PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abmahnung wegen angeblichen Streaming/Schauen eines Streams


Seiten : 1 2 3 4 [5] 6

Dawn on Titan
2013-12-18, 11:59:59
Wieso die Anfrage beim Gericht war so formuliert, dass es nach klassischen Filesharing aussah. 80.000 IPs sind in Relation zum Kundenstamm der Telekom sicher keine ungewöhnliche Menge in diesem Zusammenhang.

Avalox
2013-12-18, 12:08:21
Wieso die Anfrage beim Gericht war so formuliert, dass es nach klassischen Filesharing aussah. 80.000 IPs sind in Relation zum Kundenstamm der Telekom sicher keine ungewöhnliche Menge in diesem Zusammenhang.


ja, aber die diskutierte Kanzlei sagt doch selber, dass das klassische Filesharing tot ist, was ja auch stimmt. Das ist auch der Telekom klar.

Zudem tue ich mich schwer bei den Gedanken, dass selbst zu Spitzenzeiten des Filesharing eine einzige Kanzlei in einem Monat 80000 IP Adressen (oder mehr) ermittelt haben will.

Gerade, mit dem Verdacht auf Filesharing hätte die Telekom schon hellhörig werden müssen.

Demirug
2013-12-18, 12:24:32
ja, aber die diskutierte Kanzlei sagt doch selber, dass das klassische Filesharing tot ist, was ja auch stimmt. Das ist auch der Telekom klar.

Zudem tue ich mich schwer bei den Gedanken, dass selbst zu Spitzenzeiten des Filesharing eine einzige Kanzlei in einem Monat 80000 IP Adressen (oder mehr) ermittelt haben will.

Gerade, mit dem Verdacht auf Filesharing hätte die Telekom schon hellhörig werden müssen.

Der Prozess dafür dürfte inzwischen so alltäglich sein das er von den normalen Sachbearbeitern erledigt werden kann. Möglicherweiße gingen die ganzen Schreiben über so viele Schreibtische das das Ausmaß gar nicht direkt ersichtlich war. Ich glaube mich zu erinnern das die Telekom am Anfang noch Beschwerde gegen diese Beschlüsse eingereicht hat. Aber nachdem sie damit nicht durchgekommen ist hat man das ganze wohl einfach versucht zu schnell und billig wie Möglich abzuwickeln.

Dawn on Titan
2013-12-18, 13:08:44
ja, aber die diskutierte Kanzlei sagt doch selber, dass das klassische Filesharing tot ist, was ja auch stimmt. Das ist auch der Telekom klar.

Zudem tue ich mich schwer bei den Gedanken, dass selbst zu Spitzenzeiten des Filesharing eine einzige Kanzlei in einem Monat 80000 IP Adressen (oder mehr) ermittelt haben will.

Gerade, mit dem Verdacht auf Filesharing hätte die Telekom schon hellhörig werden müssen.

Das Gericht hätte hellhörig werden müssen. Die Telekom darf und wird nur Beschwerde erheben wenn sie besorgt, dass die Rausgabe der IPs sie als Gesellschaft unangemessen benachteiligt. Wenn sie also besorgt, dass die Weitergabe der IPs ein eigener Rechtsverstoß wäre, oder sich die Anfragen gezielt und wiederholt nur gegen Telekomkunden richten würden. Beides ist in diesem Falle zu dem damaligen Zeitpunkt imho nicht erkennbar gewesen. Für alles weitere hat die Telekom ja gar nicht die Informationen, denn sie bekommen ja nur die IPs und den Auftrag diese zu ermitteln. Die Grundlagen des Gerichtsbeschlusses werden nicht vorgelegt.

Andi_669
2013-12-18, 13:22:07
Die Telekom hat sich aber an den Datenschutz zu halten,
in der Richtung sollte man eventuell auch mal schauen ob sie nicht wegen des Datenschutzes genaue hätten schauen müssen

Matrix316
2013-12-18, 13:51:30
Was an der ganzen Sache verwunderlich ist, dass ausgerechnet tausende von Usern genau DIESES Video gesehen haben sollen, was so langweilig klingt, wie ein Softporno früher auf RTL. ;)

Wer über 18 ist und auf solche Streamingseiten geht, schaut der sich wirklich sowas langweilig klingendes an? "Amandas Secret"? Wtf?

Irgendwie ist da doch was oberfaul.

Avalox
2013-12-18, 13:59:54
Das Gericht hätte hellhörig werden müssen. Die Telekom darf und wird nur Beschwerde erheben wenn sie besorgt, dass die Rausgabe der IPs sie als Gesellschaft unangemessen benachteiligt. Wenn sie also besorgt, dass die Weitergabe der IPs ein eigener Rechtsverstoß wäre, oder sich die Anfragen gezielt und wiederholt nur gegen Telekomkunden richten würden. Beides ist in diesem Falle zu dem damaligen Zeitpunkt imho nicht erkennbar gewesen.

Na ja. Man sollte es im Detail mal im Nachgang hinterfragen. Denn es ist ja gezielt die Telekom angegangen worden. Allen trotz und aber, ist es am Ende nur die Telekom.

Das sollte im Sinne des Nutzers aufgeklärt werden. Wenn dabei am Ende alles klar ist, ist es ja auch i.O.

Ich frage mich bloß, wie viele privat eingereichte Auskünfte die Telekom so aus einem Monat bekommt, das mal eben so weggesteckt werden kann.

Denn letztendlich bezahlt die aktuelle Sache auch der normale Telekom Kunde mit.



Was an der ganzen Sache verwunderlich ist, dass ausgerechnet tausende von Usern genau DIESES Video gesehen haben sollen, was so langweilig klingt, wie ein Softporno früher auf RTL. ;)
Wer über 18 ist und auf solche Streamingseiten geht, schaut der sich wirklich sowas langweilig klingendes an? "Amandas Secret"? Wtf?


Die Filme hatten doch alle einen anderen Namen auf RT und die Leute wurden auf diesen Film gezielt umgeleitet und ob sie diesen dann nach der Zwangsumleitung gesehen haben ist auch fraglich, weil der Film in einem Filter hängen geblieben sein kann, oder die Leute das Fenster bei dem Schweinkram gleich wieder geschlossen haben.

Dawn on Titan
2013-12-18, 14:00:12
Die Telekom hat sich aber an den Datenschutz zu halten,
in der Richtung sollte man eventuell auch mal schauen ob sie nicht wegen des Datenschutzes genaue hätten schauen müssen

Bei einer gerichtlichen Anordnung wohl kaum. Damit ist die Telekom verpflichtet die Daten zu liefern. Ich bin mir nicht einmal sicher ob eine Beschwerde in diesem Falle ein aufschiebende Wirkung hat.

Matrix316
2013-12-18, 14:16:29
[...]

Die Filme hatten doch alle einen anderen Namen auf RT und die Leute wurden auf diesen Film gezielt umgeleitet und ob sie diesen dann nach der Zwangsumleitung gesehen haben ist auch fraglich, weil der Film in einem Filter hängen geblieben sein kann, oder die Leute das Fenster bei dem Schweinkram gleich wieder geschlossen haben.
Starten die Filme überhaupt automatisch?

Avalox
2013-12-18, 14:25:35
Starten die Filme überhaupt automatisch?

Muss es das? In der Argumentationskette ist so viel schief, dass ein nicht automatischer Start des Films gleich noch mit hinein gedrückt wird und auch keine Rolle mehr spielt.

Man muss ja mal sehen, dass dort ein "Gutachten" existiert, dass auch selbst die Pause Funktion des Players mit aufgezeichnet attestiert.



Man weiß halt nicht, was die da wirklich gemacht haben. Es ist ja auch möglich, dass den Leuten beim Durchgang durch die Phishing Seite irgend etwas im Browser untergeschoben bekommen haben, was den Playerstatus ausliest.

Man weiß es halt nicht und vor allen darf das alles keine Rolle spielen.


Nehmen wir mal an, das Thema wird geerdet, weil die fiktive Software nicht existiert, oder die Leute virtuell verschleppt wurden, oder aus ähnlichen nahe liegenden Grund.

In solch einen Fall, würden doch die ganzen Hirnzellen rotieren, wie man das Modell, nur diesmal erfolgreich adaptieren kann.

Am Ende bestechen diejenigen noch einen Porno Admin und bekommen eine CD mit echten Daten der Stream-Anseher. mit allen drum und dran und dann funktioniert es auf einmal mit der Abmahnung. Das kann und darf nicht richtig sein und muss jetzt beendet werden.

Da muss ein genereller Riegel vorgeschoben werden, denn schon das jetzige Beispiel zeigt, dass sich mit der Masche Millionen verdienen lässt.

Und ich möchte mal den Admin solch eines Portals sehen, der nicht bei Summen in den Höhen empfänglich wird.

Matrix316
2013-12-18, 14:33:31
Das ganze scheitert ja schon weil

a) die Seite legal ist und nicht offensichtlich illegal, wie die behaupten
und
b) dann auch das Ansehen eines "illegalen" Streams nicht strafbar sein kann.

Bei Kino.to wars ja anders, weil die Seite offenslichtlich illegal war, weil es dort auch keine legalen Sachen gab, sondern im Prinzip durch die Bank raubkopien. Aber selbst dort wurden die Nutzer ja nicht abgemahnt, oder?

Hier muss man einfach mal von Redtube == Porno abkommen und die Seite so behandeln, als ob es Youtube oder MyVideo wäre.

Das einzige was bei der ganzen Sache hier wirklich eine strafbare Handlung war, sind die, die die Abmahner gemacht haben und nicht, was die Leute machten, die eventuell dort auf die Seiten gekommen sind.

MarcWessels
2013-12-18, 14:34:21
Für alles weitere hat die Telekom ja gar nicht die Informationen, denn sie bekommen ja nur die IPs und den Auftrag diese zu ermitteln. Die Grundlagen des Gerichtsbeschlusses werden nicht vorgelegt.Den gesamten Gerichtsbeschluss bekommen sie vorgelegt. Und wenn da Red Tube als "Tauschbörse" bezeichent wird, nun ja. Und die Telekom hat ja sogar noch mehr herausgegeben, als verlangt war, nämlich die Anschlusskennung.

Bei Kino.to wars ja anders, weil die Seite offenslichtlich illegal war, weil es dort auch keine legalen Sachen gab, sondern im Prinzip durch die Bank raubkopien. Aber selbst dort wurden die Nutzer ja nicht abgemahnt, oder?Streams darst Du auch aus offenkundig rechtswidrigen Quellen ansehen.

Avalox
2013-12-18, 14:37:50
Das ganze scheitert ja schon weil

a) die Seite legal ist und nicht offensichtlich illegal, wie die behaupten
und
b) dann auch das Ansehen eines "illegalen" Streams nicht strafbar sein kann.



Na, warten wir mal ab. Schön wäre es.

Ich sehe das nicht so klar.

Warum ist Kino.to offensichtlich illegal und warum ist RT offensichtlich nicht illegal?

Hier werkelt eine riesige Lobby im Hintergrund und diese haben einen Schiss ohne gleichen, dass Streaming klar als erlaubt erklärt werden könnte und ohne Wirkung auf das Urheberrecht.


Es gibt Länder in den Sachen wie Kino.to nicht gegen das Recht verstoßen und wenn dann das Streaming im Sinne des Urheberrechtes erlaubt ist ...

Es ist eine Sache der Globalisierung. Die Filmindustrie will den Konsumenten den Nutzen der Globalisierung verweigern. Da steckt weit aus mehr hinter den Thema, als ein paar Speckfilmchen.

Dawn on Titan
2013-12-18, 14:40:19
Streams darst Du auch aus offenkundig rechtswidrigen Quellen ansehen.

Das ist völlig unentschieden.

Matrix316
2013-12-18, 14:44:42
Na, warten wir mal ab. Schön wäre es.


Ich sehe das nicht so klar.

Warum ist Kino.to offensichtlich illegal und warum ist RT offensichtlich nicht illegal?

Weil es offensichtlich ist, dass es nicht legal sein kann auf einer Webseite aktuelle Kinofilme (in AFAIK zum Teil ganz schlechter Qualität) als Stream (oder wie auch immer) anzubieten? Und ich weiß auch nicht, ob es irgendeinen Hinweis auf dieser Seite gab, dass sich Rechteinhaber beschweren können, falls sie was dagegen haben, dass die Filme dort zu sehen sind.

Gegenfrage: Warum sollte Redtube illegal sein und Youtube nicht? Auf Youtube gibt's auch massig Videos, wo die Hochlader keine Rechte dran haben.

mbee
2013-12-18, 14:52:08
Das ist völlig unentschieden.
Korrekt. Logisch und technisch ist das natürlich völlig schwachsinnig, aber juristisch eben noch nicht geklärt...
Es wäre aber diesbezüglich auch endlich einmal an der Zeit. Das sollte eigentlich auch keinen Bestand haben, wenn dazu vernünftige Gutachter zu Wort kommen.

Avalox
2013-12-18, 14:57:11
Weil es offensichtlich ist, dass es nicht legal sein kann auf einer Webseite aktuelle Kinofilme (in AFAIK zum Teil ganz schlechter Qualität) als Stream (oder wie auch immer) anzubieten?


Klar kann das legal sein. Kennst du die Rechte in dem jeweiligen Land, wo die Server stehen?

Auf der anderen Seite, kannst du bei Pro7 legal Serien dir ansehen, die auch aus dem TV, oder gar Kino bekannt sind.

Ist denn in Deutschland Netflix sehen legal? Nee, kannst du auch abgemahnt werden, obwohl du dort sogar Geld, einer echten Firma, in einen Rechtsstaat bezahlst und vor allen das Angebot dort absolut legal ist.



Die Frage ist durchaus berechtigt, ob Youtube rechtes ist. Nicht alles was bei YT liegt ist rechtens.

Ich frage mich eh, warum noch niemand auf die Idee gekommen ist, bei solchen Schul Mobbing Videos, die Zuschauer abzumahnen. Das hätte bestimmt mehr Wirkung, als nur den Verursacher zur Verantwortung zu ziehen.


Das ganze Thema muss ein für alle mal geklärt werden.

n00b
2013-12-18, 14:57:52
Gegenfrage: Warum sollte Redtube illegal sein und Youtube nicht? Auf Youtube gibt's auch massig Videos, wo die Hochlader keine Rechte dran haben.

Vermutlich gibts auf YouTube sogar mehr "illegale" Filme als bei RT. Stellt bei YT einer die Frage ob das ein "offensichtlich illegales Portal" ist? Der Grund warum bei YT kaum einer auf die Idee kommt es könne ein "illegales" Portal sein liegt nur in Vorbehalten wegen der "Pornos". Schmuddelfilme und so... Gesellschaftliche Grauzone... Macht aber von Gesetz her keinen Unterschied. Den Aufschrei hätte ich mal hören wollen wenn zehntausendfach wegen irgendwelcher YT Vids abgemahnt worden wäre :freak:

Matrix316
2013-12-18, 15:13:06
Vermutlich gibts auf YouTube sogar mehr "illegale" Filme als bei RT. Stellt bei YT einer die Frage ob das ein "offensichtlich illegales Portal" ist? Der Grund warum bei YT kaum einer auf die Idee kommt es könne ein "illegales" Portal sein liegt nur in Vorbehalten wegen der "Pornos". Schmuddelfilme und so... Gesellschaftliche Grauzone... Macht aber von Gesetz her keinen Unterschied. Den Aufschrei hätte ich mal hören wollen wenn zehntausendfach wegen irgendwelcher YT Vids abgemahnt worden wäre :freak:
Genau darauf will ich hinaus.

Und natürlich auch darauf, dass das Ansehen von Streams keine Vervielfältigung ist. Selbst wenn für kurze Zeit kleine Teile kopiert werden. Eine Kopie kann nur eine Kopie sein, wenn nach dem Kopieren auch eine Kopie existiert.

Wenn man ins Geschäft geht und eine Ware in die Hand nimmt und wieder zurück ins Regal legt - ist man dann ein Dieb? Man hatte die Ware ja für kurze Zeit genommen, ohne dafür zu bezahlen. Oder? ;)

Gipsel
2013-12-18, 15:17:20
Den Aufschrei hätte ich mal hören wollen wenn zehntausendfach wegen irgendwelcher YT Vids abgemahnt worden wäre :freak:
Da würde vermutlich Google ein Rechtsanwaltsteam losschicken, was im Jahr mehr verdient, als U+C jemals mit Abmahnungen eingenommen hat.

AnPapaSeiBua
2013-12-18, 15:19:53
Der Jurist setze auf Streaming als neues Betätigungsfeld, da sich die Abmahnung von Tauschbörsennutzern nicht mehr lohne.
Die Nutzer seien vorsichtiger geworden, erklärte Urmann.

Hat er damit nicht offen zugegeben, dass es bei den Abmahnung nur ums Geldmachen geht?

dechosen
2013-12-18, 15:20:28
Hatten wir das hier schon? Man verliert langsam den Überblick...

Das Geschäft mit der Angst – mit einer “großen Lüge” und unter Auspielung eines überforderten Gerichtssystems kann man leicht Millionen machen! (http://conlegi.de/das-geschaeft-mit-der-angst-mit-einer-grossen-luege-und-unter-auspielung-eines-ueberforderten-gerichtssystems-kann-man-leicht-millionen-machen/)

Schön wäre es ja mal gewesen, wenn der Threadstarter vllt. das Sammeln von Infos & Links übernommen hätte oder jemand anderes.

Hat sich Korken überhaupt mal wieder hier im Thread gemeldet?

klutob
2013-12-18, 15:33:19
Warum wird den feinen Herren von U+C nicht ein Strick aus den offensichtlich nie entstandenen überhöhten "Ermittlungsgebühren" gedreht. Es sollte doch leichter der fehlende Geldstrom Dingfest zu machen sein der klar die Betrugsabsicht aufzeigt, abseits des Urheberrecht Minenfeldes, mit den eigens gegründeten Briefkastenfirmen ("Rechteinhaber" Archive + IT Scheinfirma).

Matrix316
2013-12-18, 16:10:29
Hatten wir das hier schon? Man verliert langsam den Überblick...

Das Geschäft mit der Angst – mit einer “großen Lüge” und unter Auspielung eines überforderten Gerichtssystems kann man leicht Millionen machen! (http://conlegi.de/das-geschaeft-mit-der-angst-mit-einer-grossen-luege-und-unter-auspielung-eines-ueberforderten-gerichtssystems-kann-man-leicht-millionen-machen/)

Schön wäre es ja mal gewesen, wenn der Threadstarter vllt. das Sammeln von Infos & Links übernommen hätte oder jemand anderes.

Hat sich Korken überhaupt mal wieder hier im Thread gemeldet?

Tja...

1) Austricksen der Psyche:

Bisher gab es keine Streaming-Abmahnungen, daher reden alle davon, dass es „eine rechtliche Grauzone sei“. Dabei ist das – zivilrechtlich- gar nicht so umstritten, es sind die Straf(!)richter in einer Kino.to-Entscheidung, die es nicht verstanden haben und aus rechtspolitischen Gründen wohl etwas kriminalisieren wollten, was nicht sein durfte! Und das, obwohl hier die verurteilt wurden, die “hochgeladen” hatten – aber dass das verboten ist, ist klar. Dass sich das AG Leipzig zusätzlich noch äußerte, was mit denen eigentlich sein sollte, die geguckt hatten, was – sozusagen- eine Zugabe. Allerdings überflüssig wie falsch.

Denn es gibt einen Paragraphen für „Streaming“ im Urhebergesetz („§ 44a“), der genau das erlaubt, was die Strafrichter nicht sehen wollten oder konnten, nämlich dass Streaming-“Speicherungen“ technisch notwendig sind und daher erlaubt. Was machen die Strafrichter in dem Urteil, was Urmann zitiert? „§ 44 a UrhG findet keine Anwendung“. Ach, und warum? Nun, es gab keine Begründung, in Leipzig sagte man einfach „iss so!“. Und dank dessen beruft sich nun Herr Urmann auf dieses Urteil.

Genau so sieht es aus.

WhiteVelvet
2013-12-18, 16:14:24
Interview mit U+C im Wochenblatt:

http://www.wochenblatt.de/nachrichten/regensburg/regionales/Drohbrief-landet-in-der-Wochenblatt-Redaktion-wueste-Drohungen-gegen-Rechtsanwaltskanzlei;art1172,217846

"Er muss Lieferungen von irgendwelchen Firmen abwimmeln, die Unbekannte auf seinen Namen bestellt haben."

loool

Lyka
2013-12-18, 16:16:35
er sollte dankbar sein, dass er sich nicht mit Anonymus angelegt hat o_O

Matrix316
2013-12-18, 16:24:05
[...]


Die Frage ist durchaus berechtigt, ob Youtube rechtes ist. Nicht alles was bei YT liegt ist rechtens.

Ich frage mich eh, warum noch niemand auf die Idee gekommen ist, bei solchen Schul Mobbing Videos, die Zuschauer abzumahnen. Das hätte bestimmt mehr Wirkung, als nur den Verursacher zur Verantwortung zu ziehen.


Hmmmm, da ist aber ein kleiner Unterschied.

Nämlich, ist das was man im Video sieht strafbar? Oder ist das Video illegal, weil der Uploader keine Rechte hatte?

Wenn jemand das Video selbst gedreht hat und hochlädt, ist es ja vom Urheberrecht her legal. (auch wenn das was im Video zu sehen ist nicht)

Wenn jetzt diese Archive oder die Rechteinhaber die Videos bei Redtube selbst hochladen (lassen) sind diese natürlich auch legal dort.

Andererseits hat der User an sich NIE die Rechte an Videos die jemand ANDERES hochgeladen hat, weswegen es beim Streaming keine unerlaubte Kopie sein darf, sonst kann man sich garnichts "legal" ansehen, weil man immer vom Video dann eine (temporäre) Kopie machen würde. Oder von Bildern.

Genau genommen kann man sagen, dass aus technischen Gründen der Konsument von Streams nie belangt werden kann, so lange es nur um Urheberrecht geht. ;)

(zumal die Quelle auch hier nicht selbst illegal war)

Avalox
2013-12-18, 16:35:21
Hmmmm, da ist aber ein kleiner Unterschied.

...

Wenn jemand das Video selbst gedreht hat und hochlädt, ist es ja vom Urheberrecht her legal. (auch wenn das was im Video zu sehen ist nicht)

...


Ne, das wäre dann ja höchstens ein quantitativer Unterschied.

Wenn mehr als x% der Videos gegen ein Urheberrechtverstoßen ist die gesamte Plattform illegal?

Ne.


Es ist ein Punkt und der ist entscheidend.


Wenn Streaming keine Kopie ist im Sinne des Urheberrechts, dann kann der User völlig legal sich alles ansehen, auch Kino.to.

Weil dann die Unterscheidung zwischen offensichtlich legal und illegal, keine Rolle mehr spielt.


Das ist doch genau der Punkt, vor dem sich alle Filmfirmen gruseln und weshalb sich auch noch kein Gericht an das Streaming gewagt hat.

Dawn on Titan
2013-12-18, 16:58:46
Und genau die Frage nach der Legalität des Streamings ist, Leipzig sein dank, offen.

dechosen
2013-12-18, 17:14:23
Schweizer Porno-Abmahner zahlten keine Steuern (http://www.handelszeitung.ch/unternehmen/schweizer-porno-abmahner-zahlten-keine-steuern-542240)

;D

MarcWessels
2013-12-18, 18:43:05
Streams darst Du auch aus offenkundig rechtswidrigen Quellen ansehen.
Das ist völlig unentschieden.Es steht klar und deutlich im UrhG.


Interview mit U+C im Wochenblatt:

http://www.wochenblatt.de/nachrichten/regensburg/regionales/Drohbrief-landet-in-der-Wochenblatt-Redaktion-wueste-Drohungen-gegen-Rechtsanwaltskanzlei;art1172,217846

"Er muss Lieferungen von irgendwelchen Firmen abwimmeln, die Unbekannte auf seinen Namen bestellt haben."

loool;D Bestimmt Gummipuppen.

Kosh
2013-12-18, 19:01:16
30% der Abgemahnten zahlen sofort und genau damit machen die den großen Reibach. :wink:

Kann mir nicht vorstellen, das die Zahlen wirklich noch so hoch sind. Erst Recht nicht in diesem Fall.

Ansonsten hat es eh jeder verdient, der so doof war zu zahlen.
Ist ja nicht die erste Abmahnwelle und sich im Netz zu informieren,wenn sowas ankommt, sollte auch mittlerweile jeder können.

Zumal es ja um leute geht,die eh im Netz unterwegs waren.

Dennoch hoffe ich,das alle Beteiligten ordentlich an den karren gefahren bekommen. Erstes Gerichtsurteil gibt es ja schon,das abmahnen des abmahnens willen untersagt.

PHuV
2013-12-18, 19:12:54
Abmahnungen wegen Porno-Streaming: Staatsanwaltschaft und Blogger gegen Redtube-Abmahner (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Abmahnungen-wegen-Porno-Streaming-Staatsanwaltschaft-und-Blogger-gegen-Redtube-Abmahner-2068086.html)
Bei der Staatsanwaltschaft Regensburg, die zuständig für strafrechtliche Ermittlungen gegen die abmahnende Anwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) wäre, sind nach Angaben eines Sprechers "etliche Strafanzeigen" von Abgemahnten eingegangen. Der Vorwurf gegen Urmann lautete stets Betrug. Bisher seien keine Ermittlungen angelaufen. Die vorliegenden Strafanzeigen seien im Gegenteil bereits ad acta gelegt worden. Es sei nicht schlüssig vorgebracht worden, dass in den Abmahnungen von U+C wahrheitswidrige Behauptungen enthalten seien, die einen Betrugsverdacht begründen würden, so der Sprecher gegenüber heise online.
Hat sich jemand das mal auf der Zunge zergehen lassen?

Da wird Strafanzeige gestellt, und die lehnen das ab, weil die sagen, der Anwalt wird mit seiner eidesstattlichen Versicherung schon richtig liegen? Sollte dann nicht denen mal eine Licht aufgehen, und ermittel, wenn sich nicht nur einer, sondern viele melden? :|

Matrix316
2013-12-18, 19:23:38
Ne, das wäre dann ja höchstens ein quantitativer Unterschied.

Wenn mehr als x% der Videos gegen ein Urheberrechtverstoßen ist die gesamte Plattform illegal?

Ne.

Eigentlich kann die Plattform NIE illegal sein, weil nur die Daten die da liegen illegal sein können. Bittorrent oder diverse Megauploads sind ja auch nicht per se illegal, nur weil man auch raubkopien runterladen kann...

Es ist ein Punkt und der ist entscheidend.


Wenn Streaming keine Kopie ist im Sinne des Urheberrechts, dann kann der User völlig legal sich alles ansehen, auch Kino.to.

Konnte er ja auch. Nur das ANBIETEN der Streams ist illegal. Nicht das ansehen.

Weil dann die Unterscheidung zwischen offensichtlich legal und illegal, keine Rolle mehr spielt.

Für den der sich die Streams ansieht, spielt es natürlich keine Rolle. Wobei es ein Unterschied ist ob man wie Kino.to NUR Raubkopierte Filme dort hat, oder wie bei Youtube oder Redtube die Plattform auch legal verwendet wird.

Wenn man sich auf eine %Zahl festlegen will, würde ich sagen es müssen 100% illegale Inhalte vorliegen.

Das ist doch genau der Punkt, vor dem sich alle Filmfirmen gruseln und weshalb sich auch noch kein Gericht an das Streaming gewagt hat.

Ist doch ganz einfach: Das Streamen an sich ist für den User nicht illegal. Wenn er den Film komplett runterladen kann, dann schon. Wobei das von Plattform zu Plattform unterschiedlich ist. Wenn sich jemand nun eine illegal angebotene Sache runterlädt, wäre das nicht erlaubt. Da es aber auf den Seiten auch durchaus legale Sachen gibt, dürfte er die natürlich auch runterladen (sofern die Plattform das erlaubt). Bei Youtube ist das z.B. nicht erlaubt - obwohl es Tools dafür gibt.

Interessant wird die Sache aber, wenn der Rechteinhaber wie Archive Dingens damit einverstanden ist, dass die Videos bei Youtube sind (weil er nichts dagegen tut, dass man diese entfernt) und dann TROTZDEM die User abmahnt, denn was ist wenn der Rechteinhaber wissentlich diese Filme dort anbieten lässt, kann er dann überhaupt jemanden dafür abmahnen, selbst wenn er diese runterlädt? Ich meine, es gibt nur eine Redtube Seite und ein Video pro Film, oder? Und wenn das weg ist, ist der Film weg. Nicht so wie bei Bittorrent oder so, wo es mehrere Quellen gibt. Wer hat eigentlich die Videos überhaupt hochgeladen? Das wäre auch so eine Frage. Wenn es der ursprüngliche Rechteinhaber wäre, dann wäre noch viel weniger dagegen einzuwenden, wenn der Film da angesehen wird.

Stell dir vor, ein Filmemacher wie Paramount lädt ein Video zu Youtube hoch. Sony käuft sich die Rechte und mahnt alle ab, die sich das Video auf Youtube angesehen haben. Und sowas ähnliches ist doch hier passiert, oder?

dechosen
2013-12-18, 19:27:25
Abgemahnte können aufatmen - Schlinge um den Hals der Redtube-Anwälte zieht sich zu
(http://www.focus.de/digital/internet/aufatmen-fuer-abgemahnte-porno-stream-video-plattform-schlinge-um-den-hals-der-redtube-abmahner-wird-enger-4_id_3492849.html)

Kosh
2013-12-18, 19:37:59
Die Regensburger Sta scheint eh von U+C gekauft zu sein.

Denn die entscheiden immer auffallend schnell FÜR U+C.

Matrix316
2013-12-18, 19:38:43
Ach ja, eine Schrift gefunden, die sogar etwas älter ist. Und mal abgesehen davon, dass man dort Megaupload als Streamingseite sieht (wars das etwa sogar? keine Ahnung), sind die Ausführungen eigentlich klar:

http://gernot-hennig.de/urheberrechtliche-legalitaet-video-streams/


Urheberrechtliche Legalität von Video-Streams

[...]

Prüfung der Legalität der Quelle durch Anwender

Die Einordnung als Vervielfältigung bzw. Kopie bei nur temporärer – also flüchtiger – Speicherung des gesamten Datensatzes führt auch zu dem Folgeproblem, dass dann für das Aufrufen von Streams im Internet allgemein „eine erhebliche Rechtsunsicherheit“ droht. So müsste der Nutzer insbesondere vor jeder Anwendung prüfen, ob es sich um eine illegale Quelle handelt. Denn nur wenn die Vorlage/ Quelle nicht offensichtlich rechtwidrig ist, kann eine urheberrechtlich zulässige Privatkopie (§ 53 UrhG) durch den Nutzer legal erstellt werden.

Was das Gesagte praktisch bedeutet, wird bei der Einstufung der Videoportale Kino.to und YouTube als illegale bzw. legale Vorlagen/ Quellen eindrucksvoll verdeutlicht.

So kann aus Sicht des Nutzers noch nachvollziehbar bei megaupload.com oder kino.to nicht davon ausgegangen werden, dass Kinofilme vor ihrer Veröffentlichung oder auch währenddessen diese sich noch im Kino befinden, kostenfrei im Internet angeschaut werden können.

Die Frage der offensichtlich rechtswidrigen Quelle bei dem Videoportal „Youtube“ hingegen, kann von einem Nutzer ohne entsprechendes Hintergrundwissen gar nicht bzw. nur sehr schwer mit erheblicher Rechtsunsicherheit eingeordnet werden.

Fazit und Folgen für die Nutzer von Video-Streams

Durch die nur vorübergehende Speicherung zum Zweck der Betrachtung, liegt beim Streaming schon keine urheberrechtlich relevante Vervielfältigung vor. Durch das „Puffern“ wird nach Auffassung des Verfassers eine rechtmäßige Nutzung ermöglicht. Eine Abgrenzung auf der Ebene der offensichtlich rechtswidrigen Vorlage/ Quelle vorzunehmen, erscheint als wenig praktikabel und kann von den Nutzern nach Auffassung des Verfassers nicht verlangt werden.

Darüber hinaus erweist sich die Ermittlung der privaten Konsumenten als schwierig, womit nach alledem auch der Schwerpunkt der Verfolgung gegenüber dem veröffentlichenden Webseitenbetreiber als Verletzer des Urheberrechts der öffentlichen Wiedergabe bzw. des Senderechts – wie nicht zuletzt im Fall „Megaupload.com“ geschehen – liegen sollte.

Der Sandmann
2013-12-18, 19:45:50
Wenn ich das hier aber so verfolge ist das auch ein nettes Geschäft für die Anwälte die sich genau darauf spezialisiert haben die Opfer zu vertreten.

Kosh
2013-12-18, 19:46:12
Wie ist das eigentlich bei digitalem Fernsehen?Werden da nicht auch Filmdaten auf dem Fernseher zwischengespeichert, wie beim Streaming?

So das nach U+C Theorie quasi jeder Fernsehzuschauer abgemahnt werden könnte, der TV schaut?

Oder ist das Technisch komplett anders beim digitalen Fernsehen?

x-force
2013-12-18, 19:53:24
nein, du empfängst einen mpeg2 stream.

festplattenreceiver tun genau das gleiche wie ein pc, der den stream speichert.

Dawn on Titan
2013-12-18, 19:53:42
Bei den nicht verschlüsselten Sendern sicher nicht.

ux-3
2013-12-18, 19:53:43
Wenn ich das hier aber so verfolge ist das auch ein nettes Geschäft für die Anwälte die sich genau darauf spezialisiert haben die Opfer zu vertreten.

Scheibenreparatur ist auch ein nettes Geschäft bei Hagel.

Matrix316
2013-12-18, 19:55:26
Man darf ja privat sich Filme von DVD kopieren, so lange man keinen Kopierschutz umgeht.

Und wenn man Pay TV illegal entschlüsselt ist das natürlich nicht so legal.

Aber stellt euch vor die würden alle abmahnen, die sich irgendwelche chinesischen Championsleague oder Bundesliga Streams anschauen...:naughty: Da geb ich lieber Geld für Sky aus und schaue Filme auf Redtube. ;););)

Lyka
2013-12-18, 19:57:55
ich glaube, Aufzeichnung eines gestreuten Signals ist erlaubt (Videorekorder?) als Privatkopie

außer du meinst Youtube etc. über Fernseher

Demirug
2013-12-18, 20:01:13
Wie ist das eigentlich bei digitalem Fernsehen?Werden da nicht auch Filmdaten auf dem Fernseher zwischengespeichert, wie beim Streaming?

So das nach U+C Theorie quasi jeder Fernsehzuschauer abgemahnt werden könnte, der TV schaut?

Oder ist das Technisch komplett anders beim digitalen Fernsehen?

Die Sender haben ja das Recht es zu übertragen. Das würden dann selbst nach der Argumentation von U+C unter Privatkopie fallen. Sie musste ja RedTube als eine offensichtlich illegalen Quelle hinstellen um die Privatkopie auszuhebeln. Mal schauen ob RedTube da noch eine Anzeige wegen übler Nachrede und Geschäftsschädigung oder so etwas in der Art stellt.

Sumpfmolch
2013-12-18, 20:02:16
;D Bestimmt Gummipuppen.

Ja das stelle ich mir lustig vor. Und fetisch Zeug. Und Pornos. Aber bitte nicht in der neutralen Verpackung, sondern schön offensichtlich was drin ist.

Am besten an die Privatadresse mit Hermes, wenn der Kerl nicht zu Hause ist. Damit die ganze Nachbarschaft das Zeug hinterlegt bekommt. :biggrin:

Der Sandmann
2013-12-18, 20:08:12
Scheibenreparatur ist auch ein nettes Geschäft bei Hagel.

Nur kann ich als Mensch den Hagel nicht bewusst in Räumen wo viele Autos im freien stehen entstehen lassen.

Kladderadatsch
2013-12-18, 20:43:29
wenn die zwischenspeicherung dieser film(schnipsel) eine vervielfältigung darstellt, findet diese auch beim streamen legal erworbenen materials statt. wenn die zwischenspeicherung eines streams eine urheberrechtsverletzung darstellt, findet diese auch statt, wenn ich z.b. über watchever einen film streame- was demnach mit demselben recht abmahnbar ist. oder sehe ich das falsch?

Lyka
2013-12-18, 20:54:25
Ich glaube, Lizenzierter Stream wird anders behandelt

Kladderadatsch
2013-12-18, 20:57:52
als eine lizenzierte vervielfältigung:|

Avalox
2013-12-18, 21:14:36
als eine lizenzierte vervielfältigung:|

Als erlaubte Privatkopie.

ux-3
2013-12-18, 21:19:15
Nur kann ich als Mensch den Hagel nicht bewusst in Räumen wo viele Autos im freien stehen entstehen lassen.

Silberiodit ist dein Freund! :)

Kladderadatsch
2013-12-18, 21:19:20
Als erlaubte Privatkopie.
Das Recht habe ich bei einem Stream?

Matrix316
2013-12-18, 22:06:57
Die Sache ist ja auch, dass man sich bei Redtube oder Youtube garnicht sicher sein kann, ob die Vorlage jetzt legal ist - oder nicht. Das steht ja nicht direkt dabei, oder?

Und wenn es legal ist sich einen legalen Stream anzusehen, dann auch, wenn es nicht offensichtlich ist, ob die Seite an sich legal oder nicht ist.

deekey777
2013-12-18, 22:35:38
wenn die zwischenspeicherung dieser film(schnipsel) eine vervielfältigung darstellt, findet diese auch beim streamen legal erworbenen materials statt. wenn die zwischenspeicherung eines streams eine urheberrechtsverletzung darstellt, findet diese auch statt, wenn ich z.b. über watchever einen film streame- was demnach mit demselben recht abmahnbar ist. oder sehe ich das falsch?
Es kommt darauf an, wie man § 44a UrhG versteht. Eine Vervielfältigung ist es ja (§ 16 UrhG). Aber diese vorübergehende Kopie stellt eben rechtmäßige Nutzung dar. Es sei denn, "rechtmäßige Nutzung" wird so ausgelegt, dass rechtmäßig nur dann, wenn der Anbieter entsprechende Rechte hat. So oder so: § 53 UrhG regelt, dass diese vorübergehende Kopie keine Verletzung des Urheberrechts darstellt, wenn die Quelle nicht offensichtlich illegal ist.

Guter Beitrag: http://www.palawa.de/?p=1093

Dawn on Titan
2013-12-19, 07:40:25
Wen U+C mit ihrer Aktion für ein klärendes Grundsatzurteil sorgen, haben sie doch viel Gutes getan.

dechosen
2013-12-19, 15:30:19
Ermittlungen und Justiz (kowabit) (http://blog.kowabit.de/blog/)

Abmahnungen wegen Porno-Streaming: Ermittlung der IP-Adressen im Visier der Staatsanwaltschaft (heise) (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Abmahnungen-wegen-Porno-Streaming-Ermittlung-der-IP-Adressen-im-Visier-der-Staatsanwaltschaft-2070275.html)

Die Staatsanwaltschaft Köln hat ihre Vorprüfungen abgeschlossen und ermittelt nun aus Eigeninitiative wegen falscher eidesstattlicher Versicherung gegen Unbekannt. Im Zuge der Ermittlungen werde geprüft, auf welche Weise die IP-Adressen der Abgemahnten ermittelt wurden, erklärte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer gegenüber heise online.

Für Ermittlungen gegen die abmahnende Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) wäre örtlich die Staatsanwaltschaft Regensburg zuständig. Dort sind zwar etliche Strafanzeigen eingegangen, aber nach Auskunft von Behördensprecher Markus Pfaller haben diese bislang keinen ausreichenden Anfangsverdacht begründet. Es sei jedoch offen, ob in naher Zukunft Ermittlungen aufgenommen werden würden.

MarcWessels
2013-12-19, 21:07:00
So, endlich mal eine richtig gute Strafanzeige gegen Anwalt Urmel-> http://abmahnung-medienrecht.de/2013/12/strafanzeige-gegen-thomas-urmann-wegen-streaming-abmahnungen-in-sachen-redtube-bei-der-staatsanwaltschaft-hamburg-eingereicht/

:D

anddill
2013-12-19, 21:13:38
So, endlich mal eine richtig gute Strafanzeige gegen Anwalt Urmel-> http://abmahnung-medienrecht.de/2013/12/strafanzeige-gegen-thomas-urmann-wegen-streaming-abmahnungen-in-sachen-redtube-bei-der-staatsanwaltschaft-hamburg-eingereicht/

:D


Es ist beklagenswert, dass das Instrument des Urheberrechts seitens eines Anwalts erneut dazu missbraucht wird, um unbedarften Verbrauchern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Durch die neue Abmahnwelle nehmen einmal mehr neben den Betroffenen auch die Akzeptanz des Urheberrechts in der Gesellschaft und die Reputation der Anwaltschaft Schaden. Das ist für uns unerträglich und nicht weiter hinnehmbar“, so Carl Christian Müller abschließend.

Hehe, gibts da überhaupt noch irgendwas zu beschädigen?

Rancor
2013-12-19, 21:40:04
So, endlich mal eine richtig gute Strafanzeige gegen Anwalt Urmel-> http://abmahnung-medienrecht.de/2013/12/strafanzeige-gegen-thomas-urmann-wegen-streaming-abmahnungen-in-sachen-redtube-bei-der-staatsanwaltschaft-hamburg-eingereicht/

:D

BAM !!! :biggrin:

Auf den Punkt gebracht. Sehr geil

Player18
2013-12-19, 22:56:06
Derartige Vergehen werden mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Sehr Schön :D Hoffentlich kriegen sie Dazu noch jeden Tag in der JVA paar aufs maul

und danach wünsch ich den ein Drecksjob mit Mieser-bezahlung. Das sie ihr Luxus Auto+Luxus Haus vergessen können und nie wieder sehen. Selbst wenn sie zum Alki werden gehts mir am arsch vorbei!

Sumpfmolch
2013-12-19, 23:14:00
Der Urmann kann am Ende von Glück reden, wenn man ihm die Mittäterschaft in dieser kriminellen Vereinigung nicht nachweisen kann.

CokeMan
2013-12-19, 23:26:31
Landgericht Köln gibt erste Auskünfte zur Funktionsweise der Software GLADII 1.1.3
http://abmahnung-medienrecht.de/2013/12/streaming-abmahnungen-der-kanzlei-uc-in-sachen-redtube-landgericht-koln-gibt-erste-auskunfte-zur-funktionsweise-der-software-gladii-1-1-3/

Denn eine für den Tatbestand nach § 101 Abs. 2 UrG erforderliche lückenlose Darlegung der Rechtsverletzung – hierzu gehört auch die Frage des Nachweises der Herkunft der Daten und des dem zugrunde liegenden Ermittlungsvorgangs – lassen die Anträge und wohl auch das Gutachten vermissen.
Nach wie vor ist unklar, wie The Archive AG an die IP-Adressen der Nutzer von Redtube herangekommen ist. Bereits seit einigen Tagen wird darüber spekuliert, dass die IP-Adressen über einen sogenannten Honeypot abgegriffen wurden.


Im Fall der „Redtube“-Abmahnungen könnte eine komplizierte Konstruktion einzig dazu geschaffen worden sein, Nutzer zur Kasse zu bitten.
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/redtube-abmahnungen-die-sache-koennte-ein-fauler-trick-sein-12717259.html
http://www.heise.de/tp/blogs/6/155541

http://streamingabmahnung.wikia.com/wiki/Die_Hinterm%C3%A4nner
http://static2.wikia.nocookie.net/__cb20131215182342/streamingabmahnung/images/0/01/New-Mind-Map_2w42uupy.png

PHuV
2013-12-19, 23:28:12
So, endlich mal eine richtig gute Strafanzeige gegen Anwalt Urmel-> http://abmahnung-medienrecht.de/2013/12/strafanzeige-gegen-thomas-urmann-wegen-streaming-abmahnungen-in-sachen-redtube-bei-der-staatsanwaltschaft-hamburg-eingereicht/

:D
Finde ich super, hoffentlich ermitteln die dann hier auch kompetent und richtig, und lassen es nicht unter den Tisch fallen wie die anderen Beschwerden.

Wodde
2013-12-19, 23:47:44
So, endlich mal eine richtig gute Strafanzeige gegen Anwalt Urmel-> http://abmahnung-medienrecht.de/2013/12/strafanzeige-gegen-thomas-urmann-wegen-streaming-abmahnungen-in-sachen-redtube-bei-der-staatsanwaltschaft-hamburg-eingereicht/

:D


Ich hoffe diese Abzocker werden juristisch vernichtet.

Stormtrooper
2013-12-20, 08:18:18
Derartige Vergehen werden mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Das wäre dann kein Vergehen, sondern ein Verbrechen.

WhiteVelvet
2013-12-20, 08:34:04
Eigentlich sollte man ebenfalls Strafanzeige stellen, ohne eine Abmahnung bekommen zu haben...

vad4r
2013-12-20, 08:41:34
Hat Red Tube jetzt eigentlich noch klicks?

Rancor
2013-12-20, 08:45:22
Was macht eigentlich der TE ? :)

n00b
2013-12-20, 11:11:54
Der Urmann kann am Ende von Glück reden, wenn man ihm die Mittäterschaft in dieser kriminellen Vereinigung nicht nachweisen kann.


Na ob das alles wirklich nur Glück ist?

-> http://www.regensburg-digital.de/uc-thomas-urmann-abmahnung-regensburg-porno-abmahner-im-glueck/20122013/

Botcruscher
2013-12-20, 11:19:38
Das ist Bayern. Da sitzt noch jemand hohes bei der Staatsanwaltschaft und bekommt Prozente.

Lyka
2013-12-20, 13:08:24
Hat Red Tube jetzt eigentlich noch klicks?

ich glaube nicht, ich glaube, die leiden am meisten drunter... gerade in Deutschland sind die Klickraten auf Porno-Websites recht hoch... ich bleibe bei XV.

Flyinglosi
2013-12-20, 13:17:51
ich glaube nicht, ich glaube, die leiden am meisten drunter... gerade in Deutschland sind die Klickraten auf Porno-Websites recht hoch... ich bleibe bei XV.

Tja am Ende trifft es eben immer die Porno-Websites... ;D

Matrix316
2013-12-20, 13:51:24
Ich glaube, so wie es aussieht, ist es absolut sicher, wenn man auf redtube.com geht. Vorsichtig sollte man bei allen anderen Umleitungen sein, so ala retdube.net oder so. Am Ende sind ALLE abgemahnten über eine spezielle Weiterleitung auf die Videos gekommen und garnicht über die RT Seite.

Noebbie
2013-12-20, 13:52:56
Kann ja eigentlich nur so sein. Sonst müssten die Betreiber mitspielen.

Matrix316
2013-12-20, 14:00:41
Müsste sowas nicht eine Antivirensoftware auch bemerken?

kiss
2013-12-20, 14:07:25
Verbrennt den LADEN....!!! :ubash3:

Naja, der Laden wird so oder so terrorisiert. ;D

Demirug
2013-12-20, 14:21:57
Müsste sowas nicht eine Antivirensoftware auch bemerken?

Nein. Umleitungen sind ja keine Gefahr für deinen Computer und kommen ständig vor.

DrumDub
2013-12-20, 15:27:13
hehe ...

Redtube will für Recht auf Porno kämpfen (http://www.spiegel.de/netzwelt/web/redtube-betreiber-alex-taylor-bestreitet-weitergabe-von-ip-adressen-a-940113.html)

Arcanoxer
2013-12-20, 15:51:00
Derartige Vergehen werden mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Im Knast ist er leider halbwegs vor Anschlägen in Sicherheit. :(

DrumDub
2013-12-20, 16:24:14
bei mir nicht. weiter gehts:

Einige Kammern am Landgericht räumten bereits ein, dass durch die verfügte Auskunftserteilung des Gerichts Rechte der Betroffenen möglicherweise verletzt worden seien, teilte das Gericht am Freitag mit. Sie neigten dazu, an ihrer ursprünglichen Einschätzung nicht mehr festzuhalten.


Kölner Landgericht rückt von Redtube-Entscheidungen ab (http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/porno-abmahnung-landgericht-rueckt-von-redtube-entscheidungen-ab-a-940369.html)

n00b
2013-12-20, 16:25:53
"Porno-Abmahnungen: LG Köln rudert zurück"

Im Fall der Massenabmahnungen wegen angeblichen Streamings von Filmen beim Porno-Portal RedTube deutet sich eine spektakuläre Wende an. Das Landgericht Köln hat erklärt, dass einige Kammern, die zuvor den Anträgen der Abmahnanwälte stattgegeben haben, nun "dazu neigen, an ihrer ursprünglichen Einschätzung nicht mehr festzuhalten und den Beschluss aufzuheben bzw. auszusprechen, dass dadurch der Anschlussinhaber in seinen Rechten verletzt wurde". Ein bemerkenswertes öffentliches Eingeständnis.
...


Quelle: http://meedia.de/internet/porno-abmahnungen-lg-koeln-rudert-zurueck/2013/12/20.html

Hier steht auch was dazu ("Richter zücken die Rote Karte"): http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/12/20/redtube-richter-zuecken-die-rote-karte/

dechosen
2013-12-20, 17:03:23
Laut Landgericht Köln sind mittlerweile zahlreiche Anträge auf Akteneinsicht eingegangen und über 50 Beschwerden gegen Beschlüsse, mit denen den betroffenen Providern die Auskunftserteilung gestattet worden ist.


Ziemlich wenig, wenn man mal bedenkt, dass hier x-tausende betroffen sind.

DrumDub
2013-12-20, 17:04:57
geiler kommentar bei lawblog.de :D

Ziemlich wenig, wenn man mal bedenkt, dass hier x-tausende betroffen sind. akteneinsicht bekommt auch nur ein anwalt. und wenn der hunderte betroffene vertritt, ist das gar nicht wenig,.

Demirug
2013-12-20, 17:11:10
Ziemlich wenig, wenn man mal bedenkt, dass hier x-tausende betroffen sind.

Es waren ja jeweils einige hundert IPs pro Beschluss.

dechosen
2013-12-20, 17:21:20
Hm, kann so eine Beschwerde nur von einem Anwalt eingereicht werden?

127.0.0.1
2013-12-20, 17:24:30
Da muss noch deutlich mehr kommen, vor allem von der strafrechtlichen Seite. Das was man da hört ist viel zu zaghaft :mad:

deekey777
2013-12-20, 18:09:51
Es waren ja jeweils einige hundert IPs pro Beschluss.
Wäre schon interessant zu wissen, für wieviele IPs aufeinmal Auskunft verlangt wird. Urmann hat bereits ausgeplaudert, dass die Telekom 3 EUR für Auskunft pro IP verlangt. Die Höhe des Schadens, der für den Gestattungsbeschluss entsteht, dürfte pro Abgemahnten wirklich unter zehn Euro sein (Anwaltskosten+Gerichtskosten+Auskunft der Telekom), vielleicht unter fünf. Die Ermittlungskosten dürfen auch nur anteilig geltend gemacht werden.

Hm, kann so eine Beschwerde nur von einem Anwalt eingereicht werden?
Anwaltszwang, da Landgericht, oder?

Rancor
2013-12-20, 18:14:12
Da muss noch deutlich mehr kommen, vor allem von der strafrechtlichen Seite. Das was man da hört ist viel zu zaghaft :mad:
Naja ermittelt wird ja auch. Man muss sich in diesem Fall sicher sein und vor allem Beweise haben. Diese lassen sich ja leider allzu leicht vernichten.

Nichts wäre schlimmer als eine Anklage inklusive Verhandlung die zu einem negativen Ergebniss kommt.

deekey777
2013-12-20, 18:18:37
Da muss noch deutlich mehr kommen, vor allem von der strafrechtlichen Seite. Das was man da hört ist viel zu zaghaft :mad:
Es ist sehr schwer, einem Rechtsanwalt ein strafbares Verhalten nachzuweisen.

Sumpfmolch
2013-12-20, 19:06:08
Die Art der Anzeigen wundert mich etwas. Die Abmahner behaupten ja quasi sich in einer End-to-End Verbindung zwischen redtube und den Betroffenen hineingeschmuggelt zu haben.

Hier wäre §303a "Datenveränderung" oder §303b "Computersabotage" als Anzeige angebracht.

Demirug
2013-12-20, 19:14:22
Wäre schon interessant zu wissen, für wieviele IPs aufeinmal Auskunft verlangt wird. Urmann hat bereits ausgeplaudert, dass die Telekom 3 EUR für Auskunft pro IP verlangt. Die Höhe des Schadens, der für den Gestattungsbeschluss entsteht, dürfte pro Abgemahnten wirklich unter zehn Euro sein (Anwaltskosten+Gerichtskosten+Auskunft der Telekom), vielleicht unter fünf. Die Ermittlungskosten dürfen auch nur anteilig geltend gemacht werden.

Es wurde doch schon geschrieben das es pro Beschluss zwischen 400 und 1000 IPs waren.

Avalox
2013-12-20, 19:31:11
Focus Online hat das Gutachten vorliegen.

http://www.focus.de/digital/internet/angeblich-drei-tage-lang-pornos-geguckt-redtube-missverstanden-eidesstattliche-versicherung-belegt-irrefuehrung-des-gerichts-6_id_3496253.html

Demirug
2013-12-20, 20:33:05
Focus Online hat das Gutachten vorliegen.

http://www.focus.de/digital/internet/angeblich-drei-tage-lang-pornos-geguckt-redtube-missverstanden-eidesstattliche-versicherung-belegt-irrefuehrung-des-gerichts-6_id_3496253.html

Da geht es aber um die Eidesstattliche Erklärung(en) und nicht um das Gutachten.

127.0.0.1
2013-12-20, 23:22:27
RedTube erwirkt vor dem Hamburger LG eine EV gegen "The Archive AG", schreibt zumindest die Frankfurter Rundschau:

http://www.fr-online.de/digital/porno-redtube-abmahnung-redtube-erwirkt-einstweilige-verfuegung,1472406,25702114.html


Schade dass da nicht steht was in dieser EV genau drinsteht, das wäre sehr interessant.

MarcWessels
2013-12-20, 23:58:50
Urmel im Glück-> http://www.regensburg-digital.de/uc-thomas-urmann-abmahnung-regensburg-porno-abmahner-im-glueck/20122013/

Player18
2013-12-21, 00:12:27
Urmel im Glück-> http://www.regensburg-digital.de/uc-thomas-urmann-abmahnung-regensburg-porno-abmahner-im-glueck/20122013/

Was ist das nur für ein Krankes Arschloch. Mehr fällt mir dazu nicht mehr ein.

WhiteVelvet
2013-12-21, 13:54:17
Sollen wir ein paar Cent zusammenwerfen, einen Strick kaufen und ihm den zuschicken?

deekey777
2013-12-21, 14:11:25
Die Art der Anzeigen wundert mich etwas. Die Abmahner behaupten ja quasi sich in einer End-to-End Verbindung zwischen redtube und den Betroffenen hineingeschmuggelt zu haben.

Hier wäre §303a "Datenveränderung" oder §303b "Computersabotage" als Anzeige angebracht.
Das ist doch der Sinn von Trafficholder.

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2013/214_O_190_13_Beschluss_20131017.html
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2013/228_O_173_13_Beschluss_20131202.html
Der Antrag knüpft an an einen Download des geschützten Rechts und damit an einen Verstoß gegen das Vervielfältigungsrecht gemäß § 16 UrhG. Zur Form des Downloads und der Identität des jeweiligen Webhosters fehlt es indes an jedwedem Vortrag, so dass nicht beurteilt werden kann, ob eine Speicherung auf der Festplatte erfolgt oder ein Fall des Cachings oder Streamings vorliegt, bei dem streitig ist, ob hierdurch urheberrechtliche Vervielfältigungsrechte verletzt werden. Insoweit bildet bereits die von der Antragstellerin trotz Hinweises der Kammer nicht klargestellte Tatsachenlage keine tragfähige Basis, einen Verstoß gegen das Vervielfältigungsrecht annehmen zu können. Darüber hinaus begründet die ungeklärte Rechtsfrage Zweifel in einem Ausmaß, dass die Kammer von der erforderlichen Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung nicht ausgehen kann.
6

Weiterhin ist auch die ordnungsgemäße Ermittlung der IP-Adressen nicht hinreichend glaubhaft gemacht. Das Gutachten der […] vom 22. März 2013 befasst sich mit der Erfassung des von dem Gutachter selbst initiierten Download(?)vorgangs. Dass auch Downloads von anderen Rechnern zuverlässig erfasst würden, ergibt sich hieraus nicht. Insoweit ist der Kammer derzeit auch nicht erkennbar, wie das eingesetzte Ermittlungsprogramm in der Lage sein soll, die IP-Adresse des Downloaders zu erfassen, der lediglich mit dem Server kommuniziert, auf dem das Werk hinterlegt ist. Es bleibt mithin die Frage unbeantwortet, wie das Programm in diese zweiseitige Verbindung eindringen kann.
7

Ungeachtet dessen ist das Gutachten auch schon deshalb nicht aussagekräftig, weil weder darin noch durch die Antragstellerin mitgeteilt wird, um welchen "Medien-Hoster" es sich handelt.

Aus der PM des LG Köln:
Folgendes - hier auszugsweise wiedergegebenes - Schreiben ist von einigen Kammern an die Antragstellerin der Verfahren bzw. deren Rechtsanwalt gerichtet worden:
„Ausweislich des in Bezug genommenen Gutachtens der […] vom 22. März 2013 dürfte das Programm „GLADII 1.1.3“ dabei nur den Vorgang des sogenannten „Streamings“, also des Abspielens einer Video-Datei im Webbrowser des Nutzers, dokumentieren. Die Kammer neigt insoweit der Auffassung zu, dass ein bloßes „Streaming“ einer Video-Datei grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts, insbesondere keine unerlaubte Vervielfältigung i.S.d. § 16 UrhG darstellt, wobei diese Frage bislang noch nicht abschließend höchstrichterlich geklärt ist. Eine solche Handlung dürfte vielmehr bei nur vorübergehender Speicherung aufgrund einer nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellten bzw. öffentlich zugänglich gemachten Vorlage regelmäßig durch die Vorschrift des § 44a Nr. 2 UrhG gedeckt sein […].
[…] Insoweit begründen sowohl die unklare Tatsachenlage als auch die ungeklärte Rechtsfrage bereits Zweifel an der erforderlichen „Offensichtlichkeit“ der Rechtsverletzung.
Weiterhin ist auch die ordnungsgemäße Ermittlung der IP-Adressen weder hinreichend dargelegt noch glaubhaft gemacht. Das Gutachten der […] vom 22. März 2013 befasst sich mit der Erfassung des von dem Gutachter selbst initiierten Download(?)vorgangs. Dass auch Downloads von anderen Rechnern zuverlässig erfasst würden, ergibt sich hieraus letztlich nicht. Insoweit ist der Kammer derzeit auch nicht erkennbar, wie das eingesetzte Ermittlungsprogramm in der Lage sein soll, die IP-Adresse des Downloaders zu erfassen, der lediglich mit dem Server kommuniziert, auf dem das Werk hinterlegt ist. Es bleibt mithin die Frage unbeantwortet, wie das Programm in diese zweiseitige Verbindung eindringen kann.
Aufgrund dessen neigt die Kammer im Hinblick auf die bereits erfolgte Auskunftserteilung dazu, Beschwerden gegen den Gestattungsbeschluss grundsätzlich abzuhelfen und gem. § 62 Abs. 1 FamFG auszusprechen, dass der angegriffene Beschluss weitere beteiligte Anschlussinhaber in ihren Rechten verletzt hat.“

Avalox
2013-12-21, 14:36:56
RT hat erstmal eigene EV durchgesetzt, dass RT User für die genannten Filme nicht mehr neu abgemahnt werden können.

@deekey777

Ja, da wird es noch das ein oder andere Erwachen geben, in einer Gerichtsverhandlung.
Wenn man dann feststellen wird, dass Begriffe wie Download eben nicht so einfach zu definieren ist.
Oder eben das Geschäftsmodell der Traffic Händler.
Auch der Begriff Honigtopf wird nicht richtig benutzt.


Ich bin mal gespannt was da am Ende bei rauskommt.

Wenn da noch der Krümel einer Lücke bleibt, werden sich die nächsten geschickter anstellen.

n00b
2013-12-22, 12:48:28
"Juristische Analyse: Streaming-Abmahnungen jenseits der roten Linie"

... Die Strafen könnten dann empfindlich sein: Der Strafrahmen des gewerbsmäßigen Betruges reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.



-> http://www.heise.de/newsticker/meldung/Juristische-Analyse-Streaming-Abmahnungen-jenseits-der-roten-Linie-2071680.html

Dawn on Titan
2013-12-22, 17:16:28
DIe haben jetzt die ganze Streamingbranche auf die Palme gejagt. Von Youtube über Facebook bis Lovefilm - mit gestreamten (Werbe-)Videos verdient man viel Geld. Wird der Nutzer durch rechtliche Notwendigkeit angehalten so etwas zu blocken geht massiv Geld flöten. Das wird man zu verhindern suchen und eine Klarstellung anstreben.

Wodde
2013-12-22, 19:03:58
Ich habe das gute Gefühl das dieser Anwalt wohl eine heftige Klatsche bekommen wird :smile:

Rancor
2013-12-23, 11:06:30
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Abmahnungen-wegen-Porno-Streaming-Rechteinhaber-aeussert-sich-zur-IP-Adress-Ermittlung-2071762.html

Sie behaupten immer noch, das alles mit rechten Dingen zu geht. So optimistisch möchte ich auch mal sein :freak:
Mir ist keine übliche Internettechnologie geläufig, mit der ich von einem dritten System aus, eine Punkt zu Punkt Verbindung zweier System ermitteln kann. Trojaner etc. und Webebanner etc.. schließen Sie ja aus.

Kosh
2013-12-23, 11:34:21
Die Firma mit der GLADII Software gab es einen Tag, da gab es schon ein Eidesstatliches Gutachten von einer Person zu der Funktionstüchtigkeit der Software, die aber jede sDetail vermissen lässt.

Ich kann auch Eidesstattlich behaupten, aus Scheisse Gold gemacht zu haben und die Goldbarren bei mir sind nicht gekauft ,sondern durch Scheisse gemacht worden.

Solange ich keine Details zur Herstellung nennen muss, kann mir keiner das Gegenteil beweisen :D

Nach dem Motto gehen die vor und hoffen,das sie damit durchkommen.

Dawn on Titan
2013-12-23, 12:03:38
"Wegen dem Einsatz einer Monitoring-Software zur Feststellung der Verfügbarkeit von den Medien-Dateien kann es zu einem Anstieg der Views auf den Portalseiten kommen."

Den hätte ich gerne mal erklärt...

Heelix01
2013-12-23, 13:14:08
Kann man nicht Grundlegend davon ausgehen, dass:
Jeglicher Erhalt von IP Adressen, sofern sie nicht vom Seiten Betreiber offengelegt wurden kann nicht legal sein?

Player18
2013-12-23, 13:34:40
Schluss mit der
Porno-Abmahnwelle

http://www.bild.de/digital/internet/redtube/redtube-einstweilige-verfuegung-keine-neuen-abmahnungen-33972326.bild.html

Stormtrooper
2013-12-23, 13:45:00
Schluss mit der
Porno-Abmahnwelle

http://www.bild.de/digital/internet/redtube/redtube-einstweilige-verfuegung-keine-neuen-abmahnungen-33972326.bild.html

Guten morgen....

http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=10048382&postcount=1095

Steffko
2013-12-23, 16:26:40
"Wegen dem Einsatz einer Monitoring-Software zur Feststellung der Verfügbarkeit von den Medien-Dateien kann es zu einem Anstieg der Views auf den Portalseiten kommen."

Den hätte ich gerne mal erklärt...

Darüber bin ich auch gestolpert (also noch mehr, als über alles andere ;D ). Klingt mir im ersten Moment nach Bullshit in unfassbarem Ausmaß, aber vielleicht verstehe ich die Aussage auch falsch.

Sumpfmolch
2013-12-24, 11:14:09
Sehr schöne "Übersicht" von redtube wiki:

http://img2.picload.org/image/owlowdi/infografikredtub.png

Matrix316
2013-12-24, 17:00:17
IFjhbb12AZE

MarcWessels
2013-12-25, 00:23:20
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Abmahnungen-wegen-Porno-Streaming-Rechteinhaber-aeussert-sich-zur-IP-Adress-Ermittlung-2071762.html

Sie behaupten immer noch, das alles mit rechten Dingen zu geht. So optimistisch möchte ich auch mal sein :freak:
Mir ist keine übliche Internettechnologie geläufig, mit der ich von einem dritten System aus, eine Punkt zu Punkt Verbindung zweier System ermitteln kann. Trojaner etc. und Webebanner etc.. schließen Sie ja aus.Der Reichert ist derart dreist. Davon abgesehen könnten die sich mal vielleicht entscheiden, von wem diese Wundersoftware nun stammt? Anwalt Urmel behauptet, GLADII sei ein Alleinstellungsmerkmal von U+C, itguards setzt sie angeblich ein und der Reicher von Archive AG, der angeblich itguards beauftragt hat, spricht so, als ob The Archive AG selbst die "Ermittlung" durchgeführt habe - was denn nun?

Und noch schön weiter "Diehl & Partner" reinreißen, indem er wieder auf dem Gutachten, das auf einer Vorführung in einem Modellversuch beruht... dass dort keine Domainumleitungen zum Einsatz kamen, glaube ich gern. :D

P.S.: Die Schwester von Philipp Wiik hat die Familienseite Fiadelfia offline genommen. :biggrin:

FeuerHoden
2013-12-27, 15:21:46
Sehr schöne "Übersicht" von redtube wiki:

http://img2.picload.org/image/owlowdi/infografikredtub.png

Im Kasten ganz rechts: "Der frühere kaufsüchtige und hochverschuldete ..."
Ich finde das geht zu weit, alle Informationen die den Fall nicht betreffen haben in dieser Grafik nichts verloren. Redtube soll mit allen rechtlichen Mitteln zurückschießen, aber das ist nicht ok.

DerKleineCrisu
2013-12-27, 16:19:19
Ich habe das gute Gefühl das dieser Anwalt wohl eine heftige Klatsche bekommen wird :smile:

Ne mehr als du, du,du pöser Anwalt wird nicht rüber kommen.

Und einsichtig sind solche Anwälte eh nicht, hat man ja auch an dem „Tanja-Briefe“ Anwalt gesehen.
Den Leute gehörte die Lizens entzogen und in den Knast geschickt.
Wird aber ein Traum bleiben das so etwas passiert.

grüße

MarcWessels
2013-12-28, 23:30:22
Im Kasten ganz rechts: "Der frühere kaufsüchtige und hochverschuldete ..."
Ich finde das geht zu weit, alle Informationen die den Fall nicht betreffen haben in dieser Grafik nichts verloren. Redtube soll mit allen rechtlichen Mitteln zurückschießen, aber das ist nicht ok.Andreas Roschu hat doch niemand gezwungen, damals mit seiner Überschuldung in die Zeitung zu gehen.

127.0.0.1
2013-12-29, 10:41:11
Die Sache wird immer bizarrer (auch wenn man glaubt das geht nicht mehr), es verdichten sich die Hinweise daß "The Archive" die Filmrechte an den abgemahnten Werken garnicht im erforderlichen Umfang besitzt:

...Die Vertragskopien, die der "Welt am Sonntag" vorliegen, lassen nun außerdem Zweifel aufkommen, ob die The Archive die Online-Verwertungsrechte an den vier Pornofilmen, um die es geht, überhaupt rechtmäßig erworben hat....

-> http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article123360975/Abmahner-besitzt-Filmrechte-womoeglich-gar-nicht.html

Jetzt müsste nur noch jemand die Verbindungen von U. zur Regensburger Staatsanwaltschaft untersuchen, die weisen die Strafanzeigen gegen U. nämlich immer noch schneller ab, als sie geschrieben sind. Das ist der noch grössere Skandal :mad:

WhiteVelvet
2013-12-29, 11:44:57
Kann man gegen eine Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige stellen?

deekey777
2013-12-29, 11:48:18
Kann man gegen eine Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige stellen?
Wegen Strafvereitelung im Amt?
Es gibt immer noch das Opportunitätsprinzip.

Man hat (immer) die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde.

Stormtrooper
2013-12-29, 11:51:53
Kann man gegen eine Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige stellen?

Na sicher ...

§ 339
Rechtsbeugung

Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

Dawn on Titan
2013-12-29, 11:56:59
U+C arbeiten im Auftrag von "the Archive AG". Wenn von dort falsche Fakten vorgelegt wurden, dann ist es nicht Aufgabe des Anwalts die Angaben des Mandanten zu prüfen. Es ist also überhaupt nicht erkennbar wie sich U+C strafbar gemacht haben soll. Ergo werden Anzeigen zu Recht abgewiesen.

GSXR-1000
2013-12-29, 12:07:30
Na sicher ...

§ 339
Rechtsbeugung

Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
Und wo soll im gegebenen fall die rechtsbeugung liegen?
Richter sind grundsaetzlich frei in ihrer urteilsfindung. Das beinhaltet explizit auch die moeglichkeit einer sachlich falschen entscheidung aufgrund sachlich falscher bewertung. Dafuer gibt es,das rechtsmittel der beschwerde. Es gibt nicht mal ansatzweise auch nur den verdacht auf rechtsbeugung. Nicht mal eine dienstaufsichtsbeschwerde wird erfolg haben koennen. Weder staatsanwaltschaft noch richter ist eine dienstpflichtverletzung vorzuwerfen. Eine sachlich falsche entscheidung ist kein relevanter grund.

GSXR-1000
2013-12-29, 12:14:37
U+C arbeiten im Auftrag von "the Archive AG". Wenn von dort falsche Fakten vorgelegt wurden, dann ist es nicht Aufgabe des Anwalts die Angaben des Mandanten zu prüfen. Es ist also überhaupt nicht erkennbar wie sich U+C strafbar gemacht haben soll. Ergo werden Anzeigen zu Recht abgewiesen.
Es waere aber durchaus pflicht des anwalts gewesen juristisch zu pruefen ob 1. Ueberhaupt ein relevanter rechtsverstoss vorliegt 2. Ob die beschuldigte person dies auch mit hinreichender wahrscheinkichkeit begangen hat und ob die ermittlung der daten zuverlaessig ist. Das gehoert zu seinen pflichten. Er kann auch nicht auftragsweise angebliche rechtsverletzungen abmahnen wenn diese fuer ihn wissentlich nicht vorliegen (sachlich oder rechtlich) er betreibt kein schreibbuero sondern ist wesentliches element der rechtspflege und hat somit besonderen status und verantwortung und damit verbunden auch sirgfaltspflichten.

deekey777
2013-12-29, 12:31:47
Es waere aber durchaus pflicht des anwalts gewesen juristisch zu pruefen ob 1. Ueberhaupt ein relevanter rechtsverstoss vorliegt 2. Ob die beschuldigte person dies auch mit hinreichender wahrscheinkichkeit begangen hat und ob die ermittlung der daten zuverlaessig ist. Das gehoert zu seinen pflichten. Er kann auch nicht auftragsweise angebliche rechtsverletzungen abmahnen wenn diese fuer ihn wissentlich nicht vorliegen (sachlich oder rechtlich) er betreibt kein schreibbuero sondern ist wesentliches element der rechtspflege und hat somit besonderen status und verantwortung und damit verbunden auch sirgfaltspflichten.

The Archive AG nimmt U+C in Anwaltshaftung. X-D

Demirug
2013-12-29, 12:35:43
Es waere aber durchaus pflicht des anwalts gewesen juristisch zu pruefen ob 1. Ueberhaupt ein relevanter rechtsverstoss vorliegt 2. Ob die beschuldigte person dies auch mit hinreichender wahrscheinkichkeit begangen hat und ob die ermittlung der daten zuverlaessig ist. Das gehoert zu seinen pflichten. Er kann auch nicht auftragsweise angebliche rechtsverletzungen abmahnen wenn diese fuer ihn wissentlich nicht vorliegen (sachlich oder rechtlich) er betreibt kein schreibbuero sondern ist wesentliches element der rechtspflege und hat somit besonderen status und verantwortung und damit verbunden auch sirgfaltspflichten.

Aus der Nummer versucht U+C ja rauszukommen indem er darauf verweist das das Gericht in Köln den Anträgen eines anderen Anwalts ja statt gegeben hat. Seiner Auffassung nach müsste ja sowohl der andere Anwalt wie auch das Gericht diese Prüfung ja bereist vorgenommen haben.

Ich habe ja schon am Anfang geschrieben das man die ganze Aktion in so viele Einzelschritte wie nur möglich zerlegt hat damit jeder die Schuld auf einen anderen schieben kann. Am ende lässt man die im Ausland sitzenden Unternehmen einfach Konkurs gehen und damit ist dann niemand mehr greifbar.

deekey777
2013-12-29, 12:39:59
Es ist ein Konstrukt, eine gezielte Aktion, um Geld zu verdienen.

Aus der Nummer versucht U+C ja rauszukommen indem er darauf verweist das das Gericht in Köln den Anträgen eines anderen Anwalts ja statt gegeben hat. Seiner Auffassung nach müsste ja sowohl der andere Anwalt wie auch das Gericht diese Prüfung ja bereist vorgenommen haben.

Ich habe ja schon am Anfang geschrieben das man die ganze Aktion in so viele Einzelschritte wie nur möglich zerlegt hat damit jeder die Schuld auf einen anderen schieben kann. Am ende lässt man die im Ausland sitzenden Unternehmen einfach Konkurs gehen und damit ist dann niemand mehr greifbar.

Der Gestattungsbeschluss ist kein Beleg für eine Urheberrechtsverletzung, das weiß ein Abmahnanwalt, die meisten Abmahnanwälte schreiben dies auch explizit in den Abmanschreiben. Spätestens wenn der Abmahnanwalt die außergerichtlichen Anwaltskosten geltend macht, bewegt er sich auf sehr dünnem Eis.

Demirug
2013-12-29, 12:53:24
Der Gestattungsbeschluss ist kein Beleg für eine Urheberrechtsverletzung, das weiß ein Abmahnanwalt, die meisten Abmahnanwälte schreiben dies auch explizit in den Abmanschreiben. Spätestens wenn der Abmahnanwalt die außergerichtlichen Anwaltskosten geltend macht, bewegt er sich auf sehr dünnem Eis.

Aber wird es auch brechen? Ich bin kein Jurist aber dieser ganze Konstrukt sieht für mich nun mal sehr dannach aus das er so aufgebaut wurde das man den Beteiligten am Ende nicht anhaben kann. Es kann natürlich sein das es doch nicht Wasserdicht genug ist und man sie dafür doch zur Rechenschaft ziehen kann. So richtig daran glauben kann ich aber noch nicht.

GSXR-1000
2013-12-29, 13:17:03
Aber wird es auch brechen? Ich bin kein Jurist aber dieser ganze Konstrukt sieht für mich nun mal sehr dannach aus das er so aufgebaut wurde das man den Beteiligten am Ende nicht anhaben kann. Es kann natürlich sein das es doch nicht Wasserdicht genug ist und man sie dafür doch zur Rechenschaft ziehen kann. So richtig daran glauben kann ich aber noch nicht.

Genau dieses konstrukt selbst kann der hebel sein. Betrachtet man die timeline (registrierungen etc), einige aeusserungen (" musste schnell raus da die leute vor weihnachten noch geld haben-was einfach auch besagt das es nicht um schutz von rechtsguetern ging), den fakt das gegen den angeblichen urheberrechtsverletzer nix unternommen wurde, nichtmal ein complaint, wenn zudem offensichtlich noch verflechtungen untereinanderbestehen, zudem der seltsame punkt das anwaltsgebuehren etc direkt an den rechteinhaber zu zahlen waren...zudem der punkt das u+c nicht unbeschrieben sind und erstinstanzlich bereits in aehnlich gelagerten,faellen verurteilt wurde wird die luft recht duenn. Die anzeichen fuer die bildung einer kriminellen vereinigung sowie gewerbsmaessigen bandenmaessigen betrug sind gross. Zum beispil die jeweiligen geldstroeme und verguetungsmodelle werden genau geprueft werden. Ich bin recht sicher das der betrug den beteiligten recht leicht nachgewiesen wird und auch die anwaltskammer wird reagieren. Wie ein gewisser freiherr guenther neigen derartige personen dazu sich fuer sehr schlau zu halten. Die wirklichkeit holt sie dann recht schnell bitter ein.

Stormtrooper
2013-12-29, 17:47:36
Und wo soll im gegebenen fall die rechtsbeugung liegen?
Richter sind grundsaetzlich frei in ihrer urteilsfindung.

Warum hörst du immer auf, nach dem ersten 3 Wörtern weiter zu lesen?
Wer redet hier vom Richter?
Ich rede vom Staatsanwalt=Amtsträger.

GSXR-1000
2013-12-29, 18:32:54
Warum hörst du immer auf, nach dem ersten 3 Wörtern weiter zu lesen?
Wer redet hier vom Richter?
Ich rede vom Staatsanwalt=Amtsträger.
Und wieso tust du selbiges was du mir vorwirfst?
Ich schrieb auch: weder staatsanwaltschaft noch richter ist rechtsbeugung auch nur in ansaetzen zu unterstellen. Nicht mal eine dienstpflichverletzung liegt vor. Fuer staatsanwaltschaft gilt prinzipiell das gleiche wie fuer richter: die entscheidung ob ermittelt wird oder nicht ist erstmal eine sachentscheidung die am ende richtig oder falsch sein kann ohne das es rechtsbeugung ist oder eine dienstpflichtverletzung. Auch eine staatsanwaltschaft steht es zu fehler zu machen. Dafuer gibts auch hier das entsprechende rechtsmittel der beschwerde. Ist das so schwer?
Lies doch bitte zum thema rechtsbeugung die staendige rechtsprechung und definition des bgh.
Hier wird eindeutig der vorsatz und das wissentlichebeugen des rechts als notwendig bezeichnet. Eine blosse unvertretbarkeit einer entscheidung oder falscheit einer entscheidung reicht absolut nicht aus. Und jetzt erklaer mir bitte wie du das im gegegebenen fall unterstellen willst. Vor allem den vorsatz.

Lord Wotan
2013-12-29, 18:41:11
Ich habe das gute Gefühl das dieser Anwalt wohl eine heftige Klatsche bekommen wird :smile:
Kann man nur hoffen, das so ein Stück ......., lebenslanges Berufsverbot bekommt. Und das er lange in denn Knast muss.

Und die Richter/Staatsanwälte die solche Rechtsbruch erst ermöglicht haben, sollte man sofort als Arbeitssuchende, zum Arbeitsamt befördern.

Sumpfmolch
2013-12-29, 18:44:28
Einfach unglaublich, dass man alle Beteiligten völlig in Ruhe alle Beweise vernichten lässt...die Staatsanwaltschaften hatten wohl keinen Bock über die Feiertage?

Lord Wotan
2013-12-29, 19:48:08
http://www.heise.de/tp/blogs/6/155589

GSXR-1000
2013-12-29, 20:04:42
Einfach unglaublich, dass man alle Beteiligten völlig in Ruhe alle Beweise vernichten lässt...die Staatsanwaltschaften hatten wohl keinen Bock über die Feiertage?
Ich glaube kaum das es momentan noch nennenswert vernichtenswerte und vernichtbare beweise gibt, die nicht mehr nachvollziehbar, bereits digitalisiert oder reproduzierbar waeren. Was fuer beweise sollten das auch sein?
Und ja...es mag dich verwundern auch richter und staatsanwaelte haben urlaub und arbeiten feiertags ( wie auch nachts) in notbereitschaften. Ist natuerlich ungeheuerlich...aber wahr.

Stormtrooper
2013-12-30, 08:36:46
Sicher steht ihnen zu Fehler zu machen.
Wenn es aber offensichtliche Fehler sind, wird es schnell Eng.
Zumal, wenn es wirklich eine solche Häufung von offensichtlichen Einstellungen gibt, die bei genauerer Überprüfung dann doch ein Schema durchblicken lassen.

Denn es ist schon komisch, wenn andere Staatsanwalten anfangen zu ermitteln, aber bevor nur ein paar Beweise richtig gesichtet wurden, die Staatsanwaltschaft in Regensburg ihre Ermittlungen schon wieder einstellen.

GSXR-1000
2013-12-30, 08:56:53
Sicher steht ihnen zu Fehler zu machen.
Wenn es aber offensichtliche Fehler sind, wird es schnell Eng.
Zumal, wenn es wirklich eine solche Häufung von offensichtlichen Einstellungen gibt, die bei genauerer Überprüfung dann doch ein Schema durchblicken lassen.

Denn es ist schon komisch, wenn andere Staatsanwalten anfangen zu ermitteln, aber bevor nur ein paar Beweise richtig gesichtet wurden, die Staatsanwaltschaft in Regensburg ihre Ermittlungen schon wieder einstellen.

Nochmals:
1. Wie auch die richterschaft ist auch die staatsanwaltschaft frei in ihrer bewertung von sachverhalten. So eindeutig sind die sachlagen eben nicht das jede staatsanwaltschaft zum gleichen ergebnis kommen muss. Das ist nunmal eigenart unseres freien rechtssystems. Die bewertung ob anhand von indizien ein anfangsverdacht gegeben ist oder nicht ist nunmal zwangslaeufig eine subjektive. Genau dafuer gibt es das rechtsmittel der beschwerde.
2. Nochmals verweis auf rechtsprechung des bgh: selbst die sachliche oder juristische unhaltbarkeit einer entscheidung reicht nicht aus. Unbedingter vorsatz der missachtung der gesetzgebung ist notwendige vorraussetzung fuer den tatbestand der rechtsbeugung. Und den kannst du hier einfach nicht sehen. Auch weil absolut kein motiv erkennbar waere.

Dawn on Titan
2013-12-30, 09:48:46
Sicher steht ihnen zu Fehler zu machen.
Wenn es aber offensichtliche Fehler sind, wird es schnell Eng.
Zumal, wenn es wirklich eine solche Häufung von offensichtlichen Einstellungen gibt, die bei genauerer Überprüfung dann doch ein Schema durchblicken lassen.

Denn es ist schon komisch, wenn andere Staatsanwalten anfangen zu ermitteln, aber bevor nur ein paar Beweise richtig gesichtet wurden, die Staatsanwaltschaft in Regensburg ihre Ermittlungen schon wieder einstellen.

Richten sich die Anzeigen gegen U+C, müssten sich vom Inhalt aber gegen The Archive richten, dann braucht man keine lange Ermittlung um sie einzustellen.

Gimmick
2013-12-30, 17:12:15
Es gibt ein Update:

http://www.youtube.com/watch?v=NYTVQTLqHF0

Sumpfmolch
2014-01-02, 01:30:08
Ich glaube kaum das es momentan noch nennenswert vernichtenswerte und vernichtbare beweise gibt, die nicht mehr nachvollziehbar, bereits digitalisiert oder reproduzierbar waeren. Was fuer beweise sollten das auch sein?
Und ja...es mag dich verwundern auch richter und staatsanwaelte haben urlaub und arbeiten feiertags ( wie auch nachts) in notbereitschaften. Ist natuerlich ungeheuerlich...aber wahr.

Und was ist mit der Beute?

deekey777
2014-01-02, 14:03:02
Staatsanwaltschaft Hamburg: Ermittlungsverfahren gegen Thomas Urmann eingeleitet (http://abmahnung-medienrecht.de/2014/01/staatsanwaltschaft-hamburg-ermittlungsverfahren-gegen-thomas-urmann-eingeleitet/)
Ui...

Aber wird es auch brechen? Ich bin kein Jurist aber dieser ganze Konstrukt sieht für mich nun mal sehr dannach aus das er so aufgebaut wurde das man den Beteiligten am Ende nicht anhaben kann. Es kann natürlich sein das es doch nicht Wasserdicht genug ist und man sie dafür doch zur Rechenschaft ziehen kann. So richtig daran glauben kann ich aber noch nicht.

Ich denke da an § 823 Abs. 2 BGB mit einer Schutzvorschrift aus dem StGB (Betrug wäre so eine). U+C ist zwar eine GmbH, aber dem StGB ist das egal, also kann er auch persönlich in Haftung genommen werden.

Dawn on Titan
2014-01-02, 14:53:18
Das ist ja auch mal eine begründete Anzeige: http://abmahnung-medienrecht.de/2013/12/strafanzeige-gegen-thomas-urmann-wegen-streaming-abmahnungen-in-sachen-redtube-bei-der-staatsanwaltschaft-hamburg-eingereicht/

Lord Wotan
2014-01-02, 18:24:00
Das ist ja auch mal eine begründete Anzeige: http://abmahnung-medienrecht.de/2013/12/strafanzeige-gegen-thomas-urmann-wegen-streaming-abmahnungen-in-sachen-redtube-bei-der-staatsanwaltschaft-hamburg-eingereicht/
Kann man nur hoffen das der in den Knast kommt und der Schlüssel weggeworfen wird. Um Nachahmer und Trittbrettfahrer in Kein zu ersticken.

Wodde
2014-01-02, 19:24:13
Staatsanwaltschaft Hamburg: Ermittlungsverfahren gegen Thomas Urmann eingeleitet (http://abmahnung-medienrecht.de/2014/01/staatsanwaltschaft-hamburg-ermittlungsverfahren-gegen-thomas-urmann-eingeleitet/)
Ui...

Sehr schön :biggrin:

Ich hoffe doch sehr das seine berufliche Existenz dabei vernichtet wird.

CokeMan
2014-01-03, 16:19:19
RedTube: Ermittlungsverfahren gg. U+C angelaufen
http://winfuture.de/news,79593.html

duty
2014-01-03, 16:25:28
wenn man sich überlegt wie einfach es doch heute ist das Gauner an deine Privaten Daten von Internet Nutzen kommen und dann einfach so Geldforderungen verschicken können und dürfen und sogar die Justiz das noch unterstützt hat ,
der Datenschutz wurde so mit Abgeschafft so wie und Ausgehebelt
Ein Skandal schlechthin !

deekey777
2014-01-05, 16:55:45
http://www.juricom.de/lg-koeln-zu-redtube-abmahnungen-abruf-von-gestreamten-videos-stellt-keine-verletzung-des-urheberrechts-dar/

Das LG Köln verteilt in den Beschwerdeverfahren obigen Hinweis.

CokeMan
2014-01-05, 17:45:36
Redtube-Abmahner: Geht es ihnen doch an den Kragen?
http://www.focus.de/digital/schwere-erpressung-im-fall-redtube-porno-portal-staatanwaltschaft-ermittelt-gegen-abmahnanwalt-3_id_3516791.html

MMR hatte Strafanzeige gegen Urmann wegen besonders schwerer
Erpressung oder besonders schweren Betruges eingereicht.

ux-3
2014-01-05, 18:38:32
Lest Ihr eigentlich die Links hier, bevor Ihr selbst welche postet? Ihr verlinkt immer wieder die gleiche Nachricht. ;)

piefke
2014-01-05, 18:43:17
Es kann ja mal vorkommen das man was postet was schon da war aber cokeman hat wohl google news abonniert... :freak:

Avalox
2014-01-05, 22:03:10
http://www.juricom.de/lg-koeln-zu-redtube-abmahnungen-abruf-von-gestreamten-videos-stellt-keine-verletzung-des-urheberrechts-dar/

Das LG Köln verteilt in den Beschwerdeverfahren obigen Hinweis.

Wie ist denn die Stellung nun zu bewerten?
Es klingt ja ziemlich weich, aber es handelt sich ja um eine Aussage des Gerichtes als solches, dem sich dann alle Kammern angeschlossen haben?

deekey777
2014-01-05, 22:33:58
Wie ist denn die Stellung nun zu bewerten?
Es klingt ja ziemlich weich, aber es handelt sich ja um eine Aussage des Gerichtes als solches, dem sich dann alle Kammern angeschlossen haben?
Das ist keine Stellungnahme, sondern ein richterlicher Hinweis.
Die Zivilkammern des LG Köln, die für Urheberrecht zuständig sind, haben die Anträge abgelehnt. Die übrigen Kammern, die Gestattungsbeschlüsse erliessen, müssen sich mit Beschwerden befassen und haben dem Antragsteller (also von dem RA Sebastian vertretene The Archive AG) den Hinweis gegeben, dass sie den Beschwerden eher stattgeben.

So oder so:
Die verlinkte Pressemitteilung ist richtungweisend, da bisher kein einziges Gericht (bis eben das Amtsgericht Leipzig) keine Rechtsprechung zu diesem Thema hat. Man sollte sich aber klar sein, dass es kein Freischein für Nutzer illegaler Portale ist.

CokeMan
2014-01-07, 00:16:50
Linkspartei stellt Anfrage an die Bundesregierung ob das Ansehen eines Videostreams im Internet tatsächlich eine Verletzung des Urheberrechts ist.

http://www.computerbetrug.de/2014/01/bundesregierung-befasst-sich-mit-redtube-abmahnungen-8109

Andi_669
2014-01-07, 07:47:40
es wäre schon mal ein großer Schritt wenn nur noch die auf IT-Recht spezialisierten Kammern eines Gerichtes solche Anfragen bearbeiten,

u. wenn die das nicht schnell genug schaffen hat der Rechteinhaber eben Pech gehabt,
bei solchen Mengen von Abgemahnten zur gleichen Zeit geht es ja eh nur ums Geld machen u. nicht um die Rechte,

Kladderadatsch
2014-01-07, 07:57:32
mal was informatives: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/interview-zu-redtube-abmahnungen-warum-wir-den-abmahnanwalt-anzeigen-12739418.html

Piffan
2014-01-07, 11:43:16
Nach den verlinkten ARtikeln zu urteilen, ist es wohl wirklich so, dass einzig die Möglichkeit einer Sammelklage den sauberen Rechtsverdrehern das Handwerk ein für alle Male legen könnte. Oder wie es jetzt im Einzelfall versucht wird, indem man es über Erpressung, Nötigung und Betrug versucht. Kommt man mit dieser Anzeige durch, ist das Thema bald endgültig vom Tisch.

GSXR-1000
2014-01-07, 12:22:06
Nach den verlinkten ARtikeln zu urteilen, ist es wohl wirklich so, dass einzig die Möglichkeit einer Sammelklage den sauberen Rechtsverdrehern das Handwerk ein für alle Male legen könnte. Oder wie es jetzt im Einzelfall versucht wird, indem man es über Erpressung, Nötigung und Betrug versucht. Kommt man mit dieser Anzeige durch, ist das Thema bald endgültig vom Tisch.
Es gibt keine "Sammelklagen" im deutschen rechtssystem.

piefke
2014-01-07, 12:24:28
Was du nicht sagst...

Er schrieb von könnte, hättest du mal den Artikel gelesen. :rolleyes:

Si|encer
2014-01-07, 13:26:53
Man kann nur hoffen das den Urhebern dieser Sammel-Abmahnungswelle mal so richtig (juristisch) auf die Fresse gehauen wird. Und auch dem, der per eides Statt erklärt hätte, die GlAD Software wäre so rechtens.

Ich sehe das auch wie dieser Anwalt im oben verlinkten FAZ Artikel. Der initiierende Anwalt hätte schon Wissen müssen, das das, was er da Abmahnt eigentlich nicht Illegal sein kann.

Am Ende wirds vermutlich im Sande verlaufen, den Anwälten kurz auf die Finger gehauen, aber eine goldene Nase haben sie sich trotzdem verdient.

Zephyroth
2014-01-07, 15:25:59
Ich hör' schon die Konversation in der Zukunft mit Hrn. Urmann...

"Du, die Abmahngeschichte um das Pornoportal ist ja wohl total blöd für dich ausgegangen, oder?"
"Juristisch ja, dafür hab' ich nun einen neuen Wintergarten und die Garage um zwei Plätze erweitert, der Lambo und der Ferrari müssen ja auch noch irgendwo hin..."

Grüße,
Zeph

CokeMan
2014-01-07, 20:49:10
Bundesregierung nimmt Stellung zum RedTube-Fall :wink:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/porno-abmahnungen-justizministerium-haelt-streaming-fuer-unbedenklich-a-942198.html
http://winfuture.de/news,79654.html

Wer streamt, kopiert nicht - und begeht keine Urheberrechtsverletzung. Das antwortet das Justizministerium auf eine Anfrage der Linken.
Damit widerspricht die Regierung Anwälten, die Tausende Porno-Nutzer abgemahnt haben.

Piffan
2014-01-08, 10:25:10
Ich hör' schon die Konversation in der Zukunft mit Hrn. Urmann...

"Du, die Abmahngeschichte um das Pornoportal ist ja wohl total blöd für dich ausgegangen, oder?"
"Juristisch ja, dafür hab' ich nun einen neuen Wintergarten und die Garage um zwei Plätze erweitert, der Lambo und der Ferrari müssen ja auch noch irgendwo hin..."

Grüße,
Zeph

Wenn die Staatsanwaltschaft aufgrund der Anzeige des Betrugs etc ermittelt und es zur Verurteilung kommt, dann war es das mit dem Haus am See für Herrn Urmann.......illegal erworbenes Vermögen wird eingezogen. Leider mahlen die Mühlen der Justiz oft gar nicht oder zu langsam. Und wer weiß, wo der saubere Anwalt seine Gelder verschwinden lassen hat. Wenn er eh verurteil werden würde, könnte er die Marie ja auch "verschwinden" lassen, damit er nach dem Knast erstmal was für den Anfang hat...Wie lange kann man eigentlich mit ner Million in den billigsten Regionen dieser Welt überleben?

Rockhount
2014-01-08, 10:29:38
Bundesregierung nimmt Stellung zum RedTube-Fall :wink:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/porno-abmahnungen-justizministerium-haelt-streaming-fuer-unbedenklich-a-942198.html
http://winfuture.de/news,79654.html

Wobei das die Auffassung des Justizministeriums ist, es wird auch darauf verwiesen das es noch keine entsprechende Rechtssprechung gibt.
Es bleibt spannend

deekey777
2014-01-08, 11:41:38
http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/03-01-2013-abmahnbarometer-digirigts-administration-gmbh-daniel-sebastian.html
RA Sebastian macht weiter. Allein 2400 EUR zu verlangen ist sehr mutig.

[dzp]Viper
2014-01-08, 12:08:10
http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/03-01-2013-abmahnbarometer-digirigts-administration-gmbh-daniel-sebastian.html
RA Sebastian macht weiter. Allein 2400 EUR zu verlangen ist sehr mutig.
Hier gehts aber um Torrent.. da gibts nix dran zu rütteln. Nur die Summe ist ziemlich hoch. Wobei sie immer noch niedrig ist im Vergleich zu den Summen in den USA ;)

Matrix316
2014-01-08, 12:14:50
http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/03-01-2013-abmahnbarometer-digirigts-administration-gmbh-daniel-sebastian.html
RA Sebastian macht weiter. Allein 2400 EUR zu verlangen ist sehr mutig.
Hätte er sich das auf Youtube angesehen: http://www.youtube.com/results?search_query=sky%27s+the+limit+dj+antoine+&sm=3 wäre nichts passiert. :) Hätte er sogar downloaden können [auch wenn das nicht erlaubt ist].

Und das erklärt irgendwie auch, warum das Redtube Video ansehen auch nicht illegal sein kann. Oder zumindest genausowenig illegal wie sich auf Youtube was anzusehen...

Palpatin
2014-01-08, 12:16:16
Wenn die Staatsanwaltschaft aufgrund der Anzeige des Betrugs etc ermittelt und es zur Verurteilung kommt, dann war es das mit dem Haus am See für Herrn Urmann.......illegal erworbenes Vermögen wird eingezogen. Leider mahlen die Mühlen der Justiz oft gar nicht oder zu langsam. Und wer weiß, wo der saubere Anwalt seine Gelder verschwinden lassen hat. Wenn er eh verurteil werden würde, könnte er die Marie ja auch "verschwinden" lassen, damit er nach dem Knast erstmal was für den Anfang hat...Wie lange kann man eigentlich mit ner Million in den billigsten Regionen dieser Welt überleben?
Urmann war bei der "legalen" Abmahnwelle gegen torrent User von Anfang (ca 2007) an dabei. Da sind das nur Peanuts die er jetzt über die Redtube Geschichte verdient hat. Vermutlich brechen halt die Einnahmen aus torrent Abmahnungen komplett ein und er braucht jetzt halt einen neuen Goldesel. Der Versuchsballon ist halt geplatzt. Juristisch wird man ihm vermutlich nicht viel können, im schlimmsten Fall muss er rückerstatten was er sich locker leisten können wird.

basti333
2014-01-08, 12:37:16
Urmann war bei der "legalen" Abmahnwelle gegen torrent User von Anfang (ca 2007) an dabei. Da sind das nur Peanuts die er jetzt über die Redtube Geschichte verdient hat. Vermutlich brechen halt die Einnahmen aus torrent Abmahnungen komplett ein und er braucht jetzt halt einen neuen Goldesel. Der Versuchsballon ist halt geplatzt. Juristisch wird man ihm vermutlich nicht viel können, im schlimmsten Fall muss er rückerstatten was er sich locker leisten können wird.

Naja, manch ein Anzeige die jetzt gegen ihn formuliert wurde hört sich aber deutlich schwerwiegender an, mal abwarten ob er die porno aktion nicht noch bereuen wird.

deekey777
2014-01-08, 14:51:42
Hihihi: http://conlegi.de/u-c-kleine-formalie-am-rande/

WhiteVelvet
2014-01-08, 15:59:17
Wir sollten jetzt mal alle auch in diesem Punkt Strafanzeige stellen :D :D

Lord Wotan
2014-01-08, 17:11:18
Viper;10066219']Hier gehts aber um Torrent.. da gibts nix dran zu rütteln. Nur die Summe ist ziemlich hoch. Wobei sie immer noch niedrig ist im Vergleich zu den Summen in den USA ;)
Hast recht es geht um Torrent.
Ich dachte die Bundesregierung hat ein Limit von 150€ gesetzt bei solchen Fällen. Wie kann denn dieser Anwalt 2400€ einfordern.

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/anti-abzock-gesetz-der-abmahn-deckel-kommt-mit-loechern-a-888491.html

Und Gerichte wenden das schon an

http://www.rap.de/news/40-news/14284-gericht-begrenzt-anwaltskosten-fuer-raubkopierer

piefke
2014-01-08, 19:35:48
Gravenr,ähh Urmann hat sich aktuell beim BR geäussert.

Es sei "völliger, juristischer Unfug", was in der Strafanzeige stehe, sagte Urmann dem Bayerischen Rundfunk.

Auch da eine ganz eigene alleinige Sicht der Dinge... ;D

http://www.br.de/nachrichten/oberpfalz/justizministerium-streaming-unbedenklich-porno-abmahnungen-100.html

MarcWessels
2014-01-08, 22:23:06
Viper;10066219']Hier gehts aber um Torrent.. da gibts nix dran zu rütteln. Nur die Summe ist ziemlich hoch. Wobei sie immer noch niedrig ist im Vergleich zu den Summen in den USA ;)An der Rechnung ist vermutlich etwas faul und der Möchtegernjurist Daniel Sebastian ist eigentlich nach den vergangenen zwei Geschichten nicht mehr so wirklich vertrauenswürdig.

Hoffentlich kommt der wegen seiner Verstrickungen in den "Red Tube"-Fall bald hinter schwedische Gardinen.

So oder so:
Die verlinkte Pressemitteilung ist richtungweisend, da bisher kein einziges Gericht (bis eben das Amtsgericht Leipzig) keine Rechtsprechung zu diesem Thema hat. Man sollte sich aber klar sein, dass es kein Freischein für Nutzer illegaler Portale ist.Oh doch. Und wenn es nur schon deswegen ist, weil man normalerweise nicht ausfindig gemacht werden kann. Außerdem downloadet man ja nicht.

Das Amtsgericht Leipzig hat übrigens kein Recht zu Streaming gesprochen, sondern der Richter konnte es sich nur nicht verkneifen, im Rahmen der Urteilsbegründung gegen die Betreiber von kino.to auch mit erhobenem Zeigefinger die Nutzer zu erwähnen.

127.0.0.1
2014-01-09, 00:16:55
Nächste Woche solls ja angeblich wieder rund gehen, Urmann kündigt die nächste Welle an:

Zudem bekräftigte Urmann, dass weitere Abmahnungen und juristische Schritte gegen ihn Porno-Plattform-Nutzer folgen könnten. Urmann: „Nächste Woche wird es wieder stressig.“

-> http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/oberpfalz-bayern/artikel/anzeige-urmann-gibt-sich-gelassen/1003108/anzeige-urmann-gibt-sich-gelassen.html

Man darf gespannt sein ob er sich wirklich traut oder nur heisse Luft absondert.

piefke
2014-01-09, 00:19:04
Nachdem das Justizministerium nochmal klargestellt hat das es nicht illegal ist?

Mutig, hoffe der frisst nicht ne Kugel bevor er einsitzt. Der kann da einiges an Pleasure erfahren.

Palpatin
2014-01-09, 12:07:28
Hast recht es geht um Torrent.
Ich dachte die Bundesregierung hat ein Limit von 150€ gesetzt bei solchen Fällen. Wie kann denn dieser Anwalt 2400€ einfordern.

Wenn es sich um einen "besonderes schweren Fall" der handelt gilt das nicht. Imo gilt ein ganzes Musikalbum schon als "besonderes schweren Fall".

basti333
2014-01-09, 12:18:50
Gravenr,ähh Urmann hat sich aktuell beim BR geäussert.



Auch da eine ganz eigene alleinige Sicht der Dinge... ;D

http://www.br.de/nachrichten/oberpfalz/justizministerium-streaming-unbedenklich-porno-abmahnungen-100.html

Naja, der Urmann muss ja so argumentieren, sonst würde er ja ein Geständnis ablegen. Insofern weiß man jetzt was er mal dem Richter erzählen wird falls es zu einem Prozess gegen ihn kommen wird.

Rancor
2014-01-09, 18:01:41
Wie will er denn weiter machen ? Die Gerichte werden wohl kaum ein zweites mal den Fehler machen. Gibt es nicht die Möglichkeit eine einstweilig Verfügung gegen Uhrmann zu erwirken, in dem er keine Abmahnung mehr zu Streaming verschicken darf, bis das endgültig geklärt ist.

CokeMan
2014-01-09, 18:05:57
Redtube-Abmahnungen: Abmahner ohne die erforderlichen Rechte? | Kanzlei WBS

VHmHL3uksQs

Lord Wotan
2014-01-09, 18:07:12
Naja, der Urmann muss ja so argumentieren, sonst würde er ja ein Geständnis ablegen. Insofern weiß man jetzt was er mal dem Richter erzählen wird falls es zu einem Prozess gegen ihn kommen wird.
Hoffentlich bekommt er eine Zelle mit Albanern, Arabern, Afrikanern usw, für das Gruppen-Duschen. Damit er hinterher auf Porntube steht. ;D

Piffan
2014-01-09, 18:20:37
Hoffentlich bekommt er eine Zelle mit Albanern, Arabern, Afrikanern usw, für das Gruppen-Duschen. Damit er hinterher auf Porntube steht. ;D


Ich stehe auf dem Schlauch. Kannst Du mal erläutern, wen genau du mit "usw." meinst? Und gibt es Vergewaltigungen nur von den oben genannten usw.?


Dein Post soll wohl witzig sein, ist er aber nicht ein bisschen. :redface:

fezie
2014-01-09, 18:26:21
Wie will er denn weiter machen ? Die Gerichte werden wohl kaum ein zweites mal den Fehler machen. Gibt es nicht die Möglichkeit eine einstweilig Verfügung gegen Uhrmann zu erwirken, in dem er keine Abmahnung mehr zu Streaming verschicken darf, bis das endgültig geklärt ist.

Redtube hat eine einstweilige Verfügung erwirkt gegen die Kanzlei

DerKleineCrisu
2014-01-09, 18:37:02
Gravenr,ähh Urmann hat sich aktuell beim BR geäussert.

Auch da eine ganz eigene alleinige Sicht der Dinge... ;D


Wenn man sich das anhört könnte man zu dem Schluss kommen das ihn nur die €€
wichtig sind alles andere Ihm einen feuchten in der Hose interessiert.

Kann mich aber auch irren.

Grüße

Rancor
2014-01-09, 18:38:53
Redtube hat eine einstweilige Verfügung erwirkt gegen die Kanzlei

Afaik gilt das nur für Filme wo The Archive AG die Recht hat ( was ja auch angezweifelt wird )... Wer weiss was die sonst noch so alles konstruiert haben

Senfgnu
2014-01-09, 20:56:26
Nachdem das Justizministerium nochmal klargestellt hat das es nicht illegal ist?

Mutig, hoffe der frisst nicht ne Kugel bevor er einsitzt. Der kann da einiges an Pleasure erfahren.

Was ein Minister sagt, ist keine Rechtsprechung, sondern im Endeffekt auch nur eine Meinung.
Klar natürlich, dass die hier wahrscheinlich zutrifft, aber es ist eben nicht bindend für irgendwen.

Rancor
2014-01-09, 21:02:50
Was ein Minister sagt, ist keine Rechtsprechung, sondern im Endeffekt auch nur eine Meinung.
Klar natürlich, dass die hier wahrscheinlich zutrifft, aber es ist eben nicht bindend für irgendwen.

Wenn das Justizministerium schon meint das Streaming okay ist, was soll denn dann ein normale Bürger denken? Wie soll der das bewerten? Wie soll er eine offensichtlich rechtswidrige Quelle erkennen? Die Sache ist doch eigentlich glasklar...

piefke
2014-01-09, 21:06:45
Was ein Minister sagt, ist keine Rechtsprechung, sondern im Endeffekt auch nur eine Meinung.
Klar natürlich, dass die hier wahrscheinlich zutrifft, aber es ist eben nicht bindend für irgendwen.


Das stimmt, aber wenn selbst das LG Köln seine fehlerhaften Beschlüsse mittlerweile zurücknimmt dann ist das schon ein anderes Kaliber. Die IP-Adressen wären nie herausgegeben worden wenn da nicht getäuscht worden wäre.

Diese Tatsache sollte Urmann mittlerweile bekannt sein. Weitere Abmahnungen wären jetzt hoffentlich der Genickschuß.

Rancor
2014-01-09, 21:15:09
Das stimmt, aber wenn selbst das LG Köln seine fehlerhaften Beschlüsse mittlerweile zurücknimmt dann ist das schon ein anderes Kaliber. Die IP-Adressen wären nie herausgegeben worden wenn da nicht getäuscht worden wäre.

Diese Tatsache sollte Urmann mittlerweile bekannt sein. Weitere Abmahnungen wären jetzt hoffentlich der Genickschuß.

Vor allem ist ja nichtmal klar woher die IP Adressen stammen. Der TE sagt ja auch er kenne die Seite überhaupt nicht und das glaube ich ihm auch

dechosen
2014-01-09, 21:36:32
Lebt der TE eigentlich noch? :confused:

MarcWessels
2014-01-09, 22:08:54
Wenn es sich um einen "besonderes schweren Fall" der handelt gilt das nicht. Imo gilt ein ganzes Musikalbum schon als "besonderes schweren Fall".Das sieht Solmecke anders.

deekey777
2014-01-09, 22:23:10
Wenn es sich um einen "besonderes schweren Fall" der handelt gilt das nicht. Imo gilt ein ganzes Musikalbum schon als "besonderes schweren Fall".
nein.

Herr Sebastian geht einmal davon aus, dass für Altfäle der neue § 97 a UrhG nicht gilt. Und selbst wenn, so geht er davon aus, dass die Deckelung auf 1.000 EUR ebenfalls nicht gilt. Dabei beruft er sich auf ein Gutachten (http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/abmahngebuehren-gutachten-vzbv-solmecke-2013.pdf), indem es draum ging, wie die Gerichte den neuen § 97a UrhG anwenden. Der Gutachter sah die Gefahr, dass die Gerichte weiterhin die Ausnahme, dass die Deckelung auf 1.000,00 im Einzelfall nicht gilt, zum Regelfall machen. Und jetzt schaut euch, wer der Autor dieses Gutachtens ist.

Dass der Abmahnende die Beweislast dafür trägt, dass die Deckelung im Einzelfall nicht greift, wird gern übersehen.

Lebt der TE eigentlich noch? :confused:
Ich bin mir so ziemlich sicher, dass er ein reales Leben hat.

Hast recht es geht um Torrent.
Ich dachte die Bundesregierung hat ein Limit von 150€ gesetzt bei solchen Fällen. Wie kann denn dieser Anwalt 2400€ einfordern.


Der Gesetzgeber, nicht die Bundesregierung. Und nein, es ist kein Limit.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97a.html
(3) Soweit die Abmahnung berechtigt ist und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 4 entspricht, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden. Für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen beschränkt sich der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen hinsichtlich der gesetzlichen Gebühren auf Gebühren nach einem Gegenstandswert für den Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch von 1 000 Euro, wenn der Abgemahnte

1.
eine natürliche Person ist, die nach diesem Gesetz geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände nicht für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwendet, und
2.
nicht bereits wegen eines Anspruchs des Abmahnenden durch Vertrag, auf Grund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung oder einer einstweiligen Verfügung zur Unterlassung verpflichtet ist.

Der in Satz 2 genannte Wert ist auch maßgeblich, wenn ein Unterlassungs- und ein Beseitigungsanspruch nebeneinander geltend gemacht werden. Satz 2 gilt nicht, wenn der genannte Wert nach den besonderen Umständen des Einzelfalles unbillig ist

Es gibt zwei Ausnahmen. Und gerade die zweite (Unbilligkeit) ist die, die Abmahner für sich beanspruchen.

Max. 1.000 EUR sind der Gegenstandswert (außergerichtlich, vor Gericht kann der Streitwert auch höher sein). Die Anwaltsgebühren sind bei einem Gegenstandswert von 500,01 - 1.000,00 EUR 104,00 EUR (1,3 Geschäftsgebühr, vor der Reform 1,0 bei einem deutlich höheren Gegenstandswert), hinzu kommt die Postpauschale von 20,00 EUR und die MwSt, also insgesamt 147,56 EUR. Lohnt sich nicht wirklich, also wird versucht, über 1.000,00 zu kommen, indem neben den Unterlassungsanspruch ein zusätzlicher deutlich höherer Schadensersatzanspruch geltend gemacht wird als früher.

Der Streitpunkt ist, ob in dem Gegenstandswert von max. 1.000 EUR wirklich nur der Unterlassungsanspruch ist alle Ansprüche (Unterlassung, Aufwednungsersatz und eben Schadensersatz).

Dawn on Titan
2014-01-10, 07:58:48
1000 Euro Schaden ist bei Tauschbörsen leicht zu erreichen, da hier ja nicht nur 1 Download sondern auch ein Up-load stattfindet und hier damit ganz klar ein "Dritten zur Verfügung stellen" des Materials statt findet.

deekey777
2014-01-10, 08:55:04
1000 Euro Schaden ist bei Tauschbörsen leicht zu erreichen, da hier ja nicht nur 1 Download sondern auch ein Up-load stattfindet und hier damit ganz klar ein "Dritten zur Verfügung stellen" des Materials statt findet.
Und wie errechnest du den Schaden bei einer Filesharing-Abmahnung?

Andi_669
2014-01-10, 09:08:12
da sieht mal mal wider wie dämlich unsere Politiker sind,
eigentlich haben die das ja bei Filesharing-Abmahnung auf 150€ gedeckelt,
nur bei gewerblichen Filesharing sind so hohe Summen möglich,
blöd nur das die Abmahner jetzt einfach immer behaupten das wäre gewerblich, weil die bei der Gesetzesänderung wohl vergessen habe eine Klausel hereinzunehmen wonach Filesharing von Privat nicht als gewerblich abgemahnt werden kann,
also machen die Abmahner fröhlich weiter :mad:

deekey777
2014-01-10, 09:16:20
da sieht mal mal wider wie dämlich unsere Politiker sind,
eigentlich haben die das ja bei Filesharing-Abmahnung auf 150€ gedeckelt,
nur bei gewerblichen Filesharing sind so hohe Summen möglich,
blöd nur das die Abmahner jetzt einfach immer behaupten das wäre gewerblich, weil die bei der Gesetzesänderung wohl vergessen habe eine Klausel hereinzunehmen wonach Filesharing von Privat nicht als gewerblich abgemahnt werden kann,
also machen die Abmahner fröhlich weiter :mad:
Das ist doch falsch, was du da schreibst.

Die Kosten der Abmahnung (*) sind gedeckelt. Mehr zahlt, wer sich bereits zur Unterlassung verpflichtet hat und weiter macht. Oder eben ein gewerblicher oder selbständiger Anbieter ist (besser gesagt, es dient seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit). Und interessantere Ausnahme ist die Unbilligkeit.

*Der aktuelle Streitpunkt ist:
Soweit die Abmahnung berechtigt ist und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 4 entspricht, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden. Für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen beschränkt sich der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen hinsichtlich der gesetzlichen Gebühren auf Gebühren nach einem Gegenstandswert für den Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch von 1 000 Euro,
Die Abmahner sind der Meinung, dass in diesen 1.000 eben nicht der Schaden enthalten ist, der durch die Verbreitung verursacht wird. Und daraum wollen sie eben mehr Geld für die anwaltliche Dienstleistung haben.

Dawn on Titan
2014-01-10, 09:23:27
Und wie errechnest du den Schaden bei einer Filesharing-Abmahnung?

Das wird richterlich und gesetzlich geklärt werden müssen. Da kann man imho durchaus unterschiedliche Rechtsauslegungen vertreten, die auch technisch nicht völlig von der Hand zu weisen sind.

Auf der einen Seite kann man argumentieren, dass der Schaden sich auf den Wert des Downloads beschränkt und das Anbieten zum Up-load im Regelfall kein Schaden darstellt, das entsprechende Angebote im globalen netz sowieso unzählig verfügbar sind. Auf der anderen kann man eben auch argumentieren, dass der Up-load erst den Download Dritter ermöglicht und somit der Schaden durch die Verbreitung exponentiell wächst.

deekey777
2014-01-10, 09:32:20
Das wird richterlich und gesetzlich geklärt werden müssen. Da kann man imho durchaus unterschiedliche Rechtsauslegungen vertreten, die auch technisch nicht völlig von der Hand zu weisen sind.

Auf der einen Seite kann man argumentieren, dass der Schaden sich auf den Wert des Downloads beschränkt und das Anbieten zum Up-load im Regelfall kein Schaden darstellt, das entsprechende Angebote im globalen netz sowieso unzählig verfügbar sind. Auf der anderen kann man eben auch argumentieren, dass der Up-load erst den Download Dritter ermöglicht und somit der Schaden durch die Verbreitung exponentiell wächst.

Die Abmahner beziffern ihren Schadensersatzanspruch nach der Lizenzanalogie, sprich: Wie hoch wäre die Lizenzgebühr, wenn der Abgemahnte das Werk rechtmäßig verbreiten dürfte? So beziffern sie den Schaden, die Abgemahnten halten das natürlich für falsch, zumindest was die Höhe angeht.
So oder so:
Die Deckelung von 1.000 EUR gibt es nur außergerichtlich, vor Gericht kann der Streitwert höher sein (so zumindest LG Köln (http://openjur.de/u/666014.html)).

Grey
2014-01-10, 10:10:09
Und wie errechnest du den Schaden bei einer Filesharing-Abmahnung?

Milchmädchen-Mathematik natürlich! Mensch deekey...

deekey777
2014-01-10, 10:16:56
Milchmädchen-Mathematik natürlich! Mensch deekey...
In den (alten) Abmahnschreiben gibt es gar keine Berechnung, sondern da wird mit Streitwerten in der Höhe jenseits von Gut und Böse, um den Abgemahnten einzuschüchtern und bei ihm den Eindruck entstehen zu lassen, dass der Abmahner entgegenkommt, wenn er deutlich niedrigeren Gegenstandswert annimmt und mal eben 1.500,00 EUR zur Erledigung vorschlägt.

Gipsel
2014-01-10, 10:18:55
Übrigens, hier mal eine relativ aktuelle Entscheidung des BGH, daß unberechtigte Mahnschreiben an juristische Laien tatsächlich den Tatbestand der Nötigung erfüllen (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Anwaltliche-Mahnschreiben-koennen-versuchte-Noetigung-sein-2072754.html). Könnte ja auch für Urmann wichtig werden.

Matrix316
2014-01-10, 11:19:23
Übrigens, hier mal eine relativ aktuelle Entscheidung des BGH, daß unberechtigte Mahnschreiben an juristische Laien tatsächlich den Tatbestand der Nötigung erfüllen (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Anwaltliche-Mahnschreiben-koennen-versuchte-Noetigung-sein-2072754.html). Könnte ja auch für Urmann wichtig werden.
War das nicht sogar von Anfang an klar, dass das Nötigung ist?

Seine Revision vor dem Bundesgerichtshof hatte keinen Erfolg. Die Richter erklärten, es sei mit den Grundsätzen eines geordneten Zusammenlebens unvereinbar und daher verwerflich, juristische Laien durch solche Behauptungen und Androhungen zur Erfüllung angeblicher Forderungen zu drängen. Selbst wenn der Anwalt tatsächlich nicht gewusst hat, dass die Forderungen ungerechtfertigt waren, handelt es sich in diesem Fall um Nötigung (Urteil vom 5. 11. 2013, Az.: 1 StR 162/13)

Erklärt doch alles. Redtube = Legal. Also sind Streams nicht illegal. Also ist die Forderung der Abmahnung ungerechtfertigt. Ergo...

n00b
2014-01-10, 11:31:17
In den Foren, Presse und Anwaltsblogs ist alles glasklar. Selbst der Justizminister hält das Streamgucken für unbedenklich. Von Betrug ist überall die Rede, gar von einem besonders schweren Fall da Bandenmässig betrieben. Das sieht selbst ein Strafrichter am Berliner LG so, laut Interview in der c't.

Allein: Es passiert so gut wie garnichts. Urmann macht munter weiter und gibt noch freche Interviews. Die Staatsanwaltschaften stellen alles im Rekordtempo ein, irgendwie hat keine Anzeige irgendeinen nennenswerten Erfolg. Keine Durchsuchungen der Wohn- und Geschäftsräume um Beweise zu sichern, keine Verhaftungen wegen Verdunklungsgefahr (mit sowas ist man sonst nicht zimperlich, auch in weit weniger gravierenden Fällen), keine Kontosperren, die Anwaltskammer macht nichts, von der Polizei hört man ebenfalls nichts.

Ja an Urmanns Stelle würde ich da auch einfach weitermachen. 20% zahlen angeblich sofort, einfacher kann man das Geld, sehr viel Geld, ja garnicht verdienen. Das ganze Verhalten der Justiz lädt ja geradezu dazu ein :mad:

Rancor
2014-01-10, 12:08:31
In den Foren, Presse und Anwaltsblogs ist alles glasklar. Selbst der Justizminister hält das Streamgucken für unbedenklich. Von Betrug ist überall die Rede, gar von einem besonders schweren Fall da Bandenmässig betrieben. Das sieht selbst ein Strafrichter am Berliner LG so, laut Interview in der c't.

Allein: Es passiert so gut wie garnichts. Urmann macht munter weiter und gibt noch freche Interviews. Die Staatsanwaltschaften stellen alles im Rekordtempo ein, irgendwie hat keine Anzeige irgendeinen nennenswerten Erfolg. Keine Durchsuchungen der Wohn- und Geschäftsräume um Beweise zu sichern, keine Verhaftungen wegen Verdunklungsgefahr (mit sowas ist man sonst nicht zimperlich, auch in weit weniger gravierenden Fällen), keine Kontosperren, die Anwaltskammer macht nichts, von der Polizei hört man ebenfalls nichts.

Ja an Urmanns Stelle würde ich da auch einfach weitermachen. 20% zahlen angeblich sofort, einfacher kann man das Geld, sehr viel Geld, ja garnicht verdienen. Das ganze Verhalten der Justiz lädt ja geradezu dazu ein :mad:

Naja man muss hier vorsichtig sein. Wenn man ihn zu Rechenschaft ziehen will, muss alles wasserdicht sein. Nichts wäre schlimmer als eine Verhandlung wo Uhrmann freigesprochen wird !
Und die Staatsanwaltschaft Hamburg hat garnichts eingestellt, sondern die Ermittlungen begonnen.

Avalox
2014-01-10, 12:13:49
Erklärt doch alles. Redtube = Legal. Also sind Streams nicht illegal.

Der Schluss ist nicht richtig.

Wenn Redtube legal ist, dann ist auch deine (offline) Privatkopie der Filme auf dem Rechner völlig legal.

Wenn Streaming keine Urheberrechtsverletzung ist, also kein kopieren, dann sind Streams auch von illegalen Quellen ganz legal. Nur darfst du dir dann keine (offline) Privatkopie auf dem Rechner anfertigen.


Das sind zwei völlig getrennte Aspekte. Deshalb ist es so spannend dort im Detail hinzuhören.


Ein Aspekt ob Retube legal ist, kann die Frage sein ob der deutsche Jugendschutz eingehalten wurde. Über die Legalität von Redtube muss also erstmal noch entschieden werden, es liegt nicht nur an den Lizenzstatus der Filme dort. Eine direkte Auswirkung ob du dort erlaubt die Filme streamen darfst, hat diese Entscheidung aber nicht.

Grey
2014-01-10, 12:16:11
In den (alten) Abmahnschreiben gibt es gar keine Berechnung, sondern da wird mit Streitwerten in der Höhe jenseits von Gut und Böse, um den Abgemahnten einzuschüchtern und bei ihm den Eindruck entstehen zu lassen, dass der Abmahner entgegenkommt, wenn er deutlich niedrigeren Gegenstandswert annimmt und mal eben 1.500,00 EUR zur Erledigung vorschlägt.

Äh ja?

Es ist nicht berechenbar. Der Schaden ist immateriell und nicht logisch kalkulierbar. Es ist nicht mal kalkulierbar, ob überhaupt ein Schaden entsteht. Ewig gleiche Problematik bei digitalen Werken.

Dawn on Titan
2014-01-10, 13:08:29
Der Wert einer internationalen Vertriebslizenz ist bestimmbar. Bei populären Musikwerken oder Filmen halte ich da auch fünf- bis sechsstellige Ansprüche für leicht begründbar.

Grey
2014-01-10, 13:11:02
Der Wert einer internationalen Vertriebslizenz ist bestimmbar. Bei populären Musikwerken oder Filmen halte ich da auch fünf- bis sechsstellige Ansprüche für leicht begründbar.

Nein. Es ist Willkür :) Siehe Problemstellung und denk darüber nach. Es ist exakt so wie ich schrieb.

Dawn on Titan
2014-01-10, 13:16:19
Wenn jemand etwas hoch lädt und Dritten zur Vervielfältigung anbietet, ist der Tatbestand für mich sehr einfach.

Grey
2014-01-10, 13:30:29
Das ist schön für dich. Black&White-Denken macht das Leben so viel gemütlicher und simpler. Dass die Realität komplizierter und problematischer ist, bleibt dennoch Fakt.

Gipsel
2014-01-10, 14:31:52
Ein Aspekt ob Retube legal ist, kann die Frage sein ob der deutsche Jugendschutz eingehalten wurde. Über die Legalität von Redtube muss also erstmal noch entschieden werden, es liegt nicht nur an den Lizenzstatus der Filme dort. Eine direkte Auswirkung ob du dort erlaubt die Filme streamen darfst, hat diese Entscheidung aber nicht.Genau, wie Du richtig sagst, spielt die Erfüllung der deutschen Jugendschutzbestimmungen keine Rolle, ob Redtube im Sinne des Urheberrechts eine offensichtlich rechtswidrige Quelle ist. Das ist also völlig unerheblich für die Beurteilung der Abmahnungen.

deekey777
2014-01-10, 14:36:42
Äh ja?

Es ist nicht berechenbar. Der Schaden ist immateriell und nicht logisch kalkulierbar. Es ist nicht mal kalkulierbar, ob überhaupt ein Schaden entsteht. Ewig gleiche Problematik bei digitalen Werken.

Wenn du meinst.

Byteschlumpf
2014-01-10, 15:16:19
Streaming-Abmahnanwalt Urmann: "Sicht der Regierung spielt keine Rolle":
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Streaming-Abmahnanwalt-Urmann-Sicht-der-Regierung-spielt-keine-Rolle-2083157.html


... Parallel dazu ist Urmann allerdings in Regensburg zugelassen, was nicht zusammenpasst. Dies veranlasst einige Kollegen zu der These, dass Urmann eigentlich derzeit nicht zugelassen sein dürfte. Drastisch formuliert es Rechtsanwalt Daniel Nierenz: "Nimmt die zuständige Rechtsanwaltskammer Nürnberg die Gesetzeslage ernst, bleibt ihr wohl kaum eine andere Wahl, als der U+C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH umgehend die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu entziehen, was einem Berufsausübungsverbot für die RA-GmbH gleich käme." (hob)

Avalox
2014-01-10, 15:35:56
Genau, wie Du richtig sagst, spielt die Erfüllung der deutschen Jugendschutzbestimmungen keine Rolle, ob Redtube im Sinne des Urheberrechts eine offensichtlich rechtswidrige Quelle ist. Das ist also völlig unerheblich für die Beurteilung der Abmahnungen.

Muss es denn eine Rechtswidrigkeit im Sinne des Urheberrechts sein? Ich habe bisher immer nur etwas von rechtswiedrigen Quelle gelesen.

Deine Aussage erscheint mir sinnvoll, aber ist das belastbar?

Matrix316
2014-01-10, 16:40:15
Muss es denn eine Rechtswidrigkeit im Sinne des Urheberrechts sein? Ich habe bisher immer nur etwas von rechtswiedrigen Quelle gelesen.

Deine Aussage erscheint mir sinnvoll, aber ist das belastbar?
Das sind doch zwei ganz verschiedene Dinge.

Aber in keinem der beiden Aspekte (Jugendschutz vs Urheberrecht) kann dabei der Konsument abgemahnt werden, weil der ja garnicht wissen kann, ob der Stream nun legal oder nicht ist.

Wenn der 12 Jährige Tim sich einen FSK18 Film ansieht, kommt ja auch nicht die Polizei vorbei und verhaftet ihn. ;)

Bei Jugendschutz geht es ja immer noch drum WER bietet an und nicht wer konsumiert. Also kann das hier keine Rolle spielen.

Der Schluss ist nicht richtig.

Wenn Redtube legal ist, dann ist auch deine (offline) Privatkopie der Filme auf dem Rechner völlig legal.

Wenn Streaming keine Urheberrechtsverletzung ist, also kein kopieren, dann sind Streams auch von illegalen Quellen ganz legal. Nur darfst du dir dann keine (offline) Privatkopie auf dem Rechner anfertigen.


Das sind zwei völlig getrennte Aspekte. Deshalb ist es so spannend dort im Detail hinzuhören.

[...]

Wenn Redtube legal ist, dann ist deine Offlinekopie nicht unbedingt legal. Bei Youtube ist es ja auch nicht erlaubt sich die Streams downzuloaden. Oder bei Watchever. Oder bei Netflix.

Ja im Prinzip wäre das Ansehen von Streams aus illegalen Quellen auch legal (wurde bei Kino.to ja auch glaube ich keiner bestraft dafür), aber im Gegensatz zu RedTube war z.B. Kino.to ja schon irgendwie offensichtlich illegal, weil die Filme ja dort garantiert nicht von den Urhebern bzw. Rechteinhabern hochgeladen und angeboten wurden. Bei Redtube oder Youtube ist das ja durchaus der Fall, also kann der Konsument garnicht wissen, was ist jetzt legal und illegal dort. Unabhängig davon, dass es hier nicht erlaubt ist einfach so USK 18er Sachen online anzubieten, aber das ist ja nicht das Problem der Kunden, sondern des Lieferanten.

Nur wenn wir hier anfangen in Deutschland ausländische Seiten zu sperren, weil sie den Jugendschutz nicht erfüllen, dann ist das fast schon China Zensur. Der ganze Jugendschutzbereich ist ja auch eher esoterisch moralischer Natur und hat nichts mit verbrechen oder illegalen Sachen zu tun. Es wird ja dabei keinem körperlich geschadet.

Avalox
2014-01-10, 16:47:40
Das sind doch zwei ganz verschiedene Dinge.

Deinen Nachbarn zu beklauen, oder zu verhauen sind auch ganz verschiedene Dinge. Trotzdem sind beide rechtswidrig.
Ich komme ja nicht aus der leeren Luft drauf, sondern weil ich es irgendwo gelesen habe. Hintergrund ist, dass wohl bisher nicht geklärt ist, wie es der Gesetzgeber gemeint hat.


Aber in keinem der beiden Aspekte (Jugendschutz vs Urheberrecht) kann dabei der Konsument abgemahnt werden, weil der ja garnicht wissen kann, ob der Stream nun legal oder nicht ist.

Der Stream ist immer legal, Voraussetzung ist, dass Streaming keine Kopie ist.
Du kannst dir dann auch den neusten Kino Blockbuster ansehen. Wenn Streaming keine Kopie ist, kann er auch nicht gegen das Urheberrecht verstoßen, die Quelle und deren Rechtsstatus ist irrelevant.

Dass das Streaming keine Kopie ist, ist die Sicht der Bundesregierung. Aber sie sehen es nur so. Ob Streaming eine Kopie ist soll Euroland erst feststellen.

Der Rechtsstatus der Quelle ist nur von Bedeutung, wenn du dir von dem Stream dann eine private Offline Kopie auf dem PC machst.

Matrix316
2014-01-10, 17:02:03
Deinen Nachbarn zu beklauen, oder zu verhauen sind auch ganz verschiedene Dinge. Trotzdem sind beide rechtswidrig.
Ich komme ja nicht aus der leeren Luft drauf, sondern weil ich es irgendwo gelesen habe. Hintergrund ist, dass wohl bisher nicht geklärt ist, wie es der Gesetzgeber gemeint hat.
Das wäre so wie wenn das Anbieten von Bockwurst illegal, das konsumieren legal wäre und du jetzt für das Konsumieren einer Bockwurst abgemahnt wirst, weil das Wurstauto (was neben verbotener Bockwurst auch legale Bratwurst hat) im Halteverbot stand und dort garnicht hätte verkaufen dürfen - egal ob Bockwurst oder Bratwurst. ;)

Der Stream ist immer legal, wenn es keine Kopie ist.
Du kannst dir dann auch den neusten Kino Blockbuster ansehen. Wenn es keine Kopie ist, kann er auch nicht gegen das Urheberrecht verstoßen, die Quelle ist irrelevant.

Dass das Streaming keine Kopie ist, ist die Sicht der Bundesregierung. Aber sie sehen es nur so. Ob Streaming eine Kopie ist soll Euroland erst feststellen.

Naja, für mich ist eine Kopie nur dann eine Kopie, wenn nach dem kopieren die Kopie noch da ist. Aber selbst wenn, geht es ja auch trotzdem drum, woher kam der Stream, wegen dem "illegalen Quellen" Ding.

Jedenfalls ist IMO das Abmahnen des Konsumenten so oder so Nötigung und Erpressung und alles zusammen, weil er sich nichts illegales getan hat.

Anadur
2014-01-10, 17:06:30
mal Blöd gefragt, wenn Streaming nicht legal wäre, müßte dann nicht auch TV schauen grundsätzlich nicht legal sein? Auch den TV "Stream" kann man ja problemlos aufgenommen werden und es entsteht zumindest theoretisch (für Millisekunden im Wiedergabegerät) eine lokale Kopie.

Oder anders gefragt, inwiefern bzw. warum wird da überhaupt ein Unterschied gemacht? Das Prinzip ist doch das gleiche und unser Recht ist doch eigentlich auch entsprechend aufgebaut.

Dawn on Titan
2014-01-10, 17:19:17
Hier wäre die offensichtliche Illegalität des Angebots zu Erfragen. Fernsehen wird ja zum Empfangen ausgestrahlt und die Privatkopie davon ist erlaubt. Beim kino-to Urteil ging man aber soweit zu sagen, dass die kostenfreie Verfügbarkeit von Kinofilmen vor Release im Fernsehen (egal wo auf der Welt) und als Datenträger offensichtlich illegal ist.

Avalox
2014-01-10, 17:34:11
Beim kino-to Urteil ging man aber soweit zu sagen, dass die kostenfreie Verfügbarkeit von Kinofilmen vor Release im Fernsehen (egal wo auf der Welt) und als Datenträger offensichtlich illegal ist.

Was fürs Ansehen dieser Filme per Stream dann keine Auswirkung hat.
Eine eigene Offline Kopie ist dann nicht erlaubt.

Eben Globalisierung.

Wenn Sportfirma A nach Land XY seine Produktion verlegt, weil dort Kinderarbeit erlaubt ist, verlegt eben Konsument U seine Sehgewohnheiten nach Land YX weil dort das anbieten von Blockbuster Streamings erlaubt ist.


Das nun das Thema Streaming so diskutiert wird, wird so manchen gar nicht richtig schmecken.

"noch 3 mal singen".

Gipsel
2014-01-10, 18:08:30
Muss es denn eine Rechtswidrigkeit im Sinne des Urheberrechts sein? Ich habe bisher immer nur etwas von rechtswiedrigen Quelle gelesen.

Deine Aussage erscheint mir sinnvoll, aber ist das belastbar?Ja. Denn im Urheberrechtsgesetz ist definiert, was rechtswidrig ist. Und nach dem Urheberrechtsgesetz kann natürlich nur abgemahnt werden, wenn etwas im Sinne des Urheberrechtsgesetzes rechtswidrig ist. Das hatte ich ja nicht umsonst auch im Original kursiv formatiert. ;)

Oder um dein Beispiel mit dem verhauenen oder bestohlenen Nachbarn aufzugreifen: Wenn er verdroschen wurde, wird der Täter dann wegen Diebstahls belangt? Nein, natürlich nicht! Und wenn Redtube nicht die Bestimmungen des deutschen Jugendschutzes einhält, ergeben sich daraus genausowenig urheberrechtliche Konsequenzen. Laut Jugendschutzgesetz ist dafür ist nämlich maximal Redtube selber haftbar (die sich aber auf die Rechtslage an ihrem Firmensitz zurückziehen werden, es gibt da also kaum eine Handhabe), nicht die Nutzer (vielleicht einer, der die Streams Kindern vorführen würde, aber das ist eine ganz andere Fragestellung).

Heeragon
2014-01-10, 19:02:30
mal Blöd gefragt, wenn Streaming nicht legal wäre, müßte dann nicht auch TV schauen grundsätzlich nicht legal sein? Auch den TV "Stream" kann man ja problemlos aufgenommen werden und es entsteht zumindest theoretisch (für Millisekunden im Wiedergabegerät) eine lokale Kopie.

Oder anders gefragt, inwiefern bzw. warum wird da überhaupt ein Unterschied gemacht? Das Prinzip ist doch das gleiche und unser Recht ist doch eigentlich auch entsprechend aufgebaut.

Türlich is das dass gleiche, jedes Kind weiss das.Im Prinzip geht es nur darum Leute einzuschüchtern und denen die Kohle mit fragwürdigen Mitteln aus der Tasche zu ziehen.
Diese Anwälte sind eine Schande für ihren Berufsstand und irgendwann werden die mal jemanden Abmahnen, der sich dann dafür revanchiert, indem er die Sprösslinge der Anwälte z.B vom Kindergarten abholt oder bei der Wartung der Gas-Heizung nicht ganz so genau hinsieht.
Warum die Justiz gar nichts dagegen macht ist mir fast unbegreiflich, diese Herren müssten längst in U-Haft sitzen.
Gleichzeitig wird wegen einem 700€ Urlaub prozessiert den sich unser ehemaliger Bundespräsident vielleicht hat bezahlen lassen.
Das ist doch ne riesengrosse Bananenrepublik geworden. :mad:
Internet=Neuland (20 Jahre danach)

Dawn on Titan
2014-01-11, 13:16:15
So schwer ist es doch gar nicht. Bei Fernsehen und TV ist die Privatkopie erlaubt. Bei illegalen Streaming angeboten ist es nur unproblematisch, wenn die Illegalität nicht offensichtlich ist.

deekey777
2014-01-12, 15:59:14
http://www.focus.de/finanzen/recht/wende-redtube-rechtliche-probleme-abmahnwelle-porno-streaming-anwalt-urmann-raeumt-erstmals-fehler-ein-2_id_3531416.html

Wenn man den Artikel liest, sieht man schnell, dass der Titel nicht mit dem Inhalt zu tun hat.

M_A_G_G_I
2014-01-12, 20:28:24
Also wenn man die Leute abzocken will, dann sollte man das zumindest auch richtig machen.
Jetzt können die noch nicht mal nachweisen, dass sie selber die Rechte besitzen?

Scheint also wirklich was dran zu sein, dass man als Anwalt in einer Abmahnkanzelei nicht der hellste sein muss.

n00b
2014-01-12, 20:39:26
Dumm ist der Urmann ganz bestimmt nicht, eher das Gegenteil. Vor allem ist er skrupellos und Geldgeil. Das wäre im Grunde ja nicht schlimm, zur Katastrophe wird es erst weil unsere Strafverfolgungsbehörden aus scheinbar vielerlei Gründen einfach nicht in der Lage/Willens/fähig sind dem Treiben ein Ende zu setzen. Und der Gesetzgeber, durch beständige Lobbyarbeit der Contentindustrie indoktriniert, die Bürger durch sinnvolle Gesetzgebeung vor solchen Abzockern nicht wirkungsvoll schützt :mad:

piefke
2014-01-12, 20:51:06
Dumm ist der Urmann ganz bestimmt nicht, eher das Gegenteil. Vor allem ist er skrupellos und Geldgeil.

Du überschätzt den massivst, der kennt nicht mal die Grundlagen der BRAO und für Abmahnungen gibts Textbausteine.

Skrupellos, Geldgeil und Inkompetent, das wird ihm letztlich das Genick brechen.

CokeMan
2014-01-15, 21:03:46
The Archive AG ist umgezogen, der Geschäftsführer hat das Unternehme velassen.
Als Nachfolger wird nun Djengue Nounagnon Sedjro Crespin, ein beninischer Staatsangehöriger, gelistet. :rolleyes:

http://winfuture.de/news,79781.html

Sumpfmolch
2014-01-15, 21:27:14
The Archive AG ist umgezogen, der Geschäftsführer hat das Unternehme velassen.
Als Nachfolger wird nun Djengue Nounagnon Sedjro Crespin, ein beninischer Staatsangehöriger, gelistet. :rolleyes:

http://winfuture.de/news,79781.html

Hat die Polizei die millionenhohe Beute inzwischen sichergestellt?

Rancor
2014-01-15, 21:41:38
Hat die Polizei die Millionenhohe Beute inzwischen sichergestellt?

Haha das glaubste doch selber nicht ^^

deekey777
2014-01-16, 13:13:38
Hat die Polizei die millionenhohe Beute inzwischen sichergestellt?
Bestimmt...

Das ist zu geil:
http://conlegi.de/der-beweis-abmahnung-zu-einem-zeitpunkt-ohne-rechteinhaberschaft-seitens-the-archive/

Andi_669
2014-01-16, 13:41:20
der Gegenstandswert in der Abmahnung ist ja auch mal geil, wie man bei einer privaten Kopie auf 1080€ kommen soll ist mir echt ein Rätsel,
was kostet so ein Porno regulär 40-50€ :freak:

noch was wo U+C bewußt gelogen hat :P

127.0.0.1
2014-01-16, 14:12:47
Jetzt scheint sich auch die Daten-Phishing-Klitsche in den USA in Auflösung zu befinden...

http://blog.kowabit.de/redtube-abmahnung-die-flucht-geht-weiter-itguards/

Mann mann mann...

Botcruscher
2014-01-16, 16:33:25
Herrlich. Da bestätigt sich endlich mal der ganz offensichtliche Verdacht, den es seit Beginn der Abmahnwelle schon immer gab... Die meisten Klitschen dürften sich die Rechte "einkaufen" und dann über Strohfirmen schön Kasse machen.

DrumDub
2014-01-16, 17:17:47
Herrlich. Da bestätigt sich endlich mal der ganz offensichtliche Verdacht, den es seit Beginn der Abmahnwelle schon immer gab... Die meisten Klitschen dürften sich die Rechte "einkaufen" und dann über Strohfirmen schön Kasse machen. jepp.

siehe auch: Pornostream-Abmahner tauchen offenbar unter (http://www.zeit.de/digital/internet/2014-01/redtube-abmahnungen-archive-untergetaucht/komplettansicht)

CokeMan
2014-01-16, 21:09:54
Die zweite Redtube Abmahnwelle -- Gerücht oder Realität? | Kanzlei WBS
PwOTzpGKLZ0

Sumpfmolch
2014-01-16, 21:58:44
Wieso eigentlich dauernd das Gerede, dass man sein Geld nicht zurück bekommen könne? Die Täter sind bekannt, die Beute liegt auf irgendeinem Konto von denen. Da wird mit dem Privatvermögen gehaftet.

DerKleineCrisu
2014-01-16, 22:04:08
Wieso eigentlich dauernd das Gerede, dass man sein Geld nicht zurück bekommen könne? Die Täter sind bekannt, die Beute liegt auf irgendeinem Konto von denen. Da wird mit dem Privatvermögen gehaftet.


*hust*

Weil AG, da kannst du max. das holen was die Einlagen dieser AG sind.

Das andere die Gesellschaft ist in der Schweiz. Kaum ein Privater wird
sich die mühe machen da was zu versuchen da es ne unmenge an €€€ kostet.

Genau darauf ziehen die ab denke ich. Die mühe lohnt sich nicht für Private,
ein falls unter den geschädigten Anwalt könnte sich u.U. den Spass machen
da ihm keine eigene " Anwaltskosten " entstehen.

Grüße

piefke
2014-01-16, 22:08:58
*hust*

Weil AG, da kannst du max. das holen was die Einlagen dieser AG sind.

Quatsch, wenn da Straftaten begangen wurden oder auch nur grob fahrlässig gehandelt wurde haften die auch privat, wäre ja noch schöner...

Privat kann man da wegen 250 Euro sicher schwer was machen, aber Staatsanwaltschaften in Deutschland und der Schweiz ermitteln bereits.

DerKleineCrisu
2014-01-16, 22:19:45
Quatsch, wenn da Straftaten begangen wurden oder auch nur grob fahrlässig gehandelt wurde haften die auch privat, wäre ja noch schöner...

Privat kann man da wegen 250 Euro sicher schwer was machen, aber Staatsanwaltschaften in Deutschland und der Schweiz ermitteln bereits.

Falsch, die Firma kannst du Haftbar machen, du hast eine Forderung gegen
diese Firma aber nicht gegen die Mitarbeiter oder Chef´s.

Die Staatsorgane können u.U. die Firmen und Privatkonten Sperren und
so vielleicht das Geld sicherstellen, meistens bleibt da aber nur
wenig übrig.

Wenn das Geld bei ihnen dann mit western union weggeschafft wurde ist es
für immer Weg.

Darum das " von den Geschädigten " ist zu 90% wirklich verloren.

piefke
2014-01-16, 22:32:41
Um eine persönliche Haftung zu vermeiden, sollten Verwaltungsräte und CEOs
sich an folgenden Regeln orientieren:

Vermeidung von strafrechtlich relevantem Verhalten


http://www.rvpartner.ch/fileadmin/user_upload/dokumente/publikationen/Haftungsrisiken_fuer_Verwaltungsraete_und_CEOs_-_UnternehmerZeitung_Nr.9_2008.pdf

Sumpfmolch
2014-01-16, 22:36:32
Wäre ja noch schöner, wenn sich Schwerkriminelle über solche Tricks finanziell bereichern könnten...

piefke
2014-01-17, 12:42:13
Das Gutachten dieser Wundersoftware namens Gladii 1.1.3. ist nun im Wortlaut veröffentlicht worden.

http://abmahnung-medienrecht.de/2014/01/das-gutachten-zur-software-gladii-1-1-3-liegt-nun-im-wortlaut-vor/#more-2348

Und gegen Urmann wird jetzt auch in Regensburg ermittelt. (http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/oberpfalz-bayern/artikel/urmann-jetzt-ermittelt-auch-regensburg/1006746/urmann-jetzt-ermittelt-auch-regensburg.html)

deekey777
2014-01-17, 13:17:31
Das Gutachten hat eigentlich sein Ziel erfüllt: Es ist eine Protokollsoftware. Nach mehr wurde auch nicht gefragt.
Die entscheidende Frage, wie der Traffic zwischen Nutzer und Medien-Hoster protokolliert wurde, wird gar nicht angesprochen.
War auch nicht der Gegenstand des Gutachtens.
Aber der Punkt 6.4.2 ist entscheidend: Der Gutachter hätte überprüfen müssen, was er klickt, wohin die Reise geht und wie der Traffic zwischen Nutzer und Medien-Hoster protokolliert wurde.

Man könnte ja annehmen, dass diese Daten vom Mediahoster selbst kommen.

ShadowXX
2014-01-17, 13:34:23
Das Gutachten hat eigentlich sein Ziel erfüllt: Es ist eine Protokollsoftware. Nach mehr wurde auch nicht gefragt.

War auch nicht der Gegenstand des Gutachtens.
Aber der Punkt 6.4.2 ist entscheidend: Der Gutachter hätte überprüfen müssen, was er klickt, wohin die Reise geht und wie der Traffic zwischen Nutzer und Medien-Hoster protokolliert wurde.

Man könnte ja annehmen, dass diese Daten vom Mediahoster selbst kommen.
Anders gesagt: das Gutachten war nicht das Papier wert auf dem es gedruckt war.

Dawn on Titan
2014-01-17, 13:34:32
Das war nicht Teil seines Auftrages, er sollte nur prüfen ob die Software richtig zählt. (siehe Punkt 2)

deekey777
2014-01-17, 13:51:17
Anders gesagt: das Gutachten war nicht das Papier wert auf dem es gedruckt war.
Wieso das denn? Die Fragen wurden ja beantwortet. Und nach mehr wurde auch nicht gefragt.

ShadowXX
2014-01-17, 14:00:39
Wieso das denn? Die Fragen wurden ja beantwortet. Und nach mehr wurde auch nicht gefragt.
Wenn ich einGutachten über ein Software erstelle desssen Zweck es sein soll illegale Aktivitäten auf irgendeine Weise mitzuschneiden, muss ich in diesem Gutachten aufzeigen das diese das auch kann....dafür muss ich eine technische Analyse des ganzen machen.
Wenn dies nicht erfolgt, ist das Gutachten nichts wert....dabei ist es völlig egal ob explizit danach gefragt wurde.

Davon mal abgesehen das für mich inzwischen erwiesen ist das das Gericht selbst wohl auch mit drinne hängt....

Sumpfmolch
2014-01-17, 14:52:35
Dass sowohl die Adresse des Webinterface der ominösen Software als auch die IP dahinter wundersam nicht erwähnt wird, ist schon so auffällig, dass sich die Frage der Mittäterschaft stellt.

Avalox
2014-01-17, 16:59:54
Absolut. Auch fraglich wie die einzelnen Kammern, auf solch einer Basis die persönlichen Daten von Bürgern zugänglich machen. Ich hoffe mal ganz stark, dass das nicht versandet und in aller Konsequenz verfolgt wird.
Inkl. Schadensersatz der Verantwortlichen.

Ein Artikel zum Gutachten.

Na wenigstens hat ja im Gutachten einer frei seiner selbst breitgetreten, dass er drei geschützte Werke runter geladen hat.
http://www.heise.de/tp/blogs/6/155694

piefke
2014-01-17, 17:19:50
Hier ist eine sehr schöne Übersicht der Ereignisse mit den aktuellsten Entwicklungen.

http://www.hirntorsionen.ch/2013/12/redtube-massenabmahnugen-ein-betrugsfall-von-internationalem-ausmass-2/

Anscheinend hat auch Solmecke gestern Strafanzeige wegen besonders schweren Betrugs, Nötigung und Meineid eingereicht.

http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/abmahnkanzleien/abmahnung-u-c-rechtsanwaelte/strafanzeige-der-kanzlei-wbs-im-redtube-fall-ist-bei-der-staatsanwaltschaft-eingegangen-49836/

Disconnected
2014-01-17, 20:03:52
Es soll endlich jemand bestraft werden, sonst fühl ich mich schlecht. :mad: