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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abmahnung wegen angeblichen Streaming/Schauen eines Streams


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Avalox
2014-01-17, 21:03:55
Gegendarstellung in der Welt, von dem ersten Anwalt aus Berlin. Interessanter Weise ist diese auf dem 19.12.13 datiert. Hat wohl lange durch die Welt gebraucht.

http://www.welt.de/wirtschaft/article123970640/Gegendarstellung.html

piefke
2014-01-17, 21:08:54
Gegendarstellung in der Welt, von dem ersten Anwalt aus Berlin. Interessanter Weise ist diese auf dem 19.12.13 datiert. Hat wohl Lange durch die Welt gebraucht.

http://www.welt.de/wirtschaft/article123970640/Gegendarstellung.html

Pillepalle, das war auch eine Falschmeldung. Genauso die Behauptung des Gerichtssprechers von Köln das Urmann die Auskunft beantragt hat. Letztlich aber völlig unwichtig...

Kowabit hat sich mit dem Gutachten beschäftigt und noch ein paar interessante Details hervorgehoben.

Es gibt bei den Zeitpunkten eine Kleinigkeit, die aber auffällt. Der Punkt 1 und der Punkt 2 fallen auf die gleiche Sekunde. Also Webseite aufrufen und Mediendatei starten, fallen beide auf 21:15:27 Uhr. Wer einfach mal eine Webseite aufruft und irgendwie auf einen Link klickt, könnte Schwierigkeiten haben, dass so schnell hinzubekommen. Vor allem auf Pornoseiten, auf denen Massen an Vorschaubildern angezeigt werden, dauert der Ladevorgang ein bisschen. Diese Darstellung im Ablauf halte ich deshalb für fehleranfällig. Außerdem wird im Testprotokoll das root-Verzeichnis als erstes Aufrufziel angegeben. Wovon? Von den Webseiten? Von GLADII? Wurden die Seiten jetzt aus GLADII heraus geöffnet? Wenn es die reine Startseite eines der genannten Pornoportale sein soll, dann muss ja rein zu fällig genau das ausgewählte Video auf der Startseite gewesen sein. Besucht doch mal die Pornoseiten. Heute ganz ohne Furcht! Schickt mir Eure Eindrücke,ob Ihr in der Sekunde des Seitenaufrufs gleich ein Video starten könnt. Wo immer der Physiker war. Er war wohl eher nicht auf den genannten Pornoseiten. :c)

Und jetzt kommt es DICKE: Denn dann wäre Ihm aufgefallen, dass das Video http://www.tnaflix.com/hardcore-porn/Jenteal/video19105 nicht da ist. Das wurde nämlich erst vor 7 Monaten eingestellt. Und der Test war mittlerweile vor 13 Monaten. Selbst ein Test im März passt zeitlich nicht. Das hätte er also gar nicht angucken und downloaden können. Ist das jetzt auch Betrug? Urkundenfälschung? Oder? Bin ja kein Jurist. Ich weiß das nicht! Aber im Gutachten wird gelogen!

http://blog.kowabit.de/gladii/

Avalox
2014-01-17, 21:24:20
Kowabit hat sich mit dem Gutachten beschäftigt und noch ein paar interessante Details hervorgehoben.

http://blog.kowabit.de/gladii/


Das ganze Gutachten ist ja wohl ein Witz.


Ich hoffe nur stark, dass durch solch einen Schnulli nicht der Prozess als solches abgekürzt wird.


Wenn am Ende auch nur der geringste Zweifel, an der Legalität von RT stehen bleibt und/oder daran, dass Streaming kein Download ist, dann stehen schon die nächsten Abmahner bereit, die sich diesmal dann eventuell cleverer anstellen.


Wenn in dem oben stehenden Fall.

A) die entsprechenden alleinigen Rechte des Filme tatsächlich bei der abmahnenden Firma stehen würden
B) ein RT(etc.) Admin mit Geld überredet wird, echte Server Protokolle der Firma zu übergeben.

dann wäre das Konzept ein riesen Reibach, der vielleicht dann im unsicherer Rechtsraum auch noch echte Ansprüche rechtfertigt.


Ich bin mir sicher, dass schon heute Pläne geschmiedet werden und nur abgewartet wird, wie diese Dilettanten Show diesmal ausgeht.

piefke
2014-01-17, 21:30:24
Das ganze Gutachten ist ja wohl ein Witz.


Ich hoffe nur stark, dass durch solch einen Schnulli nicht der Prozess als solches abgekürzt wird.


Wenn am Ende auch nur der geringste Zweifel, an der Legalität von RT stehen bleibt und/oder daran, dass Streaming kein Download ist, dann stehen schon die nächsten Abmahner bereit, die sich diesmal dann eventuell cleverer anstellen.


Wenn in dem oben stehenden Fall.

A) die entsprechenden alleinigen Rechte des Filme tatsächlich bei der abmahnenden Firma stehen würden
B) ein RT(etc.) Admin mit Geld überredet wird, echte Server Protokolle der Firma zu übergeben.

dann wäre das Konzept ein riesen Reibach, der vielleicht dann im unsicherer Rechtsraum auch noch echte Ansprüche rechtfertigt.


Ich bin mir sicher, dass schon heute Pläne geschmiedet werden und nur abgewartet wird, wie diese Dilettanten Show diesmal ausgeht.


Langweilig was du da von dir gibts immer wieder....

Es ist und bleibt unmöglich rechtmäßig an IPs von Streamnutzern zu kommen.

Avalox
2014-01-17, 21:42:19
Langweilig was du da von dir gibts immer wieder....

Es ist und bleibt unmöglich rechtmäßig an IPs von Streamnutzern zu kommen.


Was sind denn IPs? Meinst du IP Adressen?

Nö, die müssen nicht zwangsläufig rechtmäßig beschafft worden sein, sie müssen nur stimmen.

piefke
2014-01-17, 21:46:19
Ist mir zu blöd mit dir zu diskutieren.

Heeragon
2014-01-19, 07:19:48
Was sind denn IPs? Meinst du IP Adressen?

Nö, die müssen nicht zwangsläufig rechtmäßig beschafft worden sein, sie müssen nur stimmen.


Noch nie soviel Blödsinn gelesen.

Philipus II
2014-01-19, 07:31:10
Nö, die müssen nicht zwangsläufig rechtmäßig beschafft worden sein, sie müssen nur stimmen.
In irgendeiner Form geklaute IP Adressen sind aber kaum als korrekt einzustufen. Redtube hat kein Interesse an solchen Abmahnungen und wird daher weder Daten herausgeben noch die Stimmigkeit bestätigen. Spätestens wenn Redtube angibt, dass die IPs nicht von Redtube stammen, was das Unternehmen aus eigenem Interesse machen wird, wird es sehr fraglich, ob die IPs stimmen.

Schon bei klassischem Filesharing war die Rechtslage undurchsichtig und nicht zahlen eine oft erfolgreiche Wahl, bei Streamingabmahnungen ist Nichtzahlen wohl noch erfolgsversprechender. Die Erfolgsquote nähert sich dann schnell Spam, unseriösen Gewinnspielen und Gewerbeauskunftlisten an. Ein paar Dumme bezahlen immer, aber damit Geld zu verdienen ist weit weniger effizient.

Avalox
2014-01-19, 15:22:33
In irgendeiner Form geklaute IP Adressen sind aber kaum als korrekt einzustufen. Redtube hat kein Interesse an solchen Abmahnungen und wird daher weder Daten herausgeben noch die Stimmigkeit bestätigen. Spätestens wenn Redtube angibt, dass die IPs nicht von Redtube stammen, was das Unternehmen aus eigenem Interesse machen wird, wird es sehr fraglich, ob die IPs stimmen.


Die potentiellen Verdienstmöglichkeiten sind allerdings weit aus interessanter und damit dürften sich mehr und vor allen kleverere Leute auf den Plan gerufen fühlen.

Stand heute ist weder rechtlich geklärt, ob RT ein seriöse Quelle ist, noch ob ein Streaming eine Kopie im Sinne des Urheberrechts darstellt. Dieses ist die Basis der ersten Abmahnaktion gewesen und kann natürlich auch wieder Basis einer weiteren Abmahnaktion werden.
Nun wurden ein paar dumme handwerkliche Fehler begannen, aber diese mögen ja von klevereren Leuten umgangen werden, zumal nun klar ist, wie viel man mit solch einer Aktion verdienen kann.

RT kann dann auch sagen was sie wollen. Im Zweifel sind sie schlicht nicht legal und damit auch nicht glaubwürdig.
Zumal RT wohl kaum behaupten wird, dass die IP Adresse nicht von ihnen stammen, wenn sie es doch tun.
Sie würden in diesem Fall auch eher behaupten, dass sie diese nicht heraus gegeben haben, was an derer Verwendbarkeit aber keinen Unterschied macht. Wenn diese nur hinreichend glaubwürdig sind.
Scheinbar ist es problemlos möglich, dass ein Portal wie RT 100000 unterschiedliche Benutzer einen IP Adresskreieses angeben kann.
Das sind potentielle Verdienstmöglichkeiten jenseits der 20 Millionen Euro. Es wird bei den Summen nicht sonderlich schwer fallen einen Admin zu überreden den Rechteeigentümer die notwendigen echten Daten zukommen zu lassen.
Die dann natürlich aus heiterem Himmel, anonym im Briefkasten des Eigentümers landeten und natürlich von diesem Eigentümer auch verwendet werden dürfen, um seine Rechte zu wahren.
Er würde ein Gutachten erstellen lassen, welches die Glaubwürdigkeit der Daten attestiert und hätte jeden Zweifel vor Gericht ausgeräumt.

Durch die höhere Reichweite sind Streaming Abmahnungen sind in einem Maß attraktiver als Peer to Peer Filesharing Abmahnungen, dass dort garantiert die nächsten Ideen entstehen, wenn dem nicht endgültig ein Riegel vorgeschoben wird.

piefke
2014-01-19, 15:31:58
Die dann natürlich aus heiterem Himmel, anonym im Briefkasten des Eigentümers landeten und natürlich von diesem Eigentümer auch verwendet werden dürfen, um seine Rechte zu wahren.


Das hat null Beweiskraft.

Und die gehen dann damit zum LG Köln, das will ich mal sehen nach diesem Shitstorm. ;D

Rancor
2014-01-19, 23:24:54
Die potentiellen Verdienstmöglichkeiten sind allerdings weit aus interessanter und damit dürften sich mehr und vor allen kleverere Leute auf den Plan gerufen fühlen.

Stand heute ist weder rechtlich geklärt, ob RT ein seriöse Quelle ist, noch ob ein Streaming eine Kopie im Sinne des Urheberrechts darstellt. Dieses ist die Basis der ersten Abmahnaktion gewesen und kann natürlich auch wieder Basis einer weiteren Abmahnaktion werden.
Nun wurden ein paar dumme handwerkliche Fehler begannen, aber diese mögen ja von klevereren Leuten umgangen werden, zumal nun klar ist, wie viel man mit solch einer Aktion verdienen kann.

RT kann dann auch sagen was sie wollen. Im Zweifel sind sie schlicht nicht legal und damit auch nicht glaubwürdig.
Zumal RT wohl kaum behaupten wird, dass die IP Adresse nicht von ihnen stammen, wenn sie es doch tun.
Sie würden in diesem Fall auch eher behaupten, dass sie diese nicht heraus gegeben haben, was an derer Verwendbarkeit aber keinen Unterschied macht. Wenn diese nur hinreichend glaubwürdig sind.
Scheinbar ist es problemlos möglich, dass ein Portal wie RT 100000 unterschiedliche Benutzer einen IP Adresskreieses angeben kann.
Das sind potentielle Verdienstmöglichkeiten jenseits der 20 Millionen Euro. Es wird bei den Summen nicht sonderlich schwer fallen einen Admin zu überreden den Rechteeigentümer die notwendigen echten Daten zukommen zu lassen.
Die dann natürlich aus heiterem Himmel, anonym im Briefkasten des Eigentümers landeten und natürlich von diesem Eigentümer auch verwendet werden dürfen, um seine Rechte zu wahren.
Er würde ein Gutachten erstellen lassen, welches die Glaubwürdigkeit der Daten attestiert und hätte jeden Zweifel vor Gericht ausgeräumt.

Durch die höhere Reichweite sind Streaming Abmahnungen sind in einem Maß attraktiver als Peer to Peer Filesharing Abmahnungen, dass dort garantiert die nächsten Ideen entstehen, wenn dem nicht endgültig ein Riegel vorgeschoben wird.

Warum so umständlich ? Wenn es doch um so große Summen geht, einfach die IP-Adressen aus dem jeweiligen Adressenkreiss des Providers ausdenken und fertig, man wird schon genug Treffer landen.... immerhin sind doch locker 20 Millionen € drinne, dann sogar noch mehr. Dann einfach ein Gutachten erstellen lassen, das die Glaubwürdigkeit der Daten attestiert und schon haste gewonnen.

Ein Gutachten muss auch handfest sein. Jeder Vogel kein ein Gutachten erstellen, ob das dann auch rechtsverwertbar ist, ist eine ganz andere Sache. So einfach wie du das hier schilderst, ist es mitnichten.
Ebenso deine ewige Jabbelei, das es ja garnicht geklärt sei, das es sich bei RT nicht um eine offensichtlich rechtswidrige Quelle handelt. Natürlich ist das geklärt.
Langsam glaube ich das du selber bei U+C arbeitest.... ^^

Avalox
2014-01-19, 23:30:54
Warum so umständlich ? Wenn es doch um so große Summen geht, einfach IP-Adresse aus dem jeweiligen Adressenkreiss des Providers einfach ausdenken und fertig.... immerhin sind doch locker 20 Millionen € drinne, dann sogar noch mehr.

Eine komische Sichtweise hast du.

Nein, es geht nicht um Betrug. Es geht um die Durchsetzung des Rechts, des Rechteinhabers.
Völlig legitim.

Es muss dort der Riegel vorgeschoben werden, um entsprechende Abmahnungen ein für alle mal zu unterbinden.

Noch gilt: "Wer illegale Streams im Internet nutzt, macht sich strafbar, da eine rechtsverletzende Verbreitung und Vervielfältigung stattfindet."

Rancor
2014-01-19, 23:31:43
Nein, es geht nicht um Betrug. Es geht um die Durchsetzung des Rechts, des Rechteinhabers.
Völlig legitim.

Naja nur das The Archive AG die Rechte ja gar nicht besitzt, zumindest nicht zu dem Zeitpunkt der Abmahnung :)

http://www.neubauerlaw.de/der-beweis-abmahnung-zu-einem-zeitpunkt-ohne-rechteinhaberschaft-seitens-the-archive/

Offensichtlich geht es doch um Betrug :)

piefke
2014-01-19, 23:33:00
Avalox meint die wären zu unclever, jetzt kommt das Mastermind und mahnt halb Deutschland ab.

Avalox
2014-01-19, 23:45:22
Naja nur das The Archive AG die Rechte ja gar nicht besitzt, zumindest nicht zu dem Zeitpunkt der Abmahnung :)


Ja, in allein Anschein im o.g. Fall.

Was aber nicht bedeutet, dass der nächste Abmahner, der nun sieht, wie viel Geld damit zu machen ist, nicht tatsächlich die notwendigen Rechte an solch einen Film hat.

piefke
2014-01-19, 23:47:11
Noch gilt: "Wer illegale Streams im Internet nutzt, macht sich strafbar, da eine rechtsverletzende Verbreitung und Vervielfältigung stattfindet."

Das gilt überhaupt nicht, das ist ein Kommentar, eine Einzelmeinung eines Richters. :facepalm:

Wurde irgendein User in dem Fall abgemahnt?

In dem Fall waren mal ausnahmsweise die IPs rechtmäßig vorhanden, es gab keine Abmahnung, keine Verurteilung.

Avalox
2014-01-19, 23:51:40
Das gilt überhaupt nicht, das ist ein Kommentar Einzelmeinung eines Richters. :facepalm:


Das ist die Begründung eines Gerichtsurteils, welches selbstverständlich gilt. Willst du das Gegenteil behaupten?

Das ist keine Meinung des Richters aus der nächsten Stammkneipe. Es ist aktuelle Rechtssprechung.

http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Leipzig_200-Ls-390-Js-18411_AG-Leipzig-Streaming-von-urheberrechtswidrigem-bzw-illegalem-Content-Filmen-verstoesst-gegen-Paragraph-16-UrhG-und-ist-strafbar.news17323.htm

piefke
2014-01-19, 23:53:10
Ein Amtsgericht ist im Rechtssystem die erstbeste Kneipe.

MarcWessels
2014-01-20, 04:14:41
Außerdem war es nicht die Urteilsbegründung, sondern eine dämliche Bemerkung. Avalox trollt schon wieder.

Dawn on Titan
2014-01-20, 07:01:41
Das ist die Begründung eines Gerichtsurteils, welches selbstverständlich gilt. Willst du das Gegenteil behaupten?

Das ist keine Meinung des Richters aus der nächsten Stammkneipe. Es ist aktuelle Rechtssprechung.

http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Leipzig_200-Ls-390-Js-18411_AG-Leipzig-Streaming-von-urheberrechtswidrigem-bzw-illegalem-Content-Filmen-verstoesst-gegen-Paragraph-16-UrhG-und-ist-strafbar.news17323.htm

Dem steht aber heute schon die Aussagen des LG Kölns entgegen.

deekey777
2014-01-27, 13:59:55
Das LG Köln hat mehreren Beschwerden gegen Gestattungsbeschlüsse abgeholfen: http://www.lg-koeln.nrw.de/presse/Pressemitteilungen/index.php
(27.01.2014).
"In einigen Verfahren hat der damals die Antragstellerin vertretende Rechtsanwalt das Mandat niedergelegt. Gründe hierfür sind nicht angegeben worden."
Das ist zu geil.
Für die abgemahnten Beschwerdeführer ist die Sache leider klar: Sie werden auf ihren Kosten sitzen bleiben.

127.0.0.1
2014-01-27, 18:47:55
Hat es tatsächlich nur 110 Beschwerden gegen den Herausgabebeschluss gegeben? :eek:

Sehr enttäuschend.

Paran
2014-01-27, 18:49:41
110 beim LG Köln. Es können doch auch noch Beschwerden bei anderen LG eingegangen sein.

piefke
2014-01-27, 18:50:50
Das kann nur machen wer das finanzielle Risiko tragen kann.

Denn Geld bei the archive einzutreiben ist höchstwahrscheinlich ohne Erfolgsaussicht.

Lord Wotan
2014-01-27, 20:55:25
Das kann nur machen wer das finanzielle Risiko tragen kann.

Denn Geld bei the archive einzutreiben ist höchstwahrscheinlich ohne Erfolgsaussicht.

das Geld kann man doch vom Anwalt holen,schließlich ist er Gehilfe zum Gewerblichen Betrug

piefke
2014-01-27, 20:59:14
Das Geld kann man sich holen wenn er verurteilt ist und nicht wenn Lord Wotan das abschließend beurteilt.

Will sagen, das Risiko bleibt hoch. Und es geht garantiert durch die Instanzen.

DerKleineCrisu
2014-01-27, 21:26:19
"Wer illegale Streams im Internet nutzt, macht sich strafbar, da eine rechtsverletzende Verbreitung und Vervielfältigung stattfindet."


Bitte bei dieser Aussage beachten das diese Aussage in Verbindung mit
" Mitwirkenden bei kino.to" Urteil.
Da stimmt es dann wieder das Streams eine Vervielfältigung darstellen.

Für dich ist es schnuppe nit für den Anbieter der einen Stream anbietet.

Grüße

deekey777
2014-01-27, 21:36:03
Hat es tatsächlich nur 110 Beschwerden gegen den Herausgabebeschluss gegeben? :eek:

Sehr enttäuschend.
Das kostet Geld. Kein Anwalt wird einfach so ohne Vorschuss arbeiten.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
Man hat einen Titel, aber er ist wertlos.

das Geld kann man doch vom Anwalt holen,schließlich ist er Gehilfe zum Gewerblichen Betrug
Von welchem genau:
Der, der die Gestattungsbeschlüsse für The Archive beantragt hat, oder der, der aufgrund dieser Gestattungsbeschlüsse im Namen der AG abgemahnt hat?

piefke
2014-01-27, 21:43:44
Von welchem genau:
Der, der die Gestattungsbeschlüsse für The Archive beantragt hat, oder der, der aufgrund dieser Gestattungsbeschlüsse im Namen der AG abgemahnt hat?


Der, der eine ganz neue Masche gefunden hat, und deswegen gelangweilt sein Mandat niedergelegt hat. Sehr kreativ, die Typen. :freak:

Derzeit drohen Anschlussinhabern, über deren Internetanschluss der Film „Fuck Ju Göthe" getauscht worden sein soll, gleich zwei Abmahnungen. Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt nämlich im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH das rechtswidrige Verbreiten des Films in Tauschbörsen ab. Dabei bleibt es allerdings nicht: Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin, im Auftrag der DigiRights Administration GmbH, mahnt in den meisten Fällen dann auch noch wegen des Titels „Martin Solveig - Hey Now" ab, der in dem Film angespielt wird.


http://www.anwalt.de/rechtstipps/doppelabmahnung-von-waldorf-frommer-rechtsanwalt-daniel-sebastian-wegen-fuck-ju-goethe-bzw-hey-now_055053.html

deekey777
2014-01-27, 21:58:10
Das mit dem Score oder Filmmusik hat schon einen langen Bart.

Übrigens:
Waldorf Frommer hat beim AG München (!) gleich mehrere Klageabweisungen bekommen.

piefke
2014-01-27, 22:03:44
Im Film, nicht extra als Score?


Wenn sich das durchsetzt kann man auch noch 10 weitere Lieder einzeln abmahnen. Für ein und dasselbe Delikt.

Hier fliegt wieder ein Testballon.

deekey777
2014-01-27, 22:10:56
Im Film, nicht extra als Score?


Wenn sich das durchsetzt kann man auch noch 10 weitere Lieder einzeln abmahnen. Für ein und dasselbe Delikt.

Hier fliegt wieder ein Testballon.

Genau:
Er mahnt für DigiRights ab, die angeblich Rechte über den Score besitzen (einen Nachweis gibt es nicht). Gegenstand der Abmahnung ist die Verbreitung des Films, der natürlich in der Audiospur eben den Score enthält. Das ist kein Testbalon, das macht er seit mindestens Sommer 2013.

piefke
2014-01-27, 22:14:22
Schöne Sauerei, die nehmen jede Gesetzeslücke mit die es gibt und keiner stoppt die... :mad:

deekey777
2014-01-27, 22:32:31
Schöne Sauerei, die nehmen jede Gesetzeslücke mit die es gibt und keiner stoppt die... :mad:
Es ist keine Lücke.
Die Sauerei ist die Art der Abmahnung. Es werden Gegenstandswerte reingeworfen, die überhaupt nicht vergleichbar sind. Aber hey, so lange man den Vergleichsvorschlag annimmt, ist alles in Ordnung. Sind bloß 1.200 EUR.

anddill
2014-01-27, 22:39:14
Und die Gesetze dazu werden von Lobbys gegen den Willen des Volkes gemacht.

XtraLarge
2014-01-27, 22:40:36
Also jetzt mal ernst bei seite...

Wenn mir so eine Abmahnung ins Haus flattern würde, dann würde ich erstmal selbst rausfinden wollen, ob das annähernd rechtens ist. Die meisten Abmahnungen sind scheinbar "relativ einfach" als crap zu enttarnen. Ansonsten würde ich mich immer an einen Anwalt wenden, der damit Erfahrung hat.

Unterlassungserklärungen/Abmahnungen/ZahleeinebeliebigeSumme haben mittlerweile grundsätzlich den seeeehr faden Beigeschmack von Spam bzw. Piraterie...

Der Redtube-Fall ist nur eine besonders dreiste Version von Geldmacherei...

deekey777
2014-01-27, 22:46:29
Und die Gesetze dazu werden von Lobbys gegen den Willen des Volkes gemacht.
Eine Abmahnung wegen illegaler Verbreitung von Werken mittels Filesharing ist doch richtig, oder?

Das Problem sind gar nicht die Gesetze, sondern ihre Anwendung und die Rechtsprechung gewisser Gerichte (insbesondere zur sekundären Darlegungslast).

piefke
2014-01-27, 22:49:37
Eine Abmahnung wegen illegaler Verbreitung von Werken mittels Filesharing ist doch richtig, oder?

Aber nicht doppelt für das selbe Werk, das ist unredlich.

Ich glaube nicht das sowas vom Gesetzgeber beabsichtigt war.

GSXR-1000
2014-01-28, 00:02:50
Eine Abmahnung wegen illegaler Verbreitung von Werken mittels Filesharing ist doch richtig, oder?

Das Problem sind gar nicht die Gesetze, sondern ihre Anwendung und die Rechtsprechung gewisser Gerichte (insbesondere zur sekundären Darlegungslast).
Du missverstehst das.
Die Abmahnung ist nie als lizenz zum gelddrucken konzipiert worden, und auch nie als masseneinschreiben.
Die Abmahnung sollte ein wirksames Mittel sein:
- einen Rechtsverletzer auf die Rechtsverletzung aufmerksam zu machen.
- dieser Rechtsverletzung wirksam und schnell in die Zukunft gerichtet abhilfe zu schaffen (sprich, wiederholungen der Verletzung wirksam zu unterbinden, warum sonst findest du das ganze sinnvollerweise immer im Zusammenhang mit einer Unterlassungserklärung die ausschliesslich in die Zukunft gerichtet ist?)
- Die möglichkeit eines möglichst schnellen, für beide Parteien kosten- und aufwandsarmen, aber dennoch rechtswirksamen weg des aussergerichtlichen Vergleichs zu bieten
- Dem Geschädigten moeglichst unkompliziert einen!angemessenen! ausgleich zu gewähren
- Die Gerichte zu entlasten.

Nichts von alldem findest du in dem gegebenen Fall. Aber wirklich garnix. Die Abmahnindustrie war niemals und zu keinem Zeitpunkt intention irgendeiner gesetzgebung. Im gegenteil: die schaffung dieses rechtsmittels hatte rudimentär das ziel die kosten für alle beteiligten zu senken.

Im übrigen: dein besagter Fall steht rechtlich nicht nur auf wackeligen Beinen, er ist schlicht und einfach Humbug. Vor keinem Gericht der Republik würde auch nur die Klage angenommen.
Die schädliche Urheberrechtsverletzung würde am Rechteinhaber des Films begangen. Und nur an diesem. Die Rechte des Dritten (der Musik) wurden bereits durch die Lizensierung/Rechtevergabe gegen den Rechteinhaber des Films befriedigt. Das ist auch gültige Rechtsprechung (wenn es zum Beispiel im das Thema ging: EIn Plagiatshersteller von Adidas Sportswear wurde von Adidas rechtswirksam aufgrund dieses Vergehens belangt. Nachrangig wollte nun der Hersteller dieser Sportswear aufgrund eines Schutzrechtes am Schnitt und layout dieses Artikels ebenfalls Rechte daraus ableiten. Das wurde durch das Gericht verneint, da die schädliche Rechtsverletzung an Adidas begangen wurde und die Rechte des dritten bereits durch die Lizenzzahlung von Adidas befriedigt wurden.
Alles andere würde auch keinen Sinn machen.
Wenn ich eine Urheberrechtsverletzung an einem Sammelband von Kurzsgeschichten begehe, und diese in exakt dieser Form auch weitergebe, kann ich nicht von jedem einzelnen Autor für jeweils seine geschichte belangt werden, sondern die Rechtsverletzung geschieht am Rechteinhaber des Buches. Anders wäre es, wuerde ich die Kurzgeschichten einzeln weitergeben.
Das weisst du genauso gut wie ich.

Rancor
2014-01-28, 11:11:45
http://winfuture.de/news,79978.html

Damit hat sich der Fall Redtube wohl erledigt. U+C hat sein Mandat niedergelegt xD Dat war wohl nix

Faith in Justice restored ^^ Zumindest zum Teil. Hoffentlich gibts für die Verantwortlichen noch Konsequenzen.

piefke
2014-01-28, 11:27:28
Damit hat sich der Fall Redtube wohl erledigt. U+C hat sein Mandat niedergelegt xD Dat war wohl nix


Falsch, RA Sebastian hat das Mandat niedergelegt.

Rancor
2014-01-28, 11:30:05
Falsch, RA Sebastian hat das Mandat niedergelegt.

Naja das steht das der zuständige Abmahnanwalt das Mandat niedergelegt hat und das ist doch U+C ? Sebastian hat doch nur die Auskunftsbeschlüsse beantragt ?

piefke
2014-01-28, 11:36:47
Naja das steht das der zuständige Abmahnanwalt das Mandat niedergelegt hat und das ist doch U+C ? Sebastian hat doch nur die Auskunftsbeschlüsse beantragt ?

Sebastian ist auch ein Abmahnanwalt. Ist unklar formuliert.

Dass sie das tun, ist eher unwahrscheinlich. Der Berliner Anwalt Daniel Sebastian hatte die ursprünglichen Beschlüsse zur Herausgabe der IP-Adressen beantragt. Der aber will den Fall offenbar nicht weiter verfolgen. Er habe sein Mandat in einigen der Verfahren niedergelegt, so das Kölner Landgericht.


http://www.zeit.de/digital/internet/2014-01/redtube-porno-landgericht-beschluss

Rancor
2014-01-28, 11:40:44
Sebastian ist auch ein Abmahnanwalt. Ist unklar formuliert.



http://www.zeit.de/digital/internet/2014-01/redtube-porno-landgericht-beschluss

Ahh ok, ist wirklich blöd formuliert. Trotzdem dürfte sich die Angelegenheit wohl erstmal erledigt haben.

PHuV
2014-01-28, 15:08:46
#RedTube-Abmahner Ralf #Reichert (Intergroove/The Archive AG) kann man beim OLG #Frankfurt am 24.02. kennenlernen: (https://twitter.com/TobiasHuch/status/423182134288089088/photo/1)

Geht jemand hin? :biggrin:

ShadowXX
2014-01-28, 16:28:25
http://winfuture.de/news,79978.html

Damit hat sich der Fall Redtube wohl erledigt. U+C hat sein Mandat niedergelegt xD Dat war wohl nix

Faith in Justice restored ^^ Zumindest zum Teil. Hoffentlich gibts für die Verantwortlichen noch Konsequenzen.
Und wieder werden keine Konsequenzen gezogen. Weder beim Gericht, noch hat der RA was zu befürchten.....Bananenrepublik.

Philipus II
2014-01-28, 16:31:14
@PHuV
Ob der auftaucht...

Piffan
2014-01-29, 10:05:10
Du missverstehst das.
Die Abmahnung ist nie als lizenz zum gelddrucken konzipiert worden, und auch nie als masseneinschreiben.
Die Abmahnung sollte ein wirksames Mittel sein:
- einen Rechtsverletzer auf die Rechtsverletzung aufmerksam zu machen.
- dieser Rechtsverletzung wirksam und schnell in die Zukunft gerichtet abhilfe zu schaffen (sprich, wiederholungen der Verletzung wirksam zu unterbinden, warum sonst findest du das ganze sinnvollerweise immer im Zusammenhang mit einer Unterlassungserklärung die ausschliesslich in die Zukunft gerichtet ist?)
- Die möglichkeit eines möglichst schnellen, für beide Parteien kosten- und aufwandsarmen, aber dennoch rechtswirksamen weg des aussergerichtlichen Vergleichs zu bieten
- Dem Geschädigten moeglichst unkompliziert einen!angemessenen! ausgleich zu gewähren
- Die Gerichte zu entlasten.

Nichts von alldem findest du in dem gegebenen Fall. Aber wirklich garnix. Die Abmahnindustrie war niemals und zu keinem Zeitpunkt intention irgendeiner gesetzgebung. Im gegenteil: die schaffung dieses rechtsmittels hatte rudimentär das ziel die kosten für alle beteiligten zu senken.

Im übrigen: dein besagter Fall steht rechtlich nicht nur auf wackeligen Beinen, er ist schlicht und einfach Humbug. Vor keinem Gericht der Republik würde auch nur die Klage angenommen.
Die schädliche Urheberrechtsverletzung würde am Rechteinhaber des Films begangen. Und nur an diesem. Die Rechte des Dritten (der Musik) wurden bereits durch die Lizensierung/Rechtevergabe gegen den Rechteinhaber des Films befriedigt. Das ist auch gültige Rechtsprechung (wenn es zum Beispiel im das Thema ging: EIn Plagiatshersteller von Adidas Sportswear wurde von Adidas rechtswirksam aufgrund dieses Vergehens belangt. Nachrangig wollte nun der Hersteller dieser Sportswear aufgrund eines Schutzrechtes am Schnitt und layout dieses Artikels ebenfalls Rechte daraus ableiten. Das wurde durch das Gericht verneint, da die schädliche Rechtsverletzung an Adidas begangen wurde und die Rechte des dritten bereits durch die Lizenzzahlung von Adidas befriedigt wurden.
Alles andere würde auch keinen Sinn machen.
Wenn ich eine Urheberrechtsverletzung an einem Sammelband von Kurzsgeschichten begehe, und diese in exakt dieser Form auch weitergebe, kann ich nicht von jedem einzelnen Autor für jeweils seine geschichte belangt werden, sondern die Rechtsverletzung geschieht am Rechteinhaber des Buches. Anders wäre es, wuerde ich die Kurzgeschichten einzeln weitergeben.
Das weisst du genauso gut wie ich.

Du Komiker bist derjenige, der es nicht versteht. Statt hier jede nur erdenkliche Chance zu nutzen, hier den Lehrer, Aufklärer und Streitanfacher zu spielen, solltest du mehr Energie dort investieren, wo es was nützt....

GSXR-1000
2014-01-29, 10:30:54
Du Komiker bist derjenige, der es nicht versteht. Statt hier jede nur erdenkliche Chance zu nutzen, hier den Lehrer, Aufklärer und Streitanfacher zu spielen, solltest du mehr Energie dort investieren, wo es was nützt....
Huch`? Wer hat dich denn gerufen?
Sachliche auseinandersetzung deinerseits... respekt purschi.

Rancor
2014-01-29, 10:39:42
Und wieder werden keine Konsequenzen gezogen. Weder beim Gericht, noch hat der RA was zu befürchten.....Bananenrepublik.

Naja es laufen ja noch verschiedene Ermittlungen diverser Staatsanwaltschaften. Aber ich befürchte auch, da wird wieder nichts bei rumkommen...

deekey777
2014-02-01, 18:54:03
Redtube-Abmahnungen: Gericht ging Briefkastenfirma auf den Leim
(http://www.heise.de/newsticker/meldung/Redtube-Abmahnungen-Gericht-ging-Briefkastenfirma-auf-den-Leim-2103801.html)
heise-Leser auf der Spur der Abmahner: Die Firma, die die IP-Adressen von tausenden Redtube-Abgemahnten ermittelt haben will, existiert nur als Briefkasten. Und "forensische" Software lässt sich leicht nachbauen.

Avalox
2014-02-05, 10:02:19
Kein Pornostream.

Aber das Landgericht Köln hat mal wieder den Vogel abgeschossen und durch ein merkwürdiges Urteil, Tür und Tor für eine Abmahnwelle gegen Blogger geöffnet.


http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/02/04/neues-urteil-gratis-fotos-auf-blogs-sind-sehr-gefaehrlich/

blackbox
2014-02-05, 10:58:12
Es ist allerhöchste Zeit, dass in Deutschland das Abmahnunwesen abgeschafft wird. Das gibt es in der Form nur in Deutschland.
Die Anwälte, die abmahnen, haben auch innerhalb ihrer Branche einen ziemlich miesen Ruf. Wer es als Anwalt zu nichts bringt, der wird Abmahnanwalt.
Inzwischen dürfte wohl jeder Bundesbürger in Deutschland abgemahnt worden sein. Was für eine Verschwendung von Ressourcen.

Mark3Dfx
2014-02-05, 12:38:37
Kein Pornostream.

Aber das Landgericht Köln hat mal wieder den Vogel abgeschossen und durch ein merkwürdiges Urteil, Tür und Tor für eine Abmahnwelle gegen Blogger geöffnet.


http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/02/04/neues-urteil-gratis-fotos-auf-blogs-sind-sehr-gefaehrlich/


Es geht nur um die AGBs von Pixelio.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kommentar-zu-Pixelio-und-den-Bildhinweis-Abmahnungen-Von-wegen-lizenzfrei-2105550.html

ShadowXX
2014-02-05, 14:04:44
Das Problem sind gar nicht die Gesetze, sondern ihre Anwendung und die Rechtsprechung gewisser Gerichte (insbesondere zur sekundären Darlegungslast).
Also sind doch die Gesetze das Problem...wenn diese nämlich eindeutig und wasserfest formuliert wären, könnte man diese nicht "falsch" anwenden bzw. mit diesen dummen unfug bei Gericht machen.

Es geht nur um die AGBs von Pixelio.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kommentar-zu-Pixelio-und-den-Bildhinweis-Abmahnungen-Von-wegen-lizenzfrei-2105550.html
Jein...es geht im Fordergrund zwar nur um die User von Pixelio, aber das LG hat das so bescheuert und schwammig begründet, dass sich definitiv der eine oder andere Anwalt da ranhängen wird und versuchen wird daraus Abmahnungen für andere Portale zu stricken.


Zur Lösung des Abmahnproblems gäbe es übrigens eine ziemlich einfache Lösung:
Ein 3 Strikes Gesetz. Für die ersten beiden ungerechtfertigten Abmahnungen gibt es jeweils eine Verwarnung + ein recht hohes Bussgeld (100.000++ Euro), bei der dritten ungerechtfertigten Abmahnung wird die Anwalts-Arbeitserlaubnis entzogen.

mbee
2014-02-05, 15:11:36
Jein...es geht im Fordergrund zwar nur um die User von Pixelio, aber das LG hat das so bescheuert und schwammig begründet, dass sich definitiv der eine oder andere Anwalt da ranhängen wird und versuchen wird daraus Abmahnungen für andere Portale zu stricken.
I don't think so...das ist schon recht klar definiert und Pixelio ist sich dessen auch bewusst, wie man an deren AGB sieht.

Zur Lösung des Abmahnproblems gäbe es übrigens eine ziemlich einfache Lösung:
Ein 3 Strikes Gesetz. Für die ersten beiden ungerechtfertigten Abmahnungen gibt es jeweils eine Verwarnung + ein recht hohes Bussgeld (100.000++ Euro), bei der dritten ungerechtfertigten Abmahnung wird die Anwalts-Arbeitserlaubnis entzogen.
In der Tat kein schlechter Vorschlag :up:

deekey777
2014-02-05, 16:47:48
Also sind doch die Gesetze das Problem...wenn diese nämlich eindeutig und wasserfest formuliert wären, könnte man diese nicht "falsch" anwenden bzw. mit diesen dummen unfug bei Gericht machen.

.

Was für ein dummer Unfug? Oder bist du der Meinung, dass illegales Filesharing, Anbieten von Filmen, Serien, Spielen usw. über Hoster wie Rapidshare usw. normale Sachen sind?

Die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ist richtig. Nur wurde das Abmahnwesen zum Unwesen, als die Gerichte begonnen haben, unverhältnismäßig hohe Streitwerte zuzubiligen. Ist der Streitwert hoch genug, lohnt es sich für den Rechtsanwalt aktiv nach Urhebern zu suchen und natürlich neue Fälle auszudenken, wann eine Urheberrechtsverletzung vorliegen kann, von der die Urheber gar nicht weiß. Und je mehr positive Gerichtsentscheidungen mit hohen Streitwerten gekommen sind, um so mehr zahlten die Abgemahnten bereits außergerichtlich. Und wenn man die überspannten Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast bestimmter Antgerichte im Süden Deutschlands hinzufügt, so ist das Geschäft perfekt.

Man muss auch sagen, dass die Zivilgerichte viel strenger geworden sind, was den Streitwert angeht. Hinzu kommt die Rechtsprechung, dass der Anwalt sich strafbar machen kann, so dass Abmahnanwälte aufpassen müssen, was sie in der Abmahnung schreiben.

GSXR-1000
2014-02-05, 19:06:34
Was für ein dummer Unfug? Oder bist du der Meinung, dass illegales Filesharing, Anbieten von Filmen, Serien, Spielen usw. über Hoster wie Rapidshare usw. normale Sachen sind?

Die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ist richtig. Nur wurde das Abmahnwesen zum Unwesen, als die Gerichte begonnen haben, unverhältnismäßig hohe Streitwerte zuzubiligen. Ist der Streitwert hoch genug, lohnt es sich für den Rechtsanwalt aktiv nach Urhebern zu suchen und natürlich neue Fälle auszudenken, wann eine Urheberrechtsverletzung vorliegen kann, von der die Urheber gar nicht weiß. Und je mehr positive Gerichtsentscheidungen mit hohen Streitwerten gekommen sind, um so mehr zahlten die Abgemahnten bereits außergerichtlich. Und wenn man die überspannten Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast bestimmter Antgerichte im Süden Deutschlands hinzufügt, so ist das Geschäft perfekt.

Man muss auch sagen, dass die Zivilgerichte viel strenger geworden sind, was den Streitwert angeht. Hinzu kommt die Rechtsprechung, dass der Anwalt sich strafbar machen kann, so dass Abmahnanwälte aufpassen müssen, was sie in der Abmahnung schreiben.
Deekey. Auch wenn deine gespielte empörung ob der pöhsen Raubkopierer und filesharer, deren tatsächlicher wirtschaftlicher Schaden rein spekulativ ist, weisst du ebenso wie jeder andere denkende Mensch, das das Instrument der Abmahnung komplett anders gedacht war.
- es war nie als masseninstrument im sinne eines serienbriefs gedacht.
- es war als einfaches, schnelles und !günstiges! (für beide seiten) Instrument gedacht um a) die rechtsbrechende Person über den über ihren rechtsbruch zu informieren, b) dem fortdauernden Rechtsbruch nachhaltig und wirksam abhilfe zu schaffen und c) zukünftige verstösse zu unterbinden.
Der finanzielle Aspekt sollte ledigtlich der Ausgleich des Aufwands dienen, und einen absoluten Minischadensersatz auf dem Vergleichswege. Für echte zivilrechtliche Schadensersatzansprüche (inkl. Nachweis und beweisführung) war und ist immer noch das zivile Antragsverfahren vorgesehen.
- es war gedacht um gerichte von aufwändigen, vom sachverhalt aber eher bagatellhaften Prozessen zu entlasten.
Es sollte an jeder stelle Zeit und Geld sparen.
Das tut es nachweislich nicht.
Es ist lediglich eine Lizenz zum Gelddrucken für anderweitig unterbeschäftigte anwälte, deren kanzelei nur noch aus schreibhilfen besteht und für pseudo- rechtsinhaber, die oftmals die tatsächliche Urheberschaft nicht mal nachweisen koennen, oder die rechte nur zum zwecke der abmahnung vorrübergehend erworben haben. Auch kann kaum ein angeblich geschädigter auch nur in irgendeiner form einen wirtschaftlichen Schaden nachweisen, geschweige denn sinnvoll beziffern.
Wir wissen beide, das 99% der abgemahnten Faelle reine bauernfängerei sind, und niemals vor gericht landen wuerden, bzw dabei gemessen am aufwand fuer den rechteinhaber unlukrativ im ergebnis waeren. Vieles wuerde nicht mal zugelassen.
Warum gibt es denn von den achso tollen rechtsanwälten kaum erfolgsmeldungen von gerichtlichen erfolgen? EHer nur gegenteiliges? Warum werden so wenige angeblich berechtigte forderungen am ende nicht eingeklagt?
Also bitte hoer auf mit diesem Pseudoargument. wir wissen beide wofür dieses instrument geschaffen wurde und wofür es tatsächlich genutzt wird.

deekey777
2014-02-06, 08:46:26
Deekey. Auch wenn deine gespielte empörung ob der pöhsen Raubkopierer und filesharer, deren tatsächlicher wirtschaftlicher Schaden rein spekulativ ist, weisst du ebenso wie jeder andere denkende Mensch, das das Instrument der Abmahnung komplett anders gedacht war.
- es war nie als masseninstrument im sinne eines serienbriefs gedacht.
- es war als einfaches, schnelles und !günstiges! (für beide seiten) Instrument gedacht um a) die rechtsbrechende Person über den über ihren rechtsbruch zu informieren, b) dem fortdauernden Rechtsbruch nachhaltig und wirksam abhilfe zu schaffen und c) zukünftige verstösse zu unterbinden.
Der finanzielle Aspekt sollte ledigtlich der Ausgleich des Aufwands dienen, und einen absoluten Minischadensersatz auf dem Vergleichswege. Für echte zivilrechtliche Schadensersatzansprüche (inkl. Nachweis und beweisführung) war und ist immer noch das zivile Antragsverfahren vorgesehen.
- es war gedacht um gerichte von aufwändigen, vom sachverhalt aber eher bagatellhaften Prozessen zu entlasten.
Es sollte an jeder stelle Zeit und Geld sparen.
Das tut es nachweislich nicht.
Es ist lediglich eine Lizenz zum Gelddrucken für anderweitig unterbeschäftigte anwälte, deren kanzelei nur noch aus schreibhilfen besteht und für pseudo- rechtsinhaber, die oftmals die tatsächliche Urheberschaft nicht mal nachweisen koennen, oder die rechte nur zum zwecke der abmahnung vorrübergehend erworben haben. Auch kann kaum ein angeblich geschädigter auch nur in irgendeiner form einen wirtschaftlichen Schaden nachweisen, geschweige denn sinnvoll beziffern.
Wir wissen beide, das 99% der abgemahnten Faelle reine bauernfängerei sind, und niemals vor gericht landen wuerden, bzw dabei gemessen am aufwand fuer den rechteinhaber unlukrativ im ergebnis waeren. Vieles wuerde nicht mal zugelassen.
Warum gibt es denn von den achso tollen rechtsanwälten kaum erfolgsmeldungen von gerichtlichen erfolgen? Eher nur gegenteiliges? Warum werden so wenige angeblich berechtigte forderungen am ende nicht eingeklagt?
Also bitte hoer auf mit diesem Pseudoargument. wir wissen beide wofür dieses instrument geschaffen wurde und wofür es tatsächlich genutzt wird.
Und wo widersprichst du mir?

Kollegen aufgepasst: LG Hamburg erfindet neues Abmahngeschäft für Rechtsanwälte ohne eigene Mandanten (oder: Wie bastele ich mir neue Mitbewerber?) (http://www.it-recht-deutschland.de/?p=281454)
X-D

GSXR-1000
2014-02-06, 11:39:55
Und wo widersprichst du mir?

Kollegen aufgepasst: LG Hamburg erfindet neues Abmahngeschäft für Rechtsanwälte ohne eigene Mandanten (oder: Wie bastele ich mir neue Mitbewerber?) (http://www.it-recht-deutschland.de/?p=281454)
X-D
Deine Antwort auf die folgende Aussage:
"Also sind doch die Gesetze das Problem...wenn diese nämlich eindeutig und wasserfest formuliert wären, könnte man diese nicht "falsch" anwenden bzw. mit diesen dummen unfug bei Gericht machen."
war:
"Was für ein dummer Unfug? Oder bist du der Meinung, dass illegales Filesharing, Anbieten von Filmen, Serien, Spielen usw. über Hoster wie Rapidshare usw. normale Sachen sind? "

Darauf bezog sich meine Antwort.
Weil du ebensogut wie ich weisst, das die o.g. Aussage korrekt ist. Und deine gespielte Empörung und bewusstes missverstehen dazu nicht passt.
Eigentlich ist deine Antwort nicht mal eine wirkliche Antwort zu der aufgestellten These. Thema verfehlt eigentlich.

Piffan
2014-02-06, 12:23:32
Beim Abmahnwesen sind nicht Gesetze oder das Abmahnwesen selbst das Problem, sondern wie das REcht gelebt wird. Wasserdichte GEsetze sind reine Fiktion, die wird es per se nicht geben.
Es ist klar der Missbrauch der bestehenden Gesetze und die Interpretation vor GEricht. Richter sind auch nur Menschen, da gibts scheinbar auch einige Tröten, die dezent überfordert wirken....

Von daher Daumen hoch für Deekey, so wie er das sagt ist es und nicht anders......

Mehr Augenmaß bei den Abmahnkosten und Durchgreifen gegen Missbrauch der Abmahnregeln und schon würde sich das Thema selbst erledigen. Imho sollte bei offensichtlichen Massenabmahnungen, die lediglich dem Abzocken dienen, der Anwalt hart bestraft werden. Sobald man also große Datensätze und Serienbriefe findet, oder sogar der Client nur ein Briefkasten ist, die Herren Anwälte wegen Betruges belangen. Wie war das eigentlich bei Herrn Gravenbroich: Wurde der verurteilt? Hat der sich nicht im Knast das Leben genommen?

GSXR-1000
2014-02-06, 12:39:08
Imho sollte bei offensichtlichen Massenabmahnungen, ...
Da endet es eigentlich auch schon. Es kann im sinne der eigentlichen Gesetzgebung sowetwas mit massenabmahnungen nicht geben. Hier könnte man das gesetz sehr einfach und wirksam konkretisieren.

v. Gravenreuth sass nicht im Knast. Er hat sich vor Strafantritt selbst gerichtet.

ShadowXX
2014-02-06, 12:49:58
Was für ein dummer Unfug? Oder bist du der Meinung, dass illegales Filesharing, Anbieten von Filmen, Serien, Spielen usw. über Hoster wie Rapidshare usw. normale Sachen sind?

Hab ich das irgendwo geschrieben? Nein, hab ich nicht, also lass dein ablenkendes Anwaltsgebrabbel.

Und den Unfug der damit getreiben wird, hast du sogar selbst beschrieben.
Wenn das Gesetz entsprechend formuliert und bis zum Ende gedacht wäre, wären überhöhte Streitsummen gar nicht möglich. Wenn im Gesetz genau definiert wäre ab wann es um Fälle von "gewerblichen Ausmass" geht wäre vieles ebenfalls nicht möglich.

Z.B. könnte man das ganze Abmahnwesen darum erweitern, das Privatpersonen nur kostenfrei abgemahnt werden dürfen (vielleicht ein Pauschale von 50Euro damit der Anwalt seinen "Aufwand" wieder drinne hat...wobei das eigentlich der Auftraggeber der Abmahnung zahlen müsste).
Geld kann der Rechteverwerter ja auch gerne danach per Zivilrecht einklagen, wenn er meint damit erfolg zu haben.

Als zweites könnte noch dazukommen das ein Anwalt nicht von sich aus tätig werden darf in dem Bereich, sondern nur handeln darf, wenn er wirklich beauftragt wird und auch dafür vom Auftraggeber vollumfänglich bezahlt wird.

Und als drittes das Anwälte dazu verpflichtet sind erst genaustens nachzuprüfen, ob diese Abmahnungen auch rechtlich ansatzweise standhalten und wirklich alles zu 100% abgeklärt und belegt ist.


Man muss auch sagen, dass die Zivilgerichte viel strenger geworden sind, was den Streitwert angeht.

Beispiele bitte....


Hinzu kommt die Rechtsprechung, dass der Anwalt sich strafbar machen kann, so dass Abmahnanwälte aufpassen müssen, was sie in der Abmahnung schreiben.
Und....schon jemals irgendetwas in die Richtung passiert? Nein.....warum wohl.

Beim Abmahnwesen sind nicht Gesetze oder das Abmahnwesen selbst das Problem, sondern wie das REcht gelebt wird.

Und damit ist das Gesetz das Problem....Recht soll sich an Gesetze halten und nicht daran wie ein Richter und/oder Staatsanwalt meint es "gelebt" wird.


Wasserdichte GEsetze sind reine Fiktion, die wird es per se nicht geben.

Klar kann es zu 99% Wasserdichte Gesetze geben....man muss Sie eben nur von Anfang an völlig durchdenken und durchspielen und alle dabei auffallenden Schlupflöcher (positive wie negative) dann schliessen.

Daran hat der Gesetzgeber (der zu großen Teil aus Juristen und Beamten besteht) aber natürlich kein Interesse....

Da endet es eigentlich auch schon. Es kann im sinne der eigentlichen Gesetzgebung sowetwas mit massenabmahnungen nicht geben. Hier könnte man das gesetz sehr einfach und wirksam konkretisieren.

Jupps...wäre keine Problem. Ist aber wie schon erwähnt nicht gewollt, da in diesem Fall der Gesetzgeber die Lobby selbst ist....


v. Gravenreuth sass nicht im Knast. Er hat sich vor Strafantritt selbst gerichtet.
Dazu kommt das Gravenreuth nicht wegen "falscher" Abmahnungen in den Knast sollte, sondern wegen wesentlich härteren Sachen (und bis der dann endlich verurteilt wurde hat sich das auch unendlich wie kaugummi gestreckt....ebenso hat die Anwaltskammer unendlich lange gezögert bis da mal was kam).

Matrix316
2014-02-06, 13:03:00
Was für ein dummer Unfug? Oder bist du der Meinung, dass illegales Filesharing, Anbieten von Filmen, Serien, Spielen usw. über Hoster wie Rapidshare usw. normale Sachen sind?
[...]

Naja, so lange niemand kommerziell Raubkopien vertreibt IST es doch eine "normale" Sache, oder? Am Anfang als Napster rauskam hat es doch keinen interessiert. Genausowenig früher wo auf dem Schulhof die C-64 und Amiga und später PC Spiele in MASSEN kopiert wurde. Oder wer hat noch nie eine CD kopiert? Was ist der Unterschied zwischen Privatkopie und aus Bittorrent runterladen? Doch nur die Anzahl der Kopien, oder?

Was man z.B. einschränken könnte wäre, dass niemand für den reinen Download, sondern nur für das Anbieten bestraft werden kann. Das wäre doch schon mal ein Fortschritt.

Si|encer
2014-02-06, 13:20:55
Was man z.B. einschränken könnte wäre, dass niemand für den reinen Download, sondern nur für das Anbieten bestraft werden kann. Das wäre doch schon mal ein Fortschritt.

War doch bis vor paar Jahren sogar so geregelt. Soweit ich weiß ist aber mittlerweile auch der download von offensichtlichen Quellen verboten. Deswegen fühlten sich die One-Click-Hoster Nutzer auch so sicher.

Ich möchte mal Wissen (oder vielleicht auch besser nicht) was passiert, wenn man bei Share-Online, Uploaded und wie die alle heißen mal eine Durchsuchung macht.

Rockhount
2014-02-06, 14:29:25
War doch bis vor paar Jahren sogar so geregelt. Soweit ich weiß ist aber mittlerweile auch der download von offensichtlichen Quellen verboten. Deswegen fühlten sich die One-Click-Hoster Nutzer auch so sicher.

Ich möchte mal Wissen (oder vielleicht auch besser nicht) was passiert, wenn man bei Share-Online, Uploaded und wie die alle heißen mal eine Durchsuchung macht.

Was soll da passieren?
Die Uploader sind im Arsch und die Downloader werden aufgrund der reinen Anzahl keine Folgen fürchten müssen, da nur ein Download pro Person und somit geringer wirtschaftlicher Schaden pro Person. Da wird selbst eine Abmahnung schwierig, da der Schaden eben nicht höher als der Endverbraucherpreis liegen kann. Da verdient dann auch kein Anwalt was dran, wenn eine CD für 20€ abgemahnt wird...
Sammelklagen gibt es nicht in DE und auch sonst wurden in der Vergangenheit durchaus Verfahren eingestellt, weil der Streitwert sehr niedrig war

PHuV
2014-02-06, 16:13:48
Am Anfang als Napster rauskam hat es doch keinen interessiert. Genausowenig früher wo auf dem Schulhof die C-64 und Amiga und später PC Spiele in MASSEN kopiert wurde.
Hast Du diese Zeit miterlebt, anscheinend nicht. Dann wüßstest Du, das in den 80ern Haufenweise private Wohnung wegen illegalen Kopien per Durchsuchungsbefehl gefilzt wurden, weil Junior mal ein paar Spiele für seinen Computer kopiert hat.

mbee
2014-02-06, 16:17:37
Die sind eher durchsucht worden, weil Junior der Lieferant für etliche Leute war und dafür (wenn auch wenig) kassiert hat. War zumindest in meiner Umgebung mehrfach der Fall (Zeitraum C64 bis Amiga 500) und die Distributoren steckten so gesehen ja durchaus in der Szene mit drin.

PHuV
2014-02-06, 16:21:16
Da waren auch normale User darunter.

Crazy_Bon
2014-02-06, 16:31:59
Das waren noch Zeiten, als Raubkopien in Spielemagazinen annonciert waren, eine Spieleliste anforderte und die Bestellung samt Geld zurück sendete. ;)

flagg@3D
2014-02-06, 19:13:56
Happy Computer und so XD

Aber lediglich Tausch, bei uns war nie Kohle im Spiel.

Matrix316
2014-02-06, 22:39:15
Hast Du diese Zeit miterlebt, anscheinend nicht. Dann wüßstest Du, das in den 80ern Haufenweise private Wohnung wegen illegalen Kopien per Durchsuchungsbefehl gefilzt wurden, weil Junior mal ein paar Spiele für seinen Computer kopiert hat.
Ich hab die Zeit miterlebt aber nicht, dass bei irgendwem irgendwas durchsucht wurde. Zumal das damals auch nie kommerziell gehandhabt wurde, sondern da hat man einen pack leere Disketten oder Kassetten gekauft und dann waren dann plötzlich so Spiele und Musik drauf. :)

Piffan
2014-02-07, 09:11:37
Damals musste man sich aber auch saudoof anstellen, damit irgendjemand da was ermitteln konnte. Das Inet als Verteilungs- Plattform gabs ja so noch nicht, da waren das noch alles in ehrlicher Handarbeit erstellte Kopien. Später waren die Cd- Rohlinge auch noch teuer und die Technik wackelig, Fehlbrände waren gar nicht mal so selten.
Richtig schlimm ist es, wenn in saurer Arbeit erstellte Titel schon im Inet die Runde drehen, bevor sie releast sind. Ist quasi der Ruin für die Schaffenden.

Ich weiß noch, wie aufwändig die Kopie von Musik- Cds war. Da hatte ich schnell die Faxen dicke und habe dann doch lieber die Originale geholt. Zumal ich oft "The Best Off....." und ähnliche Sampler gekauft habe, da wusste man was man hatte. Neulich kurz vorm Urlaub mehrere Sampler mit Sade für überraschend wenig Geld erstanden....und dann im Urlaub verbusselt. - Mit einer Sicherungs-Kopie wär das nicht passiert. :biggrin:

S(ch)ade. Damals im ersten Semester lief das Album bei uns Nonstop, und selbst heute gefällt mir die Mucke noch. Alte Liebe halt...

PHuV
2014-02-07, 13:29:13
Das waren noch Zeiten, als Raubkopien in Spielemagazinen annonciert waren, eine Spieleliste anforderte und die Bestellung samt Geld zurück sendete. ;)
Selbst da war ein Herr von Grafenreuth mit den Tanja-Briefen (http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnter_Freiherr_von_Gravenreuth) schon sehr aktiv.

Tyrann
2014-02-07, 13:43:40
Selbst da war ein Herr von Grafenreuth mit den Tanja-Briefen (http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnter_Freiherr_von_Gravenreuth) schon sehr aktiv.
so einen habe ich auch bekommen, anno dazumal

Avalox
2014-02-07, 13:54:21
so einen habe ich auch bekommen, anno dazumal

Ich denke mal gelesen zu haben, dass Tanja sogar Photos (anständige) von sich verschickt hat.

Tanja war also sowas wie die Archive AG. Unfassbar und wie lange das alles schon so läuft und sich im Grunde nicht viel geändert hat.

Die gelbe Eule
2014-02-07, 14:41:19
Früher hat man einfach die Disketten verschickt (zum Teil mit Haarspray gefakten Briefmarken ;)) und traf sich auf den Coderparties. Ja ganz banal, man hat sich einfach getroffen und getauscht. Man stelle sich vor man würde heute sowas verrücktes machen. Wer finanzielles Interesse daran hat, den soll man gerne am Arsch kriegen. Bei den ganzen Urheberrechtsabgaben die man bereits zum Teil mehrfach an einem Computer entrichtet und dann ein Medium legal erwirbt, sollte doch sämtliche Ausfallkosten decken, falls jemand für einen Freund was kopiert.

Hammer des Thor
2014-02-07, 15:51:44
Was für ein dummer Unfug? Oder bist du der Meinung, dass illegales Filesharing, Anbieten von Filmen, Serien, Spielen usw. über Hoster wie Rapidshare usw. normale Sachen sind?



Was millionenfach gemacht wird kann man doch wohl als "normal" einstufen. Zu C-64-Zeiten kamen auf ein legal vekauftes Spiel 300 "Raub"-Kopien. Spiele illegal zu kopieren war damals also völlig normal im Gegensatz zum Kaufen, wo eine Spiel was in den freien RAM von glaube ich 38K passte bis zu 119 DM gekostet hat!

Matrix316
2014-02-09, 11:52:46
Ein interessantes Video:

ivIRV8x0aEs

Was millionenfach gemacht wird kann man doch wohl als "normal" einstufen. Zu C-64-Zeiten kamen auf ein legal vekauftes Spiel 300 "Raub"-Kopien. Spiele illegal zu kopieren war damals also völlig normal im Gegensatz zum Kaufen, wo eine Spiel was in den freien RAM von glaube ich 38K passte bis zu 119 DM gekostet hat!

Vor allem wollte man als Schüler ja nicht nur 1-2 Spiele im Jahr haben, sondern es gab ja so viele und selbst die Eltern konnten es sich nicht leisten im Monat 300-400 Mark oder so für Spiele auszugeben. Das ist ja selbst heute noch ein Wahnsinn, wenn Spiele zwischen 50 und 70 Euro kosten! Ich meine... die Preise sind immer noch wahnsinnig happig. Das kann sich doch eigentlich kein Ottonormalbürger leisten. Viele sind ja schon am geizen, wenn es üm 50 Euro für Sky geht, aber das ist ja gerade mal EIN Spiel! EINS!

Tyrann
2014-02-09, 12:10:30
Ich denke mal gelesen zu haben, dass Tanja sogar Photos (anständige) von sich verschickt hat.

Tanja war also sowas wie die Archive AG. Unfassbar und wie lange das alles schon so läuft und sich im Grunde nicht viel geändert hat.

ich glaube da war überall das selbe Foto drin, eine Rothaarige mit Brille die auf einem Sessel rumlungert

edit: gefunden
http://i.imgur.com/BEYEB7b.jpg

damals wars in Farbe

basti333
2014-02-09, 13:08:53
Eine ausführliche Zusammenfassung der Zeit
http://www.zeit.de/digital/internet/2014-02/redtube-porno-abmahnung

deekey777
2014-02-12, 08:56:10
Einstweilige Verfügugung gegen die The Archive AG erfolgreich
LG Hamburg · Beschluss vom 19. Dezember 2013 · Az. 310 O 460/13 (http://openjur.de/u/674286.html)
Nicht aber gegen die Rechtsanwälte.

vad4r
2014-02-12, 08:59:24
Früher hat man einfach die Disketten verschickt (zum Teil mit Haarspray gefakten Briefmarken ;)) und traf sich auf den Coderparties. Ja ganz banal, man hat sich einfach getroffen und getauscht. Man stelle sich vor man würde heute sowas verrücktes machen. Wer finanzielles Interesse daran hat, den soll man gerne am Arsch kriegen. Bei den ganzen Urheberrechtsabgaben die man bereits zum Teil mehrfach an einem Computer entrichtet und dann ein Medium legal erwirbt, sollte doch sämtliche Ausfallkosten decken, falls jemand für einen Freund was kopiert.

Nennt sich heutzutage Lanpartie :freak:

ux-3
2014-02-12, 12:38:20
Aufwand und Risiko stehen heute m.E. in keinem Verhältnis mehr.

Spiele kosten heute nur noch so viel (oder noch viel weniger) als früher von den Raubkopierern gefordert wurde. Raubkopieren ist schlicht schon wirtschaftlich uninteressant geworden. Das Risiko durch Schadsoftware oder Abmahner kommt noch dazu. Trotzdem scheinen einige es nicht lassen zu können. Naja...

Matrix316
2014-02-12, 12:52:20
Aufwand und Risiko stehen heute m.E. in keinem Verhältnis mehr.

Spiele kosten heute nur noch so viel (oder noch viel weniger) als früher von den Raubkopierern gefordert wurde. Raubkopieren ist schlicht schon wirtschaftlich uninteressant geworden. Das Risiko durch Schadsoftware oder Abmahner kommt noch dazu. Trotzdem scheinen einige es nicht lassen zu können. Naja...
Nicht ganz. Neue Spiele kosten immer noch 40,50 oder mehr Euro.

Und ein paar Monate nach Erscheinen, interessieren diese Spiele viele auch garnicht mehr, weils dann wieder neue Spiele gibt.

MarcWessels
2014-02-12, 21:36:51
Das waren noch Zeiten, als Raubkopien in Spielemagazinen annonciert waren, eine Spieleliste anforderte und die Bestellung samt Geld zurück sendete. ;)Ich habe einmal meine kompletten Disketten nebst 10,- DM-Schein leer zurückbekommen, da der "Anbieter" durch eine Hausdurchsuchung + Beschlagnahme nichts mehr hatte. ;D

Das war noch zur "The Games_ Winder Edition"-Zeit auf dem C64. Das allermeiste an Spielen haben wir damals aber in der Tat auf dem Schulhof bekommen. Zwei Kassetten voller Spiele, zwei Wochen bevor der C64 unter dem Baum lag.

Mit dem Amiga starteten wir mit zwei Diskettenboxen voll, danach wurden Spiele bei Soft & Sound, Softstore und Games & Sound übers Wochenende ausgeliehen (und ggf. mit X-Copy + dazugehörigem Steckmodul kopiert).

Das komplette Taschengeld ging allerdings schon seit Test Drive II (C64) immer komplett in Originalspiele (Amiga, SNES, Mega Drive). Seit der PC-Ära, die für mich im Dezember 1993 begann, kaufe ich ausschließlich Originale.

Als Schüler ging es uns in der Klasse auch irgendwie darum, einfach ohne Sinn und Verstand möglichst jedes einzelne Spiel besitzen und durchspielen zu müssen, mit dem PC begann dann das selektive Zocken von wenigen Perlen.

ux-3
2014-02-12, 22:23:05
Nicht ganz. Neue Spiele kosten immer noch 40,50 oder mehr Euro.

Und ein paar Monate nach Erscheinen, interessieren diese Spiele viele auch garnicht mehr, weils dann wieder neue Spiele gibt.

Für Kiddies mag das stimmen. Je älter Du wirst, desto egaler sind die paar Monate.

Früher kosteten PC Spiele über 100 DM, wenn sie neu auf den Markt kamen. Da sind sogar die 40 Euro im Vergleich wenig.

Rockhount
2014-02-15, 12:20:13
Anwalt Daniel Sebastian beschwert sich über die finanziellen Interessen der Anwälte, die Abgemahnte vertreten (http://www.zeit.de/digital/internet/2014-02/redtube-porno-interview-anwalt-sebastian/seite-2)

Ich glaube aber auch eher an Eigennutz dieser Kollegen. Man rechne kurz zusammen, der Spiegel berichtete, für einen der Kollegen, der sich jedenfalls mit Strafanzeigen gegen mich zurückgehalten hat, seine Medienpräsenz aber sicher auch wegen der kostenlosen Werbung stets genießt, sind mindestens 600 Mandate zu je 370 Euro abgefallen. Mehr als 220.000 Euro Umsatz. Nicht schlecht für einen Standardschriftsatz, jeweils leicht angepasst.

WTF?
Gerade ER sollte sich doch mal selbst hinterfragen.
Schadenssummen von über 1000€ angeben, wo es nichtmal Filesharing gab...und dann anderen an den Karren pissen. Unfassbar!

127.0.0.1
2014-02-25, 12:51:41
Viel liest man ja nicht mehr zu dem Fall. Immerhin, die Süddeutsche hat es noch nicht ganz vergessen und heute mal wieder einen Artikel Online:

http://www.sueddeutsche.de/digital/videostreaming-so-funktioniert-das-geschaeft-die-redtube-abmahner-1.1897772

Alles unangenehme schön nach Regensburg delegieren, wo dann der bekannte "Schutzschirm" seine Wirkung entfalten kann. Hättens auch gleich in Rundablage P kloppen können, das Ergebnis wird eh das gleiche sein.

Rancor
2014-02-25, 13:48:55
Viel liest man ja nicht mehr zu dem Fall. Immerhin, die Süddeutsche hat es noch nicht ganz vergessen und heute mal wieder einen Artikel Online:

http://www.sueddeutsche.de/digital/videostreaming-so-funktioniert-das-geschaeft-die-redtube-abmahner-1.1897772

Alles unangenehme schön nach Regensburg delegieren, wo dann der bekannte "Schutzschirm" seine Wirkung entfalten kann. Hättens auch gleich in Rundablage P kloppen können, das Ergebnis wird eh das gleiche sein.

Ohh jee nach Regensburg. :frown:
Mal sehen was bei rumkommt

Avalox
2014-03-14, 11:51:27
Ruhig ist es geworden.

Die Kanzlei Müller Müller Rößner spricht auch die Rolle der Telekom an.

http://www.digitalfernsehen.de/Der-Fall-Redtube-ein-veritabler-Justizskandal.113317.0.html

Andi_669
2014-03-14, 12:01:09
Mm das Könnte also auch für die Telekom ein Problem werden, wie sieht das denn aus wenn die die jetzt zum Anwalt gegangen sind dann ihr Geld nicht wider bekommen eventuell können die dann wegen der Herausgabe der IP Daten gegen die Telekom auf Schadensersatz klagen,
denn in dem Beitrag list das ja doch so wie ich schon gesagt habe die Telekom hatte wohl doch die Pflicht zu prüfen ob der Herausgabe Beschluß rechtens ist.

ShadowXX
2014-03-14, 12:02:15
Ruhig ist es geworden.

Die Kanzlei Müller Müller Rößner spricht auch die Rolle der Telekom an.

http://www.digitalfernsehen.de/Der-Fall-Redtube-ein-veritabler-Justizskandal.113317.0.html
Was erwartest du....die wollen möglichst Gras über die Sache wachsen lassen. Meinst du wirklich das Staatsanwälte gerne Anwälten verklagen oder sogar dafür sorgen das Sie Ihre Zulassung verlieren?
Da hackt eine Krähe der anderen keine Auge (gerne) aus.

Wenn dieses hier zutrifft:

Die richterliche Anordnung zur Auskunftserteilung ist für den Internet-Provider nicht verpflichtend. Sie gestattet ihm lediglich die Auskunft.

Dann haben sowieso alle nonsense geschrieben die sagten die Telekom hatte gar keine wahl.....

piefke
2014-03-15, 21:11:51
Urmann schwer unter Druck an mehreren Fronten. Gravenreuth Reloaded?

Für Porno-Urmann geht’s um die Wurst (http://www.regensburg-digital.de/fuer-porno-urmann-gehts-jetzt-um-die-wurst/15032014/) :D

Piffan
2014-03-16, 12:43:52
Mm das Könnte also auch für die Telekom ein Problem werden, wie sieht das denn aus wenn die die jetzt zum Anwalt gegangen sind dann ihr Geld nicht wider bekommen eventuell können die dann wegen der Herausgabe der IP Daten gegen die Telekom auf Schadensersatz klagen,
denn in dem Beitrag list das ja doch so wie ich schon gesagt habe die Telekom hatte wohl doch die Pflicht zu prüfen ob der Herausgabe Beschluß rechtens ist.

Die Telekom hat nicht die Pflicht. Die muss sich schon eher darauf verlassen können, dass ein Richter gründlich prüft, bevor er entscheidet. Auch wenn es dann lange braucht und die Antragsteller in Massen Anträge stellen. Aber auch gerade bei der Menge der Anträge vom gleichen Antragsteller hätte er sich mehr Zeit nehmen dürfen....

Was ich schon eher schlimm finde: Wenn ich einen Vertrag mit einem Provider habe, dass dieser dann Inkasso spielt für Betrüger. Die Telekom oder andere Provider zahlen dann erstmal die ungewöhnlich hohen Verbindungskosten bei Telefon via Voip, und den Schaden hat der überrumpelte Anschlussnehmer.

Letzter Fall die Sauerei mit den gekaperten Fritzboxen. Würden die Provider kein Inkasso betreiben und ungewöhnliche Summen erstmal auf Eis legen, wäre den Schweinebacken die "Geschäftsgrundlage entzogen". Imho sollte der Gesetzgeber diesen Unsinn mit Payment über Gebühren drastisch reduzieren, etwas durch Limits pro Zeiteinheit. Wenn ich einen Anwalt zur Beratung anrufe, nimmt der ja auch keine Tarife wie im Rotlichtmilieu üblich.

Meines Erachtens sollte es den Providern möglich sein, per Software zu prüfen, ob Gebühren nach oben drastisch aus dem Rahmen fallen und ob der Sitz der Firma außerhalb der deutschen Gerichtsbarkeit liegt. Bei vorliegen beider Bedingungen ist von Abzock auszugehen.

Bisher hat der Verbraucher regelmäßig vor Gericht den Kurzen gezogen. Eigentlich sollte man die Beweislast umkehren, und dann wären Provider mit dem schnellen Begleichen von Gebühren im Namen des Anschlussnehmers sehr schnell sehr vorsichtig. Immerhin sind die Richter ja schon drauf gekommen, dass Eltern nicht in jedem Falle zahlen müssen, wenn die Kinder reingelegt worden sind.

Apropo Sorgfalt der Provider: Bei der Telekom ist man da genau an der richtigen Adresse: Wer da aufgrund eines Buchungsfehlers, etwa bei Umstellung des Speichervolumens, aus Versehen einen neuen Vertrag schließt, dieses aber nicht bemerkt im Formularwirrwarr, dann guten Glauben davon ausgeht, dass die Speichererweiterung für seinen bisherigen Account gilt und es dort auch nutzt, der bkeommt am Monatsende einen Schock aufgrund absurd hoher Gebühren pro MB Volumen....Obwohl hier ein Irrtum glasklar ist, beharrt die Telekome auf Begleichung der hohen Rechnung bzw. räumt aus "Kulanz" eine Reduzierung auf einige hunder Euro ein.....Im Grunde genommen sitzen da geanu solche Rotlicht- Verbrecher wie bei den teuren Auslandsnummern..

Disconnected
2014-03-16, 12:49:21
Urmann schwer unter Druck an mehreren Fronten. Gravenreuth Reloaded?

Für Porno-Urmann geht’s um die Wurst (http://www.regensburg-digital.de/fuer-porno-urmann-gehts-jetzt-um-die-wurst/15032014/) :D

Gravenreuth ist jetzt Wurmfutter.

DerKleineCrisu
2014-03-16, 12:56:15
Urmann schwer unter Druck an mehreren Fronten. Gravenreuth Reloaded?


Wie schon der RA Felling in einem anderen Artikel sagte,
Auch ich verstehe nicht U+C die Lizenz entzieht.

In einem anderen Artikel wurde ja aber schon geschrieben das über
U+C ein unsichtbarer Schutzschild gibt/gab an dem alles
wie durch Zauberhand verpufft.
Sie werden " vielleicht " eine klatsche vom Gericht bekommen ´, aber
sie bleiben höchstwahrscheinlich im Geschäft.
Meine Persönliche Meinung gehören sie ins Gefängnis und der schlüssel
müsste verloren gehen.
Wunschdenken ( leider ).

Grüße

Piffan
2014-03-16, 12:58:04
Gravenreuth ist jetzt Wurmfutter.

Der ist inzwischen Humus.

Das gleiche könnte auch bei Urmann blühen. Der ist finanzielle fertig und die Zulassung ist auch weg, wenn er verurteilt wird. Zur Gewöhnung kann der auch schon mal Probeliegen im feuchten Erdboden.

Hart, aber hier gilt: Sowas kommt von Sowas. Mitleid habe ich mit solchen Zecken kein bisschen.

Andi_669
2014-03-16, 18:31:49
Die Telekom hat nicht die Pflicht. Die muss sich schon eher darauf verlassen können, dass ein Richter gründlich prüft, bevor er entscheidet. Auch wenn es dann lange braucht und die Antragsteller in Massen Anträge stellen. Aber auch gerade bei der Menge der Anträge vom gleichen Antragsteller hätte er sich mehr Zeit nehmen dürfen....

Ich bezog mich auf den Artikel den Avalox verlinkt hat, u. da liest sich da so, als wenn die Telekom da noch eine Prüf Pflicht hätte

Dawn on Titan
2014-03-17, 08:39:01
Das ist eine alberne Annahme, denn dazu müsste die Telekom ja alle Unterlagen bekommen, die dem Gericht vorlagen. Und da schon diese tendenziös falsch geschrieben waren, ist es unmöglich für die Telekom überhaupt zu prüfen ob die Gerichtsentscheidung richtig ist. Die Telekom kann und würde natürlich Widerspruch einlegen, wenn jemand versuchen würde das Geschäftsmodell der Telekom zu schädigen, in dem er nur und gezielt Telekomkunden abfragt und dies in ungewohnten Mengen.

deekey777
2014-03-17, 09:23:18
Urmann schwer unter Druck an mehreren Fronten. Gravenreuth Reloaded?

Für Porno-Urmann geht’s um die Wurst (http://www.regensburg-digital.de/fuer-porno-urmann-gehts-jetzt-um-die-wurst/15032014/) :D
... Den Insolvenzantrag im April 2010 stellte übrigens nicht Urmann selbst, sondern die örtliche Krankenkasse.

Die Krankenkassen sind da ganz fix: Zweimal die Beiträge an die Krankenversicherung nicht abgeführt, und schon wird der Antrag gestellt.

Mark3Dfx
2014-03-17, 10:55:09
Urmann schwer unter Druck an mehreren Fronten. Gravenreuth Reloaded?

Für Porno-Urmann geht’s um die Wurst (http://www.regensburg-digital.de/fuer-porno-urmann-gehts-jetzt-um-die-wurst/15032014/) :D


Insider berichten darüber hinaus, dass die Geschäfte zum Teil aus der Kanzlei in Regensburg gemanaget worden sein sollen. „Vormittags kümmerten sich Rechtsanwaltsfachangestellte um Wurstpreise, nachmittags wurden Pornoabmahnungen verschickt.“ ;D

Disconnected
2014-03-17, 11:02:25
Ein Jack of all trades wie er im Buche steht.

piefke
2014-03-17, 13:51:00
Urmann ist zufälligerweise seit gestern krank gemeldet und das auch ganz zufällig bis diesen Mittwoch.



Massenabmahner Urmann erscheint nicht zu Betrugsprozess (http://www.augsburger-allgemeine.de/dillingen/Massenabmahner-Urmann-erscheint-nicht-zu-Betrugsprozess-id29228392.html)

Seine Anwältin teilte dem Gericht zu Prozessbeginn am Montagnachmittag mit, dass Urmann seit Sonntag im Krankenhaus liege und frühestens am Mittwoch entlassen werde. Zudem sei er dann noch nicht fähig, an einer Verhandlung teilzunehmen....

Mit der Krankmeldung fällt wohl auch ein zweiter Prozess gegen Thomas Urmann ins Wasser, der eigentlich am morgigen Dienstag stattfinden sollte.


;D

DerKleineCrisu
2014-03-17, 18:10:57
Vielleicht hofft er das der zweite Prozess aufgegeben wird
aus Mangel von öffentlichem Interesse ;) .

Rancor
2014-03-17, 18:23:26
Urmann ist zufälligerweise seit gestern krank gemeldet und das auch ganz zufällig bis diesen Mittwoch.



Massenabmahner Urmann erscheint nicht zu Betrugsprozess (http://www.augsburger-allgemeine.de/dillingen/Massenabmahner-Urmann-erscheint-nicht-zu-Betrugsprozess-id29228392.html)



;D

Naja das hilft ihm auch nicht weiter... Der Termin verschiebt sich. Man kann doch auch in Abwesenheit verurteilt werden oder ?

piefke
2014-03-17, 18:26:04
Klar, der gewinnt nur Zeit. Irgendwann ist dann auch die Grenze erreicht. Weiß nicht genau ab wann aber dann bestellt das Gericht vielleicht einen Gutachter.

GSXR-1000
2014-03-17, 18:56:06
Die Krankenkassen sind da ganz fix: Zweimal die Beiträge an die Krankenversicherung nicht abgeführt, und schon wird der Antrag gestellt.
Was auch logisch ist. Weil die KK als zuständiges inkasso nicht nur fuer ihre eigenen Beiträge haftet sondern auch fuer die der Rentenkasse, Arbeitslosenversicherung und PV. Diese hat sie nach meldung abzuführen, vollkommen egal ob sie diese auch vereinnahmt hat.
Und auch die SV-Beitragsschulden sind maximal bis zu 3 Monaten durch das insolvenzausfallgeld gedeckt. Sprich, mehr als 3 Monate Verzug und die KK schaut in die röhre.

Piffan
2014-03-17, 19:06:24
Klar, der gewinnt nur Zeit. Irgendwann ist dann auch die Grenze erreicht. Weiß nicht genau ab wann aber dann bestellt das Gericht vielleicht einen Gutachter.

Immerhin kann er schon mal im Krankenhaus probeliegen, bevor es in die Kiste geht.

Ist ja nicht nur so, dass seine wirtschafltiche Existenz zerstört ist, mit seinem Ruf darf der sich ja nirgends blicken lassen. Es ist nicht nur Spott, diesem Menschen schlägt Hass entgegen. Man muss kein Fachmann sein, um hier Suizid- Potential zu erkennen. :freak:

Andererseits hat er mit der Panik und Angst seiner Opfer recht gut verdient, daher null Mitleid. Eher Trauer, dass es diesen Menschen bisher so leicht gemacht wurde, Mitmenschen zu bedrohen und abzukochen.

Philipus II
2014-03-17, 21:26:34
Lebenslang, egal mit welcher abwegigen Begründung. Ich würde dem keine Träne nachweinen.

deekey777
2014-04-10, 14:16:31
AG Potsdam erlässt Versäumnisurteil (http://anka.eu/news-aktuelles/89-update-zu-redtubeverfahren-ag-potsdam-erlaesst-versaeumnisurteil)

Lord Wotan
2014-04-10, 14:23:45
AG Potsdam erlässt Versäumnisurteil (http://anka.eu/news-aktuelles/89-update-zu-redtubeverfahren-ag-potsdam-erlaesst-versaeumnisurteil)
Ich frage mich wie das Gericht die Prozesskosten bei der Firma The Archive AG in der Schweiz eintreiben will. Schlussendlich muss diesen Mist der Deutsche Steuerzahler zahlen. Ich finde die Ursprünglichen Richter müssten das Zahlen. Schließlich haben die diese Rechtsbeugung der Abmahnung doch erst ermöglicht.

GSXR-1000
2014-04-10, 18:30:23
Ich frage mich wie das Gericht die Prozesskosten bei der Firma The Archive AG in der Schweiz eintreiben will. Schlussendlich muss diesen Mist der Deutsche Steuerzahler zahlen. Ich finde die Ursprünglichen Richter müssten das Zahlen. Schließlich haben die diese Rechtsbeugung der Abmahnung doch erst ermöglicht.
Weder Straf- noch Zivilrecht sind ein Wunschkonzert.
Für einen Zivilrechtlichen Anspruch muss eine Grundlage vorliegen. Diese liegt hier nicht vor.
Für ein Strafverfahren muss eine relevante Straftat respektive ein begründeter Verdacht hierzu vorliegen. Auch das ist hier nicht gegeben. Wenn du es Rechtsbeugung nennst, tu das, mit der tatsächlichen Definition des Tatbestands der Rechtsbeugung und der strafrechtlichen Definition hat das nix zu tun.

Lord Wotan
2014-04-10, 22:32:53
Fakt ist, ohne Richter würde es diese Abzockerindustrie der Abnahmanwählte garnicht geben.

GSXR-1000
2014-04-10, 22:44:13
Fakt ist, ohne Richter würde es diese Abzockerindustrie der Abnahmanwählte garnicht geben.
WATT?
was haben richter mit abmahnanwälten zu tun?
dir ist schon klar, das gerade der abmahnkram eben seinen charme daraus zieht, das eben im regelfall eben gerade NICHT richter oder gerichte involviert sind? (was ja auch hier im eigentlichen abmahnverfahren der fall ist, lediglich das auskunftsbegehren lief ueber das gericht, was aber auch nix mit der abmahnung zu tun hat, sondern ebenso bei einem normalen klageverfahren so gewesen waere). ALso deine schluesse sind manchmal schon vom logikstandpunkt her legendaer. Btw: die zugrundeliegenden rechtsnormen fuer das abmahnverfahren hat auch der gesetzgeber geschaffen... keine richter.

Nebenbei: lies doch einfach mal den Artikel der verlinkt wurde. Hier gehts um die Prozesskosten fuer die einzelne feststellungsklage. Die duerfte, auch in anbetracht der streitsumme, recht ueberschaubar sein.

deekey777
2014-04-10, 22:53:44
Ich empfehle jedem diese Entscheidung des AG Köln zu lesen: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ag_koeln/j2014/125_C_495_13_Teil_Versaeumnis_und_Urteil_20140310.html

Rolsch
2014-05-11, 16:08:32
Laut dem Transparenzbericht der Telekom haben sie fast 1 Million Kunden an die Abmahnindustrie verraten. Nicht schlecht bei ~12 Mio Anschlüssen. Und nein, sie mussten das nicht tun. Z.B. Vodafone speichert keine Daten dieser Art und beantwortet auch keine Auskunftsanfragen. Ist keine Gesetzespflicht.

Aus dem Transparenzbericht geht weiter hervor, dass im Rahmen der zivilgerichtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in insgesamt 946.641 Fällen die Inhaber von IP-Adressen beauskunftet wurden. Rechtsgrundlage war dabei Paragraf 101 des Urheberrechtsgesetzes.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/49-796-Anschlussueberwachungen-Telekom-legt-ersten-Transparenzbericht-vor-2182910.html

Schwarzmetaller
2014-05-14, 15:34:33
Urmann und Collegen legen ihr Mandat nieder: (http://www.pcwelt.de/news/Redtube-Abmahn-Anwaelte_legen_ihr_Mandat_nieder-Abmahn-Anwaelte-8715283.html)
Demnach habe die Regensburger Anwaltskanzlei U+C Urmann + Collegen ihr Mandat niedergelegt. Das habe die Kanzlei dem Gericht in Hannover mitgeteilt, an dem über eine Abmahnung verhandelt werden sollte.

ShadowXX
2014-05-14, 15:44:11
Urmann und Collegen legen ihr Mandat nieder: (http://www.pcwelt.de/news/Redtube-Abmahn-Anwaelte_legen_ihr_Mandat_nieder-Abmahn-Anwaelte-8715283.html)
Tja....und winden damit völlig problemlos Ihren Hals aus der Schlinge.
So etwas dürfte nur erlaubt sein, wenn man dem Gericht detailiert schildern kann warum man das tut und zusätzlich die Kanzlei alle entstandenen Kosten zu tragen hat (also auch die ungerechtfertigt eingezogenen Abmahngebühren).

Anwälte gehören alle an die Mauer...

Rockhount
2014-05-14, 16:23:20
Anwälte gehören alle an die Mauer...

Eher diejenigen, die die Gesetze machen und die Lücken drin lassen.
Die Anwälte nutzen nur so den rechtlichen Rahmen aus, würde jeder so machen

deekey777
2014-05-15, 10:22:36
Und es geht wieder los:
http://www.infodocc.info/achtung-erste-streaming-abmahnungen-durch-waldorf-frommer/

Da gibt es aber einen großen Unterschied zu Redtube:
http://stadt-bremerhaven.de/popcorn-time-torrent-streamer-trifft-mediathek-app/
In einer aufgeräumten Optik hat man hier Zugriff auf Filme diverser Genres, alles lässt sich einfach suchen und finden. Der Haken an der Sache: Popcorn Time setzt auf P2P und lädt Inhalte dezentralisiert via Torrent im Hintergrund. Der normale Nutzer bekommt davon gar nichts mit, er klickt auf “Anschauen” und dann wird der Film direkt während des Ladens abgespielt und auch weiter an andere Nutzer verteilt.

.

Anwälte gehören alle an die Mauer...
Allein schon deswegen:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/hartz-iv-anwaelte-nutzen-fehler-der-jobcenter-gezielt-aus-a-967473.html

Andi_669
2014-05-15, 11:00:06
für dieses Popcorn Time muß man aber einen Anwendung herunterladen wenn ich das richtig verstehe, das ist also kein reiner Stream im Browser.

MarcWessels
2014-05-15, 11:08:55
Anwälte gehören alle an die Mauer...

Allein schon deswegen:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/hartz-iv-anwaelte-nutzen-fehler-der-jobcenter-gezielt-aus-a-967473.html:confused: Nee, iss klar. Da bringt dieser verkommene Märchenonkel von der BILD ein Buch heraus, statt sich auf seine dämliche Möchtegernkolumne zu beschränken, hetzt gegen Anwälte für Sozialrecht, die Systemmedien machen die Hetze natürlich gerne mit und Du fällst voll drauf rein. :freak:

Dawn on Titan
2014-05-15, 11:26:31
Und es geht wieder los:
http://www.infodocc.info/achtung-erste-streaming-abmahnungen-durch-waldorf-frommer/

Klassische Torrent-Abmahnung.

deekey777
2014-05-15, 11:47:43
Klassische Torrent-Abmahnung.
Der Gag ist ja gerade, dass Medien und viele Anwälte lautstark propagierten, dass Anschauen von Streaming-Videos nicht illegal ist. Jetzt werden einige auf die Schnauze fallen, weil sie davon ausgingen, dass die Nutzung dieser Dienste nicht illegal ist (ja klar, sind ja nur die neuesten Filme...) und sich so auf der sicheren Seite fühlten.

Matrix316
2014-05-15, 12:46:52
dann wird der Film direkt während des Ladens abgespielt und auch weiter an andere Nutzer verteilt.

Und das passiert bei Irgendwastube ja nicht.

deekey777
2014-05-15, 12:51:38
Das Problem ist, dass nur die wenigsten Torrent-Nutzer begreifen, dass beim Herunterladen einer Datei diese parallel an andere verteilt wird. Hier (Popcorn) geht es noch einen Schritt weiter, da es heißen wird "Ich hab doch nur den Film schauen wollen und das ist legal".

Senfgnu
2014-05-15, 16:51:23
Das Problem ist, dass nur die wenigsten Torrent-Nutzer begreifen, dass beim Herunterladen einer Datei diese parallel an andere verteilt wird. Hier (Popcorn) geht es noch einen Schritt weiter, da es heißen wird "Ich hab doch nur den Film schauen wollen und das ist legal".

Jamei, ich weiß auch nicht alles. Bei Torrent liegt nunmal eine Weiterverteilung vor, damit ist auch gegen die Abmahnung an sich wenig zu machen. Über die Schadenshöhe von 0,453 verteilten Hollywoodfilmen wird ja nun schon länger diskutiert, daovn hab ich keine Ahnung.

MarcWessels
2014-05-15, 23:45:18
Jamei, ich weiß auch nicht alles. Bei Torrent liegt nunmal eine Weiterverteilung vor, damit ist auch gegen die Abmahnung an sich wenig zu machen.Der Dau hat einen Streamanbieter genutzt, der im Hintergrund ohne Wissen des Daus dessen Uploadkapazitäten zur Weiterverteilung des urheberrechtlich geschützten Werks missbraucht hat.

Die Abmahnung ist das Papier nicht wert, auf das die scheinheiligen "Juristen" von Waldorf/Frommer sie gedruckt haben.

Andi_669
2014-05-16, 00:01:30
warum so wie ich das sehe warnt Popcorn Time den Dau sogar mit eine Full Screen davor.

außerdem Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, es wurde ja nichts gehackt, der Dau hat alles selbst ausgelöst. :freak:

MarcWessels
2014-05-16, 11:05:13
außerdem Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, es wurde ja nichts gehackt, der Dau hat alles selbst ausgelöst. :freak:https://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/05/16/gutglaeubigkeit-kann-hilfreich-sein/

Dawn on Titan
2014-05-16, 11:12:53
Der Dau hat einen Streamanbieter genutzt, der im Hintergrund ohne Wissen des Daus dessen Uploadkapazitäten zur Weiterverteilung des urheberrechtlich geschützten Werks missbraucht hat.

Die Abmahnung ist das Papier nicht wert, auf das die scheinheiligen "Juristen" von Waldorf/Frommer sie gedruckt haben.

Jeder Nutzer ist für seinen Datenverkehr verantwortlich.

deekey777
2014-05-16, 19:25:40
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/05/16/gutglaeubigkeit-kann-hilfreich-sein/
Juristisch werden sich nun viele Fragen stellen. Eventuell auch danach, ob es sich aus Nutzersicht bei cuevana.tv um eine offensichtlich rechtswidrige Quelle im Sinne des Gesetzes handelt. Gutgläubige Nutzer, die von einem Streaming-Angebot ausgingen und sich dementsprechend nicht als Verbreite sehen mussten, können sich auf diesem Weg vielleicht aus der Affäre ziehen.

Alsob das so einfach wäre, insbesondere wenn aktuelle Filme angeboten werden.

MarcWessels
2014-05-16, 23:41:07
Streaming darfst Du auch aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen ansehen. Zudem gibt es Videoplattformen, die eine begrenzte Anzahl an Filmen gratis bieten und man danach ein Abo abschließen kann/muss.

GSXR-1000
2014-05-17, 07:52:24
Streaming darfst Du auch aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen ansehen. .
Wo genau im gesetz steht das?
Eine Handlung die aus verschiedensten Gründen keine direkte Strafverfolgung oder schadensersatzleistung nach sich zieht ist nicht daraus folgernd eine positiv erlaubte handlung.
Ich kenn weder gesetz noch Urteil welche die von dir unterstellte positive erlaubnis aussagt.

Mr.Ice
2014-05-17, 11:37:39
Die Abmahnwelle geht weiter dieses mal sind aber Nutzer Popcorn Time“ und cuevana.tv betroffen.

http://www.bild.de/digital/internet/urheberrecht/vorsicht-bei-vermeintlichen-streams-neue-abmahnwelle-wegen-popcorn-time-36004926.bild.html

Der Sandmann
2014-05-17, 12:45:11
Die Abmahnwelle geht weiter dieses mal sind aber Nutzer Popcorn Time“ und cuevana.tv betroffen.

http://www.bild.de/digital/internet/urheberrecht/vorsicht-bei-vermeintlichen-streams-neue-abmahnwelle-wegen-popcorn-time-36004926.bild.html

Naja. Nutzer von Torrent Diensten werden doch schon ewig abgemahnt.

Mr.Ice
2014-05-17, 13:47:43
Naja. Nutzer von Torrent Diensten werden doch schon ewig abgemahnt.

Jop alle Programme wo man Downloaden muss. Fingerweg!

Selbst von Usenext würd ich die Finger lassen!

Blediator16
2014-05-17, 14:01:39
Jop alle Programme wo man Downloaden muss. Fingerweg!

Selbst von Usenext würd ich die Finger lassen!

Eher Upload.

GSXR-1000
2014-05-17, 17:32:10
Zitat:
Nutzer können sich nicht gegen eine Abmahnung mit dem Argument wehren, sie hätten von dem Down- und Upload des abgemahnten Werkes nichts gewusst. Das deutsche Urheberrechtsgesetz sieht eine verschuldensunabhängige Haftung für Urheberrechtsverletzungen vor“, so Solmecke

Ob das so richtig ist, dürfte sich noch zeigen. Im gesetz selber wird generell bei rechtsverstössen seltenst differenziert ob dieser rechtsverstoss wissentlich oder unwissentlich begangen wird. Das genau obliegt dem richter, nicht der gesetzgebung selbst.
Die Frage stellt sich ja hier ohnehin zivilrechtlich in der bemessung des schadens. Hier kann man zumindest unterstellen, das bei unwissenheit über die torrent technik und die weiterverbreitung über diesen, der durch die handlung des users entstandene schaden realistisch betrachtet marginal sein duerfte, da nur temporär.
Überhaupt ist die Frage zu stellen, ob die weiterverbreitung im urheberrechtlichen sinne nicht eine aktive handlung bedingt, die auf den rechtsschaden ausgerichtet ist.
Das ist sie, wenn ich mich aktiv und willentlich an einem Torrent netzwerk beteilige, in dem mir bewusst ist, das ich aktiv tausche. Bei einem streaming client, welcher für mich als laie nicht offensichtlich als aktive teilnahme an einem torrent netzwerk erkennbar ist, fehlt in meiner sichtweise die notwendige aktive handlung.
Was waere denn, mal weitergedacht, wenn ein botnetzwerk rechner zu torrentzwecken missbraucht, und das in grossem stil? Werden dann grossflächig alle ohnehin geschädigten computerbesitzer abgeschröpft? Wenn das rechtlich gedeckt wäre, darfst du eigentlich sicher davon ausgehen, das die content mafia genau daran arbeitet.
Mich würde auch nicht wundern, wenn die idee und die umsetzung dieser torrent streaming variante direkt über mittelsmänner genau aus reihen der content mafia und abmahnindustrie stammt.
Dafür passt der zeitliche ablauf nach scheitern der redtube nummer einfach zu gut.
Einfache torrents, fileshareing dienste sind bei der breiten öffentlichkeit nun bekannt. Also muss eine neue masche gefunden werden um die abmahnindustrie am laufen zu halten und billigsten content zu vergolden.

MarcWessels
2014-05-17, 23:47:41
Uii, der Solmecke benutzt öffentlich den Begriff "Content-Mafia"?

GeneralMap
2014-05-25, 15:21:01
Das klingt jetzt wirklich verrückt, aber ich habe bis dato keine Streamingseite genutzt. Als bisheriger Gastleser weiß ich auch, dass man gerne mit Spott im Internet reagiert, aber ich wäre dankbar für eine fundierte Meinung.

Ich war am WE mit Kollegen einen über den Durst trinken und haben eine Streampornoseite angeschaut. Mir kommt sie jetzt als mögliche Werbeplattform für die entsprechenden Bezahlseiten vor, da nur kürzere Ausschnitte und entsprechende Links zu den Bezahlseiten gesetzt sind die wir auch mal angeklickt haben. Bezahlseite ist eine sehr bekannte.

Punkt ist, ich bin mir jetzt völlig unsicher wie ich das einzuschätzen habe. :(. Auf eine Abmahnung habe ich ehrlich gesagt keine Lust. Man kann das gerne auch per PN klären

Mr.Magic
2014-05-25, 15:36:53
Das klingt jetzt wirklich verrückt, aber ich habe bis dato keine Streamingseite genutzt.

Du hast noch nie Youtube verwendet? Das soll jemand glauben?

GeneralMap
2014-05-25, 15:40:52
Du hast noch nie Youtube verwendet? Das soll jemand glauben?

:tongue: Ups. Dann war das falsch gesagt. Also Porno-Streams, da ich maxdome nutze. Youtube, Mediathek von ZDF und so die durchaus :wink:

Lyka
2014-05-26, 16:39:57
http://www.heise.de/tp/news/Amtsgericht-Potsdam-Streaming-ist-zulaessige-voruebergehende-Vervielfaeltigung-2197823.html

Urteilsgründe zu negativer Feststellungsklage gegen "RedTube-Abmahnungen" veröffentlicht

Rockhount
2014-06-06, 11:32:09
EuGH: Abrufen von Web-Inhalten ist keine Urheberrechtsverletzung (http://winfuture.de/news,82066.html)


Die Entscheidung dürfte für die großen Inhalte-Anbieter weitreichendere Folgen haben, als von der NLA eigentlich beabsichtigt. Denn die Grundsatzentscheidung beschränkt sich nicht auf bestimmte Inhalte, wie beispielsweise Texte auf der Webseite eines Presseverlages. Da es grundsätzlich um Inhalte geht, die nur in den Cache geladen werden, dürfte von nun an auch das Abrufen von Musik- oder Video-Streams nicht mehr als Vervielfältigung ausgelegt werden können.


Das bringt u.U. deutlich Bewegung in die ganze Thematik :D

Avalox
2014-06-06, 12:16:00
Das bringt u.U. deutlich Bewegung in die ganze Thematik :D

Genau, ich sehe das Zugangserschwerungsgesetz V2 in die Diskussion kommen.

Rockhount
2014-06-06, 12:23:47
Was hat KiPo damit zu tun?
Hier geht es um Urheberrechtsverletzungen und nicht um Straftatbestände im Zusammenhang mit KiPo

Matrix316
2014-06-06, 12:59:48
Was hat KiPo damit zu tun?
Hier geht es um Urheberrechtsverletzungen und nicht um Straftatbestände im Zusammenhang mit KiPo
Genau. KiPo ist ja keine "Urheberrechtsverletzung" sondern was ganz anderes schlimmeres. Da geht es ja nicht darum ob die Bilder oder Videos illegal vervielfältigt wurden, sondern das erstellen der Bilder und Videos ist im Prinzip schon verboten.

Aber ich sag nur: Kino.to ahoi. ;) (wobei dort das Hochladen zwar schon nicht legal ist, aber halt das ansehen der Streams anscheinend)

Avalox
2014-06-06, 13:50:31
Was hat KiPo damit zu tun?
Hier geht es um Urheberrechtsverletzungen und nicht um Straftatbestände im Zusammenhang mit KiPo


Nichts da. KiPi war dann der gemeinsame Nenner.


Ich suche dir gerne mal die Forderungen zum sperren von "Seiten mit Urheberrechtsverletzungen" im Kontext der Gesetzesverabschiedung heraus.

Lawmachine79
2014-06-07, 02:34:22
:tongue: Ups. Dann war das falsch gesagt. Also Porno-Streams, da ich maxdome nutze. Youtube, Mediathek von ZDF und so die durchaus :wink:
Willkommen in der Welt des Abgrenzungsproblems und der Rechtsunsicherheit, die nur noch durch BGH-Kasuistik "gelöst" wird...

GeneralMap
2014-06-10, 17:36:27
Willkommen in der Welt des Abgrenzungsproblems und der Rechtsunsicherheit, die nur noch durch BGH-Kasuistik "gelöst" wird...

Ob es irgendwann einmal ein höchstrichterliches Urteil geben wird? Wäre sicherlich schön wenn die Rechtsunsicherheit dadurch verschwinden würde.

GeneralMap
2014-06-14, 20:30:02
Willkommen in der Welt des Abgrenzungsproblems und der Rechtsunsicherheit, die nur noch durch BGH-Kasuistik "gelöst" wird...
http://www.focus.de/digital/internet/endgueltiges-aus-fuer-redtube-abmahner-europaeischer-gerichtshof-streaming-ist-keine-urheberrechtsverletzung_id_3912287.html

Die Rechtsunsicherheit bleibt doch weiterhin bestehen oder? Woher soll der User wissen, ob z.B. auf einer bestimmten Seite (Kurz-)Filme illegal hochgeladen wurde? Welche Möglichkeiten gäbe es denn um hier klare rechtsverbindliche Regeln festzusetzen?

Sehr verwirrend für mich als Rechtslaien...

WhiteVelvet
2014-06-25, 14:16:16
Sorry, dass es nur halb-ontopic ist, aber unser beliebter Daniel Sebastian ist auch hier dran beteiligt:

http://www.ra-plutte.de/2014/02/filesharing-drei-abmahnungen-wegen-film-fack-ju-goehte-durch-waldorf-fareds-und-ra-sebastian/

So eine Frechheit... wo soll denn das noch hinführen?

deekey777
2014-06-25, 14:24:00
Ob es irgendwann einmal ein höchstrichterliches Urteil geben wird? Wäre sicherlich schön wenn die Rechtsunsicherheit dadurch verschwinden würde.
Die Rechtssicherheit schafft man sehr schnell, indem man solche Seite meidet. Wenn der Nutzer darauf spekuliert, dass das illegale Angebot legal angeschaut werden kann, so muss er auch die Konsequenzen dafür tragen, wenn er doch eine Urheberrechtsverletzung begeht (und erwischt wird).

Sorry, dass es nur halb-ontopic ist, aber unser beliebter Daniel Sebastian ist auch hier dran beteiligt:

http://www.ra-plutte.de/2014/02/filesharing-drei-abmahnungen-wegen-film-fack-ju-goehte-durch-waldorf-fareds-und-ra-sebastian/

So eine Frechheit... wo soll denn das noch hinführen?
Wo ist das genaue Problem?

WhiteVelvet
2014-06-25, 15:25:41
Wo ist das genaue Problem?
Meinst Du das ernst?

deekey777
2014-06-26, 11:01:08
Meinst Du das ernst?
Ja, ich meine das ernst.

Wenn die Leute meinen, sie können weiterhin illegal Filme, Musik usw. verbreiten, dann haben sie es nicht anders verdient.

Ob es überhaupt eine Rechtsgrundlage für die Abmahnung wegen eines im Film enthaltenen Musikstücks gibt, sei dahin gestellt.

Rockhount
2014-06-26, 11:10:38
Ob es überhaupt eine Rechtsgrundlage für die Abmahnung wegen eines im Film enthaltenen Musikstücks gibt, sei dahin gestellt.

Fight fire with fire?
Illegal vs. Illegal = Legal?

Nicht vergessen: Durch einen Download entstehen nur "entgangene Umsätze", kein unmittelbarer Schaden.
Aber durch die Abmahnung kann bis zur Pfändung/Schufa alles drin sein...und das im Zweifel auch erstmal ohne entsprechende rechtliche Grundlage.
Deiner Meinung nach voll ok?

Strafe muss sein, aber bitte nach geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen

Lord Wotan
2014-06-26, 11:14:26
Sorry, dass es nur halb-ontopic ist, aber unser beliebter Daniel Sebastian ist auch hier dran beteiligt:

http://www.ra-plutte.de/2014/02/filesharing-drei-abmahnungen-wegen-film-fack-ju-goehte-durch-waldorf-fareds-und-ra-sebastian/

So eine Frechheit... wo soll denn das noch hinführen? Das ist doch Krank. Abmahnanwälte müssten lebenslanges Berufsverbot bekommen.

deekey777
2014-06-26, 11:20:30
Fight fire with fire?
Illegal vs. Illegal = Legal?

Nicht vergessen: Durch einen Download entstehen nur "entgangene Umsätze", kein unmittelbarer Schaden.
Aber durch die Abmahnung kann bis zur Pfändung/Schufa alles drin sein...und das im Zweifel auch erstmal ohne entsprechende rechtliche Grundlage.
Deiner Meinung nach voll ok?

Strafe muss sein, aber bitte nach geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen

Den Schaden kann man unter Zuhilfenahme der Lizenzanalogie bemessen.

Den Rest verstehe ich nicht. Und ja, es ist ok, in Haftung genommen zu werden. Es ist ok, Schadensersatz zu zahlen.

GSXR-1000
2014-06-26, 11:35:46
Den Schaden kann man unter Zuhilfenahme der Lizenzanalogie bemessen.

Den Rest verstehe ich nicht. Und ja, es ist ok, in Haftung genommen zu werden. Es ist ok, Schadensersatz zu zahlen.
Schadensersatz fuer einen hoechst hypothetischen, realistisch sich im cent berreich bewegenden schaden? Ohne den tatsaechlichen nachweis eines eingetretenen schaden je zu erbringen oder erbringen zu koennen?
Machen wirs dann demnaechst so, das jemand bei einer tateinheitlich begangenen tat (diebstahl eines turnschuhs) der taeter gleich viermal auf der anklagebank sitzt? Einmal fuer den diebstahl des schuhs, einmal fuer den diebstahl der schnuersenkel, einmal fuer den diebstahl der einlegesohle, einmal fuer die beschaedigung des schuhkartons und vielleicht nocheinmal schadensersatz fuer die kassiererin die durch die taeuschung schwere psychische schaeden erlitten hat und dauerhaft arbeitsunfaehig ist? Ja. Das scheint die rechtsprechung zu sein die du dir vorstellst.

Desweiteren spielt im deutschen recht die intention einer tat eine grosse rolle. Zu recht. Und wir duerfen wohl davon ausgehen, das die intention in 99,9% der download ist, und nicht das sequenzielle weiterverbreiten, was fuer die meisten eh unerkannt und technisch im hintergrund ablauft. Also ist auch nur das zu bewerten. Und das ist eben nicht, oder nicht in diesem masse strafbewehrt fuer privatpersonen.
Sonst muesste man ebenso jeden, aber wirklich jeden computeruser der UNWISSENTLICH viren verbreitet oder teil eines botnetzwerkes ist erbarmungslos zur kasse bitten und zur rechenschaft ziehen. Ist naemlich in etwa das gleiche. Nur das hier tatsaechlich messbarer schaden entsteht.

Lord Wotan
2014-06-26, 13:45:53
Bin gespannt wann der Erste Rechtsverdreher auf die Idee kommt bei einen Porno wo gestöhnt wird, sei das Lied vom Donna Summer Love to Love You Baby betroffen und mahnt deshalb ab. Echt Krank.

WhiteVelvet
2014-06-26, 13:57:05
Den Rest verstehe ich nicht.

Schade, Du verstehst es wirklich nicht. GSXR-1000 hat es perfekt auf den Punkt gebracht. Eine Abmahnung für die Dummheit, einen Film herunterzuladen ist berechtigt, da stimme ich Dir noch zu. Aber dann die Kuh noch weiter zu melken mit hypothetischen Schaden, der niemals entstanden ist ist wirklich absolut an den Haaren herbeigezogen und kann ich nur noch als organisierte Kriminalität bezeichnen. Wo soll denn da noch die Grenze gezogen werden? Wenn im Film Nike Schuhe gezeigt werden, soll man dafür dann auch noch abgemahnt werden?

Lord Wotan
2014-06-26, 14:01:53
Schade, Du verstehst es wirklich nicht. GSXR-1000 hat es perfekt auf den Punkt gebracht. Eine Abmahnung für die Dummheit, einen Film herunterzuladen ist berechtigt, da stimme ich Dir noch zu.
Runterladen und Streamen sind aber zwei paar Schuhe. Wie ich das verstehe ist das Streamen um ein Film oder Porno online zu sehen legal und das aus jeglichen Quellen. Genauso ist das sehen vom Musikvideos bei Youtube total legal. Und wird nur vom Betrügern abgemahnt.
Nur das dauerhafte runter laden und speichern von Illegalen Sachen, darf legal abgemahnt werden. Aber ein Film ist ein Film daraus jetzt noch Musik zu machen ist doch echt krank. Wie gesagt bin gespannt wann der erste Rechtsverdreher noch das Gestöhne in einen Porno als illegales Lied abnahmt. Nur weil Donna Summer in Love to Love You Baby auch echt geil stöhnt.

WhiteVelvet
2014-06-26, 14:15:02
Richtig. Deswegen hatte ich meinen Post oben auch als "halb-ontopic" eingeleitet, weil ich jetzt nur vom Herunterladen gesprochen habe. Wir könnten langsam einen allgemeinen Thread zum Thema Abmahnungen machen. Wenn ein Admin alles ab meinem Post hier oben rauslöst und verselbstständig, wäre das ok ;)

deekey777
2014-07-15, 09:12:17
Redtube-Abmahner Urmann nun vor dem Schöffengericht (http://www.strafakte.de/wirtschaftsstrafrecht/redtube-abmahner-urmann-nun-vor-dem-schoeffengericht/)

deekey777
2014-07-16, 11:18:43
Oberlandesgericht Frankfurt am Main urteilt zur Höhe von Schadenersatz und Abmahnkosten bei illegalem Filesharing (http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_15/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet/nav/d44/d4471596-ad85-e21d-0648-71e2389e4818,22b50ea5-ac23-741f-012f-312b417c0cf4,,,11111111-2222-3333-4444-100000005004%26_ic_uCon_zentral=22b50ea5-ac23-741f-012f-312b417c0cf4%26overview=true.htm&uid=d4471596-ad85-e21d-0648-71e2389e4818)

Das OLG nahm hierzu bezüglich der Schadenshöhe eine „Lizenzanalogie" gemäß § 97 II Urhebergesetz und eine Schätzung nach § 287 ZPO vor. Mangels unmittelbar für Filesharing-Fälle anwendbaren Tarifen, so das OLG weiter, werde in der Rechtsprechung zum Vergleich teilweise auf verschiedene Tarife der GEMA Bezug genommen, teilweise dieser Ansatz auch gänzlich abgelehnt. Unabhängig von der Herleitung werde in der Rechtsprechung jedoch mehrfach ein Betrag von 200 € für einen in die Tauschbörse eingestellten Titel als angemessen erachtet. Dieser Bewertung schloss sich das OLG nunmehr unter Orientierung an verkehrsüblichen Entgeltsätzen für legale Downloadangebote im Internet an. Eine Beschränkung des Kostenerstattungsanspruchs für Abmahnkosten nahm das OLG indes nicht an, da aufgrund der weltweit wirkenden „Paralleldistribution" im Rahmen der Internet-Tauschbörse eine erhebliche Rechtsverletzung - nicht nur unerhebliche wie § 97a II Urhebergesetz fordere - vorliege.

Ich hoffe, dass diese Diskussion, wie der Schaden bemessen wird, zu Ende ist, auch wenn wir kein case law kennen.

Und das kleine AG Düsseldorf ist da anderer Meinung:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/duesseldorf/ag_duesseldorf/j2014/57_C_3122_13_Urteil_20140603.html
Die PM ist etwas missverständlich, in dem Rechtstreit wurde noch der alte § 97a UrhG angewendet. Je nach Gericht greift die Deckelung auf 1.000,00 EUR (§ 97a Abs. 3 UrhG) nur im außergerichtlichen Verfahren, im Gerichtlichen Verfahren nicht.
Unzutreffend ist es, bei der Bemessung des Schadenersatzes nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie einen privaten Filesharer mit einem kommerziellen Lizenznehmer gleichzusetzen. Unerheblich ist auch, dass der Beklagte sich zur Berechnung der Schadenshöhe nicht geäußert hat, denn unstreitig feststehen können lediglich Tatsachen, nicht aber Rechtsauffassungen. Als unstreitig anzusehen sind damit die Ausführungen der Klägerseite zur Marktüblichkeit der Gewährung kommerzieller Lizenzen; nicht jedoch, dass diese Lizenzen als Vergleichslizenz im Rahmen der Lizenzanalogie herangezogen werden können, denn hierbei handelt es sich um eine Rechtsfrage. Der Schadenersatz nach Lizenzanalogie ist danach zu berechnen, was ein vernünftiger Lizenzgeber verlangt und ein vernünftiger Lizenznehmer gezahlt hätte, wenn beide die im Zeitpunkt der Entscheidung gegebene Sachlage gekannt hätten (BGH GRUR 1990, 1008). Die Tatsache, dass Lizenzen zum Filesharing auf dem Markt nicht angeboten werden, führt zwar nicht zur Unanwendbarkeit der Berechnung des Schadenersatzes nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie, darf aber auch nicht dazu führen, dass eine ungeeignete Vergleichslizenz herangezogen wird. Es besteht daher keine ausreichende Grundlage, unabhängig von der Dauer der Filesharing-Nutzung einen hohen Pauschalbetrag mit der Begründung festzusetzen, dass Lizenzen zur Verbreitung in geringem Umfang nicht marktüblich seien, vielmehr mit hohen Mindestbeträgen operiert würde. Das Betreiben von Filesharing durch eine Privatperson kann wegen der Andersartigkeit der Verbreitung als auch wegen dem fehlenden kommerziellen Interesse – eigentlicher Zweck der Nutzung des Filesharings ist die Versorgung mit Mediendateien zur Eigennutzung – nicht mit der Verbreitung durch einen kommerziellen Lizenznehmer verglichen werden

Das ist genial. Und auch der Rest der Entscheidung.

Schwarzmetaller
2014-08-29, 19:31:38
Eine kleine Randnotiz aus der Süddeutschen Zeitung: (http://www.sueddeutsche.de/digital/wegen-wurstfirmenpleite-redtube-abmahn-anwalt-verurteilt-1.2109739)
Wegen Insolvenzverschleppung, Sozialkassenbetrugs und versuchten Betrugs: Der Regensburger Rechtsanwalt Thomas Urmann ist zu Geldauflagen und 80 Sozialstunden verurteilt worden.
Urmann verliert auch seine Zulassung als Anwalt.

deekey777
2014-08-29, 19:37:15
Wurstbusiness ist halt gefährlich.

n00b
2014-08-29, 21:37:24
2 Jahre auf Bewährung. Naja, um den Bau ist er nochmal herumgekommen :mad:

http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/oberpfalz-bayern/artikel/thomas-urmann-windet-sich-um-haft/1113157/thomas-urmann-windet-sich-um-haft.html

Schwarzmetaller
2014-08-29, 21:43:52
Aber 80.000€ Geldstrafe...da scheint ja doch von einigem Vermögen ausgegangen worden zu sein. Immerhin ist die Zulassung als Anwalt weg.

PHuV
2014-09-06, 22:56:08
Ist sie nicht:

Redtube-Abmahner Urmann ist weiter Rechtsanwalt - bis auf weiteres (http://www.pcwelt.de/news/Redtube-Abmahner_Urmann_ist_weiter_Rechtsanwalt_-_bis_auf_weiteres-Pruefung_steht_an-8889825.html)
Die Meldung, dass Urmann nach dem Urteil wohl seine Zulassung als Rechtsanwalt verlieren würde, beruht auf einer Nachricht der Mittelbayerischen Zeitung, die unmittelbar im Anschluss an das Urteil in Augsburg Urmanns Rechtsanwalt Jan Bockemühl befragt hatte und Bockemühl so zitiert hatte, dass er davon ausgehe, dass Urmann seine Zulassung als Rechtsanwalt verlieren würde. Die Mittelbayerische Zeitung soll Bockemühl aber missverstanden haben, wie das Online-Rechtsportal Legal Tribune berichtet und die Mittelbayerische mittlerweile einräumt.

RoNsOn Xs
2014-11-11, 16:55:24
Aloha,
hat hier schon einer erfolgreich den Werdegang durchschritten nach Erhalt einer Abmahnung?

Mr.Miyagi
2014-11-12, 08:59:45
@Ronson: Speziell dieser Redtubefall hier oder allgemein?

RoNsOn Xs
2014-11-12, 11:45:57
Nee, allgemein.

Mr.Miyagi
2014-11-12, 13:34:02
Dann ja.

dechosen
2014-11-13, 20:51:52
höhö, sie an - sie an.

Die aus den Redtube Abmahnungen bekannte Rechtsanwaltskanzlei “U + C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH” hat sich im Handelsregister umbenannt und den Geschäftszweck verändert.

infobroker (http://www.infobroker.de/magazin/2014/11/07/umbenennung-im-handelsregister-der-u-c-rechtsanwaelte-urmann-collegen-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh/)

Handelsregister Änderungen:

hrbm (http://www.handelsregisterbekanntmachungen.de/skripte/hrb.php?rb_id=827196&land_abk=by)

Neuer Unternehmensgegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens.

:freak:

piefke
2014-12-02, 19:58:06
Läuft bei ihm... :D

Erneute Niederlage für Urmann
Der umstrittene Jurist kassiert die nächste Schlappe: Eine Kammer am Landgericht Regensburg wies Urmanns Berufung zurück. (http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/oberpfalz-bayern/artikel/erneute-niederlage-fuer-urmann/1158367/erneute-niederlage-fuer-urmann.html)
Im Juli 2013 stufte dann das Regensburger Amtsgericht Urmanns Vorgehen als sittenwidrig ein, seine Gesinnung sei „besonders verwerflich“. Nun ist klar – sofern eine Nichtzulassungsbeschwerde scheitert: Urmann und sein damaliger Mandant Frank Drescher müssen der Abgemahnten Gerichts- und Anwaltskosten erstatten. Diesem Musterprozess könnten weitere Regressforderungen von all denen folgen, die Post von Urmann erhalten hatten.

deekey777
2014-12-23, 09:35:51
http://www.infodocc.info/rechtsanwalt-thomas-urmann-und-uc-sind-geschichte/

Urmann ist nicht mehr als Rechtsanwalt zugelassen.

Rancor
2014-12-29, 22:32:53
Man kann doch noch ein wenig an den Rechtstaat glauben :) Ich hätte damit nicht gerechnet.

piefke
2015-01-08, 15:45:03
Jetzt geht es hoffentlich auch Daniel Sebastian an den Kragen.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Abmahnungen-wegen-Redtube-Pornostreaming-Durchsuchung-bei-Berliner-Anwalt-2513707.html

"Es wurde auch bei einer Rechtsanwaltskanzlei durchsucht, allerdings nach Paragraf 103 StPO, das heißt: zeugenschaftlich", erklärte Vollmert. Erst nach der Durchsuchung sei der Anwalt vom Zeugen zum Beschuldigten geworden. Insgesamt habe die Polizei drei Objekte durchsucht. Noch hat die Staatsanwaltschaft allerdings keine Anklage erhoben.

deekey777
2015-01-08, 15:59:35
Wollte ich auch gerade schreiben.

Ist das schön. Da kann ich die eine oder andere Akte weglegen. :biggrin:

n00b
2015-01-08, 23:54:39
Wie bekannt wurde, hat die Kölner Staatsanwaltschaft bereits im November 2014 mehrere Objekte durchsucht – darunter auch eine Berliner Rechtsanwaltskanzlei.

Na also, da sag nochmal einer die Justiz arbeitet nicht. Noch nicht einmal ein ganzes Jahr vorbei und schon gibt es eine Hausdurchsuchung :uup:

piefke
2015-01-08, 23:56:29
Na also, da sag nochmal einer die Justiz arbeitet nicht. Noch nicht einmal ein ganzes Jahr vorbei und schon gibt es eine Hausdurchsuchung :uup:

Und erstaunlicherweise hat man immer noch genug gefunden um von Zeuge auf Angeklagten wechseln zu können... :ulol:

deekey777
2015-01-21, 12:17:43
Etwas Angst und Schrecken verbreiten:
Hohe Abmahngefahr bei der Nutzung von Popcorn Time! (https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/hohe-abmahngefahr-bei-der-nutzung-von-popcorn-time-58363/)

Aber das finde ich sehr interessant:
Zwar ist beim reinen Streaming von Filmen umstritten, ob auch der Nutzer eine Urheberrechtsverletzung begeht

Umstritten? Wo und von wem?

Rancor
2015-01-21, 12:31:44
Etwas Angst und Schrecken verbreiten:
Hohe Abmahngefahr bei der Nutzung von Popcorn Time! (https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/hohe-abmahngefahr-bei-der-nutzung-von-popcorn-time-58363/)

Aber das finde ich sehr interessant:


Umstritten? Wo und von wem?

Popcorn Time ist aber kein Streaming, sonder Filesharing.

Andi_669
2015-01-21, 12:43:22
Popcorn Time ist aber kein Streaming, sonder Filesharing.
was aber leider für den unbedarften User als reines Streaming getarnt ist,
das werden wohll fast alle User nicht wissen das das was sich schauen auch wider gleichzeitig wider hoch geladen wird :freak:

AnarchX
2015-01-21, 19:01:42
Selbst der "renommierte" Flashplayer bietet eine entsprechende P2P-Funktion.

deekey777
2015-01-21, 20:05:16
Popcorn Time ist aber kein Streaming, sonder Filesharing.
Darum ging es mir nicht, sondern um die Aussage, dass die Bewertung des reinen Anschauens eines Videostreams umstritten sei. Das ist so umstritten wie die Erde eine Scheibe.

Mr.Miyagi
2015-01-22, 08:26:37
@deekey777:
Das ist natürlich Quatsch. Solmecke hält sich da wohl alle Türen offen. ;)
Denn weiter oben schreibt er ja noch selbst: "In der Regel gehen die Mandanten davon aus, dass Streaming legal sei."

Dass das nix mit "in der Regel" zu tun hat sondern ganz klar im § 44a UrhG (http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__44a.html) steht, verschweigt er an der Stelle aber auch wieder.

WhiteVelvet
2015-01-22, 08:55:07
Das kann jetzt sehr interessant werden in Hinblick darauf, ob der User genügend aufgeklärt wurde, dass hier P2P verwendet wird. Habe wo gelesen, dass jetzt eine deutliche Information auf der Popcorn-Time Website zu sehen ist, dass es in manchen Ländern unter Umständen illegal sei. Vor einigen Tagen soll diese Info aber nicht da gestanden haben. Wenn ich einen Bittorrent Client herunterlade kann man gerne davon ausgehen, dass ich weiß was ich tue, aber wenn es nur unter der Motorhaube steckt und man nichts davon weiß, oder besser gesagt "nicht hinreichend darauf aufmerksam gemacht wurde"... das könnte nun interessant werden...

Mr.Miyagi
2015-01-22, 09:59:35
Naja der Punkt der Aufklärung ist eigentlich nicht "sehr interessant"
Da gilt, denke ich, wie immer der Grundsatz, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.

Aber wieso treibt man sich überhaupt auf diesem Portal herum? Wohl kaum, weil man sein Recht auf Privatkopie (§ 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG.) ausüben möchte.
Und selbst wenn man sich darauf berufen wollen würde...

"Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird."

...steht dem gegenüber immer noch die dort enthaltene Formulierung "offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage".

Eine allgemeingültige Definition dieser Formulierung gibt es zwar nicht, aber dann vor Gericht Blauäugigkeit bzw Unwissenheit anzugegeben würde auch nicht funktionieren, da sich das jeder bei aktuellen Blockbustern denken kann, dass das was nicht mit rechten Dingen zugeht, wenn es die Filme direkt nach Kinostart kostenlos gibt. ;)

MarcWessels
2015-02-01, 16:22:34
Naja der Punkt der Aufklärung ist eigentlich nicht "sehr interessant"
Da gilt, denke ich, wie immer der Grundsatz, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.

(...)

...steht dem gegenüber immer noch die dort enthaltene Formulierung "offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage".Hat für Streams keinerlei Bedeutung!

Und daher ist die o.g. Erklärung sehr wohl wichtig und da kann niemand für den vorangegangenen Zeitraum mit Deinem Spruch kommen, da jeder Besucher der Seite davon ausgehen durfte, dass es sich um Streams handelt.

deekey777
2015-03-25, 14:30:55
Das ist zwar OT, aber:
Die „erste Abmahnung für einen Facebook-Share-Button“ — ein Meilenstein der Anwalts-PR (http://www.stefan-niggemeier.de/blog/20775/die-erste-abmahnung-fuer-einen-facebook-share-button-ein-meilenstein-der-anwalts-pr/)
Und hier noch eine Geschichte:

Abmahnung wegen P2P Filesharing und Vertretung durch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Dr. Scheffler (http://www.juricom.de/abmahnung-wegen-p2p-filesharing-und-vertretung-durch-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh-dr-scheffler/)

00-Schneider
2015-03-25, 20:24:53
Das ist zwar OT, aber:
Die „erste Abmahnung für einen Facebook-Share-Button“ — ein Meilenstein der Anwalts-PR (http://www.stefan-niggemeier.de/blog/20775/die-erste-abmahnung-fuer-einen-facebook-share-button-ein-meilenstein-der-anwalts-pr/)


https://www.youtube.com/watch?v=m2VxpTMAbas

Mr.Miyagi
2015-03-26, 08:56:35
Hat für Streams keinerlei Bedeutung!

Und daher ist die o.g. Erklärung sehr wohl wichtig und da kann niemand für den vorangegangenen Zeitraum mit Deinem Spruch kommen, da jeder Besucher der Seite davon ausgehen durfte, dass es sich um Streams handelt.

Sry... jetzt erst gesehen.

Geht ja auch nicht um Streams sondern p2p. Nur weil jemandem das technische Verständnis fehlt, ist er noch lange nicht fein raus. Oder denkst du ernsthaft, dass jeder, der eine Abmahnung aufgrund der damals weit verbreiteten torrents bekam, sich so hätte aus der Affäre ziehen können?

deekey777
2015-04-09, 20:08:16
Weiter geht's:
https://www.ratgeberrecht.eu/urheberrecht-aktuell/redtube-abmahnungen-thomas-urmann-zu-schadensersatz-verurteilt.html


600.000 EUR Einnahmen: http://www.teltarif.de/redtube-abmahnung-600000-euro-schaden/news/58266.html

PHuV
2015-04-12, 01:18:23
War irgendwie klar, daß das Geld nun einfach "verschwunden" ist.

Rooter
2015-04-12, 10:58:31
Also keine 500€ Schadensersatz zzgl. Gerichtskosten!? :crazy:

MfG
Rooter

deekey777
2015-06-12, 14:22:50
Das ist zwar OT, aber passt dennoch zum Thema:

https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/neues-grundsatzurteil-vom-bgh-zum-filesharing-erwartet-61346/

Eines der drei BGH Verfahren wird von der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE geführt, die den Abgemahnten vertritt (Az. BGH I ZR 19/14, Vorinstanz OLG Köln 6 U 205/12).

Und jetzt lesen wir etwas zu diesem Verfahren:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2015&Sort=3&nr=71292&pos=1&anz=94

Auch in dem Rechtsstreit I ZR 19/14 hat der Beklagte die Richtigkeit der Recherchen des Softwareunternehmens und der Auskunft des Internetproviders bestritten und in Abrede gestellt, dass er oder ein in seinem Haushalt lebender Familienangehöriger die Musikdateien zum Herunterladen angeboten hätten. Wie im Berufungsverfahren unstreitig geworden ist, war zum fraglichen Zeitpunkt der Rechner, der im Arbeitszimmer des Beklagten installiert war, eingeschaltet und mit dem Internet verbunden. Die bei dem Beklagten angestellte Ehefrau, die den Rechner neben dem Beklagten beruflich nutzte, verfügte nicht über Administratorenrechte zum Aufspielen von Programmen. Dem damals im Haushalt des Beklagten lebenden 17jährigen Sohn war das vor der Nutzung des Computers einzugebende Passwort nicht bekannt.

Wie schafft man es bei so einem Sachverhalt den Mandaten zum BGH zu treiben?

00-Schneider
2015-06-12, 14:35:07
Ist das der gleiche Fall?

Bundesgerichtshof bestätigt Filesharing-Urteile - 200 Euro Schadensersatz pro Song-Download

http://www.bild.de/digital/internet/filesharing/bgh-urteil-ueber-illegales-filesharing-in-musik-tauschboersen-41313988.bild.html

deekey777
2015-06-12, 14:40:21
Ist das der gleiche Fall?

Bundesgerichtshof bestätigt Filesharing-Urteile - 200 Euro Schadensersatz pro Song-Download

http://www.bild.de/digital/internet/filesharing/bgh-urteil-ueber-illegales-filesharing-in-musik-tauschboersen-41313988.bild.html
Ja.

200 Euro Schadensersatz
– pro Song-Download

Falsch.

00-Schneider
2015-06-12, 14:55:03
Falsch.


Und zwar?

deekey777
2015-06-12, 15:00:38
Und zwar?
Das ist eine der Berufungsentscheidungen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2013/6_U_205_12_Urteil_20131220.html
e) Der Höhe nach haftet der Beklagte den Klägerinnen zu 2., 3. und 4. auf Ersatz des gesamten von ihnen geltend gemachten Schadens. Die Klägerinnen können nach der von ihnen gewählten Berechnungsmethode der Lizenzanalogie (vgl. § 97 Abs. 2 UrhG und zur Rechtslage vor der Urheberrechtsnovelle 2008 nur BGH, GRUR 1980, 227 [232] – Monumenta Germaniae Historica) einen Betrag von 200,00 € für jeden der insgesamt fünfzehn von ihnen in die Schadensberechnung einbezogenen Musiktitel verlangen; gegen die entsprechende zutreffende Schätzung (§ 287 Abs. 1 ZPO) des Landgerichts wendet sich die Berufung ohne Erfolg.
47

Der Ansatz eines fiktiven Lizenzentgelts von 200,00 €, der sich an verkehrsüblichen Entgeltsätzen auch für legale Downloadangebote im Internet orientiert und auf der Basis senatsbekannter Rahmenvereinbarungen der Tonträger-Branche von einem Betrag von 0,50 € pro Abruf sowie von mindestens 400 möglichen Abrufen durch unbekannte Tauschbörsenteilnehmer ausgeht, erscheint bei Musikaufnahmen der streitbefangenen Art regelmäßig angemessen (Senat, WRP 2012, 1007 = MMR 2012, 387 [390 f.]; Urteil vom 05.08.2013 – 6 U 10/13; vom 18.10.2013 – 6 U 93/13; vom 06.12.2013 – 6 U 96/13; im Ergebnis jetzt ebenso OLG Hamburg, Urteil vom 05.11.2013 – 5 U 222/10). Hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte, die im Streitfall zu einem niedrigeren Ansatz führen müssen, sind weder dargetan noch ersichtlich. Im Gegenteil bestehen vorliegend weitere tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass unter Beteiligung der über den Internetanschluss des Beklagten abrufbaren Dateien zahlreiche unbekannte Dritte auf die geschützten Aufnahmen zugegriffen haben. Zur Tatzeit wurde die fragliche Tauschbörse laut Angabe (rechts unten) auf den vorgelegten Screenshots (Anlage K 1) weltweit von über 340.000 Teilnehmern genutzt. Zudem handelt es sich nach dem unwiderlegten Vorbringen der Klägerinnen bei den ihren Schadensersatzbegehren zugrunde liegenden Titeln um Aufnahmen auch international erfolgreicher deutscher Popmusiker, die bis heute immer wieder nachgefragt werden.

Sind 50 Cent pro Abruf. Es wird aber interessant sein, wie der BGH die 400 fiktiven Abrufe für schlüssig hält.

CokeMan
2015-12-16, 18:12:45
Nur damit hier im Thread alles vollständig ist.


http://winfuture.de/news,90257.html

Verschickt hatte die Abmahnungen der ehemalige Rechtsanwalt Thomas Urmann über seine Kanzlei Kanzlei Urmann + Collegen (U+C).
Er und die Z9 Verwaltungs-GmbH als Rechtsnachfolgerin der Kanzlei wurden nun endgültig dazu verurteilt,
einem Betroffenen die durch die Abmahnung entstandenen Schäden zu ersetzen.

Achtung hier geht es wirklich nur um einen Fall!

Hinzu kommt der Punkt, dass der Portalbetreiber RedTube keinen Zugang zu seinen Logs gewährte
und die Sammlung der fraglichen IP-Adressen demnach sehr gezielt durch eine Umleitung der Nutzer entstanden sein musste.

Bedeutet sie habe die IP-Adressen nur bekommen weil die Anwender geziehlt umgeleitet wurden.

n00b
2015-12-16, 18:44:14
Was macht der Urmann eigentlich im Moment, hat der nicht seine Zulassung verloren?

Arnoldie
2015-12-16, 21:13:42
Was macht der Urmann eigentlich im Moment, hat der nicht seine Zulassung verloren?
Wurst verkaufen?
Nur damit hier im Thread alles vollständig ist.


http://winfuture.de/news,90257.html



Achtung hier geht es wirklich nur um einen Fall!



Bedeutet sie habe die IP-Adressen nur bekommen weil die Anwender geziehlt umgeleitet wurden.
Tolles Beispiel dafür, dass man solche Themen lieber auf LTO.de lesen sollte: http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-regensburg-urteil-3-c-451-14-redtube-abmahnung-anwalt-urmann-haftung-unerlaubte-handlung/

Die Klage eines Abgemahnten, der seine Rechtsanwaltskosten von Urmann erstattet haben wollte, war somit teilweise erfolgreich. Er hatte einen Betrag von über 400 Euro verlangt. Das Gericht billigte ihm jedoch nur rund 200 Euro zu, entsprechend der gesetzlichen Gebühren. Denn nur diese seien vom Schadensersatz-Umfang nach § 249 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erfasst (Urt. v. 08.12.2015, Az. 3 C 451/14).
Wie kommt man auf Anwaltskosten in Höhe von 400,00 Euro? Genauer gesagt: Wie kommt man auf die Idee mehr einzuklagen als gesetzliche Gebühren?

dechosen
2015-12-23, 22:31:15
Die Regensburger Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Betrugs in 43.000 Fällen. "Das Verfahren wurde mangels ausreichenden Tatnachweises eingestellt", sagte Oberstaatsanwalt Theo Ziegler der "Welt". "Ein subjektiver Tatnachweis, dass der Anwalt aus Vorsatz Abmahnungen heraus geschickt hat, für die es keine ausreichende Berechtigung gab, ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft Regensburg nicht hinreichend nachweisbar", so Ziegler.

Auch ein Verfahren gegen einen Schweizer Angeklagten, wahrscheinlich den Geschäftsführer der Firma The Archive, wurde eingestellt, so Ziegler.

:ulol2: Ich bin sprachlos...

Quelle (http://www.welt.de/wirtschaft/article150291940/In-Kanzlei-des-Redtube-Abmahners-ziehen-Fluechtlinge.html) (welt.de)

x-force
2015-12-23, 23:12:18
wahrscheinlich steckt urmann so tief in der staatlichen korruption mit drin, daß er quasi systemrelevant ist und nicht fallen darf. vielleicht auch stellvertretend für die clique der abmahnanwälte.

dechosen
2016-02-26, 19:54:37
Redtube-Abmahner "unbekannt nach Istanbul verzogen"

drück mich hart (http://www.golem.de/news/thomas-urmann-redtube-abmahner-unbekannt-nach-istanbul-verzogen-1602-119431.html)

:ulol4:

deekey777
2016-08-31, 16:16:37
Ich weiß wirklich nicht, was schlimmer ist:

Massenabmahner wie WF und insbesondere Nimrod, RA Daniel Sebastian, Fareds oder doch Rechtsanwälte, die sich auf die Massenabwehr spezialisiert haben.

Heute auf jurablogs.com tauchten innerhalb kurzer Zeit gleich zwölf Meldungen einer einzelnen Kanzlei zu Massenabmahnungen. Sprich: Zu jeder Urheberwerk, zu dem irgendjemand eine Abmahnung ausgesprochen hat, gibt's es eine Meldung.

Als Beispiel:
http://abmahnung-medienrecht.de/2016/08/kanzlei-nimrod-rechtsanwaelte-mahnt-im-auftrage-der-astragon-software-gmbh-das-computerspiel-american-truck-simulator-ab/

"Aktuell mahnt die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte aus Berlin im Auftrage der Astragon Software GmbH das Computerspiel American Truck Simulator ab. Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten?"

Das macht Nimrod seit mindestens Mitte Juni 2016. Wie gesagt: Mindestens. Denn Nimrod scheint da schon länger Abmahnungen wegen dieses Spiels zu verschicken. Sehr seriös also...

Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Jetzt stellt sich die Frage: Klar, man sollte nie etwas ungeprüft unterschreiben.
Aber haben die SOS-Anwälte überhaupt eine aktuelle UE der Nimrod-Anwälte gesehen, so dass sie nicht ungeprüft unterschrieben werden sollte?

Aber das ist nunmal ein Massengeschäft. Kundenaquise um jeden Preis. Darum schreibt man auch:
http://abmahnung-medienrecht.de/2016/08/waldorf-frommer-aus-muenchen-mahnt-im-auftrag-der-majestic-filmverleih-gmbh-das-filmwerk-colonia-dignidad-es-gibt-kein-zurueck-ab/

Unterschreiben Sie die von Waldorf Frommer vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft.

Das ist ein sehr guter Rat! Ich habe mir das Bild extra gesichert.