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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abmahnung wegen angeblichen Streaming/Schauen eines Streams


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Der_Korken
2013-12-05, 17:14:18
Hallo zusammen,

ich habe hier gerade ein Problem und weiß nicht so recht weiter. Mir ist heute eine Abmahnung ins Haus geflattert, nach der ich angeblich irgendwelche Urheberrechtsverletzungen begangen habe, indem ich Material per Streaming bereit gestellt habe. Von dem Werk, dass ich hochgeladen habe und von der Seite über die das angeblich gelaufen sein soll, habe ich bisher noch nie was gehört.

Gut, dachte ich mir, das könnte eine dieser neuen Maschen sein, um ahnungslose Leute abzuzocken (Mails, etc. landen bei mir sofort im Papierkorb), was mich jedoch extrem stutzig macht, dass in dem Brief meine DSL-Benuterkennung steht zusammen mit einer IP, die ich natürlich nicht mehr nachverfolgen kann, weil das ganze vor mehreren Monaten passiert sein soll. Die Anwaltskanzlei, die das ausgestellt hat, scheint es auch zu geben.

Das Problem ist nun, wenn der Vorwurf tatsächlich stimmt und über meinen Internetzugang ohne mein Wissen, was hochgeladen wurde, was tun? Ich kann ja nicht einfach die Abmahnung bezahlen (was ich eigentlich auch schon nicht einsehe) und so tun als wär nichts gewesen, denn wenn jemand meinen Anschluss gehackt hat, dann könnte der das ja auch locker nochmal tun. Bin momentan etwas ratlos.

Tidus
2013-12-05, 17:18:19
Verrätst du den Namen der Kanzlei?

Der_Korken
2013-12-05, 17:23:52
Diese hier:

http://www.urmann.com/index.htm

GBWolf
2013-12-05, 17:39:05
Da das Ermittlungsverfahren nachweislich fehlerhaft ist, erhalten tatsächlich viele Leute Abmahnungen die nie Filesharing betrieben haben.

http://www.heise.de/ct/artikel/Schwierige-Gegenwehr-1069835.html

Tidus
2013-12-05, 18:05:56
http://abmahnwahn-dreipage.de/datenbank.htm

U+C soll wohl wegen Pornos abmahnen... :ugly:

Ist scheinbar aber bekannt unter den Abmahnanwälten.

Philipus II
2013-12-05, 18:11:12
Kannst du uns noch den Namen der Streaming-Seite geben?

Der_Korken
2013-12-05, 18:13:59
Danke für den informativen Artikel. Mir war gar nicht bewusst, dass so ein Vorgehen so leicht machbar und vor allem so fehlerbehaftet ist. Die Abmahnung anzufechten, dürfte für mich nicht sehr aussichtsreich sein, aber zumindest muss ich wohl eher nicht befürchten, dass mir die Sache jemand gezielt untergeschoben hat bzw. ich da noch weitere Vergehen zu befürchten habe.

Eigentlich hätte ich aber auch selbst auf die Links kommen können. War wohl der leichte anfängliche Schock, dass jemand meine Zugangsdaten ermittelt hat :redface:.

Edit: Die Seite war redtube.com .... *hust* ich war da aber wirklich nicht drauf

deekey777
2013-12-05, 18:22:58
http://www.infodocc.info/streaming-wird-abgemahnt-abmahnung-von-streaming-durch-uc-rechtsanwaelte/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=streaming-wird-abgemahnt-abmahnung-von-streaming-durch-uc-rechtsanwaelte

Ich würde paar Euros in einen Rechtsanwalt investieren.

Der_Korken
2013-12-05, 18:36:28
Das Problem scheinen in der Tat ziemlich viele zu haben. Im Internet findet man auch Anwälte, die sich auf diese Fälle regelrecht spezialisiert haben. Ich werde mir wohl doch mal anwaltlichen Rat einholen, allein schon um eine juristisch korrekte Unterlassenserklärung zu schreiben, die mir im Nachhinein nicht noch großen Ärger beschert.

Philipus II
2013-12-05, 18:39:24
Ich nicht. Der Rechtsanwalt hilft zum jetzigen Zeitpunkt eigentlich wenig. Eine angepasste Unterlassungserklärung kann man sich auch mit etwas googlen zusammensuchen. Wenn die gegenseite dann wirklich wegen dem Geld klagen sollte, was unwahrscheinlich ist, kann man sich einen Anwalt nehmen.

Nochmal zur Bestätigung: Dir wird der Upload vorgeworfen?

MarcWessels
2013-12-05, 18:40:11
@Der_Korken
Welches Unternehmen hat denn angeblich Deine IP für diese Möchtegernjuristenkanzlei ermittelt?

deekey777
2013-12-05, 18:41:15
Das Problem scheinen in der Tat ziemlich viele zu haben. Im Internet findet man auch Anwälte, die sich auf diese Fälle regelrecht spezialisiert haben. Ich werde mir wohl doch mal anwaltlichen Rat einholen, allein schon um eine juristisch korrekte Unterlassenserklärung zu schreiben, die mir im Nachhinein nicht noch großen Ärger beschert.
Lag dem Schreiben eigentlich bereits eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei? In letzter Zeit sind die Abmahnanwälte so vorsichtig, dass sie auffordern, eine eigene UE abzugeben.

Franconian
2013-12-05, 18:49:53
http://winfuture.de/news,79188.html

http://www.infodocc.info/streaming-wird-abgemahnt-abmahnung-von-streaming-durch-uc-rechtsanwaelte/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=streaming-wird-abgemahnt-abmahnung-von-streaming-durch-uc-rechtsanwaelte

Es geht um das Streaming eines Pornofilms (Amanda`s Secrets) über die Plattform redtube.com

U+C teilen mit, dass deren Mandantin – The Archive AG – vor dem LG Köln, den “Internet-Service-Provider” des Abgemahnten gemäß § 101 Absatz 9 auf Auskunft in Anspruch genommen hätten. Tatsächlich wir eine IP-Adresse nebst einer Benutzerkennung in der Abmahnung gelistet.

MarcWessels
2013-12-05, 18:50:42
(...) Ich werde mir wohl doch mal anwaltlichen Rat einholen, allein schon um eine juristisch korrekte Unterlassenserklärung zu schreiben, die mir im Nachhinein nicht noch großen Ärger beschert.

Aktennummer xxxxxxxxxxxx
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung


Hiermit verpflichte ich,

Der Korken
xxxxxxxxxxstraße 66
888888 Legostadt

mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich, gegenüber der Firma

Woodman Casting XXX Entertainment Germany GmbH, Franzosen Froschstraße 555, 777777 Abzockhausen, nachfolgend „Unterlassungsgläuberin“ genannt

dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläuberin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen,

die urheberrechtlich geschützten Werke „Wichsfest 10 (lang)“, „Eumelfieber Folge 11 (lang)“, sowie „Hinten gehört er rein #12 (lang)“ ganz oder Teile daraus, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläuberin der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und/oder der Öffentlichkeit zugänglich machen zu lassen, insbesondere diese im Internet Dritten zum Download bereitzustellen, oder aber solche Handlungen über den Internetanschluss zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen


Der Korken


Du kannst die Abzockerbande aber ruhig ein wenig zappeln lassen, damit die merken, dass Du keiner von denen bist, die sich sofort durch irgendwelche Drohbriefe in Angst und Schrecken versetzen lassen.

Nach der UE wartest Du ab, ob die so unverschämt sind, Dich danach nochmals wegen des Geldes, dass Du derem Mandanten angeblich schuldest, anzuschreiben.

pest
2013-12-05, 19:11:51
Eumelfieber ;D

PHuV
2013-12-05, 19:17:40
Ich würde keine Unterlassungserklärung formulieren, wenn ich nichts getan habe. Den Rest sollen sie erst mal einklagen und nachweisen.

Der_Korken
2013-12-05, 19:27:37
Oha, hätte nicht mit so vielen schnellen Antworten gerechnet.

Also, um mal ein paar Details rauszurücken: Im Schreiben wird Uploading nicht explizit erwähnt, es ist immer nur die Rede von Streaming. Die Urheberrechtsverletzung geht nach der Kanzlei aus der "technisch notwendigen Zweischenspeicherung" hervor. Der Schadensersatz allein wird auch nur mit 15,50€ beziffert, die Forderungshöhe liegt wegen Bearbeitungsgebühren etc. jedoch bei 250€. Als Frist wurde der 10.12. angesetzt, was ich im Übrigen ziemlich unverschämt finde und wo ich als Laie anzweifeln würde, ob so eine Fristsetzung überhaupt rechtens ist.

Wie meine Zugangsdaten technisch ermittelt wurden, geht aus dem Schreiben nicht hervor, es wird nur eine "beauftragte Ermittungsfirma" und die Anfrage beim ISP erwähnt. Die Zugangsdaten sind wie gesagt korrekt, ob die IP stimmt, kann ich unmöglich nachprüfen. Das ganze war an einem Sonntagnachmittag im Sommer, an dem ich sehr wahrscheinlich zu Hause und auch im Internet war.

Dem Schreiben lag auch eine vorgedruckte Unterlassenserklärung bei, allerdings raten einige Seiten im Netz davon ab, diese zu benutzen. Von Jura habe ich nicht die geringste Ahnung, deswegen trau ich mir nicht so recht zu, einfach auf Gutdünken eine Erklärung auszuformulieren, da die wegen fehlerhafter Formalitäten wahrscheinlich in der Luft zerrissen wird.

Ich sehe übrigens, dass es hier im Forum vor 2-3 Jahren schon mal einige Threads zu dem Thema gab. Wie gesagt, ich habe den Thread aus einem Anfall von Unsicherheit wohl etwas voreilig erstellt.

ernesto.che
2013-12-05, 19:35:15
Kontaktiere die Absenderkanzlei und frage die, ob das Schreiben von denen kommt. Hatte letztens auch so was und mir kam das komisch vor.

Hab den angeblich absendenden Anwalt angeschrieben und der war das nicht. Der wollte dann Anzeige erstatten und ich war aus dem Schneider.

MarcWessels
2013-12-05, 20:39:25
Dem Schreiben lag auch eine vorgedruckte Unterlassenserklärung bei, allerdings raten einige Seiten im Netz davon ab, diese zu benutzen. Von Jura habe ich nicht die geringste Ahnung, deswegen trau ich mir nicht so recht zu, einfach auf Gutdünken eine Erklärung auszuformulieren, da die wegen fehlerhafter Formalitäten wahrscheinlich in der Luft zerrissen wird.Keine Sorge, meine ist juristisch wasserdicht. Allerdings ist sie, wie Du sehen kannst, für das zur Verfügung stellen, also für den Upload gedacht.

Dir scheinen sie also allen Ernstes das Angucken von todkomprimierten Clips auf Red Tube in Rechnung stellen zu wollen??! Sind die blöde? Nach üblicher Rechtsprechung stellt dies übrigens keinen Download dar.

Der Sandmann
2013-12-05, 20:42:30
Einfach ignorieren bis was handfestes kommt. Alleine schon die kurze fristsetzung zeigt das die praktisch nichts haben.

ngl
2013-12-05, 21:43:45
Mich hat es auch erwischt. Interessanterweise für edonkey2000 :|. Habe es gerade vor einer Stunde aus dem Briefkasten gefischt.

Jetzt kann ich mit Sicherheit sagen das mich die Sache nicht betrifft, da ich das letzte Mal Edonkey vor meinem Militärdienst vor 10 Jahren benutzt habe. Auch handelt es sich um einen 3d Film... ich habe leider keine Möglichkeit 3d abzuspielen. 780 Euro wollen sie haben. Eher verkaufe ich mein Auto, bunkere das Geld in meinem Haus und zünde es ab, als es irgendwelchen Spastis zu geben.

Der Vollidiot Sebastian Kipke will auch noch seit 2 Jahren mittlerweile einen fast vierstelligen Betrag, weil mich Turbine inc. vor 2 Jahren unrechtmäßig mit 15,- belastet hatte. Das Entschuldigungsfax seitens Turbine habe ich sogar geschickt. Aber Herrn Kipke interessiert das nicht. Ich warte bis ich im 6 Stellig was schulde... und freue mich alle paar Wochen auf seine Post, die mittlerweile ein Witz im Freundeskreis geworden ist.

piefke
2013-12-05, 21:47:10
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/12/05/abmahnung-gegen-stream-nutzer/

ux-3
2013-12-05, 21:56:00
Ein Mod sollte den Titel des Threads ändern.

Rooter
2013-12-05, 21:56:03
Ich nicht. Der Rechtsanwalt hilft zum jetzigen Zeitpunkt eigentlich wenig. Eine angepasste Unterlassungserklärung kann man sich auch mit etwas googlen zusammensuchen. Wenn die gegenseite dann wirklich wegen dem Geld klagen sollte, was unwahrscheinlich ist, kann man sich einen Anwalt nehmen.+1 für modUE

Ich würde keine Unterlassungserklärung formulieren, wenn ich nichts getan habe. Den Rest sollen sie erst mal einklagen und nachweisen.Das geht aber nur wenn er sich wirklich zu 100% sicher ist, dass über seinen Anschluss nichts gelaufen sein kann. Und das ist er sich nicht, wenn ich das Startposting so lese...

MfG
Rooter

Grey
2013-12-05, 22:08:03
Das Problem scheinen in der Tat ziemlich viele zu haben. Im Internet findet man auch Anwälte, die sich auf diese Fälle regelrecht spezialisiert haben. Ich werde mir wohl doch mal anwaltlichen Rat einholen, allein schon um eine juristisch korrekte Unterlassenserklärung zu schreiben, die mir im Nachhinein nicht noch großen Ärger beschert.

Oder einfach ignorieren.

Das ist eine Masche zum Geld machen. Diese Abmahnungen werden in Massen (10k+/Monat je nach Kanzlei) raus gehauen.

Keiner hat die Manpower oder wirkliches Interesse daran, es auf ein tatsächliches Verfahren ankommen zu lassen. Es geht nur ums Geld machen mit Tricks die durchaus auch anfechtbar sind.

MarcWessels
2013-12-05, 22:18:30
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/12/05/abmahnung-gegen-stream-nutzer/Krass. Solchen meiner Ansicht nach Betrügern wie U+C sollte die Lizenz entzogen werden!

P.S.: Das LG Köln hat sich da auch nicht gerade mit Ruhm bekleckert.

deekey777
2013-12-05, 22:22:30
Oder einfach ignorieren.

Das ist eine Masche zum Geld machen. Diese Abmahnungen werden in Massen (10k+/Monat je nach Kanzlei) raus gehauen.

Keiner hat die Manpower oder wirkliches Interesse daran, es auf ein tatsächliches Verfahren ankommen zu lassen. Es geht nur ums Geld machen mit Tricks die durchaus auch anfechtbar sind.
Natürlich ignorieren. Schließlich wartet der Gegner nur darauf, bis die Frist zur Abgabe der angestrebten strafbewehrten Unterlassungserklärung abläuft, damit er fröhlich zum nächsten Amtsgericht läuft und die Abgabe der UE einklagt und gewinnt. :uup:

https://ggr-law.com/filesharing/u-c/streaming-abmahnung.html
Was die Anwälte einfordern, ist wirklich nicht viel. Sie gehen dennoch von einem Streitwert von <1.500,00 EUR aus, also höheren Streitwert als dies der neue § 97 a Abs. 3 UrhG vorsieht. Die Gesetzesbegründung* zum § 97a UrhG schreibt vor, dass derjenige, der einen höheren Streitwert als 1.000,00 EUR geltend macht, dafür die Beweis- und Darlegungslast trägt.

*Nicht ganz, aber das BMJ hat hier ganz genau Stellung bezogen.

caLi
2013-12-06, 00:03:27
Erstmal ganz locker bleiben. Bisher ist nichts davon auch nur in entferntester Weise rechtmäßig. Meines Erachtens spricht vieles dafür, dass das alles "fake" ist.


Interessehalber, bist du bei der Telekom?


EDIT: Davon abgesehen, dass die abgemahnten Werke natürlich nicht existieren.

Schoof
2013-12-06, 07:32:49
ich wart noch bis der erste eine Abmahnung bekommt wegen youtube schaun.

Es war nur eine Frage der Zeit bis Streams auch abgemahnt werden. An der P2P Geschichte verdient man anscheinend nix mehr, also muss was neues her. Da es ja noch Plugins für Linux Sat/Kabel Boxen gibt, mit denen man per Knopfdruck einen Stream anschaun kann, wundert es mich nicht das die Anwälte nun auf Streams umswitchen.

Ich drück Dir auf jedenfall die Daumen und berichte was Du machst und was noch kommt.

Sascha1971
2013-12-06, 09:18:06
http://winfuture.de/news,79188.html
"Der Rechtsanwalt Karsten Gulden berichtet, dass ihm nun ein entsprechendes Abmahn-Schreiben vorliegt - vermutlich ist es das erste dieser Art. Abgeschickt wurde sie von der Kanzlei U+C Rechtsanwälte. Dem Empfänger wird vorgeworfen, einen Pornofilm auf der Streaming-Plattform Redtube.com abgerufen zu haben.

Die Anwälte wurden im Auftrag der The Archive AG aktiv, die für die Wahrnehmung der Rechte an dem Video zuständig ist. Beim Landgericht Köln hatte man daraufhin ein Auskunftsersuchen erwirkt, dass den Internet-Provider des Empfängers der Abmahnung verpflichtete, die Anschrift herauszugeben, die zu einer erfassten IP-Adresse passt. "

s. Link

AnarchX
2013-12-06, 09:38:10
Erstmal ganz locker bleiben. Bisher ist nichts davon auch nur in entferntester Weise rechtmäßig. Meines Erachtens spricht vieles dafür, dass das alles "fake" ist.

Urmann + Collegen haben Golem.de die Abmahnung bestätigt. Angaben dazu, wie die Abmahner an die Nutzerdaten kamen, wurden nicht gemacht.
http://www.golem.de/news/landgericht-koeln-rechtsanwaelte-mahnen-wegen-streaming-ab-1312-103181.html
Aber die Rechtmäßigkeit ist natürlich sehr fragwürdig, wenn man sieht, dass TI und auch andere Kommentatoren bei Lawblog die Seite nichtmal kennen. Hat man hier vielleicht einfach einen IP-Block mit Telekom-IPs generiert?

ich wart noch bis der erste eine Abmahnung bekommt wegen youtube schaun.

Es war nur eine Frage der Zeit bis Streams auch abgemahnt werden. An der P2P Geschichte verdient man anscheinend nix mehr, also muss was neues her. Da es ja noch Plugins für Linux Sat/Kabel Boxen gibt, mit denen man per Knopfdruck einen Stream anschaun kann, wundert es mich nicht das die Anwälte nun auf Streams umswitchen.

Aber unter normalen Umständen, kommt kein Anwalt oder deren Ermittlungspartner an die IP eines Streamusers. Wenn dann muss hier der Streamingportalanbieter oder der ISP (mittel DPI) die Nutzung ermitteln, was dann wohl auch gewisse Rechtsbrüche durch diese bedeuten würde.
Langfristig kritisch könnten höchstens P2P-Streaminglösungen sein, wie sie wohl der Flashplayer auch schon implementiert hat. Fragt sich aber auch wieder wie legal hier das mithören der IPs wäre.

Gimmick
2013-12-06, 10:44:48
Passend dazu: http://www.youtube.com/watch?v=KW_X2aDkROI

Bin gespannt was sich dazu ergibt.

WhiteVelvet
2013-12-06, 11:03:05
Das ist absolut fragwürdig, was da passiert. Es ist das erste Mal, dass Abmahnungen wegen Streaming, also DOWNLOAD, abgemahnt wird, was bisher NIEMALS strafbehaftet war. Ich schätze, dass die damit nicht durchkommen werden, ich würde es also auf einen Prozess ankommen lassen. Bisher ist immer nur der Upload strafbar gewesen...

Reagieren musst Du natürlich schon, wenn es wie die anderen Abmahnungen aufgebaut ist, und das SCHNELL.

Aktuelles: http://abmahnwahn-dreipage.de/aktuell.htm

"Der konkrete Vorwurf ist, dass der Film über den Internetanschluss gestreamt wurde und weil "die beim Streamen des genannten Werkes technisch notwendige Zwischenspeicherung [...] ein Vervielfältigen nach § 16 UrhG [sc. darstelle]". Dass diese Zwischenspeicherung technisch bedingt ist und nur vorübergehend ist, spiele keine Rolle – so die Rechtsauffassung von U+C Rechtsanwälten."

Das ist doch ein Witz! Der eigene Rechner vervielfältigt doch nicht, er nimmt nur den Datenstrom an, der auf der Gegenseite gelesen und kopiert wurde... Schwachsinn...

Auch interessant: In den AGB sichert Redtube zu, dass sie Raubkopien sperrt/Accounts löscht. Somit muss und kann der User davon ausgehen, dass der Content legal ist.

deekey777
2013-12-06, 11:47:32
Der_Korken hat mir das Schreiben der Abmahner zugeschickt:
Nirgendwo steht, dass es sich bei dem Film, der bei Rotröhre hochgeladen worden ist, eine rechtswidrige Kopie war/ist. Der Abmahner macht somit geltend, dass er der einzige ist, der den Film anschauen darf.

Morale
2013-12-06, 11:52:28
muss ja der mieseste porno ever sein...
;)

Tidus
2013-12-06, 11:57:53
Lag dem Schreiben eigentlich bereits eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei? In letzter Zeit sind die Abmahnanwälte so vorsichtig, dass sie auffordern, eine eigene UE abzugeben.
Meine Eltern haben im Juni ein Schreiben erhalten. Sie sollen die Future Trance runtergeladen haben :ulol:

Da lag noch eine UE dabei, hab denen aber eine mod. UE fertig gemacht. Bislang nix mehr von gehört, aber die haben ab dem 31.12. noch 3 Jahre Zeit sich zu melden...

Tidus
2013-12-06, 12:00:26
Einfach ignorieren bis was handfestes kommt. Alleine schon die kurze fristsetzung zeigt das die praktisch nichts haben.
Definitiv NICHT ignorieren! Man sollte unbedingt eine mod. UE abgeben. Auf der Seite die ich in meinem erstne Post hier verlinkt habe, kann man sich komplett in die Materie einlesen.

Edit: Doppelpost. :usad:

Schoof
2013-12-06, 12:08:51
heute will Rotröhre noch ein statemant dazu abgeben.
Da ja bis jetzt nur die Telekom als Provider gennant wurde, glaub ich langsam, das die nur so ein schreiben aufgesetzt haben und es einfach mal bei Telekom Nutzer probieren. War da nicht mal vor kurzen ein Datenklau bei der Telekom?

Kann man eigentlich mit im schreiben gennanten IP zur Telekom gehen und fragen ob es eine IP der Telekom ist und ob die auch zur der Person passt? Oder kann das wieder nur ein Anwalt machen?

Morale
2013-12-06, 12:12:45
Ob die IP zur Telekom gehört lässt sich eigendlich idR leicht ergooglen

Avalox
2013-12-06, 12:38:36
Was sind denn das nun?

Komplette Filme, oder die ähm Minutenausschnitte?

Ansatzpunkt, so war es zu lesen ist es, dass der lokale Streaming Puffer auf dem PC als unerlaubte Vervielfältigung angemahnt wird.

Zudem war zu lesen, dass Vorgänge aus dem Juli dieses Jahres gerade aufgearbeitet und abgemahnt wurden.

Es scheint sich ja weiter um Filme eines einzigen Rechteinhabers zu handeln.

Vermutlich wird dieser Rechteinhaber seine Filme auf dem Portal entdeckt haben und bei der roten Tube alle IPs der Betrachter abgefragt haben und ist dann an die Provider heran getreten. Die oder welcher dann scheinbar Auskunft gegeben hat.

Bin mal gespannt wie das weiter geht.

Gandharva
2013-12-06, 12:43:06
http://www.infodocc.info/streaming-wird-abgemahnt-abmahnung-von-streaming-durch-uc-rechtsanwaelte/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=streaming-wird-abgemahnt-abmahnung-von-streaming-durch-uc-rechtsanwaelte

Ich würde paar Euros in einen Rechtsanwalt investieren.
Also 500-700€. Da ist in diesem Fall wohl einfach bezahlen billiger.

Modifizierte Unterlassungserklärung (NICHT die beigefügte!) per Einschreiben/Rückschein schicken und sich zurücklehnen. Auf weitere Post (die ziemlich sicher kommen wird) nicht reagieren, diese aber abheften. Nach 3 Jahren ist die Sache erledigt und die einzigen Kosten die man hatte sind ein paar Euro für das Einschreiben.

caLi
2013-12-06, 12:45:10
Was sind denn das nun?

Komplette Filme, oder die ähm Minutenausschnitte?

Ansatzpunkt, so war es zu lesen ist es, dass der lokale Streaming Puffer auf dem PC als unerlaubte Vervielfältigung angemahnt wird.

Zudem war zu lesen, dass Vorgänge aus dem Juli dieses Jahres gerade aufgearbeitet und abgemahnt wurden.

Es scheint sich ja weiter um Filme eines einzigen Rechteinhabers zu handeln.

Vermutlich wird dieser Rechteinhaber, seine Filme auf dem Portal entdeckt haben und bei der roten Tube alle IPs der Betrachter abgefragt haben und ist dann an die Provider heran getreten. Die oder welcher dann scheinbar Auskunft gegeben hat.

Bin mal gespannt wie das weiter geht.


RedT selbst sagt, dass sie keine IPs von Besuchern speichern, die nur die Videos anschauen und dass Videos nur von bestimmten Personen hochgeladen werden können.

Davon abgesehen, kann man jeden Hinterhofporno bei google und entsprechenden Datenbanken finden. Die haben natürlich alle ein Studio und Rechteinhaber. Diese Filme jedoch sind nicht zu finden, zu kaufen oder wurden je von irgendeinem Studio produziert.

Deshalb sollte man auch mit irgendwelchen UEs erstmal die Füße stillhalten, auch wenn plötzlich jeder Horst um die Ecke kommt und schreit, dass man sofort mod. UE per Einschreiben+Rückschein schicken müsse.

MarcWessels
2013-12-06, 12:45:54
Die Anwälte wurden im Auftrag der The Archive AG aktiv, die für die Wahrnehmung der Rechte an dem Video zuständig ist. Beim Landgericht Köln hatte man daraufhin ein Auskunftsersuchen erwirkt, dass den Internet-Provider des Empfängers der Abmahnung verpflichtete, die Anschrift herauszugeben, die zu einer erfassten IP-Adresse passt. Das Ganze halbseiden zu nennen, wäre schon zu höflich. Und dass sich die Richter des LG Köln bei so einem Schmu miteinspannen lassen, ist schon fast ein Skandal.

Der oder die INet-Provider der bislang Abgemahnten hätten dem Auskunftsersuchen auch widersprechen können, statt ihren eigenen Kunden einfach so mir nichts Dir nichts das Messer in den Rücken zu stoßen.

Alle miteinander haben sich nicht mit Ruhm bekleckert - das Ganze riecht schließlich deutlich nach Betrug und zudem Verletzung des Fernmeldegeheimnisses.

Deshalb sollte man auch mit irgendwelchen UEs erstmal die Füße stillhalten, auch wenn plötzlich jeder Horst um die Ecke kommt und schreit, dass man sofort mod. UE per Einschreiben+Rückschein schicken müsse.Würde ich in diesem Falle fast genauso sehen. Warum sollte man wohl erklären, das man niemals einen bestimmten "Film" streamen werde?!

Sollte bei mir so etwas im Briefkasten landen, bin ich noch am selben Tag bei der Polizei und zeige U+C wegen Betrugs an.

00-Schneider
2013-12-06, 12:46:18
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/12/05/abmahnung-gegen-stream-nutzer/

Passend dazu: http://www.youtube.com/watch?v=KW_X2aDkROI

Bin gespannt was sich dazu ergibt.


Pornostreamseiten anschauen jetzt auch illegal. Was soll denn der Scheiß!?

MarcWessels
2013-12-06, 12:56:22
ich wart noch bis der erste eine Abmahnung bekommt wegen youtube schaun.Eben! Als Besucher von Streaming-Plattformen geht man typischerweise davon aus, dass alles, was man dort vorfindet, aus keiner illegalen Quelle stammt.

Gerade so Pornoplattformen wie RedTube, Porntube usw. werden doch von X-Art, FTV u.v.m. als Werbeplattform genutzt. Man sieht ein totkomprimiertes 360p-Video und will nun unbedingt das 1080p-Original ahben, registriert sich für ein hübsches Sümmchen und alle sind glücklich.

Dann ist die Ermittlung der Streamingnutzer von dritter Seite her kaum möglich, ohne das Fernmeldegeheimnis zu verletzen.

Und zu guterletzt handelt es sich beim Streamen ja nichtmal um einen klassischen Download. Das temporäre Zwischenspeichern gehört nunmal technisch bedingt dazu.

Modifizierte Unterlassungserklärung (NICHT die beigefügte!) per Einschreiben/Rückschein schicken und sich zurücklehnen. Auf weitere Post (die ziemlich sicher kommen wird) nicht reagieren, diese aber abheften. Nach 3 Jahren ist die Sache erledigt und die einzigen Kosten die man hatte sind ein paar Euro für das Einschreiben.Geht auch problemlos per E-Mail-Anhang!

Aber wie gesagt würde ich in diesem Falle keine UE abgeben, sondern stattdessen U+C sowie The Archive AG wegen Betrugs anzeigen.

ZapSchlitzer
2013-12-06, 13:00:38
Mitlerweile wird das Zwischenspeichern aber schon als regulärer Download betrachtet, weil die Judikative technisch keine Ahnung hat und sich von abmahngeilen Kanzleien einen Bären hat aufbinden lassen.

Bald sollte man wirklich ein TOR-Netzwerk aufsuchen bevor man bei youtube vorbeischaut.

Lyka
2013-12-06, 13:02:50
Wurde nicht bisher nur das Anbieten als Urheberrechtsverletzung gewertet?

MarcWessels
2013-12-06, 13:03:16
Zudem war zu lesen, dass Vorgänge aus dem Juli dieses Jahres gerade aufgearbeitet und abgemahnt wurden.

Es scheint sich ja weiter um Filme eines einzigen Rechteinhabers zu handeln.

Vermutlich wird dieser Rechteinhaber seine Filme auf dem Portal entdeckt haben und bei der roten Tube alle IPs der Betrachter abgefragt haben und ist dann an die Provider heran getreten. Die oder welcher dann scheinbar Auskunft gegeben hat.Und morgen kommt der Weihnachtsmann. :freak: Der Typ hat die Scheißteile dort unter Garantie selbst hochgeladen! Vorsätzlich mit dem Ziel, alle die, die es auch nur wagten, einen einzigen Mausklick dort zu platzieren, abzumahnen.

Mittlerweile wird das Zwischenspeichern aber schon als regulärer Download betrachtet, weil die Judikative technisch keine Ahnung hat und sich von abmahngeilen Kanzleien einen Bären hat aufbinden lassen.Das wäre mir neu. Hast Du da ein Aktenzeichen zur Hand?

Was ist mit § 44 UrhG?

caLi
2013-12-06, 13:04:13
Und zu guterletzt handelt es sich beim Streamen ja nichtmal um einen klassischen Download. Das temporäre Zwischenspeichern gehört nunmal technisch bedingt dazu.

Auslegungssache, auch wenn bessere Argumente für das oben Gesagte sprechen.

Letzlich muss jedoch das Gericht entscheiden darüber; da wird es dann schon problematisch. Wenn ein Gericht sowas schon durchwinkt (§ 101 IX UrhG), dann viel Glück in der Verhandlung ;)

Logische Argumente sagen ja auch, dass wenn du ein Werk für 10 Sekunden bei BitTorrent hochlädst, du nicht gleich 100 Leute mit dem Werk versorgt hast und riesige Schäden angerichtet hast. Interessiert keinen, leider.

Avalox
2013-12-06, 13:08:59
RedT selbst sagt, dass sie keine IPs von Besuchern speichern, die nur die Videos anschauen und dass Videos nur von bestimmten Personen hochgeladen werden können.


Die IP Adresse muss ja von RT gekommen sein.
Wenn sie nicht gespeichert wurde, ist es eben ein anderer Weg gewesen.

Es sind ja viele Wege denkbar und wenn es nur ein eingebundenes aber spezielles externes Werbebanner war, welches ausschließlich auf der Seite dieses Films geschaltet wurde.

Der Schlüssel ist RT. Entweder eine direkte Auskunft, oder eben indirekte Übermittlung der IP.

Ist es denn überhaupt ein Film, oder nur ein kurzer Ausschnitt gewesen?

MarcWessels
2013-12-06, 13:12:44
Logische Argumente sagen ja auch, dass wenn du ein Werk für 10 Sekunden bei BitTorrent hochlädst, du nicht gleich 100 Leute mit dem Werk versorgt hast und riesige Schäden angerichtet hast. Interessiert keinen, leider.Üblicherweise loggen die durch die Rechteinhaber beauftragten Loggingfirmen in solchen Fällen aber lediglich das Anbieten der entsprechenden Hash-Datei und eben nicht eines urheberrechtlich geschützten Werks, womit die betrauten Möchtegernjuristen dann ein ziemlich dickes Problem bei der Beweisführung haben. :wink:

Avalox
2013-12-06, 13:21:54
Und morgen kommt der Weihnachtsmann. :freak: Der Typ hat die Scheißteile dort unter Garantie selbst hochgeladen! Vorsätzlich mit dem Ziel, alle die, die es auch nur wagten, einen einzigen Mausklick dort zu platzieren, abzumahnen.


So wie ich gelesen habe, bekommt der Rechteinhaber von der Abmahn-Summe aber nur einen Bruchteil ab. In dem Fall wohl ca. 15€.

Ein großes Geschäftsmodell ist das nicht für den Rechteinhaber. Eher wäre es für die P-Industrie ein großer Marketing Coup, welche ja permanent am jammern ist.

Zudem hat ja gerade vor ein paar Tagen der Generalstaatsanwalt des EuGH gefordert, dass europaweit die Provider die Zugänge zu Portalen mit urheberrechtlich geschützten und illegal angebotenen Inhalten gesperrt werden. Die Lobby kurbelt halt wieder.


http://www.wvr-law.de/blog/allgemein/eugh-internetprovider-sollen-illegale-filmportale-sperren

ZapSchlitzer
2013-12-06, 13:28:39
Und morgen kommt der Weihnachtsmann. :freak: Der Typ hat die Scheißteile dort unter Garantie selbst hochgeladen! Vorsätzlich mit dem Ziel, alle die, die es auch nur wagten, einen einzigen Mausklick dort zu platzieren, abzumahnen.

Das wäre mir neu. Hast Du da ein Aktenzeichen zur Hand?

Was ist mit § 44 UrhG?

Einen direkten Paragraphen nicht, nein. Aber je nach Auslegungsfall, wenn die Quelldatei bereits von zweifelhafter Herkunft ist, kann das Mitschneiden bzw. Zwischenspeichern als illegale Handlung aufgefasst werden.

Bei den zu Grunde liegenden Streitwärten düfte es aber kaum zu einen Prozess kommen.

Zefram Chochrane
2013-12-06, 13:34:40
Also 500-700€. Da ist in diesem Fall wohl einfach bezahlen billiger.

Modifizierte Unterlassungserklärung (NICHT die beigefügte!) per Einschreiben/Rückschein schicken und sich zurücklehnen. Auf weitere Post (die ziemlich sicher kommen wird) nicht reagieren, diese aber abheften. Nach 3 Jahren ist die Sache erledigt und die einzigen Kosten die man hatte sind ein paar Euro für das Einschreiben.

Ignorieren ist eine ganz schlechte Idee.
Wenn's schlecht läuft, hast Du vor Ablauf der 3 Jahre einen gerichtlichen Mahnbescheid im Briefkasten und kurze Zeit später das Klageschreiben.

Gab schon genug Leute, die sich auf eure tollen Tipps verlassen haben und dann nach München mussten :ulol:

caLi
2013-12-06, 13:44:52
Ignorieren ist eine ganz schlechte Idee.
Wenn's schlecht läuft, hast Du vor Ablauf der 3 Jahre einen gerichtlichen Mahnbescheid im Briefkasten und kurze Zeit später das Klageschreiben.

Gab schon genug Leute, die sich auf eure tollen Tipps verlassen haben und dann nach München mussten :ulol:


Die meisten Leute, die nach 3 Jahren einen Mahnbescheid im Briefkasten haben, haben die Sache eben NICHT ignoriert.

Inzwischen geht es - für neue Fälle - auch nicht mehr nach München, da inzwischen ausschließlich das Gericht zuständig ist, in dem die Person zur Zeit der Klageerhebung ihren Wohnsitz hat.

Zefram Chochrane
2013-12-06, 13:49:56
Die meisten Leute, die nach 3 Jahren einen Mahnbescheid im Briefkasten haben, haben die Sache eben NICHT ignoriert.
Das ist Unsinn und zu pauschalisiert.


Inzwischen geht es - für neue Fälle - auch nicht mehr nach München, da inzwischen ausschließlich das Gericht zuständig ist, in dem die Person zur Zeit der Klageerhebung ihren Wohnsitz hat.
Das stimmt, aber auch außerhalb von München werden's Exempel statuieren müssen damit man sie ernst nimmt...

caLi
2013-12-06, 13:53:56
Das ist Unsinn und zu pauschalisiert.



Kein Unsinn, ich sage damit nur, dass es tatsächlich jeden treffen kann. Die Chance ist - insbesondere mit der neuen Rechtlage - verschwindend gering. Filesharing in dem Sinne sollte heute auch niemand mehr betreiben. Die download/streaming-Abmahnung wird im Sand verlaufen (meine Einschätzung) und dann ist doch gut.

Die Rechteinhaber haben, insbesondere an Gerichten außerhalb von Köln/München/Hamburg, fast nur vernichtende Niederlagen erlitten.

PHuV
2013-12-06, 14:10:45
Wenn's schlecht läuft, hast Du vor Ablauf der 3 Jahre einen gerichtlichen Mahnbescheid im Briefkasten und kurze Zeit später das Klageschreiben.
Moment, Mahnbescheid kann jeder Depp schicken. Dann macht man ein Widerspruch, und das wars, und dann muß erst mal vor einem Richter bzw. Gericht geklärt werden, ob die Forderung rechtens ist.

Tindal Gelb
2013-12-06, 14:12:40
hier ein Video eines Anwalts zum Thema:
ckpHJQMK4T0

Und hier was mit Häme:
w0tJ9tD28Do

Der_Korken
2013-12-06, 14:25:24
Ich habe heute einen der Anwälte kontaktiert, die sich auf diese Fälle spezialisiert haben und auf ihrer Webseite ein kostenfreie Ersteinschätzung zu den Fällen anbieten. Mal schauen, was die zu sagen haben.

Den Film selbst habe ich übrigens nachträglich weder gesucht noch angeschaut. Ich weiß nicht einmal, ob er überhaupt existiert. Da hier gefragt wurde: Ja ich bin der Telekom und die im Brief angegebene IP sieht sehr plausibel aus (die ersten beiden Blöcke habe ich sehr häufig als IP). Ob ich an dem gegeben Tag diese IP hatte, lässt sich meines Wissens nach gar nicht mehr feststellen, weil diese Daten bereits vernichtet wurden. Wenn die aber meine Anschlusskennung herausbekommen haben, kann man imho durchaus davon ausgehen, dass diese auch zu der IP passt - was noch lange nicht heißt, dass die ermittelte IP oder das Datum auch etwas mit dem Download zu tun haben müssen.

XtraLarge
2013-12-06, 15:55:43
http://www.golem.de/news/landgericht-koeln-rechtsanwaelte-mahnen-wegen-streaming-ab-1312-103181.html

Mich würde ja mal interessieren woher die Vögel die entsprechenden Daten haben :|

Wenn das schon Monate her ist, dann dürften die Verbindungsdaten ja garnicht mehr existieren... Also zumindest bis die neue Bundesregierung die Vorratsdatenspeicherung wieder einführt...

Würde mich ja wirklich interessieren, wie das Gericht die Echtheit der Verbindungsdaten überprüft hat oO

caLi
2013-12-06, 16:15:49
Ich habe heute einen der Anwälte kontaktiert, die sich auf diese Fälle spezialisiert haben und auf ihrer Webseite ein kostenfreie Ersteinschätzung zu den Fällen anbieten. Mal schauen, was die zu sagen haben.

Den Film selbst habe ich übrigens nachträglich weder gesucht noch angeschaut. Ich weiß nicht einmal, ob er überhaupt existiert. Da hier gefragt wurde: Ja ich bin der Telekom und die im Brief angegebene IP sieht sehr plausibel aus (die ersten beiden Blöcke habe ich sehr häufig als IP). Ob ich an dem gegeben Tag diese IP hatte, lässt sich meines Wissens nach gar nicht mehr feststellen, weil diese Daten bereits vernichtet wurden. Wenn die aber meine Anschlusskennung herausbekommen haben, kann man imho durchaus davon ausgehen, dass diese auch zu der IP passt - was noch lange nicht heißt, dass die ermittelte IP oder das Datum auch etwas mit dem Download zu tun haben müssen.

Ersteinschätzungen sind meist nur sehr sporadisch mit brauchbaren Informationen durchzogen, aber ich hoffe, dass dir ein RA dort ein wenig helfen kann.

Selbst Rechtsanwälte scheinen jedoch etwas zurückhaltend zu sein, was die Notwendigkeit eines Anwalts betrifft (z.B.: http://www.dr-wachs.de/blog/2013/12/05/uc-abmahnung-fur-streaming-the-archive-ag-glamour-show-girls/)


Bisher scheint ausschließlich die Telekom betroffen zu sein. Sehr mysteriös. Anhand der IP-Blöcke allein kannst du jedoch so niemals auf dich schließen. Die brauchen ja nur eine Liste mit Telekom-Kunden (Kundendaten wurden ja vor gewisser Zeit entwendet) und die IP-Range (die auch an jeder Ecke im Internet zu finden ist) und schon kann man tausende Briefe mit Forderungen in die Welt senden.

Der Sandmann
2013-12-06, 16:28:49
Definitiv NICHT ignorieren! Man sollte unbedingt eine mod. UE abgeben. Auf der Seite die ich in meinem erstne Post hier verlinkt habe, kann man sich komplett in die Materie einlesen.

Edit: Doppelpost. :usad:

Geht schon. Selbst so gemacht und alles bestens. Wenn sie es wirklich ernst meinen sollen sie ihn richtig verklagen. Und nicht sol dubiösen Briefe mit 5 tage Zahlungsfrist schicken.

deekey777
2013-12-06, 16:43:01
http://www.golem.de/news/landgericht-koeln-rechtsanwaelte-mahnen-wegen-streaming-ab-1312-103181.html


Eine ungewöhnliche Abmahnung haben Urmann + Collegen beim Landgericht Köln durchgesetzt. Es geht um einen Film, der über eine Streaming-Plattform genutzt wurde.
Diese Formulierung ist doch Unsinn. Es wurde keine Abmahnung durchgesetzt, sondern der Auskunftsanspruch gegen die Telekom.
Gegen so einen Beschluss kann man Beschwerde einlegen.

00-Schneider
2013-12-06, 16:56:01
Von dem Werk, dass ich hochgeladen habe und von der Seite über die das angeblich gelaufen sein soll, habe ich bisher noch nie was gehört.


Wie sicher ist dein WLAN?

Wer hat alles Zugriff zu deinem Netzwerk?

Der_Korken
2013-12-06, 17:38:51
Wie sicher ist dein WLAN?

Wer hat alles Zugriff zu deinem Netzwerk?

WPA2-gesichert, mit Gerätebeschränkung auf meine Rechner.

Edit: Außerdem wohne ich relativ abgelegen. Von den direkten Nachbarn würde ich niemandem zutrauen, was anzuzapfen und weiter reicht das WLAN schon nicht mehr.

Fairy
2013-12-06, 17:43:35
Woher die Daten der Streaming-Nutzer kommen (http://www.golem.de/news/u-c-abmahnung-woher-die-daten-der-streaming-nutzer-kommen-1312-103218.html)
Auf die Nachfrage von Golem.de, woher die Nutzerdaten stammten, erklärte eine U+C-Anwältin: "Aufgrund der entsprechenden Beschlüsse der jeweils zuständigen Landgerichte hat der Internet Service Provider des jeweiligen Verletzers die Daten verbeauskunftet."
...
Woher die Nutzerdaten der Streamingplattform stammten, sagte sie nicht.

War ja klar.

kunibätt
2013-12-06, 17:57:53
Mir ist das nicht klar. Einfach auf Verdacht abgemahnt erscheint mir immer noch am schlüssigsten.

Lokadamus
2013-12-06, 18:13:04
Nachfolger von http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnter_Freiherr_von_Gravenreuth ?

Nobody4ever
2013-12-06, 18:23:32
Massenabmahnung wegen Redtube-Streams: Virus Informationsquelle der Abmahner? http://www.it-recht-deutschland.de/?p=281391

Disconnected
2013-12-06, 18:45:14
U+C schwimmen die Felle davon und Urmann hat immer recht "kreative" Einfälle.

127.0.0.1
2013-12-06, 18:45:51
Und warum sind dann nur Telekom Kunden betroffen?

kunibätt
2013-12-06, 19:46:02
Mal ein paar Optionen:
1.) Ganz fieser Virus
2.) Datenbank von redtube gehackt und die Daten gekauft
3.) Einfach ins Blaue geraten, ggf. nach irgendwelchen andersweitig erhobenen Datensätzen abgemahnt

Ansonsten müsste man ja im Prinzip von dem Provider schon für den Besuch einer webpage angeschwärzt worden sein und das glaube selbst ich- trotz allem vorhanden Pessimimus- dann doch nicht.

MarcWessels
2013-12-06, 20:06:12
Geht schon. Selbst so gemacht und alles bestens.Im Falle eines abgemahnten Uploads hast Du so schon gehandelt, meinst Du?

Beim Streaming eine UE abgeben und sicherstellen, dass Du die nächsten 30 Jahre lang diesen Porno niemals wieder streamen wirst??! Nein, eine UE ist in diesem Falle, wo nocht nichtmal ein erwiesener Schaden verursacht worden sein kann, vollkommen unangebracht.

redpanther
2013-12-06, 20:40:46
Was ich nicht verstehe:
"Aufgrund der entsprechenden Beschlüsse der jeweils zuständigen Landgerichte hat der Internet Service Provider des jeweiligen Verletzers die Daten verbeauskunftet."
Meines Wissens speichern die Provider Max 7 Tage. Wenn das Vergehen schon Monate her ist, wie soll das gehen?
Oder haben die auf einen Guten Zeitpunkt zum Abmahmen gewartet? Advents Zeit? LOL

TB1333
2013-12-06, 20:45:22
http://www.news-republic.com/Web/ArticleWeb.aspx?regionid=9&articleid=16302307

Sumpfmolch
2013-12-06, 21:22:31
http://www.news-republic.com/Web/ArticleWeb.aspx?regionid=9&articleid=16302307

Ein von der Anwaltskanzlei oder beauftragten Personen selbst verbreiteter Virus...halte ich für unwahrscheinlich, weil sowas sicher rauskommen wird.

Das wäre dann Computersabotage, gewerbsmäßiger Betrug, Nötigung und üble Nachrede. Die Zeiten als Anwälte wären dann vorbei und ob sowas noch ohne Haftstrafe davon kommt ist zweifelhaft.

MarcWessels
2013-12-06, 21:32:12
Oder haben die auf einen Guten Zeitpunkt zum Abmahmen gewartet? Advents Zeit? LOLDie bauen wohl darauf, dass man inzwischen vergessen hat, welche Filme man sich auf Red Tube angesehen hat.

Sumpfmolch
2013-12-06, 22:17:55
Die bauen wohl darauf, dass man inzwischen vergessen hat, welche Filme man sich auf Red Tube angesehen hat.

Außerdem gibt es Ende November Weihnachtsgeld. (mehr Geld da = eher gewillt einfach zu zahlen)

deekey777
2013-12-06, 22:56:24
Was ich nicht verstehe:
"Aufgrund der entsprechenden Beschlüsse der jeweils zuständigen Landgerichte hat der Internet Service Provider des jeweiligen Verletzers die Daten verbeauskunftet."
Meines Wissens speichern die Provider Max 7 Tage. Wenn das Vergehen schon Monate her ist, wie soll das gehen?
Oder haben die auf einen Guten Zeitpunkt zum Abmahmen gewartet? Advents Zeit? LOL
Die Daten werden gespeichert und zwar für längere Zeit. Sie werden versteckt gespeichert.
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/09/16/telekom-darf-ip-adressen-weiter-7-tage-speichern/

Ein gewisser Anbieter bietet Telefonflatrate ins Festnetz an. Das heißt, dass der Kunde weder Anrufe in Festnetz noch an kostenlose Sondernummern in dem EVN zu sehen bekommt. Und genau das war das Problem: Ich brauchte einen Nachweis für den Anruf einer kostenlosen Sondernummer. EVN brachte keine Abhilfe, also habe ich direkt den Service angerufen. Nach hin und her hat der Mitarbeiter von seinem Bildschirm vorgelesen: An dem Tag und um die Uhrzeit wurde diese Rufnummer angerufen. Zwischen dem Anruf und dem Anruf beim Service lagen mer als zwei Monate.

piefke
2013-12-06, 22:58:24
"versteckt gespeichert" :facepalm:


Deine Story hat überhaupt nichts mit IP zu tun.

deekey777
2013-12-06, 23:47:52
"versteckt gespeichert" :facepalm:


Deine Story hat überhaupt nichts mit IP zu tun.
Ist nicht wahr...

piefke
2013-12-06, 23:55:21
Dann verbreite keinen Unsinn.

Dicker Igel
2013-12-07, 00:34:41
Wenn sie es wirklich ernst meinen sollen sie ihn richtig verklagen. Und nicht sol dubiösen Briefe mit 5 tage Zahlungsfrist schicken.

Eben, das ist doch übler BS, würde ich entsorgen und gut ist. Bekommen, hätte ich den Schrieb auch nie.

downforze
2013-12-07, 00:56:12
Ich hab auch mal mit den Arschlöchern zu tun gehabt. Dummerweise eine Kanzlei, die äußerst gerne in Hamburg klagt. Auf Anraten meines Anwaltes hab ich dann einen Teil gezahlt. Schwieriger wird es, wenn man mehrmals geloggt worden ist.

Dicker Igel
2013-12-07, 00:57:41
Innerhalb einer 5 Tage-Frist? :ugly:

downforze
2013-12-07, 01:07:45
Wie?

127.0.0.1
2013-12-07, 01:33:35
Würde mich wirklich interessieren wie die an die IP gekommen sind...

Angeblich sollen - bis jetzt - ja in der Grössenordnung 5-stellig Abmahnungen unterwegs sein. Und da können in nächster Zeit noch deutlich mehr kommen... Krass... :eek:

Philipus II
2013-12-07, 01:56:22
1% zahlt, schon lohnts...

w0mbat
2013-12-07, 02:41:55
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Urteil-Kein-Urheberrechtsschutz-fuer-Pornos-1908794.html

Ein Urteil des Landgerichts München I dürfte manchen Anwaltskanzleien zu denken geben. Aus der Entscheidung des Gerichts geht hervor, dass Filesharing von Pornofilmen nicht unbedingt den Tatbestand der Verletzung von Immaterialgüterrechten erfüllt.

Bei den Pornofilmen, die Gegenstand der Verhandlung waren, war das Gericht nicht davon überzeugt, dass sie urheberrechlich geschützt sind, da sie "lediglich sexuelle Vorgänge in primitiver Weise" zeigen. Damit fehle es "an einer persönlichen geistigen Schöpfung", die für den urheberrechtlichen Schutz in Deutschland Voraussetzung ist.

Mach dir keine Sorgen, die haben nichts in der Hand. Einfach den Brief in den Papierkorb werfen und weiter wixxen.

just4FunTA
2013-12-07, 06:38:53
gibt auch einen Beitrag bei Welt darüber, scheinen sich wohl auf redtube spezialisiert zu haben. Jetzt ist die Frage wie kommen sie an die ips von Redtube ran? Hack, Insider oder konnten sie irgendwie redtube unter Druck setzen.

http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article122651119/Porno-Streaming-Nutzer-bekommen-Post-vom-Anwalt.html

GSXR-1000
2013-12-07, 08:11:30
gibt auch einen Beitrag bei Welt darüber, scheinen sich wohl auf redtube spezialisiert zu haben. Jetzt ist die Frage wie kommen sie an die ips von Redtube ran? Hack, Insider oder konnten sie irgendwie redtube unter Druck setzen.

http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article122651119/Porno-Streaming-Nutzer-bekommen-Post-vom-Anwalt.html
Wie gesagt... die ganze sache ist eh kaese. Das betrachten eines STreams stellt keine urheberrechtsverletzung dar. Die ist zwangslaeufig von jemandem anders begangen worden, der dies zur verfügung gestellt wurde. Was nachweisbar ist, ist das für die dauer des streams, dieser im flüchtigen speicher vorhanden ist. Dies stellt aber widerum keine unerlaubte vervielfältigung dar, da eine vervielfältigung dem sinn nach auf eine dauerhafte (wieder-)nutzung abzielt.
Man könnte einen stream natürlich auch dauerhaft speichern, dies ist aber ohne zugriff auf deinen rechner nicht nachweisbar.
Selbst dann waere es maximal eine private nutzung. Selbst dann waere es fraglich ob von einer vervielfältigung im sinne des Urheberrechts gesprochen wuerde.
Es ist halt sehr offensichtlich warum gerade pornos gewählt werden. Man will die leute unter druck setzen obwohl man eigentlich nichts relevantes in der Hand hat. Nach der Nummer mit dem "Pornopranger" sollte man eigentlich wissen wie U+C tickt und das sie letztendlich zahnlose tiger sind, die lediglich extrem am rand der Gesetzgebung (imho in vielen faellen drueber) die Kohle rausziehen wollen.
Ich wuerde mich nicht wundern wenn diese jetzige aktion diese werten RA-Kollegen am ende ihre Zulassung kosten wird.

downforze
2013-12-07, 10:16:05
Rechtsanwälte sind halt der Abschaum der Gesellschaft.

n00b
2013-12-07, 10:17:32
Ich wäre mir da nicht so sicher dass die Sache 100% klar ist. Es scheint ja echtes Neuland zu sein und ne Grauzone, in die sich bisher keiner wagte. Vermute eher dass sich genug weltfremde Richter finden liessen die im Sinne dieser U+C urteilen würden. Das Gericht in Köln hat die Anschlussermittlungen ja offenbar problemlos durchgewunken, sollte im Kern also vermutlich eher von der Schuld der Prongucker überzeugt sein...

AnarchX
2013-12-07, 10:26:09
Wir können derzeit noch nicht verifizieren, ob die Daten justiziabel sind, da der Beschluss des LG Köln nicht beigefügt ist.
http://www.infodocc.info/streaming-wird-abgemahnt-abmahnung-von-streaming-durch-uc-rechtsanwaelte/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=streaming-wird-abgemahnt-abmahnung-von-streaming-durch-uc-rechtsanwaelte

Fragt sich, ob das LG Köln da überhaupt involviert war.

Zusammen mit der Überweisung der kompletten Anwaltkosten an den "Rechteinhaber" in die Schweiz und der wohl eher unüblichen Angabe einer Telekomnutzerkennung in einer Abmahnung, fragt sich in der Tat woher man im Endeffekt die Daten der Betroffenen "ermittelt" hat. Mit den bekannten Kundendatendiebstahlen bei der Telekom, ergeben sich da wohl gewisse Möglichkeiten.

n00b
2013-12-07, 11:07:22
In irgendeinem der Berichte/Anwaltsblogs stand dass das LG Köln das Vorliegen des angeführten Aktenzeichens/Vorgangs bestätigt hat, scheint also echt zu sein. Keiner der Blog-Anwälte hegt daran Zweifel. Zweifel werden an der Rechtmässigkeit der Erlangung der IP geäussert, weil noch völlig unklar ist wie das geschehen sein soll.

Der Grund warum bisher scheinbar nur Telekom-Kunden betroffen sind kann auch ein ganz banaler sein. Möglicherweise liegt das einfach daran wie die Massenabfertigung bei U+C organisiert ist. Letzte Woche erstmal die Telekom, nächste Woche dann Kabel-BW und dann 1+1 oder irgendeine andere kranke Scheisse.

MarcWessels
2013-12-07, 13:03:42
Ich wäre mir da nicht so sicher dass die Sache 100% klar ist. Es scheint ja echtes Neuland zu sein und ne Grauzone, in die sich bisher keiner wagte. Vermute eher dass sich genug weltfremde Richter finden liessen die im Sinne dieser U+C urteilen würden. Das Gericht in Köln hat die Anschlussermittlungen ja offenbar problemlos durchgewunken, sollte im Kern also vermutlich eher von der Schuld der Prongucker überzeugt sein...Red Tube ist keine offensichtlich rechtswidrige Quelle. Schon allein deshalb wird garnichts passieren.

In irgendeinem der Berichte/Anwaltsblogs stand dass das LG Köln das Vorliegen des angeführten Aktenzeichens/Vorgangs bestätigt hat, scheint also echt zu sein. Keiner der Blog-Anwälte hegt daran Zweifel. Zweifel werden an der Rechtmässigkeit der Erlangung der IP geäussert, weil noch völlig unklar ist wie das geschehen sein soll.Und es werden außerdem Zweifel daran angemeldet, ob das LG Köln diesem Auskunftsersuchen überhaupt stattgeben durfte!

CokeMan
2013-12-07, 13:16:08
Porno-Streaming-Nutzer bekommen Post vom Anwalt
http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article122651119/Porno-Streaming-Nutzer-bekommen-Post-vom-Anwalt.html

Abmahnung wg. Porn-Stream :rolleyes:

KW_X2aDkROI

Ice04
2013-12-07, 13:48:01
Hallo,

Abwahnwelle kurz vor Weihnachten, was eine Überraschung...

Man muss sich im klaren sein, das solche Kanzleien zig tausend solcher Briefchen losschicken in der Hoffnung, dass sie die Leute zum zahlen einschüchtern können.

Glaubt ihr wirklich, dass es bei sowas zu einer einzigen Gerichtsverhandlung kommen wird? Überhaupt bei diesem dubiosen Streitgegenstand und Streitwert. Die Gerichte sind zu, 20000 Verhandlungen für alle Porno-Gucker? Überhaupt im Fall der Fälle, wie wollen die eine einstweillige Verfügung begründen? Schließlich findet hier kein Upload von Pornomaterial (z.b. An Minderjährige statt). Wüsst ich nicht was da ein Eilverfahren rechtfertigt?!

Ich bin zwar (bis jetzt) nicht betroffen, würde aber nicht reagieren. Aber was ich auch sagen muss: solche Loggerbuden denken sich keine IPs aus und die wurden in der Regel auch beim ISP rechtmäßig angefragt. Also was man so liest in den Blogs, von wegen man war da noch nie oder kennt die Seite nicht: bullshit! Klar gibt das Vaterchen nicht zu, dass er sich mit Hilfe eines Streaming Portals eine geschüttelt hat.

Leider ein neues dunkles Kapital in Sachen Urheberrecht, das Leute für Reine Downloads/streaming abgemahnt werden ist definitiv neu und da muss meiner Meinung ein Riegel vor, weil die Beweislage in solchen Fällen absolut zweifelhaft ist.

Ich bin gespannt, wo die IPs hergekommen sind und warum nur die Telekom "betroffen" ist.

Gruß

anddill
2013-12-07, 13:52:34
Da muss doch wohl mal jemand ganz tief in den Datensätzen der nicht vorhandenen Vorratsdatenspeicherung gewühlt haben. Anders ist das eigentlich nicht zu erklären.
Tja, Pornoschauen ist jetzt schon ein schweres Verbrechen gegen die nationale Sicherheit.

Ice04
2013-12-07, 14:03:47
Da muss doch wohl mal jemand ganz tief in den Datensätzen der nicht vorhandenen Vorratsdatenspeicherung gewühlt haben. Anders ist das eigentlich nicht zu erklären.
Tja, Pornoschauen ist jetzt schon ein schweres Verbrechen gegen die nationale Sicherheit.

Ja, aber mit welcher Begründung durfte man da wühlen? Freiwillig geben die ISP die Daten auch nicht raus.

Player18
2013-12-07, 14:22:02
Ich frag mich wie die an die Daten kommen da ja Redtube bzw die Server im Ausland stehen.

Hast du auch kein Virus auf den PC ? das dir irgendwer mit der IP-adresse irgendwo was hochgeladen hat ? Das nenn mant R.A.T-Tool. Der Virus wird meist als Server.exe erzeugt und ist irgendwo im Windows unter system 32

Philipus II
2013-12-07, 14:33:50
Ich persönlich würde derartige Abmahnungen ignorieren. Die Sachlage scheint mir sehr dünn, die Rechtslage eher günstig, und wahrscheinlich macht U+C eh nix. Ich lasse es in solchen Fällen drauf ankommen.

n00b
2013-12-07, 17:06:36
In diesem Thread bei Golem gibts ne interessante Theorie ("skimmed traffic"), wie die an die IPs gekommen sind:

http://forum.golem.de/kommentare/politik-recht/u-c-abmahnung-woher-die-daten-der-streaming-nutzer-kommen/wie-kommen-die-an-die-daten-verstehe-es-immer-noch-nicht./78399,3579086,3579086,read.html#msg-3579086


Ist jemand fit in sowas und kann beurteilen ob das zutreffen könnte?

Matrix316
2013-12-07, 17:28:10
Hmmmmmmmmmmm...........

..... mal ganz davon abgesehen wie man an eine IP kommen kann, wenn jemand auf einem Streamingportal was angesehen hat....

Wenn man DAS abmahnt... dann muss man JEDEN abmahnen, der JEMALS ein nicht ganz legal hochgeladenes Video im Stream angesehen hat. Und damit meine ich nicht nur Pornos, sondern natürlich auch diverse Musikvideos auf Youtube, Myvideo etc..

Außerdem sind doch Redtube und Co doch eigentlich legale Seiten, oder? Also kanns ja nicht so illegal sein von legalen Seiten Streams anzusehen, oder?

Wenn es jetzt darum ging, dass man selbst Raubkopien hochgeladen hat, dann ist das ja was anderes, aber so?

Die einzige Antwort an diese Abmahnkanzlei kann doch eigentlich nur sein: "LOL! WTF? :ugly:"

n00b
2013-12-07, 17:35:23
Ob allerdings Kopf in den Sand stecken und einfach ignorieren die richtige Lösung ist? Klar, kann sein die machen nix ausser weitere Bettelbriefe schicken. Es kann aber auch sein dass du dann schnell ne EV an der Backe hast und dann wirds teurer. Du kannst natürlich auch zum Anwalt rennen und dich beraten lassen, kostet aber auch wieder Geld.

Echt ein Dreckspack. Die einen zocken dich mit Abmahnbriefen ab, und die anderen zocken dich ab indem sie dir gegen die ersteren "helfen". Ein wirklich lukratives Geschäft :mad:

kunibätt
2013-12-07, 17:59:05
Als ob das neu wäre :rolleyes:
Das einzige was wirklich von Interesse ist, ist der Beschaffungsweg der Daten.

edit: Nutzt der Betroffene no-script ?

Matrix316
2013-12-07, 18:06:29
Naja, im Gegensatz zu sowas wie Megaupload, kann doch jeder sehen, was auf den Seiten angeboten wird. Und wenn das nicht legal ist, kann ja der User nichts für, der sich das ansieht, sondern der Betreiber der Seite muss das halt entfernen.

Man kann ja nicht illegale Raubkopierte Filme in einem Schaufenster der Öffentlichkeit präsentieren und jeder der vorbeigeht und ein Auge drauf wirft, wird abgemahnt und muss Strafe zahlen.

Avalox
2013-12-07, 18:27:45
In diesem Thread bei Golem gibts ne interessante Theorie ("skimmed traffic"), wie die an die IPs gekommen sind:


Ist jemand fit in sowas und kann beurteilen ob das zutreffen könnte?

Habe ich vor ein paar Seiten schon erzählt.

Natürlich kann extern eingebundene Werbung benutzt werden, um die IP Adresse der Besucher zu ermitteln.

Es gibt doch nur drei Möglichkeiten, wie die Verfolger an die IP Adresse gekommen sind.

1) RT hat die IP Adressen weiter gegeben (sehr wahrscheinlich)
2) RT hat eine bekloppte Werbefunktion in ihrem Portal, welches gezielte externe Werbung für einzelne Beiträge ermöglicht und zweckfremd benutzt wurde(geht so wahrscheinlich)
3) RT hat damit nichts zu tun und IP Adressen wurden abgeschnorchelt. (wenig wahrscheinlich)


Dabei ist tatsächlich nur die Variante 1) entsprechend nachhaltig.

Variante 2 sagt nicht aus, dass der Film angesehen wurde. So richt

Variante 3 ist schlicht illegal.


Würde mich gar nicht wundern, wenn RT von sich aus anbietet, dass Dritte die IP Adresse der Anseher eines Films kaufen kann.

Actionhank
2013-12-07, 18:30:57
Habe ich vor ein paar Seiten schon erzählt.

Natürlich kann extern eingebundene Werbung benutzt werden, um die IP Adresse der Besucher zu ermitteln.

Es gibt doch nur drei Möglichkeiten, wie die Verfolger an die IP Adresse gekommen sind.

1) RT hat die IP Adressen weiter gegeben (sehr wahrscheinlich)
2) RT hat eine bekloppte Werbefunktion in ihrem Portal, welches gezielte externe Werbung für einzelne Beiträge ermöglicht und zweckfremd benutzt wurde(geht so wahrscheinlich)
3) RT hat damit nichts zu tun und IP Adressen wurden abgeschnorchelt. (wenig wahrscheinlich)


Dabei ist tatsächlich nur die Variante 1) entsprechend nachhaltig.

Variante 2 sagt nicht aus, dass der Film angesehen wurde. So richt

Variante 3 ist schlicht illegal.

Der Variante 1 widerspricht allerdings, dass das dann stark geschäftsschädigend für RT wäre.

Player18
2013-12-07, 18:33:17
also die Server stehen in der USA, Entweder hat der Betreiber Ip´s rausgeben und die versuche jetzt abzuzocken anders kann ich mir das nicht vorstellen

CokeMan
2013-12-07, 18:40:33
Hallo,

zu den Abmahnungen von U+C evtl. 10.000 Bundesweit und dem Thema Honeypot / skimmed traffic gibt es jetzt auf golem einen Bericht.
http://www.golem.de/news/redtube-com-von-u-c-streaming-abmahnung-sind-ueber-10-000-betroffen-1312-103226.html

Hier ein Bericht "Woher die Daten kommen"
http://www.golem.de/news/u-c-abmahnung-woher-die-daten-der-streaming-nutzer-kommen-1312-103218.html

piefke
2013-12-07, 18:45:03
Ich würde eine Strafanzeige wegen Nötigung einreichen.

n00b
2013-12-07, 18:55:15
Sind solche gigantischen Massenabmahnungen eigentlich zulässig?

Philipus II
2013-12-07, 18:58:38
Grundsätzlich ja.

Avalox
2013-12-07, 19:04:32
Der Variante 1 widerspricht allerdings, dass das dann stark geschäftsschädigend für RT wäre.


Wieso? Es kann ja durchaus Teil des Geschäfts sein.

Wenn du Produzent bist, dir aber kein eigenes Portal leisten magst, kannst du RT eben als Portal nutzen.
Dabei könnte es Teil des Geschäfts sein, dass du dich halt dafür interessierst, wer deine Filme sieht. Das sind ja nur Informationen, die du auch selbst hättest, wenn du ein eigenes Portal hättest.

Variante 2 ist,

dass illegales Material bei RT liegt und der Rechteinhaber mit einer riesigen Schadensersatzklage droht, wenn du ihn die Daten nicht rausgibst.


Alle beiden Varianten sind sehr im Sinne des Geschäfts.

piefke
2013-12-07, 19:09:42
Wenn ein Produzent sein Zeug dort veröffentlicht ist selbst das runterladen legal.

Avalox
2013-12-07, 19:14:39
Wenn ein Produzent sein Zeug selber dort veröffentlicht ist das legalisiert.

Ne, nicht unbedingt, die Welt ist bekanntlich komplizierter.

Wenn du denkst du hättest die Rechte, veröffentlichst die Filme und der tatsächliche Rechteinhaber tritt an den vermeintlichen Rechteinhaber heran.
Letzterer hätte dann auch die Daten, welche er garantiert den Rechteinhaber dann auch überlässt, um sich besser zu stellen.

Natürlich können die Filme auch völlig illegal von jemanden eingestellt worden sein und dieser jemand, wurde dann halt vom Rechteinhaber aufgetrieben, mit identischen Folgen.

Varianten gibt es sehr viele.


Mit aller Wahrscheinlichkeit hat RT die Daten, auf den einen oder anderen Weg höchst selbst geliefert. Alles andere ist weniger wahrscheinlich, oder gar unwahrscheinlich.

piefke
2013-12-07, 19:25:16
Ne, nicht unbedingt, die Welt ist bekanntlich komplizierter.

Wenn du denkst du hättest die Rechte, veröffentlichst die Filme und der tatsächliche Rechteinhaber tritt an den vermeintlichen Rechteinhaber heran.
Letzterer hätte dann auch die Daten, welche er garantiert den Rechteinhaber dann auch überlässt, um sich besser zu stellen.



Ich redete vom Produzenten aka Rechteinhaber.


Nichtsdestotrotz muß sich kein User mit dem Rest deiner Ausführungen beschäftigen, Rechtsverletzter ist alleine redtube und der Uploader.

Avalox
2013-12-07, 19:43:36
Nichtsdestotrotz muß sich kein User mit dem Rest deiner Ausführungen beschäftigen, Rechtsverletzter ist alleine redtube und der Uploader.


Das kann nur ein Gericht feststellen, obwohl alles andere befremdlich wäre.

Die Frage, wie die Daten ermittelt wurden ist trotzdem für den User interessant.

kunibätt
2013-12-07, 19:44:41
Ich finde der Thread gehört fast schon in den IT/Sicherheits-Bereich. Irgendwie eine ganz bedenkliche Geschicht.

PHuV
2013-12-07, 19:56:36
Jetzt wo das Ausmaß mehr und mehr bekannt wird, würde ich noch cooler bleiben und erst mal die Abmahnwahnsinngen von der Kanzlei mit weiteren Schritten kommen lassen, und selbst nicht aktiv werden.
Hmmmmmmmmmmm...........
Wenn man DAS abmahnt... dann muss man JEDEN abmahnen, der JEMALS ein nicht ganz legal hochgeladenes Video im Stream angesehen hat. Und damit meine ich nicht nur Pornos, sondern natürlich auch diverse Musikvideos auf Youtube, Myvideo etc..
Das geht dann doch viel weiter. Stell Dir mal vor, auf ÖR wie ARD, privaten Sendern wie SPON, n-tv, Fokus und Co schaust Du Dir ein Video an. Und hinterher stellt sich heraus, daß diese illegal dort standen bzw. Urheberrechte verletzten. IMHO ist der Portalbetreiber der Haftende, und nicht der, der schaut. Wer es öffentlich macht, ist der Verursacher, nicht der, der es dann zufällig sieht, so meine Rechtsauffassung.

Oder kommt die Gema dann auch, wenn ich auf dem Weihnachtsmarkt ein rechtlich geschütztes Lied auf einem Stand höre, und verlangt dann direkt Geld von mir? :|

PHuV
2013-12-07, 20:03:45
In diesem Thread bei Golem gibts ne interessante Theorie ("skimmed traffic"), wie die an die IPs gekommen sind:

http://forum.golem.de/kommentare/politik-recht/u-c-abmahnung-woher-die-daten-der-streaming-nutzer-kommen/wie-kommen-die-an-die-daten-verstehe-es-immer-noch-nicht./78399,3579086,3579086,read.html#msg-3579086


Ist jemand fit in sowas und kann beurteilen ob das zutreffen könnte?

Wenn das so passiert ist:

Re: Wie kommen die an die Daten? Verstehe es immer noch nicht.
Autor abgemahnder0032 07.12.13 - 12:20

habe gestern auch so eine abmahnung erhalten.
nun habe ich auch meine log's durchsucht und was interessantes entdeckt -
ich war auf - redtube.com - aber nicht um diese zeit .
um diese zeit zeigt mein log dieses:

http://hit.trafficholder.com/transfer.php?http://49655.movfile.net
http://49655.movfile.net/
http://49655.retdube.net/

kanns mir jemand erklären was da technisch passiert ?


Re: Wie kommen die an die Daten? Verstehe es immer noch nicht.
Autor Petralein 07.12.13 - 13:13

Das bedeutet, dass Du via Traffic-Verkäufer Trafficholder.com unfreiwillig auf zwei Seiten geleitet wurdest nämlich movfile.net und retdube.net. Beide Seiten wurden am 22.07.2013 (!) anonym in Panama registriert.

... Und nun gibt es auch keine Fragen mehr, wie die an die IPs gekommen sind. Die sehen die IPs, weil sie am Server sitzen.

Was Traffic Holder macht nennt man skimmed traffic. Die erklären ihr mieses Geschäft ganz verständlich:

http://adulttrafficpackages.com/skimmed-traffic.html

Ob auf den zwei Seiten mal Amandas Geheimnis lag oder nicht, sei mal dahin gestellt... es könnte von dort aus auch nochmal weitergeleitet worden sein.

Ja, das geht. Wieder ein Grund mehr, es dann auf einen Prozess ankommen zu lassen. Das ist IHMO nicht sauber aus.

piefke
2013-12-07, 20:06:02
Jetzt nicht nur Nötigung sondern auch Betrug.

Rancor
2013-12-07, 20:12:37
Hehe vllt sind sie diesmal zu weit gegangen. Ich bin mal gespannt was passiert

Player18
2013-12-07, 20:17:57
ich war vorhin auf der seite um zu schauen wo die server stehen. Da ich aber kein Video angeschaut hab. Dürfte mir nichts passieren ?

Botcruscher
2013-12-07, 20:23:03
Beweise mal das du kein Video gesehen hast.

Ice04
2013-12-07, 20:28:50
Wenn sich da tatsächlich raustellt, dass die Ips nicht von Redtube kamen, sondern durch solche Umleitgeschichten (die ja irgendjemand vorsätzlich eingerichtet haben muss), dann rollen da hoffentlich ein paar Köpfe (im übertragenen Sinne, bevor ich jetzt für diesen Satz abgemahnt werde^^). Auch dem OLG Köln muss anscheind mal ein Dämpfer verpasst werden, weil sie da alles einfach durchwinken. Die ISP müssen natürlich die Daten auf Gerichtsbeschluss rausgeben, da können die nichts für.

Nochwas: Unwissenheit schützt leider vor Strafe nicht. Ich kann nicht sagen ich habe mir Heer der Ringe runtergeladen, weil ich dachte es sei Freeware.

Der Sandmann
2013-12-07, 20:41:16
Also wenn ich jetzt mal just for fun redtube aufrufe bekomme ich bald Post von einem Anwalt?

Player18
2013-12-07, 20:58:04
Da muss was anderes dahinter stecken, Einer wo die Filme vll reinstellt da kanns ichs mir vorstellen. aber einer wo nur schaut oder just for fun auf die redtube geht. Da müsste man ja jeden der auf XXX-Seiten P**** Anschaut Abmahnen. Genauso bei den Film-streamern seiten hätte es ja schon längst Abmahnung hageln müssen. Dann müssten ja die Downloader von Rapidsahre auch schon längst erwischt worden sein. 2. Warum sollten die Server in der USA Daten-speichern ?
3. Wie wollen die Ohne ein Gerichtschluss an die Daten kommen ? Da würd jeder Richter die Penner auslachen. Die Kosten wäre doch viel zu Hoch als wie der Gewinn.

4. Muss man ja Beweisen können das der Film rechtlich geschützt ist. Wenn ich meine Freundin F*** und das ins Netz stell online als Amateur-video. Was soll daran Illegal sein ? Ich gib ja die rechte damit Frei.

Mr.Freemind
2013-12-07, 21:17:48
Echt kranke Sache die da wohl abgelaufen ist. Ich denke, die ganze Aktion wird den Herrschaften wohl selbst zum Verhängnis:

Ich bin ja frech und war auf beiden Seiten weil ich mir den Code ansehen wollte. Wenn von mir einer was will kann er gerne kommen.

Retdube.net redirectete bis vorhin noch auf redtube.com (also das Original) und die andere auf irgendeine andere bekannte Pornoseite (pornup.me). Offenbar haben die aber auch schon gemerkt, dass die Hütte brennt und nun geht der Redirector von retdube.net auf redtube.net (der nächste Fake) .

Die wollen mich wohl verkohlen.

Matrix316
2013-12-07, 21:19:16
Und selbst wenn die Filme illegal hochgeladen sind, kann das pure ansehen das nicht sein, denn sonst wäre es auch illegal eine Webseite anzusehen auf der z.B. nur ein Bild ist, was jemand widerrechtlich hochgeladen hat, denn alles was man sich ansieht, landet ja auf dem eigenen Rechner im Browsercache und wird "downgeloaded".

Philipus II
2013-12-07, 21:41:45
Um die Rechtslage gehts hier doch gar nicht. Ein paar zahlen schon freiwillig, und das reicht, um Gewinn zu erwirtschaften.

Mr.Freemind
2013-12-07, 21:44:08
Lieber schnell zahlen bevor die Alte merkt, dass man sich am Abend schön die Palme zu etwas wedelt was die olle noch nicht mal im Ansatz zu performen vermag!

Player18
2013-12-07, 21:49:29
Wenn ich ne VDSL Leitung hät, würd ich nur noch mit ner 256 Bit VPN Verbindung surfen. Dann gibts solche Probleme erst gar nicht.

piefke
2013-12-07, 21:53:21
Alles über 32bit ist useless, frag mal duty.

Dicker Igel
2013-12-07, 22:00:29
Jetzt ist die Frage wie kommen sie an die ips von Redtube ran? Hack, Insider oder konnten sie irgendwie redtube unter Druck setzen.

Man kann immer schreiben dass man nix loggt, man kann auch immer sagen dass man davon nix vertickt ...

Also wenn ich jetzt mal just for fun redtube aufrufe bekomme ich bald Post von einem Anwalt?

rofl

GSXR-1000
2013-12-08, 00:26:37
Echt kranke Sache die da wohl abgelaufen ist. Ich denke, die ganze Aktion wird den Herrschaften wohl selbst zum Verhängnis:
WIe gesagt. die ganze Aktion laeuft nur über die Schiene "Porno". sie hoffen einfach das allein die nennung dieses Vorwurfs ausreicht, die Leute zum zahlen zu bewegen bevor das "öffentlich" wird. Das sie diese schiene fahren haben sie mit dem "porno pranger" bewiesen. AUch ist jeder halbwegs regelmaessige internet user schonmal bewusst oder unbewusst auf einer porn seite gelandet. Und seis durch einen versehentlichen bannerklick. insofern ist die zahl der leute die das kategorisch ausschliessen koennen eher gering. Das ist die masche.
Rechtlich ist da garnix dahinter: Nochmal: las pure ansehen eines streams kann keine urheberrechtsverletzung sein, da es für mich garnicht ersichtlich sein kann a) ob dieser stream geschuetzt ist b) ob derjenige der es streamt im besitz der rechte ist oder nicht, c) da ich unter umstaenden nicht mal irgendwas aktiv tun muss um diesen stream zu sehen (im zweifel kann das reine ansurfen der seite ausreichen, welches auch versehentlich oder über einen link dritter passieren kann) d) die zwischenspeicherung des streams ist eine technische operation des browsers die ich nicht beeinflussen kann oder verursache. e) es werden auch keine schutzmechanismen durch mich aktiv umgangen.
Eine Klage für das ansehen eines streams ist also vollkommen ohne jede grundlage, da das schuldhafte verhalten objektiv fehlt. Deshalb wird es auch nie zu irgendeiner klage dieser art kommen. Denn dann muesste zwangslaeufig auch die herkunft der Beweise geklärt werden. Und das duerfte sehr unschoen fuer die Kanzelei werden.
Fuer die Abgemahnten stellt sich allerdings die Frage ob eine gegenklage oder umgekehrte Abmahnung sinn macht, und zwar aus 2 Gründen:
1. Die EInforderung der IP geschah offensichtlich unter zuhilfenahme falscher Anschuldigungen und diente nie einem Zweck der Rechtspflege sondern es ging nur um die erlangung der Daten zum zwecke der unberechtigten Abmahnung, sprich zur privaten gewinnerzielung. Auch wäre zu prüfen ob das entsprechende Gericht zur zulassung des Auskunftsbegehrens befugt war, da offensichtlich zu keinen zeitpunkt eine strafbare handlung vorlag oder auch nur ansatzweise begruendet werden konnte.
2. Die FRage wie die Kanzelei in den Besitz der Daten kommen konnte. AN irgendeiner stelle muss es entweder eine eindeutig strafbare handlung der Kanzelei gegeben haben (im sinne einer kompromierung von PCs oder Websites bzw vorsätzlicher verlinking), oder es haben datenschutzverstösse anderer seiten vorgelegen. Denn auch eine IP ist, sofern sie mit dem Anschlussinhaber in verbindung gebracht wird, bedingt eine form personenbezogener, schützenswerter daten. Nicht umsonst bedarf es bei einem Auskunftsbegehren der richterlichen zustimmung.

Der Sandmann
2013-12-08, 01:02:02
Man kann immer schreiben dass man nix loggt, man kann auch immer sagen dass man davon nix vertickt ...



rofl

Wie rofl?

MarcWessels
2013-12-08, 01:14:59
Die ISP müssen natürlich die Daten auf Gerichtsbeschluss rausgeben, da können die nichts für.Die Telekom hätte widersprechen können.

foobi
2013-12-08, 01:24:34
WIe gesagt. die ganze Aktion laeuft nur über die Schiene "Porno". sie hoffen einfach das allein die nennung dieses Vorwurfs ausreicht, die Leute zum zahlen zu bewegen bevor das "öffentlich" wird. Das sie diese schiene fahren haben sie mit dem "porno pranger" bewiesen. AUch ist jeder halbwegs regelmaessige internet user schonmal bewusst oder unbewusst auf einer porn seite gelandet. Und seis durch einen versehentlichen bannerklick. insofern ist die zahl der leute die das kategorisch ausschliessen koennen eher gering. Das ist die masche.
Früher hat U+C Nutzer von P2P-Netzen abgemahnt. Als dort nix mehr ging, haben sie sich an Webshop-Betreiber herangemacht. Offensichtlich gibt es in diesem Bereich mittlerweile auch nicht mehr genug zu holen, also müssen sie sich ein neues Betätigungsfeld suchen. Irgendwie müssen die Umsätze ja getätigt werden.
Dass die völlig merkbefreit sind und auch vor Erpressung nicht zurückschrecken haben sie ja mit ihrem Pranger schon in der Vergangenheit bewiesen.

Avalance
2013-12-08, 10:52:00
@ Topic

Zahl bloss nicht. Meine Freundin hatte mal einen ähnlichen Fall, WG - Leitung lief auf Ihren Namen, ein Problem wegen einem "illegalen Musikdownload", dass wurde alles ignoriert sowie ein Anwalt eingeschaltet (von Ihr) - die Kanzlei hatte nach den Drohbriefen und den ersten UE´s richtig Gas gegeben ... meine Freundin bis auf Ihren Anwalt am Ende nichts unternommen und das verlief alles im Sand.

Ich denke und hoffe bei diesen Streamingangeboten ist es ebenso.

Krass dass man diese Anwälte mit den Drohkassieren nicht einfach deprecaten oder kaputtklagen kann. Ich mein, merkwürdig zu wissen dass Kanzlei XYZ auf irgend ne Scheisse spekuliert, einen Koffer Kohle wohin (zB zu IPOQUE) schmeisst (die eben wissen wann man wo rum surf und da lassen die für XYZ als successor n Filter durch die DB jagen und alle IPs aus Zeitraum X die rauspurzeln bekommen n Brief). Sowas sollte verboten werden, ich hoffe in Hamburg baut man da mal so langsam an einem Gesetz dagegen.

Grüße
aVa

Disconnected
2013-12-08, 11:16:47
Ich glaube nicht mal, dass redtube.com auch nur in irgendeiner Weise involviert waren:


Redtube.com

Creation Date: 2008-04-21
Registry Registrant ID:
Registrant Name: Coginvest SA
Registrant Organization: Coginvest SA
Registrant Street: 3A, Boulevard du Prince Henri L
Registrant City: Luxembourg
Registrant Country: LU
Registrant Email: hmilstein@sheppardmullin.com

IP: 62.212.83.1

Origin AS LeaseWeb B.V.
Country Code NL
Country Netherlands
Region Europe
Population 15981472
Top-level Domain NL
IPv4 Ranges 2492
IPv6 Ranges 583
Currency Euro
Currency Code EUR
IP Range - Start 62.212.64.0
IP Range - End 62.212.95.255
Registrar RIPE-NCC
Allocation date Jun 22, 2000

retdube.net

Creation Date: 2013-07-21 18:38:00Z
Registrant Name: WHOISGUARD PROTECTED
Registrant Organization: WHOISGUARD, INC.
Registrant Street: P.O. BOX 0823-03411
Registrant City: PANAMA
Registrant State/Province: PANAMA
Registrant Postal Code: NA
Registrant Country: PA

IP: 192.31.186.27

Origin AS - Black Lotus Commun...
Country Code US
Country United States
Region North America
Population 278058881
Top-level Domain US
IPv4 Ranges 40242
IPv6 Ranges 3199
Currency US Dollar
Currency Code USD
IP Range - Start 192.31.184.0
IP Range - End 192.31.187.255
Registrar ARIN
Allocation date Nov 20, 2012


Retdube.net redirectete bis vorhin noch auf redtube.com (also das Original) und die andere auf irgendeine andere bekannte Pornoseite (pornup.me). Offenbar haben die aber auch schon gemerkt, dass die Hütte brennt und nun geht der Redirector von retdube.net auf redtube.net (der nächste Fake) .

Hinter retdube.net verbirgt sich anscheinend eine Art Reverse Proxy. So kommen sie an die "Beweise". So eine Weiterleitung kann man prima in einem Werbebanner verstecken und es wird noch nicht mal als malicious erkannt. Das ganze ist hochgradig kriminell und hat schon Phishingcharakter.

Also nicht zahlen!

Stattdessen U+C anzeigen.

anddill
2013-12-08, 11:34:09
Da hilft nur eins:
Die URLs der gängigen Pornseiten im Kopf haben und direkt eingeben. Also genauso wie beim Onlinebanking.
:D

PHuV
2013-12-08, 11:46:09
Da spricht wohl jemand aus Erfahrung. X-D

Oder es ist dann doch besser, wieder per P2P Pornos zu saugen, weil die keiner mehr beobachtet.

Disconnected
2013-12-08, 12:09:45
Das hat in erster Linie nichts mit dem Besuch irgendwelcher Pornsites zu tun. Es kann jeden treffen, der zur falschen Zeit auf der falschen Website war. Das ist eher vergleichbar mit einem Ladendetektiv, der dir was in die Tasche steckt und dich dann an der Kasse "auf frischer Tat" ertappt.

Allgemein sollte mal ein Grundsatzurteil angestrebt werden, was die Validität solcher selbstangefertigter "Beweise" in Frage stellt.

Matrix316
2013-12-08, 12:19:25
Man sollte Abmahnungen im privaten und nicht kommerziellen Bereich eh mal verbieten. Das bringt nur Ärger für die Leute und Anwälte kassieren auf beiden Seiten ab.

Demirug
2013-12-08, 12:22:47
Stattdessen U+C anzeigen.

U+C wird sich damit herausreden das sie die IPs von ihrer Mandantin oder einem beauftragten Logger bekommen haben.

Da hilft nur eins:
Die URLs der gängigen Pornseiten im Kopf haben und direkt eingeben. Also genauso wie beim Onlinebanking.
:D

Ich bin mir nicht mal sicher ob man dafür wirklich ein Klick notwendig ist. Ich habe das aktuelle Sicherheitsmodel von Flash nicht im Kopf aber als ich das letzte mal damit zu tun hatte war folgendes möglich:

Durch eine zusätzliche Datei (auf dem Server) konnte man der Flash Sandbox Zugriff auf zusätzliche Domainen erlauben. Entsprechend war es nicht sonderlich schwer von einem Flash http Aufrufe zu anderen Servern zu machen. Wenn das immer noch funktioniert braucht man nur einen Ad-Provider welcher es erlaubt das man das Flash file auf dem eigenen Server hosted und man kann von einem beliebigen Client http aufrufe erzeugen. Hat man einen Provider welcher Werbung durch iframes einbindet und das Dokument vom Server des werbenden holt geht es auch. Sollte die Sache in der Art gemacht worden sein kann man hier durchaus zum Opfer werden ohne überhaupt aktiv etwas gemacht zu haben. Ein Prof of Concept dürfte nicht schwer sein. Ich weiß nur nicht ob es derzeit entsprechenden Ad Provider gibt.

n00b
2013-12-08, 12:30:03
"Innovativ, aber unbegründet – Die U+C-Streaming-Abmahnung im Test"

http://conlegi.de/?p=3644


...
Fazit: die neue Abmahnkampagne von U+C ist zwar kreativ, leidet aber unter erheblichen rechtlichen Mängeln. Die Abgemahnten haben sich nicht strafbar gemacht, bei den übrigen Beteiligten ist diese Frage noch offen.

Gevexx
2013-12-08, 12:53:26
Ich hoffe das uc diesmal zu gierig war und sich selbst richtig in die scheiße reitet. Die haben quasi jeden Porno Konsumenten nun aufgestochen worunter bestimmt mehrere Anwälte und Richter sitzen die die Sache nicht einfach auf sich sitzen lassen werden.

WhiteVelvet
2013-12-08, 12:53:41
Die ersten Betroffenen haben schon Kontakt zu LKA, der Anwaltskammer und Journalisten aufgenommen... ich bin gespannt, was nächste Woche alles passiert...

Lyka
2013-12-08, 13:55:32
noch ein Link dazu: http://www.crackajack.de/2013/12/08/porno-abmahnwelle-ueber-phishing-website/

prinz_valium
2013-12-08, 15:24:40
edit: nvm die sollten ja von redtub selbst gekommen sein

wobei stecken die unter einer decke? wenn nicht, sollte redtub ja auch stellung dazu nehmen und sagen, dass sie keinen daten herausgeben haben. also wäre es dann wieder bewiesen

CokeMan
2013-12-08, 16:57:23
Hier gibt es weitere Infos im Boerse.bz Forum.
http://www.boerse.bz/netzwelt/netzwelt/1659578-abmahnung-fuer-streaming-redtube-streamingnutzer-werden-von-u-c-abgemahnt.html

Einschätung eins Anwalts aus Düsseldorf zum Thmea
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/12/06/streaming-abmahnung-mit-vielen-fragezeichen/

- Bislang berichten nur Kunden der Telekom von solchen Abmahnungen. Den Beschluss des Landgerichts Köln, der die Herausgabe der IP-Adressen anordnet, fügen die Rechtsanwälte nicht bei....

-Als nächstes wird es sicher Beschwerden gegen die Entscheidung des Landgerichts Köln geben, der die Telekom zur Herausgabe der IP-Adressen angeblicher Nutzer verpflichtete....

- Interessant ist abschließen, dass der Schadensersatz von 250 Euro nicht auf das Anwaltskonto der Rechtsanwälte U + C gezahlt werden soll...
Vielmehr sollen Abgemahnte das Geld direkt an den angeblichen Rechteinhaber überweisen, die mir bislang unbekannte Aktiengesellschaft namens “The Archive”.


Hier die Abmahnung als Scan.
http://imagizer.imageshack.us/v2/100x150q90/c/9/kwda.jpg (http://imageshack.com/i/09kwdaj) http://imagizer.imageshack.us/v2/100x150q90/c/39/ux5t.jpg (http://imageshack.com/i/13ux5tj) http://imagizer.imageshack.us/v2/100x150q90/c/545/fb4k.jpg (http://imageshack.com/i/f5fb4kj) http://imagizer.imageshack.us/v2/100x150q90/c/543/0svk.jpg (http://imageshack.com/i/f30svkj)

Zergra
2013-12-08, 18:20:37
http://www.computerbase.de/news/2013-12/kanzlei-verschickt-streaming-abmahnungen/
Hier auch nochmal

Dicker Igel
2013-12-08, 22:25:26
Wie rofl?
Das Gerofl war nicht gegen Dich gerichtet :D

Ich glaube nicht mal, dass redtube.com auch nur in irgendeiner Weise involviert waren
Wissen tun wir eh nix, aber nicht glauben tue ich das trotzdem nicht, denn wenn es um Kohle geht ... Man weiß nie wer in der Szene grade wem am Arsch hat odA, so können da die verschiedensten Konstellationen herauskommen. Wenn man schon auf solche Seiten geht, macht man das imo auch nicht "nackt", schon gar nicht ohne Adblocker odA, dadurch kommen ja nicht nur Redirects herum ...

127.0.0.1
2013-12-08, 23:00:50
Auf diesem Portal gibts doch zigtausend verschiedene Videoclips. Wie wahrscheinlich ist es da dass gleich ~10.000 Personen sich ausgerechnet immer die gleichen 5 von dieser dubiosen Firma ansehen und nun deswegen abgemahnt werden?

Die haben wohl einfach jeden Click genommen der über irgend nen Adtrick ermittelt wurde und gewürfelt welches der 5 Werke zugeordnet wird. Das Gegenteil beweisen kann sowieso keiner der Geschädigten.

GSXR-1000
2013-12-08, 23:28:05
Auf diesem Portal gibts doch zigtausend verschiedene Videoclips. Wie wahrscheinlich ist es da dass gleich ~10.000 Personen sich ausgerechnet immer die gleichen 5 von dieser dubiosen Firma ansehen und nun deswegen abgemahnt werden?

Die haben wohl einfach jeden Click genommen der über irgend nen Adtrick ermittelt wurde und gewürfelt welches der 5 Werke zugeordnet wird. Das Gegenteil beweisen kann sowieso keiner der Geschädigten.
Muss doch auch ueberhaupt niemand? Das hier angemahnte ist kein strafbares Verhalten. Es ist ein Bauernfängertrick. Nix weiter. Ich bin gespannt wann die die Rechtsanwaltskammer einschreitet.
Bezeichnend ist doch auch, das die "Abmahnkosten, die sich ja u.a. aus Rechtsanwaltsgebuehren zusammensetzen, direkt und in voller Höhe an eine dubiose Firma, angeblich Rechteinhaber zu zahlen ist.

Player18
2013-12-08, 23:43:03
Falls man eine Rechtschutzversicherung hätte würde es sich dann lohnen zum Anwalt zu gehen ?

Philipus II
2013-12-08, 23:47:53
Normalerweise nicht gedeckt.

Dicker Igel
2013-12-09, 00:24:00
Es gibt wie von GSXR erwähnt überhaupt gar keinen Grund zum Anwalt zu gehen, das ist Abzocke auf Dummfang und mehr nicht.
PS: Und wer auf den BS antwortet, bestätigt den Empfang :uclap:

WhiteVelvet
2013-12-09, 11:02:09
Es gibt wie von GSXR erwähnt überhaupt gar keinen Grund zum Anwalt zu gehen, das ist Abzocke auf Dummfang und mehr nicht.
PS: Und wer auf den BS antwortet, bestätigt den Empfang :uclap:

Deswegen beschäftigen sich auch so viele Juristen damit... es ist einfach noch zu früh, um das so einfach so sehen.

GSXR-1000
2013-12-09, 11:09:13
Deswegen beschäftigen sich auch so viele Juristen damit... es ist einfach noch zu früh, um das so einfach so sehen.
Mir ist nicht bekannt das sich Juristen mit der Strafbarkeit der handlung beschäftigen. Vielmehr geht es wohl eher um die Frage inwieweit sich die Kanzelei strafbar gemacht hat, bzw ob der zustimmung zum Auskunftsbegehren die rechtliche Grundlage gegeben ist.
Nach welchem Paragraphen sollte es sich beim schauen eines öffentlich zugänglichen Streams um eine Straftat handeln? Es gibt schlicht und ergreifend keine strafbare Handlung die zugrundegelegt werden kann.
Warum ist mehrfach benannt worden.
Selbst eine temporäre zwischenspeicherung des Streams, was man versuchen könnte als unerlaubte vervielfältigung auszulegen (was allerdings äusserst fraglich wäre ob das aussicht auf erfolg haette) kann nicht konkludent nachgewiesen werden.
Nochmal: Der Rechteinhaber muss das vorliegen einer strafbaren Handlung nachweisen, und zwar konkludent und nachhaltig. Nicht umgekehrt. Und das ist beim simplen anschauen eines Streams im Browser (und nichts anderes kann unterstellt werden) einfach nicht der Fall.
Da gibt es nicht wirklich juristische Zweifel.
Um mal den TS zu fragen: Welcher Tatvorwurf wird genau erhoben im Anschreiben? Auf welchen Paragraphen verwiesen?

AnarchX
2013-12-09, 11:11:51
Wenn man etwas unternehmen will, dann wohl maximal eine Fristverlängerung. Eine mod. UE abzugeben, dass man in Zukunft keine Streams mehr aufrufen wird, wäre ja gleichbedeutend mit der Stilllegung des Internetzugangs. Innerhalb dieser Woche dürfte es wohl eine Reaktionen der Betroffenen (>10.000) geben, bis hin zu entsprechenden Strafanzeigen. Wenn Redtube darin nicht involviert war, werden diese um ihres Ruf willens, wohl auch ihre Anwälte in Stellung bringen.

Auch eine interessanter Nebenaspekt, die Anwaltskanzleien die gegen die Abmahnung vorgehen. Sieht so aus, als hätte man da schon ein paar Tage eher von der "Welle" gewusst: http://forum.golem.de/kommentare/politik-recht/redtube.com-von-u-c-streaming-abmahnung-sind-ueber-10.000-betroffen/neue-theorie.../78406,3579474,3579474,read.html#msg-3579474

Stormtrooper
2013-12-09, 11:18:46
Vor allem würde diese unerlaubte Kopie nicht nur für Streaming Portale gelten, sondern für das gesamte Internet.
Mit allen Texten und vor allem Bildern.
Wenn das durchgehen würde, könnte wirklich den Stecker vom Netz nehmen.

n00b
2013-12-09, 11:19:28
Ich bin gespannt wann die die Rechtsanwaltskammer einschreitet.

Da wird man wohl lange warten Können. 30% der Mitglieder sind wohl eher verärgert dass ihnen das nicht selbst eingefallen ist. Die restlichen 70% können sich im Moment gar nicht vor dem Geld retten, das ihnen verzweifelte Menschen für ihre Verteidigung in die Kanzlei schleppen. Win/Win.

Paran
2013-12-09, 11:20:21
Um mal den TS zu fragen: Welcher Tatvorwurf wird genau erhoben im Anschreiben? Auf welchen Paragraphen verwiesen?
Eine Seite zuvor ist das Anschreiben hochgeladen und verlinkt worden.

Verstoß gegen Paragraph 16 UrhG

piefke
2013-12-09, 11:20:43
Das ist ja der absloute Hammer.

Wir helfen schnell und effizient. Erstgutachten und Abwehrschreiben für 95,20 € und vertreten Sie außergerichtlich für 3 Jahre.

Eine unverzügliche Reaktion ist unumgänglich; sich einfach nicht zu rühren, löst zumeist sofort die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche aus, was eine weitere Erhöhung des verlangten Betrages zur Folge hätte. Sofort sollte ein auf diesen Bereich spezialisierter Anwalt zu Rate gezogen werden.

http://streaming-abmahnung.de/kontakt/

Ein Fall für die Rechtsanwaltskammer... :mad:

Soundwave1983
2013-12-09, 11:24:19
Es gibt wie von GSXR erwähnt überhaupt gar keinen Grund zum Anwalt zu gehen, das ist Abzocke auf Dummfang und mehr nicht.

Natürlich, aber was ist mit folgendem Fall:
Ein "Abgemahnter" hat genau nix getan und auf einmal wurde sein Schufa-Score durch massenhafte Einträge der Abmahn-Mafia in die Grütze geritten. Hab ich mal vor einigen Monaten gelesen.

GSXR-1000
2013-12-09, 11:40:13
Vor allem würde diese unerlaubte Kopie nicht nur für Streaming Portale gelten, sondern für das gesamte Internet.
Mit allen Texten und vor allem Bildern.
Wenn das durchgehen würde, könnte wirklich den Stecker vom Netz nehmen.
exakt das ist der Punkt. Zudem nicht auszuschliessen ist, das man durchaus einen browser verwendet, bzw diesen so einstellt, das faktisch keine nennenswerte zwischenspeicherung stattfindet. Der Einzige angriffspunkt der angebracht wird ist die unerlaubte vervielfältigung gemässt §16 UrHG. Abgesehen davon, das durch die konkretisierung in Satz 2 eine rein temporäre zwischenspeicherung, die ausschliesslich aus technischen Gründen passiert und nicht dazu dient die wiedergabe wiederholt abzurufen, wohl definitiv nicht durch dieses Gesetz betroffen ist, wuerde das letztlich bedeuten, das JEDER, der eine irgendeine webseite ansurft, auf der auch nur ein urheberrechtlich geschützter Text oder vor allem Bild vorhanden wäre, schon mit einem Bein im Knast steht. Denn der explorer lädt beim Laden der seite regelmässig bilddateien in sein Temp verzeichnis.
Auch gehört zu strafbarem verhalten auch zumindest ein grundzug von dem Wissen ob der strafbarkeit. Diese kann ich beim reinen betrachten eines Streams nicht haben, da mir vollkommen unbekannt ist, ob das werk rechtlich geschützt ist und ob derjenige der streamt dazu berechtigt ist. Kein Gericht dieser Republik wird hieraus ein strafbares Verhalten ableiten. Weil dies gesetzlich auch garnicht gedeckt wäre.
Ich betone NOCH einmal: Die RA gebühren und kosten der Abmahnung sollen an den angeblichen RechteINHABER und nicht an die Kanzelei gezahlt werden. Sowas ist absolut nicht ueblich. Fraglich im übrigen auch, ob die RA-Gebühren überhaupt in dieser Form an dritte abgetreten werden können.

GSXR-1000
2013-12-09, 11:43:37
Natürlich, aber was ist mit folgendem Fall:
Ein "Abgemahnter" hat genau nix getan und auf einmal wurde sein Schufa-Score durch massenhafte Einträge der Abmahn-Mafia in die Grütze geritten. Hab ich mal vor einigen Monaten gelesen.
welche einträge?
Einträge koennen nur durch nachgewiesene schuldverhältnisse erfolgen. Sprich durch Titel wie einen Vollstreckungsbescheid. Gegen diesen wehre ich mich einfach durch widerspruch gegen einen Mahnbescheid. Darauf kommt es zum schriftlichen Verfahren. Hier muesste der Kläger dem gericht gegenüber erstmal seine ansprüche nachweisen. Kann er das nicht, gibt es auch keinen Schuldtitel.
Sollte die Schufa trotzdem einträge gemacht haben, liegt entweder ein Betrug seitens der Kanzelei vor, oder schuldhaftes Handeln der Schufa. In beiden Fällen wären die jeweilig verantwortlichen voll haftbar.

duty
2013-12-09, 11:48:45
hier (http://winfuture.de/news,79240.html) mal lesen infos darüber

Soundwave1983
2013-12-09, 11:49:37
Danke für die ausführliche Erklärung!
Mit anderen Worten:
Eine ignorierte Abmahnung führt zu keinen Schufa-Einträgen und sollten welche auftauchen, läuft etwas krumm.

Wobei ich das U + C durchaus zutrauen würde, bei dem was man über die so liest...

PHuV
2013-12-09, 11:56:15
In der PC-Games-HW (http://www.pcgameshardware.de/Internet-Thema-34041/News/Streaming-Abmahnung-10000-Abmahnschreiben-Trojaner-1100638/) steht folgendes zu lesen:
Derzeit häufen sich jedoch Berichte, dass zum gleichen Zeitpunkt des angeblichen Besuchs Virenattacken über die gleiche IP-Adresse erfolgt seien sollen. Ein Abgemahnter hatte eine E-Mail seines Providers, der Deutschen Telekom, erhalten, in der er informiert wurde, dass über seine IP-Adresse Virenattacken erfolgten. Die E-Mail wurde als echt verifiziert und tatsächlich fand sich auch Malware auf seinem Rechner.

Zwei Verdachtsmomente eröffnen sich nun: Entweder diente ein Trojaner als Übermittler von Informationen über den Internetverkehr oder der Trojaner wurde verwendet, um unbemerkt die Webseite von Redtube mitsamt Streams aufzurufen. Gegen die direkte Übermittlung der Internetdaten, an zum Beispiel die Rechteinhaber, spricht, dass vor dem (hier zuständigen) Landgericht Köln genau dargelegt werden muss, woher die IP-Adresse stammt. Das unbemerkte Ausspionieren des Rechners würde für sich eine rechtswidrige Handlung darstellen. Theorie Nummer drei besagt, dass die IP-Adressen mittels Honeypot ausgespäht wurden. Webmaster können mithilfe einer API Inhalte bei Redtube.com hochladen. Denkbar ist, dass hierüber auch die IP-Adressen der Nutzer einsehbar sind.

Dicker Igel
2013-12-09, 12:06:18
Wenn man etwas unternehmen will, dann wohl maximal eine Fristverlängerung.

Nein, nein, NEIN! Gar nichts machen! Das Schreiben hat man nie bekommen und basta, per Einschreiben kam's ja sowieso nicht(das Geld haben "die" wohl dafür nicht übrig), und daß dessen Inhalt an den Haaren herbeigezogen ist, sollte ja mittlerweile klar sein. Hier wird schlicht die Angst vorm Gesetz rigoros ausgenutzt, die Leute werden mit der lächerlichen Frist obendrein noch unter Druck gesetzt ...., ein uralter Trick, der immer wieder zieht ... Wie es im Thread schon erwähnt wurde, machen diese Typen schon Kasse, wenn nur ein kleiner Teil der betreffenden Leute zahlt. Und sobald man antwortet, gehen die einem noch mehr auf den Sack!

AnarchX
2013-12-09, 12:10:17
In der PC-Games-HW (http://www.pcgameshardware.de/Internet-Thema-34041/News/Streaming-Abmahnung-10000-Abmahnschreiben-Trojaner-1100638/) stehtfolgendes zu lesen:

Betroffene mit entsprechende Router-Log-Files können wohl den Zugriff auf diese Phishing-Domains nachweisen, die anders als die offizielle RT-Domain anonym registriert wurden.

Und letztendlich sieht es wohl so aus, dass diese Werke auf Redtube legal und deren Richtlinien entsprechend hochgeladen wurden. Die angebliche illegale Handlung nach deutschem Recht, soll wohl eben nur das Betrachten und das Zwischenspeichern sein. Da gibt man vielleicht als Ermittlungsverfahren an, dass man "zufällig" die Serverdaten dieser Umleitungsdomain erwerben konnte und diese "Urheberrechtsverletzung" feststellen konnte.

Nein, nein, NEIN! Gar nichts machen! Das Schreiben hat man nie bekommen und basta, per Einschreiben kam's ja sowieso nicht(das Geld haben "die" wohl dafür nicht übrig), und daß dessen Inhalt an den Haaren herbeigezogen ist, sollte ja mittlerweile klar sein. Hier wird schlicht die Angst vorm Gesetz rigoros ausgenutzt, die Leute werden mit der lächerlichen Frist obendrein noch unter Druck gesetzt ...., ein uralter Trick, der immer wieder zieht ... Wie es im Thread schon erwähnt wurde, machen diese Typen schon Kasse, wenn nur ein kleiner Teil der betreffenden Leute zahlt. Und sobald man antwortet, gehen die einem noch mehr auf den Sack!
Wie gesagt "maximal". ;)

PHuV
2013-12-09, 12:10:41
Nein, nein, NEIN! Gar nichts machen! Das Schreiben hat man nie bekommen und basta, per Einschreiben kam's ja sowieso nicht(das Geld haben "die" wohl dafür nicht übrig), und daß dessen Inhalt an den Haaren herbeigezogen ist, sollte ja mittlerweile klar sein.
Würde ich jetzt in diesem Fall auch so machen. Man hat nichts bekommen, Punkt. Dann müssen Sie erst mal nachweisen, daß überhaupt ein Brief zugestellt wurde.

Dicker Igel
2013-12-09, 12:12:20
Dann müssen Sie erst mal nachweisen, daß überhaupt ein Brief zugestellt wurde.

Und das bitte auch per Einschreiben =)

AnarchX
2013-12-09, 12:13:37
Würde ich jetzt in diesem Fall auch so machen. Man hat nichts bekommen, Punkt. Dann müssen Sie erst mal nachweisen, daß überhaupt ein Brief zugestellt wurde.
Generell bedarf es bei einer Abmahnung kein Einschreiben oder ähnliches. Teilweise wurden wohl schon Mails(DE-Mail?) geltend gemacht.

Und mit einer Fristverlängerung macht man imo erstmal nichts verkehrt. Nach der aktuellen Sachlage, dürfte wohl in der Tat nichts weiter passieren, als das 10-20% der Forderungen in der Schweiz verschwinden.

Demirug
2013-12-09, 12:18:19
Würde ich jetzt in diesem Fall auch so machen. Man hat nichts bekommen, Punkt. Dann müssen Sie erst mal nachweisen, daß überhaupt ein Brief zugestellt wurde.

Nein, Die Beweislast wurde schon vor einiger Zeit umgekehrt. Der Absender muss nur Nachweißen das es abgeschickt wurde (Postausgangsbuch). Das Wegerisiko liegt hier inzwischen leider beim beim Empfänger.

Dicker Igel
2013-12-09, 12:20:34
Naja, das ist wohl eher Sache vom Richter und Anwalt. Es gibt mWn kein Gesetz, was dem Bürger vorschreibt, seine Mails regelmäßig zu checken und wenn man schon jemanden so eine kurze Frist auferlegt, hat man auch dafür zu sorgen, dass der Schrieb auf jeden Fall gelesen wird. Was ist, wenn der Betroffene im Ausland arbeitet, mal eben 2 Monate auf Montage ist? Kommen die dann dorthin und verhaften ihn, oder hat er dann noch mehr Schulden, wenn er wieder nach Hause kommt? Da wäre die Sachlage selbst MIT Einschreiben etwas schwieriger ...

Matrix316
2013-12-09, 12:22:52
Vor allem würde diese unerlaubte Kopie nicht nur für Streaming Portale gelten, sondern für das gesamte Internet.
Mit allen Texten und vor allem Bildern.
Wenn das durchgehen würde, könnte wirklich den Stecker vom Netz nehmen.
Genau so siehts aus. Alles was man auf dem Bildschirm "sieht" wird lokal runtergeladen. Zumindest Texte, Bilder und eben Streams. Zumindest das was man gesehen hat bzw. was vorgebuffert wird. Ob das überhaupt möglich ist, sowas zu verhindern, wäre die Frage, denn wenn man die Internetverbindung trennt, verschwinden ja nicht die Inhalte auf dem Bildschirm, sondern irgendwo ist das immer noch wo gespeichert.

So gesehen kann man jeden Abmahnen der jemals im Internet war, weil er von jeder Seite im Prinzip Urheberrechtlich geschützte Inhalte lokal auf seinem Rechner zwischenspeichert. Zumindest nach der Logik der Anwaltskanzlei.

duty
2013-12-09, 12:40:48
wenn der Briefkasten außerhalb der Wohnung ist und auch andere da Zugang haben können ist es etwas anders , nicht der Empfänger ist für den Post Eingang verantwortlich , fragt mal die Bundesnetzagentur oder Bafin, für Sachen die außerhalb der Wohnung sind wie z.b. Briefkasten ist man nicht nicht verantwortlich .

Dicker Igel
2013-12-09, 12:44:41
Der Versand per Einschreiben ist immer dann sinnvoll, wenn wichtige Dokumente oder Unterlagen verschickt werden und der Absender die Ein- und Auslieferung später rechtssicher nachvollziehen und dokumentieren möchte. Typische Anlässe sind hierfür: Rechtsgeschäftliche Erklärungen, insbesondere fristgebundene, bei denen es auf den Nachweis des Zugangs ankommt (z.B. Kündigungen, Mahnungen, Zahlungsaufforderungen, Reklamationen, Mängelrügen zu Abonnements etc.) und Erklärungen gegenüber Behörden und Gerichten, insbesondere fristgebundene, bei denen es um den Nachweis des Zugangs ankommt (Einspruch gegen Steuerbescheide, Einspruch gegen Bußgeldbescheid, Widerspruch gegen Rentenbescheid etc.).
http://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben/haeufige-fragen.html

AnarchX
2013-12-09, 12:49:06
Das die Post Einschreiben verkaufen will, ist nicht verwunderlich.
Aber wie Demirug schon sagt, muss nur der Versand nachgewiesen werden, was wohl für RAs kein Problem sein sollte. Für eine Privatperson bietet sich natürlich hier eher ein Einschreiben an, wenn auch dessen Ankunft beim Adressaten nicht bedeuten muss, dass auch der Inhalt "angekommen" ist. ;)

PHuV
2013-12-09, 12:53:38
Nein, Die Beweislast wurde schon vor einiger Zeit umgekehrt. Der Absender muss nur Nachweißen das es abgeschickt wurde (Postausgangsbuch). Das Wegerisiko liegt hier inzwischen leider beim beim Empfänger.
Und wie kann ich nachweisen, daß ich etwas nicht bekommen habe? :confused:

piefke
2013-12-09, 12:55:13
Spätestens vom Gericht kommt dann ein Einschreiben.

Dicker Igel
2013-12-09, 12:57:45
Wenn man als "Empfänger" sagt, dass man den Schrieb nicht bekommen hat, hat man zwei unterschiedliche Aussagen. Der Beweis, dass man es nicht bekommen hat, ist nicht existent, denn man kann ja nichts beweisen, was nie passiert ist. Genauso sagt man das dann auch dem Richter. Das ist alles extrem schwammig und ich rede hier aus Erfahrung. Zudem geht es hier nicht um Post einer staatlichen Behörde, sondern um schlichte Bauernfängerei und die werden sich hüten, da weitere Schritte einzuleiten, denn das müßte man ja alles bezahlen ...

Stormtrooper
2013-12-09, 13:02:33
Das die Post Einschreiben verkaufen will, ist nicht verwundlerlich.
Aber wie Demirug schon sagt, muss nur der Versand nachgewiesen werden, was wohl für RAs kein Problem sein sollte.

Das stimmt nicht.
Du mußt nachweisen, daß deine Willenserklärung bei deinem Gegenüber ankam.
Streng genommen reicht es nicht mal wenn du ein Einschreiben mit Rückschein schickst, du brauchst noch einen Zeugen, daß wirklich deine Willenserklärung in dem Brief war.

http://dejure.org/gesetze/BGB/130.html
§ 130
Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden

(1) Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht.


Und hier steht klar, es muß dem anderen zugehen und nicht, man muß sie abschicken.

GSXR-1000
2013-12-09, 13:02:58
Nein, Die Beweislast wurde schon vor einiger Zeit umgekehrt. Der Absender muss nur Nachweißen das es abgeschickt wurde (Postausgangsbuch). Das Wegerisiko liegt hier inzwischen leider beim beim Empfänger.
Quelle? urteil?

Botcruscher
2013-12-09, 13:03:01
Spätestens vom Gericht kommt dann ein Einschreiben.
Und das ist auch der Moment wo man mit Widerspruch regieren muss. Alles andere ist netter Papiermüll.

piefke
2013-12-09, 13:03:36
Nach zutreffender Ansicht trägt das Risiko, dass die Abmahnung auf dem Postweg verloren geht, der Abgemahnte, da es sich bei der Abmahnung letztlich um eine Wohltat für den Schuldner handelt, der auf diese Weise Gelegenheit erhält, die Angelegenheit kostengünstig beizulegen

http://openjur.de/u/31941.html

Dicker Igel
2013-12-09, 13:04:56
Und das ist auch der Moment wo man mit Widerspruch regieren muss. Alles andere ist netter Papiermüll.

Eben

GSXR-1000
2013-12-09, 13:05:02
Das die Post Einschreiben verkaufen will, ist nicht verwunderlich.
Aber wie Demirug schon sagt, muss nur der Versand nachgewiesen werden, was wohl für RAs kein Problem sein sollte. Für eine Privatperson bietet sich natürlich hier eher ein Einschreiben an, wenn auch dessen Ankunft beim Adressaten nicht bedeuten muss, dass auch der Inhalt "angekommen" ist. ;)
Das kann allein daher nicht sein, da beispielsweise fristen teilweise explizit von der nachweislichen Zustellung ausgehend gerechnet werden. Insofern kann diese aussage nicht wirklich stimmen.
Aber deshalb bitte nochmals: Quelle für diese Info und entsprechende Urteile?

GSXR-1000
2013-12-09, 13:08:32
http://openjur.de/u/31941.html
jo. das mag stimmen.
Nur gilt das sicherlich nicht generell. Das gericht sagt ja auch nicht, das die Absendung als nachweis der Zustellung ausreicht sondern lediglich, das es sich bei der abmahnung um ein aussergerichtliches Vergleichsangebot handelt, auf das der abgemahnte keinen grundsätzlichen anspruch hat. Das ist die begründung. Nicht die, das der nachweis der zustellung nicht notwendig wäre. Nur, ein RA muesste garnicht anmahnen sondern koennte auch direkt klagen. Insofern kann man sich natuerlich hier nicht auf die Fristen berufen.

Dicker Igel
2013-12-09, 13:11:04
http://openjur.de/u/31941.html

Abmahnungen, die per Email übermittelt werden, sind zugegangen, wenn sie an eine vom Empfänger im geschäftlichen Verkehr verwendete Email-Adresse geschickt wurden und in der entsprechenden Mailbox des Empfängers angekommen sind

Diese Urteile würde ich immer mit Vorsicht geniesen ... es sei denn, man hat bei Redtube seine Geschäftsadresse hinterlegt.

piefke
2013-12-09, 13:11:21
http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/abmahnung-wegen-filesharing/

Ist die Abmahnung wirksam, obwohl sie mir nicht per Einschreiben zugeschickt wurde?

Die Versandart der Abmahnung hat keine Auswirkungen auf ihre Wirksamkeit. Der Versand eines Briefes per Einschreiben ist nur dann notwendig, wenn es um die Einhaltung einer Frist geht, beispielsweise einer Kündigungsfrist. In diesem Fall muss der Versender den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nachweisen können. Das ist bei einer Abmahnung nicht notwendig. Die Abmahnkanzlei muss keine Fristen mit der Abmahnung einhalten. Erfolgt keine Reaktion auf die Abmahnung durch das Abmahnopfer, so kann die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei ohne erneutes Abmahnschreiben eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen oder sogar direkt eine Klage gegen den Urheberrechtsverletzer erheben.

Dicker Igel
2013-12-09, 13:14:44
Na dann sollen die feinen Leute mal so eine Verfügung erlassen.

piefke
2013-12-09, 13:16:44
In diesem Fall ganz sicher nicht, wozu Kosten riskieren wenn man sich bei den uninformierten die 250 Euro einsammeln kann.

Tidus
2013-12-09, 13:32:40
http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/abmahnung-wegen-filesharing/
Genauso ist es beim File-Sharing. Daher sollte man immer eine mod. UE losschicken und die erste Abmahnung niemals ignorieren.

Wie es in diesem Fall nun ist, weiß ich allerdings nicht.

MartinB
2013-12-09, 13:35:53
@GSXR
Da steckt so viel falsches in deinem Post

- Erstens redest Du immer wieder von "Straftat". Es mag zwar kleinlich sein, aber es ist eben keine Straftat. Eine Straftat ist nur was im Strafgesetzbuch definiert ist. Hier handelt es sich um einen Verstoß gegen das Urhebergesetz. Diese Unterscheidung ist wichtig (vorallem bzgl. Beweislage und Strafausmaß).

- Eine temporäre Zwischenspeicherung im Rahmen der technischen Umsetzung ist extra definiert, da muss nicht spekuliert werden.
kurz: eine vorrübergehende Verfielfältigungshandlung ist kein Verstoß gegen das Urhebegesetz.

- Der Nachweis anhand der IP und der damit verbundenen Adresse ist ausreichend.




Richtig ist aber die Frage, ob das Angucken eines illegalen Streams gegen das UrhG verstößt. Dazu muss man etwas näher differenzieren. Folgende Rechte hat der Urheber:
- Vervielfältigungsrecht
- Verbreitungsrecht
- Ausstellungsrecht
- Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht
- Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
- noch ein paar, eher unwichtig

Das Hochladen einer Datei und Bereitstellung als Stream verstößt m.M.n. gegen das Vervielfältigungs und Verbreitungsrecht. Man könnte auch mit dem Vorfühungsrecht argumentieren (das betrifft in der Rechtsspechung aber eher "Gruppenevents").
Daraus ergeben sich dann Rechtsfolgen, u.A. Schadensersatz.

Das gilt für den Uploader. Was ist mit dem "Angucker"? Er verstößt m.M.n. gegen keines der Rechte des Urhebers. Er vervielfältigt nicht, da es nur eine temporäre Zwischenspeicherung im Rahmen des technischen Verfahrens ist. Auch die sonstigen Rechte berührt er nicht.


Für den Threadersteller wäre es nun wichtig zu klären, was genau sie ihm nachweisen können. Haben sie einen Beweis dafür, dass er die Datei hochgeladen hat?
Für mich sieht das so aus, als hätten sie die Logs vom Anbieter bekommen/erklagt und gegeh analog zu Bittorrent nun den Weg jede IP anzuschreiben. Dies geht bei Torrent, da dort jede IP auch potentieller Uploader ist. Wir wissen soetwas, aber eine Kanzlei vermutlich nicht.

Botcruscher
2013-12-09, 13:36:25
Darum geht es doch aber beim ganzen Abmahnwesen. Gleichzeitig haben wir Juristenschwämme. Sollen die armen Leute etwa ALG2 beantragen?!
Da wird fix ein halbes Dutzend Studenten angemietet, die frikeln eine 110% sichere Software zusammen und beglaubigen die Daten. Die Contentmafia schmiert derweil de Rest der Juristen in den Parlamenten.

Matrix316
2013-12-09, 13:52:39
Das ist ja der Witz, dass es hier eine Abmahnung für etwas gibt, was genau genommen garnicht verboten ist.

Stormtrooper
2013-12-09, 13:59:35
- Erstens redest Du immer wieder von "Straftat". Es mag zwar kleinlich sein, aber es ist eben keine Straftat. Eine Straftat ist nur was im Strafgesetzbuch definiert ist. Hier handelt es sich um einen Verstoß gegen das Urhebergesetz. Diese Unterscheidung ist wichtig (vorallem bzgl. Beweislage und Strafausmaß).


Setzen sechs.
Wie kommst denn auf den Unsinn?

GSXR-1000
2013-12-09, 14:10:03
Genauso ist es beim File-Sharing. Daher sollte man immer eine mod. UE losschicken und die erste Abmahnung niemals ignorieren.

Wie es in diesem Fall nun ist, weiß ich allerdings nicht.
Hier gehts aber nicht um Filesharing. Hier gibt es keine straftat die einem zur last gelegt werden kann.
Also bedarf es auch keiner Unterlassungserklärung, die man eh nicht einhalten kann, und die zudem auch eine form des schuldanerkenntnisses ist.

127.0.0.1
2013-12-09, 14:12:34
Für den Threadersteller wäre es nun wichtig zu klären, was genau sie ihm nachweisen können. Haben sie einen Beweis dafür, dass er die Datei hochgeladen hat?

Huh, wie kommst du denn nun darauf? In diesen Abmahnungen geht es ausschliesslich um das Betrachten der Werke im Webbrowser ("Streaming"). Vom Uploaden ist keinerlei Rede.

Allerdings würde mich auch interessieren was der TE denn nun zu tun gedenkt. Bzw. ob er überhaupt etwas zu tun gedenkt.

GSXR-1000
2013-12-09, 14:20:15
@GSXR
Da steckt so viel falsches in deinem Post

- Erstens redest Du immer wieder von "Straftat". Es mag zwar kleinlich sein, aber es ist eben keine Straftat. Eine Straftat ist nur was im Strafgesetzbuch definiert ist. Hier handelt es sich um einen Verstoß gegen das Urhebergesetz. Diese Unterscheidung ist wichtig (vorallem bzgl. Beweislage und Strafausmaß)..
Es besteht auch zivilrechtlich kein anspruch da kein verstoss gegen das urheberrecht vorliegt.


- Eine temporäre Zwischenspeicherung im Rahmen der technischen Umsetzung ist extra definiert, da muss nicht spekuliert werden.
kurz: eine vorrübergehende Verfielfältigungshandlung ist kein Verstoß gegen das Urhebegesetz.)..
Korrekt. Wobei es sich im sinne des Urheberschutzgesetzes eben genau um keine Vervielfältigung im sinne des Gesetzes handelt.


-- Der Nachweis anhand der IP und der damit verbundenen Adresse ist ausreichend..)..

Nicht ganz richtig. Für die beweisführung ist die quelle der information und die technische Form der erhebung existenziell wichtig. Sie muss verifizierbar und reproduzierbar sein und zudem darf sie selbst keine verletzung beispielsweise von persönlichkeitsrechten oder gesetzen darstellen. Ansonsten ist es kein Beweis sondern eine simple behauptung.


--Richtig ist aber die Frage, ob das Angucken eines illegalen Streams gegen das UrhG verstößt. Dazu muss man etwas näher differenzieren. Folgende Rechte hat der Urheber:
- Vervielfältigungsrecht
- Verbreitungsrecht
- Ausstellungsrecht
- Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht
- Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
- noch ein paar, eher unwichtig

Das Hochladen einer Datei und Bereitstellung als Stream verstößt m.M.n. gegen das Vervielfältigungs und Verbreitungsrecht. Man könnte auch mit dem Vorfühungsrecht argumentieren (das betrifft in der Rechtsspechung aber eher "Gruppenevents").
Daraus ergeben sich dann Rechtsfolgen, u.A. Schadensersatz.

Das gilt für den Uploader. Was ist mit dem "Angucker"? Er verstößt m.M.n. gegen keines der Rechte des Urhebers. Er vervielfältigt nicht, da es nur eine temporäre Zwischenspeicherung im Rahmen des technischen Verfahrens ist. Auch die sonstigen Rechte berührt er nicht...)..
exakt. Zudem liegt es garnicht in seiner Kenntnis, ob der streamende im besitz der Rechte ist, diesen stream anzubieten. Er kann dies auch nicht wirksam überprüfen. Somit verletzt er auch keine sonstigen Obliegenheitspflichten. Es ist für den Nutzer des Streams schlicht nicht nachvollziehbar ob der Stream legal ausgestrahlt wird oder nicht.



--Für den Threadersteller wäre es nun wichtig zu klären, was genau sie ihm nachweisen können. Haben sie einen Beweis dafür, dass er die Datei hochgeladen hat?
Für mich sieht das so aus, als hätten sie die Logs vom Anbieter bekommen/erklagt und gegeh analog zu Bittorrent nun den Weg jede IP anzuschreiben. Dies geht bei Torrent, da dort jede IP auch potentieller Uploader ist. Wir wissen soetwas, aber eine Kanzlei vermutlich nicht.
Liest du auch mal den Thread bevor du hier schreibst?
1. Die abmahnungen sind alle mit gleichem Stil und vorwurf und richten sich explizit nicht gegen das uploaden der streams sondern das ansehen/technisch bedingte zwischenspeichern. Und zwar nur dagegen. Ein Muster der Abmahnung ist hier eingescannt worden.
2. Die Kanzelei hat die Daten explizit nicht von hoster redtube. Soviel ist inzwischen relativ klar.
Somit ist tatsächlich die Ermittlung der angeblichen beweise ein knackpunkt, an dem vieles auf strafbares Handeln der Kanzelei hindeutet.

PHuV
2013-12-09, 14:40:54
Genauso ist es beim File-Sharing. Daher sollte man immer eine mod. UE losschicken und die erste Abmahnung niemals ignorieren.
Das ist doch genau so Unsinn. Wenn man nichts getan hat, und einfach so eine Abmahnung reintrudelt gibt man nicht mal die mod. UE ab.

dechosen
2013-12-09, 15:39:47
Gibt was neues bei Welt.de

Richter verwechseln Porno-Portal mit Tauschbörse (http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article122730575/Richter-verwechseln-Porno-Portal-mit-Tauschboerse.html)

Rolsch
2013-12-09, 15:42:58
Junge, sogar die Lokalzeitung berichtet über die Jungs. (und gibt Ratschläge)

http://www.augsburger-allgemeine.de/digital/Stream-Abmahnungen-Die-werden-furchtbar-auf-die-Nase-fallen-id28048292.html

deekey777
2013-12-09, 15:44:49
Hier gehts aber nicht um Filesharing. Hier gibt es keine straftat die einem zur last gelegt werden kann.
Also bedarf es auch keiner Unterlassungserklärung, die man eh nicht einhalten kann, und die zudem auch eine form des schuldanerkenntnisses ist.
Das ist der Denkschritt Nr. 1. Der Denkschritt Nr. 0: Ist der Beschluss des LG Köln überhaupt rechtmäßig, wenn die Herkunft der IP-Daten womöglich rechtswidrig ist?
Gibt was neues bei Welt.de

Richter verwechseln Porno-Portal mit Tauschbörse (http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article122730575/Richter-verwechseln-Porno-Portal-mit-Tauschboerse.html)
Eben. Das ist skandalös.

. Abgemahnt wurden vor allem Nutzer der Deutschen Telekom, ihre IP-Adressen hatte der Berliner Anwalt Daniel Sebastian beim für den Bonner Unternehmenssitz der Telekom zuständigen Landgericht Köln eingereicht, um die Namen und Postanschriften der Nutzer zu erhalten.

Die Regensburger Kanzlei Urmann und Kollegen (U+C) nahm dabei die Abmahnungen vor. Wie Anwalt Sebastian und U+C untereinander verbunden sind, ist bislang offen.
Das ist ja interessant.

Matrix316
2013-12-09, 15:50:35
Junge, sogar die Lokalzeitung berichtet über die Jungs. (und gibt Ratschläge)

http://www.augsburger-allgemeine.de/digital/Stream-Abmahnungen-Die-werden-furchtbar-auf-die-Nase-fallen-id28048292.html

Hier stehts:

Vetter: Wie gesagt, das Ansehen eines Streams ist meiner Meinung nach kein Urheberrechtsverstoß. Dazu kommt, dass bei Redtube offenbar ja die Porno-Hersteller selbst ihre Filme hochladen. Auch deshalb liegt kein Urheberrechtsverstoß vor. Und: Redtube dürfte auch keine "offensichtlich illegale Quelle" sein, die es laut Gesetzgeber braucht, um Schadensersatz von Nutzern fordern zu können.
...
Stream-Abmahnungen: "Die werden furchtbar auf die Nase fallen" - weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/digital/Stream-Abmahnungen-Die-werden-furchtbar-auf-die-Nase-fallen-id28048292.html

127.0.0.1
2013-12-09, 16:11:50
Und dann - die Unterlassungserklärung unterschreiben und zahlen?

Vetter: Ich werde meinen Mandaten wohl empfehlen, zu bestreiten, den Urheberrechtsverstoß begangen zu haben, gleichzeitig aber die Unterlassungserklärung für die Zukunft abzugeben - und die geforderten Kosten nicht zu bezahlen. Damit reduziert sich der Streitwert bei den aktuellen Abmahnungen auf stolze 15,50 Euro. Das kann keine Kanzlei kostendeckend durchziehen.

Ist das nicht ein etwas gefährlicher Rat? Wenn man keinen Verstoss begangen hat, wozu sollte man sich dann verpflichten, etwas in Zukunft nicht zu tun, das legal ist?

Wer weiss worauf man irgendwann mal irgendwo klickt oder was einem untergeschoben wird, das kann dann richtig böse enden...

Tidus
2013-12-09, 16:27:12
Das ist doch genau so Unsinn. Wenn man nichts getan hat, und einfach so eine Abmahnung reintrudelt gibt man nicht mal die mod. UE ab.
Kannst du zu 100% sagen, dass keiner in deinem WLAN war? ;)

Hier gehts aber nicht um Filesharing. Hier gibt es keine straftat die einem zur last gelegt werden kann.
Also bedarf es auch keiner Unterlassungserklärung, die man eh nicht einhalten kann, und die zudem auch eine form des schuldanerkenntnisses ist.
Deswegen ja mein letzter Satz. Ich bezog mich nur auf das von mir gequotete Posting.

Edit: Sorry, Doppelpost.

Rancor
2013-12-09, 16:49:12
Es geht weiter:

http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/woher-stammen-ip-adressen-bei-redtube-abmahnungen

AnarchX
2013-12-09, 16:53:51
Heise (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Streaming-Abmahnungen-schrecken-Internet-Nutzer-auf-2062918.html)hat sich dem Thema auch endlich gewidmet.

Offenbar wurden rund 100 Anträge mit je 400-1000 IPs eingereicht beim LG Köln. Da könnte das gesamte Volumen wohl bei >50.000 Abmahnungen liegen.

127.0.0.1
2013-12-09, 17:16:23
- Abmahner erwirkt mit den aufgezeichneten Daten beim zuständigen Landgericht (LG) des Providers (Köln für T-Com, Frankenthal für 1&1 (alt), Bielefeld für Telefonica und 1&1 (neu), Mannheim für Kabel BW, Flensburg für Versatel [Nord], usw.) einen Richterbeschluss.



Hab ich von hier: http://www.iggdaw.de/iggdawforum/index.php?page=Thread&threadID=229

Da kann man nur hoffen dass die anderen LG etwas genauer hingeschaut und sich nicht wie die Kölner übertölpeln haben lassen. :rolleyes:

Surrogat
2013-12-09, 17:20:29
Heise (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Streaming-Abmahnungen-schrecken-Internet-Nutzer-auf-2062918.html)hat sich dem Thema auch endlich gewidmet.

Offenbar wurden rund 100 Anträge mit je 400-1000 IPs eingereicht beim LG Köln. Da könnte das gesamte Volumen wohl bei >50.000 Abmahnungen liegen.

das beste ist ja, Zitat: "Hoppe wies drauf hin, dass unter den vielen Kammern des Gerichts, die mit den insgesamt über 600 derartigen Anträgen pro Monat beschäftigt sind, die juristischen Meinungen auseinandergehen. Im Falle der Anträge wegen angeblicher Streaming-Verstöße haben demnach manche Kammern auch deutliche Kritik geäußert, worauf in diesen Fällen The Archive AG die Anträge wieder zurückgezogen habe."

Das ganze Ding steht also auf so wackeligen Beinen, das die Kanzlei allenfalls die freiwilligen Zahler abschöpfen wird, sicherlich aber nicht den finalen Rechtsstreit sucht

MarcWessels
2013-12-09, 17:23:10
Junge, sogar die Lokalzeitung berichtet über die Jungs. (und gibt Ratschläge)

http://www.augsburger-allgemeine.de/digital/Stream-Abmahnungen-Die-werden-furchtbar-auf-die-Nase-fallen-id28048292.html(...)Vetter: Ich werde meinen Mandaten wohl empfehlen, zu bestreiten, den Urheberrechtsverstoß begangen zu haben, gleichzeitig aber die Unterlassungserklärung für die Zukunft abzugeben - und die geforderten Kosten nicht zu bezahlen. Damit reduziert sich der Streitwert bei den aktuellen Abmahnungen auf stolze 15,50 Euro. Das kann keine Kanzlei kostendeckend durchziehen.(...)

Der Herr Vetter möchte auch Geld verdienen.

pollux
2013-12-09, 17:41:36
Anwälte und Waffenhändler verdienen bei jedem Konflikt, egal wer gewinnt.
So und bevor ich weiter unqualifiziert vor mich her schreibe, recherchiere ich erstmal weiter auf redtube, pornhub & co.

Surrogat
2013-12-09, 18:32:45
die Sache beklommt Gewicht: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/porno-seite-redtube-abmahnungen-gegen-viele-nutzer-a-938077.html

Was gut ist...

piefke
2013-12-09, 18:36:20
Und morgen in der Bild. :biggrin:

n00b
2013-12-09, 18:40:57
Sowieso erstaunlich dass da noch nix steht. Es geht immerhin um PORNO!!!!!!!1111zwölf :D

Botcruscher
2013-12-09, 18:43:02
Selbst eine abgeänderte Unterlassungserklärung ist in dem Fall eine GANZ SCHLECHTE IDEE.

Disconnected
2013-12-09, 19:04:54
Na hoffentlich rollen in dem Gericht auch mal ein paar Köpfe.

PS: Ich habe den Urmann mal persönlich kennengelernt. Solch krumme Dinger würde ich ihm durchaus zutrauen.

Matrix316
2013-12-09, 19:10:33
Selbst eine abgeänderte Unterlassungserklärung ist in dem Fall eine GANZ SCHLECHTE IDEE.
"ich werde nie mehr legale Porno Stream Seiten besuchen" ;)

Was soll man da auch unterlassen?:uidea:

Oder die betroffenen müssten mal eine "nicht Unterlassungserklärung" schreiben von wegen, "ich werde nicht unterlassen nicht mehr auf diese Seiten gehen" und so. ;)

duty
2013-12-09, 19:23:38
als es noch kein Internet gab oder man nicht hatte ,
hatte man diesen ganzen Ärger nicht und es gab diese Abzockerrei für einen nichtdas ist nun mal Fakt ,

schon mal darüber nach gedacht Internet einfach wieder abschaffen damit man ruhe hat vor so was ,
wo her soll man vorher wissen ob was illegal oder legal ist ?
manchmal stellen die auch ganz bewußt so wie vorsetzt illegale Inhalte online und warten das User in die Falle tappen und die Internet Poivider geben brav deine private Adress Daten weiter .

piefke
2013-12-09, 19:35:50
Dann aber auch Gebrauchtwagenmärkte abschaffen, diese Betrüger da.

PHuV
2013-12-09, 19:42:05
Kannst du zu 100% sagen, dass keiner in deinem WLAN war? ;).
Und? Dann war es ein Störer, und der steht in meinem Logbuch drin.:cool:

GSXR-1000
2013-12-09, 20:02:19
Und? Dann war es ein Störer, und der steht in meinem Logbuch drin.:cool:
Was ich mich wirklich frage: die Rechtsanwälte (auch die, die sich öffentlich aeussern) labern rum... ebenso staatsanwaltschaft und Gericht... seltsamerweise weigert sich die gesamte Juristenclique das Kind beim Namen zu nennen: Nämlich einen offensichtlichen Betrugsversuch zur persönlichen Bereicherung. Das ist eigentlich JEDEM klar der sich die Tatsachen mal anschaut. Zumal U+C wegen exakt einem solchen Vorgehen bereits sittenwidrigkeit durch ein Gericht unterstellt wurde.
Reaktion darauf: Nix.
Die Frage ist: Warum reagieren die zuständigen Anwaltskammern nicht? Warum bringts nicht eine Anwaltskanzelei es mal fertig tacheles zu sprechen und wird von sich aus tätig gegen eine Kanzelei die den ganzen Berufsstand in verruf bringt? Warum reagieren auch weder gerichte noch staatsanwaltschaft? Zumindest der anfangsverdacht von Betrug Nötigung und moeglicher anderer straftaten steht im raum. DAS ist meiner meinung nach noch der groesste skandal.
Bei dem ausmass der abmahnwelle und der vorgeschichte der Kanzelei besteht in jedem falle ein oeffentliches interesse an Verfahren und untersuchung.

Stormtrooper
2013-12-09, 20:05:46
Zumindest der anfangsverdacht von Betrug Nötigung und moeglicher anderer straftaten steht im raum. DAS ist meiner meinung nach noch der groesste skandal.

Es steht dir frei Strafanzeige zu stellen.

Lyka
2013-12-09, 20:07:00
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus ;)

piefke
2013-12-09, 20:07:54
Eine ziemlich dumme Aussage.

Die werden im Hintergrund schon Schritte einleiten. Rumposaunen von wegen Straftat kann auch schnell nach hinten losgehen.

Mr.Freemind
2013-12-09, 20:12:32
Es steht dir frei Strafanzeige zu stellen.

Glaub mir, die Aktion wird U+C noch um die Ohren fliegen und ich würde es ihnen absolut gönnen. Denn solche Herrschaften sind einfach eine pure Beleidigung des Berufsbilds Anwalt.

Nicht das ich ihnen das gleiche Schicksal wie dem Freiherrn (http://de.wikipedia.org/wiki/Günter_Freiherr_von_Gravenreuth) wünschen würde.....

GSXR-1000
2013-12-09, 20:13:07
Es steht dir frei Strafanzeige zu stellen.
Die Frage ist, warum muss ich das?
Die bisher bekannten Sachverhalte (auch die Zahlungsaufforderung ausschliesslich zugunsten des angeblichen Rechteinhabers etc etc) müssten jeder Staatsanwaltschaft zum Anfangsverdacht ausreichen. Ein öffentliches INteresse ist definitiv ebenfalls gegeben. Wieso also wird eine staatsanwaltschaft nicht tätig?
Und wieso wird eine Anwaltskammer nicht tätig?
Zum Thema Krähe: Mir war nicht bekannt, das die Staatsanwaltschaft primär verbündete der Rechtanwälte sind? Ebensowenig gerichte?
Auch verbraucherzentralen hätten moeglichkeiten vorzugehen und wären die optimale Organsisation für eine Klageerhebung.

piefke
2013-12-09, 20:16:13
Vielleciht mal ein wenig Geduld haben?

Das ist erst seit ein paar Tagen bekannt und dazwischen lag ein Wochenende.

GSXR-1000
2013-12-09, 20:20:25
Vielleciht mal ein wenig Geduld haben?

Das ist erst seit ein paar Tagen bekannt und dazwischen lag ein Wochenende.
Jo. aber das hier mitunter gefahr im Verzug ist?
Nochmal... jeder der zahlt, zahlt an diese ominöse AG... schon jetzt wird massiv geld fliessen bei diesen Abmahnungszahlen.
Dann wendet man sich erstmal an die Kanzelei... schon mal überlegt was mit all den Geldern bis dahin passiert? An krimineller Energie scheints ja nicht zu mangeln.
Es hat doch wohl einen Grund das RECHTSANWALTSGEBÜHREN an eine Drittfirma überwiesen werden sollen. Offensichtlicher gehts kaum noch.

piefke
2013-12-09, 20:22:46
SEK hat wohl wichtigeres zu tun....

GSXR-1000
2013-12-09, 20:24:55
SEK hat wohl wichtigeres zu tun....
SEK? Wer redet davon? Eine einfache INformation an das Kontoführende Kreditinstitut das Konto einfach einzufrieren reicht vollkommen aus um etwaigen schaden zu minimieren. Schaden kann so etwas niemandem. Ist eine sache von wenigen Minuten und wird in vergleichbaren faellen eigentlich immer mit als erstes gemacht.

piefke
2013-12-09, 20:29:44
Wäre das so einfach dann wäre das schon geschehen.

Ging das nicht an ein Schweizer Konto?

GSXR-1000
2013-12-09, 20:35:50
Wäre das so einfach dann wäre das schon geschehen.

Ging das nicht an ein Schweizer Konto?
Nein.
Donner & Reuschel Bank.
ist ne deutsche privatbank.
Und das ist genauso einfach. Was glaubst du wie Kontenpfändungen vonstatten gehen? Ein Fax mit richterlichem Beschluss und das Ding ist durch.

piefke
2013-12-09, 20:37:02
Ist klar, dann mußt du mal ein Rundschreiben aufsetzen an die ahnungslose Bagage.

Disconnected
2013-12-09, 21:21:49
Nochmal zur technischen Umsetzung: ist es denn so schwer 1+1 zusammenzuzählen? Die Puzzleteile liegen hier doch im Thread schön verstreut:

Woher haben sie die IPs, von redtube.com?

Von redtube höchstwahrscheinlich nicht. Warum sollten sie sie auch rausgeben? An wen überhaupt? Warum sollten sie über einen längeren Zeitraum überhaupt speichern, wer wann welches Video abgerufen hat? Das kostet nur Unmengen an Speicherplatz und bringt gar nichts. Maximal die Hits pro Video werden gespeichert, vielleicht noch ein paar aggregierte Daten. Außerdem, wenn bekannt würde, dass sie IPs von Views rausgeben, würden sie ganz schnell in der Reputation sinken und damit die Nutzerzahlen. Sollte da eine richterliche Anordnung dahinter stehen, hätte man wahrscheinlich eher die Server beschlagnahmt – und sowas macht im Netz schnell die Runde. Warum wurden nicht die Uploader belangt? Ganz einfach, deren IPs hat man nicht oder man war es selbst. Ich glaube redtube wurde dafür einfach nur missbraucht.

Woher haben sie dann die IPs?

Die Antwort liegt im Thread:

Re: Wie kommen die an die Daten? Verstehe es immer noch nicht.
Autor abgemahnder0032 07.12.13 - 12:20

habe gestern auch so eine abmahnung erhalten.
nun habe ich auch meine log's durchsucht und was interessantes entdeckt -
ich war auf - redtube.com - aber nicht um diese zeit .
um diese zeit zeigt mein log dieses:

http://hit.trafficholder.com/transfe...55.movfile.net
http://49655.movfile.net/
http://49655.retdube.net/

kanns mir jemand erklären was da technisch passiert ?


Re: Wie kommen die an die Daten? Verstehe es immer noch nicht.
Autor Petralein 07.12.13 - 13:13

Das bedeutet, dass Du via Traffic-Verkäufer Trafficholder.com unfreiwillig auf zwei Seiten geleitet wurdest nämlich movfile.net und retdube.net. Beide Seiten wurden am 22.07.2013 (!) anonym in Panama registriert.

... Und nun gibt es auch keine Fragen mehr, wie die an die IPs gekommen sind. Die sehen die IPs, weil sie am Server sitzen.

Was Traffic Holder macht nennt man skimmed traffic. Die erklären ihr mieses Geschäft ganz verständlich:

http://adulttrafficpackages.com/skimmed-traffic.html

Ob auf den zwei Seiten mal Amandas Geheimnis lag oder nicht, sei mal dahin gestellt... es könnte von dort aus auch nochmal weitergeleitet worden sein.

Ich bin ja frech und war auf beiden Seiten weil ich mir den Code ansehen wollte. Wenn von mir einer was will kann er gerne kommen.

Retdube.net redirectete bis vorhin noch auf redtube.com (also das Original) und die andere auf irgendeine andere bekannte Pornoseite (pornup.me). Offenbar haben die aber auch schon gemerkt, dass die Hütte brennt und nun geht der Redirector von retdube.net auf redtube.net (der nächste Fake) .

Die wollen mich wohl verkohlen.

Es gab also eine Weiterleitung auf redtube.com von retdube.net. Das ganze kann man nun prima in einer Ad verstecken: einfach mal auf eine Resource von retdube.net zugreifen und schon hat man die IP. Von da aus macht man einfach einen URL-rewrite auf redtube.com?showvideo=7625465 (beispielsweise) und schon hat man den "Beweis", den man mit dem eigens geschriebenen Tool angefertigt hat. Dummerweise hat U+C eine so auffällige Domain verwendet, dass es jemand bemerkt hat. Wahrscheinlich waren sie so gierig, dass sie die URL-Vertipper auch gleich noch mitnehmen wollten.

Kann ich weiterhin pr0n streamen?

Ich denke, das ist genauso gefährlich/ungefährlich wie bisher.

AnarchX
2013-12-09, 21:22:33
Die relevanten Dokumente: http://www.abmahnhelfer.de/redtube-abmahnungen-abmahnhelfer-stellt-auskuenftsbeschluesse-online

piefke
2013-12-09, 21:24:43
U+C wird nicht so blöd sein selber dahinter zu stecken. Das ist ein Netzwerk aus Bekannten die hier den großen Heist machen wollen.

Dem müsste das BKA nachgehen.

CokeMan
2013-12-09, 22:01:22
Die Software zur erfassung der IP Adresse kam ja von einer Drittfirma, die die Daten nur an die Kanzlei in Regensburg weitergeleitet hat.
U+C wird sich aus der Datenerfassung schön rausgehalten haben. Ob und wie die erfassung der Daten funktioniert hat wird leider nicht genau beschrieben.
Aber es muss wohl über eine Art Trojaner oder zumindest Werbebanner gelaufen sein.

Für alle die jetzt eine Ausweichroute benötigen :freak:
http://www.alternative-zu.de/q/redtube

Rancor
2013-12-09, 22:05:56
Die Software zur erfassung der IP Adresse kam ja von einer Drittfirma, die die Daten nur an die Kanzlei in Regensburg weitergeleitet hat.
U+C wird sich aus der Datenerfassung schön rausgehalten haben. Ob und wie die erfassung der Daten funktioniert hat wird leider nicht genau beschrieben.
Aber es muss wohl über eine Art Trojaner oder zumindest Werbebanner gelaufen sein.

Für alle die jetzt eine Ausweichroute benötigen :freak:
http://www.alternative-zu.de/q/redtube

Naja aber Werbebanner wäre doch total dumm. Jeder mit ADBlock oder ähnlicher Software würde durchrutschen... und wer nutzt das bitte nicht wenn er auf so einer Seite unterwegs ist

n00b
2013-12-09, 22:13:28
Naja. Sind ja alles Spekulationen die nicht weiterhelfen. Vielleicht haben sie auch einfach nur den "Telekom IP-Generator V0.92" benutzt, wer will das schon wissen... :freak:

Botcruscher
2013-12-09, 22:16:49
Dableiben in der Masse noch genug zum Abzocken.

IP-Sammler, Umleitung, "Rechteinhaber" und Abmahner sind schön in Firmen getrennt. Da kann man bei Bedarf von Hinten ungestört die Strippen ziehen. Die Mache ist noch billiger als selbst gehostet Warez bei emule. Ein Honeypot für Geld.

Naja. Sind ja alles Spekulationen die nicht weiterhelfen. Vielleicht haben sie auch einfach nur den "Telekom IP-Generator V0.92" benutzt, wer will das schon wissen... :freak:

Wäre ausreichend. Unsere tolle Software hat das alles als TXT gelogt, die 3 Studenten da bestätigen das.


Aus den Links:
Weiter heißt es: „Nach dem Sammeln dieser Daten zu den einzelnen urheberrechtlich geschützten Werken, werden diese zur Probe heruntergeladen. Diese Dateien werden dann mittels manueller Hör- und Sichtprobe daraufhin überprüft, ob sie tatsächlich urheberrechtlich geschütztes Material enthalten.“ Erst nach dieser Probe würde die Protokollierung der Daten beginnen. Die in dem Verfahren gesammelten 1.000 IP-Adressen sollen zwischen dem 08.08.13 und dem 11.08.13 auf den Film „Amanda’s Secret“ zugegriffen haben.
...
Das Gericht unterlag wohl einem deutlichen Irrtum als es dem Antrag stattgab, denn in dem Beschluss heißt es wörtlich „Durch das öffentliche Zugänglichmachen des geschützten Werkes zu den aus der Anlage ersichtlichen Zeitpunkten über eine sog. Tauschbörse liegt zudem eine Rechtsverletzung i.S.v. 19a UrhG vor.“


LOL Copy Paste oller Filesharingsoftware.


PS: Anscheinend läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs gegen den Anwalt (http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Anscheinend-laeuft-ein-Ermittlungsverfahren-wegen-Betrugs-gegen-den-Anwalt/forum-271049/msg-24491321/read/)
„Porno-Pranger“-Kanzlei unterliegt in Musterprozess (http://www.regensburg-digital.de/urmann-und-collegen-porno-pranger-kanzlei-unterliegt-in-musterprozess/05072013/)
Drescher war Inhaber der (mittlerweile pleite gegangenen) KVR Handelsgesellschaft, vorgeblich gegründet, um einen Online-Handel a la Amazon ins Werk zu setzen. Tatsächlich schaffte es Geschäftsführer Drescher vor Gericht – trotz viel Fabulierens – aber lediglich, Verkäufe nachzuweisen, die – hoch gegriffen – das Volumen von 2.500 Euro nicht überstiegen haben dürften.

Der Hintergrund der Firmengründung war nach Überzeugung des Gerichts denn auch ein völlig anderer als der Verkauf irgendwelcher Waren. Richter Rauscher: „Die KVR wurde nur als Fassade aufgesetzt, um ein Wettbewerbsverhältnis zu fingieren und so die Möglichkeit zu schaffen, andere Online-Händler abzumahnen.“
700.000 Euro Abmahngebühren

Tatsächlich verschickte die Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) im Auftrag der KVR innerhalb von nicht einmal zwei Wochen weit über 1.000 Abmahnungen an Online-Händler verschickt – die dafür anfallenden Anwaltsgebühren würden sich auf rund 700.000 Euro belaufen.

Nach Überzeugung des Gerichts deutet einiges darauf hin, dass U+C und Drescher gemeinsame Sache gemacht haben, um mit sittenwidrigen Massenabmahnungen einen sechsstelligen Betrag abzuzocken.

Kladderadatsch
2013-12-09, 22:21:21
Die relevanten Dokumente: http://www.abmahnhelfer.de/redtube-abmahnungen-abmahnhelfer-stellt-auskuenftsbeschluesse-online
Für die „The Archive AG“ hat vor dem Kölner Landgericht der für Filesharing-Abmahnungen berüchtigte Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian mit Schreiben vom 12.08.2013 Auskunftsansprüche gegen die Deutsche Telekom AG geltend gemacht.
Herstellerin des Films sei danach die in Barcelona ansäßige „Serrato Consultors S. L.“. Diese übertrug am 20.06.2013 sämtliche Auswertungsrechte an die Berliner Firma „Hausner Productions“, die die „verfahrensgegenständlichen Rechte“ schließlich am 18.07.2013 an die „The Archive AG“ übertrug. Alleiniger Zweck der „The Archiv AG“ ist es offenbar, Rechtsverletzungen im Internet zu verfolgen, insbesondere im Bereich „von Streaming-Angeboten, Tauschbörsen, P2P-Filesharing-Netzwerken sowie Download- und Progressive Download-Angebote“.

aus #243:
Das bedeutet, dass Du via Traffic-Verkäufer Trafficholder.com unfreiwillig auf zwei Seiten geleitet wurdest nämlich movfile.net und retdube.net. Beide Seiten wurden am 22.07.2013 (!) anonym in Panama registriert.

also vier tage, nachdem die "verfahrensgegenständlichen rechte“ an the archive ag übertragen wurden, die den zweck hat, rechtsverletzungen im internet zu verfolgen, wurden diese "anonymen" seiten in panama registriert. zufälle gibts..