber selbst wenn die Filme identisch wären… warum ist die Kendra immer noch online, jetzt mit 601,546 views?

Die User-Kommentare zu diesem Film gehen bis zu 3 Jahre! zurück"

Gipsel
2013-12-12, 15:00:43
Na da behauptet das Gericht aber das Gegenteil.

Und das steht ja erstmal im Raum.

Alles Gegenteilige muss ja erstmal bewiesen werden.Reine Schutzbehauptung. Und der Gerichtssprecher hat gar keine kohärente Aussage getroffen, genauso wenig wie das LG Köln. Wenn ein Gericht in die Begründung eines Beschlusses irgendwas von der Verbreitung von Inhalten durch die Teilnehmer in Tauschbörsen schreibt, dann haben die offensichtlich überhaupt nicht geschnallt, daß es um Streaming ging. Bei den Richtern, die da etwas mehr aufgepaßt haben, ist der Sebastian ja wohl offenbar abgeblitzt (etwa ein Drittel der Anträge wurden abgelehnt). Daß der Gerichtssprecher das euphemistisch umschreibt, ist ja wohl klar. Der kann und darf ja gar nicht sagen, daß die Herren Richter A-Q das mal so schnell zwischen zwei Terminen abgezeichnet haben, ohne sich das wirklich durchzulesen und nur die Richter R-Z das wirklich etwas genauer betrachtet haben.

Avalox
2013-12-12, 15:01:58
Weil es ein international tätiger Konzern ist?


Na dann ist ja alles super.

Dann braucht je nur die Rechtsabteilung dieses internationalen, seriösen Konzeners die einfach nachzuweisende legale Grundlage ihres Geschäfts darstellen und schwupps sind alle Abmahnungen hinfällig.

Sollte doch das mindeste sein, um ihren in Not geratenen Kunden zu helfen.

Aus Luxenburg kann man ja schon fast nach Potsdam joggen.

Doch halt. Keiner da?

piefke
2013-12-12, 15:04:08
Die sollen also ihre Unschuld beweisen?

Ich mach mir die Welt, oder was?

Avalox
2013-12-12, 15:05:17
Die sollen also ihre Unschuld beweisen? Gute Idee....

Ja, weil ein Rechteinhaber das Gegenteil glaubhaft behauptet.

piefke
2013-12-12, 15:06:28
Anscheinend nicht, ich sehe nicht das die verklagt oder angezeigt wurden. Wird wohl seinen Grund haben. Deutschen Sitz gibts ja.

Avalox
2013-12-12, 15:10:07
Anscheinend nicht, ich sehe nicht das die verklagt oder angezeigt wurden. Wird wohl seinen Grund haben. Deutschen Sitz gibts ja.


Das steht ja auch nicht zur Debatte.

Die Kunden und Vertragspartner sollen die Unterlassungserklärung unterzeichnen. Die können ja dann RT verklagen, wird sich der Rechteinhaber so denken.



Edit: Gerade gelesen

"Außerdem wiederholt die Kanzlei lediglich ihre Ansicht, nach der das Portal Redtube.com eine "offensichtlich illegale Quelle" sei und deshalb Urheberrechtsverletzungen vorlägen."

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Porno-Streaming-Redtube-Massenabmahner-Urmann-rechtfertigt-Vorgehen-2064843.html




Das muss doch RT geradezu unter den Nägeln brennen, diesen geschäftsschädigenden Treiben ein Ende zu setzten...

Rancor
2013-12-12, 15:14:21
Ja, weil ein Rechteinhaber das Gegenteil glaubhaft behauptet.

Wo beahuptet er das denn glaubhaft? Bis jetzt ist absolut garnichts über die Funktionsweise der Software bekannt. Bewiesen ist bis jetzt noch garnichts. Gehörst du zu U+C oder warum nutzt du die selben wilden Argumente?

Gipsel
2013-12-12, 15:16:03
Das steht ja auch nicht zur Debatte.

Die Kunden und Vertragspartner sollen die Unterlassungserklärung unterzeichnen. Die können ja dann RT verklagen, wird sich der Rechteinhaber so denken.So funktioniert das aber nicht. The Archive AG hat ganz offensichtlich zumindest eine erhebliche Mitschuld an eventuell vorliegenden Urheberrechtsverletzungen (die selber auch noch nicht mal klar sind). RT wird den Teufel tun und Schadensersatz an Nutzer ihrer Website leisten, die einem Dummenfang (möglichst Viele werden schon bezahlen) auf den Leim gegangen sind. Und die abgemahnten Leute sollten ganz genau eines nicht tun: bezahlen. Wofür denn? Ausreichend wäre meiner Meinung nach ein Brief, der formlos den Sachverhalt bestreitet, ohne in Details zu gehen. Und danach dann abwarten.
The Archive AG muß hoffentlich relativ zeitnah in zumindest einer bereits angestrengten negativen Feststellungsklage die Karten auf den Tisch legen, so daß der Spuk dann ein Ende hat.

Avalox
2013-12-12, 15:20:23
Wo beahuptet er das denn glaubhaft? Bis jetzt ist absolut garnichts über die Funktionsweise der Software bekannt. Bewiesen ist bis jetzt noch garnichts. Gehörst du zu U+C oder warum nutzt du die selben wilden Argumente?

Das stimmt nicht.

Die Auszüge des Gutachtens zeigen durchaus die Funktion der Software
und der Rechteinhaber zeigt an, dass ihre Filme, an welchen sie die Rechte haben
illegal auf der "offensichtlich illegalen" Seite angeboten werden.

Das ist jetzt Fakt.



So funktioniert das aber nicht. The Archive AG hat ganz offensichtlich zumindest eine erhebliche Mitschuld an eventuell vorliegenden Urheberrechtsverletzungen (die selber auch noch nicht mal klar sind). RT wird den Teufel tun und Schadensersatz an Nutzer ihrer Website leisten,


Was, wieso Schadesersatz?

Da behauptet jemand, völlig Geschäftsschädigend, dass der Kern des Geschäfts völlig illegal sei.

RT müsste nicht weiter tun, als die Ordentlichkeit ihres Geschäftes aufzuzeigen, dann wäre der gesamte Schmodder sofort hinfällig.

DAS ist die einfachste Übung jeder Firma und das macht diese unentwegt im Geschäftsprozess und ist überhaupt nichts abstraktes.

Gipsel
2013-12-12, 15:22:17
der Rechteinhaber zeigt an, dass ihre Filme, an welchen sie die Rechte haben
illegal auf der "offensichtlich illegalen" Seite stehen.

Das ist jetzt Fakt.Das ist kein Fakt, das ist eine absolute unbewiesene Behauptung mit einer Menge Gegenargumenten, denen die sich in einem Verfahren stellen müssen.

Was Fakt ist, ist daß The Archive AG offenbar nichts dagegen unternommen hat, daß die Filme dort stehen. Damit sind sie ihren Pflichten nicht nachgekommen und haben den Anspruch auf Schadensersatz vermutlich verwirkt.

Matrix316
2013-12-12, 15:23:20
Das steht ja auch nicht zur Debatte.

Die Kunden und Vertragspartner sollen die Unterlassungserklärung unterzeichnen. Die können ja dann RT verklagen, wird sich der Rechteinhaber so denken.



Edit: Gerade gelesen

"Außerdem wiederholt die Kanzlei lediglich ihre Ansicht, nach der das Portal Redtube.com eine "offensichtlich illegale Quelle" sei und deshalb Urheberrechtsverletzungen vorlägen."

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Porno-Streaming-Redtube-Massenabmahner-Urmann-rechtfertigt-Vorgehen-2064843.html




Das muss doch RT geradezu unter den Nägeln brennen, diesen geschäftsschädigenden Treiben ein Ende zu setzten...


Was ist eigentlich, wenn jemand diese Filme, um die es geht, auf Youtube hochladen würde (Jugendschutz lassen wir mal außen vor) und jemand würde sich die auf Youtube ansehen, wäre dann Youtube illegal?

MarcWessels
2013-12-12, 15:24:36
Die Auszüge des Gutachtens zeigen durchaus die Funktion der Software
und der Rechteinhaber zeigt an, dass ihre Filme, an welchen sie die Rechte haben
illegal auf der "offensichtlich illegalen" Seite stehen.

Das ist jetzt Fakt.Quatsch.

Die Auszüge aus dem "Gutachten" zeigen, dass man die Abrufe selbst hochgeladener Videos(!!!) tracken kann!

Im Übrigen lügt meines Erachtens Danial Sebastian, wenn er behauptet, Diehl & Partner habe diese ganz bestimmte Software gutachterlich geprüft! Geprüft hat Diehl & Partner "übliche Internettechnologien zur IP-Erfassung", nichts weiter.

piefke
2013-12-12, 15:27:37
Was ist eigentlich, wenn jemand diese Filme, um die es geht, auf Youtube hochladen würde (Jugendschutz lassen wir mal außen vor) und jemand würde sich die auf Youtube ansehen, wäre dann Youtube illegal?


Es reicht wenn Uhrmann das behauptet...;D

Rancor
2013-12-12, 15:27:46
Das stimmt nicht.

Die Auszüge des Gutachtens zeigen durchaus die Funktion der Software
und der Rechteinhaber zeigt an, dass ihre Filme, an welchen sie die Rechte haben
illegal auf der "offensichtlich illegalen" Seite stehen.

Das ist jetzt Fakt.



Die Auszüge aus dem Gutachten, zeigen kein bischen die Funktion der Software. Es ist immer noch nicht erkennbar, wie die Software an die IP Adresse gekommen ist.
Das Gutachten würde ich direkt anzweifeln lassen ,wenn ich betroffen wäre.

Wenn die Videos illegal auf RT stehen, dann stellt sich die Frage, warum der Rechteinhaber 1. RT nicht abgemahnt hat und 2. das Video nicht hat entfernen lassen?

Deine Argumentation ist nicht stichhaltig.
Übrigens solange kein Richter "Recht" spricht, ist hier garnix Fakt. ATM ist es eher Aussage gegen Aussage.

Avalox
2013-12-12, 15:30:01
Das ist kein Fakt, das ist eine absolute unbewiesene Behauptung mit einer Menge Gegenargumenten, denen die sich in einem Verfahren stellen müssen.



Was ist denn daran eine Behauptung?

Der Film ist im Recht der Archive AG und der Film liegt bei RT.



Was Fakt ist, ist daß The Archive AG offenbar nichts dagegen unternommen hat, daß die Filme dort stehen. Damit sind sie ihren Pflichten nicht nachgekommen und haben den Anspruch auf Schadensersatz vermutlich verwirkt.

Und da RT "offensichtlich Illegal" ist, wird sich der Rechteinhaber nicht mit diesen Kriminellen einlassen sondern dort Schadensbegrenzung unternehmen, wo er es kann, nämlich in D bei den Kunden dieses "offensichtlich illegalen Angebots".

Rancor
2013-12-12, 15:32:08
Was ist denn daran eine Behauptung?

Der Film ist im Recht der Archive AG und der Film liegt bei RT.




Und da RT "offensichtlich Illegal" ist, wird sich der Rechteinhaber nicht mit diesen Kriminellen einlassen sondern dort Schadensbegrenzung unternehmen, wo er es kann, nämlich in D bei den Kunden dieses "offensichtlich illegalen Angebots".

Aber wer sagt denn, das RT offensichtlich illegal ist ? Das muss doch erstmal von einem Gericht, in einem ordentlichen Verfahren festgestellt werden ? Ich verstehe deine Argumentaionskette nicht

Gipsel
2013-12-12, 15:32:57
Was, wieso Schadesersatz?Du hast davon geredet, daß Nutzer von RT RT verklagen sollten. ;)
Da behauptet jemand, völlig Geschäftsschädigend, dass der Kern des Geschäfts völlig illegal sei.

RT müsste nicht weiter tun, als die Ordentlichkeit ihres Geschäftes aufzuzeigen, dann wäre der gesamte Schmodder sofort hinfällig.

DAS ist die einfachste Übung jeder Firma und das macht diese unentwegt im Geschäftsprozess und ist überhaupt nichts abstraktes.Na dann schau mal auf deren Seite. Oder vertraue heise, die das mal gemacht haben (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Porno-Streaming-Redtube-Massenabmahner-Urmann-rechtfertigt-Vorgehen-2064843.html).
Außerdem wiederholt die Kanzlei lediglich ihre Ansicht, nach der das Portal Redtube.com eine "offensichtlich illegale Quelle" sei und deshalb Urheberrechtsverletzungen vorlägen.

Genau dies ist nach Paragraf 53 Abs.1 nötig, damit überhaupt Urheberrechtsverletzungen möglich sein können. Es mehren sich allerdings die Zweifel an der Einschätzung von U+C. Auf Redtube.com finden sich ausführliche Hinweise zum Urheberrecht, insbesondere für Rechteinhaber. Denen wird, wie in den USA – beispielsweise auch bei Youtube – üblich, mit einem Web-Formular die Möglichkeit gegeben, Urheberrechtsverletzungen zu melden.

Dieses Verfahren entspricht dem Digital Millennium Copyright Act (DCMA), zu dem sich Redtube.com auf der Website vollumfänglich bekennt. Das Schweizer Unternehmen The Archive AG, für das U+C abmahnt, hätte also die übliche und in aller Regel funktionierende Vorgehensweise für Rechteinhaber wählen können und via DCMA-Eingabe angeblich widerrechtlich eingestellte Videos entfernen lassen können. So hätte man im übrigen weitere angebliche Rechtsverletzungen wesentlich effektiver vermeiden können als über Abmahnungen, die Monate später zugestellt werden.
Wenn RT DMCA compliant ist, ist sie per se aus Copyright-Sicht legal. Da braucht es keine separate Deklaration (die die allerdings wohl gegenüber irgendeinem Newsportal trotzdem abgegeben haben). Was sollen Sie denn Deiner Meinung nach machen? The Archive AG oder U+C wegen Rufschädigung verklagen? Da gibt es doch genügend abgemahnte Leute, die jetzt den Kampf ausfechten und so über die Dauer etwas Werbung für RT machen. ;)

Avalox
2013-12-12, 15:38:46
heise, die das mal gemacht haben (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Porno-Streaming-Redtube-Massenabmahner-Urmann-rechtfertigt-Vorgehen-2064843.html).

Wenn RT DMCA compliant ist, ist sie per se aus Copyright-Sicht legal.

Auf der Seite kann jeder alles schreiben, es liegt ja wohl in der Natur der illegalen Sache. Heise ist wohl kaum als Gutachter unterwegs.

Es ist ja nicht meine Meinung, die habe ich schon oben geschrieben.



Aber jetzt mal ehrlich. Du weißt doch was ein Porno im Laden so kostet, da glaubst du, dass eine Seite wie RT tausende von Pornos und dazu noch kostenfrei anbieten kann?

Wie soll denn jemand mit Verstand annehmen, dass das legal ist. :rolleyes:



Ich sehe es schon kommen....


Das dann Streaming Puffer als illegale Kopie gesehen werden, ist dann nur noch ein Klacks und versteht sich von selbst.

mbee
2013-12-12, 15:41:19
Boah:

Regel 1: Avalox hat immer Recht
Regel 2: Sollte Regel 1 einmal nicht zutreffen, tritt umgehend Regel 1 in Kraft

oder so ähnlich ;)

Gipsel
2013-12-12, 15:46:05
Was ist denn daran eine Behauptung?

Der Film ist im Recht der Archive AG und der Film liegt bei RT.Welche Rechte genau hält die Archive AG? Und wurden RT vielleicht vom Rechteinhaber (entweder dem aktuellen oder einem vorherigen) ebenfalls ein Nutzungsrecht eingeräumt? Ich denke nicht, daß die Aussage von U+C, daß bestimmte Filme bei RT rechtswidrig zu sehen sind, im Moment über eine Behauptung hinausgeht.

Und selbst wenn das gezeigt werden könnte, macht es aus RT immer noch keine "offensichtlich illegale" Quelle, weil wohl die überwiegende Mehrheit der Filme dort legal zu sehen ist und ebenso wie bei YT Rechteinhaber bei Copyrightverstößen die Filme problemlos entfernen lassen können. RT fällt demgemäß unter die "safe harbor" Regelung des DMCA und ist somit eine legale Quelle, soweit der Nutzer das mit der gebotenen Sorgfaltspflicht erkennen kann. Der Nutzer macht sich also auch keiner Fahrlässigkeit schuldig, er ist demzufolge vor Schadensersatzforderungen geschützt.
Und da RT "offensichtlich Illegal" ist,Wiederholung macht es nicht wahrer, es bleibt eine sehr zweifelhafte Behauptung (aus meiner Sicht klar falsch).
wird sich der Rechteinhaber nicht mit diesen Kriminellen einlassen sondern dort Schadensbegrenzung unternehmen, wo er es kann, nämlich in D bei den Kunden dieses "offensichtlich illegalen Angebots".Das ist himmelschreiender Blödsinn. Allen Anzeichen nach funktioniert das mit den takedown notices bei RT. Es ist die Pflicht des Rechteinhabers, diese Möglichkeit zu nutzen, um den möglichen Schaden zu minimieren. Ansonsten kann er seine Forderungen nämlich vergessen.

Avalox
2013-12-12, 15:53:39
Welche Rechte genau hält die Archive AG?


Ja, scheinbar schon. Die Rechte wurden vor gar nicht langer Zeit übertragen.

Und wurden RT vielleicht vom Rechteinhaber (entweder dem aktuellen oder einem vorherigen) ebenfalls ein Nutzungsrecht eingeräumt?

Keine Ahnung.

Ich denke mal, dafür war die Zeit zu knapp, denn die Rechte gehören ja noch nicht lange demjenigen.


Ich vermute mal die Filme lagen dort schon lange illegal rum und der alte Rechteinhaber ist nur nicht dagegen vorgegangen.

Eine böswillige Mutmaßung, dass der alte Rechteinhaber die Filme dort extra für den Deal anonym eingestellt hat, um die Grundlage zu schaffen, wäre als solches sicherlich unangebracht.



Und selbst wenn das gezeigt werden könnte, macht es aus RT immer noch keine "offensichtlich illegale" Quelle, weil wohl die überwiegende Mehrheit der Filme dort legal zu sehen ist



Das ist der Punkt den ich nicht einschätzen kann.
Offensichtlich haben die restlichen Rechteinhaber das nur noch nicht verfolgt.

Kann man ja auch so hindrehen, weil eben Streaming rechtlich nicht geklärt war und die Verfolgung dementsprechend wenig erfolgreich.


Eigentlich kann das nur RT entkräften, weil das Vertragsverhältnis zwischen RT und dem Uploader der Filme besteht.



und ebenso wie bei YT Rechteinhaber bei Copyrightverstößen die Filme problemlos entfernen lassen können.



Na da wird jeder behaupten, dass er sich als Rechteinhaber nicht erpressen lassen will.

Wo kommt er denn dahin, dass der Rechteinhaber solange seine teuren Filme legal for Free stellen soll, bis er aufwändig im Puzzle-Verfahren die eigenen Filme findet und wieder entfernen lässt über eine Plattform die der Illegale Anbieter auch noch selbst stellt. Das ist ja wohl unzumutbar, geradezu lächerlich.




Es ist die Pflicht des Rechteinhabers, diese Möglichkeit zu nutzen, um den möglichen Schaden zu minimieren. Ansonsten kann er seine Forderungen nämlich vergessen.


Das sieht der Rechteinhaber hier offenbar anders.

Gipsel
2013-12-12, 15:53:56
Auf der Seite kann jeder alles schreiben, es liegt ja wohl in der Natur der illegalen Sache. Heise ist wohl kaum als Gutachter unterwegs.Wenn die Sachen da illegal wären, hätte die Pornoindustrie den Laden auf dem Rechtsweg längst dichtgemacht/machen lassen, da er eben nicht auf irgendeiner Südseeinsel in einem Briefkasten firmiert, sondern eine ganz normale und sogar recht große Firma mit vielen Kollaborationen in der Branche ist.
Es ist ja nicht meine Meinung, die habe ich schon oben geschrieben.Gut. Denn es ist Schwachsinn.
Aber jetzt mal ehrlich. Du weißt doch was ein Porno im Laden so kostet,Weiß ich ehrlich gesagt nicht. :redface:
da glaubst du, dass eine Seite wie RT tausende von Pornos und dazu noch kostenfrei anbieten kann?Sind nicht nur schlecht aufgelöste/totkomprimierte Ausschnitte kostenlos? Die verlinkten HD-Varianten in ordentlicher Qualität darfst Du beim Anbieter natürlich bezahlen.
Wie soll denn jemand mit Verstand annehmen, dass das legal ist. :rolleyes:Genau deswegen. Es ist ein Anfüttern, um die Nutzer auf die Bezahlangebote zu locken. Und bevor man sich mit einem illegalen xxxkino.to als Konkurrenz rumschlagen muß, übernimmt die Industrie das selber und verdient wenigstens noch etwas daran. ;)

deekey777
2013-12-12, 15:54:35
Der Flashplayer hat doch die P2P-Funktion? Diese ist standardmäßig deaktiviert. Die Vermtung, die es von Anfang an gibt, ist, dass diese Funktion irgendwie unbemerkt aktiviert wurde, so dass der Zuschauer zum Hoster wurde. Anders als Filesharing, wo die Leute vergessen, die Verteilfunktion zu deaktivieren, wären die Daten nie und nimmer sauber in Besitz gekommen, weil eben manipuliert.

PacmanX100
2013-12-12, 15:58:04
Was wird hier eigentlich so viel diskutiert?

Die Sachlage ist grundsätzlich erstmal sehr einfach: Die Abmahner haben sich Daten mithilfe von Falschanträgen erschlichen. Denn es handelt sich nicht um eine Share-Tauschbörse sondern um ein Streamingportal.

Die Daten können und dürfen nicht verwendet werden, wenn sie illegal beschafft werden. Sollten die IP Adressen von Werbebannern stammen was noch nicht gänzlich geklärt ist, könnte man auch vorsätzliche Urheberrechtsfalle daraus ableiten.

So oder so, die Kanzlei steckt ganz schön tief in der Scheiße. Vorallem wenn sie bei Anforderung der Daten GELOGEN und damit Gesetze mißachtet und mißbraucht hat !

Gipsel
2013-12-12, 15:58:21
Das sieht der Rechteinhaber hier offenbar anders.Dann hat er Pech, weil das BGB das nämlich so sieht. :rolleyes:

AnarchX
2013-12-12, 15:59:14
Der Flashplayer hat doch die P2P-Funktion? Diese ist standardmäßig deaktiviert. Die Vermtung, die es von Anfang an gibt, ist, dass diese Funktion irgendwie unbemerkt aktiviert wurde, so dass der Zuschauer zum Hoster wurde. Anders als Filesharing, wo die Leute vergessen, die Verteilfunktion zu deaktivieren, wären die Daten nie und nimmer sauber in Besitz gekommen, weil eben manipuliert.
http://www.macromedia.com/support/documentation/en/flashplayer/help/settings_manager.html#117802
http://www.macromedia.com/support/documentation/en/flashplayer/help/settings_manager09.html

Wenn dann muss hier der Flashplayer entsprechend manipuliert wurden sein, damit die IP-Adressen des PAN abgeschöpft werden können.
edit: Eventuell kann man auch die eingehenden IPs im Netzwerk loggen.

GSXR-1000
2013-12-12, 16:00:34
Leute.
Die ganze Aktion und intention des ganzen war doch schon so klar und durch, als Herr Urmann meinte, die Abmahnungen mussten deshalb so schnell noch raus, bevor die Leute Ihr weihnachtsgeld in Geschenke umsetzen und daher nicht mehr so leicht und so schnell zahlen wuerden.
Lächerlicher gehts doch schon nicht mehr. Hier wird ein Rechtsinstrument, das eigentlich dem Rechtsschutz und Pflege dienen sollte als reine chashcow missbraucht... und das Rechtsobjekt Anwalt versucht nicht einmal im ansatz das zu verleugnen. Sowas ist schlicht und einfach pervers.

mbee
2013-12-12, 16:01:41
Der Flashplayer hat doch die P2P-Funktion?
Kein P2P, eine Upload-Funktion: http://helpx.adobe.com/flash-player/kb/user-interaction-required-upload-download.html


Die Frage wäre dann: Upload wohin? Zur Archive AG? ;)

Matrix316
2013-12-12, 16:02:03
Was macht eine Quelle eigentlich "offensichtlich illegal"?

Ist youtube illegal nur weil es dort auch nicht ganz legale Videos gibt?

Warum ist Redtube illegaler, nur weil es dort auch nicht ganz legale Videos gibt?

Mal abgesehen davon, dass Streamen an sich keine wirkliche Vervielfältigung ist, so lange man die Datei nicht dauerhaft auf dem Rechner hat... egal was irgendein Gericht erzählt. Wenn die sagen, die Welt ist eine Scheibe, würden das bestimmt auch noch welche glauben.

Gipsel
2013-12-12, 16:03:26
Keine Ahnung.Siehst Du, Vermutung.
Ich denke mal, dafür war die Zeit zu knapp, denn die Rechte gehören ja noch nicht lange demjenigen.


Ich vermute mal die Filme lagen dort schon lange illegal rum und der alte Rechteinhaber ist nur nicht dagegen vorgegangen.

Eine böswillige Mutmaßung, dass der alte Rechteinhaber die Filme dort extra für den Deal anonym eingestellt hat, um die Grundlage zu schaffen, wäre als solches sicherlich unangebracht.Wenn die mal vom alten Rechteinhaber da eingestellt wurden, hat RT recht sicher unwiderrufliche Rechte daran. Die erlöschen ja nicht, nur weil die vom (dadurch nicht mehr exklusiven) Rechteinhaber an jemand anderen (also die Archive AG) verkauft wurden.
Das ist der Punkt den ich nicht einschätzen kann. Offensichtlich haben die restlichen Rechteinhaber das nur noch nicht verfolgt.Nö. Die anderen Rechteinhaber stellen das sogar selber rein, um Werbung für ihre Bezahlangebote zu machen.
Na da wird jeder behaupten, dass er sich als Rechteinhaber nicht erpressen lassen will.

Wo kommt er denn dahin, dass der Rechteinhaber solange seine teuren Filme legal for Free stellen soll, bis er aufwändig im Puzzle-Verfahren die eigenen Filme findet und wieder entfernen lässt über eine Plattform die der Illegale Anbieter auch noch selbst stellt. Das ist ja wohl unzumutbar, geradezu lächerlich.Was willst Du jetzt hier sagen? Das versteht kein Mensch. Soll das Ironie sein?

Player18
2013-12-12, 16:05:20
Was macht eine Quelle eigentlich "offensichtlich illegal"?

Ist youtube illegal nur weil es dort auch nicht ganz legale Videos gibt?

Warum ist Redtube illegaler, nur weil es dort auch nicht ganz legale Videos gibt?

Mal abgesehen davon, dass Streamen an sich keine wirkliche Vervielfältigung ist, so lange man die Datei nicht dauerhaft auf dem Rechner hat... egal was irgendein Gericht erzählt. Wenn die sagen, die Welt ist eine Scheibe, würden das bestimmt auch noch welche glauben.

Die wo Abgemahnt wurden die haben ja einen bestimmten Porno-Film angeschaut so viel ich es verstanden hab ;)

Aber beim Thread Blickt ja keiner mehr durch da er schon 32 Seiten lang geht

Die 3DC Richter bringen schon das Richtige Gesetz raus :D :D

Avalox
2013-12-12, 16:06:36
Wenn die Sachen da illegal wären, hätte die Pornoindustrie den Laden auf dem Rechtsweg längst dichtgemacht/machen lassen, da er eben nicht auf irgendeiner Südseeinsel in einem Briefkasten firmiert, sondern eine ganz normale und sogar recht große Firma mit vielen Kollaborationen in der Branche ist.


Na warten wir mal ab, was nach solch einen vielleicht positiven Schauprozess passiert


Weiß ich ehrlich gesagt nicht. :redface:
Sind nicht nur schlecht aufgelöste/totkomprimierte Ausschnitte kostenlos?



Na ich weiß nicht, die Qualität ist wohl kein maßgeblicher Faktor.

Ich hatte hier schon vor einigen Postings gefragt, ob es ein ganzer Film war.

Scheinbar kann man aber auch ganz und lange Filme kostenfrei ansehen.

Und du weißt doch, wie schnell sich jemand einen von der Palme wedeln kann.


Und bevor man sich mit einem illegalen xxxkino.to als Konkurrenz rumschlagen muß, übernimmt die Industrie das selber und verdient wenigstens noch etwas daran. ;)

Na eine Steigerungsform von "offensichtlich" gibt es ja nicht.

Nur weil das eine illegal ist, muss das andere ja damit noch lange nicht legal sein.



Ich beende es mal, weil ich das ganze Übelkeit hervorruft.


Es sind ein paar Punkte scheinbar nicht mehr haltbar.

1) Eingesetzt Software taugt nur für Tauschbörsen ... Scheinbar nicht
2) IP Adressen stammen von irgend welchen Vertippern u.ä. ... Scheinbar nicht
3) Gericht hat den Antrag im falschen Verständnis durchgewunken ... Scheinbar nicht

mbee
2013-12-12, 16:07:54
Was macht eine Quelle eigentlich "offensichtlich illegal"?

Ist youtube illegal nur weil es dort auch nicht ganz legale Videos gibt?

Warum ist Redtube illegaler, nur weil es dort auch nicht ganz legale Videos gibt?

Mal abgesehen davon, dass Streamen an sich keine wirkliche Vervielfältigung ist, so lange man die Datei nicht dauerhaft auf dem Rechner hat... egal was irgendein Gericht erzählt. Wenn die sagen, die Welt ist eine Scheibe, würden das bestimmt auch noch welche glauben.
Zudem Uhrmanns Gesabbel mit dem progressive Download (das macht man über HTTP) eh nicht zieht: Diese Portale haben selbstredend Streaming-Server über eigene Protokolle im Einsatz und es wird immer nur ein Teil der Datei lokal im Cache gehalten und keine vollständige Kopie. Das ermöglicht a) das Springen an eine beliebige Stelle im Stream und entlastet b) die Server.

So etwas würde vor Gericht mit einem entsprechenden Sachverständigen denke ich keinen Bestand haben. Progressive Downloads könnten da rein technisch gesehen natürlich etwas kritischer sein.

Ich hatte hier schon vor einigen Postings gefragt, ob es ein ganzer Film war.

Scheinbar kann man aber auch ganz und lange Filme kostenfrei ansehen.

Und du weißt doch, wie schnell sich jemand einen von der Palme wedeln kann.
Das alles ist jedoch nicht strafbar, auch wenn's 100 ganze Filme wären, außer Du wedelst Dir in der Öffentlichkeit einen von der Palme dazu ;)
Es geht um die Kopie, nicht um's "anschauen". Und auch das zieht eben schon rein technisch nicht (siehe oben).

Geächteter
2013-12-12, 16:15:23
Lächerlicher gehts doch schon nicht mehr. Hier wird ein Rechtsinstrument, das eigentlich dem Rechtsschutz und Pflege dienen sollte als reine chashcow missbraucht... und das Rechtsobjekt Anwalt versucht nicht einmal im ansatz das zu verleugnen. Sowas ist schlicht und einfach pervers.

Von irgendwas will die Juristenschwemme ja auch leben, Taxifahren ist saumies bezahlt. Auf Recht darf man hier nicht mehr vertrauen, Selbstjustiz wird immer mehr das Mittel der Wahl. Mal gucken, ob irgenwann der Mob explodiert und Festigkeitsnachweise an Laternenmasten durchgeführt werden oder mal Experimente im Umgang mit Benzin.

Gipsel
2013-12-12, 16:17:03
Na eine Steigerungsform von "offensichtlich" gibt es ja nicht.

Nur weil das eine illegal ist, muss das andere ja damit noch lange nicht legal sein.RT ist aber nach allen bisherigen Kriterien gerade keine "offensichtlich illegale Quelle" sondern vielmehr anscheinend legal, genau wie YT.
2) IP Adressen stammen von irgend welchen Vertippern u.ä. ... Scheinbar nicht
Die können immer noch ausgedacht sein, da wohl doch öfter mal (immer?) der in der Abmahnung angegebene Link nicht zum angeblichen Video paßt, sprich, es ist unter dem protokolliertem Link ein völlig anderes Video (an dem die Archive AG keine Rechte besitzt!) verfügbar. :freak:
3) Gericht hat den Antrag im falschen Verständnis durch gewunken ... Scheinbar nichtOder scheinbar doch, wenn man die Mehrzahl der Beschlüsse zu Grunde legt. Daß ein paar Richter etwas stärker geprüft haben (und dann entweder abgelehnt haben oder der Sebastian sogar seine Anträge zurückgezogen hat!), bedeutet nicht, daß zwei Drittel der Anträge nicht wegen Un-/Mißverständnis durchgewunken wurden.

piefke
2013-12-12, 16:28:53
Was ein Zufall aber auch...


1. the-archive.ch

Im Quelltext gibt es einen Java-Baustein der unter anderem folgende Zeile enthält:

var siteHeader = {"id":"c7558eaf-1f3a-4f3e-b288-2318708c62f6", "userId":"6e689ed3-8d15-44ff-a8eb-7450a760eb8b"};
2. itguards.net

Die Zeile bei itguards.net, sieht wie folgt aus:

var siteHeader = {"id":"c7558eaf-1f3a-4f3e-b288-2318708c62f6", "userId":"6e689ed3-8d15-44ff-a8eb-7450a760eb8b"};


http://blog.kowabit.de/porno-sein/

Matrix316
2013-12-12, 16:36:24
Also ist die Firma, die die "Rechte" an den betroffenen Filmen hat die gleiche wie die, die eine Spezielle Software hat die die IPs der User rausgefunden haben soll? Interessant...;)

Avalox
2013-12-12, 16:44:14
RT ist aber nach allen bisherigen Kriterien gerade keine "offensichtlich illegale Quelle" sondern vielmehr anscheinend legal, genau wie YT.


Hmm. Das sagen alle illegal Konsumierenden.

Wo bleibt eigentlich RT und ihre Rechtsbeistände?


Die können immer noch ausgedacht sein, da wohl doch öfter mal (immer?) der in der Abmahnung angegebene Link


Na, da scheint es ja ein Gutachten zur einwandfreien Funktion der Software zu geben.


nicht zum angeblichen Video paßt, sprich, es ist unter dem protokolliertem Link ein völlig anderes Video (an dem die Archive AG keine Rechte besitzt!) verfügbar. :freak:


Was da passiert ist, weiß ich nicht.

Hat vielleicht das "offensichtlich illegale" RT den Link zu Videos zwischenzeitlich verändert, um die Ermittlung zu erschweren?

Fakt ist, dass der Tatvorgang zu einer anderen Zeit statt fand, als die nun nachträgliche Recherche durch den Benutzer. Kann sich alles in der Zwischenzeit verändert haben.

Stichhaltig ist das mit dem falschen Link nicht.

Kann auch nur wieder RT selbst aufklären.


daß zwei Drittel der Anträge nicht wegen Un-/Mißverständnis durchgewunken wurden.

Tja, eben unterschiedliche Ansichten, dass muss dann gerichtlich entschieden werden.
Vielleicht waren die Anträge auch nur nicht gleich und führten deshalb zu einer ungleichen Behandlung.




Es geht um die Kopie, nicht um's "anschauen". Und auch das zieht eben schon rein technisch nicht (siehe oben).


Das ist auch nicht so eindeutig.

Ob Streaming nun eine Kopie ist oder nicht, ist bisher nicht festgestellt worden. Es wurde bisher immer nur abgeleitet, als technisch notwendige Maßnahme. Aber der Passus ist nicht im Hinblick aufs Streamen auf den PC so formuliert worden. Auch TV Geräte und Blu-ray Player Puffern natürlich. Ob dort ein PC mit Videoplayer Software gleich zu behandeln ist, ist fraglich. Der Puffer im PC ist viel größer und wird auf dem Permanent-Speicher Festplatte gespeichert.


Es ist nebenbei auch keine Frage der Kopie, denn wenn die Quelle legal und nicht "offensichtlich illegal" wäre, könntest du dir selbstverständlich eine Kopie des Gesehenen anfertigen. Diese ist ausdrücklich erlaubt.

Die Frage Kopie ergibt sich erst, wenn davon ausgegangen wird, dass RT eine "offensichtlich illegale" Quelle ist.

Rancor
2013-12-12, 16:44:59
Hoffentlich hält diese "Beweise" auch jemand fest :)

mbee
2013-12-12, 16:45:53
1. the-archive.ch

Im Quelltext gibt es einen Java-Baustein der unter anderem folgende Zeile enthält:

var siteHeader = {"id":"c7558eaf-1f3a-4f3e-b288-2318708c62f6", "userId":"6e689ed3-8d15-44ff-a8eb-7450a760eb8b"};
2. itguards.net

Die Zeile bei itguards.net, sieht wie folgt aus:

var siteHeader = {"id":"c7558eaf-1f3a-4f3e-b288-2318708c62f6", "userId":"6e689ed3-8d15-44ff-a8eb-7450a760eb8b"};
JavaScript...

Das ist allerdings nicht wirklich neu: Die Schlussfolgerung, dass es die selben Unternehmen sind, ist aber falsch (Registereintrag). Verbandelt ggf., wäre ja auch nichts Ungesetzliches. Wirft aber natürlich schon ein bezeichnendes Licht auf die ganze Geschichte.

Rancor
2013-12-12, 16:47:01
Hmm. Das sagen alle illegalen konsumierenden.

Wo bleibt eigentlich RT und ihre Rechtsbeistände?



Wozu braucht den RT zu dem Zeitpunkt Rechtsbeistände? RT wurde weder abgemahnt, noch wurde ein Verfahren gegen RT eingeleitet?

piefke
2013-12-12, 16:48:04
Stimmt.

Das war dann wohl seine eigene ID? Ich kenn mich nicht aus mit javascript.

PHuV
2013-12-12, 16:48:22
Die wo Abgemahnt wurden die haben ja einen bestimmten Porno-Film angeschaut so viel ich es verstanden hab ;)
Das ist ja das seltsame, es gibt zig Leute, die eben nicht drauf waren, und trotzdem abgemahnt werden.

dechosen
2013-12-12, 16:50:11
Abmahnwelle überrollt auch Mönchengladbach (http://www.rp-online.de/nrw/staedte/moenchengladbach/abmahnwelle-ueberrollt-auch-moenchengladbach-aid-1.3881556)

"Bloß nicht zahlen", rät Stefan Wimmers. Er hält die Abmahnungen für obskur, und das nicht nur, weil alleine schon die geforderten 250 Euro auf falscher Grundlage berechnet worden seien.

mbee
2013-12-12, 16:52:20
Ob dort ein PC mit Videoplayer Software gleich zu behandeln ist, ist fraglich. Der Puffer im PC ist viel größer.
Nö, das ist Blödsinn.


Es ist nebenbei auch kein Frage der Kopie, denn wenn die Quelle legal und nicht "offensichtlich illegal" wäre, könntest du dir selbstverständlich eine Kopie des gesehenen anfertigen. Diese ist ausdrücklich erlaubt.
Eine Umgehung des Kopierschutzes ist eben nicht erlaubt und ein (richtiger) Stream ist eigentlich per se "kopiergeschützt", da Du an den Inhalt nicht rankommst. Was glaubst Du wie z.B. Videoload im Browser funktioniert oder Lovefilm? Dieses Verfahren setzt aber auch RT ein.

Jetzt kommt eben dieses (technisch falsche) "Kopie-Argument" beim Stream...merkst Du was?

Gipsel
2013-12-12, 16:52:54
Hmm. Das sagen alle illegalen konsumierenden. Nein, das sagt der objektive äußere Anschein.
Wo bleibt eigentlich RT und ihre Rechtsbeistände?Die sind doch (noch?) in gar keinen Rechtsstreit involviert. RT prüft angeblich, wie The Archive AG an die IPs gekommen ist und überlegt sich eventuelle Schritte. Von denen hört man vermutlich eher wenig in nächster Zeit.
Na, da scheint es ja ein Gutachten zur einwandfreien Funktion der Software zu geben.Das keiner hier kennt und offenbar auch nicht alle Richter des LG Köln überzeugte (z.B. die, die die Anträge abgelehnt haben, es waren ja wohl insgesamt dutzende verschieden Richter an unabhängigen Entscheidungen beteiligt).
Was da passiert ist, weiß ich nicht.

Hat vielleicht das offensichtlich illegale RT den Link zu Video verändert, um die Ermittlung zu erschweren?Die Links führen wohl teilweise zu Videos, die 3 Jahre alt sind und genau so lange unverändert unter dem Link erreichbar waren. YT-VideoIDs ändern sich ja auch nicht. ;)
Fakt ist, dass der Tatvorgang zu einer anderen Zeit statt fand, als die nun nachträgliche Recherche durch den Benutzer.
Stichhaltig ist das nicht.
Kann auch nur wieder RT selbst aufklären.Archive.org (wayback machine) ist dein Freund. ;)

piefke
2013-12-12, 16:57:13
Archive.org (wayback machine) ist dein Freund. ;)


Das ist schon ein netter Service, aber ist wayback jetzt nicht auch illegal? :uroll:

Avalox
2013-12-12, 16:59:22
Nö, das ist Blödsinn.

Nein, das ist kein Blödsinn.

Wie der Puffer im Streaming rechtlich zu bewerten ist, ist offen und nicht geklärt.




Eine Umgehung des Kopierschutzes ist eben nicht erlaubt und ein (richtiger) Stream ist eigentlich per se "kopiergeschützt"


Die RT Filme sind kopiergeschützt?

mbee
2013-12-12, 17:03:11
Nein, das ist kein Blödsinn.

Wie der Puffer im Streaming rechtlich zu bewerten ist, ist offen und nicht geklärt.

Doch es ist Blödsinn, weil der Puffer auf dem PC nicht wesentlich größer ist.
Die RT Filme sind kopiergeschützt?
Wie so gut wie jeder richtige Stream. Den Unterschied zwischen progressive Download als Streaming-Methode (Pseudostreaming) und einem echten Stream habe ich hier schon dargelegt. Das ist es, was Lovefilm macht, das ist es, was Videoload macht und das ist es, was RT macht.
Nachlesen...

Avalox
2013-12-12, 17:03:31
Nein, das sagt der objektive äußere Anschein.

Na, ja.
Scheinbar ist das durchaus diskutabel.



Die sind doch (noch?) in gar keinen Rechtsstreit involviert. RT prüft angeblich,


Es muss doch RT geradezu ein innerer Drang sein, einen Kunden zur Seite zu stehen.
Was ja auch auch einfachst möglich sein sollte, was soll es da zu prüfen geben?

Archive.org (wayback machine) ist dein Freund. ;)

Was und jetzt mal ohne advocatus diaboli.

Archive.org indiziert Porno Seiten? Wow.



Doch es ist Blödsinn, weil der Puffer auf dem PC nicht wesentlich größer ist.

Was? Wie viele Bilder puffert denn dein TV, bevor diese ausgegeben werden? 3 Bilder?

Was puffert denn der Streaming Player? 100 x soviel? Der TV Puffer ist fix, der Streaming Puffer ist variable groß.

Wo liegt den der TV Puffer? In einem flüchtigen Speicher?

Wo liegt denn der Streaming Puffer? Auf einen nicht flüchtigen Speicher?

Ist eine Filmpassage aus dem TV Puffer zu erkennen? Nein.

Ist eine Filmpassage aus dem Streaming Puffer zu erkennen? Ja, durchaus.


Also Argumente lassen sich viele finden. Muss ein Gericht mal verbindlich feststellen.

mbee
2013-12-12, 17:11:04
Was? Wie viele Bilder puffert denn dein TV, bevor diese ausgegeben werde? 3 Bilder?

Was puffert denn der Streaming Player? 100 x soviel? Der TV Puffer ist fix, der Streaming Puffer ist variable groß.

Ist eine Filmpassage aus dem TV Puffer zu erkennen? Nein.

Ist eine Filmpassage aus dem Streaming Puffer zu erkennen?
Sorry Avalox, aber was soll jetzt dieser hanebüchene Quatsch hier?
Jeder BR-Player hat ebenfalls einen im Vergleich viel größeren Puffer, der Puffer der Flash-Applikation für richtiges Streaming (wir reden hier eben nicht von Pseudo-Streaming über HTTP) ist auch nicht viel größer, zudem kommst Du mit "Bordmitteln" gar nicht dran.


Wenn Du jetzt auf der Schiene anfängst zu argumentieren, kannst Du Lovefilm, Maxdome und alle anderen Dienste auch gleich dicht machen und diese Funktionen auch in so gut wie allen Playern, Spielekonsolen und TVs abschalten...

Ich hab' da jetzt auch ehrlich gesagt keine Lust mehr drauf, das ist einfach nur abstrus.

WhiteVelvet
2013-12-12, 17:14:02
Ich weiß gar nicht, was diese ganze Diskussion überhaupt soll! RT versichert über seine AGB, dass alle Inhalte legal sind und nicht legale Inhalte entfernt werden. Ich als Nutzer gehe also davon aus, dass ich keinen Rechtsbruch begehen kann. Falls da doch illegale Inhalte angeboten wurden, muss der Betreiber in die Pflicht genommen werden, weil er seiner in den AGBs genannten Pflicht nicht nachgekommen ist. Punkt.

Der Käufer eines gestohlenen Autos kann auch nichts dafür, wenn er ein gestohlenes Auto kauft und davon nichts wissen kann. Er muss es halt zurückgeben... ah moment, alle Abgemahnten könnten doch einfach die Kopie der Filme im Cache per Email zurück an den Eigentümer senden...

Avalox
2013-12-12, 17:16:40
Sorry Avalox, aber was soll jetzt dieser hanebüchene Quatsch ist



Das es nicht hanebüchener Quatsch ist siehst du ja schon, dass das Gericht es angesehen, geprüft und für stichhaltig gehalten hat.



Wenn Du jetzt auf der Schiene anfängst zu argumentieren, kannst Du Lovefilm, Maxdome

Ne. Bis jetzt ist Lovefilm und Maxdome ja nicht "offensichtlich illegal" und diese erlauben dir ja das Streamen (mit allen technischen Aspekten) von Filmen.


Vielleicht sollte man die Legalität von Maxdome und Lovefilm im Vorfeld verbindlich feststellen lassen? Mit der "Offensichtlichkeit" ist es ja anscheinend so eine Sache.

Gipsel
2013-12-12, 17:18:37
Na, ja.
Scheinbar ist das durchaus diskutabel.Nur bei U+C. :rolleyes:
Es muss doch RT geradezu ein innerer Drang sein, einen Kunden zur Seite zu stehen.Nichtzahlenden Kunden? Wozu? Ist doch auch so kostenlose Werbung. Da behält man lieber erst mal den Kopf unten, solange es nicht ans Eingemachte geht.
Wo liegt den der TV Puffer? In einem flüchtigen Speicher?

Wo liegt denn der Streaming Puffer? Auf einen nicht flüchtigen Speicher?Beide im flüchtigen Speicher, Null Unterschied.
Ist eine Filmpassage aus dem TV Puffer zu erkennen? Nein.

Ist eine Filmpassage aus dem Streaming Puffer zu erkennen? Ja, durchaus.Nein, überhaupt nicht, denn da kommst Du nicht ran. Alles andere wäre nämlich die Umgehung eines wirksamen Kopierschutzes. Und was kopiergeschützt ist, kann man doch nicht kopieren, ohne diesen Schutz (illegalerweise) zu umgehen. ;)

Gipsel
2013-12-12, 17:20:51
Das es nicht hanebüchener Quatsch ist siehst du ja schon, dass das Gericht es angesehen, geprüft und für stichhaltig gehalten hat.Wie oft denn noch? Kein Gericht hat da in irgendeinem ordentlichen Verfahren irgendwas überprüft.
Ne. Bis jetzt ist Lovefilm und Maxdome ja nicht "offensichtlich illegal" und diese erlauben dir ja das Streamen (mit allen technischen Aspekten) von Filmen.

Vielleicht sollte man die Legalität von Maxdome und Lovefilm im Vorfeld verbindlich feststellen lassen? Mit der "Offensichtlichkeit" ist es ja anscheinend so eine Sache.Sorry Avalox, trollst Du hier?

Matrix316
2013-12-12, 17:20:56
[...]
Es muss doch RT geradezu ein innerer Drang sein, einen Kunden zur Seite zu stehen.
Was ja auch auch einfachst möglich sein sollte, was soll es da zu prüfen geben?



Was und jetzt mal ohne advocatus diaboli.

Archive.org indiziert Porno Seiten? Wow.

[...]

1. Die Leute die da draufgehen sind ja in der Regel keine Kunden. Sie sind dort nicht registriert und melden sich auch nicht an. Sie gehen einfach da hin und drücken Play. So wie bei jeder anderen Videostreamingseite auch. Auch bei Youtube muss man sich nicht anmelden. Außer bei manchen Videos. Die auch durchaus erst ab 18 sind. Aber auch ohne Altersnachweis.

2. Porno Seiten sind auch nur Internetseiten wie jede andere auch. Warum nicht? Porno ist ja nicht per se illegal.

Avalox
2013-12-12, 17:25:45
Nur bei U+C. :rolleyes:

Das dort diskutiert wird zeigt ja schon, dass die Sache nicht aus sich selbst heraus eindeutig ist.



Nichtzahlenden Kunden? Wozu? Ist doch auch so kostenlose Werbung. Da behält man lieber erst mal den Kopf unten, solange es nicht ans Eingemachte geht.


50k Kunden sollen abgemahnt werden, unter dem Vorwand, dass die Plattform illegal wäre.

Das ist wohl schon erheblich geschäftsschädigend und vor allen leicht zu entkräften, wenn dem nicht so wäre.


Sorry Avalox, trollst Du hier?


Nein das war ironisch.

Denn wenn RT so "offensichtlich illegal" ist, dann kann ja niemand mehr sicher sein.



Beide im flüchtigen Speicher, Null Unterschied.
Nein, überhaupt nicht, denn da kommst Du nicht ran. Alles andere wäre nämlich die Umgehung eines wirksamen Kopierschutzes. Und was kopiergeschützt ist, kann man doch nicht kopieren, ohne diesen Schutz (illegalerweise) zu umgehen. ;)

Was? Weil es je nach System unterschiedliche Mechanismen gibt, den Speicher in gewissen Zyklen aufzuräumen?

Welcher Kopierschutz soll denn auf den Videos angewendet sein?
Ein Patent auf Obscurity hat es jedenfalls nicht meines Wissens gegeben?

Nur weil jemand nicht weiß -wo-, heißt noch lange nicht, dass es ein Kopierschutz ist. Das mit dem Kopierschutz ist ja auch nicht entscheidend.




1. Die Leute die da draufgehen sind ja in der Regel keine Kunden. Sie sind dort nicht registriert und melden sich auch nicht an. Sie gehen einfach da hin und drücken Play. So wie bei jeder anderen Videostreamingseite auch. Auch bei Youtube muss man sich nicht anmelden. Außer bei manchen Videos. Die auch durchaus erst ab 18 sind. Aber auch ohne Altersnachweis.


Ein Kunde der nicht bezahlten muss ist kein Kunde?

Na wie auch immer, das Geschäftsmodell wird nachhaltig gestört, wenn die Kunden/Benutzer wegbleiben.



2. Porno Seiten sind auch nur Internetseiten wie jede andere auch. Warum nicht? Porno ist ja nicht per se illegal.


Das behauptet niemand. Bis jetzt.


Ich warte jederzeit darauf, dass unsere neue Internet Ministerin um die Ecke gebogen kommt.

Wer weiß, welche schlimmen Filme im stillen Eck von RT liegen....

mbee
2013-12-12, 17:25:51
Wie oft denn noch? Kein Gericht hat da in irgendeinem ordentlichen Verfahren irgendwas überprüft.
Sorry Avalox, trollst Du hier?

Den Eindruck habe ich so langsam auch: Zudem es hier um den Vorgang der "Kopie" ging, die bei Streaming-Plattformen wie Maxdome und Co. eben auch nicht erlaubt ist. Egal, ob diese nun legal oder illegal (was bei RT eben auch nicht der Fall zu sein scheint und wohl auch nicht durchsetzbar wäre) sind.

Matrix316
2013-12-12, 17:30:19
[...]
50k Kunden sollen abgemahnt werden, unter dem Vorwand, dass die Plattform illegal wäre.
[...]
Also in so gut wie keinem Bericht wird erwähnt, dass die Plattform illegal sein soll. Sondern da wird nur erwähnt, dass Leute abgemahnt werden, weil sie sich einen Filmstream angesehen haben, der nicht legal dort hochgeladen sein soll. Oder?

Außerdem umgekehrt: Was ist wenn ein Rechteinhaber dort sein Video ganz legal anbietet. Ist die Plattform dann immer noch angeblich illegal?

Eigentlich ist eine Plattform nämlich NIE illegal, sondern NUR das was angeboten wird kann es sein. Eine Plattform ist einfach nur so da. Sei es Megaupload oder Redtube oder Bittorrent oder Napster. Und wenn die Plattform die Quelle ist, dann kann diese auch nie illegal sein. :) Das kann es eigentlich nur sein, wenn der Betreiber der Plattform selbst illegale Sachen hochlädt. Wenn er nichts damit zu tun hat, und es andere User sind, die hochladen...kann man der Plattform per se nicht unbedingt was vorwerfen.

AnarchX
2013-12-12, 17:31:13
50k Kunden sollen abgemahnt werden, unter dem Vorwand, dass die Plattform illegal wäre.

Das ist wohl schon erheblich geschäftsschädigend und vor allen leicht zu entkräften, wenn dem nicht so wäre.

Laut den xbiz.com Meldungen, die RT auch in seinen Twitter-Channel retweetet hat, untersucht man wohl den ganzen Vorgang.
Da ist wohl nicht auzuschließen, dass man auch rechtlich in der Sache gegen die Abmahnseite vorgeht. Und wer weiß mit welchen Leuten man sich da im Hintergrund angelegt hat...

piefke
2013-12-12, 17:33:05
Bei denen gehts nicht um peanuts, sondern um hunderte Millionen.

Eine ordentliche Kriegskasse.

Gipsel
2013-12-12, 17:33:35
Das dort diskutiert wird zeigt ja schon, dass die Sache nicht aus sich selbst heraus eindeutig ist.Ich kann mit Dir auch eine Diskussion darüber anfangen, ob Dein Benutzername wirklich "Avalox" lautet oder nicht doch "Moxifloxacin" und alle anderen inklusive Dir unter einer kollektiv gestörten Wahrnehmung leiden. :rolleyes:

Also ehrlich, mit selektiver Betrachtung von Fakten bzw. deren völligen Ignorierung kann man sich jedes Szenario zurechtbasteln. Ich sehe bloß nicht, wie uns das bei einer Einschätzung hier helfen soll.

Avalox
2013-12-12, 17:36:14
Also in so gut wie keinem Bericht wird erwähnt, dass die Plattform illegal sein soll. Sondern da wird nur erwähnt, dass Leute abgemahnt werden, weil sie sich einen Filmstream angesehen haben, der nicht legal dort hochgeladen sein soll. Oder?


Doch es steht in jeder Abmahnung und es ist der entscheidende Punkt.

Wäre nämlich RT legal und nur irgendwie der Film illegal auf die legale Plattform RT eingestellt worden, dann könnte man den Benutzer nicht abmahnen.

Der Schlüssel zu allen Abmahnungen ist es, dass RT "offensichtlich illegal" ist.



Ich kann mit Dir auch eine Diskussion darüber anfangen, ob Dein Benutzername wirklich "Avalox" lautet oder nicht doch "Moxifloxacin" und alle anderen inklusive Dir unter einer kollektiv gestörten Wahrnehmung leiden. :rolleyes:



Na klar.

Mich interessieren nur die Gegenargumente und diese werden stückweise durchaus demontiert.

Der Rest ist Auslegungssache und das finde ich unkomfortabel. Weil wenn schon ein Gericht es fraglich sieht, dann könnte es auch ein anderes tun. Ganz zu schweigen, dass dort draußen eine große Lobby steht, die sämtliches vertragsfreies Streaming gerne verboten sehen würde.

Ich kann nur hoffen, dass es mal richtig gut ausgeht.


Der "Fehler" im Gericht ist sicherlich nicht gut, denn dieses Gericht wird den einzigen Ausweg gehen der bleibt und sich ganz sicher so positionieren, dass sie es illegal finden.
Was dann los getreten wird, wenn auch nur ein kleiner Fuß in der Tür "Streaming" sitzt, will ich mir gar nicht ausmalen.

Gipsel
2013-12-12, 17:38:29
Wäre nämlich RT legal und nur irgendwie der Film illegal eingestellt auf die legale Plattform RT eingestellt worden, dann könnte man den Benutzer nicht abmahnen.Na klar kann man das und genau das ist ja auch passiert!
Es ist absolut einfach möglich, ungerechtfertigte Abmahnungen zu verschicken. Ich kann auch Dir eine schicken. ;)

GSXR-1000
2013-12-12, 17:41:02
Den Eindruck habe ich so langsam auch: Zudem es hier um den Vorgang der "Kopie" ging, die bei Streaming-Plattformen wie Maxdome und Co. eben auch nicht erlaubt ist. Egal, ob diese nun legal oder illegal (was bei RT eben auch nicht der Fall zu sein scheint und wohl auch nicht durchsetzbar wäre) sind.
Exakt das ist des pudels kern den avalox-neben.vielen anderen sachen wie simple verfahrensablaeufe ignoriert. Vorwurf ist die urheberrechtlich nicht gedeckte vervielfaeltigung. Nicht das anschauen von material welches urheberrechtlich nicht gedeckt gestreamt wird. Diese urheberrechtlich nicht gedeckte technisch bedingte vervielfaeltigung durch zwischenspeicherung faellt aber schlechterdings immer an. Egal von quelle oder legalitaet des angebots. Aber auch bei zahlung fuer einen stream ist eine vervielfaeltigung ausdruecklich nicht erlaubt. Findet aber technisch bedingt IMMER statt

mbee
2013-12-12, 17:41:09
Doch es steht in jeder Abmahnung und es ist der entscheidende Punkt.


Wäre nämlich RT legal und nur irgendwie der Film illegal eingestellt auf die legale Plattform RT eingestellt worden, dann könnte man den Benutzer nicht abmahnen.



Der Schlüssel zu allen Abmahnungen ist es, dass RT "offensichtlich illegal" ist.
In Deinem Kopf vielleicht ;)
Text aus der Abmahnung:

1.Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluß
aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Werk “Dreamtrip”. Unserer
Mandantin steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu
vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das
Streamen des betreffenden Werkes über Ihren Internetanschluß verletzt.

2. Die beim Streamen des genannten Werkes technisch notwendige
Zwischenspeicherung stellt ein Vervielfältigen nach § 16 UrhG dar und
steht ausschließlich dem Urheber bzw. dem Rechteinhaber zu. Hierfür
spielt es keine Rolle, ob das Werk dauerhaft oder nur vorübergehend
gespeichert wird. Eine rechtmäßige Nutzung der Raubkopie (§ 44a UrhG)
ist ohne Genehmigung des Urhebers nicht möglich (vgl. AG Leipzig, Urteil
vom 21.12.2011 – Az 200 Ls 390 Js 184/11). Eine erlaubte
Vervielfältigung zum privaten Gebrauch (§ 53 UrhG) kommt hier von
vorneherein nicht in Betracht, da eine offensichtlich rechtswidrig
hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet
worden ist (§ 97 UrhG) Weiterhin hat unsere Mandantschaft gegen Sie
einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz (§ 97 UrhG).
Weiterhin hat unsere Mandantschaft gegen Sie den Anspruch auf
Vernichtung aller…Kopien


Vorlage für die Kopie! Rechtswidrig hergestellt oder öffentlich zugänglich gemacht. Abgemahnt wird das Kopieren urherberrechtsgeschützten Materials. Was siehst Du Dir bei Lovefilm und Co an? Und da ist auch keine Kopie erlaubt, es wird aber auch Streaming benutzt. Und dort soll dann das Streaming keine Kopie sein?
Deshalb ist die ganze Abmahnung ja auch so hanebüchen.

Avalox
2013-12-12, 17:47:07
In Deinem Kopf vielleicht ;)
Text aus der Abmahnung:


Vorlage für die Kopie! Rechtswidrig hergestellt oder öffentlich zugänglich gemacht.


Von dir zitiert.

§ 53 - Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

"soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird"


Um es mal von der c't zu zitieren, die es so schreibt.

"Außerdem wiederholt die Kanzlei lediglich ihre Ansicht, nach der das Portal Redtube.com eine "offensichtlich illegale Quelle" sei und deshalb Urheberrechtsverletzungen vorlägen.
Genau dies ist nach Paragraf 53 Abs.1 nötig, damit überhaupt Urheberrechtsverletzungen möglich sein können."

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Porno-Streaming-Redtube-Massenabmahner-Urmann-rechtfertigt-Vorgehen-2064843.html




Na klar kann man das und genau das ist ja auch passiert!
Es ist absolut einfach möglich, ungerechtfertigte Abmahnungen zu verschicken. Ich kann auch Dir eine schicken. ;)

Ja, ich habe mich falsch ausgedrückt. Klar kannst du deinen Nachbarn abmahnen, wenn er mit einem roten Regenschirm über die Straße läuft.
Danach wirst du dann aber eingewiesen. Also sollte solch eine Abmahnung schon mindestens einen diskutablen Kern enthalten.

piefke
2013-12-12, 17:48:39
Der "Fehler" im Gericht ist sicherlich nicht gut, denn dieses Gericht wird den einzigen Ausweg gehen der bleibt und sich ganz sicher so positionieren, dass sie es illegal finden.
Was dann los getreten wird, wenn auch nur ein kleiner Fuß in der Tür "Streaming" sitzt, will ich mir gar nicht ausmalen.


:facepalm:

Dieses Gericht ist nur ein Landgericht!

Und es wurde dort noch kein Hauptsacheverfahren entschieden geschweigedenn eröffnet!

Danach kommt das OLG, dann der BGH, und zuletzt das BVerfG

Gipsel
2013-12-12, 17:52:50
Ja, ich habe mich falsch ausgedrückt. Klar kannst du deinen Nachbarn abmahnen, wenn er mit einem roten Regenschirm über die Straße läuft.

Danach wirst du dann aber eingewiesen. Also sollte solch eine Abmahnung schon mindestens einen diskutablen Kern enthalten.Tut es hier aber nicht wirklich. Also laut Dir sollte U+C, Sebastian und The Archive AG ab in die Klapse! Genau meine Meinung. ;)

Avalox
2013-12-12, 17:54:03
Tut es hier aber nicht wirklich. Also laut Dir sollte U+C, Sebastian und The Archive AG ab in die Klapse! Genau meine Meinung. ;)

Nein. Findest du, dass es das selbe ist?


Danach kommt das OLG, dann der BGH, und zuletzt das BVerfG

Klingt nach viel Spass.

mbee
2013-12-12, 17:55:00
Von dir zitiert.

§ 53 - Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

"soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird"


Du hast das Wörtchen oder und den Rest übersehen. Natürlich war das Video öffentlich zugänglich. Das kann aber eben weder dem Portal (das auf Zuruf Entsprechendes wie Youtube und Co. entfernt), noch dem Anwender, der dieses abspielt zum Vorwurf gemacht werden. Alleine schon, weil sich dort auch jeder Menge von den Rechteinhabern selbst eingestellte Inhalte befinden.


Um es mal von der c't zu zitieren, die es so schreibt.

"Außerdem wiederholt die Kanzlei lediglich ihre Ansicht, nach der das Portal Redtube.com eine "offensichtlich illegale Quelle" sei und deshalb Urheberrechtsverletzungen vorlägen.
Genau dies ist nach Paragraf 53 Abs.1 nötig, damit überhaupt Urheberrechtsverletzungen möglich sein können."

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Porno-Streaming-Redtube-Massenabmahner-Urmann-rechtfertigt-Vorgehen-2064843.html

Genau: ihre Ansicht (die der Kanzlei). Und Du schreibst hier ständig etwas von "offensichtlich"...tolle Wurst ;)

Gipsel
2013-12-12, 17:55:53
Nein. Findest du, dass es das selbe ist?
Das Selbe natürlich nicht, aber durchaus vergleichbar vom Grad der Hirnverbranntheit her. Ist ziemlich eindeutig eine reine Abzockmasche ohne belastbare Ansprüche.

piefke
2013-12-12, 17:56:40
Klingt nach viel Spass.


Mindestens so viel Spass wie du hier hast, v3.0... ;D

Gipsel
2013-12-12, 18:04:03
Du hast das Wörtchen oder und den Rest übersehen. Natürlich war das Video öffentlich zugänglich. Das kann aber eben weder dem Portal (das auf Zuruf Entsprechendes wie Youtube und Co. entfernt), noch dem Anwender, der dieses abspielt zum Vorwurf gemacht werden. Alleine schon, weil sich dort auch jeder Menge von den Rechteinhabern selbst eingestellte Inhalte befinden.
Das ist mal wieder ein Beispiel von blöd formuliertem Gesetz. Gemeint ist (vom Gesetzgeber; was Richter in ihrer Idiotie daraus machen, steht manchmal auf einem anderen Blatt):
§53 UrhG
"(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. [..]"

Und "offensichtlich rechtswidrig" ist bei RT erstmal nichts. Die können sich also ihre Abmahnungen in den Allerwertesten stecken. Daß die "Kopie" beim Streaming auch noch eine sehr starke Dehnung des Begriffs ist, kommt ja nur hinzu.

Avalox
2013-12-12, 18:07:35
Das Selbe natürlich nicht, aber durchaus vergleichbar vom Grad der Hirnverbranntheit her. Ist ziemlich eindeutig eine reine Abzockmasche ohne belastbare Ansprüche.

Damit tust du aber Unrecht, es ist schon ganz interessant gemacht.

Sie hätten es sich auch einfacher machen können.


Mindestens so viel Spass wie du hier hast, v3.0... ;D

Danke

Gipsel
2013-12-12, 18:12:23
Damit tust du aber Unrecht, es ist schon ganz interessant gemacht.
Sie hätten es sich auch einfacher machen können.Was ist daran interessant? Denen gehört das Handwerk gelegt. Dauerhaft. Es tendiert hart in Richtung Betrug und/oder Erpressung. Und da die das gewerbsmäßig bzw. bandenmäßig betreiben, ist es sogar ein besonders schwerer Fall. Die Gerichte müßten nur mal durchgreifen (Zulassungsentzug für die beteiligten Anwälte, dazu mindestens 1 Jahr Knast ohne Bewährung, das wäre auch die Strafe für die Knilche von the Archive AG, müßte man halt in der Schweiz anklagen). Dann hätten die auch mal etwas mehr Ruhe und wären weniger mit so einem Scheiß überlastet und könnten die wirklichen Straftaten abarbeiten.
Aber wie war das? Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

piefke
2013-12-12, 18:19:17
:D

http://www.internet-law.de/2013/12/streaming-abmahnungen-woher-kammen-die-daten.html#comments


Thomas Urmann hat mal wieder zu hoch gepokert, wie damals mit der Porno-Userlisten-Drohung. Die schieben jetzt den Schwarzen Peter der Firma Redtube zu. Aber die Firma Redtube ist bereits informiert, und deren Anwalt Hal Milstein von Sheppard Mullin ist ein ganz anderes Kaliber als U&C. Und deren Regierung schützt weltweit “amerikanische Interessen”, also U.S.-Privatfirmen und deren Umsatzquellen, zur Not auch mit Waffengewalt. Für Urmi wird die Luft jetzt ganz ganz dünn, denn Sheppard Mullin kennen keinen Rückwärtsgang wenn eine Aktion erst einmal angelaufen ist. Holt schon mal das Popcorn raus und stellt den Sekt kalt.

pittiplatsch
2013-12-12, 18:26:58
@piefke

Dat is ja geil, auch das vorher, oh man. :lol:

Avalox
2013-12-12, 18:35:05
Was ist daran interessant? Denen gehört das Handwerk gelegt. Dauerhaft. Es tendiert hart in Richtung Betrug und/oder Erpressung. Und da die das gewerbsmäßig bzw. bandenmäßig betreiben, ist es sogar ein besonders schwerer Fall.


Und was sagt dir dein Gefühl? Was wird heraus kommen?


Die Gerichte müßten nur mal durchgreifen (Zulassungsentzug für die beteiligten Anwälte...

Aber wie war das? Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.


Das stellt sich halt schwer dar, schon aufgrund der deutschen Geschichte.

Soll halt niemand seine Zulassung entzogen bekommen, weil er der Politik nicht in den Kram passt, wie es im Dritten Reich der Fall war.

Hinreichend komplex scheint ja die Sache aufgebaut zu sein, um es im Nebel irgendwo ...



:D

http://www.internet-law.de/2013/12/streaming-abmahnungen-woher-kammen-die-daten.html#comments


Das ist mir anfänglich auch mal durch den Kopf gegangen.

Große zentrale Unternehmung mit Gesicht, viele Millionen schwer ans Bein zu pissen. Das noch im harten Porno Business. Mutig, mutig.

Auf der anderen Seite würde sich der eigentliche Kern der Branche aber sicherlich über einen Erfolg der Archive AG freuen, wie kein zweiter.

WhiteVelvet
2013-12-12, 18:36:42
Ich melde die Jungs schonmal beim Darwin Award an :)

Plutos
2013-12-12, 18:44:15
im harten Porno Business

Ich will nicht kindisch sein, aber...chchchchrrrpffffttt hart hihihi ;D;D;D

piefke
2013-12-12, 18:46:28
Auf der anderen Seite würde sich der eigentliche Kern der Branche aber sicherlich über einen Erfolg der Archive AG freuen, wie kein zweiter.

Der eigentliche Kern?

Brazzers, Mofos , Digital Playground, Playboy kommt mir alles bekannt vor, nicht das ich Fan wäre... X-D

MarcWessels
2013-12-12, 18:46:32
Na, da scheint es ja ein Gutachten zur einwandfreien Funktion der Software zu geben.Wieso gehst Du auf mein Posting nicht ein??? GDll 1.1.3 trackt Zugriffe auf Videos, die man selbst hochgeladen hat! Was anderes kann die nicht.

piefke
2013-12-12, 18:53:12
Von heute Nachmittag, neue Aussage des LG Köln.

UPDATE

Auf weitere Nachfrage teilte das Landgericht Köln heute Nachmittag mit, dass in dem Gutachten weitere Ausführungen zum Vorgang der Überwachung nicht gemacht werden.

Mit diesem Problem hätten sich die für die Gestattungsanordnungen zuständigen Kammern jedoch auseinandersetzen müssen. Damit dürften die Gestattungsanträge nicht schlüssig begründet gewesen sein, da eine entscheidende Angabe nach derzeitigem Kenntnisstand schlicht fehlt. Denn eine für den Tatbestand nach § 101 Abs. 2 UrG erforderliche lückenlose Darlegung der Rechtsverletzung – hierzu gehört auch die Frage des Nachweises der Herkunft der Daten und des dem zugrunde liegenden Ermittlungsvorgangs – lassen die Anträge und wohl auch das Gutachten vermissen. Die Gestattungen zur Herausgabe der Daten hätten bereits aus diesem Grunde nicht erlassen werden dürfen. Damit bleibt im Übrigen weiterhin unklar, woher die Daten kommen. Auskunft hierüber könnte, wenn nicht das Landgericht Köln, wohl nur noch die Rechteinhaberin, der von ihr beauftragte Dienstleister zur Datenermittlung und gegebenenfalls die von ihr mandatierten Rechtsanwälte Daniel Sebastian bzw. Urmann + Collegen geben.

http://abmahnung-medienrecht.de/2013/12/streaming-abmahnungen-der-kanzlei-uc-in-sachen-redtube-landgericht-koln-gibt-erste-auskunfte-zur-funktionsweise-der-software-gladii-1-1-3/

MarcWessels
2013-12-12, 18:54:53
Was ein Zufall aber auch...



http://blog.kowabit.de/porno-sein/
Also ist die Firma, die die "Rechte" an den betroffenen Filmen hat die gleiche wie die, die eine Spezielle Software hat die die IPs der User rausgefunden haben soll? Interessant...;)Die ganzen Verflechtungen von Oliver Hausner (Hausner Productions), Pavel Hastenichtgesehen (itGuard), Daniel Sebastian, Philipp Wiik (The Archive AG), Thomas Urmann und Andreas Roschu miteinander sind unübersehbar und werden den beteiligten Herrn garantiert noch juristisch das Genick brechen.

Diehl & Partner wohl eher nicht, weil diese Kanzlei durch beauftragte Gutachter ja lediglich bescheinigt hat, dass es technisch möglich ist, die Zugriffe auf eigens hochgeladene Videos zu tracken und dass diese Funktion, die auf Zitat "üblichen Internettechnologien" beruhe, nicht automatisch gesetzliche Verstöße verursache.

Avalox
2013-12-12, 19:01:48
Wieso gehst Du auf mein Posting nicht ein??? GDll 1.1.3 trackt Zugriffe auf Videos, die man selbst hochgeladen hat! Was anderes kann die nicht.


Es ist eine Behauptung, dass sie es "nur" kann.
Zudem hat ja Archive AG durchaus das Recht an den Filmen, vielleicht haben sie ja Zugang erhalten?

Ich denke aber eher, dass die Software es auch ohne direkten Zugriff kann.

MarcWessels
2013-12-12, 19:09:13
Soso und warum sind es 80000 eingereichte IP-Adressen, obwohl es auf eines von vier Werken innerhalb von fünf Monaten weltweit lediglich 70000 Zugriffe gab? Es sollen also nach Urmanns Sicht innerhalb von drei Wochen 80000 Deutsche auf ausgerechnet diese vier Filme zugegriffen haben? Glaubt doch kein Mensch.

Und nochmal, lt. Gutachten geht es mit eigens hochgeladenen Videos. Warum sollte das Gutachten verschweigen, dass es mit allem möglichen anderen Kram auch ginge unds dann obendrein immer behaupten, dass dies ohne Gesetzesverstöße machbar sei?

The Archive AG hat zudem nur ein einfaches Nutzungsrecht, falls Oliver Hausner diese Lizenz überhaupt so einfach ohne Rücksprache mit "The Combat Zone", also dem Urheber dieser vier Filme, an Wiik übertragen durfte.

Ein einfaches Nutzungsrecht berechtigt eben gerade nicht zur Verbreitung!

Hoffentlich werden Hausner und Wiik durch The Combat Zone rechtlich belangt.

127.0.0.1
2013-12-12, 19:26:58
Jemand hatte sich beschwert dass die BLÖD nix hat. Inzwischen schon, guckst du hier:

http://www.bild.de/digital/internet/streamingdienste/porno-abmahnungen-gehen-weiter-33822292.bild.html

piefke
2013-12-12, 19:32:28
MindCreek :facepalm:

anddill
2013-12-12, 19:36:21
Jemand hatte sich beschwert dass die BLÖD nix hat. Inzwischen schon, guckst du hier:

http://www.bild.de/digital/internet/streamingdienste/porno-abmahnungen-gehen-weiter-33822292.bild.html


Ich hab mich nicht beschwert, ich hab mich nur gewundert was die wohl aus dem Thema macht. Die ersten paar Zeilen dazu waren ja nur Auszüge aus dem allgemeinen Getöse.
Wirklich interessant wirds erst, wenn die die rhetorische Keule rausholen und/oder sich auf eine Seite schlagen.

Oh mann:
Thomas Urmann: „Prinzipiell ist Streaming nicht gleich Streaming. Während bei einigen Videoportalen die Filme wirklich nur auf der Webseite ablaufen, gibt es andere, die große Teile bis zu einem ganzen Film auf der Festplatte des Nutzes zwischenspeichern. Das nennt man technisch Download.“

Stand schon mal irgendwo. Aber sowas da unkommentiert stehen zu sehen tut schon weh. Das ist technisches Halbwissen (oder eher viertel- ) und hat mit der Sache hier absolut nichts zu tun.
Der Rest ist auch nur das allgemeine BlaBla von gestern.

edit: LoL, direkt auf der Frontpage, und dann so ein dünner Ausfluss dahinter.

WhiteVelvet
2013-12-12, 19:48:09
RTL hats eben auch endlich mal in ihrer 18:45 Sendung gebracht, damit sollte jetzt auch die Mehrheit der Laien wissen, dass sie nicht zahlen sollten. Interessanterweise wurde da gesagt, dass Dokumente vorliegen würden, die sagen, dass sich Redtube und U+C das Geld teilen würden...

piefke
2013-12-12, 19:50:08
Gibt schonmal mindestens zwei die sich schuldig bekennen.... X-D

https://twitter.com/karstenlucke/status/411041315858944000/photo/1

anddill
2013-12-12, 19:50:10
...dass Dokumente vorliegen würden, die sagen, dass sich Redtube und U+C das Geld teilen würden...

Muhahhahaha, das wird ja immer besser.

127.0.0.1
2013-12-12, 19:50:49
Interessanterweise wurde da gesagt, dass Dokumente vorliegen würden, die sagen, dass sich Redtube und U+C das Geld teilen würden...

Das haben sie wirklich gesagt :eek:

Eher noch glaube ich dass UC von irgendwelchen "klassischen" Pronproduzenten bezahlt wird um RT durch schlechte Propaganda gezielt plattzumachen.

piefke
2013-12-12, 19:52:33
RTL hats eben auch endlich mal in ihrer 18:45 Sendung gebracht, damit sollte jetzt auch die Mehrheit der Laien wissen, dass sie nicht zahlen sollten. Interessanterweise wurde da gesagt, dass Dokumente vorliegen würden, die sagen, dass sich Redtube und U+C das Geld teilen würden...


Das halte ich für ausgeschlossen.

Mit kümmerlichen 1.250.000 im Bestfall bei der ersten Runde, das kann man nicht ernst nehmen.

GSXR-1000
2013-12-12, 19:56:37
Es ist eine Behauptung, dass sie es "nur" kann.
Zudem hat ja Archive AG durchaus das Recht an den Filmen, vielleicht haben sie ja Zugang erhalten?

Wenn dem so wäre, dann waere es aber definitiv kein illegaler stream. Denn dann ist dieser vom Inhaber selber entweder hochgeladen, vor allem aber wissentlich dort belassen worden: Das nennt man konkludentes handeln und besagt vor allen dingen, das man kein interesse am schutz der eigenen Rechte hatte sondern diese Filme bewusst öffentlich gestellt und belassen hat. Wenn man es dann als illegal darstellen moechte, heisst das schlicht aufforderung zur begehung einer straftat. Nicht umsonst ist das geöffnete parken eines autos ebenfalls nicht erlaubt, da es quasi zur begehung einer straftat einlädt. wenn dem so ist fällt alles in sich zusammen. Ausserdem bestreitet Redtube jedwede kooperation, somit duerften sie selbst illegal gehandelt haben, wenn sie sich durch die hintertuer so bedingt zugriff aufs system verschafften. Ohne das wissen und erlaubnis des seitenbetreibers.



Ich denke aber eher, dass die Software es auch ohne direkten Zugriff kann.
Zum einen ist es relativ irrelevant was "du denkst" oder hineininterpretierst.
Ich finde es vielmehr bezeichnend das du offensichtlich mehr weisst als alle anderen, inklusive der handelnden Richter denen alle dokumente vorliegen. Liest du auch manchmal was andere hier schreiben???

"Auf weitere Nachfrage teilte das Landgericht Köln heute Nachmittag mit, dass in dem Gutachten weitere Ausführungen zum Vorgang der Überwachung nicht gemacht werden.

Mit diesem Problem hätten sich die für die Gestattungsanordnungen zuständigen Kammern jedoch auseinandersetzen müssen. Damit dürften die Gestattungsanträge nicht schlüssig begründet gewesen sein, da eine entscheidende Angabe nach derzeitigem Kenntnisstand schlicht fehlt. Denn eine für den Tatbestand nach § 101 Abs. 2 UrG erforderliche lückenlose Darlegung der Rechtsverletzung – hierzu gehört auch die Frage des Nachweises der Herkunft der Daten und des dem zugrunde liegenden Ermittlungsvorgangs – lassen die Anträge und wohl auch das Gutachten vermissen. Die Gestattungen zur Herausgabe der Daten hätten bereits aus diesem Grunde nicht erlassen werden dürfen. Damit bleibt im Übrigen weiterhin unklar, woher die Daten kommen. Auskunft hierüber könnte, wenn nicht das Landgericht Köln, wohl nur noch die Rechteinhaberin, der von ihr beauftragte Dienstleister zur Datenermittlung und gegebenenfalls die von ihr mandatierten Rechtsanwälte Daniel Sebastian bzw. Urmann + Collegen geben. "
Die richter wissen es nicht- du weisst es. bewundernswert....

dechosen
2013-12-12, 19:58:15
MindCreek :facepalm:

Den Besten der Besten der Besten! SIR! ;D :lol:

Disconnected
2013-12-12, 20:00:03
Eher noch glaube ich dass UC von irgendwelchen "klassischen" Pronproduzenten bezahlt wird um RT durch schlechte Propaganda gezielt plattzumachen.

Das kann ich mir sogar vorstellen, dass das denen gefallen würde. In Deutschland gibts ja harte Regelungen für pr0n-Seiten. Bei den internationalen wird nun gefragt: Über 18? Ja->Enter Nein->mickeymouse.com

dechosen
2013-12-12, 20:07:50
RedTube-Skandal – Abmahnhelfer stellt Strafanzeige als Vorlage zur Verfügung (http://www.abmahnhelfer.de/redtube-skandal-abmahnhelfer-stellt-strafanzeige-als-vorlage-zur-verfuegung)

Piffan
2013-12-12, 20:19:52
RedTube-Skandal – Abmahnhelfer stellt Strafanzeige als Vorlage zur Verfügung (http://www.abmahnhelfer.de/redtube-skandal-abmahnhelfer-stellt-strafanzeige-als-vorlage-zur-verfuegung)

Man sollte das ganze Pack in einen Sack stopfen und alle Abgemahnten sollten drauf schlagen......Imho gehört das Abmahnwesen abgeschafft bzw. sollte Missbrauch knallhart mit Entzug der Zulassung geahndet werden.

Avalox
2013-12-12, 20:20:32
Wenn dem so wäre, dann waere es aber definitiv kein illegaler stream.

Wird ja scheinbar anders gesehen?
Ausserdem kann ich deine Schlussfolgerung nicht verstehen?
Wieso soll der Rechteinhaber die Möglichkeit haben den Film zu löschen, wenn er Zugang zur Filmseiten spezifischen Werbung hat?


um einen ist es relativ irrelevant was "du denkst" oder hineininterpretierst.
Ich finde es vielmehr bezeichnend das du offensichtlich mehr weisst als alle anderen, inklusive der handelnden Richter denen alle dokumente vorliegen. Liest du auch manchmal was andere hier schreiben???


Es ist ja so relevant, dass du dir Mühe machst.

Auch hier verstehe ich nicht deine Schlussfolgerung, wie du von meinem "ich denke" auf einen weißt kommst?

Ich denke, meint ich denke, nicht ich weiß.

Wenn ich schreibe ich denke, dann habe ich mir Gedanken gemacht, wie so etwas funktionieren könnte und diese könnte ist halt nicht notwendiger Weise damit verbunden, direkten Zugang zu der Filmseite und/oder einer spezifischen Werbung zu haben.

Natürlich unter der Voraussetzung, dass jemand eine im Verhältnis seriösen Ansatz verfolgt und dementsprechend solche Methode und damit die Software belastbare Ergebnisse liefert.

Piffan
2013-12-12, 20:23:08
RedTube-Skandal – Abmahnhelfer stellt Strafanzeige als Vorlage zur Verfügung (http://www.abmahnhelfer.de/redtube-skandal-abmahnhelfer-stellt-strafanzeige-als-vorlage-zur-verfuegung)

Man sollte das ganze Pack in einen Sack stopfen und alle Abgemahnten sollten drauf schlagen......Imho gehört das Abmahnwesen abgeschafft bzw. sollte Missbrauch knallhart mit Entzug der Zulassung geahndet werden.

Die Richter, die leichtfertig die Rausgabe von Daten anordnen, sollte man auch gleich in den Sack stopfen. Durch deren Schlampigkeit funktioniert das System ja überhaupt erst. Ach und zu den Politikern sag ich mal nichts, wie die dem Amis in den Allerwertesten kriechen. Nein.....nun haben die sogar Angies Handy überwacht. Ogottogott....nun reicht es aber wirklich! :freak:

GSXR-1000
2013-12-12, 20:25:24
Wird ja scheinbar anders gesehen?
Ausserdem kann ich deine Schlussfolgerung nicht verstehen?
Wieso soll der Rechteinhaber die Möglichkeit haben den Film zu löschen, wenn er Zugang zur Filmseiten spezifischen Werbung hat?



Es ist ja so relevant, dass du dir Mühe machst.

Auch hier verstehe ich nicht deine Schlussfolgerung, wie du von meinem "ich denke" auf einen weißt kommst?

Ich denke, meint ich denke, nicht ich weiß.

Wenn ich schreibe ich denke, dann habe ich mir Gedanken gemacht, wie so etwas funktionieren könnte und diese könnte ist halt nicht notwendiger Weise damit verbunden, direkten Zugang zu der Filmseite und/oder einer spezifischen Werbung zu haben.

Natürlich unter der Voraussetzung, dass jemand eine im Verhältnis seriösen Ansatz verfolgt und dementsprechend solche Methode und damit die Software belastbare Ergebnisse liefert.
Lassen wirs gut sein. du redest in jedem post was anderes und weisst offensichtlich nicht mal mehr selbst was du einen post vorher geschrieben hast.
Du hast mindestens die qualität eines V 3.0 und es gibt letztendlich 2 moeglichkeiten. Entweder dir ist nach etwas gepflegter, wenn auch sinnfreien trollerei, oder aber du bist tatsächlich schlicht verwirrt. Wenn letzteres der fall sein sollte, nimm weniger von dem Zeug.
In beiden faellen allerdings macht eine weitere diskussion keinen sinn, da du offensichtlich in sphären diskutierst in die dir kein hier anwesender folgen kann.

MarcWessels
2013-12-12, 20:31:05
http://bilder.bild.de/fotos-skaliert/qf-anwalt_35932913_mbqf-1386855954-33825814/2,c=0,h=554.bild.jpg

Kladderadatsch
2013-12-12, 20:31:47
Lassen wirs gut sein. du redest in jedem post was anderes und weisst offensichtlich nicht mal mehr selbst was du einen post vorher geschrieben hast.
Du hast mindestens die qualität eines V 3.0 und es gibt letztendlich 2 moeglichkeiten. Entweder dir ist nach etwas gepflegter, wenn auch sinnfreien trollerei, oder aber du bist tatsächlich schlicht verwirrt. Wenn letzteres der fall sein sollte, nimm weniger von dem Zeug.
In beiden faellen allerdings macht eine weitere diskussion keinen sinn, da du offensichtlich in sphären diskutierst in die dir kein hier anwesender folgen kann.
ich bin jetzt schon ein paar jährchen in diesem forum unterwegs. aber mir ist in den letzten zehn jahren wirklich kein mitglied derart negativ aufgefallen, das wie du zu welchem thema auch immer quasi permament beleidigt, pöbelt, unterstellt etc. sry, aber wer hier am aller wenigsten den schuss gehört hat, ist wohl allen beteiligten klar.

GSXR-1000
2013-12-12, 20:32:11
Man sollte das ganze Pack in einen Sack stopfen und alle Abgemahnten sollten drauf schlagen......Imho gehört das Abmahnwesen abgeschafft bzw. sollte Missbrauch knallhart mit Entzug der Zulassung geahndet werden.

Die Richter, die leichtfertig die Rausgabe von Daten anordnen, sollte man auch gleich in den Sack stopfen. Durch deren Schlampigkeit funktioniert das System ja überhaupt erst. Ach und zu den Politikern sag ich mal nichts, wie die dem Amis in den Allerwertesten kriechen. Nein.....nun haben die sogar Angies Handy überwacht. Ogottogott....nun reicht es aber wirklich! :freak:
Naja. der Richter hat soviel nicht falsch gemacht. Er hat den sachverhalt rechtlich und formal zu prüfen. Wenn ihm die argumentation auf den ersten eindruck konludent, rechtlich nachvollziehbar und formal richtig erscheint, muss er dem auskunftsbegehren stattgeben. diese beschluss hat keine endgültige wertung ob sachlich ein relevanter verstoss begangen wurde. diese wertung kann ein richter ohne hauptsacheverfahren auch garnicht abschliessend taetigen. Zur klärung dieser frage (sachlich und rechtlich) waere eben das hauptverfahren noetig. zu diesem gehören aber klaeger und beklagter. somit wäre so oder so die ermittlung des moeglichen rechtsverletzers notwendig. Denn natuerlich muss auch der beklagte gehört werden. spaetestens da wuerde dann natürlich eh auch dem kläger die identitaet uebermittelt. Insofern ist der vorwurf gegen den richter, der zwar rechtsexperte aber eben nicht zwingend IT-Experte (vermutlich weit weniger als die meisten diskutanten hier) ist zwar nachvollziehbar, ich kann auch den unmut verstehen, halte hier aber eine derartige beschuldigung für ueberzogen.

Avalox
2013-12-12, 20:33:35
Lassen wirs gut sein. du redest in jedem post was anderes und weisst offensichtlich nicht mal mehr selbst was du einen post vorher geschrieben hast.
...
In beiden faellen allerdings macht eine weitere diskussion keinen sinn, da du offensichtlich in sphären diskutierst in die dir kein hier anwesender folgen kann.

Mein lieber GSXR-1000

Nicht überall wo du einen Widerspruch vermutest liegt auch einer.

Ich habe geschrieben, dass die Archive AG der Rechteinhaber ist und somit Zugang zu der Filmseite erlangt haben könnte.
Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass sie dort den Film löschen können.

Siehst du das anders?

Du versuchst hier etwas zu konstruieren, was deiner Meinung nicht sein kann. Leider ist das aber scheinbar nicht so S/W, wie es auf dem ersten Blick ausschaut.

GSXR-1000
2013-12-12, 20:37:38
ich bin jetzt schon ein paar jährchen in diesem forum unterwegs. aber mir ist in den letzten zehn jahren wirklich kein mitglied derart negativ aufgefallen, das wie du zu welchem thema auch immer quasi permament beleidigt, pöbelt, unterstellt etc. sry, aber wer hier am aller wenigsten den schuss gehört hat, ist wohl allen beteiligten klar.
selbiges stelle ich bei dir im uebrigen fest. ach btw... ignore. Wenn du ein persönliches problem mit mir hast, teile mir das doch bitte im PM mit. hier gehört das nicht hin. Wenn du im übrigen die meinung anderer Beteiligter dazu hoerst (unter anderem auch selber mods) wirst du feststellen, das diese nicht deutlich von meiner divergiert. Es ist wirklich nicht nachzuvollziehen wohingehend Avalox argumentiert.
Und das ist nicht nur mir aufgefallen.
Ich haette vermutlich auch nicht weiter diese Diskussion mit betreffender Person aus obigem Grund gesucht... nur leider ist eine Ignoremöglichkeit fuer diese Person ob ihres Modstatus nicht moeglich. Sonst haette ich genau das sicherlich temporär getan.
Bei dir kann ich diese option allerdings nutzen und tue dies hiermit. Eine antwort ist also überfluessig. Auch weil sie hier OT ist wenn du ein persoenliches Problem mit mir hast. Das kannst du per PM mitteilen. nicht in diesem Thread.
tschö.

Matrix316
2013-12-12, 20:39:06
Mein lieber GSXR-1000

Nicht überall wo du einen Widerspruch vermutest liegt auch einer.

Ich habe geschrieben, dass die Archive AG der Rechteinhaber ist und somit Zugang zu der Filmseite erlangt haben könnte.
Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass sie dort den Film löschen können.

Siehst du das anders?

Du versuchst hier etwas zu konstruieren, was deiner Meinung nicht sein kann. Leider ist das aber scheinbar nicht so S/W, wie es auf dem ersten Blick ausschaut.

Jeder Rechteinhaber kann dafür sorgen, dass der Hoster sein Film oder Bild oder sonstwas entfernen kann. Und auch auf Youtube sieht man öfters, dass Videos aus Rechtegründen entfernt wurden.

Wolfram
2013-12-12, 20:45:46
Von heute Nachmittag, neue Aussage des LG Köln.



http://abmahnung-medienrecht.de/2013/12/streaming-abmahnungen-der-kanzlei-uc-in-sachen-redtube-landgericht-koln-gibt-erste-auskunfte-zur-funktionsweise-der-software-gladii-1-1-3/

Entschuldigung, aber Du hast das nicht deutlich gequotet. Die von Dir verlinkte Anwaltsseite zieht den zitierten Schluß, die Gestattungsanordnungen des Gerichts zur Datenherausgabe seien fehlerhaft gewesen. Es ist aber nicht so, daß das LG Köln selbst Fehler eingeräumt hätte.

GSXR-1000
2013-12-12, 20:47:08
Mein lieber GSXR-1000

Nicht überall wo du einen Widerspruch vermutest liegt auch einer.

Ich habe geschrieben, dass die Archive AG der Rechteinhaber ist und somit Zugang zu der Filmseite erlangt haben könnte.
Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass sie dort den Film löschen können.

Siehst du das anders?
.
Okay.
Wie soll ein Rechteinhaber Zugriff auf eine Datei auf einem Ihm nicht gehörenden System erlangen a) ohne Hilfe/Zustimmung des Systeminhabers (das ist eindeutig von RT gesagt worden und alles andere wäre auch sinnfrei) oder b) (aus a folgend) ohne illegale mittel? Denn jeder eingriff in ein fremdes system ohne zustimmung des betreibers IST illegal.
Das erklär mir bitte?
Und wenn dieser Zugriff da gewesen waere, (was- wie du zustimmen wirst, nur mit zustimmung und kenntnis des Systembetreibers legal moeglich waere, denn alles andere bedingt die kompromitierung fremder systeme), was bitte wäre dann die EINZIGE konklludente Handlung eines Rechteinhabers zum schutz seiner Rechte gewesen? Eben... weitere Rechtsverletzungen ausschliessen. Was unzweifelhaft moeglich gewesen waere, wenn man so mit dem Systembetreiber kooperiert, das dieser einem zugriff auf die eigenen systeme gewährt. Das hat man aber nicht getan. Stattdessen hat man zugesehen, wie die angeblich schützenswerten Rechte (so schützenswert das man zehntausende Personendaten ermitteln muss und abmahnen muss) angeblich weiterhin verletzt werden. DAS ist kein rationales verhalten, der einzige Grund kann die feste Vorstellung gewesen sein, dies für eine gewerbliche abmahnwelle zu nutzen , die niemals den zweck hatte, eigene rechte zu schützen (und dazu ist das Urheberrecht da, nicht zum zwecke als cashcow zu dienen), sondern im gewerblichen stil und unter vortäuschung falscher tatsachen und intentionen kasse zu machen.

127.0.0.1
2013-12-12, 20:47:49
Hallo liebe Pornofreunde: http://www.kanzleikompa.de/2013/12/12/hallo-liebe-pornofreunde/

Hehe... ;D ;D ;D

Stormtrooper
2013-12-12, 20:52:43
Wenn man es dann als illegal darstellen moechte, heisst das schlicht aufforderung zur begehung einer straftat. Nicht umsonst ist das geöffnete parken eines autos ebenfalls nicht erlaubt, da es quasi zur begehung einer straftat einlädt.

Quelle?

Avalox
2013-12-12, 20:54:37
Okay.
Wie soll ein Rechteinhaber Zugriff auf eine Datei auf einem Ihm nicht gehörenden System erlangen a) ohne Hilfe/Zustimmung des Systeminhabers (das ist eindeutig von RT gesagt worden und alles andere wäre auch sinnfrei) oder b) (aus a folgend) ohne illegale mittel? Denn jeder eingriff in ein fremdes system ohne zustimmung des betreibers IST illegal.
Das erklär mir bitte?



Möglichkeiten die mir spontan einfallen.

1) Rechteinhaber erwirbt bei RT einen "Werbeslot" für die benannten Filme, ohne Zugriff auf die Uploads zu haben.

2) Rechteinhaber kommt in Rahmen der Ermittlung an die Zugangsdaten des Uploaders.

....


Jeder Rechteinhaber kann dafür sorgen, dass der Hoster sein Film oder Bild oder sonstwas entfernen kann. Und auch auf Youtube sieht man öfters, dass Videos aus Rechtegründen entfernt wurden.

Das umgeht ja der Rechteinhaber indem er sagt, dass die ganze Plattform illegal ist.

Wenn man dieser Auffassung folgt, ist es natürlich verständlich, dass der Rechteinhaber sich auf das Spiel mit der Meldung seiner eigenen Filme nicht einlässt.

piefke
2013-12-12, 20:56:32
Entschuldigung, aber Du hast das nicht deutlich gequotet. Die von Dir verlinkte Anwaltsseite zieht den zitierten Schluß, die Gestattungsanordnungen des Gerichts zur Datenherausgabe seien fehlerhaft gewesen. Es ist aber nicht so, daß das LG Köln selbst Fehler eingeräumt hätte.

Deswegen ist auch ein link dabei, kann jeder selber nachlesen.

Ich hab nur schnell das ganze Update gequotet.

Rancor
2013-12-12, 21:09:22
Eins steht fest... kommen die damit durch, kann man sein Internetanschluss kündigen, denn dann ist die Büchse der Pandora geöffnet.

Auf jeder Webseite könnte dann die Abmahnfalle lauern....

Matrix316
2013-12-12, 21:16:09
http://www.gamersglobal.de/news/79646/games-anwalt-abmahnung-wegen-pornoguckens

2v-rLrSSnD4

MarcWessels
2013-12-12, 21:16:14
Vereinbarung zwischen U+C und der Mandantschaft-> http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/abmahnkanzleien/abmahnung-u-c-rechtsanwaelte/piratenpartei-veroeffentlicht-geheime-uc-mandantenvereinbarung-49185/

piefke
2013-12-12, 21:19:08
Der Blechnapf wartet!

Gipsel
2013-12-12, 21:38:18
RTL hats eben auch endlich mal in ihrer 18:45 Sendung gebracht, damit sollte jetzt auch die Mehrheit der Laien wissen, dass sie nicht zahlen sollten. Interessanterweise wurde da gesagt, dass Dokumente vorliegen würden, die sagen, dass sich Redtube und U+C das Geld teilen würden...
Habe mir gerade mal den Stream von RTL angesehen (hoffentlich war das nicht illegal :rolleyes:) und da hast Du was gründlich mißverstanden. Es liegen Dokumente vor, die zeigen, daß sich U+C und Archive AG die Einnahmen aus den Abmahnungen unrechtmäßig aufteilen.
Und dies ist auch ohne Weiteres glaubhaft, sollen die Abgemahnten doch die 250€ auf ein Schweizer Konto der Archive AG überweisen. Davon stehen ihnen aber laut Kostenaufschlüsselung nur 15,50€ zu, den ganzen Rest müßte eigentlich U+C für seinen Aufwand kassieren (abzüglich der Kosten für itguards).

Demirug
2013-12-12, 21:53:31
Habe mir gerade mal den Stream von RTL angesehen (hoffentlich war das nicht illegal :rolleyes:) und da hast Du was gründlich mißverstanden. Es liegen Dokumente vor, die zeigen, daß sich U+C und Archive AG die Einnahmen aus den Abmahnungen unrechtmäßig aufteilen.
Und dies ist auch ohne Weiteres glaubhaft, sollen die Abgemahnten doch die 250€ auf ein Schweizer Konto der Archive AG überweisen. Davon stehen ihnen aber laut Kostenaufschlüsselung nur 15,50€ zu, den ganzen Rest müßte eigentlich U+C für seinen Aufwand kassieren (abzüglich der Kosten für itguards).

So wie ich das verstanden habe wären das ein in Deutschland nicht erlaubtes Erfolgshonorar. Nun muss man ja aus reiner Logik davon ausgehen das es eigentlich immer solche Vereinbarungen gibt weil sonst würde ja entweder der Rechteinhaber oder die Kanzlei draufzahlen. Eigentlich müsste so etwas doch bei einer ordentlichen Steuerprüfung doch auffallen. Aber vielleicht dürfen die Steuerprüfer bei einem Anwalt gar nicht so genau schnüffeln.

CokeMan
2013-12-12, 21:55:49
RedTube Abmahnungen: Auskunftsansprüche vermutlich zu Unrecht ergangen | Kanzlei WBS

FaF1ba5R2g8

piefke
2013-12-12, 21:56:23
damit es keiner verpasst:

22:00Uhr

http://nebelhorn-piratenradio.de/2013/12/11/abmahnindustrie-zieht-blank/

Zugesagte Teilnehmer heute Abend:
Bruno Gert Kramm – Experte zum UrhG
Thorsten Wirth – Vorsitzender Piratenpartei Deutschland
Christian Solmecke – Rechtsanwalt
Anke Domscheidt Berg – Sachkundiger Whistleblower
Daniel Domscheidt Berg – Sachkundiger Whistleblower (ehemals Wikileaks)
Moonopool – Moderation

Gar nicht avalox dabei? X-D

Und schon überlastet :(

Avalox
2013-12-12, 22:04:04
damit es keiner verpasst:

Gar nicht avalox dabei? X-D


Ich habe sogar ein Smartphone ..

piefke
2013-12-12, 22:05:43
fehlt nur noch ein bisschen Humor.

CokeMan
2013-12-12, 22:05:57
damit es keiner verpasst:

22:00Uhr

http://nebelhorn-piratenradio.de/2013/12/11/abmahnindustrie-zieht-blank/

Offline, gibt noch nen zweiten Stream. :frown:

piefke
2013-12-12, 22:06:48
Finde auch nichts, scheint schwer überlastet.

Gibt morgen sicher eine Aufzeichnung.

CokeMan
2013-12-12, 22:22:05
Funktionierender Stream

http://stuke7.piratenpartei-bayern.de:8000/96

GSXR-1000
2013-12-12, 23:02:52
Quelle?
ich dachte du bist rechtsexperte? Hier auf die schnelle mal 2:
http://dejure.org/gesetze/StVO/14.html
http://dejure.org/gesetze/PolG/32.html
Eigentumssicherungspflicht ist glaube ich die Bezeichnung in diesem Falle...

pittiplatsch
2013-12-12, 23:05:37
@piefke

Deine Kurzkomments habens mir angetan, "Der Blechnapf wartet" herrlich. :lol:

MarcWessels
2013-12-12, 23:12:48
Und schon überlastet :(http://stuke7.piratenpartei-bayern.de:8000/96

GSXR-1000
2013-12-12, 23:17:27
Möglichkeiten die mir spontan einfallen.

1) Rechteinhaber erwirbt bei RT einen "Werbeslot" für die benannten Filme, ohne Zugriff auf die Uploads zu haben. .

Moment. Der Rechteinhaber soll also "Werbeslots" (Werbung wofür bei TheArchive???) explizit für DIE Filme bekommen haben, die sich aus Ihrem Eigentum urheberrechtlich nicht gedeckt widerrechtlich auf der Streamingseite befunden haben? Ist das dein Ernst? Das heisst der Rechteinhaber belässt die Filme auf der Seite, spricht auf der anderen von illegalem Streaming und bucht auch noch "Werbespots" für diese Filme? Und mahnt nachher die Kunden, die dieses Angebiot nutzen ab? HÄH? Und die Firma musst du mir bitte zeigen, die bei sowas Zugriff auf Ihre systeme zulassen, inklusive Nutzung von Drittanbieter software (es ist in den Anträge explizit von der Software von IT Guards die rede). Sorry... das macht 0,0 Sinn.
Nochmal. Im Falle einer Duldung kann man absolut von einer konkludenten handlung sprechen, was es absurd erscheinen laesst im nachhinein seine angeblich verletzten Rechte gegenüber 10.000den Nutzern, die ja von der offensichtlichen Illegalität des Angebots (mit dessen Betreiber man durch Buchung von Werbeslots aber selbst geschäfte betrieben hat) wissen mussten verteidigen? Nebenbei bucht man "Werbeslots" auf einer "offensichtlich illegalen" Plattform? Um mehr Kunden zu Rechtsverletzung anzulocken? Häh? Im übrigen waere das doch ob der offensichtlichen Illegalitaet von RT von der man ja spricht eine Unterstützung einer kriminellen Handlung und Vereinigung, wenn man dann dort wissentlich auch noch werbeblöcke bucht???

2) Rechteinhaber kommt in Rahmen der Ermittlung an die Zugangsdaten des Uploaders.. .

Das ist absurd.
Zum einen hat RT in ihren Pressemitteilungen (die durchaus glaubwürdig und stimmig sind) gesagt, keine der betreffenden Personen oder Firmen zu kennen, noch mit Ihnen kontakt gehabt zu haben. Auch juristisch sei nie etwas an sie herangetragen worden.
Zum anderen gibt es fuer jeden Rechteinhaber die entsprechenden Meldeportale um jeden Urheberrechtsverstoss schnell und wirksam zu beenden (äquivalent Youtube). Jedem Rechteinhaber, dem was am schutz seiner werke gelegen ist, haette diesen Schritt zuerst getätigt, naemlich weitere Rechtsverletzungen zu unterbinden.
Das macht absolut 0 Sinn.
Zum anderen haette es dann auch keiner speziellen software (die aber im Antrag als Beweismittel geführt ist) bedurft.

dechosen
2013-12-12, 23:23:13
Habe mir gerade mal den Stream von RTL angesehen (hoffentlich war das nicht illegal :rolleyes:) und da hast Du was gründlich mißverstanden. Es liegen Dokumente vor, die zeigen, daß sich U+C und Archive AG die Einnahmen aus den Abmahnungen unrechtmäßig aufteilen.
Und dies ist auch ohne Weiteres glaubhaft, sollen die Abgemahnten doch die 250€ auf ein Schweizer Konto der Archive AG überweisen. Davon stehen ihnen aber laut Kostenaufschlüsselung nur 15,50€ zu, den ganzen Rest müßte eigentlich U+C für seinen Aufwand kassieren (abzüglich der Kosten für itguards).

Das Konto liegt in Deutschland bei der DONNER & REUSCHEL Bank in Hamburg.

Nicht in der Schweiz! Sieht man doch auch sofort an der IBAN (DE) im Schreiben.

CokeMan
2013-12-12, 23:23:30
Piratenpartei veröffentlicht geheime U+C Mandantenvereinbarung
http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/abmahnkanzleien/abmahnung-u-c-rechtsanwaelte/piratenpartei-veroeffentlicht-geheime-uc-mandantenvereinbarung-49185/
http://nebelhorn-piratenradio.de/2013/12/12/gutachten-abmahnleak/

Leak Mandatsvereinbarung (U+C + Mandanten)
http://nebelhorn-piratenradio.de/2013/12/12/gate/


Aktuelles zur Software GLADII 1.1.3
Streaming-Abmahnungen der Kanzlei U+C in Sachen Redtube: Landgericht Köln gibt erste Auskünfte zur Funktionsweise
der Software GLADII 1.1.3 - MMR Müller Müller Rößner Rechtsanwälte Urheberrecht und Medienrecht
http://www.mueller-roessner.net/aktuell/artikel/article/streaming-abmahnungen-der-kanzlei-u-c-in-sachen-redtube-landgericht-koeln-gibt-erste-auskuenfte-zur.html

ADR Bericht :smile:
http://www.tagesschau.de/inland/abmahnung-redtube-streaming100.html

Poekel
2013-12-12, 23:30:35
Das heisst der Rechteinhaber belässt die Filme auf der Seite, spricht auf der anderen von illegalem Streaming und bucht auch noch "Werbespots" für diese Filme?
So wäre dann wohl auf jeden Fall Duldung. Ich meine, dass es bei Youtube ähnlich ist. User lädt nen Trailer hoch (an dem der User natürlich keine entsprechenden Rechte hat), der Trailer wird von Youtube automatisch erkannt und dann wird automatisch Werbung geschaltet (die der Rechteinhaber aber nicht auswählen kann) und die Einnahmen gehen an Youtube und Rechteinhaber:
https://support.google.com/youtube/answer/2797370?hl=en
"Monetize: If ads that you did not enable appear on or before your video, the content owner has applied a Monetize policy."

GSXR-1000
2013-12-12, 23:35:38
So wäre dann wohl auf jeden Fall Duldung. Ich meine, dass es bei Youtube ähnlich ist. User lädt nen Trailer hoch (an dem der User natürlich keine entsprechenden Rechte hat), der Trailer wird von Youtube automatisch erkannt und dann wird automatisch Werbung geschaltet (die der Rechteinhaber aber nicht auswählen kann) und die Einnahmen gehen an Youtube und Rechteinhaber:
https://support.google.com/youtube/answer/2797370?hl=en
"Monetize: If ads that you did not enable appear on or before your video, the content owner has applied a Monetize policy."
klar. in diesem Falle unterstellt avalox aber sogar eine werbebuchung explizit und exklusive fuer diese eigenen filme. das wäre ja noch absurder...
und zudem: es waere doch hoechst laecherlich, eine seite für den gemeinen internetuser als "offensichtlich illegal" erkennbar zu kategorisieren und selbst auf dieser seite dann werbung zu schalten??

Poekel
2013-12-12, 23:50:54
klar. in diesem Falle unterstellt avalox aber sogar eine werbebuchung explizit und exklusive fuer diese eigenen filme. das wäre ja noch absurder...
und zudem: es waere doch hoechst laecherlich, eine seite für den gemeinen internetuser als "offensichtlich illegal" erkennbar zu kategorisieren und selbst auf dieser seite dann werbung zu schalten??
Geht man davon aus, dass mit krimineller Energie vorgegangen wurde, dann müsste man ja nicht als Rechteinhaber auftreten, sondern einfach nur als Werbender. Zahlt man entsprechend, könnte dann der Seitenbetreiber durchaus geneigt sein, auf ausgesuchten Seiten die entsprechende Werbung zu platzieren. Und was dann alles an Flash-Kram angezeigt wird, wird wohl auch nicht von Redtube groß kontrolliert werden.

Gipsel
2013-12-13, 00:17:00
Das Konto liegt in Deutschland bei der DONNER & REUSCHEL Bank in Hamburg.

Nicht in der Schweiz!Ist aber im Prinzip auch egal. Wesentlicher Punkt war, daß der Inhaber des Kontos die schweizerische Archive AG ist und nicht U+C.

n00b
2013-12-13, 01:03:26
Wurde das hier schon gepostet?

"Wie die RedTube-Abmahnwelle funktioniert": http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/582388/Wie-die-RedTube-Abmahnwelle-funktioniert

Heelix01
2013-12-13, 02:44:35
Warum ist redtube eigentlich eine offensichtlich illegale Quelle für streams ? Kenne die Seite ja nicht, aber bei diversen anderen Seiten gibt es unzählige "private" Filmchen, und wenn man nen Titel nicht kennt ist es beim öffnen wohl kaum zu unterscheiden ob illegal oder legal.

Hammer des Thor
2013-12-13, 03:38:24
RedTube ist im Sinne des Urheberrcht keine offensichtlich illegale Quelle für streams! Rechtswidrig ist Redtube aber im Sinne des deutschen Jugendschutzes!
Ob es möglich ist diese Rechtswidrigkeit hier auf eine ander zu übertragen weiss ich nicht.
Ansonsten ist youtube offensichtlich viel eher eine rechtswirdrige Quelle! Wenn ich mir über youtube aktuelle Fernsehserien anschaue kann ich mir eher denken dass die illegal hochgeladen wurden als unbekannte Pornos die ja oft von den Labels selbst dort eingestellt werden!