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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abmahnung wegen angeblichen Streaming/Schauen eines Streams


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Rockhount
2013-12-13, 06:58:53
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Urteil-Kein-Urheberrechtsschutz-fuer-Pornos-1908794.html

Könnte doch hier im aktuellen Fall auch nochmal relevant werden, oder?

Schoof
2013-12-13, 08:18:38
so, nun frag ich mal, was haben die Leute gemacht die einen Brief bekommen haben?

Stormtrooper
2013-12-13, 08:29:55
ich dachte du bist rechtsexperte? Hier auf die schnelle mal 2:
http://dejure.org/gesetze/StVO/14.html
http://dejure.org/gesetze/PolG/32.html
Eigentumssicherungspflicht ist glaube ich die Bezeichnung in diesem Falle...

Steht da irgendwo etwas von Verleitung einer Straftat?
Steht da irgendwo das ich mein Fahrzeug nicht offen stehen lassen darf?
Da steht nur das Fahrzeuge gegen unbefugte Benutzung gesichert werden muß. (Zündschlüssel mitnehmen und Lenkradschloß verriegeln=keine unbefugte Benutzung) und im zweiten was ganz Allgemeines.
Das gilt auch für nicht abgeschlossene Fahrräder oder für eingeschlagene Fenster eines Hauses etc, oder auch für ein am bodenliegenden Geldbeutel.

Mark3Dfx
2013-12-13, 08:36:04
http://www.computerbase.de/news/2013-12/streaming-abmahnungen-raetsel-um-herkunft-der-daten/

Scham vorm bekannt werden (Frau, Eltern, Familie, Umfeld) das man Speckfilmchen schaut
+
Offenbar sollten diese (Abmahnungern) noch vor Weihnachten bei den Betroffenen ankommen. Dazu schreibt Solmecke:
„Dahinter liegt ein logisches Kalkül der Kanzlei, nach Weihnachten haben die Menschen kein Geld mehr und können auch die geforderten 250 Euro nicht zahlen.“
=
Neuer Porsche für die Herren Collegen



Traurig ist dabei nur, das das ganze von Computerlaien (LG Hamburg/Köln) legitimiert wird...
Die Richter teilten zudem die Sichtweise der abmahnenden Kanzleien, dass es sich bei den abgemahnten Fällen um „Streaming aus offensichtlich illegalen Quellen“ handele.
Daher liege eine illegale Vervielfältigung vor.

Selbst wenn die Streaming-Daten nur in den Arbeitsspeicher übertragen werden, kann das bei geschützten Werken – wie nun etwa bei „Amanda`s Secrets“ auf RedTube – bereits als illegale Vervielfältigung gewertet werden (§ 16 UrhG).
Und das legitimiert letztlich eine Abmahnung durch den Rechteinhaber.

Tschüß YT...in Germäni

deekey777
2013-12-13, 08:37:53
so, nun frag ich mal, was haben die Leute gemacht die einen Brief bekommen haben?
Aufgrund der ganzen Berichtserstattung machen die meisten wohl nichts. Ein Teil hat sich an Rechtsanwälte gewandt, für die außergerichtliche Vertretung sind 84,00 EUR fällig, wenn ohne Vergütungsvereinbarung abgerechnet wird. Leider wird es sehr schwer sein, diese 84,00 EUR von den Abmahnern zurückzuholen.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Urteil-Kein-Urheberrechtsschutz-fuer-Pornos-1908794.html

Könnte doch hier im aktuellen Fall auch nochmal relevant werden, oder?
Kannst dir bei Redtube davon ein Bild machen. ;D

Demirug
2013-12-13, 08:58:15
Interesant

https://dl.dropboxusercontent.com/u/2512901/abmahnwelle-redtube-uc-sebastian.png

Damit dürfte es IMHO recht offensichtlich sein das man die Aufrufe forciert hat. Ein solches Verhalten ist auf einer Videoseite völlig unnatürlich. Und die Aktion läuft scheinbar noch. Bleibt IMHO nur noch die Frage ob man aktiv auf eine Werbung klicken muss oder ob der Aufruf im Hintergrund automatisch erfolgt.

peppschmier
2013-12-13, 09:03:08
Tschüß YT...in Germäni

Wieso nur YT? Alle Streaming Dienste gehören damit boykottiert. Wie soll ich als dummer User entscheiden, was legal ist und was nicht?

Was ist mit Sportseiten, die Inhalte von Dritten (ohne Zustimmung) kopieren und veröffentlichen? Dann bin ich als User haftbar und kann das nicht mal verhindern.

Rockhount
2013-12-13, 09:08:41
Kannst dir bei Redtube davon ein Bild machen. ;D

:freak:

Davon ab isses aber doch mit den sogenannten Urheberrechten, die man hier durchsetzen will, nicht so klar...

Kosh
2013-12-13, 09:29:54
als es noch kein Internet gab oder man nicht hatte ,
hatte man diesen ganzen Ärger nicht und es gab diese Abzockerrei für einen nichtdas ist nun mal Fakt ,

schon mal darüber nach gedacht Internet einfach wieder abschaffen damit man ruhe hat vor so was ,
wo her soll man vorher wissen ob was illegal oder legal ist ?
manchmal stellen die auch ganz bewußt so wie vorsetzt illegale Inhalte online und warten das User in die Falle tappen und die Internet Poivider geben brav deine private Adress Daten weiter .

Das ist Schwachsinn. Früher war das ganze zwar nicht wirklich verbreitet,aber da haben auch Anwälte Zeitungsstellenanzeigen abgemahnt,die nicht ausdrücklich bei ihren Stellenanzeigen Weiblich und Männlich erwähnt haben.
Also wenn nur "Schlosser gesucht" dort egstanden habe, gab es eine Abmahnung,weil "Schlosser/in gesucht" hätte stehen müssen.

Wobei man dann ja auch einfach Zeitung hätte abschaffen können^^.

mbee
2013-12-13, 09:38:19
Nicht zu vergessen die Abmahnungen betreffs der Monitorgrößen nur in Zoll. Oder die Abmahnungen bezüglich des Begriffs "Explorer" und die "Tanja"-Lockbriefe vom inzwischen selbst ins Jenseits beförderten "Vater aller Abmahner" (von Gravenreuth) ;)
Das Geschäft mit Massenabmahnungen ist uralt, was Gewerbe betrifft. Es hat sich halt nur inzwischen (noch) stärker auf Privatleute ausgedehnt.

deekey777
2013-12-13, 09:58:39
Das ist Schwachsinn. Früher war das ganze zwar nicht wirklich verbreitet,aber da haben auch Anwälte Zeitungsstellenanzeigen abgemahnt,die nicht ausdrücklich bei ihren Stellenanzeigen Weiblich und Männlich erwähnt haben.
Also wenn nur "Schlosser gesucht" dort egstanden habe, gab es eine Abmahnung,weil "Schlosser/in gesucht" hätte stehen müssen.

Wobei man dann ja auch einfach Zeitung hätte abschaffen können^^.
Anwälte mahnen selten ab, meist nur Kollegen. Anwälte mahnen grundsätzlich im Namen des Auftraggebers ab.

Das AAG eröffnete nunmal eine Möglichkeit Geld zu verdienen, nicht nur für Volljuristen, die beim Vorstellungsgespräch auf falsche Fragen gewartet haben und durch Klagen ihren Lebensunterhalt finanzierten.

127.0.0.1
2013-12-13, 09:58:54
Interesant

https://dl.dropboxusercontent.com/u/2512901/abmahnwelle-redtube-uc-sebastian.png


Woher stammt das, gibt es da einen Artikel dazu?

piefke
2013-12-13, 10:07:50
http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/582388/Wie-die-RedTube-Abmahnwelle-funktioniert

UNPLUgg3D
2013-12-13, 10:15:16
Ich persönlich finde das ganze sehr beunruhigend. Was ist dann eigentlich mit Internet-Radio, da hört man sich für gewöhnlich Musik an, es könnte dann also sein das man Post bekommt und darf zahlen? Sicherlich bissel übertrieben, aber dennoch möglich wie das Beispiel mit RedTube zeigt. Ich fasse es einfach nicht.

Oder aber man sucht bei Bing oder Google etwas, klickt drauf, sieht ein Bild welches jemanden gehört und dieser beauftragt wiederum jemanden der dich dann abmahnt? Wie stellen die sich das vor? Oder jemand schreibt einen Zeitungsartikel ab und vergisst dabei die Zitate, der welches es dann im Internet durch eine Suchmaschine findet und liest wird bestraft da es ja geschütztes Material ist, obwohl es wegen mangelnder Zitate nicht ersichtlich sein kann? Also man könnte diese Szenarien ewig weit fortführen und es würde nur noch lächerlicher werden. So gesehen ist es doch der absolute Alptraum eines jeden Internetnutzers. Nackt und ungeschützt ohne wirklich Gesetze welche einen schützen.

Jetzt mal ehrlich, die Drahtzieher der Aktion müssen doch die gesamte Zeit mit einem Dauergrinsen durch die Gegend hüpfen.
Man soll sich einen Anwalt nehmen wird geschrieben. Des Weiteren wird man wohl auf den Kosten sitzen bleiben. Alleine die Abmahnungen vor Weihnachten rauszubringen damit die Leute das Geld auch wirklich zeitnah zahlen, dazu in der Größenordnung, das ist so abgebrüht und kaltschnäuzig, ist echt ein Ding der Unmöglichkeit. Was ist mit denen die es sich nicht leisten können einen Anwalt zu nehmen? Werden diese benachteiligt sein? Das schlimme ist ja es greift kaum eine Rechtschutzversicherung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung? Allein das ist schon eine Frechheit. Dazu der relativ niedrige Streitwert…

Normalerweise hängt doch Deutschland den Amerikanern immer etwas hinterher und gerade hier sollen wir Vorreiter sein? Mit unserem Datenschutz welcher so eigentlich fast einmalig in der Welt ist? Das ist doch lachhaft hoch 10. Wo sind unsere Datenschützer wenn man sie braucht. Die müssten Sturm laufen und alles mobilisieren was es gibt.

Was ich auch erstaunlich finde: normalerweise speichert u.a. Kabel Deutschland die IP für 2 Tage, danach könnte man den Anschluss-Inhaber nur feststellen wenn er gerade bei der Auskunftsanfrage online ist. Ha, ich denke so gut wie jeder hat einen Router welcher durchgehend mit dem I-Net verbunden ist. Theoretisch ist da doch keiner sicher vor solchen Machenschaften oder sehe ich das grundlegend falsch? Vielleicht kann da jemand etwas zu schreiben der sich damit auskennt.

Die Frage die sich mir dann noch zum Schluss stellt ist: Es wurde ja wie man lesen konnte Anzeige erstattet, wird das jetzt Monate dauern bis da Ergebnisse vorliegen? Ich meine in der Zeit können die ja ungestraft weiter die Gesellschaft abgrasen und werden wohl damit auch die eine oder andere Einnahme erzielen welche für die Betroffenen durchaus schmerzhaft sein können. Mir ist klar dass niemand in die Zukunft schauen kann, aber was sind eure Meinungen dazu? Wird es ein schnelles Ergebnis geben oder eher nicht?

Wenn ich daran denke wie lange es gedauert hat diese „Gewinnspielanrufe“ zu unterbinden. Das war auch so eine Pest wo Menschen richtig drangsaliert wurden. Ich hoffe hier geht es schneller und auch zu Gunsten der „Verbraucher bzw. Konsumenten“

Demirug
2013-12-13, 10:16:11
Woher stammt das, gibt es da einen Artikel dazu?

Denn Link habe ich zugeschickt bekommen. Einen Artikel dazu gibt es wohl nicht.

GSXR-1000
2013-12-13, 10:30:49
Steht da irgendwo etwas von Verleitung einer Straftat?
Steht da irgendwo das ich mein Fahrzeug nicht offen stehen lassen darf?
Da steht nur das Fahrzeuge gegen unbefugte Benutzung gesichert werden muß. (Zündschlüssel mitnehmen und Lenkradschloß verriegeln=keine unbefugte Benutzung) und im zweiten was ganz Allgemeines.
Das gilt auch für nicht abgeschlossene Fahrräder oder für eingeschlagene Fenster eines Hauses etc, oder auch für ein am bodenliegenden Geldbeutel.
komm kleiner. ich hab keine Lust mich mit dir darum zu streiten. Die Vorgaben sind eindeutig.
Google halt selbst, und du wirst genug faelle finden in denen ein unverschlossenes Auto (oder mit offenen Fenstern) aus dem Grund abgeschleppt wurde.
Wenn du meinst das ist nicht so, glaub das. Es ist zu ermuedent sich mit dir über offensichtlichkeiten zu streiten.
Such dir wen anders zum wadenbeissen. zudem ist das hier OT
Ende.

peppschmier
2013-12-13, 10:45:32
RedTube schlägt zurück:
RP-Online (http://www.rp-online.de/digitales/internet/jetzt-meldet-sich-redtube-zu-wort-aid-1.3885117)

piefke
2013-12-13, 10:48:26
Denn Link habe ich zugeschickt bekommen. Einen Artikel dazu gibt es wohl nicht.

Stammt wohl von hier:

http://www.internet-law.de/2013/12/streaming-abmahnungen-woher-kammen-die-daten.html#comment-31870

Andi_669
2013-12-13, 10:49:44
@ UNPLUgg3D den Link von piefke hast du dir schon durchgelesen,
wenn das so gelaufen ist wird keiner dieser Drahtzieher ein Verfahren anstrengen,
wer so blöd war zu zahlen hat Pech gehabt wer es nicht tut wird von denen auch nichts mehr hören, (eventuell noch einige Drohbriefe)
die sind nicht im geringsten an einen Verfahren interessiert, da dann die Machenschaften offengelegt werden,

die Gerichte werden jetzt wohl auch vorsichtiger sein

Gipsel
2013-12-13, 10:52:52
Steht da irgendwo etwas von Verleitung einer Straftat?
Steht da irgendwo das ich mein Fahrzeug nicht offen stehen lassen darf?
Da steht nur das Fahrzeuge gegen unbefugte Benutzung gesichert werden muß. (Zündschlüssel mitnehmen und Lenkradschloß verriegeln=keine unbefugte Benutzung) und im zweiten was ganz Allgemeines.Meines Wissens nach läßt die Polizei offen stehende Fahrzeuge mit genau der Begründung abschleppen (und Du darfst bezahlen).

127.0.0.1
2013-12-13, 10:54:11
die Gerichte werden jetzt wohl auch vorsichtiger sein


Die nächsten 4 Wochen vielleicht. Danach geht alles seinen gewohnten Tritt weiter.

mbee
2013-12-13, 11:00:15
Meines Wissens nach läßt die Polizei offen stehende Fahrzeuge mit genau der Begründung abschleppen (und Du darfst bezahlen).
Das ist korrekt. Habe ich hier auch schon mehrfach beobachtet.

UNPLUgg3D
2013-12-13, 11:05:49
@ UNPLUgg3D den Link von piefke hast du dir schon durchgelesen,
wenn das so gelaufen ist wird keiner dieser Drahtzieher ein verfahren anstrengen,
wer so blöd war zu zahlen hat Pech gehabt wer nicht tut wird von denen auch nichts mehr hören,
die sind nicht im geringsten an einen Verfahren interessiert, da dann die Machenschaften offengelegt werden,

die Gerichte werden jetzt wohl auch vorsichtiger sein

Hi Andi_669, ja ich habe eigentlich seit nun mehr einer Woche alles Mögliche dazu gelesen, da mich das Thema sehr interessiert.

Du schreibst ja selber "wenn das so gelaufen ist", so richtig weiß es eben keiner. Ich kann es mir ja auch nicht vorstellen dass diese Typen ein Verfahren anstreben wollen, dennoch hoffe ich, dass sich dort etwas tut und eine gesetzliche Regelung (zugunsten der Internet-Nutzer) angestrebt wird.

Du schreibst weiter: "wer so blöd war zu zahlen hat Pech gehabt", nun es wurde aber geraten sich Rechtsbeistand zu holen und der ist eben meist nicht umsonst. Von daher werden sicherlich einige "bezahlt" haben. Dabei geht es jetzt nicht um die Abmahnkanzlei, sondern um den Sachverhalt an sich. Des Weiteren soll ja das Zeit Fenster nicht sehr lang gewesen sein.

So oder so haben da zahlreiche Menschen Geld verloren welches sie wohl auch nicht wiedersehen werden.

Bei deiner Aussage "die Gerichte werden jetzt vorsichtiger sein" stimme ich dir 100% zu, wobei sagen wir mal so, ich hoffe es zumindest. :smile: denn auch das können wir nicht wissen sondern nur vermuten.

Player18
2013-12-13, 11:26:31
Ich hoffe das U+C eine Heftige Geldstrafe bekommt so das der Laden dicht gemacht wird. Ist ja wie bei der Stasi hier :/

Da sieht man mal wieder das die Regeln für die Vorratsdatenspeicherung umbedingt geändert werden müssen.

dargo
2013-12-13, 11:36:51
RedTube schlägt zurück:
RP-Online (http://www.rp-online.de/digitales/internet/jetzt-meldet-sich-redtube-zu-wort-aid-1.3885117)
:up:

Hammer des Thor
2013-12-13, 11:43:34
Hallo zusammen,

ich habe hier gerade ein Problem und weiß nicht so recht weiter. Mir ist heute eine Abmahnung ins Haus geflattert, nach der ich angeblich irgendwelche Urheberrechtsverletzungen begangen habe, indem ich Material per Streaming bereit gestellt habe. Von dem Werk, dass ich hochgeladen habe und von der Seite über die das angeblich gelaufen sein soll, habe ich bisher noch nie was gehört.

Gut, dachte ich mir, das könnte eine dieser neuen Maschen sein, um ahnungslose Leute abzuzocken (Mails, etc. landen bei mir sofort im Papierkorb), was mich jedoch extrem stutzig macht, dass in dem Brief meine DSL-Benuterkennung steht zusammen mit einer IP, die ich natürlich nicht mehr nachverfolgen kann, weil das ganze vor mehreren Monaten passiert sein soll. Die Anwaltskanzlei, die das ausgestellt hat, scheint es auch zu geben.

Das Problem ist nun, wenn der Vorwurf tatsächlich stimmt und über meinen Internetzugang ohne mein Wissen, was hochgeladen wurde, was tun? Ich kann ja nicht einfach die Abmahnung bezahlen (was ich eigentlich auch schon nicht einsehe) und so tun als wär nichts gewesen, denn wenn jemand meinen Anschluss gehackt hat, dann könnte der das ja auch locker nochmal tun. Bin momentan etwas ratlos.

Das war doch ne Email und kein Brief? Dann waren es kriminelle Trittbrettfahrer die Dir versuchen Schadsoftware im Anhang unterzujubeln!

Hammer des Thor
2013-12-13, 12:07:06
Hmm. Das sagen alle illegal Konsumierenden.
Ich sage das nicht! Ich habe mir auch schon mal Teile alter Fernsehserien auf der offensichtlich illegalen "Streamcloud" angeguckt!! :eek:

Wo bleibt eigentlich RT und ihre Rechtsbeistände?
Sie ermittel bereist wie in vielen Nachrichten zu erfahren!



Na, da scheint es ja ein Gutachten zur einwandfreien Funktion der Software zu geben.

Die Betonung liegt auf "scheint", für mich hingegen scheint es zumindest so, dass die Firma "ITGuards" jenseits von einen Briefkasten ( welchen man wohl kaum als echte Firma die Software herstellt bezeichnen kann ) gibt womit es natürlich auch fragliche ist ob es deren Produkt "GladII" oder so überhaupt gibt. Vielleicht liegen in diesem Briefkasten ja nur lauter CDs mit diese SW! Wer weiss.

http://blog.kowabit.de/porno-sein/


Hat vielleicht das "offensichtlich illegale" RT den Link zu Videos zwischenzeitlich verändert, um die Ermittlung zu erschweren?

Fakt ist, dass der Tatvorgang zu einer anderen Zeit statt fand, als die nun nachträgliche Recherche durch den Benutzer. Kann sich alles in der Zwischenzeit verändert haben.

Stichhaltig ist das mit dem falschen Link nicht.

Kann auch nur wieder RT selbst aufklären.

Genau dazu hat "Sempervideo" recherchiert. Auf Redtube kann man auch die Historie einsehen was früher auf den links lag, auf genau dem link wo angeblich "Amanda Secret" lag, lag wenige Tage vorher laut Redtube-Datenbank auch das andere was jetzt dort liegt:

http://www.youtube.com/watch?v=qDa0cNUrV2k&feature=c4-overview&list=UUCI6C8hD-hTZi2JEmS7zvQw

Kosh
2013-12-13, 12:12:57
Anwälte mahnen selten ab, meist nur Kollegen. Anwälte mahnen grundsätzlich im Namen des Auftraggebers ab.

Das AAG eröffnete nunmal eine Möglichkeit Geld zu verdienen, nicht nur für Volljuristen, die beim Vorstellungsgespräch auf falsche Fragen gewartet haben und durch Klagen ihren Lebensunterhalt finanzierten.

Indem Fall war es ein Anwalt der quasi auch Auftraggeber war und deswegen auch Besuch von der Polizei bekam.

piefke
2013-12-13, 12:45:15
Heute Abend werden von den Piraten noch Dokumente geleakt die den Zahlungsverkehr von U+C und Purzel Video GmbH dokumentiert.

Die müssen nur noch geschwärzt werden.


Der kann sich warm anziehen...

Fairy
2013-12-13, 12:48:14
Was ich mich frage, ist, ob die Auskunftsbeschlüsse für die anderen Provider wohl auch schon durch sind oder ob das erst noch ansteht, sprich: Hat U+C die Namen und Adressen zu den IP-Adressen der anderen Provider schon auf dem Schreibtisch. Dürfte doch, falls nein, wohl kaum ein Richter jetzt noch irgendwas durchwinken, nach dem ganzen Medienrummel.

Moman
2013-12-13, 12:59:38
Ich verfolge das ganze jetzt schon eine Zeitlang:eek:

Meiner Meinung nach ist das organisierte Kriminalität was da abläuft.

Das ist alles sowas von abstrus, da verliert man sofort jeden Glauben in das deutsche Rechtssystem.

Der sagt sogar er macht weiter!
Da müsste eigentlich schon lange die Staatsanwaltschaft mit Polizei bei denen eingelaufen sein um Beweise zu sichern!
Nüscht passiert:eek:

Was für ein licht lässt das auf Deutschland fallen.:frown:

Moman

Arcanoxer
2013-12-13, 13:03:18
Hatten wir den schon?

Streaming-Abmahnung: Zurück aus der Zukunft (http://www.heise.de/tp/blogs/6/155471) :freak:

Paran
2013-12-13, 13:03:33
So wie Internet Neuland ist, sind IT-Angelegenheit eben auch für viele Deutsche Neuland :D

Bloß weil hier recht versierte Nutzer sind und einige Medien etwas Berichterstattung geliefert haben, müssen es Richter noch nicht für Voll nehmen. Sie sind doch unabhängig :ugly:

n00b
2013-12-13, 13:15:58
Was ich mich frage, ist, ob die Auskunftsbeschlüsse für die anderen Provider wohl auch schon durch sind oder ob das erst noch ansteht, sprich: Hat U+C die Namen und Adressen zu den IP-Adressen der anderen Provider schon auf dem Schreibtisch. Dürfte doch, falls nein, wohl kaum ein Richter jetzt noch irgendwas durchwinken, nach dem ganzen Medienrummel.


Wenn ich das richtig verstanden habe geht das so:

Abmahnanwalt verständigt ISP dass Auskunft beantragt wird.
ISP friert daraufhin die turnusmässige Löschung der betroffenen IP ein.
Abmahnanwalt beantragt bei LG Auskunftbeschluss
LG stimmt zu (Regel) oder lehnt ab (Ausnahme) - kann paar Monate dauern.
Abmahnanwalt bekommt mit dem Beschluss vom ISP die Namen und Adressen.
Abmahnanwalt verschickt lustige Weihnachtspost und grinst sich eins.
Abgemahnter hat den Ärger am Hals.

Schätze die haben da bereits fertig noch mehr in der Pipeline als bereits rausgegangen ist. Ist wohl eher ein Kapazitätsproblem - bei der riesigen Menge. Da liegt lukrative Arbeit für Jahre :)

Und durchgewunken wird mit Sicherheit auch in Zukunft mehr als genug, wenn ich so lese dass im Kölner Fall sowas auch gerne von Kammern bewilligt wird, die sich normalerweise mit Baurecht beschäftigen...

mbee
2013-12-13, 13:24:00
Hatten wir den schon?

Streaming-Abmahnung: Zurück aus der Zukunft (http://www.heise.de/tp/blogs/6/155471) :freak:
Ja, so an die 7-10 Seiten zuvor ;)


Und durchgewunken wird mit Sicherheit auch in Zukunft mehr als genug, wenn ich so lese dass im Kölner Fall sowas auch gerne von Kammern bewilligt wird, die sich normalerweise mit Baurecht beschäftigen...
Das wiederum wundert mich kein Stück und dürfte auch keinen wundern, der Köln kennt ;) Das Landgericht ist ja auch schon öfter durch "Glanzbeschlüsse" aufgefallen.

MarcWessels
2013-12-13, 13:41:56
Traurig ist dabei nur, das das ganze von Computerlaien (LG Hamburg/Köln) legitimiert wird...Weil die durch Daniel Sebastians Buzzwords getäuscht wurden! Daher ist Dein verlinktes Zitat auch Blödsinn.

In ganz Deutschland behauptet bislang nur eine Regensburger Rechtsverdreherklitsche, dass Red Tube eine offensichtlich rechtswidrige Quelle sei und dass Streaming eine unerlaubte Vervielfältigung darstelle.

MarcWessels
2013-12-13, 13:45:24
Da sieht man mal wieder das die Regeln für die Vorratsdatenspeicherung umbedingt geändert werden müssen.Genau das hat die GK ja vor... :wink:;D

GSXR-1000
2013-12-13, 13:48:05
Weil die durch Daniel Sebastians Buzzwords getäuscht wurden! Daher ist Dein verlinktes Zitat auch Blödsinn.

In ganz Deutschland behauptet bislang nur eine Regensburger Rechtsverdreherklitsche, dass Red Tube eine offensichtlich rechtswidrige Quelle sei und dass Streaming eine unerlaubte Vervielfältigung darstelle.
Wobei der Verweis auf Redtube als illegale Quelle auch nur zur verschleierung des ganzen im Antrag und in der Abmahnung steht.
Denn die Legalität des Streams spielt für den vorgeworfenen Urheberrechtsverstoss (die technisch bedingte temporäre Vervielfältigung) garkeine Rolle. Das ist ja das absurde: Wenn dem so wäre, wäre das Ansehen jedes legalen Streams (Lovefilm etc) ebenfalls ein Verstoss gegen das Urheberrecht, insofern, das auch hier technisch bedingt gecached und damit unerlaubt vervielfältigt wird (wenn man der Argumentation folgt).
Das reine Betrachten auch eines illegal gestreamten Films ist unbestritten als eigentlicher Vorgang (ohne berücksichtigung der technischen Vervielfältung) fuer sich betrachtet nämlich definitv keine Straftat gemäss Urheberrecht.
Die geschaffene Konstruktion ist absurd, pervers und so schlicht nicht zu halten. Eine absolute Nebelkerze.

GSXR-1000
2013-12-13, 13:51:29
Da sieht man mal wieder das die Regeln für die Vorratsdatenspeicherung umbedingt geändert werden müssen.
Nur als Hinweis: es gibt im moment in deutschland keinerlei gesetz (auch keinen aktuellen gesetzgebungsprozess) welcher einer Vorratsdatenspeicherung vorsieht oder vorschreibt. Was leider viele hier ignorieren.
Es gibt eine EU-Richtline, die in Deutschland aber momentan nicht gesetzlich umgesetzt ist.

MarcWessels
2013-12-13, 13:55:33
Interesant

https://dl.dropboxusercontent.com/u/2512901/abmahnwelle-redtube-uc-sebastian.png

Damit dürfte es IMHO recht offensichtlich sein das man die Aufrufe forciert hat. Ein solches Verhalten ist auf einer Videoseite völlig unnatürlich. Und die Aktion läuft scheinbar noch. Bleibt IMHO nur noch die Frage ob man aktiv auf eine Werbung klicken muss oder ob der Aufruf im Hintergrund automatisch erfolgt.Sehr schöner Überblick. :smile:

Player18
2013-12-13, 13:59:07
Nur als Hinweis: es gibt im moment in deutschland keinerlei gesetz (auch keinen aktuellen gesetzgebungsprozess) welcher einer Vorratsdatenspeicherung vorsieht oder vorschreibt. Was leider viele hier ignorieren.
Es gibt eine EU-Richtline, die in Deutschland aber momentan nicht gesetzlich umgesetzt ist.

http://www.heute.de/Gutachter-vor-EU-Gerichtshof-EuGH-Vorratsdatenspeicherung-illegal-31092556.html

GSXR-1000
2013-12-13, 14:33:31
http://www.heute.de/Gutachter-vor-EU-Gerichtshof-EuGH-Vorratsdatenspeicherung-illegal-31092556.html
Ja. Wie ich sagte, es gibt eine EU-Richtlinie. Aber kein entsprechendes gesetz in deutschland momentan. Sprich deutschland hat faktisch keine Vorratsdatenspeicherung.

mbee
2013-12-13, 14:50:22
Leider halt praktisch, was den rosa, ähh sorry magenta Trachtenverein angeht ;)

deekey777
2013-12-13, 14:55:34
Wobei der Verweis auf Redtube als illegale Quelle auch nur zur verschleierung des ganzen im Antrag und in der Abmahnung steht.
Denn die Legalität des Streams spielt für den vorgeworfenen Urheberrechtsverstoss (die technisch bedingte temporäre Vervielfältigung) garkeine Rolle. Das ist ja das absurde: Wenn dem so wäre, wäre das Ansehen jedes legalen Streams (Lovefilm etc) ebenfalls ein Verstoss gegen das Urheberrecht, insofern, das auch hier technisch bedingt gecached und damit unerlaubt vervielfältigt wird (wenn man der Argumentation folgt).
Das reine Betrachten auch eines illegal gestreamten Films ist unbestritten als eigentlicher Vorgang (ohne berücksichtigung der technischen Vervielfältung) fuer sich betrachtet nämlich definitv keine Straftat gemäss Urheberrecht.
Die geschaffene Konstruktion ist absurd, pervers und so schlicht nicht zu halten. Eine absolute Nebelkerze.
Hab ja schon letzte Woche geschrieben:
Der_Korken hat mir das Schreiben der Abmahner zugeschickt:
Nirgendwo steht, dass es sich bei dem Film, der bei Rotröhre hochgeladen worden ist, eine rechtswidrige Kopie war/ist. Der Abmahner macht somit geltend, dass er der einzige ist, der den Film anschauen darf.
;D

CokeMan
2013-12-13, 15:05:17
... Sprich deutschland hat faktisch keine Vorratsdatenspeicherung.

Aber wie kommen U+C dann an die Daten? Haben die das innerhalb von 7 Tagen druchgewunken? Eingentlich müsste die Telekom doch sagen "Haben wir nicht mehr!"

Eco
2013-12-13, 15:10:38
Aber wie kommen U+C dann an die Daten? Haben die das innerhalb von 7 Tagen druchgewunken? Eingentlich müsste die Telekom doch sagen "Haben wir nicht mehr!"
AFAIK wird auf Verlangen des Anwalts bzw. des LG die Löschung der Daten von Verdächtigen ausgesetzt.

Gipsel
2013-12-13, 15:12:44
Aber wie kommen U+C dann an die Daten? Haben die das innerhalb von 7 Tagen druchgewunken? Eingentlich müsste die Telekom doch sagen "Haben wir nicht mehr!"
Ja, das lief im Eilverfahren innerhalb der sieben Tage. Deswegen auch zuerst Telekom. Bei Kabel Deutschland müssen sie das in 4 Tagen hinbekommen, andere ISPs speichern gar nur 48 Stunden oder löschen es sogar direkt nach Beendigung der Verbindung (die nur maximal 24h offen bleibt wegen Zwangstrennung).

Denn die Legalität des Streams spielt für den vorgeworfenen Urheberrechtsverstoss (die technisch bedingte temporäre Vervielfältigung) garkeine Rolle. Das ist ja das absurde: Wenn dem so wäre, wäre das Ansehen jedes legalen Streams (Lovefilm etc) ebenfalls ein Verstoss gegen das Urheberrecht, insofern, das auch hier technisch bedingt gecached und damit unerlaubt vervielfältigt wird (wenn man der Argumentation folgt).
Das reine Betrachten auch eines illegal gestreamten Films ist unbestritten als eigentlicher Vorgang (ohne berücksichtigung der technischen Vervielfältung) fuer sich betrachtet nämlich definitv keine Straftat gemäss Urheberrecht.
Die geschaffene Konstruktion ist absurd, pervers und so schlicht nicht zu halten. Eine absolute Nebelkerze.
Hab ja schon letzte Woche geschrieben:

;DJa. Ich wäre dafür, dass mal ein Gericht (BGH?) die Definitionen zurechtrückt. Denn eigentlich kann man auch sagen, daß bei einem Stream gar keine Vervielfältigung/Kopie beim Nutzer stattfindet, sondern dort rein konsumiert wird. Daß der Datenstrom zwischengespeichert wird, ist ja technisch gesehen von einer Kopie/Vervielfältigung objektiv zu unterscheiden. Beim Zwischenspeichern werden nur die vom Server gesendeten Daten kurz akkumuliert, es wird keine für den Nutzer (ohne Modifikationen des Prozesses) zu erreichende Kopie irgendwo hingeschrieben (anders als bei progressiven Downloads).
Beim Streaming findet die eigentliche Vervielfältigungshandlung beim Lesen des Datenträgers (mit dem Quellmaterial) beim jeweiligen Anbieter statt. Vorher gibt es eine Kopie auf der Platte (die Vorlage zur Kopie), danach gibt es zusätzlich eine (flüchtige und auch nur unvollständige) Kopie im RAM des Servers. Diese Kopie wird dann durch diverse Puffer der Netzwerkinfrastruktur (jeder Router/Switch hat einen) bis zum Empfangspuffer beim Empfänger lediglich übertragen. Es finden dabei keine zusätzlichen Vervielfältigungsvorgänge statt (die Anzahl der vorhandenen Kopien bleibt konstant; wenn ein Datenpaket irgendwo im Netz verloren geht, muß es ja beim Server, also direkt an der Quelle neu angefordert werden). Nach dem Konsum beim Nutzer werden die Daten dann auch verworfen (sprich, es wird lediglich konsumiert, aber keine zusätzliche Kopie angelegt). Dies ist sehr äquivalent zum Modell eines Radio- oder Fernsehsenders (mit digitaler Übertragungstechnik wird auch da an verschiedenen Stellen zwischengespeichert).
Bei einem Download verteilt sich dagegen der Kopiervorgang auf den Server (Lesen) und den Nutzer (letztendliches Schreiben nach dem Empfang), um eine eigenständig nutzbare Kopie zu erstellen.

Aber vermutlich wäre so eine Definition zu sinnvoll für unsere Herren Juristen. :freak:

piefke
2013-12-13, 15:44:04
http://nebelhorn-piratenradio.de/2013/12/13/abmahnwahn-kontenbewegungen/

dechosen
2013-12-13, 15:50:56
Heute Abend werden von den Piraten noch Dokumente geleakt die den Zahlungsverkehr von U+C und Purzel Video GmbH dokumentiert.

Die müssen nur noch geschwärzt werden.


Der kann sich warm anziehen...

War die Beziehung U+C <-> PZ Video nicht schon vor längerem bekannt und einige Dokumente (was z. B. die Vereinbahrung betrifft) dazu schon vor mind. 2 Jahren geleakt worden?

Zumindest hab ich das noch so in Erinnerung. *hm*

127.0.0.1
2013-12-13, 15:56:16
Ist dieser beknackte Massenabmahnwahnsinn eigentlich so nur in Deutschland möglich oder gibts noch irgend ein anderes nennenswertes Land das unter dieser Seuche leidet? :confused:

Fairy
2013-12-13, 15:58:31
Ist dieser beknackte Massenabmahnwahnsinn eigentlich so nur in Deutschland möglich oder gibts noch irgend ein anderes nennenswertes Land das unter dieser Seuche leidet? :confused:
In GB soll afaik teilweise abgemahnt werden, aber weit nicht so krass, wie hier in D.

Stormtrooper
2013-12-13, 17:13:24
Mal wieder was "neues".
http://www.n-tv.de/technik/RedTube-kaempft-gegen-Erpressung-article11913771.html

jazzthing
2013-12-13, 17:54:03
http://blog.kowabit.de/Porno-sein/

Hier wird der Fall sehr schön und tief ausgeleuchtet. Das "Geschäftsmodell" ist von langer Hand geplant und braucht ein ganzes Stück krimineller Energie. Das wird noch was ganz großes ;)

Kladderadatsch
2013-12-13, 18:19:50
Ja, das lief im Eilverfahren innerhalb der sieben Tage. Deswegen auch zuerst Telekom. Bei Kabel Deutschland müssen sie das in 4 Tagen hinbekommen, andere ISPs speichern gar nur 48 Stunden oder löschen es sogar direkt nach Beendigung der Verbindung (die nur maximal 24h offen bleibt wegen Zwangstrennung).
mal eine übersicht:
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Speicherdauer

Telekom Deutschland (Festnetz): Verbindungsdaten (nur abgehend): 80 Tage, außer wenn der Kunde sofortige Löschung wünscht oder eine Flatrate nutzt (dann 3 Tage). Erfolglose Verbindungsversuche: keine Speicherung. IP-Adressen bei Internetzugang: 7 Tage. Verbindungsdaten der Kunden anderer TK-Anbieter bei Nutzung des Festnetzes der DTAG: 120 Tage

Kabel Deutschland: IP-Adressen bei Internetzugang: 2 Tage

KabelBW: Adresszuweisung per DHCP. Im Regelfall hat der Kunde über Jahre die gleiche IP. Speicherung somit überflüssig. Nach MAC-Adressänderung 3 Tage Speicherung der vorherigen IP.

Unity Media: IP-Adressen bei Internetzugang: unbegrenzt, solange Modem eingeschaltet

AOL: IP-Adressen bei Internetzugang: 5 Tage. IP-Adressen bei AIM und ICQ-Nutzung: 14 Tage.

Vodafone/Arcor (Festnetz/DSL): Speichert nicht. Gelöscht mit Beendigung der Verbindung.

Disconnected
2013-12-13, 18:21:54
Hmmm...

http://abload.de/img/unbenannt6qebj.png

piefke
2013-12-13, 18:29:58
Das Video ist dort anders benannt.

CokeMan
2013-12-13, 18:58:48
Vodafone: http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Speicherdauer
Da die dynamische IP-Adresse für die Abrechnung nicht relevant ist, wird seitdem die Verknüpfung zwischen dynamischer IP-Adresse und dem jeweiligen Nutzer bei Verbindungsende verworfen.
Es ist mithin nicht möglich, eine Liste zu erstellen, welche eine Historie der zugewiesenen IP-Adressen enthält oder die Zuordnung einer bestimmten IP-Adresse zu einem Nutzer in einem zurückliegenden Zeitraum zu ermitteln.

Ein Grund zu Vodafone zu wechseln ;)
Man sollte mal prüfen ob auch Kunden von Vodafone abgemahnt wurden, dürfte ja eigentlich nicht der fall sein da es nicht möglich sein kann.

Matrix316
2013-12-13, 19:15:42
Moment, Moment, wenn die Provider die Daten nicht speichern müssen, uind Vorratsdatenspeicherung eigentlich gegen das Grundgesetz ist, dürften die IPs denn dann überhaupt rausgegeben werden, von denen die sie aus irgendwelchen Gründen doch speichern?

sw0rdfish
2013-12-13, 19:35:22
[I]Unity Media: IP-Adressen bei Internetzugang: unbegrenzt, solange Modem eingeschaltet

Unitymedia speichert die für den Zugang zum Internet notwendigerweise zugewiesene IP-Adresse grundsätzlich nur für die Dauer der Verbindung. Nach Ende der Verbindung bleibt diese bis zu sieben Tage – in der Regel jedoch nicht länger als eine Stunde – gespeichert. Darüber hinaus sind während des Bestehens einer Verbindung zum Internet die dafür aktuell zugewiesene IP-Adresse sowie der Zeitpunkt des Beginns der Verbindung zum Internet gespeichert. Diese Informationen werden spätestens ein Stunde nach Ende der Verbindung zum Internet gelöscht.

Die Verbindung wird von meiner 1u1 Fritzbox einmal pro Tag eh getrennt...

Player18
2013-12-13, 19:39:18
Moment, Moment, wenn die Provider die Daten nicht speichern müssen, uind Vorratsdatenspeicherung eigentlich gegen das Grundgesetz ist, dürften die IPs denn dann überhaupt rausgegeben werden, von denen die sie aus irgendwelchen Gründen doch speichern?

Klar schon, Selbst ein VPN-Anbieter gibt Daten raus. ( Wenn du Pläne für Terroranschlag hast). Aber wegen Filesharing hat noch kein VPN Anbieter Daten rausgeben und so wird auch bei Vodafone sein. Selbst wenn du mit nem Deutschen VPN Server runterlädst die können die Ip´s niemals zuordnern. Obwohl das nicht grade gern gesehen wird von VPN Anbieter da es die Server doch stark belastet. und so der eine oder andere Nachteile dann hat. Aber für Filesharing braucht man kein VPN das wäre jetzt das neuste weil die meisten Hoster in der Schweiz sind und da es da Legal ist. (Download) Upload das ist ne andere sache ;).

Hammer des Thor
2013-12-13, 19:53:47
Klar schon, Selbst ein VPN-Anbieter gibt Daten raus. ( Wenn du Pläne für Terroranschlag hast). Aber wegen Filesharing hat noch kein VPN Anbieter Daten rausgeben und so wird auch bei Vodafone sein. Selbst wenn du mit nem Deutschen VPN Server runterlädst die können die Ip´s niemals zuordnern. Obwohl das nicht grade gern gesehen wird von VPN Anbieter da es die Server doch stark belastet. und so der eine oder andere Nachteile dann hat. Aber für Filesharing braucht man kein VPN das wäre jetzt das neuste weil die meisten Hoster in der Schweiz sind und da es da Legal ist. (Download) Upload das ist ne andere sache ;).

Ich glaube Du verwechselst Filesharing mit Filehosting, Rapidshare sitzt in der Schweiz. Filesharing geht gar nicht ohne Upload, so funktioniert nun mal FS! Bei FS wird auch nichts gehostet!

dechosen
2013-12-13, 20:12:48
Porno-Abmahnungen: Indizienkette zur IP-Adressen-Ermittlung verdichtet sich (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Porno-Abmahnungen-Indizienkette-zur-IP-Adressen-Ermittlung-verdichtet-sich-2065879.html)

deekey777
2013-12-13, 20:15:46
Porno-Abmahnungen: Indizienkette zur IP-Adressen-Ermittlung verdichtet sich (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Porno-Abmahnungen-Indizienkette-zur-IP-Adressen-Ermittlung-verdichtet-sich-2065879.html)
"Tanja" ist wieder da (war sie je weg?).

127.0.0.1
2013-12-13, 20:16:22
Jo, richtig übel. Ich verstehe nicht dass da nicht längst die Staatsanwaltschaft denen mal die Tür eintritt, mit Hausdurchsuchung und Beweissicherung. Immerhin steht da ne schwere Straftat im Raum, erschwerend noch weil Bandenmässig organisiert. :mad:

127.0.0.1
2013-12-13, 20:48:18
Streaming-Abmahnung: Kanzlei stellt kostenloses Antwortschreiben an die Regensburger Abzocker zur Verfügung

http://archiv.twoday.net/stories/572463787/

CokeMan
2013-12-13, 21:07:37
Hier der Ablauf bzw. die Vorgehensweise der Kanzlei U+C

http://1.f.ix.de/imgs/18/1/1/4/4/6/9/0/Interpolierte_Abrufstatistik_U_C_RedTube_Videos-v2-b552755d9ba88acd.png

Kosh
2013-12-13, 21:36:18
Für mich wurde hier Computerbetrug gemacht von einer Kriminellen Vereinigung.
Die Firmen wurden nur gegründet zum Zweck dieses Betruges.
Wetten das RT nie aufgefordert wurde, die Videos zu entfernen, wo die Betrüger die Rechte dafür kauften.

Denn die Leute sollten ja weiterhin drauf gehen (selbst wenn es ohne Umleitung drauf gemacht worden wäre vom user) um sie danach abmahnen zu können.

Matrix316
2013-12-13, 22:00:58
Und dieser ganze Aufwand um ein "Verbrechen" begehen zu lassen, was für viele Anwälte und Menschen mit technischem Verständnis und gesundem Menschenverstand eigentlich eine völlig legale Sache war, wenn man mal genau drüber nachdenkt. :ugly:

Wäre das eine Weiterleitung gewesen, auf deren Seite ein raubkopiertes Video auf den jeweiligen Rechner downgeloaded wäre, wäre die abgemahnte Sache zumindest auf dem Papier illegal gewesen.

Aber so?

LOL ;D

Betrug und vortäuschen eines Verbrechens, was garkeins ist. Wenn das durchgeht... sollte man allen Richtern und Anwälten Berufsverbot geben die das durchgehen lassen.

Wisst ihr was eine coole Lösung wäre: Abrufen von IPs kostet in Zukunft bei Urheberrechtsfällen pro IP 10000 Euro. Damit würde man absolut sicher stellen, dass kein Depp auf die Idee kommt, 50000 Leute, oder so, wegen etwas abmahnen zu wollen(, was sie garnicht absichtlich gemacht haben und letztendlich garnicht illegal gewesen ist). Die Leute würden dann wirklich nur noch in Fällen handeln, wo viel mehr Geld auf dem Spiel steht und könnten das Geld von den abgemahnten zurückfordern. :uidea:

Player18
2013-12-14, 00:08:39
Und dieser ganze Aufwand um ein "Verbrechen" begehen zu lassen, was für viele Anwälte und Menschen mit technischem Verständnis und gesundem Menschenverstand eigentlich eine völlig legale Sache war, wenn man mal genau drüber nachdenkt. :ugly:

Wäre das eine Weiterleitung gewesen, auf deren Seite ein raubkopiertes Video auf den jeweiligen Rechner downgeloaded wäre, wäre die abgemahnte Sache zumindest auf dem Papier illegal gewesen.

Aber so?

LOL ;D

Betrug und vortäuschen eines Verbrechens, was garkeins ist. Wenn das durchgeht... sollte man allen Richtern und Anwälten Berufsverbot geben die das durchgehen lassen.

Wisst ihr was eine coole Lösung wäre: Abrufen von IPs kostet in Zukunft bei Urheberrechtsfällen pro IP 10000 Euro. Damit würde man absolut sicher stellen, dass kein Depp auf die Idee kommt, 50000 Leute, oder so, wegen etwas abmahnen zu wollen(, was sie garnicht absichtlich gemacht haben und letztendlich garnicht illegal gewesen ist). Die Leute würden dann wirklich nur noch in Fällen handeln, wo viel mehr Geld auf dem Spiel steht und könnten das Geld von den abgemahnten zurückfordern. :uidea:


Hm Dafür gibts einfach noch zu vielde Idoiten wo Emule,Limewire, Bittorrents +co verwenden weil sie denken sie laden Anonym :D. Da brauchst nur ein Song runterladen und schon packen sie dich an den Eiern und wollen 450€ haben:mad:

Sumpfmolch
2013-12-14, 00:47:00
Auf den ersten Blick stellt sich das Szenario für mich so dar:

1. Viele Pornoseiten verdienen sich etwas hinzu, indem Klicks an "Trafficholder" verkauft werden. Hierbei öffnet sich nicht das vom User angeklickte Porn-Video, sondern es erfolgt die Weiterleitung auf ein anderes Video eines anderen Anbieters, der wiederum bei Trafficholder diese Weiterleitung eingekauft hat.

2. Bei Trafficholder wurden Weiterleitungen eingekauft mit der Weiterleitung auf "49655.retdube.net". Diese Seite wurde anonym registriert...man darf aber davon ausgehen, dass ein von den Abmahnungen finanziell profitierender die Seite erstellt hat.

3. "49655.retdube.net" loggt alle IPs der weitergeleiteten User mit und leitet automatisch auf einen der geschützten Filme auf redtube.net weiter und startet diese sofort oder zeigt das auf redtube vorhandene Video selbst in einem eingebetteten Stream an. Damit hat die Falle zugeschlagen.


Beispiel:

Surfer "Hans" ist auf Pornoseite A unterwegs, sieht ein interessantes Vorschaubild und klickt darauf. Es öffnet sich aber nicht das Video, sondern es startet ein anderes...nämlich eines der überwachten Werke und es wurde durch die Weiterleitung auf die Seite in Panama die IP geloggt.


Sieht alles sehr kriminell aus...

http://abload.de/img/guessxfq14.png

Weselchak-U
2013-12-14, 02:02:07
o2 speichert übrigens auch und rückt eure Daten problemlos an Abmahnanwälte raus.

Ein Bekannter von mir wurde da wegen einer anderen Geschichte abgemahnt.
Der hat zwar keinem etwas bezahlt, aber unangenehm war es ihm trotzdem.
Nachdem er daraufhin seinen Vertrag kündigte, behauptete o2, dass er die Leihgeräte nicht zurückgeschickt hätte und will jetzt Geld von Ihm dafür.
Natürlich schickte er die Geräte und hat das alles säuberlich dokumentiert, weil er von Gepflogenheiten dieses Vereins wusste.
Jetzt muß er sich auch darum mit o2 streiten.

Also merkt euch: bei o2 lebt man in dieser Hinsicht gefährlich! Die verraten euch , bevor ihr Mama sagen könnt!

basti333
2013-12-14, 02:09:17
o2 speichert übrigens auch und rückt eure Daten problemlos an Abmahnanwälte raus.

Ein Bekannter von mir wurde da wegen einer anderen Geschichte abgemahnt.
Der hat zwar keinem etwas bezahlt, aber unangenehm war es ihm trotzdem.
Nachdem er daraufhin seinen Vertrag kündigte, behauptete o2, dass er die Leihgeräte nicht zurückgeschickt hätte und will jetzt Geld von Ihm dafür.
Natürlich schickte er die Geräte und hat das alles säuberlich dokumentiert, weil er von Gepflogenheiten dieses Vereins wusste.
Jetzt muß er sich auch darum mit o2 streiten.

Also merkt euch: bei o2 lebt man in dieser Hinsicht gefährlich! Die verraten euch , bevor ihr Mama sagen könnt!


Naja, wenn es einen Gerichtsbeschluss gibt können die provider wenig tun

MarcWessels
2013-12-14, 02:15:14
Garnicht erst speichern, das könnten sie tun!

Weselchak-U
2013-12-14, 03:44:06
an basti333

Es gibt weder gesetzliche noch technische Begebenheiten, die o2 dazu zwingen die Daten zu speichern.

Ich glaube eher an eine korrupte Beziehnung zwischen Justiz, Anwälten und Zugangsanbietern .

Am Ende sitzt immer der Zugangsanbieter und wieso speichert er die Daten überhaupt ?!

Sie wissen sich doch, dass sie sich damit in das eigene Fleisch schneiden.

1.Sie haben Mehrarbeit durch Bearbeiten von gerichtlichen Beschlüssen.
2.Der Kunde ist nach Abmahnung verärgt und verlässt mit steigender Wahrscheinlichkeit den Laden.
3. Der ehemalige Kunde verbreitet im internet die frohe Nachricht: geht nicht hin, die sind böse- potenzielle Kundschaft fällt weg.

Und das nehmen sie auf sich, wieso ?


Ich glaube im Leben nicht, dass die freiwillge Vorratsdatenspeicherung ohne entsprechende "Entschädigungen" geht , auch besser als Korruption bekannt.

Avalox
2013-12-14, 10:11:17
Möglicherweise Schadensersatz durch das Bundesland NRW.

http://www.focus.de/digital/falsche-rechtsgrundlage-abmahnung-bezahlt-porno-gucker-koennen-schadenersatz-verlangen_id_3481401.html

Zudem sind Verbraucherschützer entsetzt, wie schnell Anwälte an die persönlichen Daten so vieler Menschen kommen.

Es tut sich was.

Mark3Dfx
2013-12-14, 10:22:54
Die Frage ist doch dann ganz einfach.
Wie will man nun sicher wissen was sich hinter einem Link/Bild wirklich verbirgt?

Sonst muss man doch davon ausgehen bei jedem Klick dank "trafficholder" auf eine
präparierte Seite zu gelangen -> Abmahnung usw.

GSXR-1000
2013-12-14, 10:23:55
Möglicherweise Schadensersatz durch das Bundesland NRW.

http://www.focus.de/digital/falsche-rechtsgrundlage-abmahnung-bezahlt-porno-gucker-koennen-schadenersatz-verlangen_id_3481401.html

Zudem sind Verbraucherschützer entsetzt, wie schnell Anwälte an die persönlichen Daten so vieler Menschen kommen.

Es tut sich was.
Diese Rechtsauffassung teile ich nicht.
WIeso sollte das Land NRW für einen Schaden aufkommen, den Sie nicht ursächlich verursacht hat?
Das Land NRW (respektive die Richter) haben niemandem zur Zahlung aufgefordert. Zudem sind sie in diesem Fall nachweislich durch die gewählten Formulierungen (und auf den Verweis auf ein angeblich bestehendes Gutachten) selbst arglistig getäuscht worden. Formal gesehen haben die Richter korrekt gehandelt, denn eine letztliche klärung ob eine Rechtsverletzung vorliegt ist nicht aufgabe des richters bei der entscheidung ueber ein auskunftsbegehren. Die Prüfung hier ist eine mehr formaljuristische. die sachentscheidung kann immer nur ergebnis des hauptsacheverfahrens sein.
Hier jetzt das land (also wieder die bürger) zahlen zu lassen, also auch noch die haftung für die kriminelle vereinigung zu übernehmen, wäre für jeden Bürger ein weiterer schlag ins gesicht.

127.0.0.1
2013-12-14, 10:55:56
"Das Geschäft mit der Angst – mit einer “großen Lüge” und unter Auspielung eines überforderten Gerichtssystems kann man leicht Millionen machen!"

Sehr schöner Artikel, findet sich hier: http://conlegi.de/?p=3663

Avalox
2013-12-14, 11:25:21
Die Frage ist doch dann ganz einfach.
Wie will man nun sicher wissen was sich hinter einem Link/Bild wirklich verbirgt?


Die Kette ist ja sicher viel länger. So wie sich das momentan scheinbar darstellt.

Die Webzugriff wird gezielt und gegen dem Sinne des Benutzer umgeleitet.
Die Leute werden über ein Art betrügerische Phishing Seite umgeleitet, auf der Daten massenhaft ausgespäht werden.
Auf der Portalseite eines legalen Anbieters ist missbräuchlich und gezielt eine Falle aufgebaut worden, auf die der Benutzer ohne sein Zutun umgeleitet wird.
Eine offensichtlich legale Seite wird zu einer illegalen Seite deklariert.
Eine Software die nicht existiert, wird ein Gutachten attestiert.
Ein technischer und ganz gewöhnlicher Mechanismus wird zu einem illegalen Download deklariert.
Ein Gericht wird scheinbar in die Irre geführt und dadurch eine gigantische Menge an Adressdaten über einen privaten Provider abgezogen.

Ich hoffe, dass das alles im Detail mal genaustens diskutiert wird.

CokeMan
2013-12-14, 13:40:37
Hier ist nochmal der Zusammenhang zum technischen Hintergrund beschrieben.

O6Gwqsf22zI

Demirug
2013-12-14, 13:54:42
Die Kette ist ja sicher viel länger. So wie sich das momentan scheinbar darstellt.

Die Webzugriff wird gezielt und gegen dem Sinne des Benutzer umgeleitet.
Die Leute werden über ein Art betrügerische Phishing Seite umgeleitet, auf der Daten massenhaft ausgespäht werden.
Auf der Portalseite eines legalen Anbieters ist missbräuchlich und gezielt eine Falle aufgebaut worden, auf die der Benutzer ohne sein Zutun umgeleitet wird.
Eine offensichtlich legale Seite wird zu einer illegalen Seite deklariert.
Eine Software die nicht existiert, wird ein Gutachten attestiert.
Ein technischer und ganz gewöhnlicher Mechanismus wird zu einem illegalen Download deklariert.
Ein Gericht wird scheinbar in die Irre geführt und dadurch eine gigantische Menge an Adressdaten über einen privaten Provider abgezogen.

Ich hoffe, dass das alles im Detail mal genaustens diskutiert wird.

Eigentlich ist das IMHO ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Das Interessante dabei ist das ich mir durchaus vorstellen kann das man jedes einzelne Teil dieses Puzzles so hinbiegen könnte das es für sich genommen noch legal sein könnte und am Ende jeder behauptet das er von den anderen Getäuscht worden sei. Das vieles davon im Ausland passiert ist macht die Sache zudem nicht leichter. Ich fürchte das es am Ende einen Sündenbock geben wird den die deutsche Justiz nicht greifen kann.

Hier ist nochmal der Zusammenhang zum technischen Hintergrund beschrieben.

Ich würde da allerdings nicht von irgendwelcher Schadsofftware auf den Rechner selbst ausgehen.

In dem Fall wäre es nicht notwendig das ganze hinter einer Weiterleitungskette zu verstecken. Vorallem müsste man TraficHolder nicht benutzten. Man könnte retdube direkt aufrufen oder sogar redtube und über einen zweiten Kanal die Info an den Logger schicken.

Nach dem sprunghaften Anstieg beliebt es relativ konstant. Das deutet darauf hin das bei Trafikholder eben ~7000 Weiterleitungen für jedes "Werk" pro Tag gebucht worden sind. Wahrscheinlich auch noch mit der Einschränkung das nur deutsche diese Weiterleitung bekommen sollen.

piefke
2013-12-14, 14:13:30
Interview mit Udo Vetter (http://www.wsj.de/article/SB10001424052702303293604579256252616552172.html?mod=trending_now_1)

Die Abmahnung ist ganz klar rechtswidrig. Wegen einer rechtswidrigen Abmahnung, die unwirksam ist, muss man keine Unterlassungserklärung abgeben. Wozu ich allerdings auch nicht rate, ist, gar nichts zu machen, sondern der Kanzlei U+C unter den bekannten Kontaktdaten und unter Angabe des Aktenzeichens zu widersprechen. Dazu genügt ein Satz: „Sehr geehrte Damen und Herren, ich widerspreche der Forderung." Das geht per Mail oder man kann da auch per Fax und per Post und von mir aus mit Einschreiben und Rückschein machen. Man braucht für diesen Widerspruch keinen Anwalt.

Hammer des Thor
2013-12-14, 14:51:15
o2 speichert übrigens auch und rückt eure Daten problemlos an Abmahnanwälte raus.

Ein Bekannter von mir wurde da wegen einer anderen Geschichte abgemahnt.
Der hat zwar keinem etwas bezahlt, aber unangenehm war es ihm trotzdem.
Nachdem er daraufhin seinen Vertrag kündigte, behauptete o2, dass er die Leihgeräte nicht zurückgeschickt hätte und will jetzt Geld von Ihm dafür.
Natürlich schickte er die Geräte und hat das alles säuberlich dokumentiert, weil er von Gepflogenheiten dieses Vereins wusste.
Jetzt muß er sich auch darum mit o2 streiten.

Also merkt euch: bei o2 lebt man in dieser Hinsicht gefährlich! Die verraten euch , bevor ihr Mama sagen könnt!



Das ist mir bei der Tcom psssiert, nicht dass ich das Gerät wirklich gelihen habe. Ich habe damals VDSL25 bestellt aber es lieft alles schief, ich bekam dann ne Bstätigung für DSL 6000. Die Hotline sagte mir, dass sein normal, es würde erst mal 6000 geschaltet und danch hohgeschaltet. Als dann von Siemems ein reiner ADSL/ADSL2+-Router kam den ich auch noch für 100 Euro kaufen sollte ( abgemacht war ein Mietrouter) machte ich von meinen Rücktrittsrecht gebraucht und sendete den Router fristgerecht zurück. Wochen später wurde dann von der T-com einfach man der Preis dieses Routers abgebucht ohne angaben wofür. Nach Beschwerde bei T-com (mir wurde gesagt, ich sei jetzt rausgenommen worden) wurde 6 Wochen später wieder abgebucht ohne Mahnbrief mit Rückbuchungs und Mahngebühren. Als ich mich wieder beschwerte wurde mir versprochen jetzt wirklich rausgenommen zu sein, nach dem ich dann bei der Sparkasse für die T-com ne Abbuchperre habe aktivieren lassen kann prompt eine Manung per psot wieder mit de Versprechen bei der Hotline.
Dann war ein halbes Jahr Ruhe, bis ich wieder so eine Mahnun bekam. Die Hotline verpracht mir schriftlich mir mitzuteilen dass diese Betrag begliche sei, diese Betätigung kam, allerdings ohne Mahn und Rückbuchungsgebühren. Ich atmete tief durch, bis ich 2 Wochen später ne Inkasso-Mahnung von "Seiler und Kollegen" dazu bekam.
Ich hatte auch schon mit 1und1 einen Rechtststeit, aber die Tcom hat hier alles getoppt!

Hammer des Thor
2013-12-14, 14:55:51
Eigentlich ist das IMHO ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Das Interessante dabei ist das ich mir durchaus vorstellen kann das man jedes einzelne Teil dieses Puzzles so hinbiegen könnte das es für sich genommen noch legal sein könnte und am Ende jeder behauptet das er von den anderen Getäuscht worden sei. Das vieles davon im Ausland passiert ist macht die Sache zudem nicht leichter. Ich fürchte das es am Ende einen Sündenbock geben wird den die deutsche Justiz nicht greifen kann.





Das Allermindeste wäre aber das Konto was zur der Zahlung benutzt wird einzufrieren und zumindest die Gelder aus den Zahlungen für DIESE Abmahnungen zu beschlagnahmen, sonst zahlt es sich für diese offensichtlich Kriminellen am Ende noch aus!

Sumpfmolch
2013-12-14, 15:02:40
Es ist mir unverständlich, warum bei den offensichtlich in kriminelle Machenschaften verstrickten Anwälten und (Schein)firmen noch keine Hausdurchsuchung gelaufen ist und sämtliche Computer und Dokumente kassiert wurden.

WER hat bei Trafficholder Weiterleitungen gebucht?
WER hat die Website in Panama eingerichtet?
WER hat auf redtube die Filme übehrupat erst HOCHgeladen?

n00b
2013-12-14, 15:06:34
Scheint keinen Staatsanwalt wirklich zu interessieren. Geht ja nur um ein paar Millionen abgezockte Euro und bisher mehr als zehntausend Geschädigte :rolleyes:

Disconnected
2013-12-14, 15:10:53
Ich würde da allerdings nicht von irgendwelcher Schadsofftware auf den Rechner selbst ausgehen.

In dem Fall wäre es nicht notwendig das ganze hinter einer Weiterleitungskette zu verstecken. Vorallem müsste man TraficHolder nicht benutzten. Man könnte retdube direkt aufrufen oder sogar redtube und über einen zweiten Kanal die Info an den Logger schicken.

Nach dem sprunghaften Anstieg beliebt es relativ konstant. Das deutet darauf hin das bei Trafikholder eben ~7000 Weiterleitungen für jedes "Werk" pro Tag gebucht worden sind. Wahrscheinlich auch noch mit der Einschränkung das nur deutsche diese Weiterleitung bekommen sollen.

Schadsoftware braucht man dafür überhaupt nicht. Ich denke, das ist selbst diesen technischen Knalltüten zu heikel. Wie ich schon vor ein paar Seiten geschrieben habe. Die haben höchstwahrscheinlich in einer Ad Daten von einem Reverse Proxy geladen. Auf dem fand dann dann die Umleitung zu redtube.com statt. So eine Konfiguration kann dir ein IT-Azubi im ersten Lehrjahr einrichten. Das ist nichts großartiges.

Die größte Blödheit war, dann noch so eine auffällige Domain wie retdube.net zu verwenden. Sowas fällt doch sofort auf.

Diese Typen gehören alle hinter Gitter, allein für ihre Blödheit. Besonders solche Genies wie Urmann, die von IT so viel Ahnung haben wie ein Fisch vom Bergsteigen. Die Dummheit anderer auszunutzen sollte ihnen diesmal selbst zum Verhängnis werden.

piefke
2013-12-14, 15:17:40
Wie ich schon vor ein paar Seiten geschrieben habe. Die haben höchstwahrscheinlich in einer Ad Daten von einem Reverse Proxy geladen. Auf dem fand dann dann die Umleitung zu redtube.com statt. So eine Konfiguration kann dir ein IT-Azubi im ersten Lehrjahr einrichten. Das ist nichts großartiges.

Die größte Blödheit war, dann noch so eine auffällige Domain wie retdube.net zu verwenden. Sowas fällt doch sofort auf.



Was das Pornoportal betrifft, so mehren sich die Verdachtsmomente, dass mindestens eine, möglicherweise drei Vertipperdomains gezielt für das Fangen von unbescholtenen Usern genutzt wurden: „retdube.net“, „retdube.co“ und „retdube.me“. Kaum sind zwei Buchstaben vertauscht, schon schnappt die Falle zu. Alle Domains wurden im Juli anonym registriert und leiten auf das Pornoportal. Das IP-Phishing ist damit abgeschlossen. Es wurden Daten veröffentlich, die Ende Juli einen enormen Anstieg von Besuchern über eine dieser Vertipperdomains auf das Original nachweisen sollen. Ein Anstieg, so heftig, dass auf eine gezielte Kampagne über Werbung und Trafficdienste nachgedacht werden darf.

http://www.focus.de/digital/retdube-statt-redtube-redtube-abmahnwelle-wurde-monatelang-vorbereitet_id_3481655.html

Lyka
2013-12-14, 15:24:31
deshalb einfach die echten Seiten bookmarken (y)

Fairy
2013-12-14, 15:26:23
Also löst man den ganzen Shit mit Vertippen der URL aus?

Demirug
2013-12-14, 15:27:54
Es ist mir unverständlich, warum bei den offensichtlich in kriminelle Machenschaften verstrickten Anwälten und (Schein)firmen noch keine Hausdurchsuchung gelaufen ist und sämtliche Computer und Dokumente kassiert wurden.

WER hat bei Trafficholder Weiterleitungen gebucht?
WER hat die Website in Panama eingerichtet?
WER hat auf redtube die Filme übehrupat erst HOCHgeladen?

Der Auftrag für Trafficholder kam wohl von der gleichen "Firma" welche die Webseite eingerichtet hat das Traficholder angibt eine Webseite zuerst zu prüfen bevor man weiterleitet. Deswegen wahrscheinlich auch die Umleitung über zwei Schritte. Die Webseite die man Traffikholder zuerst presentiert hat dürfte wie eine normale Seite ausgesehen haben. Erst nachdem man eine Freigabe hatte wurde dann umgestellt.

Schadsoftware braucht man dafür überhaupt nicht. Ich denke, das ist selbst diesen technischen Knalltüten zu heikel. Wie ich schon vor ein paar Seiten geschrieben habe. Die haben höchstwahrscheinlich in einer Ad Daten von einem Reverse Proxy geladen. Auf dem fand dann dann die Umleitung zu redtube.com statt. So eine Konfiguration kann dir ein IT-Azubi im ersten Lehrjahr einrichten. Das ist nichts großartiges.

Ich bezog mich auf das Video wo Schadsoftware als Mögliche Ursache angegeben wurde. Ich halte das ebenso für sehr unwahrscheinlich. Hier wurde eher einfach nur Trafic gekauft. Für ein paar Dollar pro 1000 Aufrufe kein schlechter Deal selbst wenn bei 1000 Aufrufen nur eine Abmahnung rausspringt. Und es dürften mehr gewesen sein.

n00b
2013-12-14, 15:29:22
Die größte Blödheit war, dann noch so eine auffällige Domain wie retdube.net zu verwenden. Sowas fällt doch sofort auf.


Gier frisst Hirn. Das war Absicht um auch noch die paar Vertipper abzu-phishen.

mbee
2013-12-14, 15:31:54
Also löst man den ganzen Shit mit Vertippen der URL aus?

Oder indem Du auf irgendeiner bekannten oder unbekannten Pornovideo-Thumbnail-Galerie oder einer anderen Seite, die vom Verteiler gespeist wird, auf das Thumbnail des Videos klickst. Das führt dann eben nur auf dem Weiterleitungs-Umweg zum Ziel.

Disconnected
2013-12-14, 15:33:31
http://www.focus.de/digital/retdube-statt-redtube-redtube-abmahnwelle-wurde-monatelang-vorbereitet_id_3481655.html

Old news:

http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=10035162&postcount=243

Ist immer erstaunlich, wie lange die "Massenmedien" brauchen, das Offensichtliche zu erkennen. Wenn die httpd.conf des RP hinter redtdube.net veröffentlicht wird und ich recht hatte, dürft ihr mir den Titel Messias verleihen. ;)

Und klicken braucht man gar nix. Es reicht, zur falschen Zeit auf der falschen Seite zu sein.

Demirug
2013-12-14, 15:35:47
deshalb einfach die echten Seiten bookmarken (y)
Also löst man den ganzen Shit mit Vertippen der URL aus?

Das vielleicht auch. Ich würde aber sagen der größte Teil kam über eine Trafic Umleitung über TraficHolder. Also durch einen Klick auf einer völlig anderen nicht direkt beteiligten Webseite. Häufig sind solche Links wohl gar nicht als Werbung zu erkennen oder es wird gar der Trick benutzt das die ganze Seite eine aktive Zone ist die dann in einem neuen Fenster der Link geöffnet wird.

Avalox
2013-12-14, 15:45:39
Gier frisst Hirn. Das war Absicht um auch noch die paar Vertipper abzu-phishen.


Ja, das ist Phishing. Zwar gibt der Benutzer dort keine Kennwörter in fingierte Felder ein.
Aber die braucht der Ersteller für sein Geschäft auch gar nicht, da reicht IP Adresse und Zeitpunkt und schon bekommt er Zugriff.



@Thread

Wurde denn gezielt Traffic von Telekom Usern gekauft?

Ich hatte es so verstanden, dass von RT verkaufter Traffic über den Händler eingekauft wurde.

Mark3Dfx
2013-12-14, 15:53:03
Schadsoftware braucht man dafür überhaupt nicht. Ich denke, das ist selbst diesen technischen Knalltüten zu heikel. Wie ich schon vor ein paar Seiten geschrieben habe. Die haben höchstwahrscheinlich in einer Ad Daten von einem Reverse Proxy geladen. Auf dem fand dann dann die Umleitung zu redtube.com statt. So eine Konfiguration kann dir ein IT-Azubi im ersten Lehrjahr einrichten. Das ist nichts großartiges.

Die größte Blödheit war, dann noch so eine auffällige Domain wie retdube.net zu verwenden. Sowas fällt doch sofort auf.



Eher so:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Porno-Abmahnungen-Indizienkette-zur-IP-Adressen-Ermittlung-verdichtet-sich-2065879.html

Wobei ich noch nicht kapiert habe auf was die Leute letztendlich geklickt haben um per trafficholder und movfile/reTDube.net auf die präparierten Filmchen umgelenkt zu werden.

Avalox
2013-12-14, 15:58:31
Wobei ich noch nicht kapiert habe auf was die Leute letztendlich geklickt haben um per trafficholder und movfile/reTDube.net auf die präparierten Filmchen umgelenkt zu werden.

Auf Play eines Pornofilmchens ggf.

Demirug
2013-12-14, 16:07:50
Wurde denn gezielt Traffic von Telekom Usern gekauft?

Ich hatte es so verstanden, dass von RT verkaufter Traffic über den Händler eingekauft wurde.

Es wurde doch gesagt das man auch noch von anderen ISP IPs hätte aber erst mal die von der Telekom abgearbeitet hätte. Möglicherweiße haben auch die anderen Gerichte die für die anderen ISP zuständig sind nicht mitgespielt. Gekauft wurde wohl Trafikaus Deutschland. Auf das Land kann man bei solchen Diensten in der Regel beschränken.

Der Trafik kam nicht von RedTube sondern von anderen Seiten und wurde über Umwege zu RedTube umgeleitet, RedTube ist an der ganzen Sache wahrscheinlich völlig unschuldig und konnte im Vorfeld nicht wirklich erkennen was da läuft. Im besten Fall hätte irgendeinen Überwachung den plötzlichen Anstieg bei den Aufrufen bemerken können. Aber selbst wenn wäre an dem Video wahrscheinlich nichts auffälliges entdeckt worden.
Eher so:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Porno-Abmahnungen-Indizienkette-zur-IP-Adressen-Ermittlung-verdichtet-sich-2065879.html

Wobei ich noch nicht kapiert habe auf was die Leute letztendlich geklickt haben um per trafficholder und movfile/reTDube.net auf die präparierten Filmchen umgelenkt zu werden.

Irgendein Bild. Gerade solche Trafikumleitungen werden wohl häufig so eingebaut das sie auf den ersten Blick wie ein Teil der Webseite selbst wirken. Oder wie gesagt kann man auch die ganze Seite zu einer Linkzone machen. Dann ist es egal wohin man klickt.

n00b
2013-12-14, 16:20:11
Das lustige ist ja, es muss noch nichtmal ein Pornofilmchen oder -bildchen sein, auf das man klickt. Es muss auch nicht als Werbung auf RedTube geschaltet sein, kann irgendwo ganz anders liegen. Du klickst auf irgend einer ganz anderen Seite auf irgendwas völlig harmlos erscheinendes und plötzlich poppt ein Porno auf. Du schliesst das Ding verärgert und denkst dir nichts weiter, ausser "Scheiss Internet" vielleicht, deine IP ist aber schon auf dem WG zum LG Köln. Böse Sache, das.

MarcWessels
2013-12-14, 16:21:57
Wobei ich noch nicht kapiert habe auf was die Leute letztendlich geklickt haben um per trafficholder und movfile/reTDube.net auf die präparierten Filmchen umgelenkt zu werden.
Auf Play eines Pornofilmchens ggf.Eher was vollkommen "Harmloses".

Avalox
2013-12-14, 16:22:55
Es wurde doch gesagt das man auch noch von anderen ISP IPs hätte aber erst mal die von der Telekom abgearbeitet hätte. Möglicherweiße haben auch die anderen Gerichte die für die anderen ISP zuständig sind nicht mitgespielt. Gekauft wurde wohl Trafikaus Deutschland. Auf das Land kann man bei solchen Diensten in der Regel beschränken.


Kann man dann nicht auch auf das Adressband der Telekom beschränken?
So großes Interesse an zu vielen Ansprechpartnern hat der Interessent bestimmt nicht gehabt. Das macht ja Arbeit.

Das Interesse wird schon dagewesen sein, das leichteste Ziel zu treffen und damit den größten Ertrag umzusetzen.
Und entgegen allen bisher "gesagten" ist ja nur die Telekom und das LG Köln betroffen.


Der Trafik kam nicht von RedTube sondern von anderen Seiten und wurde über Umwege zu RedTube umgeleitet, RedTube ist an der ganzen Sache wahrscheinlich völlig unschuldig und konnte im Vorfeld nicht wirklich erkennen was da läuft.

Wie sieht man denn das?

Man sieht doch nur, dass der Traffic zum Film zugenommen hat. Woher der Traffic stammt ist doch nicht erkennbar.

Ja ich denke auch das RT damit nichts damit zu tun hat. Aber RT verkauft doch bestimmt auch Traffic, oder?

MarcWessels
2013-12-14, 16:23:46
Interview mit Udo Vetter (http://www.wsj.de/article/SB10001424052702303293604579256252616552172.html?mod=trending_now_1)Der Vetter ist mir schon wieder viel zu brav! Warum sollte ich solchen Gesellen wie Urmann wohl überhaupt auch nur irgendetwas schicken??!

Den sollen sie mal lieber schicken und zwar hinter schwedische Gardinen.

Disconnected
2013-12-14, 16:27:03
Eher so:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Porno-Abmahnungen-Indizienkette-zur-IP-Adressen-Ermittlung-verdichtet-sich-2065879.html

Wobei ich noch nicht kapiert habe auf was die Leute letztendlich geklickt haben um per trafficholder und movfile/reTDube.net auf die präparierten Filmchen umgelenkt zu werden.

Du brauchst nirgends hinklicken. Ich demonstriere mal, wie ich sowas aufziehen würde. Codebestandteile sind alle Pseudocode:

Wir haben Werbung auf einer Seite, die von einem Adserver aufgerufen wird, z.B. ein Banner mit folgender URL: www.retdube.net/ads/adult_banner.gif. Man sollte nun denken, dass adult_banner.gif von www.retdube.net/ads geladen wird. Das kann man umbiegen:


RewriteEngine On
RewriteRule ^.adult_banner.gif$ ../scripts/moneymoneymoney.php?ip=$REMOTE_ADDR [L]


Also, statt banner.gif anzuzeigen, wird moneymoneymoney.php ausgeführt (wahrscheinlich mit der Quell-IP als Parameter) In diesem Skript könnte z.B. folgendes stehen:

<?php
$image = './ads/adultbanner.gif;
header('Content-Type: image/bla bla);
readfile($image);

connect_to_redtube($arg, $video_id);


moneymoneymoney.php gibt dann also das Bild zurück und füttert ein weiteres Skript mit der Quell IP. Redtube hat doch eine API, oder? Der Benutzer merkt davon genau gar nichts, da PHP auf dem Server läuft und nur HTML zurückliefert. Da springt auch keinerlei Security an, weil auf dem Client eben nichts ausgeführt wird. simple.

(garantiert vorhandene) Syntaxfehler sind mein geistiges Eigentum.

Avalox
2013-12-14, 16:27:56
Eher was vollkommen "Harmloses".

Fände ich ungeschickt.

Jemand der definitiv nicht einen Pornofilm gesehen hat, wird guten Gewissens mit vollen Kanonen dagegen schießen.

Der Traffic wird schon aus entsprechenden Quellen kommen. Natürlich nicht aus dem angemahnten Film.

Demirug
2013-12-14, 16:35:15
Kann man dann nicht auch auf das Adressband der Telekom beschränken?
So großes Interesse an zu vielen Ansprechpartnern hat der Interessent bestimmt nicht gehabt. Das macht ja Arbeit.

Das Interesse wird schon dagewesen sein, das leichteste Ziel zu treffen und damit den größten Ertrag umzusetzen.
Und entgegen allen bisher "gesagten" ist ja nur die Telekom und das LG Köln betroffen.

Begrenzen kann man das technisch schon. Aber wenn der entsprechenden Trafikdienst einen solchen Filter nicht im Angebot hat muss man nehmen was man bekommt. Und bei ein paar Dollar pro tausend Weiterleitungen kann man sich auch noch Leiten dannach zu sortieren.


Wie sieht man denn das?

Man sieht doch nur, dass der Traffic zum Film zugenommen hat. Woher der Traffic stammt ist doch nicht erkennbar.

Ja ich denke auch das RT damit nichts damit zu tun hat. Aber RT verkauft doch bestimmt auch Traffic, oder?

RT hat natürlich auch Werbebanner. Ob die jetzt Traffic an TrafficHolder verkaufen weiß ich nicht. Ist aber im Prinzip auch egal da TrafficHolder da wohl ja auch reingelegt wurde.

Avalox
2013-12-14, 16:49:18
Ist aber im Prinzip auch egal da TrafficHolder da wohl ja auch reingelegt wurde.

Das kann ich mir schon vorstellen. Das gezeigte berührt ja existenziell das Kerngeschäft.

PacmanX100
2013-12-14, 16:57:20
Da die Sache nun aufgeflogen ist, sollte man sich eher darüber Gedanken machen, wie man jetzt zurück schlägt.

Versuchter Betrug ist strafbar!
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Desweiteren steht natürlich die Frage an ob die Kanzlei überhaupt berechtigt ist, für die entsprechenden Videos das Urheberrecht durchzusetzen. Wurde sie beauftragt? Sind Gelder geflossen? Nur bei Erfolgsfall zahlen wäre ja auch nichts anderes als der Versuch sich zu bereichern.

CokeMan
2013-12-14, 17:09:50
Hier mal ein paar Infos zm Rechtsanwalt Daniel Sebastian

Sein Arbeitsgebiet
Abmahnung von RA Daniel Sebastian “The Night of The Rabbit”, für Daedelic Entertainment GmbH
http://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-the-night-of-the-rabbit-ra-daniel-sebastian-fuer-daedelic-entertainment-gmbh_054006.html
Abmahnung von RA Daniel Sebastian "Kontor tv Ibiza 2013"
http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/abmahnung-von-anwalt-daniel-sebastian-wegen-kontor-tv-ibiza-2013-fuer-die-digirights-administration-gmbh

Strafanzeige gegen Abmahnanwalt Sebastian
http://www.itespresso.de/2013/12/13/berliner-kanzlei-veroeffentlicht-strafanzeige-gegen-abmahnanwalt-sebastian/
Nun wird ihm Verstoß gegen das Datenschutzgesetz sowie banden- und gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen.

Matrix316
2013-12-14, 19:21:59
Wieso können die eigentlich etwas abmahnen, was garnicht illegal ist?

n00b
2013-12-14, 19:45:05
Grössenwahn, induziert durch zu langen, intensiven Koksgenuss vielleicht? :uponder:

Rockhount
2013-12-14, 19:51:46
Viel eher muss die Frage ja lauten, wie man ein Urheberrecht auf etwas durchsetzen will, was möglicherweise (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Urteil-Kein-Urheberrechtsschutz-fuer-Pornos-1908794.html) keinem Urheberrecht unterliegen...
Fänd ich spannend, das mal richterlich geprüft zu wissen.

Avalox
2013-12-14, 20:48:24
Focus Online mit einem Artikel

http://www.focus.de/digital/retdube-statt-redtube-redtube-abmahnwelle-wurde-monatelang-vorbereitet_id_3481655.html

CokeMan
2013-12-14, 20:50:53
ARD Nachtmagazin Bericht

http://www.youtube.com/watch?v=6F1cef_Ml4Y

n00b
2013-12-14, 21:26:22
Wenns schon in der drögen ARD kommt und durch alle Mainstream-Medien genudelt wird ist das "Geschäftsmodell" aber sowas von tot... Inzwischen muss es doch auch der letzte Hintertupfinger mitbekommen haben dass zahlen ne saublöde Idee ist.

Mark3Dfx
2013-12-15, 11:00:25
Tommi Urmann will das Ding noch viel größer aufziehen
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/anwalt-will-nutzer-weiterer-porno-portale-abmahnen-a-939146.html

"Redtube war eher ein Testballon. Wir haben auch in anderen Portalen bereits ermittelt, deswegen rechne ich damit, in den kommenden Monaten auch Nutzer der anderen Portale anzuschreiben",
sagte Rechtsanwalt Thomas Urmann von der Rechtsanwaltskanzlei U+C der "Welt am Sonntag".

Der Jurist setze auf Streaming als neues Betätigungsfeld, da sich die Abmahnung von Tauschbörsennutzern nicht mehr lohne.
Die Nutzer seien vorsichtiger geworden, erklärte Urmann.

Wo sind die Freiheitsdrohnen wenn man sie wirklich mal braucht???
Ist angekündigter Computerbetrug nicht strafbar?

Avalox
2013-12-15, 11:08:21
Tommi Urmann will das Ding noch viel größer aufziehen
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/anwalt-will-nutzer-weiterer-porno-portale-abmahnen-a-939146.html



Ich finde das klingt so, als ob die Kanzlei einen schnellen Rechtsspruch und Untersagung der Streaming Abmahnungen herbei fleht, bevor sich jemand genauer die Art und Weise dieses Falls ansieht.

Fairy
2013-12-15, 11:25:18
Da ja jetzt so halbwegs klar ist, dass hier wohl mit Skimmed Traffic gearbeitet wurde:

Wie kann man sich da ein bisschen vor schützen? Klar, Augen auf beim Surfen, jedoch weiß niemand, von wo genau man auf ReTDube & Co. geleitet wurde. Bringt es z.B. was, wenn man die ganzen URLs (trafficholder.com, reTDube.com usw.) im Router blockt?

Mark3Dfx
2013-12-15, 11:29:46
Eine angepasste /etc/hosts Datei sollte auch reichen

127.0.0.1
2013-12-15, 11:33:26
Na so blöd werdens auch ned sein dass sie die bekannten Fakedomains ned ändern wenn der Stunt weiter betrieben werden soll.

Hat eigentlich schon mal jemand geschaut ob es im Moment für andere Pr0nseiten möglicherweise ähnliche "Vertipperdomains" gibt?

Fairy
2013-12-15, 11:47:59
Eine angepasste /etc/hosts Datei sollte auch reichen
Ah, stimmt, gar nicht dran gedacht. Danke.

Na so blöd werdens auch ned sein dass sie die bekannten Fakedomains ned ändern wenn der Stunt weiter betrieben werden soll.

Die Fakedomains bestimmt, trafficholder.com eher nicht.

Disconnected
2013-12-15, 12:06:39
Ich würde gar nichts blockieren, sondern es eher darauf anlegen, verklagt zu werden. Dann müssen sie nämlich beweisen, woher sie die Quell-IPs haben.

deekey777
2013-12-15, 14:33:38
Tommi Urmann will das Ding noch viel größer aufziehen
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/anwalt-will-nutzer-weiterer-porno-portale-abmahnen-a-939146.html

Der Jurist setze auf Streaming als neues Betätigungsfeld, da sich die Abmahnung von Tauschbörsennutzern nicht mehr lohne.
Die Nutzer seien vorsichtiger geworden, erklärte Urmann.
Das ist ein Eigentor. Denn unabhängig davon, ob der Abgemahnte zahlt oder nicht, hat man einen Anspruch auf Vergütung gegen den Auftraggeber. Diese Äußerung ist der Beweis, dass der Auftraggeber den mit der Abmahnung beauftragten Rechtsanwalt nicht bezahlt. Anders lässt sich dies nicht interpretieren, sonst würde der Rechtsanwalt gegenüber dem Auftraggeber schadesersatzpflichtig machen.

Das Gute an der Sache ist, dass die Abmahnindustrie einen gewaltigen Schaden dadurch entsteht. Zumindest wird es den Abmahnern schwer darzulegen sein, dass auch die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung zum Schadensersatz gehören. Nach dem Inkrafttreten des neuen § 97a UrhG müssen die Rechteinhaber den geltend gemachten Schaden genau auflisten, dazu gehören auch die Anwaltkosten, die pro Abmahnung nach dem RVG geltend gemacht werden. Schon vor paar Jahren wurde angezweifelt, dass diese wirklich in der geltend gemachten Höhe entstanden sind, ihre Geltendmachung wäre somit Betrug.

MarcWessels
2013-12-15, 14:53:17
Tommi Urmann will das Ding noch viel größer aufziehen
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/anwalt-will-nutzer-weiterer-porno-portale-abmahnen-a-939146.html
Wo sind die Freiheitsdrohnen wenn man sie wirklich mal braucht???
Ist angekündigter Computerbetrug nicht strafbar?Dass da bei allen beteiligten Personen nicht eher im Laufe dieses Wochenendes die Handschellen geklickt haben, die Räumlichkeiten durchsucht, Computer beschlagnahmt und Konten eingefroren wurden, ist ein Justizskandal allererster Güte.

Der Bande gehört das Handwerk gelegt und zwar sofort!


Da ja jetzt so halbwegs klar ist, dass hier wohl mit Skimmed Traffic gearbeitet wurde:

Wie kann man sich da ein bisschen vor schützen? Adblocker Plus.

CokeMan
2013-12-15, 15:12:02
Ich warten auf den Moment wo die mal aus versehen den örtlichen Motoradclub von den Hells Angels abmahnen :rolleyes:
Könnte sein der Schuss geht nach hinten los, die nehmen sich nämlich keine Anwalt...

http://files.rakuten.de/2f61ff9e33785ffdc2eefeebda8a16d8/thumbs/250/e1/4818a812e1e3c33e5dc34a7a7b8bad.jpg

Was ist eigentlich mit dem Tor Browser? Sollte das Problem doch eigentlich lösen.

MarcWessels
2013-12-15, 15:25:09
Nebenbei gesagt ist der Spiegel-"Artikel" grottenschlecht geschrieben. Arbeiten dort überhaupt noch Journalisten, oder warum machen die unter Ignorierung aller bislang bekannten Fakten noch bei der völlig unnötigen Verunsicherung der Betrugsopfer mit?

CokeMan
2013-12-15, 15:35:40
Hier mal eine paar Infos zu Urmann und Kollegen, am 18.03.2014 gibt es eine Berufungsverhandlung
zu einer älteren Abmahnwelle der Kanzlei. In erster Instanz habe sie verloren.

Regressklage gegen U + C in der Berufung
http://www.ra-felling.de/2013/12/regressklage-gegen-u-c-in-der-berufung/

Warum entzieht man U+C nicht die Lizenz?
http://www.regensburg-digital.de/warum-entzieht-man-uc-nicht-die-lizenz/09122013/

Demirug
2013-12-15, 15:38:55
Das ist ein Eigentor. Denn unabhängig davon, ob der Abgemahnte zahlt oder nicht, hat man einen Anspruch auf Vergütung gegen den Auftraggeber. Diese Äußerung ist der Beweis, dass der Auftraggeber den mit der Abmahnung beauftragten Rechtsanwalt nicht bezahlt. Anders lässt sich dies nicht interpretieren, sonst würde der Rechtsanwalt gegenüber dem Auftraggeber schadesersatzpflichtig machen.

Das kann man auch noch so darstellen das es sich eben für den Mandanten nicht mehr lohnt und deswegen keiner mehr einen Anwalt deswegen beauftragen will. Bzw eine andere Interpretation wäre es das die Leute eben weniger P2P Tauschbörsen nutzen. Ich denke er wird sich da entsprechend schon herausreden können.

Das Gute an der Sache ist, dass die Abmahnindustrie einen gewaltigen Schaden dadurch entsteht. Zumindest wird es den Abmahnern schwer darzulegen sein, dass auch die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung zum Schadensersatz gehören. Nach dem Inkrafttreten des neuen § 97a UrhG müssen die Rechteinhaber den geltend gemachten Schaden genau auflisten, dazu gehören auch die Anwaltkosten, die pro Abmahnung nach dem RVG geltend gemacht werden. Schon vor paar Jahren wurde angezweifelt, dass diese wirklich in der geltend gemachten Höhe entstanden sind, ihre Geltendmachung wäre somit Betrug.

Könnten dann nicht mal die Steuerfandung bei den ganzen Abmahbnkanzleien die Abmahnungen zählen und fragen wo das Geld dafür geblieben ist?

deekey777
2013-12-15, 15:57:31
Das kann man auch noch so darstellen das es sich eben für den Mandanten nicht mehr lohnt und deswegen keiner mehr einen Anwalt deswegen beauftragen will. Bzw eine andere Interpretation wäre es das die Leute eben weniger P2P Tauschbörsen nutzen. Ich denke er wird sich da entsprechend schon herausreden können.

Man kann. Aber als Rechtsanwalt bist du verpflichtet, dem Mandanten zu sagen, dass das Kostenrisiko zu hoch ist und empfehlen, gegen die vermeintliche Urheberechtsverletzung nicht vorzugehen.

http://www.welt.de/wirtschaft/article122935946/Nicht-nur-Redtube-Nutzern-drohen-Porno-Abmahnungen.html
Auch Portale wie Redtube.com sind unter den hundert meistbesuchten Internetauftritten.

Ihre Umsonst-Angebote sind für die Pornoindustrie fatal, denn sie haben das vormals florierende Abo-Geschäft im Internet ausgetrocknet. Seitdem Tausende Pornos auf den Streaming-Seiten stehen, zahlen nur noch wenige Nutzer für Einzel-Abonnements
Aber Redtube ist gerade kein Umsonstanbieter!

Halten sich alle Beteiligten streng an die Bundesrechtsanwaltsordnung, ist das Abmahnen für die Porno-Rechteinhaber eigentlich höchst risikoreich und kostspielig: "Die Rechteinhaber zahlen Anwaltskosten, Ermittlungskosten, Gerichtskosten, Kosten bei den Providern – dass müssen sie in der Regel vorschießen, und bleiben im Zweifelsfall darauf sitzen", sagt Anwalt Urmann.
Hm, wieviel Kapital hat The Archive AG nochmal?
Für ihn ist das Abmahnen vor allem ein statistisches Spiel mit Excel-Tabellen: Er muss pro Antrag ans Gericht etwa 200 Euro zahlen, dazu kommen Kosten bei den Providern für die Zuordnung von IP-Adressen zu Anschlussinhabern – in Höhe von gut drei Euro je IP-Adresse.
Vor Oktober hätte er nie gesagt, was die Auskunft wirklich kostet.


30 Prozent zahlen sofort
Deswegen lohnen sich die Anträge auf Auskunft nur dann, wenn genügend Abgemahnte zahlen. Im aktuellen Fall dürfte die Vorleistung angesichts von Zehntausenden abgemahnten Nutzern über 200.000 Euro betragen.
Also verzichten die Anwälte bei anderen 70% auf ihre Vergütung?
Die Musterverträge sind nicht unterschrieben, tragen nur den Briefkopf der Kanzlei. Sollten die Verträge echt sein, rechnet die Kanzlei nur im Erfolgsfall – also wenn die Abgemahnten tatsächlich die geforderten Summen überweisen – auch Anwaltsgebühren mit Rechteinhabern ab
So machen die Abmahnanwälte den Preis kaputt! X-D

Kosh
2013-12-15, 16:26:32
An für sich sollte es schon verboten werden,das man abmahnen darf um des abkassierens willen und nicht um gewisse Rechte zu schützen.

Denn Urmann gibt ja offen zu, das sie nur abmahnen,um die Leute abzukassieren und der Urheberrechtsschutz denen eigentlich scheissegal ist und nur dafür da ist um abzukassieren.

Fairy
2013-12-15, 16:51:01
Adblocker Plus.
Okay, ist bei mir sowieso immer an. Danke. :)

Mark3Dfx
2013-12-15, 18:17:14
Heise Forum deluxe

Rechte an ein paar lausigen Promi/Comic/Anime/Porno!!! Bildern
sichern. Dann Googlewerbung schalten zu Wallpaper.
Weiterleitung über undurchdringliches Gewirr an anonym registrierten in Weißrussland gehosteten Seiten für 6 Monate mit Abfangen der User-Daten. Gewirr kündigen, Internet-Archive abmahnen um Spuren zu verwischen.

Dank Vorratsdatenspeicherung dann Unschuldige abmahnen mit Serienbrief
für 100 € (5 € Bildnutzung, 95 € Rest),
Bei Pornobildchen einfach das doppelte.
Wenn von 40.000 Abgemahnten nur 10% zahlen reicht das schon.
Rest einfach für paar Ocken an irgendeinen Inkasso Schmierlappen Verein verkaufen. Und dabei schon das ganze wieder von vorne planen.

Suche noch Strohmann mit Briefkasten in Panama,
Arbeitslose in Dessau wegen Konto und Geldwäsche
und einen IT-Sachverständigen.

Bewerbungen an: info@urmann.com ;D;D;D

CokeMan
2013-12-15, 18:30:13
schweizmagazin.ch - Redtube IP Beschaffung war Straftat

http://www.schweizmagazin.ch/digital/internet/17573-Redtube-Skandal-Weitergabe-der-Adressen-offenbar-illegal.html

Weitergabe der IP Adressen durch die Schweizer Firma "the-Archive-AG" illegal und verstiess gegen Schweizer Recht.
"Archive AG" habe gegen Schweizer Recht verstossen und der deutsche Anwalt Thomas Urmann, sowie die beiden Gesellschafter der Firma, die deutschen
Staatsangehörigen Ralf Reichert und Wiik Philipp, haben sich mutmasslich strafbar gemacht und müssen wohl in der Schweiz mit einem Gerichtsverfahren rechnen

ux-3
2013-12-15, 18:48:44
So, die Schweizer gehen jetzt wohl gegen "The Archiv AG" vor :wink:

Ich würde es noch mal langsamer lesen. :)

127.0.0.1
2013-12-15, 19:14:35
Die Datensammelklitsche it-irgendwas steht doch irgendwo in den USA, wenn ich das richtig in Erinnerung habe?

Fairy
2013-12-15, 19:20:07
Die Webseiten der Unternehmen The Archive AG und ITGuard Inc. liegen jedenfalls auf demselben Server.

127.0.0.1
2013-12-15, 20:53:31
Im Moment läufts jedenfalls nicht so richtig rund für die "Collegen". Nach all der Berichterstattung, quer durch alle Medien, können sie wohl nicht mehr damit rechnen daß die Gelder in ursprünglich geplanter Menge fliessen. Vielleicht reichts ja aber immer noch.

Ansonsten, entweder Geschäftsmodell begraben oder ein paar Nichtzahler rausgreifen und vor Gericht zerren. Vielleicht findet sich ja irgendwo ein geeignet weltfremder Richter, der ein Urteil fällt, mit dem man weiter Panik schüren kann. Würde mich jedenfalls nicht wirklich wundern.

deekey777
2013-12-15, 20:57:49
Ein weltfremder Richter fand sich bereits in Leipzig, als er mal aus Spaß meinte, in seinem Urteil gegen die Betreiber von kino.to auch über die Konsumenten zu schreiben.

interzone
2013-12-15, 21:13:37
ich bewundere die Köpfe der betreffenden Kanzlei - ganz ehrlich!
Für ihren Mut, oder ihre Zuversicht bezüglich des Gutem im Menschen.

Denn, ich hätte an deren Stelle keine ruhige Minute mehr, schlechter Schlaf, eben das volle Existenzprogramm.
Meiner Vermutung nach zahlen doch gerade die Leute, die sich nicht zu wehren wissen, die oftmals eh mönetär schlecht darstehen.
Ich vermute, da klappen zur Zeit einige Messer auf, zumindest in Gedankenspielen.
Aber vielleicht sind die Herren mit den Personenschützern schon lange per Du - oder mit der Augsburger Justiz, oder mehr, oder...

Aber vermutlich muss es nur bis zum nächsten Näschen reichen.

dllfreak2001
2013-12-15, 21:21:00
Ja, wie kann man denn staatlich geförderten Betrug und Erpressung auch noch öffentlich ankündigen?

Gouvernator
2013-12-15, 23:12:04
Also mich freut es. Endlich kriegen die Deutschen, von ihren deutschen Kontrollfreaks ihre eigene Heuchelei aufgetischt.
In Russland wäre schon längst ein Lynchmord-Squad unterwegs zu so einer "Kanzlei".

GSXR-1000
2013-12-15, 23:49:36
Also mich freut es. Endlich kriegen die Deutschen, von ihren deutschen Kontrollfreaks ihre eigene Heuchelei aufgetischt.
In Russland wäre schon längst ein Lynchmord-Squad unterwegs zu so einer "Kanzlei".
Stimmt. wir deutschen sollten uns schaemen das es hier das system "rechtsstaat" gibt. Absolut verachtenswert sowas. Ein lynchmob system mit dem puren recht des stärkeren/brutaleren/reicheren wie in Russland ist definitv erstrebenswerter.
Du bist schon ein schräger vogel.

Dicker Igel
2013-12-15, 23:57:35
Wenns schon in der drögen ARD kommt und durch alle Mainstream-Medien genudelt wird ist das "Geschäftsmodell" aber sowas von tot... Inzwischen muss es doch auch der letzte Hintertupfinger mitbekommen haben dass zahlen ne saublöde Idee ist.

Nee Nee - da gibt es immer noch genügend Leute, mach Dir mal keinen Kopp. Die Pornoschiene is' ja auch gar nicht mal so dumm - denn wer steht schon offen dazu? Da zahlt Vadder doch lieber ganz fix, ehe Muddi so 'nen Wisch in die Finger bekommt.

GSXR-1000
2013-12-16, 00:53:07
Nee Nee - da gibt es immer noch genügend Leute, mach Dir mal keinen Kopp. Die Pornoschiene is' ja auch gar nicht mal so dumm - denn wer steht schon offen dazu? Da zahlt Vadder doch lieber ganz fix, ehe Muddi so 'nen Wisch in die Finger bekommt.
Das Trick dabei ist halt eher: selbst jemand der nie solche Seiten ansurft... kann er ausschliessen das er nicht mal über irgendeinen Banner dorthin gelockt wurde? selbst ungewollt? Oder das nicht irgendjemand in der Familie...? genau da liegt halt der trick...

Dicker Igel
2013-12-16, 02:39:14
Nee, weil die "Banner", "Player", "Thumbs", etc ..., die auf den Crap relinken, idR nicht auf "normalen" Seiten sind. Und wie schon erwähnt ist es mehr als unvorsichtig ohne Schutz derartige Seiten anzusteuern, egal ob man eigentlich nur die Urlaubsbilder oder einen Keks wollte. Und wenn man trotzdessen einen Request bekommt, würgt man den Browser am besten ab, bevor Muddi mit dem Nudelholz kommt.

Stormtrooper
2013-12-16, 06:45:47
Stimmt. wir deutschen sollten uns schaemen das es hier das system "rechtsstaat" gibt.

Also ehrlich gesagt, ich schäme mich öfters, über Urteile, die auch in meinem Namen gefällt werden.

Zephyroth
2013-12-16, 08:48:06
Stimmt. wir deutschen sollten uns schaemen das es hier das system "rechtsstaat" gibt.

Wenn auch ansich eine gute Sache, aber willst du ernsthaft behaupten, das der Rechtsstaat, der Abmahnungen erst ermöglicht wirklich funktioniert???

Grüße,
Zeph

mbee
2013-12-16, 09:01:08
Abmahnung sind erst einmal per se keine schlechte Sache. Wir haben auch schon (aus gutem Grund) abmahnen lassen. Nur hat das eben ein enormes Missbrauchs-Potential und der Gesetzgeber hat das trotz anders lautenden Ankündigungen eben immer noch nicht richtig in den Griff bekommen.

GSXR-1000
2013-12-16, 09:32:51
Wenn auch ansich eine gute Sache, aber willst du ernsthaft behaupten, das der Rechtsstaat, der Abmahnungen erst ermöglicht wirklich funktioniert???

Grüße,
Zeph
Gegen das Rechtsinstrument von Abmahnungen ist überhaupt nichts einzuwenden. Es ist ein gutes instrument für den schnellen aussergerichtlichen ausgleich. Das es von (so wuerde ich das in diesen Zusammenhang schon bezeichnen wollen) von kriminellen Vereinigungen ausgenutzt wird, ist das Rechtsinstrument selber nicht schlecht. Es hat genauso seinen sinn und relevanz wie andere rechtsinstrumente auch (wie zum beispiel einstweilige verfügungen, die ebenfalls missbraucht werden koennen).

Surrogat
2013-12-16, 09:37:30
schweizmagazin.ch - Redtube IP Beschaffung war Straftat

http://www.schweizmagazin.ch/digital/internet/17573-Redtube-Skandal-Weitergabe-der-Adressen-offenbar-illegal.html

Sehr schön der kleine Seitenhieb mit den Steuerdaten ;D

Mark3Dfx
2013-12-16, 09:37:48
Nee, weil die "Banner", "Player", "Thumbs", etc ..., die auf den Crap relinken, idR nicht auf "normalen" Seiten sind. Und wie schon erwähnt ist es mehr als unvorsichtig ohne Schutz derartige Seiten anzusteuern, egal ob man eigentlich nur die Urlaubsbilder oder einen Keks wollte. Und wenn man trotzdessen einen Request bekommt, würgt man den Browser am besten ab, bevor Muddi mit dem Nudelholz kommt.

Was nichts mehr bringt da der Request (trafficholder) schon Deine IP hat, egal ob das Speckfilmchen startet oder nicht!

Davon abgesehen finde ich Deine Argumentation unschlüssig.
Deiner Meinung nach ist also jeder, der nicht auf "normalen" Seiten surft,
selber Schuld eine Abzock Abmahnung zu erhalten? :rolleyes:

Demirug
2013-12-16, 10:20:11
Was nichts mehr bringt da der Request (trafficholder) schon Deine IP hat, egal ob das Speckfilmchen startet oder nicht!

Die IP wird nicht bei TrafficHolder besorgt sondern auf der Seite auf die TrafficHolder dann umleitet. TrafficHolder dürfte da genau wie RedTube gar nicht gewusst haben was da abläuft.

Zephyroth
2013-12-16, 10:47:16
Gegen das Rechtsinstrument von Abmahnungen ist überhaupt nichts einzuwenden. Es ist ein gutes instrument für den schnellen aussergerichtlichen ausgleich. Das es von (so wuerde ich das in diesen Zusammenhang schon bezeichnen wollen) von kriminellen Vereinigungen ausgenutzt wird, ist das Rechtsinstrument selber nicht schlecht. Es hat genauso seinen sinn und relevanz wie andere rechtsinstrumente auch (wie zum beispiel einstweilige verfügungen, die ebenfalls missbraucht werden koennen).

Es funktioniert eben genauso gut, wie der Rechtsstaat dahinter. Und da hier primär Juristen dahinter sind (Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt) glaube ich kaum das die einen "Kollegen" richtig naß machen werden...

Grüße,
Zeph

mbee
2013-12-16, 10:50:18
So weit würde ich nicht gehen. Richter können eben auch nur auf Basis geltender Gesetzeslage urteilen und wenn diese solche Auswüchse erlaubt sind - viele Massenabmahnungen sind/waren in dem Sinne halt leider "rechtens" - können die auch nichts machen. Da ist nicht die Judikative sondern vornehmlich die Legislative gefragt. In dieser Hinsicht ist aber der Fall vielleicht ganz gut, da das ganze noch einmal öffentlichkeitswirksam in den Blickpunkt gerät und die Politik noch einmal unter Zugzwang gerät.

Du kennst den (tragischen) Fall von Gravenreuth aber schon, oder? Der hatte den Bogen in der Hinsicht gewaltig überspannt und letztendlich auch die Quittung bekommen.
http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnter_Freiherr_von_Gravenreuth#Verurteilungen

Zephyroth
2013-12-16, 11:11:08
Klar, kenn' ich den. Nur hat's für meinen Geschmack vieeel zu lange gedauert, bis endlich was unternommen wurde. Es haben Tausende unter ihm gelitten und keine Entschädigung bekommen...

Grüße,
Zeph

Kosh
2013-12-16, 11:36:34
Im Prinzip hätte das Urmann System doch auch mit 2-3 Youtube Videos funktioniert.

Rechte von 2-3 Youtube Videos sichern, die Leute irgendwie aufs Video leiten mit IP Abgriff und dann abmahnen.

Einziger Unterschied,man kann bei Porno Seiten drauf hoffen,das die Hemmschwelle sich zu beschweren viel höher ist (Frau,Verwandschaft,Nachbarn sollen ja nichts erfahren) als bei irgendwelchen Musikvideos usw.

Matrix316
2013-12-16, 11:39:40
Nur wäre a) Youtube keine offensichtlich illegale Quelle (was Red Tube auch nicht ist) und b) ist das Anschauene eines Streams nicht unbedingt eine Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechts.

Das würde außerdem noch viel mehr Wirbel in den Medien machen.

GSXR-1000
2013-12-16, 11:45:16
Nur wäre a) Youtube keine offensichtlich illegale Quelle (was Red Tube auch nicht ist) und b) ist das Anschauene eines Streams nicht unbedingt eine Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechts.

Das würde außerdem noch viel mehr Wirbel in den Medien machen.
Du verstehst es nicht oder`? Die legalität oder illegalitaet der quelle spielt gemäss urheberrecht garkeine rolle.
Einzig und allein die Vervielfältigung zaehlt (darauf zielt die abmahnung) und diese wäre (sofern man denn eine vervielfältigung im sinne des Urheberrechts so definiert) illegal, vollkommen unabhängig der quelle. Es DARF keine vervielfältigung geschützter werke ohne zustimmung des Rechteinhabers stattfinden. Punkt. Genau darauf beruft sich die Abmahnung.
Die angebliche Illegalität der Quelle ist lediglich eine Nebelkerze und spielt für den Sachverhalt keine Rolle.

anddill
2013-12-16, 11:48:50
Nur wäre a) Youtube keine offensichtlich illegale Quelle (was Red Tube auch nicht ist) und b) ist das Anschauene eines Streams nicht unbedingt eine Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechts.

Das würde außerdem noch viel mehr Wirbel in den Medien machen.

Vor allem hätten sie sich dann mit Google angelegt.

Dicker Igel
2013-12-16, 12:05:33
Davon abgesehen finde ich Deine Argumentation unschlüssig.
Deiner Meinung nach ist also jeder, der nicht auf "normalen" Seiten surft,
selber Schuld eine Abzock Abmahnung zu erhalten? :rolleyes:
Wo habe ich das geschrieben? :)

Sascha1971
2013-12-16, 12:40:53
http://winfuture.de/news,79377.html
RedTube: NRW muss wohl Schadensersatz zahlen


Das wird teuer. Besonders werden die Richter nach dem Skandal wohl nicht mehr so schnell mit der Herausgabe der IP`s beschliessen.

Matrix316
2013-12-16, 12:47:53
Du verstehst es nicht oder`? Die legalität oder illegalitaet der quelle spielt gemäss urheberrecht garkeine rolle.
Einzig und allein die Vervielfältigung zaehlt (darauf zielt die abmahnung) und diese wäre (sofern man denn eine vervielfältigung im sinne des Urheberrechts so definiert) illegal, vollkommen unabhängig der quelle. Es DARF keine vervielfältigung geschützter werke ohne zustimmung des Rechteinhabers stattfinden. Punkt. Genau darauf beruft sich die Abmahnung.
Die angebliche Illegalität der Quelle ist lediglich eine Nebelkerze und spielt für den Sachverhalt keine Rolle.

Doch, weil die Vervielfältigung aus einer legalen Quelle für die Privatperson erlaubt ist. So lange kein Kopierschutz umgangen wird.

Wäre nur die Frage, was ist die Quelle? Redtube oder der Stream? Hab ich glaube ich schon mal gefragt.

Wobei Streaming für mich immer noch keine Vervielfältigung ist, weil sonst jede angesehene Webseite mit Bildern immer dabei vervielfältigt wird und man jeden der einen Webbrowser besitzt abmahnen kann.

Stormtrooper
2013-12-16, 12:52:45
Du verstehst es nicht oder`? Die legalität oder illegalitaet der quelle spielt gemäss urheberrecht garkeine rolle.


Du bist so ein *piep*labberer.
Du redest so oft einen Unsinn und hast dermaßen realitätsfremde Ansichten, daß einem normaldenken Menschen nur noch die Kotze hochkommen kann.
Du tust so als ob du die Weißheit mit Löffeln gefressen hast, aber anscheinend, hast du aus dem falschen Eimer gelöffelt.

Zitat:"
Außerdem wiederholt die Kanzlei lediglich ihre Ansicht, nach der das Portal Redtube.com eine "offensichtlich illegale Quelle" sei und deshalb Urheberrechtsverletzungen vorlägen.

Genau dies ist nach Paragraf 53 Abs.1 nötig, damit überhaupt Urheberrechtsverletzungen möglich sein können."
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Porno-Streaming-Redtube-Massenabmahner-Urmann-rechtfertigt-Vorgehen-2064843.html

Matrix316
2013-12-16, 12:52:54
Vor allem hätten sie sich dann mit Google angelegt.
Wer weiß wer hinter Redtube steckt. ;)

127.0.0.1
2013-12-16, 12:53:55
"Weitere Pornoportale für Abmahnung identifiziert?"

http://blog.kowabit.de/weitere-pornoportale-fuer-abmahnung-identifiziert/

GSXR-1000
2013-12-16, 13:04:14
Du bist so ein *piep*labberer.
Du redest so oft einen Unsinn und hast dermaßen realitätsfremde Ansichten, daß einem normaldenken Menschen nur noch die Kotze hochkommen kann.
Du tust so als ob du die Weißheit mit Löffeln gefressen hast, aber anscheinend, hast du aus dem falschen Eimer gelöffelt.

Zitat:"
Außerdem wiederholt die Kanzlei lediglich ihre Ansicht, nach der das Portal Redtube.com eine "offensichtlich illegale Quelle" sei und deshalb Urheberrechtsverletzungen vorlägen.

Genau dies ist nach Paragraf 53 Abs.1 nötig, damit überhaupt Urheberrechtsverletzungen möglich sein können."
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Porno-Streaming-Redtube-Massenabmahner-Urmann-rechtfertigt-Vorgehen-2064843.html

bevor du liebchen hier weiter bashed, lies bitte einfach die genannten Paragraphen des Urheberrechts auf die sich die Abmahnung bezüglich der GEAHNDETEN Urheberrechtsverletzung bezieht.
gerne auch kommentiert, damit dir klar wird worum es geht.
Dann darfst du gerne weiter bashen wenn dir der sinn danach steht.
Danke fürs gespräch.

deekey777
2013-12-16, 13:20:50
http://winfuture.de/news,79377.html
RedTube: NRW muss wohl Schadensersatz zahlen


Das wird teuer. Besonders werden die Richter nach dem Skandal wohl nicht mehr so schnell mit der Herausgabe der IPs beschliessen.

Wie soll die Amtspflichtverletzung bewiesen werden?

Auch dann wird es nicht teuer, da Richter eine Berufshaftpflichtversicherung haben.
Du bist so ein *piep*labberer.
Du redest so oft einen Unsinn und hast dermaßen realitätsfremde Ansichten, daß einem normaldenken Menschen nur noch die Kotze hochkommen kann.
Du tust so als ob du die Weißheit mit Löffeln gefressen hast, aber anscheinend, hast du aus dem falschen Eimer gelöffelt.

Zitat:"
Außerdem wiederholt die Kanzlei lediglich ihre Ansicht, nach der das Portal Redtube.com eine "offensichtlich illegale Quelle" sei und deshalb Urheberrechtsverletzungen vorlägen.

Genau dies ist nach Paragraf 53 Abs.1 nötig, damit überhaupt Urheberrechtsverletzungen möglich sein können."
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Porno-Streaming-Redtube-Massenabmahner-Urmann-rechtfertigt-Vorgehen-2064843.html
Moment. Es kommt auf die Betrachtungsweise eines verständigen Dritten an. Für einen verständigen Dritten ist Redtube - anders als kino.to - gerade nicht offensichtlich illegal

Kosh
2013-12-16, 13:25:26
Vor allem könnte doch auch jeder Fotograf,der auf Facebook seine Bilder einstellt,,der sich die Bilder anschaut,oder?

Denn auch da habe ich jedes Bild im Zwischenspeicher auf dem PC ,wenn ich es angeklickt habe,oder?

MartinB
2013-12-16, 13:32:20
Nur wäre a) Youtube keine offensichtlich illegale Quelle (was Red Tube auch nicht ist) und b) ist das Anschauene eines Streams nicht unbedingt eine Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechts.

Das würde außerdem noch viel mehr Wirbel in den Medien machen.

Das Anschauen des Streams ist eine temporäre Vervielfältigungshandlung, aber eben ausdrücklich erlaubt weil Teil eines technischen Verfahrens zum Zwecke der rechtmäßigen Nutzung.

Bei einem illegalen Stream begeht man zwar trotzdem ein Rechtsverstoß, aber im Falle von Youtube wohl weder gezielt noch fahrlässig. Die einzige Rechtsfolge wäre die Unterlassung des Angucken des Streams, was man ja tun kann. Einen Anspruch auf Schadensersatz gäbe es in dem Fall nicht.

Das trifft wohl auch auf alle anderen Fälle zu in welchen man eben davon ausgeht, es sei alles rechtens, also nicht fahrlässig handelt (z.B. das Fotografen-Beispiel vom Post über mir).

Gipsel
2013-12-16, 13:43:19
Das Anschauen des Streams ist eine temporäre Vervielfältigungshandlung, aber eben ausdrücklich erlaubt weil Teil eines technischen Verfahrens zum Zwecke der rechtmäßigen Nutzung.Man kann auch argumentieren, daß die eigentliche Vervielfältigung auf dem Server stattfindet und die (temporär erstellte) Kopie dann lediglich zum Nutzer übertragen und dort nur konsumiert wird. Beim Anschauen selber wird nämlich auf dem Rechner des Nutzers gar nichts vervielfältigt. Hier benötigt man mal ein halbwegs sachverständiges Gericht, was die Definitionen festzurrt.

Matrix316
2013-12-16, 13:45:37
Ist eine Kopie noch eine Kopie, wenn sie nach dem Konsum nicht mehr existiert? ;)

MartinB
2013-12-16, 13:46:42
Man kann auch argumentieren, daß die eigentliche Vervielfältigung auf dem Server stattfindet und die (temporär erstellte) Kopie dann lediglich zum Nutzer übertragen und dort nur konsumiert wird. Beim Anschauen selber wird nämlich auf dem Rechner des Nutzers gar nichts vervielfältigt. Hier benötigt man mal ein halbwegs sachverständiges Gericht, was die Definitionen festzurrt.

Die Vervielfältigung passiert in diesem Falle aber im Browsercache oder Arbeitsspeicher.

Wie gesagt, ist ja laut §44a UrhG erlaubt.

44a wurde extra nachträglich wegen Computern und deren Arbeitsweise reingenommen (deswegen ist ein a):
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl103s1774.pdf#__Bundesanzeiger_BGBl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D'bgbl103s1 774.pdf'%5D__1387198289746

MartinB
2013-12-16, 13:53:06
Das habe ich doch bereits mehrfach geschrieben:
§44a

§ 44a
Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen

Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,

1. eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
2. eine rechtmäßige Nutzung

eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.

Avalox
2013-12-16, 13:54:21
Man kann auch argumentieren, daß die eigentliche Vervielfältigung auf dem Server stattfindet und die (temporär erstellte) Kopie dann lediglich zum Nutzer übertragen und dort nur konsumiert wird. Beim Anschauen selber wird nämlich auf dem Rechner des Nutzers gar nichts vervielfältigt. Hier benötigt man mal ein halbwegs sachverständiges Gericht, was die Definitionen festzurrt.


Ja, hatte ich mir auch schon überlegt.

Dieses aber schon im Zusammenhang damals mit der Tauschbörse, die ja etwas anders sich darstellt.

Es handelt sich um einen absolut vernachlässigten Punkt. Nun könnte man ja sagen, dass der Benutzer diesen Kopiermechanismus irgendwie fernsteuert.

cartman5214
2013-12-16, 13:57:56
bevor du liebchen hier weiter bashed, lies bitte einfach die genannten Paragraphen des Urheberrechts auf die sich die Abmahnung bezüglich der GEAHNDETEN Urheberrechtsverletzung bezieht.
gerne auch kommentiert, damit dir klar wird worum es geht.
Dann darfst du gerne weiter bashen wenn dir der sinn danach steht.
Danke fürs gespräch.


Aus meiner Sicht knabbert die Geschichte an den §44 und §53 UrhG. §44 regelt technisch notwendige Vervielfältigungen, §53 allgemeine Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch.

§ 44a
Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen

Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,
1. eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
2. eine rechtmäßige Nutzung
eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.


Das reine Anschauen eines Streams ist bei Speicherung der Daten im RAM flüchtig, auf HDD begleitend. Eine solche Vervielfältigung wäre bei rechtmäßiger Nutzung des Streams also zulässig. Die rechtmäßige Nutzung ist in genanntem § nicht ausdefiniert. Über den Umweg der zugrunde liegenden Richtlinie 2001/29/EG, Nr. 33 kann man aber rechtmäßig wie folgt verstehen:
Eine Nutzung sollte als rechtmäßig gelten, soweit sie vom Rechtsinhaber zugelassen bzw. nicht durch Gesetze beschränkt ist.Die Richtlinie fasst in dem Punkt explizit "caching" als Form der Vervielfältigung übrigens mit ein.

Die Vehemenz mit der GSXR-1000 in Beitrag #908 die Wertung der Quelle verneint kann ich auch nicht nachvollziehen.
§ 53
Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

Wenn ich eine nicht offensichtliche Vorlage habe, dann kann ich diese zur privaten Verwendung sehr wohl kopieren. Damit wäre dann auch die Schranke aus §44 (rechtlich zulässig) geöffnet.

Kosh
2013-12-16, 13:59:08
Vor allem ist und bleibt es doch offensichtlich,das das ganze rein zur Abzocke betrieben wurde, denn ansonsten hätte man das Video bei Redtube ja auch einfach sperren lassen können.

Aber gerade DAS war ja absolut nicht erwünscht vom Rechteinhaber.Die Leute SOLLTEN ja weiterhin auf diese Videos gehen (oder hingeleitet werden),damit man sie abzocken kann.

Und sowas müsste normalerweise verboten sein.

Schliesslich ist es auch verboten im Winter in einer Wasser zu verteilen und ein altes Fahrzeug so hinzustellen,das die Leute dann auf dem Glatteis dagegen rutschen und dann quasi Entschädigung für den Unfall zahlen müssen.

Noebbie
2013-12-16, 14:02:37
Das ganze kann doch auch nur funktionieren wenn die die Leute über einen bestimmten Weg zum Video redirecten. Ansonsten müsste der Betreiber der Seite ja was davon wissen, tut er aber nicht.

Matrix316
2013-12-16, 14:18:53
Vor allem ist und bleibt es doch offensichtlich,das das ganze rein zur Abzocke betrieben wurde, denn ansonsten hätte man das Video bei Redtube ja auch einfach sperren lassen können.

Aber gerade DAS war ja absolut nicht erwünscht vom Rechteinhaber.Die Leute SOLLTEN ja weiterhin auf diese Videos gehen (oder hingeleitet werden),damit man sie abzocken kann.

Und sowas müsste normalerweise verboten sein.

Schliesslich ist es auch verboten im Winter in einer Wasser zu verteilen und ein altes Fahrzeug so hinzustellen,das die Leute dann auf dem Glatteis dagegen rutschen und dann quasi Entschädigung für den Unfall zahlen müssen.
Genau so sieht es aus.

Stellt euch vor, ihr habt ein Video was ihr kommerziell vertreibt und stellt fest, jemand hat es geklaut und bei Youtube oder so reingestellt.

Was macht ihr?

a) Ihr sagt Youtube, dass das Video illegal dort ist und bittet dieses zu entfernen?

b) Ihr lasst das Video bei Youtube und mahnt jeden ab, der das Video abspielt? (Wobei die Frage ist, ob das Video auch wirklich abgespielt wurde, oder ob nur das Besuchen der Seite geloggt wurde?)

Das ist auch so wie wenn man absichtlich Geld auf die Straße legt und jeden anzeigt, der sich was davon nimmt, anstatt das Geld einfach wieder wegzunehmen.

Avalox
2013-12-16, 15:08:01
Das ist auch so wie wenn man absichtlich Geld auf die Straße legt und jeden anzeigt, der sich was davon nimmt, anstatt das Geld einfach wieder wegzunehmen.

Nein. Die ganze Argumentationskette funktioniert ja nur, wenn die Quelle illegal ist.

Du verhandelst ja auch nicht mit einem Verbrecher. Du lässt diesen Verbrecher verfolgen, so gut es geht, aber solange dieser Verbrecher nicht dingfest gemacht wurde, siehst du zu, dass dieser nicht auch noch auf deine Kosten sein Geschäft betreibt.
Da Verbrecher in den USA, oder sonstwo sitzt, ist dieser schwer zu greifen, dessen Kunden sitzen aber in Deutschland und diese sind leicht zu greifen. Das macht dir zwar mehr Aufwand, aber was tust du nicht alles, um dein Geschäft zu retten.

So wird argumentiert.

Kosh
2013-12-16, 16:08:38
Nun, dann ist das ganze doch extrem einfach.

Ist Redtube illegal? Nein ist es nicht!
Somit Thema erledigt.

Löscht Redtube Videos,wenn ein Rechteinhaber sich beschwert? Ja tun sie.

Wie man es dreh tund wendet, die einzigen Verbrecher sind Urmann und Co, denn die haben Bandenmässigen Betrug begangen.

Avalox
2013-12-16, 16:18:45
Nun, dann ist das ganze doch extrem einfach.

Ist Redtube illegal? Nein ist es nicht!
Somit Thema erledigt..

Das kann dir als Kunde aber ziemlich schwer fallen zu beweisen. Erst Recht, wenn auf der anderen Seite ein Rechteinhaber sitzt, der genau das Gegenteil behauptet.

Die Äußerungen von RT sind jedenfalls bisher eher überhaupt nicht hilfreich, wohl eher das Gegenteil.

Da die Argumentationskette lang und äusserst labil ist, wird es schon irgendwo klappen den Hebel anzuisetzen, bis dann der nächste kommt und sich noch geschickter anstellt.

Rancor
2013-12-16, 16:21:13
Das kann dir als Kunde aber ziemlich schwer fallen zu beweisen. Erst Recht, wenn auf der anderen Seite ein Rechteinhaber sitzt, der genau das Gegenteil behauptet.

Die Äußerungen von RT sind jedenfalls bisher eher überhaupt nicht hilfreich, wohl eher das Gegenteil.

Da die Argumentationskette lang und äusserst labil ist, wird es schon irgendwo klappen den Hebel anzuisetzen, bis dann der nächste kommt und sich noch geschickter anstellt.

Du redest Unsinn. DU musst als Kunde erstmal gar nicht beweisen das RT nicht illegal ist. In einer Verhandlung muss der Ankläger beweisen das RT offensichtlich "illegal" ist, damit er dem Streamer die Verletzung des Urheberrechts nachweisen kann. Die Abmahungen haben ja mit der Beweisführung erstmal nichts zu tun und geben auch keine Auskunft über Recht und Unrecht.

Die Filme existieren derweil ja nicht einmal auf RT. Wie du immer darauf kommst das RT "offensichtlich" illegal ist. RT ist dann illegal, wenn es ein entsprechendes Urteil gibt oder ein User im Vorfeld erkennen kann, das das Streamingportal illegal ist ( kino.to zB. ). Bei RT oder YP kann man das eben nicht erkennen, da etwaige Labels Ihre eigenen Filme dort hochladen, zwecks Werbung

Hammer des Thor
2013-12-16, 16:27:45
Das kann dir als Kunde aber ziemlich schwer fallen zu beweisen. Erst Recht, wenn auf der anderen Seite ein Rechteinhaber sitzt, der genau das Gegenteil behauptet.

Die Äußerungen von RT sind jedenfalls bisher eher überhaupt nicht hilfreich, wohl eher das Gegenteil.

Da die Argumentationskette lang und äusserst labil ist, wird es schon irgendwo klappen den Hebel anzuisetzen, bis dann der nächste kommt und sich noch geschickter anstellt.


Hallo, es ist nicht engtscheidend, ob das Portal illegal ist ( das ist es nach § 184 STGB eindeutig in Deutschland ) sondern ob die Quelle OFFENSICHTLICH illegal ist. Womit ich denke dass sich diese Illegaltät NUR aufs Urhenberrecht bezieht nicht auf § 184!
Da viele Labels selber Filme dort hochladen kann ich als Nutzer doch gar nicht erkennen, dass das eine illegale Quelle ist. Außerdrem hat RedTube den DMCA-Vermerk drin wonach Rechteinhabe sofort die Inhalte löschen lassen können, was RedTube zu eine im Urherberechtlichen Sinne zu eine offensichtlich legalen Quelle macht! Damit sind diese ganzen Abmahnungen nicht nur Mumpitz, sonder Sie sind illegal, in meinen Augen eine versuchte Schutzgelderpressung!

GSXR-1000
2013-12-16, 16:34:12
Hallo, es ist nicht engtscheidend, ob das Portal illegal ist ( das ist es nach § 184 STGB eindeutig in Deutschland ) sondern ob die Quelle offensichtlich illegal ist. Womit ich denke dass sich diese Illegaltät NUR aufs Urhenberrecht bezieht nicht auf § 184!
Da viele Labels selber Filme dort hochladen kann ich als Nutzer doch gar nicht erkennen, dass das eine illegale Quelle ist. Außerdrem hat RedTube den DCMA-Vermerk drin wonach Rechteinhabe sofort die Inhalte löschen lassen können, was RedTube zu eine im Urherberechtlichen Sinne zu eine offensichtlich legalen Quelle macht! Damit sind diese ganzen Abmahnungen nicht nur Mumpitz, sonder Sie sind illegal, in meinen Augen eine versuchte Schutzgelderpressung!
Zumal die Frage der Legalität auch lediglich eine philisophische ist, da das Urheberschutzgesetz sich eindeutig nur auf "schützenswerte Güter" bezieht. Dies ist aber durch einschlägiges deutsches Gerichtsurteil für pornos schon mal generell nicht gegeben, weil die schützenswerte schöpferische Leistung fehlt.
Somit ist die Frage ob sich das Urheberrecht als solches (zumindest in deutschland) auf Pornos überhaupt anwenden laesst.

cartman5214
2013-12-16, 17:10:14
Zumal die Frage der Legalität auch lediglich eine philisophische ist, da das Urheberschutzgesetz sich eindeutig nur auf "schützenswerte Güter" bezieht. Dies ist aber durch einschlägiges deutsches Gerichtsurteil für pornos schon mal generell nicht gegeben, weil die schützenswerte schöpferische Leistung fehlt.
Somit ist die Frage ob sich das Urheberrecht als solches (zumindest in deutschland) auf Pornos überhaupt anwenden laesst.

Obacht, das ist eine sehr pauschale Aussage. Es kommt immer auf die Schöpfungshöhe und die Rechtesituation an. Kurz gesagt: Gonzo-Filme die in Deutschland nie veröffentlicht wurden sind weniger schützenswürdig als ein hochwertiger Andrew Blake Film mit Hardcopy-Vertrieb hierzulande.

mbee
2013-12-16, 17:13:08
Ist eine Kopie noch eine Kopie, wenn sie nach dem Konsum nicht mehr existiert? ;)
Die existiert bei echtem Streaming nicht mal während des Konsums komplett. Da hast Du nur einen ziemlich kleinen Puffer mit einem Read-Ahead im Speicher.
Was anderes sind progressive Downloads, die übers HTTP-Protokoll laufen (Pseudostreaming). Da findest Du die komplette Datei im Browsercache, wenn dieser groß genug ist. Das verwendet aber kein Streaming-Portal.

MartinB
2013-12-16, 17:15:30
Du redest Unsinn. DU musst als Kunde erstmal gar nicht beweisen das RT nicht illegal ist. In einer Verhandlung muss der Ankläger beweisen das RT offensichtlich "illegal" ist, damit er dem Streamer die Verletzung des Urheberrechts nachweisen kann. Die Abmahungen haben ja mit der Beweisführung erstmal nichts zu tun und geben auch keine Auskunft über Recht und Unrecht.

Die Filme existieren derweil ja nicht einmal auf RT. Wie du immer darauf kommst das RT "offensichtlich" illegal ist. RT ist dann illegal, wenn es ein entsprechendes Urteil gibt oder ein User im Vorfeld erkennen kann, das das Streamingportal illegal ist ( kino.to zB. ). Bei RT oder YP kann man das eben nicht erkennen, da etwaige Labels Ihre eigenen Filme dort hochladen, zwecks Werbung

Der Verstoß gegen das urheberrecht liegt aber in jedem Fall vor. Die Frage ist ob du fahrlässig gehandelt hast. Nur dann gibts auch Schadensersatz.

Gipsel
2013-12-16, 17:41:02
Die Vervielfältigung passiert in diesem Falle aber im Browsercache oder Arbeitsspeicher.Nö, die passiert auf dem Server beim Lesen der Daten von der Platte.
Vorher: Die Vorlage existiert auf der Platte des Servers.
Dann: Stream wird gestartet, Server liest Vorlage von der Platte, erstellt eine temporäre, unvollständige Kopie im RAM des Servers (die eigentliche Vervielfältigung, jetzt gibt es die Daten doppelt). Diese teilweise Kopie wird dann über's Netz auf den Rechner des Nutzers übertragen und dort nach dem Konsum verworfen.
Am Ende des Streams: Die Vorlage auf dem Server ist die einzige verbleibende Kopie.

Solange der Nutzer nicht mit entsprechenden Tools ankommt, um aus den übertragenen Daten eine vollständige, dauerhafte Kopie zu basteln (dabei werden die in einen Puffer zwischengespeicherten Streamdaten in einen anderen Speicherbereich [was eine Datei auf der Platte sein kann] kopiert, mithin vervielfältigt), findet auf dem Rechner des Nutzers beim Streaming keine Vervielfältigungshandlung im engeren Sinne statt.
Der Verstoß gegen das urheberrecht liegt aber in jedem Fall vor. Die Frage ist ob du fahrlässig gehandelt hast. Nur dann gibts auch Schadensersatz.Und es dürfte auch entscheidend sein, wer gegen das Urheberrecht verstößt. Es gibt Argumente dafür, dass es im vorliegenden Fall nur Redtube mit einer überwältigenden Mitschuld des Rechteinhabers (weil er nichts dagegen unternommen hat, also die Filmchen nicht von redtube über eine DMCA takedown notice hat sperren lassen) war, aber nicht der Konsument.

Stormtrooper
2013-12-16, 17:42:37
Zumal die Frage der Legalität auch lediglich eine philisophische ist, da das Urheberschutzgesetz sich eindeutig nur auf "schützenswerte Güter" bezieht. Dies ist aber durch einschlägiges deutsches Gerichtsurteil für pornos schon mal generell nicht gegeben, weil die schützenswerte schöpferische Leistung fehlt.
Somit ist die Frage ob sich das Urheberrecht als solches (zumindest in deutschland) auf Pornos überhaupt anwenden laesst.
Dann lese dir mal das Urteil komplett durch. ;)
Da gehts nämlich einfach nur um ein knapp 8Minuten "Streifen", der eigentlich nur eine sexuelle Handlung zeigt.
Daraus abzuleiten, daß ein Porno niemals eine schöpferische Höhe erreicht, kann auch nur wieder aus deinem "Mund" kommen.

deekey777
2013-12-16, 17:48:28
Das kann dir als Kunde aber ziemlich schwer fallen zu beweisen. Erst Recht, wenn auf der anderen Seite ein Rechteinhaber sitzt, der genau das Gegenteil behauptet.

.
Ein Scherz, oder?

GSXR-1000
2013-12-16, 17:54:39
Dann lese dir mal das Urteil komplett durch. ;)
Da gehts nämlich einfach nur um ein knapp 8Minuten "Streifen", der eigentlich nur eine sexuelle Handlung zeigt.
Daraus abzuleiten, daß ein Porno niemals eine schöpferische Höhe erreicht, kann auch nur wieder aus deinem "Mund" kommen.
Ich kenne das urteil. Hast du angemahnte filme gesehen? Ich nicht. Aber die titel sind schon ziemlich einschlaegig.
Pornografische filme des einschlaegigen redtube kalibers fallen wohl ziemlich ausnahmslos in diese kategorie. Aber du kannst gerne wieder ein fass aufmachen und das gegenteil behaupten. Viel spass. Dabei.

deekey777
2013-12-16, 17:59:14
Ich kenne das urteil. Hast du angemahnte filme gesehen? Ich nicht. Aber die titel sind schon ziemlich einschlaegig.
Selbst wenn man die Schöpfungshöhe verneint, gibt es immernoch die Hintergrundmusik.
Herr Sebastian hat ja für einen Auftraggeber gerade deswegen abgemahnt: Nicht für den Film ("The Call"), sondern wegen des Original Motion Scores.

sw0rdfish
2013-12-16, 18:14:10
Also ernsthaft, wenn die damit schlussendlich durchkommen, kann man das Internet vergessen. Dann wird da ja alles ein unbenutzbares Minenfeld. Man könnte dann ja noch nichtmal hier im Forum surfen... :freak:

127.0.0.1
2013-12-16, 18:45:43
Jeder "Bilder" Thread würde dich wirtschaftlich ruinieren :freak:

Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Köln scheints doch den Boppes hochbekommen und ermittelt:

http://meedia.de/internet/staatsanwaltschaft-koeln-ermittelt-im-fall-redtube/2013/12/16.html

Demirug
2013-12-16, 18:55:41
Jetzt mal eine ganz blöde Idee.

Ich male irgendwas abstraktes und lasse es mir auf ein T-Shirt drucken. Darunter den Hinweiß das ich Kopien davon untersage. Damit laufe ich dann vor ein Überwachungskamers herum. Kann ich dann die Betreiber der Kameras eine Abmachung schicken? Und was wäre wenn ich mit dem TShirt in eine Radarfalle fahre? Kann ich dann eine Löschung des Bildes wegen wegen Urherberechtsverletzung beantragen? :D

Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Köln scheints doch den Boppes hochbekommen und ermittelt:

http://meedia.de/internet/staatsanwaltschaft-koeln-ermittelt-im-fall-redtube/2013/12/16.html

War da vielleicht einer der Richter angesäuert und hat einen Kollegen von der Staatsanwaltschaft gebeten sich das mal genauer anzuschauen. Man kennt sich da doch sicherlich.

Stormtrooper
2013-12-16, 19:21:18
Ich kenne das urteil. Hast du angemahnte filme gesehen? Ich nicht. Aber die titel sind schon ziemlich einschlaegig.
Pornografische filme des einschlaegigen redtube kalibers fallen wohl ziemlich ausnahmslos in diese kategorie.

Wenn du das Urteil kennst und dann noch behauptest, ein Porno erreicht niemals schöpferische Höhe ist es um dich ja noch viel schlechter bestellt als ich dachte.
Erst dachte ich du hast einfach nur Texte übernehmen, die überall geschrieben werden, aber scheinbar kannst du keine Texte verstehen, die du vorher gelesen hast.
Mein Beileid.

GSXR-1000
2013-12-16, 22:27:22
Wenn du das Urteil kennst und dann noch behauptest, ein Porno erreicht niemals schöpferische Höhe ist es um dich ja noch viel schlechter bestellt als ich dachte.
Erst dachte ich du hast einfach nur Texte übernehmen, die überall geschrieben werden, aber scheinbar kannst du keine Texte verstehen, die du vorher gelesen hast.
Mein Beileid.
Schade. ich dachte du wärst des lesens mächtig:
Ich schrub exakt das:

"Somit ist die Frage ob sich das Urheberrecht als solches (zumindest in deutschland) auf Pornos überhaupt anwenden laesst. "
Ich weiss nicht wo du da die aussage: "ein porno erreicht niemals schöpferische Höhe" rauslesen kannst, aber tu mir bitte folgend einen Gefallen: übertrag deine semantische verständnisschwäche nicht auf andere und heuchle mitleid dort, wo du es selbst verdienst. Wenn es bei dir schon daran scheitert solch gängige Formulierungen, die eine Fragestellung bzw einen Zweifel ausdrücken korrekt zu verstehen und diese in absolute aussagen umdeutest, solltest du dir wirklich verkneifen mit fingern auf andere zu zeugen.
In diesem sinne, mein verdientes Mitleid hast du.

CokeMan
2013-12-16, 22:38:04
Die Medien kommen jetzt langsam auch auf den Trichter das die Ermittlung der IP-Adressen nicht rechtmäßig war. (y) Das Blatt wendet sich langsam.

Abmahnwellen oder Massenbetrugsfall
http://www.berliner-kurier.de/recht/redtube-affaere-immer-skandaloeser-tappten-die-abmahn-opfer-in-eine-betrugsfalle-,7168814,25639858.html

Staatsanwaltschaft Köln ermittelt wegen IP-Klau
http://www.focus.de/digital/internet/porno-streaming-bei-redtube-nutzer-reingelegt-ip-adressen-geklaut-staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-abmahnanwaelte_id_3486363.html

Wie die Abmahnungs-Anwälte an die IP-Adressen kamen
http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Netzwelt/d/4000094/wie-die-abmahnungs-anwaelte-an-die-ip-adressen-kamen.html

Staatsanwaltschaft soll im Redtube-Fall ermitteln
http://www.welt.de/wirtschaft/article123006108/Staatsanwaltschaft-soll-im-Redtube-Fall-ermitteln.html

Fest steht, dass die IP-Adressen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht auf legalem Weg ermittelt worden sind.
„Es kann auch nicht sein, dass die IP Adresse ermittelt wurde, bevor die Rechtsverletzung begangen wurde. Das würde bedeuten, dass Menschen abgemahnt wurden,
die möglicherweise sofort die Seite weggeklickt haben und noch nicht mal potenziell eine Urheberrechtsverletzung begangen haben.“

GSXR-1000
2013-12-16, 23:39:56
Die Medien kommen jetzt langsam auch auf den Trichter das die Ermittlung der IP-Adressen nicht rechtmäßig war. (y) Das Blatt wendet sich langsam.

Abmahnwellen oder Massenbetrugsfall
http://www.berliner-kurier.de/recht/redtube-affaere-immer-skandaloeser-tappten-die-abmahn-opfer-in-eine-betrugsfalle-,7168814,25639858.html

Staatsanwaltschaft Köln ermittelt wegen IP-Klau
http://www.focus.de/digital/internet/porno-streaming-bei-redtube-nutzer-reingelegt-ip-adressen-geklaut-staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-abmahnanwaelte_id_3486363.html

Wie die Abmahnungs-Anwälte an die IP-Adressen kamen
http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Netzwelt/d/4000094/wie-die-abmahnungs-anwaelte-an-die-ip-adressen-kamen.html

Staatsanwaltschaft soll im Redtube-Fall ermitteln
http://www.welt.de/wirtschaft/article123006108/Staatsanwaltschaft-soll-im-Redtube-Fall-ermitteln.html

ich denke das hier jemand massiv den eintretenden shitstorm der internet community unterschaetzt hat.
haette man das ganze auf etwas kleinerer Flamme gekoechelt, sprich keine so grosse welle gestartet sondern nach und nach immer wieder nachgeschoben, waere die chance gut gewesen damit relativ ohne viel aufsehens durchzukommen und dauerhaft kohle zu scheffeln. so war die gier einfach zu gross, und die schiere Zahl der abgemahnten hat jede menge medien auf den plan gerufen die sich sonst eher nicht für derlei dinge interessieren.
wuerde mich nicht wundern wenn nun in anderer richtung ein exempel statuiert wuerde. (nicht das ich das bedauern wuerde:)

Rockhount
2013-12-17, 08:03:32
ich denke das hier jemand massiv den eintretenden shitstorm der internet community unterschaetzt hat.
haette man das ganze auf etwas kleinerer Flamme gekoechelt, sprich keine so grosse welle gestartet sondern nach und nach immer wieder nachgeschoben, waere die chance gut gewesen damit relativ ohne viel aufsehens durchzukommen und dauerhaft kohle zu scheffeln. so war die gier einfach zu gross, und die schiere Zahl der abgemahnten hat jede menge medien auf den plan gerufen die sich sonst eher nicht für derlei dinge interessieren.
wuerde mich nicht wundern wenn nun in anderer richtung ein exempel statuiert wuerde. (nicht das ich das bedauern wuerde:)

Ich denke eher, dass die potentiell in Zukunft betroffenen User da schnell hellhörig werden und dann im Netz rebellieren. Wenn Pornostreams abgemahnt werden, sind im Anschluss auch andere Streams dran, die nicht von Netflix, Lovefilm etc kommen. Und das betrifft auch nochmal eine nennenswerte Menge an Usern. Ich denke das hier nicht die Usermenge, sondern der abgemahnte Tathergang (zumindest der vorgeworfene) den Shitstorm auslöste.

Mark3Dfx
2013-12-17, 08:46:18
Herr Dobrindt macht das schon ;D

Stormtrooper
2013-12-17, 08:53:25
"Ich weiss nicht wo du da die aussage: "ein porno erreicht niemals schöpferische Höhe" rauslesen kannst,

Aus deinem Zitat:
Achtung, in dem dicken Bereich hast du eindeutig geschrieben das ein Gericht sagt, das "PORNOS GENERELL" keine schützenwerte schöpferische Leistung haben

Zumal die Frage der Legalität auch lediglich eine philisophische ist, da das Urheberschutzgesetz sich eindeutig nur auf "schützenswerte Güter" bezieht. Dies ist aber durch einschlägiges deutsches Gerichtsurteil für pornos schon mal generell nicht gegeben, weil die schützenswerte schöpferische Leistung fehlt.


Sag mal hast du eine gespaltene Persönlichkeit?

deekey777
2013-12-17, 09:12:58
Die Medien kommen jetzt langsam auch auf den Trichter das die Ermittlung der IP-Adressen nicht rechtmäßig war. (y) Das Blatt wendet sich langsam.

Abmahnwellen oder Massenbetrugsfall
http://www.berliner-kurier.de/recht/redtube-affaere-immer-skandaloeser-tappten-die-abmahn-opfer-in-eine-betrugsfalle-,7168814,25639858.html

Staatsanwaltschaft Köln ermittelt wegen IP-Klau
http://www.focus.de/digital/internet/porno-streaming-bei-redtube-nutzer-reingelegt-ip-adressen-geklaut-staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-abmahnanwaelte_id_3486363.html

Wie die Abmahnungs-Anwälte an die IP-Adressen kamen
http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Netzwelt/d/4000094/wie-die-abmahnungs-anwaelte-an-die-ip-adressen-kamen.html

Staatsanwaltschaft soll im Redtube-Fall ermitteln
http://www.welt.de/wirtschaft/article123006108/Staatsanwaltschaft-soll-im-Redtube-Fall-ermitteln.html
Hm, die Daten könnten im Ausland illegal beschafft worden sein und werden in Deutschland verwertet. Da war doch was in der Schweiz. Man könnte auch argumetieren, dass der Traffic zu Marketingzwecken überwacht worden ist. X-D

GSXR-1000
2013-12-17, 10:17:13
?
Edit: Einfach *plonk*.
mehr gibts dazu nicht zu sagen

Demirug
2013-12-17, 10:22:05
Hm, die Daten könnten im Ausland illegal beschafft worden sein und werden in Deutschland verwertet. Da war doch was in der Schweiz. Man könnte auch argumetieren, dass der Traffic zu Marketingzwecken überwacht worden ist. X-D

Gehen wir mal davon aus das die Sache so abgelaufen ist wie bisher vermutet. Dann wäre die IP nicht während der Urheberechtsverletzung ermittelt worden sondern davor.

deekey777
2013-12-17, 10:26:09
Gehen wir mal davon aus das die Sache so abgelaufen ist wie bisher vermutet. Dann wäre die IP nicht während der Urheberechtsverletzung ermittelt worden, sondern davor.
Ja und?
Das ist das Perfide daran. Die Verstöße wurden irgendwo in der Südsee begangen, leider ist der Arm der deutschen Justiz nicht so lang. Entscheidend ist, ob hier der Tatbestand des Betrugs (durch die Abmahnung) erfüllt worden ist.

Rockhount
2013-12-17, 10:30:27
Ja und?
Das ist das Perfide daran. Die Verstöße wurden irgendwo in der Südsee begangen, leider ist der Arm der deutschen Justiz nicht so lang. Entscheidend ist, ob hier der Tatbestand des Betrugs (durch die Abmahnung) erfüllt worden ist.

Ist doch vollkommen unerheblich, da nur das Vorhandensein der IP kein hinreichender Tatbeweis ist

Demirug
2013-12-17, 10:41:54
Ja und?
Das ist das Perfide daran. Die Verstöße wurden irgendwo in der Südsee begangen, leider ist der Arm der deutschen Justiz nicht so lang. Entscheidend ist, ob hier der Tatbestand des Betrugs (durch die Abmahnung) erfüllt worden ist.

OK, wir waren bei zwei verschiedenen Punkten. Ich war noch bei der Beweiskette für die Abmahnungen als solches. Was U+C angeht so gehe ich davon aus das man da wohl bestenfalls was wegen den Verträgen mit The Archive AG erreichen kann. Bei allem anderen wird man sich dort damit heraus reden das man ja schon die Adresslisten bekommen hat. Und der Anwalt in Berlin (Sorry Namen vergessen) wird sich damit herraus reden das er ja die IPs + der schriftlichen Versicherung bekommen hat und nur die Anträge für die Realdaten bei Gericht stellen sollte.

Piffan
2013-12-17, 11:18:05
Mal abgesehen davon, dass die Ermittlung der Daten mit Sicherheit nicht koscher war, dürfte das bloße Streamen wohl kaum illegal sein. Es ist auch nicht anzunehmen, dass man einen Prozess führen wird. Sowas führt zu noch mehr Aufsehen und schafft Präzedensurteile. Will man doch gar nicht haben.......:rolleyes:

deekey777
2013-12-17, 12:08:21
Ist doch vollkommen unerheblich, da nur das Vorhandensein der IP kein hinreichender Tatbeweis ist
OT: Jein. Daher gibt es ja die sekundäre Darlegungslast. Hinzu kommt die mögliche Störerhaftung.
Hier: Auf jeden Fall, weil kein Beweis dafür, dass der Datenstrom (Video+Audio) an den PC geschickt worden ist (es gibt ja immer noch eine Playtaste).

OK, wir waren bei zwei verschiedenen Punkten. Ich war noch bei der Beweiskette für die Abmahnungen als solches. Was U+C angeht so gehe ich davon aus das man da wohl bestenfalls was wegen den Verträgen mit The Archive AG erreichen kann. Bei allem anderen wird man sich dort damit heraus reden das man ja schon die Adresslisten bekommen hat. Und der Anwalt in Berlin (Sorry Namen vergessen) wird sich damit herraus reden das er ja die IPs + der schriftlichen Versicherung bekommen hat und nur die Anträge für die Realdaten bei Gericht stellen sollte.
Ich folge da Rockhout:
Die Ermittlung der IP-Adresse sagt nichts darüber, dass die Urheberrechtsverletzung stattgefunden hat, da sie - wie du sagtest - davor ermittelt worden ist. Die Beweiskette für die Abmahnung dürfte wirklich zu ende sein, da - anders als beim Filesharing - die Detektiven gerade keinen Screenshot bieten können, dass der zur IP gehörige PC das Video tatsächlich herunterlud, die Frage nach dem Zwischenspeichern stellt sich gar nicht. Es ist Ausforschungsbeweis und der ist unzulässig. Es ist auch kein Anscheinsbeweis für eine Verletzung. Jetzt wird auch klar, warum der Antrag auf die Gestattung so formuliert war.

Ui, das schreit wirklich nach einem (versuchten) Betrug.

Demirug
2013-12-17, 12:37:27
OT: Jein. Daher gibt es ja die sekundäre Darlegungslast. Hinzu kommt die mögliche Störerhaftung.
Hier: Auf jeden Fall, weil kein Beweis dafür, dass der Datenstrom (Video+Audio) an den PC geschickt worden ist (es gibt ja immer noch eine Playtaste).

Ich weiß nicht wie es bei RedTube ist aber es gibt genügend Portale wo das Video direkt anfängt abzuspielen.Aber selbst das muss ja nichts bedeuten da ja immer noch Firewalls etc den Zugriff blockieren könnten.

Ich folge da Rockhout:
Die Ermittlung der IP-Adresse sagt nichts darüber, dass die Urheberrechtsverletzung stattgefunden hat, da sie - wie du sagtest - davor ermittelt worden ist. Die Beweiskette für die Abmahnung dürfte wirklich zu ende sein, da - anders als beim Filesharing - die Detektiven gerade keinen Screenshot bieten können, dass der zur IP gehörige PC das Video tatsächlich herunterlud, die Frage nach dem Zwischenspeichern stellt sich gar nicht. Es ist Ausforschungsbeweis und der ist unzulässig. Es ist auch kein Anscheinsbeweis für eine Verletzung. Jetzt wird auch klar, warum der Antrag auf die Gestattung so formuliert war.

Ui, das schreit wirklich nach einem (versuchten) Betrug.

Da Leute sicherlich schon bezahlt haben ist es wohl kein Versuch mehr.

Die Frage ist halt ob man U+C eine aktive Beteiligung daran nachweißen kann oder ob sie sich doch noch irgendwie rausreden können. Wie gesagt vermute ich das sie einfach behaupten werden das sie eben nur die Liste bekommen haben und das es ja ein Gutachten gibt welches aussagt das die verwendete Software das alles korrekt erfassen kann. Da ich aber kein Jurist bin kann ich nicht beurteilen ob das ausreicht um zu behaupten das sie ja nichts davon wussten.

n00b
2013-12-17, 12:45:39
Hoffentlich fährt die Bande jetzt mal wirklich ein und es wird ned wieder alles gleich eingestellt :mad:

Stormtrooper
2013-12-17, 12:47:01
jetzt wirds lustig.
http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Netzwelt/d/4000700/eine-ganze-branche-kaempft-um-ihren--guten--ruf.html
Zitat:""Die Verletzung der Rechte, die Erpressung deutscher Bürger und das Eindringen in deren Privatsphäre sollte und wird nicht hingenommen werden", erklärte der Vize-Chef von Redtube, Alex Taylor. Betroffene Redtube-Nutzer können offenbar auf die Unterstützung des Erotikportals hoffen. Denn die holen jetzt zum juristischen Gegenschlag aus.

"Wir versichern, dass unsere Firmenleitung nach den kürzlich in den Medien lautgewordenen ernsten Anschuldigungen umgehend Maßnahmen eingeleitet hat, um alles Erforderliche zu tun, damit die Verursacher für den entstandenen Schaden aufkommen müssen." Wer eine Abmahnung der bayerischen Anwälte erhalten hat, wird von Redtube aufgefordert, die entsprechenden Forderungen per Mail unter media@redtube.com an die Portalbetreiber weiterzuleiten."

deekey777
2013-12-17, 13:03:58
Da Leute sicherlich schon bezahlt haben ist es wohl kein Versuch mehr.

Die Frage ist halt ob man U+C eine aktive Beteiligung daran nachweisen kann oder ob sie sich doch noch irgendwie rausreden können. Wie gesagt vermute ich das sie einfach behaupten werden das sie eben nur die Liste bekommen haben und das es ja ein Gutachten gibt welches aussagt das die verwendete Software das alles korrekt erfassen kann. Da ich aber kein Jurist bin kann ich nicht beurteilen ob das ausreicht um zu behaupten das sie ja nichts davon wussten.
Die Geltendmachung einer offensichtlich unbegründeten Forderung kann Betrug sein. Der Strohhalm wäre, dass die Frage, ob das Anschauen eines Onlinevideos, das illegal zur Verfügung der Offentlichkeit bereitgestellt sein soll, eine Urheberrechtsverletzung darstellt oder nicht, bisher nicht beantwortet worden ist (also Tatbestandsirrtum). Meiner Meinung nach kommt es darauf gar nicht an, denn nicht nur die Ermittlung der IP-Adressen war rechtswidrig, sondern dass es ein Konstrukt ist, um dann Urheberrechtsverletzungen abzumahnen.

Demirug
2013-12-17, 13:13:43
Die Geltendmachung einer offensichtlich unbegründeten Forderung kann Betrug sein. Der Strohhalm wäre, dass die Frage, ob das Anschauen eines Onlinevideos, das illegal zur Verfügung der Offentlichkeit bereitgestellt sein soll, eine Urheberrechtsverletzung darstellt oder nicht, bisher nicht beantwortet worden ist (also Tatbestandsirrtum). Meiner Meinung nach kommt es darauf gar nicht an, denn nicht nur die Ermittlung der IP-Adressen war rechtswidrig, sondern dass es ein Konstrukt ist, um dann Urheberrechtsverletzungen abzumahnen.

Wie gesagt wenn sich U+C da nicht mehr herauswinden kann um so besser. Ich wundere mich halt nur das sie dann so etwas angefangen haben ohne eine Exit Strategie zu haben wie man da wieder heraus kommt.

Dawn on Titan
2013-12-17, 13:20:50
Ohne Grundsatzurteil zum Streaming haben sie eine Exitstrategie.

deekey777
2013-12-17, 13:22:55
Ohne Grundsatzurteil zum Streaming haben sie eine Exitstrategie.
Hier im Thread gab es schon eine Analogie zu Verleitung zum Diebstahl.

Dawn on Titan
2013-12-17, 13:28:00
Hier im Thread gab es schon eine Analogie zu Verleitung zum Diebstahl.

Das wird man aber U+C wahrscheinlich nicht an die Backe heften können. Die sind ja "nur" beauftragt die Besitzer der IP Adressen zu ermitteln und die Forderungen des Rechteinhabers zu verfolgen. Sollte dieser bei der Erlangung der IPs illegale Mittel verwendet, haben, dann wäre hier der Beweis notwendig, dass dies für U+C offensichtlich hätte sein müssen. Dank des "Gutachtens" zur Software, sehe ich das gegenwärtig nicht.

Was die Bande allerdings übersehen hat, ist dass imho die gesamte Erotikbranche ein Interesse hat, dass diese Sache aus der Welt geschafft wird und da wird ein Interesse bestehen den Verursacher bekommen. Bei den Abgemahnten wird ja eine weite Mehrheit sicher keinen Prozess in der Schweiz oder USA anstreben. Redtube wird imho.

Rockhount
2013-12-17, 14:52:26
"Selbst wenn die IP-Adressen auf eine illegale Art erlangt worden wären, kann uns das juristisch völlig egal sein", so Urmann gegenüber der Online-Ausgabe des renommierten Wochenblatts.

Sobald ein Gericht etwas geprüft und einen Beschluss erlassen hat, könne ihm als Anwalt das Wie egal sein, meint Urmann: "Es muss mir egal sein, denn ansonsten würde ich die Gerichtsbeschlüsse in Zweifel ziehen." (http://winfuture.de/news,79405.html)

Das wird jetzt langsam richtig spannend. Mal sehen, bei wem der Schwarze Peter am Ende landet :D

dechosen
2013-12-17, 14:56:40
WIX.COM bestätigt: itguards.net und the-archive.ch haben selben Verwalter (http://blog.kowabit.de/wix-com-bestaetigt-itguards-net-und-the-archive-ch-haben-selben-verwalter/)

Andi_669
2013-12-17, 15:00:32
was auch noch lustig werden kann ist,
wenn die in der Schweiz tatsächlich Probleme bekommen, kommen die dann an ihre eventuell auf den dortigen Konten gebunkerten Gelder nicht mehr ran,
wenn sie versuchen persönlich hinzufahren klinken die Handschellen :tongue:


U+C ist auch lustig schreibt die Anträge so das das Gericht das mit dem Streaming nicht richtig mitbekommt,
hat aber Keine Fehler gemacht :P

Demirug
2013-12-17, 15:06:15
was auch noch lustig werden kann ist,
wenn die in der Schweiz tatsächlich Probleme bekommen, kommen die dann an ihre eventuell auf den dortigen Konten gebunkerten Gelder nicht mehr ran,
wenn sie versuchen persönlich hinzufahren klinken die Handschellen :tongue:

Ich dachte das Konto von The Archive AG wohin man überweisen soll wäre in Deutschland.

U+C ist auch lustig schreibt die Anträge so das das Gericht das mit dem Streaming nicht richtig mitbekommt,
hat aber Keine Fehler gemacht :P

U+C hat die Anträge ja gar nicht geschrieben. Das wurde ja über eine andere Kanzlei in Berlin gemacht. Die ganze Operation wurde ja offensichtlich auf möglichst viele Schritte verteilt so das jeder möglichst wenig Information braucht um seinen Teil zu erledigen. Entsprechend kann dann auch jeder sagen das er von sonst nichts gewusst hat.

Andi_669
2013-12-17, 15:13:15
U+C hat die Anträge ja gar nicht geschrieben. Das wurde ja über eine andere Kanzlei in Berlin gemacht. Die ganze Operation wurde ja offensichtlich auf möglichst viele Schritte verteilt so das jeder möglichst wenig Information braucht um seinen Teil zu erledigen. Entsprechend kann dann auch jeder sagen das er von sonst nichts gewusst hat.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht :freak:

wenn seine Kanzlei da was verschickt ist er auch haftbar wenn das Fehler, oder absichtliche Formulierungen drin sind.

PHuV
2013-12-17, 15:14:10
"Selbst wenn die IP-Adressen auf eine illegale Art erlangt worden wären, kann uns das juristisch völlig egal sein", so Urmann gegenüber der Online-Ausgabe des renommierten Wochenblatts.

Sobald ein Gericht etwas geprüft und einen Beschluss erlassen hat, könne ihm als Anwalt das Wie egal sein, meint Urmann: "Es muss mir egal sein, denn ansonsten würde ich die Gerichtsbeschlüsse in Zweifel ziehen." (http://winfuture.de/news,79405.html)

Das wird jetzt langsam richtig spannend. Mal sehen, bei wem der Schwarze Peter am Ende landet :D
Ich hab mir das Interview mal durchgelesen. Er ist entweder

total blöd und dumm
oder ein Lifetroll wie Broder.

Von IT hat er definitiv keine Ahnung.

kiss
2013-12-17, 15:19:44
U+C dicht machen...!!!

Die haben bei der Sache mitgespielt und wusste ganz genau was sie dort tun. Immerhin verdienen Sie damit ihr Geld.

Rockhount
2013-12-17, 16:03:54
Ich hab mir das Interview mal durchgelesen. Er ist entweder

total blöd und dumm
oder ein Lifetroll wie Broder.

Von IT hat er definitiv keine Ahnung.

Lt. seiner Argumentation muss er von IT keine Ahnung haben, da er Anwalt ist.
Die Argumentation ist sogar mit etwas Nüchternheit betrachtet sogar nachvollziehbar, man spielt halt dem LG Köln den Schwarzen Peter zu.
Frei nach dem Motto: Gerichtsentscheidungen sind nicht in Frage zu stellen...
Das diese aber unter Vorspielung falscher Tatsachen entstanden sind, vergisst er mal eben.
Und das sich das Gericht das so gefallen lassen wird und so als vollkommene Versager in der Öffentlichkeit präsentiert wird, sehe ich auch noch nicht ganz ;D

MarcWessels
2013-12-17, 16:15:29
"Selbst wenn die IP-Adressen auf eine illegale Art erlangt worden wären, kann uns das juristisch völlig egal sein", so Urmann gegenüber der Online-Ausgabe des renommierten Wochenblatts.

Sobald ein Gericht etwas geprüft und einen Beschluss erlassen hat, könne ihm als Anwalt das Wie egal sein, meint Urmann: "Es muss mir egal sein, denn ansonsten würde ich die Gerichtsbeschlüsse in Zweifel ziehen." (http://winfuture.de/news,79405.html)Tja, wenn Urmel sich da mal nicht täuscht. :rolleyes:

StefanV
2013-12-17, 16:18:57
U+C hat die Anträge ja gar nicht geschrieben. Das wurde ja über eine andere Kanzlei in Berlin gemacht. Die ganze Operation wurde ja offensichtlich auf möglichst viele Schritte verteilt so das jeder möglichst wenig Information braucht um seinen Teil zu erledigen. Entsprechend kann dann auch jeder sagen das er von sonst nichts gewusst hat.
Wäre schön, wenn man in solchen Fällen Vorsatz unterstellen könnte und der eine oder andere Anwalt mal die Zulassung verlieren würde...

Wobei:
Könnte man nicht so argumentieren, dass der Anwalt, der beauftragt wurde/wird, etwas zu tun, überprüfen muss/sollte, was er da gerade tut, warum er es tut und ob das berechtigt ist?

deekey777
2013-12-17, 16:19:58
Und im nächsten Jahr sehen wir die News:
The Archive AG verklagt das Land NRW wegen Amtspflichtverletzung auf Schadensersatz, weil die ergangenen Gestattungsbeschlüsse rechtswidrig waren.

Porno-Streaming: Staatsanwaltschaft und Blogger gegen Redtube-Abmahner (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Porno-Streaming-Staatsanwaltschaft-und-Blogger-gegen-Redtube-Abmahner-2068086.html)
In Sachen Redtube-Massenabmahnwelle prüft nun neben der Berliner auch die Kölner Staatsanwaltschaft, ob sie strafrechtliche Ermittlungen einleiten soll. Gegenüber heise online bestätigte deren Sprecher Ulrich Bremer, dass der Verdacht einer "falschen Versicherung an Eides statt" im Raum steht.
Das war ja klar.

Die vorliegenden Strafanzeigen seien im Gegenteil bereits ad acta gelegt worden. Es sei nicht schlüssig vorgebracht worden, dass in den Abmahnungen von U+C wahrheitswidrige Behauptungen enthalten seien, die einen Betrugsverdacht begründen würden, so der Sprecher gegenüber heise online.
Und ich dachte, das wäre die Aufgabe der Staatsanwaltschaft festzustellen, ob hinreichender Tatverdacht eines (versuchten) Betrugs vorliegt.

Sie habe einem LG-Richter den Nachweis erbracht, dass eine eidesstattliche Auskunft in einem Antrag unwahr sein muss. Der Richter habe geantwortet: "Ja, da kann ich ja auch nichts machen, ich kann ja nicht prüfen, ob die richtig sind, das hat jemand an Eides statt versichert und dann kann und muss ich mich darauf auch verlassen.

Da hat der Richter aber Recht.

MarcWessels
2013-12-17, 16:37:28
Das ist ja auch lustig:

"Die Abmahnungen der Nutzer rechtfertigte Urmann mit der abschreckenden Wirkung. Das gilt auch für die Frage, warum man nicht die Urheberrechtsverstöße beim eigentlichen Anbieter, also in diesem Fall Redtube, sperren bzw. entfernen lässt.

Hier meint Urmann, dass dies "natürlich" auch gemacht werde, das aber nicht viel nutze, da die Inhalte "in Bruchteilen von Sekunden an anderer Stelle unter anderem Link" auftauchen würden. Urmann: "Unser Mandant ist es leid, auch wegen der Kosten. Ein Missbrauchsservice, der solche Links findet, ist teuer. Das Geld bekommen Sie von niemandem ersetzt." "

MarcWessels
2013-12-17, 16:40:49
Und ich dachte, das wäre die Aufgabe der Staatsanwaltschaft festzustellen, ob hinreichender Tatverdacht eines (versuchten) Betrugs vorliegt.Die Staatsanwaltschaft sollte sich nicht nur deshalb schämen, sondern schon allein deshalb, weil das in den Abmahnschreiben vorgeworfene Streaming doch überhaupt niemanden zum Verlangen von Schadenersatz berechtigt.

Und ist den Staatsanwälten noch nichtmal der Verdacht gekommen, dass da irgendetwas nicht stimmen kann, wenn die komplette Summe inklusive Rechtsanwaltsgebühren an "die Mandantschaft" gehen soll???

:mad:

deekey777
2013-12-17, 17:09:47
Verletzen Pornogucker Urheberrechte? Anmerkungen zum Redtube-Fall (http://blog.beck.de/2013/12/17/verletzen-pornogucker-urheberrechte-anmerkungen-zum-redtube-fall)
Sehr sachlich und verständlich. Der Autor stellt auch klar, wie "rechtmäßige Nutzung" in § 44a UrhG zu verstehen ist.

MarcWessels
2013-12-17, 18:02:10
http://www.heute.de/fragen-und-antworten-zur-abmahnwelle-von-streaming-usern-der-porno-seite-redtube-31099058.html

Das ZDF hat es nicht begriffen.

Demirug
2013-12-17, 18:31:28
Ja der Sündenbock bei der ganzen Aktion war doch schon von Anfang an die IT Briefkastenfirma. Und falls das nicht funktioniert haben Urmann und Sebastion ja noch The Archive AG und die Person welche die Versicherungen unterschrieben hat als Wellenbrecher. Eigentlich belibt wohl nur noch die Hoffnung das man Urmann irgendwie aus den Aussagen die er so in den Interviews macht einen Strick drehen kann.

n00b
2013-12-17, 18:41:06
Da passiert garnichts. Wird alles eingestellt werden und UC wird es als Erfolg verkaufen und damit weitere Menschen einschüchtern.

MarcWessels
2013-12-17, 19:48:54
Der Urmann hat sich damit gebrüstet, dass die fragliche Ermittlungssoftware ein Alleinstellungsmerkmal von U+C sei, RedTube als Testballon bezeichnet und wörtlich von sich gegeben: "Wir überwachen auch andere Portale!"

Da kann er nicht jetzt auf einmal so tun, als habe er mit der IP-Ermittlung nichts zu tun gehabt.

EvilOlive
2013-12-17, 19:51:23
Da passiert garnichts. Wird alles eingestellt werden und UC wird es als Erfolg verkaufen und damit weitere Menschen einschüchtern.

30% der Abgemahnten zahlen sofort und genau damit machen die den großen Reibach. :wink:

Disconnected
2013-12-17, 19:57:58
Ich hab mir das Interview mal durchgelesen. Er ist entweder

total blöd und dumm
oder ein Lifetroll wie Broder.

Von IT hat er definitiv keine Ahnung.

Keine Ahnung und auch kein Interesse. Dazu maßlose Selbstüberschätzung.

Player18
2013-12-17, 23:13:50
Ich würd eh mal gern die Telekom fragen ob die noch alle Latten am Zaun haben ? Selbst wenns da ein Gerichtsbeschluss gibt sollter der Anbieter erstmal hinterfragen. Woher und Wie sie an die Ip´s gekommen sind und nicht einfach so die Daten rausgeben.

Byteschlumpf
2013-12-17, 23:25:25
Der Urmann hat sich damit gebrüstet, dass die fragliche Ermittlungssoftware ein Alleinstellungsmerkmal von U+C sei, RedTube als Testballon bezeichnet und wörtlich von sich gegen: "Wir überwachen auch andere Portale!"

Da kann er nicht jetzt auf einmal so tun, als habe er mit der IP-Ermittlung nichts zu tun gehabt.
Als Anwalt darf er gar nicht ohne Mandat - sprich Auftrag eines Mandaten - aktiv werden! Somit hat er als Anwalt nichts zu überwachen!!!

Das sollte diesem armseligen Anwalts-Würstchen mal bewusst werden!!!

Iterator
2013-12-18, 00:40:17
Ich würd eh mal gern die Telekom fragen ob die noch alle Latten am Zaun haben ? Selbst wenns da ein Gerichtsbeschluss gibt sollter der Anbieter erstmal hinterfragen. Woher und Wie sie an die Ip´s gekommen sind und nicht einfach so die Daten rausgeben.



Herzlich willkommen in der Wirklichkeit. ;)

Wenn es ein Gerichtsbeschluss gibt, hast Du als ISP keine andere Wahl als die
Daten raus zu geben. Du kannst nachträglich den Beschluss anfechten, aber
bis es zu einer Entscheidung kommt, ist der Gerichtsbeschluss wirksam.

Und der ISP wird einen Kehricht tun, den Beschluss anzufechten.... wieso auch ?

MarcWessels
2013-12-18, 01:30:16
Alle ISP sollten es so halten wie Arcor/Vodafone - nicht speichern!

GSXR-1000
2013-12-18, 06:54:46
Ich würd eh mal gern die Telekom fragen ob die noch alle Latten am Zaun haben ? Selbst wenns da ein Gerichtsbeschluss gibt sollter der Anbieter erstmal hinterfragen. Woher und Wie sie an die Ip´s gekommen sind und nicht einfach so die Daten rausgeben.
Nochmal: der anbieter kann fragen oder nicht was er will. er hat schlicht keinerlei rechtsmittel gegen einen solchen gerichtsbeschluss. Das kannst du gut finden oder auch nicht, er kann schlichtweg NICHTS tun ausser dem beschluss folge zu leisten, sofern er über die daten verfuegt.
Und da koennen auch kollegen wie wessels und du zeter und mordio schreien, es gibt mitunter auch technische und abrechnungstechnische Gründe warum IPSs zumindest für einen abrechnungszeitraum vorbehalten werden. Beispielsweise sind nicht ALLE Tarife reine Flatrates, sondern eben teilweise auch volumenabhängig (zum beispiel alle mir bekannten mobiltarife). Und da hier der rechnungssteller in der Beweispflicht ist kann es sehr wohl sinn machen IP protokolle zu behalten.
Das euch das nicht passt, ist toll. Hat aber keine bedeutung.

mbee
2013-12-18, 09:11:06
Bullshit: Bei dem magentafarbenen Verein ist das schlichtweg nur auf Kostenersparnis und deren Trägheit zurückzuführen, da eine Speicherung nach Umsetzung der EU-Richtlinie ja wieder eingeführt werden müsste, falls das so kommt.
Es ist technisch überhaupt kein Problem, Flatrate- und Kunden ohne die selbe zu trennen:
Das ist sogar aktuell schon bei der Telekom der Fall: Die mussten nämlich schon die Vorhaltezeit der Verbindungsdaten - da wurde nämlich wesentlich länger gespeichert als es aktuell der Fall ist - für die Flatrate-Kunden nach Klage und einem entsprechenden Gerichtsbeschluss verkürzen. Non-Flatrate-Kunden haben dort dann eine längere Vorhaltezeit aus den von Dir genannten Gründen.

Also einfach einmal besser informieren, bevor man Unsinn postet...

deekey777
2013-12-18, 09:34:10
Die Telekom ist wohl beschwerdeberechtigt, da sie durch den Beschluss zu einer Handlung verpflichtet wird.
Ob ihre Beschwerde begründet ist oder nicht, kann nur geklärt werden, werden die Telekom die Beschwerde einlegt. Es bestehen ja Zweifel, ob eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung, auf welcher der Beschluss basiert, substantiiert vorgetragen wurde.

Dawn on Titan
2013-12-18, 10:03:09
Das wäre aber sehr eigenartig, wenn die Telekom einen Gerichtsbeschluss hinterfragt, sofern er nicht ihre eigenen Interessen massiv betrifft. Bei einem Gerichtsbeschluss hinsichtlich einer von Kunden begangenen Urheberrechtsverletzung sehe ich da überhaupt keine sinnvolle Notwendigkeit für die Telekom Beschwerde einzulegen.

Insbesondere im Hinblick auf die Formulierungen auf Grund derer die gerichtliche Verfügung erging.

WhiteVelvet
2013-12-18, 11:04:01
Interessant: 199 Abmahnungen stellen einen Rechtsmissbrauch dar, sagt das OLG Nürnberg am 03.12.2013:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/199-Abmahnungen-sind-Rechtsmissbrauch-2065973.html?wt_mc=rss.ho.beitrag.atom

Aber das auch für solche Abmahnfabriken wie U+C gilt...

Andi_669
2013-12-18, 11:17:16
ist da zwar etwas anders gelagert, da jeder der Abgemalten eigentlich ein eigener Fall ist,

aber in Bezug auf das der Mandant hatte keine Lust das Video entfernen zu lassen ist da doch schon ein Zusammenhang zu sehen,
denn die Massenabmahnungen der User gibt es auch nur zum Zwecke der Geldmacherei.

Demirug
2013-12-18, 11:28:23
ist da zwar etwas anders gelagert, da jeder der Abgemalten eigentlich ein eigener Fall ist,

aber in Bezug auf das der Mandant hatte keine Lust das Video entfernen zu lassen ist da doch schon ein Zusammenhang zu sehen,
denn die Massenabmahnungen der User gibt es auch nur zum Zwecke der Geldmacherei.

Ich finde da die Argumentation bezüglich der Relation von Umsatz/Kapital und Volumen der Abmahnungen schon interessanter. Ich vermute mal das The Archive AG weder genügend Umsatz noch Stammkapital hat um bei all diesen Abmahnungen das Prozesskostenrisiko zu tragen.

Ansonsten sind die Sachverhalte aber doch etwas anders so das mal wohl nicht zwingend Ruckschlüsse ziehen kann.

Avalox
2013-12-18, 11:40:13
Das wäre aber sehr eigenartig, wenn die Telekom einen Gerichtsbeschluss hinterfragt, sofern er nicht ihre eigenen Interessen massiv betrifft. Bei einem Gerichtsbeschluss hinsichtlich einer von Kunden begangenen Urheberrechtsverletzung sehe ich da überhaupt keine sinnvolle Notwendigkeit für die Telekom Beschwerde einzulegen.

Insbesondere im Hinblick auf die Formulierungen auf Grund derer die gerichtliche Verfügung erging.

Ich finde es schon befremdlich, wenn ein Dienstleister, mal eben so im vorbeigehen 80000 IP Adressen in einem Monat auflöst.

Da frage ich mich schon ernsthaft, wie viele Adressen die Telekom sonst so im Monat heraus gibt, wenn da nicht die Besonderheit aufgefallen ist. Es macht ja auch Arbeit und bindet Arbeitskraft.

Bekommt der Kunde es überhaupt mit, wenn seine Postadresse an Dritte heraus gegeben wurde und es sich die Kanzlei, bzw. der Mandant es sich in der Zwischenzeit anders überlegt und keine Abmahnung mehr versendet haben möchte?


Wenn die Telekom tatsächlich beschwerdeberechtigt ist und den Fall einfach durch gewunken hat, fände ich das nachdenkenswert.
Das ganze Thema Speicherung der IP Adressen und Massenauskünfte sollte man ganz sicher noch einmal in Ruhe hinterfragen.